DE4322077A1 - Antriebsvorrichtung für eine Taumelscheibenmaschine - Google Patents
Antriebsvorrichtung für eine TaumelscheibenmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung für eine
Taumelscheibenmaschine, bei der eine Taumelscheibe in
abschnittsweiser Berührung mit den Seitenwänden eines
Förderraumes ist und dichtend an diesen anliegt, so daß
voneinander unabhängige Förderkammern entstehen, und bei der
die Taumelscheibe über eine schräg zu einer Antriebswelle
stehende Taumelscheibenwelle um einen Taumelpunkt bewegt wird.
Eine Taumelscheibenmaschine funktioniert nach folgendem
Prinzip. Dreht sich eine Antriebswelle, so wird eine
Taumelscheibenwelle, einen Kegel um die Mittelachse der
Antriebswelle beschreibend, bewegt. Durch die Schräglage der
Taumelscheibenwelle bezüglich der Mittelachse der
Antriebswelle führt eine senkrecht zu der Taumelscheibenwelle
stehende Taumelscheibe in einem sie aufnehmenden Förderraum
eine Taumelbewegung um einen auf der Mittelachse der
Antriebswelle liegenden Taumelpunkt aus. Eine die
Taumelscheibe durchdringender, sich in Achsrichtung der
Antriebswelle erstreckender Trennsteg teilt den Förderraum in
einen saugseitigen und einen druckseitigen Teil auf. Durch die
sich an den Seitenwänden des Förderraumes entlang bewegende
Taumelscheibe entstehen innerhalb des Förderraumes zwei
umlaufende, in ihrem Volumen veränderliche Förderkammern. Die
Taumelscheibe liegt idealerweise an den Seitenwänden des
Förderraumes stückweise an.
Aus der DE-AS 10 90 966 ist eine Taumelscheibenpumpe bekannt,
bei der die Taumelscheibe in einem Förderraum angeordnet ist,
deren der Taumelscheibe gegenüberliegende Gehäusewandflächen
kegelig ausgebildet sind. Die Ebene des Förderraumes verläuft
senkrecht zur Antriebswellenebene. Durch die schräg in dem
Förderraum angeordnete Taumelscheibe werden beiderseits der
Taumelscheibe die Förderkammern veränderlichen Volumens
gebildet. Die sich in dem Förderraum bewegende Taumelscheibe
ist als Kreisring ausgebildet, der mit seinem inneren
Durchmesser auf einer Kugelfläche einer Taumelscheibennabe
angeordnet ist. Diese Kugelfläche ist in entsprechend
geformten Gegenflächen des den Förderraum einschließenden
Pumpengehäuses gelagert.
Die Taumelscheibenwelle wird in einem mit der Antriebswelle
verbundenen Rotor gelagert. Dazu ist der Rotor mit einer zur
Mittelachse der Antriebswelle schräg liegenden, exzentrischen
Bohrung versehen, in welcher zwei Kugellager, die mit ihren
Außenlaufringen an der Wand der Bohrung anliegen und das eine
Ende der Taumelscheibenwelle führen, angeordnet sind. Dreht
sich der Rotor, so beschreibt das Ende der Taumelscheibenwelle
einen Kreis um die Mittelachse der Antriebswelle und die
Taumelscheibe führt eine Taumelbewegung um den Taumelpunkt
aus.
Eine weitere Antriebsvorrichtung wird in der DE-PS 12 77 673
beschrieben. Um die Taumelbewegung zu erzielen, ist die
Antriebsachse mit einem schräg gestellten Abschnitt
ausgebildet, der bei der Rotation der Antriebswelle einen
gleichmäßigen Doppelkegel beschreibt. Das Zentrum des
Doppelkegels ist der Taumelpunkt. Über Nadellager stützt sich
eine Nabe auf dem schräg gestellten Abschnitt ab, mit welcher
die Taumelscheibe verbunden ist.
Bei beiden Konstruktionen besteht eine Schwierigkeit darin,
die Taumelscheibenwelle so zu führen, daß die Taumelscheibe
während des gesamten Umlaufs möglichst gut an den Seitenwänden
des Förderraumes anliegt, da die Taumelscheibe bei geringsten
Abweichungen von dem berechneten Idealmaß, beispielsweise
wegen Ungenauigkeiten der Wandflächen, Verzug der Bauteile
durch Wärmedehnung oder durch Überrollen von Fremdkörpern
nicht in der vorgesehenen Schräglage steht. Dadurch wird
entweder die Taumelscheibe zu stark gegen die Seitenwände
gepreßt und es treten hohe Kräfte durch Verspannungen auf,
welche die Taumelscheibenmaschine und den antreibenden Motor
zerstören können, oder es entsteht zwischen der Taumelscheibe
und den Seitenwänden ein Spalt. Mit dem Spalt ergibt sich
aufgrund der Spaltverluste ein verschlechteter Wirkungsgrad.
Die Aufgabe der Erfindung besteht also darin, die
Taumelscheibe so in Anlage an die Seitenwände des Förderraumes
zu bringen, daß sich bei dem Betrieb der Taumelscheiben
maschine eine gute Anlage einstellt und erhalten bleibt, so
daß die Spaltverluste klein sind und Verspannungen vermieden
werden.
Erfindungsgemäß ist die Taumelscheibenwelle zur Veränderung
ihrer Schrägstellung mit der Antriebswelle beweglich verbunden
und durch ein oder mehrere, sich zum einen an der
Taumelscheibenwelle und zum anderen an der Antriebswelle
abstützende Federelemente in eine größtmögliche Schrägstellung
ausgelenkt.
Mit der Erfindung wird der Nachteil eines starren
Antriebsstranges mit einem starren Wellenwinkel der
Taumelscheibenwelle durch den Einsatz eines elastischen
Federelements zur Auslenkung der Taumelscheibenwelle und
Erzielung eines möglichst großen, aber nachgiebigen
Wellenwinkels vermieden.
Das Federelement erlaubt durch seine Nachgiebigkeit den
Ausgleich von Maßabweichungen und das Überrollen kleinerer
Fremdkörper, ohne daß dabei hohe Kräfte oder Verspannungen
auftreten.
Die Weiterbildung nach Anspruch 2 sieht vor, die Antriebswelle
über ein Knickgelenk mit der Taumelscheibenwelle zu verbinden.
Das Federelement erstreckt sich über das Knickgelenk und liegt
im wesentlichen parallel zu der Antriebswelle. Das Drehmoment
wird über das Knickgelenk auf die Taumelscheibenwelle
übertragen. Der Taumelpunkt der Taumelscheibe liegt auf der
Knicklinie des Knickgelenks.
Um das Verdrehen der Taumelscheibe und die Gefahr des
Anlaufens an den Trennsteg auszuschließen, ist in den
Weiterbildungen nach Anspruch 3 bis 5 zwischen der nutierenden
Taumelscheibennabe und dem feststehenden Gehäuse bzw. der
Antriebswellenführung eine Vorrichtung zur drehsteifen
Verbindung dieser Bauteile offenbart. Diese Verbindung kann
beispielsweise durch ineinandergreifende Zahnräder oder durch
einen drehsteifen Faltenbalg, beispielsweise aus Metall,
verwirklicht werden.
Die Weiterbildung nach Anspruch 6 sieht ein radial bewegliches
Lagerteil zur Lagerung der Taumelscheibenwelle in der
Antriebswelle vor, wobei das Lagerteil durch ein im
wesentlichen senkrecht zur Antriebswelle angeordnetes
Federelement radial ausgelenkt wird.
Die Führung des Lagerteils in radialer Richtung verhindert ein
Ausweichen desselben unter erhöhter Antriebskraft.
Wird die formschlüssige Verbindung aus Nut und Bolzen
herbeigeführt, wobei es grundsätzlich keine Rolle spielt,
welches Bauteil mit der Nut und welches mit dem Bolzen
versehen ist, so läßt sich das Lagerteil zusätzlich um die
Mittelachse der Bolzen drehen.
Die Ausführung der Nut in Form eines L erleichtert den
Zusammenbau des Antriebsstranges.
Die Erfindung kann in vorteilhafter Weise auch bei
Taumelscheibenpumpen angewendet werden. Sie ist aber ebenso
bei als Turbine betriebenen Taumelscheibenmaschinen,
beispielsweise zur Messung der Durchflußmenge, möglich.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der
beigefügten Zeichnung erläutert. Es zeigt die
Fig. 1 eine Antriebsvorrichtung einer Taumelscheibenpumpe mit
einem Antriebsstrang aus einer in der Antriebswelle
gelagerter Taumelscheibenwelle, die
Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt des Antriebsstranges, die
Fig. 3 eine vergrößerte Frontalansicht der Antriebswelle, die
Fig. 4 eine Antriebsvorrichtung einer Taumelscheibenpumpe mit
Knickgelenk.
In Fig. 1 ist eine Taumelscheibenpumpe gezeigt, bei der eine
Taumelscheibenwelle 1 durch eine Antriebswelle 2, eine
doppelkegelförmige Fläche beschreibend, um einen Taumelpunkt 3
bewegt wird. Der Taumelpunkt 3 fällt mit dem Mittelpunkt der
Kugelfläche 4 der Taumelscheibennabe 5 und der kugelförmigen
Innenfläche 6 eines Ringes 7 zusammen. Diese Flächen begrenzen
zusammen mit konischen Seitenwänden 8, 9 eines ersten,
antriebsseitigen, eine Mittelöffnung aufweisenden Seitenteils
10 und eines zweiten Seitenteils 11 einen Förderraum 12. In
dem Förderraum 12 befindet sich eine Taumelscheibe 13, welche
auf der Kugelfläche 4 der Taumelscheibennabe 5 sitzt und über
die Taumelscheibenwelle 1 in dem Förderraum 12 bewegt wird.
Die Mittelöffnung in dem ersten, antriebsseitigen Seitenteil
10 dient zur Durchführung der Taumelscheibenwelle 1.
Die Taumelscheibenwelle 1 kann auf unterschiedliche Arten,
z. B. Verschweißen, Verschrauben o. ä., mit der
Taumelscheibennabe 5 verbunden sein. Die Taumelscheibennabe 5
kann zur Erzielung größtmöglicher Präzision aus einem Stück
gefertigt sein. Selbstverständlich ist aber auch eine aus
mehreren Teilen zusammengesetzte Konstruktion möglich. Der
äußere Rand der Taumelscheibe 13 ist zur Erzielung einer
dynamischen Dichtung vorzugsweise mit einer der kugelförmigen
Innenfläche 6 entsprechenden Kontur ausgebildet. Der
Förderraum 12 ist gegen den Innenraum der Pumpe durch
dynamische Dichtung zwischen der Kugelfläche 4 und den
entsprechenden Kugelflächen 14, 15 der Seitenteile 10, 11
abgedichtet. Gleichzeitig kann die Taumelscheibennabe 5 an
diesen Stellen auch gelagert sein.
Ein Ende der Taumelscheibenwelle 1 ist in einem am Ende der
Antriebswelle 2 angeordneten Lagerteil 16 mittels eines Lagers
geführt. Die Fig. 2 und 3 zeigen einen vergrößerten Ausschnitt
des Antriebsstranges. Der Außenlaufring 17a des Lagers
befindet sich in dem Lagerteil 16, der Innenlaufring 17b auf
der Taumelscheibenwelle 1. Das Lagerteil 16 ist seitlich
geführt und in radialer Richtung in der Art eines Schiebers
verschiebbar. Um das Drehmoment zu übertragen, stützt sich das
Lagerteil 16 seitlich gegen Seitenwände 2a, 2b der
Antriebswelle 2 ab.
Ein zwischen dem Lagerteil 16 und einer zwischen den
Seitenwänden 2a, 2b befindlichen Stützwand 2c am Ende der
Antriebswelle 2 angeordnetes vorgespanntes Federelement 18
lenkt das Lagerteil 16 radial nach außen in eine Lage
größtmöglicher Exzentrizität aus. Das Lagerteil 16 ist an der
Auflagefläche des Federelements 18 abgeflacht. Das
Federelement 18 ist im Ausführungsbeispiel senkrecht zur
Taumelscheibenwelle 1 angeordnet, ohne sich aber auf diese
Anordnung zu beschränken. Da das Antriebsmoment quer zur
Wirkungsrichtung des Federelementes 18 auf das in der
Antriebswelle 2 gehaltene Lagerteil 16 übertragen wird, sind
hohe Antriebsmomente übertragbar.
Das Lagerteil 16 ist im wesentlichen senkrecht zur Mittelachse
der Taumelscheibenwelle 1 angeordnet. Verändert sich die
Schrägstellung der Taumelscheibenwelle um den Taumelpunkt 3
herum, so ist es für einen verspannungsfreien Zustand des
Antriebsstranges erforderlich, daß sich die Lage des
Lagerteils 16 ändert. Der Einsatz eines Wälzlagers zur Führung
der Taumelscheibenwelle 1 in dem Lagerteil 16 läßt einen
Ausgleich in axialer Richtung der Taumelscheibenwelle 1 zu. Um
weiterhin einen Winkelausgleich des Lagerteils 16 an den
Seitenwänden 2a, 2b geführten Lagerteils 16 zu ermöglichen,
ist das Lagerteil 16 an einer jeweils der Seitenwände 2a, 2b
gegenüberliegenden Seite mit einer Nut 31 versehen, in welche
ein in den Seitenwänden 2a, 2b angeordneter Bolzen 32
eingreift und als Drehlager dient.
Der Bolzen 32 wird von innen in die Seitenwände 2a, 2b
gesteckt und weist ein gegenüber einem Schaft verbreitertes
Kopfteil auf. Wenn das Lagerteil 16 montiert ist, ist der lose
eingesteckte Bolzen 32 gesichert. Eine zusätzliche
Verschraubung ist entbehrlich. Mit den Bolzen 32 verfügt das
Lagerteil 16 über zwei Freiheitsgrade der Bewegung. Die Nut 31
hat die Form eines L, dessen einer Schenkel sich in Richtung
zu der Antriebswelle hin öffnet.
Nicht dargestellt ist eine Ausführung, bei welcher das
Lagerteil 16 Bolzen aufweist, welche in eine Nut in den
Seitenwänden 2a, 2b eingreifen. Diese Ausführung hätte den
Vorteil, daß sich die Drehachse des Lagerteils 16 mit radialer
Auslenkung der Taumelscheibenwelle 1 relativ zu dieser nicht
verändert.
Nachfolgend wird die Funktion beschrieben. Die Drehung der
Antriebswelle 2 führt das in dem Lagerteil 16 gelagerte Ende
der Taumelscheibenwelle 1 auf einer Kreisbahn um die
Mittelachse der Antriebswelle 2. Die Taumelscheibenwelle 1
taumelt um den Taumelpunkt 3 ohne sich selbst um ihre eigene
Mittelachse zu drehen und beschreibt dabei die Mantelfläche
eines Doppelkegels, dessen gemeinsame Spitze im Taumelpunkt 3
liegt. Die senkrecht zu der Taumelscheibenwelle 1 stehende
Taumelscheibe 13 wälzt sich mit seinen Seitenflächen auf den
Seitenwänden 8, 9 des Förderraumes 12 ab. Die Schrägstellung
ist dabei von der Anlage der Taumelscheibe an die Seitenwände
8, 9 des Förderraumes 12 begrenzt. Wegen des Federelements 18
kann die Abwälzung der Taumelscheibe 13 auf den Seitenwänden
8, 9 selbst bei Überrollung von kleinen Unregelmäßigkeiten
verspannungsfrei gestaltet werden.
Das Überrollen eines Fremdkörpers bewirkt folgendes: Die
Taumelscheibe 5 hebt von einer der Seitenwände 8, 9 ab,
wodurch die Schrägstellung der Taumelscheibenwelle 1
verringert wird. Die Verringerung der Schrägstellung
verringert die radiale Auslenkung des in dem Lagerteil 16
geführten Endes der Taumelscheibenwelle 1 und das Lagerteil 16
wird gegen die Federkraft des Federelements 18 zu der
Stützwand 2c hin gedrückt. Auch geringe mechanische
Abweichungen der Bauteile selbst werden verspannungsfrei
ausgeglichen.
In Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt.
Die Taumelscheibenwelle 19 ist über ein mitdrehendes
Knickgelenk 20 drehfest mit der Antriebswelle 21 verbunden.
Die Knickstelle geht mit ihrer Knickachse durch den
Taumelpunkt 22. In einer Taumelscheibennabe 23 ist die
Taumelscheibenwelle 19 mittels Kugellager 24, 25 gelagert. Die
Kugellager 24, 25 sind von Wellenmuttern 33 auf der
Taumelscheibenwelle 19 gehalten. Dreht sich die Antriebswelle
21, so beschreibt die Taumelscheibenwelle die Mantelfläche
eines Kegels mit einer Spitze im Taumelpunkt 22 und die
Taumelscheibennabe 23 taumelt um den Taumelpunkt 22. Eine
senkrecht auf der Taumelscheibennabe 23 stehende, über die
Taumelscheibenwelle 19 bewegte Taumelscheibe 26 wird von einem
sich in Längsrichtung über das Knickgelenk erstreckenden
Federelement 30 an die Seitenwände 27, 28 der Pumpenkammer 29
gedrückt. Als Federelement 30 können auch andere Federformen
zur Erzeugung der Abknickung verwendet werden, beispielsweise
eine Haarnadelfeder.
Die Taumelscheibe 26 kann zur Überrollung von Fremdkörpern
oder zum Ausgleich von mechanischen Ungenauigkeiten von den
Seitenwänden 27, 28 gegen die Federkraft des Federelements 30
abheben.
Zur Verhinderung des Verdrehens der Taumelscheibe 26 um die
Mittelachse der Antriebswelle 21 sind die Taumelscheibennabe
23 und eine Antriebswellenführung 36 über die Verzahnung eines
mit der Taumelscheibennabe 23 verbundenen Zahnkranzes 34 und
eines mit der Antriebswellenführung 36 oder dem Gehäuse der
Taumelscheibenmaschine verbundenen Zahnkranzes 35
gegeneinander abgestützt. Die Zahnkränze 35, 36 stehen schräg
zueinander und befinden sich immer nur in abschnittsweisem
Eingriff. Eine Verdrehung kann auch durch den Einsatz eines
drehsteifen Faltenbalgs verhindert werden.
Beim Betrieb der Taumelscheibenmaschine liegt die
Taumelscheibe 13; 26 an den Seitenwänden 8, 9; 27, 28 des
Förderraumes 12; 29 an.
Claims (9)
1. Antriebsvorrichtung für eine Taumelscheibenmaschine, bei
der eine Taumelscheibe (13; 26) in abschnittsweiser
Berührung mit den Seitenwänden (8, 9; 27, 28) eines
Förderraumes (12; 29) ist und dichtend an diesen anliegt,
so daß voneinander unabhängige Förderkammern entstehen,
und bei der die Taumelscheibe (13; 26) über eine schräg zu
einer Antriebswelle (2; 21) stehende Taumelscheibenwelle
(1; 19) um einen Taumelpunkt (3; 22) bewegt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß die Taumelscheibenwelle (1; 19) zur
Veränderung ihrer Schrägstellung beweglich mit der
Antriebswelle (2; 21) verbunden ist und durch ein oder
mehrere, sich zum einen an der Taumelscheibenwelle (1; 19)
und zum anderen an der Antriebswelle (2; 21) abstützende
Federelemente (18; 30) in eine größtmögliche
Schrägstellung ausgelenkt ist.
2. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Taumelscheibenwelle (1; 19) über
ein mitdrehendes Knickgelenk (20) drehsteif mit der
Antriebswelle (21) verbunden ist.
3. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Taumelscheibennabe (23) und
ein Gehäuse der Taumelscheibenmaschine oder einer
feststehenden Antriebswellenführung (36) gegen Verdrehen
gegenseitig abstützen.
4. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Taumelscheibennabe (23) einen
ersten Zahnkranz (34) und die Antriebswellenführung (36)
oder das Gehäuse einen zweiten Zahnkranz (35) aufweisen,
welche zueinander schräg angeordnet sind.
5. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Taumelscheibennabe (23) über
einen drehsteifen Faltenbalg an dem Gehäuse oder der
Antriebswellenführung (36) abstützt.
6. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Ende der Taumelscheibenwelle in
einem Lagerteil (16) am Ende der Antriebswelle (2)
gelagert ist, wobei das Lagerteil (16) in radialer
Richtung zur Antriebswelle (2) beweglich und in Richtung
der Drehbewegung der Antriebswelle (2) drehfest mit dieser
verbunden ist und wobei das Federelement (18) zwischen
Lagerteil (16) und Antriebswelle (2) angeordnet ist.
7. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lagerteil (16) in radialer
Richtung über eine formschlüssige Verbindung zwischen den
Seitenwänden (2a, 2b) am Ende der Antriebswelle (2) und
den gegenüberliegenden Flächen des Lagerteils (16) an der
Antriebswelle (2) geführt ist.
8. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lagerteil (16) an seinen den
Seitenwänden (2a, 2b) am Ende der Antriebswelle
gegenüberliegenden Seiten mit je einer Nut (31) versehen
ist, welche sich im wesentlichen in einer Richtung
senkrecht zur Mittelachse der Taumelscheibenwelle (1)
erstreckt, und daß eine oder beide Seitenwände (2a, 2b) je
einen Bolzen (32) aufweisen, welcher in die Nut (31)
eingreift.
9. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nut (31) in Form eines L
ausgebildet ist und so auf den Seiten angeordnet ist, daß
zur Oberkante und zur Unterkante ein Abstand ist, wobei
das L in einer Stirnfläche (33) des Lagerteils
entgegengesetzten Richtung geöffnet ist.
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