DE4436326C1 - Schloß, insbesondere zum Verriegeln der Lenkspindel oder der Zahnstange des Lenkgetriebes oder der Ausgangswelle des Antriebsgetriebes eines Kraftfahrzeugs - Google Patents
Schloß, insbesondere zum Verriegeln der Lenkspindel oder der Zahnstange des Lenkgetriebes oder der Ausgangswelle des Antriebsgetriebes eines KraftfahrzeugsInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Schloß, insbesondere zum Verriegeln der
Lenkspindel oder der Zahnstange des Lenkgetriebes oder der Ausgangswelle
des Antriebsgetriebes eines Kraftfahrzeugs, der im Oberbegriff des Patent
anspruchs 1 an gegebenen Gattung.
Derartige Schlösser sind in unterschiedlichen Ausgestaltungen bekannt.
So gehört ein Lenkschloß für Kraftfahrzeuge zum Stande der Technik, dessen
Sperrglied zur Verriegelung der Kraftfahrzeuglenkspindel gegen Drehen als
axial hin- und herverschiebbarer Sperrbolzen ausgebildet ist, welcher von
einem Elektromotor mit umkehrbarer Drehrichtung über eine Steuerschnecke
angetrieben wird (DE 31 37 260 C2). Bei einem anderen bekannten Lenkschloß
für Kraftfahrzeuge wird der Sperrbolzen mit Hilfe eines elektrischen Getrie
bemotors, eines Elektromagneten, eines Druckluftmotors oder dergleichen
axial hin- und herbewegt, welcher eine Schraubspindel hin- und herdreht,
die sich durch eine Mutter erstreckt und die Mutter axial hin- und herbewegt;
die Mutter wirkt über einen schwenkbar gelagerten Winkelhebel mit dem
Sperrbolzen zusammen (EP 01 21 165 A1). Bei einem weiterhin bekannten
Kraftfahrzeuglenkschloß wird der Sperrbolzen durch eine elektrisch angesteuer
te Spindel axial hin- und herbewegt, welche mit einer am Sperrbolzen vorge
sehenen Zahnstange kämmt (DE 37 39 172 C1).
Bekannt ist außerdem ein Schloß zum Verriegeln der Lenkspindel oder der
Zahnstange des Lenkgetriebes eines Kraftfahrzeugs, weiches einen axial
hin- und herverschiebbaren Sperrbolzen aufweist, der von einem Motor mit
umkehrbarer Drehrichtung angetrieben wird, und zwar über ein hin- und
herdrehbares Steuerglied. Der Motor ist durch eine flexible Welle mit dem
Steuerglied verbunden. Das Steuerglied wirkt mit dem Sperrbolzen über einen
schraubspindelartigen Fortsatz zusammen, welcher auf der der flexiblen
Welle abgewandten Seite angeordnet und in einer Gewindebohrung des Sperr
bolzens aufgenommen ist (US 49 07 427).
Zum Stande der Technik gehören ferner Lenkschlösser für Kraftfahrzeuge,
bei denen keine bolzenförmige Sperrglieder, sondern vielmehr anders ausge
bildete Sperrglieder vorgesehen sind. Beispielsweise ist ein Kraftfahrzeug
lenkschloß bekannt, dessen Sperrglied topfförmig ausgebildet und auf der
Kraftfahrzeuglenkspindel zwischen einer Verriegelungsstellung und einer
Entriegelungsstellung hin- und herbewegbar ist, in welcher das nicht drehbare
Sperrglied ein auf der Lenkspindel befestigtes komplementäres Sperrglied
umgreift und festhält bzw. das komplementäre Sperrglied freigibt; die Ver
schiebung des topfförmigen Sperrgliedes in der einen und in der anderen
Richtung erfolgt mit Hilfe eines Elektromotors, welcher eine ein- und aus
fahrbare Spindel aufweist, die durch je eine Stange mit dem Sperrglied und
dem Gehäuse des Sperrgliedes verbunden ist (EP 02 65 826 B1). Bei einem
anderen bekannten Kraftfahrzeuglenkschloß sind zwei schwenkbar gelagerte
Sperrhebel zur Blockierung der Kraftfahrzeuglenkspindel gegen Drehen vor
gesehen, welche in die Verriegelungsstellung federbelastet sind und durch
ein gemeinsames Steuerglied entgegen der Wirkung der Federbelastung in
die Entriegelungsstellung verschwenkt werden; das Steuerglied wird von einem
Elektromotor über ein Stirnradgetriebe angetrieben. Das Schloß kann auch
zum Verriegeln der Ausgangswelle eines Kraftfahrzeuggetriebes verwendet
werden (EP 05 41 452 A1).
Auch bei Türschlössern ist es bekannt, den zwischen einer Verriegelungsstel
lung und einer Entriegelungsstellung axial hin- und herverschiebbaren Sperr
bolzen mittels eines Elektromotors mit umkehrbarer Drehrichtung anzutrei
ben, und zwar über ein Stirnradgetriebe und eine mit einer Mutter zusammen
wirkende Schraubspindel (DE 84 06 663 U4) oder ein Getriebe mit einer
am Sperrbolzen vorgesehenen Zahnstange (DE 90 12 508 U1).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schloß, insbesondere zum
Verriegeln der Lenkspindel oder der Zahnstange des Lenkgetriebes oder der
Ausgangswelle des Antriebsgetriebes eines Kraftfahrzeugs, der im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung zu schaffen, bei welchem auf
einfache und kostengünstige Weise sichergestellt ist, daß das Sperrglied
stets nur genau bis in die Verriegelungsstellung oder in die Entriegelungs
stellung und nicht weiter läuft, auch dann nicht, wenn sich das Steuerglied
danach noch weiter dreht, sein Antrieb also nicht augenblicklich stillsteht,
sobald das Sperrglied die Verriegelungsstellung oder die Entriegelungsstellung
erreicht hat.
Diese Aufgabe ist durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1
angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungs
gemäßen Schlosses sind in den restlichen Patentansprüchen angegeben.
Nachstehend ist eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des erfindungs
gemäßen Schlosses anhand von Zeichnungen beispielsweise beschrieben. Darin
zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt;
Fig. 2 den oberen Teil des Längsschnitts gemäß Fig. 1 in größerem
Maßstab;
Fig. 3 den Querschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 die Ansicht in Richtung des Pfeils IV in Fig. 2, wobei das Sperr
glied entlang der Linie III-III quergeschnitten ist; und
Fig. 5 bis 8 jeweils die Ansicht gemäß Fig. 4, jedoch nach einer Drehung
des Steuergliedes entgegen dem Uhrzeigersinn um einen Winkel
von etwa 135° bzw. 160° bzw. 270° bzw. mindestens 315° und dann
zurück im Uhrzeigersinn.
Das in Fig. 1 gezeigte Schloß dient zum Verriegeln der Lenkspindel 1 eines
Kraftfahrzeugs und weist ein Sperrglied 2 auf, welches zwischen einer Ver
riegelungsstellung und einer Entriegelungsstellung hin- und herbewegbar ist.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, greift das bolzenförmige und durch eine Schrauben
druckfeder 3 belastete Sperrglied 2 in der Verriegelungsstellung in eine Sperr
öffnung 4 einer auf der Lenkspindel 1 befestigten Sperrhülse 5 ein, so daß
die Lenkspindel 1 nicht mehr gedreht werden kann. Dieses ist erst dann
möglich, wenn das Sperrglied 2 entgegen der Wirkung der Schraubendruck
feder 3 in Richtung des Pfeils 6 axial in die Entriegelungsstellung verschoben
worden ist, in welcher das Sperrglied 2 die Sperröffnung 4 der Sperrhülse
5 verlassen hat und die Lenkspindel 1 freigibt.
Weiterhin weist das Kraftfahrzeuglenksschloß ein hin- und herdrehbares
Steuerglied 7 zur Axialverschiebung des Sperrgliedes 2 in Richtung des Pfeils
6 und in der entgegengesetzten Richtung sowie einen Elektromotor 8 mit
umkehrbarer Drehrichtung als Antrieb für das Steuerglied 7 auf. Das Sperr
glied 2 und das Steuerglied 7 sind koaxial angeordnet, so daß sie eine gemein
same Längsachse haben, welche mit der Drehachse 9 des Steuergliedes 7
zusammenfällt. Das innere Sperrglied 2 ist mit zwei radialen Vorsprüngen
10 und 11 versehen, mit denen zwei Schrägflächen 12 und 13, zwei Endflä
chen 14 und 15 und zwei weitere Endflächen 16 und 17 des äußeren Steuer
gliedes 7 zusammenwirken.
Die beiden Vorsprünge 10 und 11 liegen einander bezüglich der Drehachse 9
des Steuergliedes 7 diametral gegenüber und sind jeweils senkrecht zur Dreh
achse 9 des Steuergliedes 7 beweglich sowie federbelastet. Jeder Vorsprung
10 bzw. 11 ist von einem zylindrischen Stift 18 bzw. 19 gebildet. Die beiden
Stifte 18 und 19 sind in einer gemeinsamen zylindrischen Querbohrung 20
des Sperrgliedes 2 axial verschieblich angeordnet und durch eine gemeinsame
Schraubendruckfeder 21 voneinander weg belastet, welche in der Querbohrung
20 zwischen den Stiften 18 und 19 vorgesehen ist.
Das Steuerglied 7 ist topfförmig ausgebildet und weist einen Boden 22 sowie
eine Seitenwand 23 auf. Der Boden 22 erstreckt sich in ,einer zur Drehachse
9 des Steuergliedes 7 senkrechten Ebene und ist mit einer mittleren kreis
runden Öffnung 24 versehen, durch welche sich das Sperrglied 2 erstreckt,
das einen entsprechenden kreisrunden Querschnitt aufweist. Die zur Dreh
achse 9 des Steuergliedes 7 konzentrische Seitenwand 23 ist mit einer Außen
verzahnung 25 versehen, mit welcher ein Antriebsritzel 26 kämmt, das auf
der Ausgangswelle 27 des Elektromotors 8 befestigt ist.
Innen ist die Seitenwand 23 des Steuergliedes 7 mit den beiden Schrägflächen
12 und 13, den beiden Endflächen 14 und 15 sowie den beiden weiteren End
flächen 16 und 17 versehen. Die Schrägflächen 12 und 13 erstrecken sich
zwischen zwei zur Drehachse 9 des Steuergliedes 7 senkrechten Ebenen,
nämlich zwischen der inneren Oberfläche 28 des Bodens 22 des Steuergliedes
7 und einer zum Boden 22 und somit zu dessen innerer Oberfläche 28 paralle
len Ebene 29. Die Endflächen 14 und 15 erstrecken sich in dieser Ebene
29, die weiteren Endflächen 16 und 17 auf dem Boden 22, so daß sie mit
dessen innerer Oberfläche 28 zusammenfallen.
Wie besonders deutlich aus Fig. 4 bis 8 ersichtlich, schließen die Endflächen
14 und 15 der im Abstand vom Boden 22 des Steuergliedes 7 verlaufenden
Ebene 29 jeweils an die eine Schrägfläche 12 bzw. an die andere Schräg
fläche 13 an. Jede Endfläche 14 bzw. 15 verbreitert sich von ihrem Anfangs
ende 30 bzw. 31 weg radial nach außen, um sich außen neben der jeweils
anderen Schrägfläche 13 bzw. 12 bis zum Anfangsende 31 bzw. 30 der an
diese Schrägfläche 13 bzw. 12 anschließenden Endfläche 15 bzw. 14 zu er
strecken. Jede Endfläche 14 bzw. 15 ist auf der der Drehachse 9 des Steuer
gliedes 7 abgewandten Seite mit einer senkrechten Seitenflanke 32 bzw.
33 versehen, welche einerseits an die Seitenflanke 34 bzw. 35 der zugehöri
gen Schrägfläche 12 bzw. 13 anschließt, die von der Innenfläche der Seiten
wand 23 des Steuergliedes 7 oberhalb der Schrägfläche 12 bzw. 13 gebildet
wird, und welche andererseits am Anfangsende 31 bzw. 30 der jeweils anderen
Endfläche 15 bzw. 14 an deren Seitenflanke 33 bzw. 32 anschließt. Die Sei
tenflanken 32 bis 35 dienen zur stirnseitigen Abstützung der Vorsprünge
10 und 11, d. h. zur Abstützung der Stifte 18 und 19 an ihren radial äußeren
Enden gegen die Wirkung der Schraubendruckfeder 21.
Die beiden Anfangsenden 30 und 31 der Endflächen 14 und 15 liegen einander
diametral gegenüber, bezogen auf die Drehachse 9 des Steuergliedes 7. Die
beiden Endflächen 14 und 15 erstrecken sich jeweils über einen Zentriwinkel
von 180°.
Wie besonders deutlich aus Fig. 3 bis 8 hervorgeht, gehen die Schrägflächen
12 und 13 jeweils an dem von der Endfläche 14 bzw. 15 entfernten Ende
36 bzw. 37 in die eine weitere Endfläche 16 bzw. in die andere weitere
Endfläche 17 auf dem Boden 22 des Steuergliedes 7 über. Jede weitere End
fläche 16 bzw. 17 ist auf der der Drehachse 9 des Steuergliedes 7 abgewand
ten Seite mit einer senkrechten Seitenflanke 38 bzw. 39 versehen, welche
an die Seitenflanke 34 bzw. 35 der zugehörigen Schrägfläche 12 bzw. 13
anschließt. Auch die Seitenflanken 38 und 39 der weiteren Endflächen 16
und 17 dienen zur stirnseitigen Abstützung der Vorsprünge 10 und 11, d. h.
zur Abstützung der Stifte 18 und 19 an ihren radial äußeren Enden gegen
die Wirkung der Schraubendruckfeder 21.
Die Seitenflanken 38 und 39 der weiteren Endflächen 16 und 17 sind so ge
krümmt, daß die Vorsprünge 10 und 11 bzw. die Stifte 18 und 19 beim Lauf
auf den weiteren Endflächen 16 und 17 von den Schrägflächen 12 und 13
weg gegen die Wirkung der Schraubendruckfeder 21 in das Sperrglied 2 hinein
zurückgedrängt und wirkungslos werden. Die weiteren Endflächen 16 und
17 sind jeweils nur etwa so lang, wie die Vorsprünge 10 und 11 jeweils breit
sind bzw. dem Durchmesser der Stifte 18 und 19 entspricht. Im Anschluß an
die weiteren Endflächen 16 und 17 ist der Boden 22 des Steuergliedes 7
mit je einer sichelförmigen Aussparung 40 bzw. 41 versehen, deren dem Sperr
glied 2 zugewandte Oberfläche mit der Seitenflanke 38 bzw. 39 fluchtet.
Das Steuerglied 7 läßt sich sehr wirtschaftlich aus einer Zinklegierung mit
einer Druckgußmaschine herstellen, insbesondere auch wegen der beiden
Aussparungen 40 und 41 des Bodens 22. Diese ermöglichen nämlich die Ver
wendung einer schieberlosen Form beim Druckgießen.
Die auf das Sperrglied 2 einwirkende Schraubendruckfeder 3 drückt die Vor
sprünge 10 und 11 bzw. die Stifte 18 und 19 des Sperrgliedes 2 gegen die
Schrägflächen 12 und 13, die Endflächen 14 und 15 sowie die weiteren End
flächen 16 und 17 des Steuergliedes 7. Um die Vorsprünge 10 und 11 bzw.
die Stifte 18 und 19 nacheinander von dem durch die Schraubendruckfeder
3 bewirkten Druck zu entlasten, so daß sie sich jeweils leichter bewegen
bzw. unter der Wirkung ihrer Schraubendruckfeder 21 in der Querbohrung
20 des Sperrgliedes 2 axial verschieben können, sind die Endflächen 14 und
15 der Ebene 29 in unterschiedlichen Abständen von ihren Anfangsenden
30 und 31 mit je einer radialen Nut 42 bzw. 43 versehen.
Gemäß Fig. 1 und 2 ist das Sperrglied 2 in einem Gehäuse 44 längsverschieb
lich gelagert. Ein in eine Längsnut 45 des Sperrgliedes 2 eingreifender Siche
rungsstift 46 am Gehäuse 44 verhindert jegliches Drehen des Sperrgliedes 2
um seine Längsachse. Das Steuerglied 7 ist zwischen zwei Schultern 47 und
48 des Gehäuses 44 eingeschlossen, so daß es sich zwar um die Achse 9
drehen, nicht aber entlang der Achse 9 verschieben kann.
Beim Elektromotor 8 kann es sich um einen Zwölf-Volt-Gleichstrommotor
handeln, dessen Drehrichtung durch Umpolen umgekehrt werden kann und
welcher dann stillsteht, wenn er stromlos ist.
Das geschilderte Lenkschloß für Kraftfahrzeuge funktioniert folgendermaßen.
Wenn sich das Sperrglied 2 in der Verriegelungsstellung befindet, dann liegen
seine Vorsprünge 10 und 11 bzw. Stifte 18 und 19 auf den weiteren Endflä
chen 16 und 17 am Boden 22 des Steuergliedes 7 auf, wie in Fig. 1 bis 4
dargestellt. Um das Sperrglied 2 entgegen der Wirkung der Schraubendruck
feder 3 aus der Verriegelungsstellung axial in Richtung des Pfeils 6 gemäß
Fig. 1 in die Entriegelungsstellung zu verschieben, wird der Elektromotor
8 eingeschaltet, so daß er das Antriebsritzel 26 in Richtung des Pfeils 49
und das Steuerglied 7 in Richtung des Pfeils 50 gemäß Fig. 4 dreht. Dieses
hat zur Folge, daß die weiteren Endflächen 16 und 17 unter den Stiften
18 und 19 weglaufen und letztere auf die Schrägflächen 12 und 13 des Steuer
glieds 7 übergehen, um auf den Schrägflächen 12 und 13 von deren boden
seitigen Enden 36 und 37 weg zu den Endflächen 14 und 15 des Steuergliedes
7 hin zu laufen. Diese Endflächen 14 und 15 erreichen die Stifte 18 und
19 in der Drehstellung des Steuergliedes 7, die in Fig. 5 gezeigt ist. In die
ser Drehstellung des Steuergliedes 7 hat das Sperrglied 2 die Entriegelungs
stellung erreicht, die es auch dann beibehält, wenn sich das Steuerglied 7
in Richtung des Pfeils 50 weiterdreht.
In diesem Fall gehen nämlich die Stifte 18 und 19 auf die Endflächen 14
und 15 in der Steuergliedebene 29 über, um auf den Endflächen 14 und 15
von deren Anfangsenden 30 und 31 weg zu laufen. Sobald das Steuerglied 7
die Drehstellung erreicht, welche in Fig. 6 gezeigt ist, gelangt die radiale
Nut 43 unter den Stift 19, so daß er von der durch die Schraubendruckfeder
3 des Sperrgliedes 2 bewirkten Belastung befreit ist und durch seine Schrau
bendruckfeder 21 sicher in die Stellung gemäß Fig. 6 geschoben wird, wenn
er sie noch nicht erreicht haben sollte. Dasselbe geschieht mit dem anderen
Stift 18, wenn das Steuerglied 7 sich in Richtung des Pfeils 50 weiterdreht
und die andere radiale Nut 42 unter den Stift 18 gelangt.
Auch danach kann das Steuerglied 7 sich noch in Richtung des Pfeils 50
weiterdrehen, ohne daß das Sperrglied 2 die Entriegelungsstellung verlassen
würde. Die Stifte 18 und 19 können nämlich ihrerseits die Steuergliedebene
29 nicht verlassen, weil jeder Stift 18 bzw. 19 am Ende der jeweiligen End
fläche 14 bzw. 15 auf die jeweils andere Endfläche 15 bzw. 14 übergeleitet
wird, wie Fig. 7 erkennen läßt.
Erst dann, wenn der Elektromotor 8 in der umgekehrten Richtung um läuft
und das Antriebsritzel 26 sowie das Steuerglied 7 in der entgegengesetzten
Richtung dreht, nämlich in Richtung des Pfeils 51 bzw. des Pfeils 52 in
Fig. 8, kann sich das Sperrglied 2 unter der Wirkung seiner Schraubendruck
feder 3 axial aus der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung ver
schieben. Dieses beginnt, sobald die Stifte 18 und 19 von den Endflächen
14 und 15 über deren Anfangsenden 30 und 31 auf die Schrägflächen 12 und
13 laufen, und ist abgeschlossen, sobald die Stifte 18 und 19 von den Schräg
flächen 12 und 13 über deren Enden 36 und 37 auf die weiteren Endflächen
16 und 17 übergehen. Das Steuerglied 7 kann dann noch beliebig in Richtung
des Pfeils 52 weitergedreht werden, wobei die Stifte 18 und 19 durch die
Seitenflanken 38 und 39 der weiteren Endflächen 16 und 17 in das Sperrglied
2 hineingedrückt werden, und zwar gegen die Wirkung ihrer Schraubendruck
feder 21, welche die Stifte 18 und 19 wieder aus dem Sperrglied 2 heraus
drückt, sobald sie wieder über die weiteren Endflächen 16 und 17 gelangen.
Zwar sind die Stifte 18 und 19 so lange wirkungslos und können sie das Sperr
glied 2 so lange nicht gegen die Wirkung seiner Schraubendruckfeder 3 ab
stützen, wie sie sich über den Aussparungen 40 und 41 bewegen und in das
Sperrglied 2 hineingedrückt sind, jedoch ist dieses bedeutungslos, weil das
die Verriegelungsstellung einnehmende Sperrglied 2 sich dann an der Lenk
spindel 1 oder am Sicherungsstift 46 abstützen kann.
Der Elektromotor 8 muß also nicht sofort stillstehen, wenn das Sperrglied
2 die Entriegelungsstellung bzw. die Verriegelungsstellung erreicht hat. Viel
mehr kann er dann durchaus in Richtung des Pfeils 49 bzw. in Richtung
des Pfeils 51 weiterlaufen und das Steuerglied 7 um einen beliebigen Winkel
in Richtung des Pfeils 50 bzw. in Richtung des Pfeils 52 weiterdrehen, ohne
daß sich das Sperrglied 2 bewegen und die Entriegelungsstellung bzw. die
Verriegelungsstellung verlassen würde.
Es ist auch nicht erforderlich, daß der Elektromotor 8 das Steuerglied 7
nur verhältnismäßig langsam dreht. Vielmehr funktioniert das geschilderte
Zusammenwirken des Steuergliedes 7 und des Sperrgliedes 2 auch dann zuver
lässig, wenn das Steuerglied 7 sich relativ schnell dreht.
Das Sperrglied 2 und das Steuerglied 7 wirken so zusammen, daß Verschleiß
auf ein Mindestmaß reduziert ist und verschleißbedingte Funktionsstörungen
nicht auftreten können, auch nicht nach längerer Gebrauchsdauer. Auch
sind das Sperrglied 2 und insbesondere das Steuerglied 7 so einfach gestaltet,
daß sie außerordentlich kostengünstig hergestellt werden können. Dazu tra
gen beim Steuerglied 7 erwähntermaßen die Aussparungen 40 und 41 im Boden
22 bei, welche aus funktionellen Gründen nicht erforderlich sind.
Die Erfindung ist nicht auf das geschilderte Lenkschloß für Kraftfahrzeuge
beschränkt. Beispielsweise ist es möglich, statt des Elektromotors 8 einen
anderen Antrieb mit umkehrbarer Drehrichtung für das Steuerglied 7 vorzu
sehen, können die Schrägflächen 12 und 13 andere Längen haben, desgleichen
die Endflächen 14 und 15 sowie gegebenenfalls die weiteren Endflächen 16
und 17, und kann das Sperrglied 2 mehrteilig ausgebildet oder durch ein
Glied zur Betätigung eines oder mehrerer axial verschieblicher oder anders
beweglicher Sperrglieder ersetzt sein. Auch sind kinematische Umkehrungen
möglich, insbesondere dergestalt, daß die Vorsprünge 10 und 11 am Steuer
glied 7 und die Schrägflächen 12 und 13 sowie die Endflächen 14 und 15
am Sperrglied 2 bzw. an dem erwähnten Betätigungsglied vorgesehen werden,
ebenso wie gegebenenfalls die weiteren Endflächen 16 und 17. Außerdem
kann statt der Lenkspindel 1 auch ein anderes zur Diebstahlsicherung geeig
netes Bauteil eines Kraftfahrzeugs verriegelt werden, wie beispielsweise
die Zahnstange eines in einem Kraftfahrzeug vorgesehenen Zahnstangenlenk
getriebes oder die Ausgangswelle des dem Antriebsmotor nachgeschalteten
Getriebes eines Kraftfahrzeugs. Schließlich kann die Erfindung auch bei
anderen Kraftfahrzeugschlössern und bei sonstigen Schlössern verwirklicht
werden, die nicht für Kraftfahrzeuge bestimmt sind.
Claims (19)
1. Schloß, insbesondere zum Verriegeln der Lenkspindel oder der Zahnstange
des Lenkgetriebes oder der Ausgangswelle des Antriebsgetriebes eines Kraft
fahrzeugs, mit einem Sperrglied, welches zwischen einer Verriegelungsstel
lung und einer Entriegelungsstellung hin- und herbewegbar ist, und mit einem
mittels eines Antriebs hin- und herdrehbaren Steuerglied zur Axialverschiebung
eines mit dem Sperrglied zusammenwirkenden Betätigungsgliedes oder des
Sperrgliedes selbst in der einen oder der anderen Richtung, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Betätigungsglied oder das Sperrglied (2)
und das Steuerglied (7) koaxial angeordnet sind und über
- a) zwei radiale Vorsprünge (10, 11), welche einander bezüglich der Drehachse (9) des Steuergliedes (7) diametral gegenüber liegen und jeweils senkrecht zur Drehachse (9) des Steuergliedes (7) beweglich sowie federbelastet sind, und
- b) zwei Schrägflächen (12, 13) sowie zwei Endflächen (14, 15), welche in derselben zur Drehachse (9) des Steuergliedes (7) senkrechten Ebene liegen und jeweils an die eine oder an die andere Schrägfläche (12 oder 13) anschließen, um sich bis neben die andere oder die eine Schrägfläche (13 oder 12) zu erstrecken,
derart zusammenwirken, daß das innere Betätigungsglied oder das innere
Sperrglied (2) beim Drehen des äußeren Steuergliedes (7) in derjenigen Rich
tung (50), in welcher die Vorsprünge (10, 11) auf den Schrägflächen (12, 13)
zu den Endflächen (14, 15) hinlaufen, entsprechend axial verschoben wird,
um dann, wenn die Vorsprünge (10, 11) von den Schrägflächen (12, 13) auf
die Endflächen (14, 15) übergehen, stillzustehen und in der erreichten Axial
stellung zu bleiben, bis das Steuerglied (7) in der entgegengesetzten Richtung
(52) gedreht wird und die Vorsprünge (10, 11) auf den Schrägflächen (12, 13)
von den Endflächen (14, 15) weglaufen, so daß das Betätigungsglied oder
das Sperrglied (2) sich in der entgegengesetzten Richtung axial verschiebt.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Endfläche (14 bzw. 15) sich bis zu dem bezüglich der Drehachse (9)
des Steuergliedes (7) diametral gegenüberliegende Anfangsende (31 bzw.
30) der jeweils anderen Endfläche (15 bzw. 14) erstreckt.
3. Schloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Endfläche (14 bzw. 15) mit einer Seitenflanke (32 bzw. 33) zur
stirnseitigen Vorsprungabstützung versehen ist, welche an die entsprechende
Seitenflanke (34 bzw. 35) der zugehörigen Schrägfläche (12 bzw. 13) anschließt.
4. Schloß nach Anspruch 3 in Verbindung mit Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seitenflanke (32 bzw. 33) jeder End
fläche (14 bzw. 15) am Anfangsende (31 bzw. 30) der jeweils anderen End
fläche (15 bzw. 14) an deren Seitenflanke (33 bzw. 32) anschließt.
5. Schloß nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeich
net, daß die Schrägflächen (12, 13) an den von den Endflächen (14, 15)
entfernten Enden (36, 37) jeweils in eine weitere Endfläche (16 bzw. 17)
übergehen und diese Endflächen (16, 17) sich in derselben zur Drehachse
(9) des Steuergliedes (7) senkrechten Ebene erstrecken.
6. Schloß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
jede weitere Endfläche (16 bzw. 17) mit einer Seitenflanke (38 bzw. 39)
zur stirnseitigen Vorsprungsabstützung versehen ist, welche an die entspre
chende Seitenflanke (34 bzw. 35) der zugehörigen Schrägfläche (12 bzw.
13) anschließt.
7. Schloß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenflanken (38, 39) der weiteren Endflächen (16, 17) so gekrümmt
sind, daß die Vorsprünge (10, 11) beim Lauf auf diesen Endflächen (16, 17)
von den Schrägflächen (12, 13) weg entgegen der Wirkung ihrer Federbela
stung zurückgedrängt und wirkungslos werden.
8. Schloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Betätigungsglied oder das Sperrglied (2) derart
federbelastet ist, daß die Vorsprünge (10, 11) einerseits und die Schrägflächen
(12, 13) sowie die Endflächen (14, 15; 16, 17) andererseits gegeneinander
gedrückt werden.
9. Schloß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die sich bis neben die Schrägflächen (12, 13) erstreckenden Endflächen (14,
15) in unterschiedlichen Abständen von ihren Anfangsenden (30, 31) mit je
einer radialen Nut (42 bzw. 43) versehen sind, um die Vorsprünge (10, 11)
beim Lauf auf diesen Endflächen (14, 15) nach dem Verlassen der Schräg
flächen (12, 13) nacheinander von dem durch die Federbelastung des Betäti
gungsgliedes oder des Sperrgliedes (2) bewirkten Druck zu entlasten.
10. Schloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Vorsprünge (10, 11) am Betätigungsglied oder
am Sperrglied (2) und die Schrägflächen (12, 13) sowie die Endflächen (14,
15; 16, 17) am Steuerglied (7) vorgesehen sind.
11. Schloß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die sich bis neben die Schrägflächen (12, 13) erstreckenden Endflächen (14,
15) außen neben den Schrägflächen (12, 13) verlaufen.
12. Schloß nach Anspruch 11 in Verbindung mit den Ansprüchen 3, 5 und
6, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerglied (7) topfförmig
ausgebildet ist und einen Boden (22) mit einer mittleren Öffnung (24) zur
Aufnahme des Betätigungsgliedes oder des Sperrgliedes (2) sowie eine Seiten
wand (23) aufweist, die innen mit den sich zwischen dem Boden (22) und
einer zum Boden (22) parallelen Ebene (29) erstreckenden Schrägflächen
(12, 13), den sich in dieser Ebene (29) bis außen neben die Schrägflächen
(12, 13) erstreckenden Endflächen (14, 15), den sich auf der den Schrägflächen
(12, 13) abgewandten Seite der Ebene (29) erstreckenden Seitenflanken (32,
33) dieser Endflächen (14, 15), den sich auf dem Boden (22) erstreckenden
weiteren Endflächen (16, 17) und den sich auf der den Schrägflächen (12,
13) zugewandten Seite des Bodens (22) erstreckenden Seitenflanken (38,
39) dieser Endflächen (16, 17) versehen ist.
13. Schloß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Länge jeder weiteren Endfläche (16 bzw. 17) etwa der Breite jedes Vor
sprungs (10 bzw. 11) entspricht und der Boden (22) des Steuergliedes (7)
im Anschluß an diese Endflächen (16, 17) entlang ihrer Seitenflanken (38,
39) ausgespart ist.
14. Schloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Steuerglied (7) ein Druckgußteil ist, vorzugsweise
ein Zinkdruckgußteil.
15. Schloß nach einem der verstehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Vorsprünge (10, 11) jeweils von einem axial ver
schieblichen und durch eine Schraubendruckfeder (21) belasteten Stift (18
bzw. 19) gebildet sind.
16. Schloß nach Anspruch 15 in Verbindung mit Anspruch 10, 11, 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stifte (18, 19) in einer
gemeinsamen Querbohrung (20) des Betätigungsgliedes oder des Sperrgliedes
(2) angeordnet und durch eine gemeinsame Schraubendruckfeder (21) bela
stet sind.
17. Schloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Steuerglied (7) eine Außenverzahnung (25) für
den Eingriff eines Antriebsritzels (26) aufweist.
18. Schloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein Elektromotor (8) mit umkehrbarer Drehrichtung
als Antrieb für das Steuerglied (7) vorgesehen ist.
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