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DE4312781C2 - Anschlußelement für wenigstens ein elektrisches Betriebsmittel - Google Patents

Anschlußelement für wenigstens ein elektrisches Betriebsmittel

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DE4312781C2
DE4312781C2 DE4312781A DE4312781A DE4312781C2 DE 4312781 C2 DE4312781 C2 DE 4312781C2 DE 4312781 A DE4312781 A DE 4312781A DE 4312781 A DE4312781 A DE 4312781A DE 4312781 C2 DE4312781 C2 DE 4312781C2
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    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/24Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands
    • H01R4/2416Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands the contact members having insulation-cutting edges, e.g. of tuning fork type
    • H01R4/242Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands the contact members having insulation-cutting edges, e.g. of tuning fork type the contact members being plates having a single slot
    • H01R4/2425Flat plates, e.g. multi-layered flat plates
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    • HELECTRICITY
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    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
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  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Multi-Conductor Connections (AREA)
  • Connections Effected By Soldering, Adhesion, Or Permanent Deformation (AREA)
  • Connections By Means Of Piercing Elements, Nuts, Or Screws (AREA)
  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Anschlußelement mit den Merk­ malen des Anspruches 1.
Aus dem DE-GM 74 16 664 ist ein Gehäuse für Verbindungs­ klemmen und zwei Entladewiderstände bekannt, an das ein Kondensator durch Einstecken seiner Lötfahnen angeschlos­ sen werden kann. Die Lötfahnen des Kondensators, die An­ schlußdrähte der Entladewiderstände und die Zuleitungen werden in dem Gehäuse durch Steck- und Federklemmkontakte miteinander verbunden. Dazu ist in dem isolierenden Gehäuse eine C-förmig gebogene Klemmfeder angeordnet, die im Zusammenwirken mit einem Kontaktrahmen Lötfahnen oder die abisolierten Adern von Zuleitungen kontaktiert. Im Bereich des Steges der die beiden Schenkel der Klemmfeder verbindet sind weitere Kontaktstellen für elektrisch leitende Anschlußteile vorgesehen. Weiterhin ist in dem Gehäuse eine Aufnahmekammer angeordnet, in welcher die Entladewiderstände untergebracht sind, deren Anschluß­ drähte in einen der letztgenannten Steckkontakte eingesteckt sind.
Ein Nachteil dieser Einrichtung ist, daß Zuleitungsdrähte immer erst abisoliert werden müssen, um sie anschließen zu können.
Aus der DE-OS 39 22 431 ist eine Verteilereinrichtung für eine Telekommunikationsanlage zum Anschluß von Freilei­ tungen bekannt. Die Verteilereinrichtung weist in einem isolierenden Gehäuse angeordnete Kontaktstücke auf, an denen Schneidklemmkontakte ausgebildet sind. An den Kontaktstücken sind Kontaktfedern hochgebogen, die Steckkontaktstellen zum Anschluß von Schutzsteckern bilden. Gegenüber den Schneidklemmkontakten sind an den Kontaktstücken Anschlußklemmen ausgebildet, die mit Kontaktteilen verbunden sind, welche als Federklemmen ausgebildet sind. Mit den Schneidklemmkontakten werden dünne Innenleitungen einer Vermittlungseinrichtung kontaktiert, wogegen in den Federklemmen die Freileitungen angeschlossen werden.
Ein Nachteil dieser Verteilereinrichtung ist, daß sie nicht für dafür eingerichtet ist, um ein elektrisches Betriebsmittel unmittelbar daran anzuschließen.
Beispielsweise bei der Verdrahtung von elektrischen Leuch­ ten mit dreipoliger Anschlußklemme für Gasentladungslampen sind bisher eine beträchtliche Anzahl getrennter Anschluß­ stellen durch eigene Leitungen miteinander zu verbinden, weil abgesehen von einem getrennten Anschlußblock noch zusätzliche Anschlußstellen für Kondensatoren und andere notwendige Betriebsmittel vorhanden sind. Der Verdrah­ tungsaufwand ist aber kosten- und zeitintensiv.
Daraus ergibt sich die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, nämlich ein Anschlußelement für wenigstens ein elektrisches Betriebsmittel, beispielsweise einen Konden­ sator zu schaffen, dessen Anschlußstellen berührungssicher isoliert sind, das es erlaubt, den Verdrahtungsaufwand zu verringern und das außerdem universell für verschiedene Anwendungszwecke einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Anschlußele­ ment mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Schneidkontaktstelle erlaubt den einfachen Anschluß von Leitern der Verdrahtung in der Schneidklemmtechnik, die sich besonders auch für die automatische Herstellung von Verdrahtungen mittels eines programmgesteuerten Robo­ ters und eines von diesem längs der Leitungsverlegewege bewegten Leitungsverlegewerkzeuges eignet. Die wenigstens eine Steckkontaktstelle gestattet es, eine entsprechende Zuleitung eines elektrischen Betriebsmittels - oder eine andere Leitung - einfach einzustecken, ohne daß dazu zu­ sätzliche Kontaktstellen erforderlich wären, die von dem Leitungsverlegewerkzeug angesteuert werden müßten.
So kann z.Bsp. wenigstens eine Steckkontaktstelle zum Ein­ stecken einer Lötfahne oder eines Flachsteckers eingerich­ tet sein, wobei die Anordnung häufig derart getroffen ist, daß das Anschlußelement zwei nebeneinander liegende Steck­ kontaktstellen aufweist, die zum Einstecken einer Lötfahne und eines Flachsteckers eingerichtet sind und von denen jede mit einer eigenen Schneidklemmkontaktstelle elek­ trisch leitend verbunden ist. Auf diese Weise ist es z. Bsp. möglich, einen mit den üblichen zwei Lötfahnen aus­ gerüsteten Elektrolytkondensator unmittelbar an das An­ schlußelement anzuschließen, so daß dazu eigene in dem Gerät zu montierende und anschließend zu verdrahtende An­ schlußstellen entfallen. Auch Widerstände, Drosseln und dergleichen Betriebsmittel können an diesen Stellen mit­ tels eines Flachsteckers oder an anderen entsprechend ein­ gerichteten Anschlußstellen unmittelbar über ihre An­ schlußdrähte oder gegebenenfalls zugeordnete Rundstecker zugeschaltet werden.
Mit Rücksicht auf die automatische Verdrahtung und die dafür erforderliche Bewegungsfreiheit für das Leitungsver­ legewerkzeug ist es häufig von Vorteil, wenn das Anschluß­ element wenigstens eine Steckkontaktstelle aufweist, deren Einführrichtung rechtwinklig zu der Einführrichtung der Schneidkontaktstelle angeordnet ist. Außerdem kann an dem Gehäuse ein Aufnahme- oder Anschlußbereich für das Be­ triebsmittel vorgesehen sein, in dessen Bereich wenigstens eine Steckkontaktstelle liegt und der es erlaubt, das an­ zuschließende Betriebsmittel auch unmittelbar mechanisch mit dem Gehäuse zu verbinden. Dazu kann der Aufnahme- oder Anschlußbereich mechanische Anschlag- oder Haltemittel für das Betriebsmittel aufweisen.
Um die universelle Einsetzbarkeit des Anschlußelementes zu erhöhen, ist es zweckmäßig, daß der Aufnahme- oder Halte­ bereich durch lösbare Verschlußmittel abgedeckt ist, wenn das Anschlußelement ohne an dieser Stelle anzuschließendes Betriebsmittel eingesetzt wird.
Die Verschlußmittel können mit dem Gehäuse verrastbar aus­ gebildet sein, doch sind auch andere Verschlußmöglichkei­ ten denkbar, beispielsweise über Schraub- oder Bajonett­ verschlüsse.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind den Verschluß­ mitteln elektrische Verbindungsmittel zur Überbrückung wenigstens zweier in dem Aufnahme- oder Anschlußbereich liegender Steckkontaktstellen zugeordnet, so daß mit dem Einsetzen der Verschlußmittel sogleich eine interne Schal­ tung verschiedener Anschlußstellen in dem Anschlußelement vorgenommen wird. Insbesondere bei der Herstellung der Verdrahtung von Leuchten läßt sich auf diese Weise eine weitere Einsparung an getrennten Anschlußstellen für zu verlegende Leitungen zu erzielen.
Den Steckanschlußstellen in dem Gehäuse sind mit Vorteil Einführkanäle für die anzuschließenden leitenden Teile zugeordnet, in denen diese Teile gegebenenfalls ein­ schließlich einer aufgebrachten Isolation über einen Teil ihrer Länge aufnehmbar sind, so daß eine einwandfreie be­ rührungssichere Isolation in dem Kontaktbereich ohne zu­ sätzliche Maßnahmen gewährleistet ist. Zur Erleichterung des Einführens des anzuschließenden leitenden Teils kann ein solcher Einführkanal nach außen zu trichterförmig sich erweiternd ausgebildet sein.
Abhängig von dem Aufbau des Gerätes und der zugehörigen Verdrahtung kann es von Vorteil sein, wenn wenigstens eine Steckkontaktstelle mit parallel zu der Einführrichtung der Schneidklemmkontaktstelle ausgerichteter Einführrichtung ausgebildet ist. Auch kann das Anschlußelement wenigstens zwei von gegenüber liegenden Seiten des Gehäuses aus zu­ gängliche Steckanschlußstellen aufweisen, um damit eine möglichst platzsparende Anordnung eines oder mehrerer an­ zuschließender Betriebsmittel oder Leitungen zu gewährlei­ sten.
In der praktischen Ausführungsform können die Kontaktmit­ tel des Anschlußelementes zumindest eine Kontaktfeder aus elektrisch gut leitenden Material aufweisen, in der die Schneidklemmkontaktstelle und die Steckkontaktstelle oder -stellen ausgebildet sind. Dabei läßt sich mit verhältnis­ mäßig einfachen Mitteln eine besonders gute Kontaktierung an der Schneidklemmkontaktstelle erreichen, wenn diese durch zwei parallele über ihre Länge unverbundene Kontakt­ federteile gebildet ist, in denen zwei miteinander fluch­ tende Schneidklemmschlitze angeordnet sind, wobei beide Kontaktfederteile in dem Gehäuse seitlich geführt sind. Jeder der beiden Kontaktfederteile ergibt nämlich zwei getrennte Kontaktstellen, so daß der angeschlossene Leiter über insgesamt vier getrennte Kontaktstellen kontaktiert ist.
In einer vorteilhaften Ausführungsform kann die Kontaktfe­ der einem Bodenteil und von diesem abgehend zwei einander gegenüberstehende Schenkelteile aufweisen, von denen in wenigstens einem Teil eine Steckkontaktöffnung ausgebildet ist, die zumindest teilweise durch einen mit einem einge­ steckten Teil der anzuschließenden Leitung verrastbaren Verriegelungsteil abgedeckt ist. Dieser Verriegelungsteil kann an der Kontaktfeder selbst in Gestalt eines oder meh­ rerer freigeschnittener Lappen ausgebildet sein, die sich beim Einstecken eines Teils aufspreizen und mit diesem verrastet werden. Es kann aber in die Kontaktfeder auch eine eigene Klemmfeder eingelegt sein, die mit der jewei­ ligen Kontaktöffnung zusammenwirkende Verriegelungsteile aufweist. Dazu kann die Klemmfeder im Bereiche wenigstens einer Kontaktöffnung der Kontaktfeder eine Steckeröffnung aufweisen, die durch freigeschnittene endseitig aufspreiz­ bare Verriegelungslappen begrenzt ist. Eine andere Mög­ lichkeit besteht darin, daß an einem im wesentlichen fla­ chen Teil der Kontaktfeder ein einen Steckanschluß bilden­ der aus der Ebene dieses Teils nach außen gedrückter im Querschnitt im wesentlichen L- oder U-förmig gestalteter Bereich angeordnet ist, in den ein Verriegelungsteil ragt, der gegebenenfalls an der vorerwähnten Klemmfeder ausge­ bildet ist.
Im übrigen kann die Kontaktfeder in dem das Boden- und die Schenkelteile enthaltenden Bereich durch obere Wandteile im wesentlichen ringsum geschlossen ausgebildet sein, wo­ bei an den oberen Wandteilen die die Schneidklemmschlitze tragenden beiden Teile angeschnitten sind.
Bei dem neuen Anschlußelement sind in der Regel mehrere Kontaktfedern in dem Gehäuse in eigenen Kammern angeord­ net, die durch isolierende Zwischenwände voneinander ge­ trennt und durch einen gemeinsamen Deckel verschlossen sind. Dieser Deckel kann entfallen, wenn das Gehäuse im Betriebszustand unmittelbar auf einer isolierenden Unter­ lage sitzt, so daß die Kontaktmittel auch von dieser Seite her nach außen berührungssicher abgeschlossen sind.
Der Deckel kann auf der den Schneidklemmkontaktstellen gegenüberliegenden Gehäuseseite angeordnet sein und Ab­ stützmittel für die Schneidklemmkontakte bildende Teile der Kontaktmittel aufweisen. Der Deckel und/oder das Ge­ häuse bzw. Zwischenwände in diesem können mit ineinander greifenden, Kriechwege verhindernden Teilen versehen sein, wie es auch möglich ist, daß das Gehäuse und/oder der Deckel wenigstens einen Durchgangskanal für einen durch­ geschleiften Leiter aufweist.
Wie bereits eingangs erwähnt, ist es insbesondere beim Einsatz für Leuchten von Vorteil, wenn das Anschlußelement zur Verwendung mit einem Kondensator als Betriebsmittel eingerichtet ist und das Gehäuse in dem erläuterten Auf­ nahme- oder Anschlußbereich formschlüssige Haltemittel für den Kondensator aufweist. Zusätzlich oder alternativ kann die Anordnung aber auch derart getroffen sein, daß ein Kondensator, ein Widerstand oder wenigstens ein anderes Bauelement in dem Gehäuse selbst untergebracht ist, wobei sich die Unterbringung in dem von der jeweiligen Kontakt­ feder umschlossenen Raum anbietet.
Das Anschlußelement kann auch zum Anschluß von Feinsiche­ rungsmitteln oder beispielsweise eines Ableitwiderstandes eingerichtete Anschlußstellen aufweisen, die entweder als Steckkontaktstellen ausgebildet sind oder innerhalb des Gehäuses selbst liegen.
Das neue Anschlußelement ist universell einsetzbar. Es kann mit Vorteil insbesondere bei der automatischen Her­ stellung der Verdrahtung von Leuchten Verwendung finden, doch ist sein Einsatz nicht auf dieses Gebiet beschränkt.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstan­ des der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 ein Anschlußelement per­ spektivischer Darstellung mit abgenommenem Ver­ schlußteil,
Fig. 2 das Verschlußteil des Anschlußelementes nach Fig. 1 in perspektivischer Darstellung,
Fig. 3 das Anschlußelement nach Fig. 1 geschnitten längs der Linie III-III der Fig. 1 in einer Seitenansicht mit eingesetztem Verschlußelement unter Veranschaulichung der Anschlußbedingungen für einen Erdanschluß und eine Leitung,
Fig. 4 das Anschlußelement nach Fig. 1 in einer Schnittdarstellung entsprechend Fig. 3 unter Veranschaulichung des Anschlusses zweier äußerer Leitungen und eines Kondensators,
Fig. 5 das Anschlußelement nach Fig. 1 in einer Seiten­ ansicht von der dem Verschlußelement gegenüber liegenden Seite aus,
Fig. 6 das Gehäuse des Anschlußelements nach Fig. 1 in einer Draufsicht auf den Boden bei entnommenen Kontaktfedern,
Fig. 7 das Gehäuse des Anschlußelementes nach Fig. 1 geschnitten längs der Linie VII-VII der Fig. 6 in einer Seitenansicht,
Fig. 8 den Deckel des Gehäuses des Anschlußelementes nach Fig. 1 geschnitten längs der Linie VIII-VIII der Fig. 9 in einer Seitenansicht,
Fig. 9, 10, 11 den Deckel nach Fig. 8 in einer Draufsicht, in einer Seitenansicht und in einer Innenansicht,
Fig. 12, 13 einen Kontaktfederbügel des Verschlußteiles des Anschlußelementes nach Fig. 1 in einer Drauf­ sicht bzw. in einer Seitenansicht,
Fig. 14 bis 18 eine Kontaktfeder des Anschlußelementes nach Fig. 1 in einer Seitenansicht, in einer Ansicht von oben, in zwei Ansichten von den beiden Stirnseiten her und in einer Ansicht von unten,
Fig. 19 bis 21 ein Erdungsanschlußelement für das Anschlußele­ ment nach Fig. 1 in einer Draufsicht und in ei­ ner Seitenansicht sowie in einer Ansicht von oben.
Fig. 22 bis 24 die Klemmfeder für die Kontaktfeder nach den Fig. 14 bis 18 in einer Seitenansicht, in einer Ansicht von oben und in einer Schnittdarstellung gemäß der Linie XXIII-XXIII der Fig. 22,
Fig. 25 eine Kontaktfeder nach den Fig. 14 bis 18 mit eingefügter Klemmfeder und mit eingesetztem Kon­ densator in schematischer perspektivischer Dar­ stellung und
Fig. 26 eine Kontaktstelle eines Schneidklemmkontaktes des Anschlußelementes nach Fig. 1 im Ausschnitt in einem anderen Maßstab und in der Draufsicht.
Das in Fig. 1 dargestellte Anschlußelement weist ein ein­ stückig aus Kunststoff hergestelltes Gehäuse 1 mit einem rechteckigen Sockelteil 2 auf, auf den unten ein kappen­ artiger Deckel 3 aufgesetzt ist, der an zwei gegenüberlie­ genden Stirnseiten über Rastausnehmungen 4 und an dem Sockelteil 2 vorgesehene Rastnasen 18 (Fig. 5) verrastet ist. Auf dem Sockelteil 2 sind 5 in einer Reihe nebenein­ ander liegend angeordnete Anschlußklemmen 5 angeformt, von denen jede durch zwei parallele im Abstand einander gegen­ überstehende Wände 6 begrenzt ist, die Anschlußklemmen 5 sind zum Anschluß von Leitungen 7 nach der sogenannten Schneidklemmtechnik eingerichtet und im wesentlichen gleich gestaltet.
Bei jeder der Anschlußklemmen 5 begrenzen die beiden par­ allelen Wände 6 ein nach oben zu offenes Klemmenge­ häuse. Sie tragen auf ihrer Innenseite zwei einander ge­ genüberliegende angeformte Rippen 8, die etwa mittig zwi­ schen den beiden Stirnseiten der Wände 6 liegen und zwischen sich einen leicht keilförmig oder parallelflan­ kig begrenzten Einführschlitz 9 (Fig. 5) begrenzen, der an seiner Oberseite durch Einführschrägen 10 verbreitert ist. An seinem Boden 11 liegt der Einführschlitz 9 etwas erhöht gegenüber den sich beidseitig anschließenden Bodenteilen 12 des von den beiden Wänden 6 begrenzten Raumes, wie dies aus Fig. 3 zu ersehen ist.
In die Rippen 8 erstrecken sich von unten her bis etwa zu der Höhe der Einführschrägen 10 zwei einander gegenüberliegen­ de schmale Nuten 13, die die paarweise jeweils einen rand­ offenen Schneidklemmschlitz 14 begrenzenden Schenkel 15 zweier Schneidklemmkontakte 16 (Fig. 26) einer Kontaktfe­ der 21 aus Federstahl oder -bronze aufnehmen. Die schmalen plättchenformigen Schneidklemmkontakte 16 sind zwischen den Wänden und in den Nuten 13 bis auf die an den Schenkeln 15 ausgebildeten dem Schneidklemmschlitz 14 zu gewandten Schneidabschnitte schmalseitig in das Isolierma­ terial des Gehäuses 1 eingebettet, wobei die Schenkel 15 in den Nuten 13 begrenzt beweglich geführt sind. Sie bil­ den gemeinsam mit dem Schneidklemmschlitz 14 die Kontak­ tierzone der durch die jeweilige Anschlußklemme 5 gebilde­ ten Anschlußstelle.
Wie insbesondere den Fig. 1, 3 und 5 zu entnehmen, begren­ zen die Wände 6 gemeinsam mit dem zugeordneten Bo­ denteil 12 beidseitig an die Rippen 8 und damit den Ein­ führschlitz 9 anschließend jeweils eine nutartige Vertie­ fung rechteckiger Querschnittsgestalt, die sich neben dem Einführschlitz 9 zur Oberseite hin öffnet. Die zwei nut­ artigen Vertiefungen 17 auf beiden Seiten des Einführ­ schlitzes 9 sind miteinander und mit dem Einführschlitz fluchtend angeordnet. Sie sind oben ebenfalls durch eine Einführschräge 10 begrenzt. Wie beispielsweise Fig. 5 zeigt, ist die Tiefe der nutartigen Vertiefungen 17 größer als jene des Einführschlitzes 9, wie auch ihre Weite we­ sentlich größer als die Weite des Einführschlitzes 9 ist.
Die Abmessungen der einzelnen Teile sind so gewählt, daß bei einem durch den Einführschlitz 9 eingedrückten isolierten Leiter (vergleiche Fig. 4) die Isolation in dem Schneidklemmschlitz 14 von den Schenkeln 15 der beiden Schneidklemmkontakte 16 aufgeschnitten wird, wobei gleich­ zeitig eine gasdichte Kontaktierung zwischen den Schneid­ klemmkontakten 16 und dem sich an der Klemmstelle verfor­ menden Leiter 19 ergibt, wie dies in Fig. 26 im Detail veranschaulicht ist. Da die beiden Schneidklemmkontakte 16 voneinander getrennt sind - wie dies im einzelnen noch erläutert werden wird - bilden sie zwei in Leiterlängs­ richtung voneinander beabstandete Kontaktstellen, mit der Folge, daß der Leiter 19 gleichzeitig an vier getrennten Stellen kontaktiert wird, die von den beiden Schneidklemm­ schlitzen 14 begrenzt sind. Damit ist eine besonders wirk­ same Kontaktierung gewährleistet.
Mit seiner Isolierung 20 wird der eingedrückte Leiter 19 gleichzeitig in dem Einführschlitz 9 zwischen den beiden Rippen 8 festgeklemmt. Die so fixierte angeschlossene Leitung 7 verläuft durch eine der nutartigen Vertiefungen 17, während ihr abgeschnittenes Ende in der anderen nutartigen Vertiefung 17 liegt, wie dies in Fig. 4 veranschaulicht ist. Die Weite und Tiefe der nutartigen Vertiefungen 17 sowie deren axialen Länge sind derart bemessen, daß sich für das abgeschnittene Ende der Leitung 7 automatisch ein Berührungsschutz ergibt. Das bedeutet, daß der genormte Fühlfinger bei der Prüfung auf Berührungssicherheit nicht bis zu dem blankliegenden abgeschnittenen Ende in der Tie­ fe der zugeordneten nutartigen Vertiefung 17 vordringen kann.
Unterhalb der Anschlußklemmen 5 liegend sind in dem im wesentlichen hohlen Gehäuse 1 vier Kontaktfedern 21 (Fig. 14 bis 18) mit in diese eingefügten Klemmfedern 22 (Fig. 22 bis 24) angeordnet, die den einzelnen Anschlußklemmen 5 zugeordnet sind.
Jede der Kontaktfedern 21 ist einstückig aus einem Strei­ fen Federmessing oder -bronze gebogen. Sie weist ein im wesentlichen trapezförmiges geschlossenes Unterteil 23 (Fig. 14) auf, das von einem ebenen Bodenteil 24, zwei seitlich daran anschließenden nach innen zu geneigten Schenkelbeilen 25 und zwei zu dem Bodenteil 24 parallelen oberen Wandteilen 26 begrenzt ist. An die oberen Wandteile 26 schließen sich zwei rechtwinklig nach oben zu abgeboge­ nen Lappen 27 an, die im Normalzustand unter leichter Vor­ spannung breitseitig längs der Symmetrieebene 28 aneinan­ der liegen. Die beiden Lappen 27 sind im Bereiche ihrer oberen Berandung jeweils mit dem Schneidklemmschlitz 14 versehen, der von den beiden Schenkeln 15 begrenzt ist. Sie bilden die beiden Schneidklemmkontakte 16 und ragen im montierten Zustand von unten her in die beiden Nuten 13 der jeweiligen Anschlußklemme 5, in denen sie seitlich beweglich geführt sind.
In das geschlossene Unterteil 23 der Kontaktfeder 21 ist die entsprechend dem Innenumriß gestaltete, im wesentli­ chen C-förmige Klemmfeder 22 (Fig. 22 bis 24) eingelegt, deren Breite gleich jener der Kontaktfeder 21 ist und die sich mit einem ebenen Unterteil 29 und zwei daran ange­ schnittenen seitlichen Schenkeln 30 satt an das Bodenteil 24 und die Schenkelteile 25 der Kontaktfeder 21 anlegt. Die Klemmfeder 22 besteht aus Federstahl.
In dem in Fig. 25 linken Schenkelteil 25 der Kontaktfeder 21 ist oben anschließend an das obere Wandteil 26 eine rechteckige Aussparung 31 ausgebildet, während an dem ge­ genüber liegenden Schenkelteil 25 ebenfalls oben zwei ne­ beneinander liegende, etwa ovale durchgehende Öffnungen 32 vorgesehen sind (Fig. 16, 17). Die Aussparung 31 und die beiden Öffnungen 32 sind von den beiden Schenkeln 30 der eingelegten Klemmfeder 22 abgedeckt, wobei der den Öffnun­ gen 32 zugeordnete Schenkel 30 der Klemmfeder 22 durch einen Längsschlitz 34 in zwei unabhängig voneinander be­ wegliche zungenförmige Teile unterteilt ist, von denen je einer einer Öffnung 32 zugeordnet ist.
Die Aussparung 31 und die Öffnungen 32 der Kontaktfeder 21 bilden zusammen mit den zugeordneten Schenkeln 30 der Klemmfeder 22 Steckkontaktanschlußstellen, von denen die eine 31, 30 zum Anschluß einer Lotfahne oder eines Flach­ steckers eingerichtet ist und die beiden anderen 32, 30 zum Anschluß von zwei Runddrähten oder zwei Litzen be­ stimmt sind, wie dies im einzelnen noch erläutert werden wird.
Aus dem den Öffnungen 32 zugeordneten Schenkelteil 25 der Kontaktfeder 21 ist ein etwa L-förmig nach oben gebogener Befestigungsansatz 35 (Fig. 14) ausgeklinkt, der eine Ver­ längerung des Bodenteiles 24 auf dieser Seite bildet. In dem Bodenteil 24 selbst ist, mittig eine kreisrunde Öffnung 36 ausgestanzt, an die sich auf einer Seite eine im Quer­ schnitt rechteckige Öffnung 37 anschließt (Fig. 18), wäh­ rend auf der anderen Seite in der Nahe des zugehörigen Schenkelteils 25 das Bodenteil 24 mit einem nach unten zu ausgeklinkten im Querschnitt etwa L-förmigen Lappen 38 (Fig. 17) versehen ist. Der Lappen 38 liegt in der Nähe einer Längskante des Bodenteiles 24 und ist parallel zu dessen Symmetrieebene orientiert. Er ist beidseitig bei 39, 40 freigeschnitten. An der Klemmfeder 22 ist, wie aus Fig. 22 bis 25 zu entnehmen, in dem Bereiche oberhalb des Lappens 38 ein freigeschnittener schräg nach unten vorste­ hender Verriegelungslappen 41 vorgesehen, der im montier­ ten Zustand mit dem L-förmigen Lappen 38 der Kontaktfeder 21 zusammenwirkt und mit diesem eine Steckkontaktstelle bildet, die in der aus Fig. 3 ersichtlichen Weise den An­ schluß eines eingesteckten Leiters 44 gestattet. Eine ein­ geprägte Sicke 46 dient zur Versteifung.
In dem Bereich oberhalb der rechteckigen Öffnung 37 im Bodenteil 24 der Kontaktfeder 21 ist in der Klemmfeder 22 ebenfalls eine Steckkontaktstelle ausgebildet, die von zwei nach innen zu schräg hochgebogenen seitlich freige­ schnittenen Verriegelungslappen 47 gebildet ist. Wird von unten her durch die Öffnung 37 der Kontaktfeder 21 ein flaches Anschlußanteil eingeschoben, so werden die beiden Verriegelungs­ lappen 47 nach innen zu aufgespreizt; sie verriegeln sich dabei mit dem eingeschobenen Teil in an sich bekannter Wei­ se, so daß dieses nicht mehr zurückgezogen werden kann.
In dem oberen Wandteil 26 der Kontaktfeder 21 ist schließ­ lich in der Nähe der beiden Öffnungen 32 noch ein recht­ eckiger Durchbruch 48 angeordnet (Fig. 25), der zur Ein­ führung eines Lösewerkzeugs, beispielsweise eines Schrau­ benziehers dient, um die, Anklemmung der Leiter an dieser Steckkontaktstelle zu losen.
In dem Sockelteil 2 des Gehäuses 1 sind unterhalb jeder Anschlußklemme 5 auf einer Seite jeweils zwei achsparalle­ le zylindrische Leitungseinführungskanäle 49 ausgebildet, von denen sich jeder trichterförmig zu einer koaxialen Bohrung 50 verjüngt, die in das Gehäuseinnere führend auf die zu­ geordnete Öffnung 32 der eingesetzten zugehörigen Kontakt­ feder 21 ausgerichtet ist (Fig. 3).
Wie Fig. 4 zeigt, nimmt der Leitungseinführkanal 49 die Isolierung 20 einer eingesteckten Leitung 7 auf, deren Leiter 19 beim Einschieben durch die Öffnung 32 der Kontaktfeder 21 den zugeordneten Schenkel 30 der Klemmfeder 22 nach innen abgespreizt hat, derart, daß dieser nun als Verriegelungs­ teil wirkt und unter gleichzeitiger Kontaktgabe ein Zu­ rückziehen des Leiters 19 verhindert. Der Leiter 19 liegt dabei satt an dem oberen Wandteil 26 der Kontaktfeder 21 an, so daß eine einwandfreie großflächige Kontaktgabe ge­ währleistet ist.
Soll die Klemmung gelöst werden, so wird durch eine neben der zugeordneten Anschlußklemme in dem Gehäuse 1 vorgese­ hene Öffnung 51 von oben her ein Werkzeug durch den Durch­ bruch 48 (Fig. 25) der Kontaktfeder 21 eingeführt, um den nach innen gespreizten Schenkel 30 federnd nach unten zu drucken, womit der Leiter 19 freigegeben wird.
Auf der gegenüberliegenden Seite weist das Gehäuse 1 eine mittig angeordnete in einer Vertikalebene liegende und im wesentlichen kreiszylindrische Fassung 52 für einen in Fig. 4 veranschaulichten Elektrolytkondensator 53 auf. Der Elektrolytkondensator 53 ist mit zwei üblichen Lötfahnen 54 an seiner Stirnseite ausgerüstet, die bei in die Fas­ sung 52 eingestecktem Elektrolytkondensator 53 durch die über entsprechende Gehäuseausnehmungen nach außen hin freiliegenden Aussparungen 31 der beiden zugeordneten Kontaktfedern 21 ragen und von den beim Einstecken schräg nach innen abgespreizten Schenkeln 30 der Klemmfeder 22 gegen das obere Wandteil der Kontaktfeder 21 angedrückt sowie fest verriegelt sind. Die so gebildeten Steckkon­ taktstellen für die Lötfahnen 54 sind ebenso wie die ge­ genüberliegenden Steckkontaktstellen für die Leiter 19 mit ihrer (horizontalen) Einführrichtung rechtwinklig zu der (vertikalen) Einführrichtung der Schneidklemmkontakte der Anschlußklemmen 5 orientiert. Sie erlauben eine besonders platzsparende und günstige Anordnung des Kondensators 53. wie auch von Leitungen, die unterhalb der in den An­ schlußklemmen 5 kontaktierten Leitungen 7 verlaufen und damit die automatische Verlegung und Kontaktierung der Leitungen 7 in den Schneidklemmkontakt-Anschlußklemmen 5 nicht behindern.
Seitlich neben der Fassung 52 sind an der vorderen Stirn­ seite unten in dem Gehäuse 1 zwei weitere Durchgangskanäle 56 für Leiter ausgebildet, die in der aus Fig. 3 bei 44 veranschaulichten Weise über den Lappen 38 und den Verrie­ gelungslappen 41 der Kontakt- bzw. der Klemmfeder 21, 22 über eine Steckverbindung mit der Kontaktfeder 21 elek­ trisch leitend verbunden sind.
Eine von unten her durch einen entsprechenden Schlitz 58 in dem Deckel 3 (Fig. 9) eingeführte Erdungslasche 59, die zwischen den nach innen aufgespreizten Verriegelungslappen 47 gehalten ist (Fig. 3) erlaubt es, die der Erdungslei­ tung zugeordnete Kontaktfeder 21 mit einem metallischen Gehäuseteil oder einer eigenen Erdanschlußverbindung in zu verbinden.
Die Erdungslasche 59 ist im Einzelnen in den Fig. 19 bis 21 veranschaulicht. Sie weist eine schmale Einsteckfahne 61 auf, die endseitig bei 62 leicht angespitzt ist und ist an dem daran anschließenden verbreiterten Teil 63 mit zwei freigeschnittenen Verriegelungslappen 64 versehen, die seitlich aus der Ebene der Erdungslasche 59 leicht heraus­ gebogen sind, wie dies insbesondere Fig. 20 zeigt. Sie erlauben es, die Erdungslasche 59 in einer schlitzartigen Öffnung des Gerätebodens zu verrasten.
Alternativ kann, wie in Fig. 4 veranschaulicht, auch un­ mittelbar in dem metallischen Bodenteil 65 eines Gerätes, beispielsweise einer elektrischen Leuchte ein freige­ schnittener Erdungslappen 66 vorgesehen sein, der recht­ winklig nach oben gebogen ist und auf den das Anschlußele­ ment bei der Montage so aufgesetzt wird, daß er durch den Schlitz 58 in dem Deckel 3 nach innen ragt und an den Ver­ riegelungslappen 47 der Klemmfeder 22 in bereits beschrie­ bener Weise unter gleichzeitiger Kontaktgabe verriegelt wird.
Wie beispielsweise den Fig. 6, 7 zu entnehmen, sind in dem Gehäuse 1 unterhalb der Anschlußklemmen 5 nebeneinander liegende Kammern 67 ausgebildet, die durch angeformte par­ allele Zwischenwände 68 voneinander getrennt sind. In je­ der der Kammern 67 ist eine Kontaktfeder 21 mit eingeleg­ ter Klemmfeder 22 in der aus den Fig. 3, 4 ersichtlichen Weise aufgenommen. Die eingesetzten Kontaktfedern 21 über­ greifen dabei mit ihrem Befestigungsansatz 35 (Fig. 14) jeweils eine querverlaufende Stirnwand 69 des Gehäuses und ragen in einen innerhalb des Sockelteils 2 vor den Stirnwänden 69 liegenden querverlaufenden Kanal 71, der nach unten zu ebenfalls durch den aufgesetzten Deckel 3 verschlossen ist.
In dem Kanal 71 kann beispielsweise ein Ableitwiderstand für den Kondensator 53 angeordnet sein, der als zylindri­ sches Schaltelement mit endseitig aufgesetzten metalli­ schen Anschlußkappen ausgebildet und in Fig. 4 bei 73 dar­ gestellt ist. Der Ableitwiderstand 73 ist so eingesetzt, daß seine beiden Anschlußkappen mit den Befestigungsansät­ zen 35 benachbarter Kontaktfedern 21 in elektrisch gut leitender Verbindung gehalten sind.
Anstelle des Ableitwiderstandes 73 könnte auch ein anderes Schaltelement, beispielsweise eine Feinsicherung vorgese­ hen sein, die gegebenenfalls durch eine seitliche Öffnung in dem Sockel 2 und dem Deckel 3 auswechselbar sein konn­ te.
An dem auf seiner Außenseite als Befestigungselemente die­ nende Rastfüße 74 tragenden Deckel 3 sind auf der Innen­ seite in der insbesondere aus den Fig. 3. 8 entnehmbaren Weise, parallele zylindrische Abstützfinger 75 angeformt, die im montierten Zustand durch die mittige Öffnung 36 (Fig. 18) der Kontakt- und der jeweiligen Klemmfeder ragen und die stirnseitig die beiden die Schneidklemmkontakte 16 bildenden Lappen 27 der Kontaktfeder 21 abstützen. Durch diese Ab­ stützung wird verhindert, daß die Kontaktfedern 21 beim Eindrücken eines Leiters 19 in die Schneidklemmschlitze 14 nach unten ausweichen.
Außerdem trägt der Deckel 3 auf seiner Innenseite ange­ formte Längsrippen 76 und dazu parallele Federn 77, die derart angeordnet sind, daß im montierten Zustand die Längsrippen 76 neben den Zwischenwänden 68 des Gehäuses 1 die Kontaktfedern 21 axial abstützen, während die Federn 77 in entsprechende Nuten 78 an den Stirnseiten der Zwi­ schenwände 68 eingreifen, (Fig. 7) um damit die Ausbildung von Kriechwegen zwischen benachbarten Kontaktfedern 21 zu ver­ hüten.
Die an dem Gehäuse seitlich angeformte Fassung 52 (Fig. 1, 4), die einen Aufnahme- und Anschlußbereich für den Kon­ densator 53 bildet, ist in Einsatzfällen, bei denen kein Kondensator 53 verwendet wird, durch ein deckelförmiges Verschlußelement 80 (Fig. 2, 3) verschlossen, das mit ei­ nem zylindrischen Ansatz 81 in die Fassung 52 eingesetzt und in dieser geführt ist. An der Innenseite des Ver­ schlußelementes 80 sind zwei Rasthaken 82 angeformt, die entsprechende Gehäuseteile 84 an der Fassung 52 übergrei­ fen. Das im aufgesetztem Zustand die beiden in der Fassung 52 stirnseitig teilweise freiliegenden Kontaktfedern 21 berührungssicher abdeckende Verschlußelement 80 ist außer­ dem auf seiner Innenseite mit einer angeformten Platte 85 versehen, die im eingesetzten Zustand in eine entsprechen­ de schlitzartige Öffnung 86 oberhalb der beiden zugeord­ neten Kontaktfedern 21 ragt, wie dies insbesondere aus Fig. 3 zu entnehmen ist.
An der Unterseite der Platte 85 ist eine aus federndem Messingblech bestehende Kontaktbrücke 87 (Fig. 12, 13) angeordnet, die auf einer Seite zwei parallele freige­ schnittene Kontaktfinger 88 trägt, die in der aus Fig. 13 ersichtlichen Weise schräg nach unten zu ausgebogen und endseitig abgewinkelt sind. Ein ebenfalls angeschnittener Rastlappen 89 greift in eine mittige Öffnung 90 der Platte 85 ein und hält die Kontaktbrücke 87 ortsfest.
Insbesondere aus Fig. 3 ist zu ersehen, daß im eingesetz­ ten Zustand des Verschlußelementes 80 die beiden Kontakt­ finger 88 der Kontaktbrücke 87 auf die benachbarten in der Öffnung 86 oben freiliegenden Kontaktfedern 21 oben unter Vorspannung aufgedrückt sind, mit der Folge, daß über die Kontaktbrücke 87 eine sichere elektrische Verbindung zwi­ schen diesen beiden Kontaktfedern 21 und damit den zuge­ ordneten Anschlußklemmen 5 hergestellt ist.
Bei der Verwendung des Anschlußelementes für die Verdrah­ tung einer Leuchte mit Gasentladungslampen erlaubt das Verschlußelement 80 somit zum einen den Anschluß der Netz­ leiter L und N sowie des Erdungsleiters (an der dem Schlitz 58 in dem Deckel 3 gegenüberliegenden Kontaktfeder 21). während andererseits eine wahlweise Verdrahtungsmög­ lichkeit der Leuchte derart gegeben ist, daß diese entwe­ der unkompensiert oder kompensiert mit netzparallelem Kon­ densator oder kapazitiv mit Reihenschlußkondensator be­ trieben werden kann, ohne daß dazu zusätzliche Verdrahtun­ gen von außen her vorgesehen werden müssen. Gleichzeitig kann erforderlichenfalls auch ein Entstörkondensator ange­ schlossen werden, der mit seinen beiden Anschlußdrähten einfach durch die Durchgangskanäle 56 (Fig. 1) in die Steck­ anschlüsse eingesteckt wird, die durch die beiden Lappen 38 (Fig. 3, 18) gebildet sind.
In einer alternativen Ausführungsform kann das Verschluß­ element 80 auch derart ausgebildet sein, daß es auf seiner Innenseite Schaltelemente, beispielsweise eine Feinsiche­ rung oder einen Entstörkondensator, trägt, dessen An­ schlußteile zum Einstecken in die Aussparungen 31 der bei­ den in der Fassung 52 freiliegenden Kontaktfedern 21 ein­ gerichtet sind. Die Anordnung kann dabei auch derart ge­ troffen sein, daß diese Schaltelemente innerhalb der Fas­ sung 52 an dem Gehäuse 1 befestigt und durch das Ver­ schlußelement 80 lediglich gehaltert und nach außen zu abgedeckt sind.
Die Ausbildung des Aufnahme- und Anschlußbereiches in Ge­ stalt der Fassung 52 ist nicht auf den Anschluß eines Kon­ densator 53 mit zylindrischem Becher beschränkt. Sie ist der jeweiligen Gestalt des anzuschließenden und räumlich anzusetzenden Schaltelementes angepaßt.
Eine alternative Möglichkeit für die Anordnung eines Kon­ densators 530 oder eines anderen Schaltelementes, bei­ spielsweise eines Widerstandes, ist in Fig. 25 angedeutet. Der hier im wesentlichen quaderförmige Kondensator 530 ist in den von dem Unterteil 23 zweier benachbarter Kontaktfe­ dern 21 umschlossen Raum eingefügt, wobei seine beiden Anschlußdrähte 95 U-förmig nach oben gebogen sind, derart, daß sie zwischen der Oberseite des Kondensators 530 und der Innenseite der oberen Wandteile 26 der Kontaktfedern 21 mit einer für eine gute Kontaktgabe erforderlichen Vor­ spannung verklemmt sind.
Zur mechanischen Halterung des Kondensators 530 sind die Zwischenwände 68 des Gehäuses 1 (Fig. 7) und die Längsrippen 76 des Deckels 3 (Fig. 8) entsprechend ausgespart bzw. ge­ staltet, während die Abstützfinger 75 für die beiden Kon­ taktfedern 21 entfallen, bei denen die axiale Abstützung der schneidklemmkontakte 16 unmittelbar durch den einge­ legten Kondensator 530 erfolgt.
Um bei der Verwendung des neuen Anschlußelementes bei der automatischen Herstellung von Verdrahtungen eine Identifi­ zierung der einzelnen Anschlußklemmen 5 auf leichte Weise zu ermöglichen, sind diese mit einer Codierung versehen, die z.Bsp. durch einen stirnseitig angebrachten Punktcode gebildet sein kann, wie er für eine Anschlußklemme 5 in Fig. 1 bei 100 angedeutet ist.
Außerdem kann das Anschlußelement auch derart gestaltet werden, daß es unmittelbar das Durchschleifen von Leitun­ gen erlaubt, wie dies bei der Herstellung von Verdrahtun­ gen gelegentlich erforderlich ist. Zu diesem Zwecke kann beispielsweise zwischen benachbarten Anschlußklemmen 5 wenigstens ein Durchgangskanal 96 (Fig. 5) ausgebildet sein, doch ist es auf vorstellbar, entsprechende Einrich­ tungen in dem Sockelteil 2 oder an anderen Gehäuseteilen an­ zuordnen.

Claims (26)

1. Anschlußelement für wenigstens ein elektrisches Be­ triebsmittel (53), bspw. einen Kondensator,
mit einem aus elektrisch isolierendem Material be­ stehenden Gehäuse (1),
mit Kontaktmitteln, die elektrisch leitend mit­ einander verbundene räumlich, getrennte Anschluß­ stellen (16, 31, 32, 38) für elektrisch leitende Teile aufweisen,
wobei die Kontaktmittel zumindest eine Kontaktfeder (21) aus Metall umfassen, in der wenigstens eine Anschlußstelle als Schneidklemmkontaktstelle (16) und wenigstens eine weitere Anschlußstelle als Steckkontaktstelle (31, 32, 38) für elektrisch leitende Teile ausgebildet sind,
mit wenigstens einem an dem Gehäuse (1) angeordneten Aufnahme- oder Anschlußbereich (52) für das Betriebs­ mittel (53), in dessen Bereich wenigstens eine Steck­ kontaktstelle (31) liegt,
mit nutartigen Vertiefungen (17) zu beiden Seiten der Schneidklemmkontaktstelle (16) und
mit in dem Gehäuse (1) für die an den Steckkontakt­ stellen (31, 32, 38) anzuschließenden leitenden Teile angeordneten Einführkanälen (49, 50; 56), in denen diese Teile gegebenenfalls einschließlich einer aufgebrachten Isolation (20) aufnehmbar sind,
wobei die nutartigen Vertiefungen (17) und die Ein­ führkanäle (49, 50; 56) in dem Gehäuse (1) so ange­ ordnet und ausgebildet sind, daß beide Anschlußstellen (16, 31, 32, 38) im Betriebszustand zumindest berührungssicher isoliert sind.
2. Anschlußelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß es zwei nebeneinander liegende Steckkontakt­ stellen (31) aufweist, die zum Einstecken einer Löt­ fahne oder eines Flachsteckers eingerichtet sind und von denen jede mit einer eigenen Schneidklemmkontakt­ stelle (16) elektrisch leitend verbunden ist.
3. Anschlußelement nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß es wenigstens eine Steckkontaktstelle (31, 32, 38) aufweist, deren Ein­ führrichtung rechtwinklig zu der Einführrichtung der Schneidkontaktstelle (16) ausgebildet ist.
4. Anschlußelement nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse (1) ein weiterer Aufnahme- oder Anschlußbereich (71, 23) für ein weiteres Betriebsmittel (73, 530) angeordnet ist, in dessen Bereich wenigstens eine Kontaktstelle (35, 26) liegt.
5. Anschlußelement nach einem der vorstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme- oder Anschlußbereiche (52, 71, 23) mechanische Anschlag- oder Haltemittel (52, 3) für eines der Be­ triebsmittel aufweisen.
6. Anschlußelement nach einem der vorstehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme- oder Haltebereiche durch lösbare Verschlußmittel (80, 3) nach außen zu isolierend abgedeckt ist.
7. Anschlußelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verschlußmittel (80, 3) mit dem Gehäuse (1) verrastbar ausgebildet sind.
8. Anschlußelement nach Anspruch 6 oder 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß den Verschlußmitteln (80) elektri­ sche Verbindungsmittel (87) zur Überbrückung wenig­ stens zweier in einem der Aufnahme- oder Anschluß­ bereiche liegender Kontaktstellen zugeordnet sind.
9. Anschlußelement nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß wenigstens ein Einführkanal (50) nach außen zu trichterförmig sich erweiternd ausgebildet ist.
10. Anschlußelement nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Steckkontaktstelle (bei 47) mit parallel zu der Ein­ führrichtung der Schneidklemmkontaktstelle (16) aus­ gerichteter Einführrichtung ausgebildet ist.
11. Anschlußelement nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß es wenigstens zwei von gegenüber liegenden Seiten des Gehäuses (1) aus zugängliche Steckanschlußstellen (31; 32) aufweist.
12. Anschlußelement nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schneidklemmkontaktstelle (16) durch zwei parallele über ihre Länge unverbundene Kontaktfederteile (27) gebildet ist, in denen zwei miteinander fluchtende Schneidklemmschlitze (14) an­ geordnet sind und daß beide Kontaktfederteile (27) in dem Gehäuse (1) seitlich geführt sind.
13. Anschlußelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Kontaktfeder (21) ein Bodenteil (24) und von diesem abgehend zwei einander gegenüberstehende Schenkelteile (25) aufweist, von denen in wenigstens einem Teil (24, 25) eine Steckkontaktöffnung (31, 32, 47) ausgebildet ist, die zumindest teilweise durch einen mit einem einzusteckenden Teil (54, 19, 59) verrastbaren Verriegelungsteil (30, 22) abgedeckt ist.
14. Anschlußelement nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in die Kontaktfeder (21) eine Klemmfe­ der (22) eingelegt ist, die mit der jeweiligen Kon­ taktöffnung (31, 32, 37) zusammenwirkende Verriege­ lungsteile (30, 47) aufweist.
15. Anschlußelement nach Anspruch 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Klemmfeder (22) im Bereiche wenig­ stens einer Kontaktöffnung (37) eine Steckeröffnung aufweist, die durch einseitig auf spreizbare ange­ schnittene Verriegelungslappen (47) begrenzt ist.
16. Anschlußelement nach den Ansprüchen 12 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kontaktfeder (21) in dem das Boden- und die Schenkelteile (24; 25) enthal­ tenden Bereich durch obere Wandteile (26) im wesent­ lichen ringsum geschlossen ausgebildet ist und daß an den oberen Wandteilen (26) die die Schneidklemm­ schlitze (14) tragenden Teile (27) angeschnitten sind.
17. Anschlußelement nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß an einem im wesentlichen flachen Teil (24) der Kontaktfeder (21) ein einen Steckanschluß bildender, aus der Ebene dieses Teiles nach außen gedrückter und im Querschnitt im wesentli­ chen L- oder U-förmig gestalteter Bereich (38) ange­ ordnet ist, in den ein Verriegelungsteil (41) ragt.
18. Anschlußelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Kontaktfedern (21) in dem Gehäuse (1) in eigenen Kammern (67) angeordnet sind, die durch isolier­ ende Zwischenwände (68) voneinander getrennt sind.
19. Anschlußelement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammern (67) durch einen gemeinsamen Deckel (3) verschlossen sind.
20. Anschlußelement nach Anspruch 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Deckel (3) und/oder das Gehäuse (1) Befestigungseinrichtungen (74) aufweisen.
21. Anschlußelement nach Anspruch 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Deckel (3) auf der den Schneid­ klemmkontaktstellen (16) gegenüberliegenden Gehäuse­ seite angeordnet ist und Abstützmittel (75) für die Schneidklemmkontakte bildende Teile (27) der Kontakt­ mittel aufweist.
22. Anschlußelement nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (3) und/oder die Zwischenwände (68) ineinander greifende, Kriechwege verhindernde. Teile (77, 78; 76) aufweisen.
23. Anschlußelement nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) und/oder der Deckel (3) wenigstens einen Durchgangskanal (96) für einen durchgeschleiften Leiter aufweisen.
24. Anschlußelement nach einem der Ansprüche 4 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß es zum Anschluß eines Ableitwiderstandes (73) eingerichtete Kontaktan­ schlußstellen (35) aufweist.
25. Anschlußelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein elektrisches Betriebsmittel (530) in einem von wenigstens einer Kontaktfeder (21) zumindest teil­ weise umschlossenen Bereich angeordnet ist.
26. Anschlußelement nach Anspruch 25, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schneidklemmkontaktstelle (16) der mit dem elektrischen Betriebsmittel (530) elektrisch verbundenen Kontaktfeder (21) von dem Betriebsmittel mechanisch abgestützt ist.
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