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DE19707785A1 - Reibungskupplung - Google Patents

Reibungskupplung

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Publication number
DE19707785A1
DE19707785A1 DE19707785A DE19707785A DE19707785A1 DE 19707785 A1 DE19707785 A1 DE 19707785A1 DE 19707785 A DE19707785 A DE 19707785A DE 19707785 A DE19707785 A DE 19707785A DE 19707785 A1 DE19707785 A1 DE 19707785A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
spring
friction clutch
tongues
housing
force
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19707785A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Ludwig Kimmig
Rolf Meinhard
Irene Fallert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schaeffler Technologies AG and Co KG
Original Assignee
LuK Lamellen und Kupplungsbau GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by LuK Lamellen und Kupplungsbau GmbH filed Critical LuK Lamellen und Kupplungsbau GmbH
Priority to DE19707785A priority Critical patent/DE19707785A1/de
Publication of DE19707785A1 publication Critical patent/DE19707785A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D13/00Friction clutches
    • F16D13/58Details
    • F16D13/75Features relating to adjustment, e.g. slack adjusters
    • F16D13/757Features relating to adjustment, e.g. slack adjusters the adjusting device being located on or inside the clutch cover, e.g. acting on the diaphragm or on the pressure plate
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D13/00Friction clutches
    • F16D13/58Details
    • F16D13/70Pressure members, e.g. pressure plates, for clutch-plates or lamellae; Guiding arrangements for pressure members
    • F16D2013/706Pressure members, e.g. pressure plates, for clutch-plates or lamellae; Guiding arrangements for pressure members the axially movable pressure plate is supported by leaf springs

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf Reibungskupplungen zur Verwendung mit einer Kupplungsscheibe, insbesondere solche, bei denen eine den Verschleiß zumindest der Reibbeläge der Kupplungsscheibe kompensierende Nach­ stelleinrichtung vorhanden ist, insbesondere solche, wie sie zum Beispiel durch die DE-A-42 39 291, DE-A-43 06 505, DE-A-42 39 289, DE-A-43 42 390 und DE- A-43 22 677 vorgeschlagen wurden. Bezüglich der Funktion und der möglichen Ausgestaltung von in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendbaren Nachstelleinrichtungen wird daher ausdrücklich auf den Offenbarungsinhalt dieser Schriften Bezug genommen, so daß in der vorliegenden Anmeldung diesbezüglich keine ausführliche Beschreibung erforderlich ist.
Bei derartigen selbstnachstellenden Kupplungen möchte man trotz der verhältnismäßig hohen Anpreßkraft einen sehr niedrigen Ausrückkraftverlauf erzielen, wobei dieser Ausrückkraftverlauf über die Lebensdauer der Kupplung, das heißt insbesondere über den Verschleiß der Kupplungsbeläge, möglichst auf einem gleichbleibenden Niveau, bzw. innerhalb eines bestimmten Toleranz­ bandes, gehalten werden soll. Es sollen also insbesondere zu hohe Kraft­ schwankungen im Ausrückkraftverlauf vermieden werden. Oft soll der Ausrückkraftverlauf auf einem bestimmten Niveau gehalten werden, was insbesondere bei fußbetätigten Reibungskupplungen erwünscht sein kann, da die Bedienungsperson einen bestimmten Widerstand beim Betätigen der Reibungskupplung fühlen muß, um eine einwandfreie Kupplungsbetätigung durchführen zu können. Zur Erreichung eines niederen Ausrückkraftverlaufes bei gleichzeitig hoher Anpreßkraft werden Tellerfedern mit sehr steilem Kraftabfall bevorzugt. Da der Ausrückkraftverlauf zumindest annähernd nach Entlastung der Kupplungsscheibe möglichst geringe Kraftschwankungen aufweisen soll, ist bei derartigen Kupplungen der zur Verfügung stehende Kraft-Weg-Verlauf der Tellerfeder für ein sicheres und vollständiges Auskuppeln mit zusätzlicher Wegreserve für Toleranzen nicht ausreichend gegeben, und zwar vor allem deshalb, weil die Tellerfeder, wie aus der Kennlinie 33 gemäß Fig. 3 ersichtlich ist, nach dem steil abfallenden Verlauf nach relativ kurzem Weg bereits wieder einen sehr steil ansteigenden Verlauf aufweist. Dies bedeutet, daß nachdem die Ausrückkraft zunächst auf einen verhältnismäßig geringen Wert gefallen ist, diese dann einen überaus starken Anstieg erfährt.
Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, die oben geschilderten Nachteile zu vermeiden, das heißt eine Kupplung zu schaffen, die über den vollen Ausrückweg im Bereich der Tellerfederzungen, inklusive der möglichen Toleranzen, und über die Lebensdauer der Reibungskupplung einen möglichst niedrigen und/oder möglichst konstanten Ausrückkraftverlauf aufweist. Es soll auch über den maximal möglichen Ausrückweg und über die Lebensdauer der Kupplung ein unzulässiger oder unerwünschter Kraftanstieg, der die Funktion der Nachstelleinrichtung beeinträchtigen könnte, vermieden werden. Außerdem soll eine Kupplung geschaffen werden, deren Herstellung selbst als auch die Herstellung deren Komponenten einfach und preiswert erfolgen kann, wobei diese Komponenten auch möglichst leicht dimensioniert werden können.
Bei einer Reibungskupplung der eingangs genannten Art, bei der eine von einem Gehäuse getragene Schwenklagerung eine Tellerfeder schwenkbar haltert, welche eine mit dem Gehäuse drehfeste, jedoch axial verlagerbare Druckplatte beaufschlagt, wobei die Kompensationseinrichtung in Abhängigkeit zumindest des an den Reibbelägen der Kupplungsscheibe auftretenden Verschleißes die Tellerfeder in Richtung der Druckplatte verlagert, werden die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegenden Aufgaben unter anderem dadurch gelöst, daß der zur Betätigung der Reibungskupplung erforderliche Kraftverlauf zum Verschwenken der Tellerfeder durch wenigstens ein Federmittel veränderbar ist, welches zumindest über einen Teilbereich desjenigen verbleibenden Ausrückwegbereiches wirksam ist, der wenigstens annähernd ab derjenigen Kupplungsposition beginnt, von der an die Druckplatte die Kupplungsscheibe nicht mehr oder nur noch unwesentlich beaufschlagt, wobei dieses Federmittel keine Axialkraft in Ausrückrichtung der Reibungskupplung auf die Kompensationseinrichtung erzeugt.
Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn die Schwenklagerung auf der dem Gehäuse abgewandten Seite der Tellerfeder eine Schwenkauflage beinhaltet, die von einem Federelement axial in Richtung des Gehäuses beaufschlagt wird, wodurch die Tellerfeder praktisch federnd abgestützt ist. Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn das Federelement - über die Lebensdauer der Reibungskupplung betrachtet - eine Axialkraft auf die Tellerfeder ausübt, die zumindest annähernd der Ausrückkraft entspricht, welche zum Verschwenken der Tellerfeder zum Zeitpunkt des Erreichens der Kupplungsbetätigungsposition, von der an die Druckplatte die Kupplungsscheibe nicht mehr oder nur noch unwesentlich beaufschlagt, erforderlich ist. Das Verhältnis zwischen der Abstützkraft des Federelementes zur vordefinierten Ausrückkraft kann in der Größenordnung zwischen 0,8 und 1,1 liegen, vorzugsweise in der Größenordnung zwischen 0,9 und 1.
In vorteilhafter Weise kann das Federmittel derart in die Kupplung integriert sein, daß dieses die Tellerfeder axial in Richtung gegen das Gehäuse bzw. in Richtung des Bodens eines topfförmigen Gehäuses beaufschlagt. Hierfür kann das Federmittel zwischen dem Gehäuse und der Tellerfeder verspannbar sein, wobei die eine Beeinflussung des Ausrückkraftverlauf der Kupplung bewirkende Verformung des Federmittels erst nach Durchfahren eines bestimmten Anfangsausrückweges erfolgt. In vorteilhafter Weise kann das Federmittel von der Tellerfeder getragen sein, wobei das Federmittel integraler Bestandteil der Tellerfeder sein kann. Das Federmittel oder aber auch ein zusätzliches Federmittel kann auch vom Deckel getragen werden, bzw. am Deckel angelenkt sein, und erst nach Durchfahren eines bestimmten Ausrückweges mit der Tellerfeder zusammenwirken, zum Beispiel durch unmittelbaren Kontakt. Bei einer Ausführungsform, bei der das Federmittel von der Tellerfeder getragen ist, kommt dieses ebenfalls erst nach Durchfahren eines bestimmten Ausrückweges an einem Anschlag zur Anlage, wobei dieser Anschlag in vorteilhafter Weise entweder mittelbar oder unmittelbar vom Gehäuse getragen sein kann, bzw. am Gehäuse vorgesehen ist.
Ein besonders kostengünstiger und einfacher Aufbau kann dadurch gewährleistet werden, daß die Tellerfeder einen als Energiespeicher dienenden ringförmigen Grundkörper besitzt, von dem aus radial nach innen weisende Zungen ausgehen, wobei der überwiegende Teil dieser Zungen über ein Ausrücklager betätigbar ist und der restliche Teil der Zungen das Federmittel bildet. Die das Federmittel bildenden Zungen sind dabei gegenüber den Betätigungszungen elastisch verformbar. Der Kraftverlauf, welcher erforderlich ist, um die elastische Verformung durchzuführen, verändert den Ausrückkraftverlauf der Reibungskupplung.
Eine besonders kostengünstige und einfache Ausgestaltung der Reibungs­ kupplung kann weiterhin dadurch gewährleistet werden, daß die Zungen, welche das Federmittel bilden, zumindest über einen Teilbereich ihrer radialen Erstreckung axial aus der Ebene, bzw. aus dem Niveauverlauf der zum Verschwenken der Tellerfeder dienenden Zungen, herausgebogen sind. Es können also zum Beispiel lediglich die radial inneren Endbereiche der das Federmittel bildenden Zungen axial gegenüber den zur Betätigung bildenden Zungen versetzt sein. Die gegenüber den Betätigungszungen herausgebogenen Zungen können dabei in vorteilhafter Weise axial in Richtung der Druckplatte verformt sein. Dies ist insbesondere bei sogenannten gedrückten Kupplungen, bei denen die Tellerfeder als zweiarmiger Hebel verschwenkbar gelagert ist, vorteilhaft. Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn eine Vorkehrung vorhanden ist, die die Ausrückbewegung bzw. den Ausrückweg der Reibungskupplung begrenzt. Diese Vorkehrung kann einen Begrenzungs­ anschlag umfassen, an dem zumindest die Betätigungszungen bei einem unzulässig hohen Ausrückweg und/oder bei praktisch voll verschlissenen Reibbelägen der Kupplungsscheibe zur Anlage kommen. Dieser Begrenzungs­ anschlag kann weiterhin zur Abstützung und somit zur elastischen Verformung der das Federmittel bildenden Zungen herangezogen werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das den Kraftverlauf zur Betätigung der Reibungskupplung beeinflussende Federmittel keine Axialkraft in Nachstell­ richtung der Verschleißkompensationseinrichtung auf letztere ausübt. Durch eine derartige Ausgestaltung wird gewährleistet, daß das die Tellerfeder abstützende Federelement nicht die von dem Federmittel aufgebrachte Kraft axial abstützen muß, was für die Ausgestaltung der Verschleißkompensationseinrichtung von besonderem Vorteil sein kann.
Der den Ausrückweg begrenzende Anschlag kann in einfacher Weise durch einen ringförmigen, vom Gehäuse getragenen Bereich gebildet sein, an dem zumindest die Betätigungszungen zur Anlage kommen können. Der Anschlag kann gleichzeitig zusammenwirken mit dem Federmittel bzw. mit den das Federmittel bildenden Zungen der Tellerfeder.
Das den Ausrückkraftverlauf der Reibungskupplung beeinflussende Federmittel kann auch vom Gehäuse getragen sein, und lediglich während der Betätigung der Reibungskupplung über die Tellerfeder bzw. die Tellerfederzungen elastisch verformt werden.
Der als Ausrückwegbegrenzung oder als Abstützung für das Federmittel dienende Anschlag kann in vorteilhafter Weise mit dem Gehäuse über radial verlaufende Arme verbunden sein. Der ringförmige Anschlag und die Verbindungsarme können dabei einstückig mit dem Deckel ausgebildet sein. Bei einer derartigen Ausgestaltung können dann die radial nach innen weisenden Tellerfederzungen - in Umfangsrichtung betrachtet - zwischen den Armen aufgenommen sein. Das bedeutet also, daß, in Umfangsrichtung der Tellerfeder betrachtet, zwischen einzelnen Zungen entsprechend breite Schlitze vorhanden sind zur Aufnahme der Arme.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Reibungskupplung mit einem Gehäuse, an dem eine Tellerfeder verschwenkbar abgestützt ist, welche einen ringförmigen, als Energiespeicher dienenden Grundkörper aufweist, von dem aus radial nach innen gerichtete Zungen ausgehen, deren Spitzen zum Betätigen der Reibungskupplung beaufschlagbar sind, wobei einzelne, vorzugsweise gleichmäßig über den Umfang verteilte Zungen in Ausrückrichtung gegenüber den übrigen zur Betätigung dienenden Zungen hervorstehen, wobei ein vom Gehäuse getragener Anschlag vorhanden ist, an dem die vorstehenden Zungen erst nach Durchfahren eines bestimmten Ausrückweges - ausgehend von der eingerückten Position der Reibungskupplung - zur Anlage kommen, wodurch der zum Verschwenken der Tellerfeder erforderliche Kraftverlauf verändert, vorzugsweise erhöht, wird. Die gegenüber den Betätigungszungen axial hervorstehenden Zungen können jeweils lediglich einen Abschnitt aufweisen, der gegenüber den Betätigungszungen hervorstehen. So kann zum Beispiel lediglich der radial innere Endabschnitt bzw. der Zungenspitzenabschnitt der entsprechenden Zungen axial gegenüber den Betätigungszungen hervorstehen.
Anhand der Figuren sei die Erfindung näher erläutert, dabei zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Kupplung,
Fig. 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles II der Fig. 1,
Fig. 3 ein Diagramm mit verschiedenen Funktionskennlinien und die
Fig. 4 bis 6 Schnitte durch weitere Ausgestaltungsformen der Erfindung.
Die in der Fig. 1 und 2 dargestellte Kupplungseinheit bzw. Reibungskupplung 1 besitzt ein aus Blech hergestelltes Gehäuse 2 und eine mit diesem drehfest verbundene, jedoch axial begrenzt verlagerbare Druckscheibe 3. Axial zwischen der Druckscheibe 3 und dem Deckel 2 ist eine Anpreßtellerfeder 4 verspannt, die um eine vom Gehäuse 2 getragene ringartige Schwenklagerung 5 verschwenkbar ist und die Druckscheibe 3 in Richtung einer mit dem Gehäuse 2 fest verbundenen Gegendruckplatte 6, wie zum Beispiel einem Schwungrad, beaufschlagt, wodurch die Reibbeläge 7 der Kupplungsscheibe 8 zwischen den Reibflächen der Druckscheibe 3 und der Gegendruckplatte 6 eingespannt werden.
Die Druckscheibe 3 ist mit dem Gehäuse 2 über in Umfangsrichtung bzw. tangential gerichtete Blattfedern 9 drehfest verbunden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt die Kupplungsscheibe 8 sogenannte Belagfeder­ segmente 10, die einen progressiven Drehmomentaufbau beim Einrücken der Reibungskupplung 1 gewährleisten, indem sie über eine begrenzte axiale Verlagerung der beiden Reibbeläge 7 in Richtung aufeinander zu einen progressiven Anstieg der auf die Reibbeläge 7 einwirkenden Axialkräfte ermöglichen. Es könnte jedoch auch eine Kupplungsscheibe verwendet werden, bei der die Reibbeläge 7 axial praktisch starr auf eine Trägerscheibe aufgebracht wären.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt die Tellerfeder 4 einen die Anpreßkraft aufbringenden ringförmigen Grundkörper 4a, von dem radial nach innen hin verlaufende Betätigungszungen 4b ausgehen. Die Tellerfeder 4 ist dabei derart eingebaut, daß sie mit radial weiter außen liegenden Bereichen die Druckscheibe 3 beaufschlagt und mit radial weiter innen liegenden Bereichen um die Schwenklagerung 5 kippbar ist.
Die Schwenklagerung 5 umfaßt zwei Schwenkauflagen 11, 12, zwischen denen die Tellerfeder 4 axial gehaltert bzw. eingespannt ist. Die auf der Druckscheibe 3 zugewandten Seite der Tellerfeder 4 vorgesehene Schwenkauflage 11 ist axial in Richtung des Gehäuses 2 mittels eines Kraftspeichers 13 kraftbeaufschlagt. Der Kraftspeicher 13 ist durch eine Tellerfeder bzw. durch ein tellerfederartiges Bauteil 13 gebildet, das sich mit radial äußeren Randbereichen 13a am Gehäuse 2 abstützt und mit radial weiter innen liegenden, axial in Richtung der Tellerfeder 4 hochgebogenen, zungenförmigen Abschnitten 13c die Schwenkauflage 11 bildet, welche axial in Richtung der Tellerfeder 4 bzw. des Gehäuses 2 kraftbeaufschlagt ist. Die axial zwischen der Druckscheibe 3 und der Betätigungstellerfeder 4 vor­ gesehene Tellerfeder 13 besitzt weiterhin radial außen an ihrem federnden Grundkörper 13b angeformte Ausleger 13a, die sich an aus dem Gehäuse 2 unmittelbar herausgeformten Abstützbereichen 14 abstützen.
Am Gehäuse 2 sind zur Drehsicherung der Betätigungstellerfeder 4 axial sich erstreckende Zentrierungsmittel in Form von Nietelementen 15 befestigt, die sich axial durch zwischen benachbarten Tellerfederzungen 4b vorgesehenen Ausschnitte erstreckt.
Das tellerfederartige Bauteil bzw. die Tellerfeder 13 ist als Sensorfeder ausgebildet, die über einen vorbestimmten Arbeitsweg, zum Beispiel in der Größenordnung von zumindest 2 bis 5 mm, eine zumindest im wesentlichen annä­ hernd konstante Kraft erzeugen kann. Sofern die Blattfederelemente 9 zwischen dem Gehäuse 2 und der Druckscheibe 3 eine Axialkraft aufbringen, überlagert sich diese mit der von der Sensorfeder 13 aufgebrachten Axialkraft. Bei Blattfeder­ elementen 9, die derart in die Reibungskupplung 1 eingebaut sind, daß sie die Druckscheibe 3 axial in Richtung des Gehäuses 2 bzw. der Tellerfeder 4 beauf­ schlagen, addieren sich die von den Blattfederelementen 9 und von der Sensorfe­ der 13 aufgebrachten Axialkräfte, welche dann eine sogenannte resultierende, auf die Tellerfeder 4 einwirkende Sensorkraft bilden, die der in Richtung des Pfeiles II auf die Zungenspitzen 4c einwirkenden Betätigungs- bzw. Ausrückkraft axial entgegengerichtet ist.
Die gehäuseseitige Schwenkauflage 12 ist über eine Nachstellvorkehrung 16 am Gehäuse 2 abgestützt. Diese Nachstellvorkehrung 16 gewährleistet, daß bei einer axialen Verlagerung der Schwenkauflagen 11 und 12 in Richtung der Druckscheibe 3 bzw. in Richtung der Gegendruckplatte 6 kein ungewolltes Spiel zwischen der Schwenkauflage 12 und dem Gehäuse 2 bzw. zwischen der Schwenkauflage 12 und der Tellerfeder 4 entstehen kann. Dadurch wird gewährleistet, daß keine ungewollten Tot- bzw. Leerwege bei der Betätigung der Reibungskupplung 1 entstehen, wodurch ein optimaler Wirkungsgrad und dadurch eine einwandfreie Betätigung der Reibungskupplung 1 gegeben ist. Die axiale Verlagerung der Schwenkauflagen 11 und 12 erfolgt bei axialem Verschleiß an den Reibflächen der Druckscheibe 3 und der Gegendruckplatte 6 sowie an den Reibbelägen 7. Die Wirkungsweise der automatischen Nachstellung der Schwenklagerung 5 wird noch im Folgenden näher erläutert.
Die Nachstellvorkehrung 16 umfaßt ein federbeaufschlagtes Nachstellelement in Form eines ringartigen Bauteils 17, das in Umfangsrichtung sich erstreckende und axial ansteigende Auflauframpen 18 besitzt, die über den Umfang des Bauteils 17 verteilt sind. Das Nachstellelement 17 ist in die Kupplung 1 derart eingebaut, daß die Auflauframpen 18 dem Gehäuseboden 2a zugewandt sind. Auf seiner den Auflauframpen 18 abgekehrten Seite bildet das Nachstellelement 17 die Schwenkauflage 12.
Der Nachstellring 17 wird durch die axial verlaufenden Bereiche der über den Umfang gleichmäßig verteilten Niete 15 zentriert.
Der Nachstellring 17 stützt sich über seine Auflauframpen 18 an in den Deckelboden 2a eingeprägten Gegenauflauframpen 19 ab. Die die Gegen­ auflauframpen 19 bildenden Deckelanprägungen sind derart ausgebildet, daß diese in Drehrichtung der Kupplung 1 jeweils eine Luftdurchlaßöffnung 20a bilden.
Die Rampen 18, 19 sind in Umfangsrichtung bezüglich ihrer Länge und ihres Aufstellwinkels derart ausgebildet, daß diese zumindest einen Verdrehwinkel des Nachstellringes 17 gegenüber dem Gehäuse 2 ermöglichen, der über die gesamte Lebensdauer der Reibungskupplung 1 eine Nachstellung des an den Reibflächen der Druckscheibe 3 und der Gegendruckplatte 6 sowie an den Reibbelägen 7 auftretenden Verschleißes gewährleistet. Der Aufstellwinkel der Rampen 18, 19 in Umfangsrichtung kann im Bereich von 4 bis 12 Grad liegen. Dieser Winkel ist derart gewählt, daß die beim Aufeinanderpressen der Auflauframpen 18 und der Gegenauflauframpen 19 entstehende Reibung ein Verrutschen zwischen diesen Rampen 18, 19 verhindert, also eine Selbsthemmung vorhanden ist.
Der Nachstellring 17 ist in Umfangsrichtung federbelastet, und zwar in Nachstelldrehrichtung, also in die Richtung, welche durch Auflaufen der Rampen 18 an den Gegenrampen 19 eine axiale Verlagerung des Nachstellringes in Richtung Druckscheibe 3, das bedeutet also in axialer Richtung vom radialen Gehäuseabschnitt 2a weg bewirkt.
Wie in Verbindung mit Fig. 2 ersichtlich ist, wird die Federbelastung des Nachstellringes 17 durch einzelne Schraubenfedern 20 gewährleistet, die sich in Umfangsrichtung des Deckels 2 erstrecken und zwischen dem Nachstellring 17 und dem Gehäuse 2 verspannt sind. Vorzugsweise sind drei derartige Schraubenfedern 20, die gleichmäßig über den Umfang verteilt sind, vorgesehen. Die einzelnen Schraubenfedern 20 sind zur Führung auf Laschen 21 aufgenommen bzw. aufgefädelt, welche einstückig ausgebildet sind mit dem Kupplungsdeckel 2. Der Nachstellring 17 besitzt an seinem Innenumfang radial nach innen weisende Anformungen bzw. Ausleger 23, die radial innen gabel- bzw. U-förmige Abstützbereiche 24 für die Federn 20 bilden.
Die von den Blattfederelementen 9 und der Sensorfeder 13 aufgebrachte resultie­ rende axiale Sensorkraft fängt die auf die Zungenspitzen 4c einwirkende Kupp­ lungsausrückkraft und die durch die Schraubenfedern 20 auf den Nachstellring ausgeübte axiale Nachstellkraft ab. Zumindest bei Freigabe der Reibbeläge 7 ist ein wenigstens annäherndes Gleichgewicht zwischen der durch die Ausrückkraft und die Nachstellkraft auf die Schwenkauflage 11 erzeugten resultierenden Kraft und der auf diese Schwenkauflage 11 ausgeübten resultierenden Sensorkraft vorhanden. Unter Ausrückkraft ist die Kraft zu verstehen, die während der Betätigung der Reibungskupplung 1 auf die Zungenspitzen 4c bzw. auf die Ausrückhebel der Tellerfederkupplung ausgeübt wird. Diese Ausrückkraft kann sich, über den Ausrückweg im Bereich der Zungenspitzen 4c betrachtet, verändern.
Im Neuzustand der Reibungskupplung 1 greifen die die Auflauframpen 18 und Gegenauflauframpen 19 bildenden axialen Erhebungen am weitesten axial ineinander, das bedeutet, daß der Ring 17 und somit auch die Schwenklagerung 5 am weitesten in Richtung Deckelboden 2a verlagert sind.
Die Reibungskupplung 1 besitzt elastisch verformbare zusätzliche Federmittel 26, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 und 2 durch einzelne, sich vom Grundkörper 4a der Tellerfeder 4 radial nach innen erstreckende Zungen 26 gebildet sind. Die Zungen 26 können bezüglich ihrer Kontur ähnlich ausgebildet sein wie die Betätigungszungen 4b, wobei jedoch ihre Zungenspitzen 26c gegenüber den Zungenspitzen 4c in Ausrückrichtung II um einen Betrag 27 axial versetzt sind. Dadurch wird gewährleistet, daß beim Ausrücken der Reibungskupplung 1 aus der in der oberen Hälfte der Fig. 1 dargestellten Lage, die Zungen 26 nach einem Teilbereich 28 des Gesamtausrückweges an dem Anschlagbereich 29 zur Anlage kommen, wie dies in der unteren Hälfte der Fig. 1 dargestellt ist. Bei Fortsetzung der Ausrückbewegung werden die Zungen 4b weiterhin in Richtung des Pfeiles II verschwenkt, wodurch auch der ringförmige Grundkörper 4 in seiner Konizität verändert wird. Da die Gesamtsteifigkeit der Federzungen 26 im Verhältnis zu der Gesamtsteifigkeit der Betätigungszungen 4b wesentlich geringer ist, werden hauptsächlich die Zungen 26 über ihre radiale Erstreckung betrachtet elastisch verformt bzw. verbogen, und zwar so lange, bis das Ausrückwegende erreicht ist.
Im Neuzustand der Reibungskupplung 1 haben dann die Tellerfederzungen 4b und 26 die in der unteren Hälfte der Fig. 1 dargestellten Position relativ zueinander. Die Federmittel bzw. Tellerfederzungen 26 bewirken, daß nach Anlage derselben an dem Anschlagbereich 29, innerhalb des verbleibenden Ausrückwegbereiches, der Ausrückkraftverlauf für die Reibungskupplung 1 im Niveau angehoben werden kann, und zwar entsprechend dem Niveau des Kraftverlaufes der durch Verformung der Zungen 26 erzeugt wird. Die durch die Zungen 26 in die Tellerfeder 4 eingeleitete Axialkraft ist der in Richtung des Pfeiles II wirkenden Ausrückkraft axial entgegengerichtet, so daß sie also die Tellerfeder 4 axial in Richtung des Deckelbodens drängt. Die von den Zungen 26 auf die Tellerfeder 4 ausgeübte Axialkraft wirkt also in die gleiche axiale Richtung, wie die durch die Sensorfeder 13 und gegebenenfalls durch die Blattfedern 9 aufgebrachte, auf die Tellerfeder 4 einwirkende axiale Abstützkraft. Die Federmittel 26 unterstützen also nach einem bestimmten Anfangsausrückweg 28, der im Folgenden noch näher definiert wird, die Wirkung des als Kraftsensor dienenden Kraftspeichers 13, sowie gegebenenfalls der Blattfedern 9. Dadurch wird ab der Anlage der Zungenspitzen 26c an dem Anschlagbereich 29 die auf den Nachstellring 17 einwirkende Einspannkraft erhöht, und zwar im Vergleich zu einer Reibungskupplung ohne solche Federmittel 26. Es wird also durch die Zungen 26 keine Axialkraft in Nachstellrichtung II der Nachstellvorkehrung 16 auf letztere eingeleitet.
Durch den auch als Wegbegrenzungsmittel dienenden Anschlag 29 kann ein unzulässig großer Ausrückweg der durch die Tellerfederzungen 4b gebildeten Kupplungsausrückmittel verhindert werden. Der vom Gehäuse 2 getragene bzw. gebildete Anschlag begrenzt den Verschwenkweg bzw. Verschwenkwinkel der Tellerfeder 4 durch axiales Abstützen der Tellerfederzungen 26 und 4b.
Durch entsprechende Ausgestaltung der Federmittel 26 bezüglich ihrer Elastizität sowie Anzahl kann also die gewünschte Weg-Kraft-Charakteristik, welche zum Betätigen der Reibungskupplung 1 erforderlich ist, realisiert werden. Hierfür kann es zweckmäßig sein, wenn mindestens zwei, vorzugsweise drei, gleichmäßig über den Umfang der Tellerfeder 4 verteilte Zungen 26 vorgesehen werden. Für manche Anwendungsfälle kann es auch zweckmäßig sein, wenn mehr als drei derartige Zungen 26 vorhanden sind.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Wegbegrenzungsmittel 29 durch einen, durch die radial inneren Abschnitte des Deckels 2 gebildeten ringförmigen Anschlagbereich 29 gebildet, an dem die Zungenspitzen 26c und 4c nach einem vorbestimmten Axialweg 28 bzw. 27 + 28 zur Anlage kommen. Der ringförmige Anschlagbereich 29 ist derart ausgebildet, daß er zumindest annähernd auf dem Ausrückdurchmesser der Tellerfederzungen liegt, also demjenigen Durchmesser, auf dem das Ausrücklager zur Anlage an den Tellerfederzungen 4b kommt. Der Anschlagbereich 29 ist axial zwischen der Tellerfeder 4 und der Druckscheibe 3 angeordnet.
Der ringförmige Anschlagbereich 29 ist über radial verlaufende Rippen bzw. Stege 30 mit dem Deckelkörper 2 verbunden. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sechs derartige Stege vorgesehen. Für manche Anwendungsfälle können jedoch auch lediglich drei derartige Stege vorhanden sein. Bei Kupplungsausführungen, bei denen besonders große Ausrückkräfte erforderlich sind, können auch mehr Stege, zum Beispiel neun, vor­ gesehen werden.
Die Stege 30 verlaufen ausgehend vom Deckelboden 2a bzw. vom Deckelkörper 2 radial nach innen und axial geneigt in Richtung der Druckscheibe 3 bzw. der Kupplungsscheibe 8. Der Anschlagbereich 29 ist gegenüber dem Deckelboden 2a axial in den Deckelraum versetzt. Die Federzungen 4b greifen durch die zwischen dem ringförmigen Anschlagbereich 29, dem radial weiter außen liegende Deckelboden 2a und den Verbindungsrippen 30 gebildeten Öffnungen 31. Wie aus Fig. 2 zu entnehmen ist, bilden die Tellerfederzungen 4b und 26 Dreier­ gruppen, die jeweils einer Öffnung bzw. Ausnehmung 31 zugeordnet sind. Zwischen den einzelnen Dreiergruppen sind Schlitze vorgesehen zur Aufnahme der Stege 30.
Das Einfädeln der Tellerfederzungen 4b und 26 in die Öffnungen 31 erfolgt während der Montage der Reibungskupplung 1. Hierfür besitzt die Tellerfeder 4 im entspannten Zustand im Bereich der Zungenspitzen einen Innendurchmesser, der größer ist als der Außendurchmesser des ringförmigen Anschlagbereiches 29. Dadurch kann die Tellerfeder 4, zumindest im vollständig entspannten Zustand, mit ihren Tellerfederzungen 4b und 26 in die Öffnungen 31 des Deckels 2 axial eingeschoben werden. Bei auf ein Schwungrad 6 montierter Reibungskupplung 1 weist die Tellerfeder 4 ihre Betriebslage auf, und die Zungenspitzen 4c, 26c begrenzen einen Innendurchmesser, der kleiner ist als der Außendurchmesser des Anschlagbereiches 29.
Der axial begrenzte, maximal mögliche Betätigungsweg 27 + 28 ist derart dimensioniert, daß die Kupplung 1 nach Erreichen des maximal zulässigen Verschleißes an den Belägen 7 wenigstens noch den vollen Sollausrückweg, der für die einwandfreie Funktion, also ein einwandfreies Trennen des Kupp­ lungsaggregates 1 erforderlich ist, aufweist. Die Kupplung 1 bzw. die einen automatischen Belagverschleißausgleich in der Kupplung gewährleistende Sensorfeder 13, die Tellerfeder 4 und die Nachstellvorkehrung 16 sind derart ausgelegt, daß im Neuzustand der Reibungskupplung 1 ein fehlerhaftes axiales Verstellen der Schwenklagerung 405 selbst beim vollständigen Durchfahren des Weges 27 + 28 nicht auftritt.
Im folgenden sei anhand eines Zahlenbeispiels die Wirkungsweise bzw. das Zusammenspiel zwischen dem Anschlagbereich 29 und den Tellerfederzungen 4b erläutert bzw. demonstriert:
Der vorgeschriebene Ausrückweg der Reibungskupplung 1 beträgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Toleranzen 8,4 bis 9 mm. Die Kupplung 1 ist so ausgelegt, daß im Neuzustand ein fehlerhaftes axiales Verstellen der Schwenk­ lagerung 5 erst bei Ausrückwegen oberhalb 13 mm möglich wäre. Der Anschlag 29 ist derart ausgebildet bzw. positioniert, daß im Neuzustand der Reibungskupplung, die eventuell am Anschlag 29 aufgrund einer Fehlfunktion des auf die Zungenspitzen 4c einwirkenden Ausrücksystems zur Anlage kommenden Bereiche, nämlich die Zungenspitzen 4c, einen axialen Weg 27 + 28 von etwa 11,5 mm zurücklegen können. Bei Anlage der Tellerfederzungen 4b an dem Anschlag 29 und Aufbringung einer überschüssigen Ausrückkraftanteils kann der Deckel nochmals um etwa 0,5 mm axial einfedern, so daß insgesamt ein maximaler axialer Weg an den Zungenspitzen 4c von 12 mm möglich ist.
Unter der Annahme, daß an den Belägen 7 ein maximaler Belagverschleiß von 2,5 mm möglich ist, wird über die Lebensdauer der Reibungskupplung 1 die Tellerfeder durch axiale Verlagerung ihrer Schwenklagerung 5 um diese 2,5 mm in Richtung Kupplungsscheibe 8 verlagert. Der maximal mögliche Ausrückweg 27 + 28 reduziert sich somit von circa 11,5 mm auf etwa 9 mm, so daß die Kupplung am Ende ihrer Lebensdauer noch innerhalb der geforderten Ausrückwegtoleranz von 8,4 bis 9 mm liegt. Es ist sogar noch eine Reserve von 0,6 mm vorhanden.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Kupplungseinheit 1 besitzt weiterhin eine Vorkehrung bzw. Mittel 22, die während des Betriebes der Kupplungseinheit 1 wenigstens in Teilbereichen des Drehzahlbereiches, in dem die Kupplungseinheit 1 während der Nutzung rotiert, eine axiale Abstützkrafterhöhung auf die Tellerfeder 4 bewirken. Durch diese Abstützkrafterhöhung kann verhindert werden, daß infolge von zumindest in einem bestimmten Drehzahlabschnitt auf­ tretenden Störfaktoren beim Betätigen der Kupplungseinheit 1 eine unzulässige Nachstellung aufgrund eines unerwünschten, nicht auf einen Verschleiß der Reibbeläge 7 zurückzuführenden axialen Ausweichens bzw. Nachgebens der mit der Schwenkauflage 11 zusammenwirkenden Sensorvorkehrung in Form der Sensorfeder 13.
Die fliehkraftabhängigen Mittel 22 sind durch an der Außenperipherie der Sensortellerfeder 13 angeformte und axial in Richtung des Deckels 2 hoch­ gestellte Zungen 22 gebildet. Bei rotierender Kupplungseinheit 1 wird infolge der auf die Zungen 22 einwirkenden Fliehkraft eine Kraft erzeugt, die sich der von der Sensorfeder 13 infolge ihrer Vorspannung aufgebrachten Kraft überlagert, also addiert, wodurch die Abstützkraft für die Betätigungstellerfeder 4 im Bereich der Schwenkauflage 11 vergrößert wird. Die Zunahme der Abstützkraft kann durch Abstützung der Zungen 22 am Gehäuse 2 begrenzt werden.
Der Abstand 28 zwischen den Zungenspitzen 26c und dem Anschlag 29 ist derart bemessen, daß - bei einem Ausrückvorgang der Reibungskupplung 1 - die Zungenspitzen 26c der um die Schwenklagerung 5 verschwenkten Tellerfeder 4 erst nach einem Verschwenkwinkel bzw. einem Ausrückweg am Anschlag 29 zur Anlage kommen, der zumindest annähernd einer Freigabe der Kupplungsscheibe 8 entspricht. Unter Freigabe der Kupplungsscheibe 8 bzw. der Reibbeläge 7 ist der Betätigungszustand der Reibungskupplung 1 zu verstehen, bei dem die Reibbeläge 7 praktisch nicht mehr zwischen den Reibflächen der Druckscheibe 3 und der Gegendruckscheibe 6 eingespannt sind, also der Zustand der Reibungskupplung 1, bei dem praktisch kein Drehmoment von der Gegendruckplatte 6 auf die Kupplungsscheibe 8 übertragen werden kann. In diesem Betätigungszustand der Reibungskupplung 1 sind die Belagfe­ dersegmente 10 zumindest annähernd voll entspannt. Der Abstand 28 kann vorzugsweise derart bemessen sein, daß die Zungenspitzen 26c an dem Anschlag 29 kurz nach Freigabe der Reibbeläge 7 zur Anlage kommen. Die Tellerfederzungen 26 dienen als Kompensationsfederelemente, die den Ausrück­ kraftverlauf der Reibungskupplung 1 zumindest nach Freigabe der Kupp­ lungsscheibe 8, an die gewünschte Weg-Kraft-Charakteristik anpassen. Durch entsprechende Auslegung der Kompensationsfederelemente 26 kann zumindest in dem nach der Freigabe der Reibbeläge 7 verbleibenden Ausrückweg oder einen Teilbereich dieses Ausrückweges der Ausrückkraftverlauf "linearisiert" bzw. angehoben werden, wodurch über diesen verbleibenden Restausrückweg die auf­ zubringende Ausrückkraft praktisch konstant gehalten werden kann oder aber zumindest die Veränderung bzw. die Bandbreite der Ausrückkraft über diesen Weg wesentlich verringert werden kann.
Im Zusammenhang mit den im Diagramm gemäß Fig. 3 eingetragenen idealisier­ ten Kennlinien sei nun die Funktionsweise der vorbeschriebenen Reibungs­ kupplung 1 näher erläutert.
Die Linie 33 in Fig. 3 stellt den sich - in Abhängigkeit der Konizitätsveränderung der Tellerfeder 4 und unter Berücksichtigung der von den Blattfederelementen 9 aufgebrachten Kraft - ergebenden resultierenden Axialkraftverlauf dar, und zwar bei Verformung der Tellerfeder 4 zwischen zwei Abstützungen, deren radialer Abstand dem radialen Abstand zwischen der Schwenklagerung 5 und dem radial äußeren Abstützdurchmesser 3a an der Druckscheibe 3 entspricht. Aus der Abszisse ist der relative Axialweg zwischen den beiden Auflagen und auf der Ordinate die von der Tellerfeder 4 und den Blattfederelementen 9 erzeugte resultierende Kraft entnehmbar. Der Punkt 34 repräsentiert die Einbaulage der Tellerfeder 4 bei geschlossener Kupplung 1, also die Lage, bei der die Tellerfeder 4 für die entsprechende Einbaulage die maximale Anpreßkraft auf die Druck­ scheibe 3 ausübt. Der Punkt 34 kann durch Änderung der konischen Einbaulage der Tellerfeder 4 entlang der Linie 33 nach oben oder nach unten verschoben werden.
Die Linie 35 stellt die von den Belagfedersegmenten 10 aufgebrachte axiale Spreizkraft, welche zwischen den beiden Reibbelägen 7 wirkt, dar. In dieser Kennlinie sind weiterhin alle Federwirkungen, die gleichartig wie die Belagfe­ derung wirksam sind, enthalten, wie z. B. Deckelelastizität, Elastizität der Schwenklagerung oder gegebenenfalls elastische Mittel zwischen Tellerfeder und Druckplattenauflage oder dergleichen. Diese axiale Spreizkraft wirkt der von der Tellerfeder 4 auf die Druckscheibe 3 ausgeübten Axialkraft entgegen. Vorteilhaft ist es, wenn die für die maximal mögliche elastische Verformung der Federseg­ mente 10 erforderliche Axialkraft wenigstens der von der Tellerfeder 4 auf die Druckscheibe 3 in eingerücktem Zustand der Reibungskupplung 1 ausgeübten Kraft entspricht. Beim Ausrücken der Reibungskupplung 1 entspannen sich die Federsegmente 10, und zwar über den Weg 36. Über diesen auch einer entspre­ chenden axialen Verlagerung der Druckscheibe 3 entsprechenden Weg 36 wird der Ausrückvorgang der Kupplung 1 unterstützt, das bedeutet also, daß eine geringere maximale Ausrückkraft aufgebracht werden muß, als diejenige, welche dem Einbaupunkt 34 bei Nichtvorhandensein der Belagfedersegmenten 10 ent­ sprechen würde. Bei Überschreitung des Punktes 37 werden die Reibbeläge 7 durch die Druck-scheibe 3 freigegeben, wobei aufgrund des degressiven Kennlinienbereiches der Tellerfeder 4 die dann noch aufzubringende Ausrückkraft erheblich verringert ist gegenüber der, welche dem Punkt 34 entsprechen würde. Die Ausrückkraft für die Kupplung 1 würde ohne die Kompensationszungen 26 solange abnehmen, bis der Punkt 38 erreicht ist. Bei Überschreitung des Punktes 38 in Ausrückrichtung nimmt die Ausrückkraft wieder zu.
In Fig. 3 ist weiterhin der Ausrückkraftverlauf 39 eingetragen, der zum Ausrücken der Reibungskupplung 1 im Bereich der Zungenspitzen 4c aufgebracht werden muß. Die voll ausgezogene Linie 39 entspricht dabei demjenigen Ausrückkraftverlauf, welcher ohne die Zungen 26 entstehen würde. Der im Bereich der Zungenspitzen 4c erforderliche Ausrückweg ist gegenüber dem axialen Weg der Tellerfeder im Bereich des Auflagedurchmessers 3a bzw. dem Weg der Druckscheibe 3 um die Hebelübersetzung der Tellerfeder 4 und die Durchbiegung der Zungen 4b entsprechend vergrößert. Diese Tellerfeder- bzw. Hebelübersetzung entspricht in etwa dem Verhältnis des radialen Abstandes zwischen Schwenkauflage 11 und Betätigungs- bzw. Anlagedurchmesser 4d zum radialen Abstand zwischen Schwenkauflage 11 und Abstützdurchmesser 3a zwischen Tellerfeder 4 und Druckscheibe 3. Dieses Übersetzungsverhältnis liegt in den meisten Fällen in einer Größenordnung zwischen 3 : 1 bis 5 : 1. Der Verlauf der Ausrückkraft bezogen auf den Betätigungsdurchmesser 4d im Bereich der Zungenspitzen 4c ist entsprechend diesem Übersetzungsverhältnis gegenüber dem zugeordneten Kraftverlauf bezogen auf den entsprechenden Bereich der Federkennlinie 33 verringert.
In Fig. 3 ist weiterhin der Lüftweg 40 der Druckscheibe 3 bezogen auf die Tel­ lerfederkennlinie 33 eingetragen. Der Endpunkt des Lüftweges 40, bzw. des Gesamtausrückweges 41, bezogen auf die Druckscheibe 3 ist auf der Kennlinie 33 der Tellerfeder 4 mit 42 gekennzeichnet.
Der Lüftweg 40 bzw. der Ausrückweg 41 ist üblicherweise derart ausgelegt, daß selbst beim Erreichen des vollen Ausrückweges in der Reibungskupplung 1, die dem Endpunkt 42 des Ausrückweges 41 entsprechende Ausrückkraft kleiner ist als die dem Punkt 37 entsprechende Ausrückkraft. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn keine Kompensationsfedermittel 26 vorhanden sind, um eine ungewollte Nachstellung in der Nachstellvorkehrung 16 zu vermeiden.
Durch Verwendung erfindungsgemäßer Kompensationsfedermittel 26 kann jedoch am Ende des vollen Ausrückweges die anstehende Ausrückkraft auch größer sein als die dem Punkt 37 entsprechende Kraft. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die erfindungsgemäße Kompensationsfedermittel 26 auf die Tellerfeder 4 entweder mittelbar oder unmittelbar eine axiale Kraft ausüben können, welche der von der Sensorfeder 13 auf die Tellerfeder 4 ausgeübten Kraft parallelgeschaltet ist und somit diese unterstützt.
Wie aus dem, auf den Ausrückdurchmesser 4d im Bereich der Zungenspitzen 4c bezogenen, durch die ausgezogene Linie 39 repräsentierten Ausrückkraftverlauf zu entnehmen ist, ist ohne die Wirkung der Zungen 26 nach der Freigabe der Reibbeläge 7 durch die Druckscheibe 3 eine wesentliche Kraftveränderung um Ausrückkraftverlauf vorhanden. Bezogen auf den durch die durchgezogene Linie 39 repräsentierten Ausrückkraftverlauf ist eine maximale Ausrückkraft 43 und eine minimale Ausrückkraft 44 vorhanden. Diese wesentliche Veränderung ist nachteilig, da im Bereich der Zungenspitzen 4c eine genaue Dosierung des Ein- und Ausrückweges zumindest im Bereich des dem Lüftweg 40 entsprechenden Ausrückwegabschnittes schwierig ist, dies sowohl bei fußbetätigten als auch bei über einen Stellmotor betätigten Reibungskupplungen. Die erhebliche Ausrückkraftveränderung innerhalb des Lüftweges 40 ist auch auf dem durch die Punkte 37, 38, 42 verlaufenden Kurvenabschnitt der Kennlinie 33 ersichtlich. Um den vorerwähnten Nachteil zu vermeiden, bzw. um einen gewünschten Ausrück­ kraftverlauf zumindest über den erforderlichen Lüftweg 40 der Druckscheibe 3 zu erhalten, sind die zusätzlichen Federmittel in Form von axial herausgebogenen Zungen 26 vorgesehen. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel verursacht eine Verbiegung der Zungen 26 axial in Richtung der Zungen 4b eine Kraft-Weg- Kennlinie gemäß der strichlierten Linie 45. Entsprechend der Bemessung des Abstandes 28 bzw. des Abstandes 27 können die Zungen 26 entweder zumindest annähernd über den gesamten Lüftweg 40 bezogen auf die Druckscheibe 3 wirksam sein oder aber auch nur über einen Teilabschnitt dieses Lüftweges 40. Unter Lüftweg ist der Weg zu verstehen, welcher die Druckscheibe 3 nach Freigabe der Reibbeläge 7 bei Betätigung der Reibungskupplung noch axial zurücklegen soll. Zweckmäßig ist es, wenn die Wirkung der Zungen 26 erst etwas versetzt gegenüber dem Punkt 37 zur Wirkung kommt. Auf der Kennlinie 43 ist der dem Punkt 37 zugeordnete Punkt mit 46 gekennzeichnet. Der Ausrückkraftverlauf bezogen auf den Betätigungsdurchmesser 4d, welcher sich durch Überlagerung bzw. Addition der Federcharakteristik 45 der Zungen 26 und der normalen Ausrückkraftcharakteristik gemäß der Linie 43 ergibt, ist strichpunktiert dargestellt und mit 47 gekennzeichnet. Dieser Verlauf 47 setzt beim Punkt 48 ein. Dies ist der Punkt, bei dem die Zungen 26 zur Anlage an dem Anschlagbereich 29 kommen. Die als Kompensationsfedermittel dienenden Zungen 26 bewirken, daß zumindest nach Freigabe der Reibbeläge 7 durch die Druckscheibe 3 der Verlauf der zum Ausrücken der Reibungskupplung 1 erforderliche Kraftverlauf angehoben wird. Weiterhin kann durch die Wirkung der Zungen 26 eine Reduzierung der auftretenden Variation im Ausrückkraftverlauf erzielt werden, und zwar bezogen auf einen Ausrückkraftverlauf ohne diese Zungen 26.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel kommen die Zungen 26 gleichzeitig zur Wirkung. Es kann jedoch auch zweckmäßig sein, wenn derartige Zungen 26 zeitlich versetzt verformt werden, wodurch der Ausrückkraftverlauf entsprechend moduliert werden kann. Weiterhin können die Federzungen 26 bzw. andere Federmittel, welche die Aufgabe der Zungen 26 übernehmen oder ergänzen bzw. unterstützen, derart ausgestaltet werden, daß sie anstatt einer linearen Kraft-Weg- Charakteristik 45 zu besitzen, eine andere Charakteristik aufweisen, wie z. B. eine progressiv oder degressiv verlaufende Charakteristik.
Bezüglich der genauen Funktionsweise der Nachstelleinrichtung 16 sowie weitere Auslegungskriterien für die einzelnen Kraftspeicher bzw. Federn, wie insbesondere die Tellerfeder 4, die Sensorfeder 13, die Blattfedern 9 und die Federn 20, wird auf den Offenbarungsinhalt der DE-OS 44 18 026 verwiesen, der als in die vorliegende Anmeldung integriert zu betrachten ist. In dieser DE-OS ist insbesondere in Zusammenhang mit den in den Fig. 84, 85, 86 und 89 dargestellten Kennlinien das Zusammenspiel der einzelnen Federelemente näher erläutert.
Aus der unteren Hälfte der Fig. 1 ist erkennbar, daß aufgrund der Tatsache, daß die Tellerfeder in Abhängigkeit des an den Reibbelägen 7 auftretenden Verschleißes in Richtung der Druckscheibe 3 verlagert wird, die Durchbiegung der Zungen 26 über die Lebensdauer der Reibungskupplung zunimmt. Diese Zunahme wird jedoch teilweise dadurch gemildert, daß im Kontaktbereich zwischen den Zungenspitzen 26c und dem Anschlag 29 über die Lebensdauer der Reibungskupplung Verschleiß entsteht. Wie bereits angedeutet, kann bei Bedarf diese Zunahme durch Verwendung von Federmitteln mit einer degressiven Weg- Kraft-Charakteristik zumindest teilweise kompensiert werden.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsvariante sind anstelle der Zungen 26 getrennte Federmittel 126 vorgesehen, welche über Verbindungselemente in Form von Nieten 127 mit der Tellerfeder 104 fest verbunden sind. Die Federelemente 126 können durch einzelne blattfederartige Elemente gebildet sein oder aber durch ein ringförmiges Element, welches mehrere radial nach innen weisende elastische verformbare Zungen 126a besitzt. Es kann jedoch auch ein membranartiges Bauteil 126 verwendet werden, das lediglich im Bereich der Arme 130, welche den Anschlagbereich 129 mit dem Boden 102a des Deckels 102 verbinden, radial geschlitzt ist. In Fig. 4 ist die Tellerfeder 104 in einer teilweise in Ausrückrichtung verschwenkten Position dargestellt, und zwar in einer solchen, bei der die zusätzlichen Federelemente 126 anfangen zu wirken. Die Druckscheibe 103 ist jedoch in der Lage dargestellt, welcher der voll eingerückten Reibungskupplung 101 entspricht. Aus diesem Grunde ist zwischen dem radial äußeren Bereich 104b des ringförmigen Tellerfedergrundkörpers 104a und den Nocken 103b der Druckscheibe 103 einnormalerweise nicht auftretendes Spiel vorhanden.
Bei der Ausführungsvariante gemäß Fig. 5 ist ein den Ausrückkraftverlauf der Reibungskupplung 201 beeinflussendes Federelement 226 vorgesehen, welches einen ringartigen Grundkörper 226a besitzt, von dem aus radial nach innen gerichtete Zungen 226b ausgehen. Beim Verschwenken der Tellerfeder 204 kommen zumindest einzelne der Betätigungszungen 204b an Zungen 226b zur Anlage, so daß bei Fortsetzung des Ausrückweges das Federelement 226, welches sich radial außen an Abstützbolzen 215 abstützt, ebenfalls verschwenkt wird. Dadurch beeinflußt die parallel zu Haupttellerfeder 204 geschaltete Tellerfeder 226 den Ausrückkraftverlauf der Reibungskupplung 201. Diese Beeinflussung wirkt im Sinne einer Erhöhung des Kraftniveaus des Ausrückkraftverlaufes. Das Bauteil 226 könnte auch membranartig ausgebildet sein, das bedeutet also einen praktisch geschlossenen ringförmigen Außenrand und Innenrand besitzen. Lediglich im Bereich der Arme 230 müßte entsprechende radiale Schlitze zur Aufnahme dieser Arme vorgesehen werden. In Fig. 5 ist die Tellerfeder 204 in der Position A dargestellt, welche der voll eingerückten Reibungskupplung 201 entspricht. In der oberen Hälfte der Fig. 5 ist weiterhin durch die Position B die Stellung der Tellerfeder 204 dargestellt, welche annähernd dem ausgerückten Zustand der neuen Kupplung 201 entspricht. Der zwischen den Zungenspitzen 226c und dem Anschlag 229 verbleibende Spalt bzw. Abstand 228a entspricht dem Betrag, um den die Tellerfeder 204 über die Lebensdauer der Reibungskupplung 201 axial nach links verlagert werden kann, um zumindest den an den Reibbelägen der entsprechenden Kupplungsscheibe auftretenden Verschleiß auszugleichen und damit einen konstanten Betriebspunkt im eingerückten Zustand der Reibungskupplung 201 für die Tellerfeder 204 sicherzustellen.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 6 unterscheidet sich gegenüber derjenigen gemäß Fig. 5 durch die Abstützung des Federelementes bzw. der Feder­ elemente 326 am Deckel 302. Das Federelement 326 besitzt im radial äußeren Bereich Ausnehmungen, durch welche sich Nietzapfen 315a der Niete 315 hindurcherstrecken. Die Wirkung der Elemente 226, 326 ist ähnlich wie die der Zungen 26, wobei jedoch durch die Möglichkeit der Verwendung von tellerfederartigen bzw. membranartigen Elementen 226 bzw. 326 auch ein nicht linearer Kraft-Weg-Verlauf realisiert werden kann, welcher sich dem rein zum Verschwenken der Tellerfeder 204 bzw. 304 erforderlichen Ausrückkraftverlauf überlagert.
In Fig. 1 ist, strichliert und mit 426 gekennzeichnet, eine weitere Aus­ führungsform dargestellt. Anstelle der Zungen 26, welche dann den gleichen Verlauf aufweisen können wie die Zungen 4b, ist ein membranartiges oder tel­ lerfederartiges Element 426 vorgesehen, das gegenüber dem Deckel 2 über den ringförmigen Anschlag 29 zentriert gehaltert ist und nach einem bestimmten Ausrückweg aus der eingekuppelten Position der Kupplung 1 an den Zungen 4b zur Anlage kommt, so daß bei Fortsetzung des Ausrückvorganges das Element 426 elastisch verformt wird.
Die erfindungsgemäßen Ausführungsformen haben den Vorteil, daß die zum Betätigen der Kompensationsmittel 26, 226, 326, 426 erforderliche zusätzliche Kraft sich nicht auf die Nachstelleinrichtung 16 bzw. Sensorfeder 13 nachteilig auswirkt, und zwar weil die durch die Kompensationsfedern 26,126, 226, 326, 426 auf die Tellerfeder 4, 104, 204, 304, erzeugte Axialkraft der Ausrückkraftrichtung gemäß II der Fig. 1 entgegengerichtet ist, also in bezug auf die entsprechende Tellerfeder 4,104, 204, 304 in die gleiche axiale Richtung wirkt, wie die durch die Sensorfeder 13 und/oder die Blattfedern 9 auf diese Tellerfeder 4, 104, 204, 304 ausgeübte Axialkraft. Man ist also bezüglich des Kraft-Weg-Verlaufes der Kompensationsfedermittel 26, 126, 226, 326, 426 verhältnismäßig frei. Insbesondere kann gemäß der Erfindung die nach Freigabe der Kupplungsscheibe 8 auftretende maximale Ausrückkraft auch größer werden als die durch die Sensorfeder 13 und/oder Blattfedern 9 auf die Tellerfeder 4 ausgeübte axiale Abstützkraft bzw. Sensorkraft. Es wird also durch die Erfindung zumindest bei Freigabe der Kupplungsscheibe 8 die Wirkung der Sensorfeder bzw. der resultierenden Sensorkraft unterstützt durch die Kompensations­ federmittel 26, 126, 226, 326, 426.
Die mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche sind Formulierungsvor­ schläge ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Patentschutzes. Die Anmelderin behält sich vor, noch weitere, bisher nur in der Beschreibung und/oder Zeichnungen offenbarte Merkmale zu beanspruchen.
In Unteransprüchen verwendete Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rück­ bezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Die Gegenstände dieser Unteransprüche bilden jedoch auch selbständige Erfindungen, die eine von den Gegenständen der vorhergehenden Unter­ ansprüche unabhängige Gestaltung aufweisen.
Die Erfindung ist auch nicht auf die Ausführungsbeispiele der Beschreibung beschränkt. Vielmehr sind im Rahmen der Erfindung zahlreiche Abänderungen und Modifikationen möglich, insbesondere solche Varianten, Elemente und Kom­ binationen und/oder Materialien, die zum Beispiel durch Kombination oder Abwandlung von einzelnen in Verbindung mit den in der allgemeinen Beschreibung und Ausführungsformen sowie den Ansprüchen beschriebenen und in den Zeichnungen enthaltenen Merkmalen bzw. Elementen oder Verfahrens­ schritten erfinderisch sind und durch kombinierbare Merkmale zu einem neuen Gegenstand oder zu neuen Verfahrensschritten bzw. Verfahrensschrittfolgen führen, auch soweit sie Herstell-, Prüf- und Arbeitsverfahren betreffen.

Claims (20)

1. Reibungskupplung zur Verwendung mit einer Kupplungsscheibe, insbesondere für Kraftfahrzeuge, wobei die Kupplung eine von einem Gehäuse getragene Schwenklagerung besitzt, die eine eine axial verlager­ bare Druckplatte beaufschlagende Tellerfeder gegenüber dem Gehäuse verschwenkbar abstützt, die Schwenklagerung durch eine zwischen der Tel­ lerfeder und dem Gehäuse wirksame Kompensationseinrichtung in Ab­ hängigkeit zumindest des an den Reibbelägen der Kupplungsscheibe auftretenden Verschleißes axial in Richtung der Druckplatte verlagerbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Betätigung der Reibungskupplung erforderliche Kraftverlauf zum Verschwenken der Tellerfeder durch wenigstens ein Federmittel verändert wird, welches zumindest in einem Teilbereich des verbleibenden Ausrückwegbereiches wirksam ist, der wenig­ stens annähernd ab der Kupplungsbetätigungsposition beginnt, von der an die Druckplatte die Kupplungsscheibe nicht mehr oder nur noch unwesent­ lich beaufschlagt, wobei dieses Federmittel keine Axialkraft in Ausrück­ richtung der Reibungskupplung auf die Kompensationseinrichtung erzeugt.
2. Reibungskupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Gehäuse abgewandten Seite der Tellerfeder eine Schwenkauflage für die Tellerfeder vorgesehen ist, die von einem Federelement axial in Richtung des Gehäuses beaufschlagt ist.
3. Reibungskupplung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement - über die Lebensdauer der Reibungskupplung betrachtet - eine Axialkraft auf die Tellerfeder ausübt, die zumindest annähernd der Ausrückkraft entspricht, welche zum Verschwenken der Tellerfeder zum Zeitpunkt des Erreichens der Kupplungsbetätigungsposition, von der an die Druckplatte die Kupplungsscheibe nicht mehr oder nur noch unwesentlich beaufschlagt, erforderlichen ist.
4. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Federmittel die Tellerfeder axial in Richtung gegen das Gehäuse beaufschlagt.
5. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Federmittel zwischen dem Gehäuse und der Tellerfeder verspannbar ist.
6. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Federmittel von der Tellerfeder getragen ist.
7. Reibungskupplung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Federmittel am Deckel angelenkt ist.
8. Reibungskupplung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Federmittel integraler Bestandteil der Tellerfeder ist.
9. Reibungskupplung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tellerfeder einen als Energiespeicher dienenden ringförmigen Grundkörper besitzt, von dem aus radial nach innen weisende Zungen ausgehen, wobei der überwiegende Teil dieser Zungen über ein Ausrücklager betätigbar ist und der restliche Teil der Zungen das Federmittel bildet.
10. Reibungskupplung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zungen, welche das Federmittel bilden, zumindest über einen Teilbereich ihrer Erstreckung axial aus der "Ebene" der zum Verschwenken der Tel­ lerfeder dienenden Zungen herausgebogen sind.
11. Reibungskupplung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die gegenüber den Betätigungszungen herausgebogenen Zungen axial in Richtung der Druckplatte herausgebogen sind.
12. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorkehrung vorhanden ist zur Begrenzung der Ausrückbewegung.
13. Reibungskupplung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorkehrung wenigstens einen Begrenzungsanschlag bildet.
14. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das den Kraftverlauf zur Betätigung der Reibungskupplung beeinflussende Federmittel keine Axialkraft in Nachstellrichtung der Ver­ schleißkompensationseinrichtung auf diese ausübt.
15. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der den Ausrückweg begrenzende Anschlag durch einen ringförmigen, vom Gehäuse getragenen Bereich gebildet ist, an dem zumindest die Betätigungszungen zur Anlage kommen können.
16. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an dem Anschlag auch das Federmittel zur Anlage kommt.
17. Reibungskupplung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Federmittel vom Gehäuse getragen ist und die Tellerfederzungen beim Betätigen der Reibungskupplung an diesem zur Anlage kommen.
18. Reibungskupplung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der ringförmige Anschlag mit dem Gehäuse über radial verlaufende Arme verbunden ist.
19. Reibungskupplung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der ringförmige Anschlag und die Verbindungsarme einstückig mit dem Gehäuse sind.
20. Reibungskupplung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Tellerfederzungen - in Umfangsrichtung betrachtet - zwischen den Armen aufgenommen sind.
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