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GEGENSTAND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren, um ein Paket
in einer Wickelmaschine mit einer Abdeckfolie zu versehen, wobei
gemäß diesem
Verfahren
- – nachdem
der Wickelvorgang der Wickelmaschine gestoppt wurde, ein einzuwickelnder
Gegenstand in die zur Wickelmaschine gehörende Wickelstation gebracht
wird, während
gleichzeitig ein eventuell noch in der Wickelstation befindlicher
fertig eingewickelter Gegenstand aus der Wickelstation herausgenommen
wird,
- – der
in der Wickelstation befindliche einzuwickelnde Gegenstand mit einer
von einer Rolle abgewickelten dünnen
Kunststofffolienbahn eingewickelt wird, die als Einwickelmaterial
dient,
- – ein
Abdeckfolienbogen auf den zu einzuwickelnden Gegenstand aufgebracht
wird, wobei der besagte Bogen so über den einzuwickelnden Gegenstand
gelegt wird, dass die nach unten weisenden Ränder des Abdeckfolienbogens
zwischen die Lagen der Kunststofffolienbahn, mit welchem der Gegenstand
eingewickelt wird, gelangen,
- – der
Abdeckfolienbogen zugeführt
wird, indem die an einer Foliengreifvorrichtung befindlichen Greifelemente
die von einer Rolle kommende Abdeckfolienbahn am deren Rand greifen,
- – die
erforderliche Menge Abdeckfolienbahn von der Rolle abgerollt und
zugeschnitten wird, um einen Bogen in der gewünschten Länge zu erzeugen, welcher zur
Wickelstation in eine Position oberhalb des einzuwickelnden Gegenstands
gebracht wird.
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VERFAHREN
GEMÄß DEM STAND
DER TECHNIK
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Ein
Wickelverfahren zum festen Einwickeln eines Gegenstandes weist im
Allgemeinen folgende Schritte auf, von denen die Reihenfolge variieren kann:
- – von
einer Rolle, die ein Abdeckfolienmaterial enthält, wird eine Länge einer
Abdeckfolienbahn, die auf ein Paket anzuordnen ist, abgezogen und ein
Abdeckfolienbogen einer gewünschten
Länge wird
von der Bahn abgetrennt und in die Wickelstation, in eine Position
oberhalb dem zu umwickelnden Gegenstand, gebracht
- – das
zu umwickelnde Objekt wird mit einer dünnen Plastikfolienbahn, die
als Wickelmaterial verwendet wird, umwickelt, sodass die Plastikfolienbahn,
die um den Gegenstand gewickelt wird, sich zumindest teilweise mit
der vorhergehenden Umwickelung der Plastikfolienbahn überlappt,
- – zumindest
eine Lage der Plastikfolienbahn wird um das Objekt gewickelt, indem
die Rolle, welche die Plastikfolienbahn enthält, von unterhalb nach oben bewegt
wird, sodass die oberste Plastikfolienbahn zumindest die obere Kante
der vorhergehenden Umwickelung der Plastikfolienbahn bedeckt,
- – ein
Abdeckfolienfilm wird auf den zu umwickelnden Gegenstand gebracht
und die Kanten des Bogens werden nach unten, auf die Lagen der Plastikfolienbahn,
die bereits um diesen gewickelt sind, gebogen,
- – der
Wickelbetrieb wird fortgesetzt, sodass die nach unten gebogenen
Kanten der Abdeckfolienbahn zwischen den vorhergehend gewickelten Lagen
der Plastikfolienbahn und den Lagen der als Nächstes zu umwickelnden Plastikfolienbahn verbleiben.
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Solch
ein Verfahren ist aus WO 00/66434 bekannt, auf dem der Oberbegriff
von Anspruch 1 basiert.
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Der
zu umwickelnde Gegenstand kann aus einem einzigen Stück oder
mehreren zu umwickelnden Stücken
im gleichen Paket bestehen. Wenn erforderlich, kann der zu umwickelnde
Gegenstand in der Wickelstation durch Andrücken des Objekts mittels einem
Andrückelement
von oberhalb an Ort und Stelle gehalten werden, welches den Gegenstand zwischen
seiner Abstützung
und dem Andrückelement
einklemmt. In diesem Fall muss der auf dem Gegenstand anzuordnende
Abdeckfolienbogen zwischen das Andrückelement und den zu umwickelnden
Gegenstand gebracht werden.
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In
bekannten Wickelverfahren besteht das Problem, dass der Wickelbetrieb
unterbrochen werden muss, um zu ermöglichen, dass ein Abdeckfolienbogen
auf den zu umwickelnden Gegenstand gebracht werden kann. Zumindest
eine Lage an Abdeckfolie muss zuerst um den Gegenstand gewickelt werden,
sodass die Rolle an Wickelfolienbahn sich von unterhalb nach oben
bewegt. Der Wickelbetrieb kann nur fortgesetzt werden, nachdem ein
Abdeckfolienbogen über
den zu umwickelnden Gegenstand gebracht worden ist und die Kanten
des Bogens nach unten, auf die Lagen aus Plastikfilmbahn, die bereits um
diesen gewickelt wurden, gebogen wurden.
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Jedoch
führt das
Anhalten des Wickelbetriebs, um zu ermöglichen, dass ein Abdeckfolienbogen
auf den Gegenstand gebracht werden kann, zu einem wesentlich langsameren
Wickeln. Aus diesem Grund wurden Anstrengungen unternommen ein Verfahren
zu entwickeln, welches erlaubt, einen Abdeckfolienbogen bereits
in die Wickelstation zu bringen, während das Objekt, welches eben
umwickelt wurde, entfernt wird und ein neuer Gegenstand in die Wickelstation
bewegt wird. Jedoch haben sich solche Verfahren und die Ausstattung,
die für
die Umsetzung dieser erforderlich ist, als sehr kompliziert und
ungünstig
im Betrieb erwiesen.
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AUFGABE DER
ERFINDUNG
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es, ein neues Verfahren bereitzustellen,
um einen Abdeckfolienbogen auf einen zu umwickelnden Gegenstand
zu bringen, welches nicht irgendeinen der vorstehend beschriebenen
Nachteile aufweist.
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CHARAKTERISTISCHE
MERKMALE DES VERFAHRENS DER ERFINDUNG
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Gemäß Anspruch
1, ist das Wickelverfahren der Erfindung dadurch gekennzeichnet,
dass das Paket in der Wickelmaschine mit einer Abdeckfolie versehen
wird, indem folgende zum Verfahren gehörende Schritte eingehalten werden:
- – während der
für den
Wechsel der einzuwickelnden Gegenstände erforderlichen Unterbrechung des
Wickelprozesses wird die Greifereinheit einer in der Mitte der Wickelstation
der Wickelmaschine befindlichen Foliengreifvorrichtung horizontal
in seitlicher Richtung bewegt, bis sie mindestens teilweise außerhalb
der Wickelstation liegt,
- – der
Rand der von der außerhalb
der Wickelstation liegenden Rolle abgerollten Abdeckfolienbahn mit
den Greifelementen der seitlich ausgefahrenen Greifereinheit aufgenommen
wird,
- – die
Greifereinheit horizontal wieder in die Wickelstation zurückgefahren
wird, während
die Greifelemente die Abdeckfolienbahn von der Rolle abrollen,
- – die
Abdeckfolienbahn zugeschnitten wird, um einen Abdeckfolienbogen
zu erzeugen, der, unterstützt
von den Greifelementen der Greifereinheit, in die Mitte der Wickelstation über oder
oberhalb des einzuwickelnden Gegenstands gebracht wird,
- – der
Wickelvorgang zum Einwickeln des Gegenstands eingeleitet wird und
nach der gewünschten Zeit
ohne den Wickelvorgang zu unterbrechen die Greifelemente der Greifereinheit
aktiviert werden, den Rand des Abdeckfolienbogens freizugeben, wodurch
die Ränder
des über
den einzuwickelnden Gegenstand gelegten Abdeckfolienbogens nach
unten gebogen werden und so unter die nächsten Kunststofflagen gelangen.
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Durch
das Verfahren der Erfindung kann ein Abdeckfolienbogen gegriffen
werden, während
der umwickelte Gegenstand in der Wickelstation entfernt wird und
ein anderer zu umwickelnder Gegenstand hinein befördert wird.
Somit ist ein neuer Abdeckfolienbogen immer an der Stelle oberhalb
des zu umwickelnden Gegenstands in der Wickelstation bereit, bevor
der Wickelbetrieb gestartet wird. Daraus folgt, dass es überhaupt
nicht erforderlich ist, den Wickelbetrieb zum Umwickeln des Gegenstands
zu unterbrechen, weil der Abdeckfolienbogen während dem Wickelbetrieb auf
den Gegenstand gebracht werden kann. Dies ist wichtig, weil jegliche
Unterbrechung des Wickelbetriebs die Geschwindigkeit und Effizienz des
Wickelbetriebs wesentlich verringert.
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AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
DES VERFAHRENS DER ERFINDUNG
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
des Wickelverfahrens der Erfindung,
- – wird während dem
Wickelbetrieb eine Abdeckfolienbahn, die von einer Rolle zugeführt wird,
an einem ersten Punkt in der Nähe
des Endes der Folie mittels einer Foliengreifvorrichtung aufgenommen,
- – eine
Länge der
Abdeckfolienbahn wird von der Rolle abgezogen und die Bahn wird
zusätzlich
an einem zweiten Punkt aufgenommen, wonach die Abdeckfolienbahn
zwischen dem zweiten Punkt und der Rolle aus Abdeckfolienbahn abgetrennt wird,
- – und
der Abdeckfolienbogen, der zwischen dem vorstehend genannten ersten
und zweiten Punkt in der Foliengreifvorrichtung gehalten wird, wird
in die Wickelstation, in eine Position oberhalb des zu umwickelnden
Gegenstands, gebracht.
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Gemäß einem
zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel
des Wickelverfahrens der Erfindung,
- – wird während dem
Wickelbetrieb die Abdeckfolienbahn, die von einer Rolle zugeführt wird,
zuerst an beiden Kanten nahe dem Ende der Bahn aufgenommen und dann
an beiden Kanten an einem zweiten Punkt entlang der Bahn aufgenommen,
wonach die Abdeckfolienbahn zwischen dem zweiten Punkt und der Rolle
aus Abdeckfolienbahn abgetrennt wird,
- – wonach
der Abdeckfolienbogen, der an vier Punkten an seinen Kanten festgehalten
wird, in die Wickelstation, an eine Position oberhalb des zu umwickelnden
Gegenstands, gebracht wird.
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Gemäß einem
dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel
des Wickelverfahrens der Erfindung wird die Abdeckfolienbahn an
vier Punkten an ihren Kanten mittels der Greifereinheit einer Abdeckfoliengreifvorrichtung
aufgenommen und in der Wickelmaschine platziert, wonach die Bahn
abgetrennt wird, um einen Abdeckfolienbogen geeigneter Größe auszubilden,
der in die Wickelstation an eine Position oberhalb des zu umwickelnden
Gegenstands gebracht wird und der Abdeckfolienbogen wird mittels der
Greifereinheit auf den zu umwickelnden Gegenstand gedrückt.
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DIE VORRICHTUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung bezieht sich auch auf eine Wickelmaschine, die aus der
WO 00/66434 bekannt ist und auf welcher der Oberbegriff von Anspruch
3 basiert, mit einer Wickelvorrichtung zum Einwickeln eines in der
Wickelstation befindlichen einzuwickelnden Gegenstands mit einer
dünnen
Kunststofffolienbahn von einer Rolle sowie aus einer Foliengreifvorrichtung,
um den Abdeckfolienbogen in eine Position über dem einzuwickelnden Gegenstand
in die Wickelstation zu bringen, wobei die besagte Foliengreifvorrichtung
besteht aus:
- – einer Greifereinheit sowie
Greifelementen zur Aufnahme der Abdeckfolienbahn und zum Abrollen
von der Rolle,
- – einer
Schneidvorrichtung zum Zuschneiden der Abdeckfolienbahn, um einen
Abdeckfolienbogen auszubilden,
- – und
einem Transportmechanismus, um den Abdeckfolienbogen in die Wickelstation
und dort in eine Position über
den einzuwickelnden Gegenstand zu führen.
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CHARAKTERISTISCHE
MERKMALE DER VORRICHTUNG DER ERFINDUNG
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Gemäß Anspruch
3 ist die Wickelmaschine der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass
- – sich
die Foliengreifvorrichtung der Wickelmaschine in der Mitte der Wickelstation
oberhalb des einzuwickelnden Gegenstands befindet,
- – die
Foliengreifvorrichtung mit einem Transportmechanismus ausgestattet
ist, der eine horizontale Bewegung ermöglicht, wie zum Beispiel eine Führungsschiene
und eine Gleitvorrichtung,
- – die
Foliengreifvorrichtung mit einer Greifereinheit ausgestattet ist,
die mit Hilfe des Transportmechanismus in einer horizontalen Richtung
in eine Position bewegt werden kann, die zumindest teilweise außerhalb
der Wickelstation ist,
- – und
das die Greifereinheit Greifelemente aufweist, mit welchen die Abdeckfolienbahn
und der davon zugeschnittene Abdeckfolienbogen horizontal von außerhalb
der Wickelstation in eine Position über dem einzuwickelnden Gegenstand
gezogen werden kann.
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Da
die Foliengreifvorrichtung in der Wickelmaschine der Erfindung hauptsächlich oberhalb
des zu umwickelnden Gegenstands angeordnet ist, kann, da sie in
der Vertikalrichtung bewegbar ist, der Abdeckfolienbogen gegriffen
werden, während
der zu umwickelnde Gegenstand in der Wickelstation entfernt wird
und ein anderer zu umwickelnder Gegenstand hinein befördert wird.
Somit ist es nicht erforderlich, den Wickelbetrieb zu unterbrechen,
um zuzulassen, dass ein Abdeckfolienbogen ergriffen wird.
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AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
DER VORRICHTUNG DER ERFINDUNG
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Wickelmaschine der Erfindung,
- – hat eine
Foliengreifvorrichtung der Wickelmaschine zumindest ein Greifelement,
welches die Abdeckfolienbahn an einem ersten Punkt nahe dem Ende
der Abdeckfolienbahn aufnimmt und eine Länge der Bahn von der Rolle
abzieht,
- – weist
die Foliengreifvorrichtung zumindest ein Greifelement auf, welches
die Abdeckfolienbahn an einem zweiten Punkt weiter entfernt vom
Ende der Bahn aufnimmt,
- – und
weist die Foliengreifvorrichtung außerdem einen Transportmechanismus
auf, um den zwischen den Greifelementen und der Rolle von der Bahn
abgeschnittenen Abdeckfolienbogen in die Wickelstation an eine Position
oberhalb des zu umwickelnden Gegenstands zu bewegen.
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Gemäß dem zweiten
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Wickelmaschine der Erfindung,
- – hat die
Foliengreifvorrichtung der Wickelmaschine zwei Greifelemente, welche
die Abdeckfolienbahn an ihren beiden Kanten an einem Punkt nahe
dem Ende der Bahn aufnehmen und eine Länge der Bahn von der Rolle
abziehen,
- – weist
die Foliengreifvorrichtung weitere zwei Greifelemente auf, welche
die Abdeckfolienbahn an ihren beiden Kanten an einem zweiten Punkt aufnehmen,
- – und
weist die Foliengreifvorrichtung einen Transportmechanismus auf,
der in der Seitwärtsrichtung
bewegbar ist, um den abgetrennten Abdeckfolienbogen, der durch die
vier Greifelemente unterstützt
wird, in die Wickelstation zu bringen, an eine Position oberhalb
des zu umwickelnden Gegenstands.
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Gemäß einem
dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Wickelmaschine der Erfindung hat die Abdeckfoliengreifvorrichtung,
die innerhalb der Wickelmaschine angeordnet ist, eine Greifereinheit, die
vier Greifer zum Aufnehmen der Kanten der Abdeckfolienbahn aufweist,
wobei die Greifereinheit zusammen mit dem Abdeckfolienbogen, der
durch die Greifer festgehalten wird, auf den zu umwickelnden Gegenstand
in der Wickelstation gedrückt
werden kann.
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Gemäß einem
vierten bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Wickelmaschine der Erfindung ist die Abdeckfoliengreifvorrichtung
eine separate Baugruppe, welche an eine Wickelmaschine der Kurbelbauart,
der Ringbauart oder an eine sonstige Wickelmaschine hinzugefügt werden
kann.
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Gemäß einem
fünften
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Wickelmaschine der Erfindung ist die Abdeckfoliengreifvorrichtung
hauptsächlich
innerhalb der Wickelmaschine oberhalb der Wickelstation angeordnet,
wo der zu umwickelnde Gegenstand umwickelt wird.
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BEISPIELE
ANHAND VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
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Im
Folgenden wird die Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die
beigefügten
Zeichnungen beschrieben, in denen Folgendes dargestellt ist:
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AUFLISTUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 stellt
eine Wickelmaschine gemäß der Erfindung
dar, wobei ein bereits umwickelter Gegenstand in ihrer Wickelstation
vorhanden ist.
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2 entspricht 1,
wobei die Wickelmaschine in einer Phase dargestellt wird, wenn der
zu umwickelnde Gegenstand mit einem neuen ausgetauscht wird und
eine Abdeckfoliengreifvorrichtung sich in einer ersten Phase des
Betriebs des Greifens eines Abdeckfolienbogens befindet.
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3 entspricht 1 und
zeigt die Wickelmaschine und eine zweite Phase des Betriebs des Greifens
eines Abdeckfolienbogens.
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4–6 entsprechen 1 und
zeigen die Wickelmaschine und die nächste Phase im Betrieb des
Greifens des Abdeckfolienbogens.
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7 entspricht 1 und
zeigt die Wickelmaschine bei einem Start des Wickelbetriebs.
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8 entspricht 1 und
zeigt eine Wickelmaschine und eine zweite Phase des Wickelbetriebs.
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FIGURENBESCHREIBUNG
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Wickelmaschine 10,
die ein Beispiel einer Wickelmaschine der Kurbelbauart ist. In der
Situation, die in 1 dargestellt ist, enthält die Wickelstation 11 der
Wickelmaschine 10 einen Gegenstand 12, der bereits eingewickelt
ist und in der das Kurbelwickelsystem 20 angehalten wurde,
um einen Austausch des Gegenstands 12 zuzulassen. Aus 1 ist
ersichtlich, dass der Gegenstand 12 mit einer Wickelfolienbahn 22 von
einer Rolle 21 aus Wickelfolienbahn eingewickelt worden
ist, welche im Kurbelwickelsystem 20 enthalten ist. Ein
Abdeckfolienbogen 33 wurde auf dem eingewickelten Gegenstand 12 angeordnet
und die nach unten gebogenen Kantenabschnitte 34 des Abdeckfolienbogens
wurden zwischen den Lagen 22 der Wickelfolienbahn zurückgelassen.
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In 1 bilden
der Abdeckfolienbogen 33 und die Wickelfolienbahnlagen 22 auf
dem Gegenstand 12 eine wasserdichte Umwickelung, welche selbst
bekannt ist. Um eine wasserdichte Umwickelung herzustellen, wird
zumindest eine Lage der Wickelfolienbahn 22 um den Gegenstand 12 gewickelt, während die
Wickelfolienbahnrolle 21 von unterhalb nach oben bewegt
wird, bevor die Säume 34 des
Abdeckfolienbogens 33 auf die Wickelfolienbahnlagen 22 gedreht
werden, welche bereits um den Gegenstand gewickelt sind. Danach
wird der Wickelbetrieb fortgesetzt, sodass die Säume 34 des Abdeckfolienbogens 33 unter
den Folienbahnlagen 22 verbleiben, die als Nächstes zu
umwickeln sind.
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Die
Wickelmaschine 10 der Kurbelbauart aus 1 ist
mit einer Foliengreifvorrichtung 30 versehen, welche einen
Abdeckfolienbogen 33 greift, der zur Anordnung über dem
Gegenstand 12 angepasst ist. Die Foliengreifvorrichtung 30 weist
eine Greifereinheit 40 auf, die mit Greifern 50 und 51 versehen
ist, die in der Lage sind, die Kanten des Abdeckfolienbogens aufzunehmen,
wobei die Greifereinheit in beiden Vertikal- und Horizontalrichtungen bewegbar
ist. Die Vertikalbewegung der Greifereinheit 40 wurde erreicht,
indem der Rahmen 41 der Foliengreifvorrichtung mit einer
Vertikalsäule 42 versehen
ist, die entlang vertikaler Führungsschienen
im Rahmen 60 der Wickelmaschine bewegbar ist. Die Horizontalbewegung
der Greifereinheit 40 wird durch Verwenden eines Transportmechanismussystems 35 umgesetzt,
indem die Greifereinheit 40 mit dem Rahmen 41 der
Foliengreifvorrichtung über
ein Zwischenelement 38 und horizontalen Führungsschienen 36a und
entsprechenden Gleitvorrichtungen verbunden ist.
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In 1 sind
die Foliengreifvorrichtung 30 und ihre Greifeinheit 40 in
einer oberen Position oberhalb der Wickelstation 11 angeordnet.
Die Greifer 50 und 51 der Greifereinheit 40 sind
ebenfalls in einer nach oben gedrehten Stellung, nachdem sie ihr
Greifen des Abdeckfolienbogens 33 gelöst haben, welcher über dem
zu umwickelnden Gegenstand angeordnet ist. 1 stellt
auch die Abdeckfolienrolle 31, welche die Abdeckfolienbahn 32 enthält, in der
Wickelmaschine 10 dar, wobei eine Schneidevorrichtung 43 verwendet
wird, um die Abdeckfolienbahn in Abdeckfolienbögen 33 in der Größe, die
dem zu umwickelnden Gegenständen
angepasst sind, zu schneiden. Das Ende 39 der Abdeckfolienbahn 32, die
durch die Schneidevorrichtung 43 geschnitten wird, wird
in einem Andrückelement 44 zusammengedrückt, in
dem die Greifer 50 und 51 der Greifereinheit 40 die
Kanten der Abdeckfolienbahn 32 aufnehmen können.
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2 zeigt
eine Situation, in der die zu umwickelnden Gegenstände 12 ausgetauscht
werden, wobei die Wickelvorrichtung 20 der Kurbelbauart
der Wickelmaschine 10 immer noch inaktiv ist und der vollständig eingewickelte
Gegenstand 12, der in 1 dargestellt
ist, bereits von der Wickelstation 11 der Wickelmaschine 10 entfernt
wurde. Der als nächstes
zu umwickelnde Gegenstand wurde noch nicht in die Wickelstation 10 gebracht.
Aus 2 ist ersichtlich, dass sich die Wickelvorrichtung 20 aufgrund
des Austauschs der Gegenstände 12 im
Stillstand befindet und die Foliengreifvorrichtung 30 bereits
gestartet worden ist und eine neue Länge an Abdeckfolie 32 für den nächsten zu
umwickelnden Gegenstand 12 greift.
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2 zeigt,
dass die Greifer 50 an einem Ende der Greifereinheit 40 in
eine untere Position gedreht wurden, sodass sie bereit sind, die
Kanten der Abdeckfolie 32 zu greifen. Danach bewegt der
Transportmechanismus 35, der in der Foliengreifvorrichtung 30 enthalten
ist, die Greifereinheit 40 horizontal in ihre äußerste Position
nach links. Die Horizontalbewegung der Greifeinheit 40 wurde
durch Verwenden eines Transportmechanismus 35 umgesetzt,
bei der die Greifereinheit 40 an den Rahmen 41 der
Foliengreifvorrichtung über
ein Zwischenelement 38 und horizontalen Führungsschienen 36a und 36b und Gleitvorrichtungen 37 angebracht
ist.
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Vor
der Horizontalbewegung des Transportmechanismus 35 wurde
die Greifereinheit 40 in ihre obere Position angehoben,
in eine Höhe,
in der alle Greifer 50 und 51 der Greifereinheit 40 in
der nach unten gedrehten Stellung in einer geeigneten Höhe sind,
in der sie in der Lage sind, die Kante des Abdeckfolienbands 32 aufzunehmen,
welches vom Andrückelement 44 der
Schneidevorrichtung 43 gehalten wird. Wie nachfolgend erklärt, bildet
die Greifereinheit mit ihren Greifern 50 und 51 eine
Ziehvorrichtung zum Ziehen des Abdeckfolienbands 32, die
von dem Transportmechanismus 35 angetrieben wird. Wenn
in der vorstehend spezifizierten Höhe die Greifereinheit 40 ebenfalls
in solch einer Höhe
ist, dass der Transportmechanismus 35 in seine äußerste linke
Position in 2 bewegt wird, unterstützt eine Stützrolle 61 die
an den Rahmen 60 der Wickelmaschine 10 montiert
ist, die Greifereinheit 40 von unterhalb.
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Wenn
der Betrieb die Situation, die in 2 dargestellt
ist, erreicht, sind die Führungsgreifer 51 der
Greifereinheit 40 in ihrer oberen Position, weil sie frei über die
Schneidevorrichtung 43 geführt werden müssen, die
die Abdeckfolienbahn 32 trennt, wohingegen die Führungsgreifer 50,
die an die Greifereinheit 40 angebracht sind und sich,
in der Bewegungsrichtung gesehen, hinterhalb ihr bewegen, nun in
der unteren Position mit offenen Klauen sind, bereit die Kante der
Abdeckfolienbahn 32 an einem Punkt aufzunehmen, der in
der Nähe
des Bahnendes 39 ist, das durch die Schneidevorrichtung 43 gehalten
wird.
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Die
Situation, die in 3 dargestellt ist, ist eine
Fortführung
der vorhergehenden Figur. Nachdem die Greifer 50 und 51 der
Greifereinheit 40 die Kante der Abdeckfolienbahn 32 aufgenommen
haben und das Andrückelement 44,
das in der Schneidevorrichtung 43 enthalten ist, den Griff
gelöst
hat, wird das Ziehsystem, das durch den Transportmechanismus 35 und
die Greifereinheit 40 ausgebildet ist, eine Länge der
Abdeckfolienbahn 32 von der Rolle 31 abziehen.
Die Greifer 50 der Greifereinheit 40 und mit ihnen
das Ende 39 der Abdeckfolienbahn 32 wurden nach
rechts bewegt, in die Position, die in 3 dargestellt
ist. In diesem Stadium wurde das andere Greiferpaar 51 der
Greifereinheit 40 ebenfalls in die untere Position gedreht,
sobald die Greifereinheit 40 sich weit genug bewegt hat,
sodass es bereit ist, die Kante der Abdeckfolienbahn 32 aufzunehmen und
die Greifer 51 in eine Position ausgerichtet zum Andrückelement 44 der
Schneidevorrichtung 43 bewegt wurden.
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In 4 hat
der Transportmechanismus 35 der Foliengreifvorrichtung 30 das
Ende 39 der Abdeckfolienbahn 32 weit genug gezogen,
dass die Greifer 51, die an die Greifereinheit 40 angebracht sind
und sich hinter ihr bewegen, wie in der Transportrichtung gesehen, eine
Position erreichen, die mit dem Andrückelement 44, das
in der Schneidevorrichtung 43 enthalten ist, ausgerichtet
ist. Zu diesem Zeitpunkt wird das Andrückelement 44 geschlossen
und die Greifer 51, die mit ihm ausgerichtet sind, nehmen die
Kante der Abdeckfolienbahn 32 auf. In dieser Situation
greifen alle Greifer 50 und 51 der Greifereinheit 40 die
Abdeckfolienbahn 32 an ihrer Kante.
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In 5 wurde
das Andrückelement 44,
das in der Schneidevorrichtung 43 enthalten ist, erneut geöffnet und
der Transportmechanismus 35 der Foliengreifvorrichtung 30 zog
die Abdeckfolienbahn 32 etwas weiter nach rechts in 5.
Wenn die Greifer 51 in einer geeigneten Distanz von der
Schneidevorrichtung 43 sind, kann die Abdeckfolienbahn 32 abgetrennt
werden.
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In 6 wird
das Andrückelement 34,
das in der Schneidevorrichtung 43 enthalten ist, erneut
geschlossen und die Schneidevorrichtung 43 hat die Abdeckfolienbahn 32 abgetrennt.
Nun wird der Abdeckfolienbogen 33 durch die vier Greifer 50 und 51 unterstützt, die
ihn an seinen Kanten halten. Danach mittelt der Transportmechanismus 35 der
Filmgreifvorrichtung 30 die Greifeinheit 40 über dem
in der Wickelstation 11 zu umwickelnden Gegenstand 12 aus und
zusammen mit ihr den Abdeckfolienbogen 33.
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In 7 wurden
die Greifer 50 und 51 der Foliengreifvorrichtung 30 in
die obere Stellung gedreht, sodass die Kanten 34a und 34b des
Abdeckfolienbogens 33 über
und weg von dem Bereich sind, wo die Plastikfolienbahn 22 gewickelt
wird. In 7 wurde der Wickelbetrieb bereits
von der unteren Kante des zu umwickelnden Gegenstands 12 gestartet. Wenn
notwendig, kann die Greifereinheit 40 auch als Andrückvorrichtung verwendet
werden, wobei in diesem Fall die Greifereinheit 40 an das
zu umwickelnde Objekt angedrückt
wird, sodass der Abdeckfolienbogen 33 zwischen der Greifereinheit 40 und
dem zu umwickelnden Gegenstand 12 verbleibt.
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In 8 wurde
der zu umwickelnde Gegenstand 12 mit einer Plastikfolienbahn 22 eingewickelt, sodass
die Wickelfolienbahnrolle 21 einmal vom Boden zur Oberseite
des zu umwickelnden Gegenstands 12 bewegt wurde. Wenn die
Wickelfolienbahnrolle 21 in der Nähe der oberen Kante des zu umwickelnden
Gegenstands 12 ist, wird die Greifereinheit 40 auf
den zu umwickelnden Gegenstand abgesenkt, und der Abdeckfolienbogen 33 verbleibt zwischen
der Greifereinheit 40 und dem zu umwickelnden Gegenstand 12.
Wenn die Greifer 50 und 51 der Greifereinheit 40 ihren
Griff zum Abdeckfolienbogen 33 lösen, werden die Kanten 34a und 34b des Abdeckfolienbogens 33 durch
die Schwerkraft nach unten gebogen, und lassen sich auf den Seiten
des zu umwickelnden Gegenstands 12 nieder. Um die Bewegung
der Säume 34a und 34b des
Abdeckfolienbogens 33 zu beschleunigen, ist es möglich, einen intensiven
nach unten gerichteten Luftstoß an
sie anzulegen, und zwar über
Pneumatikdüsen,
die in der Greifereinheit 40 vorgesehen sind. Wenn der
Wickelbetrieb in der bekannten Art und Weise fortgesetzt wird, bleiben
die Säume 34a und 34b des
Abdeckfolienbogens 33 unter der nächsten Wickelbogenlage 22 und
das Ergebnis ist erneut ein fertiggestelltes, wasserdichtes, eingewickeltes
Paket, wie in 1 dargestellt.
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In
den vorstehend beschriebenen Figuren können die Greifer 50 und 51 der
Greifereinheit 40 der Wickelmaschine 10 ebenso
mit Einstellvorrichtungen versehen werden, um eine Veränderung
des Abstands zwischen den Greifern 50 und 51 zuzulassen.
Dies ermöglicht,
dass die Wickelmaschine 10 Abdeckfolienbögen 33 verschiedener
Größen verwendet,
wenn sich die Größe der zu
umwickelnden Gegenstände 12 verändert.
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ZUSÄTZLICHE
BERMERKUNGEN
-
Es
ist Personen, die mit dem Stand der Technik vertraut sind, ersichtlich,
dass verschiedene Ausführungsbeispiele
der Erfindung innerhalb des Rahmens der beigefügten Ansprüche variieren können. Somit
ist der wesentliche Aspekt des Verfahrens und der Vorrichtung der
Erfindung, dass ein Abdeckfolienbogen durch das beschriebene Verfahren
in eine Wickelmaschine irgendeiner Bauart gebracht werden kann.
Es ist nicht auf eine Wickelmaschine der Kurbelbauart, die in den
Figuren als beispielhaftes Ausführungsbeispiel
dargestellt wurde, begrenzt.