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DE602005003666T2 - Sicherheitsvorrichtung mit temperaturaktivierbarer polymerschicht - Google Patents

Sicherheitsvorrichtung mit temperaturaktivierbarer polymerschicht Download PDF

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DE602005003666T2 DE602005003666T DE602005003666T DE602005003666T2 DE 602005003666 T2 DE602005003666 T2 DE 602005003666T2 DE 602005003666 T DE602005003666 T DE 602005003666T DE 602005003666 T DE602005003666 T DE 602005003666T DE 602005003666 T2 DE602005003666 T2 DE 602005003666T2
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Christopher John Eastell
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De la Rue International Ltd
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Weiterentwicklungen von Sicherheitsvorrichtungen, die in verschiedenen Formen und Größen für Anwendungen in Bezug auf Authentifizierung oder Sicherheit verwendet werden können. Insbesondere betrifft die Erfindung eine beständige Sicherheitsvorrichtung, die eine Schicht umfasst, die sich bei einer festgelegten Temperatur von opak nach transparent umwandelt.
  • Es ist weitgehend bekannt, für Geldscheine Sicherheitselemente in Form von Streifen oder Fäden zu verwenden, welche aus einem transparenten Film hergestellt sind, der eine kontinuierliche reflektierende Metallschicht aufweist, wobei das üblichste Beispiel Vakuum-beschichtetes Aluminium auf Polyesterfilm darstellt. Mittels solcher Sicherheitsvorrichtungen hergestellte Banknoten sind in vielen Ländern viele Jahre lang in Umlauf gewesen. Wenn solche Sicherheitselemente in Sicherheitspapier eingebettet sind, und das Papier anschließend zur Bereitstellung des Sicherheitsdokuments, z. B. der Banknote, bedruckt wird, kann das Sicherheitselement in reflektiertem Licht nicht unmittelbar erkannt werden. Es wird jedoch sofort als dunkles Bild sichtbar, wenn das Dokument im Durchlicht betrachtet wird. Solche Sicherheitselemente sind gegenüber Nachahmung durch Drucken oder Fotokopieren äußerst wirksam, da der optisch variable Effekt, der bereitgestellt wird, nicht genau simuliert werden kann, zum Beispiel durch Drucken einer Linie auf das Papier.
  • Die Zusammensetzung, Größe und Position der Sicherheitselemente, die gegenwärtig in Gebrauch sind, variieren in Abhängigkeit von der gewünschten Sicherheit des Dokuments. Übliche Sicherheitselemente sind aus einem Polymerfilm, wie zum Beispiel Polyester, zusammengesetzt, welcher metallisiert oder gefärbt sein kann und welcher mikrobedruckte Beschriftung umfassen kann, die einen Titel oder eine Nachricht bezeichnet. Die Beschriftung kann durch Drucken auf den Träger oder durch Entmetallisieren einer Metallschicht auf dem Substrat hergestellt werden. Ein Beispiel für einen mikrobedruckten Sicherheitsfaden ist in GB-A-1095286 beschrieben. Das Sicherheitselement kann geschlitzt sein, um entweder registrierte Beschriftung im Hinblick auf den Rand des Fadens zu erzeugen, oder die nicht registrierte Beschriftung kann so ausgestaltet sein, dass die Nachricht immer unabhängig von den Längsschlitzen des Fadens erscheint. Die Breite der Sicherheitselemente variiert üblicherweise von 0,5 mm bis 6,0 mm und kann eine Dicke aufweisen, die üblicherweise von 12 Mikrometer bis zu 50 Mikrometer reicht.
  • Die Position des Sicherheitselements innerhalb des Dokuments kann im Hinblick auf vorbestimmte Kriterien streng gesteuert sein und gleichzeitig mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen, wie zum Beispiel einem Wasserzeichen, vorliegen. Sicherheitselemente können auf solche Art und Weise vollständig in dem Sicherheitspapier eingebettet sein, dass Papierfasern beide Seiten der Sicherheitselemente bedecken, wodurch es in reflektiertem Licht weit weniger sichtbar ist, jedoch in Durchlicht deutlich sichtbar ist.
  • In jüngster Zeit ist es jedoch zur Verbesserung von Sicherheitsdokumenten gegenüber modernen Methoden der Nachahmung, die hoch entwickelte Farbauszug-, Druck- und Farbfotografie-Technologie verwenden, üblich geworden, ein Sicherheitselement zu verwenden, das eine dünne Schicht aus Aluminium auf einem Plastikträger umfasst, welcher auf einer Seite der Schicht in Abständen entlang der Länge des Sicherheitselements offengelegt ist, wobei der offengelegte Bereich als „Fenster" bezeichnet wird. GB-A-1552853 und GB-A-1604463 offenbaren Banknoten, die solche Fenster enthalten. Papier zur Verwendung für die Herstellung solcher Banknoten kann unter Verwendung des in EP-A-0059056 offenbarten Verfahrens hergestellt werden. Das Ausmaß der üblicherweise verwendeten Fenster ist 3 mm bis 14 mm lang, wobei zusätzlich „Brücken" vorhanden sind, die die Flächen des Papierträgers darstellen, die das Sicherheitselement zwischen den Fenstern bedecken und dazwischen von 4 mm bis 30 mm reichen. Wiederum kann die Position der Fenster so gesteuert sein, dass sie die Registrierung des Fenster im Hinblick auf das Dokument und andere Sicherheitsmerkmale, wie zum Beispiel Wasserzeichen, ermöglichen.
  • Die spätere Entwicklung hat zu verbesserter Sicherheit geführt, so dass mit Fenstern versehenes Papier in vielen Ländern für Banknoten verwendet worden ist. Eine Banknote dieser Art stellt gegenüber Nachahmern zusätzliche Sicherheit bereit, da das Sicherheitselement bei Betrachtung in Durchlicht als dunkle Linie gesehen wird, und wenn es auf der entsprechenden Seite in reflektiertem Licht betrachtet wird, sind die hell leuchtenden Aluminiumabschnitte, welche an den Fenstern offengelegt sind, leicht sichtbar. Es besteht jedoch ein Bedarf für noch mehr Sicherheit mittels noch weiterentwickelter Sicherheitsvorrichtungen, um den Versuch eines vermeintlichen Nachahmers schwieriger zu gestalten, da das Erscheinungsbild des reflektierten Lichts der offengelegten Aluminiumabschnitte einer Sicherheitsvorrichtung durch moderne Materialien und Methoden, zum Beispiel mittels Warmfolienprägung, bis zu einem gewissen Grad leicht simuliert werden kann.
  • Andere Sicherheitselemente, die derzeit verwendet werden, sind mit Schutzlacken beschichtet, und diese können zum Beispiel fluoreszierende Tinten enthalten, welche nur bei Beleuchtung mit ultraviolettem Licht einer spezifischen Wellenlänge, z. B. 366 nm, sichtbar sind.
  • Es ist auch möglich, durch Einbringen von Substanzen, welche mittels eines Detektors identifiziert werden können, wie zum Beispiel magnetisches Material, in oder auf den Träger Sicherheitselemente herzustellen, die maschinenlesbar sind.
  • Andere bekannte Sicherheitselemente können eine einzelne Schicht oder mehrere Schichten sein, die aneinander gebunden oder kaschiert sind, und in einigen Fällen kann jede Schicht mit Metall beschichtet sein, wie zum Beispiel Aluminium, rostfreier Stahl, Zinn und/oder Metalloxid, wie zum Beispiel Zinnoxid. Die Beschichtung kann mit einem Lack geschützt sein, welcher auch farbige oder unsichtbare Leuchtpigmente enthalten kann, zum Beispiel Seltenerdmetalle, wie zum Beispiel Europiumacetylacetonat und dergleichen.
  • Eine weitere Lösung des Standes der Technik zum Verbessern der Sicherheit der Dokumente stellt die Verwendung von Sicherheitsvorrichtungen dar, die Schichten umfassen, die sich bei einer festgelegten Temperatur von opak nach transparent umwandeln, um versteckte Merkmale, zum Beispiel Markierungen oder optisch variable Vorrichtungen zu offenbaren. EP-A-0608078 offenbart einen Sicherheitsfaden, der eine thermochromische Beschichtung enthält, welche sich vom gefärbten Zustand zu einem farblosen Zustand umwandelt, um darunter liegende Markierungen zu offenbaren. WO-A-0116426 offenbart ein Sicherheitselement, welches auch eine thermochromische Schicht enthält, welche mit einer zweiten Schicht kombiniert ist, wie zum Beispiel eine optisch variable Schicht oder eine maschinenlesbare Schicht. In einer besonderen Ausführungsform von WO-A-0116426 ist eine thermochromische Schicht über einer metallisierten holographischen Vorrichtung angebracht, so dass die thermochromische Schicht beim Erwärmen oberhalb einer bestimmten Temperatur aktiviert wird, so dass sie transparent wird und das darunter liegende Hologramm offenbart. WO-A-0050249 beschreibt die Verwendung von thermochromischen Flüssigkristallmaterialien, die beim Erwärmen transparent oder opak werden, sowie deren Anwendung für Sicherheitselemente. In FR2698390 wird ein alternativer Ansatz vorgeschlagen, welcher die Verwendung von piezochromischen Materialien in einem Authentisierungselement beschreibt, so dass eine reversible Umwandlung von einem opaken Status zu einem transparenten Status unter der Einwirkung von Druck stattfindet.
  • Thermochromische Materialien können in zwei Kategorien eingeteilt werden; Leukofarbstoff-Thermochrome und Flüssigkristall-Thermochrome. Die Verwendung von thermochromischen Leukofarbstoff-Materialien in Sicherheitstinten, Beschichtungen und Vorrichtungen ist aufgrund der sehr schlechten Lichtechtheit eingeschränkt, während die thermochromischen Flüssigkristallmaterialien und piezochromische Materialien teure und komplizierte Verarbeitung erfordern, die für Massenartikel nicht geeignet sind. Daher besteht ein Bedarf für einen Film oder eine Beschichtung, welche sich beim Berühren von opak nach transparent umwandeln kann, und welche sowohl beständig als auch leicht herzustellen ist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Sicherheitsvorrichtung zur Verwendung mit einem Sicherheitsdokument bereitgestellt, umfassend eine aktivierbare Schicht eines Polymermaterials, welches ein Hartsegment und ein kristallisierbares Weichsegment oder mindestens ein Weichsegment umfasst, das vernetzt ist und ein kristallisierbares Weichsegment enthält, wobei die Segmente so ausgewählt sind, dass sie eine vorbestimmte Aktivierungstemperatur aufweisen, wobei die Schicht bei Temperaturen unterhalb der Aktivierungstemperatur opak ist und bei Temperaturen oberhalb der Aktivierungstemperatur transparent wird.
  • Die vorliegende Erfindung stellt darin eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Stand der Technik dar, dass sie sehr beständig und leicht herzustellen ist.
  • Die Erfindung wird nunmehr lediglich beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in welchen:
  • 1 einen Querschnitt einer Seitenansicht einer Sicherheitsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in Form eines eingebetteten Sicherheitselements entlang der Linie I-I von 2 und 3 darstellt;
  • 2 und 3 Draufsichten eines Sicherheitsdokuments darstellen, die das Sicherheitselement von 1 unter verschiedenen Blickwinkeln darstellen;
  • 4 einen Querschnitt einer Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung in Form eines Sicherheitselements mit Fenster entlang der Linie IV-IV von 5 und 6 darstellt;
  • 5 und 6 Draufsichten eines Sicherheitsdokuments darstellen, welche das Sicherheitselement von 4 unter verschiedenen Blickwinkeln umfasst;
  • 7 und 8 Querschnitte von Seitenansichten von weiteren alternativen Ausführungsformen der Sicherheitsvorrichtung in Form eines Sicherheitselements mit Fenster aufweisen;
  • 9 einen Querschnitt einer Seitenansicht der Sicherheitsvorrichtung von 8 derart auf einem Übertragungsmaterial darstellt, dass die Vorrichtung in Form eines Ausschnitts oder Streifens verwendet werden kann;
  • 10 einen Querschnitt einer Seitenansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung darstellt, die an einer Banknote entlang der Linie X-X von 11 und 12 angebracht ist;
  • 11 und 12 Draufsichten des Sicherheitsdokuments von 10 unter verschiedenen Blickwinkeln darstellen;
  • 13 und 14 Draufsichten einer weiteren alternativen Sicherheitsvorrichtung unter verschiedenen Blickwinkeln darstellen, die ein Hologramm umfassen, welches an einem Sicherheitsdokument angebracht ist;
  • 15 und 16 Querschnitte von Seitenansichten von zwei weiteren alternativen Sicherheitsvorrichtungen darstellen, die eine holographische Schicht zur Verwendung als Ausschnitt oder Streifen umfassen;
  • 17 einen Querschnitt einer Seitenansicht eines Sicherheitsträgers darstellt, der eine weitere Ausführungsform der Sicherheitsvorrichtung umfasst, so dass sie an beiden Seiten offengelegt ist;
  • 18 einen Querschnitt einer Seitenansicht einer Ausführungsform eines Sicherheitselements darstellt, der zur Verwendung in dem Träger von 17 geeignet ist; und
  • 19 bis 22 Draufsichten des Trägers von 17 darstellen, die das Sicherheitselement von 18 unter verschiedenen Blickwinkeln umfassen.
  • Die Sicherheitsvorrichtung der vorliegenden Erfindung verwendet einen Polymerfilm oder eine Polymerbeschichtung, die sich bei einer bestimmten Temperatur von opak nach transparent umwandelt. Die Polymersysteme, die zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet sind, umfassen mindestens ein Hartsegment und mindestens ein kristallisierbares Weichsegment, oder alternativ mindestens eine Art von Weichsegment, welches vernetzt ist und ein kristallisierbares Weichsegment ohne das Vorliegen eines Hartsegments enthält. Die Bezeichnung „Segment" bezieht sich auf einen Block oder eine Sequenz eines polymerbildenden Abschnitts des Polymersystems. Solche Polymersysteme werden in Formgedächtnis-Polymeren verwendet und sind ausführlich in US-B-6720402 beschrieben worden. Die Bezeichnung „Segment" bezieht sich auf einen Block oder eine Sequenz eines polymerbildenden Abschnitts des Polymersystems. Die Bezeichnungen Hartsegment und Weichsegment sind relative Bezeichnungen, die sich auf die Erweichungstemperatur (Schmelztemperatur oder Glasübergangstemperatur) der Segmente beziehen. Das (die) Hartsegment(e) weist/weisen eine höhere Erweichungstemperatur als das (die) Weichsegment(e) auf.
  • Die Polymersysteme, die für die vorliegende Erfindung geeignet sind, können thermoplastische, wärmehärtbare, ineinandergreifende Netzwerke, semi ineinandergreifende Netzwerke oder gemischte Netzwerke darstellen. Polymere können ein einzelnes Polymer oder ein Gemisch von Polymeren sein. Polymere können linear, verzweigt, thermoplastische Elastomere mit Seitenketten oder eine beliebige Art von dendritischen Strukturelementen sein.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet die Sicherheitsvorrichtung einen thermoplastischen Polymerfilm oder eine thermoplastische Polymerbeschichtung. Die Dicke des thermoplastischen Polymerfilms oder der thermoplastischen Polymerbeschichtung liegt im Bereich von 0,5–100 μm und stärker bevorzugt im Bereich von 1–30 μm. Das thermoplastische Polymer ist so konstruiert, dass das Hartsegment im wesentlichen transparent ist und das Weichsegment aufgrund seines hohen Kristallinitätsgrades im wesentlichen opak ist, wenn es in Form eines Films oder einer Beschichtung vorliegt. In diesem Fall erscheint der Film oder die Beschichtung unterhalb der Schmelztemperatur des kristallinen Weichsegments opak und wird beim Erwärmen oberhalb der Schmelztemperatur des Weichsegments im wesentlichen transparent. Die Hart- und Weichsegmente sind bevorzugt Oligomere. Die Bezeichnung Oligomer bezieht sich auf ein geradkettiges Molekül mit einem Molekulargewicht von bis zu 15000 Dalton. Die Polymere, die die Segmente bilden, sind auf Grundlage der gewünschten Erweichungstemperaturen ausgewählt. Die Aktivierungstemperatur, d. h. die Schmelztemperatur des Weichsegments kann durch Ändern der Monomerenzusammensetzung und der Art des Monomers gesteuert werden. Für die vorliegende Erfindung liegt die Aktivierungstemperatur im Bereich von 25°C bis 80°C, bevorzugt von 30°C bis 50°C. In einer bevorzugten Ausführungsform kann das Material so formuliert sein, dass die Umwandlung von opak nach transparent bei Körpertemperatur, ~35–37°C, auftritt und daher durch Berühren aktiviert werden kann.
  • Alternativ verwendet die Sicherheitsvorrichtung der vorliegenden Erfindung einen wärmehärtbaren Polymerfilm oder eine wärmehärtbare Polymerbeschichtung. Die Dicke des wärmehärtbaren Polymerfilms oder der wärmehärtbaren Polymerbeschichtung liegt im Bereich von 0,5–100 μm und stärker bevorzugt im Bereich von 1–30 μm. Ein wärmehärtbares Polymersystem, das für die vorliegende Erfindung geeignet ist, umfasst ein kovalent vernetztes Netzwerk, welches ein bis mehrere Weichsegmente und ein kristallisierbares Umwandlungsegment (Weichsegment) umfasst. Die Aktivierungstemperatur, bei welcher sich der wärmehärtbare Polymerfilm oder die wärmehärtbare Polymerbeschichtung von opak nach transparent umwandelt, stellt die Schmelztemperatur des kristallinen Umwandlungselements dar. Für die vorliegende Erfindung liegt die Aktivierungstemperatur im Bereich von 25°C bis 80°C, bevorzugt 30°C bis 50°C. In einer bevorzugten Ausführungsform kann das Material so formuliert sein, dass die Umwandlung von opak nach transparent bei Körpertemperatur, ~35–37°C, erfolgt und daher durch Berührung aktiviert werden kann.
  • Beispiele von Polymersegmenten, die für diese Erfindung geeignet sind, umfassen Polyamide, Polyesteramide, Poly(aminosäure)n, synthetische Poly(aminosäuren), Polyanhydride, Polycarbonate, Polycaprolactone, Polyacrylate, Polyalkylene, Polyacrylamide, Polyalkylenglycole, Polyalkylenoxide, Polyalkylentherephthalate, Polyorthoester, Polyvinylether, Polyvinylester, Polyvinylhalogenide, Polyvinylpyrrolidon, Polyester, Polylactide, Polyglycolide, Polysiloxane, Polyurethane, Ethylenvinylacetat, Poly(met)acrylsäure, Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyvinylphenol und Copolymere und Gemische davon, sind jedoch nicht darauf eingeschränkt.
  • Spezifische Beispiele von thermoplastischen Polymersystemen, die ein Weichsegment mit einem hohen Kristallinitätsgrad und ein im wesentlichen transparentes (d. h. überwiegend amorphes) Hartsegment umfassen, sind ausführlich in einem Übersichtsartikel „Shape Memory Polymers" in Angew. Chem. Int. Ausg. 2002, 41, 2034–2057 beschrieben. Ein bestimmtes Beispiel, welches für die vorliegende Erfindung geeignet ist, stellt ein segmentiertes Block-Copolyesterurethan dar, das physikalische Vernetzungen (Hartsegment) und ein kristallisierbares Weichsegment enthält, welches Polycaprolacton- Einheiten umfasst.
  • Beispiele von wärmehärtbaren Polymersystemen, die ein vernetztes Netzwerk von einem oder mehreren Weichsegmenten und ein kristallisierbares Umwandlungssegment (Weichsegment) umfassen, sind in demselben Übersichtsartikel „Shape Memory Polymer" beschrieben. Ein bestimmtes Beispiel stellt ein AB-Polymer-Netzwerk auf Grundlage von Oligo(ε-Caprolacton)-Diolen als Komponente, die ein kristallisierbares Umwandlungselement bildet, dar. In diesem Beispiel sind die Oligo(ε-Caprolacton)-Diole mit Endgruppen funktionalisiert, um ein Weichsegment zu bilden, das einer Polymerisationsreaktion unterzogen werden kann. Die Oligo(ε-caprolacton)dimethacrylat-Segmente werden anschließend zur Bildung des Polymernetzwerkes mit n-Butylacrylat vereinigt. Das Molekulargewicht der zwei Segmente steuert die Kristallinität, die Aktivierungstemperatur und die mechanischen Eigenschaften.
  • Das Polymermaterial der vorliegenden Erfindung kann als Film oder als Beschichtung hergestellt werden, und daher kann es in einen Sicherheitsträger eingebracht werden, welcher zur Herstellung eines wertvollen Dokuments, wie zum Beispiel einer Banknote, unter Verwendung mehrerer bekannter Verfahren verwendet wird. Das Polymermaterial ist in eine Sicherheitsvorrichtung, wie zum Beispiel einen Faden, Streifen oder Ausschnitt, in Form eines Trägers oder einer beschichteten Schicht eingebracht. In einer Ausführungsform der Erfindung wird eine solche Vorrichtung an der Oberfläche eines Dokuments, wie für den Fall eines Streifens oder eines Ausschnitts, angebracht. In einer weiteren Ausführungsform ist es teilweise in das Dokument eingebettet, so dass es nur teilweise auf der Oberfläche des Dokuments in Form eines Sicherheitselements mit Fenster sichtbar ist. In einer weiteren Ausführungsform ist die Vorrichtung derart in das Dokument eingebracht, dass die Bereiche der Vorrichtung von beiden Seiten des Dokuments aus sichtbar sind.
  • Ein Verfahren zum derartigen Einbringen einer Sicherheitsvorrichtung, dass sie von beiden Seiten des Dokuments sichtbar ist, ist in EP-A-1141480 beschrieben. Alternativ ist das Polymermaterial direkt an der Oberfläche des wertvollen Dokuments als Tinte oder Beschichtung angebracht.
  • Die Funktion der Polymerschicht der vorliegenden Erfindung besteht darin, sich bei einer bestimmten Aktivierungstemperatur von opak nach transparent umzuwandeln. Die Umwandlung von opak nach transparent kann selbst als Sicherheitsmerkmal dienen, in bevorzugten Ausführungsformen wird sie jedoch in Kombination mit einem zweiten Sicherheitselement/einer zweiten Sicherheitsschicht verwendet wird, welche weitere Eigenschaften aufweist, die entweder öffentlich, am Kassenschalter/Automat und/oder mittels einer Maschine geprüft werden können, um die Vorrichtung zu authentisieren. Beispiele von Sicherheitselementen/Schichten, die verwendet werden können, umfassen Hologramme, Farb-verschiebende Pigmente mit optischem Effekt, Farb-verschiebende Flüssigkristallfilme, entmetallisierte Ausgestaltungen, bedruckte Markierungen, Leuchtpigmente und magnetische Tinte sowie Kodierungen.
  • Im Folgenden werden Beispiele von bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung dargelegt.
  • Bezugnehmend auf 1 bis 3 ist ein Querschnitt einer Sicherheitsvorrichtung 10 zum Einbringen in ein Sicherheitsdokument 11 als eingebetteter Faden 17 gezeigt. Die Sicherheitsvorrichtung 10 umfasst einen Polymerfilm 12 der oben beschriebenen Art, der sich bei einer bestimmten Aktivierungstemperatur von opak nach transparent umwandelt. Der Polymerfilm 12 ist unter Verwendung von dampfbeschichtetem Aluminium metallisiert worden, um eine Metallschicht 13 bereitzustellen, und enthält entmetallisierte Markierungen 14, die durch ein Verfahren, wie zum Beispiel dasjenige, welches in EP-A-0319157 beschrieben ist, hergestellt wurden. Alternativ kann zur Bereitstellung von Markierungen die dampfbeschichtete metallisierte Schicht 13 mit einer Metall-leitenden oder nicht-leitenden Tinte ersetzt werden, die auf nicht-kontinuierliche Art und Weise angebracht ist.
  • Eine Polymerbeschichtung 15, die sich bei derselben Aktivierungstemperatur wie der Polymerfilm von opak nach transparent umwandelt, wird anschließend über der Metallschicht 13 angebracht. Die Beschichtung 15 kann unter Verwendung mehrerer Methoden, zum Beispiel einer Walzenbeschichtungsmaschine oder alternativ unter Verwendung einer Druckpresse durch flexographische, Offsetdruck-, lithographische oder Tiefdruckmethoden angebracht werden. Eine Haftschicht 16 wird anschließend während der Herstellung an beiden Seiten der Sicherheitsvorrichtung 10 angebracht, um die Bindung der Vorrichtung 10 an den Sicherheitsträger zu unterstützen, auf welchem das Sicherheitsdokument 11 hergestellt wird.
  • In reflektiertem und Durchlicht ist die Sichtbarkeit des Fadens 17 aufgrund des opak-weißen Erscheinungsbilds des Polymerfilms und der Polymerbeschichtung (2) beträchtlich vermindert. Beim Erwärmen der Sicherheitsvorrichtung 10 oberhalb der Aktivierungstemperatur, bevorzugt 35–37°C, wandeln sich der Polymerfilm 12 und die Beschichtung 15 beide von opak nach transparent um, wobei die negativen (entmetallisierten) Markierungen 14 offenbart werden, wenn sie unter Durchlicht betrachtet werden (3).
  • Eine alternative Konstruktion ist in 4 gezeigt, in welcher ein metallisierter Polyesterfilm 20 mit entmetallisierten Markierungen 14 auf beiden Seiten mit einer Polymerbeschichtung 15 beschichtet ist, die sich bei einer bestimmten Aktivierungstemperatur von opak nach transparent umwandelt. Eine Haftschicht 16 wird anschließend während der Herstellung an beiden Seiten der Sicherheitsvorrichtung 10 angebracht, um die Bindung der Vorrichtung 10 an den Sicherheitsträger zu fördern, aus welchem das Sicherheitsdokument 11 hergestellt wird. 5 und 6 veranschaulichen das Einbringen einer solchen Vorrichtung 10 in ein Sicherheitsdokument 11 als Faden mit Fenster 17. In reflektiertem Licht kann der Faden 17 mit der opak-weißen Farbe der Polymerbeschichtung 15 in den Fenstern 18 gesehen werden (5). In Durchlicht ist die Sichtbarkeit des Fadens 17 aufgrund des opak-weißen Erscheinungsbilds der Polymerbeschichtung 15 beträchtlich vermindert. Beim Erwärmen der Sicherheitsvorrichtung 10 oberhalb der Aktivierungstemperatur, bevorzugt 35–37°C, wandeln sich die Polymerbeschichtungen 15 von opak nach transparent um, wobei die negativen Markierungen 14 bei Betrachtung in Durchlicht offenbart werden (6). In reflektiertem Licht wandeln sich die Fenster 18 beim Erwärmen oberhalb der Aktivierungstemperatur von weiß-opak nach metallisch mit heller Beschriftung oder Markierungen um.
  • Eine weitere Konstruktion, die zum Einbau eines Fadens 17 mit Fenster geeignet ist, ist in 7 im Querschnitt gezeigt. Die Sicherheitsvorrichtung 10 umfasst einen Polymerfilm 12, der sich bei einer bestimmten Aktivierungstemperatur von opak nach transparent umwandelt. Der Polymerfilm 12 ist mittels dampfbeschichtetem Aluminium 13 durch das Verfahren, wie es zum Beispiel in EP-A-0319157 beschrieben ist, metallisiert worden und enthält entmetallisierte Markierungen 14. Wie oben kann die dampfbeschichtete metallisierte Schicht mit einer Metall-leitenden oder nicht-leitenden Tinte ersetzt werden, die auf nicht-kontinuierliche Art und Weise angebracht wird, um Markierungen bereitzustellen. Eine Haftschicht 16 wird anschließend während der Herstellung auf beiden Seiten der Sicherheitsvorrichtung 10 angebracht, um die Bindung der Vorrichtung 10 an den Sicherheitsträger zu fördern, aus welchem das Sicherheitsdokument 11 hergestellt wird.
  • In reflektiertem Licht können entmetallisierte Markierungen 14 in den Fenstern 18 gesehen werden, welche auf metallischem Hintergrund opak-weiß erscheinen, wenn der Faden 17 oberhalb der Metallseite liegt. Die Sichtbarkeit des Fadens 17 in den eingebetteten Bereichen des Fadens 17 ist beträchtlich vermindert. Wenn der Faden 17 unterhalb der Metallseite positioniert ist, kann der Faden 17 anschließend in reflektiertem Licht in den Fenstern 18 als weiß-opakr Streifen gesehen werden. Beim Erwärmen der Sicherheitsvorrichtung 10 oberhalb der Aktivierungstemperatur, bevorzugt 35–37°C, wird der Polymerfilm 15 transparent. Im reflektierten Licht kann der Faden 17 in den Fenstern 18 als metallisierter Streifen mit deutlicher Beschriftung oder Markierungen gesehen werden. In Durchlicht erscheint der Faden 17 als kontinuierliche dunkle Linie mit deutlicher Beschriftung oder Markierungen.
  • 8 zeigt einen Querschnitt einer weiteren Ausführungsform der Sicherheitsvorrichtung 10 der vorliegenden Erfindung. Die Vorrichtung 10 ist zur Verwendung als Sicherheitsmarkierung vorgesehen und umfasst einen durchsichtigen Polymerträger 20, wie zum Beispiel Polyester, auf welchem identifizierbare Markierungen 22 unter Verwendung von Tinten oder Farbstoffen gedruckt sind. Eine Polymerbeschichtung 15, die sich bei einer bestimmten Aktivierungstemperatur, bevorzugt 35–37°C, von opak nach transparent umwandelt, wird anschließend über den gedruckten Markierungen 22 aufgebracht. Bei Raumtemperatur weist die Vorrichtung 15 ein einheitliches, weiß-opakes Erscheinungsbild auf, beim Erwärmen oberhalb der Aktivierungstemperatur wandelt sich die Polymerbeschichtung 15 jedoch von opak nach transparent um und offenbart die verdeckten gedruckten Markierungen 22. Eine Haftschicht 16 wird auf einer Seite der Vorrichtung 10 angebracht und über diese wird eine Pergamin-Trägerschicht 19 angebracht. Die Pergamin-Schicht 19 ermöglicht es, dass die Markierung leicht zum erneuten Aufbringen auf ein Dokument oder auf andere Gegenstände, die Schutz benötigen, entfernt werden kann.
  • 9 zeigt die Markierungsvorrichtung 10, die an einen Träger angebracht ist. Die Pergamin-Schicht wird zunächst zum Offenlegen der Haftschicht 16 entfernt. Die Markierungsvorrichtung 10 wird anschließend auf den Träger aufgebracht, wobei das verwendete Haftmittel ein druckempfindliches oder ein Schmelzkleber sein kann und dauerhaft oder temporär sein kann. Die Verwendung temporärer Haftmittel kann dort nützlich sein, wo eine Markierung entfernt werden und an einem anderen Artikel erneut angebracht werden muss. Es ist jedoch wahrscheinlicher, dass die Markierung auf dauerhafte Art und Weise angebracht werden muss. Um Entfernung und erneutes Aufbringen einer dauerhaft angebrachten Markierung zu verhindern, kann die Markierung auch mit anderen fälschungssicheren Merkmalen, z. B. zerbrechliche Trägerschichten, Kiss-Cuts und dergleichen, bereitgestellt sein.
  • Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist in 10 gezeigt, in welcher ein Polymerfilm 15 der oben beschriebenen Art, der sich bei Körpertemperatur (35–37°C) von opak nach transparent umwandelt, über eine Seriennummer 25 einer Banknote 26 angebracht ist. Der Querschnitt der Banknote 26 im Bereich des Polymerfilms 15 ist in 10 gezeigt. Der Polymerfilm 15 kann als Ausschnitt hergestellt werden und unter Verwendung einer Trennschicht 24 und eines Trägerfilms 23 aufgebracht werden, wie es zur Herstellung von Folienübertragungsvorrichtungen, wie in US-A-4728377 beschrieben, bekannt ist. Bei Raumtemperatur (< 35°C) ist die Seriennummer 25 verdunkelt (11), sie wird jedoch sichtbar, wenn die Vorrichtung 10 durch Berührung erwärmt wird, und sie kann mit einer zweiten Seriennummer, die auf die Note gedruckt ist, verglichen werden (12). In einem alternativen Verfahren ist eine Polymerbeschichtung 15, die sich bei Körpertemperatur (35–37°C) von opak nach transparent umwandelt, über einer Seriennummer 25 einer Banknote 26 gedruckt.
  • Als weitere Alternative ist es möglich, den Ausschnitt oder den bedruckten Polymerfilm 12 vor der Anbringung der Seriennummer(n) 25 an der Banknote 26 anzubringen. Eine Seriennummer 25 oder ein Muster kann anschließend unter dem Ausschnitt oder Film 12 mittels eines geeigneten Lasermarkierungsgeräts angebracht werden. Durch genaues Einstellen der Leistung des Lasers sollte es möglich sein, die Oberfläche der Banknote 25 ohne Beeinträchtigung des Ausschnitts oder des Polymerfilms 12 am oberen Ende zu markieren. Dies kann leichter durch Bedrucken der Banknote 26 mit einem geeigneten Lasermarkierungs-Zusatzmittel durchgeführt werden (siehe Database von Sherwood Technology auf ihrer Webseite http://www.sherwoodtech.com/index.asp). Solche Materialien ermöglichen die Verwendung eines Lasers mit geringer Leistung und erleichtern daher die Markierung über den Ausschnitt oder Film 12, ohne ihn zu beeinträchtigen. Die zweite, nicht verdunkelte Nummer kann auch durch Laser oder durch üblichere Verfahren, wie zum Beispiel Hochdruck, aufgebracht werden. Dies stellt einen bevorzugten Ansatz dar, da es die Nummerierung der Dokumente als letzten Schritt nach allen anderen Druckverfahren ermöglicht. Dies vermeidet das Problem, dass die Dokumente aufgrund der Beschädigung während des Auftragens des opaken bis transparenten Polymers neu nummeriert werden müssen.
  • 13 zeigt ein weiteres Beispiel der vorliegenden Erfindung, in welchem ein Polymerfilm 12, der sich bei Körpertemperatur (35–37°C) von opak nach transparent umwandelt, an einem Sicherheitsdokument 11 angebracht ist, so dass er teilweise ein optisch variables Merkmal bedeckt, wie zum Beispiel ein metallisiertes Hologramm 30. Beim Berühren wird der bedeckte Abschnitt des Hologramms 30 offenbart (14) und kann mit dem offengelegten Abschnitt verglichen werden. Der Polymerfilm 15 kann als Ausschnitt hergestellt werden und unter Verwendung einer Trennschicht 24 und eines Trägerfilms 23, wie unter Bezugnahme auf 9 beschrieben, angebracht werden.
  • 15 zeigt eine Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung 10, welche zur Anbringung an ein Sicherheitsdokument 11 als Ausschnitt oder als Streifen geeignet ist, in welchem eine Polymerbeschichtung 15, die sich bei einer bestimmten Aktivierungstemperatur von opak nach transparent umwandelt, mit einer holographischen Schicht oder einem Hologramm 30 kombiniert ist. Die Sicherheitsvorrichtung 10 umfasst eine Polymerbeschichtung 15, einen thermoplastischen Lack, der mit einer holographischen Struktur 30 geprägt ist, und eine reflektive Aluminiumschicht 13, die sicherstellt, dass die holographische Struktur 30 bei Reflexion beobachtet werden kann. Die mehrschichtige Struktur wird an einem Trägerstreifen 23 angebracht, so dass der Trägerstreifen 23 und die Polymerbeschichtung 15 durch eine Trennschicht 24 getrennt sind. In einer modifizierten Ausführungsform kann die reflektive Aluminiumschicht 13 mit einer dünnen reflexionsfördernden Schicht ersetzt werden, z. B. einer dünnen transparenten Schicht von Zinksulfid.
  • Die Sicherheitsvorrichtung 10 kann unter Verwendung einer Haftschicht 16 an dem Dokument 11 angebracht werden. Die Haftschicht 16 wird entweder an die Metallschicht 13 oder an die Oberfläche des Sicherheitsdokuments 11 angebracht, an welche die Vorrichtung 10 anzubringen ist. Nach der Übertragung wird der Trägerstreifen 23 entfernt, wobei die Polymerbeschichtung 15 als offengelegte Schicht zurückbleibt. Beim Erwärmen der Sicherheitsvorrichtung 10 oberhalb der Aktivierungstemperatur, bevorzugt 35–37°C, wird die Polymerbeschichtung 15 transparent und offenbart das Hologramm.
  • 16 zeigt eine weitere Ausführungsform der Sicherheitsvorrichtung 10, die zum Anbringen an ein Sicherheitsdokument 11 als Ausschnitt oder als Streifen geeignet ist, in welchem eine Polymerbeschichtung 15, die sich bei einer bestimmten Aktivierungstemperatur von opak nach transparent umwandelt, mit einem Hologramm kombiniert ist. Die Sicherheitsvorrichtung 10 umfasst eine Polymerschicht 15, 31, einen thermoplastischen Lack, der mit einer holographischen Struktur 30 geprägt ist, und eine reflektierende Aluminiumschicht 13, die sicherstellt, dass die holographische Struktur 30 bei Reflexion beobachtet werden kann. Die Polymerschicht 15, 31 umfasst eine Polymerbeschichtung 15, die sich bei 35–37°C von opak nach transparent umwandelt, welche in Form von Markierungen oder einer beliebigen Art von Identifizierungsinformation aufgebracht wird. Die verbleibenden Flächen der Polymerschicht 15, 31 umfassen eine opake Tinte 31, welche dasselbe visuelle Erscheinungsbild wie die Polymerbeschichtung 15 aufweist, wenn sie bei Raumtemperatur in ihrem opaken Zustand vorliegt. Die mehrschichtige Struktur wird auf dieselbe Art und Weise, wie oben unter Bezugnahme auf 15 beschrieben, an einem Trägerstreifen 23 angebracht. In einer modifizierten Ausführungsform kann die reflektierende Aluminiumschicht 13 mit einer dünnen reflexionsverstärkenden Schicht ersetzt werden, z. B. einer dünnen transparenten Schicht von Zinksulfid.
  • Bei Raumtemperatur (< 35°C) weist die Sicherheitsvorrichtung 10 über ihre gesamte Oberfläche hinweg ein einheitliches opakes Erscheinungsbild auf, beim Erwärmen der Sicherheitsvorrichtung 10 oberhalb der Aktivierungstemperatur, bevorzugt 35–37°C, werden jedoch nur die Bereich transparent, die die Polymerbeschichtung 15 enthalten, um holographische Bereiche zu offenbaren, welche die Umrissform der identifizierbaren Markierungen aufweisen.
  • Eine Sicherheitsvorrichtung 10, die einen Polymerfilm 12 oder eine Polymerbeschichtung 15 der vorliegenden Erfindung umfasst, kann auch in einen Sicherheitsträger 26 eingebracht werden, so dass Bereiche der Vorrichtung 10 von beiden Seiten des Trägers 26 oder des daraus hergestellten Dokuments ersichtlich sind. Ein Verfahren zum Einbringen einer Sicherheitsvorrichtung 10, so dass sie von beiden Seiten des Trägers 26 sichtbar ist, ist in EP-A-1141480 beschrieben. Hier ist ein Sicherheitsfaden 17 zur Erzeugung eines Fensters 18, wie in 17 veranschaulicht, selektiv auf einer Seite des Sicherheitsträgers 26 offengelegt und vollständig auf der zweiten Seite offengelegt. Dieses Verfahren ermöglicht das Einführen von weitaus breiteren Sicherheitsfäden 17 in Träger.
  • 18 zeigt einen Querschnitt einer Sicherheitsvorrichtung 10, die auf dieselbe Art und Weise wie in EP-A-1141480 beschrieben, eingebracht werden kann. Die Sicherheitsvorrichtung 10 umfasst einen Polymerfilm 12, der sich bei 35–37°C von opak nach transparent umwandelt. Zur Bildung eines identifizierbaren Bildes ist der Polymerfilm 12 auf einer Seite unter Verwendung von dampfbeschichtetem Aluminium 13 metallisiert worden und anschließend entmetallisiert worden. Ein optionaler Schutzlack 34 kann anschließend über die metallisierte Schicht 13 aufgebracht werden. Auf der anderen Seite des Polymerfilms 13 in 18 ist eine Haftschicht 16 beschichtet, um die Bindung der Vorrichtung 10 an das Sicherheitsdokument 11 zu fördern. Der Sicherheitsfaden 17 ist so an das Dokument 11 angehaftet, dass eine Seite 32 auf der Vorderseite des Dokuments (19) vollständig offengelegt ist und die andere Seite 33 in einem Fenster 18 auf der Hinterseite des Dokuments 11 offengelegt ist (20).
  • Bei Raumtemperatur ist der Polymerfilm 15 opak, und wenn die Sicherheitsvorrichtung 10 von der Vorderseite des Dokuments 11 unter Reflexion betrachtet wird, beobachtet man eine reflektierende metallisierte Schicht, die mehrere helle, entmetallisierte Bilder mit einem opak-weißen Erscheinungsbild enthält (19). Im Gegensatz dazu weist die Sicherheitsvorrichtung 10 ein opak-weißes Erscheinungsbild auf, wenn es unter Reflexion von der Hinterseite des Dokuments 11 betrachtet wird (20). Beim Erwärmen der Sicherheitsvorrichtung 10 oberhalb der Aktivierungstemperatur, bevorzugt 35–37°C, wird der Polymerfilm 12 transparent, so dass die metallisierte Schicht, die eine Vielzahl an hellen, entmetallisierten Bildern enthält, bei Reflexion von beiden Seiten des Dokuments 11 aus gesehen werden kann. Bei Durchlicht erscheinen die entmetallisierten Bilder gegenüber einem dunklen Hintergrund hell (21 und 22).

Claims (26)

  1. Sicherheitsvorrichtung (10) zur Verwendung in einem Sicherheitsträger, der eine aktivierbare Schicht eines Polymermaterials (12) mit einem Hartsegment und einem kristallisierbaren Weichsegment umfasst, wobei die Segmente so ausgewählt sind, dass sie eine vorbestimmte Aktivierungstemperatur aufweisen, wobei die Schicht bei Temperaturen unterhalb der Aktivierungstemperatur opak ist und bei Temperaturen oberhalb der Aktivierungstemperatur transparent wird.
  2. Sicherheitsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, in welcher das Polymermaterial (12) ein amorphes Hartsegment aufweist.
  3. Sicherheitsvorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei das Polymermaterial (12) ein thermoplastisches Material ist, wobei das Hartsegment im wesentlichen transparent und das Weichsegment aufgrund seines hohen Kristallinitätsgrades im wesentlichen opak ist, wobei die Aktivierungstemperatur die Schmelztemperatur des Weichsegments darstellt.
  4. Sicherheitsvorrichtung (10) zur Verwendung in einem Sicherheitsträger, welcher eine aktivierbare Schicht eines Polymermaterials (12) mit mindestens einem Weichsegment umfasst, welches vernetzt ist und ein kristallisierbares Weichsegment enthält, wobei die Segmente so ausgewählt sind, dass sie eine vorbestimmte Aktivierungstemperatur aufweisen, wobei die Schicht bei Temperaturen unterhalb der Aktivierungstemperatur opak ist und bei Temperaturen oberhalb der Aktivierungstemperatur transparent wird.
  5. Sicherheitsvorrichtung (10) nach Anspruch 4, wobei das Polymermaterial ein wärmehärtbares Material ist, umfassend ein kovalent vernetztes Netzwerk aus einem oder mehreren Weichsegmenten und ein kristallisierbares Weichsegment, das sich verändert, wobei die Aktivierungstemperatur die Schmelztemperatur des kristallinen Umwandlungselements darstellt.
  6. Sicherheitsvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Aktivierungstemperatur im Bereich von 25°C bis 80°C liegt.
  7. Sicherheitsvorrichtung (10) nach Anspruch 6, wobei die Aktivierungstemperatur im Bereich von 30°C bis 50°C liegt.
  8. Sicherheitsvorrichtung (10) nach Anspruch 7, wobei die Aktivierungstemperatur Körpertemperatur ist.
  9. Sicherheitsvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Hart- und Weichsegmente (12; 15) Oligomere sind.
  10. Sicherheitsvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die weiterhin eine Trägerschicht umfasst, an der eine aktivierbare Schicht angebracht ist.
  11. Sicherheitsvorrichtung (10) nach Anspruch 10, in welcher opake Markierungen an der Trägerschicht angebracht sind und die aktivierbare Schicht über den Markierungen angebracht ist.
  12. Sicherheitsvorrichtung (10) nach Anspruch 10 oder Anspruch 11, wobei die Trägerschicht auch eine aktivierbare Schicht ist.
  13. Sicherheitsvorrichtung (10) nach Anspruch 11 oder Anspruch 12, wobei die Markierungen bereitgestellt sind durch eine Schicht aus Metall, die teilweise entmetallisiert worden ist, um die Markierungen zu bilden.
  14. Sicherheitsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 10 bis 13, welche eine weitere aktivierbare Schicht des Copolymers umfasst, die an einer Oberfläche der Trägerschicht angebracht ist, die der Oberfläche gegenüber liegt, an welcher die Markierungen angebracht sind.
  15. Sicherheitsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Markierungen aus einer opaken Tinte gebildet sind und die aktivierbare Schicht damit registerhaltig angebracht ist, wobei die opake Tinte und die aktivierbare Schicht das gleiche visuelle Erscheinungsbild aufweisen, so dass die Sicherheitsvorrichtung bei Temperaturen unterhalb der Aktivierungstemperatur ein einheitliches opakes Erscheinungsbild aufweist, während oberhalb der Aktivierungstemperatur opake Markierungen erkennbar sind.
  16. Sicherheitsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei Markierungen an einer Oberfläche der aktivierbaren Schicht angebracht sind.
  17. Sicherheitsvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiterhin umfassend eine Haftschicht (16), die auf einer Seite der Vorrichtung angebracht ist, wobei an dieser Haftschicht (16) eine Trennschicht angebracht ist.
  18. Sicherheitsvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiterhin umfassend ein optisch variables Merkmal, das unter der aktivierbaren Schicht positioniert ist.
  19. Sicherheitsvorrichtung (10) nach Anspruch 18, wobei das optisch variable Merkmal ein holographisches Merkmal ist.
  20. Sicherheitsvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Polymerschicht ein Film ist.
  21. Sicherheitsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, wobei die Polymerschicht eine Beschichtung ist.
  22. Sicherheitsträger, umfassend einen Basisträger und eine Sicherheitsvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  23. Sicherheitsträger nach Anspruch 22, wobei die Sicherheitsvorrichtung (10) an mindestens einer Oberfläche des Basisträgers angebracht ist.
  24. Sicherheitsträger nach Anspruch 22, wobei die Sicherheitsvorrichtung (10) mindestens teilweise im Sicherheitsträger eingebettet ist und wobei mindestens eine Öffnung oder ein Fenster in einer oder beiden Oberflächen des Trägers sichtbar ist.
  25. Sicherheitsträger nach einem der Ansprüche 22 bis 24, welcher mehrere Sicherheitsvorrichtungen (10) umfasst.
  26. Sicherheitsdokument (11), welches aus einem Sicherheitsträger nach einem der Ansprüche 22 bis 25 hergestellt wurde.
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