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DE4431641A1 - Ausrückvorrichtung - Google Patents

Ausrückvorrichtung

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DE4431641A1
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DE
Germany
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ramps
clutch
ramp
disengaging device
release
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DE4431641A
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English (en)
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DE4431641B4 (de
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Ad Dr Kooy
Helmar Bier
Norbert Mebus
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Schaeffler Technologies AG and Co KG
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LuK Lamellen und Kupplungsbau GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Ausrückvorrichtung für eine Kupplung, insbesondere für eine zwischen einem Motor und einem Getriebe vorzusehende Reibungskupplung, mit einem Ausrücklager zur Betätigung der Kupplungsbetätigungsmittel, wie Tellerfederzungen, wobei das Ausrücklager von wenigstens einem getriebeseitig vorzusehenden Trägerteil, auf dem wenigstens ein Stützmittel vorgesehen ist, getragen ist, dieses Stützmittel unter Zwischenschaltung eines gegenüber dem Trägerteil axial verlagerbaren und verdrehbaren Betäti­ gungselementes für das Ausrücklager die auf letzteres einwirkende Betätigungskraft abstützt, weiterhin zwischen dem Stützmittel und dem gegenüber diesem verdrehbaren Betätigungselement eine Rampenvorkehrung zur axialen Ver­ lagerung des Betätigungselementes vorgesehen ist.
Eine derartige Ausrückvorrichtung ist beispielsweise in der FR-A-2 658 763 beschrieben.
Diese bekannte Ausrückvorrichtung besitzt jedoch einen verhältnismäßig aufwendigen Aufbau und auch deren Zusammen­ bau ist aufgrund der großen Anzahl von Teilen schwierig und zeitintensiv.
Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine Ausrückvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit einem geringen Platzbedarf, einem einfachen Aufbau und einer leichten Montage. Weiterhin soll die Vorrichtung in besonders einfacher und kostengünstiger Weise herstellbar sein. Darüber hinaus soll die Vorrichtung über die gesamte Lebensdauer der mit dieser zusammenwirkenden Kupplung eine optimale Betätigung dieser Kupplung gewährleisten. Die gemäß der Erfindung ausgebildete Ausrückvorrichtung kann in besonders vorteilhafter Weise in Verbindung mit Kupplungen verwendet werden, wie sie durch die Patentanmeldungen P 42 39 291.8, P 42 39 689.6, P 42 43 667.6 und P 43 17 586.4 vorgeschlagen wurden. Die Beschreibung der vorliegenden Erfindung ist daher in Verbindung mit dem Inhalt dieser Patentanmeldungen, der auch Teil der vor­ liegenden Erfindung sein soll, zu betrachten.
Bei derartigen Kupplungsaggregaten bzw. Reibungskupplungen, mit einer integrierten, zumindest den Verschleiß der Reibbeläge der Kupplungsscheibe kompensierenden Nachstell­ vorkehrung, besteht insbesondere in Verbindung mit sogenann­ ten mechanischen Ausrücksystemen, bei denen die Bewegung des Kupplungspedals über ein Gestänge und/oder einen Seilzug unter Zwischenschaltung wenigstens eines Ausrücklagers auf die Betätigungsmittel der Reibungskupplung übertragen wird, das Problem, daß aufgrund der in der gesamten kinematischen Kette vorhandenen Toleranzen nicht gewährleistet ist, daß die die Betätigungsmittel beaufschlagenden Bereiche der Ausrückvorrichtung stets die gleiche axiale Lage gegenüber den zu beaufschlagenden Bereichen der Betätigungsmittel aufweisen, so daß eine verhältnismäßig große Streuung des Ausrückweges der Reibungskupplung bzw. des auf die Betäti­ gungsmittel übertragenen Betätigungsweges vorhanden sein kann. Durch diese Streuung kann die Funktion der Nachstell­ vorkehrung der entsprechenden Kupplung zumindest beeinträch­ tigt werden, wobei in Extremfällen die Nachstellfunktion dieser Vorkehrung nicht mehr gegeben sein kann.
Eine weitere der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe bestand darin, auch diese Nachteile zu vermeiden.
Gemäß der Erfindung werden die dieser zugrundeliegenden Aufgaben bzw. Ziele dadurch gelöst bzw. erreicht, daß im Kraftfluß zwischen den vom umlaufenden Lagerring des Ausrücklagers getragenen, zur Anlage an den Kupplungs­ betätigungsmitteln bestimmten Betätigungsbereichen und dem getriebeseitig vorgesehenen Trägerteil eine Ausgleichsvor­ kehrung vorgesehen ist, mittels der die über die Lebensdauer der Reibungskupplung auftretende axiale Verlagerung der von der Ausrückvorrichtung beaufschlagten Bereiche der Kupp­ lungsbetätigungsmittel zumindest annähernd ausgleichbar ist. Die erfindungsgemäße Anordnung der Ausgleichsvorkehrung hat den Vorteil, daß diese in besonders einfacher Weise in die Ausrückvorrichtung integrierbar ist.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn die Ausgleichsvor­ kehrung zwischen dem Trägerteil und dem darauf vorgesehenen Stützmittel angeordnet ist. Die Ausgleichsvorkehrung kann jedoch auch zwischen dem Trägerteil und dem Getriebegehäuse oder ein darauf befestigtes Halteteil vorgesehen werden.
Für die Funktion der Ausrückvorrichtung kann es besonders vorteilhaft sein, wenn das Stützmittel axial gegenüber dem Trägerteil verlagerbar ist, wobei es darüber hinaus zweckmä­ ßig sein kann, wenn das Stützmittel gegenüber dem Trägerteil drehfest ist. Vorteilhaft kann es sein, wenn das Stützmittel ringförmig ausgebildet ist und auf einem zylindrischen Ansatz des Trägerteiles axial gleitbar aufgenommen ist. Hierfür kann das ringförmige Stützmittel an seinem radial inneren Bereich einen hülsenförmigen axialen Ansatz auf­ weisen, der auf dem Trägerteil geführt ist.
In vorteilhafter Weise kann das die auf das Ausrücklager einwirkende axiale Kupplungsbetätigungskraft abfangende Stützmittel im Kraftfluß zwischen dem Betätigungselement und der Ausgleichsvorkehrung vorgesehen sein. Dabei kann das Betätigungselement das Ausrücklager tragen oder gar ein Bestandteil desselben bilden. In vorteilhafter Weise kann das Ausrücklager als sogenanntes selbstzentrierendes Lager ausgebildet sein.
Die Rampenvorkehrung kann zumindest durch am Stützmittel und/oder am Betätigungselement vorgesehene Rampen gebildet sein. Diese Rampen können mit zylinderförmigen oder kugel­ ähnlichen Abwälzkörpern zusammenwirken. Besonders vor­ teilhaft kann es sein, wenn das Stützmittel Auflauframpen besitzt, die mit am Betätigungselement vorgesehenen Gegen­ auflauframpen zusammenwirken, wobei zwischen den Auflaufram­ pen und den Gegenauflauframpen Wälzkörper angeordnet sein können. Durch entsprechende Wahl des Auflaufwinkels dieser Rampen kann das Verhältnis zwischen der für das Ausrücken der Kupplung erforderlichen Ausrückkraft und der zum Betätigen der Kupplung erforderlichen Kraft auf den ge­ wünschten Wert eingestellt werden. Die Rampen können über ihre Längserstreckung einen sich verändernden Auflaufwinkel besitzen, so daß über den Betätigungsweg der Kupplung das vorerwähnte Kraftverhältnis veränderbar sein kann, also verschiedene Werte aufweisen kann.
Für die Funktion und den Aufbau der Ausrückvorrichtung kann es besonders zweckmäßig sein, wenn die Ausgleichsvorkehrung einen Rampenmechanismus aufweist. Dieser Rampenmechanismus kann in axialer Richtung der Ausrückvorrichtung ansteigende Nachstellrampen besitzen. Ein besonders vorteilhafter Aufbau des Rampenmechanismus kann dadurch erzielt werden, daß dieser sowohl an einem Bauteil der Ausrückvorrichtung vorgesehene Auflauframpen als auch an einem anderen Bauteil vorgesehene Gegenauflauframpen umfaßt, die relativ zuein­ ander verdrehbar sind. Die Auflauframpen und Gegenauflauf­ rampen können dabei derart ausgebildet sein, daß sie eine Selbsthemmung bei axialer Verspannung aufweisen. Diese Selbsthemmung kann zum Beispiel durch entsprechende Wahl des Auflaufwinkels der Rampen und des zwischen den Berührungs­ bereichen der Rampen vorhandenen Reibwertes erzielt werden.
Für den Aufbau der Ausrückvorrichtung kann es zweckmäßig sein, wenn die Auflauframpen des Rampenmechanismus von einem ringförmigen Bauteil getragen sind, das gegenüber dem Trägerteil verdrehbar ist. Die Gegenauflauframpen des Rampenmechanismus können in vorteilhafter Weise auf dem Trägerteil vorgesehen und gegenüber diesem drehfest sein. Zweckmäßig kann es sein, wenn das die Auflauframpen auf­ weisende Bauteil in axialer Richtung gegenüber dem Träger­ teil verlagerbar ist.
Ein besonders vorteilhafter und einfacher Aufbau der Ausrückvorrichtung kann dadurch gewährleistet werden, daß das die Auflauframpen des Rampenmechanismus aufweisende ringförmige Bauteil im Kraftfluß zwischen dem Stützmittel und dem Trägerteil vorgesehen ist. Dabei kann das ringförmi­ ge Bauteil unmittelbar das Stützmittel axial abstützen. Das Stützmittel kann dabei durch ein ringförmiges Bauteil, das zum Beispiel aus Blech bestehen kann, gebildet sein.
Eine besonders platzsparende bzw. gedrängte Bauweise kann durch Anordnung der Ausgleichsvorkehrung radial innerhalb der zwischen Stützmittel und Betätigungselement vorgesehenen Rampenvorkehrung erzielt werden. Weiterhin kann es für den Aufbau der Ausrückvorrichtung zweckmäßig sein, wenn - in axialer Richtung betrachtet - der radiale Bereich, auf dem die Ausgleichsvorkehrung vorgesehen ist, zumindest im wesentlichen mit dem ringförmigen radialen Erstreckungs­ bereich des Ausrücklagers übereinstimmt. Die Ausgleichsvor­ kehrung und das Ausrücklager sollen also zumindest im wesentlichen im gleichen Abstand von der Drehachse der Ausrückvorrichtung angeordnet sein. Eine platzsparende Anordnung des ringförmigen Bauteils der Ausgleichsvorkehrung kann dadurch gewährleistet werden, daß dieses um den hülsenförmigen Bereich des Stützmittels vorgesehen ist.
Gemäß einem weiteren erfinderischen Gedanken kann die Ausgleichsvorkehrung derart ausgebildet sein, daß sie - in Ausrückrichtung des entsprechenden Kupplungsaggregates betrachtet - freilaufähnlich wirkt bzw. nachstellt, in der der Ausrückrichtung entgegengesetzten Richtung jedoch selbsthemmend ist. Hierfür können die Auflauframpen und/oder die Gegenauflauframpen derart ausgebildet werden, daß sie in axialer Richtung einen Steigungswinkel besitzen, der zwischen 3 und 15 Grad liegt, vorzugsweise in der Größen­ ordnung zwischen 4 und 10 Grad. In vorteilhafter Weise werden die Nachstellrampen derart ausgebildet, daß eine Selbsthemmung durch Reibungseingriff stattfindet. Es soll also auf jeden Fall gewährleistet sein, daß die Nachstell­ rampen einen selbsthemmenden Eingriff besitzen, so daß keine zusätzlichen Mittel erforderlich sind, um eine ungewollte Rückstellung zu vermeiden. Bei Bedarf können jedoch der­ artige Mittel vorgesehen werden.
Um eine einwandfreie Funktion der selbsttätigen Ausgleichs­ vorkehrung zu gewährleisten, kann es zweckmäßig sein, wenn wenigstens ein die Auflauframpen und/oder ein die Gegen­ auflauframpen tragendes Bauteil in Nachstellrichtung federbeaufschlagt ist. Die Federbeaufschlagung kann dabei in vorteilhafter Weise derart erfolgen, daß die Funktion der übrigen Federn, wie insbesondere der Anpreß- bzw. Tel­ lerfeder und der bei Kupplungen gemäß den eingangs erwähnten Patentanmeldungen vorgesehenen Federmittel zur axialen nachgiebigen Abstützung der Anpreß- bzw. Tellerfeder, nicht bzw. praktisch nicht beeinflußt wird. Die den Rampenmecha­ nismus verspannende Feder soll jedoch derart ausgelegt sein, daß eine definierte axiale Kraftkomponente auf das Ausrück­ lager in Richtung der Kupplungsbetätigungsmittel wirkt.
Zweckmäßig kann es sein, wenn der für die Rampenvorkehrung zwischen dem Stützmittel und dem Betätigungselement zu­ gelassene Verdrehwinkel begrenzt ist. Diese Begrenzung wird durch die Ausgleichsvorkehrung, welche den auftretenden Verschleiß kompensiert, ermöglicht. Der Verdrehwinkel des Betätigungselementes kann hierfür derart bemessen werden, daß die durch die Rampenvorkehrung erzeugbare axiale Verlagerung des Ausrücklagers im wesentlichen dem Soll-Aus­ rückweg der von der Ausrückvorrichtung betätigbaren Kupplung entspricht. In besonders einfacher Weise kann die Relativ­ verdrehung zwischen dem Stützmittel und dem Betätigungs­ element durch im Endbereich der Nachstellrampen vorgesehene Anschläge begrenzt sein. Die Verdrehbegrenzung kann durch Anlage der zwischen den Nachstellrampen des Stützmittels und des Betätigungselements vorgesehenen Wälzkörper an den Endbereichen der Nachstellrampen gewährleistet sein.
Weiterhin kann es vorteilhaft sein, wenn der Nachstellweg der Ausgleichsvorkehrung begrenzt wird, zum Beispiel durch Anschläge. Die Wegbegrenzung kann dabei derart erfolgen, daß diese zumindest annähernd beim maximal zulässigen Verschleiß der Reibbeläge der Kupplungsscheibe wirksam wird. Die Begrenzung der Nachstellfunktion der Ausgleichsvorkehrung kann durch Vorsehen von Begrenzungsanschlägen zwischen dem ringförmigen Bauteil der Ausgleichsvorkehrung und dem Trägerteil oder dem Stützmittel erfolgen.
Eine besonders einfache Montage der Ausrückvorrichtung kann dadurch gewährleistet werden, daß zwischen dem Stützmittel und dem Trägerteil eine als Schnappverbindung ausgebildete axiale Wegbegrenzung vorgesehen wird. Zur Bildung der Schnappverbindung können am Stützmittel und/oder am Träger­ teil federnde bzw. elastische Bereiche vorgesehen werden, die nur durch Aufbringung einer zusätzlichen bzw. erhöhten Kraft überwunden werden können.
Für die Montage und den Einbau der Ausrückvorrichtung kann es zweckmäßig sein, wenn eine Vorkehrung vorgesehen wird, die bis zum erstmaligen Betätigen einer Kupplung mittels der Ausrückvorrichtung dem Ausrücklager eine vorbestimmte zurückgezogene Position auf dem Tragerteil gewährleistet.
Über diese Vorkehrung kann in vorteilhafter Weise der Rampenmechanismus der Ausgleichsvorkehrung in einer funk­ tionsbereiten Lage gehalten werden. In dieser funktions­ bereiten Lage kann der Rampenmechanismus bereits in Nach­ stellrichtung vorgespannt sein. Auch kann die Nachstell­ funktion der Ausgleichsvorkehrung erst beim erstmaligen Betätigen einer Reibungskupplung freigegeben werden. Ein besonders vorteilhafter Aufbau für die Ausrückvorrichtung kann sich ergeben, wenn die Vorkehrung zwischen dem Betäti­ gungselement und dem die Auflauframpen der Ausgleichsvor­ kehrung tragenden ringförmigen Bauteil vorgesehen wird.
Die erfindungsgemäße Ausrückvorrichtung kann gemäß einer Weiterbildung der Erfindung in besonders vorteilhafter Weise in Kombination mit einer Reibungskupplung verwendet werden, welche eine Druckplatte aufweist, die drehfest, jedoch axial begrenzt verlagerbar mit einer Gegendruckplatte verbindbar ist. Diese Gegendruckplatte kann beispielsweise durch ein Schwungrad gebildet sein. Die Reibungskupplung besitzt wenigstens eine Anpreßfeder, die die Druckplatte in Richtung einer zwischen dieser und der Gegendruckplatte einklemmbaren Kupplungsscheibe beaufschlagt, wobei die Kupplung eine zumindest den Verschleiß der Reibbeläge der Kupplungsscheibe kompensierende Nachstellvorkehrung aufweist, die eine prak­ tisch gleichbleibende Kraftbeaufschlagung der Druckplatte durch die Anpreßfeder bewirkt. Die Reibungskupplung hat weiterhin Betätigungsmittel zum Aus- und Einrücken, die von der Ausrückvorrichtung beaufschlagbar sind, wobei in Abhängigkeit zumindest des Verschleißes der Reibbeläge sich die Betätigungsmittel in Richtung der Ausrückbewegung axial verlagern. Für den Aufbau der Reibungskupplung und die Funktionsweise der Ausrückvorrichtung kann es besonders vorteilhaft sein, wenn die Anpreßfeder der Reibungskupplung durch eine Tellerfeder gebildet ist, die an einem Kupp­ lungsgehäuse nach Art eines zweiarmigen Hebels verschwenkbar abgestützt ist, wobei die Tellerfeder axial in Richtung der zwischen Tellerfeder und Gehäuse vorgesehenen Abwälzauflage federbelastet ist und weiterhin der Ausrückkraftverlauf der Reibungskupplung bei Belagverschleiß derart zunimmt, daß die durch Federbelastung auf die zwischen Tellerfeder und Gehäuse vorgesehene Abwälzauflage erzeugte, der anstehenden Ausrückkraft entgegenwirkende Kraft überwunden wird. Es soll also bei Belagverschleiß das Niveau des Ausrückkraftver­ laufes für die Reibungskupplung größer werden, so daß die die Tellerfeder gegen die gehäuseseitige Abwälzauflage drängende Gegenkraft bzw. Abstützkraft während eines Ausrückvorganges kurzzeitig überwunden wird, und zwar bis sich wieder ein Gleichgewicht zwischen den beiden erwähnten Kräften einstellt. Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn die Reibungskupplung derart ausgebildet ist, daß über deren Lebensdauer betrachtet, die Kupplungsbetätigungsmittel, wie zum Beispiel die Tellerfederzungen wenigstens entsprechend dem an den Reibbelägen der Kupplungsscheibe auftretenden Verschleißes axial verlagert werden.
Besonders vorteilhaft kann es weiterhin sein, wenn die mit der Ausrückvorrichtung zusammenwirkende Reibungskupplung auf einer Gegendruckplatte montiert wird, die Bestandteil eines mehrteiligen Schwungrades mit zwischen den einzelnen Schwungmassen vorgesehenem Schwingungsdämpfer ist.
Anhand der Figuren sei die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Ausrückvorrichtung für ein Kupplungsaggregat im Schnitt,
Fig. 1a eine partielle Abwicklung in Umfangsrichtung gemäß der Linie II/II der Fig. 1,
Fig. 2 eine Ansicht der Ausrückvorrichtung gemäß dem Pfeil I der Fig. 1,
Fig. 3 die Ausrückvorrichtung der Fig. 1 im vergrößerten Maßstab,
Fig. 4 eine Ansicht des Nachstellelementes der in der Ausrückvorrichtung gemäß Fig. 1 vorgesehenen Ausgleichs­ vorkehrung,
Fig. 5 eine Abwicklung der Rampen des Nachstellelementes gemäß Fig. 4, wobei die Ansicht gemäß dem Pfeil V der Fig. 4 erfolgt,
Fig. 6 eine Ansicht des bei der Ausrückvorrichtung gemäß Fig. 1 verwendeten Trägerteiles und
Fig. 7 eine Abwicklung der Rampen des Trägerteiles gemäß Fig. 6, wobei die Ansicht in Richtung des Pfeiles VII erfolgt,
Fig. 8 eine Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Ausrückvorrichtung,
Fig. 9 eine erfindungsgemäße Verbindungsmöglichkeit zwischen einer Ausrückvorrichtung und einem Betätigungs­ element für die Ausrückvorrichtung,
Fig. 10 zwei Prinzipskizzen mit unterschiedlich ausgebilde­ ten Auflauframpen für Wälzkörper,
Fig. 11 eine weitere Verbindungsmöglichkeit zwischen einer Ausrückvorrichtung und einem Betätigungselement,
Fig. 12 eine weitere Ausführungsvariante einer erfindungs­ gemäßen Ausrückvorrichtung,
Fig. 13 eine zusätzliche Ausgestaltungsmöglichkeit einer Ausrückvorrichtung.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausrückvorrichtung 1 ist axial zwischen einem Getriebe 2 und einer Reibungskupp­ lung 3 eines nicht näher dargestellten Kraftfahrzeuges wirkungsmäßig angeordnet.
Die Ausrückvorrichtung 1 besitzt ein axial festes Träger­ teil 4, das sich axial am Getriebegehäuse 2 abstützen kann und mit diesem, zum Beispiel über Verschraubungen 5, ver­ bindbar ist. Das Trägerteil 4 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als hohl ausgestaltetes Kunststoff­ spritzteil hergestellt, das im montierten Zustand die Getriebeeingangswelle 6 umgibt. Das Trägerteil 4 besitzt einen kegelstumpfartig ausgebildeten Bereich 7, der sich in axialer Richtung zum Getriebegehäuse 2 hin erweitert. Weiterhin besitzt das Trägerteil 4 einen hülsenförmig ausgebildeten Bereich 8, auf dem ein ringförmiges Abstütz­ bauteil 9, das die zum Ausrücken der Reibungskupplung 3 erforderlichen Kräfte abfängt und auf das Trägerteil 4 überträgt, aufgenommen ist. Das ringförmige Abstützbauteil 9 besitzt radial innen einen hülsenförmigen Ansatz 10, der auf dem hülsenförmigen Bereich 8 axial gleitbar aufgenommen ist.
Ein Betätigungsmittel 11, das bei dem dargestellten Aus­ führungsbeispiel durch ein ringförmiges Blechformteil gebildet ist, ist gegenüber dem Abstützbauteil 9 verdrehbar und axial verlagerbar. Hierfür ist zwischen dem Abstützbau­ teil 9 und dem Betätigungsbauteil 11 eine Rampenvorkeh­ rung 12 vorgesehen. Die Rampen 13, 14 der Rampenvorkehrung 12 sind durch am ringförmigen Betätigungsmittel 11 vorgesehene Auflauframpen 13, die unter Zwischenlegung der Wälzkörper 15 mit am Abstützbauteil 9 vorgesehenen Gegenauflauframpen 14 zusammenwirken, gebildet. Die Rampen 13 und 14 sind in Umfangsrichtung gelegt und steigen in axialer Richtung zur Erzeugung einer Axialbewegung zwischen den beiden Bautei­ len 9 und 11 an. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Rampen 13, 14 durch Anprägungen gebildet, welche in die als Blechformteil ausgebildeten Bauteile 9 und 11 eingebracht sind. Die Auflauframpen 13, 14 sind in axial sich erstreckende Bereiche der Bauteile 9 und 11 angeformt.
Das ringförmige Betätigungsmittel 11 trägt ein Ausrück­ lager 16, wobei das Lager 16 gegenüber dem Betätigungs­ mittel 11 eine begrenzte radiale Verlagermöglichkeit entgegen eines Kraftschlusses in Form einer Reibungsein­ spannung des nicht umlaufenden Lagerringes 17 aufweist. Der zur Rotation mit der Kupplung 3 bestimmte Lagerring 18 greift an den Ausrückmitteln 19 der Reibungskupplung 3 an.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel das Betätigungsmittel 11 über ein Bowden- beziehungsweise Seilzug 20 betätigbar. Hierfür stützt sich der Mantel 21 des Seilzuges 20 am Abstützbau­ teil 9 ab und das im Mantel 21 aufgenommene Kabel bezie­ hungsweise Seil 22 ist mit dem Betätigungsbauteil 11 zur Übertragung der Betätigungskraft wirkungsmäßig verbunden. Hierfür besitzt das Betätigungsbauteil 11 einen Einhängebe­ reich 23 für das Seil 22.
Wie aus Fig. 2 weiterhin hervorgeht, besitzt das Abstütz­ bauteil 9 einen dreieckförmigen Ausleger 9a, der die Abstützbereiche 24 für den Mantel 21 des Seilzuges 20 trägt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Ausrück­ mittel 19 durch die radial nach innen gerichteten Zungen 19 der Kupplungstellerfeder 25 gebildet. Der mit der Kupplung 3 rotierende Lagerring 18 trägt Beaufschlagungsbereiche 18a, die mit Betätigungsbereichen 19a der Kupplungsausrück­ mittel 19 zusammenwirken, um ein Aus- und Einrücken der Reibungskupplung 3 zu gewährleisten. Die Betätigungsberei­ che 19a sind durch die radial innen liegenden Zungenspitzen der Tellerfederzungen 19 gebildet.
Im Kraftfluß zwischen dem die Betätigungskraft für die Reibungskupplung 3 axial abfangenden beziehungsweise auf das Gehäuse 2 übertragenden Trägerteil 4 und den von dem umlaufenden Lagerring 18 getragenen Beaufschlagungsberei­ chen 18a ist eine Ausgleichsvorkehrung 26 vorhanden, welche die über die Lebensdauer der Reibungskupplung 3 auftretende axiale Verlagerung der Kupplungsbetätigungsmittel 19 beziehungsweise deren Betätigungsbereiche 19a zumindest annähernd ausgleichen kann. Dadurch wird gewährleistet, daß die Beaufschlagungsbereiche 18a der Ausrückvorrichtung 1 in Bezug auf die Betätigungsbereiche 19a der Reibungskupplung 3 stets optimal positioniert sind, so daß der von der Rampen­ vorkehrung 12 aufzubringende Ausrückweg für die Reibungs­ kupplung 3 praktisch konstant gehalten werden kann. Die erwähnte Verlagerung der Ausrückmittel 19 beziehungsweise der Betätigungsbereich 19a der Reibungskupplung 3 ist hauptsächlich auf den über die Lebensdauer der Reibungs­ kupplung 3 im Bereich der Reibbeläge 27 der Kupplungsschei­ be 28 auftretenden Verschleiß zurückzuführen.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind das Abstützteil 9 und das Betätigungsmittel 11 axial ineinander geschachtelt. Hierfür bildet das Betätigungsmittel 11 einen topfförmigen Bereich 11a, welcher das im Querschnitt U-förmig ausgebilde­ te Abstützteil 9 aufnimmt. Der Bodenbereich des U-förmigen Querschnittes des Abstützteiles 9 ist dabei dem Bodenbereich des topfförmigen Bereiches 11a axial benachbart. Die Rampen 13, 14 sind im Bereich der radial äußeren axialen Erstreckungen 29, 30 des Betätigungsmittels 11 und des Ab­ stützbauteiles 9 vorgesehen.
Die Krafteinleitungsbereiche 23 des verdrehbaren Betäti­ gungsmittels 11 sind an einer axialen Lasche 31 vorgesehen, die einstückig mit dem axialen Erstreckungsbereich 29 des Betätigungsmittels 11 ist. Bei dem dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel wird das Betätigungsmittel 11 über den Bowden- beziehungsweise Seilzug 20 betätigt. Es können jedoch auch andere Betätigungsmittel verwendet werden, wie zum Beispiel Stellmotoren, die hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch angetrieben werden und über entsprechende Verbindungsmittel das Betätigungsmittel 11 beaufschlagen beziehungsweise verdrehen. Derartige Stellmotoren können gegebenenfalls in unmittelbarer Nähe der Ausrückvorrichtung untergebracht werden, wobei es auch sinnvoll sein kann, einen derartigen Stellmotor, zum Beispiel am Abstützteil 9, vorzusehen.
Die Ausgleichsvorkehrung 26 ist radial innerhalb der Rampenvorkehrung 12 angeordnet. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Ausgleichsvorkehrung 26 im wesentlichen innerhalb des durch das im Querschnitt U-förmig ausgebildeten Abstützbauteiles 9 begrenzten, ringförmigen Raumes aufgenommen.
Wie aus der in Fig. 3 im vergrößerten Maßstab dargestellten Ausrückvorrichtung 1 ersichtlich ist, besitzt die Aus­ gleichsvorkehrung 26 ein Nachstellelement in Form eines ringartigen Bauteiles 32, das in den Fig. 4 und 5 gezeigt ist. Das ringförmige Nachstellelement 32 besitzt bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei, in radialer Richtung versetzte, in Umfangsrichtung sich erstreckende und axial ansteigende Sätze von Auflauframpen 33, 34, die jeweils über den Umfang des Bauteiles 32 verteilt sind. Wie insbesondere aus Fig. 5 hervorgeht, sind die radial inneren Auflaufram­ pen 33 gegenüber den radial außen angeordneten Auflaufram­ pen 34 in Umfangsrichtung versetzt, und zwar in etwa um die Hälfte einer Rampenlänge beziehungsweise einer Rampen­ teilung. Wie aus Fig. 4 erkennbar ist, besitzen die beiden Sätze von Auflauframpen 33, 34 bei dem dargestellten Aus­ führungsbeispiel lediglich jeweils zwei Rampen 33 bezie­ hungsweise 34. Über den Umfang können jedoch auch drei oder mehr Rampen vorgesehen werden, wobei dann jedoch für einen gegebenen Nachstellweg der Rampenwinkel entsprechend steiler wird. Das Nachstellelement 32 stützt sich, wie aus den Fig. 1 und 3 zu entnehmen ist, mit seiner Stirnfläche 35 unmittelbar an dem Abstützbauteil 9 ab. Die Stirnfläche 35 ist kegelstumpfförmig ausgebildet und liegt an einer entsprechend ausgebildeten kegelstumpfförmigen Abstütz­ fläche 36, die im Bereich des Bodens 9a des Abstützbautei­ les 9 angeformt ist, an. Durch die kegelstumpfförmige Ausgestaltung der sich berührenden Flächen 35 und 36 wird das Nachstellelement 32 gegenüber dem Abstützbauteil 9 zentriert. Das ringförmige Nachstellelement 32 umgreift den am Abstützbauteil 9 angeformten, hülsenförmigen Ansatz 10, der auf dem Trägerteil 4 zentriert ist. Die Auflaufram­ pen 33, 34 weisen axial in Richtung vom Ausrücklager 16 weg. Das Nachstellelement 32 ist in Umfangsrichtung federbela­ stet, und zwar in Nachstelldrehrichtung, also in die Richtung, welche durch Auflaufen der Rampen 33, 34 an den Gegenrampen 37, 38 des in den Fig. 6 und 7 näher gezeigten Trägerteiles 4 eine axiale Verlagerung des Nachstellrin­ ges 32 in Richtung der Kupplungsausrückmittel 19, das bedeutet also, in axialer Richtung vom Getriebegehäuse 2 weg, bewirkt.
Wie aus den Fig. 6 und 7 zu entnehmen ist, bilden die Gegenauflauframpen 37, 38 ebenfalls zwei sowohl in radialer Richtung als auch in Umfangsrichtung zueinander versetzte Sätze von Auflauframpen, wobei jeder Satz zwei Rampen 37 beziehungsweise 38 besitzt. Die Rampen 33, 34 des Nach­ stellelementes 32 und die Rampen 37, 38 des Trägerteiles 4 sind aufeinander abgestimmt und greifen axial ineinander ein. Durch die in Umfangsrichtung versetzten Rampen wird gewährleistet, daß eine einwandfreie zentrische Führung zwischen dem Nachstellelement 32 und dem Trägerteil 4 vorhanden ist.
Der in Bezug auf eine senkrecht durch die Rotationsachse der Kupplung 3 beziehungsweise des Ausrücklagers 16 verlaufende Ebene betrachtete Aufstellwinkel 39 der Gegenauflaufram­ pen 37, 38 entspricht dem Winkel 40 der Auflauframpen 33, 34.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Träger­ teil 4 und das Nachstellelement 32 aus einem hitzebeständi­ gen Kunststoff, wie zum Beispiel aus einem Thermoplast, hergestellt, welcher zusätzlich noch faserverstärkt sein kann. Dadurch lassen sich diese Bauteile in einfacher Weise als Spritzteile herstellen. Die am Trägerteil 4 vorgesehenen Gegenauflauframpen 37, 38 könnten auch durch ein eigenes, zum Beispiel ringförmiges Bauteil gebildet sein, welches beispielsweise auf dem in der Länge entsprechend angepaßten hülsenförmigen Bereich 8 des Trägerteiles 4 aufgeschoben und gegebenenfalls mit dem Trägerteil 4 drehfest verbunden werden kann.
Die Auflauframpen 33, 34 und die Gegenauflauframpen 37, 38 sind in Umfangsrichtung derart ausgebildet, daß diese zumindest einen Verdrehwinkel zwischen den beiden Bautei­ len 4 und 32 ermöglichen, der über die gesamte Lebensdauer der Reibungskupplung 3 eine Nachstellung des an der Reib­ fläche der Druckscheibe 41 und der Gegendruckplatte 42 sowie den Reibbelägen 27 auftretenden Verschleißes gewährleistet. In besonders vorteilhafter Weise können die Rampen 26, 27, 28-29 derart ausgestaltet sein, daß diese noch zusätzlich die an den einzelnen Bauteilen vorhandenen axialen Toleranzen und die dadurch bedingten Einbau- beziehungsweise Lagetole­ ranzen ausgleichen beziehungsweise kompensieren können. Durch eine derartige Ausgestaltung können alle axialen Toleranzen zwischen den Betätigungsbereichen 19a und dem Abstützbereich des Getriebegehäuses 2 für das Trägerteil 4 kompensiert werden. Aufgrund der zu berücksichtigenden Toleranzen kann ein von der Ausgleichsvorkehrung 26 zu gewährleistender axialer Nachstellweg für den Anwendungsfall bei Personenkraftwagen in der Größenordnung zwischen 4 und 12 mm erforderlich sein, obwohl der aufgrund des an den Reibflächen der Bauteile 41, 42 und an den Reibbelägen auftretenden Verschleißes erforderliche Nachstellweg lediglich in der Größenordnung zwischen 1, 3 und 2,5 mm liegen kann. Der Nachstellwinkel zwischen den Rampen 33, 34 und den Rampen 37, 38 kann je nach Anzahl der Rampen in der Größen­ ordnung zwischen 30 und 170° sein. Der Aufstellwinkel 39 beziehungsweise 40 der Rampen 33, 34, 37, 38 kann in der Größenordnung zwischen 3 und 15° liegen, vorzugsweise zwischen 5 und 9°, wobei der tatsächliche Winkel 39, 40 der Rampen sich über die radiale Erstreckung dieser Rampen ändert, da für einen gegebenen Verdrehwinkel der gleiche Höhenunterschied überbrückt werden muß, das bedeutet also, daß der Rampenwinkel 39 beziehungsweise 40 mit zunehmendem Durchmesser geringer wird.
Die für die Nachstellung des Elementes 32 erforderliche Kraftbeaufschlagung in Umfangsrichtung wird mittels wenig­ stens eines Kraftspeichers gewährleistet, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine schraubenfeder­ ähnliche Feder 43 gebildet ist. Die einzelnen Windungen der Feder 43 umschlingen das Nachstellelement 32. Die auf dem Nachstellelement 32 aufgenommene Feder 43 ist zwischen dem Nachstellelement 32 und dem Abstützbauteil 9 derart ver­ spannt, daß das Nachstellelement 32 in Nachstellrichtung kraftbeaufschlagt ist. Hierfür ist die in Fig. 3 auf der rechten Seite dargestellte Endwindung 44 der Feder 43 drehfest gegenüber dem Nachstellelement 32 und die auf der linken Seite dargestellte Endwindung 45 gegenüber dem Abstützbauteil 9 drehfest abgestützt. Die axial dazwischen vorhandenen Windungen 46 sind entsprechend der erforderli­ chen Relativverdrehung beziehungsweise Verdrehkraft zwischen den Endwindungen 44, 45 verspannt. Durch die Verspannung der Feder 43 wird von den in Eingriff stehenden Rampen 33, 34 und 37, 38 eine Axialkraft auf das Nachstellelement 32 und somit auch auf das gegenüber dem Trägerteil 4 drehfeste, jedoch axial verlagerbare Abstützbauteil 9 eingeleitet. Diese Axialkraft bewirkt, daß der aus dem Nachstellele­ ment 32, dem Abstützbauteil 9, dem Betätigungsmittel 11, den Wälzkörpern 15 und dem Ausrücklager 16 bestehende Teil A der Ausrückvorrichtung 1 gegenüber dem das Trägerteil 4 beinhal­ tenden Teil B der Ausrückvorrichtung 1 axial verlagert werden kann, und zwar bis zur Anlage der Beaufschlagungs­ bereiche 18a des Ausrücklagers 16 an den Betätigungsberei­ chen 19a der Ausrückmittel 19. Durch die Ausgleichsvor­ kehrung 19 wird somit gewährleistet, daß die am umlaufenden Lagerring 18 vorgesehenen Beaufschlagungsbereiche 18a mit einer definierten Kraft gegen die Betätigungsbereiche 19a der Ausrückmittel gedrückt werden, so daß stets eine vorbestimmte gewollte Lagervorlast vorhanden ist. Diese Vorlast kann in der Größenordnung von 10 bis 70 N liegen. Die in den Figuren dargestellte Anordnung der Ausgleichsvor­ kehrung 26 hat weiterhin den Vorteil, daß diese in Drehrich­ tung stationär, also drehfest ist, so daß keine die Funktion der diese bildenden Bauteile beeinträchtigenden Fliehkräfte auftreten können.
Wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, weist der hülsenförmige Bereich 8 des Trägerteiles 4 im Bereich seiner äußeren Mantelfläche in axialer Richtung verlaufende, radiale Vor­ sprünge 47 auf, die beim axialen Zusammenbau von Trägerteil 4 und Abstützbauteil 9 in die in Fig. 2 ersichtlichen läng­ lichen Vertiefungen 48 eingreifen. Die Vertiefungen 48 sind an der inneren Mantelfläche des hülsenförmigen Ansatzes 10 vorgesehen. Die Anformungen 47 und 48 gewährleisten eine drehfeste Verbindung zwischen den beiden Bauteilen 4 und 9. Der hülsenförmige Bereich 8 kann im Bereich seines freien Endes 49 (Fig. 3) derart ausgebildet sein, daß er zumindest stellenweise Bereiche 50 besitzt, die ein Aufschieben des hülsenförmigen Ansatzes 10 auf den hülsenförmigen Bereich 8 nur durch Aufbringung einer erhöhten Axialkraft ermöglichen. Dadurch wird gewährleistet, daß nach der Montage des Abstützbauteiles 9 auf dem Tragerteil 4 eine axiale Siche­ rung zwischen diesen beiden Bauteilen vorhanden ist. Beim Aufschieben des hülsenförmigen Ansatzes 10 auf den rohrför­ migen Bereich 8 müssen die Bereiche 50 radial nach innen gedrückt werden, was durch eine entsprechende elastische Ausbildung des rohrförmigen Bereiches 8 gewährleistet wird.
Durch das Vorhandensein der Ausgleichsvorkehrung 26 kann die von der Rampenvorkehrung 12 zu gewährleistende Ausrückbewe­ gung für das Lager 16 auf das für die Betätigung der Kupplung 3 erforderliche Maß begrenzt werden. Hierfür kann der Verdrehwinkel zwischen dem Abstützbauteil 9 und dem Betätigungsteil 11 begrenzt werden. Dies kann erfolgen, indem die Rampen 13, 14 in Bezug auf die dazwischen vor­ gesehenen Wälzkörper 15 in Umfangsrichtung derart bemessen werden, daß bei Erreichen des vorbestimmten, den erforderli­ chen Ausrückweg garantierenden Verdrehwinkels die Kugeln an den Auslaufbereichen 13a, 14a der Rampen 13, 14 anliegen beziehungsweise anschlagen, wodurch eine weitere Verdrehung zwischen den Bauteilen 9 und 11 durch Formschluß verhindert wird. Die Kugeln 15 liegen also sowohl in der in Fig. 2 dargestellten Ruheposition der Ausrückvorrichtung 1 als auch in der voll betätigten Position der Ausrückvorrichtung 1 an entsprechend zugeordneten Anschlägen 13a, 14a an.
In vorteilhafter Weise können die Auflauframpen 13, 14 beziehungsweise die Abwälzbahnen 13, 14 für die Wälzkörper 15 derart in die entsprechenden Bauteile 9, 11 eingebracht sein, daß nach dem axialen Zusammenfügen der beiden Bauteile 9 und 11 unter Zwischenlegung der Kugeln 15 eine selbsttätig zusammenhaltende Baueinheit entsteht. Hierfür können die Abwälzbahnen 13, 14 derart ausgebildet sein, daß sie in der entsprechenden axialen Montagerichtung der Kugeln 15, für diese Kugeln 15 eine leichte Hinterschneidung bilden, die derart bemessen ist, daß das Eindrücken der Kugeln in die Abwälzbahnen durch eine geringfügige elastische Verformung der Bauteile 9 und 11 ermöglicht ist. Um diese elastische Verformung zu erzeugen, ist ein bestimmter axialer Druck beim Zusammenbau der beiden Teile 9 und 11 erforderlich.
Der Nachstellweg der Ausgleichsvorkehrung 26 kann durch Anschläge begrenzt werden. Eine derartige Begrenzung kann zwischen dem ringförmigen Nachstellelement 32 und dem Trägerteil 4 erfolgen, zum Beispiel indem der Verdrehwinkel zwischen diesen Bauteilen begrenzt wird.
Im Neuzustand beziehungsweise Montage- oder Anlieferzustand der Ausrückvorrichtung 1 greifen die die Rampen 33, 34, 37, 38 bildenden axialen Nocken am weitesten axial ineinander. Das bedeutet, daß sich das ringförmige Nachstellelement 32 in seiner zurückgezogenen Lage befindet. In dieser Lage auf dem Trägerteil 4 ist die Vorspannung beziehungsweise Verformung der Feder 43 am größten.
Der Teil A der Ausrückvorrichtung 1, welcher vor dem Auf­ schieben auf den Teil B eine für sich vormontierte Einheit bildet, umfaßt auch das Nachstellelement 32 sowie die auf dieses in Umfangsrichtung einwirkende Feder 43. Diese Feder 43 ist im vormontierten Teil A der Ausrückvorrichtung 1 in ihrer verspannten Lage gehalten, so daß nach der Montage der Teile A und B durch einfaches axiales Zusammenfügen die Ausgleichsvorkehrung 26 betriebsbereit ist. Die Ausgleichs­ vorkehrung 26 beziehungsweise das Nachstellelement 32 wird in der vorgespannten betriebsbereiten Lage beziehungsweise in einem betriebsbereiten Zustand mittels einer Vorkehrung 51 gehalten, welche gewährleistet, daß bis zum erstmaligen Betätigen der Kupplung 3 durch die Ausrückvorrichtung 1 die Nachstell- beziehungsweise Kompensationsfeder 43 in ihrer verspannten Lage gehalten wird. Dadurch wird auch gewähr­ leistet, daß nach der Montage des Teiles A auf den Teil B der Ausrückvorrichtung 1 das Ausrücklager 16 in einer vorbestimmten zurückgezogenen Position gehalten werden kann. In dieser Position können die Beaufschlagungsbereiche 18a gegenüber den Betätigungsbereichen 19a einen axialen Abstand oder ein axiales Spiel aufweisen, der beziehungsweise das erst beim erstmaligen Betätigen der Reibungskupplung 3 und der dadurch erfolgenden Entriegelung beziehungsweise Freigabe der Ausgleichsvorkehrung 26 überwunden beziehungs­ weise ausgeglichen wird. Die erstmalige Betätigung der Reibungskupplung 3 erfolgt vorzugsweise bei nicht laufendem Motor oder nicht eingelegtem Gang, da nicht immer gewähr­ leistet ist, daß bei einer erstmaligen Betätigung der Reibungskupplung 3 diese voll ausgerückt wird. Die erst­ malige Betätigung kann beim Automobilhersteller oder in den Werkstätten vorgenommen werden.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfaßt die Vorkehrung 51 Verriegelungselemente in Form von Laschen 52, die vom Nachstellelement 32 getragen sind und hier ein­ stückig mit diesem ausgebildet sind. Zumindest der Fußbe­ reich 53 der Laschen 52 ist derart ausgebildet, daß die Laschen 52 gegenüber dem Nachstellelement 32 radial ver­ schwenkbar sind. Der Fußbereich 53 ist also ähnlich wie ein Scharnier wirksam. Die Laschen 52 können jedoch auch als über ihre Länge verformbare Biegebalken ausgebildet sein. Der jeweilige äußere Bereich 54, der wenigstens zwei Laschen 52 liegt jeweils an einem vom Betätigungsmittel 11 getrage­ nen Anschlag 55 an. Die Anschläge 55 sind durch axiale ein­ stückig mit dem Betätigungsmittel 11 ausgebildete Zungen 56 gebildet, die an ihrem freien Endbereich jeweils einen radial nach innen gerichteten Zungenabschnitt 57 aufweisen, der eine axiale Abstützung für die jeweilige Lasche 52 bildet. Die Knicksteifigkeit und die Biegesteifigkeit in Umfangsrichtung der Laschen 52 sind dabei derart bemessen, daß die Laschen 52, die von der Feder 43 aufgebrachten Kräfte in axialer und in Umfangsrichtung ohne wesentliche Verformung abfangen können. Wie aus den Fig. 2 und 4 ersichtlich ist, sind die beiden Laschen 52 diametral gegenüberliegend angeordnet. Die Vorkehrung 51 muß derart ausgebildet sein, daß das von dieser übertragbare Moment größer ist als das durch die vorgespannte Feder 43 aufge­ brachte Moment. Hierfür kann es vorteilhaft sein, wenn zwischen den Laschen 52 und den Zungen 56 eine zusätzliche, in Umfangsrichtung wirksame und auf das entsprechende Moment ausgelegte Verbindung, welche kraftschlüssig oder form­ schlüssig sein kann, vorhanden ist. Beim erstmaligen Betätigen der Reibungskupplung 3 wird das Betätigungsmittel 11 gegenüber dem Nachstellelement 32 verdreht, wodurch die Anschläge 55 die Laschen 52 freigeben, und somit die Ausgleichsvorkehrung 26 voll funktionsfähig wird. Die Laschen 52 nehmen eine radial nach innen verschwenkte Position 52a (Fig. 3) ein.
Bei der Montage des Teils A der Ausrückvorrichtung 1 wird die zum Beispiel an ihren Endbereichen mit Schenkeln versehene Feder 43 zunächst am Kompensations- beziehungs­ weise Nachstellelement 32 einerseits und am Abstützteil 9 andererseits angelenkt, woraufhin sie durch eine entspre­ chende Relativverdrehung zwischen den beiden Bauteilen 32 und 9 verspannt wird. In dieser verspannten Lage wird das Nachstellelement 32 gegenüber dem Abstützteil 9 mit Hilfe der Verriegelungsvorkehrung 51 positioniert. Während der winkelgerechten Montage zwischen dem Teil A und dem Teil B der Ausrückvorrichtung 1 kommen die Rampen 33, 34 und die Gegenrampen 37, 38 in Eingriff, wodurch die Ausgleichsvor­ kehrung 26 dann in einer zwar noch verriegelten aber für die Übernahme der zu Nachstellfunktion betriebsbereiten Stellung ist.
Wie insbesondere aus den Fig. 1 und 3 zu entnehmen ist, wird bei einer zum Beispiel aufgrund von Verschleiß an den Reibbelägen 27 erfolgenden Nachstellung durch die Aus­ gleichsvorkehrung 26 der gesamte Teil A der Ausrückvor­ kehrung 1 gegenüber dem Teil B axial verlagert. Dadurch werden auch die an der Ausrückvorrichtung 1 angreifenden sowie die an diese angrenzenden Abschnitte des Seilzuges 20 entsprechend axial verlagert. Die Einstellung des Seilzuges 20 soll vorzugsweise derart erfolgen, daß dieser zwischen den beiden Bauteilen 9 und 11, an denen er angreift bezie­ hungsweise sich abstützt, keine beziehungsweise praktisch keine Verspannkraft ausübt. Der Seilzug soll also vorzugs­ weise bei Nichtbetätigung praktisch kraftfrei sein. Wie aus Fig. 1 zu entnehmen ist, kann es zweckmäßig sein, wenn in nichtbetätigtem Zustand der Ausrückvorrichtung 1 die Angriff- beziehungsweise Abstützbereiche 23, 24 der beiden Bauteile 9 und 11 relativ zueinander um einen bestimmten Abstand 58 versetzt sind. Der Abstand 58 ist dabei vorzugsweise derart bemessen, daß dieser praktisch null ist, wenn die anstehende Ausrückkraft für die Reibungskupplung 3 ihr Maximum auf­ weist.
Vorteilhaft kann es weiterhin sein, wenn die Rampen bezie­ hungsweise Laufbahnen 13, 14 über ihre Längenerstreckung in Umfangsrichtung einen sich verändernden Auflaufwinkel besitzen, so daß der Verlauf der Betätigungskraft, welcher erforderlich ist um das Bauteil 11 zu verdrehen, an den jeweiligen Einsatzfall angepaßt werden kann. Es ist also möglich, die von der Rampenvorkehrung 12 erzeugte Kraftüber­ setzung über den Betätigungsweg variabel zu gestalten. Dadurch ist es möglich, den über das Betätigungsorgan 20 in die Ausrückvorrichtung 1 eingeleiteten Ausrückkraft-Verlauf wenigstens gleichmäßiger zu gestalten. Dies kann erfolgen, indem die Übersetzungscharakteristik der Rampenvorkehrung 12 auf den in den Betätigungsbereichen 19a über den Ausrückweg erforderlichen Kraftverlauf abgestimmt wird. Das bedeutet also, daß bei Zunahme des Ausrückkraftverlaufes in den Bereichen 19a die von der Rampenvorkehrung 12 erzeugte Über­ setzung größer werden muß, wodurch die vom Ausrückmittel 20 aufzubringende Betätigungskraft geringer wird.
Die Rampen beziehungsweise Abwälzbahnen 13, 14 können - in axialer Richtung betrachtet - zumindest über einen Teilbe­ reich ihrer Erstreckung in Umfangsrichtung einen konkaven und/oder konvexen Verlauf aufweisen.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß der radiale ringförmige Bereich auf dem die Ausgleichsvorkehrung 26 angeordnet ist, zumindest im wesentlichen übereinstimmt mit dem ringförmigen radialen Erstreckungsbereich des Ausrücklagers 16.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind das Ab­ stützbauteil 9 und das Betätigungsbauteil 11 als Blechform­ teile, welche wenigstens im Bereich der Abwälzbahnen beziehungsweise Rampen 13, 14 gehärtet sein können, ausgebil­ det. Wenigstens eines dieser Bauteile 9, 11 könnte jedoch auch zumindest im wesentlichen aus Kunststoff hergestellt sein, insbesondere bei einer Kombination mit einer Reibungs­ kupplung mit verringerter Betätigungskraft, wie sie im folgenden noch näher beschrieben wird. Bei Ausbildung wenigstens eines der Teile 9, 11 als Kunststoffteil kann es vorteilhaft sein, wenn zur Bildung der Rampen 13, 14 metalli­ sche Formteile beziehungsweise Kulissen in den Kunststoff eingebettet werden. Diese metallischen Teile können auch gehärtet sein. Die Verwendung von gehärteten Teilen zur Bildung der Rampen 13, 14 kann auch bei Blechformteilen Anwendung finden.
Die sich berührenden Abstützflächen der Auflauframpen 33, 34 und Gegenauflauframpen 37, 38 können derart aufeinander abgestimmt sein, daß in Nachstellrichtung die Rampen 33, 34 gegenüber den Rampen 37, 38 selbsttätig nachstellen können, in die entgegengesetzte Drehrichtung bei einer axialen Ver­ spannung der Rampen 33, 34 und 37, 38 jedoch eine zusätzliche formschlüssige Selbsthemmung vorhanden ist. Hierfür können die Rampen 33, 34 und/oder die Rampen 37, 38 eine entsprechen­ de Rauhigkeit oder Formgebung aufweisen. Es könnte zum Beispiel eine Art Rasterung zwischen den Rampen 33, 34 und 37, 38 vorgesehen werden, die verhindert, daß, falls die zwischen den sich axial abstützenden Rampen vorhandene kraft- beziehungsweise reibschlüssige Selbsthemmung aufgrund von Vibrationen beziehungsweise Schwingungen zusammenbricht, sich die Rampen 33, 34 gegenüber den Rampen 37, 38 entgegen der Nachstellrichtung verdrehen können.
Die erfindungsgemäße Ausrückvorrichtung 1 ist insbesondere zur Verwendung mit Reibungskupplungen 3 gedacht, bei denen die Ausrückmittel 19 beziehungsweise die Betätigungsbereiche 19a zumindest in Abhängigkeit des an den Reibbelägen 27 auf­ tretenden Verschleißes axial entsprechend dem Verschleiß verlagert werden, und zwar vorzugsweise in die gleiche axiale Richtung wie die Druckscheibe 41. Durch eine der­ artige axiale Verlagerung kann gewährleistet werden, daß die sich radial erstreckenden Ausrückmittel 19 in Bezug auf eine senkrecht zur Rotationsachse der Kupplung 3 gedachten Ebene praktisch die gleiche winkelmäßige Lage beibehalten.
Eine derartige Kupplung ist in Fig. 1 teilweise dargestellt und wird im folgenden kurz erläutert. Zunächst sei jedoch darauf hingewiesen, daß die Ausrückvorrichtung 1 insbesonde­ re Verwendung finden kann in Verbindung mit Reibungskupp­ lungen, wie sie in den Patentanmeldungen P 42 39 291.8, P 42 39 689.6, P 42 43 667.6 und P 43 17 586.4 beschrieben oder dort erwähnt sind. Der Gegenstand der oben angeführten Patentanmeldungen gehört voll zum Inhalt der vorliegenden Anmeldung, soll also als in die vorliegende Anmeldung integriert betrachtet werden.
Das in Fig. 1 dargestellte Kupplungsaggregat besitzt eine Reibungskupplung 3 mit einem Gehäuse 59 und eine mit diesem drehfest verbundene, jedoch axial begrenzt verlagerbare Druckscheibe 41. Axial zwischen der Druckscheibe 41 und dem Deckel 59 ist eine Anpreßtellerfeder 25 verspannt, die um eine vom Gehäuse 59 getragene ringartige Schwenklagerung 60 verschwenkbar ist und die Druckscheibe 41 in Richtung einer mit dem Gehäuse 59 fest verbundenen Gegendruckplatte 61, wie zum Beispiel einem Schwungrad, beaufschlagt, wodurch die Reibbeläge 27 der Kupplungsscheibe 28 zwischen den Reib­ flächen der Druckscheibe 41 und der Gegendruckplatte 42 eingespannt werden.
Die Druckscheibe 41 ist mit dem Gehäuse über in Umfangs­ richtung beziehungsweise tangential gerichtete Blattfedern 62 drehfest verbunden. Bei dem dargestellten Ausführungsbei­ spiel besitzt die Kupplungsscheibe 28 sogenannte Belagfeder­ segmente 63, die einen progressiven Drehmomentaufbau beim Einrücken der Reibungskupplung 3 gewährleisten, indem sie über eine begrenzte axiale Verlagerung der beiden Reibbeläge 27 in Richtung aufeinander zu einen progressiven Anstieg der auf die Reibbeläge 27 einwirkenden Axialkräfte ermöglichen. Es könnte jedoch auch eine Kupplungsscheibe verwendet werden, bei der die Reibbeläge 27 axial praktisch starr auf eine Trägerscheibe aufgebracht wären.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt die Tellerfeder 25 einen die Anpreßkraft aufbringenden ringför­ migen Grundkörper 25a, von dem radial nach innen hin ver­ laufende Betätigungszungen 19 ausgehen. Die Tellerfeder 25 ist dabei derart eingebaut, daß sie mit radial weiter außen liegenden Bereichen die Druckscheibe 41 beaufschlagt und mit radial weiter innen liegenden Bereichen um die Schwenk­ lagerung 60 kippbar ist.
Die Schwenklagerung 60 umfaßt zwei Schwenkauflagen 64, 65, zwischen denen die Tellerfeder 25 axial gehaltert bezie­ hungsweise eingespannt ist. Die auf der der Druckscheibe 41 zugewandten Seite der Tellerfeder 25 vorgesehene Schwen­ kauflage 64 ist axial in Richtung des Gehäuses 59 kraft­ beaufschlagt. Hierfür ist die Schwenkauflage 64 Teil einer Tellerfeder beziehungsweise eines tellerfederartigen Bauteils 66, das sich mit seinem äußeren Randbereich 67 am Gehäuse 59 federnd abstützt, wodurch die radial innen angeformte Schwenkauflage 64 gegen die Betätigungstel­ lerfeder 25 und somit auch in Richtung des Gehäuses 59 axial beaufschlagt wird. Die axial zwischen der Druckscheibe 41 und der Betätigungstellerfeder 25 vorgesehene Tellerfeder 66 besitzt einen ringförmigen Bereich, von dessen Innenrand radial nach innen verlaufende Zungen ausgehen, die die Schwenkauflage 64 bilden.
Das tellerfederartige Bauteil beziehungsweise die Tel­ lerfeder 66 ist als Sensorfeder ausgebildet, die über einen vorbestimmten Arbeitsweg eine zumindest annähernd konstante Kraft erzeugt beziehungsweise einen verhältnismäßig flachen Kraft-Weg-Verlauf besitzt. Über diese Sensorfeder 66 wird zumindest im wesentlichen die auf die Zungenspitzen 19a einwirkende Kupplungsausrückkraft abgefangen, wobei beim Betätigen der Kupplung 3 ein zumindest annäherndes Gleichge­ wicht zwischen der von der Tellerfeder 25 auf die Schwen­ kauflage 64 erzeugten maximalen Kraft und der durch die Sensortellerfeder 66 auf diese Schwenkauflage 64 ausgeübten Gegenkraft herrscht.
Die gehäuseseitige Schwenkauflage 65 ist über eine Nach­ stellvorkehrung 68 am Gehäuse 59 abgestützt. Diese Nach­ stellvorkehrung 68 gewährleistet, daß bei einer axialen Verlagerung der Schwenkauflagen 64 und 65 in Richtung der Druckscheibe 41 beziehungsweise in Richtung der Gegendruck­ platte 42 kein ungewolltes Spiel zwischen der Schwenkauflage 65 und dem Gehäuse 59 beziehungsweise zwischen der Schwen­ kauflage 65 und der Tellerfeder 25 entstehen kann. Dadurch wird gewährleistet, daß keine ungewollten Tot- beziehungs­ weise Leerwege bei der Betätigung der Reibungskupplung 3 entstehen, wodurch ein optimaler Wirkungsgrad und dadurch eine einwandfreie Betätigung der Reibungskupplung 3 gegeben ist. Die axiale Verlagerung der Schwenkauflagen 64 und 65 erfolgt bei axialem Verschleiß an den Reibflächen der Druckscheibe 41 und der Gegendruckplatte 42 sowie der Reibbeläge 27.
Die in Fig. 1 und 1a gezeigte Nachstellvorkehrung 68 umfaßt ein federbeaufschlagtes Nachstellelement in Form eines ring­ artigen Bauteils 69, das in Umfangsrichtung sich erstrecken­ de und axial ansteigende Auflauframpen 70 besitzt, die über den Umfang des Bauteils 69 verteilt sind. Das Nachstell­ element 69 ist in die Kupplung 3 derart eingebaut, daß die Auflauframpen 69 dem Gehäuseboden 59a zugewandt sind.
Der Nachstellring 69 ist in Umfangsrichtung federbelastet, und zwar in Nachstell-Drehrichtung, also in die Richtung, welche durch Auflaufen der Rampen 70 an den in den Deckelbo­ den 59a eingeprägten Gegenrampen 71 eine axiale Verlagerung des Nachstellringes 69 in Richtung Druckscheibe 41, das bedeutet also in axialer Richtung vom radialen Gehäuse­ abschnitt 59a weg, bewirkt.
Um eine ungewollte Verstellung zwischen den Auflauframpen 70 und 71 bzw. dem Nachstellring 69 und dem Kupplungsgehäuse 59 zu vermeiden, können im Bereich wenigstens einer der Auflauframpen 70, 71 kleine Vorsprünge bzw. Rauhigkeiten vorgesehen sein, die sich an der anderen Rampe verhaken. Diese Vorsprünge bzw. Rauhigkeiten können dabei derart ausgelegt sein, daß eine Nachstellung zum Verschleißaus­ gleich ermöglicht ist, ein Abrutschen der Rampen relativ zueinander jedoch verhindert wird. Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn beide Auflauframpen 70 und 71 einer Behandlung unterzogen werden, welche eine erhöhte Rauhigkeit an den Rampenflächen erzeugt. Eine derartige Rauhigkeit kann in besonders vorteilhafter Weise durch Strahlen erzeugt werden, wie z. B. Kugelstrahlen oder Sandstrahlen. Besonders zweckmä­ ßig ist es, wenn für die Strahloperation ein kantiges Korn verwendet wird, also ein Korn mit scharfen Graten, wie z. B. Quarzsand. Durch Verwendung eines derartigen Korns ergibt sich eine schnelle Aufrauhung bei geringer Bestrahlung bzw. Bestrahlungsintensität. Dadurch können die Strahlkosten gesenkt und eine großflächige Verformung der Rampen ver­ mieden werden. Kugelförmiges Strahlgut kann zwar ebenfalls Verwendung finden ist jedoch ungünstiger, da dann eine sehr intensive Strahloperation erforderlich ist, um den gewünsch­ ten Halteeffekt zwischen den Rampen zu erzielen. Aufgrund der erforderlichen hohen Intensität können auch ungewollte Verformungen an den Rampen auftreten. Das erfindungsgemäße Aufrauhen von Auflauframpen zur Vermeidung einer ungewollten Rückstellung kann allgemein bei Nachstellvorrichtungen mit Rampen Verwendung finden. Es können insbesondere auch die Auflauframpen der Ausgleichsvorkehrung 26 derart ausgebildet bzw. behandelt werden. Auch müssen zur Vermeidung einer ungewollten Rückstellung nicht unbedingt die Rampen selbst derart ausgebildet bzw. behandelt werden. Wichtig ist es, daß das zum Ausgleich eines Weges gegenüber einem anderen Bauteil verdrehbare Ausgleichsbauteil gegenüber irgendeinem Bauteil, an dem es sich axial abstützt, eine gemäß der Erfindung ausgestaltete Flächenverbindung bzw. Flächen­ abstützung aufweist. Es kann also bei einem verdrehbaren Nachstellelement bzw. Nachstellring 69, der sich über die den Rampenflächen 70 abgekehrten Rückseite an einem Bauteil abstützt auch diese Rückseite und/oder die mit dieser Rückseite zusammenwirkende Fläche des anderen Bauteils aufgerauht sein. Die erwähnte ungewollte Verstellung bzw. Rückstellung im Bereich der Nachstellvorkehrung 68 bzw. der Ausgleichsvorkehrung 26 sind insbesondere auf Mikrosch­ wingungen zurückzuführen, welche zwischen den einzelnen Bauteilen auftreten. Diese Schwingungen bzw. Mikrosch­ wingungen, welche hochfrequent sein können, werden ins­ besondere durch Axial- und Biegeschwingungen der mit dem Schwungrad 72 verbundenen Antriebswelle einer Brennkraftma­ schine erzeugt. Diese Schwingungen werden auf das Schwungrad 72 übertragen, so daß dieses Axial- und Pendelbewegungen ausführt, welche auf die mit dem Schwungrad 72 verbundene Kupplung 3 und über die Kupplungsbetätigungsmittel 19 auf die Ausrückvorrichtung 1 übertragen werden.
Die Funktionsweise der automatischen Nachstellung der Schwenklagerung 60 beziehungsweise der Nachstellvorkehrung 68 sowie weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten der Nachstell­ vorkehrung 68 sind in den bereits erwähnten deutschen Patentanmeldungen beschrieben. Die Offenbarung dieser Anmeldungen ist in Verbindung mit der vorliegenden Anmeldung zu betrachten. Das bedeutet also, daß die in diesen Anmel­ dungen offenbarten Merkmale und Funktionsweisen auch in Verbindung mit dem beziehungsweise beim Gegenstand der vorliegenden Erfindung entsprechend benutzt werden können.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, kann es weiterhin von Vorteil sein, wenn die Gegendruckplatte 42 Bestandteil eines Schwungrades 72 ist, das mehrere relativ zueinander schwin­ gungsgedämpfte Massen aufweist, wobei eine Schwungmasse 73 mit der Abtriebswelle eines Motors verbindbar ist und die andere Schwungmasse 61 durch die Gegendruckplatte 42 gebildet ist. Beide Schwungmassen 61, 73 sind über eine Lagerung 74 zueinander verdrehbar positioniert. Die Schwin­ gungsdämpfungsvorkehrung 75 ist zwischen den beiden Schwung­ massen 61 und 73 wirksam und umfaßt unter anderem in Umfangsrichtung drehelastische Elemente, wie Schraubenfe­ dern.
Die in Fig. 8 dargestellte Ausrückvorrichtung 101 besitzt ein ringartiges Abstützbauteil 109, das unmittelbar über Befestigungsmittel 105 mit einem Gehäuse axial fest verbind­ bar ist. Ein ebenfalls ringförmiges Betätigungsbauteil 111 ist gegenüber dem Abstützbauteil 109 verdrehbar und axial verlagerbar. Hierfür ist zwischen dem Abstützbauteil 109 und dem Betätigungsbauteil 111 eine Rampenvorkehrung 112 vorgesehen, die ähnlich ausgestaltet und wirksam ist wie die Rampenvorkehrung 12 gemäß den Fig. 1, 3 und 5. Das Betätigungsbauteil 111 besitzt einen axialen Ansatz 111a, der von den axial verlaufenden Bereichen 109a des Abstütz­ bauteiles 109 umgeben ist.
Die Ausrückvorrichtung 101 besitzt weiterhin ein Ausrück­ lager 116, das von einem Trägerteil 107 getragen und gegenüber diesem begrenzt radial verlagerbar ist. Durch diese radiale Verlagermöglichkeit kann sich der mit den Betätigungsmitteln einer Reibungskupplung umlaufende Lager­ ring 118 in bezug auf die Rotationsachse dieser Betätigungs­ mittel einzentrieren.
Zwischen dem Trägerteil 107 und dem als Rampenring ausge­ bildeten Betätigungsbauteil 111 ist eine Ausgleichsvor­ kehrung 126 vorgesehen, welche in ähnlicher Weise wie die Ausgleichsvorkehrung 26 gemäß den Fig. 1 bis 7 eine Nachstellung des Ausrücklagers 116 entsprechend der über die Lebensdauer der mit der Ausrückvorrichtung 101 zusammen­ wirkenden Reibungskupplung auftretenden axialen Verlagerung der Kupplungsbetätigungsmittel (19 in Fig. 1) bewirkt.
Die Ausgleichsvorkehrung 126 umfaßt zwei Nachstellringe 126a, 126b, welche in Umfangsrichtung sich erstreckende und axial ansteigende Auflauframpen besitzen, die ähnlich angeordnet, ausgebildet und wirksam sind wie die Auflaufram­ pen 33, 34, 37 und 38 der Ausrückvorrichtung gemäß den Fig. 1 bis 7. Der Nachstellring 126a wird von dem ringförmigen Betätigungsbauteil 111 getragen und ist vorzugsweise mit diesem drehfest verbunden. Die axiale Sicherung des aus Kunststoff hergestellten Nachstellringes 126a mit dem Betätigungsbauteil 111 kann über axiale Schnappverbindungen 130 erfolgen. Der ebenfalls aus Kunststoff hergestellte Nachstellring 126b stützt sich axial an dem Ausrücklager­ träger 107 ab. Der Ausrücklagerträger 107 ist mit dem Betätigungsbauteil 111 drehfest verbunden, hat jedoch gegenüber diesem eine axiale Verlagerbarkeit. Der Nachstell­ ring 126b ist in Umfangsrichtung gegenüber dem Nachstellring 126a, dem Betätigungsbauteil 111 sowie dem Ausrücklag­ erträger 107 verdrehbar. Um die Nachstellfunktion der Ausgleichsvorkehrung 126 zu gewährleisten, wird der Nach­ stellring 126b in Umfangsrichtung durch wenigstens einen Kraftspeicher 143 beaufschlagt. Der durch wenigstens eine Schraubenfeder 143 gebildete Kraftspeicher ist entsprechend seiner Längsachse in Umfangsrichtung gekrümmt. Die Schrau­ benfeder 143 wird in radialer Richtung durch einen axialen Abschnitt 131 des Nachstellringes 126b abgestützt. Der axiale Abschnitt 131 bildet eine in Umfangsrichtung ver­ laufende radiale Nut bzw. Mulde, welche auch eine axiale Führung der Schraubenfeder 143 gewährleistet. Die Schrauben­ feder 143 ist zwischen dem Ausrücklagerträger 107 und dem verdrehbaren Nachstellring 126b verspannt. Zur Abstützung der Schraubenfeder 143 besitzt der Ausrücklagerträger 107 wenigstens einen axialen Ansatz 107a, an dem sich die Schraubenfeder 143 in Umfangsrichtung abstützen kann. Wie aus Fig. 8 ersichtlich, ist der Kraftspeicher bzw. die Feder 143 radial innerhalb der Rampenvorkehrung 112 angeord­ net und befindet sich zumindest annähernd auf gleicher axialer Höhe mit dieser Rampenvorkehrung 112.
Die Betätigung des als Rampenring ausgebildeten Betätigungs­ bauteils 111 kann, wie aus Fig. 9 ersichtlich ist, über einen Draht bzw. Bügel 144 erfolgen. Der als Verbindungs­ element dienende Drahtbügel 144 kann zwischen seinen beiden Anlenkpunkten im wesentlichen gerade sein und somit prak­ tisch keine Eigenelastizität aufweisen oder aber, wie dies aus Fig. 9 entnehmbar ist, derart geformt sein, daß er zwischen dem ausrückerseitigen Anlenkpunkt 145 und dem betätigungsmittelseitigen Anlenkpunkt 146 eine bestimmte von den auftretenden Betätigungskräften abhängige Elastizität bzw. elastische Nachgiebigkeit aufweist. In Fig. 9 ist der Drahtbügel 144 hierfür zwischen den beiden Anlenkpunkten 145 und 146 Z-förmig ausgebildet.
Der Drahtbügel 144 erstreckt sich durch eine in der schema­ tisch dargestellten Getriebeglockenwand 147 vorgesehene Öffnung 148. Dadurch wird die Wirkverbindung zwischen der Ausrückvorrichtung 101 bzw. dem Betätigungsbauteil 111 und den Betätigungsmitteln 149, die in Fig. 9 durch einen über ein Kupplungspedal bzw. einen Aktor beaufschlagbaren Bowden­ zug gebildet sind, wesentlich vereinfacht. Die Verbindung zwischen dem Bügel 144 und dem Bowdenzug 148 kann von außerhalb der Getriebeglocke 147 erfolgen. Eine derartige Ausgestaltung hat weiterhin den Vorteil, daß der Bowdenzug gegen den innerhalb der Getriebeglocke 147 auftretenden Schmutz, z. B. infolge Belagverschleißes, sowie gegen die in der Getriebeglocke auftretenden hohen Temperaturen geschützt ist.
Der Bügel 144 ermöglicht weiterhin eine Entkoppelung des Aktors bzw. Kupplungsbetätigungspedals gegenüber Schwingun­ gen. Derartige Schwingungen im Ausrücksystem können durch Axialschwingungen der Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine und durch diese Schwingungen angeregte Eigenschwingungen der Anpreßplatte (41 in Fig. 1) angeregt werden.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung eines Ausrückers bzw. einer Ausrückvorrichtung hat weiterhin den Vorteil, daß der bei konventionellen Ausrücksystemen üblicherweise vorhandene und getriebeseitig gelagerte Ausrückhebel, der zur Beauf­ schlagung des Ausrücklagers dient, entfällt. Dadurch kann ein verhältnismäßig schweres und eigenschwingungsfähiges Einzelteil eliminiert werden. Weiterhin verhindert die spielfreie Führung des Lagers über drei Kugeln (15 in Fig. 3) Kippbewegungen des Ausrücklagers.
Die Baugruppe bzw. die Rampenvorkehrung 12, 112 zur Nach­ stellung der axialen Verlagerung der Zungenspitzen 19a kann gleichzeitig auch einen Toleranzausgleich der axialen Länge bewirken, welche sich aus der Kurbelwellenlänge, der Schwungradhöhe, der Tellerfederzungenposition in bezug auf das Schwungrad, der Ausrücksystemlänge und dem Abstand zur Getriebewand ergibt.
In Fig. 10 sind schematisch zwei Rampenauslegungen für die Vorkehrungen 12 und 112 dargestellt. Aus diesen beiden Skizzen ist ersichtlich, daß durch einen sich über den Bowdenzugweg 150 ändernden Rampenwinkel 151 die Übersetzung über den Ausrückweg 152 verändert werden kann bzw. variabel ist. In der linken Skizze der Fig. 10 ist ein konstanter Rampenwinkel 151 vorhanden. In der rechten Skizze der Fig. 10 verändert sich dieser Rampenwinkel über den Ausrückweg 150. Der Rampenwinkelverlauf über den Ausrückweg 150 ist in der rechten Skizze mit dem Bezugszeichen 151a versehen. Durch den Einsatz einer variablen Übersetzung im Bereich der Rampenvorkehrung 12, 112 kann der Ausrückkraftverlauf an den jeweiligen Einsatzfall angepaßt werden.
Wie aus der neben der Fig. 9 dargestellten Fig. 11 ersichtlich ist, kann das die Verbindung zwischen dem Anlenkpunkt 145 an der Ausrückvorrichtung und dem Anlenk­ punkt 146 am Betätigungsmittel 149 gewährende Element auch durch einen schraubenfederartigen Kraft- bzw. Energiespei­ cher 144a gebildet sein. Das Federelement 144a besitzt einen als Schraubenzugfeder ausgebildeten Bereich 145a, dessen Enden jeweils in einen Schenkel 145b bzw. 146b übergehen. Die Windungen des Bereiches 145a können mit einer definier­ ten Vorspannung aneinander liegen, so daß erst nach Über­ schreitung einer definierten auf die Schenkel 145b, 146b ein­ wirkenden Kraft der Federbereich 145a elastisch verformt wird. Dadurch können die in bestimmten Drehzahlbereichen einer Brennkraftmaschine auftretenden und sich auf das Betätigungsmittel 149 normalerweise übertragenden Schwingun­ gen gedämpft werden bzw. vom Betätigungsmittel, wie einem Bowdenzug 149, entkoppelt werden. Die definierte Vorspannung des elastischen Bauelementes 144a kann je nach Anwendungs­ fall in der Größenordnung zwischen 100 und 350 N liegen.
Bei dem in Fig. 12 dargestellten Ausrücker ist das mit einem Getriebegehäuse verbindbare Abstützbauteil 209 sowie das Betätigungselement bzw. Betätigungsbauteil 211 aus Kunststoff hergestellt. Hierfür eignen sich in besonders vorteilhafter Weise Thermoplaste, wie z. B. Polyamid, wobei diese faserverstärkt sein können. Hierfür eignen sich Glasfasern und/oder Kohlestoffasern.
Der Nachstellring 126b kann ebenfalls aus einem derartigen Kunststoff hergestellt sein.
Die Wälzkörper in Form von Kugeln 215 stützen sich un­ mittelbar an den Kunststoffteilen 209 und 211 ab. Zweckmäßig kann es jedoch auch sein, wenn wenigstens eines der Kunst­ stoffteile 209 und 211 mit Einsätzen, z. B. aus Metall, versehen sind, welche die Abwälzbahnen für die Kugeln 215 bilden. Die Rampen der Ausgleichsvorkehrung 226 sind bei der Ausführungsform gemäß Fig. 12 jeweils als selbsthemmendes Gewinde ausgebildet. In vorteilhafter Weise kann auch ein mehrgängiges Gewinde Verwendung finden. Die eine Nach­ stellung in axialer Richtung gewährleistenden Gewinde, welche miteinander zusammenwirken, sind einerseits an der radial inneren Begrenzungsfläche des ringförmigen Betäti­ gungsbauteils 211 und andererseits an der radial äußeren Begrenzungsfläche des ringförmigen Nachstellringes 126b vorgesehen. Der Steigungswinkel bzw. Rampenwinkel der gewindeförmigen Rampen der Ausgleichs- bzw. Nachstellvor­ richtung 226 liegt je nach gewünschtem Übersetzungsverhält­ nis - in Bezug auf eine zur Rotationsachse der Getriebeein­ gangswelle 206 senkrechten Ebene - in der Größenordnung zwischen 6 und 20°, vorzugsweise in der Größenordnung zwischen 12 und 18°. Der Steigungswinkel der Gewindegänge bzw. Rampen der Ausgleichsvorkehrung 226 ist vorzugsweise derart bemessen, daß bei einer axialen Verspannung der Rampen eine Selbsthemmung vorhanden ist, so daß lediglich bei einer Entlastung der Ausgleichsvorkehrung 226 aufgrund der durch die Nachstellfeder 243 auf den Nachstellring 226b ausgeübten Umfangskraft eine Nachstellung erfolgen kann. Die Feder 243 ist als Schraubenfeder ausgebildet, welche mit einem Ende mit dem Nachstellring 226b und mit ihrem anderen Ende mit dem Abstütz- bzw. dem Betätigungsteil 209 eine drehfeste Verbindung aufweist. Hierfür besitzt die Feder 243 an ihren Endbereichen radiale Schenkel zur Drehsicherung gegenüber den Bauteilen 211 und 226b. Die Schraubenfeder 243 ist radial innerhalb des Nachstellringes 226b angeordnet, wobei ihre Längsachse parallel zur Rotationsachse der Welle 206 verläuft. Durch die in Umfangsrichtung verspannte Schraubenfeder 243 wird im eingerückten Zustand der ent­ sprechenden Reibungskupplung auch eine definierte axiale Last durch den umlaufenden Ausrücklagerring 218 auf die Tellerfederzungen 219 der Kupplung gewährleistet.
Bei der konstruktiven Ausgestaltung gemäß Fig. 12 besitzt der verdrehbare Betätigungsring 211 sowohl Abwälzbahnen für die Rampenvorkehrung 212 als auch rampen- bzw. gewindeförmi­ ge Anformungen für die Ausgleichsvorkehrung 226. Das Nachstellelement bzw. der Nachstellring 226b besitzt bzw. trägt Bereiche 227, die Teil einer Verriegelungsverbindung 228 sind, über die der Nachstellring 226b in einer für die Montage des Ausrückers 201 zurückgezogenen Lage gegenüber dem Abstützbauteil 209 gehalten wird. Die Gegenkontur 229 der Verriegelungseinrichtung 228 ist am Abstützbauteil 209 vorgesehen. Diese Gegenkontur 229 ist durch Zungen 229 gebildet, welche einen radialen Rücksprung bzw. Verhakungs­ bereich aufweisen, der die Verriegelungskontur 227 radial hintergreift. Durch erstmaliges Betätigen des Ausrückers 201 wird die Verriegelungsverbindung 228 überwunden bzw. entriegelt, wodurch die Rampenvorkehrung 226 funktionsfähig wird. Hierfür sind die Zungen 229 in radialer Richtung elastisch verformbar. Der Nachstell- bzw. Lagerträgerring 226b besitzt weiterhin Betätigungsbereiche 230, über die der Ring 226b, z. B. manuell, verdreht werden kann. Über diese Angriffsbereiche 230 kann der Nachstellring 226b - z. B. nach einer Demontage von Getriebe und Motor - von Hand wieder in seine zurückgezogene bzw. voll vorgespannte Lage gebracht werden. In dieser Lage wird dann wieder die Verriegelungs­ verbindung 228 aktiviert, so daß der Nachstellring 226b in der zurückgezogenen Lage verbleibt.
Der bei einer Ausrückbewegung im Bereich der Rampenvor­ kehrung 212 entstehende Spalt 249 zwischen den beiden Bauteilen 209 und 211 kann durch eine Abdichtung bzw. Abdeckung zumindest im wesentlichen verschlossen gehalten werden. Hierfür können die beiden ringförmigen Teile 209 und 211 axiale Bereiche aufweisen, welche sich in axialer Richtung überdecken bzw. ineinandergeschachtelt sind. Solche Bereiche sind in Fig. 13 gezeigt und mit den Bezugszeichen 309a und 311a versehen.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen wird der Ausrückmechanismus über Schrauben am Getriebegehäuse befestigt. Zusätzlich bzw. anstatt derartiger Schraubenver­ bindungen können jedoch auch axiale Steckverbindungen oder Reibschlußverbindungen Verwendung finden, wodurch die getriebeseitige Montage der jeweiligen Ausrückvorrichtung wesentlich vereinfacht und preisgünstiger wird. Es kann z. B. das Träger- bzw. Abstützteil 7, 109, 209 axiale Anformungen bzw. Ansätze aufweisen, die in getriebeseitige Ausnehmungen eingesteckt bzw. eingedrückt werden können, wodurch ein Reibschluß und/oder ein Formschluß hergestellt werden kann.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 12 ist weiterhin zwischen dem Betätigungsmittel bzw. Betätigungsbügel 244 und dem Betätigungsring 211 eine eine Relativbewegung ermögli­ chende Steckverbindung bzw. Schnappverbindung 245 vor­ gesehen. Die Schnappverbindung 245 umfaßt einen am Betäti­ gungsring 211 vorgesehenen kugelkopfartigen Bereich 246, der mit einem entsprechend angepaßten und am Betätigungsmittel 244 vorgesehenen Gegenbereich 247 zusammenwirkt. Der eine kugelartig ausgebildete Fläche aufweisende Gegenbereich 247 ist an einem eine gewisse Elastizität aufweisenden Kunst­ stoffteil 248 angeformt, welches mit dem Betätigungsmittel 244 fest verbunden ist. Das als Klipp dienende Bauteil 248 kann jedoch auch aus Metall, wie Federstahl, hergestellt sein.
Wie aus Fig. 8 und 12 ersichtlich ist, kann es besonders vorteilhaft sein, wenn der Ausrücker bzw. der Ausrückmecha­ nismus 101, 201 auch eine Dichtung, die in vorteilhafter Weise durch einen Radialdichtring 153, 253 gebildet sein kann, tragen bzw. vormontiert haben. Diese Dichtringe greifen nach der Montage des Ausrückers 101 bzw. 201 an dem entsprechenden Getriebe einerseits mit einem radial äußeren Dichtbereich an einer Dichtfläche des Getriebegehäuses (2 in Fig. 1) und andererseits mit einem radial inneren Dicht­ bereich an der Getriebeeingangswelle 6, 206 an, wodurch eine einfache und kostengünstige Abdichtung des Getriebegehäuses erfolgen kann.
In Fig. 13 wird das selbstzentrierende Ausrücklager 316 am Lagerträgerring 326b über ein tellerfederartiges Bauteil 354 gehaltert. Das tellerfederartige Bauteil 354 besitzt axiale Zungen bzw. Ansätze 355, die am radial inneren Bereich des Bauteils 354 angeformt sind. Diese Zungen 355 bilden gemeinsam mit Gegenkonturen 356 eines vom Bauteil 326b getragenen scheibenförmigen Ringes eine selbstverriegelnde axiale Steckverbindung. Die Scheibe 356 ist eben ausgestal­ tet und mit dem aus Kunststoff hergestellten Bauteil 326b über eine axiale Schnappverbindung 357 verbunden.
Die einzelnen Wälzkörper der Rampenvorkehrung der erfin­ dungsgemäßen Ausrückvorrichtungen, welche vorzugsweise durch drei Kugeln gebildet werden, können in vorteilhafter Weise über einen sogenannten Käfig in Umfangsrichtung relativ zueinander in einer definierten Lage gehalten werden. Eine derartige winkelmäßige Positionierung der Wälzkörper relativ zueinander verhindert, daß die Kugeln relativ zueinander ihre Winkelposition verändern. Dadurch wird gewährleistet, daß die die Abwälzbahnen der Rampenvorkehrung tragenden Bauteile in bezug auf die Rotationsachse der Getriebeein­ gangswelle relativ zueinander nicht abkippen können.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebe­ ne Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt ins­ besondere auch Varianten, die durch Kombination von in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung und den vor­ erwähnten Patentanmeldungen beschriebenen Merkmalen bezie­ hungsweise Elementen sowie Funktionsweisen gebildet werden können. Weiterhin können einzelne, insbesondere in Ver­ bindung mit den Figuren beschriebenen Merkmale beziehungs­ weise Funktionsweisen für sich alleine genommen eine selbständige Erfindung darstellen. Die Anmelderin behält sich also vor, noch weitere bisher nur in der Beschreibung offenbarte Merkmale von erfindungswesentlicher Bedeutung zu beanspruchen.

Claims (41)

1. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung, insbesondere für eine zwischen einem Motor und einem Getriebe vorzuse­ hende Reibungskupplung, mit einem Ausrücklager zur Betätigung der Kupplungsbetätigungsmittel, das Ausrück­ lager von einem getriebeseitig vorzusehenden Trägerteil getragen ist, auf dem Trägerteil wenigstens ein Stütz­ mittel vorgesehen ist, welches unter Zwischenschaltung eines gegenüber dem Trägerteil axial verlagerbaren und verdrehbaren Betätigungselementes für das Ausrücklager die auf letzteres einwirkende Betätigungskraft abstützt, wobei zwischen dem Stützmittel und dem gegenüber diesem verdrehbaren Betätigungselement eine Rampenvorkehrung zur axialen Verlagerung des Betätigungselementes vor­ gesehen ist, weiterhin im Kraftfluß zwischen den vom umlaufenden Lagerring des Ausrücklagers getragenen, zur Anlage an den Kupplungsbetätigungsmitteln bestimmten Betätigungsbereichen und dem Trägerteil eine Ausgleichs­ vorkehrung vorhanden ist, mittels der die über die Lebensdauer der Reibungskupplung auftretende axiale Verlagerung der von der Ausrückvorrichtung beaufschlag­ ten Bereiche der Kupplungsbetätigungsmittel zumindest annähernd ausgleichbar ist.
2. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausgleichsvorkehrung zwischen dem Trägerteil und dem darauf vorgesehenen Stützmittel angeordnet ist.
3. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützmittel axial gegenüber dem Trägerteil verlagerbar ist.
4. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützmittel drehfest mit dem Trägerteil ist.
5. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil einen zylin­ drischen Ansatz aufweist, auf dem das ringförmige Stütz­ mittel axial gleitbar aufgenommen ist.
6. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß das ringförmige Stützmittel an seinem radial inneren Bereich einen hülsenformigen axialen Ansatz aufweist, der auf dem Trägerteil geführt ist.
7. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützmittel im Kraftfluß zwischen dem Betätigungselement und der Ausgleichsvor­ kehrung vorgesehen ist.
8. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Betätigungselement das Ausrücklager vorgesehen ist.
9. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rampenvorkehrung zumin­ dest durch am Stützmittel vorgesehene Auflauframpen, die mit am Betätigungselement vorgesehenen Gegenauflaufram­ pen zusammenwirken, gebildet ist.
10. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß zwischen den Auflauframpen und den Gegenauf­ lauframpen Wälzkörper vorgesehen sind.
11. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgleichsvorkehrung einen Rampenmechanismus aufweist.
12. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Rampenmechanismus in axialer Richtung der Ausrückvorrichtung ansteigende Nachstellrampen be­ sitzt.
13. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Rampenmechanismus Auflauframpen und Gegenauflauframpen umfaßt, die relativ zueinander verdrehbar sind.
14. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenauflauframpen auf dem Trägerteil vorgesehen und gegenüber diesem drehfest sind.
15. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflauframpen von einem ringförmigen Bauteil getragen sind, das gegenüber dem Trägerteil verdrehbar ist.
16. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das die Auflauframpen aufweisende Bauteil in axialer Richtung gegenüber dem Trägerteil verlagerbar ist.
17. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß das die Auflauframpen aufweisende ringförmige Bauteil im Kraftfluß zwischen dem Stützmittel und dem Trägerteil vorgesehen ist.
18. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das die Auflauframpen aufweisende ringförmige Bauteil unmittelbar das Stütz­ mittel axial abstützt.
19. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgleichsvorkehrung radial innerhalb der zwischen Stützmittel und Betäti­ gungselement vorgesehenen Rampenvorkehrung vorgesehen ist.
20. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß - in axialer Richtung betrachtet - der radiale Bereich, auf dem die Ausgleichsvorkehrung vorgesehen ist zumindest im wesent­ lichen mit dem ringförmigen radialen Erstreckungsbereich des Ausrücklagers übereinstimmt.
21. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß um den hülsenförmigen Bereich des Stützmittels das ringförmige Bauteil der Ausgleichsvorkehrung vorgesehen ist.
22. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachstellrampen der Ausgleichsvorkehrung einen Steigungswinkel besitzen, der eine Selbsthemmung durch Reibungseingriff der Nach­ stellrampen bewirkt.
23. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachstellrampen einen Steigungswinkel besitzen zwischen 3 und 15 Grad, vor­ zugsweise in der Größenordnung zwischen 4 und 10 Grad.
24. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflauframpen und die Gegenauflauframpen in Nachstellrichtung über wenigstens eine Feder relativ zueinander verspannt sind.
25. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Feder eine schraubenfederartige Feder ist, deren Windungen um das ringförmige Bauteil der Aus­ gleichsvorkehrung gelegt sind.
26. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder über den Rampenmechanismus der Ausgleichsvorkehrung eine axiale Kraftkomponente auf das Ausrücklager in Richtung der Kupplungsbetätigungs­ mittel bewirkt.
27. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der für die Rampenvorkehrung zwischen dem Stützmittel und dem Betätigungselement zu­ gelassene Verdrehwinkel begrenzt ist.
28. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Verdrehwinkel des Betätigungselementes derart bemessen ist, daß die durch die Rampenvorkehrung erzeugbare axiale Verlagerung des Ausrücklagers dem Soll-Ausrückweg der von der Ausrück­ vorrichtung betätigbaren Kupplung entspricht.
29. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Relativverdrehung zwischen dem Stützmittel und dem Betätigungselement durch im Endbereich der Nachstellrampen vorgesehene Anschläge begrenzt ist.
30. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verdrehbegrenzung durch Anlage der zwischen den Nachstellrampen des Stützmittels und des Betätigungselementes vorgesehenen Wälzkörper an den Endbereichen der Nachstellrampen gewährleistet ist.
31. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Nachstellweg der Aus­ gleichsvorkehrung durch Anschläge begrenzt ist.
32. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Begrenzung zwischen dem ringförmigen Bauteil der Ausgleichsvorkehrung und dem Trägerteil oder dem Stützmittel erfolgt.
33. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Stützmittel und dem Trägerteil eine als Schnappverbindung ausgebildete axiale Wegbegrenzung vorhanden ist.
34. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorkehrung vorhanden ist, die bis zum erstmaligen Betätigen einer Kupplung mittels der Ausrückvorrichtung dem Ausrücklager eine vorbestimmte, zurückgezogene Position auf dem Trägerteil gewährleistet.
35. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekenn­ zeichnet, daß über die Vorkehrung der Rampenmechanismus der Ausgleichsvorkehrung in einer funktionsbereiten Lage gehalten wird.
36. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachstellfunktion der Ausgleichsvorkehrung erst bei erstmaligem Betätigen einer Reibungskupplung freigegeben wird.
37. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorkehrung zwischen dem Betätigungselement und dem die Auflauframpen tragenden ringförmigen Bauteil vorgesehen ist.
38. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 37, zur Betätigung einer Kupplung mit einer Druckplatte, die drehfest, jedoch axial begrenzt verlagerbar mit einer Gegendruckplatte verbindbar ist, wobei wenigstens eine Anpreßfeder die Druckplatte in Richtung einer zwischen dieser und der Gegendruckplatte einklemmbaren Kupp­ lungsscheibe beaufschlagt, wobei die Kupplung eine zumindest den Verschleiß der Reibbeläge der Kupplungs­ scheibe kompensierende Nachstellvorkehrung aufweist, die eine praktisch gleichbleibende Kraftbeaufschlagung der Druckplatte durch die Anpreßfeder bewirkt, weiterhin Betätigungsmittel zum Aus- und Einrücken besitzt, die von der Ausrückvorrichtung beaufschlagbar sind, wobei in Abhängigkeit zumindest des Verschleißes der Reibbeläge die Betätigungsmittel sich in Richtung der Ausrückbewe­ gung axial verlagern.
39. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die durch eine Tellerfeder gebildete Anpreßfeder an einem Kupplungsgehäuse nach Art eines zweiarmigen Hebels verschwenkbar abgestützt ist, wobei die Tellerfeder axial in Richtung der zwischen Tellerfeder und Gehäuse vorgesehenen Abwälzauflage federbelastet ist, weiterhin der Ausrückkraftverlauf der Reibungskupplung bei Belagverschleiß derart zunimmt, daß die durch die Federbelastung erzeugte, der anstehenden Ausrückkraft entgegenwirkende Kraft überwunden wird.
40. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß, über die Lebensdauer der Kupplung betrachtet, die Betätigungsmittel, wie zum Beispiel die Tellerfederzungen, wenigstens entsprechend dem an den Reibbelägen der Kupplungsscheibe auftretenden Verschleißes axial verlagert werden.
41. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegendruckplatte als mehrteiliges Schwungrad mit inte­ griertem Schwingungsdämpfer ausgebildet ist.
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