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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erzeugen und gegebenenfalls
zum Nachweisen von Oligonucleotiden.
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Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Erzeugen von
Oligonucleotiden einer bekannten und vorgegebenen Länge, ausgehend
von beliebigen DNAs, DNA-Fragmenten oder Gemischen von DNAs oder
DNA-Fragmenten,
wobei die Oligonucleotide spezifisch für die Ausgangs-DNA(s) oder das
oder die Ausgangs-Fragment(e) sind und in geeigneter Weise unter
Anwendung von Massenspektroskopie oder einer ähnlichen Nachweistechnik nachgewiesen
werden können.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
kann das erfindungsgemäße Verfahren
zum Nachweisen von amplifizierten Restriktionsfragmenten, die durch
AFLPR erhalten worden sind und/oder zum
Analysieren eines Gemisches von amplifizierten Restriktionsfragmenten,
die unter Anwendung von AFLPR erhalten worden sind,
verwendet werden.
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Die
selektive Restriktionsfragment-Amplifikation oder AFLPR ist
beispielsweise aus der europäischen Patentanmeldung
0 534 858 der Anmelderin bekannt. Im allgemeinen umfasst AFLPR folgende Stufen:
- (A)
Verdauen einer Nucleinsäure,
insbesondere einer DNA, mit einer oder mehreren spezifischen Restriktionsendonucleasen,
um die DNA in eine entsprechende Reihe von Restriktionsfragmenten
zu fragmentieren;
- (B) Ligieren der auf diese Weise erhaltenen Restriktionsfragmente
mit mindestens einem doppelsträngigen, synthetischen
Oligonucleotid-Adapter, von dem ein Ende mit einem oder beiden Enden
der Restriktionsfragmente kompatibel ist, um dadurch markierte Restriktionsfragmente
der Ausgangs-DNA zu erzeugen;
- (C) Kontaktieren der markierten Restriktionsfragmente unter
Hybridisierungsbedingungen mit mindestens einem Oligonucleotid-Primer;
- (D) Amplifizieren der markierten Restriktionsfragmente, die
mit den Primern hybridisiert sind, durch PCR oder eine ähnliche
Technik, um eine weitere Verlängerung
der hybridisierten Primer entlang der Restriktionsfragmente der
Ausgangs-DNA, mit der die Primer hybridisiert sind, herbeizuführen; und
- (E) Identifizieren oder Gewinnen des auf diese Weise amplifizierten
oder verlängerten
DNA-Fragments.
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Gemäß dem Stand
der Technik können
die auf diese Weise amplifizierten DNA-Fragmente anschließend analysiert
und/oder sichtbar gemacht werden, z. B. durch Gelelektrophorese.
Dies liefert einen genetischen Fingerabdruck, der spezifische Banden
zeigt, die den Restriktionsfragmenten entsprechen, die mit dem Adapter
verknüpft
worden sind, vom Primer erkannt worden sind und somit während der
Amplifikationsstufe amplifiziert worden sind. Der auf diese Weise
erhaltene Fingerabdruck liefert Informationen über das spezifische Restriktionsstellenmuster
der Ausgangs-DNA und somit über
den genetischen Aufbau des Organismus, aus dem die DNA abgeleitet
worden ist.
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AFLPR kann somit herangezogen werden, um die
DNA zu identifizieren und sie auf die Anwesenheit von spezifischen
Restriktionsstellenmustern, Restriktionsfragment-Längenpolymorphismen
(RFLPs) und/oder spezifische genetische Marker (sogenannte "AFLP-Marker") zu analysieren,
die einen Hinweis auf das Vorliegen bestimmter Gene oder genetischer
Merkmale geben können;
oder sie können
für ähnliche
Zwecke verwendet werden, beispielsweise durch Vergleichen der Ergebnisse,
die unter Verwendung von DNA-Proben bekannten Ursprungs oder bekannter
Restriktionsmuster erhalten worden sind oder durch Vergleichen der
darüber
erhaltenen Daten.
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Die
bei AFLPR verwendeten Primer sind so beschaffen,
dass sie den Adapter erkennen und als Ausgangspunkt für die Polymerase-Kettenreaktion
dienen können.
Zu diesem Zweck müssen
die Primer eine Nucleotidsequenz aufweisen, die mit (zumindestens
einem Teil davon) der Nucleotidsequenz des oder der Adapter, die
mit dem oder den Enden des zu amplifizierenden Restriktionsfragments
ligiert sind, hybridisieren können.
Die Primer können
auch eine oder mehrere weitere Basen (als "selektive Basen" bezeichnet) am 3'-Ende ihrer Sequenz enthalten, um eine
Hybridisierung mit einer oder mehreren beliebigen komplementären Basen an
den entsprechenden Positionen im Adapter, der mit dem Restriktionsfragment
ligiert ist, zu ermöglichen,
d. h. neben dem oder den Adaptern und der oder den Restriktionsstellen.
Da von sämtlichen
Adapter-ligierten Restriktionsfragmenten, die im Gemisch vorliegen,
nur die Fragmente, die zu den selektiven Basen komplementäre Basen
enthalten, anschließend
in wirksamer Weise amplifiziert werden, verringert die Verwendung dieser "selektiven" Primer die Gesamtmenge
an Banden im endgültigen
Fingerabdruck, was den Fingerabdruck klarer und spezifischer macht.
Ferner liefert die Verwendung von verschiedenen selektiven Primern
im allgemeinen unterschiedliche Fingerabdrücke, die als Werkzeug zum Zweck
der Identifikation oder Analyse verwendet werden können.
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Da
AFLPR eine Amplifikation beider Stränge einer
doppelsträngigen
Ausgangs-DNA ergibt,
ermöglicht AFLPR in vorteilhafter Weise eine exponentielle
Amplifikation des Fragments, d. h. theoretisch gemäß der Reihe
2, 4, 8, 16 und dergl. Ferner benötigt AFLPR weder
eine vorherige Kenntnis der zu analysierenden DNA-Sequenz noch eine
vorherige Identifikation geeigneter Sonden und/oder die Konstruktion
einer Genbibliothek aus der Ausgangs-DNA.
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Bezüglich einer
weiteren Beschreibung von AFLPR, ihrer Vorteile,
ihrer Ausführungsformen
sowie der dabei verwendeten Techniken, Enzyme, Adapter, Primer und
weiterer Verbindungen und Werkzeuge wird auf EP-0 534 858 verwiesen.
Ferner werden in der nachstehenden Beschreibung die Definitionen,
die sich im Abschnitt 5.1 von EP-0 534 858 finden, verwendet, sofern
nichts anderes angegeben ist.
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Obgleich
AFLPR im allgemeinen weniger zeitaufwändig als
andere Techniken auf Hybridisierungsbasis, wie ein Nachweis auf
PCR-Basis, ist, leidet diese Technik immer noch an dem Nachteil,
dass die amplifizierten Fragmente getrennt (d. h. durch (Gel)-elektrophorese)
und sichtbar gemacht werden müssen
(d. h. durch Erzeugung eines Fingerabdrucks). Diese Maßnahmen
sind sehr aufwändig
und zeitraubend und erfordern spezielle Vorrichtungen, z. B. eine
Elektrophorese- und Autoradiographie-Ausrüstung.
Anschließend müssen die
Fingerabdrücke
analysiert werden (heutzutage im allgemeinen durch "Einlesen" des Fingerabdrucks
in einen Computer), um die polymorphen Banden zu identifizieren.
Im allgemeinen erfordert dies ferner die Verwendung einer bekannten
Referenzprobe, die man gleichzeitig auf einer parallelen Bahn des
Gels laufen lässt.
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Aufgrund
dieser Faktoren kann AFLPR nur in ausreichend
ausgerüsteten
Laboratorien durchgeführt werden.
Auch wenn dies der Fall ist, kann es mehrere Tage dauern, bis Ergebnisse
vorliegen, selbst wenn Routinetests gemäß bekannten Verfahrensweisen
durchgeführt
werden, z. B. an Spezies oder Individuen, deren Genom und/oder relevante
AFLPR-Marker im allgemeinen bekannt sind.
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Ein
erstes Ziel der Erfindung besteht daher in der Vereinfachung dieser
Verfahrensweisen, d. h. in der Bereitstellung einer Technik zum
Analysieren von Nucleinsäuresequenzen,
bei der nicht mehr die Anwendung von (Gel)-elektrophorese und/oder Autoradiographie
erforderlich ist.
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Die
Anwendung von massenspektroskopischen Techniken, z. B. des matrixgestützten Laser-Desorption/Ionisation-Flugzeitverfahrens
(MALDI-TOF; "matrix
assisted laser desorption/ionisation time of flight") zum Nachweisen/Identifizieren
von einzelsträngigen
DNA-Fragmenten ist bekannt, beispielsweise aus WO-97/47766; WO-98/54571;
WO-99/02728; WO-97/33000, sowie aus Griffin et al., Proc. Natl.
Acad. Sci. USA, Bd. 96 (1999), S. 6301–6306; Ross et al., Nature
Biotechnology, Bd. 16 (1998), S. 1347–1351; und Berkenkamp et al.,
Science, Bd. 281 (1998), S. 260–262;
und Wu et al., Anal. Chem., Bd. 66 (1994), S. 1637–1645.
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Jedoch
kann MALDI-TOF im allgemeinen nicht zum Identifizieren/Nachweisen
der durch AFLPR erhalten Restriktionsfragmente,
d. h. in der vorstehenden Stufe (D) erhaltenen Fragmente, verwendet
werden.
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Der
Grund hierfür
ist, dass MALDI-TOF auf den Nachweis von einzelsträngigen (nachstehend
als "ss" bezeichnet) Oligonucleotiden
mit einer Länge
von höchstens
100 und vorzugsweise von höchstens
30 Basen beschränkt
ist, während
die durch AFLPR erzeugten amplifizierten
Fragmente vorwiegend doppelsträngige (nachstehend
als "ds" bezeichnet) DNA-Fragmente
sind, die typischerweise eine Länge
im Bereich von 50–1200
Basenpaaren aufweisen.
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Massenspektroskopische
Techniken werden zum Identifizieren/Nachweisen von Oligonucleotidsequenzen,
die unter Anwendung der PCR-Amplifikation erzeugt worden sind, verwendet.
Bei diesem Verfahren wird eine Ausgangs-DNA durch PCR unter Verwendung
von Primern amplifiziert, die spezifisch so konstruiert sind, dass
sie mit der Ausgangs-DNA an einer Stelle/Sequenz hybridisiert, die
sich in enger Nachbarschaft zu einem (Einzelnucleotid)-Polymorphismus
(SNP) befindet und die eine Erkennungsstelle für eine Restriktionsendonuclease
vom IIS-Typ enthält.
Im Anschluss an die PCR wird die amplifizierte DNA mit der entsprechenden
IIS-Restriktionsendonuclease
geschnitten, um kleine ds-Oligonucleotidfragmente zu erzeugen, die
in eine entsprechende ssDNA umgewandelt und durch Massenspektroskopie
nachgewiesen werden. Eine derartige Technik unter Verwendung von
ESI-MS wird beispielsweise von Laken et al., Nature Biotechnology,
Bd. 16 (1998), S. 1352–1356,
beschrieben.
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Jedoch
sind diese Techniken mit dem allgemeinen Nachteil von Techniken
auf PCR-Basis insofern behaftet, als zumindest gewisse vorherige
Kenntnisse über
die zu analysierende Sequenz erforderlich sind, d. h. ausreichende
Kenntnisse, um einen Primer bereitzustellen, der mit der Ausgangs-DNA
hybridisieren kann.
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Im
Vergleich dazu, benötigt
AFLP keine derartigen vorherigen Kenntnisse über die zu analysierende Sequenz.
Somit besteht ein weiteres Ziel der Erfindung darin, ein Verfahren
bereitzustellen, das die Vorteile von AFLP mit der Einfachheit und
dem hohen Nachweis-Durchsatz, die mit MALDI-TOF oder einer ähnlichen Nachweistechnik
erzielt werden können,
vereinigt. Dieses Ziel wird durch das oder die nachstehend beschriebenen
Verfahren erreicht.
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Gemäß einem
ersten Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Erzeugen
und Nachweisen eines Oligonucleotids, das spezifisch für eine Sequenz
in einer ersten dsDNA ist, wobei die erste dsDNA mit einer Restriktionsendonuclease
in einer Position in der ersten dsDNA geschnitten wird, die sich
von der Erkennungssequenz der Restriktionsendonuclease unterscheidet,
wobei das Verfahren die folgenden Stufen umfasst:
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- (a) Bereitstellung der ersten dsDNA; und
- (b) Ligation der ersten dsDNA mit einer zweiten dsDNA unter
Bereitstellung einer ligierten dsDNA, wobei die zweite dsDNA-Sequenz
mindestens eine Erkennungsstelle für eine IIS-Restriktionsendonuclease
umfasst und wobei sich die Erkennungsstelle in einer Position in
der zweiten dsDNA befindet, die bewirkt, dass die IIS-Restriktionsendonuclease
die erste dsDNA, die mit der zweiten dsDNA ligiert ist, schneidet;
- (c) Amplifikation der verknüpften
dsDNA;
- (d) Restriktion der amplifizierten, ligierten dsDNA mit der
mindestens einen Restriktionsendonuclease des IIS-Typs; und
- (e) Nachweis von mindestens einer amplifizierten, IIS-geschnittenen
dsDNA;
wobei die Nachweisstufe (e) die folgenden Stufen umfasst:
- (e1) Erzeugen mindestens einer ssDNA aus einem amplifizierten,
ligierten dsDNA-Fragment, das in Stufe (d) erhalten worden ist;
und
- (e2) Nachweis der ssDNA durch Massenspektroskopie.
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Weitere
Aspekte, Vorteile und Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung.
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Die
Verwendung von IIS-Restriktionsendonucleasen in einem Verfahren
zur wiederholten und regenerativen DNA-Sequenzierung wurde beispielsweise
von Jones, Biotechniques, Bd. 22 (1997), S. 938–946, beschrieben. Dieses Verfahren
bedient sich der Ligation eines Adapters, der die Erkennungsdomäne für eine Restriktionsendonuclease
der Klasse IIS enthält,
und des Verdaus mit einer Restriktionsendonuclease der Klasse IIS,
die die Erkennungsdomäne
des Adapters erkennt. Dies erzeugt einen Satz von DNA-Matrizen,
die jeweils aus einem kurzen Überhang
zusammengesetzt sind, der sich in einem fixierten Abstand in Bezug
auf ein Ende des ursprünglichen
dsDNA-Fragments befindet. Nach dem Klasse-IIS-Verdau erfolgt die Sequenzierung eines Nucleotids
in jedem Überhang
durch eine matrizengerichtete Ligation während der wiederholten Adapterligation
oder durch eine getrennte matrizengerichtete Polymerisation mit
markierten ddNTPs. Dieses Verfahren ermöglicht die gleichzeitige Sequenzierung
von zahlreichen dsDNA-Fragmenten.
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US-5
710 000 beschreibt ein ähnliches
Verfahren auf der Basis von IIS-Endonucleasen,
wobei die spezifischen Oligonucleotide, die sich neben den Typ II-S-Restriktionsstellen
befinden, unter Anwendung einer Kombinationsreihe, die sämtliche
möglichen
Permutationen der möglichen
Nucleotide im Übergang
der Restriktionsstelle exprimiert, identifiziert werden.
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WO-94/16090
beschreibt ein Verfahren zum Erzeugen von einzelsträngigen Nucieinsäuremolekülen basierend
auf der Verwendung von 3' → 5'-Exonucleasen. Sears
et al. (Nucleic Acids Research, Bd. 24 (18) (1996), S. 3590–3592) beschreibt
Restriktionsendonucleasen, die doppelsträngige DNA spezifisch an beiden Seiten
der Erkennungssequenz spalten.
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Insbesondere
kann MALDI-TOF für
den Nachweis in Stufe (e2) zusammen mit Chromatographietechniken
und insbesondere zusammen mit Hochdruck-Flüssigchromatographie
(HPLC) eingesetzt werden.
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Figuren
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1 bis 3 sind
schematische Darstellungen zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur
Erzeugung von nachweisbaren Oligonucleotiden.
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4 und 5 sind
DNA-Fingerabdrücke,
die in Beispiel 1 bzw. Beispiel 2 erhalten worden sind.
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6 zeigt
in schematischer Darstellung ein alternatives erfindungsgemäßes Verfahren
zum Erzeugen von nachweisbaren Oligonucleotiden unter Verwendung
einer Restriktionsendonuclease vom IIS-Typ, die zum Schneiden von
dsDNA an zwei Stellen, die sich von der Erkennungsstelle unterscheiden,
befähigt
ist.
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7 zeigt
AFLP-Reaktionen, die mit einem MseI-Adapter und AFLP-Primern mit
einem Gehalt an einer GsuI-Stelle durchgeführt worden sind.
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8 zeigt
AFLP-Reaktionen, die mit einem MseI-Adapter und AFLP-Primern mit
einem Gehalt an einer BsgI-Stelle durchgeführt worden sind.
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9 zeigt
AFLP-Reaktionen, die mit Matrizen, die mit dem BcgI-Restriktionsenzym
hergestellt worden sind, durchgeführt worden sind.
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Üblicherweise
handelt es sich bei der ersten dsDNA um eine natürlich vorkommende DNA oder DNA-Fragment
(einschließlich
genomische DNA und/oder ein Fragment davon); eine cDNA oder ein
cDNA-Fragment; und/oder eine amplifizierte DNA oder DNA-Fragment
(obgleich vorzugsweise wie in der vorstehenden Stufe c) eine Amplifikationsstufe
einen Teil des erfindungsgemäßen Verfahrens
darstellt). Somit kann die erste dsDNA oder das dsDNA-Fragment Teil
eines Gemisches von derartigen dsDNAs oder dsDNA-Fragmenten sein.
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Vorzugsweise
handelt es sich, wie nachstehend erwähnt, bei der ersten dsDNA um
ein Restriktionsfragment. Als solches kann es sich um einen Teil
eines Gemisches von Restriktionsfragmenten, die durch Schneiden
einer Ausgangs-DNA und insbesondere einer genomischen DNA oder cDNA
mit einem oder mehreren Restriktionsenzymen erhalten worden sind,
handeln.
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Wie
nachstehend beschrieben, ist es ferner dann, wenn die Ausgangs-dsDNA
oder das Ausgangs-dsDNA-Fragment Teil eines Gemisches oder einer
Probe mit einem Gehalt an mehreren derartigen dsDNAs oder dsDNA-Fragmenten
ist, möglich,
unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens (z. B. gleichzeitig
und/oder in einer einzigen Reaktion) Oligonucleotide aus nur einer
einzigen (d. h. spezifischen) der im Gemisch oder der Probe vorhandenen
dsDNAs oder dsDNA-Fragmente; aus mehreren der im Gemisch oder der
Probe vorhandenen dsDNAs oder dsDNA-Fragmente; aus einer spezifischen Untergruppe
der im Gemisch oder der Probe vorhandenen dsDNAs oder dsDNA-Fragmente;
oder aus im wesentlichen sämtlichen
im Gemisch vorhandenen dsDNAs oder dsDNA-Fragmenten zu erzeugen.
In einem derartigen Fall kann es erfindungsgemäß möglich sein, jedes der Oligonucleotide,
die spezifisch für
jede der im ursprünglichen
Gemisch oder in der ursprünglichen
Probe vorhandenen dsDNAs oder dsDNA-Fragmente sind, getrennt/unabhängig nachzuweisen.
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Somit
kann das erfindungsgemäße Verfahren
zur Analyse einer derartigen Probe oder eines Gemisches herangezogen
werden, z. B. zur Bestimmung der Anwesenheit oder Abwesenheit von
einer oder mehreren spezifischen dsDNAs und/oder zum Unterscheiden
zwischen einer oder mehreren spezifischen dsDNAs, wobei es sich
bei der einen oder den mehreren dsDNAs beispielsweise um ein oder
mehr Restriktionsfragmente handeln kann, die einem oder mehreren
genetischen Markern von Interesse entsprechen.
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Die
zweite dsDNA umfasst innerhalb ihrer Sequenz mindestens eine Erkennungsstelle
für eine
IIS-Restriktionsendonuclease. Unter einer IIS-(Restriktions)endonuclease ist hier
eine Endonuclease zu verstehen, die eine dsDNA an einer Stelle/Position
an der dsDNA, die sich von ihrer Erkennungsstelle unterscheidet, schneidet,
und insbesondere ist darunter eine Endonuclease zu verstehen, die
eine dsDNA in einem bestimmten "Abstand" von der Erkennungsstelle
schneidet, üblicherweise
in einem Abstand von 5 bis 30 Basenpaaren und vorzugsweise von mehr
als 15 Basenpaaren von der Erkennungsstelle, wobei dieser "Abstand" als die Anzahl der
Basenpaare definiert ist, die sich zwischen der "letzten" Base (Basenpaar) der Erkennungsstelle
und dem "ersten" Basenpaar der Restriktionsstelle
befinden.
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Nachstehend
sind einige nicht-beschränkende
Beispiele für
Endonucleasen vom Typ IIS zur erfindungsgemäßen Verwendung und ihre Erkennungsstellen
in Tabelle 1 aufgeführt:
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Weitere
geeignete IIS-Restriktionsenzyme sind für den Fachmann ersichtlich
und beispielsweise in US-A-5 658 736 und WO-98/48047 erwähnt. Hierzu
gehören
beispielsweise AceIII, AlwI, AlwXI, Alw26I, BbvI, BbvII, BbsI, BccI,
Bce83I, BcefI, BcgI, BinI, BsaI, BsgI, BsmAI, BsmFI, BspMI, EarI,
EciI, Eco3II, Eco57I, Esp3I, FauI, FokI, GsuI, HgaI, HinGUII, HphI,
Ksp632I, MboII, MmeI, MnlI, NgoVIII, PleI, RleAI, SapI, SfaNI, TaqII
und Tth111II.
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Die
zweite dsDNA weist üblicherweise
eine bekannte und vorgegebene "Größe"/"Länge" auf (worunter die
Gesamtzahl der Basenpaare/Nucleotide davon zu verstehen ist). Ferner
ist die Position der IIS-Erkennungsstelle in der zweiten dsDNA üblicherweise
bekannt und vorbestimmt und so beschaffen, dass in der ligierten
DNA, die in Stufe b) erhalten wird, die Restriktionsstelle der IIS-Endonuclease
in dem Teil der ligierten DNA liegt, der von der ersten dsDNA abgeleitet
ist/diesem entspricht. Wenn dies der Fall ist, werden nach der Restriktionsstufe
c) zwei IIS-geschnittene
dsDNA-Fragmente erhalten, d. h. eines, das die zweite dsDNA (mit der
IIS-Erkennungsstelle und einen Teil der ersten dsDNA (d. h. der
sich in der ligierten dsDNA direkt neben der zweiten dsDNA befand)
enthält;
und eines, das den Rest der ersten dsDNA enthält. Von diesen beiden IIS-geschnittenen
Fragmenten wird aus Gründen,
die nachstehend näher
erläutert
werden, in Stufe e) vorzugsweise das Fragment, das die zweite dsDNA
(eine dieser entsprechende Sequenz) umfasst, die die IIS-Erkennungsstelle
einschließt,
nachgewiesen. Insbesondere wird in Stufe e1) die mindestens eine
ssDNA vorzugsweise aus dem Fragment erzeugt, das die zweite dsDNA
(eine dieser entsprechende Sequenz), die anschließend nachgewiesen
wird, umfasst.
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Üblicherweise
weist die zweite dsDNA eine Größe/Länge von
bis zu 20–50
Basenpaaren und vorzugsweise zwischen 10 Basenpaaren und 40 Basenpaaren
auf. Die zweite dsDNA weist ferner üblicherweise mindestens ein "Ende" auf, das ihre Ligation
mit der ersten dsDNA ermöglicht,
z. B. unter Anwendung herkömmlicher
DNA-Ligationsverfahrensweisen, die üblicherweise von dem oder den
Enden, die in der ersten dsDNA vorhanden sind, abhängen. Vorzugsweise
befindet sich die IIS-Erkennungsstelle
in einem "Abstand" vom Ende der zweiten
dsDNA, die mit der ersten dsDNA zu ligieren ist (worunter die Anzahl
an Basenpaaren/Nucleotiden zwischen der IIS-Erkennungsstelle und
dem Ende der zweiten dsDNA zu verstehen ist), von bis zu 6–10 Basenpaaren
und vorzugsweise zwischen 0 und 6 Basenpaaren, je nach der zu verwendenden
IIS-Endonuclease.
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Üblicherweise
handelt es sich bei der zweiten dsDNA um eine synthetische Sequenz,
obgleich die Erfindung nicht hierauf beschränkt ist. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
entspricht die zweite dsDNA im wesentlichen einer herkömmlichen
dsAFLPR-Adaptersequenz und/oder wird in
einer im wesentlichen analogen Weise hierzu verwendet.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
umfasst eine Amplifikationsstufe c), die vorzugsweise unter Verwendung
mindestens eines Primers durchgeführt wird, der mit dem Teil
der zweiten dsDNA hybridisieren kann, der eine Extension des Primers
entlang der ligierten dsDNA erlaubt. Insbesondere enthält dieser
Primer eine IIS-Restriktionsstelle,
die sich so nahe wie möglich
an seinem 3'-Primerende
befindet, so dass nach Restriktion mit der entsprechenden IIS-Restriktionsendonuclease
eine IIS-geschnittene
dsDNA erhalten wird, die möglichst
viele Nucleotide, die sich von der ersten dsDNA ableiten, enthält.
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Ferner
ist der Primer vorzugsweise so beschaffen, dass er mit 1–10 Basen
und vorzugsweise 1–4
Basen der ersten dsDNA hybridisieren kann, die sich in der in Stufe
b) erhaltenen ligierten dsDNA in unmittelbarer Nachbarschaft zu
der Sequenz befinden, die von der zweiten dsDNA abgeleitet ist,
so dass eine wirksame Amplifikation nur einer Untergruppe von ligierten
dsDNA-Fragmenten ermöglicht
wird, wenn diese in einem Gemisch mit einem Gehalt an zahlreichen
solchen ligierten dsDNA-Fragmenten vorhanden sind.
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Jedoch
umfasst die Erfindung (ohne Beschränkung hierauf) im allgemeinen
die Verwendung von beliebigen Primern, die eine Extension entlang
der ligierten dsDNA ermöglichen.
Beispielsweise umfasst die Erfindung auch die Verwendung eines Primers,
der mit der Sequenz der zweiten dsDNA hybridisieren kann, d. h.
die in der ligierten dsDNA, die als Matrize für die Extensionsreaktion verwendet
wird, vorhanden ist, so dass bei Hybridisierung das 3'-Ende des Primers
noch einige Basen von der Restriktionsstelle (z. B. die der ersten dsDNA
entsprechende Sequenz) entfernt ist.
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Wie
nachstehend beschrieben, entspricht ein derartiger Primer im wesentlichen
einem AFLPR-Primer und in seiner bevorzugten
Ausführungsform
einem selektiven AFLPR-Primer. Wie bei selektiven
AFLPR-Primern ist es nicht wesentlich, welche "selektiven Nucleotide" verwendet werden
(d. h. die spezifischen Nucleotide (deren Sequenz), die im Primer
vorhanden sind, der mit den von der ersten dsDNA abgeleiteten Basen/Nucleotiden
zu hybridisieren ist), sofern eine selektive Amplifikation (zumindest
in gewissem Umfang) erzielt wird, d. h. eine Amplifikation von nur
einer Untergruppe sämtlicher
ligierter dsDNA(s), die in der Probe oder dem Gemisch vorhanden
sind. Jedoch werden wie bei herkömmlichem
AFLP die selektiven Nucleotide vorzugsweise vorher bestimmt.
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Nachstehend
wird die Erfindung ausführlich
unter Bezugnahme auf die nicht-beschränkende 1 beschrieben,
die in schematischer Weise das erfindungsgemäße Verfahren darstellt.
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In
der Stufe b) wird eine erste dsDNA (1) mit einer zweiten
dsDNA (2) mit einem Gehalt an einer IIS-Erkennungsstelle
(3) ligiert. Die auf diese Weise erhaltene ligierte dsDNA
(4) wird in Stufe (c) mit der entsprechenden IIS-Restriktionsendonuclease
geschnitten, die die ligierte dsDNA (4) an einer Restriktionsstelle
(5) schneidet, die in dem Teil der ligierten dsDNA (4)
liegt, die von der ersten dsDNA (1) abgeleitet ist. Die
Position der Restriktionsstelle (5) relativ zur Erkennungsstelle
(3) (d. h. der "Abstand" zwischen diesen
Stellen) wird im wesentlichen durch die verwendete IIS-Restriktionsendonuclease
festgelegt.
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Bei
der Restriktion werden zwei IIS-geschnittene dsDNA-Fragmente erhalten,
die in 1 mit (6) und (7) bezeichnet
sind. Eines dieser Fragmente, das in 1 mit (6)
bezeichnet ist, umfasst die ursprüngliche zweite dsDNA mit der
IIS- Restriktionsstelle
und einen Teil der ersten dsDNA, während das andere Fragment, das
in 1 mit (7) bezeichnet ist, den Rest der
ursprünglichen
ersten dsDNA umfasst.
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Es
ist ersichtlich, dass die gesamte "Länge"/"Größe" des Fragments (6)
durch die Länge
der zweiten dsDNA (2), durch die Position der darin enthaltenen
IIS-Erkennungsstelle
(3) und durch den "Abstand" von der IIS-Erkennungsstelle
(3), in dem die IIS-Restriktionsendonuclease die ligierte
dsDNA (4) schneidet, d. h. der Position von Stelle (5),
festgelegt wird. Daher lässt
sich unter Verwendung einer zweiten dsDNA (2) von bekannter
und vorgegebener Länge
und mit einer bekannten und vorgegebenen Position der IIS-Erkennungsstelle
(3) ein IIS-geschnittenes dsDNA-Fragment (6) von
bekannter und vorgegebener Länge
erhalten, dessen Masse (bezüglich ähnlicher
Fragmente (6), die mit der gleichen zweiten dsDNA und unter
Verwendung der gleichen IIS-Restriktionsendonuclease erzeugt werden)
im wesentlichen durch die Nucleotide/Basen aus der ersten dsDNA
(1), die im IIS-geschnittenen
Fragment (6) vorhanden sind, festgelegt wird. Somit stellen
die Masse und/oder die Nucleotidsequenz der IIS-geschnittenen Fragmente
(6) ein Anzeichen für
die erste dsDNA (1) dar oder sind für diese charakteristisch.
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Vorzugsweise
leiten sich von den Nucleotiden/Basenpaaren, die in dem oder den
auf diese Weise erhaltenen IIS-geschnittenen dsDNA-Fragmenten (6)
enthalten sind, mindestens 8 Nucleotide/Basenpaare, vorzugsweise
mindestens 10 Nucleotide/Basenpaare und insbesondere eine bis zur
maximalen Anzahl der mit der verwendeten Restriktionsendonuclease
erzielbaren Basenpaare/Nucleotide von der ersten dsDNA ab. Dies
erhöht
den oder die Unterschiede in der Masse zwischen verschiedenen, IIS-geschnittenen
dsDNA-Fragmenten (6), die aus der Ausgangs-DNA unter Anwendung
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
das die Auflösung/Empfindlichkeit
verbessert, erzeugt worden sind.
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Das
IIS-geschnittene Fragment (6) kann anschließend nachgewiesen
werden, beispielsweise durch ein Nachweisverfahren auf der Grundlage
(von Unterschieden) des Molekulargewichts/Molekülmasse und/oder der Nucleotidsequenz.
Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung wird dies durchgeführt,
indem man mindestens ein ssDNA-Fragment (8) aus dem IIS-geschnittenen
Fragment (6) erzeugt, d. h. in Stufe d), und diese ssDNA-Fragmente
(8) durch Massenspektroskopie oder eine ähnliche
Technik, vorzugsweise durch MALDI-TOF, nachweist. Zu diesem Zweck
soll die Länge/Größe des aus
dem dsDNA-Fragment (6) erzeugten ssDNA-Fragments (8)
so beschaffen sein, dass sich das Fragment zum Nachweis durch MALDI-TOF
eignet, d. h. innerhalb des allgemeinen Bereiches von bis zu 10–100 Nucleotiden
und vorzugsweise von 1 bis 40 Nucleotiden.
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Zweckmäßigerweise
kann die Größe der erhaltenen
ssDNA-Fragmente (8) bestimmt werden (und wird auch tatsächlich so
bestimmt), indem man in geeigneter Weise die zweite dsDNA (2)
(deren Größe/Länge) auswählt, und
zwar so, dass das IIS-geschnittene dsDNA-Fragment (8) eine
solche Größe aufweist,
dass sich nach Trennung der Stränge
direkt ssDNA-Fragmente (8) von geeigneter Länge/Größe ergeben.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass als Teil der Stufen, durch
die das ssDNA-Fragment (8) aus dem dsDNA-Fragment (6),
erzeugt wird, die Länge/Größe des erhaltenen
ssDNA-Fragments (8) weiter verringert wird, d. h. verglichen mit
der Länge/Größe des dsDNA-Fragments
(6) wodurch man beispielsweise ein ssDNA-Fragment (8)
von einer für
den Nachweis durch MALDI-TOF geeigneten Länge aus einem größeren dsDNA-Fragment
(6) erhält; mit
der Maßgabe,
dass das erhaltene ssDNA-Fragment (8) für die erste dsDNA (1)
noch spezifisch/charakteristisch ist.
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Das
oder die Fragmente und insbesondere das oder die ssDNA-Fragmente
(8) können
anschließend unter
Anwendung einer massenspektroskopischen Technik nachgewiesen werden,
und insbesondere unter Anwendung einer massenspektroskopischen Technik
die sich zum Nachweis von Nucleinsäuren eignet.
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Im
allgemeinen beinhaltet eine derartige Technik eine Ionisationsstufe
und eine Nachweisstufe. Die Ionisationsstufe kann beispielsweise
durch Elektronenspray-Ionisation
(ESI) oder durch matrixgestützte
Laser-Desorptionsionisation (MALDI) durchgeführt werden. Die Nachweisstufe
kann beispielsweise unter Verwendung einer Ionenfalle (IT) von Flugzeit
(TOF) (time-of-flight) oder von Quadrupol- oder Fourier-Transformations-Ionencyclotronresonanz
(FTICR) durchgeführt
werden. Eine beliebige geeignete Kombination einer derartigen Ionisation
und einer derartigen Nachweistechnik können herangezogen werden, worunter
ESI-Quadrupol, ESI-FTICR
und MALDI-TOF die gebräuchlichsten
sind. Erfindungsgemäß wird die
Anwendung von MALDI-TOF besonders bevorzugt.
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Die
Massenspektroskopie kann nach bekannten Verfahren durchgeführt werden.
Das erhaltene Spektrum kann auf an sich bekannte Weise analysiert
werden.
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Bezüglich einer
weiteren Beschreibung der vorstehenden und anderer geeigneten massensspektroskopischen
Techniken und ihrer Anwendung bei der Analyse von Nucleinsäuresequenzen
wird unter anderem auf WO-97/47766, WO 99/02728 und WO-97/33000
Bezug genommen.
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Ein
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht darin, dass massenspektroskopische Markierungen nicht erforderlich
sind, obgleich diese vom Schutzumfang der Erfindung nicht ausgenommen
sind.
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Jedoch
ist in Bezug auf den Nachweis der IIS-geschnittenen Fragmente, die
in der vorstehenden Stufe (d) erhalten worden sind, d. h. aus Fragment
(6) und/oder (7) in 1, darauf
hinzuweisen, dass die vorstehenden Ausführungen eine nicht-beschränkende,
bevorzugte Ausführungsform
darstellen und dass andere Wege zum Nachweisen/Analysieren der IIS-geschnittenen
Fragmente möglich
sind.
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Beispielsweise
ist es anstelle der Erzeugung einer ssDNA (8) aus dem IIS-geschnittenen dsDNA-Fragment
(6) auch möglich,
direkt ein dsDNA-Fragment (6) nachzuweisen. Ferner ist
es möglich,
das IIS-geschnittene dsDNA-Fragment (7) und/oder eine daraus
erzeugte ssDNA nachzuweisen (in 1 nicht dargestellt).
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Da
ferner im erfindungsgemäßen Verfahren
Nachweistechniken auf der Basis von Massenspektroskopie (MS) und
insbesondere MALDI-TOF eingesetzt werden, ist es möglich, andere
Nachweistechniken, wie chromatographische Techniken, z. B. HPLC-
oder gaschromatographische (GC) Techniken oder eine geeignete Kombination
aus chromatographischen und massenspektroskopischen Techniken, wie
GC-MS, anzuwenden.
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Die
bevorzugten Techniken, gemäß denen
sich das oder die ssDNA-Fragmente
(8) aus dem IIS-geschnittenen dsDNA-Fragment (6)
erhalten lassen, werden nachstehend weiter erörtert.
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Nachstehend
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform
und Anwendungsmöglichkeit
näher erläutert, d.
h. in Bezug auf den Nachweis von Restriktionsfragmenten und insbesondere
in Bezug auf eine Kombination aus Amplifikation und Nachweis von
Restriktionsfragmenten unter Anwendung der AFLPR-Methodik.
Gemäß diesem
Aspekt handelt es sich bei der ersten dsDNA (1) um ein
Restriktionsfragment, das üblicherweise
in einem Gemisch von Restriktionsfragmenten vorhanden ist und beispielsweise
auf die nachstehend angegebene Weise erzeugt worden ist. Die zweite
dsDNA (2), die die IIS-Restriktionsstelle
enthält,
entspricht einem AFLPR-Adapter, d. h. sie
ist so konzipiert, dass sie eine IIS-Erkennungsstelle in ihrer Sequenz
aufweist.
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Ferner
umfasst bei diesem Aspekt der Erfindung das Verfahren der vorstehenden
Stufen a) bis e) eine Amplifikationsstufe c). Zweckmäßigerweise
verwendet man für
die Zwecke dieser Amplifikation den AFLPR-Adapter,
der die IIS-Erkennungsstelle
enthält,
und entsprechende AFLPR-Primer. Somit wird
erfindungsgemäß der Adapter
sowohl zur Bereitstellung einer geeigneten IIS-Erkennungsstelle als auch zur Bereitstellung
der Amplifikation der Restriktionsfragmente verwendet.
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Dies
hat den Vorteil, dass das erfindungsgemäße Verfahren in zweckmäßiger Weise
als eine herkömmliche
AFLPR-Reaktion/Amplifikation durchgeführt werden kann,
d. h. im wesentlichen gemäß den Stufen (A)
bis (D) der vorerwähnten
Druckschrift EP-0 534 858 oder gemäß einem anderen, an sich bekannten
AFLPR-Verfahren,
bei dem die Stufen (A) bis (D) im wesentlichen den Stufen a) bis
c) des erfindungsgemäßen Verfahrens
entsprechen. Hierfür
besteht die einzige Anpassung, die im Vergleich zur herkömmlichen
AFLPR-Methodik erforderlich ist, in der
Verwendung eines Adapters, der eine IIS-Erkennungsstelle enthält und in der
Art und Weise, wie es für
AFLPR-Adapter an sich bekannt ist, weiter
eingesetzt werden kann.
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Anschließend wird
der Nachweis der amplifizierten Restriktionsfragmente (Stufe (E)
des Verfahrens von EP-0 534 858) gemäß dem vorstehend beschriebenen
erfindungsgemäßen Verfahren
durchgeführt,
d. h. gemäß den vorstehenden
Stufen d) und e). Im wesentlichen bedeutet dies, dass das amplifizierte
Gemisch von Restriktionsfragmenten mit der geeigneten IIS-Restriktionsendonuclease
behandelt wird, wonach die amplifizierten ds-Restriktionsfragmente
in ss-Fragmente umgewandelt werden, die anschließend beispielsweise unter Anwendung
von MALDI-TOF nachgewiesen werden können. Somit ersetzen die erfindungsgemäßen Stufen
d) und e) die Gelelektrophorese und Autoradiographie bei herkömmlichem
AFLPR.
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Da
ferner die AFLPR-Amplifikation selbst in
an sich bekannter Weise vorgenommen werden kann, können erfindungsgemäß sämtliche
Vorteile von AFLPR sowie sämtliche
Ausführungsformen
von AFLPR ausgenützt werden. Beispielsweise
kann wie bei herkömmlichem
AFLPR die Amplifikationsstufe c), d. h.
die Stufe (D) von EP-0 534 858, unter Verwendung von selektiven
Primern durchgeführt
werden, um selektiv nur eine Untergruppe sämtlicher Restriktionsfragmente,
die im Ausgangsgemisch vorhanden sind, zu amplifizieren, wodurch
die Gesamtzahl von erhaltenen amplifizierten Fragmenten verringert
wird.
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Was
den Nachweis des oder der amplifizierten Fragmente betrifft, kann
die Erfindung speziell zum Nachweis von einem oder mehreren (Oligonucleotiden,
entsprechend den) Restriktionsfragmenten verwendet werden, die üblicherweise
einem oder mehreren AFLPR-Markern von Interesse
entsprechen, wodurch direkt Informationen über die Anwesenheit oder Abwesenheit
des oder der Marker im Ausgangsgemisch bereitgestellt werden.
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Alternativ
oder gleichzeitig kann die Erfindung auch zur Erzeugung und zum
Nachweis eines Satzes von Oligonucleotiden eingesetzt werden, die
sämtlichen
Restriktionsfragmenten entsprechen, die (selektiv) aus dem ursprünglichen
Restriktionsfragmentgemisch amplifiziert worden sind. Somit kann
beispielsweise ein Muster von Peaks in einem Massenspektrum, das
jedem dieser Oligonucleotide entspricht, bereitgestellt werden.
Ein derartiges Muster ergibt (repräsentiert) eine Art von "Fingerabdruck" für das Ausgangsgemisch – vergleichbar
mit einem Muster von Banden, die durch Gelelektrophorese erhalten
worden sind – wobei
dieses Muster analysiert, weiter verarbeitet und/oder zur Bildung
einer Datenbank gespeichert/zusammengestellt werden kann, wie es
beispielsweise im wesentlichen für
herkömmliche
genetische Fingerabdrücke
bekannt ist.
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Die
Beschreibung betrifft auch die Ergebnisse und/oder Daten, die durch
Analyse einer Nucleinsäure oder
eines Nucleinsäuregemisches
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
erhältlich
sind. Diese Ergebnisse oder Daten können beispielsweise in Form
einer Graphik, einer Abbildung, einer Bewertung, eines Satzes von
Zahlen, eines Massenspektrums, eines Chromatogramms, von digitalen
oder analogen Daten oder in einer anderen geeigneten Form vorliegen.
Sie können
gegebenenfalls in einem geeigneten Datenträger, einschließlich Papier,
photographische Filme, Computerdateien, Datenbanken und dergl.,
gespeichert werden. Diese Daten können in der Form, wie sie direkt
aus der MS-Einrichtung erhalten worden sind, vorliegen oder sie
können
weiter verarbeitet worden sein, z. B. unter Verwendung eines geeigneten
Computer-Algorithmus.
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Somit
betrifft die Erfindung gemäß diesem
bevorzugten Aspekt ein Verfahren zur Durchführung von AFLPR,
das die Stufen (A) bis (E) aus der vorerwähnten Druckschrift EP-0 534
858 umfasst, wobei die in Stufe (D) erhaltenen amplifizierten Fragmente
in der Stufe (E) durch eine massenspektroskopische Technik, insbesondere
durch MALDI-TOF, oder durch eine geeignete Kombination davon mit
einer chromatographischen Technik, z. B. Hochdruck-Flüssigchromatographie
(HPLC), wie Gaschromatographie-Massenspektroskopie (GC-MS), identifiziert
werden. Vorzugsweise wird MALDI-TOF eingesetzt.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren
zur Durchführung
von AFLPR, das die Stufen (A) bis (E) von
EP-0 534 858 umfasst, wobei die in Stufe (D) erhaltenen amplifizierten Fragmente
in Stufe (E) identifiziert werden, indem man mindestens eine ssDNA
aus mindestens einem der amplifizierten Fragmente erzeugt, wonach
die ssDNA über
ein Nachweisverfahren, das auf der Länge, Größe und Masse der ssDNA beruht,
identifiziert/nachgewiesen wird. Gemäß diesem Aspekt kann die ssDNA
unter Anwendung einer massenspektroskopischen Technik, insbesondere
MALDI-TOF, identifiziert werden.
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Alternativ
kann die ssDNA unter Anwendung anderer Techniken, die auf der Nucleotidsequenz
des oder der nachzuweisenden Fragmente beruhen, nachgewiesen werden,
da dadurch die Auflösung
bzw. das Auflösungsvermögen möglicherweise
verbessert wird. Eine derartige Nachweistechnik auf Sequenzbasis kann
(ferner) eine Unterscheidung zwischen Oligonucleotiden ermöglichen,
die die gleiche Molekülmasse
(z. B. insofern, als sie die gleiche Anzahl jeweils der Nucleotide
A, T, G oder C enthalten), aber unterschiedliche Sequenzen (z. B.
insofern, als die Sequenz der Nucleotide A, T, G und/oder C unterschiedlich
ist, insbesondere in dem Fall der Oligonucleotide, die sich von
der ersten dsDNA ableiten) aufweisen.
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Die
Beschreibung betrifft auch die Verwendung eines Adapters, der mindestens
eine Erkennungsstelle (eine hierfür entsprechende Sequenz) für mindestens
eine Restriktionsendonuclease des IIS-Typs enthält, bei AFLPR;
und/oder die Verwendung eines Primers, der mindestens eine Erkennungsstelle
(eine hierfür
entsprechende Sequenz) für
mindestens eine Restriktionsendonuclease des IIS-Typs enthält, bei AFLPR.
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Die
Beschreibung betrifft ferner die Anwendung von Massenspektroskopie
und insbesondere von MALDI-TOF beim Nachweis/Identifizierung von
unter Anwendung von AFLPR erzeugten amplifizierten
Restriktionsfragmenten.
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Ein
weiterer Aspekt der Beschreibung betrifft die Anwendung einer chromatographischen
Technik, z. B. von Hochdruck-Flüssigchromatographie
(HPLC); oder einer geeigneten Kombination einer chromatographischen
Technik und einer massenspektroskopischen Technik, z. B. Gaschromatographie-Massenspektroskopie (GC-MS)
beim Nachweis/Identifizierung von unter Anwendung von AFLPR erzeugten amplifizierten Restriktionsfragmenten.
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Vorzugsweise
wird gemäß diesen
Aspekten die massenspektroskopische Technik oder die kombinierte
chromatographische/massenspektroskopische Technik auf ssDNA-Fragmente,
die aus den amplifizierten dsDNA-Restriktionsfragmenten erzeugt
worden sind, angewandt.
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Bei
dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform
auf der Basis von AFLP handelt es sich bei der ersten dsDNA um ein
Restriktionsfragment, das in einem Gemisch von Restriktionsfragmenten
vorhanden ist, das vorzugsweise durch Schneiden einer Ausgangs-DNA
mit mindestens einem "häufig schneidenden" Restriktionsenzym
und mindestens einem "selten
schneidenden" Restriktionsenzym
erhalten worden ist, wobei diesbezüglich unter anderem auf EP-A-0
534 858 und EP-A-721
987 verwiesen wird.
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Die
auf diese Weise erhaltenen Fragmente werden mit AFLPR-Adaptern
mit einem Gehalt an einer IIS-Erkennungsstelle verknüpft. Im übrigen sind
diese Adapter im wesentlichen gleichwertig mit herkömmlichen
AFLPR-Adaptern und werden auf die gleiche
Weise verwendet. Um jedoch schließlich ssDNA-Fragmente einer
Größe bereitzustellen,
die sich besonders zum Nachweis durch MALDI-TOF eignet, sollten
die Adapter eine Länge
von vorzugsweise mindestens 40 Basenpaaren aufweisen.
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Ferner
soll sich die IIS-Erkennungsstelle in einer Position befinden, die
sich zumindest innerhalb von 10 Basenpaaren vom Ende des Adapters,
das mit dem Restriktionsfragment verbunden ist, befindet, und zwar in
Abhängigkeit
von der verwendeten IIS-Endonuclease. Wie vorstehend ausgeführt, dient
dies zur Gewährleistung
der Tatsache, dass dann, wenn die amplifizierten Restriktionsfragmente
mit der IIS-Endonuclease geschnitten werden (d. h. in der Stufe
d) der Erfindung) die Stelle, an der das amplifizierte Fragment
geschnitten ist, in dem Teil des amplifizierten Fragments liegt,
das sich vom ursprünglichen
Restriktionsfragment ableitet.
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Wenn
ferner die Restriktionsfragmente mit einem häufig schneidenden Enzym und
einem selten schneidenden Enzym erzeugt werden, ist der Adapter
mit der IIS-Erkennungsstelle
vorzugsweise mit dem Ende des Restriktionsfragments, das durch das
häufig
schneidende Enzym erzeugt worden ist, verbunden, was im allgemeinen
letztlich zu einer nachweisbaren ssDNA mit einem Gehalt an weiteren
zwei Basen, die sich vom Restriktionsfragment ableiten, führt.
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Nach
Ligation der Adapter wird das Gemisch amplifiziert, d. h. unter
Verwendung von Primern, die mit der Adaptersequenz (oder mindestens
einem Teil davon) in der Weise hybridisieren können, dass eine Erweiterung
des Primers entlang des Restriktionsfragments (Matrize) ermöglicht wird.
Wie vorstehend erwähnt,
werden diese Stufen im wesentlichen gemäß den bekannten AFLPR-Verfahren
durchgeführt,
wobei diesbezüglich erneut
unter anderem auf EP-A-0
534 858 verwiesen wird.
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Vorzugsweise
kann die Amplifikation (wie es aus der herkömmlichen AFLPR-Methodik bekannt
ist) mehrere Amplifikationsstufen umfassen. Ferner beinhaltet vorzugsweise
mindestens eine Amplifikationsstufe die Verwendung von selektiven
AFLPR-Primern, z. B. von +1- bis +6-Primern.
Beispielsweise kann eine Kombination einer nicht-selektiven Präamplifikation
und einer selektiven +2/+3-Amplifikation herangezogen werden, wobei
die geringste Anzahl von selektiven Nucleotiden vorzugsweise im
Primer mit der Erkennungssequenz der IIS-Restriktionsendonuclease enthalten ist.
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Das
auf diese Weise erhaltene amplifizierte Gemisch von Fragmenten wird
sodann erfindungsgemäß analysiert,
d. h. gemäß den vorstehenden
Stufen d) und e). Zu diesem Zweck wird in einer ersten Stufe das amplifizierte
Gemisch mit der IIS-Endonuclease
geschnitten. Dies ergibt im allgemeinen zwei Typen von IIS-geschnittenen Fragmenten,
d. h. Fragmente, die den Adapter und einen Teil des ursprünglichen
Restriktionsfragments umfassen; und Fragmente, die den Rest des
ursprünglichen
Restriktionsfragments umfassen (es ist darauf hinzuweisen, dass
aufgrund der Tatsache, dass bei AFLPR Adapter
an beiden Seiten eines Restriktionsfragments gebunden sind, die
Erfindung (für
jedes amplifizierte Fragment) zwei IIS-geschnittene Fragmente mit
einem Gehalt an einem Adapter (dies sich jeweils von einem Ende
des amplifizierten Fragments ableiten) und ein IIS-geschnittenes Fragment,
das den Rest des ursprünglichen
Restriktionsfragments umfasst, liefern kann). Zu diesem Zweck können die
AFLP-Adapter Erkennungsstellen von gleichen oder unterschiedlichen
IIS-Restriktionsendonucleasen
enthalten, wobei im Fall von verschiedenen IIS-Erkennungsstellen in den jeweiligen
Adaptern eine anschließende
Restriktion mit der oder den entsprechenden Typ-IIS-Restriktionsendonucleasen
getrennt oder gleichzeitig durchgeführt werden kann.
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Die
IIS-geschnittenen Fragmente werden anschließend nachgewiesen. Wie beim
vorstehend dargelegten allgemeinen Verfahren wird dies gemäß den Stufen
e1) und e2) vorgenommen, d. h. durch Erzeugung von mindestens einem
ssDNA-Fragment,
das mindestens einem der dsDNA-IIS-geschnittenen Fragmente entspricht.
Auch dieses ssDNA-Fragment ist wiederum von dem oder den IIS-geschnittenen Fragmenten,
die die Adaptersequenz enthalten, abgeleitet. Einige bevorzugte,
jedoch nicht-beschränkende
Verfahren zum Nachweis der IIS-geschnittenen
Fragmente und insbesondere zur Erzeugung der ssDNA-Fragmente aus
den IIS-geschnittenen, amplifizierten ds-Fragmenten werden nachstehend
beschrieben.
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Im
allgemeinen können
nachweisbare ssDNA-Fragmente erzeugt werden, indem man die IIS-geschnittenen
dsDNAs in ssDNA-Fragmente auftrennt und anschließend sämtliche auf diese Weise erhaltenen ssDNAs
oder nur eine Untergruppe davon (die beispielsweise unter Anwendung
einer geeigneten Trennstufe erzeugt worden ist) nachweist. Ein derartiges
Verfahren ist zwar nicht vom Schutzumfang der Erfindung ausgeschlossen,
ist aber aufwändig
und zeitraubend und führt
möglicherweise
nicht zu der angestrebten Auflösung.
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Daher
wird das nachzuweisende ssDNA-Fragment vorzugsweise durch Verwendung
einer Exonuclease erzeugt, die dazu herangezogen wird, sämtliche
im Gemisch (das nach IIS-Restriktion erhalten worden ist) vorhandenen
Aminosäuren
abzubauen, mit Ausnahme des ssDNA-Strangs, der schließlich nachzuweisen
ist.
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Zu
diesem Zweck muss das nachzuweisende ssDNA-Fragment gegenüber einem
Abbau durch die verwendete Exonuclease beständig sein. Dies kann erreicht
werden, indem man bei der Amplifikationsstufe c) einen Exonuclease-resistenten Primer
verwendet, der während
der Amplifikationsreaktion nicht in die amplifizierten Stränge (oder
in einen davon) eingebaut wird. Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform enthält der Exonuclease-resistente
Primer ferner eine Biotin-Markierung,
die eine leichte Reinigung und Manipulation der amplifizierten Fragmente
aufgrund ihrer Affinität
gegenüber
Streptavidin ermöglicht,
wobei das letztgenannte Produkt an einen festen Träger, z.
B. magnetische Kügelchen,
gekuppelt werden kann.
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Als
Exonuclease können
beliebige, an sich bekannte Exonucleasen verwendet werden. Vorzugsweise wird
eine 5' → 3'-Exonuclease verwendet,
wie T7-Gen-6-Exonuclease
und λ-Exonuclease.
Diese Exonucleasen und ihre Verwendung sind aus dem Stand der Technik
bekannt, z. B. aus WO-94/16090 und EP-0 744 470.
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Der
verwendete Primer ist gegenüber
der verwendeten Exonuclease beständig.
Beispielsweise im Fall einer T7-Gen-6-Exonuclease oder einer λ-Exonuclease
enthält
der Primer innerhalb seiner Sequenz üblicherweise ein und vorzugsweise
mehrere Nucleotidderivate, die den Primer gegenüber der Exonuclease beständig machen.
Diese können
(ohne Beschränkung
hierauf) Nucleotidderivate enthalten, bei denen ein oder zwei der nicht-brückenbildenden
Sauerstoffatome des Phosphatrestes durch eine schwefelhaltige Gruppe,
z. B. eine Phosphorthioatgruppe, durch eine Alkylgruppe, durch eine
stickstoffhaltige Gruppe, z. B. eine Amingruppe, oder durch eine
selenhaltige Gruppe ersetzt sind. Die Verwendung von Phosphorthioat-nucleotiden
wird besonders bevorzugt. Bezüglich
einer weiteren Beschreibung derartiger Exonuclease-resistenter Primer
und ihrer Herstellung wird erneut auf WO-94/16090 und EP-0 744 470
verwiesen.
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Bei
der Amplifikationsstufe c) werden diese Exonuclease-resistenten
Primer weiter gemäß den vorstehenden
Angaben verwendet (d. h. in einer an sich für AFLPR bekannten
Art und Weise), wonach sie in die erhaltene, amplifizierte, ligierte
dsDNA eingebaut werden, wodurch ein Strang davon gegenüber Exonuclease beständig gemacht
wird. Wenn mehrere Amplifikationsstufen herangezogen werden, z.
B. eine nicht-selektive Präamplifikation
unter anschließender
selektiver Amplifikation, soll der Exonuclease-resistente Primer
in der letzten Amplifikationsstufe verwendet werden.
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Die
auf diese Weise erhaltene amplifizierte dsDNA wird sodann in Stufe
d) mit der IIS-Restriktionsendonuclease im wesentlichen auf die
vorstehend angegebene Weise geschnitten, um die erste und zweite IIS-geschnittene
dsDNA zu erhalten. Aus diesem IIS-geschnittenen Gemisch kann dann
in Stufe e1) eine zum Nachweis durch MALDI-TOF geeignete ssDNA durch
Behandlung mit der geeigneten Exonuclease erzeugt werden, gegebenenfalls
nach einer an sich bekannten Vorbehandlung der dsDNA, z. B. durch
Wärmedenaturierung
(eine derartige Vorbehandlung ist im allgemeinen nicht erforderlich,
wenn T7-Gen-6-Exonuclease verwendet wird).
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Dieser
erfindungsgemäße Aspekt
ist schematisch in 2 dargestellt, wobei (9)
den Exonuclease-resistenten Primer bedeutet und die übrigen Ziffern
im wesentlichen gemäß den Angaben
zu 1 entsprechen. Aus der Erörterung der vorstehenden bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung ist ersichtlich, dass es sich bei der ersten dsDNA
(1) üblicherweise
um ein Restriktionsfragment handelt, das durch Schneiden einer Ausgangs-DNA,
z. B. einer genomischen DNA oder cDNA, mit (vorzugsweise) einem
häufig
schneidenden und einem selten schneidenden Enzym erhalten worden
ist, während
es sich bei der zweiten dsDNA (2) um einen AFLPR-Adapter, der eine IIS-Erkennungsstelle
enthält,
handelt.
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Bei
der Ligationsstufe wird das Restriktionsfragment (1) mit
einem Adapter (2) verknüpft,
um eine ligierte dsDNA (4')
bereitzustellen. (Üblicherweise
wird ein zweiter AFLPR-Adapter, der in 2 mit
(10) bezeichnet ist, mit dem anderen Ende des Fragments
(1) verknüpft.
Dieser zweite Adapter (10) kann, wie nachstehend erörtert, (ebenfalls)
eine IIS-Restriktionsstelle enthalten oder nicht.)
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In
Stufe c) wird anschließend
die ligierte dsDNA (4) amplifiziert, wobei man einen Exonuclease-resistenten
Primer (9) verwendet, der dem Adapter (2) entspricht.
(Neben dem Exonuclease-resistenten Primer (9) wird üblicherweise
ein zweiter Primer (in 2 nicht dargestellt) verwendet,
der dem Adapter (10) entspricht.)
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Nach
der Amplifikation wird in Stufe d) das amplifizierte Gemisch mit
dem geeigneten IIS-Restriktionsenzym behandelt. Wie in Stufe d)
von 1 ergibt dies eine erste IIS-geschnittene dsDNA
(6') und
eine zweite IIS-geschnittene dsDNA (7').
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Die
erste IIS-geschnittene dsDNA (6') umfasst den Adapter (2)
mit der IIS-Erkennungsstelle
(3) und einen Teil (der Sequenz) des ursprünglichen
Restriktionsfragments (1). Auch hier ist aufgrund der Anwesenheit des
Exonuclease-resistenten
Primers (9) ein Strang der ersten IIS-geschnittenen dsDNA
(6') Exonuclease-resistent.
Die zweite IIS-geschnittene dsDNA (7') umfasst den restlichen Teil der
Sequenz des Restriktionsfragments (1) sowie den zweiten
AFLPR-Adapter
(10) und ist gegenüber
einem Abbau durch eine Exonuclease nicht resistent (es sei denn,
der verwendete zweite Primer ist ebenfalls Exonuclease-resistent,
wie beispielsweise nachstehend erörtert wird).
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In
Stufe e1) wird das Gemisch aus der IIS-Restriktion mit der Exonuclease
behandelt. Dadurch werden sämtliche
Nucleinsäuren
im Gemisch, die nicht Exonuclease-resistent sind, entfernt, einschließlich die
aus dsDNA (7')
erhaltenen ssDNAs, der nicht-geschützte Strang von dsDNA (6') sowie (beispielsweise)
die restlichen Restriktionsfragmente aus dem Ausgangsgemisch, die
nicht amplifiziert worden sind. Dadurch verbleibt die Exonuclease-resistente
ssDNA (8'),
die sodann nachgewiesen werden kann.
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Daher
wird gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung in Stufe c) ein Exonuclease-resistenter Primer verwendet,
vorzugsweise ein Exonuclease-resistenter
Primer, der der zweiten dsDNA von Stufe b) entspricht, d. h. der
dsDNA, die die IIS-Erkennungssequenz enthält. Ferner wird gemäß dieser
bevorzugten Ausführungsform
in Stufe e1) eine ssDNA erzeugt, indem man mindestens das IIS-geschnittene Fragment
(die Stränge
davon), das die zweite dsDNA von Stufe b) (eine dieser entsprechende
Sequenz) umfasst, mit einer Exonuclease behandelt. Vorzugsweise
wird in Stufe e1) das gesamte IIS-geschnittene Gemisch, das nach
Stufe d) erhalten worden ist, mit der Exonuclease behandelt.
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Ein
weiterer Aspekt der Beschreibung betrifft die Verwendung eines Primers,
der gegenüber
einer Exonuclease und insbesondere gegenüber einer 5' → 3'-Exonuclease, wie einer T7-Gen-6-Exonuclease
und/oder einer λ-Exonuclease
resistent ist, bei AFLPR. Wie aus den vorstehenden
Ausführungen
ersichtlich ist, enthält der
Primer üblicherweise
auch eine Sequenz, die einer Erkennungsstelle einer IIS-Restriktionsendonuclease entspricht.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Kit zur Verwendung bei
dem oder den vorerwähnten
Verfahren, wobei das Kit (mindestens) folgendes umfasst:
- – eine
Restriktionsendonuclease vom IIS-Typ;
- – mindestens
einen dsDNA-Adapter, der mindestens eine Erkennungsstelle (eine
entsprechende Sequenz) für
die Restriktionsendonuclease von IIS-Typ umfasst, wobei sich die
Erkennungsstelle in einer Position im dsDNA-Adapter befindet, die
bewirken würde,
dass die IIS-Restriktionsendonuclease eine dsDNA schneidet, wenn
diese mit dem dsDNA-Adapter ligiert ist;
- – mindestens
einen Primer, der zur Hybridisierung mit mindestens einem Teil des
dsDNA-Adapters befähigt ist;
- – und
gegebenenfalls weitere Komponenten für AFLPRAFLPR-Kits, die an sich bekannt sind.
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Dieses
Kit umfasst ferner vorzugsweise eine Exonuclease, insbesondere eine
5' → 3'-Exonuclease, wie
eine T7-Gen-6-Exonuclease und eine λ-Exonuclease, wobei in diesem
Fall mindestens einer der Primer, die im Kit vorhanden sind, vorzugsweise
gegenüber
dieser Exonuclease resistent ist. Beim Exonuclease-resistenten Primer
im Kit kann es sich vorzugsweise um einen biotinylierten Primer
handeln, wobei in diesem Fall das Kit ferner Streptavidin umfasst,
das an einen festen Träger,
z. B. an magnetische Kügelchen,
gekuppelt ist.
-
Für den Fachmann
ist es ersichtlich, dass verschiedene Variationen und Verbesserungen
der vorstehenden Methodik möglich
sind, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Diese Variationen
und Verbesserungen umfassen beispielsweise die folgenden Punkte:
- – Das
Restriktionsfragment (1) kann nicht nur mit einem, sondern
mit zwei Adaptern, die eine IIS-Erkennungsstelle enthalten, verknüpft sein,
d. h. so dass in 2 der "zweite" Adapter (10) ebenfalls eine
IIS-Erkennungssequenz enthält
(in 2 nicht dargestellt. Diese IIS-Erkennungssequenz
im zweiten Adapter (10) kann auf die gleiche IIS-Endonuclease
(verglichen mit der Erkennungssequenz im "ersten" Adapter (2)), abgestellt sein.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird dann ferner im wesentlichen auf die gleiche Weise, wie es vorstehend
beschrieben wurde, durchgeführt,
abgesehen von der Tatsache, dass dann, wenn die Adapter (2)
und (10) Erkennungssequenzen für verschiedene IIS-Endonucleasen
enthalten, die ligierte dsDNA (4) in Stufe d) mit zwei
IIS Endonucleasen geschnitten wird, d. h. gleichzeitig, nacheinander
und/oder unabhängig.
Dies führt
zur Bildung von nachweisbaren Fragmenten, die sich von beiden Enden
des ursprünglichen
Restriktionsfragments (1) ableiten, d. h. vergleichbar
zu Fragmenten (6)/(6'), (7) oder (8)/(8'), die voneinander
unabhängig
sind und die getrennt oder gleichzeitig nachgewiesen werden können, was
die erfindungsgemäße Zuverlässigkeit
und/oder Auflösung
verbessert. Ferner kann der Nachweis von beiden Enden des Fragments
für eine
interne Referenz (Standard für
den entsprechenden Marker) während
des MS-Nachweises sorgen, was beim Nachweis von bestimmten wichtigen
AFLPR-Markern von Bedeutung sein kann.
Ferner
ist es klar, dass in der erfindungsgemäßen Ausführungsform, bei der beide Enden
eines Restriktionsfragments (1) nachgewiesen werden, üblicherweise
zwei Exonuclease-resistente Primer für die Amplifikation verwendet
werden, die jeweils einem der verwendeten Adapter (2) und
(10) entsprechen.
- – Beim
Verfahren von 2 kann der Primer, der dem zweiten
Adapter (10) entspricht, eine selektive Entfernung der
zweiten IIS-geschnittenen dsDNA (7) ermöglichen.
Diese Ausführungsform
ist schematisch in 3 dargestellt, wobei (11)
den Primer bedeutet, der dem zweiten Adapter (10) entspricht.
Dieser Primer (11) trägt
eine funktionelle Gruppe (12), die eine (selektive) Entfernung
des Fragments (7) ermöglicht,
z. B. eine Biotingruppe, die es erlaubt, das oder die Fragmente
(7) selektiv an mit Streptavidin beschichtete Kügelchen
(13) zu binden. Nach Entfernung der Fragmente (7) kann
die erste IIS-geschnittene dsDNA (6), die im Überstand
verbleibt, nachgewiesen werden, und zwar als dsDNA oder als entsprechende ssDNA.
Für den
Fachmann ist es ersichtlich, dass bei dieser Ausführungsform
auch von Biotin/Streptavidin abweichende Gruppen, Liganden oder
Bindungspaare verwendet werden können.
- – In
noch allgemeinerer Weise umfasst das erfindungsgemäße Verfahren
beliebige Verfahren, bei denen entweder das oder die ersten, IIS-geschnittenen
dsDNA-Fragmente (6) oder das oder die zweiten, IIS-geschnittenen
dsDNA-Fragmente
(7) selektiv aus dem nach Stufe d) erhaltenen IIS-Restriktionsgemisch
entfernt oder isoliert werden, wonach das oder die verbleibenden
und/oder das oder die entfernten Fragmente nachgewiesen werden können.
- – Ferner
ist es möglich,
aus der in Stufe d) erhaltenen ersten oder zweiten, IIS-geschnittenen dsDNA
nicht eine, sondern zwei ssDNAs zu erzeugen, d. h. für/aus jedem
einzelnen Strang.
Bei dieser Ausführungsform können die
beiden ssDNAs, die aus der gleichen IIS-geschnittenen dsDNA erzeugt
worden sind, von unterschiedlicher Länge sein. Beispielsweise kann
die ssDNA, die dem komplementären
(d. h. "antisense") Strang entspricht,
um zwei Basenpaare kürzer
als die ssDNA sein, die dem kodierenden (d. h. "sense") Strang entspricht, und sie kann als
interne Referenz oder Standard insbesondere zum Nachweis von spezifischen
AFLPR-Markern dienen.
- – Wenn
ferner Exonuclease-resistente Primer auf der Basis von Phosphorthioat-Bindungen
verwendet werden, können
die Position(en) dieser Bindungen so moduliert und/oder gewählt werden,
dass die Primer nachweisbare ssDNA-Fragmente liefern, die in Bezug
auf das Nachweisfenster der angewandten massenspektroskopischen
Technik optimiert sind.
- – Während der
Amplifikationsstufe(n) kann eine Mismatch-Amplifikation angewandt/induziert
werden, die bewirken kann, dass sich die IIS-Erkennungsstelle mit
der Restriktionsstelle für
das selten oder häufig schneidende
Enzym überlappt.
Auf diese Weise kann die Anzahl von Basen/Nucleotiden, die sich
vom Restriktionsfragment ableiten (die die Unterschiede in der Masse
oder der Sequenz, die nachgewiesen werden oder nachzuweisen sind,
festlegen) erhöht
werden, was zu einer weiteren Verbesserung der erzielbaren Auflösung führen kann.
- – Gegebenenfalls
können
nach der IIS-Restriktionsstufe d) die dsDNA-Fragmente (z. B. die dsDNA-Fragmente
(6) und/oder (7)) weiter mit einer oder mehreren
zusätzlichen
Restriktionsendonucleasen geschnitten werden, z. B. mit einer Kombination
von verschiedenen "4-Schneidern", um spezifische,
nachweisbare Fragmente (in Form eines Satzes) von unterschiedlicher
Länge (und
somit von unterschiedlicher Masse) bereitzustellen. Dies kann die
Auflösung
erhöhen
und/oder die Anzahl der erhaltenen "einzigartigen" nachweisbaren Fragmente steigern.
-
Ferner
kann gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung die IIS-Restriktionsstufe
d) durch eine Restriktion mit einer oder mehreren weiteren Restriktionsendonucleasen
ersetzt werden z. B. durch eine Kombination von einem oder mehreren "4-Schneidern". Dies kann zu einem
Satz von Restriktionsfragmenten führen, von denen eines, mehrere
oder im wesentlichen sämtliche
Fragmente anschließend
in geeigneter Weise nachgewiesen werden, z. B. auf der Grundlage
von Unterschieden in Bezug auf Masse, Größe, Gewicht oder Sequenz des
oder der Fragmente. Dies kann erneut zu einer Erhöhung der
Auflösung
und/oder zu einer Erhöhung
der Anzahl der erhaltenen "einzigartigen" nachweisbaren Fragmente
führen.
-
Wie
vorstehend erwähnt,
kann das erfindungsgemäße Verfahren
zur Analyse eines Gemisches von amplifizierten Restriktionsfragmenten,
die unter Anwendung von AFLPR erzeugt worden
sind, verwendet werden. Als solches kann das erfindungsgemäße Verfahren
für sämtliche
Zwecke eingesetzt werden, für
die herkömmliches
AFLPR (d. h. unter Beteiligung von Elektrophorese/Autoradiographie)
und/oder Varianten oder Verbesserungen davon herangezogen werden.
-
Beispielsweise
kann das erfindungsgemäße Verfahren
zur Analyse beliebiger Arten von Nucleinsäuresequenzen oder Gemischen
von Nucleinsäuresequenzen
eingesetzt werden, einschließlich
(ohne Beschränkung
hierauf) von Pflanzen abgeleitete Sequenzen, von Tieren abgeleitete
Sequenzen, von Menschen abgeleitete Sequenzen, mikrobielle Sequenzen,
Hefesequenzen, Sequenzen von Pilzen und Algen, virale Sequenzen
sowie synthetische Sequenzen.
-
Beispielsweise
kann das erfindungsgemäße Verfahren
zur Analyse von DNA-Sequenzen
verwendet werden, einschließlich
genomischer DNA-, cDNA-, struktureller Gen-, regulatorischer Sequenzen
und/oder Teilen davon; sowie von RNA, einschließlich mRNA, gegebenenfalls
durch analoge Modifikation des vorstehend angegebenen Verfahrens.
Eine spezielle Anwendungsmöglichkeit
von Interesse kann im Nachweis von cDNA-AFLPR-Fragmenten
bestehen.
-
Bei
diesen und anderen Anwendungsmöglichkeiten
kann das erfindungsgemäße Verfahren
für beliebige
Zwecke eingesetzt werden, bei denen ein polymorpher Marker oder
eine transkribierte Gensequenz verwendet und/oder identifiziert
werden können.
Dies umfasst (ohne Beschränkung
hierauf) sämtliche
Anwendungsmöglichkeiten,
die im Stand der Technik für
polymorphe Marker bei bekannten DNA-Fingerabdruck-, Genotypisierungs-,
Transkript-Profilerstellungs- und DNA-Identifizierungstechniken
beschrieben werden. Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich selbstverständlich in
besonderer Weise bei diesen Anwendungsmöglichkeiten, bei denen ein
AFLPR-Marker verwendet und/oder identifiziert
werden kann, einschließlich
der vorerwähnten
und in EP-A-0 534 858 und in den gleichzeitig anhängigen europäischen Patentanmeldungen
98 202 549.6 und 98 202 451.5 erwähnten Anwendungsmöglichkeiten.
Ferner kommt es in Betracht, dass durch das erfindungsgemäße Verfahren
neue genetische Marker identifizierbar sind. Dies stellt einen weiteren
Aspekt der Erfindung dar.
-
Beispielsweise
kann das erfindungsgemäße Verfahren
dazu herangezogen werden, ein Individuum als ein Mitglied einer
bestimmten Spezies, Unterspezies, Varietät, Züchtung, Rasse, Stamm oder Linie
einzuordnen oder um die Vererbung von genetischen Merkmalen oder
Eigenschaften zu untersuchen. Ferner kann das erfindungsgemäße Verfahren
zum Nachweis von Markern verwendet werden, die für die Anwesenheit, die Abwesenheit
oder den Zustand einer genetisch festgelegten oder genetisch beeinflussten
Krankheit oder Störung
sprechen, einschließlich
Krebs, Onkogene und onkogene Mutationen, wobei in diesem Fall das
erfindungsgemäße Verfahren
für diagnostische
Zwecke eingesetzt werden kann.
-
Mögliche Gebiete
zur Anwendung umfassen daher (ohne Beschränkung hierauf) die Pflanzen-
und Tierzucht, die Identifizierung von Varietäten oder Züchtungen, die diagnostische
Medizin, die Diagnose von Krankheiten bei Pflanzen und Tieren, die
Identifizierung von genetisch vererbten Krankheiten beim Menschen, die
Analyse von familiären
Beziehungen, die forensische Wissenschaft, Organtransplantationen,
die Typisierung von Mikroorganismen und Viren, z. B. das Multiplex-Testen
auf Stämme
von infektiösen
Krankheiten; sowie die Untersuchung von genetischen Vererbungen,
Genexpressionen, Mutationen, Onkogenen und/oder Arzneistoffresistenz;
oder für
den mRNA-Nachweis.
-
Insbesondere
kann das erfindungsgemäße Verfahren
für den
mit hohem Durchsatz ausgeführten Nachweis
von einzelnen Nucleotid-Polymorphismen oder SNPs durchgeführt werden.
Es ist zu erwarten, dass auf der Grundlage derartiger SNPs unter
Verwendung von Assoziationsstudien wichtige Gene, die an Krankheiten
des Menschen und/oder anderer Organismen beteiligt sind, identifiziert
und/oder untersucht werden können.
Die hohe Empfindlichkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens ermöglicht eine
Unterscheidung zwischen SNP-Allelen.
-
Ferner
kann das erfindungsgemäße Verfahren
zur quantitativen Bestimmung der Menge einer spezifischen DNA, eines
DNA-Fragments oder eines Markers, die in einer Ausgangsprobe vorhanden
sind, verwendet werden. Beispielsweise kann bei der Transkript-Profilierung
unter Verwendung von cDNA-AFLPR das erfindungsgemäße Verfahren
zur quantitativen Bestimmung der Menge an cDNA in einer biologischen
Probe herangezogen werden. Ferner kann das erfindungsgemäße Verfahren
zur Bereitstellung von quantitativen Daten bei Homozygot/Heterozygot-AFLPR-Techniken
herangezogen werden.
-
Neben
den bereits vorstehend erwähnten
Vorteilen ergeben sich einige weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens:
- – Da
das erfindungsgemäße Verfahren
auf dem Nachweis der Masse oder der Sequenz der erzeugten Fragmente
beruht, ergeben sich keine Störungen
aus Kreuzhybridisierungseffekten, die bei Verfahren auf der Basis
von Hybridisierung auftreten können,
einschließlich
bei Techniken auf Array-Basis.
- – Das
erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht
die Bestimmung oder quantitative Bewertung von spezifischen Markern,
z. B. auf der Grundlage der Peakfläche und/oder der Peakhöhe.
- – Die
Verwendung von radioaktiven oder fluoreszierenden Markern ist nicht
erforderlich (obgleich die geeignete Verwendung vom Schutzumfang
der Erfindung nicht ausgeschlossen ist).
- – Die
Verwendung von Massemarkierungen ist nicht erforderlich (obgleich
die geeignete Verwendung vom Schutzumfang der Erfindung nicht ausgeschlossen
ist).
- – Bei
den meisten Ausführungsformen
umfasst die Erfindung nur enzymatische Stufen. Diese können in einem
einzigen Reaktionsgefäß durchgeführt werden
und/oder lassen sich leicht automatisieren.
- – Im
Gegensatz zu Nachweistechniken auf Gelbasis können AFLPR-Marker
sämtlicher
Größen nachgewiesen
werden. Hierzu gehören
Fragmente/Marker von Größen, die
unter Verwendung derzeitiger gelelektrophoretischer Techniken nicht
leicht nachgewiesen werden können,
z. B. Fragmente/Marker mit 600 Basenpaaren oder mehr.
- – Das
erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht
einen hohen Durchsatz. Ferner können
Ergebnisse für
eine spezifische Probe rasch gewonnen werden.
- – Im
Prinzip kann die Anwesenheit oder die Abwesenheit eines einzelnen
Peaks im erzeugten Massenspektrum oder Chromatogramm bereits einen
Hinweis auf die Anwesenheit oder Abwesenheit eines Markers oder
cDNA-AFLPR-Fragments von Interesse darstellen.
-
Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung, die schematisch in 6 dargestellt
ist, werden Oligonucleotide, die sich für einen Nachweis unter Verwendung
von MALDI-TOF und/oder unter Verwendung einer anderen der vorerwähnten Techniken
eignet, unter Verwendung einer Restriktionsendonuclease erzeugt, die
dazu befähigt
ist, eine Ausgangsnucleinsäure
(in 6 mit (14) bezeichnet) an zwei Stellen
zu schneiden, insbesondere an zwei Stellen, die sich von der Erkennungsstelle
unterscheiden, und insbesondere an einer Stelle, die sich strangaufwärts von
der oder den erkannten Sequenzen befindet, und einer Stelle, die
sich strangabwärts
von der oder den erkannten Sequenzen befindet. (In 6 ist
die Erkennungsstelle mit (15) bezeichnet und die beiden
geschnittenen Stellen sind mit (16) bzw. (17)
bezeichnet.
-
Nachstehend
sind einige nicht-beschränkende
Beispiele für
derartige "doppelt
schneidende" Restriktionsendonucleasen
aufgeführt:
- – BaeI,
das die folgende Erkennungssequenz aufweist:
- – BcgI,
das die folgende Erkennungssequenz aufweist:
- – BplI,
das die folgende Erkennungssequenz aufweist:
- – Bsp24I,
das die folgende Erkennungssequenz aufweist:
- – CjeI,
das die folgende Erkennungssequenz aufweist:
- – CjePI,
das die folgende Erkennungssequenz aufweist:
- – und
AloI und Hin4I, worunter BcgI bevorzugt wird, und zwar aufgrund
der Tatsache, dass nur zwei Basenüberhänge erzeugt werden, was die
Spezifität
der Ligation der zweiten dsDNA an die erste dsDNA verbessert.
-
Somit
wird es durch Schneiden einer Ausgangsnucleinsäure, z. B. einer dsDNA, insbesondere
einer genomischen DNA oder cDNA, mit einer derartigen "doppelt schneidenden" Restriktionsendonuclease
möglich,
ein oder mehr Fragmente mit einer Länge/Größe zwischen 20–50, üblicherweise
zwischen 30–40
Basenpaaren und häufig
mit 34 oder 36 Basenpaaren zu erzeugen. Diese Fragmente, die in 6 mit
(18) bezeichnet sind, enthalten üblicherweise die Erkennungsstelle(n)/Sequenz(en)
(10) der verwendeten Restriktionsendonuclease sowie etwa
30 (je nach der verwendeten Restriktionsendonuclease) "unbekannte" Basen, die vollständig von
der verwendeten Ausgangsnucleinsäure
abhängig
sind. Somit sind diese Fragmente neben der Tatsache, dass sie eine
für den
Nachweis durch MALDI-TOF
und/oder eine der übrigen
vorstehend erwähnten Techniken
geeignete Größe aufweisen,
auch spezifisch/repräsentativ
für die
Ausgangsnucleinsäure
(14).
-
Üblicherweise
schneiden bei Verwendung einer von Pflanzen abgeleiteten DNA als
Ausgangsnucleinsäure
(14) derartige "doppelt
schneidende" Restriktionsendonucleasen
die DNA mit einer Häufigkeit
von etwa 1-mal pro 3 000 Basenpaaren. Somit liefert dies im allgemeinen
ein Gemisch der vorerwähnten "kleinen" Restriktionsfragmente
(18) und "großen" Restriktionsfragmente.
Diese großen
Fragmente, die in 6 mit (19) bezeichnet
sind, weisen üblicherweise
eine Größe von mehreren
Hundert bis sogar 1 000 Basenpaaren und durchschnittlich von etwa
2 000 bis 3 000 Basenpaaren auf und enthalten üblicherweise keine Sequenz,
die der oder den Erkennungsstellen/Sequenzen der verwendeten Restriktionsendonuclease
entspricht.
-
Im
Prinzip ist es möglich,
eines oder mehrere – oder
im wesentlichen alle – der
Fragmente (18) und/oder (19), die in dem auf diese
Weise geschnittenen Gemisch vorhanden sind, nachzuweisen und insbesondere
eines oder mehrere – oder
im wesentlichen alle – der
kleinen Fragmente (18), gegebenenfalls nach Isolation des
oder der Fragmente (18) aus dem geschnittenen Gemisch und/oder
nach selektiver Entfernung der großen Fragmente (19)
nachzuweisen.
-
Erfindungsgemäß wird jedoch
das geschnittene Gemisch insbesondere zunächst amplifiziert, wobei es
besonders bevorzugt ist, mindestens eine selektive Amplifikationsstufe
vorzunehmen, um die Komplexität des
Fragmentgemisches zu verringern. Anschließend werden gemäß diesem
bevorzugten Verfahren eines oder mehrere – oder im wesentlichen alle – der amplifizierten
Fragmente (18) und/oder (19) und insbesondere eines
oder mehrere der amplifizierten kleinen Fragmente (18)
nachgewiesen, z. B. bei der Anwendung von MALDI-TOF und/oder einer
der übrigen
vorerwähnten
Nachweistechniken.
-
Eine
derartige Amplifikation wird vorzugsweise unter Anwendung der bekannten
AFLPR-Methodik durchgeführt, d. h. durch Ligation der
im geschnittenen Gemisch vorhandenen Fragmente, d. h. sowohl der kleinen
Fragmente (18) als auch der großen Fragmente (19),
an mindestens einen Adapter und durch anschließende Amplifikation der Gemische
unter Verwendung von Primern, die zum Einsatz mit diesen Adaptern
geeignet sind. (In 6 sind die Adapter mit (20)
und die Primer mit (21) bezeichnet. Dieser Vorgang kann
im wesentlichen gemäß den vorstehenden
Angaben und unter anderem gemäß EP-A-0
534 858 durchgeführt werden.)
Ferner kann diese Amplifikation eine einzige Amplifikationsstufe
oder mehrere Amplifikationsstufen umfassen. Wie bereits erwähnt, wird
mit dem Ziel, die Komplexizität
des Gemisches zu verringern, bei mindestens einer der Amplifikationsstufen
ein Primer verwendet, der mindestens ein selektives Nucleotid enthält, wie aus
der AFLPR-Methodik bekannt ist. Beispielsweise
kann eine Kombination aus einer nicht-selektiven Präamplifikation
und einer oder mehreren selektiven Amplifikationen herangezogen
werden, oder eine Kombination von mehreren selektiven Amplifikationsstufen,
wobei jeweils Primer mit einer zunehmenden Anzahl von selektiven
Nucleotiden verwendet werden, wie es im nachstehenden Beispiel III
beschrieben ist. Um bei einer Amplifikation, die mehrere Amplifikationsstufen
umfasst, Fehlpaarungen zu vermeiden, wird vorzugsweise die Anzahl
an selektiven Nucleotiden für
jede Amplifikationsrunde nicht um mehr als 1 oder 2 erhöht.
-
Ferner
wird bei der Amplifikation vorzugsweise ein Gemisch von mindestens
zwei Adaptern verwendet, insbesondere von Adaptern mit unterschiedlichen
Adapter-Kern-Sequenzen (in 6 nicht
dargestellt). Mit diesen Adaptern wird insbesondere auch ein Gemisch
von mindestens zwei Primern, die zur Anwendung mit diesen Adaptern
geeignet sind, verwendet (ebenfalls in 6 nicht
dargestellt).
-
Ferner
werden vorzugsweise die Amplifikationsbedingungen so gewählt, dass
die Adapter-ligierten "kleinen" Fragmente (18)
in wirksamerer Weise als die Adapter-ligierten "großen" Fragmente (19)
amplifiziert werden, z. B. unter Anwendung eines Amplifikationsprofils
(z. B. Zeit, Temperatur), das ausreicht, eine vollständige Elongation
des oder der Primer (21) entlang der Adapter-ligierten
kurzen Fragmente (18) zu ermöglichen, jedoch nicht ausreicht,
um eine vollständige
Elongation des oder der Primer (21) entlang der Adapter-ligierten
großen
Fragmente (19) zu ermöglichen.
-
Nach
der Amplifikation wird ein amplifiziertes Gemisch erhalten, das
zum überwiegenden
Teil aus den amplifizierten, Adapter-ligierten "kleinen" Fragmenten (in 6 mit (22)
bezeichnet) und den amplifizierten Adapter-ligierten "großen" Fragmenten (in 6 mit
(23) bezeichnet), besteht. Dieses amplifizierte Gemisch kann
sodann auf an sich bekannte Weise analysiert werden, d. h. durch
(spezifischen) Nachweis von einem oder mehreren – oder im wesentlichen allen – der amplifizierten,
Adapter-ligierten "kleinen" Fragmente (22), von
einem oder mehreren – oder
im wesentlichen allen – der
amplifizierten, Adapter-ligierten "großen" Fragmente (23)
oder einer Kombination davon, nachdem gegebenenfalls die Adaptersequenzen durch
Verdau mit dem "doppelt
schneidenden" Restriktionsenzym
entfernt worden sind, um die Auflösung des Nachweises zu verbessern.
-
Vorzugsweise
werden eines oder mehrere – oder
im wesentlichen alle – der
amplifizierten, Adapter-ligierten "kleinen" Fragmente (22) nachgewiesen,
z. B. unter Anwendung von Massenspektroskopie, wie MALDI-TOF, und/oder
einer der übrigen
vorerwähnten
Techniken, z. B. einer chromatographischen Technik; oder einer geeigneten
Kombination davon. Zu diesem Zweck wird die Länge der bei der oder den Amplifikationsstufen
verwendeten Adapter (20)/Primer (21) vorzugsweise
so gewählt,
dass die erhaltenen amplifizierten, Adapter-ligierten "kleinen" Fragmente (22)
immer noch eine für
einen derartigen Nachweis geeignete Größe aufweisen, beispielsweise
gemäß den vorstehenden
Angaben. Wenn herkömmliche
AFLP-Adapter und
-Primer verwendet werden, z. B. mit einer Länge von etwa 10–30 Basenpaaren,
ist dies im allgemeinen der Fall, d. h. es ergeben sich beispielsweise
amplifizierte, Adapter-ligierte "kleine" Fragmente (22)
mit 50 bis 100 bp, vorzugsweise mit 60 bis 80 bp und üblicherweise
mit etwa 70 bp.
-
Auch
hier können
wie bei den vorstehend beschriebenen Verfahren ein oder mehr Adapter-ligierte
kleine Fragmente (22) als doppelsträngige Fragmente (wie sie beispielsweise
direkt nach der Amplifikation erhalten werden oder als einzelsträngige Sequenzen,
die aus den amplifizierten, doppelsträngigen Fragmenten (22) erzeugt
worden sind, nachgewiesen werden (in 6 nicht
dargestellt).
-
Vor
dem Nachweis können
das eine oder die mehreren Adapter-ligierten kleinen Fragmente (22),
die nachzuweisen sind, (spezifisch) aus dem amplifizierten Gemisch
isoliert werden. Beispielsweise können das eine oder die mehreren
Adapter-ligierten kleinen Fragmente (22) von dem oder den
Adapter-ligierten "großen" Fragmenten (23)
und/oder beliebigen anderen Fragmenten/Komponenten, die im amplifizierten
Gemisch enthalten sind, abgetrennt werden oder das oder die Adapter-ligierten "großen" Fragmente (23)
können
(selektiv) aus dem amplifizierten Gemisch entfernt werden.
-
Dies
kann in einer beliebigen geeigneten Art und Weise durchgeführt werden,
beispielsweise unter Anwendung einer geeigneten Trenntechnik, z.
B. einer Technik, die auf dem oder den Unterschieden in Bezug auf
die Größe zwischen
den kleinen Fragmenten (22) und den großen Fragmenten (23)
beruht. Alternativ können
Primer (22) bei der Amplifikation verwendet werden, die
eine (selektive) Isolierung der amplifizierten Fragmente ermöglichen.
Beispielsweise kann bei der letzten Amplifikationsstufe ein Primer
(21) verwendet werden, der eine Biotingruppe trägt, was
es ermöglicht,
die amplifizierten Fragmente selektiv unter Verwendung eines mit Streptavidin
beschichteten Trägers
zu isolieren, z. B. unter Verwendung von mit Streptavidin beschichteten magnetischen
Kügelchen
(in 6 nicht dargestellt).
-
Ferner
kann gegebenenfalls bei der (letzten) Amplifikation (Amplifikationsstufe)
ein Satz von Primern verwendet werden, die jeweils unterschiedliche
Massen aufweisen. Dies ermöglicht
eine gleichzeitige Analyse von verschiedenen Primerkombinationen
ohne Überlappung
zwischen den Massen der verschiedenen Fragmente/Oligonucleotide.
-
Dieser
Aspekt der Erfindung führt
im allgemeinen zu den gleichen Vorteilen, wie sie vorstehend erwähnt wurden.
Insbesondere ist eine kurze Zeit für den Nachweis erforderlich,
was einen hohen Durchsatz ermöglicht.
Ferner besteht keine Notwendigkeit sich einer Autoradiographie und/oder
radioaktiver/fluoreszierender Markierungen zu bedienen, und es werden
Oligonucleotide erhalten, die spezifisch für die Ausgangsnucleinsäure sind
und die unter Anwendung einer Nachweistechnik, die auf (Unterschieden)
der Masse beruhen, analysiert werden können.
-
Ferner
bietet dieser Aspekt der Erfindung im Vergleich zum vorstehend beschriebenen
Verfahren die folgenden weiteren Vorteile:
- – Aus der
Ausgangsnucleinsäure
(14) leitet sich ein höherer
Anteil ab – d.
h. im wesentlichen der Gesamtheit im Fall eines Verdaus der amplifizierten,
ligierten Restriktionsfragmente mit der "doppelt schneidenden RE" – der Nucleotide in den amplifizierten "kleinen" Fragmenten (18),
die schließlich
nachgewiesen werden, z. B. als amplifizierte Fragmente (22).
Diese umfassen im allgemeinen die Nucleotide, die der Erkennungssequenz
(17) der verwendeten "doppelt
schneidenden" Restriktionsendonuclease
entsprechen, sowie die etwa 30 "unbekannten" Nucleotide, die
in den kleinen Fragmenten (18) vorhanden sind. Dies bedeutet
nicht nur, dass die Unterschiede in der Masse zwischen den einzelnen,
nachzuweisenden Oligonucleotiden (22) zunehmen, sondern
dass auch die Chancen, dass unterschiedliche Fragmente (18)/(22)
die gleiche Masse (aber beispielsweise nur eine unterschiedliche
Nucleotidsequenz) aufweisen, verringert werden, z. B. auf 3% oder
weniger. Dadurch werden die Empfindlichkeit und/oder Auflösung verbessert.
- – Die
bei der Amplifikation verwendeten Primer sind vom verwendeten Restriktionsenzym
unabhängig.
-
Somit
betrifft dieser Aspekt der Erfindung ein Verfahren zum Erzeugen
und gegebenenfalls zum Nachweisen eines Oligonucleotids, wobei das
Verfahren mindestens die folgenden Stufen umfasst:
- a) Bereitstellung einer dsDNA;
- b) Restriktion der dsDNA mit mindestens einer Restriktionsendonuclease,
die die dsDNA an zwei Stellen, die sich von der Erkennungsstelle
der Restriktionsendonuclease unterscheiden, schneidet, um ein Gemisch
von geschnittenen Fragmenten bereitzustellen, wobei das Gemisch
ein oder mehr Fragmente, die die Erkennungsstellen/Sequenz(en) der
Restriktionsendonuclease enthalten, und ein oder mehr Fragmente,
die keine Sequenz, die den Erkennungsstelle(n)/Sequenz(en) der verwendeten
Restriktionsendonuclease entspricht, enthalten, umfasst; und
- d) Nachweis mindestens eines der in Stufe b) erhaltenen geschnittenen
Fragmente.
-
In
der Stufe (d) werden vorzugsweise ein oder mehr (oder im wesentlichen
alle) der Fragmente, die die Erkennungsstelle(n)/Sequenz(en) der
Restriktionsendonuclease enthalten, nachgewiesen, gegebenenfalls
nach (spezifischer) Isolierung dieser (eines oder mehrerer) Fragmente
aus dem in Stufe b) erhaltenen Gemisch.
-
Vorzugsweise
umfasst dieses Verfahren die folgenden Stufen:
-
- a) Bereitstellung einer dsDNA;
- b) Restriktion der dsDNA mit mindestens einer Restriktionsendonuclease,
die die dsDNA an zwei Stellen, die sich von der Erkennungsstelle
der Restriktionsendonuclease unterscheiden, schneidet, um ein Gemisch
von geschnittenen Fragmenten bereitzustellen, wobei das Gemisch
ein oder mehr Fragmente, die die Erkennungsstelle(n)/Sequenz(en)
der Restriktionsendonuclease enthält, und ein oder mehr Fragmente, die
keine Sequenz, die den Erkennungsstelle(n)/Sequenz(en) der verwendeten
Restriktionsendonuclease entspricht, enthalten, umfasst; und
- c) Amplifikation des Gemisches der in Stufe b) erhaltenen Fragmente;
- d) Nachweis von mindestens einem der in Stufe c) erhaltenen
amplifizierten Fragmente oder gegebenenfalls nach Verdau der amplifizierten
Fragmente mit der "doppelt
schneidenden RE",
um die Adaptersequenzen zu entfernen.
-
In
der Stufe (d) werden vorzugsweise ein oder mehr (oder im wesentlichen
alle) der amplifizierten Fragmente nachgewiesen, die die Erkennungsstelle/Sequenz(en)
der Restriktionsendonuclease enthalten, gegebenenfalls nach spezifischer
Isolierung dieser (eines oder mehrerer) Fragmente aus dem in Stufe
c) erhaltenen amplifizierten Gemisch. Vorzugsweise sind der oder
die in der Amplifikationsstufe (c) verwendeten Primer biotinyliert,
so dass die Fragmente aus dem amplifizierten Gemisch unter Verwendung
von Streptavidin an einem festen Träger, z. B. an magnetischen
Kügelchen,
isoliert werden können.
-
Die
Amplifikation von Stufe c) wird vorzugsweise unter Anwendung der
AFLPR-Methodik,
wie sie beispielsweise vorstehend beschrieben wurde, durchgeführt. Der Nachweis
von Stufe d) wird vorzugsweise unter Anwendung von Massenspektroskopie,
wie MALDI-TOF, oder einer chromatographischen Technik, wie Hochdruck-Flüssigchromatographie
(HPLC); oder unter Anwendung einer geeigneten Kombination einer
chromatographischen Technik und einer massenspektroskopischen Technik,
z. B. Gaschromatographie-Massenspektroskopie (GC-MS), durchgeführt.
-
Bezüglich weiterer
bevorzugter Umstände
und Ausführungsformen
dieses Aspekts der Erfindung wird auf die vorstehende allgemeine
Beschreibung verwiesen.
-
Nachstehend
wird die Erfindung anhand des folgenden, nicht-beschränkenden
experimentellen Teils erläutert.
-
Experimenteller Teil
-
Beispiel I
-
AFLP-Fingerprints,
hergestellt mit AFLP-Adaptern und selektiven Amplifikationsprimern,
die eine Erkennungsstelle für
die Restriktionsenzyme vom Typ IIS GsuI oder BsgI enthalten.
-
AFLP-Fingerprints,
erzeugt mit den standardmäßigen AFLP-Adaptern
und selektiven Amplifikationsprimern, die keine Typ-IIS-Stelle enthalten,
werden als Kontrollen mitgeführt.
-
1. Biologisches Material
-
Bei
den verwendeten biologischen Materialien handelt es sich um die
parentalen Linien einer Population von rekombinanten Inzuchtlinien
von Arabidopsis. Bei diesen parentalen Linien handelt es sich um
die Ökotypen
Colombia (Probe Nr. NW20) und Landsberg erecta (Probe Nr. N933).
Sie wurden vom Arabidopsis-Aufbewahrungszentrum
in Nottingham (UK) bezogen.
-
2. EcoRI/MseI-AFLP-Matrizen-Präparation,
Präamplifikation
und selektive Amplifikation
-
Sämtliche
Maßnahmen
wurden gemäß standardmäßigen Verfahren
(Vos et al., Nucleic Acids Research, Bd. 23, Nr. 21, S. 4407–4414 und
EP-A-0 534 858) durchgeführt.
AFLP-Reaktionen wurden mit 33P radioaktiv
markiert und an einem standardmäßigen AFLP-Sequenz-Gel
aufgetrennt. Die Sequenzen der Adapter, der Präamplifikationsprimer und der
selektiven Amplifikationsprimer sind nachstehend angegeben.
-
2.1 Standardmäßiges AFLP-Verfahren
(4, Bahnen 1 und 2):
-
EcoRI-Adapter:
-
- 91M35: 5'-ctcgtagactgcgtacc-3' (SEQ ID NO. 1) und
- 91M36: 3'-catctgacgcatggttaa-5' (SEQ ID NO. 2)
-
EcoRI +1 Präamplifikationsprimer:
-
- E01K: 5'-gactgcgtaccaattca-3' (SEQ ID NO. 3)
-
EcoRI + 2 selektiver Amplifikationsprimer:
-
- E12: 5'-gacctgcgtaccaattcac-3' (SEQ ID NO. 4)
-
MseI-Adapter:
-
- 92A18: 5'-gacgatgagtcctgag-3' (SEQ ID NO. 5)
- 92A19: 3'-tactcaggactcat-5' (SEQ ID NO. 6)
-
MseI + 1 Präamplifikationsprimer:
-
- M02: 5'-gatgagtcctgagtaac-3' (SEQ ID NO. 7)
-
MseI + 3 selektiver Amplifikationsprimer:
-
- M47: 5'-gatgagtcctgagtaacaa-3' (SEQ ID NO. 8)
-
2.2 AFLP-Fingerprints,
erzeugt mit MseI-Adaptern und AFLP-Primern mit einem Gehalt an einer
GsuI-Stelle (5'-3' CTGGAG N16/N14). (4,
Bahnen 3 und 4).
-
EcoRI-Adapter,
Präamplifikations-AFLP-Primer
und selektiver AFLP-Primer: bezüglich
der Sequenz wird auf 2.1 verwiesen.
-
MseI-Adapter:
-
- 99I21: 5'-gacgatgagtctggag-3' (SEQ ID NO. 9)
- 99I22: 5'-tactccagactcat-3' (SEQ ID NO. 10)
-
MseI +1-Präamplifikationsprimer:
-
- 99I23: 5'-gacgatgagtctggagtaac-3' (SEQ ID NO. 11)
-
MseI + 3 selektiver Amplifikationsprimer:
-
- 99I25: 5'-gacGATGAgtctggagtaacaa-3' (SEQ ID NO. 12)
-
(Die
in Großbuchstaben
dargestellten Nucleotide sind durch Phosphorthioat-Bindungen verbunden, um
Resistenz gegen T7-Gen-6-Exonuclease zu verleihen).
-
2.3 AFLP-Fingerprints,
erzeugt mit MseI-Adaptern und AFLP-Primern mit einem Gehalt an einer
BsgI-Stelle (5'-3' GTGCAG N16/N14). (4,
Bahnen 5 und 6)
-
EcoRI-Adapter,
Präamplifikations-AFLP-Primer
und selektiver AFLP-Primer: bezüglich
der Sequenzen wird auf 2.1 verwiesen.
-
MseI-Adapter:
-
- 99I37: 5'-gacgatgagtgtgcag-3' (SEQ ID NO. 13)
- 99I38: 5'-tactgcacactcat-3' (SEQ ID NO. 14)
-
MseI +1-Präamplifikationsprimer
-
- 99I40: 5'-tactgcacactcat-3' (SEQ ID NO. 14))
-
MseI + 3 selektiver Amplifikationsprimer:
-
- 99I41: 5'-gacGATGAgtgtgcagtaacaa-3' (SEQ ID NO. 16)
-
(Die
in Großbuchstaben
dargestellten Nucleotide sind durch Phosphorthioat-Bindungen verbunden, um
Resistenz gegen T7-Gen-6-Exonuclease zu verleihen).
-
3. Ergebnisse
-
4 zeigt,
dass sehr ähnliche
Fingerabdrücke
erhalten werden, wenn standardmäßige AFLP-Adapter
und -Primer verwendet werden (Bahnen 1 und 2) oder wenn AFLP-Adapter
und -Primer verwendet werden, die eine GsuI-Stelle (Bahnen 3 und
4) oder eine BsgI-Typ IIS-Stelle (Bahnen 5 und 6) enthalten.
-
Die
Bahnen 1, 3 und 5 enthalten die EcoRI/MseI +2/+3-Fingerabdrücke, die
sich von der Probe N933 ableiten.
-
Die
Bahnen 2, 4 und 6 enthalten die EcoRI/MseI +2/+3-Fingerabdrücke, die
sich von der Probe NW20 ableiten.
-
(Die
+2/+3-selektiven Nucleotide sind in sämtlichen Fällen die gleichen (Bahnen 1–6) und
entsprechen dem EcoRI-Primer E12 (+AC) und dem MseI-Primer M47 (+CAA).
-
Die
Bahn 7 enthält
eine Leiter mit 10 Basenpaaren als Größenstandard.
-
Beispiel II:
-
Restriktionsenzymverdau
von AFLP-Reaktionen, erzeugt mit einem MseI-AFLP-Adapter und -Amplifikationsprimer
mit einem Gehalt an einer Typ IIS-Restriktionsenzymstelle
-
1. Biologisches
Material
-
Beim
verwendeten biologischen Material handelt es sich um zwei rekombinante
Inzuchtlinien (RIL) von Arabidopsis (Proben Nr. 1923 und 1904).
Bei den parentalen Linien der RIL-Population handelt es sich um
die Ökotypen
Colombia und Landsberg erecta. Die RIL wurden vom Arabidopsis-Aufbewahrungszentrum
in Nottingham (UK) bezogen.
-
2. EcoRI/MseI-AFLP-Matrizenherstellung,
Präamplifikation
und selektive Amplifikation
-
Sämtliche
Maßnahmen
wurden gemäß standardmäßigen Verfahren
(Vos et al., Nucleic Acids Research, Bd. 23, Nr. 21, S. 4407–4414 und
EP-A-0 534 858) durchgeführt.
Die Sequenzen der Adapter, Präamplifikationsprimer
und selektiven Amplifikationsprimer entsprechen den Angaben von
Beispiel I mit folgenden Ausnahmen:
-
2.1 Standardmäßige AFLP-Amplifikation:
-
Der
selektive Amplifikationsprimer M47 wurde ersetzt durch den Primer
M50:
5'-gatgagtcctgagtaacat-3
(SEQ ID NO. 17)
-
2.2 AFLP-Fingerabdrücke, erzeugt
mit MseI-Adaptern und AFLP-Primern
mit einem Gehalt an einer GsuI-Stelle
-
Der
+3 MseI-selektive Amplifikationsprimer I25 wurde ersetzt durch den
Primer
I32: 5'-gacgATGAGtctggagtaacag-3' (SEQ ID NO. 18)
-
(Die
in Großbuchstaben
dargestellten Nucleotide sind durch Phosphorthioat-Bindungen verbunden, um
Resistenz gegen T7-Gen-6-Exonuclease zu verleihen).
-
2.3 AFLP-Fingerabdrücke, erzeugt
mit MseI-Adaptern und AFLP- Primern
mit einem Gehalt an einer BsgI-Stelle
-
Der
+3 MseI-selektive Amplifikationsprimer I41 wurde ersetzt durch den
Primer
I48: 5'-gacgATGAGtgtgcagtaacat-3' (SEQ ID NO. 19)
-
(Die
in Kleinbuchstaben dargestellten Nucleotide sind durch Phosphorthioat-Bindungen verbunden, um
Resistenz gegen T7-Gen-6-Exonuclease zu verleihen).
-
3. Durchführung von
AFLP-Reaktionen mit doppelsträngigen
Fragmenten
-
Nach
der selektiven Amplifikationsreaktion gemäß dem standardmäßigen Verfahren
in einem Volumen von 20 μl
mit Primersequenzen, die in den Abschnitten 2.1, 2.2 und 2.3 beschrieben
sind, wurde eine identische Menge von 20 μl selektiven Amplifikationsreagenzien
zugesetzt, wodurch sich ein Gesamtvolumen von 40 μl ergab.
Ein zusätzlicher
Zyklus einer PCR-Amplifikation wurde mit dem Thermozyklusprofil
30 sec 94°C, 30
sec 56°C
und 4 min 72°C
durchgeführt,
um sämtliche
AFLP-Fragmente in doppelsträngige
DNA umzuwandeln.
-
4. Restriktionsenzymverdau
-
Im
Anschluss an die Herstellung von doppelsträngigen AFLP-Reaktionsgemischen gemäß den Angaben
in den vorstehenden Abschnitten 2 und 3 wurde eine 5 μl-Probe aus
jedem Röhrchen
vor dem Restriktionsenzymverdau als Kontrolle entnommen. Der restliche
Inhalt der einzelnen Röhrchen
(Volumen 35 μl)
wurde mit 15 μl
Restriktionsligationspuffer versetzt, wodurch sich ein Gesamtvolumen
von 50 μl
ergab. 5 μl
GsuI- oder BsgI-Restriktionsenzym wurde zu den AFLP-Reaktionsgemischen,
die mit den entsprechenden AFLP-Adapter- und Primersequenzen hergestellt
worden waren, gegeben. Die Proben wurden 110 Minuten bei 37°C (BsgI)
oder 30°C
(GsuI) inkubiert. Nach dem Restriktionsenzymverdau wurde eine weitere
Aliquotmenge von 5 μl entnommen,
mit Aufsetzfarbstoff vermischt und zusammen mit den unverdauten
Kontrollproben auf ein 18%-Polyacrylamidgel aufgesetzt.
-
5. Ergebnisse
-
5 enthält folgende
Angaben:
AFLP-Reaktionsgemische, hergestellt mit eine GsuI-Stelle
enthaltenden MseI-Adaptern
und AFLP-Primern:
Bahn 1: Probe 1923, AFLP-Reaktion E12/I32
(GsuI-Stelle) vor Restriktionsenzymverdau.
Bahn 2: Probe 1904,
AFLP-Reaktion E12/I32 (GsuI-Stelle) vor Restriktionsenzymverdau.
Bahn
3: Probe 1923, AFLP-Reaktion E12/I32 (GsuI-Stelle) nach Restriktionsenzymverdau.
Bahn
4: Probe 1904, AFLP-Reaktion E12/I32 (GsuI-Stelle) nach Restriktionsenzymverdau.
AFLP-Reaktionsgemische,
hergestellt mit eine BsgI-Stelle enthaltenden MseI-Adaptern und AFLP-Primern:
Bahn
5: Probe 1923, AFLP-Reaktion E12/I48 (BsgI-Stelle) vor Restriktionsenzymverdau.
Bahn
6: Probe 1904, AFLP-Reaktion E12/I48 (BsgI-Stelle) vor Restriktionsenzymverdau.
Bahn
7: Probe 1923, AFLP-Reaktion E12/I48 (BsgI-Stelle) nach Restriktionsenzymverdau.
Bahn
8: Probe 1904, AFLP-Reaktion E12/I48 (BsgI-Stelle) nach Restriktionsenzymverdau.
Standardmäßige AFLP-Reaktionen
Bahn
9: Probe 1923, standardmäßige AFLP-Reaktion
E12/M50 vor Restriktionsenzymverdau.
Bahn 10: Probe 1904, standardmäßige AFLP-Reaktion
E12/M50 vor Restriktionsenzymverdau.
Bahn 11: Probe 1923, standardmäßige AFLP-Reaktion
E12/M50 nach Restriktionsenzymverdau.
Bahn 12: Probe 1904,
standardmäßige AFLP-Reaktion
E12/M50 nach Restriktionsenzymverdau.
Größenleiter:
Bahn 13: enthält eine
Größenleiter
mit 10 Basenpaaren als Standard für die Fragmentgröße.
-
5 zeigt
folgendes:
- 1) Ein starkes Fragment von 32 Basen
in den Bahnen 3 und 4, wie erwartet nach Verdau mit GsuI.
- 2) Ein starkes Fragment mit 32 Basen in den Bahnen 7 und 8 wie
erwartet nach Verdau mit BsgI.
- 3) Kein Restriktionsfragment mit 32 Basen in den übrigen Bahnen
(Proben vor Verdau mit GsuI oder BsgI oder in einer der Bahnen 9–12, die
die standardmäßigen AFLP-Reaktionsgemische
enthalten).
-
Somit
zeigt 5, dass doppelsträngige AFLP-Oligotags durch
Herstellung von AFLP-Matrizen mit Adaptern und AFLP-Primern mit
einem Gehalt an einer BsgI- oder GsuI-Stelle und Verdau von AFLP-Reaktionsgemischen
mit einem Gehalt an doppelsträngigen
DNA-Fragmenten mit diesen Restriktionsenzymen erzeugt werden können.
-
Beispiel III:
-
Erzeugung von spezifischen
nachweisbaren Oligonucleotiden unter Verwendung einer "doppelt schneidenden" Restriktionsendonuclease
-
Genomische
DNA wird unter Verwendung von BcgI verdaut, um ein Gemisch bereitzustellen,
das kleine Fragmente mit der oder den BcgI-Erkennungssequenzen sowie
große
Fragmente ohne einen Gehalt an einer derartigen BcgI-Erkennungsstelle
enthält.
Die Fragmente mit einem Gehalt an der BcgI-Erkennungsstelle können schematisch folgendermaßen wiedergegeben
werden:
-
-
Das
Gemisch von Fragmenten wird mit zwei verschiedenen Adaptern (Adapter
X: xxxxxNN, Adapter Y: yyyyyNN), die jeweils eine verschiedene Kernsequenz
aufweisen, ligiert und amplifiziert. Der untere Strang unterliegt
keiner Ligation, wird aber während
der ersten Amplifikationsstufe "aufgefüllt". Dies liefert Fragmente, die
an ihren jeweiligen Termini die Adapter X-X, X-Y, Y-X oder Y-Y aufweisen.
-
-
Die
Komplexizität
des Gemisches wird durch Amplifikation mit Primern mit einem Gehalt
an selektiven Nucleotiden verringert. Um eine Fehlpaarung zu verringern,
werden Amplifikationen durchgeführt,
bei denen die Anzahl an selektiven Nucleotiden, die bei jeder Amplifikationsstufe
verwendet werden, nicht um mehr als 1 oder 2 pro Amplifikationsstufe
erhöht
wird. Nur die Fragmente mit verschiedenen Adaptern an beiden Termini unterliegen
einer exponentiellen Amplifikation. Gegebenenfalls werden für eine letzte
+ATG/+CGA-Erweiterung 2 oder 3 aufeinanderfolgende Amplifikationen
durchgeführt.
Bei der letzten Amplifikationsstufe wird ein Primer mit einem Biotin-Molekül ("bio") markiert.
-
-
Die
Fragmente werden unter Verwendung von Streptavidin-Kügelchen
gereinigt. Die Oligonucleotid-Markierungen werden durch Behandlung
der Kügelchen
mit Alkali oder durch Wärmedenaturierung
isoliert. Die Markierungen werden im Überstand der Alkali- oder Wärmebehandlung
erhalten.
-
-
Die
Oligonucleotid-Markierungen werden unter Anwendung von Massenspektroskopie
analysiert, z. B. durch Bestimmung der Masse der Markierungen mit
einer Länge
von 70 Nucleotiden, gegebenenfalls nach Verdau mit BcgI, um nicht-informative Adaptersequenzen
zu entfernen, was zu einer höheren
Auflösung
beim Nachweis der erhaltenen Markierungen mit einer Länge von
32 Nucleotiden führt.
-
Dieses
Verfahren kann folgendermaßen
durchgeführt
werden:
Die DNA-Matrize wird durch Verdau von 200–500 ng
genomischer DNA mit 5 Einheiten BcgI hergestellt. Die auf diese
Weise erhaltenen Restriktionsfragmente werden mit einem Gemisch
der folgenden Adapter ligiert:
-
Adapter 1: (SEQ ID NO.
20 und 21)
-
- 5' CTCGTAGACTGCGTACCNN
3'
- 3' GAGCATCTGACGCATGG
5'
-
Adapter 2: (SEQ ID NO.
22 und 23)
-
- 5' GACGATGAGTCCTGAGANN
3'
- 3' CTGCTACTCAGGACTCT
5'
-
Das
Gemisch von Adapter-ligierten Fragmenten wird sodann unter Anwendung
einer Präamplifikation mit
einem Satz von +1- und +2-Primern zur Verwendung mit Adapter 1 bzw.
Adapter 2 amplifiziert, d. h.
+1-Primer für Adapter 1: CTCGTAGACTGCGTACCN
(SEQ ID NO. 24)
+2-Primer für
Adapter 2: GACGATGAGTCCTGAGACN (SEQ ID NO. 25)
-
Das
Präamplifikationsprofil
umfasst eine kurze Denaturierung (1 sec, 94°C), gefolgt von einer kurzen Verlängerung
(5 sec, 56°C),
beide 40-mal wiederholt. Ein derartiges Profil begünstigt die
Amplifikation der kleinen Adapter-ligierten Fragmente im Vergleich
zur Amplifikation der großen
Adapter-ligierten Fragmente.
-
Der
+1/+2-Präamplifikation
schließt
sich eine selektive +2-Amplifikation, eine selektive +3-Amplifikation
oder eine selektive +4-Amplifikation (oder eine Kombination von
+2-, +3- oder +4-selektiven Amplifikationen) unter Verwendung der
folgenden Primer an:
+2-Primer für Adapter 1: CTCGTAGACTGCGTACCNN
(SEQ ID NO. 26)
+3-Primer für
Adapter 2: GACGATGAGTCCTGAGACNN (SEQ ID NO. 27)
+3-Primer für Adapter
1: CTCGTAGACTGCGTACCNNN (SEQ ID NO. 28)
+4-Primer für Adapter
2: GACGATGAGTCCTGAGACNNN (SEQ ID NO. 29)
-
Einer
der bei der letzten Amplifikationsstufe verwendeten Primer enthält eine
5'-Biotingruppe. Das
Gemisch von amplifizierten Fragmenten wird sodann isoliert und gereinigt,
indem man das Gemisch mit magnetischen Kügelchen, die mit Streptavidin
beschichtet sind, in Kontakt bringt. Die Oligonucleotidfragmente
werden durch Inkubation der Kügelchen,
die die Restriktionsfragmente tragen, mit Alkali oder durch Wärmebehandlung
(5 min, 95°C)
isoliert. Der auf diese Weise erhaltene Überstand, der die amplifizierten
Restriktionsfragmente enthält,
kann sodann analysiert werden, z. B. durch eine massenspektroskopische
Technik, wie MALDI-TOF. Das selektive Amplifikationsprofil umfasst
eine kurze Denaturierung (1 sec, 94°C), gefolgt von einer kurzen
Verlängerung
(5 sec, 65°C),
beide 13-mal wiederholt, wobei die Verlängerungstemperatur allmählich auf
56°C mit
einer Temperaturverringerung von 0,7°C pro Zyklus abgesenkt wird,
wonach sich weitere 23 Zyklen anschließen, die aus einer Denaturierungsstufe
von 1 sec bei 94°C
und einer Verlängerungsstufe
von 5 sec bei 56°C
bestehen.
-
Beispiel IV
-
Erzeugung von Oligotags
aus AFLP-Reaktionsgemischen, die mit einem MseI-AFLP-Adapter und
einem Amplifikationsprimer mit einer Typ IIS-Restriktionsenzymstelle erzeugt worden
sind,
-
1. Biologisches
Material
-
Beim
verwendeten biologischen Material handelt es sich um zwei parentale
Linien (Proben IR20 und 6383) aus einer F2-Population von Reis.
Die parentalen Linien wurden von IRRI (Philippinen) bezogen.
-
2. EcoRI/MseI-AFLP-Matrizenherstellung,
Präamplifikation
und selektive Amplifikation
-
Sämtliche
Maßnahmen
wurden gemäß standardmäßigen Verfahren
(Vos et al., Nucleic Acids Research, Bd. 23, Nr. 21, S. 4407–4414 und
EP-A-0 534 858) durchgeführt.
AFLP-Reaktionsgemische wurden mit 33P radioaktiv markiert und an
einem standardmäßigen AFLP-Gel
(Sequenziergel) aufgetrennt. Die Sequenzen der Adapter, Präamplifikationsprimer
und selektiven Amplifikationsprimer entsprechen den Angaben in Beispiel
I mit folgenden Ausnahmen:
-
2.1 AFLP-Fingerabdrücke, erzeugt
mit MseI-Adaptern und AFLP-Primern
mit einem Gehalt an einer GsuI-Stelle (5'-3' CTGGAG
N16/N14). (7).
-
Der
+3-MseI-selektive Amplifikationsprimer I25 wurde durch den Primer
00s45thio: 5'-gatgaGTCTGGAGTAACAC-3' (SEQ ID NO. 30),
(Die in Kleinbuchstaben dargestellten Nucleotide sind durch Phosphorthioat-Bindungen
verbunden, um Resistenz gegen T7-Gen-6-Exonuclease zu verleihen).
-
2.2 AFLP-Fingerabdrücke, erzeugt
mit MseI-Adaptern und AFLP-Primern
mit einem Gehalt an einer BsgI-Stelle (5'-3' GTGCAG
N16/N14). (8).
-
Der
+3-MseI-selektive Amplifikationsprimer I41 wurde durch den Primer
00s24bio: 5'-GA(bioT)GAGTGTGCAGTAACAC-3' (SEQ ID NO. 31)
ersetzt (bioT bezieht sich auf ein mit dem Desoxythymidinnucleosid
gekuppeltes Biotin-Molekül).
-
3. Herstellung von AFLP-Reaktionsgemischen
mit doppelsträngigen
Fragmenten
-
Nach
der selektiven Amplifikationsreaktion gemäß dem standardmäßigen Verfahren
in einem Volumen von 20 μl
mit den in den Abschnitten 2.1 und 2.2 beschriebenen Primersequenzen
wurde eine identische Menge von 20 μl selektiven Amplifikationsreagenzien
zugegeben, wodurch sich ein Gesamtvolumen von 40 μl ergab.
Ein zusätzlicher
Zyklus der PCR-Amplifikation wurde gemäß dem Thermozyklusprofil 30
sec bei 94°C,
1 min 56°C
und 2 min 72°C
durchgeführt,
um sämtliche
AFLP-Fragmente in doppelsträngige
DNA umzuwandeln.
-
4. Herstellung von AFLP-Oligonucleotid-Markierungen
-
Im
Anschluss an die Herstellung von doppelsträngigen AFLP-Reaktionsgemischen gemäß den Angaben
in den vorstehenden Abschnitten 2 und 3 wurde eine Probe von 10 μl aus jedem
Röhrchen
entnommen und vor der Herstellung der AFLP-Oligonucleotid-Markierung
mit 10 μl
Aufsetzfarbstoff als Kontrolle vermischt. 10 μl eines jeden Röhrchens
wurden mit 5 μl
Gemisch mit einem Gehalt an 0,5 μl
10 × PCR-Puffer,
0,66 Einheiten Exonuclease I, 0,594 μl 10 × Shrimp-alkalische Phosphatase-Puffer und ddH2O versetzt, wodurch sich ein Gesamtvolumen
von 15 μl
ergab. Die Proben wurden 30 Minuten bei 37°C inkubiert, wonach sich eine 10-minütige Inkubation
bei 70°C
zur Inaktivierung der Exonuclease I anschloss. Diese 15 μl-Probe wurde
mit 10 μl
Restriktionsenzymgemisch mit einem Gehalt an 2,5 μl Restriktionsenzympuffer,
3 Einheiten GsuI- oder BsgI-Restriktionsenzym und S-Adenosylmethionin
gemäß den Angaben
des Herstellers ersetzt. Die Proben wurden 180 min bei 30°C (GsuI)
oder 37°C
(BsgI) inkubiert. Nach dem Restriktionsenzymverdau wurde eine 5 μl Aliquotmenge
entnommen, mit Aufsetzfarbstoff vermischt und auf ein Sequenzierungsgel
zusammen mit der unbehandelten Kontrollprobe als Kontrolle für den Verdau
durch die Restriktionsenzyme aufgesetzt.
-
Der
Rest des Restriktionsenzym-Verdauungsgemisches wurde zur Isolierung
der Oligonucleotid-Markierungen verwendet.
-
Das
GsuI-Verdauungsgemisch wurde mit 5 μl 5 × T7-Gen-6-Exonuclease-Puffer
und 5 Einheiten T7-Gen-6-Exonuclease versetzt und 1 Stunde bei 37°C inkubiert,
wonach sich eine 10-minütige
Inkubation bei 70°C
anschloss. Eine 5 μl-Probe
wurde entnommen und mit 5 μl
Aufsetzfarbstoff vermischt und auf ein Sequenzierungsgel zusammen
mit den vorstehend erwähnten
Proben aufgesetzt. Der Rest der Probe wurde unter Verwendung eines
Nucleotid-Entfernungskits der Fa. Qiagen gereinigt.
-
Die
Probe wurde von der Qiagen-Säule
mit 100 μl
ddH2O eluiert und durch Abdampfen des Wassers auf
ein Endvolumen von 15 μl
eingeengt. Diese 15 μl-Probe wurde mit 15 μl Aufsetzfarbstoff
vermischt und auf ein Sequenzierungsgel zusammen mit den vorstehend
erwähnten
Proben aufgesetzt.
-
Das
BsgI-Verdauungsgemisch wurde mit einem Gemisch mit einem Gehalt
an 5 μl
mit Streptavidin beschichteten magnetischen Kügelchen, das in 80 μl STEX-Lösung (1 000 mM NaCl/10 mM Tris
HCl/1 mM EDTA/0,1% Triton X-100, pH-Wert 8,0) rekonstituiert worden
war, versetzt und 30 Minuten bei Raumtemperatur unter mäßigem Bewegen
inkubiert. Nach dieser Inkubation wurden die Kügelchen mit einer Magnetteilchen-Konzentriervorrichtung
eingeengt und nacheinander 2-mal mit 100 μl STEX und 1-mal mit 100 μl ddH2O gewaschen und in 15 μl rekonstituiert. Die Oligonucleotid-Markierungen
wurden 5 Minuten bei 95°C
inkubiert. Nach Einengen mit einer Magnetteilchen-Konzentriervorrichtung
wurde der Überstand
rasch entfernt und in ein weiteres Probenröhrchen übertragen. 15 ml Aufsetzfarbstoff
wurden zugegeben. Diese Probe wurde auf Sequenzierungsgel zusammen
mit den vorstehend erwähnten
Proben aufgesetzt.
-
Sämtliche
vorerwähnten
Proben wurden an einem denaturierenden 6%igen Polyacrylamidgel analysiert.
-
5. Ergebnisse
-
In 7 ist
folgendes enthalten:
AFLP-Reaktionsgemische, hergestellt mit
MseI-Adaptern und AFLP-Primern mit einem Gehalt an einer GsuI-Stelle:
Bahn
1: enthält
eine Größenleiter
mit 10 Basenpaaren als Standard für die Fragmentgröße; die
Fragmentgrößen in Basenpaaren
sind auf der linken Seite angegeben.
Bahn 2: Probe IR20, AFLP-Reaktion
E35/00s45thio (GsuI-Stelle), bei der der E35-Primer mit 33P markiert
war.
Bahn 3: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s45thio (GsuI-Stelle),
bei der der E35-Primer mit 33P markiert war.
Bahn 4: Probe
IR20, AFLP-Reaktion E35/00s45thio (GsuI-Stelle), bei der der 00s45-Thioprimer
mit 33P markiert war.
Bahn 5: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s45thio
(GsuI-Stelle), bei der der 00s45-Thioprimer mit 33P markiert war.
Bahn
6: Probe IR20, AFLP-Reaktion E35/00s45thio (GsuI-Stelle), bei der
der E35-Primer mit 33P markiert war, gefolgt von einem Verdau mit
Exonuclease I und GsuI.
Bahn 7: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s45thio
(GsuI-Stelle), bei der der E35-Primer mit 33P markiert war, gefolgt
von einem Verdau mit Exonuclease I und GsuI.
Bahn 8: Probe
IR20, AFLP-Reaktion E35/00s45thio (GsuI-Stelle), bei der der 00s45-Thioprimer
mit 33P markiert war, gefolgt von einem Verdau mit Exonuclease I
und GsuI.
Bahn 9: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s45thio (GsuI-Stelle),
bei der der 00s45-Thioprimer mit 33P markiert war, gefolgt von einem
Verdau mit Exonuclease I und GsuI.
Bahn 10: Probe IR20, AFLP-Reaktion
E35/00s45thio (GsuI-Stelle), bei der der E35-Primer mit 33P markiert war,
gefolgt von einem Verdau mit Exonuclease I, GsuI und T7-Gen-6-Exonuclease.
Bahn
11: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s45thio (GsuI-Stelle), bei der
der E35-Primer mit 33P markiert war, gefolgt von einem Verdau mit
Exonuclease I, GsuI und T7-Gen-6-Exonuclease.
Bahn 12: Probe
IR20, AFLP-Reaktion E35/00s45thio (Gsul-Stelle), bei der der 00s45-Thioprimer
mit 33P markiert war, gefolgt von einem Verdau mit Exonuclease I,
GsuI und T7-Gen-6-Exonuclease.
Bahn 13: Probe 6383, AFLP-Reaktion
E35/00s45thio (GsuI-Stelle), bei der der 00s45-Thioprimer mit 33P
markiert war, gefolgt von einem Verdau mit Exonuclease I, GsuI und
T7-Gen-6-Exonuclease.
Bahn 14: Probe IR20, AFLP-Reaktion E35/00s45thio
(GsuI-Stelle), bei der der E35-Primer mit 33P markiert war, gefolgt
von einem Verdau mit Exonuclease I, GsuI und T7-Gen-6-Exonuclease
und anschließende
Reinigung unter Verwendung einer Nucleotid-Entfernungssäule.
Bahn
15: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s45thio (GsuI-Stelle), bei der
der E35-Primer mit 33P markiert war, gefolgt von einem Verdau mit
Exonuclease I, GsuI und T7-Gen-6-Exonuclease und anschließende Reinigung
unter Verwendung einer Nucleotid-Entfernungssäule.
Bahn 16: Probe IR20,
AFLP-Reaktion E35/00s45thio (GsuI-Stelle), bei der der E35-Primer
mit 33P markiert war, gefolgt von einem Verdau mit Exonuclease I,
GsuI und T7-Gen-6-Exonuclease und anschließende Reinigung unter Verwendung
einer Nucleotid-Entfernungssäule.
Bahn
17: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s45thio (GsuI-Stelle), bei der
der E35-Primer mit 33P markiert war, gefolgt von einem Verdau mit
Exonuclease I, GsuI und T7-Gen-6-Exonuclease und anschließende Reinigung
unter Verwendung einer Nucleotid-Entfernungssäule.
-
8 enthält folgendes:
AFLP-Reaktionsgemische,
hergestellt mit MseI-Adaptern und AFLP-Primern mit einem Gehalt
an einer BsgI-Stelle:
Bahn 1: enthält eine Größenleiter mit 10 Basenpaaren
als Standard für
die Fragmentgröße; die
Fragmentgrößen in Basenpaaren
sind auf der linken Seite angegeben.
Bahn 2: Probe IR20, AFLP-Reaktion
E35/00s24bio (BsgI-Stelle), bei der der E35-Primer mit 33P markiert
war.
Bahn 3: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s24bio (BsgI-Stelle),
bei der der E35-Primer mit 33P markiert war.
Bahn 4: Probe
IR20, AFLP-Reaktion E35/00s24bio (BsgI-Stelle), bei der der 00s24-Bioprimer
mit 33P markiert war.
Bahn 5: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s24bio
(BsgI-Stelle), bei der der 00s24-Bioprimer mit 33P markiert war.
Bahn
6: Probe IR20, AFLP-Reaktion E35/00s24bio (BsgI-Stelle), bei der
der E35-Primer mit 33P markiert war, anschließend einem Verdau mit Exonuclease
I und BsgI.
Bahn 7: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s24bio
(BsgI-Stelle), bei der der E35-Primer mit 33P markiert war, anschließend Verdau
mit Exonuclease I und BsgI.
Bahn 8: Probe IR20, AFLP-Reaktion
E35/00s24bio (BsgI-Stelle), bei der der 00s24-Bioprimer mit 33P
markiert war, anschließend
Verdau mit Exonuclease I und BsgI.
Bahn 9: Probe 6383, AFLP-Reaktion
E35/00s24bio (BsgI-Stelle), bei der der 00s24-Bioprimer mit 33P
markiert war, anschließend
Verdau mit Exonuclease I und BsgI.
Bahn 10: Probe IR20, AFLP-Reaktion
E35/00s24bio (BsgI-Stelle), bei der der E35-Primer mit 33P markiert
war, anschließend
Verdau mit Exonuclease I und BsgI, gefolgt von einer Isolation der
Oligonucleotid-Markierungen unter Verwendung von magnetischen Strepavidin-Kügelchen.
Bahn
11: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s24bio (BsgI-Stelle), bei der
der E35-Primer mit 33P markiert war, anschließend Verdau mit Exonuclease
I und BsgI, gefolgt von einer Isolation der Oligonucleotid-Markierungen
unter Verwendung von magnetischen Strepavidin-Kügelchen.
Bahn 12: Probe
IR20, AFLP-Reaktion E35/00s24bio (BsgI-Stelle), bei der der E35-Primer
mit 33P markiert war, anschließend
Verdau mit Exonuclease I und BsgI, gefolgt von einer Isolation der
Oligonucleotid-Markierungen unter Verwendung von magnetischen Strepavidin-Kügelchen.
Bahn
13: Probe 6383, AFLP-Reaktion E35/00s24bio (BsgI-Stelle), bei der
der 00s24-Bioprimer mit 33P markiert war, anschließend Verdau
mit Exonuclease I und BsgI, gefolgt von einer Isolation der Oligonucleotid-Markierungen
unter Verwendung von magnetischen Strepavidin-Kügelchen.
-
7 zeigt
folgendes:
- 1) Eine Markierung von E35 oder
00s45thio führt
erwartungsgemäß zu einem
vergleichbaren Fingerabdruck in den Bahnen 2 und 4 und in den Bahnen
3 und 5 mit gewissen Beweglichkeitsänderungen aufgrund von Sequenzunterschieden
zwischen den 33P-markierten Strängen
der Fragmente.
- 2) Die Fragmentgrößen in den
Bahnen 6 und 7 sind nach Verdau mit GsuI um 29 Nucleotide verringert,
verglichen mit den Fragmentgrößen in den
Bahnen 2 und 3.
- 3) Erwartungsgemäß werden
fast alle Fragmente durch GsuI verdaut, was in den Bahnen 8 und
9 zu einem starken Fragment mit 29 Nucleotiden führt.
- 4) Die Bahnen 10 und 11 zeigen, dass die GsuI-verdauten Fragmente,
die in den Bahnen 6 und 7 ersichtlich sind, erwartungsgemäß durch
T7-Gen-6-Exonuclease
verdaut werden.
- 5) Die 33P-markierten 00s45thio enthaltenden Fragmente werden
erwartungsgemäß durch
den Verdau mit T7-Gen-6-Exonuclease nicht beeinflusst, wie aus den
Bahnen 12 und 13 ersichtlich ist.
- 6) Nach Reinigung mit dem Nucleotid-Entfernungskit sind die
Fragmente mit 29 Nucleotiden immer noch vorhanden, wie aus den Bahnen
16 und 17 ersichtlich ist.
-
8 zeigt
folgendes:
- 1) Die Markierung von E35 oder 00s24bio
führt erwartungsgemäß zu einem
vergleichbaren Fingerabdruck in den Bahnen 2 und 4 und in den Bahnen
3 und 5 mit gewissen Beweglichkeitsänderungen aufgrund von Sequenzunterschieden
zwischen den 33P-markierten Strängen
der Fragmente und der Anwesenheit eines Biotinmoleküls (was
zu einer geringeren Beweglichkeit der Fragmente führt).
- 2) Die Fragmentgrößen in den
Bahnen 6 und 7 sind nach Verdau mit BsgI um 29 Nucleotide verringert,
verglichen mit den Fragmentgrößen in den
Bahnen 2 und 3.
- 3) Erwartungsgemäß werden
fast sämtliche
Fragmente durch BsgI verdaut, was zu einem starken Fragment von
29 Nucleotiden (das aufgrund der Anwesenheit eines Biotin-Moleküls als ein
Fragment mit einer Beweglichkeit von 34 Nucleotiden wandert) in
den Bahnen 8 und 9 führt.
- 4) Nach Reinigung mit Streptavidin-beschichteten, magnetischen
Kügelchen
sind in den Bahnen 12 und 13 die Fragmente mit 29 Nucleotiden immer
noch vorhanden.
-
Beispiel V
-
Erzeugung von Oligotags
durch AFLP-Reaktionen unter Verwendung eines Typ IIS-Restriktionsenzyms,
Adapters und Amplifikationsprimers
-
1. Biologisches
Material
-
Beim
verwendeten biologischen Material handelt es sich um zwei parentale
Linien (Proben IR20 und 6383) aus einer F2-Population von Reis.
Die parentalen Linien wurden von IRRI (Philippinen) bezogen.
-
2. BcgI-AFLP-Matrizenpräparation,
Präamplifikation
und selektive Amplifikation
-
2.1 Matrizenpräparation
unter Verwendung von BcgI
-
Matrizenpräparationen
wurden gemäß standardmäßigen Verfahren
(Vos et al., Nucleic Acids Research, Bd. 23, Nr. 21, S. 4407–4414 und
EP-A-0 534 858) durchgeführt,
mit der Ausnahme, dass das BcgI-Restriktionsenzym vor der Ligation
der Adapter durch 10-minütige
Inkubation des Restriktionsverdauungsgemisches bei 70°C inaktiviert
wurde. Die Sequenzen der Adapter, Präamplifikationsprimer und selektiven
Amplifikationsprimer sind nachstehend angegeben:
-
BcgI-Adaptersequenz 1:
-
- 00s25: 5'-ctcgtagactgcgtaccNN-3' (SEQ ID NO. 32)
- 00s26: 5'-ggtacgcagtctacgag-3' (SEQ ID NO. 33)
wobei
N eine der vier Desoxynucleoside A, C, G oder T bedeutet.
-
BcgI-Adaptersequenz 2:
-
- 00s27: 5'-gacgatgagtcctgagaNN-3' (SEQ ID NO. 34)
- 00s28: 5'-tctcaggactcatcgtc-3' (SEQ ID NO. 35)
wobei
N eine der vier Desoxynucleoside A, C, G oder T bedeutet.
-
BcgI +1-Präamplifikationsprimer
an Adaptersequenz 1:
-
- 00s29: 5'-ctcgtagactgcgtacca-3' (SEQ ID NO. 36)
-
BcgI +2-Präamplifikationsprimer
an Adaptersequenz 2:
-
- 00s35: 5'-gacgatgagtcctgagacc-3' (SEQ ID NO. 37)
-
BcgI +3-Amplifikationsprimer
an Adaptersequenz 1 :
-
- 00s31bio: 5'-bio-ctcgtagactgcgtaccaca-3' (SEQ ID NO. 38)
(bio
bezeichnet ein Biotin-Molekül,
das an das 5'-Ende
des Primers gekuppelt ist).
-
BcgI +4-Amplifikationsprimer
an Adaptersequenz 2:
-
- 00s41: 5'-gacgatgagtcctgagaccac-3' (SEQ ID NO. 39)
- 00s42: 5'-gacgatgagtcctgagaccag-3' (SEQ ID NO. 40)
-
2.2 Präamplifikationen
-
Präamplifikationsreaktionen
wurden gemäß den standardmäßigen Verfahren
durchgeführt,
mit der Ausnahme, dass die vorerwähnten Primer (00s29 und 00s35)
verwendet wurden und dass das Thermozyklusprotokoll auf die Amplifikation
kleiner Fragmente angepasst wurde.
-
Das
Thermozyklusprotokoll bestand aus 40 Zyklen mit 1 sec bei 94°C und 5 sec
bei 56°C.
-
2.3 AFLP-selektive Amplifikation
-
AFLP-Reaktionsgemische
wurden mit 33P radioaktiv markiert und an einem standardmäßigen AFLP-(Sequenz)-Gel
aufgetrennt.
-
Die
Durchführung
der selektiven Amplifikationsreaktionen entsprach dem standardmäßigen Verfahren,
mit der Ausnahme, dass die vorerwähnten Primer in folgenden Kombinationen
verwendet wurden:
Kombination 1: 00s31bio/00s41
Kombination
2: 00s31bio/00s42
-
Das
selektive Amplifikations-Thermozyklusverfahren wurde an die Amplifikation
kleiner Fragmente angepasst.
-
Das
angewandte selektive Thermozyklusverfahren bestand aus 13 Zyklen
(1 sec, 94°C
und 5 sec, 65°C),
wobei die Temperatur von 65°C
auf 56°C
verringert wurde, wonach sich 23 Zyklen anschlossen (1 sec, 94°C und 5 sec,
56°C).
-
3. Herstellung von AFLP-Reaktionsgemischen
mit doppelsträngigen
Fragmenten
-
Nach
der selektiven Amplifikationsreaktion in einem Volumen von 20 μl mit den
im Abschnitt 2.3 beschriebenen Primersequenzen wurde eine identische
Menge an 20 μl
selektiven Amplifikationsreagenzien zugesetzt, wodurch sich ein
Gesamtvolumen von 40 μl
ergab. Ein zusätzlicher
Zyklus der PCR-Amplifikation wurde gemäß dem Thermozyklusprofil mit
1 sec bei 94°C
und 5 sec bei 56°C
durchgeführt,
um sämtliche
AFLP-Fragmente in doppelsträngige
DNA-Fragmente umzuwandeln.
-
4. Präparation von AFLP-Oligonucleotid-Markierungen
-
Im
Anschluss an die Präparation
von doppelsträngigen
AFLP-Reaktionsgemischen,
die in den vorstehenden Abschnitten 2 und 3 beschrieben wurden,
wurde eine 5 μl-Probe
aus jedem Röhrchen
entnommen und mit 5 μl
Aufsetzfarbstoff als Kontrolle vor Präparation einer AFLP-Oligonucleotid-Markierung
vermischt.
-
In
einem Röhrchen
wurden 5 μl
doppelsträngiges
AFLP-Reaktionsprodukt mit 15 μl
STEX mit einem Gehalt an 5 μl
mit Streptavidin beschichteten magnetischen Kügelchen vermischt und 30 Minuten
bei Raumtemperatur unter mäßigem Bewegen
inkubiert. Nach dieser Inkubation wurden die Kügelchen mit einer Magnetteilchen-Konzentriervorrichtung
eingeengt und nacheinander 2-mal mit 100 μl STEX und 1-mal mit 100 μl ddH2O
gewaschen und in 10 μl
ddH2O rekonstituiert. Die Oligonucleotid-Markierungen
wurden 5 Minuten bei 95°C
inkubiert. Nach Einengen an einer Magnetteilchen-Konzentriervorrichtung
wurde der Überstand
rasch entfernt und in ein weiteres Probenröhrchen übertragen und mit 10 μl Aufsetzfarbstoff
versetzt. Diese Probe wurde auf ein Sequenziergel zusammen mit den
vorerwähnten
Proben aufgesetzt.
-
Sämtliche
vorerwähnten
Proben wurden an einem denaturierenden 6%igen Polyacrylamid-Sequenziergel
analysiert.
-
5. Ergebnisse
-
9 enthält folgendes:
AFLP-Reaktionsgemische,
hergestellt aus Matrizen, die mit dem BcgI-Restriktionsenzym hergestellt worden sind:
Bahnen
1, 6, 7 und 12: sie enthalten eine Leiter mit einer Größe von 10
Basenpaaren als Standard für
die Fragmentgröße; die
Fragmentgrößen sind
auf der rechten Seite in Basenpaaren angegeben.
Bahn 2: Probe
IR20, AFLP-Reaktion 00s40/00s31bio, wobei der 00s40-Primer mit 33P
markiert ist.
Bahn 3: Probe 6383, AFLP-Reaktion 00s40/00s31bio,
wobei der 00s40-Primer mit 33P markiert ist.
Bahn 4: Probe
IR20, AFLP-Reaktion 00s40/00s31bio, wobei der 00s40-Primer mit 33P
markiert ist, gefolgt von einer Isolierung der Oligonucleotid-Markierungen
unter Verwendung von magnetischen Streptavidin-Kügelchen.
Bahn 5: Probe
6383, AFLP-Reaktion 00s40/00s31bio, wobei der 00s40-Primer mit 33P
markiert ist, gefolgt von einer Isolierung der Oligonucleotid-Markierungen
unter Verwendung von magnetischen Streptavidin-Kügelchen.
Bahn 8: Probe
IR20, AFLP-Reaktion 00s41/00s31bio, wobei der 00s41-Primer mit 33P
markiert ist.
Bahn 9: Probe 6383, AFLP-Reaktion 00s41/00s31bio,
wobei der 00s41-Primer mit 33P markiert ist.
Bahn 10: Probe
IR20, AFLP-Reaktion 00s41/00s31bio, wobei der 00s41-Primer mit 33P
markiert ist, gefolgt von einer Isolierung der Oligonucleotid-Markierungen
unter Verwendung von magnetischen Streptavidin-Kügelchen.
Bahn 11: Probe
6383, AFLP-Reaktion 00s4 I/00s31bio, wobei der 00s41-Primer mit
33P markiert ist, gefolgt von einer Isolierung der Oligonucleotid-Markierungen
unter Verwendung von magnetischen Streptavidin-Kügelchen.
-
9 zeigt
folgendes:
- 1) Das angepasste Amplifikationsprofil
zeigt klar die Amplifikation des Fragments mit 70 Nucleotiden, wie aus
den Bahnen 2, 3, 8 und 9 ersichtlich ist.
- 2) Nach Reinigung unter Verwendung von mit Streptavidin beschichteten
magnetischen Kügelchen
sind die Fragmente mit 70 Nucleotiden in den Bahnen 4, 5, 10 und
11 immer noch vorhanden.
-
Beispiel VI
-
Darstellung eines alternativen
Verfahrens zur Erzeugung von Oligonucleotid-Markierungen mit fixierter
Länge, beispielsweise
für die
massenspektroskopische Analyse
-
Beginn
mit BcgI-verdauten DNA-Fragmenten:
-
-
Adapter
X (xxxxxNN) und Y (yyyyNN) jeweils mit einer anderen Kernsequenz
werden mit BcgI-verdauten DNA-Fragmenten verknüpft.
-
-
Die
Komplexizität
des DNA-Gemisches wird durch Amplifikation mit selektiven Nucleotiden
verringert. Bei der letzten Amplifikation wird ein Primer mit einem
5'-Biotin-Molekül verwendet.
-
-
Biotinylierte
Fragmente werden aus dem Amplifikationsreaktionsgemisch unter Verwendung
von mit Streptavidin beschichteten magnetischen Kügelchen
gereinigt.
-
-
Die
mit den magnetischen Kügelchen
gekuppelten Fragmente werden sodann verdaut. Nur die kurzen Fragmente,
die an die Kügelchen
gekuppelt sind, werden verdaut, da es sich bei diesen um die einzigen
Fragmente handelt, die eine Erkennungsstelle für das Restriktionsenzym tragen.
Auf diese Weise werden Fragmente von fixierter Länge von den Kügelchen
freigesetzt, wobei die Länge
im Bereich für
eine Analyse beispielsweise durch MALDI-TOF-Massenspektroskopie-Analyse liegt.
-
-
Die
freigesetzten kurzen Fragmente werden mit einem Nucleotid-Entfernungskit
gereinigt.
-
-
Die
gereinigten kurzen Fragmente werden analysiert. Aufgrund der Anwesenheit
beider Stränge
der BcgI-Fragmente ergibt jedes Fragment jeweils zwei Peaks bei
der massenspektroskopischen Analyse. Wenn die Anwesenheit beider
Stränge
ein Problem darstellt, kann während
der letzten Amplifikationsstufe ein Primer verwendet werden, der
ein Biotin-Molekül
an seinem 5'-Primerende
trägt und
Nuclease-resistente Internucleotid-Bindungen, wie Phosphorthioat-Bindungen
aufweist. Ein derartiger Primer weist folgende Struktur auf:
-
-
Die
Nucleotide A, T und G sind durch Nuclease-resistente Bindungen getrennt.
Wenn dieser Primer verwendet wird, können die unter Verwendung von
mit Streptavidin beschichteten magnetischen Kügelchen gereinigten Fragmente
mit BcgI geschnitten werden. Eine Seite des Fragments (die an die
magnetischen Kügelchen
gekuppelt ist) wird nur in einem der Stränge des Fragments geschnitten,
während
die andere Seite des Fragments in beiden Strängen geschnitten wird. Dies
führt zu
den nächsten
Fragmenten.
-
-
Die
unterstrichenen Nucleotide werden getrennt, bleiben aber zu diesem
Zeitpunkt am anderen Strang gekuppelt. Die Kügelchen werden gewaschen, wodurch
die auf der rechten Seite angegebenen kleinen Fragmente entfernt
werden. Wenn die erhaltenen Fragmente an den Kügelchen denaturiert werden,
z. B. durch Alkali- oder Wärmebehandlung
werden nur zwei Typen von Fragmenten freigesetzt. Bei Darstellung
auf die vorstehend angegebene Weise sehen diese Fragmente folgendermaßen aus:
-
-
Die
auf diese Weise erzeugten Fragmente befinden sich in einem Bereich,
der für
den Nachweis durch eine massenspektroskopische Analyse optimal ist.
-
Für den Fachmann
ist es ersichtlich, dass das Verfahren von Beispiel VI gleichermaßen unter
Verwendung beliebiger anderer "doppelt
schneidender" Restriktionsendonucleasen
durchgeführt
werden kann, d. h. mit Restriktionsendonucleasen, die an zwei Stellen
schneiden, die sich von der Erkennungsstelle der Restriktionsendonuclease
unterscheiden. Gleichermaßen
können
andere Affinitätsmarkierungen,
die von der Biotin-Markierung abweichen, verwendet werden.
-
Beispiel VII
-
MALDI-TOF-massenspektrophotometrische
Analyse von Oligonucleotid-Markierungen
aus AFLP-Reaktionsgemischen, die mit einem MseI-AFLP-Adapter und einem
Amplifikationsprimer, der eine Typ IIS-Restriktionsenzymstelle enthält, erzeugt
worden sind.
-
1. Präparation von AFLP-Oligonucleotid-Markierungen
-
Die
analysierten Oligonucleotid-Markierungen wurden aus der in Beispiel
IV verwendeten parentalen Linie 6383 gemäß dem in Beispiel IV angegebenen
Verfahren erzeugt, mit der Ausnahme, dass ein biotinylierter Primer
mit einem Gehalt an einer GsuI-Restriktionsstelle verwendet wurde.
-
Die
erzeugten Oligonucleotid-Markierungen wurden durch MALDI-TOF-Massenspektrophotometrie analysiert.
Die Ergebnisse sind in 10 dargestellt.
-
2. Ergebnisse
-
10 enthält ein Massenspektrum
einer an den vorstehend erzeugten Oligonucleotid-Markierungen durchgeführten MALDI-TOF-massenspektrophotometrischen
Analyse.
-
10 zeigt
folgendes:
- 1) Deutlich ausgeprägte Peaks
um die Masse 8615, bei der es sich um die durchschnittliche Masse
der erzeugten Oligonucleotid-Markierungen handelt.
- 2) Insgesamt 20–25
Peaks sind sichtbar, die 20–25
Oligonucleotid-Markierungen
mit unterschiedlichen Massen repräsentieren.