DE4422628A1 - Verfahren zur Umwandlung von Kunststoffabfällen in einen flüssigen Brennstoff und Verbrennung dieses Brennstoffs in einem thermischen Prozeß - Google Patents
Verfahren zur Umwandlung von Kunststoffabfällen in einen flüssigen Brennstoff und Verbrennung dieses Brennstoffs in einem thermischen ProzeßInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Umwandlung
von Kunststoffabfällen in einen flüssigen Brennstoff
und Verbrennung dieses Brennstoffes in einem
thermischen Prozeß, wobei dieser Prozeß und die Reinigung
der dabei entstehenden Abgase betrieben wird
nach den in der Patentschrift DE 41 09 991 C1 beschriebenen
Lehre, die ein Verfahren zur Reduzierung der
Schadstoffanteile im Rauchgas thermischer Prozesse
betrifft.
Die Verbrennung von in wachsendem Maße anfallenden,
sonst nicht wiederverwendbaren Kunststoffabfällen
erfolgte bisher in Müllverbrennungsanlagen, die meist
als Rostfeuerungsanlagen oder Drehrohranlagen ausgebildet
sind mit nachgeschalteten Reinigungsanlagen.
Die Verbrennungsbedingungen für Kunststoffabfälle in
entsprechenden Prozessen sind bei den gegebenen ungünstigen
Oberflächenverhältnissen des zu verbrennenden
Materials schlecht, so daß im Zusammenhang mit zunächst
stark rußender und schwelender Umsetzung bei Anwesenheit
von Halogenen der Anfall halogenierter Kohlenwasserstoffe
sehr groß ist.
Es ist deshalb z. B. vorgeschlagen worden, entsprechende
Kunststoffabfälle nach bekannten Verfahren nach Zersetzung
und Synthese in Öl umzuwandeln und dann z. B.
einem Verbrennungsprozeß zuzuführen.
Dieses Verfahren ist aber energetisch und kostenmäßig
sehr aufwendig, so daß der in den Kunststoffabfällen
enthaltene Energiegehalt nicht oder nur zum geringen
Teil effektiv nutzbar gemacht werden kann, bzw. sogar
Energie aufgewendet werden muß, um die Abfälle zu vernichten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den Energieinhalt
von sonst nicht wiederverwertbaren Kunststoffabfällen
in erheblich besserem Maße zu nutzen,
und die Verbrennung von Kunststoffabfällen mit geringerem
Schadstoffanfall zu betreiben, als dies bei
den bisher bekannten Verfahren möglich ist.
Die auf das Verfahren bezogene Aufgabe wird durch die
in Anspruch 1 angegebenen Maßnahmen gelöst. Vorteilhafterweise
nutzt dieses Verfahren zusätzlich diejenigen
Maßnahmen aus, die prinzipiell in der DE 41 09 991 C1
beschrieben werden mit der Zielsetzung einer Reduzierung
der Schadstoffanteile im Rauchgas thermischer Prozesse,
dabei werden in die Flamme Stoffe zugeführt, die
in der DE 36 15 027 A1 angegeben sind und eine Senkung
der Aktivität im Prozeß vorhandener Halogene bewirken.
Zur Umsetzung der in Anspruch 1 genannten Lösung von
Kunststoffabfällen, die im wesentlichen aus Kohlenwasserstoffen
bestehen, oberhalb ihres jeweiligen Erweichungsbereiches,
stehen verschiedene, als Brennstoffe
verwendbare, im jeweiligen Temperaturbereich flüssige
Kohlenwasserstoffe zur Verfügung, insbesondere temperierbare
Heizöle wie Heizöl M, Heizöl S, Heizöl ES
sowie Fette, Teeröle, Steinkohlenteeröle mit Pechzusatz, Paraffine und Wachse.
Allgemein ist es üblich, z. B. mittelschweres Heizöl M
auf etwa 50°C vorzuwärmen und schweres Heizöl S auf
etwa 100°C bis 110°C, um die Zähigkeitswerte des flüssigen
Brennstoffs auf etwa 2 bis 4 Engler-Grade (E°)
einzustellen. Unter diesen Bedingungen können bei herkömmlichen,
bekannten Brennern beim Zerstäuben Tröpfchen
mit Durchmessern im Bereich um 20 µm bis etwa
200 µm eingestellt werden. Hochdruckinjektionszerstäuber,
die z. B. mit Dampf als Zerstäubungsmittel arbeiten,
werden allgemein mit Ölvordrücken bis etwa 1 bar
Überdruck bei Vordrücken des Zerstäubungsmittels Dampf
bis zu etwa 2 bar Überdruck betrieben. Bei anderen Brennersystemen
wird mit erhöhtem Vordruck des Zerstäubungsmittels
bis zu etwa 10 bar Überdruck gearbeitet, wobei
flüssige Brennstoffe mit Zähigkeitswerten bis zu 10 E°
bis 16 E° verarbeitet werden können.
Um sicherzustellen, daß beim Zerstäuben des flüssigen
Brennstoffes nicht durch Abkühlen durch Verdampfen die
zur ausreichenden Zerstäubung erforderlichen Zähigkeitswerte
überschritten werden, ist gegebenenfalls eine Überhitzung
des Brennstoffs kurz vor dem Zerstäuben erforderlich.
Dies kann z. B. durch Anwenden des Bauprinzips bekannter
Vergasungsbrenner ermöglicht werden, bei denen
in einer besonderen Kammer innerhalb des Brenners durch
Verwendung vorgeheizter Luft, überhitztem Dampf, zurückgeführtem
Ölgas mit etwa 600°C gearbeitet werden kann, so
daß vor allem auch die Zündtemperatur des flüssigen Brennstoffs
nicht unterschritten wird.
Wenn nicht sichergestellt werden kann, daß im flüssigen
Brennstoff bei der angestrebten Arbeitstemperatur Fraktionen
enthalten sind, deren Verdampfungstemperatur tiefer
als die Arbeitstemperatur liegt, z. B. als Folge ungenügend
abdestillierter entsprechender Fraktionen oder
Wasser, muß die Anlage als Druckanlage mit einer bekannten
Sicherheitsvorrichtung zum gefahrlosen Ablassen von
Überdrücken ausgestattet sein.
Die Schmelztemperaturen der gängigen im Handel angebotenen
oder sonst im Umlauf befindlichen Kunststoffsorten
liegen vorwiegend im Bereich um 80°C bis etwa 200°C.
Sie können also jeweils mit auf diese Temperaturen erwärmbaren
Heizölen zu homogenen Lösungen verarbeitet
werden. Für bei höheren Temperaturen schmelzende Kunststoffe
können gegebenenfalls höher temperierbare Öle
und andere als Brennstoff geeignete Kohlenwasserstoffe
verwendet werden, die in entsprechender Weise mit den
betreffenden Kunststoffen im Sinne des erfindungsgemäßen
Gedankens einen homogenen, flüssigen Brennstoff im
entsprechenden Temperaturbereich bilden.
Für die Verflüssigung von Kunststoffen im Sinne des erfindungsgemäßen
Gedankens zu flüssigen Brennstoffen stehen
für jeweils unterschiedliche Temperaturbereiche verschiedene,
hier jeweils flüssige Brennstoffe zur Verfügung.
Schweröle wie Heizöl S und Heizöl ES, die durch
fraktionierte Destillation ausreichend von Fraktionen
mit niederen Verdampfungstemperaturen befreit wurden,
sowie Gasöl können bis zu Temperaturen von etwa 240°C
erwärmt werden. Spindelöl und Anthrazenöl können bei
ausreichender Abdestillation hier störender Fraktionen
bis etwa 300°C erwärmt werden.
Die Lösungsbedingungen für die genannten Kunststoffabfälle
in den genannten, zur Herstellung eines flüssigen
Brennstoffs im Sinne von Anspruch 1 geeigneten Mittel
verbessern sich mit zunehmender Oberfläche der zu lösenden
Komponente, deshalb ist eine Zerkleinerung der
zu lösenden Kunststoffe günstig.
Im zu lösenden Kunststoff enthaltene unlösliche Feststoffe
werden dabei gleichfalls zerkleinert. Dies erleichtert
es, die nach dem Lösungsprozeß in der Flüssigphase
enthaltenen gröberen, festen Partikel durch bekannte
Siebtechnik aus der Flüssigphase zu entfernen.
Bei Verwendung einer Glattrohrlanze mit Druckdampfzerstäubung
an der Lanzenmündung können kleinere, feste Partikel
mit einem Durchmesser von etwa einem Zehntel des
Lanzendurchmessers störungsfrei gefördert und durchgesetzt
werden. Bevorzugt sollten entsprechende feste
Partikel im temperierten, flüssigen Brennstoff <3 mm
sein.
Nach einer anderen erfindungsgemäßen Variante werden
unzerkleinerte Kunststoffabfälle in der Form, wie sie
anfallen, in einer wie oben beschriebenen temperierten
Vorrichtung mit genannten Lösungsmitteln gelöst, wobei
vorzugsweise das temperierte Lösungsmittel die zu lösenden
Kunststoffabfälle durchströmt, sie dabei aufnimmt
und als homogene flüssige Brennstofflösung dem
Brenner zuführt. Unlösliche Rückstände mit Korngrößen
oberhalb der genannten Grenzen müssen entfernt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung
sowie deren Handhabung und Vorteile werden im folgenden
anhand eines konkreten Ausführungsbeispiels erläutert,
wobei die einzige Figur eine Vorrichtung gemäß
der Erfindung in schematischer Blockdarstellung zeigt.
Aus einem Kesselwagen 1 wird mit einer Temperatur von
etwa 80 bis 90°C Heizöl S in den mit überhitztem Heißdampf,
der mit einer Temperatur von 300°C in der Dampfleitung
17 mit einem Überdruck von 10 bar ansteht, beheizten
Vorratstank 2 gepumpt. Der Vorratstank 2 ist
mit Entlüftung und Überdruckventil versehen. Die Temperatur
im Tank wird auf etwa 120°C geregelt.
Kunststoffabfälle, im vorliegenden Beispiel bestehen sie
im wesentlichen aus mit Aluminium beschichteten Polyethylen,
werden vom Vorratslager 3 zur Zerkleinerungsvorrichtung
4 transportiert und hier auf Teilchengrößen
von etwa 1 mm bis etwa 7 mm zerkleinert.
Das zerkleinerte Material wird in der Vorrichtung 5 von
gröberen, restlichen, festen Inhaltsstoffen befreit,
während insbesondere kleinere Aluminium-Anteile bis zu
einer Korngröße von etwa 3 mm im Material verbleiben.
Die so vorgereinigten, zerkleinerten Kunststoffabfälle
werden in die als beheizte Mischvorrichtung ausgebildete
Vorrichtung 6 eingebracht. Die Beheizung erfolgt geregelt
vermittels des in der Dampfleitung 17 anstehenden
überhitzten Dampfes auf eine Temperatur von 120°C.
Die beheizte Mischvorrichtung 6 ist als Zwillingsvorrichtung
ausgebildet, dies ist im Bild nicht gesondert dargestellt,
um bei der in gewissen Zeitabständen erforderlich
werdenden Entfernung unlöslicher Rückstände einen durchgehenden
Betrieb sicherstellen zu können.
Der Kunststoffanteil im Heizöl S wird auf etwa 30% bis
35% des Heizöl S-Anteils eingestellt. Bei dieser Konzentration
und der eingestellten Temperatur ergibt sich eine
Viskosität um etwa 5 bis 7°E. Bei dieser Viskosität kann
der flüssige Brennstoff problemfrei gefördert werden.
Nachdem der flüssige Brennstoff in den alternativ arbeitenden
Siebvorrichtungen 7 und 8 nochmals vorgereinigt wurde,
wird er durch die Pumpen 9 und 10, die gleichfalls zur
Sicherstellung eines kontinuierlichen Betriebes alternativ
arbeiten, über eine nochmalige Temperatureinstellung
auf etwa 130°C bis 140°C in der Beheizungsvorrichtung 11
aufgeheizt mit Hilfe des in der Dampfleitung 17 anstehenden
überhitzten Dampfes.
Nach nochmaliger Kontrollsiebung in den alternativ arbeitenden
Zwillingssieben 12 und 13 wird der flüssige Brennstoff
dem Brenner 14 zugeführt. Die bereits genannten
Druckerhöhungspumpen 9 und 10 erzeugen jeweils einen
Vordruck vor dem Brenner von etwa 5 bis 6 bar Überdruck.
Der Brenner 14 wird gleichfalls mit dem überhitzten Dampf
aus der Dampfleitung 17 beheizt, um sicherzustellen, daß
der flüssige Brennstoff mit der vorgegebenen Temperatur
von etwa 130°C bis 140°C in den Verdüsungsbereich 15 gelangen
kann.
Die Verdüsung des flüssigen Brennstoffes erfolgt im Verdüsungsbereich
15 mit Hilfe des mit 10 bar Überdruck und
einer Temperatur von 300°C anstehenden überhitzten Dampfes
aus der Dampfleitung 17.
Durch den Brenner wurden pro Stunde etwa 257 kg Brennstoff
durchgesetzt. Diese Menge war im beheizten Mischer 6 hergestellt
worden aus 197 kg Schweröl S, dem etwa 70 kg zerkleinerte
und vorgereinigte Kunststoffabfälle zugemischt
worden waren.
Als unlösliche Rückstände wurden aus dem Mischer und den
Sieben 7/8 und 12/13 etwa 8 kg ausgetragen. Der Kunststoffanteil,
der mit dem Schweröl S einen homogenen
flüssigen Brennstoff bildete, betrug etwa 52 kg und bestand
vorwiegend aus Polyethylen. Im flüssigen Brennstoff
waren, bezogen auf den Durchsatz pro Stunde, etwa 6 kg
feste Bestandteile mit einer Korngröße <3 mm enthalten,
die zu etwa 80% aus Aluminiumflittern bestanden.
Der aus der Dampfleitung 17 bezogene überhitzte Dampf
mit einem Vordruck von 10 bar Überdruck und einer Temperatur
von 300°C, der für die Zerstäubung des flüssigen
Brennstoffs verwendet wurde, lag bei etwa 0,3 kg Dampf
pro kg Brennstoff.
Die Abgase wurden entsprechend der Lehre aus dem Patent
DE 41 09 991 C1 behandelt mit einer Emulsion aus Öl und
Wasser mit der im Patent genannten Zielsetzung.
Von dieser Emulsion abgezweigt wurden etwa 10 kg pro
Stunde, die etwa einen Wasseranteil von 7 kg und einen
Ölanteil von 3 kg hatte.
Diese Ölphase enthielt aus dem Rauchgas entfernte
Dioxine und Furane.
Die genannte Emulsion wurde über einen in der Figur
nicht dargestellten Zusatzbrenner mit Preßluftverdüsung
in die Flamme des Brenners 14 geblasen.
Da der im Brenner 14 zerstäubte und danach verbrannte
flüssige Brennstoff mit den im Brennstoff suspendierten
Aluminiumteilchen und den anderen festen Bestandteilen
<3 mm in ausreichendem Maße entsprechend der
Lehre der Patentschrift DE 41 09 991 C1 zur Senkung
der Chloraktivität enthielt, wurden die der Flamme
mit der genannten Emulsion zugegebenen Schadstoffe
in Form von Dioxinen und Furanen soweit abgesenkt,
daß im Prozeß durch die Rückführung entsprechender
Schadstoffe keine Anreicherung dieser Schadstoffe
entstehen konnte.
Nach der Behandlung des Rauchgases entsprechend der
Lehre der genannten Patentschrift blieben die entsprechenden
Schadstoffanteile unterhalb der vom Gesetzgeber
vorgegebenen Grenzen.
Claims (4)
1. Verfahren zur Umwandlung von Kunststoffabfällen
in einen flüssigen Brennstoff, dadurch gekennzeichnet,
daß Kunststoffe aus Kohlenwasserstoffen bei einer Temperatur
oberhalb ihrer jeweiligen Erweichungstemperatur
in einem temperierbaren, als Brennstoff verwendbaren
Kohlenwasserstoff gelöst werden, dessen Siedepunkt
oberhalb des Erweichungsbereichs des zu lösenden
Kunststoffes liegt, und Verbrennen dieses flüssigen
Brennstoffes nach Zerstäuben oberhalb der Lösungstemperatur.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die als Brennstoff verwendbaren Kohlenwasserstoffe
temperierbare Heizöle wie Heizöl M, Heizöl S, Heizöl ES
sowie Fette, Teeröle, Steinkohlenteeröle mit Pechzusatz
und Paraffine sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der nach Anspruch 1 hergestellte flüssige
Brennstoff in den Patentschriften DE 36 15 027 A1 und
DE 41 09 991 C1 genannten Stoffe zur Senkung der Chloraktivität
in der Flamme des Verbrennungsprozesses enthält.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verbrennungsprozeß und die Abgasreinigung
nach der Lehre der Patentschrift DE 41 09 991 C1
durchgeführt wird.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944422628 DE4422628A1 (de) | 1994-06-28 | 1994-06-28 | Verfahren zur Umwandlung von Kunststoffabfällen in einen flüssigen Brennstoff und Verbrennung dieses Brennstoffs in einem thermischen Prozeß |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944422628 DE4422628A1 (de) | 1994-06-28 | 1994-06-28 | Verfahren zur Umwandlung von Kunststoffabfällen in einen flüssigen Brennstoff und Verbrennung dieses Brennstoffs in einem thermischen Prozeß |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4422628A1 true DE4422628A1 (de) | 1996-01-11 |
Family
ID=6521733
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19944422628 Ceased DE4422628A1 (de) | 1994-06-28 | 1994-06-28 | Verfahren zur Umwandlung von Kunststoffabfällen in einen flüssigen Brennstoff und Verbrennung dieses Brennstoffs in einem thermischen Prozeß |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4422628A1 (de) |
Cited By (1)
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- 1994-06-28 DE DE19944422628 patent/DE4422628A1/de not_active Ceased
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