DE4240725C1 - Biegemaschine für Draht- oder Bandmaterial - Google Patents
Biegemaschine für Draht- oder BandmaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Biegemaschine für Draht- oder Bandmaterial
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei einer aus der DE-PS 35 23 828 bekannten Biegemaschine sind
die beiderseits der Materialdurchgangsachse angeordneten
Führungsbahnen für die Arbeitsschlittenebene und
geradlinige Prismenleisten, die am Maschinenkörper
befestigt sind und parallel zur Materialdurchgangsachse
liegen. Die Arbeitsschlitten werden geradlinig zwischen
den Arbeitspositionen verschoben und wieder festgelegt.
Zwar sind die Rüstzeiten für das Einjustieren der
Arbeitsschlitten in dieser Biegemaschine vorteilhaft kurz;
jedoch können die an den Werkzeugträgern angeordneten
Werkzeuge nicht so nahe zueinander gesetzt werden, wie es
für bestimmte Biegeprogramme wünschenswert wäre. Der in
Führungsrichtung notwendige Abstand zwischen den
Werkzeugen richtet sich nämlich nach der Breite der
Arbeitsschlitten.
Das gleiche Problem tritt bei einer aus der DE-PS 40 21 346
bekannten Biegemaschine auf, bei der durch einen
computergesteuerten Verschiebeantrieb zwar die Rüstzeiten
noch weiter verkürzt und die Präzision der Justierung der
Arbeitsschlitten verbessert werden. Selbst bei extrem
schlanken Arbeitsschlitten richtet sich der Querabstand
zwischen benachbarten Werkzeugen aber nach der Breite der
Arbeitsschlitten.
Bei beiden vorerwähnten Biegemaschinen ist ferner ein
hoher technischer Aufwand zu treiben, um beim Biegen des
Draht- oder Bandmaterials in der in etwa zur Durchgangsachse
des Materials senkrechten Richtung überbiegen zu können.
Wegen der zur Material-Durchgangsachse senkrecht liegenden
Arbeitsachsen der Arbeitsschlitten lassen sich nämlich
keine schräg zur Materialdurchgangsachse gerichteten
Biegebewegungskomponenten erzeugen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Biegemaschine der eingangs genannten Art zu schaffen, bei
der trotz kurzer Rüstzeiten für das Einjustieren der
Arbeitsschlitten unabhängig von der Breite der Arbeitsschlitten
kurze Querabstände zwischen benachbarten
Werkzeugen sowie zur Materialdurchgangsachse schräge
Bewegungsrichtungen der Werkzeuge, z. B. zum Überbiegen,
möglich sind.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Oberbegriffsmerkmalen mit den im kennzeichnenden Teil
des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Dank der Krümmung der Führungsbahn hängt der
kleinstmögliche Abstand zwischen den Werkzeugen
benachbarter Arbeitsschlitten nicht mehr von der Breite
der Arbeitsschlitten ab. Ferner lassen sich mit den
Werkzeugträgern bzw. Werkzeugen zum Überbiegen schräge
Bewegungskomponenten realisieren. Diese Vorteile werden
mit einer optimal kurzen Rüstzeit erreicht, weil die
Arbeitsschlitten zwischen den Arbeitspositionen und
gegebenenfalls einer Parkposition kontinuierlich und rasch
mittels des Verschiebeantriebs verstellbar sind, und zwar
unabhängig davon, ob ein Wechsel der Arbeitsposition nur
einen Hub von wenigen Zehntel Millimetern oder einen
beträchtlichen Hub erfordert. Bei entsprechender Auslegung
der Krümmung kann jeder Arbeitsschlitten ein und dieselbe
Biegestelle entlang der Materialdurchgangsachse von
mehreren Arbeitspositionen auf der Führungsbahn bedienen,
so daß die jeweils gewünschte, z. B. für das Überbiegen
gebrauchte, Bewegungskomponente einmal von der einen oder
von der anderen Seite schräg zur Materialdurchgangsachse
möglich ist.
Es ist zwar von sogenannten Zentralrad-Biegemaschinen allgemein
bekannt, einen kreisförmigen Träger für Arbeitsschlitten
vorzusehen, der in Umfangsrichtung verteilt vorgegebene
Halterungen für Arbeitsschlitten aufweist. Jedoch muß dort
jeder Arbeitsschlitten bei einer Änderung der Arbeitsposition
vom Träger abgenommen und in der neuen Position wieder
aufgesteckt werden.
Besonders zweckmäßig ist die Ausführungsform gemäß
Anspruch 2, weil jeder Arbeitsschlitten mit seiner
Arbeitsachse radial zur Mitte des Kreises ausgerichtet
ist.
Vorteilhaft ist ferner die Ausführungsform gemäß Anspruch
3, weil die Arbeitsschlitten an beiden Seiten der
Materialdurchgangsachse so einjustierbar sind, daß die
Werkzeuge möglichst nahe aneinander arbeiten und
schräge Bewegungskomponenten möglich sind. Die
Führungsebene kann parallel zur Arbeitsfläche sein, wobei
die Führungsebene einer Führungsbahn durchaus höher oder
tiefer - bezogen auf die Arbeitsfläche - liegen kann als
die Führungsebene einer anderen Führungsbahn.
Die Ausführungsform gemäß Anspruch 4 ist insbesondere im
Hinblick auf möglichst nahe aneinanderzusetzende
Werkzeuge vorteilhaft.
Um mehrere Biegestationen einfach bedienen zu können, ist
die Ausführungsform gemäß Anspruch 5 vorteilhaft. Der
Kreisradius läßt sich verhältnismäßig groß wählen, so daß
nur eine schwache Krümmung der Führungsbahn entsteht.
Trotzdem lassen sich die Werkzeuge näher und mit schrägen
Bewegungskomponenten aneinandersetzen, als es durch die
Breite der Arbeitsschlitten vorgegeben ist.
Die Ausführungsform gemäß Anspruch 6 ist vor allem dann
zweckmäßig, wenn mehrere Biegewerkzeuge sehr eng
beieinander und lokal konzentriert zu arbeiten haben.
Für einen ungehinderten Materialdurchgang ist die
Ausführungsform gemäß Anspruch 7 vorteilhaft.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 8 werden diejenigen
Arbeitsschlitten, deren Werkzeuge eng beieinander oder mit
schrägen Komponenten arbeiten sollen, auf der gekrümmten
Führungsbahn angeordnet, während andere Arbeitsschlitten,
bei deren Werkzeugen es auf die vorerwähnten Anforderungen
nicht ankommt, auf die geradlinige Führungsbahn gesetzt
werden.
Herstellungstechnisch einfach und standfest ist die
Ausführungsform gemäß Anspruch 9. Es ergibt sich trotz der
gekrümmten Führungsbahn ein einwandfreier und
hochbelastbarer Sitz jedes Arbeitsschlittens. Ferner
lassen sich die Arbeitsschlitten leichtgängig verschieben.
Funktionell einfach und betriebssicher ist die
Ausführungsform gemäß Anspruch 10. Zum Verstellen eines
Arbeitsschlittens - entweder um ihn in eine neue
Arbeitsposition oder in eine Parkposition zu bringen - wird
er mit dem Transportelement gekuppelt und bei Erreichen
der gewünschten Position wieder abgekuppelt.
Die Ausführungsform gemäß Anspruch 11 ist vorteilhaft,
weil der Arbeitsantrieb des Arbeitsschlittens gleichzeitig
zum Kuppeln und Entkuppeln benutzt wird.
Auch die Ausführungsform gemäß Anspruch 12 ist baulich
einfach, weil der Werkzeugträger eine duale Funktion
übernimmt und demgemäß den Zweitschlitten mit dem
Transportelement kuppelt.
Die Ausführungsform gemäß Anspruch 13 ist vorteilhaft,
weil der Arbeitsantrieb auch die Klemmvorrichtung bedient,
so daß sowohl zum Kuppeln als auch zum Klemmen keine
zusätzlichen Hilfsantriebe benötigt werden.
Zweckmäßigerweise wird das System so ausgelegt, daß die
Arbeitsantriebe zusätzliche Hubstrecken bedienen, die beim
normalen Arbeiten der Werkzeugträger nicht benutzt werden,
so daß sich keine Überlappung zwischen der Arbeitsfunktion
und der Transport- bzw. Klemmfunktion ergibt.
Anhand der Zeichnung wird eine Ausführungsform des
Erfindungsgegenstandes erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Frontansicht einer
Biegemaschine,
Fig. 2 eine Seitenansicht und
Fig. 3 einen Schnitt in der Ebene III-III von Fig. 1.
Eine Biegemaschine B gemäß Fig. 1 und 2 besitzt
einen Maschinenkörper 1, der eine stehende
Arbeitsfläche 2 definiert. Der Maschinenkörper 1 sitzt auf
einem Fundament 14. Mit der Biegemaschine B wird draht- oder
bandförmiges Material gebogen, das vor der
Arbeitsfläche 2 entlang einer Materialdurchgangsachse 3
horizontal gefördert wird. Auf dem Maschinenkörper 1 sind
ebene Führungsbahnen F1 bis F3 angebracht, die aus
Abschnitten eines Prismen-, Schwalbenschwanz- oder
T-Profils 12 bestehen. Die Führungsbahn F1 ist
in der Führungsebene E (Fig. 3) bzw. parallel zur
Arbeitsfläche 2 mit einer Bogenkrümmung K ausgebildet,
vorzugsweise einer Kreisbogenkrümmung, deren Kreismitte
relativ weit unterhalb der Materialdurchgangsachse 3
liegt. Auf der Führungsbahn F1 sind mehrere, z. B. zwei,
Arbeitsschlitten S1 und S2 verschiebbar geführt. Jeder
Arbeitsschlitten definiert eine Arbeitsachse A1, A2, die
in etwa senkrecht zu einer Tangente an die Krümmung der
Führungsbahn F1 in der Arbeitsposition des
Arbeitsschlittens S1, S2 und zudem in etwa parallel zur
Arbeitsfläche 2 bzw. zur Führungsebene E liegt.
Die Arbeitsschlitten S1, S2 sind im wesentlichen einander
gleich, so daß nur der Arbeitsschlitten S1 erläutert wird.
Dieser weist ein auf der Führungsbahn F1 geführtes Gehäuse
4 und einen Arbeitsantrieb 5 für ein in der Arbeitsachse
A1 bewegbaren Werkzeugträger 6 auf, an dem (siehe Fig. 3)
ein Werkzeug 13 angebracht ist, mit dem das draht- oder
bandförmige Material bearbeitet wird, z. B. durch Biegen,
Schneiden, Stanzen u. dgl.
Unterhalb der Materialdurchgangsachse 3 ist in Fig. 1 eine
geradlinige Führungsbahn F2′ angedeutet, die einen
weiteren Arbeitsschlitten S3 mit seiner Arbeitsachse A3
verschiebbar lagert. Strichliert ist angedeutet, daß
anstelle der geradlinigen Führungsbahn F2′ auch eine
gekrümmte Führungsbahn F2 vorgesehen sein kann, die wie
die Führungsbahn F1 mit der konkaven Seite ihrer Krümmung
K der Materialdurchgangsachse 3 zugewandt ist. Rechts von
den Führungsbahnen F1, F2 bzw. F2′ ist eine in etwa
senkrecht zur Materialdurchgangsachse 3 liegende,
geradlinige Führungsbahn F3′ (in ausgezogenen Linien)
gezeigt, die einen weiteren Arbeitsschlitten S4 mit der
Arbeitsachse A4 trägt. Anstelle der geradlinigen
Führungsbahn F3′ könnte auch eine gekrümmte Führungsbahn
F3 vorgesehen sein (strichliert angedeutet).
Die Führungsbahnen F1, F2, F3 können auch mit ihrer
konvexen Krümmungsseite zur Materialdurchgangsachse 3
weisen. Es ist ferner möglich, eine Führungsbahn mit ihrer
konvexen Seite und die andere mit ihrer konkaven Seite zur
Materialdurchgangsachse 3 auszurichten. Jede Führungsbahn
F1 und F2 muß nicht notwendigerweise annähernd parallel
zur Materialdurchgangsachse 3 liegen, sondern könnte auch
in der Zeichnungsebene zur einen oder anderen Seite
verdreht sein, so daß ihr eines Ende näher bei der
Materialdurchgangsachse liegt als ihr anderes Ende.
In Fig. 2 ist ein mittlerer Durchbruch 1a im
Maschinenkörper 1 angedeutet, hinter dem eine weitere
ebene und geradlinige Führungsbahn F4 für weitere
Arbeitsschlitten S5 (Arbeitsachse A5) angebracht
ist. Die Werkzeuge der auf der Führungsbahn F4
verschiebbaren Arbeitsschlitten arbeiten von der Rückseite
des Maschinenkörpers 1 her mit den Werkzeugen 13 der vorne
arbeitenden Arbeitsschlitten S1 bis S4 zusammen.
Die in Fig. 1 angedeuteten Führungsbahnen F1, F2 und F3
können auch zu einem Vollkreis miteinander verbunden
sein, der ggf. dort unterbrochen ist, wo die
Materialdurchgangsachse 3 hindurchgeht. Alle
Führungsbahnen haben dann den gleichen Krümmungsradius.
In der Führungsbahn F1 ist (wie ohne Darstellung auch bei
den anderen Führungsbahnen) ein Verschiebeantrieb 7 für
die Arbeitsschlitten S1, S2 vorgesehen, der einen Antrieb
9 und ein Transportelement 8 aufweist, das bei deutlicher
Krümmung K zweckmäßigerweise entlang der Krümmung bewegt wird,
hingegen bei sehr flacher Krümmung auch geradlinig bewegt
werden könnte. Wie beim Arbeitsschlitten S1 angedeutet
ist, besitzt dieser eine Kupplung 11, mit der er sich
zwecks Verstellung wahlweise mit dem Antriebselement 8
kuppeln läßt, und eine Klemmvorrichtung 10, mit der er in
der jeweiligen Arbeitsposition oder auch in einer
Parkposition auf der Führungsbahn F1 festgeklemmt und
verriegelt wird. Zur Betätigung der Kupplung 11 und der
Klemmvorrichtung 10 können eigene, fernsteuerbare Antriebe
vorgesehen sein. Zweckmäßigerweise werden aber der
Arbeitsantrieb 5 und der Werkzeugträger 6 für
diese Funktion mit herangezogen, wie anhand der Fig. 3
erläutert wird.
In Fig. 3 ist der Profilabschnitt 12
(Schwalbenschwanzprofil) auf der Arbeitsfläche 2 des
Maschinenkörpers 1 befestigt, z. B. festgeschraubt. Seine
Oberseite definiert die Führungsebene E für den
Arbeitsschlitten S1, wobei die Krümmung K der Führungsbahn
F1 in der Führungsebene E liegt.
Im Gehäuse 4 des Arbeitsschlittens S1 ist in einem die
Arbeitsachse A1 definierenden Längsschacht 15 der
Werkzeugträger 6 verschiebbar geführt. Im
Arbeitsantrieb 5, der am Gehäuse 4 befestigt ist, befindet
sich ein Hydraulik- oder Pneumatikkolben 25, der mit
dem Werkzeugträger 6 gekoppelt ist und diesen hin und her
verschiebt. Das Transportelement 8 ist beispielsweise eine
Gliederkette oder ein Zahnriemen oder ein anderes, entlang
einer gekrümmten Bahn bewegbares Element 16, das sich in
einer bogenförmig verlaufenden Nut 17 im Profilabschnitt
12 bewegt. Am Transportelement 8 bzw. 16 ist ein Mitnehmer 18 mit
einer Kupplungsvertiefung (strichliert angedeutet)
angebracht, der in eine unterseitige Ausnehmung des
Gehäuses 4 quer zu dessen Längsrichtung einfahrbar ist.
Der Mitnehmer 18 ist Teil der Kupplung 11. Am
Werkzeugträger 6 ist unterseitig eine Nase 19 als
Gegenkupplungselement vorgesehen, die sich in die
Kupplungsvertiefung des Mitnehmers 18 einfahren läßt und
den Arbeitsschlitten S1 mit dem Transportelement 8 bzw. 16
kuppelt. Zu diesem Zweck wird der Werkzeugträger 6 mittels
des Kolbens 25 über den eigentlichen Arbeitshub des
Werkzeuges 13 hinaus zurückverstellt.
Die Klemmvorrichtung 10 ist im rückwärtigen Teil des
Gehäuses 4 des Arbeitsschlittens S1 untergebracht. Eine
durch eine Feder 21 gegen eine Gegenfläche 22 des
Profilabschnittes 12 vorgespannte Klemmbacke 20 trägt
oberseitig einen Vorsprung 23, der im Bewegungsweg einer
Nase 24 an der Unterseite des Werkzeugträgers 6 liegt.
Wird - wie erwähnt - zum Kuppeln des Arbeitsschlittens S1
mit dem Transportelement 8 bzw. 16 der Werkzeugträger 6 über den
Arbeitshub des Werkzeugs 13 hinaus nach rückwärts bewegt,
dann wird über die Nase 24 die Klemmbacke 20 von der
Gegenfläche 22 abgehoben, während die Nase 19 in die
Kupplungsvertiefung des Mitnehmers 18 eintritt. Durch
Antreiben des Transportelementes 8 bzw. 16 über den Antrieb 7
(Fig. 1) läßt sich der Arbeitsschlitten S1 entlang der
Führungsbahn F1 verstellen. Ist die neue Arbeitsposition
erreicht, dann werden die Nasen 19, 24 mit dem
Werkzeugträger 6 durch den Kolben 25 wieder in der
Gegenrichtung verstellt, wobei zunächst die Klemmbacke 20
wieder zur Anlage an der Gegenfläche 22 kommt und dann die
Nase 19 aus der Kupplungsvertiefung des Mitnehmers 18
heraustritt. Der Arbeitsschlitten S1 ist in der neuen
Arbeitsposition verriegelt. Der Mitnehmer 18 kann zu einem
anderen Arbeitsschlitten bewegt werden.
In Fig. 3 ist als Alternative für den Verschiebeantrieb
mit dem Transportelement 8 bzw. 16 im Profilabschnitt 12 ein
Transportelement 27 in einer der Krümmung K folgenden oder
gegebenenfalls auch geraden Nut 26 in der Arbeitsfläche 2
gezeigt. Das Transportelement 27 ist beispielsweise ein
gekrümmter oder gerader Stab, der an einer Längsseite oder
an einer Unterseite bzw. Oberseite eine Verzahnung 28
trägt, die mit einem nicht gezeigten Ritzel des
Verschiebeantriebs 7 zusammenarbeitet. An der Oberseite
des Transportelementes 27 ist ein Zapfen 29 angedeutet,
der mit dem Arbeitsschlitten S1 entweder auf die vorerwähnte Weise
oder mittels einer anderen, nicht dargestellten Hilfsvorrichtung
kuppelbar ist, um den Arbeitsschlitten S1 auf der
Führungsbahn F1 zu verstellen. Es wäre auch denkbar, am
Arbeitsschlitten S1 einen eigenen und getrennt vom
Arbeitsantrieb 5 ansteuerbaren Antrieb vorzusehen, der mit
der Arbeitsfläche 2 und/oder der Führungsbahn F1
zusammenarbeitet (z. B. Ritzel mit Zahnprofil), um den
Arbeitsschlitten S1 verstellen zu können.
Claims (13)
1. Biegemaschine für Draht- oder Bandmaterial mit einem
eine Arbeitsfläche aufweisenden Maschinenkörper, an dem
wenigstens eine in einer Führungsebene liegende,
hinterschnittene Führungsbahn für Arbeitsschlitten
angeordnet ist, die entlang der Führungsbahn zumindest
zwischen Arbeitspositionen mittels eines, ggf.
ferngesteuerten, Verschiebeantriebs verschiebbar und in
der jeweiligen Arbeitsposition an der Führungsbahn
festlegbar sind, wobei jeder Arbeitsschlitten eine in etwa
senkrecht zur Führungsbahn liegende Arbeitsachse definiert
und einen in der Arbeitsachse mittels eines
Arbeitsantriebs bewegbaren Werkzeugträger aufweist,
gekennzeichnet durch wenigstens eine in der senkrechten
Führungsebene (E) bogenförmig gekrümmte Führungsbahn (F1;
F2; F3).
2. Biegemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Krümmung der Führungsbahn (F1; F2; F3) einem
Kreisbogen (K) folgt.
3. Biegemaschine nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß beiderseits einer in etwa zur
Arbeitsfläche (2) parallelen Material-Durchgangsachse (3)
je eine gekrümmte Führungsbahn (F1; F2) in der
Führungsebene (E) vorgesehen ist.
4. Biegemaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß von den beiden Führungsbahnen (F1; F2) zumindest eine
mit der konkaven Seite ihrer Krümmung (K) zur
Materialdurchgangsachse (3) weist.
5. Biegemaschine nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kreiszentrum (X) der Kreisbogen-
Krümmung (K) einer mit der konkaven Seite ihrer Krümmung
der Materialdurchgangsachse (3) zugewandten Führungsbahn
(F1; F2) an der der Führungsbahn (F1; F2)
gegenüberliegenden Seite der Materialdurchgangsachse (3)
liegt.
6. Biegemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsbahn ein Vollkreis ist.
7. Biegemaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Führungsbahnen (F1; F2) einen im Bereich
der Materialdurchgangsachse (3), vorzugsweise zweimal,
unterbrochenen Kreis definieren.
8. Biegemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß am Maschinenkörper (1) zusätzlich zu wenigstens einer
gekrümmten Führungsbahn (F1) wenigstens eine geradlinige
Führungsbahn (F2′; F3′) vorgesehen ist.
9. Biegemaschine nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die gekrümmte Führungsbahn (F1; F2;
F3) wie auch die geradlinige Führungsbahn (F2′; F3′) ein
ebener Prismenprofil-, Schwalbenschwanzprofil- oder
T-Profil-Abschnitt (12) ist.
10. Biegemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verschiebeantrieb (7) ein im Profil (12) der
Führungsbahn (F1; F2; F3) und/oder im Maschinenkörper (1)
im wesentlichen entlang der Krümmung (K) der Führungsbahn
bewegbares Transportelement (8; 16; 27) aufweist, mit dem
jeder auf der Führungsbahn angeordnete Arbeitsschlitten
(S1; S2) wahlweise kuppelbar ist.
11. Biegemaschine nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Arbeitsschlitten (S1; S2) eine
wahlweise betätigbare Kupplung (11) aufweist, die
vom Arbeitsantrieb (5) des Werkzeugträgers
(6) betätigbar ist.
12. Biegemaschine nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (6) als
Kuppelelement (19) zur Verbindung des Arbeitsschlittens
(S1) mit dem Transportelement (8; 16) ausgebildet ist.
13. Biegemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß im Arbeitsschlitten (S1) eine wahlweise betätigbare
Klemmvorrichtung (10) zum Festlegen des Arbeitsschlittens
(S1) an der Führungsbahn (F1) vorgesehen ist und daß die
Klemmvorrichtung (10) mittels des
Arbeitsantriebs (5) des Werkzeugträgers (6) direkt oder
indirekt betätigbar ist.
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