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DE60012490T2 - Gerät mit mitteln zum wiederausrichten eines stapels von zu bedruckenden aufzeichnungsträgern - Google Patents

Gerät mit mitteln zum wiederausrichten eines stapels von zu bedruckenden aufzeichnungsträgern Download PDF

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DE60012490T2
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Germany
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Franz Biedermann
Johann Veigl
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Sagem SA
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Sagem SA
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, wie sie in dem Oberbegriff von Anspruch 1 definiert ist.
  • Eine derartige Vorrichtung wurde von dem Anmelder unter der Typenbezeichnung PPF271 auf den Markt gebracht und ist folglich bekannt. Die bekannte Vorrichtung ist eine Facsimile-Vorrichtung, in welche ein Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger, d.h. leere Blätter, eingeführt werden kann, und zwar in Haltemittel der bekannten Vorrichtung, wobei an der Vorrichtung befestigte Anschlagmittel sicherstellen, daß, wenn ein Stapel in die bekannte Vorrichtung eingeführt wird, der Stapel von zu bedruckenden Aufzeichnungsträgern auch eine ideale Stapelform aufweist, was bedeutet, daß sämtliche zu bedruckende Aufzeichnungsträger des Stapels genau ausgerichtet sind. Nachdem ein Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger in die bekannte Vorrichtung eingeführt worden ist, kann die bekannte Vorrichtung aufeinanderfolgende Druck-Operationen ausführen, beispielsweise während des Empfangs einer Facsimile-Nachricht. Infolge der aufeinanderfolgend ausgeführten Druck-Operationen entsteht die Situation, daß bei der bekannten Vorrichtung mehrere zu bedruckende Aufzeichnungsträger von dem Stapel entnommen worden sind und von den Haltemitteln weg zu den Entnahmemitteln bewegt worden sind. Diese zu bedruckenden Aufzeichnungsträger nehmen also eine sogenannte vorgeschobene Einzugsposition ein. Wenn in diesem Betriebszustand der bekannten Vorrichtung zu bedruckende Aufzeichnungsträger nachgefüllt werden müssen, d.h., wenn ein zusätzlicher Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger in die Vorrichtung eingeführt werden soll, werden die Belastungsmittel mit Hilfe von Betätigungsmitteln der Vorrichtung aus ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung bewegt, um sicherzustellen, daß anschließend ein zusätzlicher Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger in die Haltemittel eingeführt werden kann, und zwar ohne Einwirkung der Belastungsmittel.
  • Wenn bei der bekannten Vorrichtung die Belastungsmittel der Vorrichtung aus ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung bewegt werden, verbleiben sämtliche zu bedruckende Aufzeichnungsträger, welche bereits sehr nahe an den Entnahmemitteln angeordnet sind, in ihrer sogenannten vorgeschobenen Einzugsstellung, wodurch ein Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger, welcher anschließend in die Haltemittel eingeführt worden ist, auf den Aufzeichnungsträgern liegt, die bereits vorgeschoben worden sind. Dies kann während einer folgenden Entnahme eines zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers durch die Entnahmemittel dazu führen kann, daß nicht nur ein einziger zu bedruckender Aufzeichnungsträger, sondern bedauerlicherweise eine Mehrzahl derartiger zu bedruckender Aufzeichnungsträger von dem Stapel entnommen wird und somit mit Hilfe der Entnahmemittel von den Haltemitteln entfernt wird, was zu einer Funktionsstörung führt.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, die zuvor erwähnten Probleme zu verhindern und eine verbesserte Vorrichtung der in dem Oberbegriff von Anspruch 1 beschriebenen Art zur Verfügung zu stellen, bei welcher eine durch vorgeschobene Aufzeichnungsträger verursachte Entnahme einer Mehrzahl zu bedruckender Aufzeichnungsträger aus den Haltemitteln nicht möglich ist.
  • Erfindungsgemäß weist eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 darüber hinaus die kennzeichnenden Merkmale auf, wie sie in dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 definiert sind.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung wird es auf einfache weise erreicht, daß während einer Bewegung der Belastungsmittel mit Hilfe der Betätigungsmittel sämtliche zu bedruckenden Aufzeichnungsträger, welche bereits teilweise von dem Stapel in den Haltemitteln in Richtung der Entnahmemittel bewegt wurden, auf den Stapel in den Haltemitteln zurückgelegt werden, um eine korrekte Stapelform wiederherzustellen. Dies führt zu einer korrekten Stapelung mit genau ausgerichteten zu bedruckenden Aufzeichnungsträgern, nachdem ein zusätzlicher Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger in die Haltemittel eingelegt worden ist. Infolge dessen enthält der Stapel keine Aufzeichnungsträger, die auf eine ungewünschte Art zu den Entnahmemitteln vorgeschoben worden sind. Dadurch wird erreicht, daß während eines anschließenden Entnahmevorgangs eine nicht korrekte, d.h. eine mehrfache Entnahme zu bedruckender Aufzeichnungsträger, d.h. eine mehrfache Entfernung zu bedruckender Aufzeichnungsträger von den Haltemitteln, ausgeschlossen ist. Folglich ist eine durch eine mehrfache Entnahme zu bedruckender Aufzeichnungsträger verursachte Funktionsstörung ebenfalls ausgeschlossen.
  • Es sei bemerkt, daß EP-A-0 845 429 Führungsmittel (kickers) beschreibt, deren Funktion die Kontrolle des Blattes Papier vor jedem Drucken ist, um den "Schräglauf zwischen dem Papier und dem Druck" zu vermindern, wobei diese Kontrolle automatisch vor jedem Drucken in einem gegebenen Zyklus ausgeführt wird, wohingegen die vorliegende beschriebene Vorrichtung eine Ausrichtung des Stapels der Blätter Papier (oder Aufzeichnungsträger) bewirkt, wenn ein zusätzlicher Stapel eingeführt wird, was sich von einer Kontrolle eines Schräglaufs des Blattes beim Drucken unterscheidet, wobei die Ausrichtung manuell durch Einwirkungsmittel erzielt wird, welche auf Ausrichtungsmittel reagieren und nicht in einem Druckzyklus enthalten ist.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung können die Neujustierungsmittel auf verschiedenen Wegen angetrieben oder betätigt werden. Beispielsweise kann eine Konstruktion gewählt werden, bei welcher die Neujustierungsmittel mit Hilfe der Betätigungsmittel bewegbar sind. Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn eine erfindungsgemäße Vorrichtung zusätzlich die in Anspruch 2 definierten kennzeichnenden Merkmale aufweist. Die direkte Zusammenarbeit der Neujustierungsmittel mit den Belastungsmitteln gewährleistet eine hohe Funktionssicherheit. Diese Lösung hat sich ferner im Hinblick auf eine einfache Konstruktion als vorteilhaft erwiesen.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei welcher die Neujustierungsmittel mit Hilfe der Belastungsmittel aus ihrer Ruhestellung in ihre Neujustierungsstellung bewegbar sind, hat es sich ferner als vorteilhaft erwiesen, wenn zusätzlich die kennzeichnenden Merkmale, die in Anspruch 3 definiert sind, vorgesehen sind. Dies hat sich im Hinblick auf eine besonders einfache Konstruktion und im Hinblick auf eine sehr einfache Betätigung der Neujustierungsmittel als vorteilhaft erwiesen.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn zusätzlich die kennzeichnenden Merkmale, die in Anspruch 4 definiert sind, vorgesehen sind. Dadurch wird auf einfache Weise erreicht, daß auch vorgeschobene Aufzeichnungsträger, welche bereits, wenn auch nur geringfügig, in Eingriff mit den Entnahmemitteln für die Entnahme jeweils eines Aufzeichnungsträgers getreten sind, auf den Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger zurückgelegt werden, da dies mit Hilfe der Neujustierungsmittel ohne jegliche Probleme und ohne eine Störung durch die Entnahmemittel möglich ist, nachdem die Entnahmemittel unwirksam gemacht worden sind.
  • Sowohl die obengenannten als auch weitere Aspekte der Erfindung werden anhand des im folgenden exemplarisch beschriebenen Ausführungsbeispiels deutlich und werden unter Bezugnahme auf dieses Beispiel erläutert.
  • Die Erfindung wird nun detaillierter unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, welche ein exemplarisches Ausführungsbeispiel zeigen, auf welches die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist.
  • 1 ist eine schräge Draufsicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei eine Abtasteinrichtung der Vorrichtung von der Vorrichtung entfernt ist und folglich in 1 nicht gezeigt ist.
  • 2 ist eine teilweise schematische Querschnittsdarstellung, welche einen relevanten Teil der in 1 gezeigten Vorrichtung zeigt, wobei der Teil der Vorrichtung Belastungsmittel zum Belasten eines Stapels zu bedruckender Aufzeichnungsträger, Betätigungsmittel für die Belastungsmittel und Neujustierungsmittel zum Neujustieren zu bedruckender Aufzeichnungsträger umfaßt.
  • 3 ist eine Querschnittsdarstellung, welche einen Teil der Vorrichtung gemäß den 1 und 2 in einem verglichen mit 2 vergrößerten Maßstab zeigt, wobei der Teil die Belastungsmittel, die Betätigungsmittel und die Neujustierungsmittel umfaßt, wobei die Belastungsmittel in ihrer Belastungsstellung und die Neujustierungsmittel in ihrer Ruhestellung gezeigt sind.
  • 4 zeigt, entsprechend 3, den Teil der Vorrichtung gemäß den 1 und 2, wobei die Belastungsmittel in ihrer Stellung ohne Belastung und die Neujustierungsmittel in ihrer Neujustierungsstellung gezeigt sind.
  • 1 zeigt eine Vorrichtung 1 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. Im vorliegenden Fall ist die Vorrichtung 1 eine Facsimile-Vorrichtung, im folgenden kurz als die Vorrichtung 1 bezeichnet.
  • Ein erster Stapel 2 zu bedruckender Aufzeichnungsträger kann in die Vorrichtung 1 in einer durch einen Pfeil 3 gekennzeichneten Richtung eingeführt werden, wobei der Stapel 2 in den 1 und 2 durch strichpunktierte Linien gezeigt ist. In seinem eingeführten Zustand liegt der Stapel 2 auf einer Trägerplatte 4 der Vorrichtung 1. Außerdem kann ein zweiter Stapel 5 abzutastender Aufzeichnungsträger in die Vorrichtung 1 in einer durch einen Pfeil 6 gezeigten Richtung eingeführt werden. Auch der zweite Stapel 5 ist durch strichpunktierte Linien gezeigt. In seinem eingeführten Zustand liegt der Stapel 5 an einer Führungsplatte 7 der Vorrichtung 1 an, wobei die Führungsplatte 7 mit zusätzlichen Betätigungsmitteln verbunden ist, mit deren Hilfe Belastungsmittel zum Ausüben einer Belastung auf den ersten Stapel 2 zu bedruckender Aufzeichnungsträger in den Bereichen der Vorderkante dieser Aufzeichnungsträger zurückgestellt werden können, wie es nachfolgend detaillierter beschrieben wird. Der aktuell oberste zu bedruckende Aufzeichnungsträger kann von dem Stapel 2 zu bedruckender Aufzeichnungsträger entnommen werden und kann anschließend zu einer Druckwalze transportiert werden und daraufhin in einer durch einen Pfeil 8 gezeigten Richtung aus der Vorrichtung 1 transportiert werden, wie es durch strichpunktierte Linien in 1 gezeigt ist. Ebenso kann der zur Zeit oberste abzutastende Aufzeichnungsträger von dem zweiten Stapel 5 abzutastender Aufzeichnungsträger entnommen werden und kann zu einer Abtasteinrichtung der Vorrichtung 1 transportiert werden, wobei die Abtasteinrichtung nicht in 1 gezeigt ist und es mit ihr möglich ist, den graphischen Inhalt des entsprechenden abzutastenden Aufzeichnungsträgers abzutasten, woraufhin der gerade abgetastete Aufzeichnungsträger in der durch einen Pfeil 9 gezeigten Richtung aus der Vorrichtung 1 heraus transportiert werden kann, was ebenfalls durch strichpunktierte Linien in 1 gezeigt ist.
  • Die anderen in 1 gezeigten Teile der Vorrichtung 1, wie beispielsweise das Gehäuse, eine Telefontastatur, eine alphanumerische Tastatur, eine Anzeigeeinrichtung und dgl. werden nicht detaillierter beschrieben.
  • Die Vorrichtung 1 ist zum Bedrucken eines zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers konzipiert, welcher in der durch den Pfeil 8 gezeigten Richtung aus der Vorrichtung 1 heraus transportiert werden kann. Die Vorrichtung 1 ist ferner zum Abtasten eines abzutastenden Aufzeichnungsträger 11 konzipiert, welcher in der durch den Pfeil 9 gezeigten Richtung aus der Vorrichtung 1 heraus transportiert werden kann. Dieser Aufbau wird detaillierter unter Bezugnahme auf 2 beschrieben.
  • Die Vorrichtung 1 umfaßt eine Druckeinrichtung 12 mit einem Druckkopf 13. Der Druckkopf 13 ist ein Thermodruckkopf, welcher im wesentlich streifenförmig ausgebildet ist und mit dem es möglich ist, punktweise zu drucken. Dieses Drucken wird auf einem zu bedruckenden Aufzeichnungsträger 10, d.h. einem leeren Blatt, ausgeführt. Der zu bedruckende Aufzeichnungsträger 10 kann mit Hilfe einer Druckwalze 15 schrittweise bewegt werden, welche in einer durch einen Pfeil 14 gezeigten Richtung (d.h. im Uhrzeigersinn) angetrieben werden kann. Die Druckwalze 15 arbeitet mit dem Druckkopf 13 zusammen. Die Druckwalze 15 ist so in der Vorrichtung 1 befestigt, daß sie drehbar ist, aber abgesehen davon unbeweglich ist. Die Druckeinrichtung 12 wird mit Hilfe von nicht gezeigten Federmitteln gegen die Druckwalze 9 gehalten, wodurch der Druckkopf 13 unter Federbelastung gegen die Druckwalze 15 gedrängt wird. Die den Druckkopf 13 umfassende Druckeinrichtung 12 ist um eine Achse 16 schwenkbar und in einer durch einen Pfeil 17 gezeigten Richtung weg von der Druckwalze 15 bewegbar. Die Bewegung der Druckeinrichtung 12 weg von der Druckwalze 15 wird mit Hilfe einer Betätigungseinrichtung bewirkt, welche in 1 nicht gezeigt ist und welche mit Hilfe der Druckwalze 15 angetrieben werden kann.
  • In der Vorrichtung 1 kann mit Hilfe des Druckkopfes 13 ein Thermotransferdruckvorgang ausgeführt werden. Bei diesem Thermotransferdruckvorgang wird eine Thermotransferfolie punktweise mit Hilfe des Druckkopfes 13 erhitzt, wodurch eine wachsähnliche, von der Thermotransferfolie getragenen Farbe auf den zu bedruckenden Aufzeichnungsträger 10 übertragen wird. Die Thermotransferfolie ist auf eine erste Rolle 18 gewickelt, wobei die erste Rolle 18 mit dem Thermotransferfolienvorrat von einem Zuführdorn 19 getragen wird. von der ersten Rolle 18 wird die Thermotransferfolie entlang eines als eine strichpunktierte Linie gezeigten Transportweges 20 zu einer zweiten Rolle 21 geführt, wobei die zweite Rolle von einem Aufnahmedorn 22 getragen wird. Der Aufnahmedorn 22 kann von der Druckwalze 15 über ein Übersetzungsgetriebe 23, welches in 2 teilweise gezeigt ist, in einer durch einen Pfeil 24 gezeigten Richtung angetrieben werden.
  • Um einen zu bedruckenden Aufzeichnungsträger 10 zu bedrucken, sollte ein derartiger zu bedruckender Aufzeichnungsträger 10 von einer Zuführungseinrichtung 25 für leere Blätter entnommen werden, welche einen Stapel 2 solcher zu bedruckender Aufzeichnungsträger enthält, d.h. er sollte von dem Stapel getrennt werden. Zu diesem Zwecke weist die Vorrichtung 1 eine Entnahmerolle 26 für leere Blätter auf, welche in einer durch einen Pfeil 27 gezeigten Richtung (d.h. im Uhrzeigersinn) drehbar angetrieben werden kann. Der zur Zeit oberste zu bedruckende Aufzeichnungsträger kann von dem ersten Stapel 2 in der Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter mit Hilfe der Entnahmerolle 26 für leere Blätter entnommen werden und in den Bereich zwischen dem Druckkopf 12 und der Druckwalze 15 transportiert werden. Sobald ein zu bedruckender Aufzeichnungsträger 10 die Druckwalze 15 erreicht hat, wird der zu bedruckenden Aufzeichnungsträger 10 mit Hilfe der Druckwalze 15 weitertransportiert, wobei die Entnahmerolle 26 für leere Blätter dann nicht im Antriebseingriff steht, wie es bereits per se von einer derartigen Vorrichtung lange bekannt ist. Ein zu bedruckender Aufzeichnungsträger 10 wird entlang eines als strichpunktierte Linie in 2 gezeigten Transportweges 28 zwischen der Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter und der Druckwalze 15 transportiert. Nachdem der zu bedruckende Aufzeichnungsträger 10 bedruckt worden ist, wird der bedruckte Aufzeichnungsträger 10 entlang eines Transportweges 29 transportiert, welcher gleichfalls als eine strichpunktierte Linie in 2 gezeigt ist, und anschließend in der durch den Pfeil 8 gezeigten Richtung aus der Vorrichtung 1 transportiert.
  • Die Vorrichtung 1 umfaßt ferner eine Abtasteinrichtung 30, mit deren Hilfe ein abzutastender Aufzeichnungsträger 11, d.h. ein Originaldokument, abgetastet werden kann, um die graphischen Informationen auf dem abzutastenden Aufzeichnungsträger 11, beispielsweise alphanumerische Zeichen, in digitale Signale umzuwandeln. In 2 ist die Abtasteinrichtung 30 lediglich schematisch gezeigt.
  • Die Abtasteinrichtung 30 ist in einem separaten Gehäuse angeordnet. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Abtasteinrichtung 30 eine separate Einheit bildet und folglich leicht und einfach von der Vorrichtung 1 getrennt werden kann, um von der Vorrichtung 1 entfernt zu sein. Sowohl in einem ersten Betriebsmodus, in welchem die Abtasteinrichtung 30 mit der Vorrichtung 1 verbunden ist, wie es in 2 gezeigt ist, als auch in einem zweiten Betriebsmodus, in welchem sie von der Vorrichtung 1 getrennt ist, wie es in den Figuren nicht gezeigt ist, kann die Abtasteinrichtung einen abzutastenden Aufzeichnungsträger 11 abtasten. In dem in 2 gezeigten ersten Betriebsmodus kann der abzutastende Aufzeichnungsträger 11 mit Hilfe von nachstehend kurz zu beschreibenden Antriebsmitteln an der Abtasteinrichtung 30 vorbeitransportiert werden, welche unbeweglich in der Vorrichtung 1 gehalten ist. In dem zweiten Betriebsmodus kann die Abtasteinrichtung 30 per Hand über den stationären abzutastenden Aufzeichnungsträger 11 bewegt werden.
  • Um ein Abtasten eines abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 in dem in 2 gezeigten ersten Betriebsmodus zu ermöglichen, muß ein solcher abzutastender Aufzeichnungsträger 11 von dem zweiten Stapel abzutastender Aufzeichnungsträger entnommen werden. Für diesen Zweck weist die Vorrichtung 1 eine Entnahmerolle 33 für Originaldokumente auf, welche in einer durch einen Pfeil 34 gezeigten Richtung (d.h. im Uhrzeigersinn) in Drehung versetzt werden kann. Die Entnahmerolle 33 für Originaldokumente ist derart befestigt, daß sie mit Hilfe einer Welle 35 drehbar ist. Die Entnahmerolle 33 für Originaldokumente kann schrittweise in der durch den Pfeil 34 angezeigten Richtung angetrieben werden, und zwar mit Hilfe von an der Vorrichtung befestigten Antriebsmitteln, welche weder gezeigt noch weiter beschrieben sind. Die als Entnahmemittel bereitgestellte Entnahmerolle 33 für Originaldokumente ist in der Abtasteinrichtung 30 angeordnet, wobei die Entnahmerolle zum Entnehmen eines abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 von dem zweiten Stapel 5 abzutastender Aufzeichnungsträger dient, wobei die Vorderkanten der abzutastenden Aufzeichnungsträger dieses Stapels 5 in dem Bereich der Entnahmemittel angeordnet sind, d.h. in dem Bereich der Entnahmerolle 33 für Originaldokumente, wie es in 2 zu sehen ist.
  • Um das eigentliche Abtasten eines abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 nach Entnahme dieses abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 zu ermöglichen, sollte der entnommene abzutastende Aufzeichnungsträger 11 schrittweise in die Vorrichtung 1 bewegt werden, wobei der entnommene abzutastende Aufzeichnungsträger 11 während dieses Bewegungsvorganges zu einer länglichen Abtasteinheit 38 transportiert wird. Die Abtasteinheit 38 umfaßt einen photoelektrisch arbeitenden Abtaststreifen 39, welcher in engem Kontakt mit einem abzutastenden Aufzeichnungsträger 11 gehalten wird, und zwar dadurch, daß nicht gezeigte Federmittel die Abtasteinheit 38 gegen den abzutastenden Aufzeichnungsträger 11 drängen.
  • Zum Bewegen eines entnommenen abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 weist die Vorrichtung 1 zwei Antriebsrollen 40 für Originaldokumente auf, von denen lediglich eine Antriebsrolle 40 für Originaldokument in 2 gezeigt ist und welche als Antriebsmittel zum Bewegen eines entnommenen in der Vorrichtung 1 abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 dienen, um den entnommenen abzutastenden Aufzeichnungsträger 11 zu der Abtasteinheit 38 zu transportieren und ihn an der Abtasteinrichtung 30 vorbeizubewegen, d.h. vorbei an der Abtasteinheit 38. Die zwei als Antriebsmittel vorgesehenen Antriebsrollen 40 für Originaldokumente sind ebenso in der Abtasteinrichtung 30 angeordnet. Wie die Entnahmerolle 33 für Originaldokumente sind die zwei als Antriebsmittel vorgesehenen Antriebsrollen 40 und 41 für Originaldokumente mit Hilfe der Welle 35 ebenfalls drehbar befestigt und liegen koaxial zu der Entnahmerolle 33 für Originaldokumente. Die zwei Antriebsrollen 40 für Originaldokumente bestehen aus einem Material mit einem vergleichsweise hohen Reibungskoeffizienten und weisen einen Durchmesser auf, welcher etwas größer als der Durchmesser der Entnahmerolle 33 für Originaldokumente ist. Weitere Details der Konstruktion sowohl der Welle 35 und der Entnahmerolle 33 für Originaldokumente als auch der Antriebsrollen 40 und 41 für Originaldokumente können beispielsweise in dem Patentdokument US 5,820,121 A gefunden werden.
  • Die folgende Beschreibung nimmt hauptsächlich auf die 3 und 4 Bezug. Die 3 und 4 zeigen die Abtasteinrichtung 30 der Vorrichtung 1 nicht. Der erste Stapel 2 ist in 3 lediglich schematisch gezeigt. In 4 ist der erste Stapel 2 überhaupt nicht gezeigt.
  • Wie bereits oben erwähnt, umfaßt die Vorrichtung 1 eine Entnahmerolle 26 für leere Blätter, mit deren Hilfe der zur Zeit oberste zu bedruckende Aufzeichnungsträger des ersten Stapels 2 von der Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter entnommen werden kann und in den Bereich zwischen dem Druckkopf 12 und der Druckwalze 15 transportiert werden kann. Die Entnahmerolle 26 für leere Blätter bildet einen Teil von Entnahmemitteln 50, welche zusätzlich zu der Entnahmerolle 26 für leere Blätter außerdem eine Gummiplatte 51 aufweisen, die zum Zusammenarbeiten mit der Umfangsfläche der Entnahmerolle 26 für leere Blätter ausgelegt ist. Um die Gummiplatte 51 zu halten, wurde in dem Bereich der Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter ein Haltearm 52 mit einer Mehrzahl von Krümmungen bereitgestellt, welcher die Haltemittel 25 zum Halten des ersten Stapels 2 zu bedruckender Aufzeichnungsträger bildet, wobei der Arm um eine Schwenkachse 53 schwenkbar ist und die Gummiplatte in dem Bereich seines freien Endes 54 hält oder trägt. In dem Bereich des freien Endes 54 des Haltearmes 52 wirkt eine Druckfeder, welche schematisch als ein gestrichelter Pfeil 55 mit zwei Spitzen gezeigt ist, auf den Haltearm 52 ein und drängt den Haltearm 52 und folglich die Gummiplatte 51 unter Federbelastung gegen die Entnahmerolle 26 für leere Blätter. Bei dem in 3 gezeigten Betriebszustand liegt die Gummiplatte 51 an der Umfangsfläche der Entnahmerolle 26 für leere Blätter an. Bei dem in 4 gezeigten Betriebszustand ist die Gummiplatte 51 von der Umfangsfläche der Entnahmerolle 26 für leere Blätter abgehoben. Wie die Gummiplatte 51 von der Entnahmerolle 26 für leere Blätter abgehoben wird, wird nachfolgend erläutert.
  • Die Vorrichtung 1 weist in dem Bereich der Haltemittel 25 der Vorrichtung 1 Belastungsmittel 56 auf, d.h. in dem Bereich der Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter der Vorrichtung 1. Die Belastungsmittel 56 sind zwischen einer in 3 gezeigten Belastungsstellung und einer in 4 gezeigten Stellung ohne Belastung bewegbar. In ihrer Belastungsstellung drängen die Belastungsmittel 56 den ersten Stapel 2 zu bedruckender Aufzeichnungsträger, die in der Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter liegen, in dessen Bereich in der Nähe der Entnahmemittel 50 unter Federbelastung gegen die Entnahmemittel 50. In ihrer Stellung ohne Belastung ermöglichen die Belastungsmittel 56, daß der erste Stapel 2 oder ein zusätzlicher Stapel zu bedruckender Aufzeichnungsträger in die Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter eingeführt wird, ohne daß die Belastungsmittel 56 einwirken.
  • Die Belastungsmittel 56 umfassen eine Preß- bzw. Druckplatte 57, welche sich im wesentlichen über die gesamte Breite eines zu druckenden Aufzeichnungsträgers 10 erstreckt. An ihrer von dem ersten Stapel 2 entfernten Seite weist die Druckplatte 57 zwei Versteifungsvertiefungen 58 auf, von denen lediglich eine Versteifungsvertiefung 58 in den Figuren sichtbar ist. Zwei Druckfedern 59 (siehe 2) wirken auf die Druckplatte 57 ein, wobei die Federn lediglich mittels eines gestrichelten Pfeils mit Doppelspitze in den 3 und 4 angedeutet sind.
  • Die Belastungsmittel 56 umfassen ferner zwei Schwenkarme 60, welche mit der Druckplatte 57 und den Versteifungsvertiefungen 58 verbunden sind und welche von diesen Elementen vorspringen, wobei lediglich ein Schwenkarm 60 in den 3 und 4 sichtbar ist. Mit Hilfe der zwei Schwenkarme 60 sind die Belastungsmittel 56 derart in der Vorrichtung 1 befestigt, daß sie um eine Schwenkachse 61 schwenkbar sind.
  • Um zu ermöglichen, daß die Belastungsmittel 56 aus der in 3 gezeigten Belastungsstellung in die in 4 gezeigte Stellung ohne Belastung bewegt werden können, weist jeder der zwei Schwenkarme 60 ein Kopplungsglied 62 auf, welches seitlich von dem relevanten Schwenkarm 60 vorspringt.
  • Um die zwei Kopplungsglieder 62 und folglich die Belastungsmittel 56 aus ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung zu bewegen, weist die Vorrichtung 1 Betätigungsmittel 63 auf. Im vorliegenden Falle sind die Betätigungsmittel 63 zum Bewegen der Belastungsmittel 56 vorteilhafterweise als Führungsmittel zum Führen eines abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 gestaltet, welcher zu den Antriebsmitteln zum Bewegen eines abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 zu transportieren ist, d.h. zu den zwei Antriebsrollen 40 für Originaldokumente. Die Betätigungsmittel 63, welche ferner die Führungsmittel bilden, sind derart in der Vorrichtung 1 befestigt, daß sie um eine Schwenkachse 64 schwenkbar sind. Die Betätigungsmittel 63 umfassen eine Führungsplatte 7, welche um die Schwenkachse 64 schwenkbar ist. Die Führungsplatte 7 weist zwei Führungsvorsprünge 65 und 66 (siehe 1) auf, von denen lediglich ein Führungsvorsprung 65 in den 3 und 4 sichtbar ist. Die zwei Führungsvorsprünge 65 und 66 weisen jeweils eine Führungsfläche auf, wobei die zwei Führungsflächen einander gegenüberliegen und einen Abstand voneinander haben, der der Abmessung eines abzutastenden Aufzeichnungsträgers 11 in einer Richtung parallel zu der Schwenkachse 64 entspricht. Im vorliegenden Falle entspricht dieser Abstand der Breite eines Blattes Papier der Größe A4.
  • Darüber hinaus weist die Führungsplatte 7 zwei weitere Führungsvorsprünge 67 und 68 (siehe 1) mit einer Form auf, welche im wesentlichen der der zwei Führungsvorsprünge 65 und 66 entspricht, wobei der Abstand zwischen den Führungsflächen der zwei weiteren Führungsvorsprünge 67 und 68 im vorliegenden Falle der Breite eines Blattes Papier der Größe A5 entspricht.
  • Der Abstand zwischen den Führungsvorsprüngen 65 und 66 und zwischen den weiteren Führungsvorsprüngen 67 und 68 kann auch ein anderer sein. Darüber hinaus ist es möglich, eine Konstruktion zu verwenden, welche es ermöglicht, daß die Abstände zwischen zwei zugehörigen Führungsvorsprüngen variiert werden.
  • Die Betätigungsmittel 63 dienen, wie bereits erwähnt, zum Bewegen der Belastungsmittel 56. Für diesen Zweck ist die Führungsplatte 7 mit zwei Betätigungsarmen 69 verbunden, von denen lediglich ein Betätigungsarm 69 in den 3 und 4 sichtbar ist. Die beiden Betätigungsarme 69 springen von der Führungsplatte 7 in Richtung der Entnahmemittel 50 vor. Jeder der beiden Betätigungsarme 69 weist einen becherförmigen Betätigungsvorsprung 70 auf. Die beiden Betätigungsvorsprünge 70 wurden vorgesehen und konstruiert, um mit den beiden Kopplungsgliedern 62 der Belastungsmittel 56 zusammenzuarbeiten.
  • Wenn die Betätigungsmittel 63 aus ihrer Anfangsstellung in die durch den Pfeil 71 gezeigte Richtung bewegt werden, d.h. geschwenkt um die Schwenkachse 64, legen sich die Betätigungsvorsprünge 70 während dieser Schwenkbewegung gegen die Kopplungsglieder 62, wobei infolge dessen die Kopplungsglieder 62 und folglich die Belastungselemente 56 aus ihrer in 3 gezeigten Belastungsstellung gegen die Wirkung der Druckfedern 59 in ihre in 4 gezeigte Stellung ohne Belastung bewegt werden, wobei die Betätigungsmittel 63 anschließend die in 4 gezeigte Stellung annehmen.
  • Vorteilhafterweise weist die Vorrichtung 1 benachbart zu dem Übergangsbereich zwischen der Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter und den Entnahmemitteln 50 Neujustierungsmittel 75 auf. Im vorliegenden Fall weisen die Neujustierungsmittel 75 einen zweiarmigen Neujustierungshebel 76 auf. Der zweiarmige Neujustierungshebel 76 weist einen Neujustierungsarm 77 und einen Neujustierungsarm 78 auf, die einen Betätigungsabschnitt der Neujustierungsmittel 75 bilden. Der zweiarmige Neujustierungshebel 76 ist derart befestigt, daß er um eine Schwenkachse 79 schwenkbar ist.
  • Die Neujustierungsmittel 75 sind zwischen einer in 3 gezeigten Ruhestellung und einer in 4 gezeigten Neujustierungsstellung bewegbar. Wenn die Belastungsmittel 56 mit Hilfe der Betätigungsmittel 63 aus ihrer in 3 gezeigten Belastungsstellung in ihre in 4 gezeigte Stellung ohne Belastung bewegt werden, sind die Neujustierungsmittel 75 aus ihrer Ruhestellung in ihre Neujustierungsstellung bewegbar. Der Neujustierungsarm 77 der Neujustierungsmittel 75 bewirkt eine Neujustierung der zu bedruckenden Aufzeichnungsträger, welche von dem ersten Stapel 2 zu den Entnahmemitteln 50 bewegt worden sind. Auf diesem Wege wird erreicht, daß während einer Bewegung der Betätigungsmittel 63 zur Ermöglichung der Einführung zusätzlicher zu bedruckender Aufzeichnungsträger in die Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter die zu bedruckenden Aufzeichnungsträger, welche bereits in der Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter liegen und welche bereits zumindest ein wenig zu den Entnahmemitteln 50 transportiert worden sind, kurz vor der Einführung zusätzlicher zu bedruckender Aufzeichnungsträger in ihre Anfangsstellung in der Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter zurückgebracht werden. Dadurch bilden die zu bedruckenden und die bereits in der Zuführeinrichtung für leere Blätter vorhandenen Aufzeichnungsträger vor der Einführung zusätzlicher zu bedruckender Aufzeichnungsträger einen korrekt ausgerichteten Stapel. Es ist somit gewährleistet, daß in der Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter ein korrekt ausgerichteter Stapel von Aufzeichnungsträgern erhalten wird, auch wenn zusätzliche zu bedruckende Aufzeichnungsträger eingeführt werden und nachdem solche zusätzlich zu bedruckenden Aufzeichnungsträger eingeführt worden sind.
  • Bei der Vorrichtung 1 sind die Neujustierungsmittel 75 mit Hilfe der Belastungsmittel 56 aus ihrer in 3 gezeigten Ruhestellung in ihre in 4 gezeigte Neujustierungsstellung bewegbar. Für diesen Zweck weisen die Belastungsmittel 56 eine Betätigungsnase 80 auf, welche während einer Bewegung der Belastungsmittel 56 aus ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung in Wirkverbindung mit dem Betätigungsarm 78 der Neujustierungsmittel 75 tritt und dadurch eine Bewegung, und zwar eine Schwenkbewegung, der Neujustierungsmittel 75 aus ihrer Ruhestellung in ihre Neujustierungsstellung bewirkt. Die entgegengesetzte Bewegung 75 der Neujustierungsmittel 75 aus ihrer Neujustierungsstellung in die Ruhestellung wird durch die Schwerkraft erreicht, jedoch kann diese Bewegung alternativ mit Hilfe des nächsten zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers erreicht werden, der entnommen wird. Die Vorrichtung 1 umfaßt ferner durch eine weitere Betätigungsnase 81 gebildete zusätzliche Mittel 81, welche seitlich von der Betätigungsnase 80 in dem Bereich der Betätigungsnase 80 der Belastungsmittel 56 vorspringen. Die zusätzlichen Mittel 81 machen es möglich, die Entnahmemittel 50 für die Entnahme jeweils eines zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers zu sperren, wenn die Belastungsmittel 56 mit Hilfe der Betätigungsmittel 63 aus ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung bewegt werden. Die Entnahmemittel 50 werden dann einfach derart gesperrt, daß während der Bewegung der Belastungsmittel 56 aus ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung die zusätzlichen Mittel 81, d.h. die weitere Betätigungsnase 81, gegen den Haltearm 52 für die Gummiplatte 51 stößt und folglich der Haltearm 52 um die Schwenkachse 53 weg von der Entnahmerolle 26 für leere Blätter schwenkt, wobei infolge dessen die Gummiplatte 51 von der Umfangsfläche der Entnahmerolle 26 für leere Blätter abgehoben wird, wodurch die Entnahmemittel 50 gesperrt werden. Dies gewährleistet, daß auch zu bedruckende Aufzeichnungsträger, welche bereits im Wirkverbindung mit der Gummiplatte 51 der Entnahmemittel 50 stehen, mit Hilfe der Neujustierungsmittel 75 in ihre Anfangsstellung in der Zuführeinrichtung 25 für leere Blätter neujustiert werden.

Claims (4)

  1. Eine Vorrichtung, welche zum Bedrucken jeweils eines zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers (10) ausgebildet ist, und welche Haltemittel (52, 25) zum Halten eines Stapels (2) von zu bedruckenden Aufzeichnungsträgern aufweist, und welche Entnahmemittel (50) zum Entnehmen jeweils eines zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers von dem Stapel von zu bedruckenden Aufzeichnungsträgern aufweist, und welche Belastungsmittel (56) aufweist, welche zwischen einer Belastungsstellung und einer Stellung ohne Belastung bewegbar sind und welche in ihrer Belastungsstellung den in den Haltemitteln (52, 25) in deren Bereich in der Nähe der Entnahmemittel (50) gehaltenen Stapel (2) unter Federbelastung zu den Entnahmemitteln (50) drängen und welche in ihrer Stellung ohne Belastung sicherstellen, daß ein Stapel von zu bedruckenden Aufzeichnungsträgern ohne Einwirkung der Belastungsmittel (56) in die Haltemittel (52, 25) eingeführt werden kann, und welche Betätigungsmittel (63) zum Bewegen der Belastungsmittel (56) aus ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß Neujustierungsmittel (75) in der Nähe des Übergangsbereiches zwischen den Haltemitteln (52, 25) und den Entnahmemitteln (50) angeordnet sind, wobei die Neujustierungsmittel (75) zwischen einer Ruhestellung und einer Neujustierungsstellung bewegbar sind und wobei die Neujustierungsmittel (75), wenn die Belastungsmittel (56) mit Hilfe der Betätigungsmittel (63) aus ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung bewegt werden, in ihre Neujustierungsstellung bewegbar sind und somit eine Neujustierung von zu bedruckenden Aufzeichnungsträgern (10) bewirken, welche von dem Stapel (2) zu den Entnahmemitteln (50) bewegt wurden.
  2. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Neujustierungsmittel (75) mit Hilfe der Belastungsmittel (56) aus ihrer Ruhestellung in ihre Neujustierungsstellung bewegbar sind.
  3. Eine Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Neujustierungsmittel (75) einen Betätigungsabschnitt (76, 77, 78) aufweisen, der derart angeordnet und ausgebildet ist, daß er mit Hilfe der Belastungsmittel (56) bewegt werden kann.
  4. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzliche Mittel (81) vorgesehen sind, wobei durch die zusätzlichen Mittel die Entnahmemittel (50) zum Entnehmen jeweils eines zu bedruckenden Aufzeichnungsträgers (10) unwirksam gemacht werden können, wenn die Belastungsmittel (56) mit Hilfe der Betätigungsmittel (63) aus ihrer Belastungsstellung in ihre Stellung ohne Belastung bewegt werden.
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