DE4134809C2 - Produktträger - Google Patents
ProduktträgerInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Produktträger mit
einer Trägerfläche, die durch ihre Ebene überragende
Trennstege in parallele Fächer aufgeteilt und aus einer
Anzahl von Stäben gebildet ist, welche nebeneinander relativ zueinander
lösbar fixiert sind.
Produktträger dienen als Ständer zur Präsenta
tion von vorzugsweise kleineren Gegenständen, wie Lip
penstiften, Nagellackflaschen, make-up-Schachteln und
dergleichen in einem Ausstellungs- und Verkaufsraum. Die
von Trennstegen in parallele Fächer segmentierte Träger
fläche kann funktional in eine Auslagefläche und eine
Lagerfläche unterteilt sein, wobei die Auslagefläche die
dem Betrachter zugewandte vordere Zone der Trägerfläche
ist, während sich die Lagerfläche zur Bevorratung des
auf der Auslagefläche präsentierten Musters nach hinten
anschließt. Bekannt sind als unverän
derliche Konstruktionen ausgebildete Produktträger, die von jedem Hersteller für
jede Produktpalette speziell gestaltet werden und vom
Benutzer, z. B. einem Händler, nicht einer neuen Produkt
palette oder Änderungsbedürfnissen bezüglich der Größe
der Trägerfläche bzw. der Fächer anpaßbar sind. Eine
gewisse Veränderungsmöglichkeit bietet ein Produktträ
ger der in EP-A-00 26 693 beschriebenen Art. Hierbei sind
vorgefertigte blockartige Module, in denen Zellen zur
Unterbringung von Produkten ausgebildet sind, neben
einander in einen Blockkasten eingespannt, aus dem sie
zum gegenseitigen Austausch herausgezogen werden können.
Da der Blockkasten die Dimension des Produktträgers be
stimmt und da die Blöcke vorgegeben sind, läßt dieser
Produktträger beliebige Variationen nicht zu.
Ferner ist aus DE-35 40 735 C2 ein Produktträger bekannt,
der eine Trägerfläche, die durch ihre Ebene überragende
Trennstege in parallele Fächer aufgeteilt und aus einer
Anzahl von Stäben gebildet ist, aufweist, welche durch
Verbindungselemente nebeneinander relativ zueinander
lösbar fixiert sind. Jeweils zwei Stäbe in Form von
Grundplatten mit an einem Längsrand ausgeformten positiven
oder negativen T-Profilierungen werden von einem
stirnseitig auf die beiden Grundplatten aufschiebbaren
und diese klemmend lösbar miteinander verbindenden Kopfteil
zusammengehalten und bilden ein Produktträger-
Modul. Die Grundplatten haben an der Unterseite längsverlaufende
Schwalbenschwanzprofile, mit denen Platten-/
Schlitzelemente jedes Kopfteiles zusammensteckbar sind.
Eine der beiden Grundplatten weist einen fest angeformten
Seitensteg auf, der über die Oberfläche der Grundplatte
hinausragt. Um mehrere Produktträger-Module seitlich
aneinanderreihen zu können, werden die positiven
T-Profilierungen der einen Grundplatte des einen Grundplattenpaares
mit den negativen T-Profilierungen der
Grundplatte eines benachbarten Grundplattenpaares zusammengefügt.
Der fest angeformte Seitensteg kann dabei
einen Trennsteg zur Aufteilung der Trägerfläche in parallele
Fächer bilden. Durch Wechseln der Kopfteile kann
die Breite des Produktträger-Moduls verändert werden,
indem der Abstand zwischen den beiden Grundplatten variiert
wird. Da die Breite des Spaltes zwischen zwei eine
Trägerfläche bildenden Grundplatten jedoch nicht beliebig
groß gemacht werden kann und die kleinste Breite des
Produktträger-Moduls die Breite der beiden aneinanderstoßenden
waagerechten Grundplatten ist, ist der Veränderbarkeit
der Erstreckung dieses bekannten Produktträgers
eine enge Grenze gesetzt. Die feste Anformung des
Seitensteges an eine Grundplatte macht eine wahlweise
Aufteilung der Trägerfläche in beliebig viele Fächer
beliebiger Breite unmöglich. Auch hierdurch ist die Variabilität
des Produktträgers eingeschränkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Produktträger
der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß er
im wesentlichen ohne Bindung an Abmessungsvorgaben durch
Verbindungselemente oder Stäbe in seiner Gesamterstreckung
und in der Breite und Aufeinanderfolge der
Fächer beliebig veränderbar ist, so daß der Produktträger
variierender Produktauslage und -plazierung jeweils
anpaßbar ist.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Stäbe
in dichter Aneinanderreihung einen Verbund bilden, in
den die Stäbe der Trennstege lösbar eingegliedert sind.
Die länglichen Stäbe, deren Mehrzahl die Trägerfläche
bildet, welche von einigen als Trennstege dienenden Stäben
in parallele Fächer unterteilt ist, ermöglichen
durch Aneinanderreihung einer beliebigen Anzahl von Stäben
die Ausbildung eines lösbaren Verbundes, der mit
Fächern gewünschter Breite und Anzahl ausgestattet werden
kann. Da der Durchmesser der Stäbe gering bemessen
sein kann, ergibt sich eine verhältnismäßig feine Teilung
der Trägerfläche, die es ermöglicht, die Breite der
Fächer den Abmessungen der jeweiligen aufzunehmenden
Produkte anzupassen, so daß die Produkte kippsicher ge
halten sind und in ordentlicher Anordnung präsentiert
werden. Die Stäbe können material- und herstellungsbe
dingt beliebige geeignete Querschnittsprofile haben und
z. B. rund bei Verwendung von Draht oder mehreckig bei
gegossenen Teilen sein. Bevorzugt sind die Stäbe gerade,
damit die Fächer von einem Längsrand zum anderen Längs
rand des Produktträgers gerade verlaufende Bereiche bil
den. Wenn dies für einen Anwendungsfall nicht erwünscht
ist, können in der Ebene der Trägerfläche abgewinkelte
oder gewellte Stäbe verwendet werden, die zu einem lös
baren Verbund zusammengesetzt sind.
Die lösbare Fixierung der Stäbe relativ zueinander er
möglicht nicht nur bei der Ersterstellung eines Produkt
trägers beliebige Wahl der Breite der Trägerfläche und
der jeweiligen Fächer, sondern auch der Benutzer eines
Produktträgers kann durch Auseinandernehmen des Stabver
bundes und Versetzen der als Trennstege dienenden Stäbe
sowie durch Entfernung oder Hinzunahme von Stäben auf
einfache Weise Umänderungen vornehmen.
Zur Erzielung eines lösbaren Verbundes sind vorteilhaf
terweise an den Stäben Verbindungselemente vorgesehen.
Die Verbindungselemente können Durchbrüche sein, die mit
einer achsbildenden Einrichtung zusammenwirken. Unter
dem Begriff "Durchbrüche" werden sowohl durchgehende
Löcher als auch Sacklöcher verstanden, die zum einen
stangen- oder stiftartige Steckverbinder durchlassen und
zum anderen Druckknopfvorsprünge passend aufnehmen.
Als achsbildende Einrichtung können Steckverbinder in
Form separater oder angeformter Zapfen dienen, die in
die Durchbrüche passend eingreifen und eine segmentierte
Achse bilden. Alternativ kann als Steckverbinder minde
stens eine Haltestange dienen, auf der die Stäbe in
Richtung der Haltestangen-Längsachse verschiebbar ange
ordnet sind. Dabei kann es vorteilhaft sein, daß wenig
stens einige der Stäbe von der Haltestange in Richtung
ihrer Querachse abziehbar sind, so daß zur Veränderung
der Breite von Fächern eines bestehenden Produktträgers
nicht der gesamte Stabverbund auseinandergenommen werden
muß, sondern nur eine Versetzung der als Trennstege die
nenden Stäbe nötig ist. Die Haltestange kann einteilig
ausgebildet sein. Im Sinne der Variabilität des Produkt
trägers ist sie bevorzugt eine Teleskopstange oder eine
aus lösbar miteinander verbundenen Stangenabschnitten
zusammengesetzte Stange.
Eine weitere Möglichkeit zur lösbaren Fixierung der Stä
be relativ zueinander besteht darin, daß ein Verbund von
Stäben mittels einer elastischen Spannvorrichtung lösbar
zusammengespannt ist. Als elastische Spannvorrichtung
können Gummielemente und/oder Federn vorgesehen sein,
die den Stabverbund umspannen. Eine weitere günstige
Möglichkeit zur Erzielung der lösbaren Fixierung der
Stäbe besteht in der Ausbildung der Verbindungselemente
als Adhäsionsorgane, z. B. Permanentmagnete, die mit
haftfähigen Bereichen der Stäbe zusammenwirken.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorge
sehen, daß die Stäbe der Trägerfläche und die Stäbe der
Trennstege als plattenförmige Lamellen ausgebildet sind,
deren Plattenebenen in dem Verbund zur Ebene der Träger
fläche im wesentlichen senkrecht orientiert sind. Die
plattenförmigen Lamellen werden hochkant zum Verbund
nebeneinandergereiht, so daß ihre nach oben gerichteten,
nur wenige Millimeter breiten Kanten gemeinsam eine Trä
gerfläche bilden.
Die plattenförmigen Lamellen, die die Trägerfläche bil
den, und die plattenförmigen Lamellen, die als Trennste
ge wirksam sein sollen, können identisch sein, wenn die
Verbindungselemente eine Versetzung der Trennsteg-Lamel
len derart erlauben, daß diese mit einem Randbereich
über die Oberseite der Trägerfläche vorstehen.
Bei einer Nebeneinanderreihung der Lamellen mit Hilfe
einer achsbildenden Konstruktion ist es zweckmäßig, die
Lamellen so zu gestalten, daß die Trennlamellen minde
stens im Bereich der Trägerfläche breiter sind als die
Trägerlamellen. Dies kann durch insgesamt größere Breite
der Trennlamellen erreicht werden. Vorzugsweise erhalten
die Trägerlamellen an ihrem trägerflächenseitigen Rand
mindestens eine beliebig ausformbare Aussparung, deren
Grund die Trägerfläche in bezug auf den oberen Rand der
Trennlamellen zurücksetzt. In diesem Falle erhält man
zwei Lamellenausführungen, von denen die eine eine Ba
siskontur in der Funktion eines Teilers hat und die an
dere eine von der Basiskontur durch mindestens eine Aus
sparung abweichende Kontur aufweist, so daß sie als Trä
gerlamelle im Verbund eine Trägerfläche bildet, über die
infolge ihrer partiell größeren Höhe die Trennlamelle
hinausragt und streifenförmige Fächer begrenzt. Zur Er
zielung besonderer optischer Effekte können die Lamellen
aus glasklarem Kunststoff gefertigt sein, der durch dif
ferenzierte gegebenenfalls farbige Beleuchtung besondere
optische Effekte zur Herausstellung einzelner Produkte
auf dem Produktträger ermöglicht.
Um die Fächer der Trägerfläche des Produktträgers in
zweckmäßiger Weise in eine Auslagefläche und in eine La
gerfläche zu unterteilen, ist erfindungsgemäß vorgese
hen, daß die Trägerlamellen und die Trennlamellen min
destens einmal in ihrer Ebene abgeknickt sind. Auf diese
Weise läßt sich z. B. an einen längeren Abschnitt ein
schräg abgehender kürzerer Abschnitt der Lamelle an
schließen. Ein aus solchen Lamellen zusammengesetzter
Produktträger erhält somit zwei von einem Knie ausge
hende Flächen, von denen die kürzere eine schräge vor
dere Auslagefläche und die längere eine waagerechte hin
tere Lagerfläche sein kann. Beide Flächen sind jeweils
durch einen Anschlagrand für die auf ihnen liegenden
Produkte begrenzt, der sich bei aneinandergereihten La
mellen durch andersseitige Ränder der Aussparungen nach
oben ragenden Endpartien der Lamellen ergibt. Die Höhe
der nicht ausgesparten Trennlamellen bewirkt zum be
nachbarten Bereich eine Fachbegrenzung. Weitere Profi
lierungen der Lamelle können in dem Lamellenverbund z. B.
eine Rille bilden, die vorspringende Teile von zu prä
sentierenden Produkten formangepaßt aufnimmt und die
Plazierung verbessert.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
schematisch dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 ein perspektivisches Schema eines aus
identischen Träger- und Trennlamellen zu bildenden
Produktträgers,
Fig. 2 ein perspektivisches Schema eines aus
schmaleren Trägerlamellen und breiteren Trennla
mellen zu bildenden Produktträgers,
Fig. 3 ein perspektivisches Schema eines aus Trä
gerlamellen mit Aussparung und Trennlamellen ohne
Aussparung zu bildenden Produktträgers,
Fig. 4 und 5 Draufsichten auf eine Trägerlamel
le und eine Trennlamelle gemäß einer Abwandlung
des Prinzips nach Fig. 3 und
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines aus den
Lamellen gemäß Fig. 4 und 5 zusammengebauten
Teilstückes eines Produktträgers.
Fig. 1 bis 3 zeigen einige Lamellen einer beliebigen
Anzahl von Lamellen eines lösbaren Verbundes, der einen
Produktträger bildet. Die einen beliebigen für den je
weiligen Anwendungszweck geeigneten Querschnitt und Kon
turenverlauf aufweisenden Lamellen sind in den Zeich
nungen schematisch als ebene langgestreckte Plattenteile
mit parallelen Längsrändern gezeigt, die das erfindungs
gemäße Prinzip verdeutlichen sollen.
Eine beliebige Anzahl von identischen Trägerlamellen 10
wird hochkant dicht aneinandergereiht und lösbar so zu
sammengehalten, daß ein Korpus entsteht, dessen Obersei
te eine Trägerfläche 12 für Produkte bildet. Die Träger
fläche 12 wird durch den oberen Längsrand von identi
schen Trennlamellen 11 in parallele Fächer unterteilt.
Zur lösbaren Fixierung der Trägerlamellen 10 und der
Trennlamellen 11 relativ zueinander, können Permanent
magnete 13 dienen, die an jeweils einer Seite jeder La
melle angebracht sind und die mit ferritischen Bereichen
der jeweils benachbarten Lamelle haftend zusammenwirken.
Die Trennlamelle 11 wird in dem Verbund der Trägerlamel
len 10 so angeordnet, daß ihr oberer Randbereich 14 über
die Trägerfläche 12 um ein gewünschtes Stück hinausragt.
Zur Veränderung der Breite des erstellten Produktträgers
und der Fächer lassen sich die Trägerlamellen 10 und die
Trennlamellen 11 beliebig auseinandernehmen und zusam
mensetzen bzw. ergänzen oder reduzieren. Anstatt der
Magnetverbinder 13 können klebend haftende Verbindungs
elemente vorgesehen sein, die ähnlich den angedeuteten
Permanentmagneten eine lösbare gegenseitige Verbindung
der Trägerlamellen 10 und der Trennlamellen 11 bewirken,
ohne daß eine Achse entsteht, die die beliebige höhenmä
ßige Versetzung der Trennlamelle 11 behindern würde.
Fig. 2 zeigt schematisch Trägerlamellen 20, die durch
dichte Nebeneinanderreihung eine Trägerfläche 22 bilden
und in deren Verbund Trennlamellen 21 einbezogen sind,
deren oberer Randbereich 24 die Trägerfläche 12 in pa
rallele Fächer aufteilt. Die Trennlamellen 21 können
ähnliche Form wie die Trägerlamellen 20 aufweisen, sind
jedoch breiter als diese. Dies ermöglicht die gegensei
tige Verbindung aller Lamellen 20, 21 durch achsbildende
Verbindungsteile, die durch die parallelen Linien 23, 25
angedeutet sind.
Die achsbildenden Verbindungsteile können dadurch gebil
det sein, daß durch sich in dem Verbund deckende Löcher
in den Lamellen 20, 21 durchgehende einteilige oder
mehrteilig zusammensetzbare oder teleskopierbare Halte
stangen hindurchgesteckt sind, die die Lamellen 20, 21
relativ zueinander lösbar fixieren und beliebige Verän
derungen eines solchen Produktträgers sowohl hinsicht
lich seiner Gesamtlänge als auch der Breite und Aufein
anderfolge der Fächer ermöglichen. Segmentierte Achsen
lassen sich z. B. durch angeformte oder eingesteckte Zap
fen bilden. Als angedeutete Variationsmöglichkeit sind
die Trägerlamellen 20 an ihrem die Trägerfläche 22 bil
denden geraden oberen Rand mit Kerben 26 versehen, in
die zur Längserstreckung der Lamellen querverlaufende
Leisten einsetzbar sind, die die Trägerfläche 22 in
einen hinteren und einen vorderen Abschnitt aufteilen
können, die als Auslagefläche und als Lagerfläche für
Produkte ausnutzbar sind. Es können beliebig viele Ker
ben 26 angeordnet sein, die Einsteckteile zu beliebigen
Zwecken aufnehmen können. Der obere Randbereich 24 der
Trennlamelle 21 steht über die Trägerfläche 22 vor und
bildet somit parallele Fächer.
Bei dem Beispiel nach Fig. 3 sind Trägerlamellen 30 an
ihrem trägerflächenseitigen Rand mit mindestens einer
Aussparung 36 versehen, die schematisch als rechteckiger
Ausschnitt angedeutet ist, jedoch beliebig gestaltet und
z. B. mit rillenbildenden Vertiefungen ausgestattet sein
kann. Die Aussparung 36 ist endseitig durch aufragende
Ränder 37, 38 begrenzt, die bei zusammengesetztem Lamel
lenverbund einen hinteren und einen vorderen Anschlag
rand für Produkte bilden. Trennlamellen 31 sind bei dem
schematischen Beispiel als nicht ausgeschnittene Grund
form der Trägerlamellen 30 angedeutet, so daß sie einen
durchgehenden geraden Randbereich 34 aufweisen, der über
die Aussparungen 36 nach oben vorsteht und die Trennung
der Trägerfläche 32 in Fächer vornimmt. Zur Erzielung
einer fluchtenden Ausrichtung der Aussparungen 36 emp
fiehlt sich die gegenseitige lösbare Verbindung mit Hil
fe achsbildender Verbindungsteile, die durch die Linien
33, 35 angedeutet sind. Zu der Art der achsbildenden
Verbindungselemente wird auf die Erläuterungen zu Fig.
2 Bezug genommen.
Fig. 4 bis 6 veranschaulichen ein konkretes Ausfüh
rungsbeispiel gemäß dem Schema nach Fig. 3.
Plattenförmige langgestreckte Trägerlamellen 40 aus ei
nige Millimeter dickem Material sind in ihrer Ebene un
ter einem Winkel <90° einmal abgeknickt, so daß ein län
gerer Schenkel 43 und ein schräg von diesem abgehender
kürzerer Schenkel 44 entstehen. Der längere Schenkel 43
ist an dem der Trägerfläche 42 eines durch den Verbund
gebildeten Produktträgers 100 zugewandten Rand mit einer
Aussparung 45 versehen, die endseitig begrenzt ist durch
nach oben gerichtete Ränder 46, 47, die in dem Lamellen
verbund Endanschläge für die aufzulegenden Produkte bil
den. Der kürzere Schenkel 44 der Trägerlamelle 40 weist
ebenfalls eine nach oben gerichtete Aussparung 48 auf,
die am unteren Ende in einem Anschlagrand 49 endet. Im
oberen Bereich der Aussparung 48 ist eine Vertiefung 50
ausgebildet, die in dem Lamellenverbund eine durchgehen
de Rille 51 bildet. Solche oder ähnliche Vertiefungen
können an beliebigen Stellen des Grundes der Aussparun
gen 45, 48 vorgesehen sein, um den Grund der Trägerflä
che 42 zu profilieren. Durch die Abknickung der Träger
fläche 42 entstehen eine größere Lagerfläche und eine
kleinere Auslagefläche.
Die Trägerlamelle 40 ist im Bereich des äußeren Endes
des längeren Schenkels 43 und eines durch die Abknickung
des kürzeren Schenkels 44 gebildeten Knies 52 mit je
einem durchgehenden Loch 53, 54 versehen. Die Löcher 53,
54 der hochkant nebeneinandergereihten Trägerlamellen 40
dienen als Verbindungselemente zum Durchlaß einer achs
bildenden Einrichtung, die beispielsweise aus einer ein
teiligen oder mehrteiligen, gegebenenfalls längenver
änderlichen Haltestange bestehen kann, die der Deutlich
keit halber nicht gezeichnet ist. Die Enden der achsbil
denden Einrichtung können mit geeigneten lösbaren Befe
stigungsteilen zum Zusammenhalt der jeweils zusammenge
steckten beliebigen Vielzahl von Lamellen versehen sein.
Die Trägerfläche 42, die durch den Grund der Aussparun
gen 45, 48 gebildet ist, wird von Trennlamellen 41 in
streifenförmige parallele Fächer 55, 56 usw. unterteilt.
Die plattenförmigen Trennlamellen 41 sind entsprechend
den Trägerlamellen 40 mit einem geraden längeren Schen
kel 57 und einem kürzeren Schenkel 58 versehen, der von
dem längeren Schenkel 47 abgeknickt ist. Der Winkel,
unter dem die beiden Schenkel 57, 58 zueinander ange
stellt sind, entspricht dem Winkel zwischen den beiden
Schenkeln 43 und 44 der Trägerlamelle 40. Die Trennla
melle 41 ist an ihrem oberen Rand nicht ausgeschnitten
und sie bildet im wesentlichen die Basisform der ausge
schnittenen Trägerlamelle 40. Der durchgehende obere
Randbereich 39 der Trennlamelle 41 überragt die Ausspa
rungen 45, 48 und grenzt die Fächer 55, 56 gegeneinander
ab.
Zur Erleichterung der Breitenveränderung der Fächer 55,
56 usw. bei einem bestehenden Produktträger 100 sind die
Verbindungselemente der Trennlamelle 41 als an einem
Ende offene Schlitze 59, 60 gestaltet. Der Schlitz 59
befindet sich am äußeren Ende des längeren Schenkels 57.
Er liegt im wesentlichen auf der Längsmittellinie dieses
längeren Schenkels 57 und ist nach hinten offen. Der
zweite Schlitz 60 ist in der Knickzone der Trennlamelle
41 ausgebildet. Er öffnet sich nach unten. Die beiden
Schlitze 59 und 60 vermitteln eine Verbindung der Trä
gerlamelle 41 mit der achsbildenden Einrichtung und er
lauben außerdem ein nachträgliches Herausnehmen aus dem
Lamellenverbund bzw. Einsetzen in eine Lücke zwischen
den Trägerlamellen 40 an beliebiger Stelle. Dies ist in
Fig. 6 veranschaulicht. Alternativ können derartige
Schlitze an den Trägerlamellen 40 ausgebildet sein.
Claims (9)
1. Produktträger mit einer Trägerfläche, die durch ihre
Ebene überragende Trennstege in parallele Fächer aufgeteilt
und aus einer Anzahl von Stäben gebildet ist,
welche nebeneinander relativ zueinander lösbar fixiert
sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stäbe (10) in dichter Aneinanderreihung einen
Verbund bilden, in den die Stäbe (11) der Trennstege
lösbar eingegliedert sind.
2. Produktträger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
an den Stäben (40, 41) vorgesehene Verbindungselemente
Durchbrüche (53, 54; 59, 60) aufweisen, die mit einer achsbildenden
Einrichtung zussammenwirken.
3. Produktträger nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Haltestange vorgesehen ist, auf der die
Stäbe (40, 41) in Richtung der Haltestangen-Längsachse
verschiebbar angeordnet sind und daß wenigstens einige
der Stäbe (41) von der Haltestange in Richtung ihrer
Querachse abziehbar sind.
4. Produktträger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
an den Stäben (10, 11) vorgesehene Verbindungselemente
Adhäsionsorgane (13) sind.
5. Produktträger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Verbund von Stäben mittels einer elastischen
Spannvorrichtung lösbar zusammengespannt ist.
6. Produktträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stäbe der Trägerfläche (10; 20; 30; 40) und die Stäbe
der Trennstege (11; 21; 31; 41) als plattenförmige Lamellen
ausgebildet sind, deren Plattenebenen in dem Verbund
zur Ebene der Trägerfläche (12; 22; 32; 42) im wesentlichen
senkrecht orientiert sind.
7. Produktträger nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trägerlamellen (40) und die Trennlamellen (41)
mindestens einmal in ihrer Ebene abgeknickt sind.
8. Produktträger nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennlamellen (21; 31; 41) mindestens im Bereich der
Trägerfläche (22; 32; 42) breiter sind als die Trägerlamellen
(20; 30; 40).
9. Produktträger nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trägerlamellen (30; 40) an ihrem trägerflächenseitigen
Rand mindestens eine Aussparung (36; 45, 48) aufweisen.
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DE4134809A1 DE4134809A1 (de) | 1992-09-24 |
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1991
- 1991-10-22 DE DE19914134809 patent/DE4134809C2/de not_active Expired - Fee Related
Also Published As
Publication number | Publication date |
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DE4134809A1 (de) | 1992-09-24 |
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