DE4431641A1 - Ausrückvorrichtung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Ausrückvorrichtung für eine
Kupplung, insbesondere für eine zwischen einem Motor und
einem Getriebe vorzusehende Reibungskupplung, mit einem
Ausrücklager zur Betätigung der Kupplungsbetätigungsmittel,
wie Tellerfederzungen, wobei das Ausrücklager von wenigstens
einem getriebeseitig vorzusehenden Trägerteil, auf dem
wenigstens ein Stützmittel vorgesehen ist, getragen ist,
dieses Stützmittel unter Zwischenschaltung eines gegenüber
dem Trägerteil axial verlagerbaren und verdrehbaren Betäti
gungselementes für das Ausrücklager die auf letzteres
einwirkende Betätigungskraft abstützt, weiterhin zwischen
dem Stützmittel und dem gegenüber diesem verdrehbaren
Betätigungselement eine Rampenvorkehrung zur axialen Ver
lagerung des Betätigungselementes vorgesehen ist.
Eine derartige Ausrückvorrichtung ist beispielsweise in der
FR-A-2 658 763 beschrieben.
Diese bekannte Ausrückvorrichtung besitzt jedoch einen
verhältnismäßig aufwendigen Aufbau und auch deren Zusammen
bau ist aufgrund der großen Anzahl von Teilen schwierig und
zeitintensiv.
Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine
Ausrückvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen,
mit einem geringen Platzbedarf, einem einfachen Aufbau und
einer leichten Montage. Weiterhin soll die Vorrichtung in
besonders einfacher und kostengünstiger Weise herstellbar
sein. Darüber hinaus soll die Vorrichtung über die gesamte
Lebensdauer der mit dieser zusammenwirkenden Kupplung eine
optimale Betätigung dieser Kupplung gewährleisten. Die gemäß
der Erfindung ausgebildete Ausrückvorrichtung kann in
besonders vorteilhafter Weise in Verbindung mit Kupplungen
verwendet werden, wie sie durch die Patentanmeldungen
P 42 39 291.8, P 42 39 689.6, P 42 43 667.6 und
P 43 17 586.4 vorgeschlagen wurden. Die Beschreibung der
vorliegenden Erfindung ist daher in Verbindung mit dem
Inhalt dieser Patentanmeldungen, der auch Teil der vor
liegenden Erfindung sein soll, zu betrachten.
Bei derartigen Kupplungsaggregaten bzw. Reibungskupplungen,
mit einer integrierten, zumindest den Verschleiß der
Reibbeläge der Kupplungsscheibe kompensierenden Nachstell
vorkehrung, besteht insbesondere in Verbindung mit sogenann
ten mechanischen Ausrücksystemen, bei denen die Bewegung des
Kupplungspedals über ein Gestänge und/oder einen Seilzug
unter Zwischenschaltung wenigstens eines Ausrücklagers auf
die Betätigungsmittel der Reibungskupplung übertragen wird,
das Problem, daß aufgrund der in der gesamten kinematischen
Kette vorhandenen Toleranzen nicht gewährleistet ist, daß
die die Betätigungsmittel beaufschlagenden Bereiche der
Ausrückvorrichtung stets die gleiche axiale Lage gegenüber
den zu beaufschlagenden Bereichen der Betätigungsmittel
aufweisen, so daß eine verhältnismäßig große Streuung des
Ausrückweges der Reibungskupplung bzw. des auf die Betäti
gungsmittel übertragenen Betätigungsweges vorhanden sein
kann. Durch diese Streuung kann die Funktion der Nachstell
vorkehrung der entsprechenden Kupplung zumindest beeinträch
tigt werden, wobei in Extremfällen die Nachstellfunktion
dieser Vorkehrung nicht mehr gegeben sein kann.
Eine weitere der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende
Aufgabe bestand darin, auch diese Nachteile zu vermeiden.
Gemäß der Erfindung werden die dieser zugrundeliegenden
Aufgaben bzw. Ziele dadurch gelöst bzw. erreicht, daß im
Kraftfluß zwischen den vom umlaufenden Lagerring des
Ausrücklagers getragenen, zur Anlage an den Kupplungs
betätigungsmitteln bestimmten Betätigungsbereichen und dem
getriebeseitig vorgesehenen Trägerteil eine Ausgleichsvor
kehrung vorgesehen ist, mittels der die über die Lebensdauer
der Reibungskupplung auftretende axiale Verlagerung der von
der Ausrückvorrichtung beaufschlagten Bereiche der Kupp
lungsbetätigungsmittel zumindest annähernd ausgleichbar ist.
Die erfindungsgemäße Anordnung der Ausgleichsvorkehrung hat
den Vorteil, daß diese in besonders einfacher Weise in die
Ausrückvorrichtung integrierbar ist.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn die Ausgleichsvor
kehrung zwischen dem Trägerteil und dem darauf vorgesehenen
Stützmittel angeordnet ist. Die Ausgleichsvorkehrung kann
jedoch auch zwischen dem Trägerteil und dem Getriebegehäuse
oder ein darauf befestigtes Halteteil vorgesehen werden.
Für die Funktion der Ausrückvorrichtung kann es besonders
vorteilhaft sein, wenn das Stützmittel axial gegenüber dem
Trägerteil verlagerbar ist, wobei es darüber hinaus zweckmä
ßig sein kann, wenn das Stützmittel gegenüber dem Trägerteil
drehfest ist. Vorteilhaft kann es sein, wenn das Stützmittel
ringförmig ausgebildet ist und auf einem zylindrischen
Ansatz des Trägerteiles axial gleitbar aufgenommen ist.
Hierfür kann das ringförmige Stützmittel an seinem radial
inneren Bereich einen hülsenförmigen axialen Ansatz auf
weisen, der auf dem Trägerteil geführt ist.
In vorteilhafter Weise kann das die auf das Ausrücklager
einwirkende axiale Kupplungsbetätigungskraft abfangende
Stützmittel im Kraftfluß zwischen dem Betätigungselement und
der Ausgleichsvorkehrung vorgesehen sein. Dabei kann das
Betätigungselement das Ausrücklager tragen oder gar ein
Bestandteil desselben bilden. In vorteilhafter Weise kann
das Ausrücklager als sogenanntes selbstzentrierendes Lager
ausgebildet sein.
Die Rampenvorkehrung kann zumindest durch am Stützmittel
und/oder am Betätigungselement vorgesehene Rampen gebildet
sein. Diese Rampen können mit zylinderförmigen oder kugel
ähnlichen Abwälzkörpern zusammenwirken. Besonders vor
teilhaft kann es sein, wenn das Stützmittel Auflauframpen
besitzt, die mit am Betätigungselement vorgesehenen Gegen
auflauframpen zusammenwirken, wobei zwischen den Auflaufram
pen und den Gegenauflauframpen Wälzkörper angeordnet sein
können. Durch entsprechende Wahl des Auflaufwinkels dieser
Rampen kann das Verhältnis zwischen der für das Ausrücken
der Kupplung erforderlichen Ausrückkraft und der zum
Betätigen der Kupplung erforderlichen Kraft auf den ge
wünschten Wert eingestellt werden. Die Rampen können über
ihre Längserstreckung einen sich verändernden Auflaufwinkel
besitzen, so daß über den Betätigungsweg der Kupplung das
vorerwähnte Kraftverhältnis veränderbar sein kann, also
verschiedene Werte aufweisen kann.
Für die Funktion und den Aufbau der Ausrückvorrichtung kann
es besonders zweckmäßig sein, wenn die Ausgleichsvorkehrung
einen Rampenmechanismus aufweist. Dieser Rampenmechanismus
kann in axialer Richtung der Ausrückvorrichtung ansteigende
Nachstellrampen besitzen. Ein besonders vorteilhafter Aufbau
des Rampenmechanismus kann dadurch erzielt werden, daß
dieser sowohl an einem Bauteil der Ausrückvorrichtung
vorgesehene Auflauframpen als auch an einem anderen Bauteil
vorgesehene Gegenauflauframpen umfaßt, die relativ zuein
ander verdrehbar sind. Die Auflauframpen und Gegenauflauf
rampen können dabei derart ausgebildet sein, daß sie eine
Selbsthemmung bei axialer Verspannung aufweisen. Diese
Selbsthemmung kann zum Beispiel durch entsprechende Wahl des
Auflaufwinkels der Rampen und des zwischen den Berührungs
bereichen der Rampen vorhandenen Reibwertes erzielt werden.
Für den Aufbau der Ausrückvorrichtung kann es zweckmäßig
sein, wenn die Auflauframpen des Rampenmechanismus von einem
ringförmigen Bauteil getragen sind, das gegenüber dem
Trägerteil verdrehbar ist. Die Gegenauflauframpen des
Rampenmechanismus können in vorteilhafter Weise auf dem
Trägerteil vorgesehen und gegenüber diesem drehfest sein.
Zweckmäßig kann es sein, wenn das die Auflauframpen auf
weisende Bauteil in axialer Richtung gegenüber dem Träger
teil verlagerbar ist.
Ein besonders vorteilhafter und einfacher Aufbau der
Ausrückvorrichtung kann dadurch gewährleistet werden, daß
das die Auflauframpen des Rampenmechanismus aufweisende
ringförmige Bauteil im Kraftfluß zwischen dem Stützmittel
und dem Trägerteil vorgesehen ist. Dabei kann das ringförmi
ge Bauteil unmittelbar das Stützmittel axial abstützen. Das
Stützmittel kann dabei durch ein ringförmiges Bauteil, das
zum Beispiel aus Blech bestehen kann, gebildet sein.
Eine besonders platzsparende bzw. gedrängte Bauweise kann
durch Anordnung der Ausgleichsvorkehrung radial innerhalb
der zwischen Stützmittel und Betätigungselement vorgesehenen
Rampenvorkehrung erzielt werden. Weiterhin kann es für den
Aufbau der Ausrückvorrichtung zweckmäßig sein, wenn - in
axialer Richtung betrachtet - der radiale Bereich, auf dem
die Ausgleichsvorkehrung vorgesehen ist, zumindest im
wesentlichen mit dem ringförmigen radialen Erstreckungs
bereich des Ausrücklagers übereinstimmt. Die Ausgleichsvor
kehrung und das Ausrücklager sollen also zumindest im
wesentlichen im gleichen Abstand von der Drehachse der
Ausrückvorrichtung angeordnet sein. Eine platzsparende
Anordnung des ringförmigen Bauteils der Ausgleichsvorkehrung
kann dadurch gewährleistet werden, daß dieses um den
hülsenförmigen Bereich des Stützmittels vorgesehen ist.
Gemäß einem weiteren erfinderischen Gedanken kann die
Ausgleichsvorkehrung derart ausgebildet sein, daß sie - in
Ausrückrichtung des entsprechenden Kupplungsaggregates
betrachtet - freilaufähnlich wirkt bzw. nachstellt, in der
der Ausrückrichtung entgegengesetzten Richtung jedoch
selbsthemmend ist. Hierfür können die Auflauframpen und/oder
die Gegenauflauframpen derart ausgebildet werden, daß sie in
axialer Richtung einen Steigungswinkel besitzen, der
zwischen 3 und 15 Grad liegt, vorzugsweise in der Größen
ordnung zwischen 4 und 10 Grad. In vorteilhafter Weise
werden die Nachstellrampen derart ausgebildet, daß eine
Selbsthemmung durch Reibungseingriff stattfindet. Es soll
also auf jeden Fall gewährleistet sein, daß die Nachstell
rampen einen selbsthemmenden Eingriff besitzen, so daß keine
zusätzlichen Mittel erforderlich sind, um eine ungewollte
Rückstellung zu vermeiden. Bei Bedarf können jedoch der
artige Mittel vorgesehen werden.
Um eine einwandfreie Funktion der selbsttätigen Ausgleichs
vorkehrung zu gewährleisten, kann es zweckmäßig sein, wenn
wenigstens ein die Auflauframpen und/oder ein die Gegen
auflauframpen tragendes Bauteil in Nachstellrichtung
federbeaufschlagt ist. Die Federbeaufschlagung kann dabei in
vorteilhafter Weise derart erfolgen, daß die Funktion der
übrigen Federn, wie insbesondere der Anpreß- bzw. Tel
lerfeder und der bei Kupplungen gemäß den eingangs erwähnten
Patentanmeldungen vorgesehenen Federmittel zur axialen
nachgiebigen Abstützung der Anpreß- bzw. Tellerfeder, nicht
bzw. praktisch nicht beeinflußt wird. Die den Rampenmecha
nismus verspannende Feder soll jedoch derart ausgelegt sein,
daß eine definierte axiale Kraftkomponente auf das Ausrück
lager in Richtung der Kupplungsbetätigungsmittel wirkt.
Zweckmäßig kann es sein, wenn der für die Rampenvorkehrung
zwischen dem Stützmittel und dem Betätigungselement zu
gelassene Verdrehwinkel begrenzt ist. Diese Begrenzung wird
durch die Ausgleichsvorkehrung, welche den auftretenden
Verschleiß kompensiert, ermöglicht. Der Verdrehwinkel des
Betätigungselementes kann hierfür derart bemessen werden,
daß die durch die Rampenvorkehrung erzeugbare axiale
Verlagerung des Ausrücklagers im wesentlichen dem Soll-Aus
rückweg der von der Ausrückvorrichtung betätigbaren Kupplung
entspricht. In besonders einfacher Weise kann die Relativ
verdrehung zwischen dem Stützmittel und dem Betätigungs
element durch im Endbereich der Nachstellrampen vorgesehene
Anschläge begrenzt sein. Die Verdrehbegrenzung kann durch
Anlage der zwischen den Nachstellrampen des Stützmittels und
des Betätigungselements vorgesehenen Wälzkörper an den
Endbereichen der Nachstellrampen gewährleistet sein.
Weiterhin kann es vorteilhaft sein, wenn der Nachstellweg
der Ausgleichsvorkehrung begrenzt wird, zum Beispiel durch
Anschläge. Die Wegbegrenzung kann dabei derart erfolgen, daß
diese zumindest annähernd beim maximal zulässigen Verschleiß
der Reibbeläge der Kupplungsscheibe wirksam wird. Die
Begrenzung der Nachstellfunktion der Ausgleichsvorkehrung
kann durch Vorsehen von Begrenzungsanschlägen zwischen dem
ringförmigen Bauteil der Ausgleichsvorkehrung und dem
Trägerteil oder dem Stützmittel erfolgen.
Eine besonders einfache Montage der Ausrückvorrichtung kann
dadurch gewährleistet werden, daß zwischen dem Stützmittel
und dem Trägerteil eine als Schnappverbindung ausgebildete
axiale Wegbegrenzung vorgesehen wird. Zur Bildung der
Schnappverbindung können am Stützmittel und/oder am Träger
teil federnde bzw. elastische Bereiche vorgesehen werden,
die nur durch Aufbringung einer zusätzlichen bzw. erhöhten
Kraft überwunden werden können.
Für die Montage und den Einbau der Ausrückvorrichtung kann
es zweckmäßig sein, wenn eine Vorkehrung vorgesehen wird,
die bis zum erstmaligen Betätigen einer Kupplung mittels der
Ausrückvorrichtung dem Ausrücklager eine vorbestimmte
zurückgezogene Position auf dem Tragerteil gewährleistet.
Über diese Vorkehrung kann in vorteilhafter Weise der
Rampenmechanismus der Ausgleichsvorkehrung in einer funk
tionsbereiten Lage gehalten werden. In dieser funktions
bereiten Lage kann der Rampenmechanismus bereits in Nach
stellrichtung vorgespannt sein. Auch kann die Nachstell
funktion der Ausgleichsvorkehrung erst beim erstmaligen
Betätigen einer Reibungskupplung freigegeben werden. Ein
besonders vorteilhafter Aufbau für die Ausrückvorrichtung
kann sich ergeben, wenn die Vorkehrung zwischen dem Betäti
gungselement und dem die Auflauframpen der Ausgleichsvor
kehrung tragenden ringförmigen Bauteil vorgesehen wird.
Die erfindungsgemäße Ausrückvorrichtung kann gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung in besonders vorteilhafter Weise
in Kombination mit einer Reibungskupplung verwendet werden,
welche eine Druckplatte aufweist, die drehfest, jedoch axial
begrenzt verlagerbar mit einer Gegendruckplatte verbindbar
ist. Diese Gegendruckplatte kann beispielsweise durch ein
Schwungrad gebildet sein. Die Reibungskupplung besitzt
wenigstens eine Anpreßfeder, die die Druckplatte in Richtung
einer zwischen dieser und der Gegendruckplatte einklemmbaren
Kupplungsscheibe beaufschlagt, wobei die Kupplung eine
zumindest den Verschleiß der Reibbeläge der Kupplungsscheibe
kompensierende Nachstellvorkehrung aufweist, die eine prak
tisch gleichbleibende Kraftbeaufschlagung der Druckplatte
durch die Anpreßfeder bewirkt. Die Reibungskupplung hat
weiterhin Betätigungsmittel zum Aus- und Einrücken, die von
der Ausrückvorrichtung beaufschlagbar sind, wobei in
Abhängigkeit zumindest des Verschleißes der Reibbeläge sich
die Betätigungsmittel in Richtung der Ausrückbewegung axial
verlagern. Für den Aufbau der Reibungskupplung und die
Funktionsweise der Ausrückvorrichtung kann es besonders
vorteilhaft sein, wenn die Anpreßfeder der Reibungskupplung
durch eine Tellerfeder gebildet ist, die an einem Kupp
lungsgehäuse nach Art eines zweiarmigen Hebels verschwenkbar
abgestützt ist, wobei die Tellerfeder axial in Richtung der
zwischen Tellerfeder und Gehäuse vorgesehenen Abwälzauflage
federbelastet ist und weiterhin der Ausrückkraftverlauf der
Reibungskupplung bei Belagverschleiß derart zunimmt, daß die
durch Federbelastung auf die zwischen Tellerfeder und
Gehäuse vorgesehene Abwälzauflage erzeugte, der anstehenden
Ausrückkraft entgegenwirkende Kraft überwunden wird. Es soll
also bei Belagverschleiß das Niveau des Ausrückkraftver
laufes für die Reibungskupplung größer werden, so daß die
die Tellerfeder gegen die gehäuseseitige Abwälzauflage
drängende Gegenkraft bzw. Abstützkraft während eines
Ausrückvorganges kurzzeitig überwunden wird, und zwar bis
sich wieder ein Gleichgewicht zwischen den beiden erwähnten
Kräften einstellt. Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn
die Reibungskupplung derart ausgebildet ist, daß über deren
Lebensdauer betrachtet, die Kupplungsbetätigungsmittel, wie
zum Beispiel die Tellerfederzungen wenigstens entsprechend
dem an den Reibbelägen der Kupplungsscheibe auftretenden
Verschleißes axial verlagert werden.
Besonders vorteilhaft kann es weiterhin sein, wenn die mit
der Ausrückvorrichtung zusammenwirkende Reibungskupplung auf
einer Gegendruckplatte montiert wird, die Bestandteil eines
mehrteiligen Schwungrades mit zwischen den einzelnen
Schwungmassen vorgesehenem Schwingungsdämpfer ist.
Anhand der Figuren sei die Erfindung näher erläutert. Dabei
zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Ausrückvorrichtung für ein
Kupplungsaggregat im Schnitt,
Fig. 1a eine partielle Abwicklung in Umfangsrichtung gemäß
der Linie II/II der Fig. 1,
Fig. 2 eine Ansicht der Ausrückvorrichtung gemäß dem
Pfeil I der Fig. 1,
Fig. 3 die Ausrückvorrichtung der Fig. 1 im vergrößerten
Maßstab,
Fig. 4 eine Ansicht des Nachstellelementes der in der
Ausrückvorrichtung gemäß Fig. 1 vorgesehenen Ausgleichs
vorkehrung,
Fig. 5 eine Abwicklung der Rampen des Nachstellelementes
gemäß Fig. 4, wobei die Ansicht gemäß dem Pfeil V der
Fig. 4 erfolgt,
Fig. 6 eine Ansicht des bei der Ausrückvorrichtung gemäß
Fig. 1 verwendeten Trägerteiles und
Fig. 7 eine Abwicklung der Rampen des Trägerteiles gemäß
Fig. 6, wobei die Ansicht in Richtung des Pfeiles VII
erfolgt,
Fig. 8 eine Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen
Ausrückvorrichtung,
Fig. 9 eine erfindungsgemäße Verbindungsmöglichkeit
zwischen einer Ausrückvorrichtung und einem Betätigungs
element für die Ausrückvorrichtung,
Fig. 10 zwei Prinzipskizzen mit unterschiedlich ausgebilde
ten Auflauframpen für Wälzkörper,
Fig. 11 eine weitere Verbindungsmöglichkeit zwischen einer
Ausrückvorrichtung und einem Betätigungselement,
Fig. 12 eine weitere Ausführungsvariante einer erfindungs
gemäßen Ausrückvorrichtung,
Fig. 13 eine zusätzliche Ausgestaltungsmöglichkeit einer
Ausrückvorrichtung.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausrückvorrichtung 1
ist axial zwischen einem Getriebe 2 und einer Reibungskupp
lung 3 eines nicht näher dargestellten Kraftfahrzeuges
wirkungsmäßig angeordnet.
Die Ausrückvorrichtung 1 besitzt ein axial festes Träger
teil 4, das sich axial am Getriebegehäuse 2 abstützen kann
und mit diesem, zum Beispiel über Verschraubungen 5, ver
bindbar ist. Das Trägerteil 4 ist bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel als hohl ausgestaltetes Kunststoff
spritzteil hergestellt, das im montierten Zustand die
Getriebeeingangswelle 6 umgibt. Das Trägerteil 4 besitzt
einen kegelstumpfartig ausgebildeten Bereich 7, der sich in
axialer Richtung zum Getriebegehäuse 2 hin erweitert.
Weiterhin besitzt das Trägerteil 4 einen hülsenförmig
ausgebildeten Bereich 8, auf dem ein ringförmiges Abstütz
bauteil 9, das die zum Ausrücken der Reibungskupplung 3
erforderlichen Kräfte abfängt und auf das Trägerteil 4
überträgt, aufgenommen ist. Das ringförmige Abstützbauteil 9
besitzt radial innen einen hülsenförmigen Ansatz 10, der auf
dem hülsenförmigen Bereich 8 axial gleitbar aufgenommen ist.
Ein Betätigungsmittel 11, das bei dem dargestellten Aus
führungsbeispiel durch ein ringförmiges Blechformteil
gebildet ist, ist gegenüber dem Abstützbauteil 9 verdrehbar
und axial verlagerbar. Hierfür ist zwischen dem Abstützbau
teil 9 und dem Betätigungsbauteil 11 eine Rampenvorkeh
rung 12 vorgesehen. Die Rampen 13, 14 der Rampenvorkehrung 12
sind durch am ringförmigen Betätigungsmittel 11 vorgesehene
Auflauframpen 13, die unter Zwischenlegung der Wälzkörper 15
mit am Abstützbauteil 9 vorgesehenen Gegenauflauframpen 14
zusammenwirken, gebildet. Die Rampen 13 und 14 sind in
Umfangsrichtung gelegt und steigen in axialer Richtung zur
Erzeugung einer Axialbewegung zwischen den beiden Bautei
len 9 und 11 an. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Rampen 13, 14 durch Anprägungen gebildet, welche in
die als Blechformteil ausgebildeten Bauteile 9 und 11
eingebracht sind. Die Auflauframpen 13, 14 sind in axial sich
erstreckende Bereiche der Bauteile 9 und 11 angeformt.
Das ringförmige Betätigungsmittel 11 trägt ein Ausrück
lager 16, wobei das Lager 16 gegenüber dem Betätigungs
mittel 11 eine begrenzte radiale Verlagermöglichkeit
entgegen eines Kraftschlusses in Form einer Reibungsein
spannung des nicht umlaufenden Lagerringes 17 aufweist. Der
zur Rotation mit der Kupplung 3 bestimmte Lagerring 18
greift an den Ausrückmitteln 19 der Reibungskupplung 3 an.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel das Betätigungsmittel 11 über ein
Bowden- beziehungsweise Seilzug 20 betätigbar. Hierfür
stützt sich der Mantel 21 des Seilzuges 20 am Abstützbau
teil 9 ab und das im Mantel 21 aufgenommene Kabel bezie
hungsweise Seil 22 ist mit dem Betätigungsbauteil 11 zur
Übertragung der Betätigungskraft wirkungsmäßig verbunden.
Hierfür besitzt das Betätigungsbauteil 11 einen Einhängebe
reich 23 für das Seil 22.
Wie aus Fig. 2 weiterhin hervorgeht, besitzt das Abstütz
bauteil 9 einen dreieckförmigen Ausleger 9a, der die
Abstützbereiche 24 für den Mantel 21 des Seilzuges 20 trägt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Ausrück
mittel 19 durch die radial nach innen gerichteten Zungen 19
der Kupplungstellerfeder 25 gebildet. Der mit der Kupplung 3
rotierende Lagerring 18 trägt Beaufschlagungsbereiche 18a,
die mit Betätigungsbereichen 19a der Kupplungsausrück
mittel 19 zusammenwirken, um ein Aus- und Einrücken der
Reibungskupplung 3 zu gewährleisten. Die Betätigungsberei
che 19a sind durch die radial innen liegenden Zungenspitzen
der Tellerfederzungen 19 gebildet.
Im Kraftfluß zwischen dem die Betätigungskraft für die
Reibungskupplung 3 axial abfangenden beziehungsweise auf das
Gehäuse 2 übertragenden Trägerteil 4 und den von dem
umlaufenden Lagerring 18 getragenen Beaufschlagungsberei
chen 18a ist eine Ausgleichsvorkehrung 26 vorhanden, welche
die über die Lebensdauer der Reibungskupplung 3 auftretende
axiale Verlagerung der Kupplungsbetätigungsmittel 19
beziehungsweise deren Betätigungsbereiche 19a zumindest
annähernd ausgleichen kann. Dadurch wird gewährleistet, daß
die Beaufschlagungsbereiche 18a der Ausrückvorrichtung 1 in
Bezug auf die Betätigungsbereiche 19a der Reibungskupplung 3
stets optimal positioniert sind, so daß der von der Rampen
vorkehrung 12 aufzubringende Ausrückweg für die Reibungs
kupplung 3 praktisch konstant gehalten werden kann. Die
erwähnte Verlagerung der Ausrückmittel 19 beziehungsweise
der Betätigungsbereich 19a der Reibungskupplung 3 ist
hauptsächlich auf den über die Lebensdauer der Reibungs
kupplung 3 im Bereich der Reibbeläge 27 der Kupplungsschei
be 28 auftretenden Verschleiß zurückzuführen.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind das Abstützteil 9 und
das Betätigungsmittel 11 axial ineinander geschachtelt.
Hierfür bildet das Betätigungsmittel 11 einen topfförmigen
Bereich 11a, welcher das im Querschnitt U-förmig ausgebilde
te Abstützteil 9 aufnimmt. Der Bodenbereich des U-förmigen
Querschnittes des Abstützteiles 9 ist dabei dem Bodenbereich
des topfförmigen Bereiches 11a axial benachbart. Die
Rampen 13, 14 sind im Bereich der radial äußeren axialen
Erstreckungen 29, 30 des Betätigungsmittels 11 und des Ab
stützbauteiles 9 vorgesehen.
Die Krafteinleitungsbereiche 23 des verdrehbaren Betäti
gungsmittels 11 sind an einer axialen Lasche 31 vorgesehen,
die einstückig mit dem axialen Erstreckungsbereich 29 des
Betätigungsmittels 11 ist. Bei dem dargestellten Ausfüh
rungsbeispiel wird das Betätigungsmittel 11 über den Bowden-
beziehungsweise Seilzug 20 betätigt. Es können jedoch auch
andere Betätigungsmittel verwendet werden, wie zum Beispiel
Stellmotoren, die hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch
angetrieben werden und über entsprechende Verbindungsmittel
das Betätigungsmittel 11 beaufschlagen beziehungsweise
verdrehen. Derartige Stellmotoren können gegebenenfalls in
unmittelbarer Nähe der Ausrückvorrichtung untergebracht
werden, wobei es auch sinnvoll sein kann, einen derartigen
Stellmotor, zum Beispiel am Abstützteil 9, vorzusehen.
Die Ausgleichsvorkehrung 26 ist radial innerhalb der
Rampenvorkehrung 12 angeordnet. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel ist die Ausgleichsvorkehrung 26 im
wesentlichen innerhalb des durch das im Querschnitt U-förmig
ausgebildeten Abstützbauteiles 9 begrenzten, ringförmigen
Raumes aufgenommen.
Wie aus der in Fig. 3 im vergrößerten Maßstab dargestellten
Ausrückvorrichtung 1 ersichtlich ist, besitzt die Aus
gleichsvorkehrung 26 ein Nachstellelement in Form eines
ringartigen Bauteiles 32, das in den Fig. 4 und 5 gezeigt
ist. Das ringförmige Nachstellelement 32 besitzt bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel zwei, in radialer Richtung
versetzte, in Umfangsrichtung sich erstreckende und axial
ansteigende Sätze von Auflauframpen 33, 34, die jeweils über
den Umfang des Bauteiles 32 verteilt sind. Wie insbesondere
aus Fig. 5 hervorgeht, sind die radial inneren Auflaufram
pen 33 gegenüber den radial außen angeordneten Auflaufram
pen 34 in Umfangsrichtung versetzt, und zwar in etwa um die
Hälfte einer Rampenlänge beziehungsweise einer Rampen
teilung. Wie aus Fig. 4 erkennbar ist, besitzen die beiden
Sätze von Auflauframpen 33, 34 bei dem dargestellten Aus
führungsbeispiel lediglich jeweils zwei Rampen 33 bezie
hungsweise 34. Über den Umfang können jedoch auch drei oder
mehr Rampen vorgesehen werden, wobei dann jedoch für einen
gegebenen Nachstellweg der Rampenwinkel entsprechend steiler
wird. Das Nachstellelement 32 stützt sich, wie aus den
Fig. 1 und 3 zu entnehmen ist, mit seiner Stirnfläche 35
unmittelbar an dem Abstützbauteil 9 ab. Die Stirnfläche 35
ist kegelstumpfförmig ausgebildet und liegt an einer
entsprechend ausgebildeten kegelstumpfförmigen Abstütz
fläche 36, die im Bereich des Bodens 9a des Abstützbautei
les 9 angeformt ist, an. Durch die kegelstumpfförmige
Ausgestaltung der sich berührenden Flächen 35 und 36 wird
das Nachstellelement 32 gegenüber dem Abstützbauteil 9
zentriert. Das ringförmige Nachstellelement 32 umgreift den
am Abstützbauteil 9 angeformten, hülsenförmigen Ansatz 10,
der auf dem Trägerteil 4 zentriert ist. Die Auflaufram
pen 33, 34 weisen axial in Richtung vom Ausrücklager 16 weg.
Das Nachstellelement 32 ist in Umfangsrichtung federbela
stet, und zwar in Nachstelldrehrichtung, also in die
Richtung, welche durch Auflaufen der Rampen 33, 34 an den
Gegenrampen 37, 38 des in den Fig. 6 und 7 näher gezeigten
Trägerteiles 4 eine axiale Verlagerung des Nachstellrin
ges 32 in Richtung der Kupplungsausrückmittel 19, das
bedeutet also, in axialer Richtung vom Getriebegehäuse 2
weg, bewirkt.
Wie aus den Fig. 6 und 7 zu entnehmen ist, bilden die
Gegenauflauframpen 37, 38 ebenfalls zwei sowohl in radialer
Richtung als auch in Umfangsrichtung zueinander versetzte
Sätze von Auflauframpen, wobei jeder Satz zwei Rampen 37
beziehungsweise 38 besitzt. Die Rampen 33, 34 des Nach
stellelementes 32 und die Rampen 37, 38 des Trägerteiles 4
sind aufeinander abgestimmt und greifen axial ineinander
ein. Durch die in Umfangsrichtung versetzten Rampen wird
gewährleistet, daß eine einwandfreie zentrische Führung
zwischen dem Nachstellelement 32 und dem Trägerteil 4
vorhanden ist.
Der in Bezug auf eine senkrecht durch die Rotationsachse der
Kupplung 3 beziehungsweise des Ausrücklagers 16 verlaufende
Ebene betrachtete Aufstellwinkel 39 der Gegenauflaufram
pen 37, 38 entspricht dem Winkel 40 der Auflauframpen 33, 34.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Träger
teil 4 und das Nachstellelement 32 aus einem hitzebeständi
gen Kunststoff, wie zum Beispiel aus einem Thermoplast,
hergestellt, welcher zusätzlich noch faserverstärkt sein
kann. Dadurch lassen sich diese Bauteile in einfacher Weise
als Spritzteile herstellen. Die am Trägerteil 4 vorgesehenen
Gegenauflauframpen 37, 38 könnten auch durch ein eigenes, zum
Beispiel ringförmiges Bauteil gebildet sein, welches
beispielsweise auf dem in der Länge entsprechend angepaßten
hülsenförmigen Bereich 8 des Trägerteiles 4 aufgeschoben und
gegebenenfalls mit dem Trägerteil 4 drehfest verbunden
werden kann.
Die Auflauframpen 33, 34 und die Gegenauflauframpen 37, 38
sind in Umfangsrichtung derart ausgebildet, daß diese
zumindest einen Verdrehwinkel zwischen den beiden Bautei
len 4 und 32 ermöglichen, der über die gesamte Lebensdauer
der Reibungskupplung 3 eine Nachstellung des an der Reib
fläche der Druckscheibe 41 und der Gegendruckplatte 42 sowie
den Reibbelägen 27 auftretenden Verschleißes gewährleistet.
In besonders vorteilhafter Weise können die Rampen 26, 27, 28-29
derart ausgestaltet sein, daß diese noch zusätzlich die
an den einzelnen Bauteilen vorhandenen axialen Toleranzen
und die dadurch bedingten Einbau- beziehungsweise Lagetole
ranzen ausgleichen beziehungsweise kompensieren können.
Durch eine derartige Ausgestaltung können alle axialen
Toleranzen zwischen den Betätigungsbereichen 19a und dem
Abstützbereich des Getriebegehäuses 2 für das Trägerteil 4
kompensiert werden. Aufgrund der zu berücksichtigenden
Toleranzen kann ein von der Ausgleichsvorkehrung 26 zu
gewährleistender axialer Nachstellweg für den Anwendungsfall
bei Personenkraftwagen in der Größenordnung zwischen 4 und
12 mm erforderlich sein, obwohl der aufgrund des an den
Reibflächen der Bauteile 41, 42 und an den Reibbelägen
auftretenden Verschleißes erforderliche Nachstellweg
lediglich in der Größenordnung zwischen 1, 3 und 2,5 mm liegen
kann. Der Nachstellwinkel zwischen den Rampen 33, 34 und den
Rampen 37, 38 kann je nach Anzahl der Rampen in der Größen
ordnung zwischen 30 und 170° sein. Der Aufstellwinkel 39
beziehungsweise 40 der Rampen 33, 34, 37, 38 kann in der
Größenordnung zwischen 3 und 15° liegen, vorzugsweise
zwischen 5 und 9°, wobei der tatsächliche Winkel 39, 40 der
Rampen sich über die radiale Erstreckung dieser Rampen
ändert, da für einen gegebenen Verdrehwinkel der gleiche
Höhenunterschied überbrückt werden muß, das bedeutet also,
daß der Rampenwinkel 39 beziehungsweise 40 mit zunehmendem
Durchmesser geringer wird.
Die für die Nachstellung des Elementes 32 erforderliche
Kraftbeaufschlagung in Umfangsrichtung wird mittels wenig
stens eines Kraftspeichers gewährleistet, der bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine schraubenfeder
ähnliche Feder 43 gebildet ist. Die einzelnen Windungen der
Feder 43 umschlingen das Nachstellelement 32. Die auf dem
Nachstellelement 32 aufgenommene Feder 43 ist zwischen dem
Nachstellelement 32 und dem Abstützbauteil 9 derart ver
spannt, daß das Nachstellelement 32 in Nachstellrichtung
kraftbeaufschlagt ist. Hierfür ist die in Fig. 3 auf der
rechten Seite dargestellte Endwindung 44 der Feder 43
drehfest gegenüber dem Nachstellelement 32 und die auf der
linken Seite dargestellte Endwindung 45 gegenüber dem
Abstützbauteil 9 drehfest abgestützt. Die axial dazwischen
vorhandenen Windungen 46 sind entsprechend der erforderli
chen Relativverdrehung beziehungsweise Verdrehkraft zwischen
den Endwindungen 44, 45 verspannt. Durch die Verspannung der
Feder 43 wird von den in Eingriff stehenden Rampen 33, 34
und 37, 38 eine Axialkraft auf das Nachstellelement 32 und
somit auch auf das gegenüber dem Trägerteil 4 drehfeste,
jedoch axial verlagerbare Abstützbauteil 9 eingeleitet.
Diese Axialkraft bewirkt, daß der aus dem Nachstellele
ment 32, dem Abstützbauteil 9, dem Betätigungsmittel 11, den
Wälzkörpern 15 und dem Ausrücklager 16 bestehende Teil A der
Ausrückvorrichtung 1 gegenüber dem das Trägerteil 4 beinhal
tenden Teil B der Ausrückvorrichtung 1 axial verlagert
werden kann, und zwar bis zur Anlage der Beaufschlagungs
bereiche 18a des Ausrücklagers 16 an den Betätigungsberei
chen 19a der Ausrückmittel 19. Durch die Ausgleichsvor
kehrung 19 wird somit gewährleistet, daß die am umlaufenden
Lagerring 18 vorgesehenen Beaufschlagungsbereiche 18a mit
einer definierten Kraft gegen die Betätigungsbereiche 19a
der Ausrückmittel gedrückt werden, so daß stets eine
vorbestimmte gewollte Lagervorlast vorhanden ist. Diese
Vorlast kann in der Größenordnung von 10 bis 70 N liegen.
Die in den Figuren dargestellte Anordnung der Ausgleichsvor
kehrung 26 hat weiterhin den Vorteil, daß diese in Drehrich
tung stationär, also drehfest ist, so daß keine die Funktion
der diese bildenden Bauteile beeinträchtigenden Fliehkräfte
auftreten können.
Wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, weist der hülsenförmige
Bereich 8 des Trägerteiles 4 im Bereich seiner äußeren
Mantelfläche in axialer Richtung verlaufende, radiale Vor
sprünge 47 auf, die beim axialen Zusammenbau von Trägerteil
4 und Abstützbauteil 9 in die in Fig. 2 ersichtlichen läng
lichen Vertiefungen 48 eingreifen. Die Vertiefungen 48 sind
an der inneren Mantelfläche des hülsenförmigen Ansatzes 10
vorgesehen. Die Anformungen 47 und 48 gewährleisten eine
drehfeste Verbindung zwischen den beiden Bauteilen 4 und 9.
Der hülsenförmige Bereich 8 kann im Bereich seines freien
Endes 49 (Fig. 3) derart ausgebildet sein, daß er zumindest
stellenweise Bereiche 50 besitzt, die ein Aufschieben des
hülsenförmigen Ansatzes 10 auf den hülsenförmigen Bereich 8
nur durch Aufbringung einer erhöhten Axialkraft ermöglichen.
Dadurch wird gewährleistet, daß nach der Montage des
Abstützbauteiles 9 auf dem Tragerteil 4 eine axiale Siche
rung zwischen diesen beiden Bauteilen vorhanden ist. Beim
Aufschieben des hülsenförmigen Ansatzes 10 auf den rohrför
migen Bereich 8 müssen die Bereiche 50 radial nach innen
gedrückt werden, was durch eine entsprechende elastische
Ausbildung des rohrförmigen Bereiches 8 gewährleistet wird.
Durch das Vorhandensein der Ausgleichsvorkehrung 26 kann die
von der Rampenvorkehrung 12 zu gewährleistende Ausrückbewe
gung für das Lager 16 auf das für die Betätigung der
Kupplung 3 erforderliche Maß begrenzt werden. Hierfür kann
der Verdrehwinkel zwischen dem Abstützbauteil 9 und dem
Betätigungsteil 11 begrenzt werden. Dies kann erfolgen,
indem die Rampen 13, 14 in Bezug auf die dazwischen vor
gesehenen Wälzkörper 15 in Umfangsrichtung derart bemessen
werden, daß bei Erreichen des vorbestimmten, den erforderli
chen Ausrückweg garantierenden Verdrehwinkels die Kugeln an
den Auslaufbereichen 13a, 14a der Rampen 13, 14 anliegen
beziehungsweise anschlagen, wodurch eine weitere Verdrehung
zwischen den Bauteilen 9 und 11 durch Formschluß verhindert
wird. Die Kugeln 15 liegen also sowohl in der in Fig. 2
dargestellten Ruheposition der Ausrückvorrichtung 1 als auch
in der voll betätigten Position der Ausrückvorrichtung 1 an
entsprechend zugeordneten Anschlägen 13a, 14a an.
In vorteilhafter Weise können die Auflauframpen 13, 14
beziehungsweise die Abwälzbahnen 13, 14 für die Wälzkörper
15 derart in die entsprechenden Bauteile 9, 11 eingebracht
sein, daß nach dem axialen Zusammenfügen der beiden Bauteile
9 und 11 unter Zwischenlegung der Kugeln 15 eine selbsttätig
zusammenhaltende Baueinheit entsteht. Hierfür können die
Abwälzbahnen 13, 14 derart ausgebildet sein, daß sie in der
entsprechenden axialen Montagerichtung der Kugeln 15, für
diese Kugeln 15 eine leichte Hinterschneidung bilden, die
derart bemessen ist, daß das Eindrücken der Kugeln in die
Abwälzbahnen durch eine geringfügige elastische Verformung
der Bauteile 9 und 11 ermöglicht ist. Um diese elastische
Verformung zu erzeugen, ist ein bestimmter axialer Druck
beim Zusammenbau der beiden Teile 9 und 11 erforderlich.
Der Nachstellweg der Ausgleichsvorkehrung 26 kann durch
Anschläge begrenzt werden. Eine derartige Begrenzung kann
zwischen dem ringförmigen Nachstellelement 32 und dem
Trägerteil 4 erfolgen, zum Beispiel indem der Verdrehwinkel
zwischen diesen Bauteilen begrenzt wird.
Im Neuzustand beziehungsweise Montage- oder Anlieferzustand
der Ausrückvorrichtung 1 greifen die die Rampen 33, 34, 37,
38 bildenden axialen Nocken am weitesten axial ineinander.
Das bedeutet, daß sich das ringförmige Nachstellelement 32
in seiner zurückgezogenen Lage befindet. In dieser Lage auf
dem Trägerteil 4 ist die Vorspannung beziehungsweise
Verformung der Feder 43 am größten.
Der Teil A der Ausrückvorrichtung 1, welcher vor dem Auf
schieben auf den Teil B eine für sich vormontierte Einheit
bildet, umfaßt auch das Nachstellelement 32 sowie die auf
dieses in Umfangsrichtung einwirkende Feder 43. Diese Feder
43 ist im vormontierten Teil A der Ausrückvorrichtung 1 in
ihrer verspannten Lage gehalten, so daß nach der Montage der
Teile A und B durch einfaches axiales Zusammenfügen die
Ausgleichsvorkehrung 26 betriebsbereit ist. Die Ausgleichs
vorkehrung 26 beziehungsweise das Nachstellelement 32 wird
in der vorgespannten betriebsbereiten Lage beziehungsweise
in einem betriebsbereiten Zustand mittels einer Vorkehrung
51 gehalten, welche gewährleistet, daß bis zum erstmaligen
Betätigen der Kupplung 3 durch die Ausrückvorrichtung 1 die
Nachstell- beziehungsweise Kompensationsfeder 43 in ihrer
verspannten Lage gehalten wird. Dadurch wird auch gewähr
leistet, daß nach der Montage des Teiles A auf den Teil B
der Ausrückvorrichtung 1 das Ausrücklager 16 in einer
vorbestimmten zurückgezogenen Position gehalten werden kann.
In dieser Position können die Beaufschlagungsbereiche 18a
gegenüber den Betätigungsbereichen 19a einen axialen Abstand
oder ein axiales Spiel aufweisen, der beziehungsweise das
erst beim erstmaligen Betätigen der Reibungskupplung 3 und
der dadurch erfolgenden Entriegelung beziehungsweise
Freigabe der Ausgleichsvorkehrung 26 überwunden beziehungs
weise ausgeglichen wird. Die erstmalige Betätigung der
Reibungskupplung 3 erfolgt vorzugsweise bei nicht laufendem
Motor oder nicht eingelegtem Gang, da nicht immer gewähr
leistet ist, daß bei einer erstmaligen Betätigung der
Reibungskupplung 3 diese voll ausgerückt wird. Die erst
malige Betätigung kann beim Automobilhersteller oder in den
Werkstätten vorgenommen werden.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfaßt die
Vorkehrung 51 Verriegelungselemente in Form von Laschen 52,
die vom Nachstellelement 32 getragen sind und hier ein
stückig mit diesem ausgebildet sind. Zumindest der Fußbe
reich 53 der Laschen 52 ist derart ausgebildet, daß die
Laschen 52 gegenüber dem Nachstellelement 32 radial ver
schwenkbar sind. Der Fußbereich 53 ist also ähnlich wie ein
Scharnier wirksam. Die Laschen 52 können jedoch auch als
über ihre Länge verformbare Biegebalken ausgebildet sein.
Der jeweilige äußere Bereich 54, der wenigstens zwei Laschen
52 liegt jeweils an einem vom Betätigungsmittel 11 getrage
nen Anschlag 55 an. Die Anschläge 55 sind durch axiale ein
stückig mit dem Betätigungsmittel 11 ausgebildete Zungen 56
gebildet, die an ihrem freien Endbereich jeweils einen
radial nach innen gerichteten Zungenabschnitt 57 aufweisen,
der eine axiale Abstützung für die jeweilige Lasche 52
bildet. Die Knicksteifigkeit und die Biegesteifigkeit in
Umfangsrichtung der Laschen 52 sind dabei derart bemessen,
daß die Laschen 52, die von der Feder 43 aufgebrachten
Kräfte in axialer und in Umfangsrichtung ohne wesentliche
Verformung abfangen können. Wie aus den Fig. 2 und 4
ersichtlich ist, sind die beiden Laschen 52 diametral
gegenüberliegend angeordnet. Die Vorkehrung 51 muß derart
ausgebildet sein, daß das von dieser übertragbare Moment
größer ist als das durch die vorgespannte Feder 43 aufge
brachte Moment. Hierfür kann es vorteilhaft sein, wenn
zwischen den Laschen 52 und den Zungen 56 eine zusätzliche,
in Umfangsrichtung wirksame und auf das entsprechende Moment
ausgelegte Verbindung, welche kraftschlüssig oder form
schlüssig sein kann, vorhanden ist. Beim erstmaligen
Betätigen der Reibungskupplung 3 wird das Betätigungsmittel
11 gegenüber dem Nachstellelement 32 verdreht, wodurch die
Anschläge 55 die Laschen 52 freigeben, und somit die
Ausgleichsvorkehrung 26 voll funktionsfähig wird. Die
Laschen 52 nehmen eine radial nach innen verschwenkte
Position 52a (Fig. 3) ein.
Bei der Montage des Teils A der Ausrückvorrichtung 1 wird
die zum Beispiel an ihren Endbereichen mit Schenkeln
versehene Feder 43 zunächst am Kompensations- beziehungs
weise Nachstellelement 32 einerseits und am Abstützteil 9
andererseits angelenkt, woraufhin sie durch eine entspre
chende Relativverdrehung zwischen den beiden Bauteilen 32
und 9 verspannt wird. In dieser verspannten Lage wird das
Nachstellelement 32 gegenüber dem Abstützteil 9 mit Hilfe
der Verriegelungsvorkehrung 51 positioniert. Während der
winkelgerechten Montage zwischen dem Teil A und dem Teil B
der Ausrückvorrichtung 1 kommen die Rampen 33, 34 und die
Gegenrampen 37, 38 in Eingriff, wodurch die Ausgleichsvor
kehrung 26 dann in einer zwar noch verriegelten aber für die
Übernahme der zu Nachstellfunktion betriebsbereiten Stellung
ist.
Wie insbesondere aus den Fig. 1 und 3 zu entnehmen ist,
wird bei einer zum Beispiel aufgrund von Verschleiß an den
Reibbelägen 27 erfolgenden Nachstellung durch die Aus
gleichsvorkehrung 26 der gesamte Teil A der Ausrückvor
kehrung 1 gegenüber dem Teil B axial verlagert. Dadurch
werden auch die an der Ausrückvorrichtung 1 angreifenden
sowie die an diese angrenzenden Abschnitte des Seilzuges 20
entsprechend axial verlagert. Die Einstellung des Seilzuges
20 soll vorzugsweise derart erfolgen, daß dieser zwischen
den beiden Bauteilen 9 und 11, an denen er angreift bezie
hungsweise sich abstützt, keine beziehungsweise praktisch
keine Verspannkraft ausübt. Der Seilzug soll also vorzugs
weise bei Nichtbetätigung praktisch kraftfrei sein. Wie aus
Fig. 1 zu entnehmen ist, kann es zweckmäßig sein, wenn in
nichtbetätigtem Zustand der Ausrückvorrichtung 1 die Angriff-
beziehungsweise Abstützbereiche 23, 24 der beiden Bauteile
9 und 11 relativ zueinander um einen bestimmten Abstand 58
versetzt sind. Der Abstand 58 ist dabei vorzugsweise derart
bemessen, daß dieser praktisch null ist, wenn die anstehende
Ausrückkraft für die Reibungskupplung 3 ihr Maximum auf
weist.
Vorteilhaft kann es weiterhin sein, wenn die Rampen bezie
hungsweise Laufbahnen 13, 14 über ihre Längenerstreckung in
Umfangsrichtung einen sich verändernden Auflaufwinkel
besitzen, so daß der Verlauf der Betätigungskraft, welcher
erforderlich ist um das Bauteil 11 zu verdrehen, an den
jeweiligen Einsatzfall angepaßt werden kann. Es ist also
möglich, die von der Rampenvorkehrung 12 erzeugte Kraftüber
setzung über den Betätigungsweg variabel zu gestalten.
Dadurch ist es möglich, den über das Betätigungsorgan 20 in
die Ausrückvorrichtung 1 eingeleiteten Ausrückkraft-Verlauf
wenigstens gleichmäßiger zu gestalten. Dies kann erfolgen,
indem die Übersetzungscharakteristik der Rampenvorkehrung 12
auf den in den Betätigungsbereichen 19a über den Ausrückweg
erforderlichen Kraftverlauf abgestimmt wird. Das bedeutet
also, daß bei Zunahme des Ausrückkraftverlaufes in den
Bereichen 19a die von der Rampenvorkehrung 12 erzeugte Über
setzung größer werden muß, wodurch die vom Ausrückmittel 20
aufzubringende Betätigungskraft geringer wird.
Die Rampen beziehungsweise Abwälzbahnen 13, 14 können - in
axialer Richtung betrachtet - zumindest über einen Teilbe
reich ihrer Erstreckung in Umfangsrichtung einen konkaven
und/oder konvexen Verlauf aufweisen.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß der radiale ringförmige
Bereich auf dem die Ausgleichsvorkehrung 26 angeordnet ist,
zumindest im wesentlichen übereinstimmt mit dem ringförmigen
radialen Erstreckungsbereich des Ausrücklagers 16.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind das Ab
stützbauteil 9 und das Betätigungsbauteil 11 als Blechform
teile, welche wenigstens im Bereich der Abwälzbahnen
beziehungsweise Rampen 13, 14 gehärtet sein können, ausgebil
det. Wenigstens eines dieser Bauteile 9, 11 könnte jedoch
auch zumindest im wesentlichen aus Kunststoff hergestellt
sein, insbesondere bei einer Kombination mit einer Reibungs
kupplung mit verringerter Betätigungskraft, wie sie im
folgenden noch näher beschrieben wird. Bei Ausbildung
wenigstens eines der Teile 9, 11 als Kunststoffteil kann es
vorteilhaft sein, wenn zur Bildung der Rampen 13, 14 metalli
sche Formteile beziehungsweise Kulissen in den Kunststoff
eingebettet werden. Diese metallischen Teile können auch
gehärtet sein. Die Verwendung von gehärteten Teilen zur
Bildung der Rampen 13, 14 kann auch bei Blechformteilen
Anwendung finden.
Die sich berührenden Abstützflächen der Auflauframpen 33, 34
und Gegenauflauframpen 37, 38 können derart aufeinander
abgestimmt sein, daß in Nachstellrichtung die Rampen 33, 34
gegenüber den Rampen 37, 38 selbsttätig nachstellen können, in
die entgegengesetzte Drehrichtung bei einer axialen Ver
spannung der Rampen 33, 34 und 37, 38 jedoch eine zusätzliche
formschlüssige Selbsthemmung vorhanden ist. Hierfür können
die Rampen 33, 34 und/oder die Rampen 37, 38 eine entsprechen
de Rauhigkeit oder Formgebung aufweisen. Es könnte zum
Beispiel eine Art Rasterung zwischen den Rampen 33, 34
und 37, 38 vorgesehen werden, die verhindert, daß, falls die
zwischen den sich axial abstützenden Rampen vorhandene
kraft- beziehungsweise reibschlüssige Selbsthemmung aufgrund
von Vibrationen beziehungsweise Schwingungen zusammenbricht,
sich die Rampen 33, 34 gegenüber den Rampen 37, 38 entgegen
der Nachstellrichtung verdrehen können.
Die erfindungsgemäße Ausrückvorrichtung 1 ist insbesondere
zur Verwendung mit Reibungskupplungen 3 gedacht, bei denen
die Ausrückmittel 19 beziehungsweise die Betätigungsbereiche
19a zumindest in Abhängigkeit des an den Reibbelägen 27 auf
tretenden Verschleißes axial entsprechend dem Verschleiß
verlagert werden, und zwar vorzugsweise in die gleiche
axiale Richtung wie die Druckscheibe 41. Durch eine der
artige axiale Verlagerung kann gewährleistet werden, daß die
sich radial erstreckenden Ausrückmittel 19 in Bezug auf eine
senkrecht zur Rotationsachse der Kupplung 3 gedachten Ebene
praktisch die gleiche winkelmäßige Lage beibehalten.
Eine derartige Kupplung ist in Fig. 1 teilweise dargestellt
und wird im folgenden kurz erläutert. Zunächst sei jedoch
darauf hingewiesen, daß die Ausrückvorrichtung 1 insbesonde
re Verwendung finden kann in Verbindung mit Reibungskupp
lungen, wie sie in den Patentanmeldungen P 42 39 291.8, P 42
39 689.6, P 42 43 667.6 und P 43 17 586.4 beschrieben oder
dort erwähnt sind. Der Gegenstand der oben angeführten
Patentanmeldungen gehört voll zum Inhalt der vorliegenden
Anmeldung, soll also als in die vorliegende Anmeldung
integriert betrachtet werden.
Das in Fig. 1 dargestellte Kupplungsaggregat besitzt eine
Reibungskupplung 3 mit einem Gehäuse 59 und eine mit diesem
drehfest verbundene, jedoch axial begrenzt verlagerbare
Druckscheibe 41. Axial zwischen der Druckscheibe 41 und dem
Deckel 59 ist eine Anpreßtellerfeder 25 verspannt, die um
eine vom Gehäuse 59 getragene ringartige Schwenklagerung 60
verschwenkbar ist und die Druckscheibe 41 in Richtung einer
mit dem Gehäuse 59 fest verbundenen Gegendruckplatte 61, wie
zum Beispiel einem Schwungrad, beaufschlagt, wodurch die
Reibbeläge 27 der Kupplungsscheibe 28 zwischen den Reib
flächen der Druckscheibe 41 und der Gegendruckplatte 42
eingespannt werden.
Die Druckscheibe 41 ist mit dem Gehäuse über in Umfangs
richtung beziehungsweise tangential gerichtete Blattfedern
62 drehfest verbunden. Bei dem dargestellten Ausführungsbei
spiel besitzt die Kupplungsscheibe 28 sogenannte Belagfeder
segmente 63, die einen progressiven Drehmomentaufbau beim
Einrücken der Reibungskupplung 3 gewährleisten, indem sie
über eine begrenzte axiale Verlagerung der beiden Reibbeläge
27 in Richtung aufeinander zu einen progressiven Anstieg der
auf die Reibbeläge 27 einwirkenden Axialkräfte ermöglichen.
Es könnte jedoch auch eine Kupplungsscheibe verwendet
werden, bei der die Reibbeläge 27 axial praktisch starr auf
eine Trägerscheibe aufgebracht wären.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt die
Tellerfeder 25 einen die Anpreßkraft aufbringenden ringför
migen Grundkörper 25a, von dem radial nach innen hin ver
laufende Betätigungszungen 19 ausgehen. Die Tellerfeder 25
ist dabei derart eingebaut, daß sie mit radial weiter außen
liegenden Bereichen die Druckscheibe 41 beaufschlagt und mit
radial weiter innen liegenden Bereichen um die Schwenk
lagerung 60 kippbar ist.
Die Schwenklagerung 60 umfaßt zwei Schwenkauflagen 64, 65,
zwischen denen die Tellerfeder 25 axial gehaltert bezie
hungsweise eingespannt ist. Die auf der der Druckscheibe 41
zugewandten Seite der Tellerfeder 25 vorgesehene Schwen
kauflage 64 ist axial in Richtung des Gehäuses 59 kraft
beaufschlagt. Hierfür ist die Schwenkauflage 64 Teil einer
Tellerfeder beziehungsweise eines tellerfederartigen
Bauteils 66, das sich mit seinem äußeren Randbereich 67 am
Gehäuse 59 federnd abstützt, wodurch die radial innen
angeformte Schwenkauflage 64 gegen die Betätigungstel
lerfeder 25 und somit auch in Richtung des Gehäuses 59 axial
beaufschlagt wird. Die axial zwischen der Druckscheibe 41
und der Betätigungstellerfeder 25 vorgesehene Tellerfeder 66
besitzt einen ringförmigen Bereich, von dessen Innenrand
radial nach innen verlaufende Zungen ausgehen, die die
Schwenkauflage 64 bilden.
Das tellerfederartige Bauteil beziehungsweise die Tel
lerfeder 66 ist als Sensorfeder ausgebildet, die über einen
vorbestimmten Arbeitsweg eine zumindest annähernd konstante
Kraft erzeugt beziehungsweise einen verhältnismäßig flachen
Kraft-Weg-Verlauf besitzt. Über diese Sensorfeder 66 wird
zumindest im wesentlichen die auf die Zungenspitzen 19a
einwirkende Kupplungsausrückkraft abgefangen, wobei beim
Betätigen der Kupplung 3 ein zumindest annäherndes Gleichge
wicht zwischen der von der Tellerfeder 25 auf die Schwen
kauflage 64 erzeugten maximalen Kraft und der durch die
Sensortellerfeder 66 auf diese Schwenkauflage 64 ausgeübten
Gegenkraft herrscht.
Die gehäuseseitige Schwenkauflage 65 ist über eine Nach
stellvorkehrung 68 am Gehäuse 59 abgestützt. Diese Nach
stellvorkehrung 68 gewährleistet, daß bei einer axialen
Verlagerung der Schwenkauflagen 64 und 65 in Richtung der
Druckscheibe 41 beziehungsweise in Richtung der Gegendruck
platte 42 kein ungewolltes Spiel zwischen der Schwenkauflage
65 und dem Gehäuse 59 beziehungsweise zwischen der Schwen
kauflage 65 und der Tellerfeder 25 entstehen kann. Dadurch
wird gewährleistet, daß keine ungewollten Tot- beziehungs
weise Leerwege bei der Betätigung der Reibungskupplung 3
entstehen, wodurch ein optimaler Wirkungsgrad und dadurch
eine einwandfreie Betätigung der Reibungskupplung 3 gegeben
ist. Die axiale Verlagerung der Schwenkauflagen 64 und 65
erfolgt bei axialem Verschleiß an den Reibflächen der
Druckscheibe 41 und der Gegendruckplatte 42 sowie der
Reibbeläge 27.
Die in Fig. 1 und 1a gezeigte Nachstellvorkehrung 68 umfaßt
ein federbeaufschlagtes Nachstellelement in Form eines ring
artigen Bauteils 69, das in Umfangsrichtung sich erstrecken
de und axial ansteigende Auflauframpen 70 besitzt, die über
den Umfang des Bauteils 69 verteilt sind. Das Nachstell
element 69 ist in die Kupplung 3 derart eingebaut, daß die
Auflauframpen 69 dem Gehäuseboden 59a zugewandt sind.
Der Nachstellring 69 ist in Umfangsrichtung federbelastet,
und zwar in Nachstell-Drehrichtung, also in die Richtung,
welche durch Auflaufen der Rampen 70 an den in den Deckelbo
den 59a eingeprägten Gegenrampen 71 eine axiale Verlagerung
des Nachstellringes 69 in Richtung Druckscheibe 41, das
bedeutet also in axialer Richtung vom radialen Gehäuse
abschnitt 59a weg, bewirkt.
Um eine ungewollte Verstellung zwischen den Auflauframpen 70
und 71 bzw. dem Nachstellring 69 und dem Kupplungsgehäuse 59
zu vermeiden, können im Bereich wenigstens einer der
Auflauframpen 70, 71 kleine Vorsprünge bzw. Rauhigkeiten
vorgesehen sein, die sich an der anderen Rampe verhaken.
Diese Vorsprünge bzw. Rauhigkeiten können dabei derart
ausgelegt sein, daß eine Nachstellung zum Verschleißaus
gleich ermöglicht ist, ein Abrutschen der Rampen relativ
zueinander jedoch verhindert wird. Besonders zweckmäßig kann
es sein, wenn beide Auflauframpen 70 und 71 einer Behandlung
unterzogen werden, welche eine erhöhte Rauhigkeit an den
Rampenflächen erzeugt. Eine derartige Rauhigkeit kann in
besonders vorteilhafter Weise durch Strahlen erzeugt werden,
wie z. B. Kugelstrahlen oder Sandstrahlen. Besonders zweckmä
ßig ist es, wenn für die Strahloperation ein kantiges Korn
verwendet wird, also ein Korn mit scharfen Graten, wie z. B.
Quarzsand. Durch Verwendung eines derartigen Korns ergibt
sich eine schnelle Aufrauhung bei geringer Bestrahlung bzw.
Bestrahlungsintensität. Dadurch können die Strahlkosten
gesenkt und eine großflächige Verformung der Rampen ver
mieden werden. Kugelförmiges Strahlgut kann zwar ebenfalls
Verwendung finden ist jedoch ungünstiger, da dann eine sehr
intensive Strahloperation erforderlich ist, um den gewünsch
ten Halteeffekt zwischen den Rampen zu erzielen. Aufgrund
der erforderlichen hohen Intensität können auch ungewollte
Verformungen an den Rampen auftreten. Das erfindungsgemäße
Aufrauhen von Auflauframpen zur Vermeidung einer ungewollten
Rückstellung kann allgemein bei Nachstellvorrichtungen mit
Rampen Verwendung finden. Es können insbesondere auch die
Auflauframpen der Ausgleichsvorkehrung 26 derart ausgebildet
bzw. behandelt werden. Auch müssen zur Vermeidung einer
ungewollten Rückstellung nicht unbedingt die Rampen selbst
derart ausgebildet bzw. behandelt werden. Wichtig ist es,
daß das zum Ausgleich eines Weges gegenüber einem anderen
Bauteil verdrehbare Ausgleichsbauteil gegenüber irgendeinem
Bauteil, an dem es sich axial abstützt, eine gemäß der
Erfindung ausgestaltete Flächenverbindung bzw. Flächen
abstützung aufweist. Es kann also bei einem verdrehbaren
Nachstellelement bzw. Nachstellring 69, der sich über die
den Rampenflächen 70 abgekehrten Rückseite an einem Bauteil
abstützt auch diese Rückseite und/oder die mit dieser
Rückseite zusammenwirkende Fläche des anderen Bauteils
aufgerauht sein. Die erwähnte ungewollte Verstellung bzw.
Rückstellung im Bereich der Nachstellvorkehrung 68 bzw. der
Ausgleichsvorkehrung 26 sind insbesondere auf Mikrosch
wingungen zurückzuführen, welche zwischen den einzelnen
Bauteilen auftreten. Diese Schwingungen bzw. Mikrosch
wingungen, welche hochfrequent sein können, werden ins
besondere durch Axial- und Biegeschwingungen der mit dem
Schwungrad 72 verbundenen Antriebswelle einer Brennkraftma
schine erzeugt. Diese Schwingungen werden auf das Schwungrad
72 übertragen, so daß dieses Axial- und Pendelbewegungen
ausführt, welche auf die mit dem Schwungrad 72 verbundene
Kupplung 3 und über die Kupplungsbetätigungsmittel 19 auf
die Ausrückvorrichtung 1 übertragen werden.
Die Funktionsweise der automatischen Nachstellung der
Schwenklagerung 60 beziehungsweise der Nachstellvorkehrung
68 sowie weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten der Nachstell
vorkehrung 68 sind in den bereits erwähnten deutschen
Patentanmeldungen beschrieben. Die Offenbarung dieser
Anmeldungen ist in Verbindung mit der vorliegenden Anmeldung
zu betrachten. Das bedeutet also, daß die in diesen Anmel
dungen offenbarten Merkmale und Funktionsweisen auch in
Verbindung mit dem beziehungsweise beim Gegenstand der
vorliegenden Erfindung entsprechend benutzt werden können.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, kann es weiterhin von
Vorteil sein, wenn die Gegendruckplatte 42 Bestandteil eines
Schwungrades 72 ist, das mehrere relativ zueinander schwin
gungsgedämpfte Massen aufweist, wobei eine Schwungmasse 73
mit der Abtriebswelle eines Motors verbindbar ist und die
andere Schwungmasse 61 durch die Gegendruckplatte 42
gebildet ist. Beide Schwungmassen 61, 73 sind über eine
Lagerung 74 zueinander verdrehbar positioniert. Die Schwin
gungsdämpfungsvorkehrung 75 ist zwischen den beiden Schwung
massen 61 und 73 wirksam und umfaßt unter anderem in
Umfangsrichtung drehelastische Elemente, wie Schraubenfe
dern.
Die in Fig. 8 dargestellte Ausrückvorrichtung 101 besitzt
ein ringartiges Abstützbauteil 109, das unmittelbar über
Befestigungsmittel 105 mit einem Gehäuse axial fest verbind
bar ist. Ein ebenfalls ringförmiges Betätigungsbauteil 111
ist gegenüber dem Abstützbauteil 109 verdrehbar und axial
verlagerbar. Hierfür ist zwischen dem Abstützbauteil 109 und
dem Betätigungsbauteil 111 eine Rampenvorkehrung 112
vorgesehen, die ähnlich ausgestaltet und wirksam ist wie die
Rampenvorkehrung 12 gemäß den Fig. 1, 3 und 5. Das
Betätigungsbauteil 111 besitzt einen axialen Ansatz 111a,
der von den axial verlaufenden Bereichen 109a des Abstütz
bauteiles 109 umgeben ist.
Die Ausrückvorrichtung 101 besitzt weiterhin ein Ausrück
lager 116, das von einem Trägerteil 107 getragen und
gegenüber diesem begrenzt radial verlagerbar ist. Durch
diese radiale Verlagermöglichkeit kann sich der mit den
Betätigungsmitteln einer Reibungskupplung umlaufende Lager
ring 118 in bezug auf die Rotationsachse dieser Betätigungs
mittel einzentrieren.
Zwischen dem Trägerteil 107 und dem als Rampenring ausge
bildeten Betätigungsbauteil 111 ist eine Ausgleichsvor
kehrung 126 vorgesehen, welche in ähnlicher Weise wie die
Ausgleichsvorkehrung 26 gemäß den Fig. 1 bis 7 eine
Nachstellung des Ausrücklagers 116 entsprechend der über die
Lebensdauer der mit der Ausrückvorrichtung 101 zusammen
wirkenden Reibungskupplung auftretenden axialen Verlagerung
der Kupplungsbetätigungsmittel (19 in Fig. 1) bewirkt.
Die Ausgleichsvorkehrung 126 umfaßt zwei Nachstellringe
126a, 126b, welche in Umfangsrichtung sich erstreckende und
axial ansteigende Auflauframpen besitzen, die ähnlich
angeordnet, ausgebildet und wirksam sind wie die Auflaufram
pen 33, 34, 37 und 38 der Ausrückvorrichtung gemäß den Fig.
1 bis 7. Der Nachstellring 126a wird von dem ringförmigen
Betätigungsbauteil 111 getragen und ist vorzugsweise mit
diesem drehfest verbunden. Die axiale Sicherung des aus
Kunststoff hergestellten Nachstellringes 126a mit dem
Betätigungsbauteil 111 kann über axiale Schnappverbindungen
130 erfolgen. Der ebenfalls aus Kunststoff hergestellte
Nachstellring 126b stützt sich axial an dem Ausrücklager
träger 107 ab. Der Ausrücklagerträger 107 ist mit dem
Betätigungsbauteil 111 drehfest verbunden, hat jedoch
gegenüber diesem eine axiale Verlagerbarkeit. Der Nachstell
ring 126b ist in Umfangsrichtung gegenüber dem Nachstellring
126a, dem Betätigungsbauteil 111 sowie dem Ausrücklag
erträger 107 verdrehbar. Um die Nachstellfunktion der
Ausgleichsvorkehrung 126 zu gewährleisten, wird der Nach
stellring 126b in Umfangsrichtung durch wenigstens einen
Kraftspeicher 143 beaufschlagt. Der durch wenigstens eine
Schraubenfeder 143 gebildete Kraftspeicher ist entsprechend
seiner Längsachse in Umfangsrichtung gekrümmt. Die Schrau
benfeder 143 wird in radialer Richtung durch einen axialen
Abschnitt 131 des Nachstellringes 126b abgestützt. Der
axiale Abschnitt 131 bildet eine in Umfangsrichtung ver
laufende radiale Nut bzw. Mulde, welche auch eine axiale
Führung der Schraubenfeder 143 gewährleistet. Die Schrauben
feder 143 ist zwischen dem Ausrücklagerträger 107 und dem
verdrehbaren Nachstellring 126b verspannt. Zur Abstützung
der Schraubenfeder 143 besitzt der Ausrücklagerträger 107
wenigstens einen axialen Ansatz 107a, an dem sich die
Schraubenfeder 143 in Umfangsrichtung abstützen kann. Wie
aus Fig. 8 ersichtlich, ist der Kraftspeicher bzw. die
Feder 143 radial innerhalb der Rampenvorkehrung 112 angeord
net und befindet sich zumindest annähernd auf gleicher
axialer Höhe mit dieser Rampenvorkehrung 112.
Die Betätigung des als Rampenring ausgebildeten Betätigungs
bauteils 111 kann, wie aus Fig. 9 ersichtlich ist, über
einen Draht bzw. Bügel 144 erfolgen. Der als Verbindungs
element dienende Drahtbügel 144 kann zwischen seinen beiden
Anlenkpunkten im wesentlichen gerade sein und somit prak
tisch keine Eigenelastizität aufweisen oder aber, wie dies
aus Fig. 9 entnehmbar ist, derart geformt sein, daß er
zwischen dem ausrückerseitigen Anlenkpunkt 145 und dem
betätigungsmittelseitigen Anlenkpunkt 146 eine bestimmte von
den auftretenden Betätigungskräften abhängige Elastizität
bzw. elastische Nachgiebigkeit aufweist. In Fig. 9 ist der
Drahtbügel 144 hierfür zwischen den beiden Anlenkpunkten 145
und 146 Z-förmig ausgebildet.
Der Drahtbügel 144 erstreckt sich durch eine in der schema
tisch dargestellten Getriebeglockenwand 147 vorgesehene
Öffnung 148. Dadurch wird die Wirkverbindung zwischen der
Ausrückvorrichtung 101 bzw. dem Betätigungsbauteil 111 und
den Betätigungsmitteln 149, die in Fig. 9 durch einen über
ein Kupplungspedal bzw. einen Aktor beaufschlagbaren Bowden
zug gebildet sind, wesentlich vereinfacht. Die Verbindung
zwischen dem Bügel 144 und dem Bowdenzug 148 kann von
außerhalb der Getriebeglocke 147 erfolgen. Eine derartige
Ausgestaltung hat weiterhin den Vorteil, daß der Bowdenzug
gegen den innerhalb der Getriebeglocke 147 auftretenden
Schmutz, z. B. infolge Belagverschleißes, sowie gegen die in
der Getriebeglocke auftretenden hohen Temperaturen geschützt
ist.
Der Bügel 144 ermöglicht weiterhin eine Entkoppelung des
Aktors bzw. Kupplungsbetätigungspedals gegenüber Schwingun
gen. Derartige Schwingungen im Ausrücksystem können durch
Axialschwingungen der Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine
und durch diese Schwingungen angeregte Eigenschwingungen
der Anpreßplatte (41 in Fig. 1) angeregt werden.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung eines Ausrückers bzw.
einer Ausrückvorrichtung hat weiterhin den Vorteil, daß der
bei konventionellen Ausrücksystemen üblicherweise vorhandene
und getriebeseitig gelagerte Ausrückhebel, der zur Beauf
schlagung des Ausrücklagers dient, entfällt. Dadurch kann
ein verhältnismäßig schweres und eigenschwingungsfähiges
Einzelteil eliminiert werden. Weiterhin verhindert die
spielfreie Führung des Lagers über drei Kugeln (15 in Fig.
3) Kippbewegungen des Ausrücklagers.
Die Baugruppe bzw. die Rampenvorkehrung 12, 112 zur Nach
stellung der axialen Verlagerung der Zungenspitzen 19a kann
gleichzeitig auch einen Toleranzausgleich der axialen Länge
bewirken, welche sich aus der Kurbelwellenlänge, der
Schwungradhöhe, der Tellerfederzungenposition in bezug auf
das Schwungrad, der Ausrücksystemlänge und dem Abstand zur
Getriebewand ergibt.
In Fig. 10 sind schematisch zwei Rampenauslegungen für die
Vorkehrungen 12 und 112 dargestellt. Aus diesen beiden
Skizzen ist ersichtlich, daß durch einen sich über den
Bowdenzugweg 150 ändernden Rampenwinkel 151 die Übersetzung
über den Ausrückweg 152 verändert werden kann bzw. variabel
ist. In der linken Skizze der Fig. 10 ist ein konstanter
Rampenwinkel 151 vorhanden. In der rechten Skizze der Fig.
10 verändert sich dieser Rampenwinkel über den Ausrückweg
150. Der Rampenwinkelverlauf über den Ausrückweg 150 ist in
der rechten Skizze mit dem Bezugszeichen 151a versehen.
Durch den Einsatz einer variablen Übersetzung im Bereich der
Rampenvorkehrung 12, 112 kann der Ausrückkraftverlauf an den
jeweiligen Einsatzfall angepaßt werden.
Wie aus der neben der Fig. 9 dargestellten Fig. 11
ersichtlich ist, kann das die Verbindung zwischen dem
Anlenkpunkt 145 an der Ausrückvorrichtung und dem Anlenk
punkt 146 am Betätigungsmittel 149 gewährende Element auch
durch einen schraubenfederartigen Kraft- bzw. Energiespei
cher 144a gebildet sein. Das Federelement 144a besitzt einen
als Schraubenzugfeder ausgebildeten Bereich 145a, dessen
Enden jeweils in einen Schenkel 145b bzw. 146b übergehen.
Die Windungen des Bereiches 145a können mit einer definier
ten Vorspannung aneinander liegen, so daß erst nach Über
schreitung einer definierten auf die Schenkel 145b, 146b ein
wirkenden Kraft der Federbereich 145a elastisch verformt
wird. Dadurch können die in bestimmten Drehzahlbereichen
einer Brennkraftmaschine auftretenden und sich auf das
Betätigungsmittel 149 normalerweise übertragenden Schwingun
gen gedämpft werden bzw. vom Betätigungsmittel, wie einem
Bowdenzug 149, entkoppelt werden. Die definierte Vorspannung
des elastischen Bauelementes 144a kann je nach Anwendungs
fall in der Größenordnung zwischen 100 und 350 N liegen.
Bei dem in Fig. 12 dargestellten Ausrücker ist das mit
einem Getriebegehäuse verbindbare Abstützbauteil 209 sowie
das Betätigungselement bzw. Betätigungsbauteil 211 aus
Kunststoff hergestellt. Hierfür eignen sich in besonders
vorteilhafter Weise Thermoplaste, wie z. B. Polyamid, wobei
diese faserverstärkt sein können. Hierfür eignen sich
Glasfasern und/oder Kohlestoffasern.
Der Nachstellring 126b kann ebenfalls aus einem derartigen
Kunststoff hergestellt sein.
Die Wälzkörper in Form von Kugeln 215 stützen sich un
mittelbar an den Kunststoffteilen 209 und 211 ab. Zweckmäßig
kann es jedoch auch sein, wenn wenigstens eines der Kunst
stoffteile 209 und 211 mit Einsätzen, z. B. aus Metall,
versehen sind, welche die Abwälzbahnen für die Kugeln 215
bilden. Die Rampen der Ausgleichsvorkehrung 226 sind bei der
Ausführungsform gemäß Fig. 12 jeweils als selbsthemmendes
Gewinde ausgebildet. In vorteilhafter Weise kann auch ein
mehrgängiges Gewinde Verwendung finden. Die eine Nach
stellung in axialer Richtung gewährleistenden Gewinde,
welche miteinander zusammenwirken, sind einerseits an der
radial inneren Begrenzungsfläche des ringförmigen Betäti
gungsbauteils 211 und andererseits an der radial äußeren
Begrenzungsfläche des ringförmigen Nachstellringes 126b
vorgesehen. Der Steigungswinkel bzw. Rampenwinkel der
gewindeförmigen Rampen der Ausgleichs- bzw. Nachstellvor
richtung 226 liegt je nach gewünschtem Übersetzungsverhält
nis - in Bezug auf eine zur Rotationsachse der Getriebeein
gangswelle 206 senkrechten Ebene - in der Größenordnung
zwischen 6 und 20°, vorzugsweise in der Größenordnung
zwischen 12 und 18°. Der Steigungswinkel der Gewindegänge
bzw. Rampen der Ausgleichsvorkehrung 226 ist vorzugsweise
derart bemessen, daß bei einer axialen Verspannung der
Rampen eine Selbsthemmung vorhanden ist, so daß lediglich
bei einer Entlastung der Ausgleichsvorkehrung 226 aufgrund
der durch die Nachstellfeder 243 auf den Nachstellring 226b
ausgeübten Umfangskraft eine Nachstellung erfolgen kann. Die
Feder 243 ist als Schraubenfeder ausgebildet, welche mit
einem Ende mit dem Nachstellring 226b und mit ihrem anderen
Ende mit dem Abstütz- bzw. dem Betätigungsteil 209 eine
drehfeste Verbindung aufweist. Hierfür besitzt die Feder 243
an ihren Endbereichen radiale Schenkel zur Drehsicherung
gegenüber den Bauteilen 211 und 226b. Die Schraubenfeder 243
ist radial innerhalb des Nachstellringes 226b angeordnet,
wobei ihre Längsachse parallel zur Rotationsachse der Welle
206 verläuft. Durch die in Umfangsrichtung verspannte
Schraubenfeder 243 wird im eingerückten Zustand der ent
sprechenden Reibungskupplung auch eine definierte axiale
Last durch den umlaufenden Ausrücklagerring 218 auf die
Tellerfederzungen 219 der Kupplung gewährleistet.
Bei der konstruktiven Ausgestaltung gemäß Fig. 12 besitzt
der verdrehbare Betätigungsring 211 sowohl Abwälzbahnen für
die Rampenvorkehrung 212 als auch rampen- bzw. gewindeförmi
ge Anformungen für die Ausgleichsvorkehrung 226. Das
Nachstellelement bzw. der Nachstellring 226b besitzt bzw.
trägt Bereiche 227, die Teil einer Verriegelungsverbindung
228 sind, über die der Nachstellring 226b in einer für die
Montage des Ausrückers 201 zurückgezogenen Lage gegenüber
dem Abstützbauteil 209 gehalten wird. Die Gegenkontur 229
der Verriegelungseinrichtung 228 ist am Abstützbauteil 209
vorgesehen. Diese Gegenkontur 229 ist durch Zungen 229
gebildet, welche einen radialen Rücksprung bzw. Verhakungs
bereich aufweisen, der die Verriegelungskontur 227 radial
hintergreift. Durch erstmaliges Betätigen des Ausrückers 201
wird die Verriegelungsverbindung 228 überwunden bzw.
entriegelt, wodurch die Rampenvorkehrung 226 funktionsfähig
wird. Hierfür sind die Zungen 229 in radialer Richtung
elastisch verformbar. Der Nachstell- bzw. Lagerträgerring
226b besitzt weiterhin Betätigungsbereiche 230, über die der
Ring 226b, z. B. manuell, verdreht werden kann. Über diese
Angriffsbereiche 230 kann der Nachstellring 226b - z. B. nach
einer Demontage von Getriebe und Motor - von Hand wieder in
seine zurückgezogene bzw. voll vorgespannte Lage gebracht
werden. In dieser Lage wird dann wieder die Verriegelungs
verbindung 228 aktiviert, so daß der Nachstellring 226b in
der zurückgezogenen Lage verbleibt.
Der bei einer Ausrückbewegung im Bereich der Rampenvor
kehrung 212 entstehende Spalt 249 zwischen den beiden
Bauteilen 209 und 211 kann durch eine Abdichtung bzw.
Abdeckung zumindest im wesentlichen verschlossen gehalten
werden. Hierfür können die beiden ringförmigen Teile 209 und
211 axiale Bereiche aufweisen, welche sich in axialer
Richtung überdecken bzw. ineinandergeschachtelt sind. Solche
Bereiche sind in Fig. 13 gezeigt und mit den Bezugszeichen
309a und 311a versehen.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen wird der
Ausrückmechanismus über Schrauben am Getriebegehäuse
befestigt. Zusätzlich bzw. anstatt derartiger Schraubenver
bindungen können jedoch auch axiale Steckverbindungen oder
Reibschlußverbindungen Verwendung finden, wodurch die
getriebeseitige Montage der jeweiligen Ausrückvorrichtung
wesentlich vereinfacht und preisgünstiger wird. Es kann z. B.
das Träger- bzw. Abstützteil 7, 109, 209 axiale Anformungen
bzw. Ansätze aufweisen, die in getriebeseitige Ausnehmungen
eingesteckt bzw. eingedrückt werden können, wodurch ein
Reibschluß und/oder ein Formschluß hergestellt werden kann.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 12 ist weiterhin
zwischen dem Betätigungsmittel bzw. Betätigungsbügel 244 und
dem Betätigungsring 211 eine eine Relativbewegung ermögli
chende Steckverbindung bzw. Schnappverbindung 245 vor
gesehen. Die Schnappverbindung 245 umfaßt einen am Betäti
gungsring 211 vorgesehenen kugelkopfartigen Bereich 246, der
mit einem entsprechend angepaßten und am Betätigungsmittel
244 vorgesehenen Gegenbereich 247 zusammenwirkt. Der eine
kugelartig ausgebildete Fläche aufweisende Gegenbereich 247
ist an einem eine gewisse Elastizität aufweisenden Kunst
stoffteil 248 angeformt, welches mit dem Betätigungsmittel
244 fest verbunden ist. Das als Klipp dienende Bauteil 248
kann jedoch auch aus Metall, wie Federstahl, hergestellt
sein.
Wie aus Fig. 8 und 12 ersichtlich ist, kann es besonders
vorteilhaft sein, wenn der Ausrücker bzw. der Ausrückmecha
nismus 101, 201 auch eine Dichtung, die in vorteilhafter
Weise durch einen Radialdichtring 153, 253 gebildet sein
kann, tragen bzw. vormontiert haben. Diese Dichtringe
greifen nach der Montage des Ausrückers 101 bzw. 201 an dem
entsprechenden Getriebe einerseits mit einem radial äußeren
Dichtbereich an einer Dichtfläche des Getriebegehäuses (2 in
Fig. 1) und andererseits mit einem radial inneren Dicht
bereich an der Getriebeeingangswelle 6, 206 an, wodurch eine
einfache und kostengünstige Abdichtung des Getriebegehäuses
erfolgen kann.
In Fig. 13 wird das selbstzentrierende Ausrücklager 316 am
Lagerträgerring 326b über ein tellerfederartiges Bauteil 354
gehaltert. Das tellerfederartige Bauteil 354 besitzt axiale
Zungen bzw. Ansätze 355, die am radial inneren Bereich des
Bauteils 354 angeformt sind. Diese Zungen 355 bilden
gemeinsam mit Gegenkonturen 356 eines vom Bauteil 326b
getragenen scheibenförmigen Ringes eine selbstverriegelnde
axiale Steckverbindung. Die Scheibe 356 ist eben ausgestal
tet und mit dem aus Kunststoff hergestellten Bauteil 326b
über eine axiale Schnappverbindung 357 verbunden.
Die einzelnen Wälzkörper der Rampenvorkehrung der erfin
dungsgemäßen Ausrückvorrichtungen, welche vorzugsweise durch
drei Kugeln gebildet werden, können in vorteilhafter Weise
über einen sogenannten Käfig in Umfangsrichtung relativ
zueinander in einer definierten Lage gehalten werden. Eine
derartige winkelmäßige Positionierung der Wälzkörper relativ
zueinander verhindert, daß die Kugeln relativ zueinander
ihre Winkelposition verändern. Dadurch wird gewährleistet,
daß die die Abwälzbahnen der Rampenvorkehrung tragenden
Bauteile in bezug auf die Rotationsachse der Getriebeein
gangswelle relativ zueinander nicht abkippen können.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebe
ne Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt ins
besondere auch Varianten, die durch Kombination von in
Verbindung mit der vorliegenden Erfindung und den vor
erwähnten Patentanmeldungen beschriebenen Merkmalen bezie
hungsweise Elementen sowie Funktionsweisen gebildet werden
können. Weiterhin können einzelne, insbesondere in Ver
bindung mit den Figuren beschriebenen Merkmale beziehungs
weise Funktionsweisen für sich alleine genommen eine
selbständige Erfindung darstellen. Die Anmelderin behält
sich also vor, noch weitere bisher nur in der Beschreibung
offenbarte Merkmale von erfindungswesentlicher Bedeutung zu
beanspruchen.
Claims (41)
1. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung, insbesondere für
eine zwischen einem Motor und einem Getriebe vorzuse
hende Reibungskupplung, mit einem Ausrücklager zur
Betätigung der Kupplungsbetätigungsmittel, das Ausrück
lager von einem getriebeseitig vorzusehenden Trägerteil
getragen ist, auf dem Trägerteil wenigstens ein Stütz
mittel vorgesehen ist, welches unter Zwischenschaltung
eines gegenüber dem Trägerteil axial verlagerbaren und
verdrehbaren Betätigungselementes für das Ausrücklager
die auf letzteres einwirkende Betätigungskraft abstützt,
wobei zwischen dem Stützmittel und dem gegenüber diesem
verdrehbaren Betätigungselement eine Rampenvorkehrung
zur axialen Verlagerung des Betätigungselementes vor
gesehen ist, weiterhin im Kraftfluß zwischen den vom
umlaufenden Lagerring des Ausrücklagers getragenen, zur
Anlage an den Kupplungsbetätigungsmitteln bestimmten
Betätigungsbereichen und dem Trägerteil eine Ausgleichs
vorkehrung vorhanden ist, mittels der die über die
Lebensdauer der Reibungskupplung auftretende axiale
Verlagerung der von der Ausrückvorrichtung beaufschlag
ten Bereiche der Kupplungsbetätigungsmittel zumindest
annähernd ausgleichbar ist.
2. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Ausgleichsvorkehrung zwischen dem
Trägerteil und dem darauf vorgesehenen Stützmittel
angeordnet ist.
3. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stützmittel axial
gegenüber dem Trägerteil verlagerbar ist.
4. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stützmittel drehfest mit
dem Trägerteil ist.
5. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil einen zylin
drischen Ansatz aufweist, auf dem das ringförmige Stütz
mittel axial gleitbar aufgenommen ist.
6. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich
net, daß das ringförmige Stützmittel an seinem radial
inneren Bereich einen hülsenformigen axialen Ansatz
aufweist, der auf dem Trägerteil geführt ist.
7. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Stützmittel im Kraftfluß
zwischen dem Betätigungselement und der Ausgleichsvor
kehrung vorgesehen ist.
8. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Betätigungselement
das Ausrücklager vorgesehen ist.
9. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rampenvorkehrung zumin
dest durch am Stützmittel vorgesehene Auflauframpen, die
mit am Betätigungselement vorgesehenen Gegenauflaufram
pen zusammenwirken, gebildet ist.
10. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich
net, daß zwischen den Auflauframpen und den Gegenauf
lauframpen Wälzkörper vorgesehen sind.
11. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgleichsvorkehrung
einen Rampenmechanismus aufweist.
12. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Rampenmechanismus in axialer Richtung
der Ausrückvorrichtung ansteigende Nachstellrampen be
sitzt.
13. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rampenmechanismus Auflauframpen
und Gegenauflauframpen umfaßt, die relativ zueinander
verdrehbar sind.
14. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenauflauframpen auf
dem Trägerteil vorgesehen und gegenüber diesem drehfest
sind.
15. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 und 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflauframpen von einem
ringförmigen Bauteil getragen sind, das gegenüber dem
Trägerteil verdrehbar ist.
16. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das die Auflauframpen
aufweisende Bauteil in axialer Richtung gegenüber dem
Trägerteil verlagerbar ist.
17. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 und 16,
dadurch gekennzeichnet, daß das die Auflauframpen
aufweisende ringförmige Bauteil im Kraftfluß zwischen
dem Stützmittel und dem Trägerteil vorgesehen ist.
18. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das die Auflauframpen
aufweisende ringförmige Bauteil unmittelbar das Stütz
mittel axial abstützt.
19. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgleichsvorkehrung
radial innerhalb der zwischen Stützmittel und Betäti
gungselement vorgesehenen Rampenvorkehrung vorgesehen
ist.
20. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß - in axialer Richtung
betrachtet - der radiale Bereich, auf dem die
Ausgleichsvorkehrung vorgesehen ist zumindest im wesent
lichen mit dem ringförmigen radialen Erstreckungsbereich
des Ausrücklagers übereinstimmt.
21. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß um den hülsenförmigen
Bereich des Stützmittels das ringförmige Bauteil der
Ausgleichsvorkehrung vorgesehen ist.
22. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nachstellrampen der
Ausgleichsvorkehrung einen Steigungswinkel besitzen, der
eine Selbsthemmung durch Reibungseingriff der Nach
stellrampen bewirkt.
23. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nachstellrampen einen
Steigungswinkel besitzen zwischen 3 und 15 Grad, vor
zugsweise in der Größenordnung zwischen 4 und 10 Grad.
24. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflauframpen und die
Gegenauflauframpen in Nachstellrichtung über wenigstens
eine Feder relativ zueinander verspannt sind.
25. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Feder eine schraubenfederartige Feder
ist, deren Windungen um das ringförmige Bauteil der Aus
gleichsvorkehrung gelegt sind.
26. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feder über den Rampenmechanismus
der Ausgleichsvorkehrung eine axiale Kraftkomponente auf
das Ausrücklager in Richtung der Kupplungsbetätigungs
mittel bewirkt.
27. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß der für die Rampenvorkehrung
zwischen dem Stützmittel und dem Betätigungselement zu
gelassene Verdrehwinkel begrenzt ist.
28. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verdrehwinkel des
Betätigungselementes derart bemessen ist, daß die durch
die Rampenvorkehrung erzeugbare axiale Verlagerung des
Ausrücklagers dem Soll-Ausrückweg der von der Ausrück
vorrichtung betätigbaren Kupplung entspricht.
29. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß die Relativverdrehung
zwischen dem Stützmittel und dem Betätigungselement
durch im Endbereich der Nachstellrampen vorgesehene
Anschläge begrenzt ist.
30. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Verdrehbegrenzung durch Anlage der
zwischen den Nachstellrampen des Stützmittels und des
Betätigungselementes vorgesehenen Wälzkörper an den
Endbereichen der Nachstellrampen gewährleistet ist.
31. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß der Nachstellweg der Aus
gleichsvorkehrung durch Anschläge begrenzt ist.
32. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Begrenzung zwischen dem ringförmigen
Bauteil der Ausgleichsvorkehrung und dem Trägerteil oder
dem Stützmittel erfolgt.
33. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Stützmittel und
dem Trägerteil eine als Schnappverbindung ausgebildete
axiale Wegbegrenzung vorhanden ist.
34. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorkehrung vorhanden
ist, die bis zum erstmaligen Betätigen einer Kupplung
mittels der Ausrückvorrichtung dem Ausrücklager eine
vorbestimmte, zurückgezogene Position auf dem Trägerteil
gewährleistet.
35. Ausrückvorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekenn
zeichnet, daß über die Vorkehrung der Rampenmechanismus
der Ausgleichsvorkehrung in einer funktionsbereiten Lage
gehalten wird.
36. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 35,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nachstellfunktion der
Ausgleichsvorkehrung erst bei erstmaligem Betätigen
einer Reibungskupplung freigegeben wird.
37. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 36,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorkehrung zwischen dem
Betätigungselement und dem die Auflauframpen tragenden
ringförmigen Bauteil vorgesehen ist.
38. Ausrückvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 37,
zur Betätigung einer Kupplung mit einer Druckplatte, die
drehfest, jedoch axial begrenzt verlagerbar mit einer
Gegendruckplatte verbindbar ist, wobei wenigstens eine
Anpreßfeder die Druckplatte in Richtung einer zwischen
dieser und der Gegendruckplatte einklemmbaren Kupp
lungsscheibe beaufschlagt, wobei die Kupplung eine
zumindest den Verschleiß der Reibbeläge der Kupplungs
scheibe kompensierende Nachstellvorkehrung aufweist, die
eine praktisch gleichbleibende Kraftbeaufschlagung der
Druckplatte durch die Anpreßfeder bewirkt, weiterhin
Betätigungsmittel zum Aus- und Einrücken besitzt, die
von der Ausrückvorrichtung beaufschlagbar sind, wobei in
Abhängigkeit zumindest des Verschleißes der Reibbeläge
die Betätigungsmittel sich in Richtung der Ausrückbewe
gung axial verlagern.
39. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung nach Anspruch 38,
dadurch gekennzeichnet, daß die durch eine Tellerfeder
gebildete Anpreßfeder an einem Kupplungsgehäuse nach Art
eines zweiarmigen Hebels verschwenkbar abgestützt ist,
wobei die Tellerfeder axial in Richtung der zwischen
Tellerfeder und Gehäuse vorgesehenen Abwälzauflage
federbelastet ist, weiterhin der Ausrückkraftverlauf der
Reibungskupplung bei Belagverschleiß derart zunimmt, daß
die durch die Federbelastung erzeugte, der anstehenden
Ausrückkraft entgegenwirkende Kraft überwunden wird.
40. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung nach Anspruch 39,
dadurch gekennzeichnet, daß, über die Lebensdauer der
Kupplung betrachtet, die Betätigungsmittel, wie zum
Beispiel die Tellerfederzungen, wenigstens entsprechend
dem an den Reibbelägen der Kupplungsscheibe auftretenden
Verschleißes axial verlagert werden.
41. Ausrückvorrichtung für eine Kupplung nach einem der
Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gegendruckplatte als mehrteiliges Schwungrad mit inte
griertem Schwingungsdämpfer ausgebildet ist.
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