DE4121325A1 - Vorrichtung zum automatischen entladen von garnspulen - Google Patents
Vorrichtung zum automatischen entladen von garnspulenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum automatischen Entladen von Garnspulen.
Ein spezieller Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung, die sich an jeder
Aufwickeleinheit für Textilkonfektionen anbringen läßt, um diese Konfektionen
automatisch abzuführen, die neuen Träger für die Konfektionen automatisch zu laden
und einen neuen Garnaufwickelzyklus zu starten.
Die Erfindung läßt sich an allen Spulen- oder Hülsen-Produktmaschinen anbringen,
so ist jedoch insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für Maschinen zur
Behandlung von Garnen aus endlosen Spinnfäden, z. B. Texturiermaschinen und
Strecktexturiermaschinen, bestimmt.
Zum Stand der Technik gehören zahlreiche Vorrichtungen zum automatischen Ausladen
der aufgewickelten Konfektionen an Hülsen- oder Spulen-Produktionsmaschinen oder
anderer ähnlicher Konfektionen.
Diese Vorrichtungen gehören im allgemeinen einer von zwei Bauarten an, nämlich einer
Bauart, bei der die Vorrichtung an der Maschine entlangwandert und mehr als eine
Produktionseinheit bedient oder der Bauart, bei der die Vorrichtung fest angeordnet ist
und jede Produktionseinheit ausschließlich bedient wird.
Die Vorrichtungen dieser beiden bekannten Bauarten wurden im wesentlichen so
entwickelt, daß sie an Maschinen betrieben werden, die Garne aus diskontinuierlichen
Natur- oder Kunstfasern behandeln.
Es sind automatische Vorrichtungen der oben beschriebenen Art bekannt, die an
Maschinen zum Einsatz kommen, die Garne aus fortlaufenden Spinnfäden bearbeiten, z. B.
an Texturiermaschinen und Strecktexturiermaschinen, auf die sich die folgende
Beschreibung bezieht.
Die Ausgestaltung dieser Maschinen und die bearbeiteten Garne bringen Probleme mit
sich, die sich wesentlich unterscheiden von denen, mit denen man auf dem Gebiet der
diskontinuierlichen Fasern konfrontiert ist.
Die Anmelderin hat eine Vorrichtung zum automatischen Ausladen von Garnspulen,
insbesondere für Garne aus kontinuierlichem Spinnfaden, erforscht, erprobt und
realisiert.
Die Erfindung ergibt sich aus dem Hauptanspruch.
In den Unteransprüchen sind Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
angegeben.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht aus einer Gruppe, die sich einzeln an jede
Aufwickeleinheit für das bearbeitete Garn anbringen läßt.
Diese Gruppe besitzt Mittel zum Abführen der konfektionierten Spulen, die in einer
Warteposition angeordnet werden, die dem Bedienungspersonal der Maschine
zugänglich ist.
Diese Mittel arbeiten mit den üblichen Spulenträgerarmen zusammen, die an den
Garnaufwickeleinheiten vorgesehen sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt ferner Mittel zum Einsetzen und Zuführen
des leeren Trägers oder Rohres für die neue zu konfektionierende Spule.
Das Rohr wird zunächst an diesen Einsetzmitteln in einer Warteposition angeordnet und
dann auf den Spulenträgerarm übertragen, wenn die zuvor konfektionierte Spule den
Arm verläßt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet ferner mit Mitteln zusammen, die das Garn
schneiden, ergreifen und in einer vorbestimmten Position halten, während die
konfektionierte Spule entladen wird, sowie mit Mitteln zum Aufbringen des Garnes auf
die leere Hülse, um einen neuen Spulenkonfektionierungszyklus anlaufen zu lassen.
Es sei daran erinnert, daß in Maschinen wie Texturiermaschinen das Garn auch in den
Phasen, in denen es nicht aufgewickelt wird, kontinuierlich zugeführt wird.
Das Ausladen der konfektionierten Spulen aus der Warteposition und das Laden der
leeren Hülsen können manuell durch die Bedienungsperson erfolgen, die Vorrichtung
sieht jedoch auch die Zusammenarbeit mit gegebenenfalls vorhandenen automatischen
Mitteln vor, die zu diesem Zweck Anwendung finden.
Im folgenden sei die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert:
Fig. 1 zeigt eine Überarbeitungsmaschine in schematischer Darstellung, an der
die erfindungsgemäße Vorrichtung angebracht werden kann,
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht einer Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 3 zeigt eine Frontansicht einer Einzelheit von Fig. 2 entsprechend dem Pfeil A,
Fig. 4 zeigt eine Frontansicht einer Einzelheit von Fig. 2 entsprechend dem Pfeil B,
Fig. 5 zeigt eine Frontansicht einer Einzelheit von Fig. 2 entsprechend dem Pfeil C,
Fig. 6 zeigt eine Draufsicht einer Einzelheit von Fig. 2,
Fig. 7 zeigt eine Frontansicht einer Einzelheit von Fig. 2 entsprechend dem Pfeil D.
In Fig. 1 ist eine Strecktexturiermaschine 10 schematisch dargestellt. Sie besitzt zwei
unabhängige Arbeitsfronten, die jeweils mit einem Rahmen 11 für die Vorratsspulen
12, einem ersten Texturierofen 13 und einem Texturierofen 14 ausgestattet sind. Der
Faden 15, der sich von den Vorratsspulen 12 abwickelt, läuft nach dem ersten Ofen 13
auf eine Texturierspindel 16, dann in den zweiten Ofen 14, um anschließend in den
entsprechenden Aufwickeleinheiten 18 auf den Konfektionierungsspulen 17
aufgewickelt zu werden.
Dies ist in dieser Form in Fig. 1 dargestellt, der Faden 15 kann jedoch auch nur durch
den ersten Ofen 13 laufen und gelangt dann von oben zu der Aufwickeleinheit 18, ohne
den zweiten Ofen 14 zu durchlaufen.
In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Aufwickeleinheiten 18, die sämtlich
gleich ausgebildet sind, in drei übereinanderliegenden Ebenen angeordnet, zu denen die
Fäden 15 über geeignete Umlenkwege gelangen.
In Fig. 1 sind im wesentlichen gleich ausgebildete Gruppen dargestellt, die den Faden
15 an den Punkten stauen, die eine solche Funktion benötigen.
Fig. 2 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung an einer Aufwickeleinheit 18, die
Bestandteil einer Maschine 10 des in Fig. 1 dargestellten Typs ist. Die ansich bekannte
Aufwickeleinheit 18 ist an Konsolen 19 befestigt, die an jeder Front der Maschine an
jeder Position für die Spulenkonfektionierung vorgesehen sind.
Die Einheit 18 besitzt als Hauptgruppen den Spulenträgerarm 21 und den Zylinder 20
zum Antreiben der zu konfektionierenden Spulen 17, wobei dieser Zylinder mit einer
(nicht dargestellten) Gruppe verbunden ist, die ein Aufwickeln des Fadens in
Wellenlinien ermöglicht.
Der Spulenträgerarm 21 ist üblicherweise C-förmig ausgebildet und umfaßt zwischen
seinen Schenkeln die zu konfektionierende Spule 17, die von geeigneten Gegenspitzen
gehalten und von diesen während der Konfektionierungsphase in axialer Richtung
blockiert wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt ein Gestell 22 mit einem im wesentlichen
horizontalen, oberen Teil 23, der im Ausführungsbeispiel mit Hilfe von Schrauben 24
an der Konsole 19 der darüberliegenden Aufwickeleinheit 18 befestigt ist.
Das Gestell 22 besitzt einen vorderen und einen hinteren geneigten Abschnitt 25 bzw.
26, an denen ein Führung für die leeren Hülsen 27 verankert ist.
Diese Führung besteht aus einem ersten Führungsabschnitt 28, der nach unten und zum
Innenraum der Maschine 10 geneigt ist, und einen zweiten Führungsabschnitt 29, der
mit seinem Ende mit dem ersten Führungsabschnitt 28 verbunden ist und ebenfalls nach
unten, jedoch in der von der Maschine 10 nach außen weisenden Richtung geneigt ist.
Fig. 3 zeigt eine dem Pfeil A von Fig. 2 entsprechende Teilansicht des oberen Teils
des vorderen Abschnitts 25 des Gestells 22 und des ersten Führungsabschnitts 28.
Dieser Führungsabschnitt 28 besitzt einen Schenkel 30, auf den sich die Hülse 27, die
in Fig. 3 in strichpunktierten Linien dargestellt ist, abstützt.
Wie aus Fig. 3 erkennbar ist, ist der erste Führungsabschnitt 28 relativ zu dem
vorderen Teil 25 symmetrisch ausgebildet, so daß er Hülsen 27 führen kann, die auf
benachbarten Aufwickeleinheiten arbeiten.
Ähnliches gilt für den zweiten Führungsabschnitt 29.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt im dargestellten Ausführungsbeispiel also
zwei Halbgestelle 122 (deren vordere Halbabschnitte in Fig. 3 mit 125 bezeichnet
sind), die an den Seiten der Aufwickeleinheit 18 liegen und zwischen denen die Hülsen
27 gleiten. Sie sind komplementär zu den Halbgestellen 122 der benachbarten
Aufwickeleinheiten 18 ausgebildet.
In dem Endbereich des ersten Führungsabschnittes 28 sind die Schenkel 30
unterbrochen, so daß die Hülse 27, die längs des ersten Abschnitts 28 abrollt, auf den
zweiten Führungsabschnitt 29 übergehen kann, wie diese in Fig. 2 mit 127 angedeutet
ist.
Die Arretierung der Hülse 127 auf der Führung 29 wird durch eine Arretierungsgruppe 31
bewerkstelligt, die auf der Führung 29 angeordnet ist. Diese Arretierungsgruppe 31 ist
im vorliegenden Beispiel mit einem Kolben 32 ausgestattet, der direkt auf die Hülse 127
einwirkt, wie dies in der linken Hälfte von Fig. 4 dargestellt ist, die eine Teilansicht
dieser Gruppe entsprechend dem Pfeil B von Fig. 1 zeigt.
Die Hülse 127 wird auch durch einen Hebel 33 in Position gehalten, der auf einem
Zapfen 34 schwenkbar gelagert ist. Die Funktion dieses Hebels besteht darin, die Hülse
127 allmählich freizugeben, so daß sie sich korrekt zwischen den Gegenspitzen des
Spulenträgerarms 21 positionieren kann.
Der Hebel 33 besitzt zwei zueinander senkrechte Elemente 35 bzw. 36. Das erste
Element 35 berührt mit seinem Ende die Hülse 127, während das zweite Element 36
mit seiner Tastrolle 37 den Arm 21 berührt, wie dies aus Fig. 5 erkennbar ist.
Die Drehbewegung des Hebels 33 um den Zapfen 34 (in Fig. 2 gestrichelt dargestellte
Position) erfolgt, wie erwähnt, durch den Arm 21, wenn die zu konfektionierende Spule
17 den gewünschten maximalen Durchmesser erreicht hat (Position 17′ in Fig. 2). Der
Arm 21 wird mit bekannten Mitteln automatisch angehoben und trägt die
konfektionierte Spule in die Position, in der sie von dem Arm 21 entnommen wird
(Position 17′′ in Fig. 2).
Der vordere Abschnitt 25 des Gestells 22 trägt am Ende eine geradlinige Führung 38,
die nach unten und, vom Zentrum der Maschine 10 aus betrachtet, nach außen geneigt
ist. Auf dieser Führung ist unten mit geeigneten Mitteln 42 ein Betätigungsorgan 39 für
eine vorzugsweise versenkbare Führung 40 befestigt.
Diese versenkbare Führung 40 ist parallel zu der geradlinigen Führung 38 angeordnet,
so daß sie eine Verlängerung der Schenkel der Führung 38 bildet, wenn sie in Richtung
des Pfeiles 41 bewegt und in die (in Fig. 2 in gestrichelten Linien dargestellte)
Arbeitsposition geführt wurde.
Auf diese Weise findet die konfektionierte Spule eine Abstützung für die eigentliche
Hülse, wenn sie von dem Arm 21 freigegeben wird. Sie kann dann durch ihr
Eigengewicht abgeführt werden, bis sie in eine in Fig. 2 mit 17′′′ bezeichnete
Wartestellung gelangt.
Auf der Oberseite der versenkbaren Führung 40 ist ein elastisches Element 43, z. B.
eine Metallfeder oder dergleichen befestigt (nur in Fig. 2 dargestellt), deren Aufgabe
darin besteht, den Abstieg der in der Position 17′′′ befindlichen Spule zunächst zu
bremsen und dann allmählich freizugeben, ferner darin, die neue Hülse 127, die über
den zweiten Führungsabschnitt 29 herabläuft, in ihrer Position zu arretieren.
Das Betätigungsorgan 39 für die versenkbare Führung 40 und die Mittel 42 zu seiner
Befestigung an der Führung 38 ist in Fig. 6 dargestellt, die eine Aufsicht einer
Einzelheit von Fig. 2 zeigt.
Zum Halten der Spule in der Warteposition 17′′′ am Ende der Führung 38 dient eine
Haltegruppe, die unterhalb und endseitig an der vorderen Position 25 befestigt ist und
die aus einem Haltehebel 44 besteht, der durch einen Anschlaghebel 46 um einem
Gelenkpunkt 45 verschwenkt werden kann.
Der Anschlaghebel 46 kann von außen durch einen in Fig. 2 mit 47 bezeichneten
Kolben betätigt werden, der die aus den Hebeln 44 und 46 bestehende Gruppe in die in
Fig. 2 gestrichelt dargestellte Position führen kann.
Wenn die Haltegruppe sich in dieser Position befindet, kann die konfektionierte Spule
aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung frei entnommen werden.
Fig. 7 zeigt eine Frontansicht der oben beschriebenen Haltegruppe, wobei die
Haltehebel 44 in der Spulenarretierungsposition dargestellt sind.
Der Kolben 47 kann auch so angeordnet sein, daß er mit Baugruppen zum automatischen
Wegführen der in der Postion 17′′′ liegenden konfektionierten Spulen zusammenwirkt.
Diese automatischen Baugruppen können auch leere Hülsen 27 in die Vorrichtung
einspeisen.
In Fig. 2 sind Hilfsmittel 48, 49 und 50 für die erfindungsgemäße Entladevorrichtung
dargestellt. Es handelt sich um eine Schneidvorrichtung 48 zum Schneiden des Fadens
15 beim Abheben, eine Saugvorrichtung 49 zum Ansaugen des geschnittenen Ende des
Fadens 15 und eine "Schleudervorrichtung" 50, die das Fadenende beim Wiederanlauf
des Aufwickelvorganges auf die neue Hülse 27 schleudert.
Vorangehend wurde eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Es
ist offensichtlich, daß dem einschlägigen Fachmann zahlreiche Varianten zugänglich
sind, ohne daß dadurch der Schutzfilm der Erfindung verlassen wird, der durch die
anliegenden Ansprüche definiert ist.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum automatischen Entladen von Textilgarnspulen, die sich an jeder
Aufwickeleinheit (18) an Textilmaschinen (10) anbringen läßt, um die konfektionierten
Spulen (17) zu entnehmen und die neuen Hülsen (27) für die nachfolgenden
Konfektionen zu laden, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus zwei Trägern (22) besteht,
die spiegelbildlich an den Seiten der betreffenden Aufwickeleinheit (18) angeordnet sind
und erste Führungsmittel (28) zur Einspeisung und Zuführung der leeren Hülsen (27)
aufweisen, ferner zweite Führungsmittel (29), die mit den ersten Führungsmitteln (28)
verbunden und unter diesen angeordnet und mit Mitteln (31, 35) zum vorübergehenden
Anhalten der Hülsen (27) ausgestattet sind, weiterhin dritte Führungsmittel (40) zum
Bewegen und Wegführen der konfektionierten Spule (17) von dem betreffenden
Spulenträgerarm (21) sowie vierte Führungsmittel (38) zum Wegführen der
konfektionierten Spule (17) in eine Warteposition (17′′′), wobei in dieser Warteposition
(17′′′) von außen (mittels 47) betätigbare Mittel (44, 46) zum vorübergehenden
Festhalten der Spule (17) vorgesehen sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Träger (22) aus
zwei Halbträgern (122) besteht, die benachbarte Aufwickeleinheiten (18) bedienen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten
Führungsmittel (28) nach unten und in Richtung auf den Innenraum der Maschine (10)
geneigt sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweiten Führungsmittel (29) nach unten und zum Außenraum
der Maschine (10) hin geneigt sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die ersten Führungsmittel (28) einen Abschnitt zur Übertragung
der leeren Hülse (27) auf die zweiten Führungsmittel (29) aufweisen.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum zeitweiligen Anhalten (31) aus einer auf die Hülse
(27) einwirkenden Kolbenvorrichtung (32) bestehen.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum zeitweiligen Anhalten (35) aus einer
Hebelvorrichtung (35, 36) bestehen, die auf die Hülse (27) einwirkt durch den
Spulenträgerarm (21) betätigbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die dritten Führungsmittel (40) vorzugsweise versenkbar sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die dritten Führungsmittel (40) ein eigenes Antriebsorgan (39)
besitzen.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die dritten Führungsmittel (40) elastische Mittel (43) zum
Zusammenwirken mit leeren Hülsen (27) und konfektionierten Spulen (17) besitzen.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die dritten Führungsmittel (40) mit den vierten Führungsmitteln
(38) verbunden sind und fluchtend zu ihnen ausgerichtet werden können.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum zeitweiligen Anhalten (44, 46) der konfektionierten
Spulen (47) manuell oder automatisch betätigbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mit Mitteln zum automatischen Entnehmen der konfektionierten
Spulen (17) aus der Warteposition (17′′′) und der Position, an der die leeren Hülsen
(27) zugeführt wrden, zusammenarbeitet.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mit Mitteln zum Abschneiden (48), ansaugen (49) und
Anwerfen (50) des abgeschnittenen Fadenendes zusammenwirkt, die bei jedem
Austausch einer konfektionierten Spule (17) und beim Beginn eines neuen
Aufwickelzyklus wirksam werden.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8141 | Disposal/no request for examination |