DE4325185C2 - Vorrichtung zum Verriegeln eines auf dem Umfangsrand einer Tonne, insbesondere Mülltonne, aufliegenden Deckels - Google Patents
Vorrichtung zum Verriegeln eines auf dem Umfangsrand einer Tonne, insbesondere Mülltonne, aufliegenden DeckelsInfo
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- B65F1/1615—Lids or covers with means for locking, fastening or permanently closing thereof
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Eine solche Vorrichtung ist aus dem Deutschen Gebrauchsmuster
91 00 639 bekannt.
Es kann sich das Problem ergeben, Tonnen vor dem Zugriff
beliebiger Personen zu schützen.
Dies trifft insbesondere für Mülltonnen zu, wobei diese vor
Müllpiraterie geschützt werden sollen, also vor dem Befüllen
mit Müll durch nicht berechtigte Personen.
Die aus dem Deutschen Gebrauchsmuster 91 00 639 bekannte
Vorrichtung ist zwar geeignet, den Deckel einer Tonne sicher zu
verschließen, es besteht aber die Gefahr, daß der
Verriegelungsteil neben die Tonne auf den Boden fällt, verlegt
wird oder sogar verlorengeht, so daß zu befürchten ist, daß die
mit diesem Verriegelungsteil ausgestattete Tonne nach einiger
Zeit tatsächlich nicht mehr ordnungsgemäß verschlossen wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen,
die bei einfacher Konstruktion und Handhabung sowie niedrigen
Herstellungskosten bessere Voraussetzungen für ein
zuverlässiges Verriegeln des Deckels herkömmlicher Tonnen gegen
den Zugriff durch unberechtigte Personen gewährleistet.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den im Patentanspruch 1
angegebenen Merkmalen.
Eine derartige Vorrichtung verriegelt nicht nur sicher den
Deckel - ihr ganz besonderer Vorteil liegt darin, daß ihre
wesentlichen Teile, die beiden sich zu einem die gesamte
Deckelbreite überspannenden Bügel ergänzenden
Verriegelungsteile, mit
Mitteln gegen ein Herausrutschen aus den Grifföffnungen des
Deckels ausgebildet sind. Sie sind im geöffneten Zustand der
Verschlußeinrichtung begrenzt in den Grifföffnungen
längsverschiebbar, können aber nicht vollständig durch die
Grifföffnungen hindurchrutschen. So wird der Benutzer der Tonne
durch die stets am Deckel verbleibenden Verriegelungsteile
immer daran erinnert, daß der Deckel nach Gebrauch der Tonne,
d. h. nach Befüllen, zu verriegeln ist. Daß die
Verriegelungsteile verlorengehen, ist nicht mehr möglich.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, daß
sie bei herkömmlichen, Griffe am Deckel aufweisenden Tonnen
eingesetzt werden kann, ohne daß an der Tonne selbst eine
Veränderung vorgenommen werden muß. So kann die
erfindungsgemäße Vorrichtung bei den üblichen genormten
Mülltonnen verwendet werden, welche einen um ein Scharnier
aufschwenkbaren Deckel aufweisen, welcher in der Schließlage
auf einem Umfangsrand größerer Breite und Dicke aufliegt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Verriegelungsvorrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert.
Die Figuren zeigen:
Fig. 1 Eine Vorderansicht einer Mülltonne mit einer ersten
Ausführungsform der Verriegelungsvorrichtung bei miteinander
verschlossenen Verriegelungsteilen;
Fig. 2 Eine Vorderansicht wie Fig. 1, jedoch bei geöffneter
Verschlußeinrichtung und halb geöffnetem Mülltonnendeckel;
Fig. 3 Eine Vorderansicht wie Fig. 1, jedoch mit einer
anderen Verschlußeinrichtung, wobei die Verriegelungsteile in
einer Lage kurz vor dem miteinander Verschließen dargestellt
sind;
Fig. 4 Eine Draufsicht auf eine Mülltonne entsprechend
Fig. 1;
Fig. 5 Ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Verriegelungsvorrichtung, wobei nur eines der beiden
Verriegelungsteile gezeigt ist, und zwar in Seitenansicht;
Fig. 6 Ein Verriegelungsteil in abgewandelter Ausführung in
Draufsicht.
In Fig. 1 sind die Verriegelungsvorrichtung 1 und der
Mülleimer 2 dargestellt. Der Mülleimer 2 weist einen
abgebrochen dargestellten Behälterkörper 3 auf, welcher an
seinem oberen, offenen Ende mit einem Umfangsrand 4 versehen
ist. Der Umfangsrand 4 ist gemäß diesem Ausführungsbeispiel
neben einer direkten Verbindung mittels Versteifungsrippen 5
mit dem Behälterkörper 3 verbunden. Darüber hinaus weist die
Mülltonne 2 einen Deckel 6 auf, welcher sich gemäß Fig. 1 in
seiner geschlossenen Lage befindet. Der Deckel 6 ist mit
Handgriffen 7 versehen, an welchen der Deckel 6 festgehalten
und aufgeschwenkt werden kann.
Die Verriegelungsvorrichtung weist zwei Verriegelungsteile 8
auf, welche gemäß diesem Ausführungsbeispiel identisch
ausgeführt sind. Jeder der Verriegelungsteile 8 weist ein
hakenförmig ausgebildetes Ende 9, einen Mittelteil 10 mit einem
ersten Mittelteilabschnitt 11 und einem zweiten
Mittelteilabschnitt 12 auf und ist mit einem anderen Ende
versehen, welches mit einer Aufnahme 14 für eine
Verschlußeinrichtung 15 ausgebildet ist. Die Aufnahme 14 ist
mit flanschartig von den Verriegelungsteilen 8 abstehenden
Fortsätzen 17 gebildet, welche mit je einer Durchgangsbohrung
16 versehen sind. Die Verschlußeinrichtung 15 ist gemäß diesem
Ausführungsbeispiel ein handelsübliches Vorhängeschloß, dessen
Schließbügel durch die Durchgangslöcher 16 der
Verriegelungsteile 8 gesteckt ist.
Um die Verriegelungsvorrichtung 1 zu montieren, wird zunächst
die Mülltonne 2 derart geschlossen, daß der Deckel 6 auf dem
Umfangsrand 4 aufliegt. Dann werden die beiden
Verriegelungsteile 8 mit ihrem Mittelteil 10 durch die
Handgriffe 7 geschoben, so daß der jeweilige erste
Mittelteilabschnitt 11 sich durch den Handgriff 7 erstreckt,
das hakenförmig ausgebildete Ende 9 den Umfangsrand 4
untergreift und das andere Ende 13 des jeweiligen
Verriegelungsteils 8 sich etwa in Mülltonnenmitte befindet.
Dann wird der Schließbügel des Vorhängeschlosses 15 durch die
beiden Durchgangslöcher der flanschartigen Fortsätze 17
gesteckt und verriegelt. Dabei kann das jeweilige hakenförmig
ausgebildete Ende 9 zwischen zwei benachbarte
Versteifungsrippen 5 eingreifen und so zusätzlich gegen
Verrutschen bzw. Lösen gesichert sein. Die so verschlossene
Mülltonne 2 kann nicht mehr geöffnet werden, solange das
Vorhängeschloß geschlossen ist. Soll der Deckel zum Befüllen
der Tonne geöffnet werden, genügt es, das Vorhängeschloß 15 zu
entfernen. Die Verriegelungsteile 8 können sich dann zu den
Seiten verschieben, wobei die Hakenenden den Umfangsrand der
Tonne freigeben.
Fig. 2 zeigt eine Vorderansicht der Mülltonne 2 bei gelöster
Verriegelungsvorrichtung 1 und halb geöffnetem Deckel 6. Das
Vorhängeschloß wurde gelöst und die Verriegelungsteile 8 wurden
auseinandergezogen, so daß sie sich mit ihren Fortsätzen 17
unter die Griffe 7 einhaken. In dieser Stellung der
Verriegelungsteile 8 kann der Deckel 6 ohne Problem
aufgeschwenkt werden, ohne daß die Verriegelungsteile 8 sich
von dem Deckel 6 lösen und herunterfallen können. Aufgrund der
flanschartigen, formschlüssig mit den Griffen 7
zusammenwirkenden Fortsätze 17 ist die Längsverschiebung der
Verriegelungsteile 8 in den Grifföffnungen also begrenzt, so
daß die Verriegelungsteile 8 beim Öffnen oder Schließen des
unverriegelten Deckels 6
nicht aus den Grifföffnungen
herausrutschen können. Zum Wiederverschließen des Deckels
werden die beiden Verriegelungsteile 8 einfach wieder zur
Deckelmitte verschoben - dabei untergreifen die Hakenenden 9
den Umfangsrand 4 der Tonne 2 - und mittels des
Vorhängeschlosses verschlossen.
Die in den Fig. 1 und 2 schematisch in der Vorderansicht
dargestellte Ausführungsform ist in Fig. 4 etwas detaillierter
in der Draufsicht dargestellt. Hier befindet sich das links
dargestellte Verriegelungsteil 8 in der in Fig. 2
dargestellten Stellung, während sich das rechts dargestellte
Verriegelungsteil 8 in seiner in Fig. 1 dargestellten Stellung
befindet. Die Handgriffe 7 sind hier schräg angeordnet.
Gestrichelt dargestellt ist das linke Verriegelungsteil 8
ebenfalls in der in Fig. 1 gezeigten Stellung. Gleiche Teile
sind mit gleichen Bezugszeichen versehen und hinsichtlich deren
Beschreibung wird auf die Fig. 1 und 2 verwiesen.
Der gesamte Deckel 6 kann um eine Schwenkachse 18 geschwenkt
werden, wobei sich während des Schwenkvorgangs, wie schon
anhand von Fig. 2 erläutert, die Verriegelungsteile 8 in einer
Stellung befinden, wie sie durch das linke Verriegelungsteil 8
in Fig. 4 gezeigt ist.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform mit Verriegelungsteilen 22
und 23 ähnlich den Verriegelungsteilen 8 gemäß Fig. 1, 2 und
4. Dabei ist die Verschlußeinrichtung 15 eine Schließzapfen-
Schließzylinder-Anordnung, wobei das Verriegelungsteil 22 den
Schließzapfen 24 trägt und das Verriegelungsteil 23 den
Schließzylinder 25 und der Schließzapfen 24 durch
Hineinschieben in den Schließzylinder 25 eingerastet und
verriegelt werden kann.
Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform für eines von zwei
gleichartigen Verriegelungsteilen 8 der
Verriegelungsvorrichtung, bei der mittels eines
Kröpfungsabschnitts 38 am Verriegelungsteil 8 dessen
Herausrutschen in entriegeltem Zustand aus dem Deckelgriff 7
verhindert wird. Dabei ist der dem hakenförmigen Ende 9
entgegengesetzte Endabschnitt 37 des jeweiligen
Verriegelungsteils 8 im Abstand von seinem freien Ende nach
unten und dann wieder im wesentlichen horizontal bzw. parallel
zu dem vor der Abwinkelung verlaufenden Abschnitt abgewinkelt.
In dem freien Endabschnitt 37 des Verriegelungsteils 8 sind
drei Durchgangsbohrungen 26 für den Bügel eines
Vorhängeschlosses hintereinander ausgebildet. Dadurch kann der
von beiden Verriegelungsteilen 8 gebildete Verriegelungsbügel 1
in seiner Länge für unterschiedlich breite Tonnendeckel
verstellt und bei mehr oder weniger starker Überlappung der
Endbereiche der Verriegelungsteile mit dem Vorhängeschloß
verschlossen werden.
Bei der Ausführung nach Fig. 6 ist zusätzlich ein über das
Verriegelungsteil 8 beidseitig hinausstehender Querriegel 40
vorgesehen, der an dem Kröpfungsabschnitt 38 und dem daran
angrenzenden Mittelabschnitt 10 angeschweißt sein kann und mit
dem in Fig. 6 nicht gezeigten Griff des Tonnendeckels
insbesondere dann als Anschlag zusammenwirkt, wenn der Deckel
aufgeschwenkt wird und das Verriegelungsteil 8 die Neigung hat,
in der Grifföffnung seitlich wegzurutschen.
Vorteilhaft sind die Verriegelungsteile aus einem Flachstahl
hergestellt. Jedoch können diese Teile grundsätzlich aus jeder
Art von Profil hergestellt werden, wie beispielsweise aus
Rundmaterial, runden Rohren oder Vierkant-Hohlprofilen. Auch
können die Verriegelungsteile aus anderen Metallen wie zum
Beispiel Aluminium oder Messing hergestellt sein. Auch viele
Kunststoffe eignen sich dazu. Besonders vorteilhaft ist aber
Flachstahl, weil dieser sich leicht durch Biegen bearbeiten
läßt und preisgünstig ist.
Vorteilhaft ist, wenn der jeweilige Mittelteil der
Verriegelungsteile eine ersten Mittelteilabschnitt 11 aufweist,
der sich an das Hakenende 9 anschließt, und sich einen daran im
stumpfen Winkel anschließenden Mittelteilabschnitt 12. Die Form
des Verriegelungsteils 8 ist dabei der Kontur des Deckels
angepaßt, wie besonders deutlich Fig. 1 erkennen läßt. Dabei
sind das hakenförmige Ende und der erste Mittelteilabschnitt
für unterschiedliche Mülltonnengrößen herkömmlicher (genormter)
Mülltonnen identisch, während der zweite Mittelteilabschnitt 12
je nach Mülltonnengröße unterschiedlich lang ausgebildet sein
kann.
Aus vorstehenden Erläuterungen wird deutlich, daß die
erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung bei allen
Ausführungsformen ihrer Verriegelungsteile einfach handhabbar
ist, denn nach dem Öffnen der Verschlußeinrichtung können die
Verriegelungsteile in den Grifföffnungen, den Umfangsrand der
Tonne freigebend, seitlich nach außen gleiten. Sie können dabei
aber nicht vom Deckel abfallen, da sie aufgrund ihrer
besonderen Formgebung nach einem Verschiebeweg formschlüssig an
den Griffen gehalten werden.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Verriegeln eines auf dem Umfangsrand (4) einer Tonne (2),
insbesondere Mülltonne, aufliegenden Deckels (6), welcher deckelaußenseitig mit jeweils
geschlossen berandete Grifföffnungen bildenden Griffen (7) ausgebildet ist, umfassend einen
bügelartigen, formschlüssig mit einem Griff zusammenwirkenden Verriegelungsteil (8, 22, 23),
dessen eines Ende als Haken (9) ausgebildet ist, welcher bei verriegeltem Deckel (6) den
Umfangsrand (4) der Tonne (2) untergreift, und dessen anderes Ende (13) mit einer
Verschlußeinrichtung (15, 16, 24, 25, 26) zusammenwirkt, wobei im verschlossenen Zustand
dieser Einrichtung das Hakenende (9) des Verriegelungsteils (8, 22, 23) nicht außer Eingriff
mit dem Umfangsrand (4) der Tonne (2) bringbar und der Deckel (6) infolgedessen verriegelt
ist, während im geöffneten Zustand der Verschlußeinrichtung (15, 16, 24, 25, 26) der Haken
(9) des Verriegelungsteils (8, 22, 23) zum Entriegeln des Deckels (6) außer Eingriff mit dem
Tonnen-Umfangsrand (4) bringbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei Verriegelungsteile (8, 22, 23) vorgesehen sind, die durch je
eine Grifföffnung zweier auf dem Deckel angeordneter Griffe (7) gesteckt sind, daß die den
Haken (9) abgewandten Enden der beiden Verriegelungsteile (8, 22, 23) mittels der
Verschlußeinrichtung (15, 16, 24, 25, 26) miteinander verschließbar sind und dann einen die
gesamte Deckelbreite überspannenden Verriegelungsbügel (1) bilden, daß die
Verriegelungsteile (8, 22, 23) im geöffneten Zustand der Verschlußeinrichtung (15, 16, 24, 25,
26) in den Grifföffnungen längsverschiebbar sind, und daß diese Verschiebung durch an den
Verriegelungsteilen (8, 22, 23) ausgebildete, formschlüssig mit den Griffen (7)
zusammenwirkende, das Herausrutschen der Verriegelungsteile (8, 22, 23) aus den
Grifföffnungen verhindernde Mittel (17, 38, 40) begrenzt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den Haken (9)
abgewandten Endbereiche der Verriegelungsteile (8, 22, 23) in eine zur Deckel-Außenseite
senkrechte Ebene nach oben abgebogen sind und flanschartig vom Verriegelungsteil
abstehende Fortsätze (17) bilden, die als mit den Griffen (7) zusammenwirkende Anschläge die
Längsverschiebung der Verriegelungsteile (8, 22, 23) begrenzen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die flanschartig von den
Verriegelungsteilen (8) abstehenden Fortsätze (17) mit zueinander fluchtenden
Durchgangsbohrungen 16) ausgebildet sind, durch die der Bügel eines Vorhängeschlosses (15)
führbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der eine der flanschartig
von den Verriegelungsteilen (22, 23) abstehenden Fortsätze (17) einen Schließzapfen (24) und
der andere der Fortsätze (17) einen Schließzylinder (25) trägt, und daß der Schließzapfen (24)
durch Hineinschieben in den Schließzylinder (25) mit diesem verrastbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den Haken (9)
abgewandten Endbereiche der Verriegelungsteile (8) im Abstand zum freien Ende des
Endbereichs in eine zur Deckel-Außenseite im wesentlichen senkrechte Ebene nach oben
abgebogen und in einem näher zum freien Ende gelegenen Abstand in eine im wesentlichen zur
Deckel-Außenseite parallele Ebene zurückgebogen sind, und daß der so gebildete nach oben
gerichtete Kröpfungsabschnitt (38) als mit dem betreffenden Griff (7) zusammenwirkender
Anschlag die Längsverschiebung des Verriegelungsteils begrenzt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zurückgebogenen
Endbereiche (37) der beiden Verriegelungsteile (8) sich bei verriegeltem Deckel (6)
überlappen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Endbereiche (37) im
Überlappungsbereich mit mehreren für das Einhängen des Bügels eines Vorhängeschlosses
(15) bemessenen Durchgangslöchern (26) in unterschiedlichen Abständen zu den freien Enden
der Verriegelungsteile (8) ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verriegelungsteile (8) im Bereich der nach oben gerichteten Kröpfungsabschnitte (38)
beidseitig der Verriegelungsteile abstehende Querriegel (40) aufweisen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
zwischen den Enden (9, 13, 39) der Verriegelungsteile (8, 22, 23) gebildete Mittelteil (10) einen
ersten, vom Hakenende ausgehenden Mittelteilabschnitt (11) und einen daran unter einem
stumpfen Winkel anschließenden zweiten Mittelteilabschnitt (12) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verriegelungsteile (8, 22, 23) aus Flachstahl hergestellt sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verriegelungsteile (8, 22, 23) aus Aluminium oder Messing hergestellt sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verriegelungsteile (8, 22, 23) aus Kunststoff hergestellt sind
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