DE4217125C1 - Transportvorrichtung für ein Speichergleis - Google Patents
Transportvorrichtung für ein SpeichergleisInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung für ein Speichergleis nach
dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Speichergleise sind beispielsweise in Verbindung mit Tunnelöfen in der
keramischen Industrie im Einsatz. Sie dienen als Nacht- oder Wochenend-
Speicher für schienengebundene Ofenwagen. Die Ofenwagen werden mit einer
Umsetzbühne zum Speichergleis verfahren, dort eingeschoben, auf dem
Speichergleis gesammelt und auf der gleichen Seite wieder entfernt und in
den Tunnelofen umgesetzt.
Aus der Praxis ist es bekannt, die Ofenwagen durch einen im Speichergleis
verfahrbar angeordneten, mittels einer Antriebseinrichtung in Ausschubrich
tung angetriebenen Schubwagen zu entfernen. Die Antriebseinrichtung besteht
aus einer am Einschubende des Speichergleises installierten Seilwinde, die
mit einem Schalter am Einschubende des Speichergleises aktiviert wird, wenn
die Umsetzbühne einen Ofenwagen übernimmt und der Schalter freigegeben ist
so lange, bis er durch den nächsten Ofenwagen wieder gedrückt wird.
Ofenwagen in der keramischen Industrie können heute bis 100 t pro Stück
wiegen, so daß die bekannte Transportvorrichtung entsprechend große
Seilwinden erfordert, deren Unterbringung im Speichergleis insbesondere bei
beidseitig genutztem Speichergleis mit zwei Schubwagen nahezu unmöglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Transportvorrichtung der
eingangs genannten Art mit geringerem Platzbedarf zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1
gelöst. Der Platzbedarf des Hydraulikzylinders und der Transportstange ist
äußerst gering und unabhängig von dem Gewicht der aus dem Speichergleis
auszuschiebenden Ofenwagen. Die Transportstange kann im Speichergleis
unterhalb der Ofenwagen und der Schubwagen angeordnet sein und befindet sich
somit im ansonsten ungenutzten Raum. Auf diese Weise beansprucht die
Transportstange ebenso wie der Hydraulikzylinder auch bei großen Längen des
Speichergleises keinen nutzbaren Raum. Der Transport des Schubwagens erfolgt
durch die Hin- und Herbewegung der Transportstange, wobei die an ihr
befestigten Schubklinken in Art einer Ratsche in Transporteingriff mit dem
Schubwagen gelangen. Unabhängig von der Länge des Speichergleises wird mit
stets gleichem Hub des Hydraulikzylinders und damit der Transportstange das
Ausschieben der Ofenwagen aus dem Speichergleis bewerkstelligt.
Zwar ist aus der DE-OS 21 32 391 eine Antriebseinrichtung für einen
Schubwagen zum Ausschieben von Ofenwagen aus einem Speichergleis mit
Schubklinken und einem Hydraulikzylinder bekannt, jedoch stellen diese
Bauelemente nur ein Hilfsaggregat dar, das einem Fahrantrieb für reibschlüs
sig auf den Speichergleisen laufenden Triebrädern des Schubwagens zugeordnet
ist und nur dann eingesetzt wird, wenn das Gewicht der auszuschiebenden
Wagenzüge eine Schubkraft erfordert, die mangels Reibschluß von den
Triebrädern nicht mehr übertragen werden kann. Der Hydraulikzylinder ist am
Schubwagen und die Schubklinken sind am Fußboden angebracht. Der Fahrantrieb
und der Hydraulikzylinder werden über ein Kabel mit Energie versorgt, das
auf einer Kabeltrommel am Einschubende des Speichergleises aufgewickelt ist.
Diese bekannte Antriebseinrichtung unterscheidet sich in ihrer technischen
Ausführung und in ihrem beträchtlichen Platzbedarf erheblich von der
erfindungsgemäßen Lösung.
Auch aus der GB-PS 11 59 862 ist eine Antriebseinrichtung mit einem
Hubzylinder und einer einzigen Schubklinke bekannt, die an einem durch den
Hubzylinder verschiebbaren Schubwagen zum Verschieben eines Schubbalkens
einer Koksofen-Ausstoßvorrichtung kippbar angebracht und durch einen
Hilfszylinder mit je einem von mehreren Vorsprüngen am Schubbalken in
Eingriff bringbar ist. Diese bekannte Antriebseinrichtung ist gattungsfremd
und legt die erfindungsgemäße Lösung nicht nahe. Gleiches gilt auch für die
aus der DE-AS 19 63 141, DE-PS 21 26 982 und DE-OS 32 04 890 bekannte
Antriebseinrichtung, die als pneumatischer oder hydraulischer Arbeitszylin
der zum Verschieben eines Schlittens einer Beschickungs- und/oder Entnahme
vorrichtung für Wärmeöfen zum Erwärmen von Werkstücken etc. ausgebildet ist.
Die Schubklinken sind vorzugsweise mittels je einer Schwenkachse an der
Transportstange verschwenkbar gelagert. Sie können durch Federkraft in
Richtung Betriebsstellung beaufschlagt sein. Es ist jedoch auch möglich,
jede Schubklinke als zweiarmigen Hebel auszubilden, dessen dem Einschubende
des Speichergleises abgewandter Hebelarm schwerer als der andere Hebelarm
ist. Auf diese Weide werden die Schubklinken durch Gewichtskraft in Richtung
ihrer Betriebsstellung beaufschlagt. Eine in dieser Hinsicht günstige
Maßnahme besteht darin, die Schubklinke im Schnitt quer zu ihrer Bewegungs
ebene im wesentlichen trapezförmig auszubilden und ihre kürzere Parallel
fläche als Schubfläche für den Transporteingriff mit einer Eingriffsfläche
am Schubwagen vorzusehen.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist jede Schubklinke im Schnitt
entlang ihrer Bewegungsebene die Form eines im wesentlichen rechtwinkligen
Dreiecks auf und ist so angeordnet, daß ein vom rechten Winkel entfernter
Teilbereich einer der Kathetenflächen die Schubfläche beinhaltet.
Zweckmäßigerweise ist wenigstens ein Schubblock am Schubwagen, an dessen
Unterseite vorstehend, angebracht, dessen dem Einschubende des Speicherglei
ses abgewandte, im wesentlichen vertikale Fläche die Eingriffsfläche
darstellt.
Um die Verschiebung der Transportstange in Einschubrichtung zu ermöglichen,
kann die Hypotenusenfläche jeder Schubklinke für den Gleiteingriff mit der
im wesentlichen horizontal verlaufenden, dem Speichergleis zugewandten
Fläche des Schubblocks vorgesehen sein, um auf diese Weise in Richtung
Außerbetriebsstellung bis in eine Ausweichstellung verschwenkt zu werden.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind die Schubklinken während der
Bewegung des Schubwagens in Einschubrichtung durch je einen ortsfest am
Speichergleis angebrachten Niederhalter in der Außerbetriebsstellung gehal
ten, in der ihre Schubflächen unterhalb der Ebene der horizontal verlaufen
den, dem Speichergleis zugewandten Fläche des Schubblocks angeordnet sind.
Vorzugsweise sind die Schubklinken bei gleisinnerer Endstellung der
Transportstange in der Außerbetriebsstellung gehalten.
Um sicherzustellen, daß der Schubwagen unabhängig von seiner Stellung
innerhalb des Speichergleises in Ausschubrichtung verschoben werden kann,
sind zweckmäßigerweise wenigstens zwei Eingriffsflächen mit gegenseitigem
Abstand am Schubwagen angebracht, wobei es vorteilhaft ist, den Hub des
Hydraulikzylinders und den Abstand zwischen benachbarten Schubklinken und
vorzugsweise auch zwischen den Eingriffsflächen der Schubblöcke unterschied
lich zu halten.
Nachstehend ist die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Speichergleis in schematischer Darstellung
mit einer Transportvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung,
Fig. 2 einen Längsschnitt entlang der Linie II-II in-Fig. 1,
Fig. 3 einen Längsschnitt entlang der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 bis 8 Draufsichten auf das Speichergleis nach Fig. 1 in jeweils
schematischer Darstellung mit einer vereinfachten Ausführung der
Transporteinrichtung gemäß Fig. 1 in verschiedenen Funktionsstellun
gen,
Fig. 9 den in Fig. 1 mit "A" bezeichneten Ausschnitt in vergrößerter
Darstellung mit einer Schubklinke der erfindungsgemäßen Transportvor
richtung in einer Funktionsstellung,
Fig. 10 einen Schnitt entlang der Linie X-X in Fig. 9,
Fig. 11 eine Darstellung nach Fig. 9 mit der Schubklinke in einer anderen
Funktionsstellung, und
Fig. 12 einen Schnitt entlang der Linie XII-XII in Fig. 11.
Fig. 1 zeigt ein in Verbindung mit Tunnelöfen in der keramischen Industrie
verwendetes Speichergleis 1, auf dem eine Anzahl von Ofenwagen 2 bzw. 2′ zur
Aufnahme von gebrannter und ungebrannter Ware auf Rädern 3 verfahrbar
angeordnet ist. An jedem Ende des Speichergleises 1 ist eine sogen.
Umsetzbühne 4 bzw. 4′ installiert, die dazu dient, die Ofenwagen 2 bzw. 2′
in Einschubrichtung ER bzw. ER′ in das Speichergleis 1 einzuschieben und die
bei Bedarf mittels einer Transportvorrichtung in entgegengesetzter, d. h.
Ausschubrichtung AR bzw. AR′ ausgeschobenen Ofenwagen 2 bzw. 2′ wieder
aufzunehmen. Das Speichergleis 1 und die Ofenwagen 2,2′ sind von herkömm
licher Ausführung und deshalb nicht näher beschrieben.
Die Transportvorrichtung umfaßt zwei nebeneinander zwischen den Ofenwagen 2
für gebrannte Ware und den Ofenwagen 2′ für ungebrannte Ware auf dem
Speichergleis 1 auf Rädern 3 verfahrbar angeordnete Schubwagen 5 bzw. 5′ und
je eine zugeordnete Antriebseinrichtung 6 bzw. 6′, die dazu dient, den
jeweiligen Schubwagen 5 bzw. 5′ in Ausschubrichtung AR bzw. AR′ zu
verschieben. Abgesehen von der Ausbildung mit je zwei Schubblöcken 7, 8 im
Zuge der erforderlichen Anpassung an die Antriebseinrichtungen 6, 6′ sind die
Schubwagen 5, 5′ von herkömmlicher Ausführung und deshalb nicht näher
beschrieben.
Die Schubblöcke 7 sind an den in Ausschubrichtung AR bzw. AR′ vorlaufend
angeordneten Enden und die Schubblöcke 8 an den nachlaufend angeordneten
Enden der Schubwagen 5, 5′, an deren Unterseite vorstehend, angebracht. Ihre
im wesentlichen vertikalen, in der Ausschubrichtung AR bzw. AR′ des
jeweiligen Schubwagens 5 bzw. 5′ nachlaufend angeordneten Begrenzungsflächen
jedes Schubblocks 7, 8 sind mit dem Bezugszeichen 9 und ihre im wesentlichen
horizontalen, unteren Begrenzungsflächen mit dem Bezugszeichen 10 bezeich
net. Der gegenseitige Abstand der vertikalen Begrenzungsflächen 10 ist mit a
bezeichnet.
Jede Antriebseinrichtung 6, 6′ ist unterhalb der Ofenwagen 2, 2′ und der
Schubwagen 5, 5′ mit gleichmäßigen Abständen beidseits der und parallel zur
Längsmittelachse L des Speichergleises 1 angeordnet. Sie umfaßt einen
Hydraulikzylinder 11 und eine von diesem zwischen einer gleisäußeren, dem
jeweiligen Einschubende des Speichergleises 1 nahen Endstellung und einer
gleisinneren, vom Einschubende entfernten Endstellung hin- und herverschieb
bare Transportstange 12 mit U-förmigem Querschnitt, die sich über nahezu die
gesamte Länge des Speichergleises 1 erstreckt und in einer am Speichergleis
ortsfest angebrachten Führungsschiene 13 geführt ist. Die Hydraulikzylinder
11 sind an beiden Enden des Speichergleises 1 angebracht; sie können jedoch
auch beide am gleichen Ende angeordnet sein.
In jeder Transportstange 12 sind Schubklinken 14 mit jeweils gleichem
gegenseitigen Abstand b angebracht. In der Zeichnung sind drei solcher
Schubklinken dargestellt und in ihrer jeweiligen Ausschubrichtung AR bzw.
AR′ mit 14.1, 14.2 und 14.3 bezeichnet. Die Schubklinken 14 weisen jeweils
die Form eines zweiarmigen Hebels auf und sind um je eine an den Schenkeln
15 der Transportstangen 12 befestigte Schwenkachse 16 zwischen einer
Betriebsstellung und einer Außerbetriebsstellung verschwenkbar gelagert. Sie
sind im Schnitt entlang ihrer Schwenkebene im wesentlichen dreiecksförmig
mit rechtem Winkel und quer zu ihrer Schwenkebene trapezförmig ausgebildet.
Die kürzere Parallelfläche 17 jeder Schubklinke 14 ist gleichzeitig auch
eine ihrer Kathetenflächen, deren vom rechten Winkel entfernter Endbereich
eine Schubfläche 18 (siehe Fig. 10) darstellt, die für den Transporteingriff
mit einer der nachstehend als Eingriffsflächen bezeichneten vertikalen
Begrenzungsflächen 9 der Schubblöcke 7,8 vorgesehen sind. Jede Schubklinke
14 ist durch eine Gewichtskraft in Richtung Betriebsstellung beaufschlagt;
zu diesem Zweck ist ihr Schwerpunkt in der jeweiligen Ausschubrichtung AR
bzw. AR′ hinter der Schwenkachse 16 angeordnet. Der dem Steg 19 der
jeweiligen Transportstange 12 zugewandte untere Teil jeder Schubklinke 14
ist beidseits zurückgesetzt und bildet somit einen im Querschnitt rechtecki
gen Abschnitt 20, der in der Außerbetriebsstellung der Schubklinke 14 in
eine mittig verlaufende Längsnut 21 (siehe Fig. 9 und 11) im Steg 19
eintaucht.
Die Führungsschienen 13 sind im Querschnitt U-förmig ausgebildet; an den
freien Enden ihrer Schenkel angeformte Stegabschnitte 22 übergreifen die
Schenkel 15 der zugeordneten Transportstange 12, die mit ihrem Steg 19 über
nicht gezeigte Rollen am Steg 23 der Führungsschienen 13 abgestützt ist. Die
Stegabschnitte 22 jeder Führungsschiene 13 sind in gleichmäßigen Abständen b
durch Verbindungsstege 24 miteinander verbunden. Die dem Inneren der
Führungsschienen 13 zugewandte Unterseite jedes Verbindungssteges 24 ist als
eine nach unten und in Einschubrichtung ER bzw. ER′ abfallende Schrägfläche
ausgebildet.
Jede Transportstange 12 ist in der jeweiligen Führungsschiene 13 derart
angeordnet, daß dann, wenn sie sich in ihrer gleisinneren Endstellung
befindet (siehe Fig. 4, 6 und 8), ihre Schubklinken 14 durch die
Verbindungsstege 24 der Führungsschiene 13 nach unten in die Außerbetriebs
stellung gedrückt sind, in der sich die Schubflächen 18 unterhalb der Ebene
der unteren Begrenzungsflächen 10 der Schubblöcke 7, 8 befinden und somit
eine Bewegung der Ofenwagen 2, 2′ sowie der Schubwagen 5, 5′ in Einschub- und
Ausschubrichtung erlauben. In der Außerbetriebsstellung der Schubklinken 14
liegen die Verbindungsstege 24 mit ihren unteren Schrägflächen an den
Hypotenusenflächen 25 der Schubklinken 14 an, wie dies in Fig. 10 gezeigt
ist. Die Verbindungsstege 24 weisen somit die Funktion von Niederhaltern für
die Schubklinken 14 auf.
Die Funktion der vorstehend beschriebenen Transportvorrichtung ist wie
folgt:
Nachdem die Transportstangen 12 der beiden Antriebseinrichtungen 6, 6′ durch
entsprechende Betätigung der Hydraulikzylinder 11 in ihre jeweilige gleis
innere Endstellung gebracht und die Schubwagen 5, 5′ mittels der Umsetzbühnen
4, 4′ in das Speichergleis 1 eingeschoben sind, werden Ofenwagen 2 für
gebrannte Ware und Ofenwagen 2′ für ungebrannte Ware nach Bedarf auf dem
Speichergleis 1 gesammelt. Zu diesem Zweck schieben die Umsetzbühnen 4 bzw.
4′ die entsprechenden Ofenwagen 2 bzw. 2′ nacheinander in Einschubrichtung
ER bzw. ER′ so lange in das Speichergleis 1 ein, bis die beiden Schubwagen
5, 5′ beispielsweise nebeneinander angeordnet und das Speichergleis 1
vollständig gefüllt ist (siehe Fig. 1). Da während des Befüllens des
Speichergleises 1 die Transportstangen 12 sich in ihrer gleisinneren
Endstellung und damit ihre Schubklinken 14 in der Außerbetriebsstellung
befinden, können die Schubwagen 5, 5′ und die Ofenwagen 2, 2′ ungehindert im
Speichergleis 1 verschoben werden. Gleiches gilt auch für den Fall, daß bei
vollständig gefülltem Speichergleis 1 beispielsweise ein weiterer Ofenwagen
2′ mittels der Umsetzbühne 4′ eingeschoben und dadurch gleichzeitig am
entgegengesetzten Ende der endseitig angeordnete Ofenwagen 2 aus dem
Speichergleis ausgeschoben wird.
Wenn bei nicht völlig gefülltem Speichergleis 1 oder auch dann, wenn bei
gefülltem Speichergleis 1 ohne gleichzeitiges Einschieben eines Ofenwagens
2′ oder 2 am jeweils entgegengesetzten Ende des Speichergleises ein
Ofenwagen 2 oder 2′ entfernt werden soll, ist die Antriebseinrichtung 6 bzw.
6′ zu betätigen. Diese Betätigung ist nachstehend anhand der Fig. 4-8
beschrieben, und zwar der Einfachheit halber am Beispiel eines nur einseitig
zu beschickenden Speichergleises mit nur einer mittig derselben angeordneten
Antriebseinrichtung. Dabei ist der Abstand a kleiner und der Abstand b
größer als der Hub des Hydraulikzylinders 11.
Mittels des Hydraulikzylinders 11 wird die Transportstange 12 ausgehend von
der in Fig. 4 gezeigten gleisinneren Endstellung in Richtung der gleisäuße
ren Endstellung verschoben. Dabei lösen sich die Schubklinken 14 aus dem
Eingriff mit den Niederhaltern 24 und verschwenken aufgrund ihrer Gewichts
verteilung in ihre Betriebsstellung, wobei die Schubklinke 14.1 den
Schubblock 8 hintergreift und den Schubwagen 5 in Ausschubrichtung AR so
weit mitnimmt, bis die Transportstange 12 ihre gleisäußere Endstellung
erreicht hat (siehe Fig. 5).
Sodann wird die Transportstange 12 durch Betätigung des Hydraulikzylinders
11 in Einschubrichtung ER bis zum Erreichen ihrer gleisäußeren Endstellung
zurückgeschoben, in der die Schubklinke 14.2 zwischen den Schubblöcken 7 und
8 angeordnet ist (siehe Fig. 6). Während dieses Verschiebens der Transport
stange 12 in Richtung gleisinnerer Endstellung gelangt die sich unter dem
Schubblock 7 hindurchbewegende Schubklinke 14.2 mit ihrer Hypotenusenfläche
25 in Gleiteingriff mit der eine Druckfläche darstellenden unteren
Begrenzungsfläche 10 des Schubblocks 7, wodurch sie in Richtung Außerbe
triebsstellung bis in eine Ausweichstellung verschwenkt wird.
Beim erneuten Verschieben der Transportstange 12 in Richtung gleisäußerer
Endstellung gelangt die Schubklinke 14.2 in Transporteingriff mit dem
Schubblock 7 und nimmt auf diese Weise den Schubwagen 5 um den Hub des
Hydraulikzylinders 11 in Ausschubrichtung AR mit (siehe Fig. 7).
Beim nächsten Hub des Hydraulikzylinders 11 gelangt die Transportstange 12
in die in Fig. 8 gezeigte gleisinnere Endstellung, in der die Schubklinke
14.2 rechts des Schubblocks 8 angeordnet ist. Diese Anordnung entspricht der
in Fig. 6 gezeigten Anordnung der Schubklinke 14.2 gegenüber dem Schubblock
7, so daß sich der Transport des Schubwagens 5 und damit der Ofenwagen 2 in
Ausschubrichtung AR in entsprechender Weise beim nächsten Hub des Hydraulik
zylinders 11 vollzieht.
Claims (22)
1. Transportvorrichtung zum Ausschieben von Ofenwagen aus einem Speicher
gleis, mit wenigstens einem auf dem Speichergleis verfahrbar angeordneten
Schubwagen, der durch die an wenigstens einem Ende des Speichergleises in
Einschubrichtung eingeschobenen und am jeweils gleichen Ende wieder
auszuschiebenden Ofenwagen in Richtung des jeweils anderen Endes
verschiebbar und zwecks Ausschieben der Ofenwagen mittels je einer
Antriebseinrichtung in entgegengesetzter Ausschubrichtung zurückverfahr
bar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebseinrichtung (6, 6′) einen Hydraulikzylinder (11) und eine
von diesem in Längsrichtung des Speichergleises (1) zwischen einer
gleisäußeren, dem Einschubende des Speichergleises (1) nahen Endstellung
und einer gleisinneren, vom Einschubende entfernten Endstellung hin- und
her verschiebbare Transportstange (12) umfaßt, an der in gleichmäßigen
Abständen (b) zwischen einer Betriebsstellung und einer Außerbetriebs
stellung verstellbare Schubklinken (14) angebracht sind, die bei
aufeinanderfolgenden Hubbewegungen der Transportstange (12) in Ausschub
richtung (AR, AR′) die Betriebsstellung einnehmen, wobei wenigstens eine
Schubklinke (14) mit einer Schubfläche (18) in Transporteingriff mit
wenigstens einer Eingriffsfläche (9) des Schubwagens (5, 5′) gelangt, und
daß in der Außerbetriebsstellung der Schubklinken (14) deren Schubflächen (18)
in einer von der Eingriffsfläche (9) des Schubwagens (5, 5′)
beabstandeten Ebene angeordnet sind.
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schubklinken (14) während der Hubbewegung der Transportstange
(12) in Einschubrichtung (ER, ER′) durch Gleiteingriff mit einer Druck
fläche (10) am Schubwagen (5, 5′) aus der Betriebsstellung in Richtung
Außerbetriebsstellung bis in eine Ausweichstellung bewegbar sind.
3. Transportvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Schubklinke (14) im Schnitt entlang ihrer Bewegungsebene die
Form eines im wesentlichen rechtwinkligen Dreiecks aufweist und so
angeordnet ist, daß ein vom rechten Winkel entfernter Teilbereich einer
der Kathetenflächen (17) die Schubfläche (18) aufweist.
4. Transportvorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hypothenusenfläche (25) jeder Schubklinke (14) für den Gleitein
griff der Druckfläche (10) am Schubwagen (5, 5′) vorgesehen ist.
5. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Transportstange (12) im Speichergleis (1) unterhalb der Ofenwagen
(2, 2′) und der Schubwagen (5, 5′) angeordnet ist.
6. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Transportstange (12) in einer am Speichergleis (1) ortsfest
angebrachten Führungsschiene (13) geführt ist.
7. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schubklinken (14) durch Feder- oder Gewichtskraft in Richtung
Betriebsstellung beaufschlagt sind.
8. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schubklinken (14) mittels je einer Schwenkachse (16) an der
Transportstange (12) verschwenkbar gelagert sind.
9. Transportvorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Schubklinke (14) durch entsprechende Anordnung ihrer Schwenk
achse (16) als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist.
10. Transportvorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der dem Einschubende des Speichergleises (1) abgewandte Hebelarm
jeder Schubklinke (14) schwerer als der andere Hebelarm ist.
11. Transportvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Schubklinke (14) im Schnitt quer zu ihrer Bewegungsebene im
wesentlichen trapezförmig ausgebildet und ihre kürzere Parallelfläche
(17) die die Schubfläche (18) aufweisende Kathetenfläche ist.
12. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens zwei Eingriffsflächen (9) mit gegenseitigem Abstand (a)
am Schubwagen (5, 5′) angebracht sind.
13. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Eingriffsfläche (9) des Schubwagens (5, 5′) die dem Einschubende
des Speichergleises (1) abgewandte, im wesentlichen vertikale Fläche
eines an der Unterseite des Schubwagens (5, 5′) vorstehenden Schubblocks
(7, 8) darstellt.
14. Transportvorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die im wesentlichen horizontal verlaufende, dem Speichergleis (1)
zugewandte Fläche (10) des Schubblocks (7, 8) die Druckfläche für den
Gleiteingriff der Schubklinken (14) darstellt.
15. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schubklinken (14) durch je einen ortsfest am Speichergleis (1)
angebrachten Niederhalter (24) während der Bewegung des Schubwagens
(5, 5′) in Einschubrichtung (ER, ER′) in der Außerbetriebsstellung
gehalten sind.
16. Transportvorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Außerbetriebsstellung der Schubklinken (14) deren Hypothenu
senflächen (25) von den Niederhaltern (24) beaufschlagt sind.
17. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schubklinken (14) bei gleisinnerer Endstellung der Transport
stange (12) in der Außerbetriebsstellung gehalten sind.
18. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hub des Hydraulikzylinders (11) und der Abstand (b) zwischen
benachbarten Schubklinken (14) unterschiedlich sind.
19. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hub des Hydraulikzylinders (11) und der Abstand (a) zwischen
zwei Eingriffsflächen (9) unterschiedlich sind.
20. Transportvorrichtung nach wenigstens einem vorhergehenden Anspruch,
gekennzeichnet durch zwei Schubwagen (5, 5′), die durch an beiden Enden
des Speichergleises (1) in Einschubrichtung eingeschobene und am jeweils
gleichen Ende wieder auszuschiebende Ofenwagen (2, 2′) in Richtung des
jeweils anderen Endes verfahrbar sind und denen je eine Antriebseinrich
tung (6, 6′) zugeordnet ist.
21. Transportvorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hydraulikzylinder (11) beider Antriebseinrichtungen (6, 6′) in
ein und demselben Endbereich des Speichergleises (1) angeordnet sind.
22. Transportvorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hydraulikzylinder (11) beider Antriebseinrichtungen (6, 6′) in
den einander gegenüberliegenden Endbereichen des Speichergleises (1)
angeordnet sind.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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