DE4239599C2 - Handbetätigte Verschließvorrichtung für Wagenkästen und Container - Google Patents
Handbetätigte Verschließvorrichtung für Wagenkästen und ContainerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine handbetätigte Verschließvorrichtung
für Wagenkästen und Container, die dazu ausgebildet ist, die
Ladetüren der Wagenkästen und Container in geschlossener
Stellung zu halten. Bei den Wagenkästen kann es sich um Auf
bauten handeln, die allseitig geschlossen oder an einer oder
mehreren Seiten ganz oder teilweise offen sind. Insbesondere
kann es sich auch um oben offene Aufbauten, d. h. um sog.
Pritschen mit hohen oder niedrigen Seitenwänden handeln. Die
Ladetüren können um vertikale oder horizontale Achsen schwenk
bar sein und sich über einen Teil der Länge oder über die ganze
Länge der Wagenkastenseiten erstrecken. Zum Beispiel können die
Ladetüren bei Kipperaufbauten durch herunter- oder herauf
klappbare Seitenwände von kippbaren Pritschen gebildet werden.
Es sind, beispielsweise aus GB-C 997,747, Verschließvorrichtungen bekannt, die in hohle Metall
profile an den Schließkanten herunterklappbarer Seitenwände von
Ladepritschen eingebaut werden und so ausgebildet sind, daß sie
benachbarte Flächen zusammenhalten, so daß die Seitenwände in
geschlossener Stellung gehalten werden können.
Derartige Verschließvorrichtungen werden durch eine U-förmige
Aufnahme gebildet, die einen Riegel aufnimmt, der einen Stell
hebel, einen Positionier-Federstreifen und einen Schieber
umfaßt. Der Stellhebel ist schwenkbar und ist mit einem Ende an
der U-förmigen Aufnahme und dem diese enthaltenden Profilteil
angelenkt. Der Positionier-Federstreifen gibt eine einzelne
Stellung vor, die die geschlossene Stellung der Schließvorrich
tung bestimmt. Der aus Stanzblech gefertigte Schieber ist an
einem Ende über eine Hebelstange mit dem Stellhebel verbunden,
und ist am anderen Ende so ausgebildet, daß er einen längs
angeordneten Zapfen verschieben kann, der als Riegel für die
Verschließvorrichtung dient.
Dieser Typ einer Verschließvorrichtung ist vom Aufbau her
relativ kompliziert, da bei ihm nicht nur die U-förmige
Aufnahme mit Führungslöchern und gekrümmten Teilen benötigt
wird, sondern auch der Schieber mit Löchern und geformten und
gebogenen Teilen ausgebildet ist. Darüber hinaus ist in offener
Stellung der Verschließvorrichtung das Ende des Zapfens oder
des damit verschweißten Riegels sichtbar, was ein unschönes
Aussehen der Verschließvorrichtung bedingt.
Ein weiterer Nachteil liegt darin, daß die Verschließvorrich
tung so aufgebaut ist, daß der Zapfen oder Riegel nur in Längs
richtung arbeiten kann. Damit ist es nur möglich, Teile zu
verbinden, die in Richtung des Schiebers der Verschließvorrich
tung angeordnet sind. Dies beschränkt die Möglichkeiten, mit
denen benachbarte Flächen zusammengehalten werden können. Die
Hersteller von Wagenkästen sind daher gezwungen, die den Riegel
enthaltende U-förmige Aufnahme mit einem zur Schließkante der
Türblätter gerichteten Profil mit Nieten oder durch Ver
schweißen zu verbinden, und dieses mit einem Fenster zu
versehen, durch das der Stellhebel des Riegels zugänglich ist.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Verschließvorrichtungen
liegt schließlich darin, daß die Form des Federstreifens nur
eine einzelne stabile Stellung des Stellhebels vermittelt.
Diese Stellung entspricht der geschlossenen Stellung, so daß
der Stellhebel, falls er beim Öffnen nicht fest ergriffen wird,
aufgrund einer permanente Beaufschlagung durch eine Schrauben
feder in Richtung "geöffnete Stellung" aus der Hand rutschen
und die die Verschließvorrichtung betätigende Person verletzen
kann.
Aus FR-A-25 24 051 ist eine Verschließvorrichtung gemäß
Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt, die jedoch bei
unsachgemäßer Handhabung ebenfalls ein erhebliches
Verletzungsrisiko für den Benutzer in sich birgt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Verschließvorrichtung zu
schaffen, die in den inneren Hohlraum von Profilteilen
eingebaut werden kann, die die Schließkante der Türen oder
Klappwände von Wagenkästen bilden, die einfach aufgebaut und
wenig aufwendig ist und mit der sowohl Elemente verbunden
werden können, die in Richtung des Schiebers der Verschließ
vorrichtung angeordnet sind, als auch in anderen Richtungen
angeordnete, benachbarte Elemente, womit verschiedene
konstruktive Anforderungen erfüllt werden können.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung soll auch so aufgebaut sein,
daß sie eine sichere Betätigung des Stellhebels, der den Riegel
von der geschlossenen in die offene Stellung und zurück bewegt,
erlaubt, ohne die die Verschließvorrichtung betätigende Person
zu gefährden. Falls gewünscht, soll es auch möglich sein, die
Verschließvorrichtung mit Sicherheitseinrichtungen zu versehen,
die dazu ausgebildet sind, ein Öffnen der Verschließvorrichtung
zu verhindern, d. h. die Türen oder Klappen in geschlossener
oder halbgeöffneter Stellung zu halten, wenn Ladung gegen sie
drückt, was zu einem heftigen Öffnen der Türen oder Klappen
führen könnte. Dies würde die Bedienungsperson bei einem acht
losen Betätigen einer Verschließvorrichtung ohne diese Sicher
heitseinrichtung gefährden, indem aufgrund der von der Ladung
vermittelten Kraft die Bedienungsperson beim Öffnen der Ver
schließvorrichtung von den Türflächen und/oder der Ladung
getroffen werden könnte. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
sollte außerdem eine Weiterbildung ermöglichen, bei der die
Kuppelwirkung verstellbar ist, um ein Einstellen der Druckkraft
zwischen den aneinanderliegenden Flächen zu erlauben und so das
Auftreten von Schwingungsgeräuschen zu vermeiden.
Eine Verschließvorrichtung, die diese Anforderungen erfüllt,
wird daher:
- - einfach aufgebaut und wenig aufwendig sein,
- - vielseitig einsetzbar sein und die Anforderung erfüllen, sowohl in Richtung des Schiebers als auch in anderen Richtungen angeordnete Flächen zusammenzuhalten, wodurch die Arbeit der Hersteller von Wagenkästen und Containern für Güter und Waren vereinfacht wird,
- - sicher im Betrieb und ungefährlich bei der Betätigung sein,
- - sogar dann sicher sein, wenn Ladung gegen die Türen drückt und diese aufstoßen würde, wobei in diesem Fall die Verschließvorrichtung nicht von der geschlossenen in die geöffnete Stellung übergehen kann, und
- - mit einer Verstellvorrichtung für die Koppelkraft ausrüstbar sein, so daß die Türen nicht vibrieren können und somit davon abgehalten werden, Lärm zu erzeugen.
Gelöst wird diese Aufgabe
durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1.
Vorzugsweise ist der Riegel so ausgebildet, daß er im Inneren
eines Profilteils an der Schließkante der Türen aufgenommen
werden kann, wobei das Profilteil als Aufnahme und Führung für
die Schiebebewegung des Riegels dient. Mit dem Profilteil ist
einerseits der Stellhebel durch geeignete Mittel und anderer
seits eine Abschlußkappe durch Nieten oder gleichwirkende
Mittel verbunden.
Der Riegel ist permanent von einer zwischen der Abschlußkappe
und dem Kopf des Schiebers angeordneten Druckfeder beauf
schlagt, so daß der Stellhebel in Arbeitsstellung bleibt und
durch Schwingungen nicht verstellt wird, denen er ausgesetzt
sein kann, wenn der Wagenkasten verfahren wird.
Bei der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verschließvorrich
tung, bei der ein Öffnen der Türen verhindert wird, wenn im
Inneren des Wagenkastens oder Containers Ladung gegen die Türen
drückt, ist vorzugsweise die Verwendung einer Achse des Stell
hebels vorgesehen, deren Enden längs zweier Schlitze in dem
hohlen Metallprofilteil verschiebbar sind, das den Riegel
aufnimmt und trägt. Die Achse wird von einem flexiblen Beauf
schlagungsmittel, z. B. in Form einer Zugfeder, in ihrer nor
malen Arbeitsstellung gehalten. Der Riegelzapfen des Riegels
ist vorzugsweise so ausgebildet, daß sein Überstand verstellbar
ist. Eine Kuppeleinheit ist vorgesehen, mit der der Zapfen zu
sammenwirkt und an die er koppelt. Die Kuppeleinheit ist mit
einem Langloch ausgerüstet, in dem der Zapfen gleiten kann. Das
Langloch ist so ausgebildet, daß ein Gleiten des Zapfens ver
hindert wird, wenn die Türflächen von der Ladung im Inneren des
Wagenkastens aufgedrückt werden.
Bei dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verschließvor
richtung kann die geöffnete Stellung (die ein Öffnen der Türen
erlaubt), nur dann erreicht werden, wenn die Ladung eine be
stimmte Druckkraft gegen die Türen nicht überschreitet, oder
wenn die Bedienungsperson von außen mit einer Kraft gegen die
Türen drückt, die wenigstens gleich groß wie die von der Ladung
verursachte, entgegengesetzte Kraft (gegebenenfalls verringert
um die bestimmte Druckkraft) ist.
Im letztgenannten Fall kann die Verschließvorrichtung so
betätigt werden, als wäre die gegen die Tür drückende Ladung
nicht vorhanden, wobei jedoch sichergestellt ist, daß die
Bedienungsperson die Betätigung vorsichtig ausführt und in der
Lage ist, die Öffnungsbewegung der Türen zu beherrschen, so daß
weder sie noch die Ladung gefährdet ist.
Ohne diese Sicherheitseinrichtung wäre die Bedienungsperson
gefährdet, falls sie es versäumt, gegen die Türen zu drücken
oder falls die von ihr ausgeübte Druckkraft nicht die von der
Ladung verursachte erreicht, da sie dann nicht in der Lage
wäre, die Öffnungsbewegung der Türen zu beherrschen.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße
Verschließvorrichtung mit Teilen ausgerüstet, die so ausgebil
det sind, daß ein Öffnen der Türen verhindert wird, wenn diese
durch die Ladung aufgedrückt werden, insbesondere wenn bei
einer durch die Ladung vermittelten großen Kraft die Bedie
nungsperson unaufmerksam ist und nicht versucht, die zu
öffnenden Türen zurückzuhalten, und schließlich, wenn die
Bedienungsperson trotz Drücken gegen die Türen in Richtung
"geschlossene Stellung" nicht in der Lage ist, die Ladung mit
eigener Kraft auszutarieren.
Unter diesen Umständen bewirkt ein Schwenken des Stellhebels
des Riegels in Richtung geöffneter Stellung nicht, daß der
Riegelzapfen die geöffnete Stellung erreicht. Vielmehr bewirkt
es ein Verschieben der Achse des Stellhebels gegen die Kraft
des flexiblen Beaufschlagungsmittels, welches die Achse sonst
in der normalen Arbeitsstellung hält.
Falls die von der Ladung ausgeübte Kraft die von der Bedie
nungsperson ausgeübte übersteigt, bewirkt die Betätigung des
Stellhebels also ein Verschieben der Hebelachse gegen die
Kraftwirkung des flexiblen Beaufschlagungsmittels, wohingegen
der Riegelzapfen in seiner Stellung in dem Langloch oder
Schlitz verbleibt (längs dessen er sonst verschoben würde) und
nicht die Stellung erreicht, die ein Öffnen der Türen erlaubt.
Dadurch wird eine Gefährdung der Bedienungsperson ausge
schlossen.
Zur Schwingungsunterdrückung kann die erfindungsgemäße Ver
schließvorrichtung mit einem Riegelzapfen mit einstellbarem
Überstand und/oder mit einer Feder ausgerüstet sein, die ein
elastisches Variieren des Abstands zwischen dem Riegelzapfen
und dem daran gekoppelten Element erlaubt. Dies wirkt einem
verschleiß der sich berührenden Teile entgegen und hält die
Druckkraft zwischen den Türen konstant. Damit wird ausge
schlossen, daß die berührenden Teile aneinander reiben, was
sonst der Fall wäre. Vibrationen der Türen relativ zueinander
an den Berührstellen werden so vermieden.
Im folgenden wird der Aufbau und die Funktionsweise der
erfindungsgemäßen Verschließvorrichtung anhand einer ausführ
lichen Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen unter
Bezugnahme auf die angefügten Zeichnungen näher erläutert.
Dabei zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines in Vertikalrichtung ge
schnittenen Riegels in geöffneter Stellung, der in
einem röhrenförmigen Profilteil aufgenommen ist; die
gezeigte Ausführungsform umfaßt keine Sicherheits
einrichtung, die ein Öffnen der Türen verhindert,
wenn Ladung vom Inneren des Wagenkastens gegen die
Türen drückt,
Fig. 2 eine Aufsicht der in Fig. 1 dargestellten Ver
schließvorrichtung in Schnittdarstellung,
Fig. 3 eine nicht-maßstäbliche dreidimensionale Darstellung
von in den Fig. 1 und 2 gezeigten Teilen im nicht-
zusammengesetzten Zustand, und zwar eines Schiebers,
eines Quer-Riegelzapfens, einer Schrauben-Druckfeder
und einer Kappe,
Fig. 4 eine Aufsicht der Teile der Fig. 3 in zusammen
gesetztem Zustand, wobei die Feder und die Kappe im
Schnitt dargestellt sind,
Fig. 5 eine Aufsicht wie in Fig. 4, wobei der Schieber mit
einem längs angeordneten Riegelzapfen ausgerüstet ist
und die Kappe eine Öffnung aufweist, durch die der
Riegelzapfen treten kann,
Fig. 6 eine Aufsicht in Schnittdarstellung des Schiebers mit
Quer- und Längs-Riegelzapfen, der Feder und der
Kappe,
Fig. 7 einen vergrößerten Ausschnitt der Verschließ
vorrichtung der Fig. 1, und zwar den Fuß des
Schiebers, ein Hebelgestänge, einen Stellhebel und
einen Federstreifen, der zwei Ruhestellungen für den
Stellhebel definiert,
Fig. 8 eine Ausführungsform der in Fig. 1 gezeigten, in dem
Profilteil aufgenommenen Verschließvorrichtung, die
mit Mitteln ausgerüstet ist, die ein Öffnen der Türen
unter dem Gewicht der Ladung verhindern,
Fig. 9 eine Aufsicht der in dem Metallprofilteil aufge
nommenen Verschließvorrichtung der Fig. 8 und eine
Kuppeleinheit in Schnittdarstellung, wobei der
Schieber einen gitterartigen Aufbau aufweist, der
Riegelzapfen seitlich übersteht und einstellbar ist
und die Kuppeleinheit dazu ausgebildet ist, in einem
weiteren Metallprofilteil aufgenommen zu werden, das
mit Hilfe des Riegelzapfens mit dem erstgenannten
Profilteil gekoppelt werden kann,
Fig. 10 eine Vorderansicht der Kuppeleinheit der Fig. 9,
Fig. 11 eine Vorderansicht einer Ausführungsform der
Kuppeleinheit und einen Querschnitt entlang deren
Mittelebene in Längsrichtung, wobei das Kuppelelement
aus einem Stanzblech besteht und dazu ausgebildet
ist, auf einer Tür befestigt zu werden, die der die
Verschließvorrichtung aufnehmenden Tür gegenüber
liegt, und
Fig. 12 einen Riegelzapfen, den Teil des Schiebers, den der
Riegelzapfen durchquert, eine Feder und ein mit einer
Gewindebohrung versehenes Teil, das eine Einstellung
des Überstands des Riegelzapfens ermöglicht.
Die Zeichnungen und die dazu gehörige Beschreibung sollen nur
dazu dienen, den Erfindungsgegenstand zu veranschaulichen; sie
sollen ihn jedoch in keiner Weise beschränken.
In den Zeichnungen bezeichnet die Bezugsziffer 1 ein Profil
teil, das die Verschließvorrichtung aufnimmt. Bezugsziffer 2
bezeichnet einen Stellhebel, Bezugsziffer 3 eine Achse, mit der
dieser an dem Profilteil befestigt ist, Bezugsziffer 4 eine
Achse, die den Stellhebel 2 mit einem Hebelgestänge verbindet,
das vorzugsweise durch zwei ebene, geformte Bleche 5 und 6
gebildet wird.
Die Bezugsziffer 7 bezeichnet eine Halte- oder Positionier
feder, deren Fuß mit dem Profilteil 1 verbunden ist und deren
oberer Abschnitt 8 Rasten aufweist, um dem Stellhebel 2 dem
geschlossenen oder halbgeschlossenen Zustand entsprechende
stabile Stellungen zu vermitteln, wenn dieser von der ge
öffneten Position in die geschlossene Position und zurück
geschwenkt wird.
Die Bezugsziffer 9 bezeichnet eine Achse, die das Hebelgestänge
5, 6 mit einem Schieber 10 verbindet. Der Schieber 10 ist in den
Fig. 2, 3, 4, 5 und 6 U-förmig und in den Fig. 9 und 12
gitterartig ausgebildet. Der Schieber 10 weist in der Nähe
seines Kopfes 20 eine Querbohrung 11 auf, die zur Aufnahme
eines Quer-Riegelzapfens 12 bestimmt ist. Der Riegelzapfen 12
weist vorzugsweise einen Kopf 13 auf, ragt seitlich (gegebenen
falls mit dem Kopf 13) vom Schieber 10 durch eine Öffnung in
der Wand des Profilteils 1 und ist geeignet, benachbarte Teile,
die nicht in der Schieberichtung des Schiebers 10 liegen, durch
eine Längsverschiebung des Schiebers 10 zu koppeln.
Der Riegelzapfen 12 kann in bestimmten Fällen von beiden Seiten
des Schiebers 10 vorstehen, um an beiden Seiten des den Riegel
aufnehmenden Profilteils 1 Verbindungen herzustellen bzw. zu
lösen. Bei dem in den Fig. 9 und 12 dargestellten
Riegelzapfen 12 ist der Überstand einstellbar.
Bei den in den Fig. 1 bis 6 dargestellten Ausführungsformen
weist der Schieber 10 eine Bohrung 15 mit einem in Längs
richtung vom Kopf 20 des Schiebers 10 vorstehenden Rand auf,
die dazu vorgesehen ist, den Fuß eines Längs-Riegelzapfens 16
aufzunehmen, der parallel zur Schieberichtung des Schiebers 10
angeordnet ist.
Der vom Kopf 20 vorstehende Rand der Bohrung 15 ist mit der
Bezugsziffer 17 bezeichnet. Er ist dazu ausgebildet, die
Befestigung des Riegelzapfens 16 zu erleichtern, wenn dieser
vorhanden ist, und zusammen mit einem entsprechenden Teil an
einer Abschlußkappe 21 als Mittel zum Führen und Fixieren einer
Druckfeder 22 zu dienen, die den Riegel permanent kraft
beaufschlagt. Die Kappe 21 ist am Profilteil 1 befestigt. Die
Kappe 21 und die Achse 3 bilden bei den in den Fig. 1, 2 und
7 dargestellten Ausführungsformen die Befestigungs- bzw.
Abstützpunkte des Riegels.
Die Kappe 21 ist mit Mitteln zum Verankern am Profilteil 1
ausgerüstet. Die Mittel bestehen aus Nietlöchern 23 und Nieten
zum festen Verbinden mit dem Profilteil 1 oder, wie in Fig. 8
dargestellt, aus Zähnen 32, die durch Einschneiden und Biegen
von Teilen des Profilteils 1 hergestellt werden und in ent
sprechende Kerben in der Kappe 21 eingeführt werden, um so ein
Lösen der Kappe 21 vom Profilteil 1 zu verhindern.
An der Innenseite der Kappe 21 sind Mittel vorgesehen, die als
Führung für das Vorderende der Feder 22 dienen. Die Mittel
bestehen aus einer geeigneten, das Vorderende aufnehmenden
Ausnehmung 24, einer Nase oder einem anderen gleichwirkenden
Führungsmittel.
Falls der Längs-Riegelzapfen 16 vorhanden ist, weist die Kappe
21 eine axiale Bohrung 25 auf, die ein Durchtreten des Längs
riegelzapfens 16 erlaubt und diesen fixiert.
Bei den in den Fig. 8 bis 12 dargestellten Ausführungsformen
bezeichnet die Bezugsziffer 40 eine Feder, die an einem Ende
mit einem Stift 41 an dem Profilteil 1 befestigt ist und am
anderen Ende mit der Achse 3 verbunden ist. Die Achse 3 wird
durch die Feder 40 in der normalen Arbeitsstellung gehalten.
Die Bezugziffer 42 bezeichnet Schlitze im Profilteil 1. Die
Enden der Achse 3 verschieben sich in den Schlitzen 42, wenn
der Stellhebel wegen einer Belastung der Türen, z. B. durch die
Ladung, nicht in die geöffnete Stellung überführt werden kann.
Der Schieber 10 ist parallelepidförmig und weist Hohlräume
zur Gewichtsverminderung auf. Die Bezugsziffer 11 bezeichnet
die Querbohrung, die bei einer Ausführungsform dazu ausgebildet
ist, mit einem Gewindeschaft 12 des Riegelzapfens verbunden zu
werden, der einen Kuppelkopf 13 aufweist. Der Riegelzapfen
weist einen einstellbaren Überstand von einer Seite des
Schiebers 10 durch eine geeignete Öffnung im Profilteil 1 auf
und kann durch eine Verschiebung des Schiebers 10 in
Längsrichtung mit einer Kuppeleinheit 30 in Form eines
geformten Lochbeschlags oder eines anderen geeigneten
gegenüberliegend befestigten Teils gekoppelt werden.
Die Bohrung 11 weist bei dieser Ausführungsform eine Gewinde
fläche auf. Der Schieber 10 und der Riegelzapfen und/oder die
beiden zu verbindenden Gewindeabschnitte sind aus derartigen
Materialien gefertigt, daß der ein- und ausschraubbare Zapfen
12 auch nach wiederholter Verstellung in der Bohrung 11 fixiert
ist. Dafür können zum Beispiel Stahl und Nylon oder andere be
kannte Materialpaarungen verwendet werden. Es ist auch möglich,
die Gewindeabschnitte aus einem zähen Material zu fertigen, das
mit anderen bekannten Materialien gekoppelt werden kann.
Bei einer anderen Ausführungsform ist die Längsbohrung 11 dazu
vorgesehen, den Schaft eines Riegelzapfens 48 (Fig. 12)
aufzunehmen, der dank einer Feder elastisch verschiebbar ist.
Bei dieser Ausführungsform weist der Schieber 10 einen
geformten Kopf und, im Beispiel der Fig. 9, eine Nase 31 auf.
Die Nase 31 dient als Führung der Druckfeder 22, die den Riegel
permanent kraftbeaufschlagt und zwischen dem Kopf des Schiebers
10 und der Ausnehmung 24 an der Innenseite der Abschlußkappe 21
angeordnet ist.
Die in den Fig. 9 und 10 dargestellte Kuppeleinheit 30 weist
eine Eintrittsöffnung 35 auf, die bei geöffnetem Riegel ein
Öffnen der Türfläche, an der die Kuppeleinheit 30 befestigt
ist, erlaubt, indem sich die Kuppeleinheit 30 selbsttätig von
dem von der benachbarten Fläche abstehenden Riegelzapfen 12, 13
löst.
Die Eintrittsöffnung 35 geht in ein Langloch 36 über, entlang
dem sich der Schaft 12 des Riegelzapfens bewegen kann, um die
geschlossene Position zu erreichen. Im Langloch 36 ist eine
Sicherheitsraste in Form einer Erweiterung 37 ausgebildet, in
die der Schaft 12 einrückt, wenn er beim Öffnen aus der
geschlossenen Position gezogen wird und dabei Ladung gegen die
Türflächen drückt, an denen die Kuppeleinheit 30 befestigt ist.
Bei der in den Fig. 9 und 10 dargestellten Ausführungsform
ist die Kuppeleinheit 30 außerdem mit einer Ausnehmung 38 aus
gerüstet, die eine Feder 39 aufnimmt, wodurch die Kuppeleinheit
30 auf Abstand vom Kopf 13 des Riegelzapfens bzw. von dem den
Riegel aufnehmenden Profilteil 1 gehalten wird. Auf diese Weise
wirkt das Kuppelelement 30 als elastisches Element, das dazu
ausgebildet ist, die angrenzenden Flächen mit gleichbleibender
Kraft zu koppeln und ein Auftreten von Vibrationen zwischen
ihnen zu verhindern, und zwar auch dann, wenn die sich be
rührenden Teile durch den Gebrauch abgenutzt sind.
Bei der in Fig. 11 dargestellten Ausführungsform ist die
Kuppeleinheit 30 gabelförmig ausgebildet. Sie weist das
Langloch 36, die erweiterten Abschnitte 37 sowie Befestigungs
bohrungen 45 auf. Sie hat die Form eines Kastens und weist
tiefliegende Abschnitte 46 und 49 auf, die dazu vorgesehen
sind, das Langloch 36 oberhalb der Fläche zu halten, an der die
Kuppeleinheit unter Verwendung der Befestigungsbohrungen 45
befestigt wird, um dem Kopf des Riegelzapfens ein Unter
schneiden des Langlochs 36 zu erlauben.
Das Langloch 36 wird im allgemeinen auf eine nicht ebene Fläche
aufgesetzt, wobei nächstliegend zur geschlossenen Stellung ein
geneigter Absatz angeordnet ist, so daß der Kopf 13 des
Riegelzapfens in dieser Stellung eine maximale Zugkraft erfährt
und die gekuppelten Flächen zusammengezogen werden.
Der Riegel und das normalerweise aus stranggepreßtem Aluminium
gefertigte Profilteil 1 werden zusammengebaut, indem man zu
nächst den Federstreifen 7 an der entsprechenden Stelle be
festigt und dann den Stellhebel 2 mit der Achse 3 wie in den
Fig. 1, 2 und 7 gezeigt, am Profilteil 1 montiert. Die Achse
3 weist vorzugsweise geformte Enden auf, die sie fixieren und
ein Drehen der Achse 3 im Profilteil 1 verhindern. Andernfalls
würden sich die Kontaktstellen mit der Zeit abnutzen, so daß
die Funktionstüchtigkeit des Stellhebels 2 beeinträchtigt
würde.
Bei der in den Fig. 8 und 9 dargestellten Ausführungsform
werden die Enden der Achse 3 in die schlitzförmigen Löcher 42
eingesetzt. Die Mitte der Achse 3 wird mit einem Ende der Feder
40 verbunden, die an ihrem anderen Ende mit Hilfe des Stifts 41
an dem feststehenden Profilteil 1 befestigt wird. Dann werden
der Riegelzapfen und die Feder 22 eingesetzt. Schließlich wird
die Kappe 21 aufgesetzt.
Die Feder 40 wird so gewählt, daß sie die Achse 3 bei einer
Schwenkung des Stellhebels 2 in den Schlitzen 42 dann festhält,
wenn kein Gewicht gegen die Türflügel des Wagenkastens drückt
oder wenn die Kraft, die die Türen zu öffnen sucht, kleiner als
ein vorbestimmter Wert ist.
Die Feder 40 wird jedoch auch so gewählt, daß sie sich längt
und eine Verschiebung der Achse 3 erlaubt, wenn die zum
Verschwenken des Hebels 2 in die geöffnete Position benötigte
Kraft gleich wie oder größer als der vorbestimmte Wert ist, was
auf das Vorliegen einer von der Ladung verursachten Kraft
wirkung auf die Türen hindeutet. Das Vorliegen einer solchen
Kraftwirkung würde eine Gefahrenquelle darstellen, falls die
Verschließvorrichtung auf übliche Weise geöffnet würde.
Die beiden Schlitze 42 in dem feststehenden Profilteil 1 sind
so dimensioniert, daß die Achse 3 beim Verschwenken des
Stellhebels 2 bei blockiertem Schieber 10 wenigstens von der
Stellung, in der der Schaft 12 in den erweiterten Abschnitten
37 der Kuppeleinheit 30 liegt, in die geöffnete Stellung
verschoben werden kann.
Falls Ladung gegen die Türen des Wagenkastens drückt, d. h.
falls sich die Türen nicht öffnen sollten, so findet beim
Öffnen der in den Fig. 8 und 9 dargestellten
Verschließvorrichtung folgendes statt: Zunächst wird die Ver
schließvorrichtung betätigt, um den Riegelzapfen von der ge
schlossenen Stellung bis zur Erweiterung 37 zu verschieben, in
die der Riegelzapfen unter der Schubwirkung der Ladung ein
rückt. Dadurch öffnen sich die Klappwände oder Türen
geringfügig.
Um die Verschließvorrichtung durch ein weiteres Verschwenken in
die geöffnete Stelling bringen zu können, muß der Riegelzapfen
zunächst in die Mittellinie des Langlochs 36 und damit die
Türen in die geschlossene Stellung zurückgesetzt werden. Dazu
ist eine Kraft nötig, die größer als die entgegengesetzte Ge
wichtskraft der Ladung ist. Der Riegelzapfen muß dann weiter in
die geöffnete Stellung verschoben werden, die bei der in den
Fig. 9 und 10 dargestellten Kuppeleinheit der Eintritts
öffnung 35 und bei der in Fig. 11 dargestellten dem äußeren
Teil des Langlochs 36 entspricht.
Wenn jedoch die Ladung gegen die Türen des Wagenkastens drückt,
so führt eine Betätigung des Stellhebels 2 in die geöffnete
Stellung nicht zu einer Verschiebung des Riegelzapfens im
Langloch 36, sondern zu einer Verschiebung der Achse 3 längs
der Schlitze 42, was ein Öffnen der Verschließvorrichtung
verhindert.
Bei den in den Fig. 1 und 8 dargestellten Ausführungsformen
ist die Achse 3 in normaler Arbeitsstellung so angeordnet, daß
die Achse 4 oder ihr mittiger Teil beim Verschwenken des
Stellhebels 2 mit dem geformten Abschnitt 8 des Federstreifens
7 so zusammenwirkt, daß sich dieser verbiegt und zwei oder
mehrere Stellungen bildet, in denen der Stellhebel 2 von dem
Federstreifen 7 trotz der Beaufschlagung durch die Feder 22
fixiert ist.
Die Bedienungsperson kann den vom Profilteil 1 aufgenommenen
Stellhebel 2 ergreifen und durch Zug aus der ersten stabilen
Stellung schwenken. Beim Erreichen der zweiten stabilen
Stellung, bei der der Stellhebel 2 mit dem Ende aus dem
Profilteil 1 ragt, kann sie den Stellhebel 2 loslassen, ihn
dann besser ergreifen und kontrolliert in die geöffnete
Stellung verschwenken.
Die zweite stabile Stellung erlaubt somit den Stellhebel 2
vorübergehend loszulassen und ihn dann besser zu ergreifen,
ohne daß dabei die Gefahr besteht, daß der Stellhebel 2
schlagartig von der Feder 22 in die geöffnete Position gedrückt
wird und dabei gegebenenfalls die Bedienungsperson trifft.
Der Schieber 10 wird beim Betätigen der Verschließvorrichtung
innerhalb des ihn aufnehmenden Profilteils 1 verschoben. Das
Profilteil 1 ist röhrenförmig aufgebaut und weist in einem
Teilbereich ein Fenster auf, in dem der Stellhebel und das
Hebelgestänge arbeiten. Das Hebelgestänge ist am kostengün
stigsten aus zwei ebenen, geformten Blechen 5 und 6 gefertigt.
Der Schieber 10 wird bei einer Ausführungsform ebenfalls durch
Ausstanzen eines ebenen Streifens gefertigt, der dann durch
Biegen in eine U-Form gebracht wird. Die bei einer Ausführungs
form am Kopf 20 des Schiebers 10 vorgesehene Bohrung 15 mit
vorstehendem Rand bietet mehrere Vorteile. Zum einen kann der
Querbolzen 12, falls er nicht verstellbar ausgeführt ist, durch
die Bohrung 15 unsichtbar mit dem Kopf 20 des Schiebers 10
verschweißt werden. Falls der Längszapfen 16 verwendet wird,
kann die Bohrung 15 dazu dienen, den Fuß des Zapfens 16
aufzunehmen. Der Zapfen 16 würde in diesem Fall durch Ver
schweißen fixiert werden. Schließlich stellt der Rand 17 ein
Mittel zum Positionieren und Führen des Fußes der Druckfeder 22
dar. Falls nur ein nicht-verstellbar ausgebildeter Querzapfen
12 verwendet wird, kann die Bohrung 15 überflüssig sein. An
ihrer Stelle kann dann ein anderes Teil verwendet werden, um
die Feder 22 am Kopf 20 zu befestigen und bei Betätigung des
Schiebers 10 zu führen.
Die Ausführungsformen mit verstellbarem Riegelzapfen 12
umfassen zwei Möglichkeiten einer Befestigung des Riegelzapfens
12 am Schieber 10. Bei einer Ausführungsform ist der Kopf 13
des Riegelzapfens 12 geformt und/oder geschlitzt, so daß er
ein- und ausgeschraubt werden kann, um ein Einstellen des
Überstands vom Schieber 10 zu erlauben.
Bei der anderen Ausführungsform erstreckt sich der Riegelzapfen
48 durch die Bohrung 11 im Schieber 10. Er ist an dem dem Kopf
13 gegenüberliegenden Ende mit einer die Ruhestellung definie
renden Mutter 51 oder einem gleichwirkenden Verstellmittel ver
bunden und ist mit einer Feder 50 ausgerüstet, die ein elas
tisch nachgiebiges Variieren des Überstands des Zapfens 48
erlaubt.
Die erfindungsgemäße Verschließvorrichtung kann schließlich
eine oder mehrere Federn 39 umfassen, die der Schließeinheit 30
oder dem Riegelzapfen 12, 13 oder 48 zugeordnet sind und dazu
dienen, in der gekoppelten Stellung zwei Teile mit
gleichförmiger Druckkraft miteinander zu koppeln und
geräuscherzeugende Vibrationen der Teile relativ zueinander zu
verhindern.
Bei den Ausführungsformen der Fig. 8 und 12 wird die
Verschiebung des Riegelzapfens 12, 13, 48 blockiert, wenn Ladung
gegen die Türen drückt. Dadurch wird verhindert, daß sich die
Türen aufgrund einer unachtsamen Betätigung der Verschließ
vorrichtung durch die Bedienungsperson öffnen können. Das
Blockieren wird mit Hilfe der Kuppeleinheit 30 und Mitteln
und/oder geformten Teilen, die die normale Verschiebung des
Riegelzapfens verhindern, erzielt, wobei die Kuppeleinheit 30
seitlich der mit der Tür zu verschließenden Fläche befestigt
ist und die Tür mit den Teilen 2, 5, 6 und 10 ausgerüstet ist.
Bei dem in den Zeichnungen wiedergegebenen Ausführungsformen
wird das Blockieren erzielt, indem das Langloch 36 eine
besondere Form aufweist: Mindestens eine Seite des Langlochs 36
erweitert sich in die Erweiterung 37, die so ausgebildet ist,
daß sie den Schaft des Riegelzapfens aufnimmt, wenn Ladung
gegen die Türen drückt.
Um in diesem Fall die Verschließvorrichtung öffnen zu können,
muß die Bedienungsperson in oder auf den Wagenkasten gelangen
und die Ladung verschieben, um das gegen die Türen drückende
Gewicht zu entfernen oder wenigstens zu erleichtern, oder sie
muß von außen gegen die Tür drücken, um das Gewicht der Ladung
zu kompensieren.
Die erfindungsgemäße Verschließvorrichtung kann gleichermaßen
für Wagenkästen mit einer oder mehreren Einzel- oder
Doppeltüren oder Klappwänden verwendet werden, wobei
Doppeltüren durch die Verschließvorrichtung miteinander
gekoppelt werden. Die erfindungsgemäße Verschießvorrichtung
kann auch im Fall aus den Türen vorstehender fester
Beschlagnägel verwendet werden, mit denen die Türen
zusammengehalten werden.
Die erfindungsgemäße Verschließvorrichtung ist einfach
aufgebaut und wenig aufwendig. Sie kann auf verschiedene Weisen
eingesetzt werden, und zwar mit einem einzelnen Querzapfen 12,
einem einzelnen Längszapfen 16 oder gleichzeitig mit beiden
Zapfen 12 und 16. Dies erlaubt den Herstellern von Wagenkästen
oder Containern verschließbare Türen auf verschiedenste Weisen
anzuordnen.
Claims (19)
1. Handbetätigte Verschließvorrichtung für Wagenkästen und
Container, mit der Ladetüren in geschlossener Stellung
gehalten werden, umfassend
- - einen in einem Profilteil (1) aufgenommenen Riegel mit einem Stellhebel (2), einem Hebelgestänge (5, 6) und einem Schieber (10),
- - eine Druckfeder (22), die zwischen einer Stirnseite des Profilteils (1) und einem Kopf des Schiebers (10) angeordnet ist,
- - Mittel, die ein Ende des Stellhebels (2) mit dem Profilteil (1) verbinden und
- - einen an dem Schieber (10) angeordneten Querzapfen (12, 48) und/oder einen an dem Schieber (10) angeord neten Längszapfen (16) zum lösbaren Verbinden von Bauteilen, die mit einer der Verschließvorrichtung benachbarten Kuppeleinheit (30) ausgerüstet sind und/oder in Richtung des Schiebers (10) angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, daß außerdem
eine Kappe (21) zum Verschließen der Stirnseite des
Profilteils (1) und eine Positionierfeder (7) mit mehreren
mit dem Stellhebel (2) zusammenwirkenden Rasten vorgesehen
sind.
2. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach Anspruch 1, wobei
das Profilteil (1) als Führung für den beweglichen Riegel
ausgebildet ist, und der Riegel mit dem Profilteil an einem
Ende mit Mitteln, die am Stellhebel (2) in der Nähe dessen
Fußes befestigt sind, und am anderen Ende über die Kappe (21)
verbunden ist, wobei die Verbindung der Kappe (21) mit dem
Profilteil (1) durch Nieten, Pratzen (32) oder durch
gleichwirkende Mittel realisiert wird, wobei im Falle von
Pratzen (32) diese durch Einschneiden und Biegen von Teilen des
Profilteils (1) hergestellt werden und in entsprechende Kerben
in der Kappe (21) eingesetzt werden.
3. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach Anspruch 1 oder
2, wobei die Mittel, die ein Ende des Stellhebels (2) mit dem
Profilteil (1) verbinden, eine Achse (3) umfassen, die ein
Schwenken des Stellhebels (2) erlaubt.
4. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach Anspruch 3, wobei
die Enden der Achse (3) in zwei schlitzartigen Löchern (42) im
Profilteil (1) verschiebbar sind, wobei der Stellhebel (2) von
einer Feder (40) in normaler Arbeitsstellung gehalten wird,
deren eines Ende an der Achse (3) und deren anderes Ende am
Profilteil (1) befestigt ist.
5. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach Anspruch 4, wobei
die Feder (40) so beschaffen ist, daß sie den Stellhebel (2)
auch beim Verschwenken in Arbeitsstellung hält, wenn kein
Gewicht gegen die Türen des Wagenkastens oder Containers
drückt oder wenn die Kraft, die die Türen zu öffnen sucht,
kleiner als ein vorbestimmter Wert ist.
6. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach Anspruch 4 oder
5, wobei die schlitzartigen Löcher (42) im Profilteil (1) so
bemessen sind, daß ein Verschieben der Achse (3) ermöglicht
ist, wenn der Schieber (10) festgeklemmt ist und der Stellhebel
(2) geschwenkt wird.
7. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 6, wobei der Riegel permanent von der
Druckfeder (22) beaufschlagt wird, die Positionierfeder (7) am
Profilteil (1) befestigt ist und einen geformten Abschnitt (8)
aufweist, der wenigstens zwei stabile Stellungen des
Stellhebels (2) definiert, die einer geschlossenen und einer
halbgeschlossenen Stellung entsprechen.
8. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 7, wobei der Schieber (10) U-förmig ist, an
seinem Fuß von dem Stellhebel (2) betätigt wird und nahe seines
Kopfes (20) eine Querbohrung (11) aufweist, die dazu
ausgebildet ist, den Querzapfen (12, 48) aufzunehmen, der von
einer oder beiden Seiten des Schiebers (10) vorsteht, um eine
Verbindung mit benachbarten Teilen herstellen zu können.
9. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 8, wobei der Schieber (10) an seinem Kopf (20)
eine Längsbohrung (15) mit einem vorstehenden Rand aufweist, um
den Fuß des parallel zur Schieberichtung des Schiebers (10)
angeordneten Längszapfens (16) aufzunehmen.
10. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 9, wobei der Schieber (10) an seinem Kopf (20)
mit Mitteln ausgerüstet ist, die mit korrespondierenden Mitteln
an der Kappe (12) zusammenwirken, um die Druckfeder (22) an
ihrem Platz zu halten.
11. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach
Anspruch 9, wobei der Schieber (10) mit einer Querbohrung (11)
nahe seines Kopfes (20) und einer Längsbohrung (15) an seinem
Kopf (20) ausgerüstet ist, um eine Befestigung des Querzapfens
(12, 48) und/oder des Längszapfens (16) zu erlauben, wobei im
Fall der Verwendung beider Zapfen (12, 16, 48) eine simultan
wirkende Doppelverriegelung realisiert wird.
12. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 11, wobei der Überstand des Querzapfens (12, 48)
verstellbar ist, und die Einheit (30), mit der der Querzapfen
(12, 48) koppelt, ein Loch (36) aufweist, das so ausgebildet
ist, daß ein Verschieben des Querzapfens (12, 48) in dem Loch
(36) verhindert wird, wenn die Türen belastet sind.
13. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 12, wobei der mit dem Schieber (10) verbundene
und von diesem vorstehende Querzapfen (12) ein- und
ausschraubbar ist und einen geformten und/oder geschlitzten
Kopf (13) aufweist, der eine Drehung des Zapfens (12) und damit
eine Einstellung der Überstands erlaubt, wodurch eine konstante
Druckkraft zwischen den gekoppelten Teilen eingerichtet wird.
14. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 13, wobei sich der Querzapfen (48) durch die
Bohrung (11) im Schieber (10) erstreckt und an einem Ende mit
einer verstellbaren Mutter (51) verbunden ist, die eine
Ruhestellung des Zapfens (49) definiert, und wobei eine Feder
(50) vorgesehen ist, so daß ein elastisch nachgiebiges
Variieren des Überstands des Zapfens (48) ermöglicht ist.
15. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach Anspruch 12,
wobei das Loch (36) der Kuppeleinheit (30) wenigstens an einer
Seite eine Erweiterung (37) aufweist, die dazu vorgesehen ist,
den Querzapfen (12, 48) aufzunehmen, wenn die Türen belastet
sind.
16. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 15, wobei die Kuppeleinheit (30) und/oder der
Querzapfen (12, 48) mit einer Feder ausgerüstet ist, die die
Kuppeleinheit (30) und den Querzapfen (12, 48) voneinander
abstößt, um die gekoppelten Flächen auf Reibung zu halten.
17. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 16, wobei das Hebelgestänge durch zwei ebene
Bleche (5, 6) mit geeignet geformten Abschnitten gebildet wird.
18. Handbetätigte Verschließvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 17, wobei die Kappe (21) seitliche Löcher oder
Kerben (23) zur Verankerung mit dem Profilteil (1), innen
angeordnete Mittel zum Fixieren der Druckfeder (22) und, falls
ein Längszapfen (12, 48) vorgesehen ist, das Loch (25) aufweist.
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