DE578055C - Abzweigklemme fuer elektrische Leitungen - Google Patents
Abzweigklemme fuer elektrische LeitungenInfo
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- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
- H01R4/00—Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
- H01R4/28—Clamped connections, spring connections
- H01R4/30—Clamped connections, spring connections utilising a screw or nut clamping member
- H01R4/32—Conductive members located in slot or hole in screw
Landscapes
- Clamps And Clips (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf Abzweigklemmen für elektrische Leitungen, und zwar
handelt es sich um eine Klemme, die zwar aus mehreren Einzelteilen besteht, die aber unlösbar
miteinander verbunden sind, so daß die ganze Klemme als eine Einheit betrachtet werden
kann. Die Klemme dient insbesondere dazu, um elektrische Zweigleitungen an Hauptleitungen
anzuschließen.
Der wesentliche Vorteil der erfindungsgemäßen Abzweigklemme besteht darin, daß
die Klemme mit einer Hand, lediglich durch Drehen einer Mutter geöffnet und geschlossen
wird, welche zwei gegeneinander verstellbare Klauen betätigt, von denen mindestens eine
mit Gewinde versehen ist. Die Klemme kann ohne weiteres auf eine Leitung aufgesetzt oder
angehängt werden, worauf man die Zweigleitung einführt und dann durch Drehen der
Mutter an der Hauptleitung festklemmt. Hierbei findet keine Formveränderung der Leitungen
statt, die miteinander verbunden werden. Die Klemme ist ferner zur Verbindung von
Leitungen verschieden großen Querschnittes geeignet. Als weiterer Vorteil des Erfindungsgegenstandes ist hervorzuheben, daß die Verbindung
von Leitungen äußerst schnell vorgenommen werden kann und daß die Konstruktion der Klemme sehr einfach ist, so daß
sie billig fabriziert werden kann.
In der Zeichnung sind verschiedene Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt.
Abb. ι ist eine Ansicht einer Klemme, welche
an eine Hauptleitung angehängt ist und gerade im Begriff ist, eine Zweigleitung festzuklemmen
;
Abb. 2 ist ein senkrechter Schnitt nach Linie 2-2 der Abb. 1;
Abb. 3 zeigt in Seitenansicht die Art und Weise, wie die Klemme an die Hauptleitung angebracht
wird;
Abb. 4 ist eine ähnliche Ansicht wie Abb. 3, jedoch hängt die Leitungsklemme an der
Hauptleitung, nachdem die Hand entfernt worden ist. In gestrichelten Linien ist die Lage
der einen Klaue gezeigt, die sie einnimmt, nachdem man sie etwas verstellt hat;
Abb. 5 zeigt in Seitenansicht die Klemmlage der Klemme;
Abb. 6 zeigt eine andere Klemmlage derselben Klemme ;
Abb. 7 ist eine Seitenansicht einer anderen Ausführungsform der Klemme, und zwar in
einer Lage, in welcher zwei Leitungen miteinander verbunden sind;
Abb. 8 ist ein senkrechter Schnitt der mit Doppelgewinde versehenen Mutter der Klemme
nach Abb. 7;
Abb. 9 zeigt die Klemme der Abb. 7 in geöffneter Lage, in welcher sie an eine Hauptleitung
angebracht .werden kann;
Abb. 10 ist eine Aufsicht der Klemme nach Abb. 7; .
Abb. 11 zeigt in Seitenansicht eine weitere
Ausführungsform der Klemme, und zwar befinden sich gerade zwei Leitungen in der Klemmlage;
Abb. 12 zeigt die Klemme der Abb. 11 in geöffneter
Lage, wenn sie an eine Hauptleitung angebracht wird;
Abb. 13 ist eine Vorderansicht einer besonders zur Festklemmung verschieden starker Leitungen
geeigneten Ausführungsform der Klemme gemäß der Erfindung, und zwar wird gerade durch die Klemme eine Zweigleitung von
kleinem Durchmesser an eine Hauptleitung von größerem Durchmesser befestigt;
Abb. 14 ist eine Seitenansicht der Klemme nach Abb. 13, und zwar ist gezeigt, wie die
Klemme an eine Hauptleitung angebracht wird;
Abb. 15 ist eine Abbildung wie Abb. 14,
jedoch befindet sich die Klemme in teilweiser Schließlage, und
Abb. 16 ist ein senkrechter Schnitt nach Linie 16-16 der Abb. 13.
In Abb. ι ist eine Klemme 1 dargestellt,
welche an eine Hauptleitung 3 angehängt ist und zur Befestigung der Abzweigleitung 5
dient.
Die Klemme besteht aus zwei Klauen 7 und 9, die durch einen Ring 11 verstellbar, aber unlösbar
miteinander verbunden sind. Der Ring 11 liegt in einer Ringnut 13 der Klaue 17 und umschließt
den Schaft 15 der Klaue 9. Der Schaft 15 ist etwas langer als der Schaft der Klaue 7, damit
er besser mit der Hand erfaßt werden kann. Die Klaue 7 ist am anderen Ende mit einer
Ringnut 17 versehen, welche vollständig gewindelos ist, während die Klaue 9 gegenüber
der Nut 17 mit Gewinde 19 versehen ist. Eine Mutter 21 steht mit dem Gewinde 19 der
Klaue 9 dauernd in Eingriff und wird durch die Nut 17 der Klaue 7 in Stellung gehalten. In
dieser Weise wird also durch die Mutter 21 die Klaue 9 stets in loser ' Verbindung mit der
Klaue 7 gehalten, ohne daß sich diese Teile voneinander lösen können. Die Klauen 7 und 9
sind im wesentlichen halbzylindrisch ausgebildet und haben ebene Flächen 8 und 10, welche gleitbar
aneinanderliegen. Insgesamt bilden die Klauen 7 und 9 einen vollständigen Zylinder,
jedoch kann der Querschnitt auch etwas anders sein, und es ist namentlich keineswegs erforderlieh,
daß jede Klaue für sich allein im Querschnitt halbkreisförmig ist.
Wenn das Gewinde 19 der Klaue 9 in die Mutter 21 hinein- und wieder herausgedreht
wird, was durch Drehen der Mutter geschieht, kann der Teil 15 der Klaue 9 frei durch den
Ring 11 hindurchgleiten.
Die Klauen 7 und 9 sind mit Aussparungen 23 bzw. 25 versehen, die durch die Kanten 27 und
29 bzw. 31 und 33 begrenzt werden. Diese Aussparungen bilden Taschen in den Klauen 7
und 9, welche zur Aufnahme der miteinander zu verbindenden Leitungen dienen, undf die
Kanten dieser Taschen bilden die^Klemmteile der Klauen. Wenn die Kanten der Aussparungen
miteinander in Deckung liegen, wie Abb. 2 zeigt, liegen die Leitungen 3 und 5 lose in diesen Aussparungen.
In den Abb. 5 und 6 ist aber bereits eine gegenseitige Verschiebung der Kanten der
Aussparungen vorgenommen worden, was eine Zusammenklemmung der in die Taschen eingebrachten
Leitungen zur Folge hat, und zwar wird die Klemmwirkung durch die Kanten dieser Taschen ausgeübt.
Es sei besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Klaue 9 und ihre Aussparung 25 langer
sind als die Klaue 7 und ihre Aussparung 23. Die Aussparung 25 ist so lang ausgeführt, daß,
wenn das Gewinde 19 aus dem oberen Ende der Mutter 21 austritt (Abb. 4), die Kante 31 der '
Aussparung 25 in Deckung mit dem oberen Ende der Klaue 7 liegt. Wenn die Klaue 9 noch etwas
•weiter nach aufwärts verschoben wird, dann ermöglicht die Aussparung 25 ein Ausschwenken
der Klaue 9, so daß genügend Raum zwischen der Mutter 21 und der Aussparung 23 verbleibt,
um den Leitungsdraht 3 einführen zu können. Wenn man die Klaue 9 so festhält, wie Abb. 3
zeigt, dann hängt die Klaue 7 infolge ihres und des Gewichtes der Mutter 21 nach abwärts, und
man kann in dieser Weise sehr leicht die Klemme auf die Leitung 3 aufsetzen.
Nach Einführung der Leitung 3 in die Aussparung 23 der Klaue läßt man die Klaue 9 los,
die dann die in Abb. 4 in gestrichelten Linien dargestellte Lage einnimmt. Dieselbe .Hand,
welche die Klemme auf die Leitung 3 aufgesetzt hat, wird nun dazu benutzt, um die Mutter 21
in derartiger Weise zu drehen, daß das Gewinde 19 der Klaue 9 in die Mutter eintritt. Die
Drehung wird so lange fortgesetzt, bis die Kanten 29 und 33 der Aussparungen 23 und 25 miteinander
in Deckung liegen, Dann steckt man das eine Ende der Abzweigleitung 5 in die durch die
Aussparungen 23 und 25 gebildete, allseitig geschlossene Öffnung hinein. Darauf wird entweder
mit der Hand oder unter Zuhilfenahme eines Schraubenschlüssels, der auf den Teil 22
der Mutter 21 aufgesteckt wird, die Klemme festgespannt.
Wenn die Mutter 21 in entgegengesetzter Richtung des Uhrzeigers gedreht wird, dann
werden die Leitungen ebenfalls festgeklemmt,
und zwar durch die Kanten 27 und 33, wie in der Abb. 6 dargestellt ist.
Zwecks Lösen der Klemme wird die Mutter so länge gedreht, bis die Kanten 29 und 33 in
Deckung liegen. In dieser Lage der Klauen kann die Zweigleitung 5 entfernt werden. Dann wird
die Mutter weitergedreht, bis das Gewinde 19 der Klaue 9 die Mutter verläßt, worauf durch
Ausschwenken der Klaue 9 die Klemme von der Leitung 3 entfernt werden kann.
Um ein Verlorengehen der einzelnen Teile der Klemme zu verhindern, werden die Klauen 7
und 9 an den Enden, an denen sich der Ring 11 befindet, nach außen umgebördelt. Das andere
t5 Ende der Klaue 7, das die Mutter 21 aufnimmt,
wird ebenfalls nach außen umgebördelt, so daß die Mutter unverlierbar gelagert ist.
In den Abb. 7 bis 10 ist eine Klemme 35 von etwas anderer Konstruktion dargestellt, die
ebenso wie die erstgenannte Ausführungsform in äußerst einfacher Weise zum Zusammenklemmen
der beiden Leitungen 3 und 5 benutzt werden kann.
Die Klemme 35 besteht aus zwei Klauen 37 und 39, die je einen mit Gewinde 41 und 43 versehenen
Teil und ebene Flächen 45 und 47 haben. Die Klaue 37 ist an einem Ende mit einem Ring 49 versehen, wie die Abb. 7 und 9
zeigen, und zwar ist dieser Ring fest mit der Klaue verbunden oder aus einem Stück mit ihr
hergestellt. Gerade unterhalb des Ringes 49 ist in der Klaue eine Aussparung 51 angeordnet.
Diese Aussparung ist lang genug, um zwei Leitungen 3 und 5 bequem aufzunehmen, wie
Abb. 7 zeigt. An dem unteren Ende der Klaue 37 ist ein rechtsgängiges Gewinde 41 angeordnet.
Das obere Ende der Klaue 39 ist mit einer
Aussparung 53 versehen, welche der Aussparung 51 der Klaue 37 gegenüberliegt. Die gekrümmte
Außenfläche der Klaue 39, die der Aussparung 53 gegenüberliegt, ist gewindelos, wie bei 55 gezeigt
ist, so daß dieser obere Teil der Klaue frei gleitbar durch den Ring 49 hindurchgehen
kann. Das Gewinde 43 an der Klaue 39 ist linksgängig ausgeführt.
Die beiden Klauen 37 und 39 sind unlösbar durch eine Mutter 57 miteinander verbunden.
Diese Mutter 57 hat sowohl ein rechtsgängiges Gewinde 38 als auch ein linksgängiges Gewinde
40, wie Abb. 8 zeigt. Das rechtsgängige Gewinde 38 kommt mit dem Gewinde 41 und das linksgängige
Gewinde 40 kommt mit dem Gewinde 43 in Eingriff. Die beiden Klauen 37 und 39 werden
so in die Mutter 57 eingeführt, daß das Gewinde 41 in das obere Ende, das Gewinde 43 in das
untere Ende der Mutter eingeschraubt wird. Wenn man dann die Mutter in Uhrzeigerrichtung
dreht, bewegt sich das Gewinde 41 in der Mutter nach abwärts, das Gewinde 43 nach aufwärts.
Man erkennt hieraus, daß in dieser Weise die beiden Klauen 37 und 39 in Längsrichtung
gegeneinander verschoben werden können, wobei die ebenen Flächen 45 und 47 aufeinander
gleiten. Wenn die Klauen 37 und 39 in die Mutter 57 eingeschraubt sind, wie Abb. 9 zeigt,
wird das untere mit Gewinde 41 versehene Ende der Klaue 37 angestaucht, um eine Entfernung
der Mutter von diesem Gewinde 41 zu verhüten. Es ist ferner unmöglich, die Mutter 57 von dem
oberen Teil der Klaue 37 zu entfernen, da an diesem Ende der Ring 49 sitzt, der einen größeren
Durchmesser als das Gewinde 41 hat. Es sei noch bemerkt, daß die Länge des Gewindes 43
mindestens so lang wie das Gewinde 41 ist und daß, wenn die Mutter 57 am äußersten Ende
des Gewindes 41 sich befindet, die Mutter 57 ungefähr in der Mitte des Gewindes 43 sich
befindet (Abb. 9).
Die Aussparungen.51 und 53 werden durch
die Kanten 61 bzw. 63 begrenzt.
Die Klemme 35 wird zwecks Verbindung einer Abzweigleitung 5 mit einer Hauptleitung 3 in
folgender Weise benutzt. Die Mutter 57 wird zunächst bis zum unteren Ende des Gewindes 41
gedreht (Abb. 9). Durch diese Drehung der Mutter wird auch das obere Ende der Klaue 39
von dem Ring 49 entfernt. Es entsteht so zwischen den Klauen 37 und 39 ein genügend
großer Raum zur Einführung der Leitung 3. Hierauf bewegt man die Klemme nach aufwärts,
so daß die Leitung 3 in das untere Ende der Aussparungen 51 und 53 zu liegen kommt.
Dann dreht man die Mutter 57 so, daß die Klaue 39 mit ihrem oberen Ende mit dem Ring49
in Eingriff kommt. Hierauf führt man das Ende der Abzweigleitung 5 in die geschlossene Öffnung
ein, die durch die Aussparungen 51 und 53 gebildet worden ist, und dann dreht man die
Mutter 57 weiter, bis die beiden Leitungen 3 und 5 zwischen der Kante 63 und dem Ring 49
festgeklemmt sind.
Der Vorteil dieser Ausführungsform der Klemme besteht in der Differentialwirkung, die
durch die Verwendung von links- und rechtsgängigen Gewinden entsteht und die ein
schnelles Festklemmen der Klemme ermöglicht. Es ist jedoch selbstverständlich, daß die Erfindung
auch noch derart geändert werden kann, daß man beispielsweise zwei rechtsgängige
Gewinde verschiedener Steigung benutzt.
In den Abb. 11 und 12 ist eine weitere Ausführungsform
der Klemme dargestellt, welche mit 65 bezeichnet ist. Die Klemme 65 dient ebenfalls zur Verbindung der beiden Leitungen
3 und 5, und zwar besteht diese Ausführungsform aus zwei Klauen 67 und 69, von denen die erstere einen Kopf 71 hat, der mit
einer Aussparung η^, versehen ist, die eine vorspringende
Kante 75 hat. Der untere Teil der Klaue 67 ist mit Gewinde 77 versehen, welches vorzugsweise rechtsgängig ist.
Die Klaue 69 ist mit einer Aussparung 83
versehen, die jedoch keine vorspringende Kante hat. Die Aussparung 83 hat eine untere
Kante 84. Ferner .ist .die Klaue 69 mit einer Ringnut 85 versehen, die zur drehbaren Aufnahme einer Mutter 89 dient. Die beiden
Klauen 67 und 69 sind mit ebenen Flächen 79 und 81 versehen, welche aufeinander gleiten,
wenn die Mutter 89 gedreht wird. Nachdem die Mutter 89 vollständig auf das Gewinde 77 aufgeschraubt
worden ist, wird das untere Ende der letzteren angestaucht, damit die Mutter 89
von der Klaue 67 nicht wieder abgeschraubt werden kann.
Die Klemme 65 wird zwecks Verbindung der beiden Drähte 3 und 5 zunächst geöffnet, indem
man die Mutter 89 in derartiger Weise dreht, daß das obere Ende der Klaue 69 unterhalb der
vorspringenden Kante 75 der Aussparung 1J^, zu
liegen kommt. Der hierdurch entstehende freie Raum dient zum Einführen der Leitung 3.
Dann wird genau so wie in der Ausführungsform nach Abb. 7 die Klemme nach aufwärts bewegt,
so daß die Leitung 3 in den Raum zu liegen kommt, der durch die Aussparungen 73 und 83
gebildet wird. Nun wird die Mutter 89 so gedreht, daß die Kante 84 der Aussparung 83
sich der Kante 75 nähert. Die Leitung 3, welche zwischen den Aussparungen liegt, verhütet
hierbei eine Verdrehung der Klemme 65 mit Bezug auf die Leitung 3. Wenn die Kante 84
im wesentlichen der Kante 86 der Klaue 67 gegenüberliegt, wird die Abzweigleitung in die
durch die Aussparungen gebildete öffnung hineingesteckt und die Mutter 89 weiter
gedreht, bis die beiden Leitungen 3 und 5 durch die Kanten 75 und 84 zusammenge-.
klemmt sind.
In den Abb. 13 bis 16 ist eine besonders vorteilhafte
Ausführungsform der Erfindung dargestellt, welche dazu benutzt werden kann, um Leitungen verschieden großen Querschnittes
miteinander zu verbinden. Man kann natürlich auch Leitungen gleichen Querschnittes mit
dieser Klemme verbinden. Diese Klemme, welche mit 91 bezeichnet ist, dient beispielsweise
dazu, um eine Abzweigleitung 93 von verhältnismäßig kleinem Durchmesser mit der Hauptleitung 3 zu verbinden, welche verhältnismäßig
dick ausgebildet ist. Die Klemme 91 weist eine Klaue 95 und eine Klaue 97 auf. Die
Klaue 95 ist in Längsrichtung abgeflacht, mit Gewinde versehen und hat einen sechskantigen
Kopf 101. Die Klaue 95 ist so weit abgeflacht, daß der verbleibende Gewindeteil 99 im Querschnitt
etwas größer als halbzylindrisch ist. Die abgeflachte Fläche 98 steht in Gleiteingriff mit
der Klaue 97. Der Sechskantkopf 101 ist an seiner Unterseite mit einer Aussparung 103 versehen,
die durch eine abwärts ragende Nase 104 begrenzt wird.
Die Klaue 97 ist im Querschnitt kleiner als der Querschnitt der Klaue 95 und wesentlich
kürzer als diese. Die Klaue 97 hat eine ebene Fläche in, welche mit der ebenen Fläche 98
der Klaue 95 in Gleiteingriff steht. Ferner ist die Klaue 97 mit einer Ringnut 105 versehen,
welche die Mutter 115 drehbar, jedoch unverschiebbar aufnimmt. Die Klaue 97 hat eine
Aussparung 107, deren äußerste Kante log gerade an der Nase 104 der Klaue 95 vorbeigehen
kann, wenn die beiden Klauen gegeneinander verschoben werden (Abb. 15 und 16).
Die beiden Klauen 95 und 97 werden durch die Mutter 115 zusammengehalten, und zwar ruht
die Mutter einerseits, wie bereits erwähnt, in der Nut 105 der Klaue 97, und andererseits steht sie
mit dem Gewinde 99 der Klaue 95 in Eingriff. Nachdem die beiden Klauen durch die Mutter
115 vereinigt sind, wird das untere Ende des Gewindes angestaucht, um ein Abschrauben der
Mutter 115 von dem Gewinde 99 zu verhüten.
Die beschriebene Anordnung der Aussparungen 103 und 107 hat den Vorteil, daß die
Klauen 95 und 97 durch diese Aussparungen nicht geschwächt werden, wie dies bei den vorbeschriebenen
Ausführungsformen der Fall ist. Hierdurch kann der Klemmdruck wesentlich
erhöht werden. Die Anordnung eines vollen sechskantigen Kopfes 101 gestattet die Be- go
nutzung eines zusätzlichen Schraubenschlüssels, so daß insgesamt zwei Schraubenschlüssel
verwendet werden können, indem der eine an dem Kopf 101 und der andere an der Mutter 115
angreift, so daß man die Leitungen sehr fest zusammenklemmen kann. Schließlich kann in der
letztbeschriebenen Ausführungsform die Klaue 97 im Gesenk geschmiedet werden, was erheblich
zur Verringerung der Herstellungskosten beiträgt.
Claims (6)
1. Abzweigklemme für elektrische Leitungen, gekennzeichnet durch zwei unlösbar,
aber verschiebbar verbundene, im wesentliehen halbzylindrische, mit ihren ebenen
Flächen aneinanderliegende und mit gegenüberliegenden Aussparungen zur Aufnahme von Leitungen versehene Klauen, die durch
eine Mutter in der Längsrichtung gegen- no einander bewegt werden.
2. Abzweigklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mutter (21,
89, 115) mit der einen Klaue (9, 67, 95) in Gewindeeingriff steht, während sie in der
anderen Klaue (7, 69, 97) in einer Ringnut (17, 85, 105) drehbar, aber unverschiebbar
und unlösbar gelagert ist.
3. Abzweigklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klauen
(37> 39) Gewinde verschiedener Richtung oder verschiedener Steigung haben und die
Mutter (57) entsprechendes Doppelgewinde aufweist.
4. Abzweigklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Klaue
(7, 37) mit einem Ring (11, 49) versehen ist, der als Führung für die andere Klaue (9, 39)
dient.
5. Abzweigklemme nach Anspruch 1 und4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (11)
die beiden Klauen (7, 9) verschiebbar, aber unverlierbar umgreift.
6. Abzweigklemme nach Anspruch 1, 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die mit
der Mutter (21) in Gewindeeingrifi stehende Klaue (9) langer als die andere Klaue (7) und
in ausgeschraubter Lage ausschwenkbar ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
US578055XA | 1931-06-22 | 1931-06-22 |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE578055C true DE578055C (de) | 1933-06-09 |
Family
ID=22012860
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DEM120133D Expired DE578055C (de) | 1931-06-22 | 1932-06-17 | Abzweigklemme fuer elektrische Leitungen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE578055C (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE969926C (de) * | 1950-07-19 | 1958-07-31 | Wilhelm Aumann | Verfahren zur Herstellung einer Schraubensicherung im Fertigungsprozess von elektrischen Luesterklemmen u. dgl. |
-
1932
- 1932-06-17 DE DEM120133D patent/DE578055C/de not_active Expired
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE969926C (de) * | 1950-07-19 | 1958-07-31 | Wilhelm Aumann | Verfahren zur Herstellung einer Schraubensicherung im Fertigungsprozess von elektrischen Luesterklemmen u. dgl. |
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