DE4400666C2 - Deckenplatte - Google Patents
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- E04B9/00—Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation
- E04B9/04—Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation comprising slabs, panels, sheets or the like
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Description
Die Erfindung bezieht sich aufeine Deckenplatte mit einer un
teren, nach dem Verlegen raumseitigen Oberfläche und mit einer
oberen, deckenseitigen Oberfläche für eine zugleich Tragepro
file aufweisende Zwischendecke, die aus mindestens zwei Mine
ralwolle enthaltenden Plattenelementen besteht, die in ausge
richteter und einander zugewandter Anordnung über eine Kleb
stoffschicht miteinander verbunden sind.
Eine Deckenplatte mit
diesen Merkmalen ist bekannt (DE 32 15 811 C2).
Solche mit Trageprofilen verlegte Deckenplatten dienen zum Her
stellen von auch als Unterdecken oder als abgehängte Decken be
zeichneten Zwischendecken. Viele öffentliche Gebäude, Verwal
tungsgebäude, Schulbauten und Krankenhäuser werden in jüngster
Zeit fast ausnahmslos mit abgehängten Zwischendecken versehen
und auch mit untergestellten Trennwänden ausgestattet, um die
Raumaufteilung den Erfordernissen anpassen zu können und auch
ggf. wieder ändern zu können. Die Trennwände reichen in der Re
gel nur bis zur Zwischendecke, während sich der über der Zwi
schendecke befindliche Deckenhohlraum von einer Stützwand bis
zur nächsten Stützwand und ggf. auch über die gesamte Gebäude
fläche erstreckt. Das führt zu Schallübertragungen durch den
Deckenhohlraum über die Trennwände hinweg in benachbarte Räume.
Grundsätzlich darf der Schalldurchgang durch die Zwischendecke
und den Deckenhohlraum nicht größer sein als der direkte
Schalldurchgang durch die Trennwand selbst. Die geforderten
Schalldämmwerte sind mit einfachen Deckenplatten jedoch nicht
zu erzielen, und um die geforderten Schalldämmwerte bei her
kömmlichen Zwischendecken zu erreichen, wird Mineralwolle zur
Schalldämmung im Deckenhohlraum auf die Zwischendecke lose auf
gelegt (DE-Z: BODEN-WAND+DECKE 1970, H. 6, S. 38-44, Bild 10).
Die lose auf der Zwischendecke aufliegende Mineralwolle führt
auch zu der gewünschten Schalldämmung, wenn sie sorgfältig und
ordnungsgemäß verlegt ist. Hiermit sind ein erheblicher Ar
beitsaufwand und entsprechende Kosten verbunden. Ferner erweist
sich die lose verlegte Mineralwolle dann als problematisch,
wenn Service-Arbeiten oder Reparaturen im Deckenhohlraum erfor
derlich sind, wozu die Mineralwolle zunächst entfernt werden
muß. Danach wird die Mineralwolle aber in der Regel nicht wie
der ordnungsgemäß verlegt, so daß es häufig zu einer Ver
schlechterung der Schalldämmung kommt, wenn auch nur geringfü
gige Instandsetzungsarbeiten oder Reparaturen im Deckenhohlraum
vorgenommen werden.
Auch die eingangs beschriebene Deckenplatte genügt noch nicht
den Anforderungen, die sich beim Einbau von Zwischendecken er
geben. Bei dieser bekannten Deckenplatte sind zwei Plattenele
mente auf gegenüberliegenden Seiten einer mittigen Reflexions
folie angeordnet, an die sie jeweils mittels einer eigenen
Leimschicht angeklebt sind. Die beiden Plattenelemente sind
also weder direkt noch mittels einer einzigen Klebstoff-Zwi
schenschicht miteinander verbunden. Im übrigen ist diese be
kannte Deckenplatte oberseitig glatt und unterseitig mit zwei
hochwärmedämmenden Farbschichten versehen. Sie ist als
"wärmeisolierende und feuerhemmende Verbundplatte" bezeichnet.
Der Aufbau dieser bekannten Deckenplatte aus zwei Plattenele
menten dient ausschließlich dazu, die Reflexionsfolie mittig
einbauen zu können, so daß ein Schrumpfen und Aufreißen der Re
flexionsschicht unter Feuereinwirkung weniger schnell zu be
fürchten ist. Zwar könnte die Reflexionsfolie mit den beidsei
tigen Leimschichten aus Wasserglas den Schalldurchgang durch
die Deckenplatte herabsetzen, dieses ist jedoch mit einem un
verhältnismäßig großen Aufwand verbunden. Außerdem wirkt die
bekannte Deckenplatte nicht in der wünschenswerten Weise
schallschluckend einer Ausbreitung von Schall im Deckenhohlraum
entgegen, in den der Schall nicht nur durch die Deckenplatten
hindurch sondern auch durch Fugen oder Stoßstellen zwischen be
nachbarten Deckenplatten gelangen kann.
Schließlich ist auch eine schallschluckende Platte aus einer
formbeständigen Schaumstoffschicht bekannt, der als Deckschicht
ein Faservlies zugeordnet ist, das nicht lose verlegt werden
muß sondern bereits durch punktförmige Verklebung mit dem
Schaumstoff verbunden ist (DE-GM 18 69 160). Auch hierbei han
delt es sich um eine vergleichsweise aufwendige Platte, wobei
der punktförmig aufgebrachte Klebstoff nur zur Befestigung des
Faservlieses am Schaumstoffelement dient und selbst keinen Bei
trag zur Schalldämmung liefert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Deckenplatte zu
schaffen, die bei einfacher Ausbildung eine hohe Dämmwirkung
gegen den Schalldurchgang aufweist sowie eine deckenseitige
Schallausbreitung herabsetzt, ohne daß eine zusätzliche lose
Auflage von Mineralwolle erforderlich ist.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer sich aus Plattenelemen
ten zusammensetzenden Deckenplatte der eingangs beschriebenen
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine einzige, zugleich
schalldämmend wirkende Klebstoff-Zwischenschicht vorgesehen
ist, die die Plattenelemente unmittelbar miteinander verbindet,
und daß die obere, deckenseitige Oberfläche der Deckenplatte
mit schallabsorbierenden Vertiefungen und/oder Öffnungen verse
hen ist.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Während die deckenseitige Oberfläche der Deckenplatte mit
Schallabsorptions-Öffnungen versehen ist, die schallschluckend
wirken und somit einer Ausbreitung des Schalls im Deckenhohl
raum entgegenwirken, kann die raumseitige Oberfläche der
Deckenplatte glatt oder strukturiert sein. Als Werkstoff für die
beiden Platten dienen jeweils Mineralwolle, Füllstoff und ein
natürliches Bindemittel wie z. B. Stärke. Das Raumgewicht dieser
Plattenelemente kann z. B. in einer Größenordnung von 200 kg bis
400 kg/m³ liegen.
Mit Hilfe der im Gegensatz zur punktförmigen Verklebung unun
terbrochenen Klebstoffschicht wird der Schalldurchgang gehemmt
und bereits dadurch eine gute Schalldämmung erzielt. Die
Schallabsorptions-Öffnungen auf der deckenseitigen Oberseite
der Deckenplatte tragen schließlich zur weiteren Reduzierung
von Schallwellen im Deckenhohlraum bei, so weit diese überhaupt
noch durch die Deckenplatte bis in den Deckenhohlraum gelangen
und sich dann dort ausbreiten. Im Ergebnis erhält man somit
durch die Verwendung von zwei oder auch mehr aus Mineralwolle
und Bindemittel bestehenden Plattenelementen eine einfach auf
gebaute und herzustellende Deckenplatte, die allen Anforderun
gen gerecht wird und das lose Auflegen von Mineralwolle über
flüssig macht.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
einer schematischen Zeichnung näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt im Schnitt einen Teil einer Zwi
schendecke 1 mit zwei seitlich abgebrochenen Deckenplatten
2 und 3, die auf Schenkein eines Trageprofiles 4 aufliegen.
Jede Deckenplatte 2 bzw. 3 besteht gemäß Ausführungsbei
spiel aus zwei flächig aufeinander angeordneten, Mineral
wolle 5 und Bindemittel 6 aufweisenden Plattenelementen 7
und 8, die mit Hilfe einer einzigen, zugleich als schalldämmend
wirkenden Klebstoffzwischenschicht 9 miteinander verbunden
sind.
Unter Mineralwolle sind übliche Mineralfasern im weitesten
Sinne zu verstehen.
Die raumseitige Oberfläche 10 der Deckenplatten 2, 3 kann
glatt oder strukturiert sein sowie in der Regel einen mehr
fachen Farbauftrag aufweisen. Die Oberfläche 10 der Decken
platte 2 ist gemäß der Darstellung in der einzigen Figur
glatt, während die Oberfläche 10 der anderen Deckenplatte
3 z. B. genadelt ist und somit kleine Schallabsorptions-Öff
nungen 11 aufweist.
Anstelle der glatten Oberfläche 10 kann die Deckenplatte
2 auch eine genadelte, genarbte, gerillte, geriffelte, ge
lochte oder in sonstiger Weise gestaltete und somit schall
absorbierende Oberfläche 10 aufweisen.
Die anderen, deckenseitigen Oberflächen 12 der beiden
Deckenplatten 2 und 3 sind mit schallschluckenden Vertie
fungen und/oder Schallabsorptions-Öffnungen 13 versehen.
Unabhängig von der Gestaltung der raumseitigen Oberfläche
10 sind die deckenseitigen Oberflächen 12 somit immer
schallabsorbierend gestaltet.
Die schalldämmend wirkende Klebstoffzwischenschicht 9 ver
bindet die beiden Plattenelemente 7 und 8 vollflächig. Die
dem Klebstoff zugewandten Kontaktflächen der beiden Plat
tenelemente 7 und 8 können unbearbeitet sein. Der zum Verbinden
dienende Klebstoff
ist vorzugsweise ein anorganischer Klebstoff.
Das Raumgewicht und/oder die Materialstärke der beiden
Plattenelemente 7 und 8 einer jeden Deckenplatte 2, 3 kön
nen verschieden sein. Zwingend notwendig ist dies jedoch
nicht und ergibt sich auch aufgrund der jeweiligen Anfor
derungen. Die in der einzigen Figur im Schnitt sowie abge
brochen dargestellten Plattenelemente weisen handelsübliche
Abmessungen eines bevorzugten Ausführungsbeispieles auf.
Dies bedeutet, daß das Raumgewicht 200 bis 400 kg pro m³
und vorzugsweise 270 bis 350 kg pro m³ beträgt.
Die bevorzugte Deckenplatte 3 besteht aus zwei Plattenele
menten 7 und 8 und weist zwischen diesen eine schalldämmen
de Klebstoffzwischenschicht 9 und schallabsorbierende Öffnungen 11 bzw.
13 in ihren beiden, die Oberseite bzw. die Unterseite bildenden
Oberflächen 10 und 12 auf. Die Erfindung ist aber
nicht auf diese bevorzugte Ausführungsform beschränkt,
vielmehr sind auch noch Abwandlungen möglich, ohne von dem
grundsätzlichen Erfindungsgedanken abzuweichen.
Claims (7)
1. Deckenplatte mit einer unteren, nach dem Verlegen raumsei
tigen Oberfläche (10) und mit einer oberen, deckenseitigen
Oberfläche (12) für eine zugleich Trageprofile (4) aufwei
sende Zwischendecke (1), die aus mindestens zwei Mineral
wolle enthaltenden Plattenelementen (7, 8) besteht, die in
ausgerichteter und einander zugewandter Anordnung über eine
Klebstoffschicht (9) miteinander verbunden sind, dadurch
gekennzeichnet, daß eine einzige zugleich schalldämmend
wirkende Klebstoff-Zwischenschicht (9) vorgesehen ist, die
die Plattenelemente (7, 8) unmittelbar miteinander verbin
det, und daß die obere, deckenseitige Oberfläche (12) der
Deckenplatte (2, 3) mit schallabsorbierenden Vertiefungen
und/oder Öffnungen (13) versehen ist.
2. Deckenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die raumseitige Oberfläche (10) der Deckenplatte (2, 3)
glatt oder strukturiert ist.
3. Deckenplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß die raumseitige Oberfläche (10) der Deckenplatte
(2, 3) ebenfalls mit schallabsorbierenden Vertiefungen
und/oder Öffnungen versehen ist.
4. Deckenplatten nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Raumgewicht der Plattenelemente (7,
8) 200 bis 400 kg pro m³ und vorzugsweise 270 bis 350 kg
pro m³ beträgt.
5. Deckenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Raumgewicht und/oder die Material
stärke der Plattenelemente (7, 8) verschieden ist-.
6. Deckenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß als Klebstoff ein anorganischer Kleb
stoff vorgesehen ist.
7. Deckenplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Plattenelemente (7, 8) Mineralwolle
(5) sowie Füllstoff und Bindemittel (6) enthalten.
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