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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung, wie sie in dem Oberbegriff
von Anspruch 1 definiert ist.
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Eine
derartige Vorrichtung wurde von dem Anmelder unter der Typenbezeichnung
PPF271 auf den Markt gebracht und ist folglich bekannt. Die bekannte
Vorrichtung ist eine Facsimile-Vorrichtung,
in welche ein Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger, d.h.
leere Blätter,
eingeführt
werden kann, und zwar in Haltemittel der bekannten Vorrichtung,
wobei an der Vorrichtung befestigte Anschlagmittel sicherstellen,
daß, wenn
ein Stapel in die bekannte Vorrichtung eingeführt wird, der Stapel von zu
bedruckenden Aufzeichnungsträgern
auch eine ideale Stapelform aufweist, was bedeutet, daß sämtliche
zu bedruckende Aufzeichnungsträger
des Stapels genau ausgerichtet sind. Nachdem ein Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger in die
bekannte Vorrichtung eingeführt
worden ist, kann die bekannte Vorrichtung aufeinanderfolgende Druck-Operationen
ausführen, beispielsweise
während
des Empfangs einer Facsimile-Nachricht. Infolge der aufeinanderfolgend
ausgeführten
Druck-Operationen entsteht die Situation, daß bei der bekannten Vorrichtung
mehrere zu bedruckende Aufzeichnungsträger von dem Stapel entnommen
worden sind und von den Haltemitteln weg zu den Entnahmemitteln
bewegt worden sind. Diese zu bedruckenden Aufzeichnungsträger nehmen
also eine sogenannte vorgeschobene Einzugsposition ein. Wenn in
diesem Betriebszustand der bekannten Vorrichtung zu bedruckende
Aufzeichnungsträger nachgefüllt werden
müssen,
d.h., wenn ein zusätzlicher
Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger in die Vorrichtung eingeführt werden
soll, werden die Belastungsmittel mit Hilfe von Betätigungsmitteln
der Vorrichtung aus ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne
Belastung bewegt, um sicherzustellen, daß anschließend ein zusätzlicher
Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger in die Haltemittel eingeführt werden
kann, und zwar ohne Einwirkung der Belastungsmittel.
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Wenn
bei der bekannten Vorrichtung die Belastungsmittel der Vorrichtung
aus ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung bewegt
werden, verbleiben sämtliche
zu bedruckende Aufzeichnungsträger,
welche bereits sehr nahe an den Entnahmemitteln angeordnet sind,
in ihrer sogenannten vorgeschobenen Einzugsstellung, wodurch ein
Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger, welcher anschließend in
die Haltemittel eingeführt
worden ist, auf den Aufzeichnungsträgern liegt, die bereits vorgeschoben
worden sind. Dies kann während
einer folgenden Entnahme eines zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers durch
die Entnahmemittel dazu führen
kann, daß nicht
nur ein einziger zu bedruckender Aufzeichnungsträger, sondern bedauerlicherweise
eine Mehrzahl derartiger zu bedruckender Aufzeichnungsträger von
dem Stapel entnommen wird und somit mit Hilfe der Entnahmemittel
von den Haltemitteln entfernt wird, was zu einer Funktionsstörung führt.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, die zuvor erwähnten Probleme zu verhindern
und eine verbesserte Vorrichtung der in dem Oberbegriff von Anspruch
1 beschriebenen Art zur Verfügung
zu stellen, bei welcher eine durch vorgeschobene Aufzeichnungsträger verursachte
Entnahme einer Mehrzahl zu bedruckender Aufzeichnungsträger aus
den Haltemitteln nicht möglich
ist.
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Erfindungsgemäß weist
eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 darüber hinaus
die kennzeichnenden Merkmale auf, wie sie in dem kennzeichnenden
Teil von Anspruch 1 definiert sind.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung wird
es auf einfache weise erreicht, daß während einer Bewegung der Belastungsmittel
mit Hilfe der Betätigungsmittel
sämtliche
zu bedruckenden Aufzeichnungsträger,
welche bereits teilweise von dem Stapel in den Haltemitteln in Richtung
der Entnahmemittel bewegt wurden, auf den Stapel in den Haltemitteln zurückgelegt
werden, um eine korrekte Stapelform wiederherzustellen. Dies führt zu einer
korrekten Stapelung mit genau ausgerichteten zu bedruckenden Aufzeichnungsträgern, nachdem
ein zusätzlicher Stapel
zu bedruckender Aufzeichnungsträger
in die Haltemittel eingelegt worden ist. Infolge dessen enthält der Stapel
keine Aufzeichnungsträger,
die auf eine ungewünschte
Art zu den Entnahmemitteln vorgeschoben worden sind. Dadurch wird
erreicht, daß während eines
anschließenden
Entnahmevorgangs eine nicht korrekte, d.h. eine mehrfache Entnahme
zu bedruckender Aufzeichnungsträger,
d.h. eine mehrfache Entfernung zu bedruckender Aufzeichnungsträger von
den Haltemitteln, ausgeschlossen ist. Folglich ist eine durch eine
mehrfache Entnahme zu bedruckender Aufzeichnungsträger verursachte Funktionsstörung ebenfalls
ausgeschlossen.
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Es
sei bemerkt, daß EP-A-0
845 429 Führungsmittel
(kickers) beschreibt, deren Funktion die Kontrolle des Blattes Papier
vor jedem Drucken ist, um den "Schräglauf zwischen
dem Papier und dem Druck" zu
vermindern, wobei diese Kontrolle automatisch vor jedem Drucken
in einem gegebenen Zyklus ausgeführt
wird, wohingegen die vorliegende beschriebene Vorrichtung eine Ausrichtung
des Stapels der Blätter
Papier (oder Aufzeichnungsträger)
bewirkt, wenn ein zusätzlicher
Stapel eingeführt
wird, was sich von einer Kontrolle eines Schräglaufs des Blattes beim Drucken
unterscheidet, wobei die Ausrichtung manuell durch Einwirkungsmittel
erzielt wird, welche auf Ausrichtungsmittel reagieren und nicht
in einem Druckzyklus enthalten ist.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung können die
Neujustierungsmittel auf verschiedenen Wegen angetrieben oder betätigt werden.
Beispielsweise kann eine Konstruktion gewählt werden, bei welcher die
Neujustierungsmittel mit Hilfe der Betätigungsmittel bewegbar sind.
Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zusätzlich
die in Anspruch 2 definierten kennzeichnenden Merkmale aufweist.
Die direkte Zusammenarbeit der Neujustierungsmittel mit den Belastungsmitteln
gewährleistet
eine hohe Funktionssicherheit. Diese Lösung hat sich ferner im Hinblick
auf eine einfache Konstruktion als vorteilhaft erwiesen.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei
welcher die Neujustierungsmittel mit Hilfe der Belastungsmittel
aus ihrer Ruhestellung in ihre Neujustierungsstellung bewegbar sind,
hat es sich ferner als vorteilhaft erwiesen, wenn zusätzlich die
kennzeichnenden Merkmale, die in Anspruch 3 definiert sind, vorgesehen
sind. Dies hat sich im Hinblick auf eine besonders einfache Konstruktion
und im Hinblick auf eine sehr einfache Betätigung der Neujustierungsmittel
als vorteilhaft erwiesen.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung hat
es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn zusätzlich die
kennzeichnenden Merkmale, die in Anspruch 4 definiert sind, vorgesehen
sind. Dadurch wird auf einfache Weise erreicht, daß auch vorgeschobene
Aufzeichnungsträger,
welche bereits, wenn auch nur geringfügig, in Eingriff mit den Entnahmemitteln
für die
Entnahme jeweils eines Aufzeichnungsträgers getreten sind, auf den
Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger zurückgelegt werden, da dies mit
Hilfe der Neujustierungsmittel ohne jegliche Probleme und ohne eine
Störung
durch die Entnahmemittel möglich
ist, nachdem die Entnahmemittel unwirksam gemacht worden sind.
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Sowohl
die obengenannten als auch weitere Aspekte der Erfindung werden
anhand des im folgenden exemplarisch beschriebenen Ausführungsbeispiels
deutlich und werden unter Bezugnahme auf dieses Beispiel erläutert.
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Die
Erfindung wird nun detaillierter unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
beschrieben, welche ein exemplarisches Ausführungsbeispiel zeigen, auf welches
die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist.
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1 ist
eine schräge
Draufsicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung, wobei eine Abtasteinrichtung der Vorrichtung von
der Vorrichtung entfernt ist und folglich in 1 nicht
gezeigt ist.
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2 ist
eine teilweise schematische Querschnittsdarstellung, welche einen
relevanten Teil der in 1 gezeigten Vorrichtung zeigt,
wobei der Teil der Vorrichtung Belastungsmittel zum Belasten eines Stapels
zu bedruckender Aufzeichnungsträger,
Betätigungsmittel
für die
Belastungsmittel und Neujustierungsmittel zum Neujustieren zu bedruckender
Aufzeichnungsträger
umfaßt.
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3 ist
eine Querschnittsdarstellung, welche einen Teil der Vorrichtung
gemäß den 1 und 2 in
einem verglichen mit 2 vergrößerten Maßstab zeigt, wobei der Teil
die Belastungsmittel, die Betätigungsmittel
und die Neujustierungsmittel umfaßt, wobei die Belastungsmittel
in ihrer Belastungsstellung und die Neujustierungsmittel in ihrer Ruhestellung
gezeigt sind.
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4 zeigt,
entsprechend 3, den Teil der Vorrichtung
gemäß den 1 und 2,
wobei die Belastungsmittel in ihrer Stellung ohne Belastung und
die Neujustierungsmittel in ihrer Neujustierungsstellung gezeigt
sind.
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1 zeigt
eine Vorrichtung 1 gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Im vorliegenden Fall ist die Vorrichtung 1 eine
Facsimile-Vorrichtung, im folgenden kurz als die Vorrichtung 1 bezeichnet.
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Ein
erster Stapel 2 zu bedruckender Aufzeichnungsträger kann
in die Vorrichtung 1 in einer durch einen Pfeil 3 gekennzeichneten
Richtung eingeführt
werden, wobei der Stapel 2 in den 1 und 2 durch
strichpunktierte Linien gezeigt ist. In seinem eingeführten Zustand
liegt der Stapel 2 auf einer Trägerplatte 4 der Vorrichtung 1.
Außerdem
kann ein zweiter Stapel 5 abzutastender Aufzeichnungsträger in die
Vorrichtung 1 in einer durch einen Pfeil 6 gezeigten
Richtung eingeführt
werden. Auch der zweite Stapel 5 ist durch strichpunktierte
Linien gezeigt. In seinem eingeführten
Zustand liegt der Stapel 5 an einer Führungsplatte 7 der
Vorrichtung 1 an, wobei die Führungsplatte 7 mit
zusätzlichen
Betätigungsmitteln verbunden
ist, mit deren Hilfe Belastungsmittel zum Ausüben einer Belastung auf den
ersten Stapel 2 zu bedruckender Aufzeichnungsträger in den
Bereichen der Vorderkante dieser Aufzeichnungsträger zurückgestellt werden können, wie
es nachfolgend detaillierter beschrieben wird. Der aktuell oberste
zu bedruckende Aufzeichnungsträger kann
von dem Stapel 2 zu bedruckender Aufzeichnungsträger entnommen
werden und kann anschließend
zu einer Druckwalze transportiert werden und daraufhin in einer durch
einen Pfeil 8 gezeigten Richtung aus der Vorrichtung 1 transportiert
werden, wie es durch strichpunktierte Linien in 1 gezeigt
ist. Ebenso kann der zur Zeit oberste abzutastende Aufzeichnungsträger von
dem zweiten Stapel 5 abzutastender Aufzeichnungsträger entnommen
werden und kann zu einer Abtasteinrichtung der Vorrichtung 1 transportiert
werden, wobei die Abtasteinrichtung nicht in 1 gezeigt
ist und es mit ihr möglich
ist, den graphischen Inhalt des entsprechenden abzutastenden Aufzeichnungsträgers abzutasten,
woraufhin der gerade abgetastete Aufzeichnungsträger in der durch einen Pfeil 9 gezeigten
Richtung aus der Vorrichtung 1 heraus transportiert werden
kann, was ebenfalls durch strichpunktierte Linien in 1 gezeigt
ist.
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Die
anderen in 1 gezeigten Teile der Vorrichtung 1,
wie beispielsweise das Gehäuse,
eine Telefontastatur, eine alphanumerische Tastatur, eine Anzeigeeinrichtung
und dgl. werden nicht detaillierter beschrieben.
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Die
Vorrichtung 1 ist zum Bedrucken eines zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers konzipiert, welcher
in der durch den Pfeil 8 gezeigten Richtung aus der Vorrichtung 1 heraus
transportiert werden kann. Die Vorrichtung 1 ist ferner
zum Abtasten eines abzutastenden Aufzeichnungsträger 11 konzipiert, welcher
in der durch den Pfeil 9 gezeigten Richtung aus der Vorrichtung 1 heraus
transportiert werden kann. Dieser Aufbau wird detaillierter unter
Bezugnahme auf 2 beschrieben.
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Die
Vorrichtung 1 umfaßt
eine Druckeinrichtung 12 mit einem Druckkopf 13.
Der Druckkopf 13 ist ein Thermodruckkopf, welcher im wesentlich
streifenförmig
ausgebildet ist und mit dem es möglich
ist, punktweise zu drucken. Dieses Drucken wird auf einem zu bedruckenden
Aufzeichnungsträger 10,
d.h. einem leeren Blatt, ausgeführt.
Der zu bedruckende Aufzeichnungsträger 10 kann mit Hilfe
einer Druckwalze 15 schrittweise bewegt werden, welche
in einer durch einen Pfeil 14 gezeigten Richtung (d.h.
im Uhrzeigersinn) angetrieben werden kann. Die Druckwalze 15 arbeitet
mit dem Druckkopf 13 zusammen. Die Druckwalze 15 ist
so in der Vorrichtung 1 befestigt, daß sie drehbar ist, aber abgesehen
davon unbeweglich ist. Die Druckeinrichtung 12 wird mit
Hilfe von nicht gezeigten Federmitteln gegen die Druckwalze 9 gehalten,
wodurch der Druckkopf 13 unter Federbelastung gegen die
Druckwalze 15 gedrängt
wird. Die den Druckkopf 13 umfassende Druckeinrichtung 12 ist
um eine Achse 16 schwenkbar und in einer durch einen Pfeil 17 gezeigten
Richtung weg von der Druckwalze 15 bewegbar. Die Bewegung
der Druckeinrichtung 12 weg von der Druckwalze 15 wird
mit Hilfe einer Betätigungseinrichtung
bewirkt, welche in 1 nicht gezeigt ist und welche
mit Hilfe der Druckwalze 15 angetrieben werden kann.
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In
der Vorrichtung 1 kann mit Hilfe des Druckkopfes 13 ein
Thermotransferdruckvorgang ausgeführt werden. Bei diesem Thermotransferdruckvorgang
wird eine Thermotransferfolie punktweise mit Hilfe des Druckkopfes 13 erhitzt,
wodurch eine wachsähnliche,
von der Thermotransferfolie getragenen Farbe auf den zu bedruckenden
Aufzeichnungsträger 10 übertragen
wird. Die Thermotransferfolie ist auf eine erste Rolle 18 gewickelt,
wobei die erste Rolle 18 mit dem Thermotransferfolienvorrat
von einem Zuführdorn 19 getragen
wird. von der ersten Rolle 18 wird die Thermotransferfolie
entlang eines als eine strichpunktierte Linie gezeigten Transportweges 20 zu
einer zweiten Rolle 21 geführt, wobei die zweite Rolle
von einem Aufnahmedorn 22 getragen wird. Der Aufnahmedorn 22 kann
von der Druckwalze 15 über
ein Übersetzungsgetriebe 23,
welches in 2 teilweise gezeigt ist, in
einer durch einen Pfeil 24 gezeigten Richtung angetrieben
werden.
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Um
einen zu bedruckenden Aufzeichnungsträger 10 zu bedrucken,
sollte ein derartiger zu bedruckender Aufzeichnungsträger 10 von
einer Zuführungseinrichtung 25 für leere
Blätter
entnommen werden, welche einen Stapel 2 solcher zu bedruckender
Aufzeichnungsträger
enthält,
d.h. er sollte von dem Stapel getrennt werden. Zu diesem Zwecke weist
die Vorrichtung 1 eine Entnahmerolle 26 für leere
Blätter
auf, welche in einer durch einen Pfeil 27 gezeigten Richtung
(d.h. im Uhrzeigersinn) drehbar angetrieben werden kann. Der zur
Zeit oberste zu bedruckende Aufzeichnungsträger kann von dem ersten Stapel 2 in
der Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
mit Hilfe der Entnahmerolle 26 für leere Blätter entnommen werden und in
den Bereich zwischen dem Druckkopf 12 und der Druckwalze 15 transportiert
werden. Sobald ein zu bedruckender Aufzeichnungsträger 10 die
Druckwalze 15 erreicht hat, wird der zu bedruckenden Aufzeichnungsträger 10 mit
Hilfe der Druckwalze 15 weitertransportiert, wobei die Entnahmerolle 26 für leere
Blätter
dann nicht im Antriebseingriff steht, wie es bereits per se von
einer derartigen Vorrichtung lange bekannt ist. Ein zu bedruckender
Aufzeichnungsträger 10 wird
entlang eines als strichpunktierte Linie in 2 gezeigten Transportweges 28 zwischen
der Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
und der Druckwalze 15 transportiert. Nachdem der zu bedruckende
Aufzeichnungsträger 10 bedruckt
worden ist, wird der bedruckte Aufzeichnungsträger 10 entlang eines
Transportweges 29 transportiert, welcher gleichfalls als
eine strichpunktierte Linie in 2 gezeigt
ist, und anschließend
in der durch den Pfeil 8 gezeigten Richtung aus der Vorrichtung 1 transportiert.
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Die
Vorrichtung 1 umfaßt
ferner eine Abtasteinrichtung 30, mit deren Hilfe ein abzutastender
Aufzeichnungsträger 11,
d.h. ein Originaldokument, abgetastet werden kann, um die graphischen
Informationen auf dem abzutastenden Aufzeichnungsträger 11,
beispielsweise alphanumerische Zeichen, in digitale Signale umzuwandeln.
In 2 ist die Abtasteinrichtung 30 lediglich
schematisch gezeigt.
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Die
Abtasteinrichtung 30 ist in einem separaten Gehäuse angeordnet.
Auf diese Weise wird erreicht, daß die Abtasteinrichtung 30 eine
separate Einheit bildet und folglich leicht und einfach von der Vorrichtung 1 getrennt
werden kann, um von der Vorrichtung 1 entfernt zu sein.
Sowohl in einem ersten Betriebsmodus, in welchem die Abtasteinrichtung 30 mit der
Vorrichtung 1 verbunden ist, wie es in 2 gezeigt
ist, als auch in einem zweiten Betriebsmodus, in welchem sie von
der Vorrichtung 1 getrennt ist, wie es in den Figuren nicht
gezeigt ist, kann die Abtasteinrichtung einen abzutastenden Aufzeichnungsträger 11 abtasten.
In dem in 2 gezeigten ersten Betriebsmodus
kann der abzutastende Aufzeichnungsträger 11 mit Hilfe von
nachstehend kurz zu beschreibenden Antriebsmitteln an der Abtasteinrichtung 30 vorbeitransportiert
werden, welche unbeweglich in der Vorrichtung 1 gehalten
ist. In dem zweiten Betriebsmodus kann die Abtasteinrichtung 30 per Hand über den
stationären
abzutastenden Aufzeichnungsträger 11 bewegt
werden.
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Um
ein Abtasten eines abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 in dem in 2 gezeigten
ersten Betriebsmodus zu ermöglichen,
muß ein
solcher abzutastender Aufzeichnungsträger 11 von dem zweiten
Stapel abzutastender Aufzeichnungsträger entnommen werden. Für diesen
Zweck weist die Vorrichtung 1 eine Entnahmerolle 33 für Originaldokumente
auf, welche in einer durch einen Pfeil 34 gezeigten Richtung
(d.h. im Uhrzeigersinn) in Drehung versetzt werden kann. Die Entnahmerolle 33 für Originaldokumente
ist derart befestigt, daß sie
mit Hilfe einer Welle 35 drehbar ist. Die Entnahmerolle 33 für Originaldokumente
kann schrittweise in der durch den Pfeil 34 angezeigten
Richtung angetrieben werden, und zwar mit Hilfe von an der Vorrichtung
befestigten Antriebsmitteln, welche weder gezeigt noch weiter beschrieben
sind. Die als Entnahmemittel bereitgestellte Entnahmerolle 33 für Originaldokumente ist
in der Abtasteinrichtung 30 angeordnet, wobei die Entnahmerolle
zum Entnehmen eines abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 von
dem zweiten Stapel 5 abzutastender Aufzeichnungsträger dient,
wobei die Vorderkanten der abzutastenden Aufzeichnungsträger dieses
Stapels 5 in dem Bereich der Entnahmemittel angeordnet
sind, d.h. in dem Bereich der Entnahmerolle 33 für Originaldokumente,
wie es in 2 zu sehen ist.
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Um
das eigentliche Abtasten eines abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 nach
Entnahme dieses abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 zu ermöglichen,
sollte der entnommene abzutastende Aufzeichnungsträger 11 schrittweise
in die Vorrichtung 1 bewegt werden, wobei der entnommene
abzutastende Aufzeichnungsträger 11 während dieses Bewegungsvorganges
zu einer länglichen
Abtasteinheit 38 transportiert wird. Die Abtasteinheit 38 umfaßt einen
photoelektrisch arbeitenden Abtaststreifen 39, welcher
in engem Kontakt mit einem abzutastenden Aufzeichnungsträger 11 gehalten
wird, und zwar dadurch, daß nicht
gezeigte Federmittel die Abtasteinheit 38 gegen den abzutastenden
Aufzeichnungsträger 11 drängen.
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Zum
Bewegen eines entnommenen abzutastenden Aufzeichnungsträgers
11 weist
die Vorrichtung
1 zwei Antriebsrollen
40 für Originaldokumente auf,
von denen lediglich eine Antriebsrolle
40 für Originaldokument
in
2 gezeigt ist und welche als Antriebsmittel zum
Bewegen eines entnommenen in der Vorrichtung
1 abzutastenden
Aufzeichnungsträgers
11 dienen,
um den entnommenen abzutastenden Aufzeichnungsträger
11 zu der Abtasteinheit
38 zu
transportieren und ihn an der Abtasteinrichtung
30 vorbeizubewegen,
d.h. vorbei an der Abtasteinheit
38. Die zwei als Antriebsmittel
vorgesehenen Antriebsrollen
40 für Originaldokumente sind ebenso
in der Abtasteinrichtung
30 angeordnet. Wie die Entnahmerolle
33 für Originaldokumente
sind die zwei als Antriebsmittel vorgesehenen Antriebsrollen
40 und
41 für Originaldokumente
mit Hilfe der Welle
35 ebenfalls drehbar befestigt und
liegen koaxial zu der Entnahmerolle
33 für Originaldokumente.
Die zwei Antriebsrollen
40 für Originaldokumente bestehen aus
einem Material mit einem vergleichsweise hohen Reibungskoeffizienten
und weisen einen Durchmesser auf, welcher etwas größer als
der Durchmesser der Entnahmerolle
33 für Originaldokumente ist. Weitere
Details der Konstruktion sowohl der Welle
35 und der Entnahmerolle
33 für Originaldokumente
als auch der Antriebsrollen
40 und
41 für Originaldokumente
können
beispielsweise in dem Patentdokument
US 5,820,121 A gefunden werden.
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Die
folgende Beschreibung nimmt hauptsächlich auf die 3 und 4 Bezug.
Die 3 und 4 zeigen die Abtasteinrichtung 30 der
Vorrichtung 1 nicht. Der erste Stapel 2 ist in 3 lediglich
schematisch gezeigt. In 4 ist der erste Stapel 2 überhaupt
nicht gezeigt.
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Wie
bereits oben erwähnt,
umfaßt
die Vorrichtung 1 eine Entnahmerolle 26 für leere
Blätter,
mit deren Hilfe der zur Zeit oberste zu bedruckende Aufzeichnungsträger des
ersten Stapels 2 von der Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
entnommen werden kann und in den Bereich zwischen dem Druckkopf 12 und
der Druckwalze 15 transportiert werden kann. Die Entnahmerolle 26 für leere
Blätter
bildet einen Teil von Entnahmemitteln 50, welche zusätzlich zu
der Entnahmerolle 26 für
leere Blätter
außerdem eine
Gummiplatte 51 aufweisen, die zum Zusammenarbeiten mit
der Umfangsfläche
der Entnahmerolle 26 für
leere Blätter
ausgelegt ist. Um die Gummiplatte 51 zu halten, wurde in
dem Bereich der Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
ein Haltearm 52 mit einer Mehrzahl von Krümmungen
bereitgestellt, welcher die Haltemittel 25 zum Halten des
ersten Stapels 2 zu bedruckender Aufzeichnungsträger bildet,
wobei der Arm um eine Schwenkachse 53 schwenkbar ist und
die Gummiplatte in dem Bereich seines freien Endes 54 hält oder
trägt.
In dem Bereich des freien Endes 54 des Haltearmes 52 wirkt eine
Druckfeder, welche schematisch als ein gestrichelter Pfeil 55 mit
zwei Spitzen gezeigt ist, auf den Haltearm 52 ein und drängt den
Haltearm 52 und folglich die Gummiplatte 51 unter
Federbelastung gegen die Entnahmerolle 26 für leere
Blätter.
Bei dem in 3 gezeigten Betriebszustand
liegt die Gummiplatte 51 an der Umfangsfläche der
Entnahmerolle 26 für
leere Blätter
an. Bei dem in 4 gezeigten Betriebszustand
ist die Gummiplatte 51 von der Umfangsfläche der
Entnahmerolle 26 für
leere Blätter abgehoben.
Wie die Gummiplatte 51 von der Entnahmerolle 26 für leere
Blätter
abgehoben wird, wird nachfolgend erläutert.
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Die
Vorrichtung 1 weist in dem Bereich der Haltemittel 25 der
Vorrichtung 1 Belastungsmittel 56 auf, d.h. in
dem Bereich der Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
der Vorrichtung 1. Die Belastungsmittel 56 sind
zwischen einer in 3 gezeigten Belastungsstellung
und einer in 4 gezeigten Stellung ohne Belastung
bewegbar. In ihrer Belastungsstellung drängen die Belastungsmittel 56 den
ersten Stapel 2 zu bedruckender Aufzeichnungsträger, die
in der Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
liegen, in dessen Bereich in der Nähe der Entnahmemittel 50 unter
Federbelastung gegen die Entnahmemittel 50. In ihrer Stellung
ohne Belastung ermöglichen
die Belastungsmittel 56, daß der erste Stapel 2 oder
ein zusätzlicher
Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger in die Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
eingeführt
wird, ohne daß die
Belastungsmittel 56 einwirken.
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Die
Belastungsmittel 56 umfassen eine Preß- bzw. Druckplatte 57,
welche sich im wesentlichen über
die gesamte Breite eines zu druckenden Aufzeichnungsträgers 10 erstreckt.
An ihrer von dem ersten Stapel 2 entfernten Seite weist
die Druckplatte 57 zwei Versteifungsvertiefungen 58 auf,
von denen lediglich eine Versteifungsvertiefung 58 in den
Figuren sichtbar ist. Zwei Druckfedern 59 (siehe 2) wirken
auf die Druckplatte 57 ein, wobei die Federn lediglich
mittels eines gestrichelten Pfeils mit Doppelspitze in den 3 und 4 angedeutet
sind.
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Die
Belastungsmittel 56 umfassen ferner zwei Schwenkarme 60,
welche mit der Druckplatte 57 und den Versteifungsvertiefungen 58 verbunden
sind und welche von diesen Elementen vorspringen, wobei lediglich
ein Schwenkarm 60 in den 3 und 4 sichtbar
ist. Mit Hilfe der zwei Schwenkarme 60 sind die Belastungsmittel 56 derart
in der Vorrichtung 1 befestigt, daß sie um eine Schwenkachse 61 schwenkbar
sind.
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Um
zu ermöglichen,
daß die
Belastungsmittel 56 aus der in 3 gezeigten
Belastungsstellung in die in 4 gezeigte
Stellung ohne Belastung bewegt werden können, weist jeder der zwei
Schwenkarme 60 ein Kopplungsglied 62 auf, welches
seitlich von dem relevanten Schwenkarm 60 vorspringt.
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Um
die zwei Kopplungsglieder 62 und folglich die Belastungsmittel 56 aus
ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung zu bewegen, weist
die Vorrichtung 1 Betätigungsmittel 63 auf.
Im vorliegenden Falle sind die Betätigungsmittel 63 zum Bewegen
der Belastungsmittel 56 vorteilhafterweise als Führungsmittel
zum Führen
eines abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 gestaltet,
welcher zu den Antriebsmitteln zum Bewegen eines abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 zu
transportieren ist, d.h. zu den zwei Antriebsrollen 40 für Originaldokumente. Die
Betätigungsmittel 63,
welche ferner die Führungsmittel
bilden, sind derart in der Vorrichtung 1 befestigt, daß sie um
eine Schwenkachse 64 schwenkbar sind. Die Betätigungsmittel 63 umfassen
eine Führungsplatte 7,
welche um die Schwenkachse 64 schwenkbar ist. Die Führungsplatte 7 weist
zwei Führungsvorsprünge 65 und 66 (siehe 1)
auf, von denen lediglich ein Führungsvorsprung 65 in
den 3 und 4 sichtbar ist. Die zwei Führungsvorsprünge 65 und 66 weisen
jeweils eine Führungsfläche auf,
wobei die zwei Führungsflächen einander gegenüberliegen
und einen Abstand voneinander haben, der der Abmessung eines abzutastenden
Aufzeichnungsträgers 11 in
einer Richtung parallel zu der Schwenkachse 64 entspricht.
Im vorliegenden Falle entspricht dieser Abstand der Breite eines
Blattes Papier der Größe A4.
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Darüber hinaus
weist die Führungsplatte 7 zwei
weitere Führungsvorsprünge 67 und 68 (siehe 1)
mit einer Form auf, welche im wesentlichen der der zwei Führungsvorsprünge 65 und 66 entspricht,
wobei der Abstand zwischen den Führungsflächen der
zwei weiteren Führungsvorsprünge 67 und 68 im
vorliegenden Falle der Breite eines Blattes Papier der Größe A5 entspricht.
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Der
Abstand zwischen den Führungsvorsprüngen 65 und 66 und
zwischen den weiteren Führungsvorsprüngen 67 und 68 kann
auch ein anderer sein. Darüber
hinaus ist es möglich,
eine Konstruktion zu verwenden, welche es ermöglicht, daß die Abstände zwischen zwei zugehörigen Führungsvorsprüngen variiert
werden.
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Die
Betätigungsmittel 63 dienen,
wie bereits erwähnt,
zum Bewegen der Belastungsmittel 56. Für diesen Zweck ist die Führungsplatte 7 mit
zwei Betätigungsarmen 69 verbunden,
von denen lediglich ein Betätigungsarm 69 in
den 3 und 4 sichtbar ist. Die beiden Betätigungsarme 69 springen
von der Führungsplatte 7 in
Richtung der Entnahmemittel 50 vor. Jeder der beiden Betätigungsarme 69 weist
einen becherförmigen
Betätigungsvorsprung 70 auf. Die
beiden Betätigungsvorsprünge 70 wurden
vorgesehen und konstruiert, um mit den beiden Kopplungsgliedern 62 der
Belastungsmittel 56 zusammenzuarbeiten.
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Wenn
die Betätigungsmittel 63 aus
ihrer Anfangsstellung in die durch den Pfeil 71 gezeigte
Richtung bewegt werden, d.h. geschwenkt um die Schwenkachse 64,
legen sich die Betätigungsvorsprünge 70 während dieser
Schwenkbewegung gegen die Kopplungsglieder 62, wobei infolge
dessen die Kopplungsglieder 62 und folglich die Belastungselemente 56 aus
ihrer in 3 gezeigten Belastungsstellung
gegen die Wirkung der Druckfedern 59 in ihre in 4 gezeigte
Stellung ohne Belastung bewegt werden, wobei die Betätigungsmittel 63 anschließend die
in 4 gezeigte Stellung annehmen.
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Vorteilhafterweise
weist die Vorrichtung 1 benachbart zu dem Übergangsbereich
zwischen der Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
und den Entnahmemitteln 50 Neujustierungsmittel 75 auf.
Im vorliegenden Fall weisen die Neujustierungsmittel 75 einen
zweiarmigen Neujustierungshebel 76 auf. Der zweiarmige
Neujustierungshebel 76 weist einen Neujustierungsarm 77 und
einen Neujustierungsarm 78 auf, die einen Betätigungsabschnitt
der Neujustierungsmittel 75 bilden. Der zweiarmige Neujustierungshebel 76 ist
derart befestigt, daß er
um eine Schwenkachse 79 schwenkbar ist.
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Die
Neujustierungsmittel 75 sind zwischen einer in 3 gezeigten
Ruhestellung und einer in 4 gezeigten
Neujustierungsstellung bewegbar. Wenn die Belastungsmittel 56 mit
Hilfe der Betätigungsmittel 63 aus
ihrer in 3 gezeigten Belastungsstellung
in ihre in 4 gezeigte Stellung ohne Belastung
bewegt werden, sind die Neujustierungsmittel 75 aus ihrer
Ruhestellung in ihre Neujustierungsstellung bewegbar. Der Neujustierungsarm 77 der
Neujustierungsmittel 75 bewirkt eine Neujustierung der
zu bedruckenden Aufzeichnungsträger,
welche von dem ersten Stapel 2 zu den Entnahmemitteln 50 bewegt
worden sind. Auf diesem Wege wird erreicht, daß während einer Bewegung der Betätigungsmittel 63 zur
Ermöglichung
der Einführung
zusätzlicher
zu bedruckender Aufzeichnungsträger
in die Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
die zu bedruckenden Aufzeichnungsträger, welche bereits in der
Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
liegen und welche bereits zumindest ein wenig zu den Entnahmemitteln 50 transportiert
worden sind, kurz vor der Einführung
zusätzlicher
zu bedruckender Aufzeichnungsträger
in ihre Anfangsstellung in der Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
zurückgebracht
werden. Dadurch bilden die zu bedruckenden und die bereits in der
Zuführeinrichtung
für leere
Blätter
vorhandenen Aufzeichnungsträger
vor der Einführung
zusätzlicher
zu bedruckender Aufzeichnungsträger
einen korrekt ausgerichteten Stapel. Es ist somit gewährleistet,
daß in
der Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
ein korrekt ausgerichteter Stapel von Aufzeichnungsträgern erhalten
wird, auch wenn zusätzliche zu
bedruckende Aufzeichnungsträger
eingeführt
werden und nachdem solche zusätzlich
zu bedruckenden Aufzeichnungsträger
eingeführt
worden sind.
-
Bei
der Vorrichtung 1 sind die Neujustierungsmittel 75 mit
Hilfe der Belastungsmittel 56 aus ihrer in 3 gezeigten
Ruhestellung in ihre in 4 gezeigte Neujustierungsstellung
bewegbar. Für
diesen Zweck weisen die Belastungsmittel 56 eine Betätigungsnase 80 auf,
welche während
einer Bewegung der Belastungsmittel 56 aus ihrer Belastungsstellung
in ihre Stellung ohne Belastung in Wirkverbindung mit dem Betätigungsarm 78 der
Neujustierungsmittel 75 tritt und dadurch eine Bewegung,
und zwar eine Schwenkbewegung, der Neujustierungsmittel 75 aus
ihrer Ruhestellung in ihre Neujustierungsstellung bewirkt. Die entgegengesetzte
Bewegung 75 der Neujustierungsmittel 75 aus ihrer
Neujustierungsstellung in die Ruhestellung wird durch die Schwerkraft
erreicht, jedoch kann diese Bewegung alternativ mit Hilfe des nächsten zu
bedruckenden Aufzeichnungsträgers
erreicht werden, der entnommen wird. Die Vorrichtung 1 umfaßt ferner
durch eine weitere Betätigungsnase 81 gebildete
zusätzliche Mittel 81,
welche seitlich von der Betätigungsnase 80 in
dem Bereich der Betätigungsnase 80 der
Belastungsmittel 56 vorspringen. Die zusätzlichen
Mittel 81 machen es möglich,
die Entnahmemittel 50 für
die Entnahme jeweils eines zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers zu
sperren, wenn die Belastungsmittel 56 mit Hilfe der Betätigungsmittel 63 aus
ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung bewegt werden.
Die Entnahmemittel 50 werden dann einfach derart gesperrt,
daß während der
Bewegung der Belastungsmittel 56 aus ihrer Belastungsstellung
in ihre Stellung ohne Belastung die zusätzlichen Mittel 81, d.h.
die weitere Betätigungsnase 81,
gegen den Haltearm 52 für
die Gummiplatte 51 stößt und folglich der
Haltearm 52 um die Schwenkachse 53 weg von der
Entnahmerolle 26 für
leere Blätter
schwenkt, wobei infolge dessen die Gummiplatte 51 von der
Umfangsfläche
der Entnahmerolle 26 für
leere Blätter abgehoben
wird, wodurch die Entnahmemittel 50 gesperrt werden. Dies
gewährleistet,
daß auch
zu bedruckende Aufzeichnungsträger,
welche bereits im Wirkverbindung mit der Gummiplatte 51 der
Entnahmemittel 50 stehen, mit Hilfe der Neujustierungsmittel 75 in
ihre Anfangsstellung in der Zuführeinrichtung 25 für leere
Blätter
neujustiert werden.