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DE19826149A1 - Deckenelement für eine zusammengesetzte Decke - Google Patents

Deckenelement für eine zusammengesetzte Decke

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DE19826149A1
DE19826149A1 DE19826149A DE19826149A DE19826149A1 DE 19826149 A1 DE19826149 A1 DE 19826149A1 DE 19826149 A DE19826149 A DE 19826149A DE 19826149 A DE19826149 A DE 19826149A DE 19826149 A1 DE19826149 A1 DE 19826149A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Deckenelement (1) für eine aus mehreren Deckenelementen zusammengesetzte Decke (D) mit einer unteren, durch Stege (7) abgeteilte Durchbrechungen aufweisenden Metallauflage (4) und einer in der Metallauflage (4) aufgenommenen schallaktiven Schicht (5), wie Schalldämmschicht oder Schallabsorptionsschicht, insbesondere in Gestalt eines offenporigen Schaumstoffes, bspw. eines Melaminharz-Schaumstoffes, wobei die schallaktive Schicht (5) mit der Metallauflage (4) verklebt ist. Zur Erzielung einer baulich einfachen sowie wirtschaftlich günstigen Ausgestaltung schlägt die Erfindung vor, daß der Klebstoff (6) nur an den Stegbereichen (11) aufgebracht ist und die Verklebung nur an den Innenflächen der Stegbereiche (11) durchgeführt ist.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Deckenelement für eine aus mehreren Deckenelementen zusammengesetzte Decke, mit einer unteren, durch Stege abgeteilte Durch­ brechungen aufweisenden Metallauflage und einer in der Metallauflage aufgenommenen schallaktiven Schicht, wie Schalldämmschicht oder Schallabsorptionsschicht, insbe­ sondere in Gestalt eines offenporigen Schaumstoffes, beispielsweise eines Melaminharz-Schaumstoffes, wobei die schallaktive Schicht mit der Metallauflage verklebt ist.
Solche Deckenelemente sind in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen bekannt. Sie werden deckenbildend einge­ setzt, um in einem Gebäude, ausgehend von einer Geschoß­ decke, eine sogenannte abgehängte Decke auszubilden. Der Zwischenraum zwischen Geschoßdecke und abgehängter Decke läßt sich in vorteilhafter Weise für eine verdeck­ te Führung von Versorgungsadern nutzen. Auch trägt die abgehängte Decke in der Regel Funktionselemente wie Leuchten, Lautsprecher und Schalldämmeinrichtungen. Es sei diesbezüglich auf die DE 44 30 292 A1 verwiesen.
Die schallaktive Schicht läßt sich mit der Metallaufla­ ge verbinden durch eine als Haftvermittler dienende Klebeschicht an der Schalldämmschicht oder Schallab­ sorptionsschicht. Meist benötigt man hierbei noch die übliche lösbare Schutzabdeckung. Die entsprechende Vollausrüstung ist aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine baulich einfache, wirtschaftlich günstigere Ausgestaltung anzugeben.
Diese Aufgabe ist zunächst und im wesentlichen bei einem Deckenelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, daß der Klebstoff nur an den Stegbereichen aufgebracht ist und die Ver­ klebung nur an den Innenflächen der Stegbereiche durch­ geführt ist. Die Durchbrechungen der Metallauflage sind klebstofffrei gehalten. Hier können somit keine Schwebe­ partikel klebeanhaften. Das anteilige Flächenmaß zur Verhaftung der Metallauflage an der schallaktiven Schicht läßt sich stark minimieren. Trotzdem liegt ein gut tragender Verbund vor. Selbst etwas über den Rand der Stege bzw. Stegbereiche gehende Klebstoffanteile sind vernachlässigbar; sie stellen keine nennenswerte Reduzierung der Öffnung der Durchbrechungen dar. Die sind so bemessen, daß keine Klebstoffmembran entsteht. Weiter ist vorgesehen, daß die Verklebung an Stegkreu­ zungsstellen verstärkt ist. Bei gitterartigen Netzstruk­ turen sind das die sogenannten Kreuzungspunkte. Letzte­ re fallen in aller Regel flächenmäßig etwas größer aus. Das ergibt entsprechend größere Haftflächen für den Klebstoff. Während unter Verwendung einer unteren Me­ tallauflage die schallaktive Schicht nur im Rahmen der Durchbrechungen zu sehen ist, kann auch eine Lesung dahingehend greifen, daß eine obere Metallauflage vorge­ sehen ist und daß die schallaktive Schicht mit dieser verklebt ist. Die Metallauflage ist der Geschoßdecke so näherliegend als die von ihr unterseitig getragene schallaktive Schicht. Bezüglich der Verklebung liegen die gleichen Vorteile vor, wenn die obere Metallauflage durch Stege abgeteilte Durchbrechungen aufweist und die Verklebung nur im Bereich der Stege durchgeführt ist. Zweckmäßig bestehen obere und untere Metallauflage aus Streckmetall. Unter Unständen kann eine unterschiedli­ che Feinmaschigkeit des Streckmetalls vorgesehen sein. Sogar eine Lösung dahingehend ist denkbar, daß für ein Deckenelement zwei Metallauflagen Verwendung finden. Dabei wird so vorgegangen, daß die untere Metallauflage und die obere Metallauflage nur vermittels der schallak­ tiven Schicht verbunden sind. Letztere fungiert als Haltebrücke. Überdies ist es günstig, daß die untere Metallauflage und die obere Metallauflage im Vergleich zur Flächenerstreckung im übrigen einen Abwinklungs- Randbereich aufweisen, der in einem Winkel von 30 bis 45° dazu verläuft. So ist eine Art Schalenrand erzielt. Durch entsprechendes Tiefziehen wird zugleich die Flä­ chenstabilität des Deckenelements erhöht. Sodann ist vorgesehen, daß die Abwinklung des Abwinklungs-Randbe­ reichs zur schallaktiven Schicht hin verläuft. Sowohl versteifungsmäßig als auch in bezug auf ein exaktes Einhängen des Deckenelements in ein Trägerwerk erweist es sich als günstig, daß der Abwinklungs-Randbereich randkantenseitig in eine Abflachung übergeht. Die liegt raumparallel zur dominierenden übrigen Flächenerstreck­ ung. Um gleichberechtigte Dämm- bzw. Absorptionswirkun­ gen auch bis in die Peripherie der Deckenelemente ge­ hend sicherzustellen, ist weiter so vorgegangen, daß die schallaktive Schicht durchgehend bis in den Abwink­ lungs-Randbereich aufgebracht ist. Um auch im Abwink­ lungs-Randbereich einen konturentsprechenden Verlauf der schallaktiven Schicht zu bekommen, wird weiter vorgeschlagen, daß der Abwinklungs-Randbereich nach Verklebung der schallaktiven Schicht mit der Metallauf­ lage ausgeformt ist.
An einem Deckenelement für eine aus mehreren Deckenele­ menten zusammengesetzte Decke, mit einer durch Stege abgeteilte Durchbrechungen aufweisenden unteren Metall­ auflage und einer in der Metallauflage eingenommenen schallaktiven Schicht, wie Schalldämmschicht oder Schallabsorptionsschicht, ist eine vorteilhafte Ausge­ staltung erzielt durch eine obere Metallauflage. Das ergibt eine besonders tragfähige Lösung, wobei große Flächenmaße greifen können. Auch hier ist vorgesehen, daß die obere Metallauflage durch Stege abgeteilte Durchbrechungen aufweist. Eine besonders stabile Lösung liegt vor, wenn die obere Metallauflage mit der unteren Metallauflage randseitig verbunden ist. Man kann sogar zu einem klapp- bzw. faltschachtelartigen "Käfig" für die schallaktive Schicht gelangen, wenn die Verbindung an einem Randbereich scharnierartig und gegenüberlie­ gend formschlüssig ist. Formschlüssig geht in seiner Bedeutung bis zu einer Rastverbindung. Der Vorteil dieser Lösung besteht auch in der Möglichkeit einer Neu- oder Umbestückung der Schicht dieses Deckenele­ ments. Ist eine solche weitergehende Handhabung nicht gewünscht, so genügt es auch, daß die obere Metallaufla­ ge und die untere Metallauflage beispielsweise einfach stoffschlüssig verbunden sind. Gedacht ist hier an Schweißung, bzw. Punktschweißung. Selbst eine Lötung kann als Verbindungsmittel herangezogen werden. Bezüg­ lich der oberen Metallauflage kann die schon erläutere spezielle Ausgestaltung gewählt werden, indem auch die obere Metallauflage aus Streckmetall besteht. Zuord­ nungsvorteilhaft bezüglich der Deckenelemente erweist sich die weitere Ausgestaltung, daß die obere Metallauf­ lage freikragende Halterungsabschnitte aufweist. Solche Halterungsabschnitte sind an gegenüberliegenden Randbe­ reichen angeformt. Hierbei ist auf eine das Unfeld, sprich die anderen Deckenelemente nicht lagemäßig beein­ flußende Ausklinkbarkeit geachtet. Detailliert bestehen solche Maßnahen darin, daß ein Halterungsabschnitt in vertikaler Projektion mit der unteren Metallauflage ausgebildet ist. Die untere Metallauflage deckt so die Haltemittel der Sicht entzogen ab. Weiter ist vorgese­ hen, daß den einander gegenüberliegenden Randbereichen Halterungsabschnitte in vertikaler Projektion einer­ seits innerhalb und andererseits außerhalb der unteren Metallauflage ausgeformt sind. Konkret ist dazu so vorgegangen, daß das Rücksprungmaß des einen Halter­ ungsabschnitts dem Vorsprungsmaß des anderen Halter­ ungsabschnitts des benachbarten Deckenelements ent­ spricht. Ausklinkerleichternd bezüglich des Deckenele­ ments erweist sich die Maßnahme, daß bei vertikaler Projektion innerhalb der unteren Metallauflage unter­ halb der Halterungsabschnitte ein Aushebefreiraum für ein Auswinkeln eines Deckenelementes aus der Decke ausgebildet ist. Der zum entsprechenden Manövrieren dienende Aushebefreiraum ist ausreichend bemessen, wenn er in vertikaler Richtung etwa dem halben Dickenmaß einer schallaktiven Schicht entspricht. Schließlich ist noch vorgesehen, daß die Halterungsabschnitte durch Doppellagigkeit verfestigt sind. Dabei steht unter Nutzung der technischen Grundkonzeption ein einfaches Mittel zur Hand, indem die Doppellagigkeit durch Randun­ terfaltung erzielt ist. Die obere Metallauflage weist die dazu erforderliche ausreichende plastische Verform­ barkeit auf. Hinzu kommt, daß die Schnittrandkante des Streckmetalls verschwindet. Diesbezügliche Verletzungs­ gefahr ist dadurch minimiert.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand zweier zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Metallauflage in Draufsicht,
Fig. 2 eine schallaktive Schicht in Seitenansicht,
Fig. 3 die Metallauflage in Seitenansicht,
Fig. 4 die Metallauflage und Schicht zu einem Decken­ element verbunden, in Seitenansicht, das erste Ausführungsbeispiel verkörpernd,
Fig. 5 einen Schnitt durch dieses Deckenelement, stark vergrößert, noch nicht randverformt,
Fig. 6 einen ebensolchen Schnitt, jedoch im Bereich der Perpherie des Deckenelements nun randver­ formt,
Fig. 7 die Bestandteile des Deckenelements gemäß zweitem Ausführungsbeispiel, in Explosionsdar­ stellung, von oben anfangend bestehend aus einer oberen Metallauflage, einer schallakti­ ven Schicht und einer unteren Metallauflage,
Fig. 8 einen Vertikalschnitt durch einen Bereich einer Decke, gebildet von den Deckenelementen gemäß zweitem Ausführungsbeispiel,
Fig. 9 das Herauswinkeln eines Deckenelements aus der Decke darstellend,
Fig. 10 eine Herausvergrößerung X aus Fig. 8,
Fig. 11 eine entsprechende Herausvergrößerung XI aus Fig. 9 und
Fig. 12 ein perspektivisches Blockbild eines Deckenele­ mentes, gestaffelt freigelegt, mit Tragschiene.
Die in ihrer Gesamtheit mit D bezeichnete Decke eines Deckensystems umfaßt mehrere gleichgestaltete Deckenele­ mente 1.
Die Decke D fungiert gegenüber einer Geschoßdecke als parallel dazu verlaufende, abgehängte Zwischendecke.
Von der Geschoßdecke, nicht dargestellt, gehen bodensei­ tig gerichtete Tragschienen 2 aus. Die sind zumindest bodenseitig als T-Profil realisiert. Die vertikale Richtung des Deckenzwischenraumes durchsetzt der T-Steg des Profils. In horizontaler Richtung erstrecken sich beidseitig abragend die T-Schenkel. Deren Oberseite ist als Auflageschulter 3 für die Deckenelemente 1 genutzt.
Gemäß erstem Ausführungsbeispiel besteht das Deckenele­ ment 1 aus einer unteren Metallauflage 4. Darüberlie­ gend verläuft eine schallaktive Schicht 5.
Die untere Metallauflage 4 ist reich durchbrochen.
Metallauflage 4 und schallaktive Schicht 5 sind etwa von gleicher Flächengröße, wobei im wesentlichen ein quadratischer Grundriß gewählt ist. Es handelt sich um eingeführte Größen. Bezüglich der schallaktiven Schicht 5 handelt es sich um eine Schalldämmschicht oder eine Schallabsorptionsschicht, insbesondere in Gestalt eines offenporigen Schaummateriales. Beispielsweise bzw. bevorzugt kommt ein Melaminharz-Schaumstoff zur Anwen­ dung.
Die schallaktive Schicht 5 ist mit der Metallauflage 4 verbunden. Es liegt eine Verklebung im Berührungsbe­ reich von Metallauflage 4 und Schicht 5 vor. Der ent­ sprechende Klebstoff 6 ist aus den Fig. 5 und 6 als übertrieben dargestellte Schicht erkennbar, verdeut­ licht durch ein Punkteraster.
Der Klebstoff 6 ist nur an Stegen 7 und Stegkreuzungs­ stellen 8 des in Fig. 1 dargestellten Gitterwerks vor­ handen. Die durch solche Stege 7 abgeteilten Durchbre­ chungen 9 des Gitterwerks, respektive der Metallauflage 4, sind nicht von Klebstoff 6 ausgefüllt. Solche fen­ sterartigen Durchbrechungen können durch Stanzen er­ zeugt sein. Bevorzugt ist jedoch eine aus einem Ab­ schnitt eines gestreckten Streckmetalls realisierte Metallauflage 4. Fig. 1 gibt die gewählte Streckmetall­ struktur wieder. Dort sind die Durchbrechungen 9 rhom­ busförmig. Ihre spitzwinkligen Innenecken laufen auf die bereits genannten Stegkreuzungsstellen 8 aus. Diese sind in der in Fig. 1 dargestellten Lage in der Horizon­ talen breiter bemessen als der auf kürzestem Seitenab­ stand gemessene Querschnitt eines Steges 7. Demgemäß ist die Verklebung an Kreuzungsstellen 8 verstärkt. Hinzu kommt noch ein aus der Streckmetallstruktur ge­ winnbarer Graben 10, verlaufend in Richtung der spitz­ winkligen Innenecken der Durchbrechungen 9. Hier findet erkennbar eine partiell lagendickere Aufnahme an Kleb­ stoff 6 statt. Es liegt eine Art Klebstoffnest vor.
Das so gleichfalls als kongruent zum Gitterwerk von 4 gestaltetes Klebstoffgitter realisierte Verhaftungsmit­ tel hält die außerhalb der Innenflächen der Stegberei­ che 11 liegende Sichtfläche 12 klebstofffrei.
Die Durchbrechungen 9 sind so flächengroß gewählt, das Schließfilme nicht auftreten können (vergleichbar dem membrangeschlossenen Kranz eines Seifenblasengerätes). Die in den Vergrößerungen Fig. 5 und 6 trotzdem im Bereich der Durchbrechungen 9 weiterlaufend gezeichnete Klebeschicht zeigt nur die Schmalseiten dieser Schicht. Die Sichtfläche 12 steht schallaktiv frei. Selbst auf die Schmalseiten 13 der flachen Stege 7 gehende Anteile an Klebstoff 6 ergeben kein Zusetzen der salmiakpastil­ lenförmigen Durchbrechung 9.
In Umkehrung der geschilderten Verhältnisse bezüglich Metallauflage 4 und schallaktiven Schicht 5 kann alter­ nativ eine obere Metallauflage 4 vorgesehen sein (nicht dargestellt). Die schallaktive Schicht 5 ist mit dieser in gleicher Weise verklebt. Die Adhäsionswirkung des Klebstoffes 6 ist ausreichend, um die dann vollflächig sichtseitig liegende, nun hängende schallaktive Schicht 5 zu halten. Diese ist relativ leicht und hängt, über den Klebstoff 6 der oberen Metallauflage 4 gefesselt, an der Unterseite dieses Gitterwerks.
Auch diese obere Metallauflage 4 weist wie die in Fig. 1 dargestellte untere Metallauflage 4 durch Stege 7 abgeteilte Durchbrechungen 9 auf, wobei auch hier die Verklebung nur im Bereich der Stege 7 und selbstredend auch der Stegkreuzungsstellen 8 durchgeführt ist.
Bei Ausbildung der unteren Metallauflage 4 und oberen Metallauflage 4 aus Streckmetall besteht zudem die Wahl hinsichtlich der Feinmaschigkeit des Streckmetalls. Es ist beispielsweise Aluminium verwendet.
Eine weitere Alternative ist die, beide Breitseiten der schallaktiven Schicht 5 mit Metallauflagen 4 der ge­ schilderten Art zu bewehren. Die untere Metallauflage 4 und die obere Metallauflage 4 sind dabei nur vermittels der schallaktiven Schicht 5 über je eine Schicht an Klebstoff 6 verbunden. Die Schaumstoffstruktur der Schicht 5 hat die hierzu ausreichende Lagenfestigkeit. Die untere Metallauflage 4 ist überdies in Grenzen schwingfähig.
Wie Fig. 4 entnehmbar, ist die untere Metallauflage 4 peripher in Richtung der Geschoßdecke abgewinkelt. Eine solche Abwinklung führt praktisch zu einem S-förmigen Randprofil, bezeichnet als Abwinklungs-Randbereich 14. Der ist umlaufend realisiert. Die entsprechend nach auswärts ansteigende Flanke 15 des Randbereichs 14 schließt einen Winkel von 30 bis 45° zur allgemeinen horizontalen Erstreckungsebene des Deckenelements 1 ein. Gegenüberliegende Flanken 15 divergieren zur besag­ ten Geschoßdecke hin.
Bei nur oben liegender Metallauflage 4 wen gleiche Verhältnisse greifen.
Dies gilt auch bezüglich der Version, welche zwei, über die zwischengeschaltete schallaktive Schicht 5 verbunde­ ne Metallauflagen 4 einsetzt.
Der Grundversion wie auch den beiden Varianten ist sodann zu eigen, daß die Abwinklung des Abwinklungs- Randbereichs 14 jeweils zur schallaktiven Schicht 5 hin verläuft, bei der oberen Metallauflage 4 allerdings gegenläufig.
Ebenfalls bei der Grundversion und auch bei den beiden Varianten ist eine Weiterbildung vorgenommen bzw. vor­ nehmbar, die darin besteht, daß der Abwinklungs-Randbe­ reich 14 randkantenseitig in eine Anflachung 16 über­ geht. Die entspricht im wesentlichen der Länge der Flanke 15 und erstreckt sich raumparallel zum übrigen ebenen Flächenbereich des Deckenelements 1. Der Abwink­ lungs-Randkantenbereich 14 ist in Fig. 1 durch strich­ punktierte Linien angedeutet.
Wie den Fig. 5 und 6 weiter entnehmbar, ist die schallaktive Schicht 5 durchgehend bis in den Abwink­ lungsbereich 14 durchgezogen, und zwar bis zur Randkan­ te 17 des Deckenelements 1 gehend. Auch der Klebstoff 6 läuft bis dorthin durch. Die Lagen sind so bis in die Peripherie hinein fest aneinander gehalten.
Fig. 5 zeigt eine Randpartie des Deckenelementes 1 vor der Ausbildung des Abwinklungs-Randbereichs 14, Fig. 6 die diesbezügliche Ausführung nach dem Tiefziehen. Die Abflachung 16 kann als Halterungsabschnitt zur Anflage­ schulter 3 hin dienen.
Der Klebstoff 6 kann beispielsweise durch die in Fig. 3 angedeutete Sprüheinrichtung 18 aufgebracht werden. Dabei ist nicht einmal eine schichtbildende Besprühung nötig. Es genügt, wenn die der Sprüheinrichtung 18 zugewandten Stegbereiche 11 einzelne Klebeflecken erhal­ ten. Auch lassen sich beispielsweise bei mäanderartiger Führung der Sprüheinrichtung 18 Partien aussparen, so daß lediglich ein schraffurähnliches Kleberaster vor­ liegt.
Nun zum Gegenstand gemäß zweitem Ausführungsbeispiel:
Dieses in den Fig. 7 bis 12, die auch zur begriffli­ chen Deutung des ersten Ausführungsbeispiels beziehbar sind, dargestellte Deckenelement 1 für eine aus mehre­ ren Deckenelementen 1 zusammengesetzte Decke D umfaßt ebenfalls eine durch Stege 7 abgeteilte Durchbrechungen 9 aufweisende untere Metallauflage 4. Letztere nimmt eine schallaktive Schicht 5 passenden Zuschnitts auf. Diesem Deckenelement 1 ist eine nunmehr dargestellte obere Metallauflage 4 zugeordnet.
Bezüglich der schallaktiven Schicht 5 handelt es sich auch hier um eine Schalldämmschicht oder Schallabsorp­ tionsschicht. Diese obere Metallauflage 4 kann, wie Fig. 1 darstellt, durch Stege 7 abgeteilte Durchbrechun­ gen 9 aufweisen und besitzt so auch Stegkreuzungsstel­ len 8.
Die klappschachtelbildende Zweilagigkeit dieses Decken­ elements 1 sieht eine Ausgestaltung vor, gemäß der die obere Metallauflage 4 mit der unteren Metallauflage 4 randverbunden ist. Die schallaktive Schicht 5 ist zwi­ schen beiden Teilen gleichsam sandwichartig eingekap­ selt. Bei gewünschter irreversibler Ausbildung kann die Randverbindung durch Bördeln realisiert sein, d. h. die Ränder beider Metallauflagen 4 werden einander übergrei­ fend ausgebildet. Hier kann eine Doppelfaltung ebenso vorliegen wie ein einfacher Übergriff der einen Metall­ auflage 4 über den Rand der anderen.
Gleichwohl läßt sich auch eine reversible klappschach­ telartige Gestalt des Deckenelements 1 erreichen. Dazu ist dann vorgesehen, daß die Verbindung an einem Randbe­ reich scharnierartig und gegenüberliegend formschlüssig ist. Die obere Metallauflage 4 stellt dabei den Deckel und die untere, als Schale realisierte Metallauflage 4 den Kasten einer solchen Klappschachtel. Die kastenarti­ ge Gestalt geht auch aus der zeichnerischen Darstellung hervor, während auf eine Darstellung der klapptechni­ schen und schließtechnischen Elemente verzichtet ist, da leicht vorstellbar. Als Randbereiche können die einander gegenüberliegenden Randkanten 17 angesehen werden.
Ein weiteres wirtschaftlich anwendbares Mittel des nicht wieder öffenbaren Aufbaues des Deckenelements 1 kann darin bestehen, daß die obere Metallauflage 4 und die untere Metallauflage 4 stoffschlüssig verbunden, d. h. schweißtechnisch aneinander fixiert sind.
Die Deckenelemente 1 sind, wie schon angedeutet, rand­ seitig in die Tragkonstruktion der hängenden Decke einhängbar.
Hierzu ist im einzelnen so vorgegangen: Bei beiden Ausführungsbeispielen sind den Deckenelementen 1 Hal­ terungsabschnitte 19 zugeordnet. Beim ersten Ausfüh­ rungsbeispiel handelt es sich, wie bereits angedeutet, körperlich um die freikragende Abflachung 16 der Peri­ pherie des Deckenelements 1. Bei einem quadratischen Grundriß aufweisenden Deckenelement 1 bestehen Möglich­ keiten einer wahlweisen Zuordnung um 90° gehend.
Beim Gegenstand gemäß zweitem Ausführungsbeispiel sind dagegen die Halterungsabschnitte 19 an gegenüberliegen­ den Randbereichen 14 realisiert. Sie verlaufen parallel und sind angeformt. Bevorzugt ist das bei den Gegeben­ heiten durch Verformen erzielt. So ist gemäß zweitem Ausführungsbeispiel bezüglich der Halterungsabschnitte 19 eine Doppellagigkeit angewandt. Das stabilisiert den Halterungsabschnitt 19. Technisch einfach ist die Dop­ pellagigkeit durch Randunterfaltung erzielt. Dadurch verschwinden auch die gegebenenfalls Schnittgrate auf­ weisenden Randkanten der Metallauflage 4 in einer Ver­ steckzone zwischen Unterseite der oberen Metallauflage 4 und der Oberseite der darunterliegenden, schallakti­ ven Schicht 5. Es sei auf Fig. 10 verwiesen. Damit unterseitig durchgehende Ebenengleichheit bezüglich der oberen Metallauflage 4 vorliegt, ist der oberseitig des untergeschlagenen Lappens liegende Randbereich um das Maß einer Wandungsdicke nach oben versetzt.
Wechselseitig ist ein Halterungsabschnitt 19 in vertika­ ler Projektion mit der unteren Metallauflage 4 ausgebil­ det und der gegenüberliegende Halterungsabschnitt 19 außerhalb der vertikalen Projektion der unteren Metall­ auflage 4 ausgeformt. Das geht besonders deutlich aus Fig. 9 hervor. Unter dem dortigen linksseitigen Hal­ terungsabschnitt 19 verbleibt eine leere Kehle 20. Die erlaubt das Aufschlagen des so freikragend ausgebilde­ ten Halterungsabschnitts 19 auf der korrespondierenden rechtsseitigen Auflageschulter 3 der Tragschiene 2.
In der genannten Fig. 9 ist diese randübergreifende Freistandslage des Halterungsabschnittes 19 in bezug auf die untere Metallauflage 4 nicht vorhanden. Er springt vielmehr deutlich gegenüber der Randkante des betreffenden Deckenelements 1 zurück. Erkennbar setzt sich die untere Metallauflage 4 über das Ende rechtssei­ tigen Halterungsabschnitts 19 fort. Der diesbezügliche Überstand ist so, daß die Tragschiene 2 der Sicht entzo­ gen abgedeckt ist. Dazu greift der in der Projektion des dortigen Halterungsabschnitts 19 liegende rechtssei­ tige Anschnitt der schallaktiven Schicht 5 und des sie tragenden Abschnitts der unteren Metallauflage 4 als Abdeckleiste 21 unter die die Auflageschultern 3 bilden­ den Schenkel des T-Profiles der Tragschiene 2. Die aus Fig. 8 ersichtliche Fuge 22 liegt dabei nach rechts gehend seitenversetzt aus der Ebene des Steges der Tragschiene 2. Die Abdeckleiste 21 füllt dabei jeweils die leere Kehle 20 des benachbarten Deckenelements 1 zumindest von unten her sichtsperrend aus. Die Fuge 22 liegt jeweils seitlich und vertieft zum in der Zeich­ nung rechtsseitigen Schenkelende der Tragschiene 2.
Erkennbar ist dabei eine Ausgestaltung so gewählt (vgl. Fig. 10), daß das Rücksprungmaß x des einen Halterun­ gsabschnitts 19 dem Vorsprungmaß y des anderen Hal­ terungsabschnitts 19 entspricht, berücksichtigend einen gegenseitigen Abstand zur Aufnahme des vertikalen Ste­ ges der Tragschiene 2. Der Abstand kann etwas größer sein als dargestellt.
Im Bereich der beiden die Auflageschultern 3 bildenden horizontalen Schenkel der Tragschiene 2 ist zu deren Eintauchen die schallaktive Schicht 5 unterseitig parti­ elle ausgeräumt. Die Tiefe ist aber größer als die Dicke der Schenkel. So ergibt sich bei vertikaler Pro­ jektion innerhalb der unteren Metallauflage 4 unterhalb der Halterungsabschnitte 19 ein Aushebefreiraum 23. Der bietet genügend schwenklagerbildendes Spiel für das in den Fig. 9 und 11 dargestellte betriebsgerechte Auswinkeln eines Deckenelements 1 aus der Decke D. Voll genügendes Spiel liegt dabei vor, wenn der Aushebefrei­ raum 23 in vertikaler Richtung etwa dem halben Dicken­ maß einer schallaktiven Schicht 5 entspricht (dies bei Zugrundelegung der in der Zeichnung dargestellten, etwa realen Dickenverhältnisse).
Lagerbildend für die Kippbewegung ist die linksseitige Innenkehle zwischen Auflageschulter 3 und vertikalen Steg der Tragschiene 2. Begünstigt ist das Verkippen durch Querverrunden des Endes des Halterungsabschnitts 19 zufolge geschilderter Randunterfaltung.
Beim Gegenstand des Deckenelements 1 kann gleichfalls die beschriebene Verklebung greifen. Auch hier gilt, daß der Klebstoff 6 die Durchbrechungen nicht zusetzt und auch die diesbezügliche Beschichtungsweise, daß nur Streifen oder Inseln den Klebeverbund erbringen.
Wegen des obenliegenden Kippunktes geschieht das Auswin­ keln in bezug auf das linksseitig folgende Deckenele­ ment störungs-, d. h. berührungsfrei, wie das der in Fig. 9 eingezeichnete Schwenkbogen 24 zeigt.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Priori­ tätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhalt­ lich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (27)

1. Deckenelement (1) für eine aus mehreren Deckenelemen­ ten zusammengesetzte Decke (D) mit einer unteren, durch Stege (7) abgeteilte Durchbrechungen aufweisenden Metallauflage (4) und einer in der Metallauflage (4) aufgenommenen schallaktiven Schicht (5), wie Schalldämm­ schicht oder Schallabsorptionsschicht, insbesondere in Gestalt eines offenporigen Schaumstoffes, bspw. eines Melaminharz-Schaumstoffes, wobei die schallaktive Schicht (5) mit der Metallauflage (4) verklebt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff (6) nur an den Stegbereichen (11) aufgebracht ist und die Verkleb­ ung nur an den Innenflächen der Stegbereiche (11) durch­ geführt ist.
2. Deckenelement nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Verklebung an Stegkreuzungsstellen (8) verstärkt ist.
3. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß eine obere Metallauflage (4) vorge­ sehen ist und daß die schallaktive Schicht (5) mit dieser verklebt ist.
4. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Metallauflage (4) durch Stege (7) abgeteilte Durchbrechungen (9) aufweist und daß die Verklebung nur im Bereich der Stege (7) durchge­ führt ist.
5. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Metallauflage (4) und die obere Metallauflage (4) aus Streckmetall bestehen.
6. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Metallauflage (4) und die obere Metallauflage (4) nur vermittels der schallak­ tiven Schicht (5) verbunden sind.
7. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Metallauflage (4) und die obere Metallauflage (4) im Vergleich zur Flächen­ erstreckung im übrigen einen Abwinklungs-Randbereich (14) aufweisen, der in einem Winkel von 30 bis 45° dazu verläuft.
8. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Anspruchs oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwinklung des Abwinklungs-Rand­ bereichs (14) zur schallaktiven Schicht (5) hin ver­ läuft.
9. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Abwinklungs-Randbereich (14) randkantenseitig in eine Abflachung (16) übergeht.
10. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die schallaktive Schicht (5) durch­ gehend bis in den Abwinklungs-Randbereich (14) aufge­ bracht ist.
11. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Anspruchs oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Abwinklungs-Randbereich (14) nach Verklebung der schallaktiven Schicht (5) mit der Metallauflage ausgeformt ist.
12. Deckenelement (1) für eine aus mehreren Deckenele­ menten zusammengesetzte Decke (D) mit einer durch Stege (7) abgeteilte Durchbrechungen (9) aufweisenden unteren Metallauflage (4) und einer in der Metallauflage (4) aufgenommenen schallaktiven Schicht (5), wie Schalldämm­ schicht oder Schallabsorptionsschicht, gekennzeichnet durch eine obere Metallauflage (4).
13. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Metallauflage (4) durch Stege (7) abgeteilte Durchbrechungen (9) aufweist.
14. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Metallauflage (4) mit der unteren Metallauflage (4) randseitig verbunden ist.
15. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung an einem Randbereich scharnierartig und gegenüberliegend formschlüssig ist.
16. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Metallauflage (4) und die untere Metallauflage (4) stoffschlüssig verbunden sind.
17. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Metallauflage (4) aus Streckmetall besteht.
18. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Metallauflage (4) freikra­ gende Halterungsabschnitte (19) aufweist.
19. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsabschnitte (19) an gegenüberliegenden Randbereichen (14) angeformt sind.
20. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Halterungsabschnitt (19) in vertikaler Projektion mit der unteren Metallauflage (4) ausgebildet ist.
21. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Halterungsabschnitt (19) außer­ halb der vertikalen Projektion der unteren Metallaufla­ ge (4) ausgeformt ist.
22. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß den einander gegenüberliegenden Randbereichen Halterungsabschnitte (19) in vertikaler Projektion einerseits innerhalb und andererseits außer­ halb der unteren Metallauflage (4) ausgeformt sind.
23. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Rücksprungmaß (x) des einen Halteabschnitts (19) dem Vorsprungsmaß (y) des anderen Halterungsabschnitts (19) des benachbarten Deckenele­ ments (1) entspricht.
24. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß bei vertikaler Projektion innerhalb der unteren Metallauflage (4) unterhalb der Halter­ ungsabschnitte (19) ein Aushebefreiraum (23) für ein Auswinkeln eines Deckenelements (1) aus der Decke (D) ausgebildet ist.
25. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Aushebefreiraum (23) in vertika­ ler Richtung etwa dem halben Dickenmaß einer schallakti­ ven Schicht (5) entspricht.
26. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsabschnitte (19) durch Doppellagigkeit verfestigt sind.
27. Deckenelement nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppellagigkeit durch Randunter­ faltung erzielt ist.
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