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Gattungsgemäße Baueinheiten
sind insbesondere im Kraftfahrzeugbau allgemein bekannt. So ist
beispielsweise aus der
DE
36 11 486 A1 eine Instrumententafel bekannt, deren Einzelteile
lösbar miteinander
bzw. an einer Trägerstruktur
befestigt sind. Die Verbindung dieser Bauteile untereinander erfolgt
in der Regel über
Schrauben der Klipse. Bei den auf dem Markt befindlichen Produkten
sind diese Schrauben oder Klipse in der Regel so angeordnet, dass
eine massenweise Demontage derartiger Instrumententafeln nur erschwert
möglich
ist, weil die Verbindungsmittel schwer zugänglich und/oder schlecht auffindbar
sind.
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So
zeigt beispielsweise die
DE
1630874 B eine Instrumententafel, bei der die Schrauben
zur Befestigungs eines Armaturengehäuses hinter einer Armaturenblende
angeordnet sind, die ihrerseits nur umständlich durch Betätigung einer
federbelasteten Taste lösbar
ist.
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Aus
der gattungsbildenden
DE
35 45 233 A1 ist eine Kraftfahrzeug-Baueinheit bekannt,
die mit wenigstens einem von einer freien Fläche der Baueinheit zugänglichen
Verbindungsmittel an einem anderen Teil lösbar festlegbar ist, wobei
das Verbindungsmittel seitens der freien Fläche unter einem von der Baueinheit
lösbaren,
blenden- oder deckelartigen Abdeckelement liegt, das selbsthaltend
an der Baueinheit angeordnet ist. Ähnliche Aufbauten zeigen auch
die
DE 41 09 902 C2 ,
die
DE 77 30 098 U1 , die
US 2,741,324 , die
JP 61009344 A und
die
JP 58082937 U .
Mit solchen Abdeckelementen können z.
B. als Schrauben ausgebildete Verbindungsmittel abgedeckt werden,
was jedoch einen gewissen Montageaufwand erfordert, insbesondere
in Verbindung mit großflächigen Bauteilen,
wie z. B. einer Instrumententafel als Kraftfahrzeug-Baueinheit, die mittels einer
Vielzahl von Verbindungsmitteln am entsprechend zugeordneten Kraftfahrzeugaufbau
festzulegen ist. Derartige Abdeckelemente können zudem insbesondere bei
einer Vielzahl von Verbindungsmitteln, die mit derartigen Abdeckelementen
abgedeckt werden sollen, den optischen Gesamteindruck stören, insbesondere
im Hinblick auf hochwertige Fahrzeuginnenraumausstattungen, bei
denen möglichst glatte
große
Oberflächen
bevorzugt werden.
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Weiter
ist aus der
DE 35 43
885 C1 eine Schalteinheit mit mehreren in einer Montageplatte
fixierbaren Einzelschaltern bekannt, wobei die Montageplatte aus
mehreren, kastenartigen Montagerahmen für jeweils einen Einzelschalter
zusammengesetzt ist. Eine herkömmliche
Schaltereinrichtung ist auch aus der
FR
1 523 308 sowie aus der
DE 83 01 631 U1 , bei letzterem in Verbindung
mit einem Druckmittelsteuerventil, bekannt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Kraftfahrzeug-Baueinheit zu schaffen,
die eine erhöhte
Funktionalität
aufweist und zudem mit wenig Bauteil- und Montageaufwand einsetzbar
ist.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Gemäß Anspruch
1 ist das Abdeckelement durch ein Bedienelement gebildet.
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Dieses
Bedienelement kann durch einen Fahrzeuginsassen bedient werden und
z. B. in der Form eines elektrischen Schalters und/oder eines Handschuhfachdeckels
und/oder eines Luftausströmergehäuses und/oder
eines Lautsprecherdeckels und/oder eines Aschenbechers ausgebildet
sein. Vorteilhaft können
dadurch die ohnehin an der Kraftfahrzeug-Baueinheit vorzusehenden
Bedienelemente in einer Doppelfunktion zusätzlich eine Abdeckfuntion für die Verbindungsmittel
aufweisen. Dadurch lässt
sich auch der Montageaufwand insgesamt reduzieren, da nicht separat
zu den Bedienelementen, wie z. B. den elektrischen Schaltern, auch
noch Abdeckelemente montiert werden müssen. Vielmehr braucht hier
nur noch das Bedienelement in der üblichen Weise montiert zu werden,
da dadurch gleichzeitig auch die Abdeckfunktion gegeben ist. Weiter können hier
vorteilhaft eine Vielzahl von sichtbaren Verbindungsstellen eingespart
werden, so dass hierdurch auch ein vorteilhafter optischer Gesamteindruck
an Bauteilen erzielt wird.
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Um
das Auffinden der Verbindungsmittel innerhalb einer mehrteiligen
Baueinheit zu erleichtern, ist in einem Ausführungsbeispiel der Erfindung
vorgesehen, das Blendenelement mit einer auf das Verbindungsmittel
hinweisenden Markierung zu versehen. Diese Markierung kann eine
ganz besondere Farbe oder ein bestimmtes Symbol sein.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung besteht ein großer Vorteil
darin, dass durch eine Ausrichtung rotatioinssymmetrischer Verbindungsmittel zur
offenen Seite des Einzelteils hin eine automatisierte Demontage
mehrteiliger Baueinheiten mit mehreren gleichzeitig drehenden Schraubendreherspindeln
möglich
ist. Für
eine derartig automatisierte Demontage ist es zudem zweckmäßig, die
Rotationsachsen der Verbindungsmittel so auszurichten, dass sie
zumindest überwiegend – vorteilhafterweise
jedoch allesamt – parallel zueinander
ausgerichtet sind. Insbesondere im Hinblick auf eine möglichst kostengünstige Massendemontage
empfiehlt es sich, die Verbindungsmittel mit vorgegebenen Maßen voneinander
zu beabstanden, um so mehrteilige Baueinheiten verschiedenen Typs
mit identischen Demontagewerkzeugen zerlegen zu können. Für die Verbindungsmittel
wird also ein bestimmtes La geschema festgelegt, welches ihre Auffindbarkeit
erleichtert. Zur Vereinfachung der Massendemontage wird gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung darüber
hinaus vorgeschlagen, für
alle Verbindungsmittel ein einheitliches Verbindungsprinzip zu wählen, um
so die Vielfalt der für
die Demontage benötigten
Werkzeuge weitestgehend zu beschränken.
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Besonders
vorteilhafte Ausführungsbeispiele der
Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Dabei zeigt
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1:
in schematischer Darstellung die Vorderansicht einer ersten Instrumententafel,
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2:
eine erfindungsgemäße Anordnung rotationssymmetrischer
Verbindungsmittel mit einem mehrspindeligen Werkzeug,
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3:
eine erfindungsgemäße Baueinheit am
Beispiel eines Handschuhkastens, der in einer Instrumententafel
eines Fahrzeugs angeordnet ist, und
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4:
in schematischer Darstellung die Vorderansicht einer zweiten Instrumententafel,
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5:
eine erfindungsgemäße Baueinheit mit
einem in seinem Querschnitt geschwächten Abdeckelement und
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6:
ein Abdeckelement gemäß 5 mit einem
zerstörten
Flächenabschnitt.
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Man
erkennt in 1 eine erste Instrumententafel 1,
die im wesentlichen Luftausströmergehäuse 2 und 3,
einen Handschuhfachdeckel 4 sowie verschiedene Schalter 5 bis 10 aufweist.
Die Luftausströmergehäuse 2, 3 liegen
mit einem hier nicht weiter bezeichneten, umlaufenden Flansch satt
auf der Oberfläche
der In strumententafel 1 auf. Mit 11 bis 15 sind
hier Schrauben bezeichnet, die unterhalb der Luftausströmergehäuse 2 und 3 angeordnet
sind. Mit den mit x bezeichneten Kreisen werden weitere Verbindungsmittel
angedeutet. Mittels der Schrauben 11 bis 15 und
den weiteren Verbindungsmitteln sind in der Instrumententafel 1 die
in der Zeichnung ersichtlichen Baueinheiten oder gegebenenfalls
die Instrumententafel 1 selbst an einer hier nicht weiter
dargestellten Trägerstruktur
eines Kraftfahrzeugs befestigt. Man erkennt, daß bei der erfindungsgemäßen Gestaltung
der Instrumententafel 1 ohnehin vorhandene Funktionselemente
wie Luftausströmergehäuse 2, 3, Schalter 5 bis 10 und
Handschuhfachdeckel 4 gleichzeitig als Blendenelement zur
Abdeckung der Schrauben 11 bis 15 und der weiteren
Verbindungsmittel verwendet werden.
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Der
Vollständigkeit
halber wird darauf hingewiesen, daß als abdeckende Funktionselemente auch
hier nicht gezeigte Lautsprecherdeckel, Radioeinschubblenden und
Aschenbecher sowie komplette elektrische Schalter denkbar sind.
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Für die Demontage
sind die zuvor genannten Funktionselemente durch eine einfache Auszieh- oder
Ausklinkbewegung von der Instrumententafel 1 zu entfernen.
Dadurch werden die Schrauben 11 bis 15 so freigelegt,
daß sie
gut erkennbar und Werkzeugen wie Schraubendrehern leicht zugänglich sind.
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Um
das Auffinden der Schrauben 11 bis 15 zu erleichtern,
können
auf den zuvor genannten Funktionselementen buckelartige Querschnittsverdickungen,
-vertiefungen oder farbige Markierungen vorgesehen werden. Ebenso
denkbar ist die Anbringung eines Symbols, daß auf die Art des Verbindungsmittels
hinweist. Statt der hier gezeigten Schrauben ist nämlich auch
eine Verwendung von Klipsen möglich.
Eine weitere Alternative zur leichteren Auffindbarkeit der Verbindungsmittel
kann auch darin bestehen, daß bestimmte
den Funktionselementen zugeordnete Symbole in einer Montageanweisung
als diejenigen ausgewiesen werden, unterhalb derer Verbindungsmittel
auffindbar sind.
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Verständlicherweise
ist die Erfindung nicht auf Instrumententafeln beschränkt. Mehrteilige
Baueinheiten im Sinne der Erfindung können beispielsweise auch Dachhimmel
sein, an denen Rückblickspiegel,
Innenbeleuchtungen oder Festhaltegriffe angeordnet sind. Diese zuletzt
genannten Funktionselemente können
ebenfalls zur Abdeckung von Verbindungsmitteln verwendet werden.
Bei Türinnenverkleidungen
ist es möglich,
die Verbindungsmittel unterhalb der Blenden von Bedienelementen
wie Fensterheber oder Türöffner anzubringen.
Die Verbindungsmittel für
die Befestigung einer Fahrzeugtunnelabdeckung können zweckmäßigerweise beispielsweise unterhalb
der Manschette des Getriebewählhebels
angeordnet werden.
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Zweckmäßigerweise
werden die vorstehend genannten Baueinheiten aus Kunststoff hergestellt. Im
Hinblick auf eine möglichst
große
Wiederverwendbarkeit der vorstehend genannten Baueinheiten sind solche
Kunststoffe zu wählen,
die mehrfach aufbereitet werden können. Solche Kunststoffe können beispielsweise
ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol) oder PP (Polypropylen) sein.
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Man
erkennt in 2 ein Trägerbauteil 16, das
beispielsweise in einem Kraftfahrzeug der Tragrahmen einer Instrumententafel,
ein Dachhimmel, ein Grundkörper
einer Türinnenverkleidung
oder ein Fahrzeugtunnel sein kann. Dieses Trägerbauteil 16 nimmt
ein Anbauteil 17 auf, das in der Instrumententafel beispielsweise
ein Lautsprecherkasten, ein Handschuhkasten, eine Heizungs-/Lüftungsblende oder
eine Instrumentenblende sein kann. An einem Dachhimmel könnte das
Anbauteil 17 beispielsweise das Gehäuse der Fahrzeuginnenraumbeleuchtung sein.
Das Anbauteil 17 weist hier eine umlaufende Seitenwandung 18 auf
und ist in einer entsprechend geformten Öffnung 19 des Trägerbauteils 16 mit
einer Schubbewegung in Richtung des Pfeiles 20 einsetzbar.
An der Wandung 18 des Anbauteils 17 sind Aufnahmeflächen 21 und 22 vorgesehen,
die von Schrauben 23 und 24 zur Befestigung des
Anbauteils 17 an dem Trägerbauteil 16 durchdrungen
werden. Die Schrauben 23 und 24 sind um Rotationsachsen 25 und 26 drehbar
und können
durch entspre chende Drehbewegungen das Anbauteil 17 gegen
das Trägerbauteil 16 festlegen.
Im vorliegenden Falle ist die Neigung der Aufnahmeflächen 21 und 22 gegenüber der
Wandung 18 so bemessen, daß die Rotationsachsen 25 und 26 parallel
zur Wandung verlaufen. Dadurch ist gewährleistet, daß ein mit
Schrauberspindeln 27 und 28 versehenes Werkzeug 29 ohne weiteres
mit einer Zustellbewegung in Pfeilrichtung 20 den Schrauben 23 und 24 zugeführt werden
kann.
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Zur
Ausführung
der erfindungsgemäßen Lösung ist
es nicht unbedingt notwendig, daß die Rotationsachsen 25 und 26 parallel
zur Wandung 18 verlaufen. Vielmehr ist es auch denkbar,
die Aufnahmeflächen 21 und 22 in
einer Weise zu neigen, wie dies anhand der hier dünn gezeichneten
Linie 30 dargestellt ist. In einem solchen Falle würde sich
eine Rotationsachse 25' ergeben,
die mit der Wandung 18 des Anbauteils 17 einen
Winkel α einschließt, der kleiner
ist als 30°.
Bis zu einer solchen Neigung sind die Schrauben 23 und 24 noch
ohne weiteres Schraubendrehern zugänglich. Im Hinblick auf eine optimale
Lösung
der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe ist es jedoch zweckmäßig, den
Winkel α so
klein wie möglich
zu wählen.
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Es
ist hervorzuheben, daß durch
die hier beschriebene Anordnung der Schrauben 23 und 24 nicht
nur die Demontage, sondern auch der erstmalige Zusammenbau einer
mehrteiligen Baueinheit vereinfacht wird. Dadurch verbilligt sich
auch schon der Herstellungsprozeß derartiger Baueinheiten.
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Zu
dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist noch zu
bemerken, daß die
Rotationsachsen 25 und 26 der Schrauben 23 und 24 hier
parallel zueinander ausgerichtet sind, um so den einfachen Aufbau
des Werkzeuges 29 mit ebenfalls parallel ausgerichteten
Schraubendreherspindeln 27 und 28 zu ermöglichen.
Außerdem
ist mit den Schrauben 23 und 24 für beide
Befestigungsmittel das gleiche Verbindungsprinzip gewählt worden,
um so mit einem einheitlichen Werkzeug Verschraubungen vornehmen
zu können.
Es sei aber darauf hingewiesen, daß die Ausführung der erfindungsgemäßen Lösung nicht auf
Schrauben beschränkt
ist. Es sind beispielsweise auch Klipsverbindungen denkbar, die
mit entsprechend ausgebildeten Werkzeugen hergestellt bzw. gelöst werden.
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3 zeigt
ein Trägerelement 31 einer
hier nicht weiter dargestellten Instrumententafel, die einen durch
einen Deckel 32 abgedeckten Handschuhkasten 33 aufnimmt.
Auch an diesem ist eine hier mit 34 bezeichnete Aufnahmefläche vorgesehen,
die von einer Schraube 35 durchdrungen wird. Mit einer Drehbewegung
um deren Rotationsachse 36 wird der Handschuhkasten 33 gegen
das Trägerelement 31 festgelegt.
An diesem Ausführungsbeispiel
ist erkennbar, daß nach
einer Entfernung des Deckels 32 die Schraube 35 freigelegt
ist und dann ohne weiteres mit einem Schraubendreher erreicht werden kann.
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In 4 ist
eine in Umrissen schematisch dargestellte zweite Instrumententafel 37 zu
sehen, die über
Verbindungsmittel 38 bis 44 an einer hier nicht
dargestellten Trägerstruktur
eines Kraftfahrzeugs befestigbar ist. Diese Verbindungsmittel 38 bis 44 sind
in der zuvor für
die 2 und 3 beschriebenen Art in der Instrumententafel 37 ausgerichtet, hier
mit einem Einheitsmaß e
bzw. e/2 beabstandet und zusätzlich
nach einem festzulegenden Lageschema angeordnet, um so einheitliche
Lösewerkzeuge
benutzen zu können
und im Falle einer manuellen Montage die Auffindbarkeit der Verbindungsmittel 38 bis 44 zu
erleichtern.
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5 zeigt
eine Klemmkappe 45, die selbsthaltend in einer Mulde 46 einer
dritten Instrumententafel 47 eingepreßt ist. Seitens der freien
Fläche weist
die Klemmkappe 45 einen dünnwandigen Flächenabschnitt 48 auf,
der von Hand mit einem Schraubendreher leicht zerstörbar ist.
Unterhalb der Klemmkappe 45 befindet sich als Verbindungsmittel hier
eine Schraube 49, die nach der Zerstörung durch einen Schraubendreher 50 (siehe 6)
freiliegt und so gelöst
werden kann. Die Klemmkappe 45 dient zugleich als Hinweis
auf das darunter liegende Verbindungselement.
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Verständlicherweise
ist die Erfindung nicht auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Die in den Unteransprüchen genannten
Merkmale können
in beliebiger Anzahl miteinander kombiniert werden, um für die jeweils
zu konstruierende Baueinheit zu einer optimalen Lösung zu
kommen.