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DE4415406C2 - Schall- und/oder Wärmeisolierende Dämmteile - Google Patents

Schall- und/oder Wärmeisolierende Dämmteile

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DE4415406C2
DE4415406C2 DE19944415406 DE4415406A DE4415406C2 DE 4415406 C2 DE4415406 C2 DE 4415406C2 DE 19944415406 DE19944415406 DE 19944415406 DE 4415406 A DE4415406 A DE 4415406A DE 4415406 C2 DE4415406 C2 DE 4415406C2
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Her­ stellen von schall- und/oder wärmeisolierenden Dämmtei­ len als Halbzeug oder Fertigprodukte durch Pressen unter Hitzeeinwirkung, wobei auch zerkleinerter Schaumstoff eingesetzt werden kann, sowie auf entsprechend herge­ stellte Dämmteile.
Bekannt ist, von zerkleinertem Recyclingmaterial aus Schaumstoffen Platten unter Einmischung eines Bindemit­ tels herzustellen, wobei es jedoch nachteilig ist, daß diese Produkte, da sie nicht faserhaltig sind, bei ge­ ringer und mittlerer Dichte zur Erzielung eines er­ wünschten Tritt- und Luftschall-Dämmwertes keine gute Druckfestigkeit besitzen, d. h. sie setzen sich bei der Belastung zu stark und sind somit nicht zur Unterlage bei entsprechender Belastung, wie z. B. bei einem Est­ rich, zu verwenden.
Das sogenannte Gummihaar besteht aus Naturfaserstoffen, wie Kokosfasern, Tierhaaren bzw. einem Gemisch hiervon, wobei diese Werkstoffe mit Latex besprüht und unter Wär­ meeinwirkung getrocknet werden. Dieses hiernach vorlie­ gende Fasergefüge bildet den Ausgangswerkstoff für die Herstellung einer Vorstufe von gepreßten recyclingfähi­ gen Polsterformteilen, z. B. für Automobilsitze, Polster­ möbelstücke u. dgl. Bei den weiteren Bearbeitungsgängen wird es zu Matten zusammengelegt und in Preßformen, die den gewünschten Konturen der Polsterteile entsprechen, eingebracht, wobei die Formteile unter Druck- und Hitze­ einwirkung ihre gewünschte Form, soweit es durchführbar ist, erhalten. Durch einen abschließenden Vulkanisie­ rungsvorgang wird die notwendige Formstabilität er­ reicht.
Bei der Herstellung dieser Polsterformteile aus Gummi­ haar fallen, bedingt durch oft erforderliche Material zu­ gaben zur Erreichung der verlangten endgültigen Außen­ konturen, erhebliche Restmengen von Gummihaar an, da die endgültigen Außenkonturen und gegebenenfalls erforderli­ che Öffnungen oder dgl. durch Schnitt- bzw. Bearbei­ tungsvorgänge hergestellt werden. Zu diesen Restmengen kommen noch Ausschuß-Preßteile, die infolge fehlerhafter Produktion nicht zu verwenden sind. Außerdem ergeben sich bei der Entsorgung von Polsterteilen und dgl. aus Gummihaar weitere Mengen dieses Werkstoffes, wobei der­ artige Abfallmengen künftighin umweltfreundlich entsorgt werden müssen.
Diese beachtlichen Rest- und Recyclingmengen aus Gummi­ haar müssen heute noch zur Entsorgung auf Deponien gela­ gert werden, weil noch keine wirtschaftlich und zuver­ lässig arbeitenden Verfahren zur Wiederverwendung dieser Stoffe bekannt sind. Das Deponieren derselben verursacht erhebliche Kosten, kann nicht unbegrenzt infolge Fehlen geeigneter Lagerstätten in der Zukunft erfolgen und stellt zudem eine Belastung für die Umwelt dar.
Bei der Fertigung von Teilen aus künstlichen und natür­ lichen Schaumstoffen, z. B. Polyurethan-Weichschaum oder Latexschaum, fallen auch größere Mengen Recyclingmate­ rial an, so ist es unvermeidbar, daß an undichten Stel­ len der Schäumform Kunststoffschaumreste austreten, und es entstehen ebenfalls weitere Abfallmengen durch Be­ schnitt zu Fertigteilen bzw. durch Ausschußteile bei der Produktion sowie bei der Verschrottung von Einrichtun­ gen, die ebenfalls Schaumreste enthalten, wie es bei Sitzen und sonstigen Geräten der Fall ist, welche eben­ falls zu entsorgen und im Sinne einer verminderten Um­ weltbelastung möglichst anderen Verwendungszwecken zuzu­ führen sind.
Aus der DE 34 38 368 A1 ist eine Bau-Isolierplatte be­ kannt, die im wesentlichen aus einem aus Gummiabfällen mit Kunstharzen vermischt gepreßten Behältnis besteht, dessen Hohlraum mit aus Abfällen bestehenden Platten oder diesen Abfällen in unverpreßter Form gefüllt wird.
Die DE 42 31 097 A1 offenbart ein Verfahren zum Herstel­ len eines Verbundpartikelkörpers, wobei kunststoffbe­ schichtete Verpackungsmaterialien thermisch verpreßt werden.
Die DE 79 12 879 U1 betrifft eine wärmeisolierende und schallschluckende Sichtplatte, die die gute Wärmeeigen­ schaft der Styroporplatten und die gute schall­ schluckende Eigenschaft der Polyester- bzw. Polyäther­ schaummatten aufweisen und zusätzlich von außen leicht und gut zu reinigen sein soll, was durch einen verleim­ ten Verbund zwischen Styroporplatte und Polyester- bzw. Polyätherschaummatte erreicht wird, wobei letztere nach außen eine mit Polyurethan beschichtete Noppenseite be­ sitzt.
Die DE 89 04 124 U1 schließlich offenbart ein ästhetisch ansprechendes und pflegeleichtes Verbundelement, bei dem zu der Deckschicht eine dünne Holzwerkstoffplatte ge­ hört, deren äußere Oberfläche zur Bildung eines Dekors mit einem Farbauftrag versehen ist.
Dem gesamten Stand der Technik ist kein Hinweis auf die Verwendung von Gummihaar zu entnehmen. Der Erfindung liegt daher das Grundproblem einer sinnvollen Wiederver­ wendung von Gummihaar zugrunde, wozu seine Verwendung für Dämmplatten mit hoher Luft-, Tritt-, Körperschall- sowie auch Wärmedämmung in der im Anspruch 1 angegebenen Weise vorgeschlagen wird, daß unter Verwendung von Gummihaargranulat Dämm- bzw. Bauelemente unterschiedlicher Zusammensetzung und Dichte zur Erzielung unterschiedlicher physikalischer Eigen­ schaften hergestellt und zu Dämmteilen kombiniert wer­ den. Zur Gewährleistung einer gesicherten Fertigungska­ pazität gleicher Qualität sind bei fehlenden Mengen an entsprechenden Recyclingmaterialien gleichartige Neu­ werkstoffe problemlos zu verwenden.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbe­ sondere darin, daß nun auch Recyclingmengen aus Gummi­ haar wirtschaftlich entsorgt werden können und durch be­ stimmte Mischungsverhältnisse von zerkleinerten Recyclingmengen aus Gummihaargranulat sowie mineralische Füllstoffe und Bindemittel oder Gummihaargranulat, Schaumstoffflocken, mineralische Füllstoffe und Binde­ mittel ergänzt, gegebenenfalls durch erforderliche Men­ gen Neuwerkstoffe gleicher Art, durch einen unter Hitze stehenden Preßvorgang, hochwertige Dämmplatten oder Dämmformteile zur Schall- und/oder Wärmeisolierung in den qualitativen Anforderungen angepaßten physikalisch unterschiedlichen Eigenschaften hergestellt werden kön­ nen. Hierdurch ist eine umweltfreundliche Entsorgung, sowohl von Restmengen aus Gummihaar und aus Schaumstof­ fen gewährleistet als auch eine Einsparung an Rohstoffen erreicht, wobei die Endprodukte den bekannten Dämmwerk­ stoffen gegenüber für die betreffenden Anwendungen über­ raschend verbesserte, an die Anforderungen gut anpaßbare Eigenschaften aufweisen, und dabei die nach der Erfin­ dung produzierten Teile verhältnismäßig niedrig im Preis liegen, bei ähnlicher Wirksamkeit bekannten Dämmstoffen gegenüber kleinere Abmessungen ermöglichen, was sich auch verbilligend auf mit den Dämmplatten zu kombinie­ rende Teile, wie z. B. Türen, auswirkt.
Zur Erzielung unterschiedlicher physikalischer Eigen­ schaften für die einzelnen Bauelemente können jeweils unterschiedliche Körnungen bzw. Flockungen der Bestand­ teile gewählt werden, wobei vorzugsweise zu den Bestand­ teilen zumindest Gummihaargranulat, mineralischer Füll­ stoff und Binder sowie gegebenenfalls Schaumstoffflocken gehören.
Eine unterschiedlich zu wählende Korn- bzw. Flockengröße der verwendeten Bestandteile erlaubt eine weitere Anpas­ sung des Mischgutes an die jeweilig gestellten Quali­ tätsanforderungen der Fertigware.
Eine vorteilhafte Herstellung größerer Platten bzw. Blöcke bietet eine wenig aufwendige Fertigung von Halb­ zeugen, aus denen, je nach Auftragseingang, unterschied­ liche, gewünschte Plattengrößen bzw. Formteile kurzfri­ stig durch mechanische Trennung zu erzeugen sind, wozu sich eine lagermäßige Bevorratung dieser Halbzeuge be­ sonders günstig auswirkt, sowohl beim Hersteller der Halbzeuge als auch bei Niederlassungen bzw. Vertrags­ händlern, insbesondere wenn sie in großen Entfernungen oder im Ausland ihren Sitz haben.
Die Oberfläche kann besonderen Anforderungen bzw. Wün­ schen angepaßt werden, wie z. B. zum Erreichen erhöhter Rutschfestigkeit, besonderes Design, Erzeugung von Luft­ räumen zwischen zwei zusammengelegten Platten, Erhöhung der Dämmwirkung gegen Schall und/oder Wärmeübergang, Schutz gegen Aufnahme von Feuchtigkeit u. dgl.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann minde­ stens eine der Außenflächen des Dämmteils mit einer Kunststoffplatte oder auch mit Furnierplatten, Pappe oder Preßholz, Spanplatten oder Metallplatten beschich­ tet bzw. beklebt werden, wenn eine Oberfläche mit beson­ deren Eigenschaften, wie eine dichtere und/oder ver­ schleißfestere und/oder anders farbige Oberfläche oder dgl. verlangt wird.
Das Kombinieren mindestens zweier Gummihaargranulat ent­ haltender Bauelemente unterschiedlicher Zusammensetzung und Dichte ergibt ein Dämmteil, insbesondere eine Dämm­ platte mit einer überraschend hohen Schalldämmwirkung.
Die nach der Erfindung hergestellten Dämmplatten bzw. Dämmplattenkombinationen sowie Formteile sind anzuwen­ den:
  • - für Dämmeinlagen in Türblättern sowie als Schall­ schutzzwischenlagen für Wände, vorzugsweise als lose anliegende Doppelplatten,
  • - als schalldämmendes Material unter Boden- bzw. Wand­ fliesen,
  • - zur Trittschalldämmung und Wärmeisolierung bei Ver­ minderung der Bauhöhe als Untergrund für Fußboden­ estrich,
  • - zur Erzielung von Zwischenluftschichten bei Dämm­ plattenkonstruktionen,
  • - als Unterlage für Maschinenfundamente zur Geräusch­ dämmung,
  • - als Halbzeugdämmplatten zur Herstellung von Boden­ fliesen bei Beschichtung derselben mit PVC oder dgl.,
  • - als Halbzeugdämmplatten zur Herstellung von mit PVC, PUR usw. beschichteten Fertigdämmplatten,
  • - als Schall- bzw. Wärmedämmformteile zum Einbau in Maschinen und/oder Einrichtungen für den Anlagenbau und dgl.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung perspektivisch dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Teilbereich einer Dämmplatte mit längs- und querverlaufenden Riffeln auf einer Oberflä­ chenseite;
Fig. 2 einen Teilbereich einer Dämmplatte mit in Längs- bzw. Querrichtung versehenen Noppen auf einer Oberflächenseite;
Fig. 3 einen Teilbereich einer Dämmplatte mit in Längs- bzw. Querrichtung verlaufenden Rillen;
Fig. 4 einen Teilbereich einer Dämmplatte mit einer auf einer Seite aufgeklebten dünnen Kunststoffplatte;
Fig. 5 eine Kombination zweier Bauelemente zu einer Dämmplatte, bei der eine Oberfläche eines Ele­ ments mit leistenförmigen Federn versehen ist, die passend in Nuten des anderen eingreifen;
Fig. 6 einen Ausschnitt eines Bauteils für Türblätter, Trennwände oder dgl. mit zwei innen eingelegten Bauelementen unterschiedlicher physikalischer Eigenschaften sowie auch Dicke; und
Fig. 7 ein Formteil aus einem erfindungsgemäßen Dämm­ werkstoff.
Ein Dämm- bzw. Bauelement 1 gemäß Fig. 1 einer erfin­ dungsgemäßen Dämmplatte weist auf einer Oberflächenseite 2 längs- und querverlaufende Riffeln 3 und 4 mit kreis­ abschnittartigen Querschnitten auf, deren Abstände zu­ einander beliebig unterschiedlich zu wählen sind. Es können auch nur in einer Richtung solche Riffeln 3 bzw. 4 vorgesehen werden. Durch solche Riffeln 3 und 4 liegen bei der Anlage an gerade Flächen ohne Erhebungen Luft­ räume zur Steigerung der Schall- und/oder Wärmedämmung vor; außerdem wird dadurch eine höhere Griffigkeit bzw. Musterung der Oberfläche erreicht.
Eine Oberflächenseite 6 eines Dämmelements 7 einer kom­ binierten Dämmplatte 8 nach Fig. 2 ist mit abgeflachten kugelkalottenartigen Noppen 9 zur Erhöhung der Oberflä­ chengriffigkeit bzw. zur Verkleinerung ihrer Anlageflä­ che oder auch zur Schaffung von Lufträumen versehen, auch diese Noppen 9 können als Oberflächenmuster in Be­ tracht kommen.
Durch Klebung ist mit dem Dämmelement 7 eine Platte 11 verbunden. Sie besteht aus einem erfindungsgemäßen Dämmele­ ment mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften zum Dämmelement 7.
Die Fig. 3 zeigt ein homogenes Dämmelement 14 mit Längs­ rillen 15 einer Oberflächenseite 16, die in unterschied­ lichen Abständen zueinander vorliegen können, ebenfalls um Lufträume bzw. einen erhöhten Luftdurchzug zu errei­ chen.
Bei einer Kombinationsplatte 18 gemäß Fig. 4 ist mit einem erfindungsgemäßen Dämmelement 19 eine dünne Kunst­ stoffplatte 20 durch Klebung verbunden. Die Kunststoff­ platte 20 kann auch durch eine Furnierplatte 21 aus Holz, Pappe oder eine Metallplatte 22, z. B. aus Kupfer­ blech, ersetzt sein.
Eine Dämmplattenkombination 24 nach Fig. 5 besitzt ein Dämmelement 25, dessen eine Oberflächenseite 26 mit Fe­ dern 27 versehen ist, die in Nuten 29 der gegenüberlie­ genden Oberflächenseite 28 eines zweiten Dämmelements einliegen, wodurch in der Richtung der Federn 27 und Nu­ ten 29 eine sichere Zuordnung beider Platten erreicht ist.
Ein Türblatt 31 nach Fig. 6 besteht im wesentlichen aus Außenplatten 34, zwischen denen sich zwei innere gegen­ einander lose angelegte Dämmelemente 32 bzw. 33 befin­ den, die in unterschiedlichen Dickenmaßen 36 und 37 aus­ geführt sein können. Die Außenplatten 34 stellen übliche Türplatten aus Massivholz, furnierten Holzplatten oder Spanplatten, außen furniert oder kunststoffbeschichtet, oder dgl. dar, und die Dämmelemente der inneren Dämm­ platte bestehen erfindungsgemäß je aus einem Werkstoff mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften, was sich als besonders schalldämmend erwiesen hat. So kann das Dämmelement 32 aus 75% Gummihaargranulat, 5% Bin­ der und 20% mineralischem Füllstoff in einer Dichte von 800 bis 1000 kg/m³ hergestellt sein und die Dämmplatte 33 aus 63% Gummihaargranulat und 32% gepreßten Schaumstoffflocken sowie 5% Binder in einem Dichtebereich von 400 bis 600 kg/m³.
Es zeigte sich, daß ein solches schalldämpfendes Tür­ blatt durch die gegeneinander gelegten Dämmelemente 32 und 33 eine wesentlich höhere Schall- und Wärmedämmung als bekannte Türblätter gleicher Dicke aufweist bzw., daß bei einem ähnlich verlangten Dämpfungsgrad eine dün­ nere Gesamtbauweise einer schalldämmenden Tür oder Wand ermöglicht ist, wobei das Gesamtdickenmaß 35-45 mm be­ tragen kann, wogegen es bei der bislang bekannten Ausge­ staltung bei gleicher Dämmwirkung 65 mm betragen mußte, was eine weitere Vereinfachung und Verbilligung bedeu­ tet, da auch die gesamte Türkonstruktion ein geringeres Breitenmaß und geringeres Gewicht aufweist, wobei es vorteilhaft ist, ein loses Gegeneinanderlegen der Dämm­ elemente 32 und 33 vorzunehmen.
Eine weitere Steigerung der Schall- und Wärmeisolierung ist durch eine Ausbildung von anliegenden Oberflächen­ seiten der Dämmplatten und/oder deren Außenseiten mit Noppen 9 oder Riffel 3, 4 zu erreichen.
Ein wie in Fig. 7 dargestelltes Formteil 39 kann bei entsprechenden Stückzahlen als fertig ausfallendes Preß­ teil oder bei Einzel- bzw. Kleinserienfertigung spange­ bend aus einem entsprechenden Dämmplattenhalbzeug herge­ stellt werden. Wenn bei Formteilen 39 eine in den mei­ sten Formbereichen übereinstimmende Gestaltung vorliegt, zu der Ausführungen mit geringeren, durch Abtragen zu erreichenden Unterschieden verlangt werden, so können diese durch spangebende zusätzliche Bearbeitung erzeugt werden.
Je nach den zu erreichenden Qualitäten der Dämmplatten bzw. Formteile wird die Struktur der einzelnen Bestand­ teile und die Zusammensetzung des homogenen Gemischs der Preßmasse bestimmt. Es handelt sich um die Korngröße des zerkleinerten Gummihaargranulats bzw. die Flockengröße der Schaumanteile, das Verhältnis Gummihaargranulat zu Schaumflocken sowie um den prozentualen Anteil des Bin­ demittels sowie den des mineralischen Füllstoffes. Das in die Preßform eingebrachte Gemisch wird zweckmäßiger­ weise unter einem Druck von etwa 120 N/cm² bei einer Er­ hitzung von ca. 130° verpreßt.
Eine höhere Eingabe von Bindemitteln in das Gemisch und die Verkleinerung der Korngröße des Gummihaars und der Flocken des Schaumstoffs erhöht die Dichte und die sta­ tische Festigkeit des Dämmwerkstoffes, so daß hierdurch auch eine gute spangebende Bearbeitung ermöglicht wird.
Der zweckmäßigerweise beizugebende prozentuale Anteil des Binders ist auch abhängig von der geforderten Dichte des herzustellenden Formteiles oder der Platte. Bei hö­ herer Dichte wird prozentual weniger Binder verwendet als bei niedrigerer Dichte. Als Binder können alle hierzu geeigneten bekannten Klebstoffe beigegeben wer­ den, z. B. elastischer Polyurethanbinder oder ein natür­ licher Binder, z. B. Latex. Ein höherer prozentualer Wert des beigemischten Binders erhöht die Haltbarkeit der Platten bzw. der Formkörper.
Folgende Beispiele geben Aufschluß über einige durch die Erfindung zu erreichenden Qualitäten der Dämmplatten bzw. Dämmformteile.
Beispiel 1
Kombination zweier gepreßter Dämmelemente 1 und 2 mit einer Materialstärke von jeweils 16 mm, z. B. für Tür- und Wanddämmung.
Element 1 besteht aus:
74% gemahlenem Gummihaar, Korngröße etwa 3 mm,
20% mineralischem Füllstoff, z. B. Kreide,
6% Bindemittel.
Der Dichtebereich wird eingestellt auf 800-1000 kg/m³. Element 2 besteht aus:
62% gemahlenem Gummihaar, Korngröße etwa ,3 mm, bei etwa 50% Latex­ anteil,
33% geflocktem Schaumstoff, z. B. Polyurethanweich­ schaum, Flockengröße 3 mm,
6% Bindemittel.
Alle Mengenangaben sind Gewichtsprozente, bezogen auf das fertige Gemisch. Der Dichtebereich wird eingestellt auf 400 bis 600 kg/m³.
Die Kombination der beiden lose zusammengelegten Elemen­ te, die jeweils außen mit einer angeklebten 5 mm dicken Holzspanplatte versehen sein können, ergibt, gemessen im Fensterprüfstand, 1,9 m², eine Schallreduzierung von 46 dB im Frequenzbereich 35,5 bis 8000 Hz.
Beispiel 2
Ein Dämmelement in einer Dicke von etwa 20 mm wurde durch Pressen bei 100 bis 1300 von einem Gemisch folgender Zu­ sammensetzung erzeugt:
32% gemahlenem Gummihaar, Korngröße etwa 4 mm,
62% Schaumstoff (z. B. Polyurethanweichschaum),
6% Binder, z. B. elastischer Polyurethanbinder.
Diese Dämmplatte mit einer Dichte von 300 kg/m³ weist eine dynamische Steifigkeit nach DIN 29 052 von 30 MN/m³ auf, wodurch eine Schallreduzierung von 26 dB im Tritt­ bereich erreicht wird. Bleibende Setzung nach DIN 18 165, Teil 2, beträgt 1 mm.

Claims (16)

1. Verfahren zum Herstellen von schall- und/oder wär­ meisolierenden Dämmteilen als Halbzeug oder Fertig­ produkte durch Pressen unter Hitzeeinwirkung, wobei auch zerkleinerter Schaumstoff eingesetzt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß unter Verwendung von Gummihaargranulat einer Größe von mindestens etwa 3 mm in einem Anteil von mindestens 30% sowie einem geringen Anteil an Bindemittel Bauelemente unterschiedlicher Zusammensetzung und Dichte zur Erzielung unter­ schiedlicher physikalischer Eigenschaften herge­ stellt und mindestens zwei Bauelemente zu Dämmteilen kombiniert werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erzielung unterschiedlicher physikalischer Eigenschaften für die einzelnen Bauelemente jeweils unterschiedliche Körnungen bzw. Flockungen der Be­ standteile gewählt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zu den Bestandteilen zumindest Gummi­ haargranulat, mineralischer Füllstoff und Binder so­ wie gegebenenfalls Schaumstoffflocken gehören.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestandteile durch Zerklei­ nern von Recyclingmaterial gewonnen werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß den Bestandteilen zerkleinerte Neuwerkstoffe beigegeben werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Korngrößen bzw. Flockengrö­ ßen der zu verarbeitenden Granulate bzw. Flockenmas­ sen der Recycling- und/oder Neuwerkstoffe zwischen etwa 3 bis 8 mm gewählt werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bauelemente zusammengefügt werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß plattenförmige Bauelemente her­ gestellt werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß Blöcke unterschiedlicher physi­ kalischer Eigenschaften hergestellt werden, die durch mechanisches Trennen, wie Schneiden, Spalten, Sägen, Fräsen, in die zu Dämmteilen zu kombinieren­ den Bauelemente mit glatten Oberflächen zerlegt wer­ den.
10. Dämmteil, insbesondere Dämmplatte, gekennzeichnet durch die Kombination mindestens zweier Gummihaar­ granulat enthaltender Bauelemente (7, 11; 25; 32, 33) unterschiedlicher Zusammensetzung und Dichte.
11. Dämmteil nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch Bauelemente unterschiedlicher Dicke.
12. Dämmteil nach Anspruch 10 oder 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß mindestens eines seiner Bauelemente auf mindestens einer seiner Oberflächen uneben aus­ geformt ist.
13. Dämmteil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugekehrten Oberflächen der Bauele­ mente (25) mit mindestens einer Nut/Feder-Verbindung (27, 29) versehen sind.
14. Dämmteil nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine seiner Außenflä­ chen mit einer Kunststoffplatte (20) beschichtet ist.
15. Dämmteil nach einem der Ansprüche 10 bis 14; dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine seiner Außenflä­ chen (29) mit Furnierplatten (21) oder Pappe oder Preßholz (22) oder Spanplatten (23) oder Metallplat­ ten (24) durch Kleben verbunden ist.
16. Verwendung eines Dämmteils nach einem der Ansprüche 10 bis 15 als Ein­ lage in Türen, Wänden oder dgl.
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