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DE4321068B4 - Drucksensor - Google Patents

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DE4321068B4
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Germany
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pressure
flange
housing
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conductor
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Kazuhisa Chiryu Ikeda
Minoru Okazaki Tokuhara
Hironobu Anjo Baba
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Denso Corp
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Abstract

Drucksensor mit:
einem eine Öffnung (13) aufweisenden Gehäuse (1);
einem im Gehäuse (1) angeordneten Druckfühlerelement (2) mit einem Druckeinlaß (22);
einem Druckleiter (4) mit einem Druckpfad (41) und einem Flansch (44), der unter luftdichter Verbindung eines Endes des Druckpfads (41) mit dem Einlaß (22) des Fühlerelements (2) an die Öffnung (13) des Gehäuses (1) angepaßt ist;
einem in das Gehäuse (1) eingebrachten Vergußmaterial (5), wobei
am Umfangsbereich des Flansches (44) des Druckleiters (4) Durchgangslöcher (53) ausgebildet sind; und
eine konisch zulaufende Endfläche (42) des Flansches (44) des Druckleiters (4) dem Fühlerelement (2) gegenüberliegt, wobei die konisch zulaufende Endfläche (42) von den Durchgangslöchern (53) zu der Verbindung zwischen dem Druckpfad (41) des Druckleiters (4) und dem Einlaß (22) des Fühlerelements (2) hin derart ansteigt, daß sich die konisch zulaufende Endfläche (42) dem Fühlerelement (2) annähert.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Drucksensor, und insbesondere auf einen Drucksensor mit einem Fühlerelement, einen mit einem Druckeinlaß kommunizierenden, sich vom Fühlerelement her erstreckenden Druckleiter, einem das Fühlerelement und ein Ende des Druckleiters beherbergenden Gehäuse, und mit Vergußmaterial wie Harz, das in das Gehäuse zum Abschirmen des Fühlerelements und des Druckleiters eingefüllt ist. Die vorliegende Erfindung bezieht sich darüber hinaus auf eine Drucksensoranordnung, die das Eindringen von Wasser wirksam verhindern kann.
  • 9 zeigt ein Beispiel eines herkömmlichen Drucksensors, der vor dem Anmeldedatum der japanischen Patentanmeldungen Nrn. 4-50548 vom 25. Juni 1992 und 4-48493 vom 10 Juni 1992, deren Unionspriorität die vorliegende Anmeldung in Anspruch nimmt, kommerziell in Gebrauch war.
  • Der herkömmliche Drucksensor hat ein Gehäuse 1, das aus Harz bzw. Plastik hergestellt ist und eine untere Öffnung 13 aufweist. Eine dicke Seitenwand des Gehäuses 1 bildet eine Verbindungsvorrichtung bzw. Anschlußklemme 11. Anschlußstifte 12 (von denen lediglich einer gezeigt ist) sind durch die Anschlußklemme 11 hindurch eingebettet. Das Gehäuse 1 beherbergt ein Druckfühlerelement 2, das einen bekannten Halbleitersensor beinhaltet. Das Fühlerelement 2 weist einen unteren Metallbehälter bzw. -kasten 23 mit einer Einfassung bzw. Schulter auf. Die Einfassung ist gegenüber einer auf der inneren Wand des Gehäuses 1 ausgebildeten Stufe positioniert, um das Fühlerelement 2 in das Gehäuse 1 einzusetzen. Im Gehäuse 1 ist um das Fühlerelement 2 herum ein vorgegebener Raum bzw. freier Raum definiert.
  • Ein rohrförmiger Druckleiter 4 weist einen inneren Druckpfad 41 auf. Ein Ende des Druckleiters 4 ist in die Öffnung 13 des Gehäuses 1 in der Weise eingefügt, daß eine obere Öffnung des Druckpfads 41 luftdicht mit einem Druckeinlaß 22, der sich vom Zentrum des Bodens des Metallbehälters 23 des Fühlerelements 2 her erstreckt, in Eingriff steht.
  • Der Druckleiter 4 weist einen Flansch 42 mit einer vorgegebenen Dicke auf, der die Öffnung 13 des Gehäuses 1 bedeckt. Im Flansch 42 ist ein Metall-Leiterrahmen 14 eingebettet. Der Flansch 42 weist Schlitze bzw. Kerben und Löcher auf, um den Leiterrahmen 14 freizulegen. Die freigelegten Bereiche des Leiterrahmens 14 sind mit den inneren Enden von vorgegebenen Anschlußstiften 12 sowie vorgegebenen Ausgangsanschlüssen 21 verbunden, die aus dem Metallbehälter 23 hervorstehen, um auf diese Weise die Anschlußstifte 12 elektrisch mit den Ausgangsanschlüssen 21 zu verbinden.
  • Ein zum Absorbieren bzw. Unterdrücken von Zündungsstörungen dienender Chip-Kondensator 24 ist an einem geeigneten Ort mit dem Leiterrahmen 14 verbunden. Ein Durchgangskondensator 25 zum Unterdrücken elektromagnetischer Störungen ist um jeden der Ausgangsanschlüsse 21 herum angeordnet.
  • Vergußmaterial 5 wie Harz bzw. Plastik ist in die Freiräume im Gehäuse 1 eingespritzt, um das Fühlerelement 2 und den Flansch 42 des Druckleiters 4 zu bedecken und zu schützen.
  • Die jeweiligen Wärmeausdehnungs-Koeffizienten des Vergußmaterials 5, des Gehäuses 1 sowie des Rohrs bzw. Druckleiters 4 weichen gewöhnlich von einander ab. Wenn der Drucksensor beispielsweise für eine lange Zeitdauer in einem Motorraum verwendet wird, in dem sich die Umgebungstemperaturen drastisch ändern, kann das Vergußmaterial 5 den Druckleiter 4 insbesondere an einem Kontakt A abmanteln bzw. freilegen. Daraufhin durchdringt Wasser den Kontakt A und erreicht einen Übergang zwischen dem Leiterrahmen 14 und dem Chip-Kondensator 24. Hierdurch wird ein Abwandern bzw. Ausscheiden einer Silberpaste hervorgerufen, wodurch die Ausgangsanschlüsse 21 kurzgeschlossen werden und das Sensor-Ausgangssignal verschlechtert wird.
  • Aus der EP 0 317 664 A1 ist ein Drucksensor bekannt, bei der ein Druckfühlerelement bzw. eine Meßzelle, welches in einem Gehäuse mit einer Öffnung untergebracht ist, mit einem Flansch bzw. einer Trägerplatte, welcher unter luftdichter Verbindung eines Druckpfades mit dem Druckeinlaß des Druckfühlerelements luftdicht in die Öffnung des Gehäuses eingepaßt ist, über eine elastische Klebschicht befestigt ist.
  • Bei einem aus der EP 0 312 740 A1 bekannten Druckwandler enthält das Gehäuse eines Steuergeräts eine Schaltungsplatine mit einem elektrischen Abgleichelement und einem Drucksensor, wobei ein Halteteil einen Drucksensor in dem Gehäuse derart fixiert, daß dieser die Schaltungsplatine nicht berührt und der Zugriff auf das elektrische Abgleichelement frei bleibt.
  • JP 63296283 A offenbart eine Drucksensorvorrichtung, bei der der Druckeinlaß des Sensorteils mit dem Druckeinlaß des Gehäuseteils mittels eines flexiblen Verbindungselements verbunden ist, um eine Übertragung von auf den Druckeinlaß des Gehäuseteils aufgebrachten Spannungen auf den Druckeinlaß des Sensorteils zu vermeiden.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Drucksensor der gattungsgemäßen Art derart weiterzubilden, daß das Eindringen von Wasser zum Sensorelement selbst dann verhindert werden kann, wenn sich Vergußmaterial abschält.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im Anspruch 1 bzw. 5 angegebenen Maßnahmen gelöst.
  • Der erfindungsgemäße Drucksensor macht demzufolge im wesentlichen Gebrauch von einem Gehäuse mit einer Öffnung; einem im Gehäuse angeordneten Druckfühler mit einem hervorstehenden Druckeinlaß; einem einen Druckpfad und einen Flansch aufweisenden Druckleiter, bei dem der Flansch in die Öffnung des Gehäuses unter luftdichter Verbindung des Druckpfads mit dem Einlaß des Fühlerelements eingefügt ist; sowie von einem Vergußmaterial wie z. B. Harz, das in das Gehäuse eingespritzt ist. Das Fühlerelement ist vom Flansch des Druckleiters beabstandet, um zwischen diesen einen Freiraum zu bilden. Dieser Freiraum ist mit dem Vergußmaterial gefüllt.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 anhand eines Querschnitts die grundsätzliche Anordnung eines erfindungsgemäßen Drucksensors;
  • 2 anhand eines Querschnitts ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Drucksensors;
  • 3 anhand eines Querschnitts ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Drucksensors;
  • 4 eine Draufsicht auf eine Endfläche eines Druckleiters des in 3 gezeigten Drucksensors;
  • 5 eine Darstellung zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Einspritzvorgangs eines Vergußmaterials;
  • 6 ein einen erfindungsgemäßen Entgasungseffekt erläuternder Schnitt,
  • 7 anhand einer perspektivischen Darstellung eine Endfläche des in 4 gezeigten Druckleiters;
  • 8 anhand einer Explosionszeichnung den Montagevorgang des erfindungsgemäßen Drucksensors; und
  • 9 anhand eines Querschnitts einen herkömmlichen Drucksensor.
  • In 1 ist die grundsätzliche Struktur bzw. Anordnung des erfindungsgemäßen Drucksensors gezeigt. Dieser Drucksensor weist ein Gehäuse 1 mit einer Öffnung 13 auf. Das Gehäuse 1 beherbergt ein Druckfühlerelement 2 mit einem hervorstehenden Druckeinlaß 22. Ein Druckleiter 4 bzw. eine Druckführungsvorrichtung weist einen Druckpfad 41 und einen Flansch 44 auf. Der Flansch 44 ist luftdicht in die Öffnung 13 eingepaßt, wobei der Druckpfad 41 luftdicht mit dem Einlaß 22 verbunden ist. Vergußmaterial 5 wie z. B. Harz bzw. Kunststoff ist in das Gehäuse 1 injiziert bzw. eingespritzt. Das Fühlerelement 2 ist vom Flansch 44 beabstandet, um zwischen beiden eine Aussparung bzw. einen Freiraum 61 zu bilden. Der Freiraum 61 ist mit dem Vergußmaterial 5 gefüllt.
  • Das Vergußmaterial 5 kann aufgrund von Unterschieden in den jeweiligen Wärmeausdehnungs-Koeffizienten das Gehäuse 1 oder den Druckleiter 4 abschälen bzw. wegdrücken. Falls dies passiert, kann Wasser den abgeschälten Teil durchdringen. Erfindungsgemäß ist das Fühlerelement 2 folglich vom Druckleiter 4 getrennt.
  • Das Gehäuse 1 besteht aus Harz bzw. Kunststoff. Eine dicke Seitenwand des Gehäuses 1 bildet eine Anschlußklemme 11. Die Anschlußklemme 11 weist eingebettete Anschlußstifte 12 (von denen lediglich eine gezeigt ist) auf, die die Anschlußklemme 11 passieren.
  • Das Fühlerelement 2 beinhaltet einen bekannten Halbleitersensor.
  • Eine Verdrahtungsplatte bzw. Platine 3 ist aus Harz bzw. Kunststoff hergestellt und hat eine vorbestimmte Dicke. Die Platte 3 ist oberhalb des Fühlerelements 2 in der Öffnung 13 des Gehäuses 1 angeordnet. In der Platte ist ein (nicht gezeigter) Leiterrahmen eingebettet. Die Platte 3 weist Schlitze und Löcher auf, um den Leiterrahmen freizulegen. Die freigelegten Bereiche des Leiterrahmens sind mit den inneren Enden von vorgegebenen Anschlußstiften 12 sowie mit vorgegebenen Ausgangsanschlüssen verbunden, die aus einem Metallgehäuse bzw. -behälter des Fühlerelements 2 herausragen, um auf diese Weise die Anschlußstifte 12 mit den Ausgangsanschlüssen elektrisch zu verbinden.
  • Der Flansch 44 des Druckleiters 4 ist oberhalb der Verdrahtungsplatte 3 in der Öffnung 13 des Gehäuses 1 angeordnet. Die Peripherie bzw. der Umfangsbereich des Flansches 44 befindet sich in der Nähe der inneren Wand der Öffnung 13. Der vom Fühlerelement 2 hervorspringende Einlaß 22 verläuft durch die Verdrahtungsplatte 3 und steht mit dem Druckpfad 41 des Druckleiters 4 über einen O-Ring 43 luftdicht in Eingriff. Durch diese Anordnung wird externer Druck auf sichere Weise durch den Druckpfad 41 zu dem im Fühlerelement 2 angeordneten Halbleiter-Drucksensor hinauf geleitet, der den Druck erfaßt.
  • Das Vergußmaterial 5 versiegelt bzw. dichtet ab und schützt das Fühlerelement 2, die Verdrahtungsplatte 3, den Flansch 44 des Druckleiters 4 und den O-Ring 43.
  • Um den Freiraum 61 zu befestigen bzw. auszubilden, können auf einer der gegenüberliegenden Flächen des Fühlerelements 2 und des Flansches 44 Abstandshalter 62 angeordnet werden.
  • 2 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Drucksensors.
  • Der Drucksensor weist demnach ein Gehäuse 1 mit einer Seitenwand 11 und einer Öffnung 13 auf. Die Seitenwand 11 dient als Anschlußklemme und weist Anschlußstifte 12 auf. Die Öffnung 13 nimmt eine Verdrahtungsplatte 3 mit einem Leiterrahmen 14 auf. Über den Leiterrahmen 14 sind bestimmte Ausgangsanschlüsse 21 des Fühlerelements 2 elektrisch mit den Enden von vorgegebenen Anschlußstiften 12 verbunden.
  • Der Drucksensor weist weiterhin einen Druckleiter 4 mit einem Druckpfad 41 und einem Flansch 44 auf. Der Flansch 44 ist in die Öffnung 13 des Gehäuses 1 eingefügt. Der Druckpfad 41 ist luftdicht mit einem Druckeinlaß 22 verbunden, der vom Fühlerelement 2 hervorragt. Der Einlaß 22 erstreckt sich durch die Verdrahtungsplatte 3. Die Verdrahtungsplatte 3 ist von einer Endfläche 4a des Flansches 44 beabstandet, um zwischen diesen einen Freiraum 61 zu bilden.
  • Vergußmaterial 5 wie z. B. Harz bzw. Kunststoff füllt die Räume um das Fühlerelement 2, die Verdrahtungsplatte 3 und den Flansch 44 des Druckleiters 4 herum im Gehäuse 1 auf.
  • Wenn das Vergußmaterial 5 den Flansch 44 des Druckleiters 4 abschält bzw. wegdrückt, kann Wasser aufgrund der Kapillarwirkung entlang der Oberfläche des Druckleiters 4 den abgeschälten Teil durchdringen und die Endfläche 4a des Flansches 44 erreichen. Die Endfläche 4a ist jedoch von der Verdrahtungsplatte 3 beabstandet, so daß das Wasser niemals die Platte 3 erreicht. Der in der Verdrahtungsplatte 3 eingebettete Leiterrahmen 14 bleibt folglich frei von Wasser bzw. trocken so daß keine Migration bzw. kein Kriechstrom auftreten kann.
  • Gemäß vorstehender Erläuterung beherbergt das Gehäuse 1 das Fühlerelement 2. Die Verdrahtungsplatte 3 ist in der Öffnung 13 des Gehäuses 1 angeordnet. Die Platte 3 besteht aus Harz bzw. Kunststoff und hat eine vorgegebene Dicke. Der Durchmesser der Platte 3 ist geringfügig kleiner als der der Öffnung 13. Der in der Platte 3 eingebettete Leiterrahmen 14 hat eine vorgegebene Gestalt. Die Platte 3 weist Schlitze bzw. Ausnehmungen und Löcher an geeigneten Orten auf, um den Leiterrahmen 14 freizulegen. Die freigelegten Bereiche sind mit den vom Metallgehäuse 23 des Fühlerelements 2 hervorragenden Ausgangsanschlüssen 21 und mit den inneren Enden der Anschlußstifte 12 elektrisch verbunden. Einer der freigelegten Bereiche ist mittels einer Silberpaste mit einem Chip-Kondensator 24 verbunden.
  • Der Flansch 44 des Druckleiters 4 ist unterhalb der Verdrahtungsplatte 3 in der Öffnung 13 des Gehäuses 1 angeordnet. Die Peripherie bzw. der Umfangsbereich des Flansches 44 befindet sich in der Nähe der inneren Wand der Öffnung 13 und die Endfläche 4a des Flansches 44 liegt der Platte 3 unter Zwischenschaltung des Freiraums 61 gegenüber.
  • Der Einlaß 22 erstreckt sich vom Metallgehäuse 23 des Fühlerelements 2 und verläuft durch die Verdrahtungsplatte 3. Der Einlaß 22 ist luftdicht mit einer oberen Öffnung des Druckpfads 41 des Druckleiters 4 über einen O-Ring 43 verbunden.
  • Das Vergußmaterial 5 füllt die Räume um das Fühlerelement 2, die Verdrahtungsplatte 3 und des Flansch 44 des Druckleiters 4 herum im Gehäuse 1 auf, um diese Komponenten zu schützen.
  • Das Vergußmaterial 5 und der Druckleiter 4 haben unterschiedliche Wärmeausdehnungs-Koeffizienten, so daß das Vergußmaterial 5 den Druckleiter 4 beispielsweise an einem Teil A abschälen kann, wenn sich die Umgebungstemperatur ändert und eine entsprechende thermische Spannung hervorruft. Daraufhin kann Wasser zum Teil A vordringen. Aufgrund der Kapillarwirkung breitet sich das Wasser entlang der Oberfläche des Druckleiters 4 aus und erreicht die Endfläche 4a des Flansches 44. Selbst wenn das passiert, kann das Wasser auf der Endfläche 4a niemals die Verdrahtungsplatte 3 erreichen, da diese von der Endfläche 4a durch das in den Freiraum 61 eingefüllte Vergußmaterial 5 getrennt ist. Folglich tritt an einem Übergang des Chip-Kondensators 24 kein Kriechstrom auf.
  • Das Vergußmaterial 5 kann auch die innere Wand des Gehäuses 1 an einem Teil B abschälen bzw. wegdrücken, so daß Wasser zum Teil B gelangen kann. Dieses Wasser wird jedoch über die Peripherie des Flansches 44 zu der Endfläche 4a geleitet. Dieses Wasser kann daher die Verdrahtungsplatte 3 nicht erreichen.
  • Der Druckleiter 4 weist eine Stufe 4b auf, um dadurch die äußere Wand des Druckpfads 41 an seiner Basis dicker zu machen als der äußere Durchmesser eines Schlauchs 6. Die Stufe 4b bildet eine Ecke C, die an einem Spalt zwischen dem Schlauch 6 und dem Drucksensor Wassertropfen ansammeln kann. Aufgrund der Ecke C kann Wasser nicht leicht den Teil A durchdringen, bei dem das Vergußmaterial 5 den Druckleiter 4 abschälen kann. Diese Anordnung verbessert daher die Zuverlässigkeit des Drucksensors.
  • Falls vorauszusehen ist, daß selbst dann keine ernsten Probleme auftreten, wenn das Vergußmaterial 5 die innere Wand des Gehäuses 1 abschält, muß der Flansch 44 des Druckleiters 4 nicht unbedingt so breit sein, daß er die innere Wand des Gehäuses 1 erreicht.
  • Gemäß vorstehender Beschreibung wird erfindungsgemäß einfach die den Leiterrahmen 14 beinhaltende Verdrahtungsplatte 3 vom Flansch 44 des Druckleiters 4 getrennt bzw. beabstandet, so daß selbst dann, wenn das Vergußmaterial 5 das Gehäuse 1 und den Druckleiter 4 abschält, jegliches Wasser das die abgeschälten Teile durchdringen kann, die Verdrahtungsplatte 3 nicht erreicht und folglich keinen Kriechstrom hervorruft.
  • Wenn das Vergußmaterial 5 über die Öffnung 13 in das Gehäuse 1 injiziert bzw. eingebracht wird, entweichen im Gehäuse 1 befindliche Luft sowie vom Vergußmaterial 5 erzeugte reaktionsfähige Gase über die Öffnung 13 aus dem Gehäuse 1. Von diesem Zeitpunkt an blockiert der Flansch 44 des Druckleiters 4 die ausströmenden Gase. Als Folge davon verbleiben Gase insbesondere in demjenigen Vergußmaterial 5, das in den Freiraum 61 zwischen dem Flansch 44 und der Verdrahtungsplatte 3 eingefüllt ist.
  • Diese verbleibenden Gase verschlechtern das Dichtvermögen des O-Rings 43 oder bewirken, daß Wasser aufgrund thermischer Spannung zurückbleibt. Darüber hinaus vergrößern die Gase die zum Einbringen des Vergußmaterials 5 benötigte Zeit und ändern während der Herstellung die zugeführte Menge des Vergußmaterials 5.
  • Bei einem weiteren, in den 3 und 4 näher gezeigten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Drucksensors wird demgegenüber erreicht, daß beim Einbringen des Vergußmaterials kein Gas im Innenraum zurückbleibt.
  • Der Drucksensor dieses Ausführungsbeispiels weist gemäß 3 eine Öffnung 13 auf. Das Gehäuse 1 beherbergt ein Druckfühlerelement 2 mit einem Druckeinlaß 22. Ein Druckleiter 4 weist einen Druckpfad 41 und einen Flansch 44 auf. Der Flansch 44 ist in die Öffnung 13 des Gehäuses 1 eingefügt und der Druckpfad 41 ist mit dem Einlaß 22 des Fühlerelements 2 luftdicht verbunden. Die Größe des Flansches 44 entspricht im wesentlichen der der Öffnung 13. Vergußmaterial 5 wird in das Gehäuse 1 eingebracht bzw. eingespritzt.
  • Am Umfangs- bzw. Peripheriebereich des Flansches 44 des Druckleiters 4 sind Durchgangslöcher 53 ausgebildet. Diejenige Endfläche des Flansches 44, die dem Fühlerelement 2 gegenüberliegt, ist eine kegelförmige bzw. konisch zulaufende Fläche 42. Die konisch zulaufende Fläche 42 erhebt sich von ihrem Umfangsbereich, wo die Durchgangslöcher 53 ausgebildet sind, hin zu ihrem Zentrum, wo eine Öffnung des Druckpfads 41 mit den vom Fühlerelement 2 hervorstehenden Einlaß 22 in Eingriff steht. Das heißt, die konisch zulaufende Fläche 42 nähert sich dem Fühlerelement 2, während sie vom Umfangsbereich zum Zentrum hin ansteigt.
  • Wenn das Vergußmaterial 5 nach dem Einsetzen des Fühlerelements 2 und des Flansches 44 des Druckleiters 4 in das Gehäuse 1 eingebracht wird, werden die Luft in den Räumen um die im Gehäuse 1 befindlichen Komponenten herum und die vom Vergußmaterial 5 erzeugten reaktionsfähigen Gase entlang der konisch zulaufenden Fläche 42 in die Durchgangslöcher 53 geleitet, aus denen sie nach außen abgeführt werden.
  • Auf diese Weise wird mit dieser Anordnung das Problem der im Gehäuse 1 zurückbleibenden Gase gelöst, wenn das Vergußmaterial 5 in das Gehäuse 1 eingebracht wird.
  • Das heißt, dieses Ausführungsbeispiel der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß eine der gegenüberliegenden Endflächen des Fühlerelements 2 und des Flansches 44 konisch zuläuft und daß zumindest ein Durchgangsloch 53 am Umfangsbereich des Flansches 44 ausgebildet ist.
  • Die Endfläche des Flansches 44 des Druckleiters 4 kann Vertiefungen bzw. Ausnehmungen 54 aufweisen, die den Druckpfad 41 mit den Durchgangslöchern 53 verbinden.
  • Das Gehäuse 1 weist eine Anschlußklemme 11 auf. Der Freiraum 61 ist zwischen dem Fühlerelement 2 und dem Flansch 44 des Druckleiters 4 definiert. Eine Verdrahtungsplatte 3 ist im Freiraum 61 angeordnet. Die Platte 3 verbindet Ausgangsanschlüsse 21 des Fühlerelements 2 elektrisch mit Anschlußstiften 12 der Anschlußklemme 11.
  • Wenn das Vergußmaterial 5 in das Gehäuse gemäß der Darstellung in 5 eingebracht wird, bewegen sich die in den Räumen um die Komponenten im Gehäuse 1 herum befindliche Luft und vom Vergußmaterial 5 erzeugte reaktionsfähige Gase sanft entlang der konisch zulaufenden Fläche 42 zu den Löchern 53 hin und entweichen aus den Löchern 53 nach außen, wie diese in 6 gezeigt ist.
  • Gemäß 7 erstreckt sich die konisch zulaufende Fläche 42 des Druckleiters 4 von den peripheren Durchgangslöchern 43 hinauf zu einer zentralen Ausnehmung 45 zur Aufnahme des O-Rings 43. Wenn der Flansch 44 des Druckleiters 4 im Gehäuse 1 zusammengebaut und das Vergußmaterial 5 in das Gehäuse 1 eingebracht wird, ist die konisch zusam menlaufende Fläche 42 des Flansches 44 gemäß der Darstellung in 6 nach unten orientiert. Folglich entweichen die vom Vergußmaterial 5 erzeugten, im Freiraum 61 befindlichen reaktionsfähigen Gase durch die Löcher 53 sanft aus dem Gehäuse 1. Gleichzeitig werden Gase, die in der Ausnehmung 45 für den O-Ring 43 angesammelt sind, entlang der Vertiefungen 54 auf der konisch zulaufenden Fläche 42 geleitet und über die Löcher 53 nach außen abgeführt.
  • Wie bereits erläutert weist der Druckleiter 4 gemäß 3 eine Stufe 46 auf, um den Durchmesser der Basis des Druckleiters 4 auf einen Durchmesser zu erweitern, der größer als der eines (nicht gezeigten), mit dem Druckleiter 4 verbundenen Schlauchs ist. Die Stufe 46 bildet eine Ecke, die an einem Spalt zwischen dem Schlauch und dem Drucksensor Wassertropfen ansammeln kann. Aufgrund dieser Ecke kann Wasser nicht ohne weiteres einen Teil bzw. Bereich durchdringen, bei dem das Vergußmaterial 5 den Druckleiter 4 abschälen kann.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf 8 der Montagevorgang des in 3 gezeigten Drucksensors näher beschrieben.
  • Die Öffnung 13 des Gehäuses 1 ist nach oben orientiert. Das Fühlerelement 2 und die Verdrahtungsplatte 3 werden in das Gehäuse 1 eingesetzt. Die Leiterstifte 21, die sich jeweils vom Metallgehäuse des Fühlerelements 2 durch einen Durchgangskondensator erstrecken, werden mit dem in der Verdrahtungsplatte 3 eingebetteten Leiterrahmen 31 verstemmt bzw. abgedichtet. Die Anschlußstifte 12 des Gehäuses 1 werden ebenfalls mit dem Leiterrahmen 31 verstemmt bzw. abgedichtet. Die verstemmten Teile werden durch Schweißen oder Löten elektrisch leitend gemacht. Der O-Ring 43 wird in die im Druckleiter 4 ausgebildete Ausnehmung 45 eingesetzt. Der vom Fühlerelement 2 hervorragende Druckeinlaß 22 wird über den O-Ring 43 mit dem Druckleiter 4 in Eingriff gebracht. Für den Flansch 44 des Druckleiters 4 können Abstandshalter 62 vorgesehen werden. Der Flansch 44 weist die konisch zulaufende Fläche 42, die Entgasungslöcher 43 und die Gasführungs-Vertiefungen 54 auf.
  • Nach Montage dieser Komponenten wird gemäß der Darstellung in 5 eine Einspritzdüse 60 über eines der Entgasungslöcher 53 in das Gehäuse 1 eingeführt und das Vergußmaterial 5 wird eingespritzt und gehärtet. Das Einspritzen wird unter Atmosphäre-Druck oder einem negativen Druck durchgeführt. In jedem Fall führen die konisch zulaufende Fläche 42, die Entgasungslöcher 53 und die Gasführungs-Vertiefungen 54 zu den vorstehend genannten Wirkungen.
  • Gemäß vorstehender Beschreibung sind die Verdrahtungsplatte 3 und der Druckleiter 4 des erfindungsgemäßen Drucksensors voneinander getrennt bzw. beabstandet, so daß im Gehäuse 1 befindliche Luft sowie Gase im Vergußmaterial 5 auf einfache Weise entgast bzw. nach außen geführt werden. Als Folge davon ist eine für den Drucksensor dieses Ausführungsbeispiels erforderliche Zeit zum Einspritzen von Harz bzw. Kunststoff ungefähr um 20% kürzer als bei dem in 1 gezeigten Drucksensor.
  • Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die Verdrahtungsplatte 3 und der Druckleiter 4 getrennte Teile. Die vorliegende Erfindung gestattet es jedoch, diese in eine einzige Struktur bzw. ein einziges Gebilde zu integrieren, wenn die Größe eines Flansches der in die Öffnung des Gehäuses 1 einzufügenden Struktur annähernd gleich der Größe der Öffnung ist und falls die Struktur es erlaubt, Vergußmaterial in sie einzuspritzen, nachdem die Struktur im Gehäuse montiert ist.
  • Um zu verhindern, daß der O-Ring 43 aufgrund eines durch den Druckpfad 41 gelangenden hohen Drucks zum Fühlerelement 2 hin verrutscht, kann der O-Ring 43 mit einer Metall- oder Harz- bzw. Kunststoffmuffe versehen und an der Ausnehmung 45 befestigt werden.
  • Die konisch zulaufende Endfläche 42 des Flansches 44 des Druckleiters 4 kann jede Form haben, falls diese Form geeignet ist, Gase sanft entlang der Fläche 42 zu den durch den Flansch 44 ausgebildeten Entgasungslöchern 53 hin zu leiten.

Claims (10)

  1. Drucksensor mit: einem eine Öffnung (13) aufweisenden Gehäuse (1); einem im Gehäuse (1) angeordneten Druckfühlerelement (2) mit einem Druckeinlaß (22); einem Druckleiter (4) mit einem Druckpfad (41) und einem Flansch (44), der unter luftdichter Verbindung eines Endes des Druckpfads (41) mit dem Einlaß (22) des Fühlerelements (2) an die Öffnung (13) des Gehäuses (1) angepaßt ist; einem in das Gehäuse (1) eingebrachten Vergußmaterial (5), wobei am Umfangsbereich des Flansches (44) des Druckleiters (4) Durchgangslöcher (53) ausgebildet sind; und eine konisch zulaufende Endfläche (42) des Flansches (44) des Druckleiters (4) dem Fühlerelement (2) gegenüberliegt, wobei die konisch zulaufende Endfläche (42) von den Durchgangslöchern (53) zu der Verbindung zwischen dem Druckpfad (41) des Druckleiters (4) und dem Einlaß (22) des Fühlerelements (2) hin derart ansteigt, daß sich die konisch zulaufende Endfläche (42) dem Fühlerelement (2) annähert.
  2. Drucksensor nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine für das Gehäuse (1) vorgesehene Anschlußklemme (11) und eine in einem Raum zwischen dem Fühlerelement (2) und dem Druckleiter (4) angeordnete Ver drahtungsplatte (3), die Ausgangsanschlüsse (21) des Fühlerelements (2) elektrisch mit Anschlußstiften (12) der Anschlußklemme (11) verbindet.
  3. Drucksensor nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch auf der konisch zulaufenden Fläche (42) des Flansches (44) des Druckleiters (4) ausgebildete Vertiefungen (54) zur Verbindung des Zentrums der konisch zulaufenden Fläche (42) mit den Durchgangslöchern (53).
  4. Drucksensor nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fühlerelement (2) vom Flansch (44) des Druckpfads (4) geeignet beabstandet ist, um zwischen diesen einen Freiraum (61) zu bilden, der mit dem Vergußmaterial (5) gefüllt ist.
  5. Drucksensor mit: einem Gehäuse (1) mit einer Öffnung (13) und einer Seitenwand (11), in der Anschlußstifte (12) eingebettet sind, die durch die Seitenwand (11) verlaufen; einem Druckfühlerelement (2), das in dem Gehäuse (1) angeordnet ist und einen Druckeinlaß (22) aufweist; einer Verdrahtungsplatte (3), die in die Öffnung (13) des Gehäuses (1) eingefügt ist und einen Leiterrahmen (14) zum Verbinden bestimmter Ausgangsanschlüsse (21) des Druckfühlerelements (2) mit den Enden von jeweils zugeordneten Anschlußstiften (12) aufweist; einem Druckleiter (4) mit einem Druckpfad (41) und einem Flansch (44), der in die Öffnung (13) des Gehäuses (1) eingepaßt ist, wobei die Endfläche des Flansches (44) von der Verdrahtungsplatte (3) um einen vorbestimmten Freiraum (61) beabstandet ist und wobei der Druckpfad (41) luftdicht mit dem sich vom Fühlerelement (2) durch die Verdrahtungsplatte (3) erstreckenden Einlaß (22) verbunden ist; und einem Vergußmaterial (5), das die Räume um das Fühlerelement (2), die Verdrahtungsplatte (3) und den Flansch (44) des Druckleiters (4) herum auffüllt.
  6. Drucksensor nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdrahtungsplatte (3) zwischen dem Fühlerelement (2) und dem Flansch (44) des Druckleiters (4) angeordnet ist.
  7. Drucksensor nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine von gegenüberliegenden Endflächen (42) des Fühlerelements (2) und des Flansches (44) konisch zuläuft.
  8. Drucksensor nach einem der Ansprüche 5 bis 7, gekennzeichnet durch mindestens ein am Umfangsbereich des Flansches (44) des Druckleiters (4) ausgebildetes Durchgangsloch (53).
  9. Drucksensor nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch am Flansch (44) des Druckleiters (4) ausgebildete Vertiefungen (54) zur Verbindung der Durchgangslöcher (53) mit dem Zentrum des Flansches (44).
  10. Drucksensor nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwischen dem Fühlerelement (2) und dem Flansch (44) des Druckleiters (4) angeordnete Abstandshalter (62).
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