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DE3106511A1 - Aufbewahrungsbehaelter fuer tonband-kassetten und/oderschallplatten - Google Patents

Aufbewahrungsbehaelter fuer tonband-kassetten und/oderschallplatten

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DE3106511A1
DE3106511A1 DE19813106511 DE3106511A DE3106511A1 DE 3106511 A1 DE3106511 A1 DE 3106511A1 DE 19813106511 DE19813106511 DE 19813106511 DE 3106511 A DE3106511 A DE 3106511A DE 3106511 A1 DE3106511 A1 DE 3106511A1
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box
boxes
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wall
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DE19813106511
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B23/00Record carriers not specific to the method of recording or reproducing; Accessories, e.g. containers, specially adapted for co-operation with the recording or reproducing apparatus ; Intermediate mediums; Apparatus or processes specially adapted for their manufacture
    • G11B23/02Containers; Storing means both adapted to cooperate with the recording or reproducing means
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0433Multiple disc containers

Landscapes

  • Stackable Containers (AREA)

Description

  • Aufbewahrungsbehälter für Tonband-Kassetten und/oder
  • Schallplatten Die Erfindung betrifft einen Aufbewahrungsbehälter der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung.
  • Bekannte Aufbewahrungsbehälter dieser Art sind in Form von Schubkastenboxen Pifr Tonband-Kassetten oder lediglich in Form von an der Vorderseite offenen Boxen fUr Schallplatten bekannt, wobei die Kassetten-Boxen einen Schubkasten oder auch mehrere, nebeneinander liegende Schubkästen aufweisen.
  • Bei der Anwendung derartiger Boxen wird als besonders störend empfunden, daß beim Neben- oder Übereinanderstapeln mehrerer solcher Boxen die Standfestigkeit jeder einzelnen Box beschränkt ist, was zu Schwierigkeiten beim Gebrauch führt und vor allem den optischen Gesamteindruck empfindlich beeinträchtigt, wenn die Boxen nicht nach Jedem Gebrauch wieder aufeinander ausgerichtet werden. Die mangelnde Standfestigkeit macht außerdem das tibereinanderstapeln der Boxen zu einem Turm unmöglich, sofern die Boxen nicht innerhalb eines Regals oder dergleichen angeordnet oder auf andere Weise mit festen Seiten- und RUckwänden umgeben werden.
  • Abgesehen davon sind bisher nur Boxen bekannt, die entweder ausschließlich für Kassetten oder ausschließlich für Schallplatten geeignet sind und daher die Bildung von Boxenstapeln nicht zulassen, die zur Aufnahme beider Arten von Tonträgern geeignet sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den eingangs bezeichneten Aufbewahrungsbehälter dahingehend 21 verbessern, daß beliebig viele gleichartige Boxen zu einem Stapel zusammengefaßt werden können, ohne daß sich die genannten Probleme ergeben. Außerdem soll es möglich sein, in entsprechende Weise auch Boxen für Kassetten mit gleichartigen Boxen für Schallplatten zu kombinieren, ohne dadurch den optischen Gesamteindruck zu beeinträchtigen. Schließlich sollen die Boxen auch zu einem Turm zusammengefaßt werden können, ohne daß die Gefahr besteht, daß einzelne Boxen verrutschen, herunterfallen oder in ihrem Gebrauchswert beeinträchtigt sind.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 die perspektivische Ansicht einer Kassetten-Box mit einem Schubfach; Fig. 2 die perspektivische Ansicht einer Kassetten-Box mit vier übereinander angeordneten Schubfächern; Fig. 3 die perspektivische Ansicht einer Schallplatten-Box für Langspielplatten üblicher Größe; Fig. 4 eine Zwischenwand für eine Box nach Fig. 3; Fig. 5 die Hinteransicht einer Vorderwand fUr eine Kassetten-Box; Fig. 6 eine Ansicht auf die Rückseite von zwei übereinander gestapelten Kassetten-Boxen nach Fig. 1; Fig. 7 ein erfindungsgemäßes Verbindungselement; Fig. 8 einen Sockel zur Bildung eines aus mehreren Boxen bestehenden Stapels; Fig. 9 eine schematische und perspektivische Ansicht eines aus mehreren Boxen gebildeten Stapels; und Fig. 10-12 drei Kombinationsmöglichkeiten mit den erfindungsgemäßen Boxen.
  • Der Aufbewahrungsbehälter nach Fig. 1 für Tonband-Kassetten besteht aus einer quaderförmigen Box 1 mit offener Vorderseite und einer Vorderwand 2, an deren RUckseite ein zum Einschub in die Box bestimmtes Schubfach 3 vorgesehen ist.
  • Die Box 1 weist einen im Vergleich zur Breitseite einer Normkassette um so viel größeren Querschnitt auf, daß die Kassetten im Schubfach 3 quer angeordnet und hintereinander gestapelt werden können. Die Länge der Box 1 ist um ein Vielfaches größer als eine Kassettenbreite, damit eine Vielzahl von Kassetten hintereinander angeordnet werden können.
  • Das Schubfach 5 weist geeignete Abteilungen 4 für jede Kassette auf, wobei diese Abteilungen#.auch mit Hilfe von quer verlaufenden, durchgehenden Zwischenwänden hergestellt werden können.
  • Fig. 2 und 3 zeigen eine Box 5, die sich von der Box 1 dadurch unterscheidet, daß sie bei gleicher Breite und Länge eine vierfache Höhe aufweist und entsprechend zur Aufnahme von vier übereinander liegenden Schubfächern 3 (Fig. 2) oder zur Aufnahme einer Norm-Langspielplatte (Fig. 3) geeignet ist, wenn diese Hochkant aufgestellt wird. Zum Abdecken der offenen Vorderseite der Box 5 dient im Anwendungsfall der Fig. 3 eine aufschiebbare Vorderwand 6. Gemäß Fig. 4 kann in die Box 5 außerdem wenigstens eine Zwischenwand eingeschoben werden, um eine zu starke Schräglage der Schallplatten zu verhindern oder eine räumliche Unterteilung zu ermöglichen. Zur Halterung bzw. FUhrung der Zwischenwand 7 können geeignete Führungsnuten oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Gemäß Fig. 5 weist die Vorderwand 2 des Aufbewahrungsbehälters nach Fig. 1 ein rllckwärtiges Führungsteil 8 auf, dessen Außenquerschnitt dem Innenquerschnitt der Box 1 angepaßt ist und daher formschlüssig in die Vorderseite der Box 1 eingesetzt werden kann, wodurch ein fester Sitz der Vorderwand an der Box 1 erzielt wird.
  • Die Außenquerschnitte der Vorderwände 2 entsprechen den Außenquerschnitten der Boxen 1, d.h. die Außenflächen der Deckwand 2 liegen bündig mit den Außenflächen der Box 1.
  • Dadurch ergibt sich ein formschönes Aussehen, da der insgesamt quaderförmige Aufbewahrungsbehälter nur längs der Stoßfuge zwischen der Box 1 und der Vorderwand 2 eine Unterbrechung aufweist. Entsprechend ist die Vorderwand 6 fflr die Box 5 ausgebildet, nur daß bei ihr das rückwärtige Schubfach fehlt.
  • Die Rückwand 12 der Box 1 weist an ihren vier Rändern wenigstens Je einen Schlitz 14 bzw. 15 auf, wobei die Schlitze 14 am oberen und unteren Rand horizontal und die Schlitze 15 an den seitlichen Rändern vertikal angeordnet sind. Diese Schlitze 14 bzw. 15 sind paarweise gegenüberliegend angeordnet, d.h. jedem Schlitz 14 am oberen Rand ist ein vertikal darunter liegender Schlitz 14 am unteren Rand und jedem Schlitz 15 am linken Rand ein horizontal gegenüberliegender Schlitz 15 am rechten Rand zugeordnet.
  • Die Schlitze 14 und 15 dienen zur formschlüssigen Aufnahme der an sie angepaßten Teile von baugleichen, klammerartigen Verbindungselementen 16 in Form von mförmigen Klammern. Diese weisen Je zwei äußere Stege 17 und einen mittleren Steg 18 auf, wobei die Querschnitte der äußeren Stege 17 genau an die Größe der Schlitze 14,15 angepaßt nd und daher jeweils ein Steg 17 formschlüssig derart in einen Schlitz 14,15 gesteckt werden kann, daß dieser Steg 17 zusammen mit dem mittleren Steg 18 die zugehörige Boxenwand U-förmig umgreift.
  • Entsprechend sind die Rückwände der Boxen 5 ausgebildet, wobei horizontale Schlitze an den den Schlitzen 14 entsprechenden Stellen angeordnet sind, während vertikale Schlitze wenigstens in denjenigen Höhen angeordnet werden, in denen beim Aufeinanderstapeln von vier Boxen 1 die Schlitze 15 der jeweils untersten und obersten Box 1 liegen würden.
  • Die vier an die Vorderseite grenzenden Ränder der Seitenwände 9, der Bodenwände 10 und der Deckwände 11 der Boxen 1 weisen wenigstens je eine Aussparung 19 auf, die eine der Breite der Verbindungselemente 16 entsprechende Breite besitzt. Die Abstände der Stege 17 und 18 sind jeweils der Wandstärke der Boxen im Bereich der Aussparungen 19 angepaßt, so daß die Verbindungselemente 16 dort U-förmig auf die entsprechenden Boxenwände geschoben werden können, bis sie mit den Unterseiten ihrer die Stege 17 und 18 verbindenden Querstege an die Außenseiten dieser Wände anstoßen und dann quer zur Längsachse unverschieblich an den Boxenwänden gehalten sind. Entsprechend sind die Vorderseiten der Boxen 5 ausgebildet, wobei über die Lage der Aussparungen dasselbe wie für die Lage der Schlitze an ihrer Rückseite gilt.
  • Schließlich weist der Aufbewahrungsbehälter gemäß Fig. 8 noch einen Sockel 20 auf, dessen Grundfläche eine der Boxenlänge entsprechende Länge und eine einer Mehrzahl von Boxenbreiten entsprechende Breite aufweist. An den Rändern der Vorder- und Rückwand des Sockels 20 sind horizontale Schlitze 21 mit einer den Schlitzen 14 und 15 entsprechenden Größe vorgesehen. Diese Schlitze 21 sind jeweils dort vorgesehen, wo bei Aufstellung der Boxen 1 oder 5 auf dem Sockel 20 die entsprechenden Schlitze 14 zu liegen kommen würden.
  • Fig. 7 zeigt die Bildung eines Stapels oder Turms von Boxen 1 und 5 mittels eines Sockels 20. Auf dem Sockel 20 werden zunächst nebeneinander so viele Boxen 1 und/ oder 5 angeordnet, wie der Sockelbreite entspricht Dadurch kommt auf der Vorderseite jeweils eine Aussparung 19 über einem Schlitz 21 zu liegen,während auf der RUckseite jeweils ein Schlitz 14 über einem Schlitz 21 liegt.
  • Sodann werden die Verbindun#elemente 16 entsprechend Fig. 7 in die übereinander liegenden Paare von Schlitzen 14,21 bzw. von Schlitzen und Aussparungen 21,19 gesteckt, wodurch die Boxen 1 und 5 fest mit dem Sockel verbunden sind. Die Stärke der mittleren Stege 18 legt dabei gleichzeitig den vertikalen Abstand der Boxen 1 und 5 vom Sockel 20 und den seitlichen Abstand der Boxen 1,5 untereinander fest. Diese Abstände brauchen jedoch nur so groß zu sein, daß trotz der Bündigkeit der Vorderwände 2 und 6 mit den äußeren Boxen-Konturen ein einwandfreies Einsetzen bzw.
  • Herausziehen der Vorderwände möglich ist. Vorzugsweise sind außerdem die Abstände der Stege 17 und 18 voneinander relativ zur Wandstärke der Boxen so bemessen, daß die Verbindungselemente 16 mit Klemmsitz auf die jeweiligen Boxenwände aufgesteckt werden, um dadurch die Boxen auch in Längsrichtung unverrückbar miteinander und am Sockel 20 zu halten. Verschiebungen quer zur Längsachse der Boxen sind wegen des formschlüssigen Eingriffs der Verbindungselemente in die Aussparungen bzw. Schlitze nicht möglich.
  • Bei der beschriebenen Anordnung sind die Schlitze, Aussparungen, Wandungen und Verbindungselemente zweckmäßig so dimensioniert, daß für alle möglichen Boxenkombinationen nur eine einzige Art von Verbindungselementen 16 benötigt wird.
  • Sind die Boxen 1 unter sich und die Boxen 5 unter sich baugleich, können auf dem Sockel 20 beliebig viele Boxen 1 bzw. 5 übereinander gestapelt werden, da hierbei jeweils die entsprechenden Schlitze 14 bzw. Aussparungen 19 übereinander zu liegen kommen. Alle Boxen des Stapels lassen sich daher durch Verbindungselemente 16 zu einem festen Block oder Turm verbinden, der als Ganzes erfaßt und getragen werden kann.
  • Obwohl die Boxen 1 und 5 nicht aneinander angepaßt sein brauchen, ist es zweckmäßig, die Boxen 5 so zu bemessen, daß die Höhe eines aus vier Kassetten-Boxen 1 und den zugehörigen Verbindungselementen 16 gebildeten Stapels genau der Höhe einer Schallplatten-Box 5 entspricht. Wegen der heute gültigen Normen brauchen die Boxen in diesem Fall nur wenig größer ausgebildet werden, als es der tatsächlichen Kassetten- bzw. Schallplattengröße entspricht, so daß nur wenig überflüssiger Raum verloren geht. Alternativ könnten die Höhen der Boxen 5 entsprechend der Höhe einer Single-Schallplatte bemessen sein, in welchem Fall die Gesamthöhe von zwei Kassetten-Boxen 1 der Höhe einer Schallplattenbox entsprechen würde. Auf diese Weise lassen sich Boxen verschiedener Größe und verschiedener Anwendungszwecke in einem übergeordneten Rastermaß unterbringen.
  • Fig. 10 bis 12 zeigen verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Boxen 1 und 5. Während in Fig. 10 auf dem Sockel 20 eine Box 5 neben vier übereinander gestapelten Boxen 1 angeordnet und auf der oberen Box 1 noch eine zweite Box 5 befestigt ist, zeigt Fig. 11 einen Stapel von sechs miteinander verbundenen Boxen 1 ohne Sockel 20. Da in diesem FallKdie Vorderwände 2 der beiden untersten Boxen 1 auf dem Boden aufliegen würden, sind an den Unterflächen dieser Boxen nicht dargestellte Füße, beispielsweise in Form von selbstklebenden Filzstücken, befestigt, welche den erforderlichen Abstand der Vorderwände vom Boden sicherstellen. Derartige Füße können aus herstellungstechnischen Gründen gnndsätzlich an jeder Box vorgesehen oder dieser lose beigefügt sein.
  • Die Höhe dieser Füße sollte kleiner als der von den Verbindungselementen 16 festgelegte Abstand sein, damit auch die mit Füßen versehenen Boxen in der beschriebenen Weise kombiniert werden können.
  • Fig. 12 zeigt zwei nebeneinander auf einem Sockel 20 angeordnete Boxen 5, wobei auf die linke Box 5 eine Vorderwand 6 aufgesetzt ist, während in die rechte Box 5 vier Schubfächer 3 entsprechend Fig. 2 eingeschoben sind, so daß deren Vorderwand durch vier übereinander liegende und aneinander grenzende Vorderwände 2 gebildet ist.
  • Die Seitenwände 9 der Schallplatten-Boxen 5 weisen an ihren Innenflächen zweckmäßig je vier in Längsrichtung werlaufende Führungen 22 auf (Fig. 9), die korrespondierende, an den Seitenflächen der Schubfächer 3 vorgesehene Führungen 23 (Fig. 1 und 2) aufnehmen und das Verschieben und Positionieren der Schubfächer 5 in den Boxen 5 für den Fall erleichtern, daß auch die Box 5 als Kassetten-Box verwendet werden soll. Die Führungen 22 sind dabei so angeordnet, daß sie das Einsetzen der Vorderwände 6 nicht behindern, so daß dieselbe Box 5 alternativ auch als Schallplatten-Box. verwendet werden kann.
  • Die Kassetten-Boxen 1 können an der Innenseite der Bodenwände 10 Gleitschienen 24 (Fig. 9) für die Schubfächer 3 aufweisen, die das Verschieben und Einsetzen der Schubfächer 3 erleichtern.
  • In den Vorderseiten der Vorderwände 2 und 6 sind vorzugsweise sogenannte Muschelgriffe 25 ausgebildet, die aus einem in der Vorderwand ausgebildeten, von einer Deckplatte teilweise überdeckten Hohlraum bestehen. Der nicht vom Muschelgriff 25 eingenommene Raum der Vorderfläche der Vorderwände 2 und 6 ist gemäß Fig. 10 zweckmäßig mit einem Beschriftungsfeld 26 versehen.
  • Die Aussparungen 19 können aus über die Länge der Boxen 1,5 erstreckten, in den äußeren Oberflächen der Seiten-, Boden- und Deckwände 9,10,11 ausgebil#eten Ausnehmungen 27 bestehen. Alternativ ist es möglich, die Aussparungen 19 auch oder nur in den vorderen Stirnflächen der Seiten-, Boden- und Deckwände 9,10,11 auszubilden. Eine besonders formschöne Ausführungsform ergibt sich, wenn die Wandstärken der Boxen, die Dimensionen der Aussparungen 19 und Schlitze 14,15 sowie die Abmessungen der Verbindungselemente 16 so gewählt sind, daß die Außenflächen der Verbindungselemente 16 im aufgesteckten Zustand bündig mit den Außenflächen der Boxen und Vorderwände abschließen Damit die Führungsteile R der Vorderwände 2 und 6 beim Einschub in die Boxen 1,5 nicht gegen die Verbindungselemente 16 stoßen, weisen sie an den entsprechenden Stellen zweckmäßig ausreichend große Ausnehmungen 28 (Fig. 5) auf.
  • Die beschriebenen Aufbewahrungsbehälter bestehen zweckmäßig vollständig aus Kunststoff, wobei für die Verbindungselemente 16 ein Material gewählt werden sollte, das ausreichend rutschfest und formelastisch ist, um den Boxen auch einen festen Halt in Längsrichtung zu geben.
  • Zur Herstellung der Verbindungselemente 16 könnten daher auch gummiartige Materialien verwendet werden.
  • Die Erfindung bringt vor allem den Vorteil mit sich, daß viele Boxen für gleiche oder unterschiedliche Anwendungszwecke mittels der Verbindungselemente zu einem festen Block miteinander verbunden werden können, gleichgültig ob die Boxen übereinander oder nebeneinander aufgestellt werden, und daß alle Boxen des Blocks unverrückbar festgehalten sind. Vorteilhaft ist ferner, daß ein derartiger Block oder Stapel ein optisch schönes Aussehen vermittelt, da alle Boxen gleichartig ausgebildet sind.

Claims (1)

  1. AnsprUche Gi Aufbewahrungsbehälter fUr Tonband-Kassetten und/oder Schallplatten, bestehend aus wenigstens einer quaderfdrmigen Box mit offener Vorderseite und einer Vorderwand mit einem zum Einschub in die Box bestimmten, rUckwärtigen FUhrungsteil, dadurch gekennzeichnet, daß an den vier Rändern der Rückwand (12) wenigstens je ein Schlitz (14,15) und an den vier an die Vorderseite grenzenden Rändern der Seitenwände (9), der Bodenwand (10) und der Deckwand (11) wenigstens je eine Aussparung (19) vorgesehen ist, wobei die Schlitze (14,15) und Aussparungen (19) paarweise gegen-Uberliegend angeordnet und zur formschlüssigen Aufnahme der an sie angepaßten Teile von baugleichen, klammerartigen Verbindungselementen (16) bestimmt sind, und daß die Vorderwand (2,6) eine dem Außenquerschnitt der Box (1,5) entsprechende äußere Kontur und ein formschlüssig in die Vorderseite der Box (1,5) einsetzbares Führungsteil (n) aufweist.
    2) Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einer Kassetten-Box (1) besteht, die einen im Vergleich zur Breitseite einer Kassette etwas größeren Querschnitt sowie eine einem Vielfachen einer Kassettenstärke entsprechende Länge aufweist, und daß an der RUckseite der Vorderwand (2) ein in die Box einfUhrbares, zur Aufnahme einer Vielzahl von Kassetten bestimmtes Schubfach (3) vorgesehen ist.
    5) Aufbewahrungsbeh#lter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einer Schallplatten-Box (5) besteht, die eine im Vergleich zur Höhe und Breite einer Schallplatte etwas größere Höhe und Länge und eine einem Vielfachen einer Plattenstärke entsprechende Breite aufweist.
    4) Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einer Mehrzahl von baugleichen, neben- und/oder übereinander angeordneten Kassetten- oder Schallplatten-Boxen (1,5) besteht, die an der Vorder- und Rückseite durch in die Schlitze (14,15) und Aussparungen (19) eingeführte Verbindungselemente (16) miteinander verbunden sind.
    5) Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einer Mehrzahl von neben- und/ oder übereinander angeordneten Kassetten- und Schallplatten-Boxen (1,5) besteht, wobei alle Boxen gleiche Breite und Länge aufweisen, während die Höhe der Schallplatten-Boxen (5) einem ganzzahligen Vielfachen der Höhe einer Kassetten-Box (1) entspricht, und wobei die zur Aufnahme der Verbindungselemente (16) bestimmten Schlitze (14,15) und Aussparungen (19) der Boxen (1,5) so angeordnet sind, daß alle aneinander grenzenden Boxen (1,5) sowohl an ihrer Vorderseite als auch an ihrer Rückseite durch in die Schlitze (14,15) und Aussparungen (19) eingeführte Verbindungselemente miteinander verbunden sind.
    6) Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen (19) aus über die Länge der Boxen (1,5) erstreckten, in den äußeren Oberflächen der Boden-, Deck- und Seitenwände (9,10,11) ausgebildeten Ausnehmungen (11) bestehen.
    7) Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen (19) aus in den vorderen Stirnseiten der Boden-, Deck- und Seitenwände (9,10,11) ausgebildeten Ausnehmungen bestehen.
    8) Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (16) aus m-förmigen Klammern bestehen, deren mittlere Stege (18) den Abstand zwischen zwei über- oder nebeneinander angeordneten Boxen (1,5) festlegen und deren beiden äußeren Stege (17) jeweils die zugehörige Boxenwand klammerartig von innen umgreifen.
    9) Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß er einen Sockel (20) mit entsprechenden Schlitzen (21) und/oder Aussparungen zur Aufnahme und Befestigung einer Mehrzahl von Boxen (1,5) aufweist.
    10) Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorderfläche der Vorderwand (2,6) ein Muschelgriff (25) ausgebildet ist.
    11) Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorderfläche der Vorderwand ein Beschriftungsfeld (26) vorgesehen ist.
    12) Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schallplatten-Box (5) eine Zwischenwand (7) aufweist.
    13) Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in der Boden- und Deckwand (10,11) Führungen zur Halterung der Zwischenwand (7) vorgesehen sind.
    14) Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schallplatten-Box (5) zwecks Aufnahme von vier Schubfächern (5) an den Innenflächen der beiden Seitenwände (9) angeordnete, in Längsrichtung der Box (5) verlaufende Führungen (22) zur Wechselwirkung mit korrespondierenden, an den äußeren Seitenflächen der Schubfächer (3) vorgesehenen Führungen (23) aufweist.
    15) Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwände (10) der Kassetten-Boxen (1) in Längsrichtung verlaufende Gleitschienen (24) für die Schubfächer (3) aufweisen.
    16) Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß er aus Kunststoff besteht.
    17) Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände zwischen den Stegen (17,in) der Verbindungselemente (16) so bemessen sind, daß sie die ihnen zugeordneten Boxenwände mit Klemmsitz umgreifen.
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