DE4028327C2 - - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62D—MOTOR VEHICLES; TRAILERS
- B62D33/00—Superstructures for load-carrying vehicles
- B62D33/06—Drivers' cabs
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Chemical & Material Sciences (AREA)
- Combustion & Propulsion (AREA)
- Transportation (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Body Structure For Vehicles (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorbauanordnung für Nutzfahrzeuge
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs.
Eine derartige Vorbauanordnung ist aus der US-PS 43 83 307
bekannt. Gemäß dieser Druckschrift wird eine vorgefertigte
Fahrerkabine auf das Fahrgestell aufgesetzt.
Die bekannten betriebsbereiten Fahrgestelle mit einer
Fahrerkabine haben das gemeinsame Merkmal, daß die
Fahrerkabine bei allen Typen fertig montiert ist, demzufolge
ihre Abmessungen bestimmt sind. Diese Fahrerkabinen sind
beidseitig mit Türen sowie mit einer
Windschutzscheibe - aber ohne Abdeckplatte - und auch mit
Lackierung versehen.
Wird ein solches Fahrzeug, das aus einem Fahrgestell und
einer Fahrerkabine besteht, zum Frachtguttransport verwendet,
bedeutet im allgemeinen kein Problem, wenn die Breite des
aufzubauenden Karosseriewerkes (Aufbaues) in kleinerem oder
größerem Maße von der Breite der fertigen Fahrerkabine
abweicht. Die Situation ist aber ganz anders, wenn ein
solches Fahrgestell mit Fahrerkabine mit einem Omnibus-Aufbau
zu versehen ist, da in diesem Falle die Breite der
Omnibus-Karosserie grundsätzlich durch die Breite der
Fahrerkabine bestimmt bzw. abgegrenzt ist. Daraus folgt, daß
die Anzahl der Sitze, die quer zur Längsmittellinie des
Omnibusses anzuordnen
sind, und auch die Breite des Durchganges von der Breite der Karosserie abhängen, was jedoch für
die Benutzer des Omnibusses ein grundlegender Gesichtspunkt
ist.
Das bringt bei den bekannten Vorbauanordnungen den Nachteil
mit sich, daß der Omnibus-Aufbau jeweils an die Breite der
Fahrerkabine angepaßt werden muß, um eine ununterbrochene
Linienführung in Längsrichtung des Fahrzeuges erreichen zu
können. Demzufolge können heutzutage höchstens 2 + 1 Sitze in
Querrichtung des Fahrzeuges angeordnet werden.
Es wäre also für die Benutzer solcher Omnibusse
wünschenswert, wenn mindestens 2 + 2 Sitze in der
Omnibus-Karosserie in Querrichtung angeordnet werden könnten,
wozu aber die Breite des Aufbaues unbedingt erweitert werden
müßte, was gemäß den Erfahrungen mit den folgenden Problemen
verbunden ist:
- - Die Breite des Omnibus-Aufbaues muß jeweils an die Breite der fertigen Fahrerkabine auf dem universalen Fahrgestell angepaßt werden;
- - anstatt der vorhandenen Fahrerkabine müßte eine neue Fahrerkabine größerer Breite zur breiteren Omnibus-Karosserie hergestellt werden, was ungewöhnlich aufwendig wäre;
- - im letzten Fall könnte die originale Fahrerkabine für andere Zwecke nicht mehr angewendet werden;
- - es wäre unbedingt ratsam und wirtschaftlich, auch bei Omnibussen die originale und komplette Fahrerkabine beizubehalten, die an sich einen relativ großen Aufwand benötigt;
- - obwohl auch Fahrgestelle ohne Fahrerkabine bei Fahrzeugherstellern bestellt werden können, werden diese Aufträge - wie bekannt - als "extra Fahrzeugbestellung" behandelt, was aber mit hohen Zusatzkosten verbunden ist. Demgegenüber sind die universellen Fahrgestelle mit fertiger Fahrerkabine überall und günstiger zugänglich; für die Hersteller der Omnibuskarosserie wäre es sehr vorteilhaft, wenn sie die in Großserienproduktion wirtschaftlicher hergestellten universalen Fahrgestelle mit Fahrerkabine in Anspruch nehmen könnten.
Es sind ferner Versuche im Fahrzeugbau bekannt, bei
Fahrgestellen mit Fahrerkabine die Breite der Fahrerkabine an
einen breiteren Aufbau seitlich anzupassen. Zu diesem Zwecke
wurden z. B. bei einer bekannten Vorbauanordnung die folgenden
Umänderungen durchgeführt:
Die beiden Tragsäulen der Windschutzscheibe wurden in der
Höhe der unteren Scheibenkante durchgeschnitten und
diese - zusammen mit dem oberen Scheibenrahmen - entfernt.
Danach wurden neue Tragsäulen sowie neue Windschutzscheibe
und Scheibenrahmen eingebaut, deren Breite größer als die
Breite der originalen Fahrerkabine war. Dadurch werden
die - z. B. unter dem Namen "KOWEX" (DE), sowie "REEVE
BURGESS" (GB) bekannten - Vorbauanordnungen breiter gemacht.
Die obige bekannte Vorbauanordnung bringt Nachteile wie folgt mit
sich:
- - Die originalen Kabinentüren können nicht mehr angewendet werden, was sich auf die Wirtschaftlichkeit des Umbaues nachteilig auswirkt, da die Eigenkosten der Türen relativ hoch sind;
- - der obige Umbau der Vorbauanordnung braucht einen großen Aufwand sowie lange und präzise Facharbeit.
Es ist ferner auch eine solche Lösung (von der Firma
"IKARUS", Ungarn) bekannt, bei welcher beidseitig zusätzliche
spoilerartige Karosserie-Elemente zur Eliminierung der
Breitendifferenz zwischen der Fahrerkabine und der
Omnibuskarosserie aufgebaut wurden. Dies ist mit dem Nachteil
verbunden, daß die Seitenwandausbildung, d. h. die
Linienführung des Omnibusses unterbrochen ist, was sich
sowohl ästhetisch wie auch strömungstechnisch
(Luftwiderstandsindex) nachteilig auswirkte. Demzufolge waren
die Verwertungsmöglichkeiten solcher Omnibusse abgegrenzt.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
die obigen Mängel zu eliminieren, d. h. eine Vorbauanordnung
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß der
Anpassungsaufwand für die dem Aufbau abzustimmende
Fahrerkabine so gering wie möglich wird und die originalen
Kabinentüren beibehalten werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Patentanspruchs gelöst.
Bei dieser Lösung wurde von der Erkenntnis ausgegangen, daß
die Breite der Windschutzscheibe und auch der Abstand
zwischen den Tragsäulen von unten nach oben abnimmt und
demzufolge - nach Durchschneiden des obigen
Scheibenrahmens - die Tragsäulen nach außen ausrichtbar
(biegbar) sind.
Dazu kommt, daß die neue Schrägstellung der originalen
Kabinentür so eingestellt wird, daß die Türebene zur
vergrößerten Breite (d. h. zur vorderen Vertikalkante) der
Omnibuskarosserie (des Fahrgastaufbaues) angepaßt wird. Der
Türstützrahmen wird demgemäß ummontiert. Dadurch wird also
die Anpassung der Fahrerkabine und des Aufbaues durch eine
kontinuierliche Linienführung durchgeführt.
Die wichtigsten Vorteile der erfindungsgemäßen
Vorbauanordnung sind die folgenden:
- - Das im Handel zugängliche universale Fahrgestell mit der fertigen Fahrerkabine kann gemäß der Erfindung relativ einfache und billig auch zum Omnibus umgebaut werden, wobei die Breite des Aufbaues fast unabhängig von der Breite der Fahrerkabine bemeßbar ist;
- - der Unterschied zwischen der Breite der Fahrerkabine und des Aufbaues wird bei der erfindungsgemäßen Vorbauanordnung durch Beibehaltung aller Elemente der originalen Fahrerkabine überbrückt;
- - die Anpassungsarbeiten sind wesentlich einfacher und billiger als bei den bekannten Lösungen;
- - durch Vergrößerungsmöglichkeit des Fahrgastraumes wird der Nutzwert des Omnibusses bedeutend erhöht.
Unter "Vorbauanordnung" wird in der Beschreibung und in dem
Anspruch das gesamte Vorderteil des Fahrzeuges - einbegriffen
die Fahrerkabine und die Vorderwand des Aufbaues - verstanden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer
Vorbauanordnung der genannten Art gelöst durch die im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs angegebenen Merkmale.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher
erläutert, in welcher ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt wurde. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische perspektivische Darstellung
einer Vorbauanordnung, die nach der Erfindung
umgebaut ist;
Fig. 2. Ansicht der Vorbauanordnung gemäß Fig. 1 von oben.
In den Figuren ist eine Vorbauanordnung mit gestrichelter
Linie gezeigt, die ein, im Handel zugängliches universales
Fahrgestell und eine darauf montierte fertige Fahrerkabine 1
aufweist (das Fahrgestell wird näher nicht dargestellt). Es
wird auch die bisher wählbare Breite B eines Aufbaues 2 - in
diesem Falle eines Omnibuskarosseriewerkes - gezeigt.
Auf dieses universale Fahrgestell wird erfindungsgemäß eine
Omnibuskarosserie von größerer Breite B1 aufgebaut, wozu
aber auch die Vorbauanordnung umgebaut wird (Die
erfindungsgemäße Lösung und der breitere Aufbau 2 wird mit
kontinuierlicher Linie gezeichnet.). Der Unterschied zwischen
den Breiten B1 und B beträgt im dargestellten Falle etwa
40 cm.
In Fig. 1 und 2 werden die beiden Tragsäulen der Fahrerkabine
1 mit 3, die beiden Türen der Fahrerkabine 1 mit 4, der obere
Scheibenrahmen mit 5, und die Türstützrahmen mit Bezugsnummer
6 bezeichnet. Die Türstützrahmen 6 sind in an sich bekannter
Weise mit der Türdichtung und einem Schloßgegenstück versehen
(nicht dargestellt).
Der Umbau der Fahrerkabine 1 zur größeren Breite B1 des
Omnibus-Karosseriewerkes wird gemäß der vorliegenden
Erfindung durchgeführt, wie folgt:.
Der obere Scheibenrahmen 5 wird zuerst in diesem Falle in der
Längsmittellinie 9 des Fahrzeuges durchgeschnitten.
Die Türen 4 der originalen Fahrerkabine 1 werden zur
Anpassung der Vorderkante des Aufbaues 2 von größerer Breite
B1 geöffnet, und ihre Türstützrahmen 6 werden zu dieser
neuen Grundlage (neue abgeschlossene Stellung) ummontiert.
Die originale Windschutzscheibe soll entfernt werden und die
beiden Tragsäulen 3 zur Anpassung der neuen Grundstellung der
Tür 4 nach außen und die mit diesen fest verbundenen
durchgeschnittenen Teile des Scheibenrahmens 5 nach unten
gebogen bzw. umgeformt werden (siehe Fig. 1 und 2). Dabei
entsteht zwischen den freien Enden der Teile des
Scheibenrahmens 5 ein Spalt von 3-6 cm, welcher durch
Einsetzen und Befestigen (z. B. durch Schweißen) eines
Verlängerungsstückes 10 überbrückt wird.
Es ist zu bemerken, daß das obige Auseinanderspreizen der
Tragsäule 3 nach unseren Erfahrungen weder mechanische, noch
ästhetische Beschädigungen der Tragsäule 3 verursachen kann.
Nach der oben erwähnten Umrüstung der Türstützrahmen 6
entstehen Lücken zwischen den inneren Seiten der
Türstützrahmen 6 und den originalen Fahrerkabinenteilen,
welche durch Einschweißen von Abdeckplatten 11, 12 abgedeckt
werden können.
Da die originale Fahrerkabine 1 ohne Abdeckplatte hergestellt
wurde, ist es zweckmäßig gemäß der Erfindung, die
Abdeckplatte 11 der Fahrerkabine 1 und die Abdeckplatte 12
des Aufbaues 2 aus einem einzigen Blechstück auszubilden
(Fig. 1).
Wie es aus dem obigen klar hervorgeht, wird die originale
Fahrerkabine 1 zu der erfindungsgemäßen Vorbauanordnung
umgebaut, welche an die vergrößerte Breite B1 des
Omnibuskarosseriewerkes durch kontinuierliche Linienführung
angepaßt wird.
Dadurch bekommt der Benutzer einen kompletten Omnibus, bei
welchem quer zur Längsmittellinie 9 des Fahrzeuges 2+2
Sitze und zwischen denen auch ein Gehweg wirtschaftlich
angeordnet bzw. ausgebildet werden können.
Sinngemäß soll in die umgebaute Fahrerkabine 1 eine neue
Windschutzscheibe 14 eingebaut werden.
Claims (1)
- Vorbauanordnung für Nutzfahrzeuge, insbesondere für Omnibusse, mit einer auf einem Fahrgestell angeordneten, fertig hergestellten Fahrerkabine, die an einen breiteren Aufbau, insbesondere an ein Omnibuskarosseriewerk, anzupassen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Türen (4) der vorhandenen Fahrerkabine (1) zur Anpassung an die Vorderkante des Aufbaues (2) größerer Breite (B1) geöffnet und ihre Türstützrahmen (6) zu dieser neuen Grundstellung der Türen (4) ummontiert werden, und daß die originale Windschutzscheibe (14) entfernt und der obere Scheibenrahmen (5) - vorzugsweise in seinem mittleren Bereich - durchgeschnitten wird, danach die Tragsäulen (3) und die mit den Tragsäulen fest verbundenen Scheibenrahmenteile zur Anpassung der neuen Grundstellung der Türen (4) nach außen bzw. nach unten gebogen werden sowie der zwischen den freien Enden der Scheibenrahmenteile so entstehende Spalt durch Einsetzen und Befestigen eines Verlängerungsstückes (10) überbrückt wird, und daß die zwischen den Türstützrahmen (6) und der Kabinenkarosserie entstehenden Lücken durch Einschweißen von mindestens einer Abdeckplatte (7, 8) abgedeckt werden, und daß gegebenenfalls eine Abdeckplatte (11) der Fahrerkabine (1) und eine Abdeckplatte (12) des Aufbaues (2) aus einem einzigen Stück ausgebildet sind.
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