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DE602004008678T2 - System zur Steuerung von medizinischen Datenerfassungsprozessen - Google Patents

System zur Steuerung von medizinischen Datenerfassungsprozessen Download PDF

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DE602004008678T2
DE602004008678T2 DE602004008678T DE602004008678T DE602004008678T2 DE 602004008678 T2 DE602004008678 T2 DE 602004008678T2 DE 602004008678 T DE602004008678 T DE 602004008678T DE 602004008678 T DE602004008678 T DE 602004008678T DE 602004008678 T2 DE602004008678 T2 DE 602004008678T2
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DE
Germany
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image data
contrast agent
controller
medical image
subject
Prior art date
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DE602004008678T
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Christian Peter Behrenbruch
Jerome Marie Joseph Declerck
John Michael Brady
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Siemens Medical Solutions USA Inc
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Mirada Solutions Ltd
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    • GPHYSICS
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Regelsystem für die Erfassung medizinischer Daten, insbesondere um verbesserte medizinische Datenerfassungsprotokolle möglich zu machen.
  • Die Erfassung medizinischer Daten, wie z. B. Bilddaten oder spektroskopische Daten, stellt einen wichtigen Teil der modernen medizinischen Praxis dar. Als Folge der zunehmenden räumlichen Auflösung, Erfassungsgeschwindigkeit und klinischen Flexibilität der diagnostischen Bildgebung (medizinischen Bildgebung) mit Technologien wie der Magnetresonanz-Bildgebung (MRI; „magnetic resonance imaging"), Computertomographie (CT) und Positronenemissionstomographie (PET) sind anspruchsvolle diagnostische Verfahren entwickelt worden, die mit einer Injektion von bildgebenden Agenzien zum Charakterisieren sehr spezifischer physiologischer und pathophysiologischer Indikatoren verbunden sind. Dieses Konzept erstreckt sich von einfachen Kontrastmitteln (wie z. B. iodhaltige Mittel im Blutpool, die die Röntgenabschwächung in einem CT-Scan erhöhen und daher den Kontrast von Blutgefäßen verbessern) bis zu neuen Gebieten, die als „molekulare Bildgebung" und „funktionelle Bildgebung" bekannt sind.
  • Die molekulare Bildgebung (MI; „molecular imaging") und die funktionelle Bildgebung (FI; „functional imaging") sind revolutionär, da bei ihnen Bildgebungsmittel verwendet werden können, die auf sehr spezielle biophysikalische, zelluläre oder genetische Vorgänge zielen. So ist es möglich, durch Anfügen eines Gens an ein Bildgebungsmittel, das die Verbindung nur bei Vorhandensein einer bestimmten Erkrankung (beispielsweise eines Onkogens) bei der medizinischen Bildgebung sichtbar macht, ein Screening auf eine bestimmte Erkrankung durchzuführen. Diese Idee erstreckt sich über einen weiten Bereich von Anwendungen, der von der Onkologie über die Kardiologie bis hin zur neurologischen Bildgebung bei Erkrankungen wie dem Parkinson- und dem Alzheimer-Syndrom reicht.
  • Unter der Annahme, dass die molekulare Bildgebung (die zu einer „funktionellen Bildgebung" verallgemeinert werden kann) einen Erkrankungszustand genau charakterisieren kann, kann sie auch die Antwort auf eine Behandlung wie einen chirurgischen Eingriff, eine Chemotherapie (einschließlich Gentherapie und Stammzellentherapie) und eine Strahlentherapie genau charakterisieren. Um von solchen funktionellen Bildgebungsverfahren einen vollständigen Nutzen zu ziehen, wäre es jedoch von Vorteil, die Abgabe des Bildgebungsmittels zu regeln und zu messen. Bereits kleine Variationen des Injektionsprofils oder der Inhalation eines hoch entwickelten Bildgebungsmittels können die gemessene Ausprägung einer gegebenen (Patho)physiologie verändern. Bei der Analyse des Bildgebungsverfahrens stellt dies eine wichtige Kalibrierungsinformation dar.
  • Es gibt bereits einige Vorrichtungen zum Regeln und Starten der Arzneimittelabgabe und der Bilderfassung. Dies ist in 1 der begleitenden Abbildungen dargestellt. Eine medizinische Datenerfassungsvorrichtung 1, in diesem Fall eine Bildgebungsvorrichtung, wird betrieben, um Abbildungen eines Subjekts 3, in diesem Fall eines menschlichen Patienten, zu liefern. Beim Vorgang der Bilderfassung wird eine Arzneimittelabgabe-Vorrichtung 5 zum Verabreichen eines Kontrastmittels an den Patienten verwendet, wobei die Arzneimittelabgabe und die Bilderfassung nach einem vorbestimmten Erfassungsprotokoll unter Regelung durch ein rechnergestütztes Regelsystem 7 synchronisiert werden. Üblicherweise kann der Zustand des Patienten (wie z. B. Blutdruck, ECG usw.) durch eine zusätzliche Patientenüberwachungs-Vorrichtung, die schematisch als 9 dargestellt ist, überwacht werden. Eine menschliche Bedienungsperson des Systems kann das Erfassungsprotokoll abbrechen, wenn die Patientenüberwachungs-Vorrichtung 9 eine unerwünschte Änderung des Zustands des Patienten zeigt.
  • Diese herkömmliche Art von System kann allerdings nur ein eingestelltes, vorbestimmtes Erfassungsprotokoll umsetzen. Die einzige Weise einer Anpassung des Protokolls ist die Antwort auf eine menschliche Bewertung des Zustands des Patien ten. Bei vielen Erfassungsverfahren kann dies zu Problemen führen, da die Zeitsteuerung der Bilderfassung auf das Verhalten des Mittels in dem Subjekt reagieren sollte, und nicht einfach nur auf die Zeitsteuerung der Befehle an die Arzneimittelabgabe-Vorrichtung.
  • Ähnliche Probleme treten auch bei anderen medizinischen Datenerfassungsverfahren auf, wie z. B. bei der Spektroskopie (wie etwa der Magnetresonanzspektroskopie).
  • US-A-2002-0068865 , auf der der nicht-kennzeichnende Teil von Anspruch 1 beruht, offenbart ein ähnliches System wie vorstehend beschrieben, wobei jedoch die Arzneimittelabgabe-Vorrichtung von einem Detektionssystem oder einem Bildgebungs-Controller geregelt werden kann, so dass die Bildgebung mit einem Maximalkontrast in dem abgebildeten Bereich synchronisiert werden kann.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein wie in Anspruch 1 definiertes System bereitgestellt.
  • Vorzugsweise werden die Daten in „Echtzeit" verarbeitet, d. h. sobald sie eintreffen, oder innerhalb eines Zeitraum, der kurz im Vergleich zum Zeitrahmen des gesamten Vorgang ist, so dass eine „Echtzeitregelung" des Datenerfassungsgeräts auf der Grundlage der verarbeiteten Ergebnisse möglich ist.
  • Die vorliegende Erfindung ermöglicht also die Synchronisierung der Verabreichung des Mittels (wie z. B. eines Bildgebungsmittels, beispielsweise eines Kontrastmittels) mit den Ergebnissen der Datenerfassung selbst (wie z. B. dem gerade aufgenommenen Bild). Dies ermöglicht eine viel engere Regelung des Erfassungsprotokolls.
  • Die Vorrichtung zum Verabreichen des Mittels kann eine automatische Arzneimittelabgabe-Vorrichtung sein, und das Mittel kann ein pharmazeutisches Mittel sein, wie z. B. Dobutamin zur Herzbelastungs-Bildgebung, oder ein Bildgebungsmittel, wie z. B. ein Kontrastmittel, bei der medizinischen Bildgebung.
  • Der Protokoll-Controller kann die Art und die Menge des verabreichten Mittels regeln, so dass durch das Protokoll beispielsweise mehr als eine Art von Mittel zu verschiedenen Zeiten verabreicht werden kann.
  • Der Protokoll-Controller kann auch auf zusätzliche Daten reagieren, die unabhängig von dem medizinischen Datenerfassungsgerät an dem Subjekt erfasst werden. Beispielsweise kann er bei einem menschlichen Subjekt oder einem Tiersubjekt auf Patientenbewegung, Blutdruck, Veränderungen der Herzfrequenz usw. reagieren. Insbesondere ist es zum erfolgreichen Erfassen medizinischer Bilder, insbesondere von sich bewegenden Organen, manchmal notwendig, physiologische Messungen an dem Patienten zu berücksichtigen, wie z. B. Herzfrequenz bzw. Kenngrößen des Herzen und Informationen über die Atmung, Bewegung und so weiter. Bei einem speziellen Fall könnte dies eine einfache Aufzeichnung der Kopfbewegung während eines MR-Scans sein, da solche Bewegungen zu Artefakten in der Bildaufnahme führen, die mit einer Erkrankung verwechselt werden könnten. Der Protokoll-Controller kann beispielsweise während einer Periode, in der Patientenbewegungen stattfinden, die Bilderfassung zeitweilig unterbrechen und so das Protokoll in Echtzeit anpassen.
  • Das System ist für die Erfassung medizinischer Daten sowohl in vivo, wie z. B. an einem menschlichen Subjekt, einem Tiersubjekt oder einem Pflanzensubjekt, als auch in vitro, wie z. B. an medizinischen Proben, anwendbar. Es ist bei dynamischen Untersuchungen anwendbar, d. h. bei der Verwendung von medizinischer Bildgebung zum Kennzeichnen des physiologischen oder pathophysiologischen Verhaltens als Funktion der Zeit. Dies wird oft in Verbindung mit einem in vivo-Bildgebungsmittel mit einem spezifischen biophysikalischen oder pharmakokinetischen Verhalten durchgeführt. Die Erfindung ist auch auf die Pharmakokinetik anwendbar, d. h. auf das biophysikalische Kennzeichnen eines Moleküls, einer Verbindung, eines Gens usw. im oder aus dem Körper.
  • Die Erfindung ermöglicht die Synchronisierung der Abgabe des Mittels und der Datenerfassung, einschließlich die Erfassung der Grundlinie und die jeweilige Verzögerung zwischen der Abgabe des Mittels, dessen Abgabeprofil und dem Beginn der Datenerfassung. Außerdem ist es bei Kenntnis (beispielsweise eines Modells) des Verhalten des Mittels in dem Subjekt möglich, die Art der Durchführung des Erfassungsvorgangs mit Bezug auf das Subjekt zu optimieren; beispielsweise bei einem Menschen oder einem Tier abhängig von der Körpergröße, dem Gewicht oder dem Herzdurchsatz des Subjekts, oder den Kenngrößen des Datenerfassungsgeräts selbst. Dies kann eine besser geführte Datenerfassung, eine bessere Bildqualität, einen optimierten Kompromiss zwischen räumlicher und zeitlicher Auflösung und in bestimmten Fällen (beispielsweise bei der CT) eine Minimierung der Strahlungsdosis für den Patienten ergeben.
  • Durch die Synchronisierung der Analyse der Datenerfassung mit der Abgabe des Mittels können kritische Zeitinformationen erhalten werden, um die Informationen aus der Wechselwirkung zwischen dem Mittel und der untersuchten physiologischen Erscheinung zu optimieren. Außerdem kann die Echtzeitanalyse des Verhaltens des Mittels dazu verwendet werden, die Erfassungssequenz zu verändern, um das Ergebnis der Datenerfassung weiter zu verbessern, falsch positive Ergebnisse, falsch negative Ergebnisse und Artefakte zu verringern und die Analyse des Mittels gegen Fluktuationen anderer Messparameter des Subjekts, wie z. B. Blutdruck, Atemfrequenz usw. eines Menschen oder Tiers, zu kalibrieren.
  • Die Erfindung wird durch Beispiele mit Bezug auf die begleitenden Abbildungen genauer beschrieben, wobei
  • 1 ein medizinisches Datenerfassungssystem im Stand der Technik darstellt;
  • 2 ein medizinisches Datenerfassungssystem gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 3 die kritischen Zeitpunkte eines Bilderfassungsvorgangs bei der Leber-CT-Bildgebung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt; die 4(a) bis (f) eine Bildsequenz darstellen, die die zeitliche Intensitätsänderung bei einem Gadolinium-verstärkten MRI-Scan zeigt; und
  • 5 die zeitliche Intensitätsänderung eines gegebenen Voxels bei einem typischen Gadolinium-verstärkten MRI-Scan zeigt.
  • 2 zeigt ein Regelsystem gemäß der vorliegenden Erfindung, das auf das vorstehend mit Bezug auf 1 beschriebene Bildgebungsgerät angewendet wird. Die Teile, die auch in 1 erscheinen, sind mit den gleichen Bezugszahlen wie dort gekennzeichnet, und umfassen die Bildgebungsvorrichtung 1, das Subjekt 2, die Arzneimittelabgabe-Vorrichtung 5, das Regelsystem 7 und den zusätzlichen Patientenmonitor 9. Gemäß der vorliegenden Erfindung werden die Datenerfassungsvorrichtung 1 und die Arzneimittelverabreichungs-Vorrichtung 5 jedoch durch das Hauptregelsystem 11 über ein Regelsystem 7 geregelt. In 2 sind das Hauptregelsystem und das Regelsystem 7 voneinander getrennt dargestellt, die beiden können jedoch auch kombiniert sein. Das Hauptregelsystem 11 erhält Daten von der Bildgebungsvorrichtung und von dem zusätzlichen Patientenmonitor 9 und regelt die Arzneimittelabgabe-Vorrichtung 5 und die Bildgebungsvorrichtung 1 in Echtzeit in Antwort auf die Bilddaten und weitere Daten von der Überwachungsvorrichtung 9. Die Hauptregelvorrichtung 11 verbindet also den Abgabemechanismus 5 für das Bildgebungsmittel (Arzneimittel), den Bildgebungsvorgang, die Erfassung von physiologischen Parametern des Patienten über die Überwachungsvorrichtung 9 und die Analyse des Verhaltens des Bildgebungsmittels für die Diagnose. In 2 ist dies als auf einem Altzweck-Personalcomputer eingerichtet dargestellt, d. h. in der Form eines einzelnen integrierten Softwaresystems, es kann jedoch auch als Satz von Softwarewerkzeugen über das Regelsystem 7, die Arzneimittelabgabe-Vorrichtung 5, die Bildgebungsvorrichtung 1 und den Patientenmonitor 9 verteilt eingerichtet sein. Der Hauptcontroller 11 regelt über das Regelsystem 7 sowohl die relativen Zeitwahlen der Arzneimittelabgabe und der Bilderfassung als auch die Art des abgegebenen Arzneimittels (wie z. B. Kontrastmittel) und den Modus der Datenerfassung. Somit können mehrere Bildgebungsmittel mit einem gewünschten Verabreichungsprofil verabreicht und die Bildgebungsvorrichtung entsprechend geregelt werden, wobei der Modus den verschiedenen verabreichten Mitteln entsprechend geschaltet wird.
  • Nachstehend werden zwei verschiedene spezielle Beispiele der Art von Regelung beschrieben, die durch die vorliegende Erfindung ermöglicht wird.
  • 1) CT-Bildgebung der Leber
  • Lebertumoren werden herkömmlich durch kontrastmittelverstärkte CT-Bilder beurteilt. Das Mittel wird dabei verwendet, um einen Kontrast zwischen der Gefäßversorgung und dem Gewebe selbst zu erzeugen. Die Diagnose auf der Grundlage solcher Bilder hat zwei Ziele:
    • 1) Nachweisen und Beurteilen von Lebertumoren. Beim Durchspülen der Pfortader mit dem Kontrastmittel sind Tumoren durch einen geringeren Kontrast im Vergleich zu dem umgebenden gesunden Gewebe gekennzeichnet. Es können auch andere Bildgebungsverfahren verwendet werden, wie z. B. PET, um krebsartige Tumoren von beispielsweise Zysten und Nekrosen oder Degenerationen durch zirrhotische Erkrankungen zu unterscheiden. Die hauptsächliche Verwendung von CT-Bildern liegt in der Bestimmung des Orts und des Umfangs der Tumoren.
    • 2) Darstellung der Gefäßversorgung durch große Blutgefäße zum Zweck der chirurgischen Planung. Bei der Planung eines chirurgischen Eingriffs zur Tumorresektion muss auf die Entfernung der kleinstmöglichen Menge an Leber große Sorgfalt verwendet werden. Der Arzt verwendet den Gefäßbaum, um den zu entfernenden Bereich zu bestimmen.
  • Die Wahl des Resektionsbereichs stellt einen komplizierten Vorgang dar: bei klinischen Verfahren wird die Leber in 8 verschiedene Segmente unterteilt, deren Grenzen auf anatomischen Bezugspunkten beruhen (Lafortune et al., „Segmental anatomy of the liver: a sonographic approach to the Couinaud nomenclature": Radiology 181 (2): 443-448, 1991). Bei anderen Ansätzen wird die Genauigkeit der Definition dieser Grenzen durch die Verwendung der Pfortader anstelle von Bezugspunkten, die auf der äußeren Form basieren, verbessert (L. Soler, H. Delingette, G. Malandain, J. Montagnat, N. Ayache, C. Koehl, O. Dourthe, B. Malassagne, M. Smith, D. Mutter und J. Marescaux: „Fully automatic anatomical, pathological, and functional segmentation from CT scans for hepatic surgery", Computer Aided Surgery, Band 6, Nr. 3, August 2001). Bei der chirurgischen Planung ist es äußerst wichtig, die Segmentierung der Leber auf die Grundlage des Gefäßbaums zu stellen, da die Gefäßversorgung der Leber eine der kompliziertesten des menschlichen Körpers ist. Es sind so viele Blutgefäße vorhanden, dass bei einem Schnitt das Bluten minimiert werden muss. Dabei ist ein Schnitt durch ein großes Gefäß einfach, da dabei das Bluten durch Abklemmen leicht zu beherrschen ist. Auch Schnitte durch Kapillaren sind einfach, da dabei das Bluten durch Kauterisierung gestoppt wird. Ein Zufallsschnitt in der Leber kann jedoch viele Gefäße von mittlerer Größe öffnen, die für das Kauterisieren zu groß sind, für die aber, da durch einen einzigen Schnitt hunderte solcher Gefäße geöffnet werden können, auch das Abklemmen nicht durchführbar ist.
  • Das Identifizieren der Segmente auf der Grundlage der Gefäßversorgung ist eine klinisch immer stärker akzeptierte Praxis, die jedoch eine gute Segmentierung des Gefäßbaums erfordert. Eine solche Segmentierung kann beispielsweise unter Verwendung von CT-Bildern wie in 3 erhalten werden. In einem normalen CT-Scan ist der Pfortaderbaum weder sichtbar noch von den umgebenden Leberzellen unterscheidbar, so dass die Verwendung eines Kontrastmittels notwendig ist. Bei einem herkömmlichen Bildgebungsprotokoll wird das CT-Bild sehr schnell nach der Abgabe von etwas Kontrastmittel an das Blut des Patienten aufgenommen. Das Kontrastmittel wird in einem einzigen Bolus injiziert (t0), der nach einer kurzen Zeitspanne (t1, die Portalzeit genannt wird) die Pfortader 30 erreicht, einen der drei Hauptgefäßbäume, die die Leber durchspülen. Das Kontrastmittel wird in die Leber gespült und hellt alle Gefäßzweige auf, bis es die Kapillaren erreicht (t2). Anschließend wird Kontrastmittel in alle Zellen und andere Arterienbäume gespült, bevor es durch die Hohlvene wieder ausströmt (t3). Zu diesem Zeitpunkt ist die gesamte Leber durch das Kontrastmittel aufgehellt und der Pfortaderbaum nicht mehr sichtbar.
  • Bei der Erfassung eines guten und verwendbaren Bilds gibt es zwei Hauptprobleme:
    • 1) Das Bild muss zum Zeitpunkt t2 erfasst werden, und nicht zum Zeitpunkt t1 oder t3. Das Problem liegt dabei darin, dass die Spanne von t3-t1 sehr schmal ist, typi scherweise nur 5 oder 10 Sekunden, so dass das Bild sehr schnell erfasst werden muss.
    • 2) Die Portalzeit muss abgeschätzt werden, wobei sie jedoch nicht im Voraus genau bestimmt werden kann. Üblicherweise beträgt t1-t0 zwischen 10 und 20 Sekunden. Wird die Portalzeit t1 nicht richtig abgeschätzt, so ist das Bild nicht verwendbar, und zwar entweder zu dunkel oder zu hell ohne sich abzeichnenden Gefäßbaum.
  • Die Bestimmung der genauen Portalzeit, d. h. des Zeitpunkts t1, ist daher entscheidend zum geeigneten Starten des Bildgebungsvorgangs. Bei der vorliegenden Erfindung erhält der Protokoll-Controller Daten von dem Bilderfassungsgerät und ist dabei so programmiert, das Eintreffen des Kontrastmittels am Eingang 30 der Pfortader zu erfassen. Durch das Nachweisen des Kontrastmittels auf dem Bild der Pfortader wird der Zeitpunkt t1 zuverlässig bestimmt. Es wird also nicht die Zeit abgeschätzt, die das Kontrastmittel von der Arzneimittelabgabe-Vorrichtung bis zur Pfortader benötigt (und die etwa 20 Sekunden betragen könnte), sondern es wird dessen genaues Eintreffen am Eingang der Pfortader nachgewiesen. Dann kann ein Bilddatenerfassungsprotokoll gestartet werden, um verschiedene Schichtbilder durch die Leber über den kurzen Zeitabschnitt, beispielsweise 5 bis 10 Sekunden, zwischen den Zeitpunkten t1 und t3 aufzunehmen. Das automatische Nachweisen des Eintreffens des Kontrastmittels an der Pfortader erfolgt beispielsweise über ein CT-„Scout"-Bild zum Abstecken des für die dreidimensionale Datenerfassung interessanten Bereichs, in dem der Ort des Pfortadereingangs von einem Arzt bestimmt worden ist. Der Scanner nimmt dann in regelmäßigen Zeitintervallen (beispielsweise alle 2 oder 3 Sekunden) Bilddaten des Bereichs auf und vergleicht jedes Bild mit dem vorhergehenden. Das Eintreffen des Kontrastmittels zeigt sich unmittelbar als heller Bereich in einem zuvor gleichförmig grauen Gefäß.
  • MR-Bildgebung der Brust
  • Nachstehend wird ein Beispiel mit einem optimierten kontrastmittelverstärkten Magnetresonanzbild der Brust beschrieben.
  • Die 4 und 5 zeigen die typische Zeitabhängigkeit der kontrastverstärkten Intensität bei Verwendung von Gadolinium (Gd) als Kontrastmittel. 4 zeigt sechs Bilder einer Sequenz, und 5 zeigt einen Graphen der Intensität eines gegebenen Voxels. Es ist zu sehen, dass die Intensität während der ersten ein oder zwei Minuten recht steil ansteigt, wie z. B. über die Bildaufnahmen (a), (b) und (c), und dann sehr langsam abfällt, wobei im Verlauf der Bildaufnahmen (c) bis (f) kaum eine Änderung stattfindet. Für eine genaue Kennzeichnung der Beschaffenheit des kontrastverstärkten Materials ist es notwendig, die Form dieser Kurve so genau wie möglich zu erfassen. Insbesondere ist es beispielsweise wichtig, die Maximalintensität nachweisen zu können. Anstelle eines Datenerfassungsprotokolls auf der Grundlage eines geschätzten Verhaltens, das auf einem bestimmten Gewebetyp (oder einem bestimmten Mittelwert) basieren kann, erlaubt die vorliegende Erfindung die Verwendung von verschiedenen Datenerfassungsmoden zu verschiedenen Zeiten des Protokolls. Nachstehend wird ein Beispiel beschrieben.
    • 1) Das Hauptregelsystem 11 ruft eine „Grundlinien"-Bilddatenerfassung (vor der Injektion) zusammen mit Kalibrier-Bildaufnahmen für verschiedene physikalische Korrekturen auf. Beispielsweise wird in der Veröffentlichung von Armitage P. A., Behrenbruch C. P., Brady, J. M. und Moore N., „Optimising flip-angles for improved T1 calculation in 3D contrast-enhanced breast MR imaging" in Proc. International Society of Magnetic Resonance in Medicine, 2001, Seite 526, ein Bilddatenerfassungsprotokoll zum Berechnen einer T1-Karte, die das Gewebe kennzeichnet, beschrieben. (Für einen hellen Fleck durch ein Kontrastmittel in einem MRI gibt es zwei mögliche Gründe: (a) der T1-Wert des Gewebes ist hoch und nimmt weiter zu, wenn das Kontrastmittel mit hohem T1 eingespült wird, und (b) das Gewebe weist einen durchschnittlichen T1-Wert auf, es wird jedoch eine große Menge an Kontrastmittel eingespült. Der Unterschied liegt darin, dass (a) auf ein Gewebe hinweist, das eindeutig gutartig und normal ist, während (b) auf die Spur eines bösartigen Tumors hinweisen könnte. Bei der Betrachtung des Bildes nach der Wirkung des Kontrastmittels gibt es grundsätzlich keinen Weg, um zu bestimmen, wie viel der Aufhellungswirkung von dem Kontrastmittel und wie viel von dem Gewebe stammt. Das Erstellen einer T1-Karte vor der Datenerfassung ermöglicht das Korrigieren der Verstärkungskarte gegen diese Artefakte).
    • 2) Anschließend wird die Abgabevorrichtung 5 zur Injektion von Gadolinium (Gd) mit einem geregelten Bolus-Injektionsprofil angewiesen, die in Schritt (3) zur Bildgebung verwendet und bei der Vorbereitung der Analyse als arterielle Zufuhrfunktion beschrieben wird.
    • 3) Unmittelbar danach schaltet das Hauptregelsystem 11 das MRI-System 1 auf einen schnellen Echoplaner-Modus (EPI-Sequenz), der Bilder des untersuchten Brustbereichs (oder, bei anderen Beispielen, von anderen Körperteilen, wie z. B. des Gehirns) mit niedriger räumlicher und hoher zeitlicher Auflösung (1 Sekunde Aufnahmezeit) aufnimmt, bis die gemessene kontrastmittelinduzierte (Gd) Signalintensität in dem Bildgebungsverfahren der Wert von 100% der Grundlinie erreicht. Dieser Zeitabschnitt ist für das Beschreiben von Bereichen mit Angiogenese, die durch die Aufnahme von Gadolinium angezeigt werden, entscheidend.
    • 4) Anschließend schaltet das Hauptregelsystem 11 das Datenerfassungsprofil des MRI-Systems 1 auf eine langsamere Echosequenz mit einem Hochauflösungsgradienten (wie z. B. eine „Fast SPoiled GRadient echo pulse sequence" – FSPGR), die dreidimensionale Volumen mit hoher Qualität erfasst, um am Plateau der Kontrastmittelwirkung zu messen. Zugleich wird über die Abgabevorrichtung 5 eine geringere stetige Infusion von Gd zugeführt, um den maximalen Kontrast abzupuffern.
    • 5) Es wird eine Serie von FSPGR-Sequenzen aufgezeichnet, bis das Auswaschen ausreichend gekennzeichnet ist, um die Datenerfassung zu beenden. Die Datenerfassung wird an dem Punkt beendet, bei dem die Analysewerkzeuge über alle benötigten pharmakokinetischen Parameter verfügen.
    • 6) Der Benutzer erhält eine abgeschlossene Analyse der MRI-Daten, die die genau parametrisierten Bereiche der Kontrastmittelaufnahme zeigt, die statistisch Bereichen entsprechen, die auf Tumor-Angiogenese hinweisen. Dieses Ergebnis ist optimiert, da die verschiedenen Phasen des biophysikalischen Verhaltens des Kontrastmittels (einschließlich das Injektionsprofil) „frühzeitig" durch das Analysewerkzeug nachge wiesen worden sind, wodurch dann auch die Infusion von Gd und das Datenerfassungsprotokoll geregelt wurde.
  • Die Erfindung kann auch Eingangsdaten von anderen Quellen annehmen, wie z. B. von einem Herzfrequenz-Monitor 9. Wird beispielsweise der Patient während der Datenaufnahme von Angst befallen, wie durch eine Zunahme der Herzaktivität nachgewiesen wird, und bewegt sich dabei, so kann der Haupt-Protokollcontroller 11 die Datenerfassung unterbrechen, gegebenenfalls eine Bewegungskorrektur bezüglich der neuen Patientengeometrie durchführen (beispielsweise unter Verwendung des in WO 00/57361 beschriebenen Verfahrens) und mit dem Datenerfassungsvorgang fortfahren.
  • Vorstehend ist die Erfindung mit Bezug auf spezielle Bildgebungsverfahren beschrieben worden, sie ist jedoch auch bei anderen Bildgebungs- und Datenerfassungsverfahren anwendbar, einschließlich die Verwendung von medizinischer Bildgebung mittels Vorrichtungen zur CT/MRI/PET/SPECT/Röntgen/Ultraschall/optischen Bildgebung, funktionellen Bildgebung, dynamischen Bildgebung, Bildgebung mit Radiopharmaka, Kontrastmitteln, hyperpolarisierten Gasen, Röntgenabschwächungsmitteln, genetischen/onkogenen Markern, Indikatoren des zellulären Pegels/Rezeptorpegels, Mitteln im Blutpool/Blutstrom und Mitteln zur kombiniert zielenden Bildgebung/kombiniert zielenden Therapie.
  • Die Erfindung kann in einem Computerprogramm eingerichtet sein, das bei der Ausführung auf einem Allzweckcomputer die Vorrichtungen zur Datenerfassung und zur Mittelverabreichung regelt. Bei einer anderen Ausführungsform kann sie in einer Firmware, in einer programmierbaren Logik oder in fest geschalteten Verfahrensregelungen und automatisierten Systemen ausgeführt sein.

Claims (8)

  1. System zum Regeln eines medizinischen Bilddatenerfassungs-Verfahrens, umfassend einen Controller für ein Bilddatenerfassungsgerät (11) zum Regeln eines Bilddatenerfassungsgeräts zum Erfassen von medizinischen Bilddaten von einem Subjekt (3); einen Controller für die Kontrastmittelverabreichung (7) zum Regeln einer Vorrichtung (5) zum Verabreichen eines Kontrastmittels an das Subjekt (3); einen Prozessor für medizinische Bilddaten (11) zum Empfangen der medizinischen Bilddaten von dem Bilddatenerfassungsgerät und zu deren Verarbeitung; einen Protokoll-Controller (11) zum Regeln des Controllers für ein Bilddatenerfassungsgerät (11) und des Controllers für die Kontrastmittelverabreichung (7) als Antwort auf Daten von dem Prozessor für medizinische Bilddaten (11); wobei: der Prozessor für medizinische Bilddaten (11) dafür eingerichtet ist, die medizinischen Bilddaten zu verarbeiten, um verschiedene Phasen des Verhaltens des Kontrastmittels in dem Subjekt (3) zu erkennen und in Folge den Protokoll-Controller (11) zu veranlassen, den Controller für die Kontrastmittelverabreichung (7) zum Ändern der Menge an Kontrastmittel, die dem Subjekt (3) verabreicht wird, zu regeln und gleichzeitig den Controller für ein Bilddatenerfassungsgerät (11) zum Ändern des Modus der Bilddatenerfassung zum Erfassen von Bilddaten in wenigstens zwei verschiedenen Modi zu regeln; dadurch gekennzeichnet, dass: der Prozessor für medizinische Bilddaten (11) dafür eingerichtet ist, eine Echtzeit-Analyse des Verhaltens des Kontrastmittels in dem Subjekt durchzuführen, um die Aufnahme und das Ausspülen von Kontrastmittel zu charakterisieren und so pharmakokinetische Parameter des Verhaltens des Kontrastmittels bereitzustellen, und um die Erfassung zu beenden, wenn der Prozessor für medizinische Bilddaten (11) über alle benötigten pharmakokinetischen Parameter verfügt; und dass der Controller (11) dafür eingerichtet ist, das Erfassungsgerät zu regeln, um das Ändern des Modus der Bilddatenerfassung durchzuführen, um einen optimierten Kompromiss zwischen räumlicher und zeitlicher Auflösung bei den verschiedenen Phasen des biophysikalischen Verhaltens des Kontrastmittels zu liefern.
  2. System nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtung (5) zum Verabreichen eines Kontrastmittels an das Subjekt (3) eine automatische Arzneimittel-Verabreichungsvorrichtung (5) ist.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Kontrastmittel ein pharmazeutisches Mittel ist.
  4. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das Bilddatenerfassungsgerät ein spektroskopisches Gerät ist und der Prozessor für medizinische Bilddaten (11) ein Prozessor für Spektraldaten zum Verarbeiten von Daten, die von dem spektroskopischen Gerät erfasst worden sind, ist.
  5. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Protokoll-Controller (11) dafür eingerichtet ist, den Controller für die Kontrastmittelverabreichung (7) zu regeln, um die Art des Kontrastmittels, das dem Subjekt (3) verabreicht wird, als Antwort auf verarbeitete medizinische Datenergebnisse des Prozessors für medizinische Bilddaten (11) zu regeln.
  6. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Protokoll-Controller (11) so eingerichtet ist, dass er auf zusätzliche Daten, die unabhängig von dem medizinischen Bilddatenerfassungsgerät von dem Subjekt (3) erfasst wurden, anspricht.
  7. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche, das zum Erfassen der medizinischen Bilddaten in vivo von einem Menschen, einem Tier oder einer Pflanze als Subjekt (3) eingerichtet ist.
  8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 8, das zum Erfassen der medizinischen Bilddaten in vitro eingerichtet ist.
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