DE4243455A1 - Grundeinheit für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Grundeinheit für ein KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Grundeinheit für ein
Kraftfahrzeug, bestehend aus einem Tragrohr, wenigstens zwei
voneinander unabhängig betreibbaren und symmetrisch zur Längs
achse der Grundeinheit angeordneten Antriebsmotoren samt
Hilfseinrichtungen und einem Schaltgetriebe sowie wenigstens
einem Achsgetriebe samt zugehöriger Drehmomentübertragungs
einrichtungen, wobei die beiden Antriebsmotoren mittels eines
Anschlußgehäuses an das Tragrohr angeschlossen sind und über
je eine Trennkupplung einzeln oder gemeinsam mit der Eingangs
welle des Schaltgetriebes verbindbar sind.
Aus einem Tragrohr und zwei voneinander unabhängig betreibba
ren und symmetrisch zu dessen Längsachse am einen Ende des
Tragrohres angeordneten Antriebsmotoren sowie einem Schaltge
triebe und ein einem Achsgetriebe bestehende Antriebseinheiten
für Kraftfahrzeuge sind in einer Vielzahl von Ausgestaltungs
formen bekannt, wobei aber allen bekannten Ausgestaltungsfor
men solcher Antriebseinheiten zum einen die Verwendung von als
Reihenmotoren ausgebildeten Brennkraftmaschinen und zum ande
ren die Nichtnutzung des Hohlraumes des Tragrohres gemeinsam
ist. Die Verwendung von Reihenmotoren als Antriebsmotoren er
fordert einen großen Einbauraum für die Antriebseinheit, da
Reihenmotoren im Verhältnis zur abnehmbaren Leistung verhält
nismäßig groß bauen. Für eine optimale Ausnutzung des von der
Fahrzeugkarosserie umbauten Raumes und damit eine möglichst
weitgehende Gewichtsverminderung des Fahrzeuges insgesamt sind
die bekannten Antriebseinheiten der hier in Rede stehenden
Bauart daher nicht geeignet. Ein weiterer Nachteil bei der
Verwendung von Reihenmotoren als Antriebsmotoren wird bei dem
Versuch einer weitgehend einheitlichen Auslegung der Antriebs
einheit für unterschiedliche Fahrzeugtypen, beispielsweise
Straßenfahrzeuge oder Off-Road-Fahrzeuge offensichtlich, da
hingehend, daß für jeder dieser beiden Fahrzeugtypen eine ei
gene Konstruktion erforderlich ist, wobei zudem auch keine
gleichzeitige Verwendung einzelner Baugruppen möglich ist.
Abgesehen vom Raumbedarf der Antriebsmotoren beanspruchen bei
herkömmlichen Fahrzeugkonstruktionen ferner auch die Versor
gungseinrichtungen für die Antriebsmotoren, insbesondere der
Kraftstofftank und die Batterien einen keineswegs unwesentli
chen Teil des von der Fahrzeugkarosserie umbauten Raumes, was
entweder zu Lasten des nutzbaren Fahrzeuginnenraumes oder zu
Lasten einer Gewichtserhöhung des Gesamtfahrzeuges infolge
einer notwendigen Vergrößerung der Karosserie geht. Neben dem
Nachteil einer Gewichtserhöhung bedingt die herkömmliche Ein
zelunterbringung der Versorgungseinrichtungen auch einen hohen
Montageaufwand mit sich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Grundeinheit für
ein Kraftfahrzeug zu schaffen, welche zur optimalen Nutzung
des von der Karosserie umbauten Raumes eine bei großer Lei
stung kleinbauende Gestaltung der Antriebseinheit sowie dem
wahlweisen Betrieb des Fahrzeuges mit einem oder zwei An
triebsmotoren, insbesondere eine Ausstattung des Fahrzeuges
als Hybridfahrzeug ermöglicht und dabei eine möglichst weit
gehende Integration der zum Betrieb des Fahrzeuges erforder
lichen Hilfs- und Betätigungseinrichtungen in die Grundeinheit
ermöglicht, dahingehend daß die die Unterbringung der Hilfs-
und Betätigungseinrichtungen zum einen möglichst raumsparend
und zum anderen in einer weitgehendst vormontierbaren Weise
erfolgen kann. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Erfindung die
Grundeinheit in einer solchen Weise zu gestalten, daß deren
Bauteile untereinander austauschbar und mit einem geringstmög
lichen Aufwand in möglichst weitgehender Vereinheitlichung
sowohl der Bauteile als auch der wechselseitigen Anschlußmit
tel zusammenbaubar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß hauptsächlich dadurch ge
löst, daß das Tragrohr durch einen Längenabschnitt eines
Strangpreßprofiles gebildet und starr mit dem Anschlußgehäuse
verbunden ist, wobei die Trennkupplungen innerhalb des An
schlußgehäuses angeordnet und die Antriebsmotoren vermittels
untereinander gleich ausgebildeter Anschlußflächen austausch
bar mit dem Anschlußgehäuse verbindbar sind. Dadurch wird zum
einen eine absolut starre, den Ein- oder Anbau sonstiger zum
Betrieb des Fahrzeuges erforderlicher Ausstattungen oder Hilfs
bzw. Versorgungseinrichtungen ermöglichende Ausbildung der
Grundeinheit insgesamt gewährleistet und zum anderen erreicht,
für eine Ausstattung des Fahrzeuges mit untereinander gleich-
oder verschiedenartigen Antriebsmotoren lediglich ein entspre
chender, seinerseits serienmäßiger Antriebsmotor an die eine
oder andere Seite des Anschlußgehäuses angebaut zu werden
braucht. Insbesondere sieht die Erfindung dabei vor, daß we
nigstens einer der Antriebsmotoren durch einen mit seiner
Kurbelwellenachse quer zur Fahrtrichtung ausgerichtet ange
ordneten Sternmotor gebildet ist. Dies gewährleistet eine
kleinbauende Ausbildung der Antriebseinheit insgesamt, da
Sternmotoren bezogen auf den erforderlichen Einbauraum bei
kleinstem Raumbedarf die höchste Leistung erbringen.
Das Fahrzeug kann daher bei Verwendung untereinander einheit
licher Aggregate wahlweise entweder so ausgerüstet sein, daß
die beiden voneinander unabhängig oder gemeinsam einsetzbaren
Antriebsmotoren jeweils durch eine Brennkraftmaschine gebildet
und jeweils als Sternmotor ausgebildet sind, oder daß von den
beiden wahlweise einsetzbaren Antriebsmotoren einer durch eine
als Sternmotor ausgebildete Brennkraftmaschine und einer durch
einen Elektromotor gebildet ist. Der oder die Sternmotoren
sind dabei zweckmäßigerweise durch X-Motore gebildet, deren
Zylinder einander paarweise gegenüberliegend und in einer ge
meinsamen Ebene angeordnet sind und deren Hubkolben vermittels
eines Kurbelschleifengetriebes mit der Motorwelle zusammenar
beiten. Brennkraftmaschinen bzw. Motoren dieser Bauweise
zeichnen sich in hervorragender Weise dadurch aus, daß sie
vollkommen massenausgeglichen sind und daher auch schwingungs
frei arbeiten, mit der Folge, daß auf aufwendige Lagerungen
zur Entkoppelung des Antriebsaggregates von der Fahrzeugka
rosserie ebenso verzichtet werden kann, wie auf den Einsatz
von Dämmitteln zur Dämpfung vom Antriebsaggregat ausgehender
Schwingungen oder Vibrationen in der Fahrzeugkarosserie. Dies
ermöglicht neben einer Verringerung des notwendigen Herstel
lungsaufwandes auch eine erhebliche Verringerung Montageauf
wandes und in Verbindung damit eine beträchtliche Verringerung
des Gesamtgewichtes des Fahrzeuges.
Bevorzugterweise sollen die als X-Motore ausgebildeten Brenn
kraftmaschinen als Zweitaktmotoren gestaltet sein, da dieses
Arbeitsprinzip einer Brennkraftmaschine bei hoher Leistung den
geringstmöglichen Bauaufwand für die Herstellung der Motoren
selbst gewährleistet.
Um den unterschiedlichen Betriebsbedingungen verschiedener
Fahrzeugtypen Rechnung zu tragen kann für ausschließlich für
den Straßenbetrieb vorgesehene Fahrzeuge zur möglichsten Ver
ringerung des Luftwiderstandes vorgesehen sein, daß die Ab
triebswellen der beiden symmetrisch zur Längsachse der Grund
einheit angeordneten Antriebsmotoren höhengleich zu den Rad
achsen angeordnet sind, woraus sich unter Inkaufnahme einer
für Straßenfahrzeuge sogar erwünschten geringeren Bodenfrei
heit eine niedrige Bauweise des Fahrzeuges insgesamt ergibt.
Andererseits kann für sog. Off-Road-Fahrzeuge Fahrzeuge, die
nicht ausschließlich zum Betrieb auf Straßen bestimmt sind,
und daher eine vergrößerte Bodenfreiheit aufweisen müssen, auch
vorgesehen sein, daß die Abtriebswellen der beiden symmetrisch
zur Längsachse der Grundeinheit angeordneten Antriebsmotoren
höhenversetzt zu den Radachsen angeordnet sind.
Innerhalb dieser grundsätzlichen auf den bestimmungsgemäßen
Betrieb des Fahrzeuges ausgerichteten Anordnungsweisen umfaßt
der Rahmen der Erfindung bezüglich der Anordnung der Antriebs
einheit ferner noch Abwandlungsmöglichkeiten hinsichtlich der
Anordnung der Antriebseinheit bezüglich der Gesamtlänge des
Fahrzeuges, dahingehend, daß zum Ausgleich einer großen Bela
dungsfähigkeit des Fahrzeuges die Antriebseinheit insgesamt
vor der Vorderachse angeordnet wird, oder dahingehend, daß
zwecks Verlagerung des Gesamtschwerpunktes zur Fahrzeugmitte
hin, Schaltgetriebe und Antriebsmotoren hinter der Vorderachse
angeordnet sind, sowie schließlich dahingehend, daß bei front
getriebenen Fahrzeugen zur Erhöhung der Traktion der Vorderrä
der z. B. das Schaltgetriebe vor und die Antriebsmotoren vor
der Vorderachse angeordnet sind.
Unanhängig von der jeweils gewählten Lage der Antriebseinheit
kann für die Bauart der Antriebseinheit entweder, nach einer
ersten Ausgestaltungsform vorgesehen sein, daß das Anschlußge
häuse und das Getriebegehäuse sowie gegebenenfalls das Achsge
triebegehäuse eine Baueinheit bilden, oder daß gemäß einer
zweiten Ausgestaltungsform das Getriebegehäuse und gegebenen
falls das Achsgetriebegehäuse mittels Anschlußflansche und
Verschraubung starr mit dem Anschlußgehäuse verbunden sind,
wobei das Anschlußgehäuse seinerseits in jedem Falle starr mit
dem Tragrohr verbunden ist.
Eine besonders zweckmäßige Einzelausgestaltung der Antriebs
verbindung zwischen den Antriebsmotoren und dem Schaltgetriebe
besteht darin, daß die die Antriebsverbindung zwischen den An
triebsmotoren und dem Schaltgetriebe vermittelnden Trennkupp
lungen mit einem gleichfalls im Anschlußgehäuse untergebrach
ten Zentralrad verbunden sind, welches vermittels eines Ket
ten- oder Zahnriementriebes mit der Getriebeeingangswelle in
Antriebsverbindung steht.
Im Rahmen der Ausbildung der Grundeinheit zu einer auch die
Versorgungsanlagen für die Antriebseinheit aufnehmenden und
insgesamt vormontierbaren Kompakteinheit ist erfindungsgemäß
weiterhin vorgesehen, daß Versorgungseinrichtungen für die
Antriebsmotoren, insbesondere der Kraftstofftank des Kraft
fahrzeuges, in das durch einen Abschnitt eines Strangpreß
profiles gebildete Tragrohr integriert sind.
In einer anderen Ausgestaltungsform kann aber auch vorgesehen
sein, daß das durch einen Längenabschnitt eines Strangpreß
profiles gebildete Tragrohr mit innenliegend angeordneten Mit
teln zur Aufnahme von, insbesondere die Energiequelle für
einen als Elektromotor ausgebildeten Antriebsmotor eines Hy
bridfahrzeuges bildenden, Batterien ausgestattet ist.
Schließlich kann in einer weiteren Ausgestaltungsform auch
noch vorgesehen sein, daß die Versorgungseinrichtungen für
beide Arten von Antriebsmotoren, d. h. der Kraftstofftank für
den als Brennkraftmaschine ausgebildeten und/oder die Batte
rien für den als Elektromotor ausgebildeten Antriebsmotor des
Kraftfahrzeuges, in dem durch einen Abschnitt eines Strang
preßprofiles gebildeten Tragrohr untergebracht sind.
Im Einzelnen ist hierfür erfindungsgemäß vorgesehen, daß der
Kraftstofftank aus einer kraftstoffdampfdichten, flexiblen
Hülle mit unlösbar und gleichfalls kraftstoffdampfdicht daran
angeschossener Einfülleitung samt evtl. Entlüftungsleitung be
steht und im eingebauten Zustand außenseitig mindestens ört
lich an den Innenumfangsflächen des Tragrohres festgelegt,
z. B. vermittels Verrastung von an der Außenseite der flexiblen
Hülle angeordneter Wülste oder dergl. in Nutausnehmungen des
Tragrohres oder lösbarer Verklebung verbunden ist, wobei die
lösbare Verklebung der den Kraftstofftank bildenden flexiblen
Hülle mit den Innenflächen des Tragrohres umlaufend streifen
förmig gestaltet ist. Falls eine Befestigung mittels lösbarer
Verklebung vorgesehen ist kann die Außenfläche der den Kraft
stofftank bildenden flexiblen Hülle vor dem Einführen in das
Tragrohr mit umlaufenden Streifen eines geeigneten Klebstoff
auftrages versehen und ebenso wie bei einer Verrastung an den
Außenflächen der flexiblen Hülle vorgesehener Wülste oder
dergl. in Nuten des Tragrohres die flexible Hülle nach dem
Einführen in das Tragrohr aufgebläht werden, derart daß die
Klebstoffaufträge mit den inneren Wandungflächen des Tragroh
res in Berührung gelangen und in geeigneter Weise ausgehärtet
werden können. Der Vorteil dieser Anordnung besteht neben ei
nem einfachen Einbau in einer weitgehendsten Ausnutzung des
Volumens des Tragrohres.
Hinsichtlich der Unterbringung der die Energiequelle für einen
als Elektromotor ausgebildeten Antriebsmotor bildenden Batte
rien ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß im Tragrohr innenlie
gend längsgerichtet verlaufende, Lauf- oder Tragschienen für
die Abstützung und Festlegung der Batterien bildende, Profil
leisten oder dergl. ausgebildet sind, wobei vorzugsweise wei
ter vorgesehen ist, daß ein aus mehreren Batterien bestehender
Batteriesatz im Tragrohr vermittels einer, gegebenenfalls rol
lengelagerten Tragplatte bzw. eines Tragrahmens längsver
schiebbar bzw. herausziehbar auf den innenliegend und längsge
richtet verlaufenden Lauf- oder Tragschienen bildenden Profil
leisten angeordnet ist.
In weiterer die Ausbildung des Tragrohres als Strangpreß
profil nutzender Vervollständigung der Grundeinheit zu einer
komplett vormontierbaren Einheit ist nach einem anderen Merk
mal der Erfindung ferner vorgesehen, daß das Tragrohr eine im
allgemeinen rechteckige oder ovale Profilquerschnittsform auf
weist und mit einer Vielzahl von längsgerichteten Druckmittel-
Leitungs-Kanälen und/oder wenigstens schlitzförmig offenen
Nutausnehmungen ausgestattet ist, wobei die Kanäle einen ge
schlossenen Querschnitt aufweisen und unmittelbar als Fluid-
Leitungen dienen, während die Nutausnehmungen zur Aufnahme aus
festem Material bestehender Leitungen oder dergl. bestimmt
sind.
Vor allem ist vorgesehen, daß das Tragrohr mit wenigstens
einem ersten längsgerichteten Kanal für die Verbindung des
Hauptbremszylinders mit den Hinterradbremsen ausgestattet ist,
wobei die flexiblen Abzweigleitungen zu den einzelnen Rad
bremszylindern mittels einschraubbarer Anschlußnippel an den
jeweiligen Kanal anschließbar sind, und ferner mit wenigstens
einem zweiten längsgerichteten Kanal ausgestattet ist, der
wenigstens über einen Teil seiner Länge hin als Kraftstoff
leitung für die Verbindung des Kraftstofftanks mit dem oder
den Antriebsmotoren dient, sowie mit wenigstens einem dritten
längsgerichteten Kanal ausgestattet ist, der dem oder den
Antriebsmotoren als Abgasleitung dient.
Hinsichtlich der Ausbildung bzw. Anordnung einseitig offener
Nutausnehmungen in den als Strangpreßprofil ausgebildeten
Tragrohr kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß wenigstens
eine erste längsgerichtete Nutausnehmung der Aufnahme elektri
scher Leitungen, insbesondere eines Kabelbaumes und wenigstens
eine zweite längsgerichtete Nutausnehmung der Aufnahme eines
Seilzuges, insbesondere des Handbremsseilzuges, dient.
In weiterer Vervollständigung des Erfindungsgedankens ist
ferner noch vorgesehen, daß bei einer Ausstattung des Fahr
zeuges mit Allradantrieb die Antriebsverbindung vom Schalt
getriebe bzw. von der Vorderachse zur Hinterachse vermittels
eines Riementriebes, insbesondere eines Zahnriementriebes, be
werkstelligt ist und daß dabei der Riemen, insbesondere der
Zahnriemen, an den einander gegenüberliegenden Außenflächen
des Tragrohres angeordnet und geführt ist. Im einzelnen ist
in entsprechender Weiterbildung das das Tragrohr bildenden
Strangpreßprofiles vorgesehen, daß für die Aufnahme und Füh
rung des die Antriebsübertragung auf die Hinterachse bewir
kenden Riemens, insbesondere Zahnriemens an den einander ge
genüberliegenden Außenflächen des Tragrohres einen symmetrisch
oder asymmetrisch T-förmigen Profilquerschnitt aufweisende Füh
rungsschächte ausgebildet sind.
Der Riemen, insbesondere Zahnriemen, ist bei dieser bezüglich
des Tragrohres außenliegenden Anordnung über an die beiden
Enden des Tragrohres anschließend zum einen am Getriebegehäuse
und zum anderen am Hinterachsgetriebegehäuse angeordnete und
gelagerte, dem Vortrieb angepaßte Riemenscheiben, insbesondere
Zahnriemenräder, geführt, wobei z. B. untereinander gleichgroße
Riemenscheiben oder Zahnriemenräder, deren Durchmesser der
Profilhöhe des Tragrohres entspricht, eingesetzt sein können.
Schließlich ist in weiterer Vervollkommnung der Vormontier
barkeit der Grundeinheit erfindungsgemäß auch noch vorgesehen,
daß am Tragrohr in an sich bekannter Weise Betätigungs- und
Bedieneinrichtungen, wie Schalthebel und Handbremshebel und
dergl. angeschlossen bzw. abgestützt und befestigt sind.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beispielsbeschreibung
anhand einiger in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbei
spiele im Einzelnen beschrieben.
In der Zeichnung zeigt die
Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung einer Grundeinheit
eines Fahrzeuges;
Fig. 2 eine abschnittsweise und schematische Seitenansicht
einer ersten Ausführungsform der Grundeinheit bei
zu den Radachsen höhengleich angeordneten Abtriebs
wellen der Antriebsmotoren;
Fig. 3 eine Draufsicht zur Darstellung der Fig. 2;
Fig. 4 eine abschnittsweise und schematische Seitenansicht
einer zweiten Ausführungsform der Grundeinheit bei
zu den Radachsen höhengleich angeordneten Abtriebs
wellen der Antriebsmotoren;
Fig. 5 eine Draufsicht zur Darstellung der Fig. 4;
Fig. 6 eine abschnittsweise und schematische Seitenansicht
einer Ausführungsform der Grundeinheit bei zu den
Radachsen nicht höhengleich angeordneten Abtriebs
wellen der Antriebsmotoren;
Fig. 7 eine teilweise auf geschnittene Draufsicht auf ein
Anschlußgehäuse;
Fig. 8 einen abschnittsweisen Längsschnitt durch das Trag
rohr einer Grundeinheit mit eingebautem Kraftstoff
tank;
Fig. 9 einen abschnittsweisen Längsschnitt durch das Trag
rohr einer Grundeinheit mit eingebautem Batterie
satz;
Fig. 10 einen Schnitt durch das Tragrohr gemäß Fig. 9;
Fig. 11 eine schematische Seitenansicht der Grundeinheit
eines mit einem Allradantrieb ausgestatteten Fahr
zeuges;
Fig. 12 eine Draufsicht zu der Darstellung nach Fig. 11;
Fig. 13 eine abschnittweise schaubildliche Darstellung eines
Tragrohrprofiles.
Fig. 14 eine schaubildliche Darstellung einer weiteren
Ausführungsform der Grundeinheit eines Fahrzeuges;
Fig. 15 eine schaubildliche Darstellung einer Grundeinheit
eines mit einem Hybridantrieb ausgestatteten Fahr
zeuges;
Fig. 16 eine schaubildliche Darstellung einer Grundeinheit
eines nur mit einem Elektromotor ausgestatteten
Fahrzeuges;
Fig. 17 eine schaubildliche Darstellung einer Grundeinheit
eines nur mit einer Brennkraftmaschine ausgestat
teten Fahrzeuges.
Die Grundeinheit eines Kraftfahrzeuges besteht bei allen in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen jeweils aus
einem Tragrohr 1, zwei voneinander unabhängig betreibbaren und
symmetrisch zur Längsachse der Grundeinheit angeordneten An
triebsmotoren 2 und 3 bzw. 3a samt Versorgungseinrichtungen 21
und/oder 25 und einem Schaltgetriebe 7 sowie wenigstens einem
Achsgetriebe 8 samt zugehöriger Drehmomentübertragungsein
richtungen. Die beiden Antriebsmotoren 2 und 3 bzw. 3a sind
mittels eines Anschlußgehäuses 9 einerseits an das Tragrohr
1 und andererseits an das Schaltgetriebe 7 angeschlossen. Das
Tragrohr 1 durch einen Längenabschnitt eines Strangpreßpro
files gebildet und vermittels einer Flanschverschraubung 10
starr mit dem Anschlußgehäuse 9 verbunden, wobei im Anschluß
gehäuse 9 Trennkupplungen 11 angeordnet sind, vermittels derer
die Antriebsmotoren 2 und/oder 3 bzw. 3a entweder einzeln oder
gemeinsam mit der Eingangswelle 12 des Schaltgetriebes 7 kup
pelbar sind. Die Antriebsmotoren 2 und 3 bzw. 3a sind vermit
tels untereinander gleich ausgebildeter, in der Zeichnung
nicht im Einzelnen dargestellter, Anschlußflächen austausch
bar und starr mit dem Anschlußgehäuse 9 derart verbindbar, daß
zum einen eine absolut starre Ausbildung der Grundeinheit ins
gesamt gewährleistet ist und zum anderen erreicht wird, daß
für eine Ausstattung des Fahrzeuges mit untereinander gleich-
oder verschiedenartigen Antriebsmotoren lediglich eine Form
des Anschlußgehäuses erforderlich ist. Bei der in den Fig.
2 und 3 angedeuteten Ausführungsform sind im Unterschied zu
der in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsform die beiden
an das Anschlußgehäuse 9 angeschlossenen Antriebsmotoren 2 und
3 jeweils durch eine mit ihrer Kurbelwellenachse quer zur
Fahrtrichtung ausgerichtet angeordnete, als Sternmotor gestal
te Brennkraftmaschine gebildet. Bei dem in der Fig. 1 darge
stellten Ausführungsbeispiel hingegen ist der eine Antriebsmo
tor 2 durch eine als Sternmotor ausgebildete Brennkraftmaschi
ne und der andere Antriebsmotor durch einen Elektromotor 3a
gebildet.
In den Fig. 2 bis 6 sind verschiedene Formen der Anordnung
der Antriebsmotoren 2 und 3 bzw. 3a aufgezeigt, wobei die in
den Fig. 2 bis 5 dargestellten Ausführungsformen hauptsäch
lich für Straßenfahrzeuge bestimmt sind und sich dadurch aus
zeichnen, daß die Abtriebsachsen 13 der Antriebsmotoren 2 und
3 bzw. 3a wenigstens annähernd in Höhe der Radachsen 14 ange
ordnet sind. Zur Gewährleistung einer guten Traktion der ange
triebenen Vorderräder 15 der Fahrzeuges einerseits und zum
Gewichtsausgleich für eine hohe Zuladung des Fahrzeuges ande
rerseits sind bei dem in den Fig. 2 und 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel die beiden Antriebsmotoren 2 und 3 vor der
durch die Radachse 14 markierten Vorderachse angeordnet. Bei
dem in den Fig. 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die beiden Antriebsmotoren 2 und 3 hingegen hinter der
durch die Radachse 14 markierten Vorderachse angeordnet, wo
raus sich eine für das Fahrverhalten des Fahrzeuges günstige
Verlagerung des Gesamtschwerpunktes zur Fahrzeugmitte hin er
gibt.
Die in der Fig. 6 sowie in den Fig. 11 und 12 dargestell
te Ausführungsform eignet sich insbesondere für sog. Off-Road-
Fahrzeuge und zeichnet sich dadurch aus, daß die Abtriebsach
sen 13 der Antriebsmotoren 2 und 3 bzw. 3a den Radachsen 14
gegenüber hochliegend angeordnet sind, woraus sich eine ver
größerte Bodenfreiheit des Fahrzeuges insgesamt ergibt.
Während bei den meisten der dargestellten Ausführungsformen
das Schaltgetriebe 7 im Bereich zwischen den beiden Antriebs
motoren 2 und 3 bzw. 3a und unterhalb deren Abtriebsachsen 13
angeordnet ist, ist in in der Darstellung der Fig. 5 angedeu
tet, daß das Schaltgetriebe 7 auch in Fahrtrichtung vor den
Antriebsmotoren 2 und 3 bzw. 3a liegend angeordnet werden
kann, falls dies aus bestimmten Gründen, z. B. der Gewichtsver
teilung erwünscht sein sollte.
Wie insbesondere aus der Darstellung der Fig. 7 ersichtlich
besteht nach einer bevorzugten Ausführungsform die Antriebs
verbindung zwischen den Antriebsmotoren 2 und 3 bzw. 3a und
dem Schaltgetriebe 7 darin, daß die die Antriebsverbindung
zwischen den Antriebsmotoren 2 und 3 bzw. 3a und dem Schalt
getriebe 7 vermittelnden Trennkupplungen 17 innerhalb des
Anschlußgehäuses 9 angeordnet und mit einem Zentralrad 18 ver
bunden sind, welches vermittels eines Ketten- oder Zahnriemen
triebes 19 mit der Getriebeeingangswelle 12 in Antriebsverbin
dung steht.
Wie ferner insbesondere aus den Darstellungen der Fig. 1
und 8 bis 10 ersichtlich sind in der Grundeinheit auch die
Versorgungsanlagen für die Antriebsmotoren untergebracht, wo
bei die Fig. 8 die Unterbringung des Kraftstofftankes 21 in
nerhalb des durch einen Abschnitt eines Strangpreßprofiles
gebildeten Tragrohres 1 zeigt. Der Kraftstofftank 21 besteht
aus einer kraftstoffdampfdichten, flexiblen Hülle mit unlösbar
und gleichfalls kraftstoffdampfdicht daran angeschossener Ein
fülleitung 22 samt evtl. darin angeordneter und in der Zeich
nung nicht dargestellter Entlüftungsleitung und ist im einge
bauten Zustand außenseitig örtlich mit den Innenumfangsflächen
des Tragrohres 1 vermittels lösbarer Verklebung verbunden, wo
bei die lösbare Verklebung der den Kraftstofftank 21 bildenden
flexiblen Hülle mit den Innenflächen des Tragrohres 1 umlau
fend streifenförmig gestaltet ist. Dabei sind auf die Außen
fläche der den Kraftstofftank 21 bildenden flexiblen Hülle vor
dem Einführen in das Tragrohr 1 umlaufende Streifen 23 eines
geeigneten Klebstoffes aufgetragen und wird die flexible Hülle
nach dem Einführen in das Tragrohr 1 aufgebläht, derart daß
die Klebstoffstreifen 23 mit den inneren Wandungflächen 24 des
Tragrohres 1 in Berührung gelangen und dann in geeigneter Wei
se ausgehärtet werden können.
Gemäß der Darstellung in den Fig. 9 und 10 ist das durch
einen Längenabschnitt eines Strangpreßprofiles gebildete
Tragrohr 1 wenigstens über einen Teil seiner Länge hin mit
innenliegend angeordneten Mitteln zur Aufnahme von, die Ener
giequelle für einen als Elektromotor ausgebildeten Antriebs
motor 3a eines Hybridfahrzeuges bildenden, Batterien 25 aus
gestattet. Im Tragrohr 1 sind hierzu innenliegend und längs
gerichtet verlaufend Lauf- oder Tragschienen 26 bildende Pro
filleisten oder dergl. ausgebildet. Ein aus mehreren Batterien
25 bestehender Batteriesatz ist im gezeigten Ausführungsbei
spiel im Tragrohr 1 vermittels einer über Rollen 27 gelagerten
Tragplatte 28 bzw. eines Tragrahmens längsverfahrbar bzw. he
rausziehbar auf den innenliegende und längsgerichtet verlau
fende Lauf- oder Tragschienen 26 bildenden Profilleisten des
Tragrohrprofiles angeordnet, wobei für die Festlegung des
Batteriesatzes 25 in seiner Betriebsstellung in der Zeichnung
nicht näher gezeigte, übliche Verriegelungsmittel vorgesehen
sind.
Bei der in der Fig. 1 angedeuteten weiteren Ausgestaltungs
form sind die Versorgungseinrichtungen 21 und 25 für beide
Arten von Antriebsmotoren 2 und 3a eines Hybridfahrzeuges,
d. h. der Kraftstofftank 21 für den als Brennkraftmaschine 2
ausgebildeten und die Batterien 25 für den als Elektromotor
3a ausgebildeten Antriebsmotor des Kraftfahrzeuges, in dem
durch einen Abschnitt eines Strangpreßprofiles gebildeten
Tragrohr 1 in der Weise untergebracht, daß die Batterien 25
hinter dem Kraftstofftank 21 zum freien Ende des Tragrohres
1 hin angeordnet sind, um ihre Wartung zu ermöglichen.
Das aus einem Abschnitt eines Strangpreßprofiles gebildete
Tragrohr 1 weits im gezeigten Ausführungsbeispiel eine im
allgemeinen rechteckige Profilquerschnittsform auf und ist mit
einer Vielzahl von längsgerichteten Druckmittel-Leitungs-
Kanälen 30, 31, 32 und schlitzförmig offenen Nutausnehmungen
33, 34 ausgestattet, wobei die Druckmittel-Leitungs-Kanäle 30,
31, 32 einen geschlossenen Querschnitt aufweisen und unmittel
bar Fluid-Leitungen darstellen. Im Einzelnen bildet ein erster
Kanal 30 die Verbindung des Hauptbremszylinders 35 mit den
Radbremszylindern 36 Hinterradbremsen, wobei die flexiblen Ab
zweigleitungen 37 zu den einzelnen Radbremszylindern 36 mit
tels einschraubbarer Anschlußnippel 38 an den Kanal 30 ange
schlossen sind. Ein zweiter längsgerichteter Kanal 31 bildet
eine Kraftstoffleitung 39 für die Verbindung des Kraftstoff
tanks 21 mit dem oder den Antriebsmotoren 2 und 3. Ein dritter
Kanal 32 weist einen größeren Querschnitt auf und bildet einen
Teil der Abgasleitung des oder den Antriebsmotoren 2 bzw. 3.
Von den einseitig offenen Nutausnehmungen 33 und 34 in dem als
Strangpreßprofil ausgebildeten Tragrohr 1 dient eine erste
33 der Aufnahme elektrischer Leitungen, insbesondere eines
Kabelbaumes 40 und eine zweite 34 der Aufnahme eines Seilzu
ges 41, insbesondere des Handbremsseilzuges.
Bei einer in den Fig. 11 und 12 dargestellten Ausstattung
des Fahrzeuges mit Allradantrieb ist die Antriebsverbindung
vom Schaltgetriebe 7 bzw. von der Vorderachse 14 zur Hinter
achse 42 vermittels eines Zahnriementriebes 43 bewerkstelligt.
Der Zahnriemen 43 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel an den
einander in vertikaler Richtung gegenüberliegenden Außenflä
chen 44 und 45 des Tragrohres 1 angeordnet und geführt. In
entsprechender Ausbildung des das Tragrohr 1 bildenden Strang
preßprofiles sind für die Aufnahme und Führung des die An
triebsübertragung auf die Hinterachse 42 bewirkenden Zahnrie
mens 43 an den einander in vertikaler Richtung gegenüberlie
genden Außenflächen 44 und 45 des Tragrohres 1 einen symmetrisch
T-förmigen Profilquerschnitt aufweisende Führungsschä
chte 46 ausgebildet, in denen der Zahnriemen 43 über die Trag
rohrlänge hin aufgenommen ist. Der Zahnriemen 43 ist im ge
zeigten Ausführungsbeispiel über an die beiden Enden des Trag
rohres 1 anschließend zum einen am Schaltgetriebegehäuse 7 und
zum anderen am Hinterachsgetriebegehäuse 47 angeordnete und
gelagerte, untereinander gleichgroße Zahnriemenräder 48, deren
Durchmesser der Profilhöhe des Tragrohres 1 entspricht, ge
führt. Das getriebeseitige Zahnriemenrad 48 ist dabei drehsi
cher mit einem Abtriebsrad des Schaltgetriebes verbunden, wäh
rend das dem Hinterachsgetriebe 47 zugeordnete Zahnriemenrad
48 vorteilhaft drehsicher mit dem Tellerrad des Hinterachsge
triebes verbunden ist.
Schließlich sind insbesondere gemäß der Darstellung der Fig.
1 am Tragrohr 1 wenigstens zum Teil auch die Betätigungs- und
Bedieneinrichtungen des Fahrzeuges, wie Schalthebel 49 und
Handbremshebel 50 und dergl. angeschlossen bzw. abgestützt und
befestigt.
In der Fig. 16 ist eine lediglich mit einem Elektromotor 3a
ausgestattete Ausführungsform der Grundeinheit dargestellt,
wobei ein einseitig an das Tragrohr 1 angeschlossener Elektro
motor 3a vorgesehen ist, der durch einen innerhalb des Trag
rohres 1 angeordneten Batteriesatzes 25 mit Energie versorgt
wird.
In der Fig. 17 ist eine lediglich mit einer als Sternmotor
bzw. einem X-Motor ausgebildeten Brennkraftmaschine ausgestat
tete Ausführungsform der Grundeinheit dargestellt, wobei zur
Versorgung der Brennkraftmaschine 2 bzw. 3 ein innerhalb des
Tragrohres 1 angeordneter Kraftstofftank 21 vorgesehen ist.
Claims (25)
1. Grundeinheit für ein Kraftfahrzeug, bestehend aus einem
Tragrohr, wenigstens zwei voneinander unabhängig betreib
baren und symmetrisch zur Längsachse der Grundeinheit an
geordneten Antriebsmotoren samt Hilfseinrichtungen und
einem Schaltgetriebe sowie wenigstens einem Achsgetriebe
samt zugehöriger Drehmomentübertragungseinrichtungen, wobei
die beiden Antriebsmotoren und mittels eines Anschlußgehäu
ses an das Tragrohr angeschlossen sind und über je eine
Trennkupplung einzeln oder gemeinsam mit der Eingangswelle
des Schaltgetriebes verbindbar sind dadurch gekennzeichnet,
daß das Tragrohr (1) durch einen Längenabschnitt eines
Strangpreßprofiles gebildet und starr mit dem Anschlußge
häuse (9) verbunden ist, wobei die Antriebsmotoren (2 und
3 bzw. 3a) jeweils mit einer eigenen, im Motorgehäuse ange
ordneten Schwungmasse versehen und die Trennkupplungen (11)
innerhalb des Anschlußgehäuses (9) angeordnet sind und wo
bei die Antriebsmotoren (2 und 3 bzw. 3a) vermittels unter
einander gleich ausgebildeter Anschlußflächen austauschbar
mit dem Anschlußgehäuse (9) verbindbar sind.
2. Grundeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Antriebsmotoren (2 und 3) durch eine Brennkraft
maschine gebildet und jeweils als Sternmotor ausgebildet
sind.
3. Grundeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
von den beiden Antriebsmotoren (2 und 3) einer durch eine
als Sternmotor (2) ausgebildete Brennkraftmaschine und
einer als Elektromotor (3a) ausgebildet ist.
4. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abtriebswellen (13) der beiden
symmetrisch zur Längsachse der Grundeinheit angeordneten An
triebsmotoren (2 und 3 bzw. 3a) höhengleich zu den Radach
sen (14) angeordnet sind.
5. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abtriebswellen (13) der beiden
symmetrisch zur Längsachse der Grundeinheit angeordneten
Antriebsmotoren (2 und 3 bzw. 3a) höhenversetzt zu den
Radachsen (14) angeordnet sind.
6. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlußgehäuse (9) und das Ge
triebegehäuse (7) sowie gegebenenfalls das Achsgetriebege
häuse (8) eine Baueinheit bilden.
7. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Getriebegehäuse (7) und gegebe
nenfalls das Achsgetriebegehäuse (8) mittels Anschlußflan
sche und Verschraubung starr mit dem Anschlußgehäuse (9)
verbunden sind.
8. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Antriebsverbindung mit den
Antriebsmotoren (2 und 3 bzw. 3a) vermittelnden Trennkupp
lungen (11) mit einem gleichfalls im Anschlußgehäuse (9)
untergebrachten Zentralrad (18) verbunden sind, welches
vermittels eines Ketten- oder Zahnriementriebes (19) mit der
Getriebeeingangswelle (20) in Antriebsverbindung steht.
9. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß Versorgungseinrichtungen (21 und 25)
für die Antriebsmotoren (2 und 3 bzw. 3a), insbesondere der
Kraftstofftank (21) des Kraftfahrzeuges, in das durch einen
Abschnitt eines Strangpreßprofiles gebildete Tragrohr (1)
integriert sind.
10. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kraftstofftank (21) aus einer
kraftstoffdampfdichten, flexiblen Hülle mit unlösbar und
gleichfalls kraftstoffdampfdicht daran angeschossener
Einfülleitung (22) samt evtl. Entlüftungsleitung besteht
und im eingebauten Zustand außenseitig mindestens örtlich
mit den Innenumfangsflächen des Tragrohres (1) vermittels
Verklebung (23) verbunden ist.
11. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verklebung (23) der den Kraft
stofftank (21) bildenden flexiblen Hülle umlaufend strei
fenförmig gestaltet ist.
12. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragrohr (1) mit innenliegend an
geordneten Mitteln zur Aufnahme von Batterien (25) ausge
stattet ist.
13. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß am Tragrohr (1) innenliegend längsge
richtet verlaufende Lauf- oder Tragschienen (26) für die
Abstützung und Festlegung der Batterien (25) bildende Pro
filleisten oder dergl. ausgebildet sind.
14. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß ein aus mehreren Batterien (25) beste
hender Batteriesatz im Tragrohr (1) vermittels einer, ge
gebenenfalls rollengelagerten Tragplatte (28) bzw. eines
Tragrahmens längsverschiebbar bzw. herausnehmbar auf den
innenliegend und längsgerichtet verlaufenden Lauf- oder
Tragschienen (26) bildenden Profilleisten angeordnet ist.
15. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragrohr (1) eine im allgemeinen
rechteckige oder ovale Profilquerschnittsform aufweist und
mit einer Vielzahl von längsgerichteten Druckmittel-Lei
tungs-Kanälen (30, 31, 32) und/oder wenigstens schlitzför
mig offenen Nutausnehmungen (33, 34) ausgestattet ist.
16. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragrohr (1) mit wenigstens einem
längsgerichteten Kanal (30) für die Verbindung des Haupt
bremszylinders (35) mit den Hinterradbremsen ausgestattet
ist, und daß die flexiblen Abzweigleitungen (37) zu den
einzelnen Radbremszylindern (36) mittels einschraubbarer
Anschlußnippel (38) an den jeweiligen Kanal (30) an
schließbar sind.
17. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragrohr (1) mit wenigstens einem
längsgerichteten Kanal (31) ausgestattet ist, der wenig
stens über einen Teil seiner Länge hin als Kraftstofflei
tung (39) für die Verbindung des Kraftstofftanks (21) mit
dem oder den Antriebsmotoren (2 und 3 bzw. 3a) dient.
18. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragrohr (1) mit wenigstens einem
längsgerichteten Kanal (32) ausgestattet ist, der dem oder
den Antriebsmotoren (2 und 3) als Abgasleitung dient.
19. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragrohr (1) mit wenigstens einem
längsgerichteten Kanal oder einer längsgerichteten Nutaus
nehmung (33) ausgestattet ist, der bzw. die der Aufnahme
elektrischer Leitungen, insbesondere eines Kabelbaumes
(40) dient.
20. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragrohr (1) mit wenigstens einem
längsgerichteten Kanal oder einer längsgerichteten Nutaus
nehmung (34) ausgestattet ist, der bzw. die der Aufnahme
eines Seilzuges (41), insbesondere des Handbremsseilzuges,
dient.
21. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einer Ausstattung des Fahrzeuges
mit Allradantrieb die Antriebsverbindung zur Hinterachse
(42) vermittels eines Riementriebes, insbesondere eines
Zahnriementriebes (43), bewerkstelligt ist.
22. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß bei Anwendung eines Zahnriementriebes
(43) zur Antriebsübertragung auf die Hinterachse (42) der
Zahnriemen (43) an den einander gegenüberliegenden Außen
flächen (44 und 45) des Tragrohres (1) angeordnet und ge
führt ist.
23. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß für die Aufnahme und Führung des die
Antriebsübertragung auf die Hinterachse (42) bewirkenden
Zahnriemens (43) an den einander gegenüberliegenden Au
ßenflächen (44 und 45) des Tragrohres (1) einen symmetrisch
oder asymmetrisch T-förmigen Profilquerschnitt aufweisende
Führungsschächte (46) ausgebildet sind.
24. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zahnriemen (43) über an die beiden
Enden des Tragrohres (1) anschließend zum einen am Getrie
begehäuse (7) und zum anderen am Hinterachsgetriebegehäuse
(47) angeordnete und gelagerte, hinsichtlich ihres Durch
messers dem Vortrieb angepaßte Riemenscheiben, insbeson
dere Zahnriemenräder (48), z. B. solche, deren Durchmesser
der Profilhöhe des Tragrohres (1) entspricht, geführt ist.
25. Grundeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß am Tragrohr (1) in an sich bekannter
Weise Betätigungs- und Bedieneinrichtungen, wie Schalt
hebel (49) und Handbremshebel (50) und dergl. angeschlos
sen bzw. abgestützt und befestigt sind.
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