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DE4325921A1 - Kreuzspulenqualitätsprüfung - Google Patents

Kreuzspulenqualitätsprüfung

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Publication number
DE4325921A1
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DE
Germany
Prior art keywords
cross
quality
wound
cheese
bobbin
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19934325921
Other languages
English (en)
Inventor
Paul Landmesser
Arnd-Guenter Luppold
Detlev Spanholtz
Peter Dr Ing Kerstiens
Clemens Dr Ing Brendel
Hermann-Josef Fox
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Oerlikon Textile GmbH and Co KG
Original Assignee
W Schlafhorst AG and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by W Schlafhorst AG and Co filed Critical W Schlafhorst AG and Co
Priority to DE19934325921 priority Critical patent/DE4325921A1/de
Publication of DE4325921A1 publication Critical patent/DE4325921A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N21/00Investigating or analysing materials by the use of optical means, i.e. using sub-millimetre waves, infrared, visible or ultraviolet light
    • G01N21/84Systems specially adapted for particular applications
    • G01N21/88Investigating the presence of flaws or contamination
    • G01N21/89Investigating the presence of flaws or contamination in moving material, e.g. running paper or textiles
    • G01N21/8914Investigating the presence of flaws or contamination in moving material, e.g. running paper or textiles characterised by the material examined
    • G01N21/8915Investigating the presence of flaws or contamination in moving material, e.g. running paper or textiles characterised by the material examined non-woven textile material
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überprüfen der Qualität von Garnwickelkörpern, insbesondere von Kreuzspulen, wobei mindestens eine Fläche der Oberflächen der Kreuzspule auf Fehler geprüft wird, indem die Oberflächen mit einem optischen System abgetastet und die Signale elektronisch verarbeitet werden und die Kreuzspule bei einer nicht tolerierbaren Abweichung von einer vorgegebenen Qualität ausgeschieden wird sowie das mit der Vorrichtung durchführbare Verfahren zur Überprüfung der Qualität.
Es ist bekannt, beispielsweise aus der DE 37 18 616 C2, Kreuzspulen nach ihrer Herstellung vor der Weiterverarbeitung oder vor dem Verpacken einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Dabei werden die Oberflächen der Kreuzspulen auf nicht tolerierbare Wickelfehler sowie Aufbaufehler geprüft und die Kreuzspulen, die einer vorgegebenen Qualität nicht entsprechen, ausgeschieden.
Die Überprüfung der Qualität der Kreuzspulen erfolgt an eigenen Stationen innerhalb eines Transportsystems. Wird eine fehlerhafte Kreuzspule ausgesondert, ist kein Rückschluß auf die Maschine und auf die Wickeleinrichtung möglich, an der die Kreuzspule gewickelt wurde. Weiterhin ist ein großer räumlicher Aufwand für die Prüfstation erforderlich. Die Kreuzspulen müssen in einem abgedunkelten Raum von speziellen Lampen beleuchtet werden und voluminöse Kameras werden in einer Entfernung von den zu prüfenden Flächen der Kreuzspule installiert, um von den einzelnen Oberflächen der Kreuzspule auswertefähige Bilder zu erhalten. Für jede zu prüfende Fläche ist in der Regel eine eigene Sensor-Kamera, beispielsweise eine CCD-Kamera, erforderlich.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den baulichen Aufwand für eine Prüfstation von Kreuzspulen wesentlich zu verringern und eine Möglichkeit zu schaffen, die an den Kreuzspulen aufgetretenen Fehler mit der entsprechenden Wickeleinrichtung in Verbindung zu bringen.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Anspruch 1 und entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren mit Hilfe der kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 6.
Die Erfindung ermöglicht eine wesentliche Einsparung von Platz für die Vorrichtung zum Prüfen der Kreuzspulen und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, das erhaltene Ergebnis mit der Wickeleinrichtung in Verbindung zu bringen, an der die geprüfte Kreuzspule gewickelt worden ist.
Mindestens eine der Flächen der Oberfläche einer zu prüfenden Kreuzspule wird erfindungsgemäß mit dem Lesekopf eines Scanners abgetastet. Der Scanner ist mittels einer Haltevorrichtung einer der Oberflächen der Kreuzspule zustellbar. Die Haltevorrichtung mit Lesekopf ist erfindungsgemäß auf einer Einrichtung zum Wechseln der Kreuzspulen angeordnet, die so ausgebildet ist, daß der Lesekopf der in der Spulenaufnahmeeinrichtung der Kreuzspulen herstellenden Maschine befindlichen Kreuzspule zugestellt werden kann. Der Lesekopf des Scanners weist eine einzeilige, lineare Anordnung der die Bildpunkte erfassenden Sensoren auf und hat eine Fix-Focus-Optik, die Haltevorrichtung ist so ausgebildet, daß die Einhaltung eines definierten Abstands der Sensoren von der Oberfläche der Kreuzspule ermöglicht wird. Der Lesekopf eines Scanners mit einer einzeiligen, linearen Anordnung der die Bildpunkte erfassenden Sensoren ermöglicht eine sehr kompakte Bauweise, die erfindungsgemäß an einer Einrichtung zum Wechseln der Kreuzspulen angeordnet werden kann.
Bei jedem Kreuzspulenwechsel wird mindestens einer Fläche der Oberflächen der Kreuzspule ein Lesekopf eines Scanners zugestellt. Die an der Kreuzspule ermittelten Fehler können sofort der die Kreuzspule erzeugenden Wickelvorrichtung zugeordnet werden. Erfindungsgemäß werden die bei der Überprüfung der Qualität der Kreuzspulen ermittelten Daten einer Datenverarbeitungseinrichtung, beispielsweise einem Rechner oder einem Microprozessor, eingegeben und das Ergebnis der entsprechenden Arbeitsstelle zugeordnet. Bei jeder fehlerbehafteten, auszusondernden Kreuzspule mit einem nicht tolerierbaren Qualitätsmangel kann nach ein- oder mehrmaligem Anzeigen des gleichen Qualitätsmangels eine Fehleranzeige an der Arbeitsstelle erfolgen oder die Arbeitsstelle stillgesetzt werden. Es ist aber auch möglich, die Arbeitsstelle sofort stillzusetzen und gleichzeitig eine Fehleranzeige an der Arbeitsstelle erfolgen zu lassen.
Die Erfindung dient der Qualitätssteigerung der gewickelten Kreuzspulen, weil die an den Kreuzspulen auftretenden Fehler direkt einer Wickeleinrichtung zugeordnet werden können und aufgrund dieser Zuordnung sofort Konsequenzen gezogen werden können. Eine Wickeleinrichtung, die eine nicht tolerierbare Anzahl von fehlerhaften Kreuzspulen geliefert hat, kann stillgesetzt werden und anhand der aufgetretenen Fehler kann die Fehlerursache direkt erkannt und behoben werden. Eine direkte Zuordnung der Kreuzspulen und der an den Kreuzspulen festgestellten Fehlern zu einer Wickeleinrichtung ist möglich.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Beleuchtungseinrichtung für die Oberflächen der zu überprüfenden Kreuzspule in dem Lesekopf des Scanners integriert. Die aus dem Stand der Technik bekannten Prüfeinrichtungen weisen in der Regel eine sogenannte Dunkelkammer auf, in der die zu prüfenden Kreuzspulen eingebracht werden und wo dann speziell auf die verschiedenen Kamerabauarten abgestimmte Beleuchtungseinrichtungen installiert sind. Diese Beleuchtungseinrichtungen sind in der Regel voluminös und erfordern außerdem einen bestimmten Abstand zu der zu prüfenden Kreuzspulenoberfläche, um eine für die Prüfeinrichtung geeignete Beleuchtung sicherzustellen. Ist die Beleuchtungseinrichtung aber in dem Lesekopf des Scanners integriert, können die Abmessungen der optischen Einrichtungen und die dadurch bedingten notwendigen Entfernungen zu der zu prüfenden Oberfläche der Kreuzspule sehr gering gehalten werden.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist es dadurch möglich, daß die Leseköpfe auf der Haltevorrichtung so angeordnet sind, daß die Umfangsfläche und die beiden Stirnflächen der Kreuzspule zangenförmig umgriffen werden. Die Haltevorrichtung für die Leseköpfe kann während des Prüfverfahrens von der Einrichtung zum Wechseln der Kreuzspule zu der zu prüfenden Kreuzspule hingeschwenkt werden, während sich die Kreuzspule noch an der Wickeleinrichtung, beispielsweise in dem Spulenrahmen, befindet. Möglich ist es aber auch, daß die Kreuzspule bereits aus dem Spulenhalter herausgehoben worden ist und, während sie sich auf der Einrichtung zum Wechseln der Kreuzspulen befindet, geprüft wird. Die Leseköpfe des Scanners können aber auch an dem Greifer angeordnet sein, welcher die Kreuzspule aus der Wickeleinrichtung heraushebt und auf eine Transporteinrichtung zum Abtransport der Kreuzspulen ablegt.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Leseköpfe auf die Konizität einer Kreuzspule sowie auf die Neigung der Stirnflächen einer Kreuzspule einstellbar. Bei Prüfanlagen, die an einem Transportsystem für Kreuzspulen installiert sind, ist die Umstellung der Kameras auf neue Flächen umständlich, da jeweils eine Scharfeinstellung auf die unter verschiedenen Winkeln der Optik sich darbietenden Spulenoberflächen erforderlich ist. Bei der Fix-Focus-Optik der Leseköpfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist eine solche Einstellung nicht erforderlich. Die Stellung der Leseköpfe wird der Neigung der zu prüfenden Oberflächen angepaßt. Eine Scharfeinstellung der Optik ist nicht erforderlich.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die Vorrichtung zum Überprüfen der Qualität der Kreuzspulen mit einer Einrichtung zum Drehen der Kreuzspulen ausgestattet ist Um die Oberflächen der Kreuzspule bei einer einzeiligen, linearen Anordnung der Sensoren vollständig erfassen zu können, ist ein Drehen der Kreuzspulen um die jeweilige Längsachse der Hülsen der Kreuzspulen erforderlich. Das Drehen der Kreuzspule kann mittels einer Antriebsvorrichtung erfolgen, die an der Einrichtung zum Wechseln der Kreuzspulen bereits vorhanden ist, beispielsweise zum Wickeln von Fadenreserven oder zum Antrieb der Kreuzspulen, wenn beispielsweise an Spinnmaschinen das auf die Auflaufspule aufgelaufene Fadenende für das Anspinnen gesucht wird. Das Drehen der Kreuzspule kann aber auch mittels einer antreibenden Wickelwalze erfolgen, wie sie beispielsweise an Spulmaschinen vorhanden ist. An den genannten Textilmaschinen kann das Überprüfen einer Kreuzspule beispielsweise noch an der Spulstelle selbst erfolgen, wenn sich die Kreuzspule noch im Spulenhalter befindet.
Von der ermittelten Qualität einer geprüften Kreuzspule kann von der Datenverarbeitungseinrichtung, mit deren Hilfe die Oberflächen der Kreuzspulen zu einem Bild zusammengesetzt und geprüft werden, für jede geprüfte Kreuzspule ein Qualitätsprotokoll angefertigt werden. Dieses Qualitätsprotokoll kann beispielsweise an die Kreuzspule selbst weitergegeben werden. Dieses kann beispielsweise mit einem beschriebenen Speicherchip oder mittels eines sonstwie an der Kreuzspule oder an deren Hülse angebrachten Codes erfolgen. Wird eine mängelbehaftete Kreuzspule nicht direkt von dem Kreuzspulenwechsler zurückgehalten, sondern auf eine Transporteinrichtung abgelegt, welche die Kreuzspule zum Ende der Kreuzspulen herstellenden Maschine transportiert, kann am Ende dieser Transporteinrichtung eine Leseeinrichtung zum Lesen des Qualitätsprotokolls an der Kreuzspule eingerichtet sein. Damit ist es möglich, fehlerhafte Kreuzspulen zu erkennen und auszusondern. Für die Aussonderung muß eine Einrichtung vorgesehen sein, welche die mit Fehlern behafteten Kreuzspulen, deren Qualität nicht den Anforderungen genügt, auszuschleusen. Dadurch, daß das Qualitätsprotokoll einer Kreuzspule Rückschlüsse auf die Arbeitsweise einer Wickeleinrichtung zuläßt, ist es möglich, beim Auftreten bestimmter Fehler oder bei der Häufung bestimmter Fehler eine Warnsignal an der Wickeleinrichtung abzugeben oder die Wickeleinrichtung sogar stillzusetzen. Dabei kann durch die Art des abgegebenen Signals ein Hinweis auf den aufgetretenen Fehler gegeben werden.
Der Scanner setzt die mit dem Lesekopf ermittelten und aufgezeichneten Daten zu einem Abbild der aufgenommenen Flächen der Oberflächen der Kreuzspule zusammen, wobei ein neuronales Netzwerk zum Erkennen und Gewichten der Qualitätsmängel der Kreuzspule vorgesehen sein kann.
Die Oberflächen der Kreuzspule werden durch eine der Anzahl der Oberflächen entsprechende Anzahl von Leseköpfen abgetastet und die enthaltene Linienbilder in einer Datenverarbeitungseinrichtung zu zweidimensionalen Abbildungen zusammengestellt. Die Linienbilder jeder gekrümmten Fläche, auch die der kreisförmigen Stirnflächen der Kreuzspule, werden zu zweidimensionalen, rektifizierten Abbildungen zusammengestellt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch zur Überprüfung der Qualität anderer Garnwickelkörper eingesetzt werden, beispielsweise von Kopsen oder Vorgarnspulen.
Anhand von Ausführungsbeispielen wird die Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Vorrichtung an einer Einrichtung zum Wechseln von Kreuzspulen an einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine,
Fig. 2 das Prinzip der Anordnung der Leseköpfe der Scanner an den Oberflächen einer Kreuzspule,
Fig. 3a Querschnitt durch einen Lesekopf an einem Sensor,
Fig. 3b Anordnung der Sensoren in einem Lesekopf,
Fig. 4 ein Blockschaltbild der Signalverarbeitung,
Fig. 5 die Anordnung der Leseköpfe der Scanner auf einer zangenförmigen Haltevorrichtung zum Überprüfen der Oberflächen zylindrischer Kreuzspulen,
Fig. 6 eine Einrichtung zur Einhaltung eines definierten Abstands der Leseköpfe von der Oberfläche einer Kreuzspule,
Fig. 7 eine Haltevorrichtung mit Leseköpfen zur Überprüfung der Oberflächen konischer Kreuzspulen und
Fig. 8 eine Station zum Aussondern mängelbehafteter Kreuzspulen.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 zeigt eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine 1, die eine Vielzahl von Arbeitsstellen 2 aufweist, an denen Kreuzspulen 3 gewickelt werden. Von der Vielzahl der Arbeitsstellen ist hier nur eine in Seitenansicht dargestellt. Von ihr sind auch nur die zum Verständnis der Erfindung beitragenden Merkmale dargestellt und erläutert.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel hat die Kreuzspule ihre vorgesehene Garnmenge erreicht. Aus diesem Grund ist die Kreuzspule 3, die im Spulenhalter 4 drehbar gehalten wird, von ihrem Antrieb 5 abgehoben worden. Der Abtrieb 5 der Spule 3 besteht aus einer die Kreuzspule mittels Friktion antreibenden Wickelwalze, die durch eine längs der Maschine geführte Welle 6 antreibbar ist. Das Abheben der Kreuzspule 3 von der Wickelwalze 5 erfolgt beispielsweise durch eine Hebevorrichtung 7, bei der ein angetriebenes Ritzel 8 in ein Zahnsegment 9 am Spulenhalter 4 eingreift. Durch Drehen des Ritzels 8 im Uhrzeigersinn, wie durch den Pfeil 10 angegeben, schwenkt der Spulenhalter 4 mit der Kreuzspule 3 auf einer Kreisbahn 11 um die Schwenkachse 12 entgegen dem Uhrzeigersinn und hebt die Kreuzspule 3 von der Wickelwalze 5 ab. In diesem Zustand ist die Zuführung des Garns 13 von einer hier nicht dargestellten Garnlieferstelle, einer Spinnstelle oder einer Ablaufspule, unterbrochen.
An der Spulstelle 2 hat sich eine fahrbare Service-Einrichtung, ein Kreuzspulenwechselwagen 14, positioniert. Er hat eine Kreuzspulenaushebeeinrichtung 15, die aus einem knickbaren Arm 16 besteht, der in einem Gelenk 17 drehbar gelagert ist. Er trägt eine klappbare Tragplatte 18, mit welcher die Kreuzspule 3 aus dem Spulenhalter 4 ausgehoben und auf eine Abrollfläche 19 gelegt wird. Die Ablage der Kreuzspule ist durch die gestrichelte Darstellung des Knickarms in der Position 16′, der Tragplatte in der Position 18′ und der Umrißlinie der Kreuzspule in der Position 3′ angedeutet. Von der Abrollfläche 19 rollt die Kreuzspule auf ein Transportband 20, welches sich hinter der Arbeitsstelle 2 der Textilmaschine 1 entlangzieht und die dort abgelegten Kreuzspulen zu einer hier nicht dargestellten Sammelstelle transportiert, wo sie von der Maschine abgenommen werden. Die Belegung des Transportbandes 20 ist durch den Umriß einer Kreuzspule 21 angedeutet.
Der Kreuzspulenwechselwagen 14 führt außerdem ein Hülsenmagazin 22 mit einem Vorrat leerer Hülsen 23 mit sich. Ist eine fertiggewickelte Kreuzspule auf dem Transportband 20 abgelegt worden, wird mittels eines Hülsenzubringers 24 eine leere Hülse 23 aus dem Hülsenmagazin 22 entnommen. Mit seiner Hülsengreifvorrichtung 25 greift der Hülsenzubringer 24 eine leere Hülse 23 und bringt sie, längs des Kreisbogens 26 um das Gelenk 27 sich drehend, in den geöffneten Spulenhalter 4. Die Hülse wird in dem Spulenhalter zwischen die Hülsenteller eingespannt und der Hülsenzubringer 24 schwenkt in seine Ausgangslage zurück. Der Kreuzspulenwechselwagen stützt sich mit Führungsrollen 28 und 29 auf Fahrschienen 30 und 31 an der Maschine ab.
In der in Fig. 1 dargestellten Situation des Kreuzspulenwechsels wird die Kreuzspule 3 gerade von der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf ihre Qualität, das heißt auf Wickel- und Aufbaufehler, überprüft. Dazu ist die Vorrichtung 32 zum Überprüfen der Qualität der Kreuzspule 3 zugestellt worden. Die Vorrichtung umfaßt eine Haltevorrichtung 33, die die Kreuzspule zangenförmig umgreift und die Leseköpfe 34 mit den Sensoren der Scanner trägt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Vorrichtung 32 aus der eingezeichneten Position 32′ um den Drehpunkt 35 im Uhrzeigersinn entsprechend Pfeilrichtung 36 so geschwenkt worden, daß die Leseköpfe 34 den Oberflächen der Kreuzspule zugestellt sind. Der Hülse 37 ist jeweils ein Lesekopf 34 auf beiden Seiten des Wickelkörpers zugestellt, um die dort abgelegten Reservewindungen kontrollieren zu können.
Die prinzipielle Anordnung der Leseköpfe der Scanner ist in Fig. 2 schematisch dargestellt. Es handelt sich dabei um eine zylindrische Kreuzspule 3, deren Stirnflächen 3a und 3b durch die Leseköpfe 34a beziehungsweise 34b auf Qualitätsmängel überprüft werden sollen. Die Signale werden über die Signalleitungen 3as und 3bs einem Bildverarbeitungsrechner (Fig. 4) zugeleitet. Die Umfangsfläche 3u wird durch die Sensoren im Lesekopf 34u abgetastet, deren Signale über die Signalleitung 34us einem Bildverarbeitungsrechner zugeleitet werden. Die Fußwindung 37f auf der Hülse 37 wird mit dem Lesekopf 34f überprüft, während die Kopfreserve 37k auf der Hülse 37 durch den Lesekopf 34k überprüft wird. Die Signale werden mittels der Signalleitungen 37fs beziehungsweise 37ks den Bildverarbeitungsrechnern zugeleitet. Die zuvor beschriebene Anordnung der Leseköpfe ermöglicht eine Kontrolle der gesamten Oberflächen der Kreuzspule. Wie viele Oberflächen der Kreuzspule und welche Reservewicklung geprüft werden, liegt aber im Ermessen des Anwenders.
Die Fig. 3a zeigt schematisch den Aufbau eines Bildpunkt-Lesers in einem quergeschnittenen Lesekopf 34. In diesem Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse 340 eine Öffnung 341 auf, die durch eine Scheibe 342 verschlossen ist. Mit dieser Scheibe könnte der Lesekopf auf der abzutastenden Oberfläche aufliegen. Damit die Garnlagen 300 der Kreuzspule nicht beschädigt werden, wird von dem Lesekopf ein definierter Abstand 343 von den Garnlagen 300 eingehalten. Das wird bei der Auswahl der Stablinsen 344 berücksichtigt. Die Stablinsen 344 stellen eine Fix-Focus-Optik dar. Hinter den Stablinsen, von der Oberfläche der Garnlagen 300 aus gesehen, liegt der Sensor 345. Jeder Sensor hat eine eigene Signalleitung, hier 345s, mit der seine Bildinformation empfangen wird. Die Oberfläche, die abgetastet werden soll, muß mit einem auf die Sensoren abgestimmten Licht ausgeleuchtet werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel werden die Garnlagen 300 der Spulenoberfläche mit zwei Leuchtdioden 346 und 347 ausgeleuchtet, die vor der Stablinse 344 angeordnet sind.
In Fig. 3b ist die Anordnung der Stablinsen 344 in einem Lesekopf schematisch dargestellt. Die Stablinsen und damit die Sensoren sind einzeilig, linear angeordnet. Die Zick-Zack-Anordnung soll tote, nicht erfaßbare Bereiche zwischen den Sensoren vermeiden.
Jeder Lesekopf eines Scanners liefert aufgrund seiner einzeiligen, linearen Anordnung der die Bildpunkte erfassenden Sensoren nur das Bild einer Linie auf der jeweils ihm zugeordneten Oberfläche der Kreuzspule. Um jeweils eine komplette Oberfläche erfassen zu können, muß die Kreuzspule um ihre Spulenachse gedreht werden. Dazu kann die bereits vorhandene Einrichtung 38 (Fig. 1) zum Drehen der Kreuzspule beim Wickeln von Fadenreserven oder beim Abwickeln eines auf die Kreuzspule aufgelaufenen Fadenendes für das Anspinnen beim Spinnen oder das Fadenverbinden beim Spulen genutzt werden. Der Schwenkarm 39, der im Drehpunkt 40 gelagert ist, trägt eine angetriebene Rolle 41. Sie wird entsprechend der Pfeilrichtung 42 der Umfangsfläche 3u der Kreuzspule 3 zugestellt und dreht sich in Drehrichtung 43. Dadurch treibt sie die Kreuzspule an, die sich Drehrichtung 44, in Fadenwickelrichtung, dreht. Die Drehgeschwindigkeit und die Abtastgeschwindigkeit müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß eine möglichst geringe Verzerrung der abgetasteten Linie gegenüber einer theoretischen Abtastlinie auftritt, damit bei der Zusammenfügung der einzelnen Linien zu einem Gesamtbild eine verzerrungsfreie Wiedergabe der mit dem Lesekopf abgetasteten Oberfläche erfolgt.
Jeder Lesekopf 34 liefert nach einer Umdrehung der Kreuzspule ein komplettes Bild der ihm zugeordneten Oberfläche. Die von dem Lesekopf gelieferten Signale werden in einem Rechner zu einem Bild der Oberfläche zusammengesetzt und das auf die vorgegebenen Kriterien hin untersucht wird. Beispielsweise Fadenabschläge an der Stirnseite einer Kreuzspule, Wulstbildungen, sogenannter Blumenkohl und Bildwicklungen werden als solche erkannt und können mit Hilfe des Rechners in einem Qualitätsprotokoll abgelegt werden, was der Spule beigegeben werden kann. Treten nicht tolerierbare Abweichungen von der vorgegebenen Qualität der Kreuzspule auf, kann der Kreuzspulenwechselwagen die Abgabe der Kreuzspule auf die Fördereinrichtung 20 verhindern und ein Alarmsignal setzen. Die Aussonderung einer qualitativ minderwertigen Kreuzspule kann aber auch aufgrund des ihr beigegebenen Qualitätsprotokolls an einer anderen Stelle innerhalb des Transportsystems, gesondert von der Maschine, erfolgen. Ein Stillsetzen einer Arbeitsstelle, an der gehäuft bestimmte Fehlerarten auftreten, ist ebenfalls möglich.
Die Fig. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel für den Weg der Signalverarbeitung der von einem Lesekopf kommenden Signale. Der Lesekopf 34u tastet die Umfangsfläche 3u der Kreuzspule 3 zeilenweise ab und liefert die Signale über eine Signalleitung 34us an einen Bildverarbeitungsrechner 45. Dieser liefert die Bildsignale über eine Signalleitung 45a an einen Rechner 46. Dieser kann beispielsweise ein neuronales Netzwerk zum Erkennen und Gewichten der Qualitätsmängel der Kreuzspule aufweisen.
Neuronale Netze sind der Arbeitsweise des Gehirns nachempfunden. Innerhalb einer Trainingsphase werden einzelnen Knotenpunkten (Neuronen) unterschiedliche Gewichtungsfaktoren (Zahlenwerte) zugewiesen. Durch die schichtweise, komplexe Verknüpfung von trainierten, das heißt mit Gewichtungsfaktoren versehenen Neuronen wird assoziatives Verhalten der Programme erreicht. Dieses Verhalten ermöglicht es den Programmen, vor allem in der Erkennung und Zuordnung von komplexen Eingabesignalen bei hoher Leistung eine Aussage zu treffen. Zusätzlich kann durch das assoziative Wesen der Programme selbst bei verschwommenen Eingaben oder teilweisen Übereinstimmungen eine Aussage getroffene werden. Anwendungsgebiete von neuronalen Netzen sind Bereiche, in denen eine genaue Definition von Grenzwerten nicht möglich ist. Diese Problematik der schwer definierbaren Grenzen und der verschwommenen Eingabedaten sowie der stark unterschiedlichen Strukturen von denselben Merkmalen treten bei der visuellen Überprüfung insbesondere von den Oberflächen von Garnwickelkörpern, hier Kreuzspulen, auf. Das in dem Rechner 46 eingesetzte Programm mit neuronaler Netzstruktur ist in Berechnungsschichten angeordnet. Die einzelnen Schichten bestehen aus beliebig vielen sogenannten Neuronen. Die Neuronen zweier Schichten sind jeweils untereinander durch Ein- und Ausgänge verbunden. Die neuronalen Netze haben mindestens eine Eingabe- und eine Ausgabeschicht. Ein Neuron, das ist ein Knoten, der mit allen Neuronen in der vorgelagerten und nachgeschalteten Schicht verbunden ist. Jedem Neuron ist ein ganz spezieller Gewichtungsfaktor des Eingabesignals zugeordnet. Die Gewichtungsfaktoren werden während eines sogenannten Trainings festgelegt. Nach erfolgtem Training eines neuronalen Netzes werden in der Ausgabeschicht Aussagen über die Eingangswerte getroffen. Durch den speziellen Aufbau der Netze werden auch Kriterien erkannt, die in irgend einer Form "unschärfer" als das trainierte Muster sind oder in Teilen vom Trainingskriterium abweichen. Mit Hilfe neuronaler Netzewerke ist es möglich, selbst bei schwierig zu erkennenden Fehlern auf den Oberflächen von Garnwickelkörpern eine sichere Aussage darüber zu treffen, ob die aufgefundenen Fehler tolerierbar oder nicht tolerierbar sind und welcher Art sie sind.
Sind in dem Rechner 46 Fehler auf einer der Oberflächen der Kreuzspule erkannt worden, wird über die Signalleitung 46a die Steuereinrichtung 47 der Arbeitsstelle 2 mit den erforderlichen Daten gespeist, um einen Eingriff in den Arbeitsablauf der Spulstelle und des Kreuzspulenwechselwagens 14 vornehmen zu können. Die Steuerung erfolgt über die Signalleitung 47a zu den entsprechenden Antrieben beziehungsweise Handhabungsvorrichtungen auf dem Kreuzspulenwechselwagen 14 beziehungsweise an der Arbeitsstelle 2. Über eine Signalleitung 46b erfolgt eine Weitergabe des Signals an eine Einrichtung 48, die entweder über eine Signalleitung 48a eine sichtbare Anzeige des aufgetretenen Fehlers in einem Display 49 wiedergibt und/oder über eine Signalleitung 48b ein Fehlerprotokoll 50 erstellt, das beispielsweise als Ausdruck auf einem Etikett, beispielsweise als Strichcode, auf der Kreuzspule angebracht werden kann. Dieses Etikett kann in einer Leseeinrichtung (Fig. 8) ausgewertet und danach eine Entscheidung über die Weiterverwendung der Kreuzspule getroffen werden.
In Fig. 5 ist die Vorrichtung 32 zum Überprüfen der Qualität der Kreuzspule als Einzelheit dargestellt. Die Haltevorrichtung 33 besteht aus H-förmig zusammengesetzten Trägern. Die zwei Längsbalken sowie der Querbalken des H, die der Kreuzspule 3 zugewandt sind, tragen jeweils einen Lesekopf eines Scanners. Der Querbalken 33q trägt den Lesekopf 34u, mit dem die Umfangsfläche 3u der Kreuzspule auf Qualitätsmängel untersucht wird. Der linke Schenkel 331 der Haltevorrichtung 33 trägt den Lesekopf 34a zur Überprüfung der Stirnseite 3a der Kreuzspule. Das Schenkelende trägt einen Lesekopf 34k zur Überprüfung der Kopfreserve 37k auf der Spulenhülse 37. Der rechte Schenkel 33r der Haltevorrichtung trägt den Lesekopf 34b zur Überprüfung der rechten Stirnseite 3b der Kreuzspule. Hier ist auf der Stirnseite des Schenkels, der Fußwindung 37f auf der Hülse 37 der Kreuzspule zugewandt, ein Lesekopf 34f zur Überprüfung der Fußwindung angeordnet.
Die der Kreuzspule abgewandten Schenkel der H-förmigen Haltevorrichtung 33 sind auf der Drehachse 35 im Gehäuse des Kreuzspulenwechselwagens 14 gelagert. Andeutungsweise ist ein Schwenkantrieb 51 für die Haltevorrichtung 33 eingezeichnet. Ein Motor 52 treibt über ein Ritzel 53 das Zahnrad 54 auf der Schwenkachse 35 der Haltevorrichtung 33. Gesteuert wird der Motor 52 über die Steuerleitung 52a von der hier nicht dargestellten Steuereinrichtung 47 an der Arbeitsstelle der Textilmaschine.
Damit die Überprüfung der Qualität der Garnwickelkörper reproduzierbar wird, müssen die Leseköpfe mit den die Bildpunkte erfassenden Sensoren bei jeder der Oberflächen einer zu prüfenden Kreuzspule denselben Abstand von den zu prüfenden Oberflächen haben. Bei zylinderischen Kreuzspulen ist es, insbesondere bei den Stirnflächen, nicht schwierig, einen stets gleichbleibenden Abstand der Leseköpfe von den Oberflächen der Kreuzspule einzuhalten. Schwierig kann es bei der Umfangfläche einer Kreuzspule werden, wenn aufgrund unterschiedlicher aufgewickelter Garnmengen der Durchmesser der Kreuzspulen schwankt. Diese Durchmesserschwankungen können mittels einer einfachen Vorrichtung ausgeglichen werden, wie sie beispielsweise in der Fig. 6 dargestellte ist.
Die Fig. 6 zeigt eine Möglichkeit, wie ein konstanter Abstand des Lesekopfs 34u zu der Umfangsfläche 3u der Kreuzspule 3 eingehalten werden kann, wenn die Durchmesser der Kreuzspulen unterschiedlich sind. An der Querstrebe 33q der Haltevorrichtung 33 ist ein über die Breite der Kreuzspule fahrender Lesekopfwagen 55 angebracht. Eine rinnenförmige Abdeckung 56 stützt sich mit Federbeinen 57a und 57b gegen die Querstrebe 33q ab. Die Öffnung der Rinne 56 ist der Umfangsfläche 3u der Kreuzspule 3 zugewandt. Die Rinne stützt sich auf Räder 58a und 58b ab. Die Räder können aus sehr weichem Material gefertigt sein, welches die Oberfläche der Kreuzspule weder belastet noch beschädigt. Über die Breite der Kreuzspule muß, entsprechend ihrer Breite, eine entsprechende Anzahl von Federbeinen und Rollen vorgesehen sein, damit eine optimale Abstützung gegen die Umfangsfläche der Kreuzspule möglich wird. Mindestens vier Federbeine sowie vier Stützrollen sollten vorgesehen sein.
In der Rinne der Abdeckung 56 sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel drei Leseköpfe angeordnet: 34xu, 34yu und 34zu. In der Regel würde ein Lesekopf zum Abtasten der Spulumfangsfläche reichen. Mit ihm wäre es möglich, Strukturunterschiede an der Oberfläche der Kreuzspule festzustellen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind Leseköpfe für drei unterschiedlich arbeitende Scanner eingesetzt.
Der Lesekopf 34xu ist einem Scanner zugeordnet, welcher ausschließlich in Schwarz-Weiß-Wiedergabe die Struktur der Oberfläche der Kreuzspule überprüft, beispielsweise Bildwicklungen oder Wirrlagen. Der Lesekopf 34yu ist einem Scanner zugeordnet, welcher Farbsignale empfängt und die Oberfläche der Kreuzspule auf Verfärbungen, beispielsweise durch Schmutz, Öl oder sonstige Verunreinigungen, abtastet. Der dritte Lesekopf 34zu weist eine Beleuchtung der Kreuzspule mit UV-Licht auf und kann aufgrund des reflektierten Lichts Falschfasern und Kunststoffteilchen in reinen Baumwoll- und Wollgarnen erkennen. Die Erkennung basiert auf unterschiedliche Lichtreflexionen von Kunststoff, Baumwolle und Wolle bei UV-Licht. Mit diesem Sensor können also Garnverunreinigungen, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind, erkannt werden. Jeder der Leseköpfe ist mit einer Signalleitung 34xus, 34yus und 34zus mit einem ihnen zugeordneten Bildverarbeitungsrechner, der hier nicht dargestellt ist, verbunden. Durch die Rinnenform der Abdeckung 56 wird ein Fremdlichteinfluß bei der Abtastung der Oberfläche weitestgehend vermieden.
In Fig. 7 ist eine Haltevorrichtung dargestellt, auf der die Leseköpfe auf die Konizität und auf die Neigung der Stirnflächen einer Kreuzspule einstellbar sind.
Bei der Kreuzspule 603 ist die Konizität ihrer Umfangsfläche 603u sowie der Stirnflächen 603a und 603b dargestellt. Die Vorrichtung 632 zum Überprüfen der Qualität der Kreuzspule besteht aus einer Haltevorrichtung 633. Die die Kreuzspule zangenförmig umgreifenden Schenkel der Haltevorrichtung 633, für die linke Stirnseite der Schenkel 633l, für die rechte Stirnseite der Schenkel 633r und für die Umfangsfläche der Schenkel 633q, sind jeweils gelenkig miteinander verbunden. Der Tragarm 633t ist auf der Schwenkachse 635 gelagert und trägt den Schenkel 633q. Die Befestigung erfolgt im Gelenk 610. Langlöcher 611 und Schraubverbindungen 612 ermöglichen eine individuelle Einstellung des Schenkels 633q, der den Lesekopf 634u zur Überprüfung der Umfangsfläche 603u der Kreuzspule 603 trägt. Über die Signalleitung 634us ist der Lesekopf 634u mit einem hier nicht dargestellten Bildverarbeitungsrechner verbunden.
Die Gelenkverbindung 613 zwischen dem Schenkel 633l und 633q ist nicht fest, sondern der Schenkel 633l ist drehbar auf dem Schenkel 633q gelagert. An dem Schenkel 633l greift ein Kolben 615 einer hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch betätigbaren Verstelleinrichtung 616 an, welche den Schenkel 633l um den Gelenkpunkt 613 schwenken kann, wie durch den Doppelpfeil 617 angedeutet ist. Da die Stirnfläche 603a gegenüber der Spulenhülse 637 konisch nach innen verläuft, muß beim Zustellen der Vorrichtung 632 zum Überprüfen der Qualität der Kreuzspule der Schenkel 633l nach links weggeschwenkt werden. Nachdem die Vorrichtung 632 zugestellt worden ist, schwenkt die Verstelleinrichtung 616 den Schenkel 633l in Richtung auf die Spulenoberfläche 603a. Der Schenkel 633l trägt den Lesekopf 634a für die Stirnfläche 603a und den verstellbar angeordneten Lesekopf 634k für die Kopfwindung 637k auf der Hülse 637. Eingezeichnet sind ebenfalls die Signalleitungen 634as und 634ks der jeweiligen Leseköpfe zu den Bildverarbeitungsrechnern.
Der Schenkel 633r trägt den Lesekopf 634b mit der Signalleitung 634bs für die Stirnfläche 603b der Kreuzspule 603 sowie den Lesekopf 634f mit der Signalleitung 634fs für die Fußwindung 637f auf der Hülse 637. Der Schenkel 633r ist verstellbar im Gelenkpunkt 614 an dem Schenkel 633q befestigt.
Bei sich ändernden Konizität der Spule lassen sich aufgrund der Gelenke die Schenkel der Vorrichtung und somit die auf ihnen befestigten Leseköpfe auf die neue Konizität einstellen. Einstellen läßt sich auch die Verstelleinrichtung 616, damit der Schwenkwinkel für den Schenkel 633l exakt auf die Konizität der Stirnfläche 603a eingestellt werden kann.
In Fig. 8 sind eine Transporteinrichtung mit einer Leseeinrichtung zum Lesen des Qualitätsprotokolls an der Kreuzspule und die Mittel zum Aussondern von Kreuzspulen mit nicht tolerierbaren Qualitätsmängeln schematisch dargestellt.
Von der hier nicht dargestellten Textilmaschine wird über das Transportsystem 20 eine Kreuzspule 60 in die Einrichtung 61 zum Aussondern von Kreuzspulen mit nicht tolerierbaren Qualitätsmängeln herantransportiert. Dazu bewegt sich die Transporteinrichtung 20, ein Bandförderer, in Pfeilrichtung 62.
Das Transportband 20 wird von einer Umlenkrolle 63 angetrieben. Der Antrieb der Umlenkrolle erfolgt mittels eines Motors 64 über ein Winkelgetriebe 65. Die Kreuzspulen werden von der Transporteinrichtung 20 taktweise auf zwei parallele, antreibbare Walzen 66 und 67 geschoben. Die Walzen sind beabstandet voneinander auf die Breite der Transporteinrichtung 20 und den Durchmesser einer Kreuzspule abgestimmt. Die beiden Walzen 66 und 67 sind miteinander über ein Zahnradgetriebe 68 verbunden. Die Walze 66 wird über den Motor 69 angetrieben und überträgt ihre Drehbewegung mittels eines Zwischenzahnrads 70 auf die Walze 67. Dadurch drehen sich beiden Walzen gleichsinnig, wie durch die Pfeile 71 angedeutet.
Im rechten Winkel zum Transportband 20 ist rechts und links der Rollen 66 beziehungsweise 67 ebenfalls jeweils eine Transporteinrichtung, beispielsweise ein Transportband, angeordnet. An der Walze 66 beginnt ein Transportband 72. Die Umlenkwalze 73 wird von einem Motor 74 angetrieben und transportiert die als gut befundenen Kreuzspulen in Pfeilrichtung 75 zu einer weiteren Verarbeitungsstation oder zu einer Verpackungsstation.
Der Walze 67 liegt ein Transportband 76 gegenüber, dessen Umlenkrolle 77 von einem Motor 78 angetrieben wird. Es transportiert die mit nicht tolerierbaren Qualitätsmängeln behafteten Kreuzspulen in Pfeilrichtung 79 zu einer hier nicht dargestellten Sammelstelle.
Auf den beiden Walzen 66 und 67 liegt bereits eine Kreuzspule 80. Jede der auf dem Transportband 20 herantransportierten Kreuzspulen trägt im vorliegenden Ausführungsbeispiel auf der Stirnseite ein Qualitätsprotokoll 81. Diese wurde aufgrund der von der Vorrichtung 32 (Fig. 1) zum Überprüfen der Qualität der Kreuzspulen ermittelten Daten erstellt und beispielsweise als Strichcode auf einem Etikett ausgedruckt, das auf die Stirnfläche der geprüften Kreuzspule aufgebracht wurde. Das Qualitätsprotokoll kann aber auch in einem Chip geladen werden, der beispielsweise in der der Kreuzspule zugehörigen Hülse untergebracht ist. Auch eine Codierung auf der Hülse ist denkbar.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel dienen die zwei Walzen 66 und 67 dazu, die auf ihr liegende Kreuzspule 80 so lange zu drehen, bis daß das Qualitätsprotokoll 81 von einer Leseeinrichtung 82 gelesen werden kann. Diese Leseeinrichtung kann beispielsweise der Lesekopf eines Scanners sein, welcher einen Strichcode des Qualitätsprotokolls 81 liest und danach eine Anweisung zum Weitertransport der Kreuzspule gibt.
Oberhalb der auf den Rollen 66 und 67 liegenden Kreuzspule 80 ist ein beidseitig wirkender Auswerfer 83 in der Form eines halbrunden Bügels angeordnet. Er kann mittels einer über einen Motor 84 angetriebenen Welle 85 hin- und hergeschwenkt werden, wie durch den Doppelpfeil 86 angedeutet wird.
Das Sortieren der Kreuzspulen läuft wie folgt ab:
Über eine Steuereinrichtung 87 wird über die Signalleitung 64a der Antriebsmotor 64 des Transportbandes 20 taktweise so eingeschaltet, daß jeweils eine Kreuzspule auf die Walzen 66 und 67 abgeladen wird. Im vorliegenden Fall liegt die Kreuzspule 80 auf den beiden Walzen 66 und 67. Über die Signalleitung 69a wird der Motor 69 eingeschaltet, so daß sich langsam beide Walzen 66 und 67 in Pfeilrichtung 71 drehen. Dabei dreht sich die Kreuzspule 80 im Uhrzeigersinn, wie durch den Pfeil 88 angedeutet wird. Dabei wandert das Qualitätsprotokoll 81 an der Leseeinrichtung 82 vorbei. Hat die Leseeinrichtung 82 das Qualitätsprotokoll 81 identifiziert und den dort gespeicherten Code ausgewertet, gibt es diese Signale über die Signalleitung 82a an die Steuereinrichtung 87 ab. Der Motor 69 wird gestoppt. Ist die Kreuzspule ohne Qualitätsmängel oder mit tolerierbaren Qualitätsmängeln behaftet, wird über die Signalleitung 84a der Antrieb 84 des Auswerfers 83 eingeschaltet und der Auswerfer entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt und dadurch die Kreuzspule auf das Transportband 72 geschoben. Danach wird über die Signalleitung 74a der Motor 74 zum Antrieb der Umlenkrolle 73 eingeschaltet und das Transportband in Transportrichtung 75 zum Abtransport der Kreuzspule bewegt.
Erkennt die Leseeinrichtung 82 anhand des Qualitätsprotokolls 81, daß die Kreuzspule mit nicht tolerierbaren Qualitätsmängeln behaftet ist, so erhält der Motor 84 den Befehl, den Auswerfer 83 im Uhrzeigersinn zu schwenken. Dadurch wird die mängelbehaftete Kreuzspule auf das Transportband 76 geschoben. Gleichzeitig wird über die Signalleitung 78a der Motor 78 zum Antrieb der Umlenkrolle 77 eingeschaltet. Dadurch wird die fehlerhafte Kreuzspule entsprechend der angegebenen Transportrichtung 79 zu einer hier nicht dargestellten Sammeleinrichtung für Kreuzspule mit nicht tolerierbaren Qualitätsmängeln abtransportiert.
Nach dem Auswerfen einer Kreuzspule wird der Auswerfer 83 in seine Grundstellung zurückgeschwenkt, so daß die auf dem Transportband nachfolgende Kreuzspule auf die Walzen 66 und 67 geschoben werden kann. Dazu wird wieder das Transportband 20 in Gang gesetzt. Ist die nachfolgende Kreuzspule auf den Walzen 66 und 67 abgelegt worden, werden diese angetrieben, damit ein nächster Lesezyklus mit der entsprechenden Auswahl erfolgen kann.
Das vorliegende Ausführungsbeispiel zeigt nur eine Möglichkeit auf, wie die Kreuzspulen, welche unsortiert auf einem Transportband, beispielsweise am Ende einer Kreuzspulen herstellenden Maschine angeliefert werden, entsprechend ihrer Qualität sortiert werden können.

Claims (10)

1. Vorrichtung zum Überprüfen der Qualität von Garnwickelkörpern, insbesondere von Kreuzspulen, wobei mindestens eine Fläche der Oberflächen der Kreuzspule auf Fehler geprüft wird, indem die Oberflächen mit einem optischen System abgetastet und die Signale elektronisch verarbeitet werden und die Kreuzspule bei einer nicht tolerierbaren Abweichung von einer vorgegebenen Qualität ausgeschieden wird, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer Fläche (3a, 3b, 3u; 603a, 603b, 603u) der Oberflächen der Kreuzspule (3; 603) der Lesekopf (34a, 34b, 34u; 634a, 634b, 634u) eines Scanners mit einer einzeiligen, linearen Anordnung der die Bildpunkte erfassenden Sensoren (345) mittels einer Haltevorrichtung (33; 633) zustellbar ist, daß der Lesekopf (34a, 34b, 34u; 634a, 634b, 634u) eine Fix-Focus-Optik (344) aufweist und daß die Haltevorrichtung (33; 633) mit dem Lesekopf (34a, 34b, 34u; 634a, 634b, 634u) auf einer Einrichtung (14) zum Wechseln der Kreuzspulen angeordnet ist und daß die Haltevorrichtung (33; 633) so ausgebildet ist, daß der Lesekopf der in einer Spulenaufnahmeeinrichtung (4) einer Kreuzspulen herstellenden Maschine (1) befindlichen Kreuzspule (3; 603) zustellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung (347a, 347b) für die Oberflächen (3a, 3b, 3u; 603a, 603b, 603u) der Spule (3; 603) in dem Lesekopf (34; 34a, 34b, 34u; 634a, 634b, 634u) des Scanners integriert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leseköpfe (34a, 34b, 34u; 634a, 634b, 634u) auf der Haltevorrichtung (33; 633) so angeordnet sind, daß die Umfangsfläche (3u; 603u) und die beiden Stirnflächen (3a, 3b; 603a, 603b) der Spule (3; 603) zangenförmig umgriffen werden.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leseköpfe (634a, 634b, 634u) auf die Konizität der Umfangsfläche (603u) und auf die Neigung der Stirnflächen (603a, 603b) einer Kreuzspule (603) einstellbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (33) eine Einrichtung (55) zur Einhaltung eines definierten Abstands der Leseköpfe (34xus, 34yus, 34zus) von der Oberfläche (3u) einer Kreuzspule (3) aufweist.
6. Verfahren, durchführbar mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Ergebnis der Überprüfung der Qualität der Kreuzspulen einer Datenverarbeitungseinrichtung (Rechner, Mikroprozessor) eingegeben wird, daß die Daten der entsprechenden Arbeitsstelle zugeordnet werden und daß bei jeder fehlerbehafteten, auszusondernden Kreuzspule mit einem nicht tolerierbaren Qualitätsmangel nach ein- oder mehrmaligem Anzeigen des gleichen Qualitätsmangels eine Fehleranzeige an der Arbeitsstelle erfolgt und/oder die Arbeitsstelle stillgesetzt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rechner ein Qualitätsprotokoll von jeder Spule erstellt und daß die Kreuzspulen mit den Daten des jeweiligen Qualitätsprotokolls gekennzeichnet werden.
8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (83) zum Aussondern von Kreuzspulen (80) mit nicht tolerierbaren Qualitätsmängeln an der Arbeitsstelle oder am Ende einer Transporteinrichtung (20) an der Maschine (1) vorgesehen sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der Transporteinrichtung (20) eine Leseeinrichtung (82) zum Lesen eines Qualitätsprotokolls (81) an einer Kreuzspule (80) angeordnet ist, die mit Mitteln (83) zum Aussondern mängelbehafteter Kreuzspulen in Wirkverbindung steht.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den Leseköpfen (34a, 34b, 34u; 634a, 634b, 634u) ermittelten Daten der jeweilige Scanner (45, 46) aufzeichnet und zum Zusammensetzen eines Abbilds der aufgenommenen Flächen (3a, 3b, 3u; 603a, 603b, 603u) der Oberflächen der Kreuzspulen (3; 603) nutzt und daß ein neuronales Netzwerk (46) zum Erkennen und Gewichten der Qualitätsmängel der Kreuzspulen (3; 603) vorgesehen ist.
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