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DE4343738A1 - Airbag und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents

Airbag und Verfahren zu seiner Herstellung

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DE4343738A1
DE4343738A1 DE19934343738 DE4343738A DE4343738A1 DE 4343738 A1 DE4343738 A1 DE 4343738A1 DE 19934343738 DE19934343738 DE 19934343738 DE 4343738 A DE4343738 A DE 4343738A DE 4343738 A1 DE4343738 A1 DE 4343738A1
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DE
Germany
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edges
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zones
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airbag according
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DE19934343738
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Johann Berger
Artur Foehl
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Individual
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Priority to EP94905715A priority patent/EP0681536B1/de
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Priority to DE59403116T priority patent/DE59403116D1/de
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/23Inflatable members
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Airbag unterschiedlicher Formen, der dadurch her­ gestellt wird, daß aus einer Bahn aus Textilmaterial oder Kunststoff-Folie ein Material­ stück, "Zuschnitt", herausgeschnitten wird, und daß dessen Ränder dann miteinander verbunden werden. Unter "verbinden" ist in erster Linie ein Nähvorgang zu verstehen, sofern es sich um Textilmaterial handelt. Bei Kunststoffolie und auch bei Textilmaterial sind zum Verbinden auch Klebe- und Schweißvorgänge anwendbar. In der Figurenbe­ schreibung wird weitgehend von Textilmaterial und Nähvorgängen gesprochen, ohne daß die Erfindung darauf aber beschränkt werden soll.
Aus der Schrift EP 0 363 490 B1 (Asahi) ist es bekannt, aus Gewebebahnen zwei Ab­ schnitte herauszuschneiden und diese miteinander zu vernähen. Man erhält dadurch einen kissenförmigen, also flachen Airbag, der für die Fahrerseite eines PKW geeignet ist, also am Lenkrad gut unterzubringen ist.
Für die Beifahrerseite benötigt man Airbags größerer Tiefe, insbesondere kubische oder birnenförmige Airbags. Solche Airbags werden bekanntermaßen durch Zusammennähen eines vorderen und eines hinteren Stoffabschnitts mit einem rundum laufenden Mantelteil erzeugt. Aus der DE-OS 24 39 222 (Ballonfabrik) ist es darüber hinaus bekannt, zur Herstellung eines etwa birnenförmigen Airbags einen relativ großen, rundum laufenden Ausschnitt zu verwenden, der einzelne einander benachbarte Nähkanten hat. Weitere Nähkanten dienen dazu, diesen Zuschnitt an beiden Seiten mit aufgesetzten Deckblättern zu verbinden. Man benötigt also drei Stoffteile zur Fertigung des Airbags.
Bekannt ist es auch, z. B. aus der DE 41 26 709 A1, hierbei einige Bestandteile aus ei­ nem dichten Gewebe, andere aus einem gasdurchlässigeren Gewebe herzustellen.
Durch die vorliegende Erfindung soll ein Airbag geschaffen werden, der eine beliebige, gewünschte Form, auch großer Tiefe, haben kann und bei dem möglichst wenig Verbindungs-, insbesondere Nähvorgänge erforderlich sind.
Die genannte Aufgabe wird gemäß Anspruch 1 dadurch gelöst, daß der Airbag aus einem einzigen, einstückigen Zuschnitt aus Textilmaterial oder Kunststoff-Folie erzeugt wird, daß Teile des Zuschnitts um mindestens eine Faltkante in einander dicht benachbarte, parallele Ebenen faltbar sind, wobei die Faltkanten den Zuschnitt vollständig durchque­ ren, und daß jeweils zwei Abschnitte des Zuschnitts zu einer Faltkante spiegelbildlich sind, wodurch nach dem Falten in übereinanderliegende Ebenen, übereinanderliegende, miteinander zu verbindende Ränder vorhanden sind.
Aus der DE 25 25 440 A (Nissan) ist es bekannt, bei einem quadratischen Zuschnitt nur in dessen Ecken drei Faltkanten vorzusehen, von denen eine diagonal, die beiden ande­ ren parallel zu den Seitenrändern verlaufen: Hier sind zur Bildung des Airbags zwei der­ artige Zuschnitte erforderlich und ein relativ komplizierter Faltvorgang, während nach der vorliegenden Erfindung ein einziger einstückiger Zuschnitt ausreicht, und die Falt­ vorgänge sehr einfach sind.
Weiterbildungen der Erfindung
Bei dem Zuschnitt können Innenfaltkanten und Außenfaltkanten einander abwechseln, wobei die beiden Abschnitte beiderseits jeder Innenfaltkante und/oder beiderseits jeder Außenfaltkante zueinander spiegelbildliche Formen haben. Hierbei genügt es, daß z. B. nur die beiden Abschnitte einer bestimmten Außenfaltkante zueinander spiegelbildliche Formen haben, und daß die beiden Abschnitte einer anderen Außenfaltkante ebenfalls zueinander spiegelbildliche Formen haben, wobei diese aber von den Formen der erstge­ nannten Abschnitte abweichen können.
Einander benachbarte Faltkanten können zueinander parallel verlaufen oder können mit­ einander spitze Winkel einschließen.
Der Zuschnitt kann z. B. im wesentlichen die Form eines Quadrats oder eines Rechtecks haben, wobei zur Bildung eines Hohlraums größerer Tiefe die Seitenkanten des Quadrats oder Rechtecks eingezogen werden können.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zum Herstellen eines Airbags, der mehr als zwei der oben erwähnten Abschnitte hat. Der Zuschnitt wird zu einem Gebilde nach Art eines geschlossenen Schirmes (Sonnenschirm, Regenschirm) gefaltet, das hier als "Schirmgebilde" bezeichnet wird. Bei diesem Schirmgebilde entsprechen den Stäben des Schirmes die Innenfaltkanten, während die Außenfaltkanten den Außenrändern der Stoffteile des Schirmes entsprechen, die zwischen zwei Stäben nach atmen wegstehen. Zum Nähen werden jeweils zwei Abschnitte beiderseits einer Außenfaltkante eben auf­ einander gelegt. Die freien Ränder dieser beiden Abschnitte, die dem Stoffrand des Schirmes entsprechen, werden dann in einer Ebene miteinander vernäht, und zwar je­ weils für die beiden einer Außenfaltkante benachbarten Abschnitte, dann die beiden Ab­ schnitte, die einer anderen Außenfaltkante benachbart sind usw. Es können auch gleich­ zeitig vier Abschnitte in eine Ebene gelegt werden, nämlich die Abschnitte, die zu zwei einander benachbarten Außenfaltkanten gehören. Man kann dann also in einer Ebene vier Abschnitte miteinander vernähen.
Die Bahn, aus der die Zuschnitte für die Airbags herauszuschneiden sind, kann in be­ kannter Weise Löcher zum Gasaustritt haben, vorzugsweise aber gasdurchlässige Zonen, nämlich Zonen, die aus einem stärker gasdurchlässigen Material bestehen als der Rest der Bahn. Hierbei können die Zonen in der Bahn so angeordnet werden, daß sie dem fertigen Airbag an Stellen außerhalb der dem Insassen zuzukehrenden Fläche (der "Aufprallflä­ che") liegen. Der Gasaustritt stört dann den Insassen nicht. Die gasdurchlässigen Zonen können in Bahnlängs- oder Querrichtung verlaufende Streifen sein.
Besonders vorteilhaft ist eine Anordnung, bei der die Bahn in ihrer Längsrichtung klei­ nere gasdurchlässige Zonen hat, von denen mehr als eine, z. B. vier oder fünf in Bahn­ längsrichtung in eine Zuschnittsfläche passen. Hat man in der Bahn einen Fehler, insbe­ sondere einen Webfehler erkannt, so genügt es, gegenüber der letzten fehlerfreien Zu­ schnittsfläche die nächste nur so weit zu versetzen, wie es gerade nötig ist und zwar so­ weit, daß gasdurchlässige Zonen der gewünschten Anzahl in eine Zuschnittsfläche pas­ sen.
Ausführungsbeispiele mit weiteren Merkmalen der Erfindung werden im folgenden an­ hand der Zeichnungen beschrieben.
Fig. 1 zeigt perspektivisch einen voluminösen Airbag in Birnenform.
Fig. 2 zeigt perspektivisch den zugehörigen Zuschnitt.
Fig. 3 und 5 zeigen perspektivisch bzw. in Stirnansicht den in einer bestimmten Wei­ se gefalteten Zuschnitt.
Fig. 4 und 6 zeigen perspektivisch bzw. in Stirnansicht den in einer anderen Weise gefalteten Zuschnitt.
Fig. 7 zeigt in Draufsicht mehrere in einer Bahn untergebrachte Zuschnitte nach Fig. 2.
Fig. 8 zeigt perspektivisch einen Airbag, dessen Form gegenüber dem nach Fig. 1 unsymmetrisch ist.
Fig. 9 zeigt perspektivisch den zugehörigen Zuschnitt.
Fig. 10 zeigt perspektivisch den entsprechend Fig. 3 und 5 gefalteten Zuschnitt.
Fig. 11 zeigt perspektivisch den in einer anderen Weise gefalteten Zuschnitt, ent­ sprechend Fig. 4 und 6.
Fig. 12 zeigt eine Bahn mit vier Zuschnitten von annähernd quadratischer Form.
Fig. 13 zeigt perspektivisch ein aus einem dieser Zuschnitte gefaltetes Schirmgebil­ de.
Fig. 14 zeigt eine Bahn mit Zuschnitten, die gegenüber einem Quadrat eingezogene Seitenkanten haben.
Fig. 15 und 16 zeigen den in anderen Weisen gefalteten Zuschnitt perspektivisch.
Fig. 17 und 18 zeigen den fertigen Airbag in Seitenansicht bzw. perspektivisch.
Fig. 19 bis 21 zeigen Gewebebahnen mit gegeneinander verschachtelten Zuschnitts­ flächen gleicher Formen und mit gasdurchlässigen Zonen unterschiedlicher Formen.
Fig. 22 und 23 zeigen Gewebebahnen mit aufeinanderfolgenden gleichen Zuschnitts­ flächen und gasdurchlässigen Zonen.
Fig. 24 und 25 zeigen das gleiche, jedoch mit gasdurchlässigen Zonen unter gegen­ seitigen Abständen in Bahnlängsrichtung, die kleiner sind als der Rapport.
Fig. 1 zeigt einen birnenförmigen Airbag 16 mit seiner dem Beifahrer zuzukehrenden Aufprallfläche 18 und seiner Anschlußöffnung 20 für einen Gasgenerator rechts hinten. Zur Herstellung dieses Airbags dient ein Zuschnitt 22, der in Fig. 2 perspektivisch dar­ gestellt ist. An diesem Zuschnitt sind zueinander parallele Faltkanten vorgesehen, und zwar innere Faltkanten 24i und äußere Faltkanten 24a. Alle Faltkanten verlaufen parallel zueinander.
Durch Falten nach Fig. 3 und 5 werden Abschnitte 26 auf spiegelbildliche Abschnitte 28, also Abschnitte gleicher Größe und spiegelbildlicher Form gelegt, während Abschnit­ te 30 nach oben wegstehen. Es werden nun längs Nährändern 32 Nähte 34 erzeugt, wo­ durch die Abschnitte 26 und 28 miteinander verbunden werden. Wie oben ausgeführt, können anstelle von Nähvorgängen andere Verbindungsvorgänge angewandt werden, z. B. Verschweißen oder Verkleben, was bei Textilmaterial ebenfalls anwendbar ist, ins­ besondere aber Bedeutung für den Fall hat, daß Kunststoffolien anstelle von Textilma­ terial verwendet werden. Das soweit entstandene Gebilde wird dann nach Fig. 4 und 6 gefaltet, wobei zwischen den Abschnitten 28 eine innen liegende Faltkante 24i′ entsteht. Die beiden Abschnitte 30 werden eben aufeinander gelegt, und ihre Nähränder 38 werden dann miteinander vernäht (Nähte 39), jedoch so, daß die Anschlußöffnung 20 freibleibt.
Man kann auch umgekehrt vorgehen, nämlich zunächst nach Fig. 4 und 6 falten, die Nähte 39 herstellen und dann erst nach Fig. 3 und 5 falten und die Nähte 34 erzeugen.
Fig. 7 zeigt, daß sich z. B. in einer Gewebebahn einer Breite von 1,8 m, nebeneinander platzsparend zwei Zuschnittsflächen nach Fig. 2 unterbringen lassen, und daß auch in Längsrichtung einer Bahn die Zuschnittsflächen 22 platzsparend ineinander greifen. Ent­ sprechend lassen sich auch drei Zuschnittsflächen 22 dieser Art nebeneinander in einer Bahn in einer Breite von z. B. 2,62 m unterbringen. Man vermeidet also weitgehend Verschnitt.
Fig. 8 zeigt einen Airbag ähnlich dem nach Fig. 1, jedoch von Unsymmetrischer Form. Unsymmetrische Airbags lassen sich besser der Innenstruktur eines Fahrzeugs anpassen, also auf der Beifahrerseite, dem Raum zwischen Insassen, Armaturenbrett, Windschutz scheibe und der A-Säule. (Die A-Säule ist die vorn rechts an der Windschutzscheibe.)
Den Zuschnitt hierfür zeigt Fig. 9 perspektivisch. Im Gegensatz zu dem nach Fig. 2 hat er Faltkanten 42i, 42a und 42i′, die unter spitzen Winkeln zueinander verlaufen. Die Nähränder 44 beiderseits der linken Faltkante 42a haben zueinander spiegelbildliche Formen. Ebenso haben die Nähränder 46 beiderseits der rechten (unteren) Faltkante 42a zueinander spiegelbildliche Formen, die aber von denen der Nähränder 44 abweichen.
Gefaltet und genäht wird in der gleichen Weise wie anhand der Fig. 3 bis 6 darge­ stellt.
Wie Fig. 12 zeigt, lassen sich aus einer Bahn, insbesondere Gewebebahn 2, Zuschnitte 50 in Form von Quadraten mit abgeschnittenen Ecken herstellen. Diese Zuschnitte erhal­ ten innere Faltkanten 52i längs ihrer Diagonalen und äußere Faltkanten 52a parallel zu den Quadratkanten. Alle Faltkanten durchqueren die Zuschnittsfläche vollständig, also über ihre ganze Länge, Höhe oder Diagonale. Durch die Faltkanten werden Abschnitte 54 gebildet, die sowohl hinsichtlich der Faltkanten 52i als auch hinsichtlich der Faltkanten 52a zueinander spiegelbildlich sind. Bei anderen Formen genügt es, wenn die Abschnitte z. B. beiderseits je einer äußeren Faltkante zueinander spiegelbildlich sind, während sie beiderseits einer inneren Faltkante Unterschiedliche Formen haben. Dies ergibt sich z. B., wenn man anstelle eines Quadrats ein Rechteck als Grundform verwendet.
Wird der Zuschnitt 50 vollständig um alle Faltkanten gefaltet, so ergibt sich ein Gebilde nach Fig. 13, das hier in symmetrischer Anordnung perspektivisch dargestellt ist. Man erkennt hier alle äußeren Faltkanten 52a und eine der vier inneren Faltkanten 52i. Es er­ geben sich vier Nähränder 56, an denen nacheinander die vier Nähte 58 hergestellt wer­ den. Das kreuzartige Gebilde vorn links dient zur Bildung der Anschlußöffnung 60. Hier wird nicht vernäht, und beim Erweitern des Gebildes ergibt sich hier die Anschlußöff­ nung für den Gasgenerator.
Das Gebilde nach Fig. 13 ähnelt einem geschlossenen Schirm, dessen Spitze rechts (hinten) liegt und wird daher als "Schirmgebilde" bezeichnet. Den Stäben des geschlos­ senen Schirmes entsprechen die inneren Faltkanten 52i, während die äußeren Faltkanten 52a beim Schirm durch die nach außen stehenden Stoffteile gebildet werden. Die Näh­ ränder 56 werden beim Schirm durch die freien Stoffränder gebildet.
Zum Vernähen braucht man nur jeweils einen der vier Flügel 62 in eine Ebene zu legen, die Naht 58 herzustellen, dann einen anderen der vier Flügel zu nähen usw. Fig. 16 zeigt, daß man zum Nähen zwei der Flügel 62 in eine gemeinsame Ebene bringt, wäh­ rend die beiden anderen Flügel nach oben wegstehen. Fig. 15 zeigt, daß man auch an­ ders vorgehen kann. Auch hier liegen zwei Flügel in einer Ebene zum Vernähen, wäh­ rend die anderen beiden noch nicht gebildet sind. Vielmehr steht das Material hier noch ungefaltet nach oben. Die Faltkante 66i rechts in Fig. 15, die eigentlich eine Innenfalte des Schirmgebildes ist, fungiert hier vorübergehend als Außenfaltkante. Entsprechendes gilt für Schirmgebilde mit mehr als vier Flügeln.
Die Fig. 17 und 18 zeigen den fertigen Airbag in Seitenansicht bzw. perspektivisch.
Während Fig. 13 ein Schirmgebilde mit vier Flügeln 62 zeigt, dessen Nähkanten 56 ge­ rade sind, lassen sich auch Schirmgebilde anderer Art herstellen, z. B. solche mit nur drei Flügeln oder fünf oder mehr Flügeln. Die Nähkanten 56 brauchen auch keine Geraden zu sein, sondern können z. B. nach außen gekrümmt sein, wodurch sich ein größerer Hohl­ raum ergibt. Eine andere Variante zeigen die Fig. 14 bis 18. Hier sind die Seitenkan­ ten der Quadrate eingezogen. Es wurden nämlich stumpfwinklige Dreieckstücke wegge­ schnitten. Es ergibt sich ein Airbag nach Fig. 17 und 18 von zwar kleinerem Volumen aber größerer Tiefe als ein Airbag, der aus einem Zuschnitt nach Fig. 12 hergestellt wird.
Die Fig. 19 bis 25 zeigen Gewebebahnen 2 mit Zuschnittsflächen, die alle dem Zu­ schnitt 41 aus Fig. 9 entsprechen. Nur in Fig. 19 sind in eine der Zuschnittsflächen die inneren und äußeren Faltkanten 42i und 42a eingezeichnet.
In allen Gewebebahnen sind gasdurchlässige Zonen vorgesehen, die hier stellenweise durch eine weite Schraffur dargestellt sind, während die übrigen Bestandteile der Zu­ schnittsflächen aus einem dichten Gewebe bestehen, das hier durch eine enge Kreuz­ schraffur stellenweise dargestellt ist. Es können das dichte Gewebe in Leinwandbindung, die gasdurchlässigen Zonen in einer Köperbindung gewebt werden.
Nach Fig. 19 bis 21 sind die Zuschnittsflächen 90, 91, 92 in zwei parallelen Reihen in­ nerhalb der Bahn 2 angeordnet, und zwar gegeneinander verschachtelt, so daß möglichst wenig Abfall beim Ausschneiden entsteht.
Nach Fig. 19 sind gasdurchlässige Streifen 90 vorgesehen, die über die ganze Bahnbrei­ te verlaufen. Mit einer Schaftwebmaschine läßt sich erreichen, daß im Hauptteil des Bandes ein dichtes Gewebe, z. B. in Leinwandbindung hergestellt wird, während in den gasdurchlässigen Zonen 90 ein durchlässigeres Gewebe, z. B. in einer Köperbindung hergestellt wird. Wie man sieht, stimmen die gasdurchlässigen Zonen in Fig. 19 für die gegeneinander versetzt angeordneten Zuschnittsflächen miteinander überein, laufen also in Fig. 19 von oben nach unten, also über die Bahnbreite unverändert durch.
Ein Nachteil dieser Anordnung liegt darin, daß zum Teil in weniger festem Gewebe ge­ näht werden muß. Dieser Nachteil wird nach Fig. 20 dadurch behoben, daß die gas­ durchlässigen Zonen 91 dort so innerhalb der Zuschnittsfläche 80 angeordnet sind, daß sie nicht an deren Ränder reichen. Man hat dann also ein festes Gewebe ausreichender Breite zum Vernähen.
Nach Fig. 20 haben die gasdurchlässigen Zonen die Form von Rechtecken, was sich mit einer Schaftwebmaschine herstellen läßt. Wesentlich ist, daß nach Fig. 19, 20 und 21 gleiche Abstände a innerhalb des Zuschnittes den Abstand zwischen zwei gasdurchlässi­ gen Zonen bestimmen. Die Ränder der gasdurchlässigen Zonen haben von einem Zu­ schnitt zum anderen ebenfalls Abstände a, wie man unten in Fig. 19 bis 21 erkennt. Dies führt zu einer vereinfachten Steuerung der Schaftwebmaschine.
Fig. 21 zeigt eine ähnliche Anordnung wie Fig. 20, bei der jedoch die gasdurchlässi­ gen Zonen 92 der Form der Zuschnittsfläche besser angepaßt sind. Hierdurch kann man den zur Verfügung stehenden Raum weitgehend nutzen. Auch die gasdurchlässige Zone 92 läßt sich mit Hilfe einer Schaftwebmaschine, z. B. in Köperbindung, herstellen.
Die Fig. 22 bis 25 zeigen eine andere Anordnung. Hier sind die Zuschnittsflächen 83 bis 86 hintereinander in Bahnlängsrichtung angeordnet, und zwar so weit wie möglich platzsparend. Die gasdurchlässigen Zonen 93 in Fig. 22 sind, ähnlich wie in Fig. 21, der Form der Zuschnittsfläche weitgehend angepaßt und lassen sich mit einer Schaftwebma­ schine herstellen.
Fig. 23 zeigt Zuschnittsflächen 84, bei denen die Formen der gasdurchlässigen Zonen 94 noch weitgehend besser angepaßt sind. Hier ist zum Weben allerdings eine Jacquard-Einrichtung erforderlich. Man hat hier den Vorteil, daß die Form der gasdurch­ lässigen Zonen der Zuschnittsform ideal gut angepaßt werden kann, muß dafür aber den Nachteil in Kauf nehmen, daß eine Jacquard-Einrichtung verwendet werden muß, die kostspieliger ist als eine Schaftmaschine. Ferner dauert der Webvorgang länger als bei einer Schaftmaschine. Man muß also abwägen, ob nicht eine Zonenform nach Fig. 22 letztlich günstiger ist.
Fig. 24 zeigt innerhalb einer Gewebebahn 2 aufeinander folgende Zuschnittsflächen 85 mit gasdurchlässigen Zonen 95 und 95a, und zwar jeweils mehrere derartige gasdurch­ lässige Zonen 95 in Bahnlängsrichtung innerhalb eines Zuschnittes. Tritt bei einer An­ ordnung nach Fig. 22 ein Gewebefehler auf, so muß ein Teil der Gewebebahn unge­ nutzt bleiben, nämlich in Bahnlängsrichtung so viel, wie eine der Zuschnittsflächen ein­ nimmt. Bei einer Anordnung nach Fig. 19 bis 21 muß in diesem Falle ein Teil der Ge­ webebahn ungenutzt bleiben, der mindestens der Hälfte der Längsrichtung eines der Zu­ schnitte entspricht. Nach Fig. 24 braucht nur ein so kleiner Teil der Gewebebahn unge­ nutzt zu bleiben, wie der Verschiebung um z. B. einen Abstand zwischen zwei gasdurch­ lässigen Zonen entspricht.
In Fig. 25 ist dies rechts dargestellt. Man hat dort den rechten Zuschnitt 86 gegenüber dem mittleren Zuschnitt 86 nur um eine der gasdurchlässigen Zonen 96 verschieben müssen. Das Ausmaß der Verschiebung läßt sich dem Ausmaß des Gewebefehlers an­ passen. Es entsteht also durch eine Anordnung nach Fig. 24 oder 25 nur wenig Verlust beim Auftritt eines Gewebefehlers.
Die gasdurchlässigen Zonen 95 lassen sich mit einer Schaftwebmaschine herstellen, die gasdurchlässigen Zonen 96 mit einer Jacquard-Einrichtung.
Airbags lassen sich auch aus Kunststoff-Folie anstelle von textilen Geweben herstellen. Dies hat besonders für den Fall Bedeutung, daß von neueren Gasgeneratoren Gase nie­ driger Temperatur abgegeben werden, so daß die Gefahr eines Schmelzens der Kunststoff-Folie nicht besteht. Auch Kunststoff-Folien müssen mit gasdurchlässigen Zonen ausgerüstet werden. Diese Zonen entstehen durch Ausstanzen oder Einbrennen von Löchern.
Die Zuschnitte aus Kunststoff-Folien werden vorzugsweise zusammengeklebt oder -geschweißt.
Bezugszeichenliste
2 Gewebebahn
16 Airbag, birnenförmig
18 Aufprallfläche
20 Anschlußöffnung
22 Zuschnitt bzw. Zuschnittsfläche
24a äußere Faltkante
24i, 24i′ innere Faltkante
26, 28, 30 Abschnitt
32 Nährand
34 Naht
38 Nährand
39 Naht
40 Airbag
41 Zuschnitt
42a äußere Faltkante
42i, 42i′ innere Faltkante
44, 46 Nährand
47, 48 Abschnitt
50 Zuschnitt
50a äußere Faltkante
52i innere Faltkante
54, 54′ Abschnitt
55 Ecke
56 Nährand
58 Naht
60 Anschlußöffnung
62 Flügel
63 Anschlußöffnung
64 Nährand
66a äußere Faltkante
66i innere Faltkante
68 Zuschnitt
70 gasdurchlässige Zone
72 Aufprallfläche
80 bis 86 Zuschnittsfläche
90 bis 96 gasdurchlässige Zone
a Abstand

Claims (15)

1. Airbag, dadurch gekennzeichnet,
  • a) daß er herstellbar ist aus einem einzigen, einstückigen Zuschnitt (22, 41, 50, 68, 80, 86) aus Textilmaterial oder Kunststoff-Folie,
  • b) daß Teile des Zuschnitts um Faltkanten (14, 24a, -i, 42a, -i, 52a, -i, 66a, -i) in einander dicht benachbarte, parallele Ebenen faltbar sind,
  • c) daß die Faltkanten den Zuschnitt vollständig durchqueren und
  • d) daß jeweils zwei Abschnitte (4a, 4b, 26, 28, 47, 48, 54) des Zuschnitts zu ei­ ner Faltkante spiegelbildlich sind und nach dem Falten in übereinanderlie­ gende Ebenen, übereinanderliegende, miteinander zu verbindende Ränder (38, 44, 46, 56) haben.
2. Airbag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
  • a) daß Innenfaltkanten (24i, 42i, 52i, 66i) und Außenfaltkanten (24a, 42a, 52a, 66a) einander abwechseln und
  • b) daß die beiden Abschnitte (26, 28, 47, 48, 54) beiderseits jeder Innenfaltkan­ te und/oder beiderseits jeder Außenfaltkante zueinander spiegelbildliche For­ men haben. (Fig. 1 bis 17)
3. Airbag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß einander benachbarte Falt­ kanten (24a, -i) zueinander parallel verlaufen. (Fig. 2, 7).
4. Airbag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß einander benachbarte Faltkanten (42a, -i) miteinander spitze Winkel einschließen. (Fig. 9, 12,19-25)
5. Airbag nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (50) im we­ sentlichen die Form eines Quadrats hat, und daß von seinen Faltkanten vier (52i) längs Diagonalen verlaufen und vier weitere (52a) längs kantenparalleler Mittelge­ raden. (Fig. 12)
6. Airbag nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (68) zur Bil­ dung eines Hohlraumes größerer Tiefe eingezogene Seitenkanten hat. (Fig. 14, 15)
7. Verfahren zum Herstellen eines Airbags nach einem der Ansprüche 2 bis 6, da­ durch gekennzeichnet,
  • a) daß der Zuschnitt zu einem Gebilde nach Art eines geschlossenen Schirmes ("Schirmgebilde" (Fig. 13)) gefaltet wird, wobei die Innenfaltkanten (52i) den Stäben des Schirms entsprechen und die durch Außenfaltkanten (52a) verbundenen Abschnitte (54) nach außen vorstehen,
  • b) daß jeweils zwei einer Außenfaltkante (52a) benachbarte Abschnitte (54) eben aufeinandergelegt werden und
  • c) daß ihre freien Ränder (Nähränder (56)) miteinander verbunden werden. (Fig. 13)
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
  • a) daß der Zuschnitt vor dem Verbinden der ersten beiden (einander benachbar­ ten) Ränder noch nicht vollständig zu dem Schirmgebilde gefaltet wird,
  • b) derart, daß vier einander benachbarte und zwischen zwei Innenfaltkanten (66i) liegende Abschnitte (54) in zwei dicht übereinander liegenden Ebenen angeordnet sind,
  • c) daß ihre Ränder (64) miteinander verbunden werden, während dabei alle üb­ rigen Abschnitte (54′) noch quer abstehen und zueinander im wesentlichen parallel verlaufen,
  • d) daß die erstgenannten Abschnitte (54) miteinander zuerst verbunden werden, die quer abstehenden (54′) anschließend oder umgekehrt. (Fig. 15)
9. Airbag nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) eine Materialbahn ("Bahn") (2), aus der die Zuschnitte (80, 84, 88) für die Airbags herauszuschneiden sind, gasdurchlässige Zonen ("Zonen") (82, 86, 90) hat, nämlich Zonen, die aus einem stärker gasdurchlässigen Material be­ stehen, als der Rest der Bahn,
  • b) daß der oder die Zonen in der Bahn (2) so angeordnet sind, daß sie beim fer­ tigen Airbag an Stellen außerhalb der dem Insassen zuzukehrenden Fläche ("Aufprallfläche" (18)) liegen und
  • c) daß jede gasdurchlässige Zone die Form eines in Bahnlängs- oder -querrichtung verlaufenden Streifens (90) hat. (Fig. 19)
10. Airbag nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) eine Materialbahn ("Bahn") (2), aus der die Zuschnitte (80, 84, 88) für die Airbags herauszuschneiden sind, gasdurchlässige Zonen ("Zonen") (82, 86, 90) hat, nämlich Zonen, die aus einem stärker gasdurchlässigen Material be­ stehen, als der Rest der Bahn,
  • b) daß der oder die Zonen in der Bahn (2) so angeordnet sind, daß sie beim fer­ tigen Airbag an Stellen außerhalb der dem Insassen zuzukehrenden Fläche ("Aufprallfläche (18)) liegen,
  • c) daß in Längsrichtung der Bahn zwei oder drei zueinander parallele Reihen von miteinander verschachtelten Zuschnittsflächen untergebracht sind und
  • b) daß die Zonen aller Reihen beiderseits von Längsachsen der Bahn spiegel­ bildlich zueinander angeordnet sind. (Fig. 19-22)
11. Airbag nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zonen inner­ halb einer Zuschnittsfläche und zwischen zwei Zuschnittsflächen in Längsrichtung der Bahn gleiche gegenseitige Abstände a haben. (Fig. 19-21)
12. Airbag nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
  • a) daß die Bahn (2) in ihrer Längsrichtung aufeinanderfolgende gleiche Zonen (95, 96) hat, von denen mehr als eine innerhalb einer Zuschnittsfläche (85, 86) derart unterzubringen ist, daß zwischen den Rändern der Zonen und den Rändern der Zuschnittsflächen Sicherheitsabstände verbleiben und
  • b) daß auch bei einem Teilrapport-Vorschub Zonen der vorgesehenen Anzahl und Anordnung unter Einhaltung der Sicherheitsabstände innerhalb einer Zu­ schnittsfläche unterzubringen sind. (Fig. 24, 25)
13. Airbag nach einem der Ansprüche 9 bis 12 dadurch gekennzeichnet,
  • a) daß die Bahn aus einem textilen Gewebe besteht,
  • b) daß ihr Hauptteil eine dichte Bindung, insbesondere eine Leinwandbindung hat und
  • c) daß die Zonen eine lockerere Bindung, insbesondere eine Köper-Bindung ha­ ben.
14. Airbag nach einem der Ansprüche 9 bis 12 dadurch gekennzeichnet,
  • a) daß die Bahn aus Kunststoff-Folie besteht und
  • b) daß zur Bildung der Zonen Löcher ausgestanzt oder eingebrannt sind.
15. Airbag nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoff-Folie verstärkt ist, insbesondere durch Kunststoff-Fäden oder durch Glasfasern.
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