DE4445793C1 - Fenster, Tür od. ähnlicher Öffnungsverschluß - Google Patents
Fenster, Tür od. ähnlicher ÖffnungsverschlußInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Fenster, eine Tür oder einen ähnlichen
aus einem Flügel und einem feststehenden Rahmen bestehenden
Öffnungsverschluß, in den ein Treibstangenbeschlag eingebaut ist,
- - wobei mindestens eine Treibstange in einer an einer Umfangs- Randfläche des Flügels und/oder des Rahmens, z. B. in der jeweiligen Falzumfangsfläche, befindlichen Profilnut längsverschiebbar aufgenommen ist,
- - wobei die Treibstange von sich entlang der Profilnut erstreckenden Führungselementen gehalten und/oder getragen ist,
- - wobei mit der Treibstange aus der Profilnut im wesentlichen quer herausragende und ebenfalls von Führungsmitteln verschiebbar getragene Beschlagelemente in Verbindung stehen,
- - und wobei in Verschieberichtung hintereinander in der Profilnut angeordnete Treibstangen oder Treibstangen- Teilstücke durch formschlüssig an ihnen angreifende Kupplungsschuhe miteinander verbindbar sind.
Bei Fenstern, Türen oder ähnlichen Öffnungsverschlüssen dieser
Art sind die Flügel, sofern sie aus Holz oder Kunststoffprofilen
zusammengebaut werden, an ihren Falzumfangsflächen mit einer
offenen, gestuften Nut, der sogenannten EURO-Nut ausgestattet,
die eine äußere, breite Nutstufe und eine innere, schmale
Nutstufe aufweist. Während dabei die äußere Nutstufe mit einer
relativ geringen Tiefe vorgesehen ist, weist die innere Nutstufe
eine größere Profiltiefe auf. Üblicherweise hat die äußere breite
Nutstufe eine Öffnungsweite von 16 mm bei einer Tiefe von etwa
2,5 mm, während die innere, schmale Nutstufe mit einer
Öffnungsweite von 12 mm bei einer Tiefe von etwa 9 mm vorgesehen
ist.
Die für den Einbau in diese gestuften Nuten bzw. EURO-Nuten
konzipierten Treibstangenbeschläge sind normalerweise als
sogenannte Beschlags-Baueinheiten ausgeführt, die eine mehr oder
weniger unterschiedliche Ausstattung haben und sich innerhalb
eines sogenannten Bauteil-Systems funktionsmäßig einander
zuordnen bzw. miteinander kuppeln lassen.
Ein solches Bauteil-System von Treibstangenbeschlägen umfaßt
dabei als Beschlags-Baueinheiten zumindest eine Getriebe-
Baueinheit, wie sie als sogenanntes Kantengetriebe zum Zwecke des
Verriegelns eines die Schließlage am feststehenden Rahmen
einnehmenden Flügels erforderlich ist. Darüber hinaus umfaßt ein
solches Bauteilsystem aber meistens auch noch Eckumlenkungs-
Baueinheiten, über die sich mit der Getriebe-Baueinheit noch
weitere Anschluß-Baueinheiten funktionsmäßig kuppeln lassen.
Die Getriebe-Baueinheiten und die Anschluß-Baueinheiten weisen
als Führungselement für ihre Treibstange in aller Regel eine
sogenannte Stulpschiene auf, die mit ihrer Querschnittsabmessung
in die äußere, aber breite und flache Nutstufe an der
Falzumfangsfläche des Flügels paßt und sich entlang der Profilnut
erstreckt. An ihrer Rückseite ist die Treibstange gehalten und
geführt, und zwar so, daß sie von der inneren, aber schmalen und
tiefen Nutstufe der Profilnut aufgenommen wird.
Mit der Treibstange stehen weitere Beschlagelemente,
beispielsweise Riegelzapfen, in Verbindung, die im wesentlichen
quer aus der Profilnut heraus ragen und dabei ebenfalls von der
Stulpschiene, nämlich in in dieser ausgebildeten Langlöchern
geführt sind.
Die in Verschieberichtung hintereinander in der Profilnut
angeordneten Treibstangen oder Treibstangen-Teilstücke sind durch
formschlüssig an ihnen angreifende Kupplungsschuhe miteinander
verbindbar. Auch die Eckumlenkungs-Baueinheiten und die Anschluß-
Baueinheiten sind in der Regel mit weiteren Beschlagelementen,
wie Riegelzapfen od. dgl., ausgestattet, die im wesentlichen quer
aus der Profilnut herausragen und dabei ihre Führung in
Langlöchern eines Stulpwinkels oder einer Stulpschiene haben.
Treibstangenbeschläge, die sich aus miteinander ein Bauteil-
System bildenden Beschlags-Baueinheiten zusammenstellen und
funktionssicher in die Flügel von Fenstern, Türen oder ähnlichen
Öffnungsverschlüssen einbauen lassen, gehören vielfältig zum
Stand der Technik, wie - nur beispielsweise - der DE-OS
22 22 839, der DE-PS 23 13 690 und der DE-AS 24 61 228 zu
entnehmen ist.
Da diese üblicherweise in die gestuften Nuten - also die
sogenannten EURO-Nuten - an den Falzumfangsflächen der Flügel zum
Einbau gelangenden Treibstangenbeschläge einen hohen Bau- und
Kostenaufwand erfordern, sind beispielsweise mit der DE-OS
27 12 243, der DE-OS 30 01 260 und der DE-OS 41 34 705 auch
schon Treibstangenbeschläge zur Benutzung vorgeschlagen worden,
die zumindest im Bereich der Getriebe-Baueinheiten und der
Anschluß-Baueinheiten ohne besondere Stulpschienen auskommen.
Die Treibstangenbeschlag-Systeme dieser bekannten Art erfordern
zwar einen geringeren Herstellungsaufwand und sind daher
kostengünstiger verfügbar als die Treibstangenbeschläge der
zuerst erläuterten Art. Auch bei ihnen ist es jedoch noch
nachteilig, daß für Fenster und Türen unterschiedlicher Bauhöhe
und Baubreite auch unterschiedliche Bauteilgrößen hergestellt und
bereitgehalten werden müssen, weil die durch die Treibstangen zu
verstellenden Beschlagelemente, insbesondere Riegelzapfen, in
fester Verbindung mit den Treibstangen vorhanden sind und sich
dabei an den Treibstangen verschiedener Länge mit vorgegebenen
Rastermaß-Abständen befinden. Jede verfügbare Treibstange ist
daher nur innerhalb vorgegebener Bemessungsgrenzen einsatzfähig,
deren maximales Grenzmaß durch die vorgegebene Länge bestimmt
ist, währen das minimale Grenzmaß aus der ebenfalls vorgegebenen
Ablängmöglichkeit für diese Treibstange resultiert. Der beim
Ablängen abgetrennte Treibstangenabschnitt ist dann aber in jedem
Falle nicht weiter verwendbar, sondern bildet ein Abfallstück
bzw. Schrott.
Bekannt sind aber auch schon Treibstangenbeschläge, bei denen die
Treibstange und die Stulpschiene als Meterware unabhängig
voneinander zur Verfügung stehen und sich dadurch praktisch
abfallfrei auf die jeweils benötigte Einbaulänge bringen lassen
(vergl. DE-OS 19 62 905 bzw. DE-AS 17 08 181). Auch in diesen
Fällen können jedoch die von der Treibstange verschiebbar
getragenen Beschlagelemente, beispielsweise Riegelzapfen, nur
unter Einhaltung relativ großer Rasterabstände an den
Treibstangen und den zugehörigen Stulpschienen angeordnet werden,
weil die Stulpschiene jeweils in verhältnismäßig enger
Nachbarschaft zu den durch die Treibstange bewegbaren
Beschlagteilen mittels Schrauben in der gestuften Nut - EURO-
Nut - festgelegt werden muß. Dazu ist es notwendig, daß die
Befestigungsschrauben auch Langlöcher in der Treibstange
durchsetzen. Die Befestigungsschrauben für die Stulpschiene
müssen nämlich in diesem Falle zugleich als
Seitenführungselemente für die Treibstange genutzt werden, damit
diese unter der Einwirkung der im praktischen Gebrauch an den von
ihr getragenen Beschlagteilen, beispielsweise Riegelzapfen,
angreifenden Seitenkräfte nicht an den Wandungen der Profilnut
schleift und dadurch Schwergängigkeit des gesamten
Treibstangenbeschlages hervorruft.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, an einem Fenster, einer
Tür oder einem ähnlichen Öffnungsverschluß die Einbaumöglichkeit
für einen gattungsgemäßen Treibstangenbeschlag zu schaffen, bei
dem nicht nur die Treibstangen praktisch abfallfrei von Meterware
in der jeweils benötigten Länge abgetrennt werden können.
Vielmehr sollen darüber hinaus auch die von Führungsmitteln
verschiebbar getragenen Beschlagelemente feinstufig und damit
praktisch an beliebiger Stelle mit der Treibstange in
Wirkverbindung gebracht werden können, ohne daß die Nutzung von
Führungselementen für die Treibstange im Bereich der Profilnut
hierdurch beeinträchtigt wird.
Gelöst wird diese Erfindungsaufgabe grundsätzlich,
- - wenn die Profilnut im Flügel und/oder Rahmen über ihren der Aufnahme der Treibstange dienenden Querschnittsbereich hinweg in ihrer Höhenrichtung wenigstens annähernd eine einheitliche lichte Öffnungsbreite aufweist,
- - wenn die Treibstangen eine in ihrer Längsrichtung verlaufende und dem Grund oder Boden der Profilnut zugewendete Rinne enthalten,
- - wenn die Treibstangen eine äußere Profilbreite haben, die erheblich kleiner bemessen ist als die lichte Öffnungsbreite der Profilnut,
- - wenn vom Grund oder Boden der Profilnut ein Steg oder eine Leiste hochragt, der bzw. die als Seitenführungselement - mit Gleitspiel - in die Rinne der Treibstangen eingreift,
- - wenn die Beschlagselemente mit den Treibstangen und/oder die Treibstangen untereinander über diese innerhalb der Profilnut zumindest außenseitig umfaßende Kupplungsschuhe in formschlüssigen Stelleingriff bringbar sind,
- - und wenn dabei die die Beschlagelemente und/oder die Kupplungsschuhe über ihren Verstellbereich hinweg abstützenden und/oder haltenden Führungsmittel außerhalb der Breitenabmessung der Treibstange zumindest an der Umfangs- Randfläche des Flügels und/oder Rahmens, z. B. außerhalb der Profilnut an der Falzumfangsfläche, festlegbar sind.
Fenster, Türen od. dgl. der eingangs bestimmten Gattung, die mit
diesen Merkmalen ausgestattet sind (Anspruch 1), haben den
beträchtlichen Vorteil, daß sich der Anschlag bzw. Einbau des
Treibstangenbeschlages einfach und rationell bewerkstelligen
läßt. Es ist nämlich lediglich nötig, die Treibstangen von
sogenannter Meterware - ohne wesentliche Abfall- bzw.
Schrottbildung - auf das jeweils erforderliche Längenmaß zu
bringen und sie dann von der Seite her in die an der Umfangs-
Randfläche des Flügels und/oder Rahmens verlaufende Profilnut
einzulegen sowie - zum Teil gleichzeitig und zum Teil
nachfolgend - mit den anderen zugeordneten Beschlagelementen
- quasi nach einem Steckverbindungssystem - in funktionelle
Verbindung zu bringen, bevor dann die Führungsmittel festgelegt
werden.
Von den nachgeordneten Unteransprüchen werden bevorzugte
Weiterbildungsmaßnahmen und Ausführungsbeispiele der die
vorgenannten Merkmale (des Anspruchs 1) aufweisenden Fenster,
Türen od. dgl. erfaßt.
Es ist demnach vorgesehen, daß als Treibstangen Profilschienen
benutzt werden können, die einen U-, C- oder auch H-förmigen
Querschnitt haben (Anspruch 2). Diese können dabei aus Metall-
oder Kunststoff-Profilschienen bestehen (Anspruch 3).
Auch ist es nach der Erfindung vorteilhaft, die Treibstangen mit
- vorzugsweise gleichmäßig - über ihre ganze Länge verteilt
angeordneten Kupplungseingriffen für an den Kupplungsschuhen
und/oder den Beschlagelementen vorgesehene, komplementäre Gegen-
Kupplungseingriffe zu versehen (Anspruch 4). Als zweckmäßig
erweist es sich dabei auch, wenn die Kupplungseingriffe an den
Treibstangen und die Gegen-Kupplungseingriffe an den
Kupplungschuhen bzw. Beschlagelementen jeweils aus quer zu deren
Längsrichtung verlaufenden Feinverzahnungen bestehen, weil
hierdurch eine feinstufige und damit nahezu beliebige
Lagenzuordnung der von den Führungsmitteln verschiebbar
getragenen Beschlagelemente zu den in die Profilnut eingelegten
Treibstangen ermöglicht wird (Anspruch 5).
Kupplungseingriffe können in den Treibstangen aber auch durch
Schlitz- bzw. Lochgruppen und/oder Schlitz- bzw. Lochreihen
gebildet werden und die Kupplungsschuhe und/oder Beschlagelemente
können als Gegen-Kupplungseingriffe zu den Schlitzen bzw. Löchern
passende Stege bzw. Zapfen od. dgl. tragen (Anspruch 6).
Ganz besonders zweckmäßig kann es auch sein, wenn als
Kupplungseingriffe sowohl Feinverzahnungen als auch Schlitz- bzw.
Lochreihen an den Treibstangen vorgesehen sind (Anspruch 7).
Für die Erreichung des der Erfindung gestecken Ziels ist es auch
noch von Bedeutung, wenn die Feinverzahnungen sich zumindest an
den Außenflächen der Profilschienen-Flansche befinden, während
die Schlitze bzw. Löcher wenigstens im Profilschienensteg
vorgesehen sind (Anspruch 8).
Besonders bei Fenstern und Türen od. dgl. aus Metall- und/oder
Kunststoffprofilen liegt ein vorteilhaftes Erfindungsmerkmal auch
darin, daß der bzw. die vom Grund oder Boden der Profilnut
hochragende Steg oder Leiste materialeinheitlich mit dem Metall-
und/oder Kunststoffprofil ausgebildet ist, also mit dem
Zusammenbau des Flügels oder feststehenden Rahmens ohne weiteres
zur Verfügung steht (Anspruch 9). Möglich ist diese Maßnahme aber
natürlich auch bei Fenstern und Türen, die aus Holzprofilen
erstellt sind. Hierzu wird lediglich ein entsprechendes
Nutfräser-Profil benötigt.
Besonders - aber nicht ausschließlich - im Falle der Herstellung
des Fensters, der Tür od. dgl. aus Holzprofilen können der Steg
bzw. die Leiste aber auch auf einem am Grund oder Boden der
Profilnut - durchlaufend oder abschnittweise - festgelegten
Profilstück vorgesehen werden (Anspruch 10).
Bezüglich der aus der Profilnut im wesentlichen quer
herausragenden und mit der Treibstange in Verbindung zu
bringenden Beschlagelemente sieht die Erfindung vor, daß deren
Führungsmittel aus Platten oder Schienenstücken bestehen, die
seitlich neben der Profilnut an der Umfangs-Randfläche des
Flügels und/oder Rahmens - z. B. an der Falzumfangsfläche -
mittels Schrauben und/oder durch Formschlußeingriff in
Verankerungsprofilbereiche festgelegt werden können
(Anspruch 11).
Wenn die als Treibstangen dienenden Profilschienen mit C-förmigem
Querschnitt zum Einsatz gelangen, dann erweist es sich nach der
Erfindung als besonders vorteilhaft, daß sie Feinverzahnungen
auch an den freien Längskanten der einander zugewendeten
C-Flansche aufweisen (Anspruch 12). Diese aus im Querschnitt
C-förmigen Profilschienen bestehenden Treibstangen lassen sich
zweckmäßig aus streifenförmigem Metallblech abkanten oder
rollverformen, welches bereits an seinen Längskanten mit,
beispielsweise ausgestanzten, Feinverzahnungen, versehen ist
(Anspruch 13).
Da die Treibstangen eine äußere Profilbreite haben, welche
kleiner bemessen ist als die lichte Öffnungsbreite der Profilnut,
können in vorteilhafter Weise die Führungselemente für die
Treibstange bzw. die Führungsmittel für die Beschlagelemente
zumindest außerhalb des Einbau- und Bewegungsbereichs der
zugeordneten Kupplungsschuhe jeweils neben der Treibstange auch
in den Freiraum der Profilnut eingreifen und sich ggf. auf deren
Grund oder Boden abstützen (Anspruch 14). Die Festlegung auch
dieser Führungselemente bzw. Führungsmittel erfolgt aber
vorzugsweise außerhalb der Profilnut an der benachbarten
Falzumfangsfläche des Flügels und/oder Rahmens.
Bedeutsam für ein Fenster, eine Tür oder einen ähnlichen
Öffnungsverschluß nach der vorliegenden Erfindung ist, daß der
Treibstangenbeschlag mit seinen Treibstangen, den zugehörigen
Führungselementen sowie den hierdurch betätigten
Beschlagelementen und deren Führungsmitteln, wie auch den
funktionsnotwendigen Kupplungsschuhen auf einer Einbau- bzw.
Anschlagsystematik beruht, wie sie den herkömmlichen
Treibstangenbeschlägen mit Beschlags-Baueinheiten eigentümlich
ist, die aber mit nur bereichsweise ablängbaren Stulpschienen und
Treibstangen ausgestattet sind. Der Nachteil der herkömmlichen
Beschlags-Baueinheiten, daß nämlich die jeweils abgelängten bzw.
abgetrennten Stulpschienen- und Treibstangenabschnitte nicht
weiter verwertbar sind, sondern Abfall- bzw. Schrottstücke
bilden, wird jedoch weitgehend vermieden.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der
Erfindung zu sehen. Dabei zeigt
Fig. 1 in rein schematischer Prinzipdarstellung ein aus einem
Flügel und einem feststehenden Rahmen bestehendes
Fenster mit zugehörigem Treibstangenbeschlag,
Fig. 2 in räumlicher Sprengdarstellung und etwa natürlicher
Größe den in Fig. 1 mit II gekennzeichneten
Ausschnittbereich des Fensters, wobei der Flügel aus
Kunststoff-Hohlprofilen gebaut ist und die Treibstange
des Treibstangenbeschlages einen U-förmigen Querschnitt
hat,
Fig. 3 wiederum etwa in natürlicher Größe einen Schnitt durch
Flügel und feststehenden Rahmen des Fensters und durch
den zugeordneten Treibstangenbeschlag entlang der Linie
III-III in Fig. 1, wobei die Treibstange des
Treibstangenbeschlages in ihrer Ausbildung gegenüber
Fig. 2 modifiziert H-förmig profiliert ist,
Fig. 4 den in Fig. 2 gezeichneten Flügelholm in natürlicher
Größe, wobei eine im Querschnitt H-förmige Treibstange
und ein Kupplungsschuh mit seinen Führungsmitteln und
einem als Riegelzapfen gestalteten Beschlagelement in
eingebautem Zustand zu sehen sind,
Fig. 5 etwa in natürlicher Größe einen Schnitt entlang der
Linie V-V in Fig. 1, wobei Flügel und feststehender
Rahmen jeweils aus Holzprofilen zusammengesetzt sind,
Fig. 6 in größerem Maßstab und räumlicher Ansichtsdarstellung
eine weitere Gestaltungsmöglichkeit (C-förmige
Profilierung) für die Treibstangen des
Treibstangenbeschlages und
Fig. 7 in einer Draufsicht das Ausgangsmaterial, aus welchem
das etwa C-förmige Treibstangenprofil nach Fig. 6 durch
Abkanten oder Rollverformen hergestellt ist.
Die Fig. 1 der Zeichnung zeigt in schematisch vereinfachter
Ansichtsdarstellung als Verschlußelement für eine Gebäudeöffnung
ein Fenster bzw. eine Fenstertür 1 mit einem feststehenden Rahmen
2 und einem gegenüber diesem in zumindest eine Öffnungsstellung
beweglichen Flügel 3.
Die Bewegungsart des Flügels 3 relativ zum feststehenden Rahmen 2
ist im vorliegenden Fall von untergeordneter Bedeutung, weil es
hier um die Ausbildung, den Einbau und die Anordnung des zum
Fenster oder zur Fenstertür 1 gehörenden Treibstangenbeschlages 4
geht, wobei in Fig. 1 die wesentlichen Funktionsteile desselben
in Zuordnung zum Fenster bzw. zur Fenstertür 1 rein schematisch
zu sehen sind.
Hiernach gehören zum Treibstangenbeschlag 4 das
Betätigungsgetriebe 5, die Treibstangen 6, die Eckumlenkungen 7,
die Riegelzapfen 8 sowie die Kupplungsschuhe 9 und 10. Während
die Kupplungsschuhe 9 lediglich dazu dienen sollen, einander
benachbart längsbewegliche Funktionsteile bewegungsmäßig
formschlüssig aneinanderzuschließen, dienen die Kupplungsschuhe
10 nicht nur diesem Zweck. Sie sind vielmehr baueinheitlich mit
mindestens einem Riegelzapfen 8 ausgeführt und so vorgerichtet,
daß sie sich auch dazu eignen, eine bewegungsmäßig formschlüssige
Verbindung dieser Riegelzapfen 8 an jeder beliebigen Stelle über
die Länge der Treibstangen 6 hinweg herbeizuführen.
Lediglich der Vollständigkeit halber sind in Fig. 1 noch zwei
Scharniergelenke 11 angedeutet, die eine drehbewegliche
Verbindung des Flügels 3 mit dem feststehenden Rahmen 2 um die
seitliche Vertikalachse X-X herstellen. Selbstverständlich kann
sich eine zwischen dem beweglichen Flügel 3 und dem feststehenden
Rahmen 2 vorgesehene Gelenkachse auch an jeder anderen geeigneten
Stelle befinden, d. h., der Flügel 3 kann dem feststehenden Rahmen
2 auch als Kippflügel, als Klappflügel, als Schwingflügel, als
Wendeflügel oder aber als Drehkippflügel zugeordnet werden.
Die wesentlichen Besonderheiten des Fensters bzw. der Fenstertür
1 nach Fig. 1 ergeben sich aus den in den Fig. 2 bis 7 gezeigten
Ausführungsbeispielen. Während dabei in den Fig. 2 und 3
Profilholme eines Fensters bzw. einer Fenstertür 1 gezeigt sind,
die aus Kunststoff- oder ggf. auch Leichtmetall-Hohlprofilen
bestehen, sind in Fig. 5 ein Flügel- und ein Rahmenholm aus
Massivholzprofilen zu sehen. In Fig. 2 ist lediglich ein als
Hohlprofil gefertigter Flügelholm 12 gezeigt. In Fig. 3 ist
hingegen auch der als Hohlprofil gestaltete Rahmenholm 13 zu
sehen.
Fig. 5 läßt neben dem als Massivholzprofil ausgeführten Flügelholm
14 auch noch den als Massivholzprofil ausgeführten Rahmenholm 15
erkennen.
Zumindest bezüglich der Ausgestaltung der Flügelholme 12 und 14
ist wichtig, daß diese in der sich rückseitig an den Überschlag
16 bzw. 18 anschließenden und im wesentlichen quer zur
Flügelebene gerichteten Falzumfangsfläche 17 bzw. 19 jeweils eine
Profilnut 20 enthalten. Dabei kommt es darauf an, daß diese
Profilnut 20 über ihre gesamte Höhe 21 hinweg eine einheitliche
lichte Öffnungsbreite 22 aufweist, wie das deutlich am Flügelholm
12 nach Fig. 2 zu sehen ist. Diese Profilnut 20 dient in jedem
Falle der Unterbringung einer Treibstange 6 des
Treibstangenbeschlages 4. Sie wird aber auch zur Aufnahme der nur
in Fig. 1 erkennbaren Eckumlenkungen 7 wie auch der
Kupplungsschuhe 9 und 10 des Treibstangenbeschlages 4 genutzt.
In den Fig. 2, 3 und 5 ist auch gezeigt, daß vom Grund oder Boden
23 der Profilnut 20 ein Steg oder eine Leiste 24 hochragt, dessen
bzw. deren Höhe 25 nur einem Bruchteil der Höhe 21 der Profilnut
20 entspricht und der bzw. die auch eine Breite 26 hat, welche
einem Bruchteil der lichten Öffnungsbreite 22 dieser Profilnut 20
entspricht. Zu der parallel zur Flügelebene liegenden Mittelebene
durch die Profilnut 20 ist der Steg bzw. die Leiste 24
symmetrisch angeordnet. Gezeigt ist in den Fig. 2 bis 4 jeweils
ein im wesentlichen rechteckiger Querschnitt des Steges bzw. der
Leiste 24. Er kann aber auch eine Dreieck- oder Trapezgestalt
erhalten, wie sie in Fig. 5 zu sehen ist.
Die besondere Querschnittsgestalt der Profilnut 20 sowie das
Vorhandensein des bzw. der von deren Grund bzw. Boden 23
hochragenden Steges/Leiste 24 steht in einem wichtigen
Zusammenhang mit der Ausbildung und der Einbauanordnung der
Treibstangen 6 des Treibstangenbeschlages 4.
Nach den Fig. 2, 3, 5 und 6 der Zeichnung enthalten nämlich die
Treibstangen 6 jeweils eine in ihrer Längsrichtung verlaufende
Rinne 27, die dem Grund oder Boden 23 der Profilnut 20 zugewendet
ist, wie das besonders deutlich aus Fig. 2 hervorgeht.
Nach Fig. 2 hat die Treibstange 6 einen nach unten offenen
U-Querschnitt, während sie nach Fig. 3 mit einer H-Querschnittsform
vorgesehen ist, und im Falle der Fig. 6 mit einem nach unten
offenen C-Querschnitt Verwendung findet.
Die maximale Profilhöhe 28 der Treibstangen 6 ist kleiner
bemessen als die Höhe 21 der Profilnut 20. Auch die maximale
Profilbreite 29 der Treibstange 6 fällt geringer aus als die
lichte Öffnungsbreite 22 der Profilnut 20. Die lichte Weite 30
der nach unten offenen Rinne 27 in der Treibstange 6 ist mit
einem geringfügigen Bewegungsspiel auf die Breite 26 des Steges
bzw. der Leiste 24 abgestimmt, welche vom Grund oder Boden 23 der
Profilnut 20 hochragt.
Wie bereits weiter oben im Zusammenhang mit Fig. 1 erwähnt wurde,
gehören zu einem Treibstangenbeschlag 4 neben den Treibstangen 6
auch noch die Kupplungsschuhe 9 und 10. Während dabei die
Kupplungsschuhe 9 im wesentlichen die Aufgabe haben, in ihrer
Verschieberichtung hintereinander in der Profilnut 20 angeordnete
Treibstangen 6 oder auch Teilstücke solcher Treibstangen 6
miteinander in eine - zug- und druckstabile - formschlüssige
Stellverbindung zu bringen, werden die Kupplungsschuhe 10 nach
Fig. 2 zusätzlich als Träger für Beschlagelemente, beispielsweise
Riegelzapfen 8, genutzt, die funktionsnotwendige Teile des
Treibstangenbeschlages 4 bilden. Diese funktionsnotwendigen
Teile, z. B. die Riegelzapfen 8, des Treibstangenbeschlages 4
müssen sich genau definiert relativ zum Flügel 3 und zum
feststehenden Rahmen 2 des Fensters bzw. der Fenstertür 1 bewegen
lassen und werden deshalb von Führungsmitteln 32 getragen und
beispielsweise in Langlöchern 31 derselben geführt. Die
Führungsmittel 32 können dabei Platten sein, die sich starr bzw.
ortsfest an der Falzumfangsfläche 17 bzw. 19 der Flügelholme 12
bzw. 14 fixieren lassen. Es kann sich aber auch um Profilstücke
handeln, die zumindest bereichsweise außerhalb des
Treibstangenquerschnitts in die Profilnut 20 eingreifen.
Als Befestigungselemente für die Führungsmittel 32 kommen z. B.
Schrauben 33 in Betracht, welche sich seitlich der Profilnut 20
in die Falzumfangsfläche 17 bzw. 19 des Flügelholms 12 bzw. 14
eindrehen lassen. Während die funktionsnotwendigen Beschlagteile,
beispielsweise Riegelzapfen 8, im wesentlichen quer von der Ober
bzw. Außenseite der z. B. plattenförmigen Führungsmittel 32
abstehen, ist der zugehörige Kupplungsschuh 10 an deren Unter-
bzw. Rückseite positioniert (vergl. z. B. Fig. 2).
Die in Fig. 1 der Zeichnung nur schematisch angedeuteten
Kupplungsschuhe 9 haben von ihrer Bauform praktisch die gleiche
Ausgestaltung wie die Kupplungsschuhe 10. Sie können dabei der
Unterseite der plattenförmigen Führungsmittel 32 einfach mit
loser Stützanlage zugeordnet werden. In manchen Fällen ist es
aber vorteilhaft, auch die Kupplungsschuhe 9 mit der Unter- bzw.
Rückseite der plattenförmigen Führungsmittel 32 in
längsverschiebbarer Stützverbindung zu halten.
Nach den Fig. 2 und 5 der Zeichnung werden als Treibstangen 6
Profilschienen benutzt, die einen nach unten offenen
U-Querschnitt haben. Demgegenüber geht aus den Fig. 3 und 4 die
Benutzung von im Querschnitt H-förmigen Profilschienen als
Treibstangen 6 hervor. Bevorzugt werden in jedem Falle
Treibstangen 6 benutzt, die aus Metall-Profilschienen bestehen.
Allerdings besteht in manchen Fällen auch die Möglichkeit,
hierfür Kunststoff-Profilschienen in Gebrauch zu nehmen.
In Fig. 2 ist noch zu sehen, daß die Treibstangen 6 mit über ihre
ganze Länge verteilt angeordneten Kupplungseingriffen 34, 35, 36
ausgestattet sind.
Die Kupplungseingriffe 34 bestehen dabei aus quer zur
Längsrichtung der jeweiligen Treibstange 6 verlaufenden
Feinverzahnungen, welche sich zumindest an den Außenflächen der
Profilschienen-Flansche 37 befinden, beispielsweise in diese
eingeprägt sind, wie das Fig. 2 erkennen läßt.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn die die Kupplungseingriffe 34
bildenden Feinverzahnungen ununterbrochen über die ganze Länge
der Treibstange hinweg angeordnet sind, wie das in Fig. 2
angedeutet ist.
Die Kupplungseingriffe 35 bestehen aus Lochgruppen, insbesondere
Lochreihen, während die Kupplungseingriffe 36 durch
Schlitzgruppen, insbesondere Schlitzreihen gebildet werden
können. Dabei sind die Kupplungseingriffe 35 und 36 jeweils
mindestens in den Profilsteg 38 der Treibstange 6 eingearbeitet.
Vielfach hat es sich als sinnvoll erwiesen, von Löchern gebildete
Kupplungseingriffe 35 und von Schlitzen gebildete
Kupplungseingriffe 36 gleichzeitig und in ganz bestimmter
Aufeinanderfolge in den Profilsteg 38 der Treibstangen 6
einzuformen. Dabei ist es von Vorteil, wenn die
aufeinanderfolgenden Löcher der Kupplungseingriffe 35
vorbestimmte Abstände voneinander haben und gleichmäßig über die
ganze Länge der Treibstange 6 verteilt angeordnet sind. Auch die
als Schlitze ausgeführten Kupplungseingriffe 36 sollten
vorgegebene Längenabmessungen erhalten und sich in bestimmten
Abständen aufeinanderfolgend im Profilsteg 38 befinden. Sinnvoll
ist es dabei, den die Kupplungseingriffe 36 bildenden Schlitzen
eine Längenabmessung zu geben, die dem ein- oder mehrfachen
Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Löchern der
Kupplungseingriffe 35 entspricht, wie sich das aus Fig. 2 der
Zeichnung entnehmen läßt.
Die Kupplungsschuhe 9 und 10 weisen eine Querschnittsform auf,
mit der sie die Treibstangen 6 zumindest außenseitig umfassen
können. Insbesondere aus den Fig. 3 und 5 entnimmt man, daß die
Kupplungsschuhe 9 und 10 zumindest eine U-förmige Querschnittform
haben, deren Lichtmaß auf die Außenabmessungen der Treibstangen 6
abgestimmt ist, so daß sie diese eng umfassen können. Als
Gegenkupplungseingriffe 39 weisen die Kupplungsschuhe 9 und 10 an
den Innenflächen ihrer Flansche 40 Feinverzahnungen auf, welche
komplementär zu den Feinverzahnungen passen, die als
Kupplungseingriffe 34 sich an der Außenseite der Flansche 37 der
Treibstangen 6 befinden. Es ist daher möglich, die
Kupplungsschuhe 9 und 10 praktisch an jeder beliebigen Stelle der
Längenabmessung auf die Treibstangen 6 aufzustecken und dadurch
mit diesen Formschlußverbindung herzustellen. Dabei ist es
möglich, die Feinverzahnung so zu gestalten, daß beim Aufstecken
der Kupplungsschuhe 9 und 10 auf die Treibstangen 6 Stufensprünge
für die Verstellung ermöglicht werden, die bei maximal 2 mm
liegen.
Natürlich können auch Kupplungsschuhe 9 und 10 bereit gehalten
werden, die mit zu den Löchern der Kupplungseingriffe 35
passenden Zapfen und/oder mit zu den Schlitzen der
Kupplungseingriffe 36 passenden Stegen als Gegen-
Kupplungsgliedern versehen sind. Hiermit lassen sich dann jedoch
beim Zusammenstecken der Kupplungsschuhe 9 und 10 mit den
Treibstangen 6 nur Stufensprünge erzielen, die den Lochabständen
der Kupplungseingriffe 35 oder den Schlitzabständen der
Kupplungseingriffe 36 im Profilsteg 38 entsprechen.
Wenn als Treibstangen 6 Profilschienen mit H-förmigem Querschnitt
benutzt werden, wie das den Fig. 3 und 4 zu entnehmen ist, dann
lassen sich deren Profilflansche jeweils auch an ihrer
Innenfläche mit quer zur Längsrichtung orientierten
Feinverzahnungen ausstatten. In diesem Falle wäre es dann
denkbar, die Kupplungsschuhe 9 und 10 außer mit ihren beiden
Profilflanschen 40 noch mit einer innenseitig vom Profilsteg
abstehenden Längsleiste auszustatten, so daß sie gewissermaßen
ein E-förmiges Profil erhalten. In diesem Falle wäre es möglich,
auch die Längsseitenflächen der zu den Profilflanschen 40
abstandsparallelen Leiste mit Feinverzahnungen auszustatten,
welche dann als Gegen-Kupplungseingriffe mit Feinverzahnungen an
den Innenflächen der H-Flansche in Wirkverbindung treten.
Wie aus den Fig. 2 bis 4 der Zeichnung entnommen werden kann, ist
es von Vorteil, wenn der Steg oder die Leiste 24, welcher bzw.
welche vom Grund oder Boden 23 der Profilnut 20 hochragt,
materialeinheitlich mit dem jeweiligen Flügelholm 12 oder 14
ausgeführt wird. Dies kann insbesondere bei aus Metall- oder
Kunststoffprofilen bestehenden Flügelholmen 12 der Fall sein, ist
aber auch bei aus Massivholz bestehenden Flügelholmen 14 ohne
weiteres möglich, wenn diese mit einem entsprechend angepaßten
Nutfräser-Profil bearbeitet werden.
Aus Fig. 5 der Zeichnung geht nun aber hervor, daß ohne weiteres
auch die Möglichkeit besteht, den Steg oder die Leiste 24 auf
einem besonderen Profilstück 41 vorzusehen, welches sich dann am
ebenen Grund oder Boden 23 der Profilnut 20 festlegen,
beispielsweise verkleben, verklammern, vernageln oder
verschrauben läßt. Das betreffende Profilstück 41 läßt sich dabei
durchlaufend oder auch abschnittweise am Grund oder Boden 23 der
Profilnut 20 anbringen. Dabei kann es in vorteilhafter Weise aus
einem Werkstoff gefertigt werden, der als optimaler Gleitpartner
mit der zugeordneten Treibstange 6 zusammenwirkt.
In Fig. 6 der Zeichnung wird gezeigt, daß auch die Möglichkeit
besteht, als Treibstangen 6 Profilschienen mit etwa C-förmigem
Querschnitt zu benutzen. In diesem Falle ist es dann sinnvoll,
die Treibstangen 6 auch an den freien Längskanten ihrer einander
zugewendeten C-Flansche 42 mit Feinverzahnungen 43 auszustatten,
die sich dann als zusätzliche Kupplungseingriffe in ähnlicher
Weise nutzen lassen, wie die Feinverzahnungen an den Innenflächen
der Flansche bei im Querschnitt H-förmigen Treibstangen 6. Die
aus im Querschnitt C-förmigen Profilschienen bestehenden
Treibstangen 6 nach Fig. 6 könnend dabei aus streifenförmigem
Metallblech abgekantet oder rollverformt werden, das bereits an
seinen Längskanten mit den beispielsweise ausgestanzten
Feinverzahnungen 43 versehen ist, bevor die Abkant- oder
Rollverformung vorgenommen wird, wie das in Fig. 7 zu sehen ist.
Zum Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 sei hier abschließend noch
bemerkt, daß dort die plattenförmigen Führungsmittel 32 für den
Kupplungsschuh 10 und den davon getragenen Riegelzapfen 8 nicht
durch Verschraubung am Flügelholm 14 festgelegt sind, sondern
vielmehr hiermit durch ineinandergreifende Profilvorsprünge 44
und 45 verrastet werden können.
Natürlich ist es auch denkbar, die plattenförmigen Führungsmittel
32 zusätzlich zu der Verrastung noch durch Schrauben 33 zu
fixieren, wie sie in Fig. 3 der Zeichnung gezeigt sind.
Wichtig ist aber, daß Stütz- und Führungsmittel 32 jeweils nur
dort an einem Fenster bzw. an einer Fenstertür 1 montiert zu
werden brauchen, wo den in die Profilnut 20 eingebrachten
Treibstangen 6 Kupplungsschuhe 9 und 10 sowie zu betätigende
Beschlagteile, beispielsweise Riegelzapfen 8 zuzuordnen sind.
Die zu einem Treibstangenbeschlag 4 gehörenden Eckumlenkungen 7
haben vorzugsweise eine herkömmliche Bau- und Funktionsart. D.h.
sie benutzen zug- und drucksteif in Umlenk-Führungsprofilen
verschiebbare, biegeelastische Streifenkörper (Federstahlbänder),
die sich an ihren Enden mit den Treibstangen 6 über deren
Kupplungseingriffe 34, 35, 36 in Formschlußverbindung bringen
lassen. Dazu weisen natürlich die Enden der Streifenkörper die
passenden Gegen-Kupplungseingriffe auf.
Claims (14)
1. Fenster, Tür (1) oder ähnlicher aus einem Flügel (3) und
einem feststehenden Rahmen (2) bestehender Öffnungsverschluß,
in den ein Treibstangenbeschlag (4) eingebaut ist,
- - wobei mindestens eine Treibstange (6) in einer an einer Umfangs-Randfläche des Flügels (3) und/oder des Rahmens (2), z. B. der jeweiligen Falzumfangsfläche (17 bzw. 19), befindlichen Profilnut (20) längsverschiebbar aufgenommen ist,
- - wobei die Treibstange (6) von sich entlang der Profilnut (20) erstreckenden Führungselementen gehalten und oder getragen ist,
- - wobei mit der Treibstange (6) aus der Profilnut (20) im wesentlichen quer herausragende und ebenfalls von Führungsmitteln (32) verschiebbar getragene Beschlagelemente (8) in Verbindung stehen,
- - und wobei in Verschieberichtung hintereinander in der Profilnut (20) angeordnete Treibstangen (6) oder Treibstangen-Teilstücke (6) durch formschlüssig an ihnen angreifende Kupplungsschuhe (9, 10) miteinander verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Profilnut (20) im Flügel (3) und/oder Rahmen (2) über ihren der Aufnahme der Treibstange (6) dienenden Querschnittsbereich hinweg in ihrer Höhenrichtung wenigstens annähernd eine einheitliche lichte Öffnungsbreite (22) aufweist,
- - daß die Treibstangen (6) eine in ihrer Längsrichtung verlaufende und dem Grund oder Boden (23) der Profilnut (20) zugewendete Rinne (27) enthalten,
- - daß die Treibstangen (6) eine äußere Profilbreite (29) haben, die kleiner bemessen ist als die lichte Öffnungsbreite (22) der Profilnut (20),
- - daß vom Grund oder Boden (23) der Profilnut (20) ein Steg oder eine Leiste (24) hochragt, der bzw. die als Seitenführungselement - mit Gleitspiel - in die Rinne (27) der Treibstangen (6) eingreift,
- - daß die Beschlagselemente (8) mit den Treibstangen (6) und/oder die Treibstangen (6) untereinander über diese innerhalb der Profilnut (20) zumindest außenseitig in Querschnittsrichtung umfassende Kupplungsschuhe (9, 10) in formschlüssigen Stelleingriff bringbar sind,
- - und daß dabei die die Beschlagelemente (8) und/oder die Kupplungsschuhe (9, 10) über ihren Verstellbereich hinweg abstützenden und/oder haltenden Führungsmittel außerhalb der Breitenabmessungen (29) der Treibstange (6) zumindest an der Umfangs-Randfläche des Flügels (3) und/oder Rahmens (2), z. B. an der Falzumfangsfläche (17 bzw. 19), festlegbar sind (33 bzw. 44, 45).
2. Fenster, Tür od. dgl. nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Treibstangen (6) Profilschienen benutzt sind, die
einen U-, C- oder auch H-förmigen Querschnitt haben.
3. Fenster, Tür od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Treibstangen (6) Metall- oder Kunststoff-
Profilschienen sind.
4. Fenster, Tür od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Treibstangen (6) mit - vorzugsweise gleichmäßig -
über ihre ganze Länge verteilt angeordneten
Kupplungseingriffen (34, 35, 36) für an den Kupplungsschuhen
(9 und 10) und/oder den Beschlagelementen (8) vorgesehene,
komplementäre Gegen-Kupplungseingriffe (39) versehen sind.
5. Fenster, Tür od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kupplungseingriffe (34) an den Treibstangen (6) und
die Gegen-Kupplungseingriffe (39) an den Kupplungsschuhen (9
bzw. 10) bzw. Beschlagelementen (8) jeweils aus quer zu deren
Längsrichtung verlaufenden Feinverzahnungen bestehen.
6. Fenster, Tür od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Kupplungseingriffe (35, 36) in den Treibstangen (6)
Schlitzgruppen (36) bzw. Lochgruppen (35) oder Schlitzreihen
bzw. Lochreihen vorgesehen sind und die Kupplungsschuhe (9
und 10) oder Beschlagelemente (8) als Gegen-
Kupplungseingriffe zu den Schlitzen (36) bzw. Löchern (35)
passende Stege bzw. Zapfen od. dgl. tragen.
7. Fenster, Tür od. dgl. nach einem der Ansprüche 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Kupplungseingriffe (34, 35, 36) sowohl
Feinverzahnungen (34) als auch Schlitzreihen (36) bzw.
Lochreihen (35) an den Treibstangen (6) vorgesehen sind.
8. Fenster, Tür od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feinverzahnungen (34) sich zumindest an den
Außenflächen der Profilschienen-Flansche (37) befinden,
während die Schlitze (36) bzw. Löcher (35) im
Profilschienensteg (38) vorgesehen sind.
9. Fenster, Tür od. dgl. aus Metall- und/oder Kunststoffprofilen
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der bzw. die vom Grund oder Boden (23) der Profilnut (20)
hochragende Steg oder Leiste (24) materialeinheitlich mit dem
Metall- und/oder Kunststoffprofil ausgebildet ist.
10. Fenster, Tür od. dgl., insbesondere aus Holzprofilen, nach
einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steg bzw. die Leiste (24) auf einem am Grund oder
Boden (23) der Profilnut (20) - durchlaufend oder
abschnittweise - festgelegten Profilstück (41) vorgesehen
ist.
11. Fenster, Tür od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsmittel (32) aus Platten oder Schienenstücken
bestehen, die seitlich neben der Profilnut (20) an der
Umfangs-Randfläche des Flügels (3) und/oder Rahmens (2) -
z. B. der Falzumfangsfläche (17 bzw. 19) - mittels Schrauben
(33) und/oder durch Formschlußeingriff in
Verankerungsprofilbereichen (44 und 45) festlegbar sind.
12. Fenster, Tür od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die als Treibstangen (6) dienenden Profilschienen mit
C-förmigem Querschnitt Feinverzahnungen (43) auch an den freien
Längskanten der einander zugewendeten C-Flansche (42)
aufweisen.
13. Fenster, Tür od. dgl. nach einem der Ansprüche 2 und 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die aus im Querschnitt C-förmigen Profilschienen
bestehenden Treibstangen (6) aus streifenförmigem Metallblech
abgekantet oder rollverformt sind, das bereits an seinen
Längskanten mit, beispielsweise ausgestanzten,
Feinverzahnungen (43) versehen ist.
14. Fenster, Tür od. dgl. nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungselemente (32) für die Treibstange (6) bzw.
die Führungsmittel für die Beschlagelemente (8) zumindest
außerhalb des Einbau- und Bewegungsbereichs der zugeordneten
Kupplungsschuhe (9, 10) neben der Treibstange (6) in den
Freiraum der Profilnut (20) eingreifen und sich ggf. auf
deren Grund oder Boden (23) abstützen.
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