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Die vorliegende Erfindung betrifft
allgemein Vorrichtungen zum Einbringen von Molekülen in biologische Zellen.
Insbesondere werden durch die vorliegende Erfindung Verfahren und
Vorrichtungen zum Einbringen von Substanzen, wie z. B. Makromolekülen, z.
B. Polynukleotidimpfstoffe (DNA-Impfstoff und/oder RNA-Impfstoff)
und Impfstoffe auf Proteinbasis, in ausgewählte Zellen in Epidermisgewebe
mit verminderter Sensibilität
(vermindertem Schmerzempfinden) bereitgestellt.
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Das erste DNA-Impfverfahren im Stand
der Technik wurde als Impfung mit bloßer DNA bezeichnet, da eine
flüssige
DNA-Lösung
ohne Zusatzstoffe zur Verbesserung der Transfektion in Mausmuskel
injiziert wurde. Bei diesem Verfahren werden einige wenige Zellen
transfiziert und eine Immunantwort auf das exprimierte Antigen in
Mäusen
induziert. In Menschen und Primaten funktioniert dieses Verfahren
jedoch nicht gut.
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Im Stand der Technik wurde durch
Verwendung eines biolistischen Verfahrens zur Einbringung von DNA
eine Verbesserung der DNA-Impfstoffwirkung erzielt. Das biolistische
Verfahren wird durchgeführt,
indem Mikrokügelchen
aus Metall mit DNA beschichtet und die Partikel nach Beschleunigen
derselben auf eine gewählte
Geschwindigkeit in die Haut geschossen werden. Dieses Verfahren
funktioniert wesentlich besser als bloße DNA. Der Grund dafür liegt
zum Teil darin, daß die
mit DNA beschichteten Partikel bis zu einer Tiefe in die Haut injiziert
werden, durch die die Chance einer Transfektion von Langerhans'schen Zellen erhöht wird.
Das biolistische Verfahren besitzt allerdings einige Nachteile.
Erstens führt
es zu einer gewissen Schädigung
der Haut, die in einigen Individuen zur Narbenbildung führen kann. Zweitens
wird trotz der erhöhten
Effizienz eine größere Effizienz
benötigt.
Drittens verbleibt das ballistische Partikel nach Behandlung im
Patienten zurück. Diesbezüglich wäre es wünschenswert,
falls ein Verfahren zum Einbringen von DNA in biologische Zellen zur
Verfügung
stünde,
durch das keine Hautschädigung,
die zur Narbenbildung führt,
verursacht würde. Es
wäre ebenfalls
wünschenswert,
falls ein Verfahren zum Einbringen von DNA in biologische Zellen
zur Verfügung
stünde,
bei dem keine Reste an ballistischen Partikeln in den behandelten
Zellen zurückblieben.
Bei Interesse können
biolistische Verfahren in den folgenden US-Patenten nachgelesen
werden: 5,036,006 und 5,478,744.
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Eine Anzahl zusätzlicher Ansätze zum
Einbringen von Makromolekülen
in biologische Zellen sind im Stand der Technik bekannt und durch
folgenden US-Patente oder andere Veröffentlichungen wie folgt repräsentiert.
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Aus dem US-Patent Nr. 5,019,034 von
Weaver et al. ist ein Verfahren zum Elektroporation von Geweben
bekannt, bei dem Elektroden auf der Gewebeoberfläche, wie z. B. Haut, eines
Patienten plaziert werden. Für
die Behandlung der Haut verwendete Moleküle werden dann in Reservoirs
auf der Hautoberfläche
plaziert, wobei die Behandlungsmoleküle transdermal in die Hautgewebe
eindringen müssen.
Das heißt,
daß die
Behandlungsmoleküle von
außerhalb
der Haut in die Haut gelangen müssen.
Dabei ist die Oberflächenschicht
der Haut nicht nur relativ undurchlässig, sondern, falls die zu
behandelnden Hautschichten in der Nähe der Basalmembran der Epidermis
liegen, die Behandlungsmoleküle müssen dann
eine beträchtliche
Menge an Hautgewebe durchqueren, bevor die zu behandelnden Zellen
von den Behandlungsmolekülen
erreicht werden. Ein solches Behandlungsverfahren ist zur Behandlung
von Zellen nahe der Basalmembran ineffizient. Anstatt auf der Hautoberfläche plazierte
Elektroden zu verwenden, wobei Behandlungsmoleküle transdermal die Haut durchqueren
müssen,
um biologische Zellen nahe der Basalmembranepidermis zu behandeln,
wäre es
wünschenswert,
falls ein Elektroporationsverfahren für die Zuführung von Molekülen zu biologischen
Zellen in der Epidermis, nahe der Basalmembran, bereitgestellt würde, bei
dem die Behandlungsmoleküle
die Haut nicht transdermal durchqueren müßten.
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Aus dem US-Patent Nr. 5,273,525 von
Hofmann ist eine Vorrichtung zur Elektroporation von Arzneistoffen
und genetischem Material in Gewebe bekannt, bei der zur Plazierung
der Arzneistoffe und des genetischen Materials in die Nachbarschaft
der zu elektroporierenden Gewebe eine hohle Injektionsnadel verwendet
wird. Wann immer eine subkutane Hohlinjektion bei einem Gewebe verwendet
wird, so wird dieses Gewebe von der hohlen Injektionsnadel kreisförmig geschnitten.
Als Ergebnis empfindet ein Patient, der eine subkutane Injektion
erhält,
beträchtliche
Schmerzen. Zur Vermeidung eines solchen kreisförmigen Schnitts und der dabei
auftretenden beträchtlichen
Schmerzen wäre
es wünschenswert, falls
ein Verfahren zur Zuführung
von Molekülen
zu biologischen Zellen zur Verfügung
stünde,
bei dem keine Injektionsnadel verwendet wird.
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Aus dem US-Patent Nr. 5,318,514 von
Hofmann ist ein Applikationsgerät
für die
Elektroporation von Arzneistoffen und Genen in Zellen bekannt. Das Applikationsgerät enthält mehrere
Nadelelektroden, die in die Haut eines Patienten eindringen können. Das
in die Haut zu elektroporierende Material wird in einem Flüssigkeitsreservoir
gehalten, mit dem ein offener Zellschaumelastomerträger für die Flüssigkeit benetzt
wird. Da das zu elektroporierende Material in einer Flüssigkeit,
sowohl im Reservoir als auch dem offenen Zellschaumelastomer, gehalten
wird, ist eine sorgfältige
Kontrolle der Menge des Materials an den Elektrodenoberflächen schwierig.
Es ist schwer zu kontrollieren, wieviel Flüssigkeit aus dem Reservoir und
dem offenen Zellschaumelastomer hinunter auf die Oberflächen der
Nadelelektroden fließt,
wodurch schwer zu kontrollieren ist, wieviele der Behandlungsmoleküle tatsächlich auf
den Oberflächen
der Elektroden 16 vorhanden sind, wenn der Elektroporationsvorgang
am Patienten durchgeführt
wird. Außerdem
kann die Gegenwart des Flüssigmediums
einen Spül-
oder Wascheffekt auf die elektroporierten Gewebe ausüben, so
daß der
Elektroporationsvorgang gestört
wird. Diesbezüglich
wäre es
wünschenswert,
falls ein Elektroporationsverfahren zur Zuführung von Molekülen zu biologischen
Zellen bereitstünde,
bei dem kein Flüssigmedium
verwendet wird, das auf die Elektroden hinunterfließt, wenn
der Elektroporationsvorgang an dem Patienten durchgeführt wird.
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Weitere Offenbarungen im Zusammenhang mit
der Verwendung von Elektroporation zur Vermittlung des Gentransfers
in Epidermiszellen finden sich in einem Artikel von Reiss et al.
mit dem Titel „DNA-mediated
gene transfer into epidermal cells using electroporation" in Biochem. Biophys.
Res. Commun., Bd. 137, Nr. 1, (1986), Seite 244–249, sowie in einem Artikel
von Titomirov unter dem Titel „In vivo
electroporation and stable transformation of skin cells of newborn
mice by plasmid DNA" in
Biochim. Biophys. Acta., Bd. 1088, Nr. 1, (1991), Seite 131–134.
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Aus dem US-Patent Nr. 5,389,069 von
Weaver sind ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur in-vivo-Elektroporation
von Geweben bekannt, wobei in dem Verfahren eine zylindrische Hohlnadel
verwendet wird, um Behandlungssubstanzen tief in die Gewebe zu bringen.
Wie oben erwähnt,
wäre es
wünschenswert,
die Verwendung zylindrischer Hohlnadeln und dadurch die damit verbundenen
Schmerzen zu vermeiden.
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Aus den US-Patenten Nr. 5,580,859
und 5,589,466, beide von Felgner et al., ist ein Verfahren zum Einbringen
von Makromolekülen
in Muskeln und Haut eines Patienten mittels eines Injektionsverfahrens
bekannt. Bei diesem Verfahren wird keine Elektroporation verwendet.
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Aus dem US-Patent Nr. 5,697,901 von
Eriksson wird das Einbringen von Genen in Gewebe unter Verwendung
eines gentragenden Flüssigmediums bekannt,
das in Verbindung mit Mikrohohlnadeln unter Druck gesetzt wird.
Probleme hinsichtlich Kontrolle und Spülen bei Verwendung von Flüssigmedien wurden
bereits weiter oben diskutiert. Im Eriksson-Patent wird kein Elektroporationsschritt
verwendet. Interessanterweise wird von Erikson das Thema Schmerzen
in zweierlei Hinsicht adressiert. Zum einen wird angegeben, daß das Mikrohohlnadelsystem zur
Schmerzbehandlung verwendet werden kann. Zum zweiten wird angegeben,
daß Wundschmerzen durch
Kühlen
gelindert werden können.
Von den Erfindern der vorliegenden Erfindung wird hierin bemerkt,
daß Eriksson
sein Behandlungsverfahren nicht per se als ein Behandlungsverfahren
ohne Schmerzen bzw. mit geringen Schmerzen erörtert. Von den Erfindern der
vorliegenden Erfindung wird daher die Theorie aufgestellt, daß das von
Eriksson verwendete Flüssigkeitsinjektionsverfahren
unter Druck nicht zu einem Behandlungsverfahren ohne Schmerzen oder
mit verminderten Schmerzen beiträgt.
Diesbezüglich
wäre es
wünschenswert,
ein Gentherapiebehandlungsverfahren bereitzustellen, bei dem zwar
Nadeln im Mikromaßstab
verwendet werden, jedoch kein Flüssigkeitsinjektionsschritt
unter Druck zur Injektion von Flüssigkeit
in einen Patienten.
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Aus einem Artikel von Henry et al.
unter dem Titel „Microfabricated
Microneedles: A Novel Approach to Transdermal Drug Delivery" in Journal of Pharmaceutical
Sciences, Bd. 87, Nr. 8, August 1998, Seite 922–925 ist bekannt, daß ein Array
aus Mikronadeln zur Penetration der Epidermis verwendet wird, so
daß Perforationen
im Mikromaßstab
zurückbleiben,
so daß die
transdermale Permeabilität flüssigkeitsgeträgerter Behandlungsagentien
in die mikroperforierte Epidermis erleichtert wird. Da die Mikronadeln
nur über
eine mikroskopisch kurze Distanz in die Epidermis eingelassen werden,
ist die Verwendung der Mikronadeln potentiell nicht schmerzhaft. Dabei
wird nicht offenbart, daß die
Mikronadeln als Elektroden verwendet werden sollen. Ebenso wird
in dem Artikel von Henry et al. kein Elektroporationsschritt offenbart.
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Weiterhin wird im Hinblick auf den
Punkt einer Behandlung unter verringerten Schmerzen angemerkt, daß zwei wichtige
elektrische Parameter bei der Elektroporation eng mit einem empfundenen Schmerz
in vivo in Zusammenhang stehen. Ein Parameter ist die von dem in-vivo-Gewebe
erfahrene absolute Spannung. Ein anderer Parameter ist die von dem
in-vivo-Gewebe erfahrene Impulsbreite. Diesbezüglich wäre es wünschenswert, ein Elektroporationsverfahren
zum Zuführen
von Molekülen
zu biologischen Zellen bereitzustellen, bei dem eine relativ geringe
absolute Spannung an die der Elektroporation unterzogenen Zellen
angelegt wird und das, falls gewünscht,
dazu verwendet werden kann, Impulse mit einer relativ kurzen Impulsbreite
an die Zellen, die einer Elektroporation unterzogen werden, anzulegen.
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Wiederum andere Merkmale wäre in Vorrichtungen
zur Einbringung von Makromolekülen
in Epidermiszellen wünschenswert.
So können
beispielsweise, wenn Elektroden in die Epidermis eingelassen werden,
die leitenden Elektrodenbasisteile sowie die leitenden Elektrodenspitzen
elektrische Eigenschaften zeigen, die hinsichtlich des Elektroporationsvorgangs
im allgemeinen und der behandelten biologischen Zellen im besonderen
unerwünscht
sind. Diesbezüglich
wäre es
wünschenswert,
falls Vorrichtungen zur Einbringung von Makromolekülen in Epidermiszellen
bereitstünden,
bei denen die Elektrodenbasisteile und die Elektrodenspitzenteile
nicht leitend wären.
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Nach dem Einsatz von Elektrodenanordnungen
mit mehreren Nadelelektroden an einem Patienten kann deren Reinigung
und Sterilisierung für
eine nachfolgende Verwendung eine schwierige Aufgabe darstellen.
Diesbezüglich
wäre es
wünschenswert, falls
Vorrichtungen zum Einbringen von Makromolekülen in Zellen bereitstünden, bei
denen es sich bei den Elektrodenanordnungen um Einwegeinheiten handelte.
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Bei Verwendung von Einweg-Elektrodenanordnungen
wäre es
wünschenswert,
wenn die Einweg-Elektrodenanordnungen in einer sterilen Verpackung
abgepackt wären.
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Obschon in dem vorstehenden Abschnitt zum
Stand der Technik angedeutet ist, daß die Verwendung der Elektroporation
zum Zuführen
von Molekülen
zu biologischen Zellen allgemein bekannt ist, wird von dem obenbeschriebenen
Stand der Technik eine Vorrichtung zum Einbringen von Makromolekülen in Zellen,
die den größten Teil
der folgenden Kombination aus wünschenswerten
Merkmalen: (1) kein Herbeiführen
von Hautschädigung,
die zur Narbenbildung führt;
(2) kein Zurückbleiben
ballistischer Partikelreste in behandelten Zellen; (3) Bereitstellen
eines Elektroporationsverfahrens zum Zuführen von Molekülen zu biologischen
Zellen in der Epidermis, nahe der Basalmembran, ohne daß die Behandlungsmoleküle die Haut
transdermal durchqueren müssen;
(4) keine Verwendung einer Injektionsnadel; (5) keine Verwendung
eines Flüssigmediums,
das auf die Elektroden hinunterfließt, wenn der Elektroporationsvorgang
am Patienten durchgeführt
wird; (6) keine Verwendung eines Flüssigkeitsinjektionsschritts
unter Druck zum Injizieren von Flüssigkeit in einen Patienten;
(7) Anlegen einer relativ geringen absoluten Spannung an Zellen,
die einer Elektroporation unterzogen werden; (8) gewünschtenfalls mögliche Verwendung
zum Anlegen von Impulsen mit relativ kurzer Impulsbreite an die
Zellen, die einer Elektroporation unterzogen werden; (9) Nichtleitendmachen
der Elektrodenbasisteile und -spitzenteile; (10) Bereitstellen von
Einweg-Elektrodenanordnungen;
und (11) Bereitstellung von Elektrodenanordnungen, die in einer
sterilen Verpackung abgepackt sind, aufweist, weder gelehrt noch
vorgeschlagen. Die vorstehenden gewünschten Eigenschaften werden
durch die einzigartige Vorrichtung zum Einbringen von Makromolekülen in biologische
Zellen bereitgestellt, wie aus der folgenden Beschreibung davon ersichtlich
wird. Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung gegenüber dem
Stand der Technik werden ebenfalls verdeutlicht.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung
wird eine Vorrichtung zum Einbringen von Molekülen in biologische Zellen,
gemäß dem nachfolgenden
Anspruch 1, bereitgestellt.
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Die Elektrodenanordnung kann aus
dem Halter für
die Elektrodenanordnung entfernbar und austauschbar sein. Diesbezüglich enthält die Elektrodenanordnung
leitfähige
Elektrodenanordnungsstreifen. Der Halter für die Elektrodenanordnung enthält Halterleiter,
die mit den leitfähigen
Elektrodenanordnungsstreifen registrierbar sind, wenn die Elektrodenanordnung
mit dem Halter für
die Elektrodenanordnung mechanisch verbunden ist. Ebenso enthält der Halter
für die
Elektrodenanordnung elektrisch leitende Wege zwischen den Halterleitern
und dem Wellenformgenerator.
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Mit der Vorrichtung läßt sich
eine sterile Verpackung für
die Elektrodenanordnung bereitstellen. Die sterile Verpackung wird
von der Elektrodenanordnung entfernt, sobald die Elektrodenanordnung von
dem Halter für
die Elektrodenanordnung mechanisch gestützt und mit dem Wellenformgenerator elektrisch
verbunden ist.
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Bei der Vorrichtung gibt der Wellenformgenerator
gewünschtenfalls
Impulswellenformen, die eine Abfolge von wenigstens drei einzelnen,
vom Anwender kontrollierten, unabhängig programmierten elektrischen
Gleichstromimpulsen enthalten, an die biologischen Zellen ab, wobei
die Abfolge von wenigstens drei elektrischen Gleichstromimpulsen
eine, zwei oder drei der folgenden Eigenschaften aufweist: (a) mindestens
zwei der wenigstens drei Impulse unterscheiden sich in ihrer Impulsamplitude
voneinander, (b) mindestens zwei der wenigstens drei Impulse unterscheiden
sich in ihrer Impulsbreite voneinander, und (c) ein erstes Impulsintervall
für einen
ersten Satz aus zwei der wenigstens drei Impulse unterscheidet sich
von einem zweiten Impulsintervall für einen zweiten Satz aus zwei
der wenigstens drei Impulse.
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Die Elektroden können Elektrodenspitzenteile
mit elektrisch isolierter Außenfläche und
Elektrodenbasisteile mit elektrisch isolierter Außenfläche enthalten.
Die Elektroden sind mit Makromolekülen, die einen Polynukleotidimpfstoff
(einen DNA-Impfstoff und/oder einen RNA-Impfstoff) und/oder einen Impfstoff
auf Proteinbasis umfassen können,
beschichtet. Der Polynukleotidimpfstoff oder der Impfstoff auf Proteinbasis
kann in fester Form vorliegen, wobei die Elektroden damit vor Anwendung
an einem Patienten beschichtet sind.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der
Erfindung wird eine verpackte sterile Elektrodenanordnung gemäß dem nachfolgenden
Anspruch 6 bereitgestellt.
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Bei der verpackten sterilen Elektrodenanordnung
können
die Elektroden Elektrodenspitzenteile mit elektrisch isolierter
Außenfläche und
Elektrodenbasisteile mit elektrisch isolierter Außenfläche enthalten.
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Bei der verpackten sterilen Elektrodenanordnung
sind die Elektroden mit Makromolekülen beschichtet, die einen
Festphasen-Polynukleotidimpfstoff (DNA-Impfstoff und/oder RNA-Impfstoff) und/oder
einen Festphasen- Impfstoff
auf Proteinbasis umfassen können.
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Erfindungsgemäß handelt es sich bei der Transfektion
von Zellen mit DNA in vivo unter Verwendung einer durch ein elektrisches
Feld vermittelten Transfektion um ein wirksames Verfahren. Darüber hinaus
können
elektrische Felder zum Einbringen anderer Makromoleküle, wie
z. B. RNA und Proteinen, in Zellen eingesetzt werden. Im Stand der
Technik weist das Einbringen mittels elektrischem Feld einen Nachteil
auf, nämlich
die durch die für
die Transfektion benötigten
elektrischen Hochspannungsimpulse ausgelösten Schmerzen. Im Gegensatz
dazu wird, wie hierin beschrieben, eine Vorrichtung zur Zuführung von
Makromolekülen
(DNA, RNA und Protein) an Zellen, in Geweben in vivo, bereitgestellt,
wobei eine schmerzlose (oder nahezu schmerzlose) sowie wirksame
Zuführung
mittels elektrischem Feld verwendet wird.
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Die für die DNA-Tranfektion mittels
elektrischem Feld durch Elektroporation benötigten elektrischen Felder
liegen im Bereich von 100 Volt pro cm bis 20000 Volt pro cm. Erfindungsgemäß wird bei Verwendung
eines maximalen Abstands zwischen den Elektroden von 500 Mikron
(0,5 mm) dieser Bereich in einen Bereich von 5 bis 1000 Volt absoluter Spannung
umgerechnet. Unter Berücksichtigung
der elektrophoretischen Spannung zum Vertreiben der DNA von den
Elektroden liegt der Bereich absoluter Spannungen in einem Bereich
von 0,1 bis 1000 Volt.
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Eine von einem elektrischen Reiz
hervorgerufene Schmerzempfindung hängt von mehreren Faktoren ab.
Zu diesen gehören
die Spannung, Stromstärke,
Impulsanstiegszeit, Impulsbreite und Impulsfrequenz. Eine oberhalb
eines direkt am Gewebe in vivo angelegten Schwellenwerts erhöhte Spannung
oder erhöhte
Impulsbreite führt
zu verstärkten
Schmerzen.
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Bei der schmerzlosen Zuführung von
Makromolekülen
mittels elektrischem Feld in vivo sind zwei Schwellenwerte von Bedeutung.
Ein erster Schwellenwert ist der Schwellenwert für Schmerzen. Dabei ist es wünschenswert,
die direkt an Gewebe in vivo angelegte absolute Spannung (und gewünschtenfalls ebenso
die Impulsbreite) auf einen Wert unterhalb des Schwellenwerts für Schmerzen
zu reduzieren. Ein dem entgegenstehender zweiter Schwellenwert ist
jedoch das minimale elektrische Feld, das für die Zuführung von Makromolekülen mittels
elektrischem Feld benötigt
wird. Normalerweise führen
auf oberhalb dieses zweiten Schwellenwerts ansteigende Impulsparameter
zu einer erhöhten
Effizienz bei der Zuführung
von Makromolekülen.
Ein übermäßiger Anstieg
führt zum
Zelltod.
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Glücklicherweise ist der wichtige
elektrische Feldparamter für
die Zuführung
von Makromolekülen mittels
elektrischem Feld Volts pro cm statt absolute Spannung. Zur Beibehaltung
eines konstanten elektrischen Felds mit abnehmendem Abstand zwischen den
Elektroden muß die
absolute Spannung verringert werden. In analoger Weise wird das
elektrische Feld bei sich verringerndem Elektrodenabstand verstärkt, wenn
die absolute Spannung gleich bleibt. Somit erlaubt eine Verringerung
des Abstands zwischen den Elektroden eine Abnahme der direkt an
Gewebe in vivo angelegten absoluten Spannung.
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Zusätzlich zur absoluten Spannung
ist die Impulsbreite ebenfalls von Bedeutung. Sehr enge Impulsbreiten
erhöhen
in signifikanter Weise die für
die Schmerzempfindung benötigte
Schwellenspannung. Die Elektroporationseffizienz ist innerhalb gewisser Grenzen
proportional zum Produkt der Impulsspannung multipliziert mit der
Impulsbreite. Dies bedeutet, daß die
Impulsbreite verringert werden kann, falls die Spannung erhöht werden
kann. Daher erlaubt eine Abnahme des Abstands zwischen den Elektroden auch
die Verwendung verringerter Impulsbreiten.
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Ein weiterer Vorteil eines verkürzten Abstands
zwischen den Elektroden ist, daß bei
denjenigen Teilen der Elektroden, die durch die Epidermis hindurch
in die Dermis eindringen können,
weniger Dermisnerven zwischen den Elektroden lokalisiert sind. Bei
einer gegebenen angelegten Spannung wird umso weniger Schmerz empfunden,
je weniger Nerven zwischen den Elektroden liegen.
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Ein weiterer schmerzbeeinflussender
Faktor ist die Nähe
des elektrischen Felds zu Nervenden. In der Haut kommen Nerven und
Nervenden in der gesamten Dermis vor, wohingegen sie in der Epidermis fehlen.
Allerdings sind in der oberen Papillarschicht der Dermis Nerven
relativ dünn
gesät.
Dies bedeutet, daß Elektroden,
die nur die Epidermis oder die Epidermis und die obere Dermis (Papillarschicht
der Dermis) durchdringen, nicht in die Nähe vieler Nerven gelangen.
Somit würden
sehr kurze Elektroden nach ihrer Einführung fast keine Schmerzen
auslösen,
noch würde
nach Anlegen eines elektrischen Feldes Schmerz induziert werden,
da das Feld größtenteils
zwischen den Elektroden liegt, die sich in der Epidermis befinden.
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Es wird eine Reihe von Anwendungen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Einbringen von Makromolekülen
in Zellen in Betracht gezogen. Kurz gesagt gehören zu derartigen Anwendungen
eine Impfung mit Polynukleotid, eine Impfung mit Protein und die
Gentherapie.
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Für
die Impfung mit DNA gibt es zwei vorrangige Forderungen. Die eine
ist die Genexpression in vivo und die andere ist, daß wenigstens
einige der das Antigen exprimierenden Zellen antigenpräsentierende
Zellen sein müssen.
Die höchste
Konzentration an zugänglichen, antigenpräsentierenden
Zellen liegt in der Haut in Form von Zellen mit der Bezeichnung
Langerhans'sche
Zellen vor. Diese Zellen sind Teil einer sehr wirksamen Gruppe von
antigenpräsentierenden
Zellen mit der Bezeichnung dendritische Zellen. Die Elektroporation
ist ein realisierbares alternatives Verfahren zur Transfektion ausgewählter Zellen
in vivo.
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Proteine lassen sich ebenfalls in
Zellen unter Verwendung einer Zuführung mittels elektrischem Feld
einführen.
Bei der herkömmlichen
Impfung werden Proteine mit einer Injektionsnadel außen an Zellen
gebracht. Diese Art der Zuführung
ist für
die Induktion einer zellvermittelten cytotoxischen Lymphozyten-Immunantwort
ineffizient. Einige Infektionskrankheiten erfordern eine cytotoxische
Lymphozytenantwort als Bestandteil der Immunantwort für eine wirksame
Beseitigung der Infektion. Das Einbringen von Proteinen in Zellen
fördert
die Induktion dieser Antwort.
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Das Einbringen genetischer Therapeutika
in Zellen, um die Zellen dazu zu bringen, ein fehlendes Protein
zu exprimieren, ist die Grundlage der Gentherapie. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
läßt sich zum
Einbringen therapeutischer DNA in Zellen auf der Oberfläche eines
beliebigen zugänglichen
Organs zusätzlich
zur Haut einsetzen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung sorgt für eine schmerzlose, wirksame
Zuführung
von Makromolekülen
an Gewebe, in vivo, zum Zwecke der Impfung (oder Behandlung), der
Impfung mit DNA, der Gentherapie oder aus anderen Gründen. Für das Einbringen
von Makromolekülen
in Zellen in Gewebe wird eine Elektrode mit mindestens zwei Eigenschaften
verwendet. Eine der beiden Eigenschaften ist eine Elektrode, die kurz
genug ist, so daß sie
nicht bis zu einer Tiefe in Gewebe mit Nervenden durchdringt. Eine
weitere Eigenschaft ist, daß die
Abstände
zwischen den Elektroden klein genug sind, um die Verwendung von
Impulsparamtern (Spannung und Impulsbreite), die schmerzlos sind,
zu erlauben.
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Nur jeweils einer dieser Eigenschaften
wird bei einer gegebenen Anwendung benötigt, doch können sie
auch beide zusammen verwendet werden.
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In der obigen kurzen Beschreibung
werden die wichtigeren Merkmale der vorliegenden Erfindung eher
allgemein dargelegt, so daß die
nachfolgende ausführliche
Beschreibung davon besser verständlich
ist und die vorliegenden Beiträge
zum Stand der Technik besser ersichtlich sind. Natürlich gibt
es zusätzliche
erfindungsgemäße Merkmale,
die im nachfolgenden beschrieben werden und Gegenstand der anhängenden
Ansprüche
sind.
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In dieser Hinsicht versteht es sich,
bevor nun eine bevorzugte erfindungsgemäße Ausführungsform ausführlich erläutert wird,
daß die
Erfindung in ihrer Anwendung nicht auf die Einzelheiten der Konstruktion
und die Anordnungen der in der vorliegenden Beschreibung dargelegten
bzw. in den Zeichnungen dargestellten Komponenten beschränkt ist.
Die Erfindung kann weitere Ausführungsformen
aufweisen und auf verschiedene Weise praktiziert und durchgeführt werden.
Es sollte sich ebenso verstehen, daß die hierin verwendete Ausdrucksweise
und Terminologie der Beschreibung dienen und nicht als Beschränkung anzusehen
sind.
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Im Hinblick auf das oben gesagte
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine neue und verbesserte
Vorrichtung zum Einbringen von Makromolekülen in Zellen bereitzustellen,
durch die keine Hautschädigung,
die zur Narbenbildung führt,
verursacht wird.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, eine neue und verbesserte Vorrichtung zum
Einbringen von Makromolekülen
in Zellen bereitzustellen, durch die keine Reste an ballistischen
Partikeln in behandelten Zellen zurückgelassen werden.
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Noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht darin, eine neue und verbesserte Vorrichtung zur Zuführung von
Makromolekülen
in Zellen bereitzustellen, die ein Elektroporationsverfahren zum
Zuführen
von Molekülen
an biologische Zellen in der Epidermis, in der Nähe der Basalmembran, ohne daß die Behandlungsmoleküle die Haut transdermal
durchqueren müssen,
bereitstellt.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht auch darin, eine neue und verbesserte Vorrichtung
zum Einbringen von Makromolekülen
in Zellen bereitzustellen, bei der es sich nicht um eine Injektionsnadel
handelt.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung wiederum besteht darin, eine neue und verbesserte Vorrichtung
zum Einbringen von Makromolekülen
in Zellen bereitzustellen, bei der kein Flüssigmedium eingesetzt wird,
daß hinunter
auf die Elektroden fließt,
während
das Elektroporationsverfahren am Patienten durchgeführt wird.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht auch darin, eine neue und verbesserte Vorrichtung
zum Einbringen von Makromolekülen
in Zellen bereitzustellen, bei der keine Flüssigkeitsinjektion unter Druck
zum Injizieren von Flüssigkeit
in einen Patienten eingesetzt wird.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht wiederum darin, eine neue und verbesserte Vorrichtung
zum Einbringen von Makromolekülen
in Zellen bereitzustellen, bei der eine relativ niedrige absolute
Spannung an Zellen, die einer Elektroporation unterzogen werden,
angelegt wird.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht auch darin, eine neue und verbesserte Vorrichtung
zum Einbringen von Makromolekülen
in Zellen bereitzustellen, die gewünschtenfalls dazu verwendet
werden kann, Impulse mit relativ kurzer Impulsbreite an Zellen anzulegen,
die einer Elektoporation unterzogen werden.
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Wiederum eine andere Aufgabe der
vorliegenden Erfindung besteht darin, eine neue und verbesserte
Vorrichtung zum Einbringen von Makromolekülen in Zellen bereitzustellen,
durch die die Basisteile und Spitzenteile der Elektroden nichtleitend
gemacht werden.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht auch darin, eine neue und verbesserte Vorrichtung
zum Einbringen von Makromolekülen
in Zellen bereitzustellen, mit der Einweg-Elektrodenanordnungen
bereitgestellt werden.
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Wiederum eine andere Aufgabe der
vorliegenden Erfindung besteht darin, eine neue und verbesserte
Vorrichtung zum Einbringen von Makromolekülen in Zellen bereitzustellen,
wobei die Elektrodenanordnungen in steriler Verpackung abgepackt sind.
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Ruf diese erfindungsgemäßen Aufgaben wird
zusammen mit weiteren erfindungsgemäßen Aufgaben und den verschiedenen
Neuheitsmerkmalen, die die Erfindung kennzeichnen, im Detail in
den dieser Offenbarung anhängigen
Ansprüchen,
die einen Teil derselben bilden, hingewiesen. Zum besseren Verständnis der
Erfindung, ihrer arbeitstechnischen Vorteile sowie der durch ihre
Verwendungen gelösten
spezifischen Aufgaben sei auf die beiliegenden Zeichnungen und Beschreibungen
verwiesen, in denen bevorzugte erfindungsgemäße Ausführungsformen veranschaulicht
werden.
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Die Erfindung läßt sich besser verstehen, und
die obigen Aufgaben werden ebenso wie andere Aufgaben als die oben
dargelegten ersichtlicher, nachdem die folgende ausführliche
Beschreibung davon studiert wurde. Bei dieser Beschreibung wird auf
die anhängende
Zeichnung verwiesen, in der:
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1 eine
schematische Gesamtdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt,
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2 eine
schematische Darstellung der in eine Epidermisschicht eindringenden
und zum Einbringen von Makromolekülen in Epidermiszellen durch
Impulswellenformen angetriebenen vorbeschichteten Elektroden der
Erfindung zeigt,
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3 eine
schematische Darstellung der Elektrodenspitzenteile zeigt,
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4 eine
Seitenansicht einer Elektrodenanordnung zeigt,
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5 eine
Ansicht der in 4 gezeigten Elektrodenanordnung
von unten zeigt,
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6 eine
Teilkantenansicht der in 5 dargestellten
Elektrodenanordnung zeigt, wobei die alternierende Polarität alternierender
Reihen von Elektroden dargestellt ist,
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7 eine
vergrößerte Draufsicht
der in 4 dargestellten
Elektrodenanordnung zeigt, in der jeweils alternierende Leiter zum
Kontaktieren alternierender Reihen von Elektroden dargestellt sind,
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8 schematisch
eine in einer sterilen Verpackung abgepackte Elektrodenanordnung
zeigt,
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9 schematisch
eine Vorrichtung zur Beschichtung der Elektroden mit Makromolekülen zeigt.
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Es werden ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Einbringen von Makromolekülen in Zellen bereitgestellt,
wobei das Verfahren und die Vorrichtung unter Bezug auf die Zeichnungen
im folgenden beschrieben sind. Das Verfahren zum Einbringen von Molekülen in biologische
Zellen verwendet die dargestellte Vorrichtung und enthält die Schritte
(a) Beschichten der Elektroden 16 in einer Elektrodenanordnung 12 mit
den einzubringenden Molekülen,
(b) Anbringen der Elektrodenanordnung 12 mit den beschichteten
Elektroden 16 an einen Halter 13 für die Elektrodenanordnung,
(c) Bereitstellen eines Wellenformgenerators 15, (d) Herstellen
elektrisch leitender Wege zwischen den Elektroden 16 und
dem Wellenformgenerator 15, (e) Lokalisieren der Elektroden 16, so
daß sich
die biologischen Zellen dazwischen befinden und (f) Bereitstellen
von Impulswellenformen aus dem Wellenformgenerator 15 an
die Elektroden 16, so daß Moleküle auf den Elektroden 16 von
den Elektroden 16 vertrieben und in die biologischen Zellen
eingebracht werden.
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In einer Variante des Verfahrens
werden die Moleküle
Langerhans'schen
Zellen 22 in der Epidermis 20 eines Patienten
zugeführt,
der dabei weniger verspürt.
Die Impulswellenformen weisen eine absolute angelegte Spannung in
einem Bereich von 0,1 bis 300 Volt auf. Elektroden 16 mit
entgegengesetzter Polarität
sind durch einen Trennabstand im Bereich von 50 bis 500 Mikron voneinander
getrennt. Die Elektroden 16 werden in das Epidermisgewebe
bis zur und leicht unterhalb der Basalmembranschicht des Epidermisgewebes
eingelassen.
-
Die Impulswellenformen, die die Beschichtungsmoleküle von den
Elektroden 16 vertreiben, sind elektrophoretische Wellenformen.
Die elektrophoretischen Wellenformen können in einem Bereich von 0,1
bis 100 Volt/cm liegen. Bei den Impulswellenformen, mit denen die
vertriebenen Moleküle in
die biologischen Zellen eingebracht werden, handelt es sich um Elektroporationswellenformen.
Die Elektroporationswellenformen können in einem Bereich von 100
bis 10000 Volt/cm liegen. Gewöhnliche
Impulswellenformen können
sowohl die Beschichtungsmoleküle
von den Elektroden 16 vertreiben und vertriebenen Moleküle in die
biologischen Zellen einbringen.
-
Die biologischen Zellen, denen die
Moleküle zugeführt werden,
können
in vivo, ex vivo oder in vitro vorliegen. Insbesondere können die
biologischen Zellen in der Epidermis 20 (Epidermisgewebe)
vorliegen, wobei es sich bei ihnen um Langerhans'sche Zellen 22 in dem Epidermisgewebe
handeln kann.
-
Die von den Elektroden 16 durch
elektrische elektrophoretische Impulse vertriebenen Moleküle werden
den Zellen mittels Elektroporationsimpulsen zugeführt. Gemäß einer
beispielhaften Vorschrift werden die Impulswellenformen durch den
Wellenformgenerator 15 bereitgestellt, indem eine Abfolge von
wenigstens drei einzelnen, vom Anwender kontrollierten, unabhängig programmierten
elektrischen Gleichstromimpulsen an die biologischen Zellen angelegt
wird. Die Abfolge von wenigstens drei elektrischen Gleichstromimpulsen
weist eine, zwei oder drei der folgenden Eigenschaften auf: (1)
mindestens zwei der wenigstens drei Impulse unterscheiden sich in
ihrer Impulsamplitude voneinander, (2) mindestens zwei der wenigstens
drei Impulse unterscheiden sich in ihrer Impulsbreite voneinander,
und (3) ein erstes Impulsintervall für einen ersten Satz aus zwei
der wenigstens drei Impulse unterscheidet sich von einem zweiten
Impulsintervall für
einen zweiten Satz aus zwei der wenigstens drei Impulse.
-
Der Halter 13 für die Elektrodenanordnung ist
mit elektrisch leitenden Wegen, zu denen die Leiter 21 gehören, zwischen
der Elektrodenanordnung 12 und dem Wellenformgenerator 15 versehen.
-
Die Elektrodenanordnung 12 läßt sich
in einer sterilen Verpackung 24 bereitstellen, die vor
Gebrauch von der Elektrodenanordnung 12 entfernt wird.
-
Vorzugsweise weisen die Elektroden 16 konische
Spitzen auf, weswegen sie als Nadelelektroden bezeichnet werden.
Die Elektroden 16 können mit
Elektrodenspitzenteilen 17 mit elektrisch isolierter Außenfläche sowie
Elektrodenbasisteilen 19 mit elektrisch isolierter Außenfläche bereitgestellt
werden. Die Elektrodenbasisteile 19 mit elektrisch isolierter
Außenfläche minimieren
den Stromfluß über die
obere Hautoberfläche,
wenn die Impulsspannung angelegt wird. Darüber hinaus bindet DNA nur schwach
an die Elektrodenbasisteile 19 mit elektrisch isolierter
Außenfläche. Die
Außenfläche der
Elektroden 16 zwischen den Elektrodenspitzenteilen 17 mit elektrisch
isolierter Außenfläche und
den Elektrodenbasisteilen 19 mit elektrisch isolierter
Außenfläche besitzt
keine äußere Isolationsschicht
und ist daher als Oberfläche
zur DNA-Bindung gut geeignet. Die Außenflächen zwischen den Elektrodenspitzenteilen 17 mit
elektrisch isolierter Außenfläche und
den Elektrodenbasisteilen 19 mit elektrisch isolierter
Außenfläche sind
leitend und können
als aktive Elektrodenfläche
bezeichnet werden. Die Elektrodenspitzenteile 17 mit elektrisch
isolierter Außenfläche verhindern eine
große
lokale Intensität
des elektrischen Felds, durch die im Gewebe eine Verbrennung verursacht werden
könnte.
-
Eine für die Zuführung von DNA-Impfstoffen an
Langerhans'sche
Zellen 22 in der Epidermis 20 des Unterarms geeignete
Elektrodenanordnung 12 besitzt die folgenden Eigenschaften:
- (a) Elektrodenlänge – 130 Mikron
- (b) Resistivität
des Elektrodenmaterials – weniger als
0,1 Ohm-cm
- (c) Isolierung an der Spitze – Ausdehnung um 10 Mikron nach
oben vom Spitzenende
- (d) Isolierung an der Basis – Ausdehnung um 55 Mikron nach
unten vom Elektrodenträger
- (e) Abplattung der Elektrodenspitze – weniger als 1 Quadratmikron
- (f) Elektrodendurchmesser an Basis – 43 Mikron
- (g) Elektrodenabstand in einer leitfähigen Reihe – 130 Mikron
- (h) Anzahl der Elektroden in einer leitfähigen Reihe – 35
- (i) Abstand zwischen leitenden Reihen – 260 Mikron (2 × 130)
- (j) Anzahl an leitfähigen
Reihen – 25.
-
Für
Anwendungen in der Epidermis werden die Längen der Elektroden 16 durch
die Dicke der Epidermis 20 festgelegt. Die Dicke der Epidermis 20 variiert
in unterschiedlichen Teilen des menschlichen Körpers. So ist die Dicke der
Epidermis 20 am mittleren Unterarm oder am seitlichen Oberarm
oberhalb des Deltamuskels deutlich geringer als die Dicke der Epidermis 20 an
der Ferse oder Fußsohle.
-
Die Moleküle in der Elektrodenbeschichtung liegen
in fester Phase vor und sind vorzugsweise Makromoleküle 18.
Die Makromoleküle 18 in
der Elektrodenbeschichtung können
einen DNA-Impfstoff und/oder einen Impfstoff auf Proteinbasis umfassen. Dabei
können
der DNA-Impfstoff und der Impfstoff auf Proteinbasis in Form eines
Festphasen-DNA-Impfstoffs bzw. Festphasen-Impfstoffs auf Proteinbasis
auf den Elektroden 16 aufgebracht sein.
-
Vorzugsweise kann die Elektrodenanordnung 12 aus
dem Halter 13 für
die Elektrodenanordnung entfernt und ausgetauscht werden. Die Elektrodenanordnung 12 enthält leitfähige Elektrodenanordnungsstreifen 26.
Der Halter 13 für
die Elektrodenanordnung enthält
Halterleiter, die mit den leitfähigen Elektrodenanordnungsstreifen 26 registrierbar
sind, wenn die Elektrodenanordnung 12 mit dem Halter 13 für die Elektrodenaordnung
mechanisch verbunden ist. Der Halter 13 für die Elektrodenanordnung
enthält elektrisch
leitende Wege zwischen den Halterleitern und dem Wellenformgenerator 15.
-
Wie oben angegeben, gibt es drei
Hauptkomponenten, die für
das Einbringen von Makromolekülen
in Zellen in Gewebe benötigt
werden. Diese sind ein Wellenformgenerator 15, ein Halter 13 für die Elektrodenanordnung
sowie eine Elektrodenanordnung 12. Der Wellenformgenerator
liefert die elektrischen Impulse, die zur Erzeugung des elektrischen Felds
in dem Gewebe notwendig sind. Die Elektrodenanordnung 12 enthält die Elektroden 16,
auf die die DNA- oder Protein-Makromoleküle aufgebracht werden. Der
Halter 13 für
die Elektrodenanordnung verbindet die Elektrodenanordnung 12 mit
dem Wellenformgenerator 15.
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Die Elektrodenanordnung 12 kann
in Form eines Elektronenarrays vorliegen, der in Form eines einmal
verwendbaren Einweg-Elektronenarrays, bei dem die Elektroden bereits
mit den Makromolekülen beladen
sind, vorliegen kann. Diesbezüglich
läßt sich der
vorbeladene Elektrodenarray in Form einer sterilen Verpackung bereitstellen.
Zur Verwendung eines solchen Elektroden arrays wird die sterile Verpackung geöffnet und
der Elektrodenarray mit dem Halter für den Elektrodenarray verbunden.
Der Halter für
die Elektrodenanordnung wird von einer Person gegriffen, die Elektrodenanordnung
auf die Haut eines Patienten gedrückt und dann in die Haut des
Patienten gedrückt,
so daß die
Elektrodenanordnung in das Stratum corneum der Epidermis eindringt.
Dabei sind die Spitzen der Elektroden in der Elektrodenanordnung
vorzugsweise im Bereich der Langerhans'schen Zellen, bei denen es sich um dendritische Zellen
der Epidermis handelt, lokalisiert.
-
Danach wird eine Impulswellenform
vom Wellenformgenerator durch den Halter für die Elektrodenanordnung und
zur Elektrodenanordnung gesendet. Die Impulswellenform treibt zuvor
geladene Makromoleküle
von der Elektrodenanordnung und in die Epidermis. In der Epidermis
werden die Epidermis-Zielzellen von der Impulswellenform elektropermeabilisiert,
so daß die
Makromoleküle
in die Zielzellen eintreten können.
-
Wie in 2 dargestellt,
umfaßt
eine Elektrodenanordnung 12 einen nichtleitenden Elektrodenträger 14 und
mehrere einzelne Nadelelektroden 16, die von dem Elektrodenträger 14 gestützt werden.
Die aktiven Flächen 29 der
Elektroden 16 sind mit Makromolekülen beschichtet, die als kleine „x" 18 auf
den Oberflächen
der Elektroden 16 dargestellt sind. Unter dem Einfluß der Impulswellenformen
werden einige der Makromoleküle 18 von
den Elektroden 16 durch elektrophoretische Spannung vertrieben und
treten in die Epidermis 20 ein und werden durch Elektroporationsspannung
den dendritischen Langerhans'schen
Zellen 22 und den lebenden Epithelzellen 23 in
der lebenden Epidermis oberhalb der Basalmembran 25 in
der Epidermis 20 zugeführt.
-
Der Wellenformgenerator 15 produziert
die Impulse für
die Vorschrift. Das Ausgangssignal des Wellenform generators kann
in herkömmlicher
Form mit einer einzigen Auswahl von Impulsparamtern, wie z. B. Spannung,
Impulsbreite, Intervall zwischen Impulsen, Anzahl an Impulsen und
Impulsvektor, vorliegen. Als Alternative kann das Ausgangssignal
des Wellenformgenerators programmierbar sein, wobei von Impuls zu
Impuls einer der Parameter (Spannung, Impulsbreite, Intervall zwischen
Impulsen, Anzahl an Impulsen) verändert werden kann. Das variable
Ausgangssignal wird für
eine optimale Leistung benötigt,
da für
die makromolekulare Wegbewegung von den Elektroden 16 ein
anderes elektrisches Feld als für
das Einbringen von Makromolekülen
in Zellen mittels elektrischem Feld benötigt wird. Ein geeigneter programmierbarer
Impulsgenerator ist das Gerät PulseAgile
(registriert beim US Patent and Trademark Office), Modell PA-4000
Electroporation System, hergestellt von Cyto Pulse Sciences, Inc.,
P. O. Box 609, Columbia, MD 21045. Es sei hier angemerkt, daß das Modell
PA-4000 Rechteckwellen unterschiedlicher Amplituden (Spannungen),
Breite und Intervalle liefert.
-
Neben der programmierbaren Steuerung von
Spannung, Impulsbreite, Intervall zwischen Impulsen und Anzahl von
Impulsen von Impuls zu Impuls ist auch eine programmierbare Steuerung
von zwei anderen Parametern gewünscht.
Zum einen ist dies die Steuerung der Richtung oder des Vektors des
angelegten elektrischen Felds, zum anderen die Steuerung der Elektrodenauswahl.
In einer Anwendung könnte
man die Richtung des elektrischen Felds umgekehrt, um eine bessere
Verteilung des Makromoleküls
zu gewährleisten.
In einer anderen Anwendung könnten
individuelle Paare von Elektrodenarrays nacheinander ausgewählt werden.
-
Eine geeignete Vorrichtung zur Elektrodenauswahl
und der Auswahl der Elektrodenfeldrichtung ist der programmierbare
Impulsschalter, der eine optionale Komponente des obenerwähnten PA-4000 Electroporation System
darstellt.
-
Die Elektrodenanordnung 12 dient
zwei Funktionen. Sie führt
das Makromolekül
an die gewünschte
Stelle und das elektrische Feld an das Gewebe.
-
Die Elektrodenanordnung 12 besteht
aus:
- 1. einem nichtleitenden Elektrodenträger 14.
- 2. einem Array aus Nadelelektroden 16, hergestellt
auf dem Elektrodenträger 14.
- 3. leitfähigen
Elektrodenanordnungsstreifen 26 für die elektrische Verbindung
zu den Halterleitern auf dem Halter 13 für die Elektrodenanordnung zur
elektrischen Verbindung mit dem Wellenformgenerator 15.
-
Bei der Durchführung des Verfahrens werden
die Spitzen der Nadelelektroden 16 gegen die Epidermis 20 eines
Patienten gedrückt,
wobei die Nadeln das Stratum corneum 27 durchstoßen und
in die Epidermis 20 und die obere Dermis 31 vordringen,
wie in 2 gezeigt.
-
Mit Bezug auf 4, 5 und 6 besteht der Nadel-Array
aus N Reihen, die leitfähig
sind. Jede Nadelelektrode 16 in einer Reihe ist mit allen
anderen Nadeln in dieser Reihe elektrisch verbunden. Die Reihen
werden durch elektrische Impulse angetrieben, entweder:
- 1. unabhängig
- 2. paarweise
- 3. indem alle Reihen gleichzeitig aktiv sind, wobei eine Reihe
eine Kathode, die nächste
Reihe eine Anode, die nächste
Reihe eine Kathode usw. darstellt.
-
Die für die makromolekulare Zuführung mittels
elektrischem Feld (für
DNA-Transfektion und Proteinzuführung)
an Langerhans'sche
Zellen 22 in der Epidermis 20 benötigten Elektrodenanordnungen (Arrays)
weisen die folgenden technischen Daten auf:
- 1.
mehrere leitfähige
Reihen pro Array, wobei die Nadelelektroden in einer leitfähigen Reihe
jeweils elektrisch miteinander verbunden sind.
- 2. benachbarte Reihen sind voneinander elektrisch isoliert.
- 3. zwei bis einhundert Elektroden-Nadelelektroden pro leitfähiger Reihe.
- 4. Nadellänge
wird zur Anpassung an die Epidermisdicke in der behandelten Zone
ausgewählt.
- 5. Abstand zwischen isolierten Reihen von Elektrodennadeln wird
der angelegten Spannung und den elektromechanischen Eigenschaften
des durchdrungenen Gewebes entsprechend ausgewählt.
- 6. Abstand zwischen den nächsten
elektrisch miteinander verbundenen Elektrodennadeln wird so ausgewählt, daß eine Gewebsverletzung
minimiert und das elektrische Feld maximiert wird.
- 7. die Elektroden können
elektrisch entweder einzeln, in Reihen oder in Gruppen von Reihen
angesteuert werden.
-
Die Elektrodennadeln können mehrere
Formen aufweisen. Beispiele für
Nadelelektrodenformen sind: zylindrische Nadeln, flache Nadeln,
kegelförmige
Nadeln und klingenförmige
Nadeln. Dabei können die
Nadeln abgerundete oder stumpfe Enden aufweisen. Jede dieser Formen
kann pro Elektrodenreihe ein- oder mehrmals auftreten.
-
Der Zweck des Halters für die Elektrodenanordnung
ist die Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen dem Wellenformgenerator
und der Elektrodenanordnung sowie die Bereitstellung einer Stütze für die Elektrodenanordnung,
wenn die Elektrodenanordnung bei dem Patienten angewendet wird.
Durch den Halter wird eine mechanische Verbindung bei der Anwendung
am Patienten bereitgestellt. Ebenso wird dadurch ein Mittel zur
Zuführung der
Elektrodenanordnung an das Patientengewebe unter Beibehaltung der
Sterilität
der Elektrodenanordnung bereitgestellt.
-
Die Elektrodenanordnung kann die
folgenden optionalen Merkmale aufweisen. Sie kann ein Mittel zur
Lieferung des korrekten Drucks auf die Elektrodenanordnung zum Gewebe
aufweisen. Sie kann Indikatoren, die den korrekten Auftragsdruck, den
Verlauf der elektrischen Zuführung
und die Beendigung der elektrischen Zuführung anzeigen, aufweisen.
Sie kann einen Schalter für
den Start des Impulsprotokolls aufweisen. Sie kann ein Mittel für den automatischen
Start eines Impulsprotokolls, wenn der korrekte Druck an dem Halter
der Elektrodenanordnung anliegt, aufweisen.
-
Wie oben angegeben, müssen Makromoleküle, einschließlich DNA-
und Protein-Makromoleküle,
von den beschichteten Elektroden 16 durch elektrophoretische
Spannungen vertrieben werden, so daß sie durch die Extrazellulärräume des
Gewebes wandern können,
bevor die Elektroporationsimpulse zum Einbringen der Makromoleküle in die
biologischen Zielzellen in dem Gewebe angelegt werden.
-
Wie oben angegeben, sind die Makromoleküle zu Anfang
an die äußeren Oberflächen der
Elektroden 16 gebunden. In einem mechanischen Ansatz zur
Beschichtung der Elektroden 16 mit Makromolekülen 18 wird
eine relativ hohe Konzentration an Makromolekülen 18 in einem Lösungsmittel
oder flüssigen
Trägerstoff
gelöst
oder suspendiert. Die Elektroden 16 werden dann in die
Lösung
bzw. Suspension getaucht. Danach wird das Lösungsmittel bzw. der flüssige Träger verdampft,
wobei eine feste Beschichtung von Makromolekülen 18 auf den Elektroden 16 zurückbleibt.
Alternativ werden die Elektroden 16 durch Sprühen beschichtet.
Andere mechanische Mittel zur Beschichtung der Elektroden 16 sind
denkbar.
-
Makromoleküle, wie z. B. DNA, binden mit guter
Effizienz an viele Oberflächen.
Die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Materials lassen
sich zur Verstärkung
der Bindung an Elektrodenoberflächen
verwenden.
-
Moleküle neigen dazu, aneinander über verschiedene
molekulare Wechselwirkungen zu binden, wobei jede dieser Wechselwirkungen
jeweils eine unterschiedliche Bindungsstärke aufweist. Dieselben Kräfte sind
zwischen festen Substraten und löslichen Molekülen ebenso
wie zwischen Molekülen
in Lösung
wirksam. Bei diesen molekularen Wechselwirkungen handelt es sich
um:
- 1. Solvatisierung: Lösungsmittelbindung. Eine Wechselwirkung
zwischen den Bestandteilen eines Moleküls und den Lösungsmittelmolekülen.
- 2. Hydrophobe Wechselwirkung: Eine Wechselwirkung zwischen gelöstem Stoff
und gelöstem Stoff
als Folge der Unfähigkeit,
mit dem Lösungsmittel
zu Wechselwirken; eine Vermeidungswechselwirkung.
- 3. Van-der-Waals-Kräfte
sind schwache Anziehungskräfte,
die zwischen allen Molekülen
existieren. Sie sind nur über
kurze Distanzen wirksam und können
stärker
sein, wenn die Wechselwirkungen auf komplementären Formen beruhen.
- 4. Wasserstoffbrückenbindungen
sind Bindungen, die sich zwischen Wasserstoff und anderen Molekülen, wie
z. B. Stickstoff und Sauerstoff, ausbilden.
- 6. Ionische Bindungen sind Anziehungskräfte, die auf der Anziehung
entgegengesetzt geladener Teile von Molekülen beruhen.
- 6. Kovalente Bindungen sind die stärksten molekularen Bindungen.
-
Bezüglich DNA im besonderen ist
DNA sowohl schwer löslich
in Wasser als auch geladen. Die organischen Ringe innerhalb der
Nukleotide verleihen DNA ihre hydrophoben Eigenschaften. Die Phosphatmoleküle im DNA-Polymer
verleihen eine negative Nettoladung.
-
Die stärkste Bindung zwischen einer
Elektrodenoberfläche
und DNA ist die hydrophobe Bindung. Besitzt eine Elektrode eine
positive Ladung, so bewegt sich die DNA auf die Elektrode zu, wodurch
die Wechselwirkung der DNA mit der leitenden hydrophoben Oberfläche verstärkt wird.
Für die
Zuführung wird
die elektrische Ladung umgekehrt. Die Wanderung von der Elektrodenoberfläche findet
statt, sobald die Abstoßungskraft ähnlicher
Ladungen die Kraft der hydrophoben und anderer molekularer Wechselwirkungen übersteigt.
-
Bestimmte Stellen können mit
DNA beschichtet werden, indem die DNA an Metall (wie z. B. einer
Elektrodenoberfläche)
oder einem anderen leitfähigen
Material durch Einsatz einer positiven Ladung gebunden wird. Anschließend wird
zum Vertreiben der DNA von der Elektrodenoberfläche sowie für die nachfolgende Zuführung der
DNA an biologische Zellen eine negative Ladung an dieselbe Oberfläche angelegt.
Die negativ geladene DNA wandert in einem elektrischen Feld in Richtung
der positiven Elektrode. Dieses Phänomen wird Elektrophorese genannt.
Falls es sich bei der positiven Elektrode um eine hydrophobe Oberfläche handelt,
wie bei den meisten Metallen, wirken die positive Ladung und die hydrophobe
Wechselwirkung zusammen, um die DNA auf der Oberfläche zu halten.
-
Die meisten Makromoleküle weisen
in Lösung
bei einem von ihrem isoelektrischen Punkt verschiedenen pH-Wert
eine Nettoladung auf. DNA ist beispielsweise bei physiologischem
pH negativ geladen. Dies bedeutet, daß ein DNA-Molekül auf eine positive
Elektrode zuwandert. Diese Eigenschaft wird dazu verwendet, das
Makromolekül
in Kontakt mit der Elektrode zu bringen, wo eine Bindung über die anderen
aufgeführten
molekularen Wechselwirkungen stattfindet. DNA kann beispielsweise
aufgrund ihrer Hydrophobizität
binden.
-
Die elektrische Beschichtung nutzt
die Ladung der Makromoleküle
zu ihrem Vorteil aus. Wie oben angegeben, ist DNA negativ geladen
und wandert daher zu einer positiv geladenen Elektrode. Mit Bezug
auf 9, worin eine zur
Beschichtung der Elektroden 16 verwendete Vorrichtung dargestellt
ist, wird in einem Beschichtungsverfahren DNA zu einer Pufferlösung gegeben
und danach in einer Kammer mit einer Elektrode plaziert, die als
Kathode dient. Vorzugsweise ist diese Elektrode vom Puffer durch eine
Gel-Zwischenphase getrennt, um zu verhindern, daß Metall auf der Kathode in
Kontakt mit der DNA kommt. Die Elektrodenvorrichtung wird in die
Flüssigkeit
eingeführt
und danach eine positive Ladung an die Elektrodenvorrichtung angelegt,
wodurch die DNA zur Oberfläche
der Elektrodenvorrichtung gezogen wird. Die DNA bindet an die Oberfläche der
Elektrodenvorrichtung über
eine hydrophobe oder andere Wechselwirkung, bis sie durch eine Umkehrladung abgestoßen wird.
Die DNA wird auf der Vorrichtung mit oder ohne Schutzmittel, wie
z. B. Zucker, sowie mit oder ohne weitere Trägermoleküle getrocknet. Der Beschichtung
auf den Elektroden können ebenfalls
Substanzen beigegeben werden, die die Aufnahme des Behandlungsmaterials
in die Zielzellen fördern.
-
Die Menge an Makromolekül auf der
Elektrodenanordnung variiert je nach Anwendung. Für eine Immunisierung
mit DNA wird die Elektrodenanordnung beispielsweise mit 0,01 bis
100 Mikrogramm Plasmid-DNA beladen.
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Bei der Herstellung der Elektrodenanordnung
mit dem Makromolekül
können
sterile Materialien sowie eine sterile lokale Umgebung verwendet werden.
Alternativ läßt sich
die Anordnung nach der Herstellung sterilisieren.
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Eine typische Abfolge von Schritten
bei der Verabreichung von Makromolekülen 18 an einen Patienten
unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird wie folgt
beschrieben. In einer Klinik würde
der Wellenformgenerator 15 mit dem Halter 13 für die Elektrodenanordnung
verbunden. Für
eine Einzelanwendung wird eine Elektrodenanordnung 12,
deren Elektroden 16 mit dem gewünschten Makromolekül beladen
wurden, ausgewählt.
Die Elektrodenanordnung 12 wird dann mechanisch mit dem Halter 13 für die Elektrodenanordnung
verbunden. Während
der Halter 13 für
die Elektrodenanordnung von einem Anwender ergriffen wird, werden
die Elektroden 16 auf das Patientengewebe (typischerweise Haut)
gedrückt.
Die Elektroden 16 dringen in die Epidermis 20 ein
und reichen im wesentlichen nur bis zur Basalmembranschicht. Nachdem
die Elektroden 16 so in der Epidermis 20 lokalisiert
wurden, wird der Vorgang der Makromolekülzuführung gestartet und das ausgewählte Muster
an elektrischen Feldern initiiert. Nach Beendigung des Zuführungsprotokolls werden
die Elektroden 16 aus der Epidermis 20 entfernt
und die Elektrodenanordnung 12 wird verworfen.
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Wie oben angegeben, ist das elektrische Protokoll
so gestaltet, daß die
Makromoleküle
von den Elektroden 16 in das Gewebe getrieben werden und
anschließend
in die Zellen in dem Gewebe eingebracht werden. Bei DNA läuft eine
typische Abfolge von elektrischen Impulsen wie folgt ab. Zunächst wird
eine Reihe von Impulsen mit niedriger Spannung (elektrophoretische
Impulse) an die Elektroden 16 angelegt, um die DNA von
allen negativ geladenen Elektroden zu entfernen. Typischerweise
ist jede zweite Reihe von Elektroden negativ geladen. Als nächstes werden
Elektroporationsimpulse mit höherer
Spannung an die Elektroden 16 angelegt, um die DNA in die
Zellen zu treiben. Danach werden die Elektrodenpolarität umgekehrt
und Niedrigspannungsimpulse mit entgegengesetzter Polarität zugeführt, um
die DNA von den verbliebenen Elektroden zu entfernen. Anschließend werden
Elektroporationsimpulse mit höherer
Spannung angelegt, um die DNA in die Zellen zu zwingen.
-
Eine signifikante Verwendung dieses
Makromolekülzuführungssystems
besteht darin, Makromoleküle
der Haut zuzuführen.
Für diese
Verwendung wird eine Elektrodennadellänge gewählt, die das Eindringen der
Elektrode bis zum Stratus basalis und zur Basalmembran gestattet.
Dabei kann ein gewisses leichtes Eindringen in die Dermis auftreten.
Für diese Verwendung
an einem Patientenarm wird eine Elektrodenlänge von 130 Mikron ausgewählt. Diese
Tiefe gestattet die Behandlung von Zellen der Epidermis. Für einen
DNA-Impfstoff oder eine Gentherapie handelt es sich bei den mit
diesem Zuführungsverfahren transfizierten
Zellen um dendritische Zellen (Langerhans'sche Hautzellen 22) sowie um
Epithelzellen.
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Neben der Verabreichung von Makromolekülen an biologische
Zellen in der Epidermis läßt sich die
erfindungsgemäße Vorrichtung
auch in anderen biologischen Umgebungen wie z. B. Geweben während einer Operation
und bei Pflanzen einsetzen.
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Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Elektrodenanordnung 12 können viele
verschiedene Verfahren eingesetzt werden. Eine Reihe von Beispielen
ist unten angegeben.
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Standardverfahren der Mikrochipherstellung können zur
Produktion der leitfähigen
Mikronadeln auf einem nichtleitenden Träger im Sinne der vorliegenden
Erfindung angepaßt
werden. In einem Beispiel würde
ein unbeschichteter Wafer, bestehend aus einer Silicon- oder anderen, nichtleitenden Schicht
und einer Metallschicht, verwendet werden. Die Maske wäre dabei
so gestaltet, daß ein
stärkeres Ätzen zwischen den Reihen als innerhalb der Reihen gefördert würde, wodurch
leitfähige
Reihen von Elektroden mit nichtleitenden Zwischenräumen zwischen den
Reihen entstünden.
-
Ein weiteres Verfahren zur Konstruktion
einer Elektrodenanordnung besteht darin, daß die bekannte Technik der
Extrusions-Mikroherstellung angepaßt wird, beispielsweise wie
folgt. Das Elektrodenmaterial und angrenzendes Isolationsmaterial werden
durch Vermischen eines Keramik-, Metall- oder anderen Pulvers mit
einem thermoplastischen Bindemittel hergestellt. Die einzelnen Komponenten werden
zusammengelagert und zum Zusammenhalten heiß gepreßt. Der entstandene Stab wird
zur Größenverkleinerung
extrudiert. Nach der Extrusion werden die neuen Stäbe in einem
Stab zusammengelagert, der sich aus einem Vielfachen des extrudierten Stabs
zusammensetzt. Dieser neueste Stab wird wiederum zur Größenverkleinerung
der mehreren Stäbe
auf die Größe des ersten
extrudierten Stabs extrudiert. Nachdem auf die gewünschte Größe verkleinert
wurde, können
die Teile zur Entfernung des Bindemittels erhitzt werden. Eine zweite,
stärkere Hitze
wird zum Zusammensintern der Metall- bzw. Keramikpulver verwendet.
Die Stäbe werden
vor und nach dem Sintern in Scheiben geschnitten. Um die Nadeln
auf ein Niveau oberhalb der Oberfläche des Isolators zu bringen,
können
differenzielles Sandstrahlen oder andere mechanische oder chemische Techniken
verwendet werden.
-
Ein weiteres Verfahren zur Herstellung
bestünde
darin, Laserfräsetechniken
zur Entfernung von Material von einem aus leitenden und nichtleitenden
Schichten zusammengesetzten Sandwich zu verwenden. Bei einigen der
Elektrodenarrays ist der Abstand zwischen den Elektroden groß genug
für einen
mechanischen Zusammenbau, der beispielsweise wie folgt durchgeführt wird.
Draht der gewünschten
Metallzusammensetzung und des gewünschten Durchmessers wird auf
Spulen zum Zusammenbau angeordnet. Die Drähte werden in eine Vorrichtung geleitet,
die den Draht auf den korrekten Abstand voneinander ausrichtet.
Keramik- oder Plastikmaterial wird in ein Durchflußsystem
injiziert, wobei die Lücke
zwischen den Elektroden vollständig
gefüllt
und die Form des äußeren Rands
der Elektrode gebildet wird. Das Plastik bzw. die Keramik wird gehärtet und in
Scheiben geschnitten. Die erhaltenen Scheiben werden differenziell
abgetragen, wobei man die weichere Matrix ausnutzt. Die Abtragung
kann mit mechanischen Verfahren, chemischen Verfahren oder einer
Kombination von Verfahren durchgeführt werden. Durch die Oberflächenabtragung
bleiben Nadeln der gewünschten
Länge zurück, die über die Trägermatrix
hinausreichen.
-
Eine weitere Herstellungstechnik
wird wie folgt beschrieben. Man bezieht rostfreie Stahlnadeln mit
einer Länge
von 30 mm und einem Durchmesser von 120 Mikron. Eine Quelle dafür ist eine
Firma für Akupunkturzubehör. Ein Beispiel
sind Seirin Nr. 02-Nadeln. Die Nadeln werden aus dem eventuell vorhandenen
Griff herausgeschnitten. Für
jede Reihe der Vorrichtung wird eine Anzahl Nadeln ausgewählt. In
diesem Beispiel werden 35 Nadeln pro Reihe verwendet.
-
Die Nadeln werden sorgfältig nebeneinander plaziert,
wobei die Spitzen der Nadeln eine Linie bilden. Dieser Schritt erfordert
Sorgfalt, wobei eine aus einem Mikroskop-Objektträger, der
in einem Winkel von 90 Grad auf einen zweiten Mikroskop-Objektträger geklebt
ist, hergestellte Einspannvorrichtung als Hilfswerkzeug bei der
Ausrichtung dient. Der Objektträger
läßt sich
auch zum Überprüfen der
Ausrichtung unter einem Mikroskop verwenden. Die Nadelreihe (das
Nadelbündel)
wird mit einem 50 Mikron dicken Klebeband zusammengeklebt. Zwei
oder mehrere dieser Nadelbündel
werden zur Bildung eines Elektroden-Arrays gestapelt, wobei die
Spitzen eines jeden Bündels
jeweils auf das nächste
Bündel
ausgerichtet sind. Die Nadeln werden mit Silber zu einem Draht verlötet, und
jedes Nadelbündel
wird jeweils mit dem übernächsten Nadelbündel elektrisch
verbunden. Zum Stützen
des Elektrodenarrays aus Nadelbündeln
wird eine Gesamtträgerstruktur
bereitgestellt.
-
Aus dem oben gesagten ist ersichtlich,
daß die
vorliegende Erfindung alle dargelegten Aufgaben erfüllt, indem
eine Vorrichtung zum Einbringen von Makromolekülen in Zellen bereitgestellt
wird, durch. die keine Hautschädigung,
die zur Narbenbildung führt,
verursacht wird. Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Einbringen
von Makromolekülen
in Zellen bereitgestellt, bei der keine Reste ballistischer Partikel
in behandelten Zellen zurückbleiben.
Die Vorrichtung ist in der Lage, Moleküle biologischen Zellen in der
Epidermis, in der Nähe
der Basalmembran, zuzuführen,
ohne daß die
Behandlungsmoleküle
die Haut transdermal durchqueren. Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung
zum Einbringen von Makromolekülen
in Zellen bereitgestellt, bei der keine Injektionsnadel verwendet
wird. Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Einbringen von
Makromolekülen
in Zellen bereitgestellt, bei der kein Flüssigmedium verwendet wird,
das hinunter auf die Elektroden fließt, während das Elektro porationsverfahren
am Patienten durchgeführt
wird.
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Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung
zum Einbringen von Makromolekülen
in Zellen bereitgestellt, bei der kein Mittel zur Injektion von
Flüssigkeit unter
Druck in einen Patienten verwendet wird. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
werden relativ niedrige absolute Spannungen an Zellen, die einer Elektroporation
unterzogen werden, angelegt. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
können
Impulse, die an die Zellen angelegt werden, gewünschtenfalls relativ kurze
Impulsbreiten zu den Zellen, die einer Elektroporation unterzogen
werden, aufweisen. Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Einbringen von
Makromolekülen
in Zellen bereitgestellt, bei der gewünschtenfalls Elektroden verwendet
werden können,
deren Basisteile und Spitzenteile jeweils nichtleitend sind. Mit
der Erfindung werden durch eine Vorrichtung zum Einbringen von Makromolekülen in Zellen
Einweg-Elektrodenanordnungen
bereitgestellt. Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Einbringen
von Makromolekülen
in Zellen bereitgestellt, bei der die Elektrodenanordnungen in steriler Verpackung
abgepackt sind.