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Technischer Bereich
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Die
Erfindung betrifft den Bereich des Gleitsports und insbesondere
den des Snowboardfahrens. Sie betrifft insbesondere besondere Anordnungen
einer Snowboardbindung. Diese Anordnungen gestatten eine durch den
Benutzer leicht veränderbare
Einstellung der Stellung des Bügels
und/oder des Schafts bezüglich
der Grundplatte.
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Stand der Technik
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Allgemein
besitzt eine Snowboardbindung eine Grundplatte, die dazu bestimmt
ist, auf der Oberseite des Gleitbretts befestigt zu werden. Diese Grundplatte
nimmt häufig
einen hinteren Bügel
auf, der einen Schaft trägt,
der dazu ausgebildet ist, die von dem Benutzer ausgeübten hinteren
Belastungen aufzunehmen. Manchmal ist der Schaft direkt an der Grundplatte
selbst angelenkt.
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Es
wurde bereits vorgeschlagen, und zwar insbesondere in den Schriften
US 6 364 323 ,
US 6 283 482 und
EP 1 142 615 , manche Teile der Bindung,
insbesondere den Bügel,
bezüglich
der Grundplatte verstellbar auszuführen. Diese Verstellung gestattet
nämlich
die Anpassung der Bindung an verschiedene Schuhgrößen, was
besonders bei Mietgeräten
geschätzt
wird, oder wenn der Benutzer die Schuhe wechselt. Ferner kann die
Stellung des Schafts eingestellt werden, um sich an die Fahrweise des
Benutzers anzupassen. So kann der Neigungswinkel des Schafts durch
Verlagerung eines mit dem Bügel
zusammenwirkenden Anschlags mehr oder weniger nach vorne verstellt
werden. Ferner kann die Stellung des Schafts bezüglich des Bügels durch eine Drehung um
das Bein verändert
werden, so dass der Angriff der Belastungen mehr auf der Innenseite
des Beins gestattet wird.
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Es
besteht also ein Bedarf daran, eine Einstellung der Längsstellung
des Bügels
oder der Stellung des Schafts bezüglich des Bügels hinsichtlich Neigung oder
hinsichtlich Drehung oder auch der Längsstellung des Schafts bezüglich der
Grundplatte zu ermöglichen.
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In
den oben genannten Schriften findet diese Einstellung mit Hilfe
eines Mechanismus mit Handbetätigung
statt, der einen Bedienungshebel umfasst, dem ein Nocken- oder Exzentersystem
zugeordnet ist. So wird in Abhängigkeit
von der Stellung des Bedienungshebels eine Kraft ausgeübt, um eine
Zone des beweglichen Teils an die gegenüberstehende Zone des feststehenden
Teils anzudrücken
oder nicht, und zwar typischerweise des Bügels an die Grundplatte oder
des Anschlags bezüglich
des Schafts.
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Man
versteht, dass dieser Typ von Mechanismus, der mit Exzentersystemen
arbeitet, begrenzt ist, da der Halt des feststehenden Teils bezüglich des beweglichen
Teils in seiner Stellung nur durch die Kraft gegeben ist, die auf
Höhe der
den Nocken des Hebels bildenden Zone ausgeübt wird. Die mechanischen Belastungen
sind also im Wesentlichen auf diese Höhe konzentriert, was unvermeidlich
eine Begrenzung der Haltekraft mit sich bringt, um den Bruch des
Mechanismus auf Höhe
der Drehachse zu vermeiden.
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Ein
Problem, das die Erfindung lösen
möchte,
besteht also darin, die Sicherheit der Blockierung der beweglichen
Teile bezüglich
der feststehenden Teile zu erhöhen,
und zwar indem eine manuelle Betätigung
ohne die Notwendigkeit eines Werkzeugs zugelassen wird.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Zu
diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Snowboardbindung, die zwei
Teile umfasst, die zueinander beweglich sind, und zwar typischerweise der
Bügel bezüglich der
Grundplatte oder der Schaft bezüglich
des Bügels
oder auch der Neigungsanschlag bezüglich des Schafts.
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Diese
Bindung umfasst auf bekannte Weise einen Mechanismus mit Handbetätigung,
der die Einstellung der Stellung und die Blockierung der beiden Teile
zueinander gestattet.
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Erfindungsgemäß umfasst
dieser Mechanismus einen Bedienungshebel, der an einer Gabel angelenkt
ist, und ein an dem Hebel angelenktes Element, das sich unter der
Wirkung der Bewegung des Verriegelungshebels verlagern kann. Dieses
Element kann sich also verlagern, um die Verlagerung der Teile zueinander
zuzulassen oder zu blockieren.
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Mit
anderen Worten, die Erfindung besteht darin, einen Blockierungsmechanismus
zu schaffen, von dem ein Element ein Verriegelungsteil bildet, das in
das Innere eines der Teile der Bindung, beispielsweise des Bügels, so
eintritt, dass es diesem beweglichen Teil selbst bei einem sehr
großen
Kraftaufwand unmöglich
ist, sich bezüglich
des anderen feststehenden Teils, und zwar der Grundplatte, zu verlagern.
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Dieses
Verriegelungsteil kann dann aus dem beweglichen Teil gezogen werden,
und zwar mit einer Bewegung, die also zu der Verlagerungsbewegung senkrecht
ist, die dann zwischen den zueinander beweglichen Teilen zugelassen
wird. Dieses Verriegelungsteil kann dann wieder so verlagert werden,
dass es mit einer Aufnahme oder, allgemeiner, einer Zone zusammenwirkt,
die seine Einrückung
bezüglich
des beweglichen Teils gewährleistet.
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Praktisch
wird das an dem Hebel angelenkte Element in seiner Translationsbewegung
in der Gabel über
einen ersten in der Gabel vorgesehenen Führungsschlitz geführt. Dieser
erste Schlitz ist somit zu der Verlagerungsbewegung des Verriegelungsteils
parallel, also zu der Oberfläche
des beweglichen Teils, in das das Verriegelungsteil eintritt, senkrecht.
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Zusätzlich umfasst
die Gabel einen zweiten Führungsschlitz,
der den Bedienungshebel in Drehung führt.
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Praktisch
können
mehrere Ausführungsformen
eingesetzt werden, je nachdem, ob das die Verriegelung gewährleistende
Teil, das an dem Hebel angelenkte Element oder die Gabel ist.
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So
kann sich das Verriegelungsteil bei einer ersten Ausführungsform
zwischen einer Stellung, in der es ausgerückt ist und einer Stellung
verlagern, in der es in eine Aufnahme eingerückt ist, die aus einer Mehrzahl
von Außenaufnahmen
ausgewählt
ist. Diese Aufnahmen sind in dem Teil der Bindung vorgesehen, der
bezüglich
desjenigen beweglich ist, mit dem die Gabel fest verbunden ist.
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Dieser
Bedienungshebel umfasst eine Zone, die ein in Translation geführtes Teil
aufnimmt, das durch das Verriegelungsteil verlängert ist. Die relative Geometrie
der beiden Führungsschlitze
der Gabel bewirkt also die Verlagerung des Verriegelungsteils während der
Drehung des Bedienungshebels.
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Praktisch
kann das Verriegelungsteil verschiedene Geometrien annehmen. So
kann dieses Verriegelungsteil bei einer ersten Ausführungsform von
einem Stift gebildet sein, der vorzugsweise einen allgemein zylindrischen
Querschnitt besitzt.
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So
können
in diesem Fall die im beweglichen Teil vorgesehenen Aufnahmen vorteilhafterweise sich
teilweise überdecken
und miteinander in Verbindung sein. In diesem Fall kann der Stift
vorteilhafterweise zwei verschiedene Querschnitte aufweisen und
zwar einen ersten Querschnitt, dessen Form zu der Aufnahme komplementär ist, und
einen zweiten Querschnitt, dessen Abmessungen kleiner sind und der
den Querdurchgang zu einer benachbarten Aufnahme zulässt.
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Mit
anderen Worten, die Verlagerung des Stifts rückt den breiteren Abschnitt
des Stifts aus und lässt
gleichzeitig den kleineren Querschnitt des Stifts eingerückt, der
durch einfache Translation von einer Aufnahme in die andere übergehen
kann.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
kann das Verriegelungsteil mit Zähnen
versehen sein, die dazu bestimmt sind, mit ergänzenden Aufnahmen in Eingriff
zu kommen, die auf dem beweglichen Teil vorgesehen sind. Auf diese
Weise kann das Verriegelungsteil, da die Anzahl von Zähnen auf
dem beweglichen Teil größer ist,
mehrere verschiedene Stellungen einnehmen, die jeweils einer Einstellstellung des
beweglichen Teils entsprechen.
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Der
Blockiermechanismus kann so ausgebildet sein, dass der Stift in
ein Teil eingeschraubt ist, das einerseits in dem ersten Schlitz
der Gabel in Translation geführt
ist und andererseits bezüglich des
Bedienungshebels in Drehung montiert ist. Auf diese Weise ist es
möglich,
die Montage des Stifts nach der Montage der Gabel und des Bedienungshebels über die
diesem Hebel entgegengesetzte Seite vorzunehmen. Diese Verschraubungsmöglichkeit
gestattet auch, das an dem Stift im Maße der Manipulierungen entstehende
Spiel einzustellen.
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In
diesem Fall kann das Ende des Stifts einen Hohlraum umfassen, der
bei der Montage oder bei der Wartung die Verschraubung dieses Stifts
mit Hilfe eines Werkzeugs gestattet.
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Bei
der zweiten Ausführungsform,
bei der das Verriegelungsteil von der ganzen Gabel oder von einem
Teil von ihr gebildet ist, kann diese eine Seite aufweisen, die
vor einen der Teile der Bindung gelangt, mit dem sie zusammenwirkt,
um die Blockierung der beiden Teile der Bindung zu gewährleisten.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
ist diese Seite der Gabel mit Zähnen
versehen, die dazu bestimmt sind, mit ergänzenden Aufnahmen, die auf dem
beweglichen Teil der Bindung vorgesehen sind, in Eingriff zu kommen.
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Praktisch
kann dieses Einstellsystem so ausgebildet sein, dass die Einstellung
des hinteren Bügels
oder des Schafts bezüglich
der Grundplatte mit Hilfe eines oder mehrerer Bedienungshebel gestattet wird,
die auf einer Seite oder auf beiden Seiten der Grundplatte angeordnet
sind. Ebenso kann der Schaft und insbesondere seine Punkte der Anlenkung
an dem Bügel
ebenfalls mit Hilfe der Erfindung verstellbar ausgeführt werden.
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Derselbe
Mechanismus kann auch verwendet werden, um die Verstellung des Anschlags
zu gestatten, der die Neigungsbegrenzung des hinteren Schafts gewährleistet.
In diesem Fall ist dieser Anschlag mit der Gabel fest verbunden
oder von einem Teil der Gabel gebildet. Diese Gabel ist nun bezüglich des
Schafts beweglich, der als fester Teil betrachtet wird.
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Kurze Beschreibung der Figuren
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Die
Art der Ausführung
der Erfindung sowie die Vorteile, die sich daraus ergeben, ergeben
sich aus der Beschreibung der folgenden Ausführungsformen unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Figuren. In diesen zeigen:
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1 eine
schematische auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer Bindung,
deren Bügel
die Möglichkeit
der Längsverstellung
bezüglich der
Grundplatte besitzt.
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2 eine
schematische perspektivische Ansicht des Bügels der Bindung von 1,
getrennt von der Grundplatte dargestellt, von der nur noch die Blockiermechanismen
vorhanden sind.
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3 eine
Draufsicht der Bindung von 1, die die
beiden Blockiermechanismen in verschiedenen Zuständen zeigt.
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4 eine
auseinandergezogene Ansicht des Blockiermechanismus, der montiert
und abmontiert gezeigt ist.
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5 und 6 Schnittansichten
des Blockiermechanismus, der in einer Blockierstellung bzw. in einer
ausgerückten
Stellung gezeigt ist.
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7 und 8 Schnittansichten
einer Ausführungsvariante,
die die Einstellung des im hinteren Teil eines Schafts der Bindung
montierten Neigungsanschlags gestattet.
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Ausführung der Erfindung
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Die
in 1 dargestellte Bindung (1) umfasst allgemein
eine Grundplatte (2), die dazu bestimmt ist, auf dem Snowboardbrett
beispielsweise mit Hilfe einer nicht dargestellten zentralen Scheibe befestigt
zu werden, die mit einer Öffnung
(3) zusammenwirkt, die im mittleren Teil der Grundplatte
(2) vorgesehen ist.
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Diese
Grundplatte (2) umfasst zwei seitliche Wangen (4, 5),
die auf jeder Seite der Grundplatte nach oben stehen und jeweils
mit einem Schlitz (6, 7) versehen sind, in dessen
Innerem eines der vorderen Enden (11, 12) des
hinteren Bügels
(10) gleiten kann.
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Um
die Einstellung der Stellung dieses Bügels (10) zu gewährleisten,
sind dessen Enden (11, 12) mit einem in Längsrichtung
langgestreckten Langloch (13) versehen, das eine Vielzahl
von allgemein kreisförmigen
Aufnahmen (15) umfasst.
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Bei
der in 1 dargestellten Ausführungsform sind diese Aufnahmen
(15) allgemein kreisförmig
und sind in einem Abstand angeordnet, der kleiner als ihr Durchmesser
ist, so dass sie sich überdecken
und partiell miteinander in Verbindung sind.
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Diese
Aufnahmen (15) können
natürlich auch
direkt im Inneren des im Bügel
(10) gebildeten Langlochs (13) ausgeführt sein.
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Der
Blockiermechanismus (20), wie er in 1 auseinandergezogen
dargestellt ist, umfasst im Wesentlichen eine Gabel (21),
die mit der Grundplatte fest verbunden ist und die zwei Führungsschlitze
(22, 23) umfasst. Diese Gabel (21) nimmt
einen Verriegelungsstift (25) auf, der mit einem Zwischenteil
(26) von allgemein zylindrischer Form fest verbunden ist,
das zwei Führungszapfen
(27) auf Höhe seiner
ebenen Seiten (28) umfasst. Diese Führungszapfen (27)
können
in einem ersten Führungsschlitz (23)
gleiten, der in der Gabel (21) vorgesehen ist.
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Dieses
Zwischenteil (26) ist im Inneren einer zylindrischen Aufnahme
(31) von ergänzender
Form angeordnet, die in dem Bedienungshebel (30) gebildet
ist. Dieser Hebel (30) tritt teilweise in die Gabel (21)
ein und ist an dieser über
eine Drehachse (33) angelenkt, die ihrerseits in einen
zweiten Führungsschlitz
(22) eintritt, der zum ersten Führungsschlitz (23)
im Wesentlichen senkrecht ist.
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Die
aus dem Bügel
(10) und den beiden Blockiermechanismen bestehende Einheit
ist in 2 dargestellt. Der vorne dargestellte Mechanismus (20') ist in ausgerückter Stellung,
wobei der entgegengesetzte Mechanismus (20'')
seinerseits in blockierter Stellung ist.
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Wie
in 4 ausführlicher
dargestellt ist, ist der Stift in eine Gewindebohrung (29)
eingeschraubt, die in dem Zwischenteil (26) vorgesehen
ist. Diese Verschraubung kann mit Hilfe einer am Ende der Stifts
(25) gebildeten Vertiefung (35) durchgeführt werden,
die durch die in der Seitenfläche
(4) der Grundplatte gebildete Öffnung (36), die in 1 gezeigt
ist, sichtbar ist.
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Um
die Bewegung des Zwischenteils (26) und damit des Stifts
(25) bezüglich
des Hebels (30) zuzulassen, umfasst dieser eine Öffnung (37),
die es gestattet, dem Abschnitt (38) des Stifts (25),
der seiner mit den Aufnahmen des Bügels zusammenwirkenden Zone
(36) entgegengesetzt ist, hindurchtreten zu lassen.
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Der
Stift (25) umfasst in seinem mit den Aufnahmen zusammenwirkenden
Abschnitt (36), wie in den 5 und 6 dargestellt,
zwei verschiedene Querschnitte. Der erste Querschnitt (40),
der dem Hebel (30) am nächsten
gelegen ist, besitzt einen größeren Durchmesser,
der dem Durchmesser der in dem Bügel
(10) gebildeten Aufnahmen (15) entspricht. Der
Endteil (41) des Stifts weist seinerseits einen etwas kleineren
Durchmesser auf, der dem Raum entspricht, der die die Aufnahmen
(15) des Bügels
begrenzenden Wände
trennt. Auf diese Weise kann der Endabschnitt (41) des
Stifts (25) sich bewegen, indem er von einer Aufnahme zur
anderen übergeht,
wenn, wie in 6 dargestellt, der Stift (25)
in ausgerückter
Stellung ist.
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Diese
Anordnung gestattet es insbesondere, den Bügel (10) daran zu
hindern, dass er sich versehentlich von der Grundplatte (2)
löst, ohne
dass ein Anschlagsmechanismus benützt wird, der einen integrierenden
Bestandteil der Form des Bügels
bildet.
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3 zeigt
eine Konfiguration der Bindung bei einem Einstellvorgang. Dabei
ist der im oberen Teil gezeigte Mechanismus (20'') in blockierter Stellung, so dass
der Stift (25''), wie in 5 dargestellt, sich
in seiner am stärksten
vorstehenden Stellung befindet, so dass er in das Innere der Aufnahmen
des Bügels
(10) mit seinem Querschnitt größten Durchmessers eintritt.
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Bei
der Entriegelung, die bei dem im unteren Teil der Bindung von 3 gelegenen
Mechanismus (20')
und in 6 dargestellt ist, bewirkt die Bewegung des Hebels
(30) eine Verlagerung seiner Drehachse (33) im
Inneren des zweiten Führungsschlitzes (22).
Gleichzeitig wird die Achse (27) des Zwischenteils (26)
im Inneren des ersten Führungsschlitzes (23)
damit so versetzt, dass der Stift (25) aus dem Bügel heraus
nach außen
mitgenommen wird. Nur der Querschnitt (41) mit kleinerem
Durchmesser des Stifts (25) bleibt im Inneren der Reihe
von Aufnahmen (15) und lässt somit die Verlagerung des
Bügels (10)
bezüglich
der Grundplatte (2) zu.
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Natürlich können, was
einerseits die Aufnahmen und andererseits den Stift betrifft, auch
andere Geometrien gewählt
werden, sofern sie eine wirksame Blockierung gestatten. So ist die
zylindrische Form natürlich
die am einfachsten herzustellende, aber polygonale Formen oder andere
können
auch vorgesehen werden.
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Das
Verriegelungsteil kann ferner andere Formen annehmen, und zwar insbesondere
die in den 7 und 8 dargestellten,
die einem System zur Einstellung des hinteren Anschlags (50)
eines Schafts (51) entsprechen. Auf diese Weise ist die maximale
Neigung des Schafts (oder "Spoiler") nach hinten durch
den Anschlag (50) begrenzt, der mit dem hinteren Endteil
des Bügels
(10) in Kontakt kommt.
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Die
Höhenstellung
dieses Anschlags (50) bezüglich des Schafts (51)
gestattet also eine Änderung
dieser Grenzneigung.
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Wie
bereits erwähnt
wurde, wird der Anschlag (50) als der bewegliche Teil des
erfindungsgemäßen Einstellmechanismus
betrachtet, da seine Stellung sich auf der hinteren Seite des Schafts
(51) ändert,
der als feststehend betrachtet wird.
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So
umfasst der Schaft (51), wie in 7 dargestellt,
ein vertikal langgestrecktes Langloch (52), durch das der
Schaft (51) sich vertikal bezüglich des von dem Anschlag
(50) gebildeten festen Punkts verlagern kann. Genauer gesagt,
dieser Schaft (51) bewegt sich um eine horizontale Achse
(53), die mit einer Mutter (54) endet, die in
einer Umfangsaussparung (55) des Langlochs (52)
untergebracht ist. Diese Achse (53) ist mit einem Zwischenteil
(66) ähnlich dem
Zwischenteil (26) von 4 kombiniert,
das ebenfalls in einer im Inneren des Hebels (68) vorgesehenen
Aufnahme (67) gleiten kann.
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Die
Gabel (69), in deren Innerem der Hebel (68) sich
in Drehung bewegen kann, ist auf seiner dem Schaft gegenüberstehenden
Seite mit einer Verzahnung (70) versehen, die zu der auf
der Außenseite
des Schafts gebildeten Verzahnung (71) komplementär ist. Auf
diese Weise befindet sich die Mutter (54), wenn der Betätigungshebel
(68) sich in der in 7 dargestellten
Stellung befindet, in seiner Stellung, die der gezahnten Seite (70)
der Gabel (69) am nächsten
ist, und presst somit die komplementäre Verzahnung des Schafts (71)
an den Anschlag (50) an.
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Die
Stellung des Anschlags ist nun fixiert und kann sich auf keinen
Fall ändern.
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Umgekehrt,
wenn der Betätigungshebel
(68) verlagert wird, wie in 8 dargestellt,
werden die Achse (53) und damit die Mutter (54)
bezüglich
der die Verzahnung tragenden Gabel (69) zurückgedrückt. Die
hintere Seite des Schafts, der die komplementäre Verzahnung (71)
trägt,
wird somit von der den Anschlag (69) bildenden Gabel entfernt.
Der Schaft (51) kann sich infolgedessen vertikal um die Achse
(53) verlagern, um die gewünschte maximale Neigung anzunehmen.
Praktisch ist es möglich,
die Verriegelung durch die Verwendung von Stiften und Aufnahmen
sowie von komplementären
Verzahnungen zu kombinieren.
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Die
Erfindung ist natürlich
nicht nur auf die ausführlich
beschriebenen Beispiele beschränkt, sondern
erstreckt sich auch auf die Blockiermechanismen, die alle Teile
der Bindung bestücken
können, die
eine verstellbare Stellung bezüglich
eines anderen Teils der Bindung aufweisen.
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Aus
dem Vorstehenden geht hervor, dass die erfindungsgemäße Bindung
zahlreiche Vorteile besitzt, und zwar insbesondere:
- – den
Vorteil, eine feste und wirksame Blockierung zu gewährleisten,
aufgrund des tiefen Eindringens eines mit dem feststehenden Teil
fest verbundenen Abschnitts in das Innere einer Aufnahme des beweglichen
Teils;
- – den
Vorteil, eine einfache Betätigung
ohne Erfordernis eines Werkzeugs zu gestatten, die also eine besonders
schnelle Einstellung zulässt.