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DE4217125C1 - Transportvorrichtung für ein Speichergleis - Google Patents

Transportvorrichtung für ein Speichergleis

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DE4217125C1
DE4217125C1 DE19924217125 DE4217125A DE4217125C1 DE 4217125 C1 DE4217125 C1 DE 4217125C1 DE 19924217125 DE19924217125 DE 19924217125 DE 4217125 A DE4217125 A DE 4217125A DE 4217125 C1 DE4217125 C1 DE 4217125C1
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Kurt Mueller
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Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH and Co KG
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Hans Lingl Anlagenbau und Verfahrenstechnik GmbH and Co KG
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  • Furnace Charging Or Discharging (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung für ein Speichergleis nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Speichergleise sind beispielsweise in Verbindung mit Tunnelöfen in der keramischen Industrie im Einsatz. Sie dienen als Nacht- oder Wochenend- Speicher für schienengebundene Ofenwagen. Die Ofenwagen werden mit einer Umsetzbühne zum Speichergleis verfahren, dort eingeschoben, auf dem Speichergleis gesammelt und auf der gleichen Seite wieder entfernt und in den Tunnelofen umgesetzt.
Aus der Praxis ist es bekannt, die Ofenwagen durch einen im Speichergleis verfahrbar angeordneten, mittels einer Antriebseinrichtung in Ausschubrich­ tung angetriebenen Schubwagen zu entfernen. Die Antriebseinrichtung besteht aus einer am Einschubende des Speichergleises installierten Seilwinde, die mit einem Schalter am Einschubende des Speichergleises aktiviert wird, wenn die Umsetzbühne einen Ofenwagen übernimmt und der Schalter freigegeben ist so lange, bis er durch den nächsten Ofenwagen wieder gedrückt wird.
Ofenwagen in der keramischen Industrie können heute bis 100 t pro Stück wiegen, so daß die bekannte Transportvorrichtung entsprechend große Seilwinden erfordert, deren Unterbringung im Speichergleis insbesondere bei beidseitig genutztem Speichergleis mit zwei Schubwagen nahezu unmöglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Transportvorrichtung der eingangs genannten Art mit geringerem Platzbedarf zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Der Platzbedarf des Hydraulikzylinders und der Transportstange ist äußerst gering und unabhängig von dem Gewicht der aus dem Speichergleis auszuschiebenden Ofenwagen. Die Transportstange kann im Speichergleis unterhalb der Ofenwagen und der Schubwagen angeordnet sein und befindet sich somit im ansonsten ungenutzten Raum. Auf diese Weise beansprucht die Transportstange ebenso wie der Hydraulikzylinder auch bei großen Längen des Speichergleises keinen nutzbaren Raum. Der Transport des Schubwagens erfolgt durch die Hin- und Herbewegung der Transportstange, wobei die an ihr befestigten Schubklinken in Art einer Ratsche in Transporteingriff mit dem Schubwagen gelangen. Unabhängig von der Länge des Speichergleises wird mit stets gleichem Hub des Hydraulikzylinders und damit der Transportstange das Ausschieben der Ofenwagen aus dem Speichergleis bewerkstelligt.
Zwar ist aus der DE-OS 21 32 391 eine Antriebseinrichtung für einen Schubwagen zum Ausschieben von Ofenwagen aus einem Speichergleis mit Schubklinken und einem Hydraulikzylinder bekannt, jedoch stellen diese Bauelemente nur ein Hilfsaggregat dar, das einem Fahrantrieb für reibschlüs­ sig auf den Speichergleisen laufenden Triebrädern des Schubwagens zugeordnet ist und nur dann eingesetzt wird, wenn das Gewicht der auszuschiebenden Wagenzüge eine Schubkraft erfordert, die mangels Reibschluß von den Triebrädern nicht mehr übertragen werden kann. Der Hydraulikzylinder ist am Schubwagen und die Schubklinken sind am Fußboden angebracht. Der Fahrantrieb und der Hydraulikzylinder werden über ein Kabel mit Energie versorgt, das auf einer Kabeltrommel am Einschubende des Speichergleises aufgewickelt ist. Diese bekannte Antriebseinrichtung unterscheidet sich in ihrer technischen Ausführung und in ihrem beträchtlichen Platzbedarf erheblich von der erfindungsgemäßen Lösung.
Auch aus der GB-PS 11 59 862 ist eine Antriebseinrichtung mit einem Hubzylinder und einer einzigen Schubklinke bekannt, die an einem durch den Hubzylinder verschiebbaren Schubwagen zum Verschieben eines Schubbalkens einer Koksofen-Ausstoßvorrichtung kippbar angebracht und durch einen Hilfszylinder mit je einem von mehreren Vorsprüngen am Schubbalken in Eingriff bringbar ist. Diese bekannte Antriebseinrichtung ist gattungsfremd und legt die erfindungsgemäße Lösung nicht nahe. Gleiches gilt auch für die aus der DE-AS 19 63 141, DE-PS 21 26 982 und DE-OS 32 04 890 bekannte Antriebseinrichtung, die als pneumatischer oder hydraulischer Arbeitszylin­ der zum Verschieben eines Schlittens einer Beschickungs- und/oder Entnahme­ vorrichtung für Wärmeöfen zum Erwärmen von Werkstücken etc. ausgebildet ist.
Die Schubklinken sind vorzugsweise mittels je einer Schwenkachse an der Transportstange verschwenkbar gelagert. Sie können durch Federkraft in Richtung Betriebsstellung beaufschlagt sein. Es ist jedoch auch möglich, jede Schubklinke als zweiarmigen Hebel auszubilden, dessen dem Einschubende des Speichergleises abgewandter Hebelarm schwerer als der andere Hebelarm ist. Auf diese Weide werden die Schubklinken durch Gewichtskraft in Richtung ihrer Betriebsstellung beaufschlagt. Eine in dieser Hinsicht günstige Maßnahme besteht darin, die Schubklinke im Schnitt quer zu ihrer Bewegungs­ ebene im wesentlichen trapezförmig auszubilden und ihre kürzere Parallel­ fläche als Schubfläche für den Transporteingriff mit einer Eingriffsfläche am Schubwagen vorzusehen.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist jede Schubklinke im Schnitt entlang ihrer Bewegungsebene die Form eines im wesentlichen rechtwinkligen Dreiecks auf und ist so angeordnet, daß ein vom rechten Winkel entfernter Teilbereich einer der Kathetenflächen die Schubfläche beinhaltet.
Zweckmäßigerweise ist wenigstens ein Schubblock am Schubwagen, an dessen Unterseite vorstehend, angebracht, dessen dem Einschubende des Speicherglei­ ses abgewandte, im wesentlichen vertikale Fläche die Eingriffsfläche darstellt.
Um die Verschiebung der Transportstange in Einschubrichtung zu ermöglichen, kann die Hypotenusenfläche jeder Schubklinke für den Gleiteingriff mit der im wesentlichen horizontal verlaufenden, dem Speichergleis zugewandten Fläche des Schubblocks vorgesehen sein, um auf diese Weise in Richtung Außerbetriebsstellung bis in eine Ausweichstellung verschwenkt zu werden.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind die Schubklinken während der Bewegung des Schubwagens in Einschubrichtung durch je einen ortsfest am Speichergleis angebrachten Niederhalter in der Außerbetriebsstellung gehal­ ten, in der ihre Schubflächen unterhalb der Ebene der horizontal verlaufen­ den, dem Speichergleis zugewandten Fläche des Schubblocks angeordnet sind. Vorzugsweise sind die Schubklinken bei gleisinnerer Endstellung der Transportstange in der Außerbetriebsstellung gehalten.
Um sicherzustellen, daß der Schubwagen unabhängig von seiner Stellung innerhalb des Speichergleises in Ausschubrichtung verschoben werden kann, sind zweckmäßigerweise wenigstens zwei Eingriffsflächen mit gegenseitigem Abstand am Schubwagen angebracht, wobei es vorteilhaft ist, den Hub des Hydraulikzylinders und den Abstand zwischen benachbarten Schubklinken und vorzugsweise auch zwischen den Eingriffsflächen der Schubblöcke unterschied­ lich zu halten.
Nachstehend ist die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Speichergleis in schematischer Darstellung mit einer Transportvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 einen Längsschnitt entlang der Linie II-II in-Fig. 1,
Fig. 3 einen Längsschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 bis 8 Draufsichten auf das Speichergleis nach Fig. 1 in jeweils schematischer Darstellung mit einer vereinfachten Ausführung der Transporteinrichtung gemäß Fig. 1 in verschiedenen Funktionsstellun­ gen,
Fig. 9 den in Fig. 1 mit "A" bezeichneten Ausschnitt in vergrößerter Darstellung mit einer Schubklinke der erfindungsgemäßen Transportvor­ richtung in einer Funktionsstellung,
Fig. 10 einen Schnitt entlang der Linie X-X in Fig. 9,
Fig. 11 eine Darstellung nach Fig. 9 mit der Schubklinke in einer anderen Funktionsstellung, und
Fig. 12 einen Schnitt entlang der Linie XII-XII in Fig. 11.
Fig. 1 zeigt ein in Verbindung mit Tunnelöfen in der keramischen Industrie verwendetes Speichergleis 1, auf dem eine Anzahl von Ofenwagen 2 bzw. 2′ zur Aufnahme von gebrannter und ungebrannter Ware auf Rädern 3 verfahrbar angeordnet ist. An jedem Ende des Speichergleises 1 ist eine sogen. Umsetzbühne 4 bzw. 4′ installiert, die dazu dient, die Ofenwagen 2 bzw. 2′ in Einschubrichtung ER bzw. ER′ in das Speichergleis 1 einzuschieben und die bei Bedarf mittels einer Transportvorrichtung in entgegengesetzter, d. h. Ausschubrichtung AR bzw. AR′ ausgeschobenen Ofenwagen 2 bzw. 2′ wieder aufzunehmen. Das Speichergleis 1 und die Ofenwagen 2,2′ sind von herkömm­ licher Ausführung und deshalb nicht näher beschrieben.
Die Transportvorrichtung umfaßt zwei nebeneinander zwischen den Ofenwagen 2 für gebrannte Ware und den Ofenwagen 2′ für ungebrannte Ware auf dem Speichergleis 1 auf Rädern 3 verfahrbar angeordnete Schubwagen 5 bzw. 5′ und je eine zugeordnete Antriebseinrichtung 6 bzw. 6′, die dazu dient, den jeweiligen Schubwagen 5 bzw. 5′ in Ausschubrichtung AR bzw. AR′ zu verschieben. Abgesehen von der Ausbildung mit je zwei Schubblöcken 7, 8 im Zuge der erforderlichen Anpassung an die Antriebseinrichtungen 6, 6′ sind die Schubwagen 5, 5′ von herkömmlicher Ausführung und deshalb nicht näher beschrieben.
Die Schubblöcke 7 sind an den in Ausschubrichtung AR bzw. AR′ vorlaufend angeordneten Enden und die Schubblöcke 8 an den nachlaufend angeordneten Enden der Schubwagen 5, 5′, an deren Unterseite vorstehend, angebracht. Ihre im wesentlichen vertikalen, in der Ausschubrichtung AR bzw. AR′ des jeweiligen Schubwagens 5 bzw. 5′ nachlaufend angeordneten Begrenzungsflächen jedes Schubblocks 7, 8 sind mit dem Bezugszeichen 9 und ihre im wesentlichen horizontalen, unteren Begrenzungsflächen mit dem Bezugszeichen 10 bezeich­ net. Der gegenseitige Abstand der vertikalen Begrenzungsflächen 10 ist mit a bezeichnet.
Jede Antriebseinrichtung 6, 6′ ist unterhalb der Ofenwagen 2, 2′ und der Schubwagen 5, 5′ mit gleichmäßigen Abständen beidseits der und parallel zur Längsmittelachse L des Speichergleises 1 angeordnet. Sie umfaßt einen Hydraulikzylinder 11 und eine von diesem zwischen einer gleisäußeren, dem jeweiligen Einschubende des Speichergleises 1 nahen Endstellung und einer gleisinneren, vom Einschubende entfernten Endstellung hin- und herverschieb­ bare Transportstange 12 mit U-förmigem Querschnitt, die sich über nahezu die gesamte Länge des Speichergleises 1 erstreckt und in einer am Speichergleis ortsfest angebrachten Führungsschiene 13 geführt ist. Die Hydraulikzylinder 11 sind an beiden Enden des Speichergleises 1 angebracht; sie können jedoch auch beide am gleichen Ende angeordnet sein.
In jeder Transportstange 12 sind Schubklinken 14 mit jeweils gleichem gegenseitigen Abstand b angebracht. In der Zeichnung sind drei solcher Schubklinken dargestellt und in ihrer jeweiligen Ausschubrichtung AR bzw. AR′ mit 14.1, 14.2 und 14.3 bezeichnet. Die Schubklinken 14 weisen jeweils die Form eines zweiarmigen Hebels auf und sind um je eine an den Schenkeln 15 der Transportstangen 12 befestigte Schwenkachse 16 zwischen einer Betriebsstellung und einer Außerbetriebsstellung verschwenkbar gelagert. Sie sind im Schnitt entlang ihrer Schwenkebene im wesentlichen dreiecksförmig mit rechtem Winkel und quer zu ihrer Schwenkebene trapezförmig ausgebildet. Die kürzere Parallelfläche 17 jeder Schubklinke 14 ist gleichzeitig auch eine ihrer Kathetenflächen, deren vom rechten Winkel entfernter Endbereich eine Schubfläche 18 (siehe Fig. 10) darstellt, die für den Transporteingriff mit einer der nachstehend als Eingriffsflächen bezeichneten vertikalen Begrenzungsflächen 9 der Schubblöcke 7,8 vorgesehen sind. Jede Schubklinke 14 ist durch eine Gewichtskraft in Richtung Betriebsstellung beaufschlagt; zu diesem Zweck ist ihr Schwerpunkt in der jeweiligen Ausschubrichtung AR bzw. AR′ hinter der Schwenkachse 16 angeordnet. Der dem Steg 19 der jeweiligen Transportstange 12 zugewandte untere Teil jeder Schubklinke 14 ist beidseits zurückgesetzt und bildet somit einen im Querschnitt rechtecki­ gen Abschnitt 20, der in der Außerbetriebsstellung der Schubklinke 14 in eine mittig verlaufende Längsnut 21 (siehe Fig. 9 und 11) im Steg 19 eintaucht.
Die Führungsschienen 13 sind im Querschnitt U-förmig ausgebildet; an den freien Enden ihrer Schenkel angeformte Stegabschnitte 22 übergreifen die Schenkel 15 der zugeordneten Transportstange 12, die mit ihrem Steg 19 über nicht gezeigte Rollen am Steg 23 der Führungsschienen 13 abgestützt ist. Die Stegabschnitte 22 jeder Führungsschiene 13 sind in gleichmäßigen Abständen b durch Verbindungsstege 24 miteinander verbunden. Die dem Inneren der Führungsschienen 13 zugewandte Unterseite jedes Verbindungssteges 24 ist als eine nach unten und in Einschubrichtung ER bzw. ER′ abfallende Schrägfläche ausgebildet.
Jede Transportstange 12 ist in der jeweiligen Führungsschiene 13 derart angeordnet, daß dann, wenn sie sich in ihrer gleisinneren Endstellung befindet (siehe Fig. 4, 6 und 8), ihre Schubklinken 14 durch die Verbindungsstege 24 der Führungsschiene 13 nach unten in die Außerbetriebs­ stellung gedrückt sind, in der sich die Schubflächen 18 unterhalb der Ebene der unteren Begrenzungsflächen 10 der Schubblöcke 7, 8 befinden und somit eine Bewegung der Ofenwagen 2, 2′ sowie der Schubwagen 5, 5′ in Einschub- und Ausschubrichtung erlauben. In der Außerbetriebsstellung der Schubklinken 14 liegen die Verbindungsstege 24 mit ihren unteren Schrägflächen an den Hypotenusenflächen 25 der Schubklinken 14 an, wie dies in Fig. 10 gezeigt ist. Die Verbindungsstege 24 weisen somit die Funktion von Niederhaltern für die Schubklinken 14 auf.
Die Funktion der vorstehend beschriebenen Transportvorrichtung ist wie folgt:
Nachdem die Transportstangen 12 der beiden Antriebseinrichtungen 6, 6′ durch entsprechende Betätigung der Hydraulikzylinder 11 in ihre jeweilige gleis­ innere Endstellung gebracht und die Schubwagen 5, 5′ mittels der Umsetzbühnen 4, 4′ in das Speichergleis 1 eingeschoben sind, werden Ofenwagen 2 für gebrannte Ware und Ofenwagen 2′ für ungebrannte Ware nach Bedarf auf dem Speichergleis 1 gesammelt. Zu diesem Zweck schieben die Umsetzbühnen 4 bzw. 4′ die entsprechenden Ofenwagen 2 bzw. 2′ nacheinander in Einschubrichtung ER bzw. ER′ so lange in das Speichergleis 1 ein, bis die beiden Schubwagen 5, 5′ beispielsweise nebeneinander angeordnet und das Speichergleis 1 vollständig gefüllt ist (siehe Fig. 1). Da während des Befüllens des Speichergleises 1 die Transportstangen 12 sich in ihrer gleisinneren Endstellung und damit ihre Schubklinken 14 in der Außerbetriebsstellung befinden, können die Schubwagen 5, 5′ und die Ofenwagen 2, 2′ ungehindert im Speichergleis 1 verschoben werden. Gleiches gilt auch für den Fall, daß bei vollständig gefülltem Speichergleis 1 beispielsweise ein weiterer Ofenwagen 2′ mittels der Umsetzbühne 4′ eingeschoben und dadurch gleichzeitig am entgegengesetzten Ende der endseitig angeordnete Ofenwagen 2 aus dem Speichergleis ausgeschoben wird.
Wenn bei nicht völlig gefülltem Speichergleis 1 oder auch dann, wenn bei gefülltem Speichergleis 1 ohne gleichzeitiges Einschieben eines Ofenwagens 2′ oder 2 am jeweils entgegengesetzten Ende des Speichergleises ein Ofenwagen 2 oder 2′ entfernt werden soll, ist die Antriebseinrichtung 6 bzw. 6′ zu betätigen. Diese Betätigung ist nachstehend anhand der Fig. 4-8 beschrieben, und zwar der Einfachheit halber am Beispiel eines nur einseitig zu beschickenden Speichergleises mit nur einer mittig derselben angeordneten Antriebseinrichtung. Dabei ist der Abstand a kleiner und der Abstand b größer als der Hub des Hydraulikzylinders 11.
Mittels des Hydraulikzylinders 11 wird die Transportstange 12 ausgehend von der in Fig. 4 gezeigten gleisinneren Endstellung in Richtung der gleisäuße­ ren Endstellung verschoben. Dabei lösen sich die Schubklinken 14 aus dem Eingriff mit den Niederhaltern 24 und verschwenken aufgrund ihrer Gewichts­ verteilung in ihre Betriebsstellung, wobei die Schubklinke 14.1 den Schubblock 8 hintergreift und den Schubwagen 5 in Ausschubrichtung AR so weit mitnimmt, bis die Transportstange 12 ihre gleisäußere Endstellung erreicht hat (siehe Fig. 5).
Sodann wird die Transportstange 12 durch Betätigung des Hydraulikzylinders 11 in Einschubrichtung ER bis zum Erreichen ihrer gleisäußeren Endstellung zurückgeschoben, in der die Schubklinke 14.2 zwischen den Schubblöcken 7 und 8 angeordnet ist (siehe Fig. 6). Während dieses Verschiebens der Transport­ stange 12 in Richtung gleisinnerer Endstellung gelangt die sich unter dem Schubblock 7 hindurchbewegende Schubklinke 14.2 mit ihrer Hypotenusenfläche 25 in Gleiteingriff mit der eine Druckfläche darstellenden unteren Begrenzungsfläche 10 des Schubblocks 7, wodurch sie in Richtung Außerbe­ triebsstellung bis in eine Ausweichstellung verschwenkt wird.
Beim erneuten Verschieben der Transportstange 12 in Richtung gleisäußerer Endstellung gelangt die Schubklinke 14.2 in Transporteingriff mit dem Schubblock 7 und nimmt auf diese Weise den Schubwagen 5 um den Hub des Hydraulikzylinders 11 in Ausschubrichtung AR mit (siehe Fig. 7).
Beim nächsten Hub des Hydraulikzylinders 11 gelangt die Transportstange 12 in die in Fig. 8 gezeigte gleisinnere Endstellung, in der die Schubklinke 14.2 rechts des Schubblocks 8 angeordnet ist. Diese Anordnung entspricht der in Fig. 6 gezeigten Anordnung der Schubklinke 14.2 gegenüber dem Schubblock 7, so daß sich der Transport des Schubwagens 5 und damit der Ofenwagen 2 in Ausschubrichtung AR in entsprechender Weise beim nächsten Hub des Hydraulik­ zylinders 11 vollzieht.

Claims (22)

1. Transportvorrichtung zum Ausschieben von Ofenwagen aus einem Speicher­ gleis, mit wenigstens einem auf dem Speichergleis verfahrbar angeordneten Schubwagen, der durch die an wenigstens einem Ende des Speichergleises in Einschubrichtung eingeschobenen und am jeweils gleichen Ende wieder auszuschiebenden Ofenwagen in Richtung des jeweils anderen Endes verschiebbar und zwecks Ausschieben der Ofenwagen mittels je einer Antriebseinrichtung in entgegengesetzter Ausschubrichtung zurückverfahr­ bar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (6, 6′) einen Hydraulikzylinder (11) und eine von diesem in Längsrichtung des Speichergleises (1) zwischen einer gleisäußeren, dem Einschubende des Speichergleises (1) nahen Endstellung und einer gleisinneren, vom Einschubende entfernten Endstellung hin- und her verschiebbare Transportstange (12) umfaßt, an der in gleichmäßigen Abständen (b) zwischen einer Betriebsstellung und einer Außerbetriebs­ stellung verstellbare Schubklinken (14) angebracht sind, die bei aufeinanderfolgenden Hubbewegungen der Transportstange (12) in Ausschub­ richtung (AR, AR′) die Betriebsstellung einnehmen, wobei wenigstens eine Schubklinke (14) mit einer Schubfläche (18) in Transporteingriff mit wenigstens einer Eingriffsfläche (9) des Schubwagens (5, 5′) gelangt, und daß in der Außerbetriebsstellung der Schubklinken (14) deren Schubflächen (18) in einer von der Eingriffsfläche (9) des Schubwagens (5, 5′) beabstandeten Ebene angeordnet sind.
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubklinken (14) während der Hubbewegung der Transportstange (12) in Einschubrichtung (ER, ER′) durch Gleiteingriff mit einer Druck­ fläche (10) am Schubwagen (5, 5′) aus der Betriebsstellung in Richtung Außerbetriebsstellung bis in eine Ausweichstellung bewegbar sind.
3. Transportvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Schubklinke (14) im Schnitt entlang ihrer Bewegungsebene die Form eines im wesentlichen rechtwinkligen Dreiecks aufweist und so angeordnet ist, daß ein vom rechten Winkel entfernter Teilbereich einer der Kathetenflächen (17) die Schubfläche (18) aufweist.
4. Transportvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hypothenusenfläche (25) jeder Schubklinke (14) für den Gleitein­ griff der Druckfläche (10) am Schubwagen (5, 5′) vorgesehen ist.
5. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportstange (12) im Speichergleis (1) unterhalb der Ofenwagen (2, 2′) und der Schubwagen (5, 5′) angeordnet ist.
6. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportstange (12) in einer am Speichergleis (1) ortsfest angebrachten Führungsschiene (13) geführt ist.
7. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubklinken (14) durch Feder- oder Gewichtskraft in Richtung Betriebsstellung beaufschlagt sind.
8. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubklinken (14) mittels je einer Schwenkachse (16) an der Transportstange (12) verschwenkbar gelagert sind.
9. Transportvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jede Schubklinke (14) durch entsprechende Anordnung ihrer Schwenk­ achse (16) als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist.
10. Transportvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Einschubende des Speichergleises (1) abgewandte Hebelarm jeder Schubklinke (14) schwerer als der andere Hebelarm ist.
11. Transportvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jede Schubklinke (14) im Schnitt quer zu ihrer Bewegungsebene im wesentlichen trapezförmig ausgebildet und ihre kürzere Parallelfläche (17) die die Schubfläche (18) aufweisende Kathetenfläche ist.
12. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Eingriffsflächen (9) mit gegenseitigem Abstand (a) am Schubwagen (5, 5′) angebracht sind.
13. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß jede Eingriffsfläche (9) des Schubwagens (5, 5′) die dem Einschubende des Speichergleises (1) abgewandte, im wesentlichen vertikale Fläche eines an der Unterseite des Schubwagens (5, 5′) vorstehenden Schubblocks (7, 8) darstellt.
14. Transportvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen horizontal verlaufende, dem Speichergleis (1) zugewandte Fläche (10) des Schubblocks (7, 8) die Druckfläche für den Gleiteingriff der Schubklinken (14) darstellt.
15. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubklinken (14) durch je einen ortsfest am Speichergleis (1) angebrachten Niederhalter (24) während der Bewegung des Schubwagens (5, 5′) in Einschubrichtung (ER, ER′) in der Außerbetriebsstellung gehalten sind.
16. Transportvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß in der Außerbetriebsstellung der Schubklinken (14) deren Hypothenu­ senflächen (25) von den Niederhaltern (24) beaufschlagt sind.
17. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubklinken (14) bei gleisinnerer Endstellung der Transport­ stange (12) in der Außerbetriebsstellung gehalten sind.
18. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Hub des Hydraulikzylinders (11) und der Abstand (b) zwischen benachbarten Schubklinken (14) unterschiedlich sind.
19. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Hub des Hydraulikzylinders (11) und der Abstand (a) zwischen zwei Eingriffsflächen (9) unterschiedlich sind.
20. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch zwei Schubwagen (5, 5′), die durch an beiden Enden des Speichergleises (1) in Einschubrichtung eingeschobene und am jeweils gleichen Ende wieder auszuschiebende Ofenwagen (2, 2′) in Richtung des jeweils anderen Endes verfahrbar sind und denen je eine Antriebseinrich­ tung (6, 6′) zugeordnet ist.
21. Transportvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydraulikzylinder (11) beider Antriebseinrichtungen (6, 6′) in ein und demselben Endbereich des Speichergleises (1) angeordnet sind.
22. Transportvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydraulikzylinder (11) beider Antriebseinrichtungen (6, 6′) in den einander gegenüberliegenden Endbereichen des Speichergleises (1) angeordnet sind.
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