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DE4134809C2 - Produktträger - Google Patents

Produktträger

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DE4134809C2
DE4134809C2 DE19914134809 DE4134809A DE4134809C2 DE 4134809 C2 DE4134809 C2 DE 4134809C2 DE 19914134809 DE19914134809 DE 19914134809 DE 4134809 A DE4134809 A DE 4134809A DE 4134809 C2 DE4134809 C2 DE 4134809C2
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  • Packages (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Produktträger mit einer Trägerfläche, die durch ihre Ebene überragende Trennstege in parallele Fächer aufgeteilt und aus einer Anzahl von Stäben gebildet ist, welche nebeneinander relativ zueinander lösbar fixiert sind.
Produktträger dienen als Ständer zur Präsenta­ tion von vorzugsweise kleineren Gegenständen, wie Lip­ penstiften, Nagellackflaschen, make-up-Schachteln und dergleichen in einem Ausstellungs- und Verkaufsraum. Die von Trennstegen in parallele Fächer segmentierte Träger­ fläche kann funktional in eine Auslagefläche und eine Lagerfläche unterteilt sein, wobei die Auslagefläche die dem Betrachter zugewandte vordere Zone der Trägerfläche ist, während sich die Lagerfläche zur Bevorratung des auf der Auslagefläche präsentierten Musters nach hinten anschließt. Bekannt sind als unverän­ derliche Konstruktionen ausgebildete Produktträger, die von jedem Hersteller für jede Produktpalette speziell gestaltet werden und vom Benutzer, z. B. einem Händler, nicht einer neuen Produkt­ palette oder Änderungsbedürfnissen bezüglich der Größe der Trägerfläche bzw. der Fächer anpaßbar sind. Eine gewisse Veränderungsmöglichkeit bietet ein Produktträ­ ger der in EP-A-00 26 693 beschriebenen Art. Hierbei sind vorgefertigte blockartige Module, in denen Zellen zur Unterbringung von Produkten ausgebildet sind, neben­ einander in einen Blockkasten eingespannt, aus dem sie zum gegenseitigen Austausch herausgezogen werden können. Da der Blockkasten die Dimension des Produktträgers be­ stimmt und da die Blöcke vorgegeben sind, läßt dieser Produktträger beliebige Variationen nicht zu.
Ferner ist aus DE-35 40 735 C2 ein Produktträger bekannt, der eine Trägerfläche, die durch ihre Ebene überragende Trennstege in parallele Fächer aufgeteilt und aus einer Anzahl von Stäben gebildet ist, aufweist, welche durch Verbindungselemente nebeneinander relativ zueinander lösbar fixiert sind. Jeweils zwei Stäbe in Form von Grundplatten mit an einem Längsrand ausgeformten positiven oder negativen T-Profilierungen werden von einem stirnseitig auf die beiden Grundplatten aufschiebbaren und diese klemmend lösbar miteinander verbindenden Kopfteil zusammengehalten und bilden ein Produktträger- Modul. Die Grundplatten haben an der Unterseite längsverlaufende Schwalbenschwanzprofile, mit denen Platten-/ Schlitzelemente jedes Kopfteiles zusammensteckbar sind. Eine der beiden Grundplatten weist einen fest angeformten Seitensteg auf, der über die Oberfläche der Grundplatte hinausragt. Um mehrere Produktträger-Module seitlich aneinanderreihen zu können, werden die positiven T-Profilierungen der einen Grundplatte des einen Grundplattenpaares mit den negativen T-Profilierungen der Grundplatte eines benachbarten Grundplattenpaares zusammengefügt. Der fest angeformte Seitensteg kann dabei einen Trennsteg zur Aufteilung der Trägerfläche in parallele Fächer bilden. Durch Wechseln der Kopfteile kann die Breite des Produktträger-Moduls verändert werden, indem der Abstand zwischen den beiden Grundplatten variiert wird. Da die Breite des Spaltes zwischen zwei eine Trägerfläche bildenden Grundplatten jedoch nicht beliebig groß gemacht werden kann und die kleinste Breite des Produktträger-Moduls die Breite der beiden aneinanderstoßenden waagerechten Grundplatten ist, ist der Veränderbarkeit der Erstreckung dieses bekannten Produktträgers eine enge Grenze gesetzt. Die feste Anformung des Seitensteges an eine Grundplatte macht eine wahlweise Aufteilung der Trägerfläche in beliebig viele Fächer beliebiger Breite unmöglich. Auch hierdurch ist die Variabilität des Produktträgers eingeschränkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Produktträger der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß er im wesentlichen ohne Bindung an Abmessungsvorgaben durch Verbindungselemente oder Stäbe in seiner Gesamterstreckung und in der Breite und Aufeinanderfolge der Fächer beliebig veränderbar ist, so daß der Produktträger variierender Produktauslage und -plazierung jeweils anpaßbar ist.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Stäbe in dichter Aneinanderreihung einen Verbund bilden, in den die Stäbe der Trennstege lösbar eingegliedert sind.
Die länglichen Stäbe, deren Mehrzahl die Trägerfläche bildet, welche von einigen als Trennstege dienenden Stäben in parallele Fächer unterteilt ist, ermöglichen durch Aneinanderreihung einer beliebigen Anzahl von Stäben die Ausbildung eines lösbaren Verbundes, der mit Fächern gewünschter Breite und Anzahl ausgestattet werden kann. Da der Durchmesser der Stäbe gering bemessen sein kann, ergibt sich eine verhältnismäßig feine Teilung der Trägerfläche, die es ermöglicht, die Breite der Fächer den Abmessungen der jeweiligen aufzunehmenden Produkte anzupassen, so daß die Produkte kippsicher ge­ halten sind und in ordentlicher Anordnung präsentiert werden. Die Stäbe können material- und herstellungsbe­ dingt beliebige geeignete Querschnittsprofile haben und z. B. rund bei Verwendung von Draht oder mehreckig bei gegossenen Teilen sein. Bevorzugt sind die Stäbe gerade, damit die Fächer von einem Längsrand zum anderen Längs­ rand des Produktträgers gerade verlaufende Bereiche bil­ den. Wenn dies für einen Anwendungsfall nicht erwünscht ist, können in der Ebene der Trägerfläche abgewinkelte oder gewellte Stäbe verwendet werden, die zu einem lös­ baren Verbund zusammengesetzt sind.
Die lösbare Fixierung der Stäbe relativ zueinander er­ möglicht nicht nur bei der Ersterstellung eines Produkt­ trägers beliebige Wahl der Breite der Trägerfläche und der jeweiligen Fächer, sondern auch der Benutzer eines Produktträgers kann durch Auseinandernehmen des Stabver­ bundes und Versetzen der als Trennstege dienenden Stäbe sowie durch Entfernung oder Hinzunahme von Stäben auf einfache Weise Umänderungen vornehmen.
Zur Erzielung eines lösbaren Verbundes sind vorteilhaf­ terweise an den Stäben Verbindungselemente vorgesehen. Die Verbindungselemente können Durchbrüche sein, die mit einer achsbildenden Einrichtung zusammenwirken. Unter dem Begriff "Durchbrüche" werden sowohl durchgehende Löcher als auch Sacklöcher verstanden, die zum einen stangen- oder stiftartige Steckverbinder durchlassen und zum anderen Druckknopfvorsprünge passend aufnehmen. Als achsbildende Einrichtung können Steckverbinder in Form separater oder angeformter Zapfen dienen, die in die Durchbrüche passend eingreifen und eine segmentierte Achse bilden. Alternativ kann als Steckverbinder minde­ stens eine Haltestange dienen, auf der die Stäbe in Richtung der Haltestangen-Längsachse verschiebbar ange­ ordnet sind. Dabei kann es vorteilhaft sein, daß wenig­ stens einige der Stäbe von der Haltestange in Richtung ihrer Querachse abziehbar sind, so daß zur Veränderung der Breite von Fächern eines bestehenden Produktträgers nicht der gesamte Stabverbund auseinandergenommen werden muß, sondern nur eine Versetzung der als Trennstege die­ nenden Stäbe nötig ist. Die Haltestange kann einteilig ausgebildet sein. Im Sinne der Variabilität des Produkt­ trägers ist sie bevorzugt eine Teleskopstange oder eine aus lösbar miteinander verbundenen Stangenabschnitten zusammengesetzte Stange.
Eine weitere Möglichkeit zur lösbaren Fixierung der Stä­ be relativ zueinander besteht darin, daß ein Verbund von Stäben mittels einer elastischen Spannvorrichtung lösbar zusammengespannt ist. Als elastische Spannvorrichtung können Gummielemente und/oder Federn vorgesehen sein, die den Stabverbund umspannen. Eine weitere günstige Möglichkeit zur Erzielung der lösbaren Fixierung der Stäbe besteht in der Ausbildung der Verbindungselemente als Adhäsionsorgane, z. B. Permanentmagnete, die mit haftfähigen Bereichen der Stäbe zusammenwirken.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorge­ sehen, daß die Stäbe der Trägerfläche und die Stäbe der Trennstege als plattenförmige Lamellen ausgebildet sind, deren Plattenebenen in dem Verbund zur Ebene der Träger­ fläche im wesentlichen senkrecht orientiert sind. Die plattenförmigen Lamellen werden hochkant zum Verbund nebeneinandergereiht, so daß ihre nach oben gerichteten, nur wenige Millimeter breiten Kanten gemeinsam eine Trä­ gerfläche bilden.
Die plattenförmigen Lamellen, die die Trägerfläche bil­ den, und die plattenförmigen Lamellen, die als Trennste­ ge wirksam sein sollen, können identisch sein, wenn die Verbindungselemente eine Versetzung der Trennsteg-Lamel­ len derart erlauben, daß diese mit einem Randbereich über die Oberseite der Trägerfläche vorstehen.
Bei einer Nebeneinanderreihung der Lamellen mit Hilfe einer achsbildenden Konstruktion ist es zweckmäßig, die Lamellen so zu gestalten, daß die Trennlamellen minde­ stens im Bereich der Trägerfläche breiter sind als die Trägerlamellen. Dies kann durch insgesamt größere Breite der Trennlamellen erreicht werden. Vorzugsweise erhalten die Trägerlamellen an ihrem trägerflächenseitigen Rand mindestens eine beliebig ausformbare Aussparung, deren Grund die Trägerfläche in bezug auf den oberen Rand der Trennlamellen zurücksetzt. In diesem Falle erhält man zwei Lamellenausführungen, von denen die eine eine Ba­ siskontur in der Funktion eines Teilers hat und die an­ dere eine von der Basiskontur durch mindestens eine Aus­ sparung abweichende Kontur aufweist, so daß sie als Trä­ gerlamelle im Verbund eine Trägerfläche bildet, über die infolge ihrer partiell größeren Höhe die Trennlamelle hinausragt und streifenförmige Fächer begrenzt. Zur Er­ zielung besonderer optischer Effekte können die Lamellen aus glasklarem Kunststoff gefertigt sein, der durch dif­ ferenzierte gegebenenfalls farbige Beleuchtung besondere optische Effekte zur Herausstellung einzelner Produkte auf dem Produktträger ermöglicht.
Um die Fächer der Trägerfläche des Produktträgers in zweckmäßiger Weise in eine Auslagefläche und in eine La­ gerfläche zu unterteilen, ist erfindungsgemäß vorgese­ hen, daß die Trägerlamellen und die Trennlamellen min­ destens einmal in ihrer Ebene abgeknickt sind. Auf diese Weise läßt sich z. B. an einen längeren Abschnitt ein schräg abgehender kürzerer Abschnitt der Lamelle an­ schließen. Ein aus solchen Lamellen zusammengesetzter Produktträger erhält somit zwei von einem Knie ausge­ hende Flächen, von denen die kürzere eine schräge vor­ dere Auslagefläche und die längere eine waagerechte hin­ tere Lagerfläche sein kann. Beide Flächen sind jeweils durch einen Anschlagrand für die auf ihnen liegenden Produkte begrenzt, der sich bei aneinandergereihten La­ mellen durch andersseitige Ränder der Aussparungen nach oben ragenden Endpartien der Lamellen ergibt. Die Höhe der nicht ausgesparten Trennlamellen bewirkt zum be­ nachbarten Bereich eine Fachbegrenzung. Weitere Profi­ lierungen der Lamelle können in dem Lamellenverbund z. B. eine Rille bilden, die vorspringende Teile von zu prä­ sentierenden Produkten formangepaßt aufnimmt und die Plazierung verbessert.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 ein perspektivisches Schema eines aus identischen Träger- und Trennlamellen zu bildenden Produktträgers,
Fig. 2 ein perspektivisches Schema eines aus schmaleren Trägerlamellen und breiteren Trennla­ mellen zu bildenden Produktträgers,
Fig. 3 ein perspektivisches Schema eines aus Trä­ gerlamellen mit Aussparung und Trennlamellen ohne Aussparung zu bildenden Produktträgers,
Fig. 4 und 5 Draufsichten auf eine Trägerlamel­ le und eine Trennlamelle gemäß einer Abwandlung des Prinzips nach Fig. 3 und
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines aus den Lamellen gemäß Fig. 4 und 5 zusammengebauten Teilstückes eines Produktträgers.
Fig. 1 bis 3 zeigen einige Lamellen einer beliebigen Anzahl von Lamellen eines lösbaren Verbundes, der einen Produktträger bildet. Die einen beliebigen für den je­ weiligen Anwendungszweck geeigneten Querschnitt und Kon­ turenverlauf aufweisenden Lamellen sind in den Zeich­ nungen schematisch als ebene langgestreckte Plattenteile mit parallelen Längsrändern gezeigt, die das erfindungs­ gemäße Prinzip verdeutlichen sollen.
Eine beliebige Anzahl von identischen Trägerlamellen 10 wird hochkant dicht aneinandergereiht und lösbar so zu­ sammengehalten, daß ein Korpus entsteht, dessen Obersei­ te eine Trägerfläche 12 für Produkte bildet. Die Träger­ fläche 12 wird durch den oberen Längsrand von identi­ schen Trennlamellen 11 in parallele Fächer unterteilt. Zur lösbaren Fixierung der Trägerlamellen 10 und der Trennlamellen 11 relativ zueinander, können Permanent­ magnete 13 dienen, die an jeweils einer Seite jeder La­ melle angebracht sind und die mit ferritischen Bereichen der jeweils benachbarten Lamelle haftend zusammenwirken. Die Trennlamelle 11 wird in dem Verbund der Trägerlamel­ len 10 so angeordnet, daß ihr oberer Randbereich 14 über die Trägerfläche 12 um ein gewünschtes Stück hinausragt. Zur Veränderung der Breite des erstellten Produktträgers und der Fächer lassen sich die Trägerlamellen 10 und die Trennlamellen 11 beliebig auseinandernehmen und zusam­ mensetzen bzw. ergänzen oder reduzieren. Anstatt der Magnetverbinder 13 können klebend haftende Verbindungs­ elemente vorgesehen sein, die ähnlich den angedeuteten Permanentmagneten eine lösbare gegenseitige Verbindung der Trägerlamellen 10 und der Trennlamellen 11 bewirken, ohne daß eine Achse entsteht, die die beliebige höhenmä­ ßige Versetzung der Trennlamelle 11 behindern würde.
Fig. 2 zeigt schematisch Trägerlamellen 20, die durch dichte Nebeneinanderreihung eine Trägerfläche 22 bilden und in deren Verbund Trennlamellen 21 einbezogen sind, deren oberer Randbereich 24 die Trägerfläche 12 in pa­ rallele Fächer aufteilt. Die Trennlamellen 21 können ähnliche Form wie die Trägerlamellen 20 aufweisen, sind jedoch breiter als diese. Dies ermöglicht die gegensei­ tige Verbindung aller Lamellen 20, 21 durch achsbildende Verbindungsteile, die durch die parallelen Linien 23, 25 angedeutet sind.
Die achsbildenden Verbindungsteile können dadurch gebil­ det sein, daß durch sich in dem Verbund deckende Löcher in den Lamellen 20, 21 durchgehende einteilige oder mehrteilig zusammensetzbare oder teleskopierbare Halte­ stangen hindurchgesteckt sind, die die Lamellen 20, 21 relativ zueinander lösbar fixieren und beliebige Verän­ derungen eines solchen Produktträgers sowohl hinsicht­ lich seiner Gesamtlänge als auch der Breite und Aufein­ anderfolge der Fächer ermöglichen. Segmentierte Achsen lassen sich z. B. durch angeformte oder eingesteckte Zap­ fen bilden. Als angedeutete Variationsmöglichkeit sind die Trägerlamellen 20 an ihrem die Trägerfläche 22 bil­ denden geraden oberen Rand mit Kerben 26 versehen, in die zur Längserstreckung der Lamellen querverlaufende Leisten einsetzbar sind, die die Trägerfläche 22 in einen hinteren und einen vorderen Abschnitt aufteilen können, die als Auslagefläche und als Lagerfläche für Produkte ausnutzbar sind. Es können beliebig viele Ker­ ben 26 angeordnet sein, die Einsteckteile zu beliebigen Zwecken aufnehmen können. Der obere Randbereich 24 der Trennlamelle 21 steht über die Trägerfläche 22 vor und bildet somit parallele Fächer.
Bei dem Beispiel nach Fig. 3 sind Trägerlamellen 30 an ihrem trägerflächenseitigen Rand mit mindestens einer Aussparung 36 versehen, die schematisch als rechteckiger Ausschnitt angedeutet ist, jedoch beliebig gestaltet und z. B. mit rillenbildenden Vertiefungen ausgestattet sein kann. Die Aussparung 36 ist endseitig durch aufragende Ränder 37, 38 begrenzt, die bei zusammengesetztem Lamel­ lenverbund einen hinteren und einen vorderen Anschlag­ rand für Produkte bilden. Trennlamellen 31 sind bei dem schematischen Beispiel als nicht ausgeschnittene Grund­ form der Trägerlamellen 30 angedeutet, so daß sie einen durchgehenden geraden Randbereich 34 aufweisen, der über die Aussparungen 36 nach oben vorsteht und die Trennung der Trägerfläche 32 in Fächer vornimmt. Zur Erzielung einer fluchtenden Ausrichtung der Aussparungen 36 emp­ fiehlt sich die gegenseitige lösbare Verbindung mit Hil­ fe achsbildender Verbindungsteile, die durch die Linien 33, 35 angedeutet sind. Zu der Art der achsbildenden Verbindungselemente wird auf die Erläuterungen zu Fig. 2 Bezug genommen.
Fig. 4 bis 6 veranschaulichen ein konkretes Ausfüh­ rungsbeispiel gemäß dem Schema nach Fig. 3.
Plattenförmige langgestreckte Trägerlamellen 40 aus ei­ nige Millimeter dickem Material sind in ihrer Ebene un­ ter einem Winkel <90° einmal abgeknickt, so daß ein län­ gerer Schenkel 43 und ein schräg von diesem abgehender kürzerer Schenkel 44 entstehen. Der längere Schenkel 43 ist an dem der Trägerfläche 42 eines durch den Verbund gebildeten Produktträgers 100 zugewandten Rand mit einer Aussparung 45 versehen, die endseitig begrenzt ist durch nach oben gerichtete Ränder 46, 47, die in dem Lamellen­ verbund Endanschläge für die aufzulegenden Produkte bil­ den. Der kürzere Schenkel 44 der Trägerlamelle 40 weist ebenfalls eine nach oben gerichtete Aussparung 48 auf, die am unteren Ende in einem Anschlagrand 49 endet. Im oberen Bereich der Aussparung 48 ist eine Vertiefung 50 ausgebildet, die in dem Lamellenverbund eine durchgehen­ de Rille 51 bildet. Solche oder ähnliche Vertiefungen können an beliebigen Stellen des Grundes der Aussparun­ gen 45, 48 vorgesehen sein, um den Grund der Trägerflä­ che 42 zu profilieren. Durch die Abknickung der Träger­ fläche 42 entstehen eine größere Lagerfläche und eine kleinere Auslagefläche.
Die Trägerlamelle 40 ist im Bereich des äußeren Endes des längeren Schenkels 43 und eines durch die Abknickung des kürzeren Schenkels 44 gebildeten Knies 52 mit je einem durchgehenden Loch 53, 54 versehen. Die Löcher 53, 54 der hochkant nebeneinandergereihten Trägerlamellen 40 dienen als Verbindungselemente zum Durchlaß einer achs­ bildenden Einrichtung, die beispielsweise aus einer ein­ teiligen oder mehrteiligen, gegebenenfalls längenver­ änderlichen Haltestange bestehen kann, die der Deutlich­ keit halber nicht gezeichnet ist. Die Enden der achsbil­ denden Einrichtung können mit geeigneten lösbaren Befe­ stigungsteilen zum Zusammenhalt der jeweils zusammenge­ steckten beliebigen Vielzahl von Lamellen versehen sein.
Die Trägerfläche 42, die durch den Grund der Aussparun­ gen 45, 48 gebildet ist, wird von Trennlamellen 41 in streifenförmige parallele Fächer 55, 56 usw. unterteilt. Die plattenförmigen Trennlamellen 41 sind entsprechend den Trägerlamellen 40 mit einem geraden längeren Schen­ kel 57 und einem kürzeren Schenkel 58 versehen, der von dem längeren Schenkel 47 abgeknickt ist. Der Winkel, unter dem die beiden Schenkel 57, 58 zueinander ange­ stellt sind, entspricht dem Winkel zwischen den beiden Schenkeln 43 und 44 der Trägerlamelle 40. Die Trennla­ melle 41 ist an ihrem oberen Rand nicht ausgeschnitten und sie bildet im wesentlichen die Basisform der ausge­ schnittenen Trägerlamelle 40. Der durchgehende obere Randbereich 39 der Trennlamelle 41 überragt die Ausspa­ rungen 45, 48 und grenzt die Fächer 55, 56 gegeneinander ab.
Zur Erleichterung der Breitenveränderung der Fächer 55, 56 usw. bei einem bestehenden Produktträger 100 sind die Verbindungselemente der Trennlamelle 41 als an einem Ende offene Schlitze 59, 60 gestaltet. Der Schlitz 59 befindet sich am äußeren Ende des längeren Schenkels 57. Er liegt im wesentlichen auf der Längsmittellinie dieses längeren Schenkels 57 und ist nach hinten offen. Der zweite Schlitz 60 ist in der Knickzone der Trennlamelle 41 ausgebildet. Er öffnet sich nach unten. Die beiden Schlitze 59 und 60 vermitteln eine Verbindung der Trä­ gerlamelle 41 mit der achsbildenden Einrichtung und er­ lauben außerdem ein nachträgliches Herausnehmen aus dem Lamellenverbund bzw. Einsetzen in eine Lücke zwischen den Trägerlamellen 40 an beliebiger Stelle. Dies ist in Fig. 6 veranschaulicht. Alternativ können derartige Schlitze an den Trägerlamellen 40 ausgebildet sein.

Claims (9)

1. Produktträger mit einer Trägerfläche, die durch ihre Ebene überragende Trennstege in parallele Fächer aufgeteilt und aus einer Anzahl von Stäben gebildet ist, welche nebeneinander relativ zueinander lösbar fixiert sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (10) in dichter Aneinanderreihung einen Verbund bilden, in den die Stäbe (11) der Trennstege lösbar eingegliedert sind.
2. Produktträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den Stäben (40, 41) vorgesehene Verbindungselemente Durchbrüche (53, 54; 59, 60) aufweisen, die mit einer achsbildenden Einrichtung zussammenwirken.
3. Produktträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Haltestange vorgesehen ist, auf der die Stäbe (40, 41) in Richtung der Haltestangen-Längsachse verschiebbar angeordnet sind und daß wenigstens einige der Stäbe (41) von der Haltestange in Richtung ihrer Querachse abziehbar sind.
4. Produktträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den Stäben (10, 11) vorgesehene Verbindungselemente Adhäsionsorgane (13) sind.
5. Produktträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbund von Stäben mittels einer elastischen Spannvorrichtung lösbar zusammengespannt ist.
6. Produktträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe der Trägerfläche (10; 20; 30; 40) und die Stäbe der Trennstege (11; 21; 31; 41) als plattenförmige Lamellen ausgebildet sind, deren Plattenebenen in dem Verbund zur Ebene der Trägerfläche (12; 22; 32; 42) im wesentlichen senkrecht orientiert sind.
7. Produktträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerlamellen (40) und die Trennlamellen (41) mindestens einmal in ihrer Ebene abgeknickt sind.
8. Produktträger nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennlamellen (21; 31; 41) mindestens im Bereich der Trägerfläche (22; 32; 42) breiter sind als die Trägerlamellen (20; 30; 40).
9. Produktträger nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerlamellen (30; 40) an ihrem trägerflächenseitigen Rand mindestens eine Aussparung (36; 45, 48) aufweisen.
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