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DE4333896B4 - Verfahren und Vorrichtung zur Steuerung einer Brennkraftmaschine - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Steuerung einer Brennkraftmaschine Download PDF

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Abstract

Verfahren zur Steuerung einer Brennkraftmaschine, wobei ein Leistungsstellelement zur Beeinflussung der Luftzufuhr zur Brennkraftmaschine auf elektrischem Wege gemäß einem vorgegebenen Einstellwert gesteuert wird, die Einstellung des Leistungsstellelementes sowie eine die Last der Brennkraftmaschine repräsentierende Größe erfasst wird, wobei zu Überwachungszwecken der Einstellwert des Leistungsstellemementes und ein aus der die Last repräsentierenden Größe gebildeter Referenzwert für die Einstellung des Leistungsstellelementes miteinander verglichen werden, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Überwachung die maximale Einstellung des Leistungsstellelementes derart begrenzt ist, dass der Bereich hoher Lasten nicht erreicht wird, und dass die maximal mögliche Einstellung des Leistungsstellelementes abhängig von der die Last repräsentierenden Größe und/oder der Drehzahl begrenzt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Steuerung einer Brennkraftmaschine gemäß den unabhängigen Patentansprüchen.
  • In modernen Steuersystemen für Brennkraftmaschinen werden vielfach Meßeinrichtungen zur Erfassung von Betriebsgrößen der Brennkraftmaschine bzw. des Fahrzeugs eingesetzt, deren Meßsignale Grundlage für die Steuerung der Brennkraftmaschine und damit für die Antriebsleistung des Kraftfahrzeugs bilden. Da durch Fehlfunktionen im Bereich dieser Meßeinrichtungen ungewollte Betriebszustände der Brennkraftmaschine folgen können, müssen die Meßeinrichtungen auf Funktionsfähigkeit überwacht werden. Besondere Bedeutung gewinnt eine solche Überwachung bei elektronischen Motorleistungssteuersystemen (elektronischen Gaspedalsystemen), bei denen auf der Basis von Meßsignalen von Stellungsgebern für ein vom Fahrer betätigbares Bedienelement bzw. für ein Leistungsstellelement die Leistung der Brennkraftmaschine und damit Geschwindigkeit und Beschleunigung des Fahrzeugs gesteuert wird. In der Vergangenheit wurden daher verschiedene Maßnahmen zur Überwachung solcher Stellungsgeber vorgeschlagen.
  • Beispielsweise ist aus der nicht vorveröffentlichten DE 42 29 774 A1 bekannt, den mit einem Leistungsstellelement, einer Drosselklappe, verbundenen Stellungsgeber erfassten Messwert mit einem in ein die Stellung repräsentierenden, die Last der Brennkraftmaschine anzeigenden Meßsignalwert auf unzulässige Abweichungen zu vergleichen. Wird eine Differenz zwischen den Signalwerten erkannt, wird von einem Fehler im Bereich des Stellungsgebers ausgegangen und es werden gegebenenfalls Notlaufmaßnahmen eingeleitet. Ferner wird vorgeschlagen, redundante Stellungsgeber vorzusehen, so daß durch Vergleich deren Stellungssignale miteinander sowie durch Vergleich jedes der Stellungssignale mit dem auf der Basis des Lastsignals gebildeten Stellungssignals jeweils einzeln auf unzulässige Abweichungen der defekte Sensor im Sinne einer Zwei- aus Drei-Auswahl erkannt und Notlaufmaßnahmen auf der Basis der korrekten Signale eingeleitet werden.
  • Durch die bekannte Vorgehensweise wird zwar im Prinzip eine Überwachung des bzw. der Stellungsgeber erreicht, die Genauigkeit dieser Überwachung kann jedoch unbefriedigend sein, da weder das Verhalten des Lastsignals in Bezug auf die Stellung des beweglichen Elements noch die Genauigkeit des Meßergebnisses beeinträchtigende Effekte wie Pulsationen und Rückströmungen im Luftansaugrohr der Brennkraftmaschine oder veränderliche Luftdichte infolge von einer Änderung der Meereshöhe oder der Ansauglufttemperatur berücksichtigt werden.
  • Aus der DE 69 103 719 T2 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bestimmen der Akkuranz eines Ventilpositionssensors für die Verwendung beim Messen der Drosselposition in Verbrennungsmotoren bekannt. Dabei wird der gemessene Wert eines Motorzustandes direkt abhängig von der Drosselposition überwacht. Indem dieser Wert verwendet wird, kann die Akkuranz des Drosselpositionssensors beurteilt werden. In spezifischer Weise sollte, wenn die Änderungsrate der Position des Drosselventils eine vorbestimmte Änderungsrate nicht überschreitet und wenn die Drosselventilposition eine vorbestimmte Position überschreitet, der absolute Druck der Luft in der Motoreinlass-Sammelleitung stromabwärts des Drosselventils immer einen vorbestimmten Druck überschreiten. Wenn unter diesen Bedingungen der gemessene Druck kleiner als der vorbestimmte Druck für eine vorbestimmte Zeit ist, wird vom Drosselpositionssensor angenommen, fehlerhaft zu sein, weil ein Druck kleiner als der vorbestimmte Druck nicht innerhalb dieses Bereichs der Drosselpositionen erhältlich ist.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, Maßnahmen anzugeben, mit deren Hilfe die Genauigkeit der Funktionsüberprüfung eines Stellungsgebers auf der Basis wenigstens eines Stellungssignals und einer die Last der Brennkraftmaschine repräsentierenden Größe verbessert werden.
  • Dies wird durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche erreicht.
  • Vorteile der Erfindung
  • Durch die erfindungsgemäße Begrenzung der maximalen Einsstellung des Leistungsstellelements wird eine genaue Überwachung des bzw. der dem Leistungsstellelement zugeordneten Stellungsgeber ermöglicht, da gewährleistet ist, daß beim Vergleich mit der die Last der Brennkraftmaschine repräsentierenden Größe nur kleine Toleranzen zu berücksichtigen sind, somit eine ausreichende Genauigkeit gewährleistet ist.
  • Ferner werden durch die erfindungsgemäße Vorgehensweise die Bereiche der Pulsationen und Rückströmungen im Saugrohr gemieden, die bei manchen Motoren bei großen Öffnungen des Leistungsstellelements auftreten.
  • Ferner wird durch die Berücksichtigung der Meereshöhe und/oder der Ansauglufttemperatur die veränderliche Luftdichte bei der Fehlererkennung berücksichtigt, so daß eine weitere Steigerung der Genauigkeit ermöglicht wird.
  • Durch die erfindungsgemäße Vorgehensweise können bei der Wahl der Grenzwerte, die zur Entscheidung, ob ein Stellungsgeber als defekt erkannt wird, vorgegeben werden, kleine Toleranzen erhalten werden.
  • Besonders vorteilhaft ist, eine Überwachung nur gegen ungewolltes Gasgeben vorzunehmen, indem gegenüber der gemessenen Stellung des Leistungsstellelements nur auf eine unzulässig große, die Last repräsentierende Größe überwacht wird, d.h. wenn diese eine zu große Last anzeigt. Bei dieser vorteilhaften Vorgehensweise kann ohne Beeinträchtigung der Genauigkeit der Überwachung auf die Berücksichtung der sich ändernden Luftdichte verzichtet werden.
  • Vorteilhaft ist der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorgehensweise im Zusammenhang mit der bekannten Zwei- aus Drei-Auswahl bei einem Doppelstellungsgeber.
  • Vorteilhaft ist als die die Last repräsentierende Größe das Signal eines Luftmengen-, eines Luftmassenmesser, eines Saugrohrdruckfühlers oder das jeweils aus dem Quotienten dieser Größe und der Drehzahl ermittelte Lastsignal zu verwenden.
  • Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Vorgehensweise ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Zeichnung
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen näher erläutert. Dabei zeigt 1 ein Blockschaltbild einer Vorrichtung zur Durchführung der erfindungsgemäßen Vorgehensweise, während in 2 anhand eines Flußdiagramms ein Rechenprogramm zur Durchführung der erfindungsgemäßen Vorgehensweise skizziert ist.
  • Beschreibung von Ausführungsformen
  • 1 zeigt ein Übersichtsblockschaltbild eines Motorsteuersystems, wobei eine Steuereinheit 10 dargestellt ist, die folgende Eingangsleitungen aufweist. Über eine erste Eingangsleitung 12 ist die Steuereinheit 10 mit einer Meßeinrichtung 14 zur Erfassung des Luftdurchsatzes durch die Brennkraftmaschine verbunden, über eine zweite Eingangsleitung 16 mit einer Meßeinrichtung 18 zur Erfassung der Motordrehzahl, über eine dritte Eingangsleitung 20 mit einer Meßeinrichtung 22 zur Erfassung der Stellung eines vom Fahrer betätigbaren Bedienelements, über eine vierte Eingangsleitung 24 mit einer Meßeinrichtung 26 zur Erfassung der Stellung eines Leistungsstellelements 28, insbesondere einer Drosselklappe. Ferner sind Eingangsleitungen 30 bis 32 vorgesehen, welche die Steuereinheit 10 mit Meßeinrichtungen 34 bis 36 verbinden, welche Betriebsgrößen erfassen, die zur Steuerung der Brennkraftmaschine verarbeitet werden.
  • Ferner ist in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Eingangsleitung 38 vorgesehen, welche die Steuereinheit 10 mit einer Meßeinrichtung 40 zur Erfassung der Ansauglufttemperatur verbindet. In anderen Ausführungsbeispielen kann zusätzlich oder anstelle der Ansauglufttemperaturmeßeinrichtung eine Meßeinrichtung 42 zur Erfassung des Luftdrucks (der Meereshöhe) vorgesehen sein, welche über die Eingangsleitung 44 mit der Steuereinheit 10 verbunden ist.
  • Eine Ausgangsleitung 46 der Steuereinheit 10 zur Steuerung der Kraftstoffzumessung verbindet diese mit entsprechende Stelleinrichtungen 48, Einspritzventile, während eine Ausgangsleitung 50 von der Steuereinheit 10 auf das Leistungsstellelement 28 führt, welches über eine mechanische Verbindung 52 mit der Meßeinrichtung 26 verknüpft ist.
  • In der Steuereinheit 10 führen die Eingangsleitungen 12 und 16 auf ein Element 54 zur Bildung eines Lastsignals, insbesondere ein Kennfeld oder eine Tabelle, dessen Ausgangsleitung 56 auf die Einspritzimpulsbildungseinheit 58 führt. Der werden zur Korrektur abhängig von der Batteriespannung, der Abgaszusammensetzung, der Motortemperatur, etc., die Eingangsleitungen 30 bis 32 von den Meßeinrichtungen 34 bis 36, welche die entsprechenden Betriebsgrößen erfassen, zugeführt. Die Ausgangsleitung der Einspritzimpulsbildungseinheit 58 stellt die Ausgangsleitung 46 der Steuereinheit 10 dar, über die ein oder mehrere Einspritzventile für die gebildete Einspritzzeit angesteuert werden. Eine Sollwertbildungseinheit 60 ist zur Bildung eines Einstellsollwertes für das Leistungsstellelement 28 Teil der Steuereinheit 10. Der Einheit 60 wird die Eingangsleitung 20 zugeführt, während ihre Ausgangsleitung 62 auf ein Begrenzungselement 64 führt, dessen Ausgangsleitung 66 wiederum einer Reglereinheit 68 zugeführt ist. Deren Ausgangsleitung 50 führt auf das Leistungsstellelement 28. Dem Regler 68 ist ferner die Leitung 24 zugeführt. Von der Leitung 56 führt die Leitung 70 auf die Begrenzungseinheit 64, ferner auf ein Korrekturelement 72, dem die Leitung 74 von einer Korrekturwertbildungseinheit 76 zugeführt ist. Dieser wiederum ist in einem Ausführungsbeispiel die Eingangsleitung 44 zugeführt. Die Ausgangsleitung 78 des Elements 72 führt auf eine weitere Korrektureinheit 80, welcher die Leitung 82 von einer Korrekturwertbildungseinheit 84 zugeführt wird. Dem Element 84 ist die Eingangsleitung 38 zugeführt. Die Ausgangsleitung 86 des Korrekturelements 80 führt auf eine Umrechnungseinheit 88, der die Leitung 16 zugeführt ist, während die Ausgangsleitung 90 des Elements 88 auf ein Vergleichselement 92 führt, dem die Eingangsleitung 24 zugeführt ist. Die Ausgangsleitung 94 des Elements 92 führt auf die Begrenzungseinheit 64, in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel auf die Einspritzimpulsbildungseinheit 58. Ferner wird in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Eingangsleitung 16 der Begrenzungseinheit 64 und/oder der Sollwertbildungseinheit 60 zugeführt. Letzterer können noch weitere Betriebsgrößen zugeführt werden, beispielsweise Informationen über die eingelegte Gangstufe, die Fahrgeschwindigkeit, etc.
  • Die Lastsignalbildungseinheit 54 bildet in Abhängigkeit der zugeführten Meßsignale bezüglich Motordrehzahl und Luftmasse, welche von einem Heißfilmluftmassenmesser oder einem Hitzdrahtluftmassenmesser 14 erzeugt werden, ein Lastsignal TL gemäß bekannten Kennfeldern und übermittelt diesen Meßsignalwert über die Leitung 56 der Einspritzimpulsbildungseinheit 58. Dort wird das Lastsignal gegebenenfalls in Abhängigkeit der Abgaszusammensetzung, der Batteriespannung, und weiteren Betriebsgrößen korrigiert, so daß ein an die Betriebsbedingungen optimal angepaßter Einspritzimpuls erzeugt und über die Leitung 46 an die Stelleinrichtung 48, das Einspritzventil, abgegeben wird. Ferner ist die Steuereinheit 10 mit Mitteln zur elektrischen Einstellung des Leistungsstellelements 28, einer Drosselklappe, ausgestattet, wie es in den Grundzügen aus dem Stand der Technik bekannt ist. In der Sollwertbildungseinheit 60 wird gemäß einer vorgegebenen Kennlinie, welche je nach Anforderungen auch drehzahl-, fahrgeschwindigkeits- und/oder gangstufenabhängig sein kann, aus dem Meßwert für die Stellung eines vom Fahrer betätigbaren Bedienele ments ein Sollwert für die Drosselklappeneinstellung DKsoll ermittelt und über die Leitung 62 abgegeben. Dabei sind die Kennlinien im Sollwertbildungselement 60 entsprechend dem Drehmomentenverlauf der Brennkraftmaschine über der Drehzahl für verschiedene Gangstufen vorgegeben, so daß ein optimaler Fahrkomfort, ein minimaler Kraftstoffverbrauch, etc. erfolgt. Der Drosselklappensollwert wird über die Begrenzungseinheit 64, die Leitung 66 an die Reglereinheit 68 abgegeben, wo der Sollwert mit dem von der Meßeinrichtung 26 erfaßten Drosselklappenistwert DKist verglichen und gemäß einer vorgegebenen Regelstrategie, z.B. nach einer PID-Regelung, in ein Ansteuersignal für den elektrischen Stellmotor der Drosselklappe umgesetzt wird, welches über die Leitung 50 dem Leistungsstellelement 28 zugeführt wird.
  • Dabei zeigt sich, daß zur Einstellung der Drosselklappe und damit zur Einstellung der Antriebsleistung eine wesentliche Meßgröße die vom Geber 26 erfaßte Drosselklappeniststellung DKist darstellt. Eine fehlerhafte Erfassung der Drosselklappenstellung kann zu ungewollten Betriebszuständen führen, daher ist die Richtigkeit dieser Meßgröße bzw. die Funktionsfähigkeit der Meßeinrichtung zu überwachen. Dies erfolgt anmeldungsgemäß durch Vergleich des erfaßten Meßwerts DKist mit einem Referenzwert für die Drosselklappenstellung, welcher aus einem die Last der Brennkraftmaschine repräsentierenden Signal, vorzugsweise dem Lastsignal TL (Quotient aus Luftstrom bzw. Saugrohrdruck und Motordrehzahl), in anderen Ausführungsbeispielen auch dem Luftmassensignal oder einem Saugrohrdrucksignal, einem Luftmengensignal oder anderen die Motorlast repräsentierenden Signalwerten, die auf der Eingangsleitung 12 zugeführt werden, gebildet wird.
  • Im bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das Lastsignal über die Leitung 70 einer Korrektureinheit 72 zugeführt. Dort wird, da das Lastsignal TL auf der Basis des gegenüber Luftdichteveränderungen nahezu unabhängigen Luftmassensignals gebildet wird, eine Korrektur bezüglich der Meereshöhe durchgeführt, um die Genauigkeit des Vergleichs zu erhöhen. Da die Stellung der Drosselklappe die der Brennkraftmaschine zugeführte Luftmenge, die Dichteänderungen unterworfen ist, vorgibt, wird bei gleicher Drosselklappenstellung in größerer Meereshöhe ein betragsmäßig kleineres Luftmassensignal erhalten als bei gleicher Drosselklappenstellung in niedriger Meereshöhe. Daher ist das auf der Basis des Luftmassensignals gebildete Lastsignal in der Einheit 72 in Abhängigkeit der Meereshöhe zu korrigieren und zwar derart, daß das Lastsignal mit steigender Meereshöhe betragsmäßig größer wird. Die Ermittlung des Korrekturwerts erfolgt in der Korrektureinheit 76 in Abhängigkeit einer vorgegebenen Kennlinie oder Tabelle auf der Basis eines von einem Luftdrucksensor erfaßten Meßsignals (Meßeinrichtung 42) oder auf Basis bekannter Adaptionsverfahren. Das korrigierte Lastsignal wird über die Leitung 78 einer zweiten Korrektureinheit 80 zugeführt, in welcher die sich verändernde Luftdichte in Abhängigkeit der Temperatur der Ansaugluft der Brennkraftmaschine korrigiert wird. Der Korrekturwert wird in der Einheit 84 auf der Basis einer vorgegebenen Kennlinie, einer Tabelle oder einer Berechnungsvorschrift in Abhängigkeit der von einem Temperaturfühler erfaßten Ansauglufttemperatur gebildet. Dabei ist die Abhängigkeit des Korrekturwerts von der Ansauglufttemperatur derart vorgegeben, daß mit steigender Ansauglufttemperatur und somit sich verringernden Dichte der Ansaugluft eine betragsmäßige Erhöhung des Lastsignals erfolgt. Dadurch wird die bei gleichbleibender Drosselklappenstellung sich verändernde Luftmasse bei Änderung der Ansaugluft in die Überwachung zur Verbesserung ihrer Genauigkeit miteinbezogen. Das korrigierte Lastsignal wird über die Leitung 86 einem Kennfeld 88 zugeführt, in dem auf der Basis des korrigierten Lastsignals und der Motordrehzahl ein Drosselklappenstellungsreferenzwert ausgelesen wird und über die Leitung 90 an die Vergleichseinheit 92 abgegeben wird. Das Kennfeld der Einheit 88 entspricht dabei im wesentlichen der Umkehrung des Kennfeldes in der Einheit 54 und wird experimentell für jeden Motortyp ermittelt. In der Vergleichseinheit 92 wird das erfaßte Drosselklappenistsignal mit dem über die Leitung 90 zugeführten Referenzwert nach vorgege benen, nachfolgend dargestellten Strategien auf unzulässige Abweichung überprüft. Weichen die beiden Signale unzulässig voneinander ab, wird von einem Fehler im Bereich der Drosselklappenstellungsmeßeinheit ausgegangen und Notlaufmaßnahmen eingeleitet, indem vorzugsweise über die Leitung 94 und die Begrenzungseinheit 64 die Antriebsleistung, das heißt der Drosselklappeneinstellsollwert auf einen Maximalwert begrenzt wird, in anderen vorteilhaften Ausführungsbeispielen über die strichliert dargestellte Leitung 97 in der Einspritzimpulsbildungseinheit 58 die Kraftstoffzufuhr zu den einzelnen Zylinder unter vorgegebenen Bedingungen abgeschaltet wird.
  • Die entsprechende Vorgehensweise findet bei Verwendung eines Luftmassen-, Luftmengen- oder Saugrohrdrucksignals als Lastsignal statt, wobei beim Luftmengensignal auf die Korrekturen verzichtet werden kann.
  • Zusätzlich zu der beschriebenen Vorgehensweise ist erfindungsgemäß die Begrenzungseinheit 64 vorgesehen, in welcher der Maximalwert des Drosselklappeneinstellsollwerts und damit die Einstellung der Drosselklappe selbst abhängig vom Lastsignal TL bzw. abhängig von der über die strichliert dargestellte Leitung 16 zugeführten Motordrehzahl begrenzt wird. Dies deshalb, weil bei der Umrechnung des Lastsignals TL in ein Drosselklappenreferenzsignal im Element 88 sich bei hohen Lasten, das heißt bei großen Drosselklappenstellungen, für kleine Schwankungen im Lastsignal TL große Schwankungen in der Drosselklappenstellung ergeben. Daher müssen in der Vergleichseinheit 92 beim Vergleich des Drosselklappenistsignals und des Referenzsignals für hohe Lasten große Toleranzen vorgegeben werden, welche die Einsetzbarkeit des Verfahrens aufgrund ungenügender Genauigkeit in Frage stellen. Daher wird, um möglichst kleine Toleranzen zu erhalten, der Bereich hoher Lasten verboten. Zu diesem Zweck wird der Drosselklappeneinstellsollwert in der Begrenzungseinheit 64 auf einen Maximalwert begrenzt, welcher z.B. 60 bis 90% des maximal möglichen Lastsignals TL, vorzugsweise 70%, beträgt. Dies erfolgt in der Begrenzungseinheit 64 durch eine Vergleichsoperation, welche, wenn das Lastsignal über den vorgegebenen Grenzwert steigt, die in der Einheit 60 ermittelte Drosselklappenstellung reduziert, bis das Lastsignal unter den vorgegebenen Grenzwert fällt. Selbstverständlich kann die Begrenzungsfunktion auch drehzahlabhängig sein, so daß gemäß einer vorgegebenen Kennlinie für jede Motordrehzahl der maximale Drosselklappensollwert ermittelt und mit dem ermittelten Drosselklappensollwert verglichen wird, wobei bei Überschreiten des Maximalwerts der Drosselklappensollwert auf diesen Maximalwert gesetzt wird. Die Kennlinie ist dabei derart vorgegeben, daß mit steigender Motordrehzahl der maximale Drosselklappensollwert steigt. In anderen möglichen Ausführungsbeispielen wird der Maximalwert aus einem vorgegebenen Drehzahl-Last-Kennfeld ausgelesen, in welchem Drehzahl und die Lastgröße zur Bildung eines maximalen Drosselklappeneinstellwerts verknüpft werden.
  • Die Begrenzung der Drosselklappenstellung ermöglicht somit den Einsatz der beschriebenen Überwachungsvorgehensweise und erhöht die Genauigkeit der Funktion.
  • Bei der beschriebenen Vorgehensweise wird das Lastsignal in einen Referenzwert für das Drosselklappenistwertsignal umgebildet und mit diesem zur Fehlererkennung verglichen. In anderen vorteilhaften Ausführungsbeispielen kann anstelle des Drosselklappenistwertsignals auch das Drosselklappensollwertsignal zur Überwachung herangezogen werden, indem das umgerechnete Lastsignal mit dem Drosselklappensollwertsignal verglichen wird. Dadurch können Fehlerzustände auch im Bereich der Meßeinrichtung 22 erkannt werden.
  • Neben der für das vorteilhafte Ausführungsbeispiel dargestellten Umbildung des Lastsignals in ein Drosselklappensignal, kann in anderen vorteilhaften Ausführungsbeispielen unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorgehensweise auch das Drosselklappensignal in ein Lastsignal umgerechnet werden. Dazu muß bei Verwendung von Luftmassenmeßeinrichtungen das erfaßte Drosselklappenistsignal bzw. das Drossel klappensollwertsignal durch eine inverse Korrektur der Meereshöhe und der Ansauglufttemperatur einem Kennfeld zugeführt werden, in dem auf der Basis des Lastsignals und der Motordrehzahl analog zur Einheit 54 ein Lastsignal gebildet wird, welches als Referenzwert für das gemessene Lastsignal auf der Leitung 56 dient, und mit diesem auf unzulässige Abweichungen verglichen wird.
  • Bezüglich des Vergleichs im Element 92 können verschiedene Strategien angewandt werden. Besonders vorteilhaft ist im bevorzugten Ausführungsbeispiel, eine Überwachung nur auf unzulässig hohe Lastsignale über dem erfaßten Drosselklappenistsignal vorzunehmen, das heißt eine Überwachung nur gegen ungewolltes Gasgeben durchzuführen. Dabei wird ein Fehler erkannt, wenn die Differenz zwischen Lastsignal und Drosselklappenistsignal einen vorgegebenen Toleranzwert überschreitet. Bei dieser Vorgehensweise kann auch ohne Korrektur des Lastsignals bezüglich Luftdichteänderungen die Überwachung vorgenommen werden. Ferner besteht als zweite Möglichkeit in anderen vorteilhaften Ausführungsbeispielen eine Überwachung des Betrags der Differenz von Drosselklappenistsignal und Lastsignal auf einen vorbestimmten Toleranzbereich. Dadurch wird sowohl gegen Gasgeben als auch gegen zu kleine Lastsignale Schutz möglich. Ferner kann es vorteilhaft sein, die Überwachung auf den Leerlaufbetriebszustand bzw. den unteren Teillastbereich zu beschränken, so daß nur bei einem Drosselklappensollwert im Leerlaufbereich oder unter einer unteren Teillastschwelle ein Vergleich vorgenommen wird, ob das Lastsignal einen vorgegebenen Schwellwert überschreitet.
  • 2 zeigt ein Flußdiagramm zur Darstellung eines Rechenprogramms zur Durchführung der vorstehend geschilderten erfindungsgemäßen Vorgehensweise.
  • Der in 2 dargestellte Programmteil wird bei korrekt arbeitenden Luftmassen- und Motordrehzahlmesser, welche durch andere Verfahren auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden, eingeleitet. Nach Einleitung des Programmteils werden im ersten Schritt 100 die notwendigen Meßwerte eingelesen. Dazu gehören das Lastsignal TL, die Motordrehzahl N, der Drosselklappensollwert DKsoll sowie der Drosselklappenistwert DKist, bei Vorhandensein entsprechender Sensoren ein Maß für die Ansauglufttemperatur TLuft sowie den Luftdruck PLuft als Maß für die Meereshöhe. Ist einer der beiden letztgenannten bzw. beide Sensoren nicht vorhanden, so werden im Schritt 100 die aus entsprechenden Adaptionsverfahren gewonnene Korrekturfaktoren FT bezüglich der Ansauglufttemperatur sowie FH bezüglich der Meereshöhe eingelesen. Je nach verwendeter Überwachungsstrategie wird in diesem Schritt ein Lastgrenzwert für den Leerlauf- oder unteren Teillastbereich eingelesen. Im darauffolgenden Schritt 102 wird aufgrund einer vorgegebenen Kennlinie bzw. Tabelle auf der Basis des erfaßten Lastsignalwertes TL oder der erfaßten Motordrehzahl N der Maximalwert für den Drosselklappensollwert DKsollmax bestimmt. Im darauffolgenden Schritt 104 wird der Drosselklappensollwert DKsoll auf diesen Maximalwert begrenzt, wenn der Drosselklappensollwert den vorgegebenen Maximalwert überschreitet. Danach werden im Schritt 106 bei Vorhandensein der entsprechenden Sensoren die Korrekturfaktoren FH auf der Basis einer vorgegebenen Kennlinie in Abhängigkeit des Luftdrucks sowie der Korrekturfaktor FT auf der Basis einer vorgegebenen Kennlinie abhängig von der Ansauglufttemperatur bestimmt und im nachfolgenden Schritt 108 ein korrigierter Lastsignalwert TLDK als Funktion des gemessenen Lastsignalwerts TL sowie der Korrekturfaktoren FH und FT gebildet, worauf im darauffolgenden Schritt 110 der Referenzwert für das Drosselklappenistsignal DKTL aus einem Kennfeld als Funktion des korrigierten Lastsignalwerts TLDK und der Motordrehzahl ausgelesen wird. Darauffolgend wird im nachfolgenden Abfrageschritt 112 der Vergleich zwischen dem erfaßten Drosselklappenistsignal DKist und dem Referenzwert DKTL nach einer der oben beschriebenen Strategien vorgenommen. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel wird im Abfrageschritt 112 die Differenz zwischen Referenzwert DKTL und Drosselklappenistwert DKist mit einem Toleranzwert A verglichen, wobei eine JA-Entscheidung vorgenommen wird, wenn der Dros selklappenreferenzwert größer als der Drosselklappenistwert ist. Dies bedeutet, daß gemäß Schritt 114 ein Fehler erkannt wird und Notlaufmaßnahmen vorgenommen werden müssen, da der tatsächliche Motorlastsignalwert größer ist als der erfaßte Drosselklappenstellungssignalwert, das heißt daß die Gefahr besteht, daß das Fahrzeug ungewollt beschleunigt. Nach dem Schritt 114 wird der Programmteil beendet.
  • Ist die Differenz zwischen Referenzwert und Drosselklappenistwert kleiner als der vorgegebene Toleranzwert A, so wird die Funktion der Meßeinrichtung als in Ordnung erkannt (Schritt 116), und die Drosselklappe gemäß dem Sollwert eingeregelt.
  • Neben der im Schritt 112 im bevorzugten Ausführungsbeispiel durchgeführten Abfrage kann ferner anstelle dieser Abfrage in anderen vorteilhaften Ausführungsbeispielen der Betrag der Differenz zwischen Referenzwert DKTL und Drosselklappensollwert DKist mit einem Toleranzwert B, der auch in einem Ausführungsbeispiel dem Wert A entsprechen kann, vorgenommen. Dadurch werden unzulässige Abweichungen der beiden Signalwerte voneinander in beiden Richtungen erkannt. Überschreitet der Betrag der Differenz den Toleranzwert, so wird gemäß Schritt 114 ein Fehler erkannt, ist der Betrag der Differenz gleich oder kleiner als der Toleranzwert, so wird von einer korrekten Funktion gemäß Schritt 116 ausgegangen.
  • Gemäß der vorstehend beschriebenen dritten Überwachungsstrategie ist ein strichliert dargestellter Abfrageschritt 118 zwischen den Schritten 110 und 112 eingefügt, in welchem überprüft wird, ob sich das System im Leerlauf oder im unteren Teillastbereich befindet. Dies erfolgt dadurch, daß der Drosselklappensollwert DKsoll mit einem Grenzwert verglichen wird, welcher den Leerlaufbereich bzw. unteren Teillastbereich abgrenzt. Ist der Drosselklappensollwert oberhalb dieses Wertes, wird keine Überwachung durchgeführt. Es folgt Schritt 116. Befindet sich der Drosselklappensollwert unter halb dieses Wertes, das heißt ist der Betriebszustand Leerlauf bzw. unterer Teillastbereich erreicht, so wird im Abfrageschritt 112 die Abfrage vorgenommen, ob das Lastsignal TL über einem vorgegebenen Grenzwert TLmax liegt. Ist dies der Fall, so wird eine unzulässige Abweichung erkannt und es folgt Schritt 114. Befindet sich der Lastsignalwert unterhalb des Grenzwerts, so wird Normalbetrieb gemäß Schritt 116 erkannt, der Programmteil beendet und zu gegebener Zeit wiederholt.
  • Die beschriebene Vorgehensweise wird vorteilhaft auch in Verbindung mit einem Doppelsensor wie einem Doppelpotentiometer für den Einstellwert des Leistungsstellelements eingesetzt. Dabei wird die geschilderte Überwachung z.B. nach 2 jeweils mit beiden Einstellwerten durchgeführt. Der defekte Sensor kann auf diese Weise vom funktionsfähigen unterschieden werden (2-aus-3-Auswahl). Die Steuerung der Brennkraftmaschine wird dann auf der Basis des funktionsfähigen Sensors durchgeführt.

Claims (10)

  1. Verfahren zur Steuerung einer Brennkraftmaschine, wobei ein Leistungsstellelement zur Beeinflussung der Luftzufuhr zur Brennkraftmaschine auf elektrischem Wege gemäß einem vorgegebenen Einstellwert gesteuert wird, die Einstellung des Leistungsstellelementes sowie eine die Last der Brennkraftmaschine repräsentierende Größe erfasst wird, wobei zu Überwachungszwecken der Einstellwert des Leistungsstellemementes und ein aus der die Last repräsentierenden Größe gebildeter Referenzwert für die Einstellung des Leistungsstellelementes miteinander verglichen werden, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Überwachung die maximale Einstellung des Leistungsstellelementes derart begrenzt ist, dass der Bereich hoher Lasten nicht erreicht wird, und dass die maximal mögliche Einstellung des Leistungsstellelementes abhängig von der die Last repräsentierenden Größe und/oder der Drehzahl begrenzt ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die maximal mögliche Einstellung des Leistungsstellelements abhängig von der Lastgröße und/oder der Drehzahl begrenzt ist.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die Last repräsentierende Größe bezüglich der Meereshöhe und/oder der Ansauglaufttemperatur korrigiert wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die Last repräsentierende Größe wenigstens unter Bezugnahme auf die Motordrehzahl in einen Referenzwert für die Einstellung des Leistungsstellelements umgewandelt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einstellwert für das Leistungsstellelement in Bezug auf die Meereshöhe bzw. die Ansauglufttemperatur korrigiert wird und in eine die Last repräsentierende Referenzgröße wenigstens unter Berücksichtigung der Motordrehzahl umgewandelt ist.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fehler erkannt wird, wenn bei gegebener Einstellung des Leistungsstellelements die die Last repräsentierende Größe zu groß ist, d.h. eine zu große Last anzeigt.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fehler erkannt wird, wenn der Einstellwert für das Leistungsstellelement und die die Last repräsentierende Größe unzulässig voneinander abweichen.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fehler erkannt wird, wenn im Leerlaufbereich oder im unteren Teillastbereich die die Last repräsentierende Größe größer als ein vorgege bener Grenzwert ist, der eine Last repräsentiert, die im jeweiligen Betriebsbereich nicht erreicht wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erfaßte Einstellwert für das Leistungsstellelements ein auf der Basis der Stellung eines vom Fahrer betätigbaren Bedienelements gebildeter Einstellsollwert für das Leistungsstellelement und/oder ein die Stellung des Leistungsstellelements repräsentierender Wert ist.
  10. Vorrichtung zur Steuerung einer Brennkraftmaschine mit einem elektrisch steuerbaren Leistungsstellelement zur Beeinflussung der Luftzufuhr zur Brennkraftmaschine abhängig von einem vorgebbaren Einstellwert, mit Messmitteln zur Erfassung der Einstellung des Leistungsstellelementes, mit Mitteln zur Erfassung einer die Last der Brennkraftmaschine repräsentierenden Größe, mit Überwachungsmitteln, welche den erfassten Einstellwert für das Leistungsstellemement und einen aus dem die Last der Brennkraftmaschine repräsentierenden Signal gebildeten Referenzwert für die Einstellung des Leistungsstellelementes vergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Überwachung Mittel vorgesehen sind, die die maximale Einstellung des Leistungsstellelementes derart begrenzen, dass der Bereich hoher Lasten nicht erreicht wird und dass die maximal mögliche Einstellung des Leistungsstellelementes abhängig von der die Last repräsentierenden Größe und/oder der Drehzahl begrenzt ist.
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