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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zum Trennen von schwereren und leichteren Fraktionen einer Fluidprobe.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung
und ein Verfahren zum Auffangen und Transportieren von Fluidproben,
wobei die Vorrichtung und die Fluidprobe zentrifugiert werden, um
eine Trennung der schwereren Fraktion von der leichteren Fraktion
der Fluidprobe zu bewirken.
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2. Beschreibung der verwandten
Technik
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Bei
Suchtests kann eine Trennung der gesamten Blutprobe eines Patienten
in Komponenten, wie z. B. Serum oder Plasma, bei denen es sich um die
Komponente der leichteren Phase handelt, und rote Blutzellen, bei
denen es sich um die Komponente der schwereren Phase handelt, erforderlich
sein. Proben des gesamten Bluts werden typischerweise durch Venenpunktion
mittels einer an einer Spritze oder einem evakuierten Auffangröhrchen angebrachten
Kanüle
oder Nadel entnommen. Eine Trennung des Bluts in Serum oder Plasma
und rote Blutzellen erfolgt dann durch Rotation der Spritze oder
des Röhrchens
in einer Zentrifuge. Bei solchen Anordnungen wird eine Barriere
zum Leiten in einen an den beiden Phasen der zu trennenden Probe
angrenzenden Bereich verwendet, um die Komponenten für eine anschließende Untersuchung
der einzelnen Komponenten getrennt zu halten.
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Es
wird eine Vielzahl von Vorrichtungen als Auffangvorrichtungen zum
Unterteilen des Bereichs in die schwerere und die leichtere Phase
einer Fluidprobe verwendet.
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Die
am häufigsten
verwendete Vorrichtung weist thixotropische Gelmaterialien, wie
z.B. Polyester-Gels, in einem Röhrchen
auf. Für
die derzeit verwendeten Polyester-Gel-Serum-Trennröhrchen ist eine
spezielle Herstelleinrichtung zum Aufbereiten des Gels und Füllen der
Röhrchen
erforderlich. Ferner ist die Lagerfähigkeit des Produkts dadurch
begrenzt, dass mit der Zeit Kügelchen
aus der Gelmasse freigesetzt werden können. Diese Kügelchen
haben ein spezifisches Gewicht, das kleiner ist als das des getrennten
Serums, und können
in dem Serum schwimmen und die Messinstrumente, wie z.B. die bei
der klinischen Untersuchung der in dem Röhrchen aufgefangenen Probe
verwendeten Instrumentsonden, verstopfen. Ein solches Verstopfen
kann bei Entfernen der Verstopfung zu einer beträchtlichen Ausfallzeit des Instruments
führen.
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Kein
handelsübliches
Gel ist vollständig
chemisch inert gegen sämtliche
Analyte. Wenn bei Entnahme der Blutprobe bestimmte Medikamente in
der Blutprobe vorhanden sind, kann es zu einer negativen chemischen
Reaktion mit der Gel-Grenzfläche kommen.
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Daher
besteht Bedarf an einer separaten Vorrichtung, die (i) bei der Aufbereitung
einer Blutprobe leicht handhabbar ist; (ii) bei Lagerung und Versand
temperaturunabhängig
ist; (iii) einer Strahlensterilisation gegenüber stabil ist; (iv) die Vorteile
einer thixotropischen Gelbarriere nutzt, wobei jedoch die zahlreichen
Nachteile beim in-Kontakt-bringen eines Gels mit den getrennten
Blutkomponenten eliminiert werden; (v) eine Kreuzkontamination der
schwereren und der leichteren Phase der Probe beim Zentrifugieren
minimiert; (vi) eine Adhäsion
der Materialien mit niedrigerer und höherer Dichte an der Trennvorrichtung
minimiert; (vii) in der Lage ist, sich an Ort und Stelle zu bewegen,
um schneller eine Barriere zu bilden, als dies bei herkömmlichen Verfahren
und Vorrichtungen der Fall ist; (viii) in der Lage ist, eine klarere
Probe mit geringerer Zellkontaminierung zu bieten, als dies bei
herkömmlichen
Verfahren und Vorrichtungen der Fall ist; und (ix) zusammen mit
einer Standard-Probeentnahmeeinrichtung verwendet werden kann.
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ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Trennen einer Fluidprobe in eine Phase mit höherem spezifischen Gewicht
und eine Phase mit niedrigerem spezifischen Gewicht. Es ist wünschenswert,
dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
einen starren Außenbehälter, einen
flexiblen Innenbehälter
und eine Filtervorrichtung als Verbindung zwischen dem Innen- und
dem Außenbehälter aufweist.
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Der
Außenbehälter kann
ein Röhrchen
mit in Längsrichtung
entgegengesetzten Enden und einer zwischen den Enden verlaufenden,
im wesentlichen zylindrischen Seitenwand sein. Beide Enden des Röhrchens
sind im wesentlichen verschlossen oder verschließbar. Beispielsweise kann ein
Ende des Röhrchens
einen festen Verschluss aufweisen, der einteilig ausgebildet von
der zylindrischen Seitenwand des Röhrchens vorsteht. Das entgegengesetzte
Ende des Röhrchens
kann im wesentlichen offen sein, kann jedoch einen von einer Nadel
durchstechbaren, wiederverschließbaren Verschluss aufnehmen.
Alternativ können
beide Enden des Röhrchens offen
sein und können
beide offene Enden des Röhrchens
durch Elastomer-Verschlüsse
verschlossen sein. Mindestens einer der Verschlüsse des Röhrchens kann ein von einer
Nadel durchstechbares wiederverschließbares Septum aufweisen.
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Der
Innenbehälter
kann ein flexibler zusammendrückbarer
rohrförmiger
Beutel aus einem transparenten Kunststoffmaterial sein. Der Innenbehälter ist
in dem Außenbehälter angeordnet
und kann im nicht zusammengedrückten
Zustand im wesentlichen zwischen den entgegengesetzten Enden des
Außenbe hälters verlaufen.
Der Innenbehälter,
wie z.B. der rohrförmige
Kunststoffbeutel, ist jedoch in Richtung eines Endes des Außenbehälters selektiv
zusammendrückbar.
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Die
Filtervorrichtung weist ein Filter auf, das den Durchtritt von Blutserum
ermöglicht.
Das Filter verhindert jedoch im wesentlichen den Durchtritt von roten
Blutzellen mit höherer
Dichte. Die Filtervorrichtung weist ferner eine Filterhalterung
auf, in der das Filter sicher gehalten wird. Die Filterhalterung
kann eine zylindrische Seitenwand mit in Längsrichtung entgegengesetzten
Enden aufweisen. Eine Endwand kann über ein in Längsrichtung
befindliches Ende der zylindrischen Seitenwand der Filterhalterung
verlaufen. Die Endwand weist mindestens ein darin ausgebildetes
Schlitzventil auf. Das Schlitzventil ist an einer Stelle an der
Endwand angeordnet, die im wesentlichen mit dem Filter deckungsgleich
ist. Beispielsweise kann das Filter ein im wesentlichen dickwandiges Röhrchen bilden,
das von der Halterung der Filtervorrichtung gehalten wird. Bei dieser
Ausführungsform kann
das Schlitzventil bogenförmige
Abschnitte bilden, die an Teilen der Endwand, welche mit einem Ende
des rohrförmigen
Filters deckungsgleich sind, angeordnet sind. Bei anderen Ausführungsformen kann
das Filter auf effektive Weise einen durchgehenden zylindrischen
Stopfen bilden, der sicher in die Filterhalterung eingreift. Bei
dieser Ausführungsform kann
das Schlitzventil andere Konfigurationen aufweisen, wie z.B. die
eines kurzen diametral ausgerichteten Schlitzventils in der kreisförmigen Endwand.
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Bei
sämtlichen
Ausführungsformen
ist die Filtervorrichtung derart dimensioniert, dass sie sich gleitend
in dem Außenbehälter bewegen
kann. Ferner bilden die Filtervorrichtung und der flexible Innenbehälter eine
sichere fluiddichte Verbindung. Beispielsweise kann ein den flexiblen
Innenbehälter
bildender rohrförmiger
Kunststoffbeutel an das offene Ende angrenzende Teile aufweisen,
die zwischen dem Filter und den Innenflächenbereichen der Filterhalterung
angeordnet sind.
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Bei
Benutzung tritt eine Fluidprobe über
eine Nadel in die Vorrichtung ein. Die Nadel durchsticht den wiederverschließbaren Verschluss
und wird mit dem Inneren des Innenbehälters in Verbindung gebracht.
Die Vorrichtung wird dann derart in eine Zentrifuge platziert, dass
sich die Filtervorrichtung an einer radial inneren Position relativ
zu der Fluidprobe in dem flexiblen Innenbehälter befindet. Die Zentrifuge wird
dann betätigt,
um die Vorrichtung mit einer Zentrifugallast zu beaufschlagen. Die
Zentrifugallast bewirkt, dass sich die dichtere Phase der Flüssigkeit
relativ zu der Rotationsachse der Zentrifuge nach außen bewegt,
und bewirkt gleichzeitig, dass sich die weniger dichte Phase der
Flüssigkeit
zu Stellen bewegt, die sich näher
an der Rotationsachse der Zentrifuge befinden. Die Zentrifugallast
bewirkt ferner, dass sich die Filtervorrichtung von der Rotationsachse
der Zentrifuge wegbewegt. Folglich wird die weniger dichte Phase
der Flüssigkeit
in das Filter gedrückt.
Die Zentrifugallast bewirkt ferner, dass die weniger dichte Phase
der Flüssigkeit
das Schlitzventil in einem ausreichenden Maße öffnet, so dass Serum aus dem
flexiblen Innenhehälter
in den Raum im zwischen dem Innen- und dem Außenbehälter strömt. Das Ausströmen der
weniger dichten Phase der Flüssigkeit
aus dem Innenbehälter
bewirkt, dass die Wände
des flexiblen Innenbehälters
graduell zusammengedrückt
werden, wodurch sich das Volumen des Innenbehälters verringert. Gleichzeitig
erfolgt eine entsprechende Vergrößerung des
Volumens zwischen dem Innen- und dem Außenbehälter, wenn die weniger dichte
Phase der Flüssigkeit
die Filtervorrichtung durchströmt.
Nach einer ausreichenden Zentrifugierung hat im wesentlichen die
gesamte weniger dichte Phase der Flüssigkeit die Filtervorrichtung
durchlaufen. Das Filter verhindert jedoch, dass es von der dichteren
Phase der Flüssigkeit durchströmt wird.
Folglich wird die dichtere Phase der Flüssigkeit in dem Innenbehälter gehalten,
während
die weniger dichte Phase der Flüssigkeit
in dem Raum zwischen dem Innen- und dem Außenbehälter gehalten wird. Ferner
ist bei Wegnahme der Zentrifugallast die in dem Raum zwischen dem
Innen- und dem Außenbehälter befindliche
weniger dichte Phase der Flüssigkeit
keinen Kräften
ausgesetzt, die bewirken, dass die weniger dichte Phase der Flüssigkeit über die
Filtervorrichtung zurück
in den Innenbehälter
wandert. Folglich können
die beiden Phase der Fluidprobe separat aus ihren entsprechenden
Behältern
entnommen und in einem Labor analysiert werden.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
bietet Vorteile gegenüber
bestehenden Trennprodukten, bei denen Gel verwendet wird. Insbesondere
interferiert die erfindungsgemäße Vorrichtung
nicht mit Analyten, wohingegen Gels mit Analyten interferieren können. Ein
weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
die erfindungsgemäße Vorrichtung
nicht mit therapeutische Medikamente überwachenden Analyten interferiert.
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Ein
weiterer bemerkenswerter Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt
darin, dass Fluidproben nicht mit Resten eines Gels mit niedriger
Dichte in Berührung
kommen, die manchmal in Produkten, bei denen Gels verwendet werden,
vorhanden sind.
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Ein
weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
es keine Interferenzen mit Instrumentensonden gibt.
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Ein
weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
Proben für
Blutbank-Untersuchungen akzeptabler sind, wenn kein Gel-Trennmittel
verwendet wird.
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Ferner
sind bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
keine zusätzlichen
Schritte oder keine zusätzliche
Behandlung durch einen Arzt erforderlich, wenn eine Blut- oder Fluidprobe
auf standardmäßige Weise
unter Verwendung einer Standard-Entnahmeeinrichtung entnommen wird.
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BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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2 zeigt
einen Querschnitt der Vorrichtung aus 1 entlang
der Linie 2-2 von 1, mit Darstellung einer Nadel,
die eine Fluidprobe in die Vorrichtung einbringt;
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3 zeigt
einen Querschnitt der Vorrichtung aus 1 entlang
der Linie 2-2 von 1, mit Darstellung einer Zwischenstufe
eines Zentrifugierprozesses;
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4 zeigt
einen Querschnitt der Vorrichtung aus 1 entlang
der Linie 2-2 von 1, mit Darstellung der Vorrichtung
nach Beendigung der Zentrifugierung;
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5 zeigt
eine perspektivische Ansicht des flexiblen Innenbehälters und
der Filtervorrichtung der Vorrichtung;
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6 zeigt
einen Querschnitt der Behälter- und
Filtervorrichtung aus 5 entlang der Linie 6-6 von 5;
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7 zeigt
einen Querschnitt der Behälter- und
Filtervorrichtung aus 5 entlang der Linie 6-6 von 5,
mit Darstellung einer alternativen Behältervorrichtung;
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8 zeigt
einen Querschnitt der Behälter- und
Filtervorrichtung aus 5 entlang der Linie 6-6 von 5,
jedoch mit Darstellung einer alternativen Behältervorrichtung.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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Die
vorliegende Erfindung ist in 1–4 dargestellt,
wobei eine Vorrichtung 10 einen Außenbehälter 12, einen Innenbehälter 14,
einen Verschluss 16 und eine Filtervorrichtung 18 aufweist.
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Der
Außenbehälter 12 ist
ein starres durchsichtiges Kunststoff- oder Glasröhrchen mit
einem offenen oberen Teil 20, einem geschlossenen Boden 22 und
einer zwischen dem oberen Teil 20 und dem Boden 22 verlaufenden
zylindrischen Seitenwand 24. Die zylindrische Seitenwand 24 bildet
einen Innendurchmesser "a", wie in 1 gezeigt.
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Der
Innenbehälter 14 ist
aus einem flexiblen zusammendrückbaren
durchsichtigen Kunststoffmaterial gebildet, das im wesentlichen
fluiddicht ist. Der Innenbehälter 14 weist
ein offenes oberes Ende 26, ein geschlossenes unteres Ende 28 und
eine dazwischen verlaufende flexible zusammendrückbare Seitenwand 30 auf.
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Der
Verschluss 16 ist aus einem Elastomermaterial gebildet
und weist einen Außenrand 32 auf, der
derart bemessen ist, dass er Teile der zylindrischen Seitenwand 24 des
Außenbehälters 12 benachbart
dem oberen Ende 20 des Außenbehälters 12 teleskopartig übergreift.
Ferner weist der Verschluss 16 einen Stopfenteil 34 auf,
der für
ein abdichtendes Eingreifen in das offene Ende 20 des Außenbehälters 12 bemessen
ist. Die mittlere Region 36 des Verschlusses 16 bildet
eine Ausnehmung und ein wiederverschließbares Septum, durch das eine Nadelkanüle 38 eingesetzt
werden kann. Bei Entfernen der Nadelkanüle 38 schließt sich
der Septumteil 36 von selbst wieder.
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Die
Filtervorrichtung 18 weist ein Filter 40 und eine
Filterhalterung 42 auf. Das Filter 40 ist aus einem
Material gebildet, durch das die weniger dichte Phase der Flüssigkeit
strömen
kann, während
die dichtere Phase der Flüssigkeit
im wesentlichen am Durchströmen
gehindert wird. Filter mit diesen Leistungsspezifikationen sind
im Handel erhältlich
und werden beispielsweise als Auto ISO-Filter von Becton Dickinson
vertrieben.
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Gemäß 6 ist
das Filter 40 im wesentlichen als dickwandiges rohrförmiges Filter
ausgebildet und weist eine Innenumfangsfläche 44, die einen Innen durchmesser
b bildet, und eine Außenumfangsfläche 46,
die einen Außendurchmesser
c bildet, auf. Das Filter 40 weist ferner ein oberes Ende 48 und
ein entgegengesetztes unteres Ende 50 auf.
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Die
Filterhalterung 42 ist einteilig aus einem thermoplastischen
Material gebildet und weist eine äußere zylindrische Seitenwand 52 mit
einem Innendurchmesser c' auf,
der dem von der Außenumfangsfläche 46 des
Filters 40 gebildeten Außendurchmesser c im wesentlichen
gleich ist. Ferner bildet die äußere zylindrische
Seitenwand 52 einen Außendurchmesser
a', der geringfügig kleiner
ist als der von der zylindrischen Seitenwand 24 des Außenbehälters 12 gebildete
Innendurchmesser "a". Die relativen Abmessungen
der äußeren zylindrischen
Seitenwand 52 der Filterhalterung 42 und der zylindrischen
Seitenwand 24 des Außenbehälters 12 ermöglichen
ein gleitendes Bewegen der Filtervorrichtung 18 in dem Außenbehälter 12.
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Die
Filterhalterung 42 weist ferner eine im wesentlichen kreisförmige obere
Wand 54 auf, die im wesentlichen durchgehend über ein
Ende der zylindrischen Seitenwand 52 der Filterhalterung 42 verläuft. Die
obere Wand 54 ist durch ein Paar Schlitzventile 56 gekennzeichnet,
die bogenförmig
an einer Stelle auf der oberen Wand 54 verlaufen, welche
mit dem oberen Ende 48 des Filters 40 deckungsgleich ist.
Die Schlitzventile 56 bleiben in nicht vorgespanntem Zustand
der oberen Wand 54 im wesentlichen geschlossen. In Reaktion
auf Fluidkräfte,
die auf die obere Wand 54 aufgebracht werden, verformt
sich jedoch das thermoplastische Material der oberen Wand 54 benachbart
zu den Schlitzventilen 56 in ausreichendem Maße, um Fluid
durchströmen
zu lassen. Die obere Wand 54 ist ferner durch eine kurze zylindrische
Innenwand 58 gekennzeichnet, die von der oberen Wand 54 nach
unten und konzentrisch innerhalb der zylindrischen Außenwand 52 verläuft. Die
zylindrische Innenwand 58 bildet einen Außendurchmesser,
der dem Innendurchmesser b der Innenumfangsfläche 44 des Filters 40 ungefähr gleich ist.
Bei dieser Konstruktion wird das Filter 40 auf effektive
Weise zwischen der zylindrischen Außenwand 52 und der
zylindrischen Innenwand 58 festgehalten.
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Die
Filterhalterung 42 weist ferner eine ringförmige untere
Lippe 60 auf, die von dem Ende der zylindrischen Außenwand 52 gegenüber der
ringförmigen
oberen Wand 54 nach innen verläuft. Die Lippe 60 dient
zum Halten des Filters 40 zwischen der Lippe 60 und
der oberen Wand 54. Die Lippe 60 kann anfangs
eine zylindrische Verlängerung
der Außenumfangswand 52 bilden
und anschließend
nach innen geformt werden, wie hierin beschrieben.
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Die
Filtervorrichtung 18 wird durch gleitendes Einsetzen des
röhrförmigen Filters 40 in
das Ende der Filterhalterung 42 gegenüber der oberen Wand 54 montiert.
Teile des Innenbehälters 14 benachbart
zu dem offenen oberen Ende 26 befinden sich benachbart
zu Teilen des unteren Endes 50 des Filters 40,
und zwar in Nachbarschaft zu der Außenumfangsfläche 46 des
Filters 40. Das Ende der zylindrischen Außenwand 52 der
Filterhalterung 42 gegenüber der oberen Wand 54 der
Filterhalterung 42 wird dann nach innen verformt, um die
Lippe 60 zu bilden. Folglich ist das Filter 40 sicher
in der Filterhalterung 42 gehalten und greift der Innenbehälter 14 sicher
mit der Filtervorrichtung 18 zusammen.
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Das
Zusammensetzen wird durch Gleitenlassen des Innenbehälters 14 und
der Filtervorrichtung 18 in den offenen oberen Teil 20 des
Außenbehälters 12 fortgesetzt.
Die Behältervorrichtung 10 wird
dann durch abdichtendes Aufsetzen des Verschlusses 16 auf
den offenen oberen Teil 20 des Außenbehälters 12 geschlossen.
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Gemäß 2 wird
eine Flüssigkeitsprobe über eine
Nadel 38, die den wiederverschließbaren Septumteil 36 des
Stopfens 16 und Teile der oberen Wand 54 der Filterhalterung 42 durchdringt,
in den Innenbehälter 14 transportiert.
Bei der Flüssigkeitsprobe
handelt es sich nur zu Erläuterungszwecken
um Blut. Die Blutprobe wird dann in den Innenbehälter 14 eingebracht,
wie in 2 gezeigt, und gegen den Raum zwischen dem Innenbehälter 14 und
dem Au ßenbehälter 12 isoliert.
Bei Entfernen der Nadel 38 verschließt sich der Septumteil 36 des
Verschlusses 16 von selbst wieder.
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Die
Vorrichtung 10 wird als nächstes derart in eine Zentrifuge
platziert, dass sich das obere Ende 20 des Außenbehälters 12 näher an der
Rotationsachse der Zentrifuge befindet als das untere Ende 22.
Die Zentrifuge wird dann betätigt,
um eine Blutprobe 62 mit einer Zentrifugalbelastung zu
beaufschlagen. Gemäß 3 wird
die Filtervorrichtung durch die Zentrifugalbelastung in die von
Pfeil "A" angezeigte Richtung
auf das untere Ende 22 des Außenbehälters 12 zu gedrückt, und
die Zentrifugalbelastung bewirkt gleichzeitig eine Trennung der
jeweiligen Phasen der Blutprobe 62 entsprechend ihrer Dichten.
Insbesondere bewegen sich die roten Blutzellen der Blutprobe 62 von
der Rotationsachse der Zentrifuge weg in Richtung des geschlossenen
unteren Endes 28 des Innenbehälters 14. Gleichzeitig
bewegt sich weniger dichtes Serum von dem geschlossenen unteren
Ende 28 des Innenbehälters 14 weg
in Richtung der Rotationsachse. Die Zentrifugalbelastung, die diese
Trennung der roten Blutzellen 64 von dem Serum 66 und
die Bewegung der Filtervorrichtung 18 in dem Außenbehälter 12 bewirkt,
drückt
das Serum 66 durch das Filter 40 und erzeugt ferner
Vorspannkräfte
an Teilen der oberen Wand 54 nahe den Schlitzventilen 56.
Durch diese Belastung biegt sich die obere Wand 54 an den
Schlitzventilen 56 in einen offenen Zustand, in dem Serum
durch die Schlitzventile 56 in den Raum zwischen dem Innen-
und dem Außenbehälter 12 bzw. 14 strömen kann.
Nach einer ausreichenden Zentrifugierung verbleiben nur rote Blutzellen 64 in
dem Innenbehälter
und befindet sich im wesentlichen das gesamte Serum 66,
das in der anfänglichen
Blutprobe enthalten war, zwischen dem Innen- und dem Außenbehälter 14 bzw. 12,
wie in 4 dargestellt. Die Zentrifuge wird dann gestoppt, und
die oberen Wand 54 kehrt elastisch in einen nicht vorgespannten
Zustand zurück,
in dem sich die Schlitzventile 56 schließen. Der
Verschluss 16 kann dann von dem offenen oberen Teil 20 des
Außenbehälters 12 abgenommen
werden, damit das Serum 66 getrennt werden kann und anschließend Zugriff auf
die roten Blutzellen der Blutprobe möglich ist, die in dem Innenbehälter 14 isoliert
sind.
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Eine
alternative Vorrichtung 70 gemäß der vorliegenden Erfindung
ist in 7 und 8 gezeigt. Die Vorrichtung 70 weist
einen im wesentlichen starren durchsichtigen Kunststoff- oder Glas-Außenbehälter 72,
einen flexiblen zusammendrückbaren
Innenbehälter 74,
einen Verschluss 76 und eine Filtervorrichtung 78 auf.
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Der
Außenbehälter 72 weist
ein offenes oberes Ende 80, ein offenes unteres Ende 82 und
eine dazwischen verlaufende starre zylindrische Seitenwand 84 auf.
Die Seitenwand 84 kann einen Innendurchmesser bilden, der
dem Innendurchmesser der Seitenwand 24 der ersten Ausführungsform
im wesentlichen gleich ist.
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Der
Innenbehälter 74 weist
ein offenes oberes Ende 86, ein offenes unteres Ende 88 und
eine dazwischen verlaufende flexible Seitenwand 90 auf.
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Der
Verschluss 76 ist mit dem oben beschriebenen und dargestellten
Verschluss 16 im wesentlichen identisch. Ferner ist die
Filtervorrichtung 78 der oben beschriebenen und dargestellten
Filteranordnung 18 strukturell und funktionell sehr ähnlich.
Insbesondere weist die Filtervorrichtung 78 ein Filter 90 und
eine Filterhalterung 92 auf. Das Filter 90 ist
im Gegensatz zu dem rohrförmigen
Filter der vorherigen Ausführungsform
ein im wesentlichen massiver zylindrischer Stopfen. Die Filterhalterung 92 weist
eine zylindrische äußere Seitenwand 94,
die das Filter 90 umgibt, und eine kreisförmige obere
Wand 96 auf, die über
das durchgehende kreisförmige
obere Ende des Filters 90 verläuft. Die obere Wand 96 weist
keine herabhängende
kurze zylindrische Innenwand, die der zylindrischen Innenwand der
ersten Ausführungsform
vergleichbar ist, auf. Somit kann das kreisförmige obere Ende des Filters 90 an
der kreisförmigen oberen
Wand 96 der Filterhalterung 92 anstoßen. Die obere
Wand 96 weist mindestens ein Schlitzventil 98 auf,
das den anhand der ersten Ausführungsform
beschriebenen und dargestellten Schlitzventilen 56 vergleichbar
ist. Angesichts der durchgehenden massiven zylindrischen Konfi guration
des Filters 90 können
die Schlitzventile 98 jedoch an einer beliebigen Stelle
an der oberen Wand 96 der Filterhalterung 92 angeordnet
sein. Das offene obere Ende 86 des Innenbehälters 72 greift
sicher an dem Filter 90 und der Filterhalterung 92 an,
und zwar im wesentlichen derart, wie oben beschrieben.
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Die
Vorrichtung 70 weist ferner einen unteren Verschluss 100 auf,
der sicher in das offene untere Ende 82 des Innenbehälters 72 und
das offene untere Ende 82 des Außenbehälter 74 eingreift.
Insbesondere ist der untere Verschluss 100 derart bemessen,
dass er den Innen- und den Außenbehälter 74 bzw. 72 an
ihren offenen unteren Enden abdichtend festhält. Der untere Verschluss 100 weist
ein wiederverschließbares
Septum 102 auf, das dem oben beschriebenen und dargestellten
wiederverschließbaren
Septum 36 des oberen Verschlusses 16 strukturell
und funktionell im wesentlichen gleich ist.
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Die
Verwendung der Vorrichtung 70 erfolgt zunächst durch
Einbringen einer Blutprobe in den Innenbehälter 72 durch Führen einer
Nadel 38 durch das Septum 102 des unteren Verschlusses 100 und Platzieren
der Blutprobe in den Innenbehälter 72.
Die Vorrichtung wird dann im wesentlichen wie oben beschrieben zentrifugiert.
Die Zentrifugierung bewirkt, dass sich die Filtervorrichtung 78 gleitend
in dem Außenbehälter 74 von
dem oberen Verschluss 76 weg bewegt. Gleichzeitig bewirkt
die Zentrifugierung, dass sich rote Blutzellen der entnommenen Blutprobe
in Richtung des unteren Verschlusses 100 bewegen, während Serum
in Richtung des oberen Verschlusses 76 gedrückt wird.
Diese Zentrifugallasten bewirken, dass Serum das Filter 90 durchläuft und durch
den Fluiddruck des Serums die Schlitzventile 98 derart
geöffnet
werden, dass sich das Serum der Blutprobe in den Raum zwischen dem
Innen- und dem Außenbehälter 74 bzw. 72 bewegt.
Wenn die jeweiligen Phasen der Blutprobe vollständig voneinander getrennt sind,
wird die Zentrifuge gestoppt. Das Wegnehmen der Zentrifugalkraft
bewirkt, dass sich die Schlitzventile 98 schließen, wodurch
die Trennung von Serum und roten Blutzellen aufrechterhalten wird.
Der obere Verschluss 76 wird dann entfernt, damit das Serum zugänglich ist
und entnommen werden kann. Auf die roten Blutzellen in dem Innenbehälter kann
dann zwecks anschließender
Analyse zugegriffen werden.