DE4344469C1 - Einzelfahrwerk für Schienenfahrzeuge - Google Patents
Einzelfahrwerk für SchienenfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Einzelfahrwerk für Schienenfahrzeuge,
insbesondere für Nah- und Regionalverkehrsbahnen nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Einzelfahrwerke, ausgebildet als Radsatz- oder Einzelradfahrwerk werden bei
leichten zweiachsigen Schienenfahrzeugen, wie zum Beispiel Dieseltriebwagen,
angewendet. Sie werden durch ihre Anlenkungen zum Wagenkastengrundrah
men hin in ihrem Laufverhalten und im Verschleiß der Spurkränze und der Lauf
flächen der Räder beeinflußt.
Alle bekannten Lösungen erfüllen die Aufgabe der Übertragung der Zug- und
Bremskräfte. Das führt aber bei allen Konstruktionen zu einer zusätzlichen zug
bzw. bremskraftabhängigen Be- oder Entlastung der Sekundärfedern. Weiterhin
ist bei allen Lösungen, die mit einem ideellen Drehzapfen arbeiten, dieser nicht
in allen kinematischen Zuständen des Fahrwerkes wirklich über der Mitte der
Radachse geführt. Dies führt bei Bogenfahrt zu einer der Wendebewegung
überlagerten Gleitbewegung und somit zum Verschleiß des Radsatzes.
Aus der EP 00 82 043 B1 ist ein Einzelradfahrwerk für Schienenfahrzeuge
bekannt, dessen Radsatzlager über schräggestellte Gummischichtfedern als
Primärfederstufe den Fahrwerksrahmen mit seinen gekröpft ausgeführten
Längsträgern aufnehmen. Die zweite Federstufe ist mit vier Schrauben- oder
Gummischichtfedern an den Längsträgerenden ausgeführt. Zur Anlenkung der
Fahrwerke sind Längslenker vorgesehen, die am Wagenkastengrundrahmen
nach vorn oder zur Mitte weisend befestigt sind.
Bekannt sind weiterhin Einzelradsatzfahrwerke mit einer Primärfederung zwi
schen Radsatzlagerung und Fahrwerksrahmen und mit einer Sekundärfederung
zum Wagenkasten hin, die durch je eine an den Längsträgerenden angeordnete
schräggestellte Gummischichtfeder gebildet wird und somit den Wagenkasten
auf dem Fahr- oder Laufwerk abstützt. Zusätzlich können an diesen Sekundär-
Gummischichtfedern noch Gleitflächen vorhanden sein, die zum Mittelpunkt
"Radsatz-Wagenlängsmitte", radial und schräg zur Vertikalen, angeordnet sind.
Diese Gleitflächen dienen zur besseren Radialeinstellung der Radsätze bei Bo
gendurchfahrten als sie die seitliche Auslenkung der Sekundär-Gummischicht
feder allein zulassen würde (vgl. hierzu ebenfalls die EP 00 82 043 B1).
Weiterhin ist die Lösung eines Einzelradsatz-Triebfahrwerkes für einen Diesel-
Kleintriebwagen bekannt, an dessen vier Fahrwerksrahmenlängsträgerenden
Pendel vorhanden sind, die über Gummischichtfedern als zweite Federstufe den
Wagenkasten abstützen. Die Längskräfte durch die Antriebs- bzw. Bremskräfte
werden vom Fahrwerksrahmen mittels Längslenkern auf den
Wagenkastengrundrahmen übertragen. Die beiden Längslenker verbinden einen
Querbalken mit dem Grundrahmen. Der Querbalken ist wiederum über einen
Drehpunkt am Querträger des Fahrwerkes befestigt. Der Radsatz wird dabei wie
an einer Deichsel gezogen oder geschoben. Die Querauslenkung wird durch die
Rückstellkraft der Pendel bestimmt. (Vgl. dazu eine Werksinformation der
CESKOSLOVENSKE VAGONKY G.R., PRAHA, RAIL 76, Dieseltriebwagen M1 52
in der CSSR, Abb. 11).
Alle diese Einzelradsatzfahrwerke haben gemeinsam, daß die aus dem Antriebs
bzw. Bremsmoment erzeugten vertikalen Reaktionskräfte über die jeweils
vorhandenen vier Abstützpunkte der zweiten Federstufe auf den
Wagenkastengrundrahmen wirken. Die radiale Einstellung der Radsätze im
Bogen wird dadurch ermöglicht, daß durch Querschub in den vier elastischen
Abstützpunkten bzw. Pendeln zwischen Wagenkasten und Fahrwerk ein radiales
Auslenken des Radsatzes erfolgen kann. Diese Auslenkung wird bei den
Fahrwerken mit den zusätzlich zu den Gummischichtfedern vorhandenen
schräggestellten Gleitflächen durch geringere Gegenkräfte positiv beeinflußt.
Als nachteilig bei diesen Lösungen ist die komplizierte Bauweise anzusehen, die
mit einem hohen technologischen Herstellungsaufwand verbunden ist. Auf
Grund der als ungenügend angesehenen radialen Einstellung der Radachsen bei
Bogendurchlauf ergibt sich ein relativ hoher Spurkranzverschleiß.
Weiterhin ist aus der Zeitschrift Verkehr und Technik 2/56 (9. Jahrgang), Seite
56 bis 59, "Diesel-Leichttriebwagen mit Einachsdeichselgestellen"
insbesondere Bild 5, ein an einer Deichsel geführtes Einzelradsatzfahrwerk
bekannt, dessen Anlenkpunkt als Drehzapfen ausgebildet ist und am Querträger
des Laufwerkes angeordnet ist. Das Fahrwerk vollzieht bei Fahrt eine
Schwenkung um den als festen Drehpunkt außerhalb des Achsmittelpunktes
angeordneten Drehzapfen, der gleichzeitig als Festpunkt für die Aufnahme der
Reaktionskräfte aus dem Antriebs- und Bremsmoment dient. Das derart
ausgebildete Fahrwerk verwendet dabei nur zwei über dem Achslager
angeordnete Sekundärfederungselemente.
Nachteilig bei derart ausgeführten Einzelradsatzfahrwerken ist das negative
Verschleißverhalten der Radsätze bei Bogendurchfahrten. Die Ursache für das
Auftreten hoher Verschleißwerte ist in dem außerhalb des Achsmittelpunktes
angeordneten Drehzapfen zu sehen.
Weiterhin ist ein Einzelrad-Einzelfahrwerk bekannt, das mit selbststeuernden
auch in den Kurven immer tangential einstellbaren Rädern ausgerüstet ist. (Vgl.
die Zeitschrift "Elektrische Bahnen" 89/1991 Nr. 6, Seite 193 bis 196, "Die
Straßenbahn-Niederflurfahrzeuge NGT 6 C Kassel", Pkt. 2 Wagenbaulicher Teil,
insbesondere Bild 3.) Beide Räder des Fahrwerkes sind jeweils um eine
Hochachse schwenkbar und über eine querliegende Spurstange verbunden.
Hierbei ist von Nachteil, daß diese Lösung keinen Drehzapfen aufweist.
Dadurch ist eine eindeutige Zentrierung zwischen Wagenkasten und
Fahrwerksrahmen, zur Gewährleistung der Querbeweglichkeit des Einzelrad-
Einzelfahrwerkes, nicht gegeben, was sich nachhaltig auf das Laufverhalten
auswirkt.
Auch sind ebenfalls Lösungen zur Wankstabilisierung des Wagenkastens von
Fahrzeugen bekannt,
- - die einen in Fahrzeugquerrichtung liegenden Querstabilisator, wie einen Torsionsstab anwenden (DE 28 41 769 A1),
- - die eine zwischen dem Wagenkasten und dem Drehgestellrahmen angeordnete Wankstütze verwenden (DE 35 10 454 A1),
- - die über ein Federmedium und eine Druckänderung entsprechende Längenänderungen auswerten und kompensieren (DE-AS 11 76 693, DE 39 42 654 A1, DE 38 21 609 A1), wobei entsprechende Regelmaßnahmen sowohl hydraulisch (DE 38 21 610 A1) als auch mittels einer elektronischen Regeleinrichtung (DE 39 07 870 C2) durchführbar sind.
Diese Lösungen sind jedoch in ihrer Gesamtheit nicht einsetzbar, um eine
Lösung zu realisieren, die ein Stabilisieren eines Schienenfahrzeug-
Einzelfahrwerkes hinsichtlich auftretender Nickbewegungen und seiner
Querstabilität selbst gewährleistet.
Die DE 28 41 769 A1 zeigt die Lösung an einem zweiachsigen Drehgestell,
bei der die Fahrzeugachsen des Drehgestells um eine Schwenkachse
schwenkbar (relativ zur Fahrzeuglängsachse) gelagert sind, aber im übrigen fest
zum Fahrzeugaufbau gehalten werden. Beim Durchfahren einer Kurve
verschwenkt sich das Drehgestell um einen bestimmten Winkel zur
Fahrzeuglängsachse über ein Drehkranzsegment.
Entsprechende auf dem Drehgestell links und rechts angeordnete
Schraubenfedern stützen den Fahrzeugaufbau ab, wobei das untere und obere
Federlager vertikal beweglich an einem Schwingenhalter am Drehgestell selbst
befestigt sind. Auf der Oberseite der Schwinge befindet sich ein Gleitschuh, der
mit der Gleitfläche des Drehkranzes zusammenarbeitet. Die Schwingen der
beiden gegenüberliegenden Fahrzeugseiten sind dabei untereinander über einen
Torsionsstab miteinander verbunden, der als Querstabilisator wirkt und somit
eine Querneigung des Fahrzeugbaues zum Kurveninneren herbeigeführt.
Damit wird zwar eine Wankbewegung des Schienenfahrzeug-Wagenkastens
selbst bei radialer Einstellung der Radsätze ausgeglichen, eine Nickbewegung
des Fahrwerkes aber nicht vermieden, was zu einer Verspannung des
Fahrwerkes selbst führen kann (was bei Bogenfahrt zu erhöhtem
Radreifenverschleiß führt).
Lösungen zur Vermeidung der Nickbewegungen sind bei Straßenfahrzeugen
allgemein bekannt (sh. dazu DE 33 35 861 A1 und DE 39 37 674 A1), die sowohl
entsprechende hydraulische Komponenten als auch mechanische Stellglieder
(Torsionsstab) verwenden, aber in der Form und Anordnung bei
Einzelfahrwerken für Schienenfahrzeuge nicht anwendbar sind.
Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein
gattungsgemäßes Einzelfahrwerk zu schaffen, das zentriert unter dem
Wagenkasten läuft. Die Haltung des Wagenkastens über der Mitte des
Fahrwerkes bei Gewährleistung seiner vollen Querbeweglichkeit soll ermöglicht
werden. Gleichzeitig sollen Nickbewegungen des Fahrwerkes sowohl beim
vertikalen Einfedern des Wagenkastens als auch beim Übertragen der Zug- und
Bremskräfte vermieden werden.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1
gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis
8 angegeben.
Gemäß Anspruch 2 kann die Kompensationseinrichtung vorteilhafterweise aus
einer aus versetzt angeordneten Lenkern bestehenden Pendelanordnung mit
einem als Torsionsstab dienenden Koppelungselement gebildet werden.
In weiterer Ausbildung der Erfindung kann gemäß Anspruch 3 die Pendelanord
nung aus Stäben oder aus pneumatischen, elektrischen oder hydraulischen
Verstellzylindern bestehen, wobei die Kopplung der beiden Teilsysteme über
pneumatische, hydraulische, elektrische oder über andere Kräfte übertragende
Elemente gelöst werden kann.
Gemäß Anspruch 4 wird die Zentriereinrichtung aus einer Drehwiege gebildet,
die über diagonal angeordnete gleich lange Lenker geführt ist, wobei die
Aufnahme der Lenkerenden über entsprechende Lager (mit rückwirkungsfreier
Charakteristik - Anspruch 8 -) und an der Drehwiege selbst und den Querträgern
des Fahrwerkrahmens über entsprechend angeordnete Konsolen erfolgt.
In weiterer Ausbildung der Lösung kann nach Anspruch 5 zur Bildung des
Drehpunktes Drehgestell/Wagenkasten ein Kugeldrehkranz Anwendung finden.
Bei Anwendung eines als Koppelelement dienenden Torsionsstabes kann dieser
vorteilhaft gemäß Anspruch 6 drehbar gelagert am Wagenkasten geführt sein.
Andererseits besteht nach Anspruch 7 die Möglichkeit, den als
Kopplungselement eingesetzten Torsionsstab horizontal drehbar im
Fahrwerksrahmen selbst zu lagern und die Lenker dabei gelenkig mit dem
Wagenkasten in Verbindung zu bringen.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß ein als
Radsatz- oder Einzelradfahrwerk ausgebildetes Einzelfahrwerk in der Lage
ist, sich durch Wenden ohne ein Quergleiten radial einstellen zu können und
wirkungsvoll am Nicken gehindert wird. Die Übertragung der Zug- und
Bremskräfte erfolgt ohne nachteilige Rückwirkungen auf das Fahrwerk und den
Wagenkasten. Ein zunächst prinzipiell instabiles System wird mit relativ
geringem technologischen Aufwand kinematisch eindeutig stabilisiert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung soll anhand der Zeichnung gemäß den
Fig. 1 bis 4 näher erläutert werden.
Es zeigen:
Fig. 1: das Prinzip der Kombination einer Kompensations-
und einer Zentriereinrichtung einerseits zur Aufnahme der
gegenläufigen vertikalen Bewegungen der äußeren Fahrwerks-Quer
träger zur Vermeidung des Nickens und andererseits zur
Gewährleistung der Querbeweglichkeit des Einzelfahrwerkes selbst;
Fig. 2: das Prinzip nach Fig. 1 mit angedeuteten Aus
gleichbewegungen und Kräftefluß bei Kurvenfahrt;
Fig. 3: die Gesamtansicht eines als Einzelfahrwerk ausgebildeten
Radsatzlaufwerkes mit der konstruktiven Lage einer aus Lenkern und
einem Torsionsstab gebildeten Kompensationseinrichtung und einer
aus einer Drehwiege gebildeten Zentriereinrichtung;
Fig. 4: die konkrete Ausführung der Kompensationseinrichtung und der
Zentriereinrichtung als Baugruppe gemäß Fig. 3.
Die gemäß Fig. 1 aufgezeigte Lösung zeigt die prinzipielle Anbindung eines aus
einem Fahrwerksrahmen 2 und einem Radsatz 3 gebildeten Einzelfahrwerkes an
den Wagenkasten 1 eines Schienenfahrzeuges in Ruhestellung. Die
wesentlichen Baugruppen, die die Funktionen:
- a) Übertragung der Zug- und Bremskräfte,
- b) Zentrierung des Fahrwerkes unter dem Wagenkasten über der Radsatzmitte und
- c) Stabilisierung des Fahrwerkes und Nickbewegungen des Fahrwerks verhindern
übernehmen, werden dabei aus einer am Fahrwerksrahmen 2 angebundenen
Kompensationseinrichtung K und Zentriereinrichtung Z gebildet, wobei die
Kompensationseinrichtung K im Bereich der Fahrwerksmittenlängsachse FML
angeordnet ist und die Zentriereinrichtung Z selbst um den Drehpunkt D
Drehgestell/Wagenkasten arbeitet.
Fig. 2 zeigt dabei die auftretenden Kräfte und Bewegungen beider Einrichtungen
für einen bestimmtem Fall hierbei Kurvenfahrt rechts und angenommene übliche
Nickbewegung zur Schiene des Fahrwerkrahmen-Querträgers 2b bei Lösungen
nach dem Stand der Technik).
Durch die symmetrische Erfassung und Kompensation der auftretenden Kräfte
aus Nickbewegungen des Fahrwerkes ist es möglich, von vorn herein
Verspannungen im Fahrwerk selbst zu vermeiden. Die symmetrische beidseitige
Anbindung der Drehwiege an den Fahrwerksrahmen, wobei die
Anbindungselemente (Lager etc.) ebenfalls eine rückwirkungsfreie Charakteristik
aufweisen müssen, gestatten es, auftretende Kräfte aus den Quer- und
Vertikalbewegungen zwischen Fahrwerk und Wagenkasten ebenfalls zu
kompensieren, so daß hieraus ebenfalls keine Verspannungen im
Fahrwerksrahmen auftreten können.
Gemäß Fig. 3 und 4 ist das Einzelfahrwerk als Radsatzlaufwerk ausgebildet. Der
Wagenkasten 1 ist auf dem Fahrwerksrahmen 2 mittels einer Sekundärfederung
5, die im Ausführungsbeispiel aus einer Luftfederung gebildet wird, oberhalb des
Radsatzes 3 abgestützt. Der Radsatz 3 wird in dem aus den Längsträgern 2a
und den geraden Querträgern 2b gebildeten Fahrwerksrahmen 2 über die
Primärfeder 4 gelagert, die in Längsrichtung vorzugsweise steif ausgebildet ist.
Die Kompensationseinrichtung K, im Bereich der Fahrwerksmittenlängsachse
FML des Fahrwerkrahmens 2 angeordnet, wird dabei aus einer aus Lenkern 6a
und 6b gebildeten Pendelanordnung 6, aus einem als Torsionsstab 7 ausgebilde
tem Kopplungselement, an den Querträgern 2b und mit dem Torsionsstab 7
starr verbundenen, u-förmig ausgebildeten Aufnahmeeinrichtungen 8 und 9, die
die an den Enden der Lenker 6a und 6b angeordneten Lager 10 aufnehmen,
gebildet. Die Lager 10 weisen dabei eine rückwirkungsfreie Charakteristik auf.
Die offenen Seiten der u-förmigen Aufnahmeeinrichtungen 8 und 9 für die Lager
10 liegen dabei in Ruhestellung um 90° versetzt zueinander auf einer Mittel
senkrechten MS. Hierdurch wird das Fahrwerk einerseits stabilisiert
(Dreipunktlagerung) und andererseits am Nicken gehindert (Verdrehen des Tor
sionsstabes 7). Weiterhin wird durch diese Lösung eine zusätzliche Be- und
Entlastung der Sekundärfederung 5 infolge von Reaktionskräften aus der Über
tragung von Zug- und Bremskräften, welche zum Beispiel bei einem einseitig
angeordneten Torsionsstab auftritt, verhindert.
Die Zentriereinrichtung Z wird aus einer über Lenker 12a und 12b geführten
Drehwiege 13 gebildet. Die Führung der Drehwiege 13 erfolgt dabei elastisch
über die diagonal gegenüberliegenden Lenker 12a und 12b über Konsole 15a
und 15b zu den Querträgern 2b des Fahrwerkrahmens 2 hin, wobei die beiden
Enden der Drehwiege 13 zu einem definierten Bereich der Querträger 2b wei
sen, wo u-förmige Konsolen 16a und 16b angeordnet sind. Zur Aufnahme der
Lager 11 der Lenker 12a und 12b dienen Anlenkachsen 17, die um 90° zuein
ander versetzt liegen. Die Befestigung der Drehwiege 13 zum Wagenkasten 1
hin erfolgt über ein vertikal drehbares (um den Drehpunkt D Drehgestell/Wagen
kasten) in ihr angeordnetes Radiallager 14. Durch diese Anordnung sind sowohl
die Übertragung der Zug- und Bremskräfte als auch die Zentrierung des
Einzelradsatzfahrwerkes selbst gegeben.
Claims (8)
1. Einzelfahrwerk für Schienenfahrzeuge, insbesondere für Nah- und Regional
bahnen, wobei das an den Wagenkasten angebundene zweistufig abgefeder
te Einzelfahrwerk als Radsatz- oder Einzelradfahrwerk ausgebildet ist, ge
kennzeichnet durch die Kombination einer im Bereich der Fahrwerksmitten
längsachse (FML) des Fahrwerkrahmens (2) angeordneten Kompensations
einrichtung (K) mit einer über der Mitte des Fahrwerkrah
mens (2) angeordneten Zentriereinrichtung (Z)
zur Aufnahme der gegenläufigen vertikalen Bewegung der
äußeren Querträger (2b) des Fahrwerkrahmens (2), die aus den Antriebs-
oder Bremsmomenten resultieren, um ein Nicken zu vermeiden
und das Einzelfahrwerk zu stabilisieren sowie zur Gewährleistung der
Querbewegung des Wagenkastens über der Fahrwerkquerachse.
2. Einzelfahrwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kompen
sationseinrichtung (K) aus einer Pendelanordnung (6) mit einem als
Torsionsstab (7) dienenden Kopplungselement gebildet ist,
wobei die Pendelanordnung (6) durch gelenkig gelagerte Lenker (6a
und 6b) gebildet wird, deren seitliche Lage einerseits an den Querträgern
(2b) des Fahrwerkrahmens (2) selbst durch die direkte Anordnung von u-
förmig ausgebildeten nach unten weisenden Aufnahmeeinrichtungen (8) auf
der Fahrwerksmittenlängsachse (FML) bestimmt wird, und dadurch, daß die Enden
des als Torsionsstab (7) ausgebildeten Kopplungselements andererseits die
Gegenseite der Lenker (6a bzw. 6b) aufnehmen, in dem jeder Endbereich des
Torsionsstabes (7) weiterhin eine u-förmig ausgebildete Aufnahmeeinrich
tung (9) aufweist, wobei die offenen Seiten beider u-förmig ausgebildeten
Aufnahmeeinrichtungen (8 und 9) für die Lager (10 und 11)
der Lenker (6a und 6b) in Ruhestellung
um 90° versetzt zueinander auf einer Mittelsenkrechten (MS) liegen.
3. Einzelfahrwerk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Pendelanordnung (6) aus Stäben oder aus pneumatischen, elektrischen oder
hydraulischen Verstellzylindern gebildet wird, wobei die Kopplung beider
Teilsysteme über pneumatische, hydraulische, elektrische oder über andere
kräfteübertragende Elemente erfolgt.
4. Einzelfahrwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zentriereinrichtung (Z) aus einer über Lenker (12a und 12b)
geführten Drehwiege (13 ) gebildet ist, und daß zum einen die Befestigung
der Drehwiege (13 ) am Wagenkasten (1) über ein vertikal in der Drehwiege
(13) angeordnetes Radiallager (14) erfolgt und zum anderen
eine elastische Führung der
Drehwiege (13) selbst über die diagonal
gegenüberliegend angeordneten gleich langen Lenker (12a und 12b) und
über Konsolen (15a und 15b) hin zu den Querträgern (2b) des
Fahrwerkrahmens (2) erfolgt, und daß die beiden Enden der Drehwiege (13)
zu einem definierten Bereich der Querträger (2b) des Fahrwerkrahmens (2)
weisen, wo u-förmige Konsolen (16a und 16b) angeordnet sind, wobei die
Anlenkachsen (17) der Konsolen (15a und 15b bzw. 16a und 16b) zur Aufnahme der
Lager (11) der Lenker (12a und 12b) um 90° zueinander versetzt liegen.
5. Einzelfahrwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Bildung des Drehpunktes (D) Drehgestell/Wagenkasten ein
Kugeldrehkranz Anwendung findet.
6. Einzelfahrwerk nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der als Kopplungselement eingesetzte Torsionsstab (7) drehbar gelagert
im Wagenkasten (1) geführt ist.
7. Einzelfahrwerk nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der als Kopplungselement eingesetzte Torsionsstab (7) horizontal
drehbar im Fahrwerksrahmen (2) gelagert ist und die Lenker (12a und 12b)
gelenkig mit dem Wagenkasten (1) in Verbindung stehen.
8. Einzelfahrwerk nach einem der Ansprüche 2 und 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lager (10 und 11)
der Lenker (6a und 6b) mit einer rückwirkungsfreien
Charakteristik eingesetzt ist.
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