DE4118283C2 - Verfahren und Vorrichtung zur Filtration von Schmutzwasser - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 zur Filtration von Schmutzwasser,
sowie eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 4
zur Durchführung dieses Verfahrens.
Ein derartiges Verfahren bzw. eine Vorrichtung zur Durchführung
dieses Verfahrens ist in der US-PS 4 126 546
beschrieben. Dort wird der mit Partikeln des
Schmutzwassers befrachtete Sand des Filterbettes im
Gegenstrom durch einen Anteil des filtrierten Reinwassers
gewaschen. Dieser Anteil liegt
größenordnungsmäßig bei 8%, was bedeutet, daß dieses bekannte
Verfahren bzw. die bekannte Vorrichtung zur Durchführung dieses
Verfahrens noch Wünsche offen läßt bzw. verbesserungsbedürftig
ist.
Aus der DE-A 32 12 398 ist eine Vorrichtung zur Filtration von
mit Partikeln befrachtetem Schmutzwasser bekannt. Dort wird das
Schmutzwasser in ein Sandfilterbett derart eingeleitet, daß das
Schmutzwasser gemeinsam mit Sand des Filterbettes entlang einer
äußeren ringförmigen Mantel- bzw. Reinigungszone zu einer
Rückführungszone hochsteigt. Von der Rückführungszone bewegt
sich das Wasser und der Sand des Filterbettes zu einer
kompaktierten Zone des Filterbettes zurück. Das insbes. in der
kompaktierten Zone des Filterbettes filtrierte Wasser strömt
dann durch einen perforierten Boden der Vorrichtung nach unten
aus. Die in der Rückführungszone vom Sand getrennten
Schmutzpartikel steigen in einer Zurückweisungszone hoch und
verlassen dann die Vorrichtung vom Sand getrennt durch einen
Auslaß. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist also eine
Gleichströmung von Sand und zu reinigendem Wasser gegeben, so
daß die Trennung der Schmutzpartikel vom Sand Wünsche offenläßt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und
eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Filtration
von Schmutzwasser zu schaffen, wobei der Anteil
von Reinwasser zum Reinigen des mit Partikeln
befrachteten Sandes des Filterbettes auf ein Minimum reduziert
ist, das bei ca. 2 bis 3% der gereinigten Flüssigkeit liegt.
Diese Aufgabe wird verfahrensgemäß durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teiles des Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Ansprüchen 2 und 3 angegeben.
Vorrichtungsgemäß wird die der Erfindung zugrundeliegende
Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des
Anspruchs 4 gelöst. Aus- und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind in den Ansprüchen 5 bis 11 gekennzeichnet.
Dadurch, daß die Reinigung des mit Partikeln befrachteten
Sandes des Filterbettes im Sekundärkreis mittels eines Anteils
des Schmutzwassers anstelle eines
Anteils des filtrierten gereinigten Wassers erfolgt, kann der
zum Reinigen des Filterbettsandes benötigte Anteil des Reinwassers
auf ein Minimum reduziert werden, das
größenordnungsmäßig bei 2 bis 3%
liegt, was bedeutet, daß erfindungsgemäß im Vergleich zum
eingangs genannten Verfahren und der dafür
vorgesehenen Vorrichtung eine Reduktion des
Reinwasserbedarfs um ca. 60 bis 75% gegeben ist. Ein
kleiner minimaler Reinwasserbedarf ist
selbstverständlich auch erfindungsgemäß erforderlich, um ein
Nachuntendurchsacken von Schmutzwasser
aus dem Sekundärkreis in den Primärkreis zu
verhindern.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Filtration
von Schmutzwasser, bei dem es sich bspw. um
schwach belastetes, bereits geflocktes Abwasser einer
kommunalen bzw. Industriekläranlage handeln kann, ist in der Zeichnung
schematisch ab- bzw. teilweise längsgeschnitten gezeichnet
und wird nachfolgend beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine aufgeschnittene Seitenansicht der Vorrichtung
zur Filtration von Schmutzwasser,
wobei die Vorrichtung mit diversen nur schematisch
angedeuteten Aggregaten bzw. Einrichtungen
verbunden ist,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die in der
erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Anwendung
gelangende Reinigungseinrichtung, und
Fig. 3 einen Schnitt entlang der abgewinkelten
Schnittlinie III-III in Fig. 2.
Fig. 1 zeigt schematisch eine Ausbildung der Vorrichtung 10 zur
Filtration von mit Partikeln befrachtetem Schmutzwasser
12, das sich in einem Speicher 14 befindet. Bei dem
Schmutzwasser 12 handelt es sich bspw. um ein
schwach belastetes, bereits geflocktes Abwasser.
Die Vorrichtung 10 ist mit einem Gehäuse 16 ausgebildet, das an
seinem oberen Endabschnitt 18 offen ist. Am oberen Endabschnitt
18 des Gehäuses 16 ist ein Ablauf 20 für Reinwasser
vorgesehen, durch welchen in der Vorrichtung 10 die Reinwasser-
Spiegelhöhe festgelegt ist, die durch eine dünne
strichpunktierte Linie 22 angedeutet ist.
Der untere Endabschnitt 24 des Gehäuses 16 der Vorrichtung 10
ist nach unten konisch verjüngt ausgebildet.
Im Gehäuse 16 ist ein Sandfilterbett 26 vorgesehen, dessen
hügelförmige Oberfläche mit der Bezugsziffer 28 bezeichnet ist.
In das Sandfilterbett 26 mündet ein Zulauf 30 für das
Schmutzwasser 12 ein. Der Zulauf 30 ist mit dem
Speicher 14 für das Schmutzwasser 12 mittels eines
Rohrleitungssystems 32 verbunden, das teilweise, d. h.
in der Nachbarschaft des Speichers 14 nur durch eine Linie
angedeutet ist.
Zwischen dem Zulauf 30 für Schmutzwasser
12 und dem Ablauf 20 für im
Sandfilterbett 26 filtriertes Reinwasser ist ein Primärzweig
gegeben.
Zur kontinuierlichen Reinigung des Sandes des Sandfilterbettes
26 ist eine Reinigungseinrichtung 34 vorgesehen, die eine
Fördereinrichtung 36 für zu reinigenden Sand des
Sandfilterbettes 26 und ein Behältnis 38 aufweist.
Das in Fig. 2 in einem größeren Maßstab als in Fig. 1
gezeichnete Behältnis 38, durch das sich die Fördereinrichtung
36 für zu reinigenden Sand des Sandfilterbettes 26 mit einem
Steigrohr 40 hindurcherstreckt, weist einen Zulauf 42 für
Reinigungswasser und einen Ablauf 44 für die vom Sand des
Sandfilterbettes 26 getrennten Partikel auf. Zwischen dem Zu-
und dem Ablauf 42, 44 ist ein Sekundärkreis gegeben.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, ist der Zulauf 42 für die
Reinigungsflüssigkeit über eine nur durch einen Strich
angedeutete Rohrleitung 46 mit der aus dem Speicher 14
ausmündenden Rohrleitung 32 verbunden, so daß die
Reinigungsflüssigkeit durch Schmutzwasser
12 gegeben ist. Der Zulauf 42 für die Reinigungsflüssigkeit ist
zur Einstellung des Flüssigkeitsanteils des Sekundärkreises mit
einer Ventileinrichtung 48 ausgebildet, die in Fig. 1 nur durch
einen Block schematisch angedeutet ist.
Der Ablauf 44 für konzentriert mit Partikel befrachtete
Flüssigkeit ist mittels einer in Fig. 1 nur durch eine Linie
angedeuteten Rohrleitung 50 mit dem Speicher 14 oder
mit einem weiteren (nicht dargestellten) Speicher
verbunden.
Aus den Fig. 1 und 2 bzw. aus Fig. 3 ist deutlich
ersichtlich, daß der Zulauf 42 für die Reinigungsflüssigkeit in
das Behältnis 38 derart einmündet, daß im Behältnis 38 eine in
Richtung zum Partikelauslaß 44 orientierte schraubenlinienförmige
Zirkulationsströmung gegeben ist. Zu diesem Zweck mündet der besagte Zulauf 42 in
das Behältnis 38 in tangentialer Richtung und gegen die
Längsachse geneigt ein.
In der Nachbarschaft des Zulaufes 42, d. h. in einem kleinen
Abstand über diesem ist im Behältnis 38 eine
Verengungseinrichtung 52 vorgesehen, bei der es sich bspw. um
eine auswechselbare Platte mit Durchgangslöchern 54 handelt.
Mit Hilfe der Ventileinrichtung 48 und/oder durch geeignete
Ausbildung der Verengungseinrichtung 52 mit Durchgangslöchern
54 bestimmter lichter Querschnittsabmessungen oder mit Hilfe in
ihren lichten Querschnittsabmessungen veränderbaren
Durchgangslöchern 54 ist es in vorteilhafter Weise möglich, den
Flüssigkeitsstrom im Sekundärkreis stufenlos zu regeln und
damit das Maß der Turbulenz im Inneren des Behälters 38 bzw. im
Bereich der Verengungseinrichtung 52 wunschgemäß zu variieren,
um eine optimale Trennung der am Sand haftenden Partikel vom
Sand zu erreichen.
Das Steigrohr 40 der Fördereinrichtung 36 ist mittels einer
schematisch durch eine Linie angedeutete Rohrleitung 56 an eine
Druckeinrichtung 58 angeschlossen, die in Fig. 1 nur durch
einen Block angedeutet ist. Das Steigrohr 40
erstreckt sich vom unteren Endabschnitt 24 des Gehäuses 16 der
Vorrichtung 10 bis zum oberen Endabschnitt 18. Mit Hilfe des
Steigrohres 40 wird Sand des Sandfilterbettes 26 gemeinsam mit
einem bestimmten Flüssigkeitsanteil zum oberen Endabschnitt 18
der Vorrichtung 10 transportiert und an einer Entspannungskappe
60 zum Behältnis 38 hin nach unten umgelenkt. Die
Entspannungskappe 60 ist mit dem Behältnis 38 derart verbunden,
daß sich zwischen dem unteren Randabschnitt 62 der
Entspannungskappe 60 und dem oberen Endabschnitt 64 des
Behältnisses 38 ein Durchlaß 66 ergibt. Ein Sammelraum 68 für
konzentriert mit Partikel befrachtete Flüssigkeit umgibt den
oberen Endabschnitt 64 des Behältnisses 38 außenseitig. Der
Sammelraum 68 ist mit einem in bezug auf die zentrale
Längsmittellinie 70 der Vorrichtung 10 geneigten Boden 72
ausgebildet, wobei der Ablauf 44 des Sekundärkreises an der
tiefsten Stelle des Sammelraumes 68 ausmündet. Der Sammelraum
68 ist durch einen vom Boden 72 nach oben stehenden Mantel 74
begrenzt, der mit seinem oberen Randabschnitt 76 über den
Reinwasser-Spiegel 22 übersteht.
Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 ist wie
folgt:
Schmutzwasser 12, bei dem es sich bspw. um
schwach belastetes, bereits geflocktes Abwasser handelt,
gelangt über die Rohrleitung 32 zum Zulauf 30 im Sandfilterbett
26. Das Schmutzwasser strömt aus dem Zulauf 30
durch das Sandfilterbett 26 nach oben. Dabei lagern sich die
Schmutzpartikel des geflockten Abwassers im Sand des
Sandfilterbettes 26 ab. Das Reinwasser
wird über den Ablauf 20 aus der Vorrichtung
10 entfernt und kann bspw. in einen Vorfluter eingeleitet
werden.
Im unteren Abschnitt des sich mit Hilfe der Fördereinrichtung
36 nach unten bewegenden Sandes des Sandfilterbettes 26 wird
mit Hilfe der Druckeinrichtung 58 ein Gemisch aus Sand des
Sandfilterbettes 26 und Flüssigkeit durch das Steigrohr 40 nach
oben in die Entspannungskappe 60 transportiert. Von der
Entspannungskappe 60 bewegt sich der mit Schmutzpartikeln
befrachtete, zu reinigende Sand des Sandfilterbettes 26 über
den gesamten Innenquerschnitt des Behälters 38 verteilt in seinem
Inneren nach unten, bevor er über der mit
Durchgangslöchern 54 ausgebildeten Verengungseinrichtung 52 in
eine turbulente Strömung versetzt werden. Durch diese
turbulente Strömung werden die Partikel in Flocken abgeschieden
und mit der durch den entsprechend orientierten Zulauf 42
bewirkten Aufwärtsströmung der Reinigungsflüssigkeit im
Sekundärkreis nach oben getrieben, wo die Partikel bzw. Flocken
über den Sammelraum 68 durch den Ablauf 44 des Sekundärkreises
aus der Vorrichtung 10 ausgeleitet werden. Der im Behälter 38
gereinigte Sand rieselt durch den nach unten konisch verjüngt
ausgebildeten unteren Endabschnitt 78 des Behältnisses 38 bzw.
durch die unterseitige Öffnung 80 des unteren Endabschnittes
78, welche das Steigrohr 40 konzentrisch umgibt. Der durch die
Öffnung 80 durchrieselnde gereinigte Sand verteilt sich dann
wieder auf dem Sandfilterbett 26 unter Ausbildung der
hügelförmigen Oberfläche 28.
Ein geringer Aufwärtsstrom durch die Öffnung 80 hindurch, der
durch die Pfeile 82 in Fig. 1 angedeutet ist, sorgt dafür, daß
kein Schmutzwasser vom Zulauf 42 nach unten in den
Reinwasserbereich 84 der Vorrichtung 10 durchsackt. Die Größe
dieses Aufwärtsstromes 82 ist durch die Höhe h zwischen dem
Reinwasser-Spiegel 22 und der oberen Randkante 86 des
Behältnisses 38 festgelegt. Je kleiner diese Höhe h ist, umso
kleiner kann der Anteil des durch die Pfeile 82 angedeuteten
Aufwärtsstromes sein. Er liegt größenordnungsmäßig bei 2 bis 3
% im Vergleich zu größenordnungsmäßig 8% bei bekannten
Vorrichtungen der gattungsgemäßen Art.
Claims (11)
1. Verfahren zur Filtration von mit Partikeln befrachtetem
Schmutzwasser, wobei das Schmutzwasser (12) in einem
Primärzweig durch ein Sandfilterbett (26) durchgeleitet
wird, in welchem die Partikel am Sand des Filterbettes
(26) angelagert werden, so daß sich stromabwärts nach dem
Sandfilterbett (26) Reinwasser ergibt, und wobei mit
Partikeln befrachteter Sand des Filterbettes (26)
gleichzeitig in einem Sekundärkreis kontinuierlich einer
Reinigung unterzogen wird, bei welcher die am Sand
anhaftenden Partikel vom Sand getrennt und der gereinigte
Sand durch Gravitation wieder dem Sandfilterbett (26)
zugeführt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Reinigung des mit Partikeln befrachteten Sandes
des Filterbettes (26) im Sekundärkreis mittels eines
definierten Anteils des Schmutzwassers (12) erfolgt, das
mit dem zu reinigenden Sand in einer Gegenströmung in
Berührung gebracht wird, wodurch die am Sand haftenden
Partikel von diesen getrennt und entfernt und daß
der Anteil des Schmutzwassers im Sekundärkreis eine
schraubenlinienförmige Zirkulationsströmung ausführt, die
gegen die durch Gravitation bewirkte Bewegung des mit
Partikeln befrachteten Sandes gerichtet ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anteil des Schmutzwassers im Sekundärkreis
und/oder seine Strömungsgeschwindigkeit einstellbar ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Strömungsgeschwindigkeit des Schmutzwassers im
Sekundärkreis in Bezug auf die Strömung des
Schmutzwassers im Primärzweig durch das Sandfilterbett
(26) derart gewählt wird, daß eine Strömung im
Sekundärkreis vom Sandfilterbett (26) weg gewährleistet
wird.
4. Vorrichtung zur Filtration von mit Partikeln befrachtetem
Schmutzwasser mit einem Sandfilterbett (26), einem in das
Sandfilterbett (26) einmündenden Zulauf (30) für das
Schmutzwasser (12), einem über dem Sandfilterbett (26)
befindlichen Reinwasserbereich (84) und einem daran
anschließenden oberseitigen Ablauf (20) für Reinwasser,
wobei zwischen dem Zu- und dem Ablauf (30, 20) ein
Primärzweig gebildet ist, und mit einer zur
kontinuierlichen Reinigung des Sandes des Filterbettes
(26) vorgesehenen Reinigungseinrichtung (34), die eine
Fördereinrichtung für den zu reinigenden Sand und ein
Behältnis (38) aufweist, in welchem der zu reinigende
Sand einer Reinigung unterzogen wird, wobei das über dem
Sandfilterbett (26) vorgesehene Behältnis (38) einen dem
Sandfilterbett (26) näherliegenden Zulauf für
Reinigungswasser, einen vom Sandfilterbett (26) weiter
entfernten Ablauf (44) für die vom Sand getrennten
Partikel und unterseitig eine im Reinwasserbereich (84)
befindliche Auslaßöffnung für den gereinigten Sand
aufweist, und zwischen dem Zulauf (42) für das
Reinigungswasser und dem Partikelablauf (44) ein
Sekundärkreis gegeben ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zulauf (42) für das Reinigungswasser mit dem
Zulauf (30) für das Schmutzwasser (12) verbunden ist und
daß der Zulauf in das Behältnis (38) derart
einmündet, daß im Behältnis (38) eine in Richtung zum
Partikelablauf (44) orientierte schraubenlinienförmige
Zirkulationsströmung gegeben ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zulauf (42) mit einer Ventileinrichtung (48)
ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, wobei die
Fördereinrichtung (36) für zu reinigenden Sand ein an
eine Druckeinrichtung (58) angeschlossenes Steigrohr (40)
aufweist, das sich durch das Behältnis (38) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis (38) oberseitig offen ist, wobei am
oberen Endabschnitt (64) des Behältnisses (38) eine
Entspannungskappe (60) vorgesehen ist, in welche das
Steigrohr (40) mit seinem oberen Endabschnitt von der
Entspannungskappe (60) beabstandet hineinragt, zwischen
der Entspannungskappe (60) und dem oberen Endabschnitt
(64) des Behältnisses (38) ein Durchlaß (66) und an der
Außenseite des oberen Endabschnittes (64) des
Behältnisses (38) ein Sammelraum (68) ausgebildet ist,
aus dem der Partikelablauf (44) ausmündet.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis (38) in der Nachbarschaft des Zulaufes
(42) mit einer Verengungseinrichtung (52) versehen ist,
wobei der Zulauf (42) für die Reinigungsflüssigkeit zur
Verengungseinrichtung (52) hin orientiert ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verengungseinrichtung (52) eine Platte mit
Durchgangslöchern (54) aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verengungseinrichtung (52) eine Platte mit in
ihren lichten Abmessungen veränderbaren Durchgangslöchern
(54) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis (38) an seinem unteren Endabschnitt
(78) nach unten konisch verjüngt und mit der
Auslaßöffnung (80) ausgebildet ist, durch die sich das
Steigrohr (40) hindurcherstreckt, wobei zwischen der
Öffnung (80) und dem Steigrohr (40) ein Durchlaßspalt
gegeben ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zulauf (42) in das Behältnis (38) mindestens
annähernd tangential und gegen die axiale Längsrichtung
des Behältnisses (38) zur Verengungseinrichtung (52) hin
orientiert einmündet.
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Owner name: HOMPF, DIETER, 91233 NEUNKIRCHEN, DE BINZER, ULRIC |
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