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DE4312989C1 - Baugruppenträger - Google Patents

Baugruppenträger

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DE4312989C1
DE4312989C1 DE19934312989 DE4312989A DE4312989C1 DE 4312989 C1 DE4312989 C1 DE 4312989C1 DE 19934312989 DE19934312989 DE 19934312989 DE 4312989 A DE4312989 A DE 4312989A DE 4312989 C1 DE4312989 C1 DE 4312989C1
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DE
Germany
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rails
holes
rail
connecting element
profile rail
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DE19934312989
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English (en)
Inventor
Hans-Ulrich Dipl Ing Guenther
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Schroff GmbH
Original Assignee
Schroff GmbH
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K7/00Constructional details common to different types of electric apparatus
    • H05K7/14Mounting supporting structure in casing or on frame or rack
    • H05K7/1422Printed circuit boards receptacles, e.g. stacked structures, electronic circuit modules or box like frames
    • H05K7/1424Card cages
    • H05K7/1425Card cages of standardised dimensions, e.g. 19"-subrack

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Mounting Of Printed Circuit Boards And The Like (AREA)

Description

Es handelt sich im folgenden um einen Baugruppenträger zur Aufnahme von mit elektronischen Bauelementen bestückten Leiterkarten, welche jede an ihrer hinteren Schmalseite zwei in Reihe liegende Steckerleisten trägt, mit je zwei Führungsschie­ nen für eine Leiterkarte zwischen den beiden vorderen und den beiden hinteren Mo­ dulschienen, mit einer in der Mitte zwischen den hinteren Modulschienen parallel angeordneten Profilschiene, die in Längsrichtung zwei Lochreihen aufweist, und mit zwei zwischen den hinteren Modulschienen sich quer erstreckenden, mit den Steckerleisten korrespondierenden Federleisten, die endständige Befestigungslöcher tragen.
Die Erfindung findet insbesondere Anwendung bei Baugruppenträgern, welche zur Aufnahme von Leiterkarten im sogenannten "Doppel-Europa-Format" vorgesehen sind oder aber - neben anderen - eine Anzahl von Steckplätzen für solche Leiterkar­ ten doppelter Höhe aufweisen.
Zur elektrischen Verbindung der Bauelemente verschiedener Doppel-Europa-Leiter­ karten untereinander und nach außen dienen bei einem Baugruppenträger jeweils zwei handelsübliche, zweiteilige Steckverbinder, welche eine große Anzahl von elek­ trischen Kontakten aufweisen. Die beiden Steckerleisten befinden sich an den Rück­ seiten der Leiterkarten, und die beiden mit diesen zusammenwirkenden Federleisten sind an den hinteren Modulschienen und einer dazwischenliegenden Profilschiene angeschraubt. Dieses Anschrauben - mit Hilfe von Kopfschrauben und zugehörigen Muttern - ist zeitaufwendig und bei Anordnung neuer Stellplätze für Leiterkarten oder bei einem Wechsel von Stellplätzen wegen schlechter Zugänglichkeit recht mühsam.
Es ist zwar seit längerem bekannt, bei Baugruppenträgern für Standard-Leiterkarten mit drei Höheneinheiten (3 HE) Führungsschienen einzusetzen, welche an ihren rückwärtigen Enden integrierte Schnappbefestigungen für die Federleisten von Steckverbindungen aufweisen (DE-GM 83 27 191 und DE, Schroff-Katalog, Ausgabe Oktober 1986, S. 4, 5, 7, 8 und 54). Diese Befestigungsart ist jedoch bei Baugruppen­ trägern von 6 HE zur Aufnahme von Doppel-Europa-Leiterkarten nicht verwendbar. Trotzdem besteht ein dringendes Bedürfnis nach einer schraubenlosen Befestigungs­ art der Steckverbinder auch bei den hohen Baugruppenträgern.
Ferner ist aus der DE 23 33 282 A1 eine Befestigung von elektronischen Bauteilen in einem Gestellrahmen und insbesondere eine Befestigung von Steckverbindern auf Profilschienen bekannt. Hierfür ist eine im wesentlichen rahmenförmige Federklem­ me vorgeschlagen, deren eine Seite zur Festlegung an der Profilschiene dient und de­ ren andere Seite federnd auf den Steckverbinder drückt. Zur Festlegung wirkt die ei­ ne Seite der Federklemme mit einem durchgehenden Vorsprung an der Profilschiene rastend zusammen oder weist die eine Seite eine Nase auf, die in eine der rasterför­ mig angeordneten Bohrungen der Profilschiene eingreift. Da diese Federklemme je­ doch von vorne gegen die rückwärtige Profilschiene geklemmt werden muß, ist de­ ren Handhabung schwierig.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Konzeption eines Baugruppenträgers für Europa-Leiterkarten mit 6, 9 und 12 HE, welche eine Schnellbefestigung für die Steckverbinder aufweist, die eine zeitsparende, einfache Montage und einen pro­ blemlosen Wechsel bei Änderung der Leiterkarten-Steckplätze zuläßt.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird von einem Baugruppenträger zur Aufnahme von mit elektronischen Bauelementen bestückten Leiterkarten ausgegangen, welche jede an ihrer hinteren Schmalseite wenigstens zwei in Reihe liegende Steckerleisten trägt, wobei der Baugruppenträger je zwei Führungsschienen für eine Leiterkarte zwischen den beiden vorderen und den beiden hinteren Modulschienen, wenigstens eine in der Mitte zwischen den hinteren Modulschienen parallel angeordnete Profil­ schiene, die in Längsrichtung zwei Lochreihen aufweist, sowie wenigstens zwei zwi­ schen den hinteren Modulschienen sich quer erstreckende, mit den Steckerleisten korrespondierende Federleisten, die endständige Befestigungslöcher tragen, auf­ weist, wobei jede Führungsschiene an ihrem hinteren Ende eine Schnappbefestigung für die Aufnahme des einen Endes einer der beiden Federleisten trägt.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß auf der Profilschiene ein Verbindungselement befestigt ist, welches zwei Schnappverbindungen zur Aufnahme der jeweils anderen Enden der zwei Federleisten aufweist und das Verbindungselement zur Befestigung an der Profilschiene wenigstens zwei in einem der Höhe der Profilschiene entspre­ chenden Abstand einander gegenüberstehende Federriegel mit zwei endständigen, gegeneinander weisenden Widerhaken, welche den Rand der Profilschiene übergrei­ fen, sowie zwei im Abstand der Lochreihen angeordnete und zum Eingriff in zwei Löcher der Lochreihen vorgesehene Justierstifte aufweist. Die vorgeschlagenen Schnappbefestigungen für die einen Enden der Federleisten bilden zusammen mit den beiden Schnappverbindungen für die gegenüberliegenden Enden dieser zwei Federleisten eine zur rationellen Montage und Demontage der Federleiste dienende Schnellbefestigung - die bisherigen Schraubbefestigungen können, ohne daß die bis­ her verwendeten Federleisten einer Änderung bedürfen, entfallen. Mittels der beiden Federriegel in Verbindung mit den Justierstiften kann das Verbindungselement problem­ los an der richtigen Stelle an der Profilschiene angeklemmt werden. Die Ver­ wendung von Federriegeln gestattet auch das Lösen dieser Verbindung.
Nach einem weiteren bevorzugten Merkmal trägt das Verbindungselement als Schnappverbindung zwei Haltezapfen für den Eingriff der endständigen Befesti­ gungslöcher der Federleisten sowie zwei U-förmig nach außen gebogene Federzun­ gen, deren freie Schenkel gegen die Haltezapfen weisen. Diese Schnappverbindung gestattet die Befestigung von handelsüblichen Federleisten unter Benutzung von de­ ren Befestigungslöchern.
Zweckmäßig sind die Federriegel, die Haltezapfen, die Federzungen und die Justier­ stifte auf einer gemeinsamen Bodenplatte angeordnet. Diese Gestaltung des Verbin­ dungselementes erlaubt eine preisgünstige Fertigung und eine leichte Handhabung.
Die Federzungen können an ihren freien Schenkeln Halteschultern tragen, die den Haltezapfen gegenüber liegen und mit Einlaufschrägen versehen sind. Diese Halte­ schultern mit ihren Einlaufschrägen erleichtern das Anbringen der Federleisten an dem Verbindungselement.
Vorzugsweise ist das Verbindungselement einstückig hergestellt und es besteht aus einem Kunststoff.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend in Anlehnung an die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Auf den beiden Zeichnungsblättern zeigen:
Fig. 1 einen Baugruppenträger mit einer Leiterplatte, einer perspekti­ vischen, verkleinerten und vereinfachten Darstellung;
Fig. 2 ein Verbindungselement in einer Seitenansicht, in etwa auf das Doppelte vergrößertem Maßstab,
Fig. 3 das Verbindungselement nach Fig. 2, in einer Vorderansicht;
Fig. 4 das Verbindungselement nach Fig. 2, angeordnet an einer im Schnitt dargestellten Profilschiene, mit zwei angebrachten, ge­ schnitten wiedergegebenen Federleisten;
Fig. 5 die Anordnung nach Fig. 4 mit dem Verbindungselement ge­ mäß Fig. 2, in einer Draufsicht, jedoch ohne die Federleisten.
Der in Fig. 1 wiedergegebene Baugruppenträger ist ein Gestell, welches aus zwei Seitenwänden 1 und 2 sowie zwei profilierten, vorderen Modulschienen 3 und 4 und zwei profilierten, hinteren Modulschienen 5 und 6 zusammengesetzt ist. In der Mitte zwischen den beiden hinteren Modulschienen 5 und 6 ist eine Profilschiene 7 ange­ ordnet. Alle Teile des Baugruppenträgers bestehen aus Aluminium.
Der Baugruppenträger dient zur Aufnahme von Leiterkarten 8 im Doppel-Europa- Format mit drei Höheneinheiten (3 HE), von welchen eine vor dem Baugruppenträ­ ger in Einschubstellung dargestellt ist. Jede Leiterkarte 8 trägt eine quer angeordne­ te Frontplatte 9, die mit Hilfe von Befestigungsstützen 10 an der Leiterkarte 8 ange­ schraubt ist. Mit den Befestigungsstützen 10 können (nicht dargestellte) Hebel inte­ griert sein, die das Einschieben und das Herausziehen der Leiterkarte 8 erleichtern.
An der hinteren Schmalseite 11 der Leiterkarte 8 sind zwei gleiche, übereinander in Reihe liegende und miteinander fluchtende Steckerleisten 12 und 13 von zwei Steck­ verbindern vorgesehen, mit deren Hilfe die in Richtung des Pfeiles 14 einzuschieben­ de Leiterkarte 8 mit einer an der Rückseite des Baugruppenträgers quer angeordne­ ten (nicht dargestellten) Busplatine elektrisch verbunden werden kann.
Zwischen den beiden vorderen Modulschienen 3 und 4 und den beiden hinteren Modulschienen 5 und 6 sind jeweils eine obere Führungsschiene 15 und eine untere Führungsschiene 16 vorgesehen, die in Reihen von Stecklöchern 17 der Modulschienen 3, 4, 5 und 6 befestigt sind. Jede Führungsschiene 15, 16 trägt eine Führungsnut 18 für die jeweilige Längsseite der Leiterplatte 8.
Die Profilschiene 7, welche wie die Modulschienen 3, 4, 5 und 6 beiderseits mit Schrauben 19 an den Seitenwänden 1 und 2 angeschraubt ist, weist in Längsrichtung zwei parallele Lochreihen 20 auf, die aus Gewindelöchern gebildet sein können. Bau­ gruppenträger zur Aufnahme von Leiterkarten mit 9 HE bzw. 12 HE weisen zwei bzw. drei Steckverbinder und zwei bzw. drei Profilschienen auf.
Zwischen den beiden hinteren Modulschienen 5 und 6 sitzen quer angeordnete, in Reihe übereinander und miteinander fluchtend, zwei gleiche Federleisten 21, 22, die mit den Steckerleisten 12, 13 der Leiterkarte 8 korrespondieren und zusammen mit diesen die beiden Steckverbinder bilden. Diese Federleisten 21, 22 tragen an ihrer Rückseite Kontaktstifte 23 zur Herstellung von elektrischen Verbindungen mit der Busplatine, und sie umgreifen mit ihren (nicht sichtbaren) Federelementen die Stecker 24 der Steckerleisten 12 und 13 der Leiterkarte 8 zwecks elektrischer Kontakt­ gabe.
Jede Führungsschiene 15 bzw. 16 trägt an ihrem hinteren Ende 25, mit welchem sie an der jeweiligen hinteren Modulschiene 5 bzw. 6 befestigt ist, eine Schnappbefesti­ gung 26 für die Aufnahme des einen oberen Endes 27 der oberen Federleiste 21 bzw. des unteren Endes der unteren Federleiste 22. Eine solche Schnappbefestigung 26 ist beispielsweise in dem deutschen Gebrauchsmuster 83 27 191 der Anmelderin aus­ führlich beschrieben.
Auf die Profilschiene 7 ist ein Verbindungselement 29 aufgesteckt, welches zwei gleich ausgebildete Schnappverbindungen zur Aufnahme der jeweils anderen unte­ ren bzw. oberen Enden 30 bzw. 31 der beiden Federleisten 21 und 22 aufweist.
Das einstückig aus einem geeigneten Kunststoff hergestellte Verbindungselement 29 weist - siehe insbesondere Fig. 2 - zwei Federriegel 32 auf, die federelastisch ausge­ bildet sind und sich in einem Abstand gegenüberstehen, welcher der Höhe 33 der Profilschiene 7 (siehe Fig. 1) entspricht. Jeder dieser Federriegel 32 trägt einen end­ ständigen Widerhaken 34, welcher bei montiertem Verbindungselement 29 den Rand 35 der Profilschiene 7 übergreift (Fig. 4) und so das Verbindungselement 29 an der Profilschiene 7 nach erfolgtem Aufsetzen auf die Profilschiene 7 festhält. Mit Hil­ fe der beiden Federriegel 32 wird das Verbindungselement 29 an der Profilschiene 7 lösbar angeklammert.
Das Verbindungselement 29 besitzt weiterhin zwei zylindrische, parallelstehende Justierstifte 36, die zwischen den beiden Federriegeln 32 stehen. Der Abstand 37 zwi­ schen den beiden Justierstiften 36 entspricht dem Abstand der beiden Lochreihen 20 in der Profilschiene 7; die Justierstifte 36 werden vor dem Anklammern des Verbindungselementes 29 zum Zwecke der Justierung im Rastermaß sowie zur Ver­ hinderung seitlicher Verschiebung des Verbindungselementes 29 in zwei übereinan­ derstehende Löcher der Lochreihe 20 eingeführt.
Am Verbindungselement 29 sind auch zwei zylindrische, niedere Haltezapfen 38 vorgesehen, die seitlich außerhalb der Federriegel 32 stehen. Diese Haltezapfen 38 sind für den Eingriff der endständigen Befestigungslöcher 39 der beiden handelsüb­ lichen Federleisten 21 und 22 vorgesehen - vgl. Fig. 3. Entsprechende Befestigungs­ löcher (nicht dargestellt) befinden sich an den jeweils gegenüberliegenden Enden der Federleisten 21 und 22, welche mit den Schnappbefestigungen 26 der Führungsschienen 15, 16 in Wirkverbindung treten. Bei montierten Federleisten 21 und 22 stecken die Haltezapfen 38 in den Befestigungslöchern 39.
Das Verbindungselement 29 trägt endlich noch zwei U-förmige, nach außen geboge­ ne Federzungen 40. Die freien Schenkel 41 dieser Federzungen 40 weisen gegen die Haltezapfen 38, die Enden der freien Schenkel 41 stehen dicht neben den Haltezap­ fen (Fig. 4). Beide Federzungen 40 weisen an der Außenseite ihrer freien Schenkel 41 Halteschultern 42 auf, die den Köpfen der Haltezapfen 38 gegenüberste­ hen und die mit Einlaufschrägen 43 für die Enden der beiden Federleisten 21 und 22 versehen sind. Die beiden Haltezapfen 38 bilden zusammen mit den zwei Federzungen 40 die zwei Schnappverbindungen zur Aufnahme der anderen Enden 30, 31 der Federleisen 21, 22.
Das einstückige Verbindungselement 29 weist eine im wesentlichen prismatische Bodenplatte 44 auf, an welcher die beide Federriegel 32, die Haltezapfen 38, die zwei Federzungen 40 und auch die Justierstifte 36 angeformt sind. Ein schmaler seitlicher, im Grundriß (Fig. 5) rechteckiger Vorsprung 45 der Bodenplatte 44 trägt die beiden Justierstifte 36. Es versteht sich, daß mehrere Verbindungselemente 29 - mit einer ge­ meinsamen Bodenplatte 44 - zu einem Verbundelement zusammengefaßt sein kön­ nen, um Befestigungsmöglichkeiten für eine größere Zahl von Federleisten 21, 22 ne­ beneinander zu schaffen. Dieses Verbundelement kann in äquidistanten Abständen Sollbruchstellen zum leichten Abtrennen gewünschter Längen aufweisen.
Zusammenstellung der Bezugszeichen
 1 Seitenwand
 2 Seitenwand
 3 vordere, untere Modulschiene
 4 vordere, obere Modulschiene
 5 hintere, untere Modulschiene
 6 hintere, obere Modulschiene
 7 Profilschiene
 8 Leiterkarte
 9 Frontplatte
10 Befestigungsklötze
11 hintere Schmalseite (von 8)
12 Steckerleiste
13 Steckerleiste
14 Pfeil
15 Führungsschiene (obere)
16 Führungsschiene (untere)
17 Stecklöcher
18 Führungsnut
19 Schrauben
20 Lochreihen (in 7)
21 Federleiste (obere)
22 Federleiste (untere)
23 Kontaktstifte
24 Stecker
25 hinteres Ende (von 15, 16)
26 Schnappbefestigung
27 eine (oberes) Ende (von 21)
28 eine (unteres) Ende (von 22)
29 Verbindungselement
30 anderes (unteres) Ende (von 21)
31 anderes (oberes) Ende (von 22)
32 Federriegel
33 Höhe (von 7)
34 Widerhaken
35 Rand (von 7)
36 Justierstifte
37 Abstand
38 Haltezapfen
39 Befestigungslöcher (von 21, 22)
40 Federzungen
41 Schenkel (von 40)
42 Halteschultern
43 Einlaufschrägen
44 Bodenplatte
45 Vorsprung

Claims (5)

1. Baugruppenträger zur Aufnahme von mit elektronischen Bauelementen bestück­ ten Leiterkarten, welche jede an ihrer hinteren Schmalseite wenigstens zwei in Reihe liegende Steckerleisten trägt, mit
  • - je zwei Führungsschienen für eine Leiterkarte zwischen den beiden vorderen und den beiden hinteren Modulschienen,
  • - wenigstens einer zwischen den hinteren Modulschienen parallel angeordneten Profilschiene, die in Längsrichtung zwei Lochreihen aufweist, und
  • - wenigstens zwei zwischen den hinteren Modulschienen sich quer erstreckenden, mit den Steckerleisten korrespondieren Federleisten, die endständige Befestigungs­ löcher tragen,
  • - wobei jede Führungsschiene an ihrem hinteren Ende eine Schnappbefestigung für die Aufnahme des einen Endes einer der Federleisten trägt,
    dadurch gekennzeichnet, daß
  • - auf der Profilschiene (7) ein Verbindungselement (29) befestigt ist, welches zwei Schnappverbindungen zur Aufnahme der jeweils anderen Enden (30, 31) der zwei Federleisten (21, 22) aufweist; und
  • - das Verbindungselement (29) zur Befestigung an der Profilschiene (7) wenigstens zwei in einem der Höhe (33) der Profilschiene (7) entsprechenden Abstand einan­ der gegenüberstehende Federriegel (32) mit endständigen, gegeneinander weisen­ den Widerhaken (34), welche den Rand (35) der Profilschiene (7) übergreifen, so­ wie zwei im Abstand der Lochreihen (20) angeordnete und zum Eingriff in zwei Löcher der Lochreihen (20) vorgesehene Justierstifte (36) aufweist.
2. Baugruppenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement als Schnappverbindung zwei Haltezapfen (38) für den Eingriff der endständigen Befestigungslöcher (39) der Federleisten (21, 22) und zwei U-för­ mig nach außen gebogene Federzungen (40), deren freie Schenkel (41) gegen die Haltezapfen (38) weisen, trägt.
3. Baugruppenträger nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Federriegel (32), die Haltezapfen (38), die Federzungen (40) und die Justierstifte (36) auf einer gemeinsamen Bodenplatte (44) angeordnet sind.
4. Baugruppenträger nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Federzungen (40) an ihren freien Schenkeln (41) Halteschultern (42) tragen, die den Haltezapfen (38) gegenüber liegen und mit Einlaufschrägen (43) versehen sind.
5. Baugruppenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Verbindungselement (29) einstückig hergestellt ist und aus einem Kunststoff besteht.
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