-
Gebiet der
Erfindung
-
Die
Erfindung betrifft ein neuartiges Verfahren zur Herstellung von
indigogefärbtem
Garn zur Verwendung bei der Herstellung von Maschenware.
-
Stand der
Technik
-
Das
Verfahren des Indigofärbens
ist als solches im Stand der Technik bekannt. Bei dem bekannten
Verfahren ist die Garnfärbung
wegen der Oxidation während
des Verfahrens nur an der Oberfläche kontinuierlich.
Der Kern des Garns bleibt bei einem solchen Verfahren ungefärbt und
hat stets seinen natürlichen
Farbton. Ein solches Indigo-Färbeverfahren wird
bei Raumtemperatur und unter Atmosphärendruck durchgeführt. Das
Garn wird in Form eines 240–400
Fäden aufweisenden
Strangs über
seine gesamte Länge
hinweg unter Verwendung einer Strangfärbemaschine gefärbt. Zu
diesem Zweck wird der Strang zunächst
einem Entfettungsverfahren bei einer Temperatur von 75 bis 85°C und dann
den aufeinanderfolgenden Schritten einer Heißwäsche und einer Kaltwäsche unterzogen.
Das gewaschene Garn durchläuft
anschließend
eine Mehrzahl von Farbflotten, wobei die Anzahl der Farbflotten
von der Farbe und dem Farbton abhängig ist. Abschließend wird
das Garn dem Schritt der Heißwäsche bei 60–70°C, gefolgt
von der Kaltwäsche
bei Raumtemperatur und schließlich
dem Schritt des Weichmachens unterzogen. Wie ersichtlich ist, arbeitet
das Verfahren mit einem offenen Badsystem, und das Garn wird einer
Oxidation an Luft ausgesetzt, die für die Oberflächenfärbung des
Garns erforderlich ist. Der Strang, der 240–400 Fäden umfasst und der einem solchen
Färbeschritt
unterzogen wird, wird durch eine Schärmaschine hergestellt. Der
nach dem Färbeverfahren
erhaltene gefärbte
Strang wird einer Kanne zugeführt,
die einen bis zu 100 kg schweren Strang aufnehmen kann.
-
Der
gefärbte
Strang mit der erforderlichen Anzahl von Fäden wird dann einem Langkettenanschärer zugeführt, um
den Strang in einen Kettbaum umzuformen, und danach einem Schlichtungsschritt unterzogen,
um ihm eine Festigkeit in einem Maß zu verleihen, dass er während des
Webens von Stoff in einem Webstuhl beständig gegen Reibung ist. Vor dem
Schritt des Schlichtens jedoch wird jeder Faden individualisiert
und dann der Breite nach auf einen Kettbaum gewunden.
-
Das
vorstehend beschriebene Verfahren konnte vorteilhaft beim Weben
von Stoff in einem Webstuhl angewandt werden, jedoch nicht in einer Strick-/Wirkmaschine zur
Herstellung von Maschenware.
-
Ein
solches Verfahren ist auch in dem Dokument
EP 0 202 197 beschrieben. Dieses Dokument beschreibt
ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Schussfadenspulen,
die mit indigogefärbten
Garnen bespult sind, um Schussgarn einem konventionellen Webstuhl
zuzuführen.
-
Eine
primäre
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren für die Herstellung
von indigogefärbtem
Garn zur Verwendung bei der Herstellung von Maschenware vorzuschlagen.
-
Ein
wettere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren
für die
Herstellung von indigogefärbtem
Garn in Form eines Kegels vorzuschlagen, der Garn mit einer festen
Anzahl von Fäden
von dem gefärbten
Strang mit 216 Fäden
an sechs einzelnen Spulen, die an dem Schaft montiert sind, aufnimmt,
wodurch die Verwendung eines Kettbaums vermieden wird.
-
Eine
noch weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren
für die
Herstellung von indigogefärbtem
Garn in Form eines Kegels vorzuschlagen, zur Verwendung bei der
Herstellung von Maschenware, da eine Zwischenspule oder Einzelspule,
die zum Schieben des Garns von dem Kettbaum verwendet wird, nicht
direkt den Strickmaschinen zum Stricken/Wirken von Maschenware vorgelegt
werden kann, wodurch die Verwendung von Zwischenspulen und Einzelspulen
vermieden wird.
-
Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein System zur
Herstellung von indigogefärbtem
Garn für
die Fertigung von Maschenware vorzuschlagen. Das bestehende Verfahren
war bisher nur zum Weben, d.h. zur Herstellung von Stoff geeignet.
Der Grund dafür
ist, dass das verwendete, von einem Kettbaumhersteller aufzunehmende
Garn mit 3600 bis 4000 Fäden
in einer Strickmaschine nicht verwendet werden kann.
-
Erfindungsgemäß wird für ein Verfahren
zur Herstellung von indigogefärbtem
Garn zur Verwendung bei der Herstellung von Maschenware gesorgt, umfassend
das Aufnehmen eines gefärbten
Garns von einem gefärbten
Garnstrang, das Individualisieren der den Strang bildenden Fäden, das
Aufnehmen eines Garnkörpers
auf seiner jeweiligen Spule, derart, dass die Fäden von dem Strang als eine
Mehrzahl von individuellen Fadenlängen auf ihrer jeweiligen Spule
aufgenommen werden, wobei der auf den Spulen gebildete Garnkörper die
gleiche Anzahl von Fäden
enthält,
das Herstellen von einzelnen Strähnen
aus den jeweiligen Einzelfäden
der Spule, wobei die Anzahl von Strähnen der Anzahl von Fäden auf jeder
Spule entspricht, und das Umformen der Strähne in einen einzelnen Einfachgarn-Kegel
durch eine Einrichtung zum Bilden von Kegeln aus den Garnsträhnen, wobei
die Anzahl von Kegeln der Anzahl von Fäden entspricht, die aus dem
gefärbten
Strang individualisiert wurden. Insbesondere ist der Garnkörper eine
Lage aus diesen Garnen.
-
Das
Verfahren zur Herstellung von indigogefärbtem Garn gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird in der nachstehenden Beschreibung im Detail erläutert.
-
Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein gefärbter
Strang in fachbekannter Weise hergestellt. Bei dem bekannten Verfahren
wird der gefärbte Strang
einem Langkettenanschärer
zugeführt,
um einen Kettbaum zu bilden.
-
Ein
solcher Kettbaum könnte
nur bei dem Verfahren zum Weben eines Stoffes verwendet werden,
nicht aber für
die Herstellung von Maschenware.
-
Im
Unterschied zu der bekannten Technik wird das gefärbte Garn
von einem gefärbten
Strang nicht wie bei dem bisherigen Verfahren auf einem Kettbaum,
sondern direkt auf einer Mehrzahl von Spulen aufgenommen, zum Beispiel
einem aus sechs Spulen bestehenden Spulensatz. Die Spulen sind an
einer Kettbaumwelle montiert, die durch eine Reibtrommel angetrieben
wird, welche wiederum unabhängig
durch einen Motor angetrieben wird. Jede Spule erhält durch
einen Zettelkamm und einen Fadentrenner/Separator zum Beispiel 36
Fäden.
Die Maschine hat einen Strang-Rüttler,
um den Strang in Einzelfäden
aufzuschließen,
und eine Bewegungs-Stoppvorrichtung, um die Maschine im Falle eines
fehlenden Fadens oder eines Fadenbruchs. anzuhalten. Es werden sechs
Spulen mit 36 Fäden auf
einmal hergestellt, wobei das Garngewicht jeder Spule zwischen 12
und 13 kg beträgt.
Die Spulen werden an einem Dreifuß mit Lagern und einem Schaft
montiert, für
die Beschickung einer Strähnenherstellmaschine,
um einzelne Strähnen
aus den einzelnen Fäden
der Spule herzustellen. Die Spule wird durch die im Zuge der Garnverarbeitung
während
der Herstellung von Strähnen
an der Schärtrommel
der Garnwickelmaschine eingeleitete Spannung von selbst angetrieben.
Insgesamt werden bei dem oben angegebenen Beispiel 36 Strähnen hergestellt.
Diese Maschine ist mit Fadentrennern/Separatoren ausgestattet, um
ein Verheddern von Fäden
zu verhindern, und sie wird durch einen Motor angetrieben. Die Garnsträhne wird
einzeln an einem einzelnen Garnsträhnenhalter der Maschine zum
Wickeln der Strähnen
in Einzelgarn-Kegel befestigt. Für
den Fall eines Fadenbruchs sind diese Maschinen mit einem sofort
einsetzenden Bewegungsstopp für
die Strähnen
und auch für
die Kegel ausgestattet. Jeder Kegel wird durch eine Reibrolle, die
durch einen Motor angetrieben wird, einzeln angetrieben. Ein Aspekt
der vorliegenden Erfindung ist die direkte Aufnahme des Materials
(Fadens) an sechs Spulen statt an einem Kettbaum und das Umformen
eines gefärbten Strangs
mit 216 Fäden
in einen Einfachgarn-Kegelkörper.
-
Beschreibung
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
-
Weitere
Aufgaben und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. Darin zeigt:
-
1 die
Maschine zum Formen von Garn zu separaten Spulen an einem Langkettenanschärer;
-
2 die
Maschine zum Formen von Garnsträhnen
und
-
3 die
Wickeleinrichtung zum Wickeln der Garnsträhnen zu Kegeln.
-
Wie
vorstehend beschrieben wurde, wird ein gefärbter Strang mit beispielsweise
222 Fäden
in der für
das Weben von Stoff in einem Webstuhl vorgesehenen fachbekannten
Art indigogefärbt.
Jedoch werden im Falle der Stoffweberei in einem Webstuhl die Fäden des
gefärbten
Strangs individualisiert und dann der Breite nach auf einen einzelnen
Kettbaum gewickelt, wobei diese Schritte in einem Langkettenanschärer durchgeführt werden.
-
Wenngleich
bei vorliegender Erfindung ebenfalls ein Langkettenanschärer (LCD)
wie in 1 gezeigt verwendet wird, erfolgt die Wicklung der
Fäden nicht
mehr der Breite nach auf einen einzelnen Kettbaum. Stattdessen werden
die Fäden, wenn
der gefärbte
Garnstrang zum Beispiel aus 222 Fäden besteht, auf sechs separate
Kettbäume
oder Spulen mit 37 Fäden
verteilt. Jede Spule hat vorzugsweise die gleiche Anzahl von Fäden. Dadurch
wird der Körper
eines gefärbten
Garnstrangs mit 222 Fäden
in sechs separate Körper
mit 37 Fäden
aufgeteilt. Zu diesem Zweck endet der gefärbte Strang oder Körper 2 zum
Beispiel in einem Band aus 222 Fäden. Die
Kanne 1 wird einem Spanngestell 3 vorgelegt und
dann über
Führungsrollen 4 in
einen Bandwarenspeicher 5 geleitet. Der Strang 2 läuft in ein
Triebgestell 6 und wird schließlich durch nicht dargestellte Separatoren
auf Aluminiumspulen 7 gewickelt. Obwohl das in den Zeichnungen
nicht dargestellt ist, hat ein derartiger Langkettenanschärer LCD
einen Rüttler,
der die Individualisierung der Fäden
bewirkt, und eine Bewegungs-Stoppeinrichtung zum Stoppen der Vorrichtung
im Falle eines Fadenbruchs.
-
Jede
Spule 7 ist an einem Dreifuß 10 (siehe 2)
befestigt, zur Beschickung einer Strähnenherstellmaschine für die Herstellung
einer einzelnen Strähne
aus einem einzelnen Faden einer Spule. Die Strähnenherstellmaschine von 2 umfasst
einen Dreifuß 10 zur
drehbaren Lagerung eines Schafts 11, an dem die Spule 7 befestigt
ist. Die Fäden
laufen durch eine Litze 12 und eine nicht dargestellte
Bewegungs-Stoppeinrichtung zum Anhalten der Maschine im Fall eines
Fadenbruchs. Eine Strähne 13 wird
auf einen Strähnenhersteller 14 gewickelt,
der an einer Welle 15 montiert ist. Die Welle 15 hat
eine Riemenscheibe 16, die für den Antrieb durch eine an
der Antriebswelle 18 eines Motors 19 montierte
Riemenscheibe 17 ausgelegt ist. Wenn jede Spule 37 Fäden aufweist,
werden durch die in 2 gezeigte Aufwickelmaschine 37 Garnsträhnen gebildet.
-
Jede
Garnsträhne 20 ist
einzeln an einem einzelnen Garnsträhnenhalter 21 der
Maschine 22 zum Wickeln der Garnstränen zu Kegeln befestigt, wie
das in 3 dargestellt ist. Die Garnsträhne 24 wird zu einem
Einfachgarn-Kegel umgeformt. Zu diesem Zweck läuft das Garn 24 von
dem Halter 21 durch eine Garnführungsrolle 25, eine
Spanner-Halterung 26 zum Halten eines Spanners und eine Messlehre 27 und
wird auf einen Papierkegel 28 gewickelt.