-
Technisches Gebiet
-
Diese
Erfindung bezieht sich auf neue 3-substituierte Chinuclidinderivate,
von denen festgestellt wurde, dass sie cholinerge Liganden an den
nikotinischen Acetylcholin-Rezeptoren und Modulatoren der Monoamin-Rezeptoren
und Transporter sind.
-
Aufgrund
ihres pharmakologischen Profils können die Verbindungen der Erfindung
für die
Behandlung von so verschiedenartigen Krankheiten oder Störungen wie
mit dem cholinergen System des Zentralnervensystems (ZNS) oder dem
peripheren Nervensystem (PNS) zusammenhängenden Krankheiten oder Störungen,
Krankheiten oder Störungen,
die mit der Kontraktion eines glatten Muskels zusammenhängen, endokrinen
Krankheiten oder Störungen,
Krankheiten oder Störungen,
die mit einer Neurodegeneration zusammenhängen, Krankheiten oder Störungen,
die mit einer Entzündung
zusammenhängen,
Schmerzen und Entzugssymptomen, die durch die Beendigung des Missbrauchs
von chemischen Substanzen verursacht werden, brauchbar sein.
-
Stand der Technik
-
Der
endogene cholinerge Neurotransmitter Acetylcholin übt seine
biologische Wirkung über
zwei Arten von cholinergen Rezeptoren, die muskarinischen Acetylcholin-Rezeptoren
(mAChR) und die nikotinischen Acetylchinolin-Rezeptoren (nAChR)
aus.
-
Es
ist erwiesen, dass muskarinische Acetylcholin-Rezeptoren im Hinblick
auf Gedächtnis
und Erkennungsvermögen
von Bedeutung sind, und zahlreiche Forschungsarbeiten, die auf die
Entwicklung von Mitteln zur Behandlung von mit dem Gedächtnis zusammenhängenden
Störungen
abzielen, haben sich auf die Synthese von Modulatoren des muskarinischen
Acetylcholin-Rezeptors konzentriert.
-
Nilsson
et al. [Nilsson BM, Sundquist S, Johansson G, Nordvall G, Glas G,
Nilvebrant L & Hacksell
U; J. Med. Chem. 1995 38 473-487] beschreiben die Synthese und muskarinische
Aktivität
von bestimmten 3-Heteroaryl-substituierten Chinuclidin-2-en-derivaten,
einschließ lich
3-(2-Benzofuranyl)chinuclidin-2-en, 3-(3-Benzofuranyl)chinuclidin-2-en,
3-(2-Benzothienyl)chinuclidin-2-en, 3-(3-Benzothienyl)chinuclidin-2-en, 3-(2-Benzoxazolyl)chinuclidin-2-en, 3-(2-Benzthiazolyl)chinuclidin-2-en,
3-(2-Benzofuranyl)chinuclidin und 3-(2,3-Dihydrobenzofuran-2-yl)chinuclidin.
-
Nordvall
et al. [Nordvall G, Sundquist S, Johansson G, Glas G, Nilvebrant
L & Hackseil
U; J. Med. Chem. 1996 39 3269-3277] beschreiben die Synthese und
muskarinische Aktivität
von bestimmten Chinuclidin-2-en-derivaten, einschließlich 3-(2-Benzofuranyl)-chinuclidin-2-en
und 3-(2-Furo[3,2-b]pyridinyl)chinuclidin-2-en.
-
Johansson
et al. [Johansson G, Sundquist S, Nordvall G, Nilsson BM, Brisander
M, Nilvebrant L & Hacksell
U; J. Med. Chem. 1997 40 3804-3819] beschreiben die Synthese von
bestimmten Chinuclidin-2-en-derivaten, die als muskarinische Antagonisten
brauchbar sind.
-
Mikhlina
EE, et al., Khim. Farm. Zh. 1973 7 (12) 23-26, offenbaren die Synthese
von 2-Chinuclidyl-substituierten
Imidazolen und Benzimidazolen, einschließlich bestimmter Benzimidazol-2-yl-derivate,
die als adrenolytische und adrenomimetrische Mittel brauchbar sind.
US 5,491,148 offenbart bestimmte
Isochinolinonyl-derivate, die als Serotonin-Rezeptor-Antagonisten brauchbar
sind, und
US 4,959,367 offenbart 4-Oxo-1,2,3-benzotriazine,
die als Serotonin-Rezeptor-Antagonisten brauchbar sind. Die Chinuclidinyl-derivate
der vorliegenden Erfindung, die Indenyl oder Naphthyl in Stellung
3 aufweisen, sind jedoch nicht offenbart und ihre nikotinische Aktivität wird nicht
nahegelegt.
-
In
letzter Zeit ist jedoch ein Interesse an der Entwicklung von Modulatoren
des nikotinischen Acetylcholin-Rezeptors aufgetreten. Verschiedene
Krankheiten sind mit der Degeneration des cholinergen Systems verbunden,
d.h. senile Demenz vom Alzheimer-Typ, vaskuläre Demenz und kognitive Beeinträchtigung
auf Grund der organischen Hirnschädigung, die direkt mit Alkoholismus
verbunden ist. In der Tat können
verschiedene ZNS-Störungen
auf einen cholinergen Mangel, einen dopaminergen Mangel, einen adrenergen
Mangel oder einen serotonergen Mangel zurückgeführt werden.
-
Zusammenfassung der Erfindung
-
Die
vorliegende Erfindung widmet sich der Bereitstellung von neuen Chinuclidinderivaten,
welche Modulatoren der nikotinischen und/oder der Monoamin-Rezeptoren
sind, wobei diese Modulatoren für
die Behandlung von Krankheiten oder Störungen, die mit den choliner gen
Rezeptoren und insbesondere dem nikotinischen Acetylcholin-Rezeptor,
den Monoamin-Rezeptoren 5-HTR, DAR und NER und den biogenen Amintransportern
für 5-HAT,
DA und NE zusammenhängen,
brauchbar sind.
-
Aufgrund
ihres pharmakologischen Profils können die Verbindungen der Erfindung
für die
Behandlung von so verschiedenartigen Krankheiten oder Störungen wie
mit dem cholinergen System des Zentralnervensystems (ZNS) oder dem
peripheren Nervensystem (PNS) zusammenhängenden Krankheiten oder Störungen,
Krankheiten oder Störungen,
die mit der Kontraktion eines glatten Muskels zusammenhängen, endokrinen
Krankheiten oder Störungen,
Krankheiten oder Störungen,
die mit einer Neurodegeneration zusammenhängen, Krankheiten oder Störungen,
die mit einer Entzündung
zusammenhängen,
Schmerzen und Entzugssymptomen, die durch die Beendigung des Missbrauchs
von chemischen Substanzen verursacht werden, brauchbar sein.
-
Die
Verbindungen der Erfindung können
auch als diagnostische Werkzeuge oder Überwachungsmittel in verschiedenen
Diagnoseverfahren brauchbar sein, insbesondere für eine in vivo-Rezeptorbildgebung
(Neurobildgebung) und sie können
in markierter oder nichtmarkierter Form verwendet werden.
-
Entsprechend
stellt in ihrem ersten Aspekt die Erfindung 3-substituierte Chinuclidinderivate,
die durch die allgemeine Formel I wiedergegeben werden
worin
---- eine optionale
Doppelbindung bedeutet; und
R' eine Indenyl- oder Naphthylgruppe bedeutet;
beliebige
ihrer Enantiomere oder eine beliebige Mischung von Enantiomeren,
oder ein pharmazeutisch annehmbares Salz davon.bereit.
-
In
einem zweiten Aspekt stellt die Erfindung pharmazeutische Zusammensetzungen
bereit, die eine therapeutisch wirksame Menge von einem 3-substituierten
Chinuclidinderivat der Erfindung, oder einem pharmazeutisch annehmbaren
Additionssalz davon, zusammen mit wenigstens einem pharmazeutisch
annehmbaren Träger
oder Verdünnungsmittel
umfassen.
-
Unter
einem anderen Aspekt betrachtet bezieht sich die Erfindung auf die
Verwendung eines 3-substituierten Chinuclidinderivats der Erfindung
für die
Behandlung, Verhütung
oder Linderung einer Krankheit oder einer Störung oder eines Zustands bzw.
Leidens, welche (welcher bzw. welches) auf die Wirkung eines nikotinischen
Acetyicholin-Rezeptor-Modulators
anspricht.
-
Weitere
Aufgaben der Erfindung gehen für
den Fachmann aus der folgenden ausführlichen Beschreibung und den
Beispielen hervor.
-
Ausführliche Offenbarung der Erfindung
-
3-substituierte Chinuclidinderivate
-
In
ihrem ersten Aspekt stellt die Erfindung neue 3-substituierte Chinuclidinderivate,
die durch die allgemeine Formel I wiedergegeben werden
worin
---- eine optionale
Doppelbindung bedeutet; und
R' eine Indenyl- oder Naphthylgruppe bedeutet;
beliebige
ihrer Enantiomere oder eine beliebige Mischung von Enantiomeren,
oder ein pharmazeutisch annehmbares Salz davon bereit.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird das 3-substituierte Chinuclidinderivat der Erfindung durch die
allgemeine Formel II wiedergegeben
worin R' eine Indenyl- oder Naphthylgruppe bedeutet.
-
In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
wird das 3-substituierte Chinuclidinderivat der Erfindung durch
die allgemeine Formel III wiedergegeben
worin R eine Indenyl- oder
Naphthylgruppe bedeutet.
-
In
ihrer am meisten bevorzugten Ausführungsform handelt es sich
bei dem Chinuclidinderivat der Erfindung um
3-(2-Naphthyl)-chinuclidin-3-en;
oder
(±)-3-(2-Naphthyl)-chinuclidin;
beliebige
ihrer Enantiomere oder eine beliebige Mischung von Enantiomeren,
oder ein pharmazeutisch annehmbares Salz davon.
-
Pharmazeutisch annehmbare
Salze
-
Die
3-substituierten Chinuclidinderivate der Erfindung können in
einer beliebigen Form bereitgestellt werden, die sich für die beabsichtigte
Verabreichung eignet. Zu geeigneten Formen gehören pharmazeutisch (d.h. physiologisch)annehmbare
Salze und Pre- oder Prodrug-Formen der chemischen Verbindung der
Erfindung.
-
Zu
Beispielen für
pharmazeutisch annehmbare Additionssalze gehören ohne Einschränkung die nicht-toxischen
anorganischen und organischen Säureadditionssalze,
wie etwa das Hydrochlorid, das Hydrobromid, das Nitrat, das Perchlorat,
das Phosphat, das Sulfat, das Formiat, das Acetat, das Aconat, das
Ascorbat, das Benzolsulfonat, das Benzoat, das Cinnamat, das Citrat,
das Embonat, das Enantat, das Fumarat, das Glutamat, das Glycolat,
das Lactat, das Malest, das Malonat, das Mandelat, das Methansulfonat,
das Naphthalin-2-sulfonat,
das Phthalat, das Salicylat, das Sorbat, das Stearat, das Succinat,
das Tartrat, das Toluol-p-sulfonat und dergleichen. Solche Salze
können
durch im Fachgebiet wohlbekannte und beschriebene Verfahren gebildet
werden.
-
Zu
Metallsalzen von einer chemischen Verbindung der Erfindung gehören Alkalimetallsalze
wie das Natriumsalz von einer chemischen Verbindung der Erfindung,
die eine Carboxygruppe enthält.
-
Sterische Isomere
-
Die
3-substituierten Chinuclidinderivate der vorliegenden Erfindung
können
in (+)- und (-)-Formen
sowie in racemischen Formen (±)
vorkommen. Die Racemate von diesen Isomeren und die einzelnen Isomere selbst
liegen innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung.
-
Racemische
Formen können
durch bekannte Verfahren und Methoden in die optischen Antipoden
gespalten werden. Ein Weg zur Trennung der diastereomeren Salze
ist die Verwendung einer optisch aktiven Säure und das Freisetzen der
optisch aktiven Aminverbindung durch Behandlung mit einer Base.
Ein weiteres Verfahren zum Spalten von Racematen in die optischen
Antipoden beruht auf einer Chromatographie an einer optisch aktiven
Matrix. Racemische Verbindungen der vorliegenden Erfindung können somit
in ihre optischen Antipoden gespalten werden, z.B. durch fraktionierte
Kristallisation von d- oder I-(Tartraten, Mandelaten oder Camphersulfonatsalzen).
-
Die
chemischen Verbindungen der vorliegenden Erfindung können auch
durch die Bildung von diastereomeren Amiden durch Reaktion der chemischen
Verbindungen der vorliegenden Erfindung mit einer optisch aktiven
aktivierten Carbonsäure
wie etwa der von (+)- oder (-)-Phenylalanin, (+)- oder (-)-Phenylglycin,
(+)- oder (-)-Camphansäure
abgeleiteten aktivierten Carbonsäure
oder durch die Bildung von diastereomeren Carbamaten durch Reaktion
der chemischen Verbindung der vorliegenden Erfindung mit einem optisch
aktiven Chlorformiat oder dergleichen in die Antipoden gespalten
werden.
-
Zusätzliche
Verfahren zum Spalten der optischen Isomere sind im Stand der Technik
bekannt. Zu solchen Verfahren gehören die von Jaques J, Collet
A, & Wilen S
in „Enantiomers,
Racemates, and Resolutions", John
Wiley and Sons, New York (1981) beschriebenen.
-
Optisch
aktive Verbindungen können
auch aus optisch aktiven Ausgangsmaterialien hergestellt werden.
-
Herstellungsverfahren
-
Die
3-substituierten Chinuclidinderivate der Erfindung können durch
herkömmliche
Verfahren zur chemischen Synthese, z.B. die in den Arbeitsbeispielen
beschriebenen Verfahren hergestellt werden. Die Ausgangsmaterialien
für die
in der vorliegenden Anmeldung beschriebenen Verfahren sind bekannt
oder können durch
herkömmliche
Verfahren aus im Handel erhältlichen
Chemikalien leicht hergestellt werden.
-
Außerdem kann
eine Verbindung der Erfindung unter Verwendung von herkömmlichen
Verfahren in eine andere Verbindung der Erfindung umgewandelt werden.
-
Die
Endprodukte der in dieser Anmeldung beschriebenen Reaktionen können durch
herkömmliche Methoden,
z.B. durch Extraktion, Kristallisation, Destillation, Chromatographie
usw. isoliert werden.
-
Biologische Aktivität
-
Die
3-substituierten Chinuclidinderivate der vorliegenden Erfindung
erweisen sich als cholinerge Liganden an den nikotinischen Acetylcholin-Rezeptoren
und Modulatoren der Monoamin-Rezeptoren, insbesondere der biogenen
Amintransporter 5-HT, DA und NE. Bevorzugte Diazabicycloalkan-Derivate
der Erfindung weisen auch eine selektive α7-Aktivität auf.
-
In
dem Kontext dieser Erfindung schließt der Begriff „Modulator" Agonisten, partielle
Agonisten, Antagonisten und allosterische Modulatoren des Rezeptors
ein.
-
Nikotinische
Acetylcholin-Rezeptoren im Gehirn sind pentamere Strukturen, die
sich aus Untereinheiten zusammensetzen, die sich von den in Skelettmuskeln
vorkommenden Untereinheiten unterscheiden. Das Vorhandensein von
sieben α-Untereinheiten
(α2-α7, α9) und drei β-Untereinheiten (β2-β4)
im Sängergehirn
wurde beschrieben. Der vorwiegende Subtyp mit einer hohen Affinität für Nikotin
ist aus α4 und β2-Untereinheiten zusammengesetzt.
-
Die
Verbindungen der vorliegenden Erfindung können insbesondere dadurch charakterisiert
werden, dass sie eine hohe Bindungsaktivität für den α7- Subtyp
aufweisen.
-
Die
Affinität
von Verbindungen der Erfindung für
nikotinische Acetylcholin-Rezeptoren kann unter Verwendung von Standard-Assays,
z.B.
- – die
in vitro-Hemmung der 3H-Epibatidin-Bindung,
welche ein Standard-Assay zum Bestimmen der nicht-selektiven Bindung
an nikotinische Rezeptoren ist,
- – die
in vitro-Hemmung der 3H-Cytisin-Bindung,
welche ein Standard-Assay zum Bestimmen der selektiven Bindung an
den α4β2-Subtyp von nikotinischen Rezeptoren ist,
und/oder
- – die
in vitro-Hemmung der 3H-α-Bungarotoxin-Bindung, welche
ein Standard-Assay zum Bestimmen der selektiven Bindung an den α7-Subtyp
von nikotinischen Rezeptoren ist,
untersucht werden.
-
Solche
Standard-Assays sind z.B. in
WO
99/21834 beschrieben.
-
Auf
Grund ihres pharmakologischen Profils können die Verbindungen der Erfindung
für die
Behandlung von so verschiedenartigen Krankheiten oder Zuständen bzw.
Leiden wie mit dem ZNS zusammenhängenden
Krankheiten, mit dem PNS zusammenhängenden Krankheiten, Krankheiten,
die mit der Kontraktion eines glatten Muskels zusammenhängen, endokrinen
Störungen,
Krankheiten, die mit einer Neurodegeneration zusammenhängen, Krankheiten,
die mit einer Entzündung
zusammenhängen,
Schmerzen und Entzugssymptomen, die durch die Beendigung des Missbrauchs
von chemischen Substanzen verursacht werden, brauchbar sein.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Verbindungen der Erfindung für die Behandlung von Krankheiten,
Störungen
oder Zuständen
bzw. Leiden verwendet, die mit dem Zentralnervensystem zusammenhängen. Zu
solchen Krankheiten oder Störungen
gehören
Angst, kognitive Störungen,
Lerndefizit, Gedächtnisdefizite
und -dysfunktion, Alzheimer-Krankheit,
Aufmerksamkeitsdefizit, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, Parkinson-Krankheit,
Chores Huntington, amyotrophe Lateralsklerose, Gilles de la Tourette-Syndrom, Depression,
Manie, manische Depression, Schizophrenie, Zwangsstörungen (OCD),
Panikstörungen,
Essstörungen
wie Anorexia nervosa, Bulimie und Fettleibigkeit, Narkolepsie, Nozizeption,
AIDS-Demenz, senile Demenz, periphere Neuropathie, Autismus, Dyslexie,
tardive Dyskinesie, Hyperkinesie, Epilepsie, Bulimie, posttraumatisches
Syndrom, Sozialphobie, Schlafstörungen,
Pseudodemenz, Ganser-Syndrom, prämenstruelles
Syn drom, Syndrom der späten
Lutealphase, chronisches Ermüdungssyndrom,
Mutismus, Trichotillomanie und Jetlag.
-
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
können
die Verbindungen der Erfindung für
die Behandlung von Krankheiten, Störungen oder Zuständen bzw.
Leiden brauchbar sein, die mit den Kontraktionen glatter Muskeln
verbunden sind, einschließlich
Krampfstörungen,
Angina pectoris, vorzeitiger Wehen bzw. Frühgeburt, Krämpfe, Diarrhoe, Asthma, Epilepsie,
tardiver Dyskinesie, Hyperkinesie, vorzeitiger Ejakulation und Erektionsschwierigkeiten.
-
In
noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die
Verbindungen der Erfindung für
die Behandlung von endokrinen Störungen
wie Thyreotoxikose, Phäochromozytom,
Bluthochdruck und Arrhythmien brauchbar sein.
-
In
noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die
Verbindungen der Erfindung für
die Behandlung von neurodegenerativen Störungen, einschließlich vorübergehender
Anoxie und induzierter Neurodegeneration brauchbar sein.
-
In
noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die
Verbindungen der Erfindung für
die Behandlung von entzündlichen
Krankheiten, Störungen
oder Zuständen
bzw. Leiden, einschließlich
entzündlicher
Hautstörungen
wie Akne und Rosazea, Morbus Crohn, entzündlicher Darmerkrankung, Colitis
ulcerosa und Diarrhoe, brauchbar sein.
-
In
noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die
Verbindungen der Erfindung für
die Behandlung von milden, mäßigen oder
auch starken Schmerzen von akutem, chronischem oder wiederkehrendem
Charakter, sowie von Schmerzen, die durch Migräne verursacht werden, postoperativen
Schmerzen und Phantomschmerzen brauchbar sein.
-
Schließlich können die
Verbindungen der Erfindung für
die Behandlung von Entzugssymptomen brauchbar sein, die durch die
Beendigung der Verwendung von süchtigmachenden
Substanzen verursacht werden. Zu solchen süchtigmachenden Substanzen gehören nikotinhaltige
Produkte wie Tabak, Opioide wie Heroin, Kokain und Morphin, Benzodiazepine
und Benzodiazepin-artige Drogen bzw. Arzneimittel und Alkohol. Der
Entzug von süchtigmachenden
Substanzen ist im allgemeinen eine traumatische Erfahrung, die durch Angst
und Frustation, Zorn, Angst, Konzentrationsschwierigkeiten, Ruhelosigkeit,
eine herabgesetzte Herzfrequenz und erhöhten Appetit und Gewichtszunahme
gekennzeichnet ist.
-
In
diesem Kontext schließt „Behandlung" die Behandlung,
Verhütung,
Prophylaxe und Linderung von Entzugssymptomen und Abstinenz sowie
eine Behandlung, die zu einer freiwilligen verringerten Einnahme
der süchtigmachenden
Substanz führt,
ein.
-
Neurobildgebung
-
Die
3-substituierten Chinuclidinderivate der Erfindung können als
diagnostische Werkzeuge oder Überwachungsmittel
in verschiedenen Diagnoseverfahren und insbesondere für eine in
vivo-Rezeptorbildgebung (Neurobildgebung) brauchbar sein.
-
In
einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zur nichtinvasiven
Bestimmung der Verteilung einer Indikatorverbindung im Inneren eines
vollständigen
unversehrten lebenden tierischen oder menschlichen Körpers unter
Verwendung eines physikalischen Nachweisverfahrens bereitgestellt.
Gemäß diesem Verfahren
ist eine Indikatorverbindung eine Verbindung der Erfindung oder
beliebige ihrer Enantiomere oder eine beliebige Mischung davon,
oder ein pharmazeutisch annehmbares Salz davon, in markierter oder
nichtmarkierter Form.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das physikalische Nachweisverfahren ausgewählt aus PET, SPECT; MRS, MRI,
CAT oder Kombinationen davon.
-
Die
Verbindungen der Erfindung können
in ihrer markierten oder nichtmarkierten Form verwendet werden.
In dem Kontext dieser Erfindung bedeutet „Markierung" die Bindung eines
Markers an die interessierende Verbindung, welche einen leichten
quantitativen Nachweis dieser Verbindung ermöglicht.
-
Die
markierte Verbindung der Erfindung enthält vorzugsweise wenigstens
ein Radionuklid als Markierung. Positronen emittierende Radionuklide
sind allesamt Kandidaten für
die Verwendung. In dem Kontext dieser Erfindung wird das Radionuklid
vorzugsweise ausgewählt
aus 11C, 18F, 15O, 13N, 123I 125I, 131I, 3H und 99mTC.
-
Ein
Beispiel für
im Handel erhältliche
Markierungsmittel, welche bei der Herstellung der markierten Verbindungen
der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, ist [11C]O2, 18F und Nal mit
verschiedenen lod-Isotopen.
-
Insbesondere
[11C]O2 kann in
ein [11C)-Methylierungsmittel wie [11C]H3I oder [11C]-Methyltriflat
umgewandelt werden.
-
Markierte
Verbindungen, die z.B. [125I] markiertes
1-lodprop-1-en-3-yl als Substituent an N-8 enthalten, können wie
im Stand der Technik beschrieben hergestellt werden [Elmaleh, et
al.; J. Nucl. Med. 1996 37 1197-1202].
-
Markierte
Verbindungen, die z.B. [
18F]-Alkyl-substituiertes
N-8 enthalten, können
wie im Stand der Technik, z.B. in
WO
96/39198 beschrieben hergestellt werden.
-
Die
Indikatorverbindung kann gemäß dem gewählten Nachweisverfahren
ausgewählt
werden.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann die markierte oder nichtmarkierte Verbindung der Erfindung
durch ein geeignetes spektroskopisches Verfahren, insbesondere UV-Spektroskopie und/oder
Fluoreszenzspektroskopie, nachgewiesen werden.
-
In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform,
bei der die Verbindungen der Erfindung durch Einbau eines Isotops
in das Molekül
markiert sind, welches insbesondere ein Isotop der natürlich vorkommenden
Atome einschließlich
Deuterium, Tritium, 13C, 14C, 131I, 125I, 123I und 18F, sein
kann, kann der Isotopen-Einbau durch herkömmliche Szintillationszählmethoden
gemessen werden.
-
In
einer dritten bevorzugten Ausführungsform
ist das physikalische Verfahren zum Nachweisen der Indikatorverbindung
der vorliegenden Erfindung ausgewählt aus Positronen-Emissions-Tomographie
(PET), Single Photon Imaging Computed Tomography (SPECT), Magnet-Resonanz-Spektroskopie
(MRS), Magnet-Resonanz-Bildgebung (MRI) und Computer-Axial-Tomographie
(CAT) oder Kombinationen davon ausgewählt.
-
Bevor
das Verfahren der vorliegenden Erfindung durchgeführt wird,
wird eine diagnostisch wirksame Menge einer markierten oder nichtmarkierten
Verbindung der Erfindung einem lebenden Körper, einschließlich eines
Menschen, verabreicht.
-
Die
diagnostisch wirksame Menge der markierten oder nichtmarkierten
Verbindung der Erfindung, die vor dem Durchführen des in vivo-Verfahrens
für die
vorliegende Erfindung verabreicht werden soll, liegt in einem Bereich
von 0,1 ng bis 100 mg/kg Körpergewicht,
vorzugsweise innerhalb eines Bereichs von 1 ng bis 10 mg/kg Körpergewicht.
-
Pharmazeutische Zusammensetzungen
-
In
einem anderen Aspekt stellt die Erfindung neue pharmazeutische Zusammensetzungen
bereit, die eine therapeutisch wirksame Menge eines 3-substituierten
Chinuclidinderivats der Erfindung umfassen.
-
Wenngleich
eine chemische Verbindung der Erfindung zur Verwendung in einer
Therapie in Form der rohen chemischen Verbindung verabreicht werden
kann, ist es bevorzugt, den Wirkstoff, optional in Form eines physiologisch
annehmbaren Salzes, in einer pharmazeutischen Zusammensetzung zusammen
mit einem oder mehreren Adjuvantien, Excipientien, Trägern, Puffern,
Verdünnungsmitteln
und/oder anderen üblichen
pharmazeutischen Hilfsmitteln zuzuführen.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
stellt die Erfindung pharmazeutische Zusammensetzungen bereit, die
die 3-substituierten Chinuclidinderivate der Erfindung oder ein
pharmazeutisch annehmbares Salz oder Derivat davon zusammen mit
einem oder mehreren pharmazeutisch annehmbaren Trägern dafür und optional
anderen therapeutischen und/oder prophylaktischen Inhaltsstoffen,
die im Fachgebiet bekannt sind und verwendet werden, umfassen. Der
bzw. die Träger
müssen
in dem Sinne „annehmbar" sein, dass sie mit
den anderen Inhaltsstoffen der Formulierung verträglich sind
und ihrem Empfänger
nicht schaden.
-
Die
pharmazeutische Zusammensetzung der Erfindung kann auf jedem zweckmäßigen Weg,
welcher sich für
die gewünschte
Therapie eignet, verabreicht werden. Zu bevorzugten Verabreichungswegen
gehören eine
orale Verabreichung, insbesondere in Form einer Tablette, einer
Kapsel, eines Dragees, eines Pulvers oder einer Flüssigkeit,
und eine parenterale Verabreichung, insbesondere eine kutane, subkutane,
intramuskuläre
oder intravenöse
Injektion. Die pharmazeutische Zusammensetzung kann vom Fachmann
unter Verwendung von Standard-Verfahren und herkömmlichen Methoden, die sich
für die
gewünschte
Formulierung eignen, hergestellt werden. Falls es gewünscht wird,
können
Zusammensetzungen eingesetzt werden, die dafür eingerichtet sind, eine anhaltende
Freigabe des Wirkstoffs zu ergeben.
-
Pharmazeutische
Zusammensetzungen der Erfindung können solche sein, die sich
für eine
orale, rektale, bronchiale, nasale, topische (einschließlich buccale
und sublinguale), transdermale, vaginale oder parenterale Verabreichung
(einschließlich
kutaner, subkutaner, intramuskulärer,
intraperitonaler, intravenöser,
intraarterieller, intrazerebraler, intraokulärer Injektion oder Infusion)
eignen, oder solche in einer Form, die sich für eine Verabreichung durch
Inhalation oder Insufflation, einschließlich einer Verabreichung von
Pulvern und flüssigem
Aerosol, oder durch Systeme mit anhaltender Freigabe eignet. Zu
geeigneten Beispielen für
Systeme mit anhaltender Freigabe gehören semipermeable Matrizes
aus festen hydrophoben Polymeren, welche die Verbindung der Erfindung
enthalten, wobei diese Matrizes in Form von Formkörpern, z.B.
Filmen oder Mikrokapseln vorliegen können.
-
Die
chemische Verbindung der Erfindung kann somit zusammen mit einem
herkömmlichen
Adjuvans, Träger
oder Verdünnungsmittel
in die Form von pharmazeutischen Zusammensetzungen und Dosiseinheiten davon
gebracht werden. Zu solchen Formen gehören Feststoffe und insbesondere
Tabletten, gefüllte
Kapseln, Pulver und Pellet-Formen und Flüssigkeiten, insbesondere wässrige oder
nicht-wässrige
Lösungen,
Suspensionen, Emulsionen, Elixiere und mit diesen gefüllte Kapseln,
allesamt zur oralen Verwendung, Suppositorien zur rektalen Verabreichung
und sterile injizierbare Lösungen
zur parenteralen Verwendung. Solche pharmazeutischen Zusammensetzungen
und Dosiseinheitsformen davon können
herkömmliche
Inhaltsstoffe in herkömmlichen
Anteilen, mit oder ohne zusätzliche
aktive Verbindungen oder Wirkstoffe umfassen und solche Dosiseinheitsformen
können
eine beliebige geeignete wirksame Menge des Wirkstoffs enthalten,
die mit dem beabsichtigten Tagesdosisbereich übereinstimmt, der eingesetzt
werden soll.
-
Die
chemische Verbindung der vorliegenden Erfindung kann in einer Vielzahl
von oralen und parenteralen Dosierungsformen verabreicht werden.
Es ist für
den Fachmann klar, dass die folgenden Dosierungsformen als den Wirkstoff
entweder eine chemische Verbindung der Erfindung oder ein pharmazeutisch
annehmbares Salz von einer chemischen Verbindung der Erfindung umfassen
können.
-
Zum
Herstellen von pharmazeutischen Zusammensetzungen aus einer chemischen
Verbindung der vorliegenden Erfindung können pharmazeutisch annehmbare
Träger
entweder fest oder flüssig
sein. Zubereitungen in fester Form schließen Pulver, Tabletten, Pillen,
Kapseln, Oblatenkapseln, Suppositorien und dispergierbare Körnchen ein.
Ein fester Träger
kann eine oder mehrere Substanzen sein, welche auch als Verdünnungsmittel,
Aromastoffe, Lösungsvermittler,
Gleitmittel, Suspendiermittel, Bindemittel, Konservierungsmittel, Tablettenzerfallhilfsmittel,
oder als Verkapselungsmaterial dienen können.
-
In
Pulvern ist der Träger
ein feinverteilter Feststoff, welcher in einer Mischung mit der
fein verteilten aktiven Komponente vorliegt.
-
In
Tabletten ist die aktive Komponente mit dem Träger mit dem erforderlichen
Bindungsvermögen
in geeigneten Anteilen vermischt und zu der gewünschten Gestalt und Größe verdichtet.
-
Die
Pulver und Tabletten enthalten vorzugsweise 5 oder 10 bis ungefähr 70% der
aktiven Verbindung. Geeignete Träger
sind Magnesiumcarbonat, Magnesiumstearat, Talk, Zucker, Lactose,
Pektin, Dextrin, Stärke, Gelatine,
Tragant, Methylcellulose, Natriumcarboxymethylcellulose, ein niedrig
schmelzendes Wachs, Kakaobutter und dergleichen. Der Begriff „Zu bereitung" soll die Formulierung
der aktiven Verbindung mit Einkapselungsmaterial als Träger einschließen, welche
eine Kapsel ergibt, in welcher die aktive Komponente, mit oder ohne
Träger,
von einem Träger
umgeben ist, welcher somit mit ihr in Verbindung steht. Entsprechend
sind Oblatenkapseln und Trochisken eingeschlossen. Tabletten, Pulver,
Kapseln, Pillen, Oblatenkapseln und Trochisken können als feste Formen verwendet
werden, die sich für
eine orale Verabreichung eignen.
-
Zu
flüssigen
Zubereitungen gehören
Lösungen,
Suspensionen, und Emulsionen, z.B. Wasser oder Wasser-Propylenglycol-Lösungen.
Zum Beispiel können
flüssige
Zubereitungen für
eine parenterale Injektion als Lösungen
in wässriger
Polyethylenglycol-Lösung
formuliert werden.
-
Die
erfindungsgemäße chemische
Verbindung kann somit für
eine parenterale Verabreichung (z.B. durch Injektion, z.B. Bolusinjektion
oder kontinuierliche Infusion) formuliert werden und kann in Dosiseinheitsform
in Ampullen, vorgefüllten
Spritzen, kleinvolumigen Infusionsbehältern oder in Mehrfachdosis-Behältern mit
einem zugegebenen Konservierungsmittel dargeboten werden. Die Zusammensetzungen
können
in Form von Suspensionen, Lö sungen
oder Emulsionen in öligen
oder wässrigen
Vehikeln vorliegen und können
Formulierungsmittel wie etwa Suspendiermittel, Stabilisiermittel
und/oder Dispergiermittel enthalten. Alternativ kann der Wirkstoff
in Form eines Pulvers vorliegen, das durch aseptische Isolierung
eines sterilen Feststoffs oder durch Lyophilisierung aus einer Lösung erhalten
wird, zur Konstitution mit einem geeigneten Vehikel, z.B. sterilem
pyrogenfreiem Wasser, vor der Verwendung.
-
Für eine topische
Verabreichung auf die Epidermis kann die chemische Verbindung der
Erfindung als Salben, Cremes oder Lotionen oder als transdermales
Pflaster formuliert werden. Salben und Cremes können z.B. mit einer wässrigen
oder öligen
Grundlage mit der Zugabe von geeigneten Verdickungsmitteln und/oder Geliermitteln
formuliert werden. Lotionen können
mit einer wässrigen
oder öligen
Grundlage formuliert werden und enthalten im allgemeinen auch ein
oder mehrere Emulgiermittel, Stabilisiermittel, Dispergiermittel,
Suspendiermittel, Verdickungsmittel oder Färbemittel.
-
Zu
Zusammensetzungen, die sich für
eine topische Verabreichung im Mund eignen, gehören Trochisken, die den Wirkstoff
in einer aromatisierten Grundlage, gewöhnlich Sucrose und Akaziengummi
oder Tragant, umfassen; Pastillen, die den Wirkstoff in einer inerten
Grundlage wie Gelatine und Glycerin oder Sucrose und Akaziengummi
umfassen; und Mundwässer,
die den Wirkstoff in einem geeigneten flüssigen Träger umfassen.
-
Die
pharmazeutischen Zubereitungen liegen vorzugsweise in Dosiseinheitsformen
vor. In einer solchen Form ist die Zubereitung in Dosiseinheiten
unterteilt, die geeignete Mengen der aktiven Komponente enthalten.
Die Dosiseinheitsform kann eine abgepackte Zubereitung sein, wobei
die Packung diskrete Mengen der Zubereitung enthält, wie etwa abgepackte Tabletten,
Kapseln und Pulver in Phiolen oder Ampullen. Die Dosiseinheitsform
kann auch eine Kapsel, Tablette, Oblatentablette oder ein Trochiskus
selbst sein oder sie kann die geeignete Anzahl von beliebigen von
diesen in abgepackter Form sein.
-
Tabletten
oder Kapseln für
eine orale Verabreichung und Flüssigkeiten
für eine
intravenöse
Verabreichung und kontinuierliche Infusion sind bevorzugte Zusammensetzungen.
-
Weitere
Einzelheiten über
Methoden zur Formulierung und Verabreichung kann man in der letzten
Auflage von Remington's
Pharmaceutical Sciences (Maack Publishing Co., Esston, PA) finden.
-
Die
tatsächliche
Dosierung hängt
von der Art und Schwere der behandelten Krankheit ab und liegt im Ermessen
des Arztes und kann durch Einstellung der Dosierung auf die speziellen
Umstände
dieser Erfindung variiert werden, um die gewünschte therapeutische Wirkung
zu ergeben. Es wird jedoch derzeit in Betracht gezogen, dass pharmazeutische
Zusammensetzungen, die ungefähr
0,1 bis ungefähr
500 mg Wirkstoff pro Einzeldosis, vorzugsweise ungefähr 1 bis
ungefähr
100 mg und am meisten bevorzugt ungefähr 1 bis ungefähr 10 mg
enthalten, sich für
therapeutische Behandlungen eignen.
-
Der
Wirkstoff kann in einer oder mehreren Dosen pro Tag verabreicht
werden. Ein zufriedenstellendes Ergebnis kann in bestimmten Fällen mit
einer Dosierung von nur 0,1 μg/kg
i.v. und 1 μg/kg
p.o. erhalten werden. Als die Obergrenze des Dosierungsbereichs
werden derzeit ungefähr
10 mg/kg i.v. und 100 mg/kg p.o. angesehen. Bevorzugte Bereiche
sind ungefähr
0,1 μg/kg
bis ungefähr
10 mg/kg/Tag i.v. und ungefähr
1 μg/kg bis
ungefähr
100 mg/kg/Tag p.o.
-
Beispiele
-
Die
Erfindung wird unter Bezugnahme auf die folgenden Beispiele weiter
veranschaulicht, welche in keiner Weise den Umfang der beanspruchten
Erfindung einschränken
sollen.
-
Beispiel 1
-
Vorbereitendes Beispiel
-
Allgemein:
Alle Reaktionen, an denen luftempfindliche Reagenzien oder Zwischenprodukte
beteiligt sind, wurden unter Stickstoff und in wasserfreien Lösungsmitteln
durchgeführt.
Magnesiumsulfat wurde als Trocknungsmittel in den Aufarbeitungsschritten
verwendet und Lösungsmittel
wurden unter vermindertem Druck abgedampft.
-
Verfahren A
-
(±)-3-(2-Naphthyl)-chinuclidin-3-ol
(Verbindung A1)
-
Butyllithium
(31 ml, 72 mmol) wurde zu einem Gemisch aus 2-Bromnaphthalin (14,9
g, 72,1 mmol) und Diethylether (300 ml) bei –70° C zugegeben. Das resultierende
Gemisch wurde 30 Minuten bei –70° C gerührt. Ein
Gemisch aus 3-Chinuclidinon und Diethylether (150 ml) wurde bei –70° C zugegeben.
Das Gemisch wurde 1 Stunde bei –70°C gerührt und
wurde dann Raumtemperatur erreichen gelassen. Wässriges Natriumhydroxid (400
ml, 1 M) wurde zugegeben. Die Phasen wurden getrennt und die wässrige Phase
wurde mit Diethylether (100 ml) extrahiert. Die vereinigten organischen
Phasen wurden durch Chromatographie an Silicagel mit Dichlormethan,
Methanol und konzentriertem Ammoniak (89:10:1) gereinigt und ergaben
die Titelverbindung. Ausbeute 2,03 g (11%).
-
Verfahren B
-
3-(2-Naphthyl)-chinuclidin-3-en-fumarsäuresalz
(Verbindung B1)
-
3-(2-Naphthyl)-chinuclidin-3-ol
(2,0 g, 7,9 mmol) und Chlorwasserstoffsäure (60 ml, 25%) wurde über Nacht
am Rückfluss
gerührt.
Das Reaktionsgemisch wurde eingedampft und wässriges Natriumhydroxid (50 ml,
4 M) wurde zugegeben. Das Gemisch wurde mit Ethylacetat (3 × 30 ml)
extrahiert. Die vereinigten organischen Phasen wurden durch Chromatographie
an Silicagel mit Dichlormethan, Methanol und konzentriertem Ammoniak
(89:10:1) gereinigt und ergaben die Titelverbindung. Das entsprechende
Salz wurde durch Zugabe eines Gemisches aus Diethylether und Methanol
(9:1), das mit Fumarsäure
gesättigt
war, erhalten. Ausbeute 0,89 g (32%). Schmelzpunkt 223-229°C.
-
Verfahren C
-
(±)-3-(2-Naphthyl)-chinuclidin-fumarsäuresalz
(Verbindung C1)
-
3-(2-Naphthyl)-chinuclidin-3-en
(0,40 g, 1,9 mmol), Palladium auf Kohlenstoff (200 mg, 10%), Tetrahydrofuran
(90 ml), Ethanol (10 ml) und konzentrierte Chlorwasserstoffsäure (0,1
ml) wurde 2 Tage unter Wasserstoff gerührt. Das Rohgemisch wurde durch
Celite filtriert. Das entsprechende Salz wurde durch Zugabe eines
Gemisches aus Diethylether und Methanol (9:1), das mit Fumarsäure gesättigt war,
erhalten. Ausbeute 0,18 g (27%). Schmelzpunkt 168,1-170,8°C.
-
Beispiel 2
-
Biologische Aktivität
-
In
diesem Beispiel wird die Affinität
der Verbindungen der Erfindung für
nikotinische Acetylcholin-Rezeptoren unter Verwendung von Standardassays
untersucht, die in
WO 99/21834 beschrieben
sind.
-
Erst
wurde die in vitro-Hemmung der 3H-Epibatidin-Bindung,
welche ein Standardassay zum Bestimmen der nicht-selektiven Bindung
an nikotinische Rezeptoren ist, bestimmt.
-
Anschließend wurde
die in vitro-Hemmung der 3H-Cytisin-Bindung,
welche ein Standardassay zum Bestimmen der selektiven Bindung an
den α4β2-Subtyp von nikotinischen Rezeptoren ist,
bestimmt.
-
Schließlich wurde
die in vitro-Hemmung der 3H-α-Bungarotoxin-Bindung,
welche ein Standardassay zum Bestimmen der selektiven Bindung an
den α7-Subtyp von nikotinischen Rezeptoren ist,
bestimmt.
-
Die
Ergebnisse dieser Bestimmungen sind in nachstehender Tabelle 1 wiedergegeben. Tabelle 1 In vitro-Hemmung der Bindung (IC
50)
Verbindung | 3H-Epibatidin-Bindung | 3H-Cytisin-Bindung | 3H-α-Bungarotoxin-Bindung |
B1 | 17 μM | 10 μM | 0,058 μM |
C1 | 7,5 μM | 6 μM | 0,15 μM |
-
Diese
Daten zeigen deutlich die Selektivität der Verbindungen der Erfindung
für den α-Subtyp von
nikotinischen Rezeptoren.