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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein extrudiertes Profil, das aus
einer vernetzbaren Kautschukzusammensetzung besteht, ein Verfahren
zur Herstellung dieses Profils, einen Laufstreifen für Luftreifen
auf der Basis des vernetzten und extrudierten Profils, und einen
Luftreifen, der diesen Laufstreifen aufweist.
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Die
Erfindung bezieht sich insbesondere auf ein einwandfreies Funktionieren
elektronischer Geräte, die
in einem Fahrzeug installiert sind, das mit derartigen Luftreifen
ausgerüstet
ist, insbesondere in einem Personenwagen. Die Erfindung bezieht
sich beispielsweise auf die Qualität des Empfangs von Radiowellen
durch ein Radiogerät,
das im Innenraum eines derartigen Fahrzeugs vorgesehen ist, und/oder
auf die Zuverlässigkeit eines
elektronischen Geräts,
das im Innenraum eines Fahrzeugs oder eines Luftreifens, mit dem
dieses Fahrzeug ausgerüstet
ist, vorgesehen ist.
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Es
ist bekannt, dass sich die Luftreifen eines Fahrzeugs beim Fahren
durch den triboelektrischen Effekt aufladen und entladen, und dass
das entsprechende Aufladen und Entladen unter besonderen meteorologischen
Bedingungen manchmal in Form von elektromagnetischen Störungen die
in dem Fahrzeug installierte Elektronik stört, beispielsweise ein Radiogerät, das in
dem Fahrzeug installiert ist, vor allem wenn das Gerät unter
Amplitudenmodulation verwendet wird.
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Es
kommt insbesondere beim Übergang
von einem ersten Fahrbahnabschnitt auf einen zweiten Fahrbahnabschnitt,
der auf den ersten Fahrbahnabschnitt folgt und der physikalische
Eigenschaften hat, die sich von den physikalischen Eigenschaften
des ersten Fahrbahnabschnitts unterscheiden, beispielsweise eine
andere elektrische Leitfähigkeit
und/oder eine andere Struktur und/oder ein anderes Relief, zu einer
abrupten Entladung der auf dem ersten Fahrbahnabschnitt akkumulierten
Ladung durch den Laufstreifen jedes Luftreifens.
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Derartige
aufeinander folgende Fahrbahnabschnitte können beispielsweise aus einem
elektrisch isolierenden Material, wie Asphalt, bzw. einem elektrisch
leitfähigen
Material, wie dem Material, das für metallische Verbindungsstellen
einer Brücke,
für Kanaldeckel
oder für
Eisenbahnschienen verwendet wird, bestehen.
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Es
ist außerdem
bekannt, dass diese abrupten Entladungen und die elektromagnetischen
Störungen, die
daraus resultieren können,
wenn man einen solchen ersten Fahrbahnabschnitt und einen solchen
zweiten Fahrbahnabschnitt überfährt, um
so ausgeprägter
sind, je mehr das Material, das den Laufstreifen bildet, insbesondere
elektrisch isolierend ist.
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Es
stellt sich jedoch heraus, dass viele gegenwärtig eingesetzte Luftreifen
durch einen hohen Gehalt an elektrisch nicht leitfähigem verstärkendem
Füllstoff,
wie Kieselsäure,
gekennzeichnet sind, mit dem vorteilhaften erwünschten Effekt, dass die Hystereseverluste
beim Fahren verringert werden und demzufolge der Rollwiderstand
der Luftreifen verringert wird, wodurch der Kraftstoffverbrauch
des betreffenden Fahrzeugs ebenfalls verringert wird.
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Ein
Nachteil dieser Luftreifen besteht in dem relativ hohen Widerstand
des Materials des Laufstreifens, was manchmal die Erzeugung dieser
elektromagnetischen Störungen
unter bestimmten meteorologischen Bedingungen zur Folge hat.
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In
dem japanischen Patentdokument JP-A-10 237223 wird eine Zusammensetzung
für einen
Laufstreifen von Luftreifen offenbart, die einen verringerten elektrischen
Widerstand hat, die im wesentlichen ein Dienelastomer, Kieselsäure und
ein Alkalimetallsalz oder Erdalkalimetallsalz, wie Lithiumperchlorat,
umfasst, wobei dieses Salz durch eine Verbindung auf der Basis eines
Diesters, wie eines Adipinsäurediesters,
solvatisiert ist.
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In
dem amerikanischen Patentdokument US-A-6 075 092 wird eine Kautschukzusammensetzung
offenbart, die verbesserte Hystereseeigenschaften und Gebrauchseigenschaften
sowie antistatische Eigenschaften aufweist. Diese Zusammensetzung
enthält
Kieselsäure
und einen Polyether, der aus einem Terpolymer aus Ethylenoxid, Propylenoxid
und einem ungesättigten
Epoxid, wie Epichlorhydrin, besteht.
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In
dem europäischen
Patentdokument EP-A-925 903 wird ein Luftreifen für Kraftfahrzeuge
offenbart, der insbesondere dafür
vorgesehen ist, die Ableitung der elektrostatischen Ladung von der
Karosserie des Fahrzeuges in den Fahrbahnuntergrund zu ermöglichen.
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Für diesen
Zweck enthält
der Laufstreifen dieses Luftreifens über seinen gesamten Umfang
und auf seine radial äußere Seite
mündend
einen radialen Streifen, der eine hohe elektrische Leitfähigkeit
aufweist, der auf einer Kautschukzusammensetzung basiert, die mit
Ruß verstärkt ist,
wobei der übrige
Laufstreifen auf einer anderen Kautschukzusammensetzung mit reduzierter
elektrischer Leitfähigkeit
basiert.
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Dieser
Laufstreifen wird im nicht vulkanisierten Zustand erhalten, indem
diese beiden Katuschukzusammensetzungen in zwei getrennten Extrudern
parallel extrudiert werden, indem die beiden aus diesen Extrudern
stammenden Zusammensetzungen am stromabwärts gelegenen Ende eines Extrusionswerkzeugs, das
gemeinsam zu diesen beiden Extrudern gehört, in Kontakt gebracht werden,
um an der Austrittsöffnung dieses
Werkzeugs ein Extrudat zu erhalten, das den radialen Streifen im
Inneren des Laufstreifens enthält.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass der so erhaltene Laufstreifen ausschließlich das
Abfließen
der elektrostatischen Ladung von der Fahrzeugkarosserie in den Fahrbahnuntergrund
und nicht die Verringerung der Radiostörungen beim Fahren beispielsweise über eine
metallische Platte ermöglicht.
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In
dem internationalen Patentdokument WO-A-00/27655 im Namen der Anmelderin
wird ein Luftreifen offenbart, der es ermöglicht, beim Überfahren
eines ersten Fahrbahnabschnitt und eines zweiten Fahrbahnabschnitts,
die unterschiedliche physikalische Eigenschaften aufweisen, die
Fähigkeit
des Laufstreifens zu elektrostatischen Entladungen zu minimieren.
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Der
in diesem Dokument beschriebene Luftreifen ist so beschaffen, dass
sein Laufstreifen auf seinem Umfang mindestens eine elektrisch leitfähige Schicht
aufweist, die im wesentlichen die seitlichen Flächen des Laufstreifens miteinander
verbindet, wobei diese Schicht eine höhere Leitfähigkeit als der übrige Laufstreifen aufweist.
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In
dem japanischen Patentdokument JP-A-2000 185519 wird ein extrudiertes
Profil offenbart, wie es im Oberbegriff von Anspruch 1 beschrieben
wird.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein extrudiertes
Profil auf der Basis einer vernetzbaren Kautschukzusammensetzung
vorzuschlagen, wobei das Profil dafür vorgesehen ist, im vernetzten Zustand
einen Laufstreifen für
Luftreifen zu bilden und wobei das Profil in der Breite durch zwei
seitliche Flächen
begrenzt ist, die eine radial innere Fläche und eine radial äußere Fläche des Laufstreifens
miteinander verbinden, wobei in dem Profil leitfähige Mittel vorgesehen sind,
um die innere Fläche
zwischen den beiden seitlichen Flächen und über die Länge des Profils elektrisch
mit der äußeren Fläche zu verbinden,
wobei das übrige
Profil auf einem elektrisch isolierenden Material basiert, das es
ermöglicht,
die Fähigkeit
des Laufstreifens zu elektrostatischen Entladungen beim Abrollen
auf aufeinanderfolgenden Fahrbahnabschnitten und demnach die oben
erwähnten
elektrostatischen Störungen
weiter zu verringern.
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Für diesen
Zweck ist das erfindungsgemäße extrudierte
Profil derart aufgebaut, dass die leitfähigen Mittel im Querschnitt
des Profils eine Schichtstruktur aufweisen, die elektrisch leitfähige Lagen
umfasst, die in etwa konzentrisch angeordnet sind und die eine Krümmung mindestens
in Richtung der Innenseite oder der Außenseite aufweisen, wobei mindestens
eine der Lagen auf der Oberfläche
der äußeren Fläche zu Tage
tritt, wobei die Lagen eine Anzahl an Umdrehungen bilden, die im
Bereich von 30 bis 70 liegt.
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Diese
Schichtstruktur des Laufstreifens, wenn sie in einem Reifensatz
verwendet wird, mit dem ein Fahrzeug mit eingebautem Radioempfänger ausgerüstet wird,
ermöglicht
es insbesondere, die Radiostörungen
beträchtlich
zu verringern, die bei Amplitudenmodulation wahrgenommen werden
können,
wenn man unter bestimmten meteorlogischen Bedingungen über elektrisch
leitfähige
Straßenabschnitte
fährt,
und dies sogar bei einer beträchtlichen
Abnutzung dieser Luftreifen.
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Nach
einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
beschreiben die elektrisch leitfähigen
Lagen im Querschnitt des Profils eine Vielzahl von Umdrehungen in
etwa um die Symmetrielängsachse
des Profils.
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Nach
einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
sind die elektrisch leitfähigen
Lagen im ganzen genommen spiralförmig
um diese Längsachse
des Profils gewickelt.
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Nach
einem weiteren Merkmal dieser Ausführungsform weisen die elektrisch
leitfähigen
Lagen in Längsrichtung
des Profils eine Gewindestruktur auf, die eine Vielzahl spiralförmiger Gewinde
umfasst, die um die Symmetrieachse zentriert sind.
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Genauer
umfasst diese Gewindestruktur in Längsrichtung des Profils eine
Aufeinanderfolge identischer Teilstücke Ti (i
= 1 bis n), die jeweils aus einer Vielzahl konischer Gewinde Fj (j = 1 bis m) bestehen, die in Kegelstümpfe eingeschrieben
sind, die im wesentlichen parallel zueinander angeordnet und um
die Symmetrieachse zentriert sind.
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Unter
konischem Gewinde wird in bekannter Weise ein spiralförmiges Gewinde
verstanden, das in einen Kegelstumpf eingeschrieben ist, d.h. das
als konische Spirale um die äußere Oberfläche eines
gekappten Kegels gewickelt ist.
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Außerdem ist
jedes konische Gewinde Fj jedes Teilstückes Ti in einen Kegelstumpf eingeschrieben, der
ins Innere des Kegelstumpfes konvergiert, in den das gleiche konische
Gewinde Fj eines unmittelbar folgenden Teilstücks Ti+1 eingeschrieben ist.
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Die
Lagen können
vorteilhaft im Querschnitt des Profils in etwa die Form eines abgeflachten
Ellipsenbogens haben, dessen Hauptachse der Querrichtung des Profils
entspricht.
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Die
elektrisch leitfähigen
Lagen beschreiben im Querschnitt des Profils vorzugsweise eine Zahl
von Umdrehungen, die in etwa im Bereich von 40 bis 60 liegt. Jede
dieser leitfähigen
Lagen weist dann eine Dicke auf, die in etwa im Bereich von 0,05
bis 0,15 mm liegt.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
tritt mindestens eine der elektrisch leitfähigen Lagen auf der Oberfläche einer
der beiden seitlichen Flächen
heraus bzw. zu Tage.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass dieses Heraustreten bis auf die Oberfläche der
seitlichen Flächen, genauso
wie das oben erwähnte
Heraustreten bis auf die Oberfläche
der äußeren Fläche des
Profils, es ermöglicht,
Kontraste oder Farbnuancen auf dem Laufstreifen des Luftreifens,
der aus diesem Profil besteht, zu erzeugen, beispielsweise in dem
Fall, in dem eine gefärbte
Kautschukzusammensetzung für
das isolierende Material verwendet wird.
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Nach
einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
umfassen die leitfähigen
Mittel außerdem
eine leitfähige
Folie am Ort einer oder beider seitlichen Flächen des Profils.
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Diese
leitfähige(n)
Folie(n) ermöglicht
(ermöglichen)
es, die Fähigkeit
für die
oben erwähnten
elektrostatischen Entladungen und demzufolge die daraus resultierenden
Radiostörungen
zu minimieren.
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Nach
einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
bestehen die elektrisch leitfähigen
Lagen aus einer Kautschukzusammensetzung auf der Basis mindestens
eines Dienelastomers, die Ruß als
verstärkenden
Füllstoff
enthält
und die einen elektrischen Widerstand von weniger als 108 Ω·cm aufweist,
der beispielsweise im Bereich von 104 bis
105 Ω·cm liegt,
wobei der Widerstand des isolierenden Materials notwendigerweise
größer als
108 oder 109 Ω·cm ist.
Der Rußgehalt
dieser Zusammensetzung wird in Abhängigkeit vom gewünschten
Widerstand festgelegt.
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Als
Ruß eignen
sich alle Rußsorten,
die üblicherweise
in Luftreifen und vor allem in den Laufstreifen von Luftreifen verwendet
werden, insbesondere die Ruße
vom Typ HAF, ISAF, SAF. Als nicht einschränkende Beispiele für derartige
Ruße können die
Ruße N115,
N134, N234, N339, N347, N375 angegeben werden.
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Nach
einem Ausführungsbeispiel
bestehen die elektrisch leitfähigen
Lagen aus einer Kautschukzusammensetzung auf der Basis mindestens
eines Dienelastomers, wobei die Zusammensetzung einen verstärkenden
anorganischen Füllstoff
und eine leitfähige
ionische Lösung
umfasst, die umfasst:
- – einen Polyether, bei dem
es sich um ein Copolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid handelt,
das überwiegend
Ethylenoxid-Einheiten
enthält,
- – ein
ionisches Salz eines einwertigen oder zweiwertigen Metalls, wie
Lithiumperchlorat oder Zinkdichlorid, und
- – ein
polares Lösemittel,
wie Polypropylenglykolcarbonat.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass diese leitfähigen Lagen in diesem Fall
eine Elektrolytlösung
enthalten, die ihnen ionische Leitfähigkeit verleiht (auf Grund
der Bewegung von ionischen Ladungen), im Gegensatz zu Kautschukzusammensetzungen,
die Ruß als
Füllstoff
enthalten, die durch eine elektronische Leitfähigkeit gekennzeichnet sind
(auf Grund der Bewegung von Elektronen). Der elektrische Widerstand
dieser leitfähigen Lagen
kann im Bereich von 106 bis 109 Ω·cm liegen.
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Als
Dienelastomere können
alle Homopolymere oder Copolymere verwendet werden, die durch Polymerisation
eines konjugierten Dienmonomers, das 4 bis 12 Kohlenstoffatome aufweist,
oder mehrerer dieser konjugierten Dienmonomere untereinander, oder
auch eines oder mehrerer dieser konjugierten Dienmonomere mit einer
oder mehreren vinylaromatischen Verbindungen, von denen jede 8 bis
20 Kohlenstoffatome aufweist, erhalten werden.
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Als
konjugierte Dienmonomere sind insbesondere geeignet: 1,3-Butadien,
2-Methyl-1,3-butadien, die 2,3-Di-(C1-5-alkyl)-1,3-butadiene,
wie 2,3-Dimethyl-1,3-butadien, 2,3-Diethyl-1,3-butadien, 2-Methyl-3-ethyl-1,3-butadien,
2-Methyl-3-isopropyl-1,3-butadien, ein Aryl-1,3-butadien, 1,3-Pentadien, 2,4-Hexadien.
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Als
vinylaromatische Verbindungen sind beispielsweise Styrol, o-, m- oder p-Methylstyrol,
das Handelsgemisch "Vinyltoluol", p-tert.-Butyl-styrol, Divinylbenzol
geeignet. Es wird darauf hingewiesen, das Styrol bevorzugt verwendet
wird.
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Bevorzugt
werden 1,3-Butadien und/oder Isopren als konjugiertes Dien oder
konjugierte Diene und Styrol als vinylaromatisches Monomer für die Herstellung
von Butadien/Isopren-, Styrol/Butadien-, Styrol/Isopren- oder Butadien/Styrol/Isopren-Copolymeren
verwendet.
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Der
verwendbare Polyether hat eine hohe logarithmische Viskositätszahl,
die, wenn sie bei 25 °C
in Toluol gemessen wird, größer als
4 dl/g ist und vorzugsweise im Bereich von 4 bis 8 dl/g liegt.
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Noch
bevorzugter umfasst dieser Polyether Ethylenoxid-Einheiten in einem
molaren Anteil, der im Bereich von 85 bis 95 % liegt, und Propylenoxid-Einheiten
in einem molaren Anteil, der im Bereich von 5 bis 15 % liegt.
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Dieser
Polyether kann in der Kautschukzusammensetzung der leitfähigen Schichten
in einer Menge verwendet werden, die im Bereich von 20 bis 50 pce
(pce = Gewichtsteile pro 100 Teile Elastomer(e)) liegt.
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Als
ionisches Salz eines einwertigen Metalls kann beispielsweise ein
Lithiumsalz, ein Natriumsalz, ein Kaliumsalz, ein Cäsiumsalz
oder ein Silbersalz verwendet werden.
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Als
ionisches Salz eines zweiwertigen Metalls kann beispielsweise ein
Magnesiumsalz, ein Calciumsalz oder ein Zinksalz verwendet werden.
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Die
folgenden Anionen sind beispielsweise mit den Kationen der oben
erwähnten
Metalle verwendbar:
Cl–, Br–,
I–,
NO3–,
SCN–,
ClO4 –, CF3SO3 –.
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Dieses
ionische Salz kann in der Kautschukzusammensetzung in einer Menge
verwendet werden, die je nach dem verwendeten Salz im Bereich von
5 bis 30 pce und vorzugsweise im Bereich von 10 bis 20 pce liegt.
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Das
polare Lösemittel
kann beispielsweise in einer Menge verwendet werden, die im Bereich
von 5 bis 15 pce liegt.
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Unter "anorganischem Füllstoff' wird in bekannter
Weise ein anorganischer oder mineralischer Füllstoff verstanden unabhängig von
seiner Farbe oder seiner Herkunft (natürliche oder synthetische Herkunft),
der auch als weißer
Füllstoff
und manchmal als heller Füllstoff,
im Gegensatz zu Ruß,
bezeichnet wird.
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Ebenfalls
in bekannter Weise wird unter "verstärkendem
anorganischem Füllstoff" ein anorganischer Füllstoff
verstanden, der allein ohne andere Mittel als ein Zwischenkupplungsmittel
imstande ist, eine Kautschukzusammensetzung zu verstärken, die
für die
Herstellung von Luftreifen vorgesehen ist, anders ausgedrückt ein
Füllstoff,
der geeignet ist, hinsichtlich der verstärkenden Funktion einen herkömmlichen
Füllstoff
aus Ruß mit
der Qualität
für die
Verwendung in Luftreifen zu ersetzen.
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Als
verstärkender
anorganischer Füllstoff
kann beispielsweise jede dem Fachmann bekannte verstärkende Kieselsäure verwendet
werden, insbesondere jede Fällungskieselsäure, die
eine BET-Oberfläche
sowie eine spezifische CTAB-Oberfläche von jeweils weniger als
450 m2/g aufweist, wenngleich die hochdispersen Fällungskieselsäuren bevorzugt
sind (wobei die spezifische BET-Oberfläche in bekannter Weise nach
der Brunauer-Emmett-Teller-Methode bestimmt wird, die in "The Journal of the
American Chemical Society, Bd. 60, S. 309, Februar 1938 und der
entsprechenden Norm AFNOR-NFT-45007 (November 1987) beschrieben wird,
und wobei die spezifische CTAB-Oberfläche die äußere Oberfläche ist,
die nach der gleichen Norm AFNOR-NFT-45007 vom November 1987) bestimmt
wird).
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Noch
bevorzugter weist die verwendete Kieselsäure eine spezifische BET- oder
CTAB-Oberfläche
auf, die in beiden Fällen
im Bereich von 80 bis 260 m2/g liegt.
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Unter
hochdisperser Kieselsäure
wird jede Kieselsäure
verstanden, die eine sehr große
Fähigkeit
zur Desagglomeration und zur Verteilung in einer elastomeren Matrix
hat, was in bekannter Weise elektronenmikroskopisch oder lichtmikroskopisch
an Dünnschnitten
beobachtet werden kann.
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Als
nicht einschränkende
Beispiele für
derartige bevorzugte hochdisperse Kieselsäuren können die Kieselsäure Perkasil
KS 430 der Firma Akzo, die Kieselsäure BV 3380 der Firma Degussa,
die Kieselsäuren Zeosil
1165 MP und 1115 MP der Firma Rhodia, die Kieselsäure Hi-Sil
2000 der Firma PPG, die Kieselsäuren Zeopol
8741 oder 8745 der Firma Huber, die behandelten Fällungskieselsäuren, wie
z.B. die mit Aluminium "dotierten" Kieselsäuren, die
in der Anmeldung EP-A-0 735 088 beschrieben werden, angegeben werden.
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Selbstverständlich werden
unter verstärkendem
anorganischem Füllstoff
auch die Gemische verschiedener verstärkender anorganischer Füllstoffe,
insbesondere der hochdispersen Kieselsäuren, wie der oben beschriebenen
hochdispersen Kieselsäuren,
verstanden.
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Es
können
ferner in nicht einschränkender
Weise Aluminiumoxide (mit der Formel Al2O3) verwendet werden, wie die Aluminiumoxide
mit hoher Dispergierkbarkeit, die in dem europäischen Patentdokument EP-A-810
258 beschrieben werden, oder auch die Aluminiumhydroxide, wie diejenigen,
die in dem internationalen Patentdokument WO-A-99/28376 beschrieben
werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung des oben erwähnten
extrudierten Profils besteht darin,
- – zum einen
das elektrisch isolierende Material des Laufstreifens in eine Eintrittsöffnung eines
Hauptextruders einzufüllen,
der in koaxialer Weise in ein Extrusionswerkzeug mündet, und
zum anderen das elektrisch leitfähige
Material, das dafür
vorgesehen ist, die leitfähigen
Mittel der Schichtstruktur zu bilden, in eine Eintrittsöffnung mindestens
eines Satellitenextruders, der radial stromaufwärts des Extrusionswerkzeugs
in das Innere des Hauptextruders mündet, einzufüllen,
- – das
isolierende Material und das leitfähige Material in das Innere
der Extruder zu leiten,
- – im
Inneren des Hauptextruders und stromaufwärts des Extrusionswerkzeugs
ein gleichmäßig verteiltes Gemisch
des isolierenden Materials und des leitfähigen Materials zu erzeugen,
wobei der Masseanteil des isolierenden Materials 80 % oder mehr
als 80 % und der Masseanteil des leitfähigen Materials 20 % oder weniger
als 20 % in diesem Gemisch entspricht, und
- – das
Gemisch in einen Kanal des Werkzeuges zu fördern, um an der Austrittsöffnung einer
Extrusionsöffnung
dieses Werkzeugs das extrudierte und vernetzbare Profil des Laufstreifens
zu erhalten.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass der Durchmesser der Öffnung,
die die Verbindung zwischen dem Satellitenextruder und dem Hauptextruder
herstellt, sowie die jeweiligen Durchsätze dieser Extruder mit isolierendem
Material und leitfähigem
Material das Ausmaß der
Homogenisierung des erhaltenen Gemisches und die Geometrie und die
Schichtstruktur, die in dem extrudierten Profil gebildet wird, bestimmen.
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Nach
einem weiteren erfindungsgemäßen Merkmal
liegt die Temperatur im Inneren jedes Extruders im Bereich von 70
bis 90 °C
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Nach
einem weiteren erfindungsgemäßen Merkmal
liegt der Absolutdruck im Inneren des Extrusionswerkzeugs im Bereich
von 20 bis 30 bar.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass dieses erfindungsgemäße Verfahren
durchgeführt
werden kann, indem der Satellitenextruder in einem variablen Abstand
stromaufwärts
des Extrusionswerkzeuges positioniert wird in Abhängigkeit
von den Abmessungen, die für
die Schichtstruktur der in dem extrudierten Profil zu bildenden
leitfähigen
Mittel erwünscht
sind (beispielsweise der Zahl der Windungen der erhaltenen Spirale
und/oder ihrer Dicke).
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Hierfür kann eine
Vielzahl von Öffnungen
entlang des Hauptextruders vorgesehen werden, um den Satellitenextruder
mit dem Hauptextruder zu verbinden, wobei die für diesen Zweck nicht verwendeten Öffnungen
selbstverständlich
verschlossen werden.
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Es
wird ferner darauf hingewiesen, dass dieses erfindungsgemäße Verfahren
nicht auf die Herstellung, im Inneren des Hauptextruders und stromaufwärts des
Extrusionswerkzeugs, eines gleichmäßig verteilten Gemisches, das
aus dem isolierenden Material und einem einzigen leitfähigen Material
besteht, beschränkt ist.
Es könnten
beispielsweise das isolierende Material und mehrere leitfähige Materialien
mit Hilfe mehrerer Satellitenextruder vermischt werden, die jeweils
dafür vorgesehen
sind, diese leitfähigen
Materialien zu extrudieren und die jeweils radial ins Innere des
Hauptextruders immer stromaufwärts
des Extrusionswerkzeugs münden.
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Es
wird im übrigen
darauf hingewiesen, dass es möglich
ist, eine Längsteilung
des erfindungsgemäß erhaltenen
extrudierten Profils durchzuführen
(d.h. eine Teilung des Profils in seiner Längsrichtung), beispielsweise
wenn es erwünscht
ist, die besonderen farbigen Motive am Ort der seitlichen Flächen des
Laufstreifens sichtbar werden zu lassen.
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Ein
erfindungsgemäßer vernetzbarer
oder vernetzter Laufstreifen für
Luftreifen ist so aufgebaut, dass er aus dem oben definierten extrudierten
Profil besteht, und ein Luftreifen gemäß einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
ist so aufgebaut, dass er diesen Laufstreifen im vernetzten Zustand
enthält.
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Die
oben erwähnten
Merkmale der vorliegenden Erfindung sowie weitere Merkmale werden
besser beim Lesen der folgenden Beschreibung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels
verstanden, das veranschaulichend und nicht einschränkend angegeben
wird, wobei die Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
erfolgt, von denen
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1a eine
schematische Ansicht im Radialschnitt eines Laufstreifens gemäß einer
erfindungsgemäßen Ausführungsform,
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1b eine
perspektivische schematische Ansicht eines Teiles eines extrudierten
Profils gemäß eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels,
das in dem Laufstreifen gemäß 1a verwendbar
ist,
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1c eine
detaillierte seitliche Ansicht dieses Teiles des extrudierten Profils
von 1b,
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2 eine
perspektivische schematische Ansicht einer Extrusionsvorrichtung
für die
Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
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3 eine
schematische Schnittansicht der Extrusionsvorrichtung entlang der
Ebene III-III in 2.
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Der
Laufstreifen 1, der in 1a dargestellt
ist, weist einen in etwa tapezförmigen
Radialschnitt ausschließlich
zum Zwecke der Vereinfachung dar. Es ist zu verstehen, dass er jede
als geeignet beurteilte Form, Laufflächenprofile eingeschlossen,
für den
gewählten
Reifentyp aufweisen könnte.
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Dieser
Laufstreifen 1 wird durch eine radial innere Fläche 2,
die dafür
vorgesehen ist, sich verschiedenen Bewehrungen eines Luftreifen
(nicht dargestellt) gegenüberliegend
zu befinden, durch eine radial äußere Fläche 3,
auf der Laufflächenprofile 3a ausgebildet
sind und die dafür
vorgesehen ist, sich beim Fahren im Kontakt mit dem Un tergrund zu
bewegen, und durch zwei seitliche Flächen 4 und 5 begrenzt,
die die Flächen 2 und 3 miteinander
verbinden.
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Der
Laufstreifen 1 basiert auf einem elektrisch isolierenden
Material, das beispielsweise einen nicht leitfähigen Füllstoff, wie Kieselsäure, enthält.
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Wie
man in 1a sehen kann, umfasst der Laufstreifen 1 im
Querschnitt elektrisch leitfähige
Lagen 6, die eine Vielzahl von Umläufen in etwa um die in Längsrichtung
verlaufende Symmetrieachse X'X
des Laufstreifens 1 beschreiben.
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Im
Beispiel gemäß 1a sind
diese leitfähigen
Lagen 6 im ganzen genommen spiralförmig um die Achse X'X gewickelt, und
sie weisen einen Querschitt mit der Form eines abgeflachten Ellipsenbogens
auf, dessen Hauptachse der Querrichtung des Laufstreifens 1 entspricht.
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Die 1b und 1c veranschaulichen
schematisch die Gewindestruktur dieser elektrisch leitfähigen Schichten 6,
in Längsrichtung
des Laufstreifens 1.
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In
diesen Figuren sieht man, dass die Gewindestruktur eine Aufeinanderfolge
identischer Teilstücke
Ti (i = 1 bis n) umfasst, die jeweils aus
einer gleichen Zahl m konischer Gewinde Fj (j
= 1 bis m) bestehen, die in zueinander in etwa parallele Kegelstümpfe eingeschrieben
sind, die um die Achse X'X
zentriert sind (drei aufeinander folgende Teilstücke Ti–1,
Ti und Ti+1 sind
in 1c) mit geschweiften gepunkteten Klammer gekennzeichnet.
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Wie
dies in 1c erkennbar ist, ist jedes
konische Gewinde Fj jedes Teilstücks Ti in einen Kegelstumpf eingeschrieben, der
ins Innere des Kegelstumpfes konvergiert, in den das gleiche konische
Gewinde Fj (d.h. entsprechend einer gleichen
Spirale des Ranges j) eines unmittelbar folgenden Teilstücks Ti+1 eingeschrieben ist.
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Diese "Schachtelung" der konischen Gewinde
Fj ist ebenfalls in 1b erkennbar,
bei der es sich vor allem um das äußerste konische Gewinde Fm jedes Teilstückes Tj handelt,
das in einen Kegelstumpf eingeschrieben ist, der ins Innere des
Kegelstumpfes konvergiert, in den das äußerste konische Gewinde Fm des benachbarten Teilstücks Ti+1 eingeschrieben
ist.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass die 1a, 1b und 1c in
keiner Weise den Gegenstand der Erfindung hinsichtlich der Zahl
der Spiralen, Teilstücke
und spiralförmigen
Gewinde, die in den leitfähigen Schichten 6 vorhanden
sind, einschränken.
Es dient ausschließlich
der Vereinfachung und der Klarheit, dass für die Darstellung in diesen
Figuren eine relativ geringe Zahl derartiger Spiralen, Teilstücke und
Gewinde gewählt
wurde.
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Die
in 2 dargestellte Extrusionsvorrichtung 7 dient
dazu, extrudierte Profile zu erzeugen, die dafür vorgesehen sind, im vernetzten
Zustand Laufstreifen 1 zu bilden, die jeweils die leitfähigen Lagen 6 mit Schichtstruktur
aufweisen.
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Diese
Vorrichtung 7 besteht aus einem Hauptextruder 8,
der dafür
vorgesehen ist, durch eine Eintrittsöffnung 9 das isolierende
Material des Laufstreifens 1 aufzunehmen und der eine Austrittsöffnung 10 aufweist,
die koaxial in ein Extrusionswerkzeug 11 mündet, und
einem Satellitenextruder 12, der dafür vorgesehen ist, durch eine
Eintrittsöffnung 13 ein
Material aufzunehmen, das dafür
vorgesehen ist, die leitfähigen
Lagen 6 zu bilden, und der eine Austrittsöffnung 14 aufweist,
die radial ins Innere des Hauptextruders 8 stromaufwärts des
Extrusionswerkzeugs 11 mündet.
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Die
jeweiligen Strukturen der Extruder 8, 12 und des
Extrusionswerkzeugs 11 sind in 3 dargestellt.
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Jeder
Extruder 8, 12 besteht aus einer zylindrischen
Hülse 15, 16 in
deren Innerem sich eine Archimedes-Schraube 17, 18 dreht.
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Das
Extrusionswerkzeug 11 umfasst ein oberes Gewölbe 19 und
ein unteres Gewölbe 20,
die ab der Eintrittsöffnung 21 des
Werkezugs 11 einen Fließkanal 22 umgrenzen,
der in eine Extrusionsöffnung 23 einer Extrusionsklinge
(nicht sichtbar) mündet,
durch die die extrudierten Profile gefördert werden. Diese Extrusionsöffnung 23 wird
durch Wandungen 19a und 20a begrenzt, die vom
Gewölbe 19 bzw. 20 getragen
werden.
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In
dem Ausführungsbeispiel
gemäß 3 ist
das Extrusionswerkzeug 11 ein Werkzeug vom Typ der Werkzeuge "mit Plattendüse", das dadurch gekennzeichnet
ist, dass die Wand 19a der Extrusionsklinge fixiert ist,
während
die andere Wand beweglich ist und aus der Außenseite einer Rolle (nicht
dargestellt) besteht.
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Es
ist zu verstehen, dass die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung
eines solchen Extrusionswerkzeugs 11 beschränkt ist,
und dass ein Extrusionswerkzeug vom Typ der Werkzeuge mit "Flachdüse" ebenfalls verwendet
werden kann, in dem die beiden Wände 19a und 20a der
Extrusionsöffnung 23 fest
angebracht sind.
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Im
Folgenden wird eine besondere Funktionsweise der Extrusionsvorrichtung 7 beschrieben,
um Profile des Laufstreifens 1 gemäß einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
zu erhalten.
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Die
verwendete Extrusionsvorrichtung 7 weist die folgenden
Abmessungen auf.
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Der
Innendurchmesser der Hülse 15 des
Hauptextruders 8 beträgt
60 mm, und die Archimedes-Schnecke 17, die sie enthält, umfasst
drei Gewinde. Der Innendurchmesser der Hülse 16 des Satellitenextruders 12 beträgt 15 mm,
und die Archimedes-Schnecke 18, die sie enthält, umfasst
ein einziges Gewinde.
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Dieser
Satellitenextruder 12 ist so positioniert, dass seine Extrusionsachse
Y'Y 30 mm stromaufwärts der
Eintrittsöffnung 21 des
Extrusionswerkzeugs 11 angeordnet ist.
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Das
Extrusionswerkzeug 11 vom Typ "Mundstück mit Rolle" weist eine Breite
von 200 mm auf.
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In
die Eintrittsöffnungen 9 und 13 der
Extruder 8 und 12 werden kontinuierlich das isolierende
Material bzw. das leitfähige
Material bei einem Versorgungsdurchsatz von 600 g/min für den Hauptextruder 8 und
von 30 g/min für
den Satellitenextruder 12 zugegeben.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
hat das isolierende Material "MI" einen Widerstand,
der im Bereich von 1014 bis 1015 Ω·cm liegt
(siehe 6), und es besteht aus einer
vernetzbaren Kautschukzusammensetzung, wie der Kautschukzusammensetzung,
die die Laufstreifen der Luftreifen mit der Bezeichnung "MXT" bildet, d.h. einer
Zusammensetzung, die im wesentlichen enthält:
- – als Elastomermatrix
eine Mischung aus einem durch Lösungspolymerisation
hergestellten Styrol-Butadien-Copolymer (S-SBR) und einem Polybutadien
(BR),
- – als
verstärkenden
Füllstoff
80 pce (Gewichtsteile pro 100 Teile Elastomere) einer hochdispersen
Kieselsäure
der Firma RHODIA mit der Bezeichung "ZEOSIL 1165 MP" und
- – 30
pce eines zugegebenen aromatischen Öles.
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Das
leitfähige
Material wiederum hat einen elektrischen Widerstand unter 108 Ω·cm, genauer
von etwa 105 Ω·cm, und es besteht hier aus
einer vernetzbaren Kautschukzusammensetzung, die im wesentlichen
enthält
(ohne zugegebenes aromatisches Öl):
- – als
Elastomermatrix eine S-SBR/BR-Mischung und
- – als
verstärkenden
Füllstoff
60 pce eines Rußes "N234".
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Die
Kautschukzusammensetzungen, die das isolierende Material bzw. das
leitfähige
Material bilden, wurden nach bekannten Verfahren der thermomechanischen
Bearbeitung ihrer Bestandteile in einem oder mehreren Schritten
hergestellt. Man kann sie beispielsweise durch eine thermomechanische
Bearbeitung in einem Schritt in einem Innenmischer, die 3 bis 7
min dauert, mit einer Drehgeschwindigkeit der Schaufeln von 50 U/min,
oder in zwei Schritten in einem Innenmischer, die 3 bis 5 min bzw.
2 bis 4 min dauern, erhalten, auf die ein Endbearbeitungsschritt
folgt, der bei etwa 80 °C
durchgeführt
wird, in dem der Schwefel und die Vulkanisationsbeschleuniger eingearbeitet
werden.
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Die
in den Extrudern 8, 12 verwendeten Temperaturen
liegen im Bereich von 70 bis 90 °C.
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Der
Absolutdruck im Inneren des Extrusionswerkzeugs 11 beträgt 24 bar.
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Das
isolierende Material und das leitfähige Material werden durch
die Schnecken 17 und 18 in Richtung der jeweiligen
Austrittsöffnungen 10 und 14 der
Extruder 8 und 12 gefördert, anschließend werden
sie miteinander vermischt und durch die Schnecke 17 im
Inneren des Stückes
des Hauptextruders 8 homogenisiert, das sich zwischen der
Achse Y'Y und der
Austrittsöffnung 10 des
Extruders 8 befindet. Nach dem Übergang des so erhaltenen Gemisches
unter dem angegebenen Druck in den Kanal 22 des Extrusionswerkzeugs 11 erhält man an
der Austrittsöffnung 23 des
Extruders eine extrudiertes und vernetzbares Profil des Laufstreifens 1,
das die folgenden Merkmale aufweist.
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Dieses
Profil umfasst die leitfähigen
Lagen 6, wie sie weiter oben unter Bezugnahme auf die 1a, 1b und 1c beschrieben
wurden, die im Querschnitt des Profils etwa 50 Spiralen um die Achse
X'X bilden. Die
mittlere Dicke der so erhaltenen leitfähigen Lagen 6 entspricht
etwa einem Zehntel Millimeter.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass der Masseanteil des isolierenden Materials
in dem erhaltenen Profil etwa 90 % und der Masseanteil des leitfähigen Materials
etwa 10 % beträgt.
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Anschließend werden
die herkömmlichen
Schritte der Konfektionierung und Vulkanisation durch Vernetzung
mit Schwefel zur Herstellung der erfindungsgemäßen Luftreifen durchgeführt, deren
Laufstreifen aus dem oben genannten Profil im vulkanisierten Zustand
besteht. Die so erhaltenen erfindungsgemäßen Luftreifen haben die Abmessungen
175/70 R14 und die Bezeichnung "MXT".
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Es
wird darauf hingewiesen, dass die leitfähigen Lagen 6 in dem
vernetzten Laufstreifen in der oben angegebenen Form vorliegen.
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Eine
erste Reihe und eine zweite Reihe von Vergleichsversuchen zu den
Störungen
des Radioempfangs im Fahrbetrieb wurden unter Verwendung eines Reifensatzes
im neuwertigen Zustand für
die erste Versuchsreihe und eines Reifensatzes aus Luftreifen mit
einem Abnutzungsgrad für
die zweite Versuchsreihe durchgeführt, der dem Abrieb der Hälfte der
Dicke des Laufstreifens entspricht (d.h. die radiale Abmessung des
Laufstreifens hat über
die gesamte axiale Abmessung des Laufstreifens um die Hälfte abgenommen).
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Beide
Versuchsreihen zur Störung
des Radioempfangs bestanden darin, die bei Amplitudenmodulation
wahrnehmbaren Radiostörungen
beim Fahren eines Versuchsfahrzeuges zu quantifizieren, das nacheinander
mit diesen Reifensätzen
ausgerüstet
wurde, und dies durch Verstärkung
und Analyse der entsprechenden Signale, die mit Hilfe des Lautsprechers
eines Radioempfängers,
der in das Fahrzeug eingebaut war, aufgenommen wurden. Die elektrostatische
Entladung beim Fahren jedes Reifensatzes über ein bestimmtes Fahrbahnstück wurde
durch Aufzeichnung der Spannungsänderung
des Lautsprechers gemessen.
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Die
erste Versuchsreihe wurde unter gleichen meteorologischen Bedingungen
(Temperatur: 17 °C, Feuchtigkeitsgehalt
der Außenluft:
18 %, Taupunktstemperatur der Außenluft: –7 °C) und unter gleichen Fahrbedingungen
durchgeführt
(Fahrbahnstücke,
die runde Kanaldeckel mit gleichem Durchmesser von etwa 66 cm aufwiesen,
und stabilisierte Fahrgeschwindigkeit von 70 km/h, wodurch für das Fahrzeug
für das Überfahren
jeder dieser Deckel eine Zeit von etwa 34 ms definiert wird).
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Außerdem wurde
für den
in das Versuchsfahrzeug eingebauten Radioempfänger eine Frequenz von 1386
kHz verwendet, was einer Amplitudenmodulation entspricht, mit einer
gleichen Verstärkung
des vom Radioempfänger
abgegebenen Signals in allen Versuchen.
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Für die erste
Versuchsreihe wurden die folgenden Reifensätze verwendet:
- – ein
Satz Nr. 1 von Vergleichsreifen " 175/70
R14 MXT" im neuwertigen
Zustand, von denen jeder einen Laufstreifen aufweist, der ausschließlich aus
dem isolierenden Material "MI" mit einem Widerstand
besteht, der im Bereich von 1014 bis 1015 Ω∙cm liegt,
d.h. aus dem Material auf der Basis einer Mischung aus S-SBR/BR
mit 30 pce zugesetztem aromatischem Öl und 80 pce Kieselsäure "ZEOSIL 1165 MP".
- – ein
Satz Nr. 6 von erfindungsgemäßen Luftreifen
im neuwertigen Zustand mit den Abmessungen 175/70 R14, von denen
jeder den erzeugten Laufstreifen 1 aufweist, der in seiner
Masse mit den leitfähigen
Lagen 6 mit Schichtstruktur ausgestattet ist, die nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren
erhalten wurden (wie oben angegeben besteht dieser Laufstreifen
aus einem Gemisch aus etwa 90 % des isolierenden Materials "MI" und etwa 10 % eines
leitfähigen
Materials mit einem Widerstand von etwa 105 Ω∙cm auf
der Basis einer S-SBR/BR-Mischung, die 60 pce des Rußes "N234" enthält).
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Die
im Folgenden dargestellten Ergebnisse berücksichtigen den Mittelwert
von fünf
Fahrten über
die erwähnten
Deckel. Sie veranschaulichen das Ausmaß der Lärms, der durch die Radiostörungen während dieser
fünf Überfahrten
verursacht werden, und sie werden unter Bezugnahme auf einen Basiswert
von 100 angegeben, der dem Mittelwert von fünf Fahrten mit dem Reifensatz
Nr. 1 aus Vergleichsreifen entspricht. Ergebnisse unter 100 zeigen
demnach ein geringeres Geräuschniveau
im Inneren des Fahrzeuges an, d.h. geringere Radiostörungen.
Reifensatz
Nr. 1, Vergleich | 100 |
Reifensatz
Nr. 6, erfindungsgemäß | 3. |
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Ein
erfindungsgemäßer Laufstreifen 1,
der die leitfähigen
Lagen 6 mit Schichtstruktur (erfindungsgemäßer Reifensatz
Nr. 6) enthält,
ermöglicht
demnach eine Senkung des Ausmaßes
dieser Radiostörungen, sogar
bezogen auf das Ausmaß der
Störungen,
das mit einem Laufstreifen erhalten wird, der seitliche Flächen 114, 115 zusätzlich zu
der leitfähigen
Lage 110 enthält
(Vergleichsreifensatz Nr. 3).
-
Es
wird darauf hingewiesen, dass das Ausmaß der mit diesem erfindungsgemäßen Reifensatz
Nr. 6 erhaltenen Störungen
sehr nahe bei dem Ausmaß an
Störungen
liegt, das die Luftreifen mit leitfähigem Laufstreifen kennzeichnet
(der überwiegend
Ruß als
verstärkenden
Füllstoff
enthält).
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Für die zweite
Versuchsreihe wurden die folgenden Reifensätze verwendet:
- – ein
Reifensatz Nr. 1 bis von Vergleichsreifen, der dem Reifensatz Nr.
1 von Vergleichsreifen der ersten Versuchsreihe entspricht mit dem
Unterschied, dass der Laufstreifen jedes Reifens dieses Reifensatzes
Nr. 1 bis eine auf die Hälfte
verringerte Dicke in radialer Richtung aufweist.
- – ein
Reifensatz Nr. 6 bis von erfindungsgemäßen Reifen, der dem erfindungsgemäßen Reifensatz
Nr. 6 der ersten Versuchsreihe entspricht mit dem Unterschied, dass
der Laufstreifen jedes Reifens dieses Reifensatzes Nr. 6 bis eine
auf die Hälfte
verringerte Dicke in radialer Richtung aufweist.
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Die
im Folgenden dargestellten Ergebnisse berücksichtigen ebenfalls den Mittelwert
von fünf
Fahrten über
die oben erwähnten
Deckel. Sie veranschaulichen das Ausmaß der Geräusche, die durch Radiostörungen während dieser
fünf Fahrten
verursacht werden, und sie werden unter Bezugnahme auf einen Basiswert von
100 angegeben, der dem Mittelwert der Fahrten mit dem Reifensatz
Nr. 1 von Vergleichsreifen entspricht. Ergebnisse unter 100 zeigen
demnach ein geringeres Geräuschniveau
im Inneren des Fahrzeuges an, d.h. geringere Radiostörungen.
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Diese
zweite Versuchsreihe wurde unter gleichen meteorologischen Bedingungen
durchgeführt,
die sich jedoch von den Bedingungen bei der ersten Versuchsreihe
unterscheiden (insbesondere andere hygrometrische und thermische
Bedingungen). Demzufolge werden die Werte für das Ausmaß der Radiostörungen, die
im folgenden angegeben werden, nicht mit den Werten aus der ersten
Versuchsreihe verglichen.
Reifensatz
Nr. 1 bis, Vergleich | 100 |
Reifensatz
Nr. 6 bis, Erfindung | 62. |
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Es
wird darauf hingewiesen, dass die Streuung der Werte für das Ausmaß der Geräusche, die
für den erfindungsgemäßen Reifensatz
Nr. 6 bis erhalten wurden, nur etwa 25 % betrug.
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Diese
Ergebnisse zeigen, dass ein erfindungsgemäßer Laufstreifen 1,
der die leitfähigen
Lagen 6 mit Schichtstruktur enthält (erfindungsgemäßer Reifensatz
6 bis) eine deutliche Senkung des Ausmaßes der Radiostörungen ermöglicht,
selbst bei 50%iger Abnutzung des Laufstreifens, bezogen auf das
Ausmaß,
das mit einem isolierenden Laufstreifen erzielt wird (Reifensatz
Nr. 1 bis, Vergleichsreifen).
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Die
erfindungsgemäßen Luftreifen
dieses Reifensatzes Nr. 6 bis stellen demnach eine dauerhafte Lösung dar
auf Grund der Tatsache, dass die deutliche Abnahme der Radiostörungen;
die sie liefern, sogar nach einer starken Abnutzung der Luftreifen
(auf die halbe Dicke des Laufstreifens) nachgewiesen wird.
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Im übrigen wird
darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäßen Laufstreifen 1, 101,
die die leitfähigen
Lagen 6 mit Schichtstruktur enthalten, den Luftreifen,
die sie enthalten, einen verringerten Rollwiderstand verleihen,
der völlig
mit dem verringerten Rollwiderstand übereinstimmt, der mit einem
herkömmlichen
isolierenden Laufstreifen, wie dem Laufstreifen des Vergleichsreifensatzes
Nr. 1, erzielt wird.