Nothing Special   »   [go: up one dir, main page]

DE3913549C2 - - Google Patents

Info

Publication number
DE3913549C2
DE3913549C2 DE19893913549 DE3913549A DE3913549C2 DE 3913549 C2 DE3913549 C2 DE 3913549C2 DE 19893913549 DE19893913549 DE 19893913549 DE 3913549 A DE3913549 A DE 3913549A DE 3913549 C2 DE3913549 C2 DE 3913549C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
side wall
fold line
folding
tab
packaging according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE19893913549
Other languages
English (en)
Other versions
DE3913549A1 (de
Inventor
Bernhard Bongers
Horst 4000 Duesseldorf De Bertram
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Henkel AG and Co KGaA filed Critical Henkel AG and Co KGaA
Priority to DE19893913549 priority Critical patent/DE3913549A1/de
Priority to DE9004053U priority patent/DE9004053U1/de
Priority to EP90106720A priority patent/EP0394730A1/de
Publication of DE3913549A1 publication Critical patent/DE3913549A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3913549C2 publication Critical patent/DE3913549C2/de
Granted legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/46Handles
    • B65D5/46072Handles integral with the container
    • B65D5/4608Handgrip holes

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackung aus einem Faltzuschnitt mit mindestens vier zu einem Schachtelschlauch über Faltlinien verbundenen Breit- und Schmalseitenwänden mit daran angelenkten Deckel- und Bodenverschlußlaschen und einer Griff- sowie einer Deckelöffnung.
Bei einer bekannten Verpackung dieser Art (DE-GM 86 11 928) ist eine Schmalseitenwandung des einwandigen Faltzuschnitts verlängert und dieses verlängerte angelenkte Laschenteil durch Mehrfachrillungen zu einer vom sonstigen Paketinnenraum abgeschlossenen Griffmulde geformt und in der gegenüberliegenden Schmalseitenwand eine in die Griffmulde verschwenkbare Grifflasche ausgebildet. Nachteilig ist dabei jedoch, daß von Anfang an bei der betreffenden Verpackung durch die Griffmulde ein Hohlraum in einem Kantenbereich gebildet ist, welcher einerseits die Stabilität der Verpackung bei Lagerung und Mehrfachumschlag gefährdet und außerdem eine Verringerung des befüllbaren Innenvolumens mit sich bringt. Größere Verpackungen aus einwandigen Kartonzuschnitten haben zudem den generellen Nachteil, daß alle Kartonteile aus relativ kräftigem und dickem Material gebildet sein müssen, um die auftretenden Belastungen bei derartigen Großgebinden aufnehmen zu können. Damit ist naturgemäß der Nachteil verbunden, daß die Bildung von Boden und Deckel solcher Verpackungen erschwert und überdimensioniert erfolgt und außerdem Werbe- bzw. Inhaltsaufdrucke auf starkem Karton mit relativ rauher Oberfläche praktisch nicht möglich sind, so daß zusätzlich auch noch eine aus Festigkeitsgründen eigentlich nicht notwendige Umhüllung allein für die Druckaufbringung erforderlich ist.
Bekannt ist ferner (Vorbenutzung einer Verpackung gemäß älterer Anmeldung P 38 36 069.1), bei einer sogenannten "Bag-in-Box-Verpackung" aus einem Faltzuschnitt einen Tragegriff direkt in die Verpackung zu integrieren, wobei eine Seitenwand doppelwandig ausgebildet ist und in der äußeren Wandung eine ausgeprägte Grifflasche ausgebildet ist, die durch Einklappen gegen eine korrespondierende Grifflasche in der Innenwandung eine Grifföffnung bildet. Beim Einklappen der Grifflasche entsteht jedoch eine direkte Öffnung zum Innenraum der Verpackung, so daß ein Benutzer beim Eingreifen mit der Hand einen den Packungsinhalt aufnehmenden Folienbeutel beschädigen kann, insbesondere dann, wenn Fingerschmuck getragen wird. Für die Verpackung von pulverförmigen Gütern, wie Waschmittelpulver oder dgl. ist eine solche Verpackung praktisch ungeeignet, weil durch die Öffnung in der Seitenwand Pulvergut direkt austreten kann und zudem der Benutzer beim Tragen in das Verpackungsgut greifen muß.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine pulverdichte Verpackung der eingangs bezeichneten Art zu schaffen, die erst bei Ingebrauchnahme beim Kunden die Bildung der Griffmulde in besonders einfacher Weise ermöglicht, so daß bei der Füllung der Verpackung das gesamte Innenvolumen für das Füllgut zur Verfügung steht und außerdem die ursprüngliche Festigkeit bei allen nachher erfolgenden Transport- und Lagervorgängen beibehalten wird.
Bei einer Verpackung der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß alle Breit- und Schmalseitenwände des Faltzuschnitts durch eine Innenzarge mindestens doppellagig ausgebildet sind und in der äußeren Seitenwandung des Faltzuschnitts eine Grifföffnung durch Einklappen einer Grifflasche längs einer Perforierung um eine Faltlinie vorgesehen ist, wobei eine gegenüberliegende Seitenwandung der Innenzarge im Bereich oberhalb der Grifflasche am Schachtelschlauch festgelegt ist und im übrigen Bereich frei beweglich schiebbar angeordnet ist, wobei zur Ausbildung der Griffmulde die innere Seitenwandung wenigstens im Bereich der Faltlinie der Grifflasche mit einer korrespondierenden ersten Faltlinie und im Abstand etwa der Höhe der Grifföffnung mit einer zweiten Faltlinie versehen ist.
Durch diese Ausgestaltung wird praktisch unter Aufrechterhaltung der Festigkeit der Verpackung und Beibehaltung des gesamten Innenvolumens bis zur ersten Ingebrauchnahme eine Packung geschaffen, bei welcher beim Nachinnenverschwenken der in der äußeren Seitenwandung ausgebildeten Grifflasche die gegenüberliegende Seitenwandung der Innenzarge entsprechend der Einwärtsschwenkung der Grifflasche unter entgegengesetzter Verschwenkung um ihre erste und zweite Faltlinie unter Hochziehen ihres frei beweglichen unteren Bereichs ins Packungsinnere verschwenkt wird. Dabei ist von besonderem Vorteil, daß die betreffende innere Seitenwandung eine Griffmulde bildet, die gegenüber dem Packungsinneren durch das Entlanggleiten der Kanten ihres beweglichen Bereichs an den beidseitig rechtwinklig anschließenden Wandungen der Innenzarge abgedichtet ist, so daß eine solche Verpackung besonders für pulverförmiges Gut verwendbar ist. Die volle Füllung der Verpackung wird dabei nicht beeinträchtigt, weil pulverförmiges Gut der betreffenden Art relativ leicht kompressibel ist, so daß das seitliche Eindrücken des betreffenden beweglichen Bereichs bei der Bildung der Griffmulde keinerlei Probleme macht.
In vorteilhafter Ausgestaltung wird vorgesehen, daß zur dichtenden Anlage der inneren Seitenwandung an der äußeren Seitenwandung die innere Seitenwandung am unteren Ende mit einer unteren Faltlinie unter Ausbildung einer Schiebe- Dichtlasche versehen ist. Durch die Ausbildung dieser Schiebe- Dichtlasche wird die Dichtigkeit der Griffmulde noch verbessert, da beim Einklappen und damit Verschieben des beweglichen Bereichs der inneren Seitenwandung diese Lasche dichtend an der äußeren Seitenwandung entlanggleitet.
Die Dichtigkeit wird noch erhöht, wenn die innere Seitenwandung unterhalb der zweiten Faltlinie etwa im selben Abstand wie zwischen der ersten und der zweiten Faltlinie mit einer dritten Faltlinie versehen ist. Dadurch wird nämlich beim Einklappen der Grifflasche eine genau definierte formstabile Faltung der inneren Seitenwandung erzielt, insbesondere wird die Dichtlasche beim Verschieben exakt an der äußeren Seitenwandung geführt.
Die Stabilität der Verpackung kann trotz Ausbildung der zuvor beschriebenen beweglichen Seitenwandung der Innenzarge dadurch weitgehend auch im gebildeten Zustand der Griffmulde beibehalten werden, daß der unterste Bereich der inneren Seitenwandung am Schachtelschlauch festgelegt ist.
Um die Pulverdichtheit im Bereich der Dichtlasche weiter zu verbessern, ist es zweckmäßig, die Seitenwandung der Verpackung in diesem Bereich dreilagig auszubilden. Hierzu wird vorgesehen, daß an die innere Schmalseitenwand in Fortsetzung der Stützzarge der Seitenwandung über eine Faltrille ein weiterer Seitenwandbereich angelenkt ist. Dieser weitere Seitenwandbereich wird beim Schlauchen des inneren Schachtelzuschnitts nach innen umgefaltet, so daß die fertige Verpackung in diesem Bereich dreilagig ausgebildet ist. In diesem Zustand liegt dann die verschiebbare Dichtlasche zwischen dem weiteren Seitenwandbereich und der äußeren, die Grifföffnung enthaltenden Seitenwandung.
Besonders zweckmäßig ist es hierbei, wenn die Länge des weiteren Seitenwandbereichs im flachen Zuschnitt in etwa der Strecke von der Faltrille bis zur Mitte des Bereichs zwischen unterer Faltlinie und dritter Faltlinie entspricht.
Ebenso läßt sich eine dreilagige Seitenwandung ausbilden, wenn eine andere Ausführungsform des Zuschnitts für die inneren Seitenwandungen gewählt wird. Hierzu wird vorgesehen, daß an eine innere Breitseitenwandung eine weitere Schmalseitenwand mittels einer Faltrillung angelenkt ist, wobei ein Bereich der weiteren Schmalseitenwand bis etwa zur Grifflasche reicht. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird also eine weitere, zusätzliche Schmalseitenwand vorgesehen, wohingegen beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel eine Schmalseitenwand verlängert ausgebildet ist.
Die Handhabbarkeit der Verpackung wird bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung wesentlich dadurch verbessert, daß zur Ausbildung einer Deckelöffnung im oberen Wandbereich des Faltzuschnitts eine durchgängige Aufreißlinie in einer der Grifflasche gegenüberliegenden Schmalseitenwand und wenigstens bereichsweise in beiden Breitseitenwänden ausgebildet ist, wobei die beiden Enden der Aufreißlinie bis in den Bereich der Deckelverschlußlaschen auslaufen und sich jeweils in einer Faltlinie der jeweiligen Deckelverschlußlasche fortsetzen. Durch diese neuartige und für bekannte Verpackungen mit zusätzlichem Tragegriff nicht geeignete Deckelausbildung ist die Verpackung in Verbindung mit der erfindungsgemäß ausgestalteten Griffausbildung besonders leicht zu handhaben, da die Aufschwenkkante auf der Oberseite der Verpackung angeordnet ist, wodurch das Öffnen und Wiederverschließen gegenüber bekannten, seitlichen Aufschwenkkanten wesentlich vereinfacht wird. Vor allem aber kann bei dieser Ausgestaltung der Benutzer mit der einen Hand die Verpackung halten und gleichzeitig die Deckelöffnung offenhalten, während er mit der anderen Hand Gut aus der Verpackung entnehmen kann, oder noch vorteilhafter, Verpackungsgut über die geöffnete Schmalseitenwandung ausschütten, indem eine Hand an der Grifflasche ansetzt und die andere Hand im Bereich der diagonal gegenüberliegenden unteren Schmalseitenkante abstützt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die beiden Enden der Aufreißlinie schräg zu den Deckelverschlußlaschen auslaufend ausgebildet sind, da sich dadurch besonders günstige geometrische Verhältnisse und damit eine besonders leichte Öffenbarkeit ergibt.
Zum erstmaligen Öffnen der Deckelöffnung ist vorgesehen, daß die Aufreißlinie mit einem Aufreißband und/oder einer Perforation versehen ist, wie dies an sich bekannt ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 einen Faltzuschnitt für eine äußere Faltschachtel,
Fig. 2 einen Faltzuschnitt einer korrespondierenden Innenzarge zum Einsatz in die Faltschachtel nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer aus den Faltzuschnitten nach Fig. 1 und 2 zusammengesetzten Verpackung,
Fig. 4 einen Schnitt durch einen Schmalseitenbereich mit Grifföffnung einer Verpackung aus den Zuschnitten nach Fig. 1 und 2,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform eines Faltzuschnitts einer korrespondierenden Innenzarge zum Einsatz in die Faltschachtel nach Fig. 1,
Fig. 6 einen Schnitt durch einen Schmalseitenbereich mit Grifföffnung einer Verpackung aus den Zuschnitten nach Fig. 1 und 5,
Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Faltzuschnitts einer korrespondierenden Innenzarge zum Einsatz in die Faltschachtel nach Fig. 1 und in
Fig. 8 einen Schnitt durch einen Schmalseitenbereich mit Grifföffnungen einer Verpackung aus den Zuschnitten nach Fig. 1 und 7.
In den Fig. 1 bis 4 ist eine erste Ausführungsform einer Verpackung dargestellt. Diese Verpackung, insbesondere für pulverförmige Güter, wie Waschpulver oder dgl., ist von zwei Faltzuschnitten gebildet, einem äußeren Faltzuschnitt, dem Faltschachtelzuschnitt 1 und einem inneren Faltzuschnitt, der sogenannten Innenzarge 2. Dabei besteht der äußere Faltzuschnitt 1 bevorzugt aus bedrucktem Karton oder dgl. und der innere Faltzuschnitt 2 aus Wellpappe.
Der Faltschachtelzuschnitt 1 (Fig. 1) weist vier über Faltlinien 3 verbundene Schachtelwände, nämlich Breitseitenwände 4, 5 und Schmalseitenwände 6, 7 auf, an die über entsprechende Faltlinien 8 Deckelverschlußlaschen 4a, 5a, 6a, 7a bzw. Bodenverschlußlaschen 4b, 5b, 6b und 7b verschwenkbar angelenkt sind.
An der freien Längskante der Breitseitenwand 4 ist zudem eine Klebelasche 9 zum Verkleben mit der Schmalseitenwand 7 klappbar angeordnet. Diese Klebelasche 9 weist entsprechend ebenfalls eine Deckelverschlußlasche 9a und eine Bodenverschlußlasche 9b auf, die ggf. auch entfallen können.
In der Schmalseitenwand 6 ist im oberen Bereich eine Grifflasche 10 ausgebildet, welche durch eine perforierte Stanzlinie 11 sowie eine Faltlinie 12 umgrenzt ist. Durch entsprechendes Eindrücken entlang der Stanzlinie 11 kann die Grifflasche 10 entlang der Faltlinie 12 bei aufgerichtetem und geschlauchtem Faltschachtelzuschnitt 1 nach innen eingeklappt werden.
Zur Ausbildung einer Deckelöffnung ist im oberen Wandbereich eine durchgängige Aufreißlinie 13 in der Schmalseitenwand 7 und der Klebelasche 9 ausgebildet, die sich jeweils bereichsweise in die beiden Breitseitenwände 4 und 5 fortsetzt und deren Enden 14 schräg zu den Deckelverschlußlaschen 4a, 5a zulaufen sowie jeweils in Faltlinien 15, 16 in den Deckelverschlußlaschen 4a bzw. 5a übergehen. Dabei sind die schräg zulaufenden Enden 14 perforiert ausgebildet, während der übrige Bereich der Aufreißlinie 13 mit einem Aufreißband versehen ist, das in der Zeichnung nur angedeutet und mit 17 bezeichnet ist.
Fig. 2 zeigt den Zuschnitt einer Innenzarge. Dieser weist über gestrichelt angedeutete Faltlinien miteinander verbundene Seitenwände, nämlich Breitseitenwände 18, 19 und Schmalseitenwände 20, 21 sowie eine Klebelasche 22 auf, wobei diese Klebelasche auch entfallen kann.
Im zusammengefalteten und geschlauchten Zustand wird die Innenzarge dabei derart in den Faltschachtelzuschnitt 1 eingesetzt, daß die innere Schmalseitenwand 20 an der äußeren Schmalseitenwand 6 anliegt. Wesentlich für die Ausgestaltung des inneren Faltzuschnitts 2 ist die Ausbildung der inneren Schmalseitenwand 20. Diese Seitenwand ist zweiteilig ausgebildet. Sie besteht aus einer an die Bodenfläche des geschlauchten und zusammengefalteten Faltschachtel angrenzenden Stützzarge 23, die über Faltlinien 24 ortsfest mit den angrenzenden Breitseitenwänden 18, 19 verbunden ist, und einer davon getrennten inneren Seitenwandung 25. Diese innere Seitenwandung 25 weist ihrerseits zwei Bereiche auf, einen oberen Bereich 26, der über innere Faltlinien 27 ortsfest mit den Breitseitenwänden 18, 19 verbunden ist und dessen Breite etwa dem Abstand zwischen der Faltlinie 12 der Grifflasche 10 und der Faltlinie 8 des äußeren Faltzuschnitts 1 entspricht, und einen zweiten Bereich 28, der über eine erste Faltlinie 29 am Bereich 26 verschwenkbar angelenkt ist und dessen übrige Kanten 28a, in der Zeichnung als durchgezogene Linien dargestellt, nicht mit den benachbarten Bereichen der Innenzarge 2 verbunden sind. Die Kanten 28a werden mittels Durchstanzungen oder Durchschneiden der Innenzarge 2 gebildet. Etwa im der Höhe der Grifflasche 10 des äußeren Faltschachtelzuschnitts entsprechenden Abstand ist eine zweite Faltlinie 30 und etwa im selben Abstand davon eine dritte Faltlinie 31 ausgebildet. Am unteren Ende dieses beweglichen Bereichs 28 ist unter Ausbildung einer Schiebedichtlasche 32 eine untere Faltlinie 33 vorgesehen. Die im Bereich von Stützzarge 23 und oberem Bereich 26 aneinanderliegenden Bereiche von Innenzarge 2 und geschlauchtem und zusammengefalteten Faltschachtelzuschnitt können miteinander verklebt sein.
Fig. 3 zeigt in einer Seitenansicht eine aus den beiden Faltzuschnitten 1 und 2 gebildete vollständige Verpackung. Dabei ist die allgemein mit 34 bezeichnete Grifföffnung bereits ausgebildet, wobei allerdings lediglich die Ausformung des beweglichen Bereichs 28 der inneren Schmalseitenwand 20 gestrichelt angedeutet ist, nähere Einzelheiten sind weiter unten beschrieben. Durch Aufreißen des Aufreißbands 17 entlang der Aufreißlinie 13 und entsprechendes Aufreißen entlang der perforierten Enden 14 kann ein mit 35 bezeichneter Deckel der Verpackung geöffnet werden, wobei dessen Anordnung so getroffen ist, daß die Aufreißlinie 13 nicht in der Schmalseitenwand 6 mit der Grifflasche 10 ausgebildet ist. Diese Anordnung ist zum Entnehmen bzw. zum Ausschütten von Gut aus der Verpackung besonders günstig und ermöglicht eine leichte Handhabbarkeit.
Fig. 4 verdeutlicht die Ausgestaltung der Grifföffnung 34. Durch Einklappen der Grifflasche 10 nach entsprechendem Durchtrennen der perforierten Stanzlinie 11 um die Faltlinie 12 wird entsprechend der bewegliche Bereich 28 der inneren Seitenwandung 25 derart verschoben, daß sich eine Griffmulde ausbildet. Diese Verschiebung erfolgt aufgrund der Faltlinien 30 und 31 in definierter Weise, wobei insbesondere die Schiebedichtlasche 32 aufgrund der Faltlinie 33 dichtend entlang der äußeren Schmalseitenwand 6 verschoben wird, so daß kein pulverförmiges Gut 36 in den Bereich der Griffmulde gelangen kann, d. h. es kann kein Gut durch die Grifföffnung 34 entweichen.
Noch weiter verbessert wird die Pulverdichtigkeit bei geöffneter Griffmulde 34 durch den Innenzargenzuschnitt 2a, wie er in Fig. 5 dargestellt ist. Der Innenzargenzuschnitt 2a gemäß Fig. 5 entspricht im wesentlichen dem Innenzargenzuschnitt 2 gemäß Fig. 2 und ist daher bei gleichen Teilen mit denselben Bezugszeichen versehen. Unterschiedlich bei dem Innenzargenzuschnitt 2a ist die verlängert ausgebildete Schmalseitenwand 20. Hier ist an die Stützzarge 23 mittels einer Faltrille 60 ein weiterer Seitenwandbereich 61 angelenkt. Dieser Seitenwandbereich 61 weist in etwa eine Länge auf, die dem Abstand von Rillinie 60 bis zur Hälfte des Seitenwandbereichs 28 entspricht, und wird bei geschlauchtem Innenzargenzuschnitt 2a nach innen umgefaltet und mit der Stützzarge 23 verbunden. Auf diese Weise ist die Innenzarge dann im Bereich des Seitenwandbereichs 61 doppellagig ausgebildet, wie dies auch der Fig. 6 zu entnehmen ist. Auf diese Weise liegt bei mit Produkt befüllter Faltschachtel mit Innenzarge das Produkt nur im Bereich 61 an, wohingegen zwischen der anderen Seite des Bereichs 61 und der Innenseite der äußeren Schmalseitenwand 6 ein Zwischenraum verbleibt, in welchem der bewegliche Bereich 28 der Seitenwandung 25 verschiebbar angeordnet ist. Während bei der Ausbildung der Innenzarge 2 im Zustand nach Fig. 4 eventuell noch die Gefahr besteht, daß beim Öffnen der Griffmulde 34 doch noch Produkt zwischen die Schiebedichtlasche 32 und die äußere Schmalseitenwand 6 gelangt, welches dann durch die Grifföffnung 34 ungewünscht aus der Faltschachtel austreten kann, so ist dies bei Ausbildung der Innenzarge 2a, wie aus Fig. 6 ersichtlich, nicht möglich.
Weiterhin zeigen auch die Fig. 7 und 8 die Ausbildung und Anordnung eines Innenzargenzuschnitts 2b, der ebenfalls eine gegenüber dem Innenzargenzuschnitt 2 verbesserte Pulverdichtheit bewirkt. Auch in den Fig. 7 und 8 sind die zu den Fig. 2 und 4 identischen Teile mit denselben Bezugszeichen versehen. Die Innenzarge 2b zeichnet sich durch eine andere Reihenfolge von Schmalseitenwänden 20, 21 und Breitseitenwänden 18, 19 sowie eine zusätzliche Schmalseitenwand 70 aus. Die Schmalseitenwand 20 gemäß Fig. 7 ist genauso ausgebildet, wie die Schmalseitenwand 20 der Fig. 2, allerdings ist sie aufgrund ihrer außenseitigen Anordnung in dem Zuschnitt 2b nur noch über die Falt- bzw. Rillinien 27 und 24 mit der Breitseitenwand 19 verbunden. Die auf der anderen Seite des Zuschnitts 2b ausgebildete Schmalseitenwand 70 ist durch eine Faltlinie oder -rillung 71 an der Breitseitenwand 18 angelenkt. Die Faltrillung 71 reicht in etwa vom unteren Rand des Innenzargenzuschnitts 2b bis in eine Höhe, die in etwa dem unteren Verlauf der die Grifflasche 10 in dem Faltschachtelzuschnitt 1 umgrenzenden Perforationslinie 11 entspricht. Von dort aus bis zur oberen Kante des Innenzargenzuschnitts 2b setzt sich die Faltlinie 71 als Stanz- oder Schnittlinie 72 fort. Im Übergangsbereich von Faltlinie 71 zur Stanzlinie 72 beginnt eine weitere Faltlinie 75, die rechtwinklig zu den Linien 71 und 72 verläuft und die Schmalseitenwand 70 in den unteren Bereich 73 und den oberen Bereich 74 unterteilt.
Die Innenzarge 2b ist bei gebrauchsfertigem Gebinde derart zusammengefaltet, daß die Schmalseitenwände 70 und 20 aneinander zu liegen kommen, wie dies aus Fig. 8 ersichtlich ist. Die Wand 70 bildet dann die innere, dem Produkt zugewandte Lage der Innenzarge und die Wand 20 bildet die der Schmalseitenwand 6 zugewandte Lage der Innenzarge 2b. Auch bei dieser Ausführungsform ist die Innenzarge dann im Bereich der Schmalseitenwand 6 doppellagig ausgebildet, ähnlich wie bei der Ausführungsform nach Fig. 5 und 6. Wird bei diesem Gebinde nun die Grifflasche 10 nach innen gedrückt, so klappt der obere Bereich 74 der Schmalseitenwand 70 nach innen weg und ermöglicht das Umlegen der Grifflasche 10 sowie das damit verbundene Hochrutschen des Teils 25 der Wand 20. Auch durch diese Ausführungsform wird verhindert, daß Pulver 36 an der Schiebedichtlasche 32 vorbei zu der Öffnung 34 gelangt. Die Teile 73 und 23 können miteinander verleimt sein.
In Abänderung des Innenzargenzuschnitts 2b nach Fig. 7 kann die Faltlinie 75 auch als Stanzlinie ausgebildet sein, so daß der obere Bereich 74 dann gänzlich entfällt. Obwohl diese Ausführungsform nicht weiter dargestellt ist, ist sofort ersichtlich, daß sich im Schnittbild ähnliche Verhältnisse ergeben, wie sie in Fig. 6 dargestellt sind. Der Unterschied zur Fig. 6 besteht dann darin, daß die Doppelwandigkeit der Innenzarge im Bereich der Schmalseitenwand 6 nicht durch ein Teil 61, welches an der Schmalseitenwand 20 ausgebildet ist, sondern durch das Teil 73, welches an der Schmalseitenwand 70 ausgebildet ist, gebildet wird.

Claims (10)

1. Verpackung aus einem Faltzuschnitt mit mindestens vier zu einem Schachtelschlauch über Faltlinien verbundenen Breit- und Schmalseitenwänden mit daran angelenkten Deckel- und Bodenverschlußlaschen und einer Griff- sowie einer Deckelöffnung, wobei
  • - alle Breit- und Schmalseitenwände (4, 5, 6, 7) des Faltzuschnitts (1) durch eine Innenzarge (2) mindestens doppellagig ausgebildet sind und in der äußeren Seitenwandung (6) des Faltzuschnitts (1) eine Grifföffnung (34) durch Einklappen einer Grifflasche (10) längs einer Perforierung (11) um eine Faltlinie (12) vorgesehen ist, wobei eine gegenüberliegende Seitenwandung (25) der Innenzarge (2), im Bereich oberhalb der Grifflasche (10), am Schachtelschlauch (1) festgelegt ist und im übrigen Bereich (28) frei beweglich schiebbar angeordnet ist,
  • - wobei zur Ausbildung der Griffmulde (34) die innere Seitenwandung (25) wenigstens im Bereich der Faltlinie (12) der Grifflasche (10) mit einer korrespondierenden ersten Faltlinie (29) und im Abstand etwa der Höhe der Grifföffnung (34) mit einer zweiten Faltlinie (30), versehen ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur dichtenden Anlage der inneren Seitenwandung (25) an der äußeren Seitenwandung (6) die innere Seitenwandung (25) am unteren Ende mit einer unteren Faltlinie (33) unter Ausbildung einer Schiebe-Dichtlasche (32) versehen ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Seitenwandung (25) unterhalb der zweiten Faltlinie (30) etwa im selben Abstand wie zwischen der ersten (29) und der zweiten Faltlinie (30) mit einer dritten Faltlinie (31) versehen ist.
4. Verpackung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der unterste Bereich (23) der inneren Seitenwandung (20) am Schachtelschlauch (1) festgelegt ist.
5. Verpackung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß an die innere Schmalseitenwand (20) in Fortsetzung der Stützzarge (23) der Seitenwandung (25) über eine Faltrille (60) ein weiterer Seitenwandbereich (61) angelenkt ist.
6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des weiteren Seitenwandbereichs (61) im flachen Zuschnitt (2a) in etwa der Strecke von der Faltrille (60) bis zur Mitte des Bereichs zwischen der Faltlinie (33) und der Faltlinie (31) entspricht.
7. Verpackung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß an eine innere Breitseitenwandung (18) eine weitere Schmalseitenwand (70) mittels einer Faltrillung (71) angelenkt ist, wobei ein Bereich (73) der weiteren Schmalseitenwand (70) bis etwa zur Grifflasche (10) reicht.
8. Verpackung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ausbildung einer Deckelöffnung (35) im oberen Wandbereich des Faltzuschnitts (1) eine durchgängige Aufreißlinie (13) in einer der Grifflasche (10) gegenüberliegenden Schmalseitenwand (7) und wenigstens bereichsweise in beiden Breitseitenwänden (4, 5) ausgebildet ist, wobei die beiden Enden (14) der Aufreißlinie (13) bis in den Bereich der Deckelverschlußlaschen (4a, 5a) auslaufen und sich jeweils in einer Faltlinie (15, 16) der jeweiligen Deckelverschlußlasche (4a, 5a) fortsetzen.
9. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Enden (14) der Aufreißlinie (13) schräg zu den Deckelverschlußlaschen (15, 16) auslaufend ausgebildet sind.
10. Verpackung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißlinie (13) mit einem Aufreißband (17) und/ oder einer Perforation versehen ist.
DE19893913549 1989-04-25 1989-04-25 Verpackung aus einem faltzuschnitt mit breit- und schmalseitenwaenden und mit in eine seitenwand integrierter griffoeffnung Granted DE3913549A1 (de)

Priority Applications (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19893913549 DE3913549A1 (de) 1989-04-25 1989-04-25 Verpackung aus einem faltzuschnitt mit breit- und schmalseitenwaenden und mit in eine seitenwand integrierter griffoeffnung
DE9004053U DE9004053U1 (de) 1989-04-25 1990-04-07 Verpackung aus einem Faltzuschnitt mit Breit- und Schmalseitenwänden und mit in eine Seitenwand integrierter Grifföffnung
EP90106720A EP0394730A1 (de) 1989-04-25 1990-04-07 Verpackung aus einem Faltzuschnitt mit Breit- und Schmalseitenwänden und mit einer Innenzarge

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19893913549 DE3913549A1 (de) 1989-04-25 1989-04-25 Verpackung aus einem faltzuschnitt mit breit- und schmalseitenwaenden und mit in eine seitenwand integrierter griffoeffnung

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE3913549A1 DE3913549A1 (de) 1990-10-31
DE3913549C2 true DE3913549C2 (de) 1991-03-21

Family

ID=6379389

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19893913549 Granted DE3913549A1 (de) 1989-04-25 1989-04-25 Verpackung aus einem faltzuschnitt mit breit- und schmalseitenwaenden und mit in eine seitenwand integrierter griffoeffnung

Country Status (2)

Country Link
EP (1) EP0394730A1 (de)
DE (1) DE3913549A1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4125777A1 (de) * 1991-08-03 1993-02-04 Henkel Kgaa Verpackung mit griffmulde
DE19808600A1 (de) * 1998-02-28 1999-09-02 Nordenia Verpackung Gmbh Verpackung zur Aufnahme von insbesondere Schüttgut

Families Citing this family (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4125329A1 (de) * 1991-07-31 1993-02-04 Henkel Kgaa Verpackung mit griffmulde
US5803347A (en) * 1995-06-26 1998-09-08 Sainz; Raymond R. Protective device for use with containers having handhold openings
GB2426240B (en) * 2005-05-19 2009-02-25 Smurfit Corrugated Ltd Boxes
GB2438190A (en) * 2006-05-19 2007-11-21 Meadwestvaco Packaging Systems Carrying handle for carton

Family Cites Families (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2898027A (en) * 1956-12-04 1959-08-04 Scholle Chemical Corp Container for fluent materials
US3547337A (en) * 1968-09-13 1970-12-15 Continental Can Co Container corner construction
US3788538A (en) * 1972-03-23 1974-01-29 Miller Brewing Beer carton
DE2545195A1 (de) * 1974-10-25 1976-05-13 Langenbach Ag J Faltbehaelter
US4169539A (en) * 1978-10-20 1979-10-02 Eli Lilly And Company Carton and liner with integral handle
DE8611928U1 (de) * 1986-04-30 1987-01-29 Henkel KGaA, 4000 Düsseldorf Faltschachtelzuschnitt und daraus aufgerichtetes Tragepaket

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4125777A1 (de) * 1991-08-03 1993-02-04 Henkel Kgaa Verpackung mit griffmulde
DE19808600A1 (de) * 1998-02-28 1999-09-02 Nordenia Verpackung Gmbh Verpackung zur Aufnahme von insbesondere Schüttgut

Also Published As

Publication number Publication date
DE3913549A1 (de) 1990-10-31
EP0394730A1 (de) 1990-10-31

Similar Documents

Publication Publication Date Title
EP0421311B1 (de) Verpackung aus dünnem Karton, insbesondere für Zigaretten
EP1270441A1 (de) Blisterpackung
CH629437A5 (en) Carton, method for its manufacture, and blank for carrying out the method
DD285321A5 (de) Verpackungsbehaelter und verfahren zum fuellen sowie inbetriebnehmen des behaelters
DE1536246B1 (de) Verpackung,insbesondere fuer Zigaretten
EP0241844B1 (de) Flüssigkeitspackung mit Griff
DE3913549C2 (de)
DE4016655C1 (de)
DE3624345C2 (de)
EP0587630B1 (de) Verpackung für schüttfähige güter
DE10102239A1 (de) Verpackung für tablettenförmige Gegenstände
DE4010056C2 (de)
CH631125A5 (de) Verpackungsbehaelter.
DE4125777C2 (de) Verpackung mit Griffmulde
DE4315345A1 (de) Verpackungsschachtel für insbesondere längliche Gegenstände
DE4102548A1 (de) Seitenfaltenbeutel
DE4318312A1 (de) Verpackung zur Aufnahme eines mindestens zwei Komponenten aufweisenden Produkts
DE8522798U1 (de) Zuschnitt für einen Verpackungskarton mit Präsentationsfenster und Traggriff
DE4421175A1 (de) Aufnahmevorrichtung in Form einer Faltschachtel od. dgl. sowie Zuschnitt dafür
EP0401423B1 (de) Folienbahn bestehend aus faltbarem Material, vorzugsweise Papier oder Karton, zum kontinuierlichen Verpacken eines Verpackungsgutes, vorzugsweise einer Flüssigkeit ("Papier")
DE9421160U1 (de) Verpackung für schüttfähige Güter aus einem Faltzuschnitt
DE9209269U1 (de) Formbodensack oder -beutel
DE19847929C1 (de) Verpackung zur Aufnahme eines schüttfähigen Produktes
DE3049113C2 (de)
EP0407677B1 (de) Entsorgungsbehälter

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
D2 Grant after examination
8364 No opposition during term of opposition
8339 Ceased/non-payment of the annual fee