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DE4321711B4 - Baueinheit - Google Patents

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Germany
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Kaj Harenberg
Martin Dipl.-Ing. Renken
Jörg Barrenscheen
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Volkswagen AG
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Volkswagen AG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60KARRANGEMENT OR MOUNTING OF PROPULSION UNITS OR OF TRANSMISSIONS IN VEHICLES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF PLURAL DIVERSE PRIME-MOVERS IN VEHICLES; AUXILIARY DRIVES FOR VEHICLES; INSTRUMENTATION OR DASHBOARDS FOR VEHICLES; ARRANGEMENTS IN CONNECTION WITH COOLING, AIR INTAKE, GAS EXHAUST OR FUEL SUPPLY OF PROPULSION UNITS IN VEHICLES
    • B60K35/00Instruments specially adapted for vehicles; Arrangement of instruments in or on vehicles
    • B60K35/50Instruments characterised by their means of attachment to or integration in the vehicle

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Abstract

Kraftfahrzeug-Baueinheit, die mit wenigstens einem von einer freien Fläche der Baueinheit zugänglichen Verbindungsmittel an einem anderen Teil lösbar festlegbar ist, wobei das Verbindungsmittel seitens der freien Fläche unter einem von der Baueinheit lösbaren, blenden- oder deckelartigen Abdeckelement liegt, das selbsthaltend an der Baueinheit angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement durch ein Bedienelement (2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10) gebildet ist.

Description

  • Gattungsgemäße Baueinheiten sind insbesondere im Kraftfahrzeugbau allgemein bekannt. So ist beispielsweise aus der DE 36 11 486 A1 eine Instrumententafel bekannt, deren Einzelteile lösbar miteinander bzw. an einer Trägerstruktur befestigt sind. Die Verbindung dieser Bauteile untereinander erfolgt in der Regel über Schrauben der Klipse. Bei den auf dem Markt befindlichen Produkten sind diese Schrauben oder Klipse in der Regel so angeordnet, dass eine massenweise Demontage derartiger Instrumententafeln nur erschwert möglich ist, weil die Verbindungsmittel schwer zugänglich und/oder schlecht auffindbar sind.
  • So zeigt beispielsweise die DE 1630874 B eine Instrumententafel, bei der die Schrauben zur Befestigungs eines Armaturengehäuses hinter einer Armaturenblende angeordnet sind, die ihrerseits nur umständlich durch Betätigung einer federbelasteten Taste lösbar ist.
  • Aus der gattungsbildenden DE 35 45 233 A1 ist eine Kraftfahrzeug-Baueinheit bekannt, die mit wenigstens einem von einer freien Fläche der Baueinheit zugänglichen Verbindungsmittel an einem anderen Teil lösbar festlegbar ist, wobei das Verbindungsmittel seitens der freien Fläche unter einem von der Baueinheit lösbaren, blenden- oder deckelartigen Abdeckelement liegt, das selbsthaltend an der Baueinheit angeordnet ist. Ähnliche Aufbauten zeigen auch die DE 41 09 902 C2 , die DE 77 30 098 U1 , die US 2,741,324 , die JP 61009344 A und die JP 58082937 U . Mit solchen Abdeckelementen können z. B. als Schrauben ausgebildete Verbindungsmittel abgedeckt werden, was jedoch einen gewissen Montageaufwand erfordert, insbesondere in Verbindung mit großflächigen Bauteilen, wie z. B. einer Instrumententafel als Kraftfahrzeug-Baueinheit, die mittels einer Vielzahl von Verbindungsmitteln am entsprechend zugeordneten Kraftfahrzeugaufbau festzulegen ist. Derartige Abdeckelemente können zudem insbesondere bei einer Vielzahl von Verbindungsmitteln, die mit derartigen Abdeckelementen abgedeckt werden sollen, den optischen Gesamteindruck stören, insbesondere im Hinblick auf hochwertige Fahrzeuginnenraumausstattungen, bei denen möglichst glatte große Oberflächen bevorzugt werden.
  • Weiter ist aus der DE 35 43 885 C1 eine Schalteinheit mit mehreren in einer Montageplatte fixierbaren Einzelschaltern bekannt, wobei die Montageplatte aus mehreren, kastenartigen Montagerahmen für jeweils einen Einzelschalter zusammengesetzt ist. Eine herkömmliche Schaltereinrichtung ist auch aus der FR 1 523 308 sowie aus der DE 83 01 631 U1 , bei letzterem in Verbindung mit einem Druckmittelsteuerventil, bekannt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Kraftfahrzeug-Baueinheit zu schaffen, die eine erhöhte Funktionalität aufweist und zudem mit wenig Bauteil- und Montageaufwand einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Gemäß Anspruch 1 ist das Abdeckelement durch ein Bedienelement gebildet.
  • Dieses Bedienelement kann durch einen Fahrzeuginsassen bedient werden und z. B. in der Form eines elektrischen Schalters und/oder eines Handschuhfachdeckels und/oder eines Luftausströmergehäuses und/oder eines Lautsprecherdeckels und/oder eines Aschenbechers ausgebildet sein. Vorteilhaft können dadurch die ohnehin an der Kraftfahrzeug-Baueinheit vorzusehenden Bedienelemente in einer Doppelfunktion zusätzlich eine Abdeckfuntion für die Verbindungsmittel aufweisen. Dadurch lässt sich auch der Montageaufwand insgesamt reduzieren, da nicht separat zu den Bedienelementen, wie z. B. den elektrischen Schaltern, auch noch Abdeckelemente montiert werden müssen. Vielmehr braucht hier nur noch das Bedienelement in der üblichen Weise montiert zu werden, da dadurch gleichzeitig auch die Abdeckfunktion gegeben ist. Weiter können hier vorteilhaft eine Vielzahl von sichtbaren Verbindungsstellen eingespart werden, so dass hierdurch auch ein vorteilhafter optischer Gesamteindruck an Bauteilen erzielt wird.
  • Um das Auffinden der Verbindungsmittel innerhalb einer mehrteiligen Baueinheit zu erleichtern, ist in einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, das Blendenelement mit einer auf das Verbindungsmittel hinweisenden Markierung zu versehen. Diese Markierung kann eine ganz besondere Farbe oder ein bestimmtes Symbol sein.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung besteht ein großer Vorteil darin, dass durch eine Ausrichtung rotatioinssymmetrischer Verbindungsmittel zur offenen Seite des Einzelteils hin eine automatisierte Demontage mehrteiliger Baueinheiten mit mehreren gleichzeitig drehenden Schraubendreherspindeln möglich ist. Für eine derartig automatisierte Demontage ist es zudem zweckmäßig, die Rotationsachsen der Verbindungsmittel so auszurichten, dass sie zumindest überwiegend – vorteilhafterweise jedoch allesamt – parallel zueinander ausgerichtet sind. Insbesondere im Hinblick auf eine möglichst kostengünstige Massendemontage empfiehlt es sich, die Verbindungsmittel mit vorgegebenen Maßen voneinander zu beabstanden, um so mehrteilige Baueinheiten verschiedenen Typs mit identischen Demontagewerkzeugen zerlegen zu können. Für die Verbindungsmittel wird also ein bestimmtes La geschema festgelegt, welches ihre Auffindbarkeit erleichtert. Zur Vereinfachung der Massendemontage wird gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung darüber hinaus vorgeschlagen, für alle Verbindungsmittel ein einheitliches Verbindungsprinzip zu wählen, um so die Vielfalt der für die Demontage benötigten Werkzeuge weitestgehend zu beschränken.
  • Besonders vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Dabei zeigt
  • 1: in schematischer Darstellung die Vorderansicht einer ersten Instrumententafel,
  • 2: eine erfindungsgemäße Anordnung rotationssymmetrischer Verbindungsmittel mit einem mehrspindeligen Werkzeug,
  • 3: eine erfindungsgemäße Baueinheit am Beispiel eines Handschuhkastens, der in einer Instrumententafel eines Fahrzeugs angeordnet ist, und
  • 4: in schematischer Darstellung die Vorderansicht einer zweiten Instrumententafel,
  • 5: eine erfindungsgemäße Baueinheit mit einem in seinem Querschnitt geschwächten Abdeckelement und
  • 6: ein Abdeckelement gemäß 5 mit einem zerstörten Flächenabschnitt.
  • Man erkennt in 1 eine erste Instrumententafel 1, die im wesentlichen Luftausströmergehäuse 2 und 3, einen Handschuhfachdeckel 4 sowie verschiedene Schalter 5 bis 10 aufweist. Die Luftausströmergehäuse 2, 3 liegen mit einem hier nicht weiter bezeichneten, umlaufenden Flansch satt auf der Oberfläche der In strumententafel 1 auf. Mit 11 bis 15 sind hier Schrauben bezeichnet, die unterhalb der Luftausströmergehäuse 2 und 3 angeordnet sind. Mit den mit x bezeichneten Kreisen werden weitere Verbindungsmittel angedeutet. Mittels der Schrauben 11 bis 15 und den weiteren Verbindungsmitteln sind in der Instrumententafel 1 die in der Zeichnung ersichtlichen Baueinheiten oder gegebenenfalls die Instrumententafel 1 selbst an einer hier nicht weiter dargestellten Trägerstruktur eines Kraftfahrzeugs befestigt. Man erkennt, daß bei der erfindungsgemäßen Gestaltung der Instrumententafel 1 ohnehin vorhandene Funktionselemente wie Luftausströmergehäuse 2, 3, Schalter 5 bis 10 und Handschuhfachdeckel 4 gleichzeitig als Blendenelement zur Abdeckung der Schrauben 11 bis 15 und der weiteren Verbindungsmittel verwendet werden.
  • Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, daß als abdeckende Funktionselemente auch hier nicht gezeigte Lautsprecherdeckel, Radioeinschubblenden und Aschenbecher sowie komplette elektrische Schalter denkbar sind.
  • Für die Demontage sind die zuvor genannten Funktionselemente durch eine einfache Auszieh- oder Ausklinkbewegung von der Instrumententafel 1 zu entfernen. Dadurch werden die Schrauben 11 bis 15 so freigelegt, daß sie gut erkennbar und Werkzeugen wie Schraubendrehern leicht zugänglich sind.
  • Um das Auffinden der Schrauben 11 bis 15 zu erleichtern, können auf den zuvor genannten Funktionselementen buckelartige Querschnittsverdickungen, -vertiefungen oder farbige Markierungen vorgesehen werden. Ebenso denkbar ist die Anbringung eines Symbols, daß auf die Art des Verbindungsmittels hinweist. Statt der hier gezeigten Schrauben ist nämlich auch eine Verwendung von Klipsen möglich. Eine weitere Alternative zur leichteren Auffindbarkeit der Verbindungsmittel kann auch darin bestehen, daß bestimmte den Funktionselementen zugeordnete Symbole in einer Montageanweisung als diejenigen ausgewiesen werden, unterhalb derer Verbindungsmittel auffindbar sind.
  • Verständlicherweise ist die Erfindung nicht auf Instrumententafeln beschränkt. Mehrteilige Baueinheiten im Sinne der Erfindung können beispielsweise auch Dachhimmel sein, an denen Rückblickspiegel, Innenbeleuchtungen oder Festhaltegriffe angeordnet sind. Diese zuletzt genannten Funktionselemente können ebenfalls zur Abdeckung von Verbindungsmitteln verwendet werden. Bei Türinnenverkleidungen ist es möglich, die Verbindungsmittel unterhalb der Blenden von Bedienelementen wie Fensterheber oder Türöffner anzubringen. Die Verbindungsmittel für die Befestigung einer Fahrzeugtunnelabdeckung können zweckmäßigerweise beispielsweise unterhalb der Manschette des Getriebewählhebels angeordnet werden.
  • Zweckmäßigerweise werden die vorstehend genannten Baueinheiten aus Kunststoff hergestellt. Im Hinblick auf eine möglichst große Wiederverwendbarkeit der vorstehend genannten Baueinheiten sind solche Kunststoffe zu wählen, die mehrfach aufbereitet werden können. Solche Kunststoffe können beispielsweise ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol) oder PP (Polypropylen) sein.
  • Man erkennt in 2 ein Trägerbauteil 16, das beispielsweise in einem Kraftfahrzeug der Tragrahmen einer Instrumententafel, ein Dachhimmel, ein Grundkörper einer Türinnenverkleidung oder ein Fahrzeugtunnel sein kann. Dieses Trägerbauteil 16 nimmt ein Anbauteil 17 auf, das in der Instrumententafel beispielsweise ein Lautsprecherkasten, ein Handschuhkasten, eine Heizungs-/Lüftungsblende oder eine Instrumentenblende sein kann. An einem Dachhimmel könnte das Anbauteil 17 beispielsweise das Gehäuse der Fahrzeuginnenraumbeleuchtung sein. Das Anbauteil 17 weist hier eine umlaufende Seitenwandung 18 auf und ist in einer entsprechend geformten Öffnung 19 des Trägerbauteils 16 mit einer Schubbewegung in Richtung des Pfeiles 20 einsetzbar. An der Wandung 18 des Anbauteils 17 sind Aufnahmeflächen 21 und 22 vorgesehen, die von Schrauben 23 und 24 zur Befestigung des Anbauteils 17 an dem Trägerbauteil 16 durchdrungen werden. Die Schrauben 23 und 24 sind um Rotationsachsen 25 und 26 drehbar und können durch entspre chende Drehbewegungen das Anbauteil 17 gegen das Trägerbauteil 16 festlegen. Im vorliegenden Falle ist die Neigung der Aufnahmeflächen 21 und 22 gegenüber der Wandung 18 so bemessen, daß die Rotationsachsen 25 und 26 parallel zur Wandung verlaufen. Dadurch ist gewährleistet, daß ein mit Schrauberspindeln 27 und 28 versehenes Werkzeug 29 ohne weiteres mit einer Zustellbewegung in Pfeilrichtung 20 den Schrauben 23 und 24 zugeführt werden kann.
  • Zur Ausführung der erfindungsgemäßen Lösung ist es nicht unbedingt notwendig, daß die Rotationsachsen 25 und 26 parallel zur Wandung 18 verlaufen. Vielmehr ist es auch denkbar, die Aufnahmeflächen 21 und 22 in einer Weise zu neigen, wie dies anhand der hier dünn gezeichneten Linie 30 dargestellt ist. In einem solchen Falle würde sich eine Rotationsachse 25' ergeben, die mit der Wandung 18 des Anbauteils 17 einen Winkel α einschließt, der kleiner ist als 30°. Bis zu einer solchen Neigung sind die Schrauben 23 und 24 noch ohne weiteres Schraubendrehern zugänglich. Im Hinblick auf eine optimale Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe ist es jedoch zweckmäßig, den Winkel α so klein wie möglich zu wählen.
  • Es ist hervorzuheben, daß durch die hier beschriebene Anordnung der Schrauben 23 und 24 nicht nur die Demontage, sondern auch der erstmalige Zusammenbau einer mehrteiligen Baueinheit vereinfacht wird. Dadurch verbilligt sich auch schon der Herstellungsprozeß derartiger Baueinheiten.
  • Zu dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist noch zu bemerken, daß die Rotationsachsen 25 und 26 der Schrauben 23 und 24 hier parallel zueinander ausgerichtet sind, um so den einfachen Aufbau des Werkzeuges 29 mit ebenfalls parallel ausgerichteten Schraubendreherspindeln 27 und 28 zu ermöglichen. Außerdem ist mit den Schrauben 23 und 24 für beide Befestigungsmittel das gleiche Verbindungsprinzip gewählt worden, um so mit einem einheitlichen Werkzeug Verschraubungen vornehmen zu können. Es sei aber darauf hingewiesen, daß die Ausführung der erfindungsgemäßen Lösung nicht auf Schrauben beschränkt ist. Es sind beispielsweise auch Klipsverbindungen denkbar, die mit entsprechend ausgebildeten Werkzeugen hergestellt bzw. gelöst werden.
  • 3 zeigt ein Trägerelement 31 einer hier nicht weiter dargestellten Instrumententafel, die einen durch einen Deckel 32 abgedeckten Handschuhkasten 33 aufnimmt. Auch an diesem ist eine hier mit 34 bezeichnete Aufnahmefläche vorgesehen, die von einer Schraube 35 durchdrungen wird. Mit einer Drehbewegung um deren Rotationsachse 36 wird der Handschuhkasten 33 gegen das Trägerelement 31 festgelegt. An diesem Ausführungsbeispiel ist erkennbar, daß nach einer Entfernung des Deckels 32 die Schraube 35 freigelegt ist und dann ohne weiteres mit einem Schraubendreher erreicht werden kann.
  • In 4 ist eine in Umrissen schematisch dargestellte zweite Instrumententafel 37 zu sehen, die über Verbindungsmittel 38 bis 44 an einer hier nicht dargestellten Trägerstruktur eines Kraftfahrzeugs befestigbar ist. Diese Verbindungsmittel 38 bis 44 sind in der zuvor für die 2 und 3 beschriebenen Art in der Instrumententafel 37 ausgerichtet, hier mit einem Einheitsmaß e bzw. e/2 beabstandet und zusätzlich nach einem festzulegenden Lageschema angeordnet, um so einheitliche Lösewerkzeuge benutzen zu können und im Falle einer manuellen Montage die Auffindbarkeit der Verbindungsmittel 38 bis 44 zu erleichtern.
  • 5 zeigt eine Klemmkappe 45, die selbsthaltend in einer Mulde 46 einer dritten Instrumententafel 47 eingepreßt ist. Seitens der freien Fläche weist die Klemmkappe 45 einen dünnwandigen Flächenabschnitt 48 auf, der von Hand mit einem Schraubendreher leicht zerstörbar ist. Unterhalb der Klemmkappe 45 befindet sich als Verbindungsmittel hier eine Schraube 49, die nach der Zerstörung durch einen Schraubendreher 50 (siehe 6) freiliegt und so gelöst werden kann. Die Klemmkappe 45 dient zugleich als Hinweis auf das darunter liegende Verbindungselement.
  • Verständlicherweise ist die Erfindung nicht auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale können in beliebiger Anzahl miteinander kombiniert werden, um für die jeweils zu konstruierende Baueinheit zu einer optimalen Lösung zu kommen.

Claims (19)

  1. Kraftfahrzeug-Baueinheit, die mit wenigstens einem von einer freien Fläche der Baueinheit zugänglichen Verbindungsmittel an einem anderen Teil lösbar festlegbar ist, wobei das Verbindungsmittel seitens der freien Fläche unter einem von der Baueinheit lösbaren, blenden- oder deckelartigen Abdeckelement liegt, das selbsthaltend an der Baueinheit angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement durch ein Bedienelement (2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10) gebildet ist.
  2. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedienelement durch einen elektrischen Schalter (5 bis 10) und/oder einen Handschuhfachdeckel (4) und/oder ein Luftausströmergehäuse (2, 3) und/oder einen Lautsprecherdeckel und/oder Radioeinschubblenden und/oder einen Aschenbecher gebildet ist.
  3. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement mit einer auf das Verbindungsmittel hinweisenden Markierung versehen ist.
  4. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung durch eine buckelartige Querschnittsverdickung an dem Abdeckelement gebildet ist.
  5. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung durch eine Querschnittsvertiefung an dem Abdeckelement gebildet ist.
  6. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung durch ein auf die Art des Verbindungsmittels hinweisendes Symbol gebildet ist.
  7. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement kappenförmig ausgebildet ist.
  8. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement durch einen wenigstens teilweise umlaufenden Flansch an einem zumindest einseitig offenen, zylinder- oder kastenförmigen Einzelteil (2, 3) gebildet ist.
  9. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Instrumententafel (1) eines Fahrzeugs ist.
  10. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese ein Dachhimmel eines Fahrzeugs ist.
  11. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Säulenverkleidung eines Fahrzeugs ist.
  12. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Türinnenverkleidung eines Fahrzeugs ist.
  13. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Verkleidung in Deckeln wie Motor- oder Kofferraumhaube eines Fahrzeugs ist.
  14. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Fahrzeugtunnelabdeckung ist.
  15. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer Wandung (18) der Baueinheit (17) zur Anbringung eines rotationssymmetrischen Verbindungsmittels (23, 24) eine von der freien Fläche der Baueinheit (17) beabstandete Aufnahmefläche (21, 22) angeformt ist, deren Neigung (α) so bemessen ist, dass die Rotationsachse des die Aufnahmefläche (21, 22) durchdringenden Verbindungsmittels parallel zu der Wandung (18) verläuft.
  16. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die überwiegende Anzahl der Verbindungsmittel parallel zueinander angeordnete Rotationsachsen aufweist.
  17. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass für die überwiegende Anzahl der Verbindungsmittel ein einheitliches Verbindungsprinzip vorgesehen ist.
  18. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel mit vorgegebenen Maßen voneinander beabstandet sind.
  19. Kraftfahrzeug-Baueinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement seitens der freien Fläche einen in Querschnitt geschwächten Flächenabschnitt aufweist.
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