DE3913549C2 - - Google Patents
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
- B65D5/42—Details of containers or of foldable or erectable container blanks
- B65D5/44—Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
- B65D5/46—Handles
- B65D5/46072—Handles integral with the container
- B65D5/4608—Handgrip holes
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Cartons (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung aus einem Faltzuschnitt
mit mindestens vier zu einem Schachtelschlauch
über Faltlinien verbundenen Breit- und Schmalseitenwänden
mit daran angelenkten Deckel- und Bodenverschlußlaschen
und einer Griff- sowie einer Deckelöffnung.
Bei einer bekannten Verpackung dieser Art (DE-GM
86 11 928) ist eine Schmalseitenwandung des einwandigen
Faltzuschnitts verlängert und dieses verlängerte angelenkte
Laschenteil durch Mehrfachrillungen zu einer vom sonstigen
Paketinnenraum abgeschlossenen Griffmulde geformt und
in der gegenüberliegenden Schmalseitenwand eine in die
Griffmulde verschwenkbare Grifflasche ausgebildet. Nachteilig
ist dabei jedoch, daß von Anfang an bei der betreffenden
Verpackung durch die Griffmulde ein Hohlraum in einem
Kantenbereich gebildet ist, welcher einerseits die Stabilität
der Verpackung bei Lagerung und Mehrfachumschlag gefährdet
und außerdem eine Verringerung des befüllbaren
Innenvolumens mit sich bringt. Größere Verpackungen aus
einwandigen Kartonzuschnitten haben zudem den generellen
Nachteil, daß alle Kartonteile aus relativ kräftigem und
dickem Material gebildet sein müssen, um die auftretenden
Belastungen bei derartigen Großgebinden aufnehmen zu können.
Damit ist naturgemäß der Nachteil verbunden, daß die
Bildung von Boden und Deckel solcher Verpackungen erschwert
und überdimensioniert erfolgt und außerdem Werbe-
bzw. Inhaltsaufdrucke auf starkem Karton mit relativ
rauher Oberfläche praktisch nicht möglich sind, so daß zusätzlich
auch noch eine aus Festigkeitsgründen eigentlich
nicht notwendige Umhüllung allein für die Druckaufbringung
erforderlich ist.
Bekannt ist ferner (Vorbenutzung einer Verpackung gemäß
älterer Anmeldung P 38 36 069.1), bei einer sogenannten
"Bag-in-Box-Verpackung" aus einem Faltzuschnitt einen
Tragegriff direkt in die Verpackung zu integrieren, wobei
eine Seitenwand doppelwandig ausgebildet ist und in der
äußeren Wandung eine ausgeprägte Grifflasche ausgebildet
ist, die durch Einklappen gegen eine korrespondierende
Grifflasche in der Innenwandung eine Grifföffnung bildet.
Beim Einklappen der Grifflasche entsteht jedoch eine direkte
Öffnung zum Innenraum der Verpackung, so daß ein Benutzer
beim Eingreifen mit der Hand einen den Packungsinhalt
aufnehmenden Folienbeutel beschädigen kann, insbesondere
dann, wenn Fingerschmuck getragen wird. Für die Verpackung
von pulverförmigen Gütern, wie Waschmittelpulver oder dgl.
ist eine solche Verpackung praktisch ungeeignet, weil
durch die Öffnung in der Seitenwand Pulvergut direkt austreten
kann und zudem der Benutzer beim Tragen in das Verpackungsgut
greifen muß.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine pulverdichte Verpackung
der eingangs bezeichneten Art zu schaffen, die erst bei Ingebrauchnahme
beim Kunden die Bildung der Griffmulde in besonders
einfacher Weise ermöglicht, so daß bei der Füllung
der Verpackung das gesamte Innenvolumen für das Füllgut
zur Verfügung steht und außerdem die ursprüngliche Festigkeit
bei allen nachher erfolgenden Transport- und Lagervorgängen
beibehalten wird.
Bei einer Verpackung der eingangs bezeichneten Art wird
diese Aufgabe dadurch gelöst, daß alle Breit- und Schmalseitenwände
des Faltzuschnitts durch eine Innenzarge mindestens
doppellagig ausgebildet sind und in der äußeren Seitenwandung
des Faltzuschnitts eine Grifföffnung durch Einklappen
einer Grifflasche längs einer Perforierung um eine
Faltlinie vorgesehen ist, wobei eine gegenüberliegende Seitenwandung
der Innenzarge im Bereich oberhalb der Grifflasche
am Schachtelschlauch festgelegt ist und im übrigen
Bereich frei beweglich schiebbar angeordnet ist, wobei zur
Ausbildung der Griffmulde die innere Seitenwandung wenigstens
im Bereich der Faltlinie der Grifflasche mit einer
korrespondierenden ersten Faltlinie und im Abstand etwa
der Höhe der Grifföffnung mit einer zweiten Faltlinie versehen
ist.
Durch diese Ausgestaltung wird praktisch
unter Aufrechterhaltung
der Festigkeit der Verpackung und Beibehaltung
des gesamten Innenvolumens bis zur ersten Ingebrauchnahme
eine Packung geschaffen, bei welcher beim Nachinnenverschwenken der in der
äußeren Seitenwandung ausgebildeten Grifflasche die gegenüberliegende
Seitenwandung der Innenzarge entsprechend der
Einwärtsschwenkung der Grifflasche unter entgegengesetzter
Verschwenkung um ihre erste und zweite Faltlinie unter
Hochziehen ihres frei beweglichen unteren Bereichs ins
Packungsinnere verschwenkt wird. Dabei ist von besonderem
Vorteil, daß die betreffende innere Seitenwandung eine
Griffmulde bildet, die gegenüber dem Packungsinneren durch
das Entlanggleiten der Kanten ihres beweglichen Bereichs
an den beidseitig rechtwinklig anschließenden Wandungen
der Innenzarge abgedichtet ist, so daß eine solche Verpackung
besonders für pulverförmiges
Gut verwendbar ist. Die volle Füllung der Verpackung wird
dabei nicht beeinträchtigt, weil pulverförmiges Gut der
betreffenden Art relativ leicht kompressibel ist, so daß
das seitliche Eindrücken des betreffenden beweglichen Bereichs
bei der Bildung der Griffmulde keinerlei Probleme
macht.
In vorteilhafter Ausgestaltung wird vorgesehen,
daß zur dichtenden Anlage der inneren Seitenwandung an der
äußeren Seitenwandung die innere Seitenwandung am unteren
Ende mit einer unteren Faltlinie unter Ausbildung einer Schiebe-
Dichtlasche versehen ist. Durch die Ausbildung dieser Schiebe-
Dichtlasche wird die Dichtigkeit der Griffmulde noch verbessert,
da beim Einklappen und damit Verschieben des beweglichen
Bereichs der inneren Seitenwandung diese Lasche
dichtend an der äußeren Seitenwandung entlanggleitet.
Die Dichtigkeit wird noch erhöht, wenn die innere Seitenwandung
unterhalb der zweiten Faltlinie etwa im selben Abstand
wie zwischen der ersten und der zweiten Faltlinie
mit einer dritten Faltlinie versehen ist. Dadurch wird nämlich
beim Einklappen der Grifflasche eine genau definierte
formstabile Faltung der inneren Seitenwandung erzielt, insbesondere
wird die Dichtlasche beim Verschieben exakt an
der äußeren Seitenwandung geführt.
Die Stabilität der Verpackung kann trotz Ausbildung der zuvor
beschriebenen beweglichen Seitenwandung der Innenzarge
dadurch weitgehend auch im gebildeten Zustand der Griffmulde
beibehalten werden, daß der unterste Bereich der
inneren Seitenwandung am Schachtelschlauch festgelegt
ist.
Um die Pulverdichtheit im Bereich der Dichtlasche weiter
zu verbessern, ist es zweckmäßig, die Seitenwandung der
Verpackung in diesem Bereich dreilagig auszubilden. Hierzu
wird vorgesehen, daß an die innere
Schmalseitenwand in Fortsetzung der Stützzarge der Seitenwandung
über eine Faltrille ein weiterer Seitenwandbereich
angelenkt ist. Dieser weitere Seitenwandbereich wird
beim Schlauchen des inneren Schachtelzuschnitts nach innen
umgefaltet, so daß die fertige Verpackung in diesem Bereich
dreilagig ausgebildet ist. In diesem Zustand liegt
dann die verschiebbare Dichtlasche zwischen dem weiteren
Seitenwandbereich und der äußeren, die Grifföffnung enthaltenden
Seitenwandung.
Besonders zweckmäßig ist es hierbei, wenn die Länge des
weiteren Seitenwandbereichs im flachen Zuschnitt in etwa der Strecke von der
Faltrille bis zur Mitte des Bereichs zwischen unterer
Faltlinie und dritter Faltlinie entspricht.
Ebenso läßt sich eine dreilagige Seitenwandung ausbilden,
wenn eine andere Ausführungsform des Zuschnitts für die inneren
Seitenwandungen gewählt wird. Hierzu wird vorgesehen,
daß an eine innere Breitseitenwandung eine weitere
Schmalseitenwand mittels einer Faltrillung angelenkt
ist, wobei ein Bereich der weiteren
Schmalseitenwand bis etwa zur Grifflasche reicht.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird also eine weitere, zusätzliche
Schmalseitenwand vorgesehen, wohingegen beim vorhergehenden
Ausführungsbeispiel eine Schmalseitenwand verlängert
ausgebildet ist.
Die Handhabbarkeit der Verpackung wird bei einer besonders
vorteilhaften Ausgestaltung wesentlich dadurch
verbessert, daß zur Ausbildung einer Deckelöffnung
im oberen Wandbereich des Faltzuschnitts eine durchgängige Aufreißlinie in einer
der Grifflasche gegenüberliegenden Schmalseitenwand
und wenigstens bereichsweise in beiden Breitseitenwänden
ausgebildet ist, wobei die beiden Enden der Aufreißlinie
bis in den Bereich der Deckelverschlußlaschen auslaufen
und sich jeweils in einer Faltlinie der jeweiligen Deckelverschlußlasche
fortsetzen. Durch diese neuartige und für
bekannte Verpackungen mit zusätzlichem Tragegriff nicht
geeignete Deckelausbildung ist die Verpackung in Verbindung
mit der erfindungsgemäß ausgestalteten Griffausbildung
besonders leicht zu handhaben, da die Aufschwenkkante
auf der Oberseite der Verpackung angeordnet ist, wodurch
das Öffnen und Wiederverschließen gegenüber bekannten,
seitlichen Aufschwenkkanten wesentlich vereinfacht wird.
Vor allem aber kann bei dieser Ausgestaltung der Benutzer
mit der einen Hand die Verpackung halten und gleichzeitig
die Deckelöffnung offenhalten, während er mit der anderen
Hand Gut aus der Verpackung entnehmen kann, oder noch vorteilhafter,
Verpackungsgut über die geöffnete Schmalseitenwandung
ausschütten, indem eine Hand an der Grifflasche ansetzt
und die andere Hand im Bereich der diagonal gegenüberliegenden
unteren Schmalseitenkante abstützt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die beiden Enden der
Aufreißlinie schräg zu den Deckelverschlußlaschen auslaufend
ausgebildet sind, da sich dadurch besonders günstige
geometrische Verhältnisse und damit eine besonders leichte
Öffenbarkeit ergibt.
Zum erstmaligen Öffnen der Deckelöffnung ist vorgesehen,
daß die Aufreißlinie mit einem Aufreißband und/oder einer
Perforation versehen ist, wie dies an sich bekannt ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand der Zeichnung
näher erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 einen Faltzuschnitt für eine äußere Faltschachtel,
Fig. 2 einen Faltzuschnitt einer korrespondierenden Innenzarge
zum Einsatz in die Faltschachtel nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer aus den Faltzuschnitten
nach Fig. 1 und 2 zusammengesetzten Verpackung,
Fig. 4 einen Schnitt durch einen Schmalseitenbereich mit
Grifföffnung einer Verpackung aus den Zuschnitten
nach Fig. 1 und 2,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform eines Faltzuschnitts
einer korrespondierenden Innenzarge zum Einsatz in
die Faltschachtel nach Fig. 1,
Fig. 6 einen Schnitt durch einen Schmalseitenbereich mit
Grifföffnung einer Verpackung aus den Zuschnitten
nach Fig. 1 und 5,
Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Faltzuschnitts
einer korrespondierenden Innenzarge zum
Einsatz in die Faltschachtel nach Fig. 1 und in
Fig. 8 einen Schnitt durch einen Schmalseitenbereich mit
Grifföffnungen einer Verpackung aus den Zuschnitten
nach Fig. 1 und 7.
In den Fig. 1 bis 4 ist eine erste Ausführungsform einer
Verpackung dargestellt. Diese Verpackung,
insbesondere für pulverförmige Güter, wie Waschpulver
oder dgl., ist von zwei Faltzuschnitten gebildet, einem
äußeren Faltzuschnitt, dem Faltschachtelzuschnitt 1
und einem inneren Faltzuschnitt, der sogenannten Innenzarge
2. Dabei besteht der äußere Faltzuschnitt 1 bevorzugt
aus bedrucktem Karton oder dgl. und der innere Faltzuschnitt
2 aus Wellpappe.
Der Faltschachtelzuschnitt 1 (Fig. 1) weist vier über Faltlinien
3 verbundene Schachtelwände, nämlich Breitseitenwände
4, 5 und Schmalseitenwände 6, 7 auf, an die über entsprechende
Faltlinien 8 Deckelverschlußlaschen 4a, 5a, 6a,
7a bzw. Bodenverschlußlaschen 4b, 5b, 6b und 7b verschwenkbar
angelenkt sind.
An der freien Längskante der Breitseitenwand 4 ist zudem
eine Klebelasche 9 zum Verkleben mit der Schmalseitenwand
7 klappbar angeordnet. Diese Klebelasche 9 weist entsprechend
ebenfalls eine Deckelverschlußlasche 9a und eine Bodenverschlußlasche
9b auf, die ggf. auch entfallen können.
In der Schmalseitenwand 6 ist im oberen Bereich eine Grifflasche
10 ausgebildet, welche durch eine perforierte Stanzlinie
11 sowie eine Faltlinie 12 umgrenzt ist. Durch entsprechendes
Eindrücken entlang der Stanzlinie 11 kann die
Grifflasche 10 entlang der Faltlinie 12 bei aufgerichtetem
und geschlauchtem Faltschachtelzuschnitt 1 nach innen eingeklappt
werden.
Zur Ausbildung einer Deckelöffnung ist im oberen Wandbereich
eine durchgängige Aufreißlinie 13 in der Schmalseitenwand
7 und der Klebelasche 9 ausgebildet, die sich jeweils
bereichsweise in die beiden Breitseitenwände 4 und 5
fortsetzt und deren Enden 14 schräg zu den Deckelverschlußlaschen
4a, 5a zulaufen sowie jeweils in Faltlinien 15, 16
in den Deckelverschlußlaschen 4a bzw. 5a übergehen. Dabei
sind die schräg zulaufenden Enden 14 perforiert ausgebildet,
während der übrige Bereich der Aufreißlinie 13 mit einem
Aufreißband versehen ist, das in der Zeichnung nur angedeutet
und mit 17 bezeichnet ist.
Fig. 2 zeigt den Zuschnitt einer Innenzarge. Dieser weist
über gestrichelt angedeutete Faltlinien miteinander verbundene
Seitenwände, nämlich Breitseitenwände 18, 19 und
Schmalseitenwände 20, 21 sowie eine Klebelasche 22 auf, wobei
diese Klebelasche auch entfallen kann.
Im zusammengefalteten und geschlauchten Zustand wird die
Innenzarge dabei derart in den Faltschachtelzuschnitt 1
eingesetzt, daß die innere Schmalseitenwand 20 an der äußeren
Schmalseitenwand 6 anliegt. Wesentlich für die Ausgestaltung
des inneren Faltzuschnitts 2 ist die Ausbildung
der inneren Schmalseitenwand 20. Diese Seitenwand ist zweiteilig
ausgebildet. Sie besteht aus einer an die Bodenfläche
des geschlauchten und zusammengefalteten Faltschachtel
angrenzenden Stützzarge 23, die über Faltlinien 24 ortsfest
mit den angrenzenden Breitseitenwänden 18, 19 verbunden
ist, und einer davon getrennten inneren Seitenwandung
25. Diese innere Seitenwandung 25 weist ihrerseits zwei Bereiche
auf, einen oberen Bereich 26, der über innere Faltlinien
27 ortsfest mit den Breitseitenwänden 18, 19 verbunden
ist und dessen Breite etwa dem Abstand zwischen der
Faltlinie 12 der Grifflasche 10 und der Faltlinie 8 des äußeren
Faltzuschnitts 1 entspricht, und einen zweiten Bereich
28, der über eine erste Faltlinie 29 am Bereich 26
verschwenkbar angelenkt ist und dessen übrige Kanten 28a,
in der Zeichnung als durchgezogene Linien dargestellt,
nicht mit den benachbarten Bereichen der Innenzarge 2 verbunden
sind. Die Kanten 28a werden mittels Durchstanzungen
oder Durchschneiden der Innenzarge 2 gebildet. Etwa im der
Höhe der Grifflasche 10 des äußeren Faltschachtelzuschnitts
entsprechenden Abstand ist eine zweite Faltlinie 30
und etwa im selben Abstand davon eine dritte Faltlinie 31
ausgebildet. Am unteren Ende dieses beweglichen Bereichs
28 ist unter Ausbildung einer Schiebedichtlasche 32 eine untere
Faltlinie 33 vorgesehen. Die im Bereich von Stützzarge 23
und oberem Bereich 26 aneinanderliegenden Bereiche von Innenzarge
2 und geschlauchtem und zusammengefalteten Faltschachtelzuschnitt
können miteinander verklebt sein.
Fig. 3 zeigt in einer Seitenansicht eine aus den beiden
Faltzuschnitten 1 und 2 gebildete vollständige Verpackung.
Dabei ist die allgemein mit 34 bezeichnete Grifföffnung bereits
ausgebildet, wobei allerdings lediglich die Ausformung
des beweglichen Bereichs 28 der inneren Schmalseitenwand
20 gestrichelt angedeutet ist, nähere Einzelheiten
sind weiter unten beschrieben. Durch Aufreißen des Aufreißbands
17 entlang der Aufreißlinie 13 und entsprechendes
Aufreißen entlang der perforierten Enden 14 kann ein mit
35 bezeichneter Deckel der Verpackung geöffnet werden, wobei
dessen Anordnung so getroffen ist, daß die Aufreißlinie
13 nicht in der Schmalseitenwand 6 mit der Grifflasche
10 ausgebildet ist. Diese Anordnung ist zum Entnehmen bzw.
zum Ausschütten von Gut aus der Verpackung besonders günstig
und ermöglicht eine leichte Handhabbarkeit.
Fig. 4 verdeutlicht die Ausgestaltung der Grifföffnung 34.
Durch Einklappen der Grifflasche 10 nach entsprechendem
Durchtrennen der perforierten Stanzlinie 11 um die Faltlinie
12 wird entsprechend der bewegliche Bereich 28 der inneren
Seitenwandung 25 derart verschoben, daß sich eine
Griffmulde ausbildet. Diese Verschiebung erfolgt aufgrund
der Faltlinien 30 und 31 in definierter Weise, wobei insbesondere
die Schiebedichtlasche 32 aufgrund der Faltlinie 33
dichtend entlang der äußeren Schmalseitenwand 6 verschoben
wird, so daß kein pulverförmiges Gut 36 in den Bereich der
Griffmulde gelangen kann, d. h. es kann kein Gut durch die
Grifföffnung 34 entweichen.
Noch weiter verbessert wird die Pulverdichtigkeit bei geöffneter
Griffmulde 34 durch den Innenzargenzuschnitt 2a,
wie er in Fig. 5 dargestellt ist. Der Innenzargenzuschnitt
2a gemäß Fig. 5 entspricht im wesentlichen dem Innenzargenzuschnitt
2 gemäß Fig. 2 und ist daher bei gleichen Teilen
mit denselben Bezugszeichen versehen. Unterschiedlich bei
dem Innenzargenzuschnitt 2a ist die verlängert ausgebildete
Schmalseitenwand 20. Hier ist an die Stützzarge 23 mittels
einer Faltrille 60 ein weiterer Seitenwandbereich 61
angelenkt. Dieser Seitenwandbereich 61 weist in etwa eine
Länge auf, die dem Abstand von Rillinie 60 bis zur Hälfte
des Seitenwandbereichs 28 entspricht, und wird bei geschlauchtem
Innenzargenzuschnitt 2a nach innen umgefaltet
und mit der Stützzarge 23 verbunden. Auf diese Weise ist
die Innenzarge dann im Bereich des Seitenwandbereichs 61
doppellagig ausgebildet, wie dies auch der Fig. 6 zu entnehmen
ist. Auf diese Weise liegt bei mit Produkt befüllter
Faltschachtel mit Innenzarge das Produkt nur im Bereich
61 an, wohingegen zwischen der anderen Seite des Bereichs
61 und der Innenseite der äußeren Schmalseitenwand
6 ein Zwischenraum verbleibt, in welchem der bewegliche Bereich
28 der Seitenwandung 25 verschiebbar angeordnet ist.
Während bei der Ausbildung der Innenzarge 2 im Zustand
nach Fig. 4 eventuell noch die Gefahr besteht, daß beim
Öffnen der Griffmulde 34 doch noch Produkt zwischen die Schiebedichtlasche
32 und die äußere Schmalseitenwand 6 gelangt,
welches dann durch die Grifföffnung 34 ungewünscht aus der
Faltschachtel austreten kann, so ist dies bei Ausbildung
der Innenzarge 2a, wie aus Fig. 6 ersichtlich, nicht möglich.
Weiterhin zeigen auch die Fig. 7 und 8 die Ausbildung und
Anordnung eines Innenzargenzuschnitts 2b, der ebenfalls
eine gegenüber dem Innenzargenzuschnitt 2 verbesserte Pulverdichtheit
bewirkt. Auch in den Fig. 7 und 8 sind die zu
den Fig. 2 und 4 identischen Teile mit denselben Bezugszeichen
versehen. Die Innenzarge 2b zeichnet sich durch eine
andere Reihenfolge von Schmalseitenwänden 20, 21 und Breitseitenwänden
18, 19 sowie eine zusätzliche Schmalseitenwand
70 aus. Die Schmalseitenwand 20 gemäß Fig. 7 ist genauso
ausgebildet, wie die Schmalseitenwand 20 der Fig. 2,
allerdings ist sie aufgrund ihrer außenseitigen Anordnung
in dem Zuschnitt 2b nur noch über die Falt- bzw. Rillinien
27 und 24 mit der Breitseitenwand 19 verbunden. Die auf
der anderen Seite des Zuschnitts 2b ausgebildete Schmalseitenwand
70 ist durch eine Faltlinie oder -rillung 71 an
der Breitseitenwand 18 angelenkt. Die Faltrillung 71
reicht in etwa vom unteren Rand des Innenzargenzuschnitts
2b bis in eine Höhe, die in etwa dem unteren Verlauf der
die Grifflasche 10 in dem Faltschachtelzuschnitt 1 umgrenzenden
Perforationslinie 11 entspricht. Von dort aus bis
zur oberen Kante des Innenzargenzuschnitts 2b setzt sich
die Faltlinie 71 als Stanz- oder Schnittlinie 72 fort. Im
Übergangsbereich von Faltlinie 71 zur Stanzlinie 72 beginnt
eine weitere Faltlinie 75, die rechtwinklig zu den
Linien 71 und 72 verläuft und die Schmalseitenwand 70 in
den unteren Bereich 73 und den oberen Bereich 74 unterteilt.
Die Innenzarge 2b ist bei gebrauchsfertigem Gebinde derart
zusammengefaltet, daß die Schmalseitenwände 70 und 20 aneinander
zu liegen kommen, wie dies aus Fig. 8 ersichtlich
ist. Die Wand 70 bildet dann die innere, dem Produkt zugewandte
Lage der Innenzarge und die Wand 20 bildet die der
Schmalseitenwand 6 zugewandte Lage der Innenzarge 2b. Auch
bei dieser Ausführungsform ist die Innenzarge dann im Bereich
der Schmalseitenwand 6 doppellagig ausgebildet, ähnlich
wie bei der Ausführungsform nach Fig. 5 und 6. Wird
bei diesem Gebinde nun die Grifflasche 10 nach innen gedrückt,
so klappt der obere Bereich 74 der Schmalseitenwand
70 nach innen weg und ermöglicht das Umlegen der
Grifflasche 10 sowie das damit verbundene Hochrutschen des
Teils 25 der Wand 20. Auch durch diese Ausführungsform
wird verhindert, daß Pulver 36 an der Schiebedichtlasche 32 vorbei
zu der Öffnung 34 gelangt. Die Teile 73 und 23 können
miteinander verleimt sein.
In Abänderung des Innenzargenzuschnitts 2b nach Fig. 7
kann die Faltlinie 75 auch als Stanzlinie ausgebildet
sein, so daß der obere Bereich 74 dann gänzlich entfällt.
Obwohl diese Ausführungsform nicht weiter dargestellt ist,
ist sofort ersichtlich, daß sich im Schnittbild ähnliche
Verhältnisse ergeben, wie sie in Fig. 6 dargestellt sind.
Der Unterschied zur Fig. 6 besteht dann darin, daß die Doppelwandigkeit
der Innenzarge im Bereich der Schmalseitenwand
6 nicht durch ein Teil 61, welches an der Schmalseitenwand
20 ausgebildet ist, sondern durch das Teil 73, welches
an der Schmalseitenwand 70 ausgebildet ist, gebildet
wird.
Claims (10)
1. Verpackung aus einem Faltzuschnitt mit mindestens vier zu
einem Schachtelschlauch über Faltlinien verbundenen Breit-
und Schmalseitenwänden mit daran angelenkten Deckel- und
Bodenverschlußlaschen und einer Griff- sowie einer Deckelöffnung,
wobei
- - alle Breit- und Schmalseitenwände (4, 5, 6, 7) des Faltzuschnitts (1) durch eine Innenzarge (2) mindestens doppellagig ausgebildet sind und in der äußeren Seitenwandung (6) des Faltzuschnitts (1) eine Grifföffnung (34) durch Einklappen einer Grifflasche (10) längs einer Perforierung (11) um eine Faltlinie (12) vorgesehen ist, wobei eine gegenüberliegende Seitenwandung (25) der Innenzarge (2), im Bereich oberhalb der Grifflasche (10), am Schachtelschlauch (1) festgelegt ist und im übrigen Bereich (28) frei beweglich schiebbar angeordnet ist,
- - wobei zur Ausbildung der Griffmulde (34) die innere Seitenwandung (25) wenigstens im Bereich der Faltlinie (12) der Grifflasche (10) mit einer korrespondierenden ersten Faltlinie (29) und im Abstand etwa der Höhe der Grifföffnung (34) mit einer zweiten Faltlinie (30), versehen ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur dichtenden Anlage der inneren Seitenwandung (25)
an der äußeren Seitenwandung (6) die innere Seitenwandung
(25) am unteren Ende mit einer unteren Faltlinie (33) unter
Ausbildung einer Schiebe-Dichtlasche (32) versehen
ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die innere Seitenwandung (25) unterhalb der zweiten
Faltlinie (30) etwa im selben Abstand wie zwischen der
ersten (29) und der zweiten Faltlinie (30) mit einer dritten
Faltlinie (31) versehen ist.
4. Verpackung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet,
daß der unterste Bereich (23) der inneren Seitenwandung
(20) am Schachtelschlauch (1) festgelegt ist.
5. Verpackung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet,
daß an die innere Schmalseitenwand (20) in Fortsetzung der
Stützzarge (23) der Seitenwandung (25) über eine Faltrille
(60) ein weiterer Seitenwandbereich (61) angelenkt ist.
6. Verpackung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge des weiteren Seitenwandbereichs (61) im
flachen Zuschnitt (2a) in etwa der Strecke von der Faltrille
(60) bis zur Mitte des Bereichs zwischen der Faltlinie
(33) und der Faltlinie (31) entspricht.
7. Verpackung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet,
daß an eine innere Breitseitenwandung (18) eine weitere
Schmalseitenwand (70) mittels einer Faltrillung (71) angelenkt
ist, wobei ein Bereich (73) der weiteren Schmalseitenwand
(70) bis etwa zur Grifflasche (10) reicht.
8. Verpackung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Ausbildung einer Deckelöffnung (35) im oberen Wandbereich
des Faltzuschnitts (1) eine durchgängige Aufreißlinie
(13) in einer der Grifflasche (10) gegenüberliegenden
Schmalseitenwand (7) und wenigstens bereichsweise in
beiden Breitseitenwänden (4, 5) ausgebildet ist, wobei die
beiden Enden (14) der Aufreißlinie (13) bis in den Bereich
der Deckelverschlußlaschen (4a, 5a) auslaufen und sich jeweils
in einer Faltlinie (15, 16) der jeweiligen Deckelverschlußlasche
(4a, 5a) fortsetzen.
9. Verpackung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Enden (14) der Aufreißlinie (13) schräg zu
den Deckelverschlußlaschen (15, 16) auslaufend ausgebildet
sind.
10. Verpackung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufreißlinie (13) mit einem Aufreißband (17) und/
oder einer Perforation versehen ist.
Priority Applications (3)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19893913549 DE3913549A1 (de) | 1989-04-25 | 1989-04-25 | Verpackung aus einem faltzuschnitt mit breit- und schmalseitenwaenden und mit in eine seitenwand integrierter griffoeffnung |
DE9004053U DE9004053U1 (de) | 1989-04-25 | 1990-04-07 | Verpackung aus einem Faltzuschnitt mit Breit- und Schmalseitenwänden und mit in eine Seitenwand integrierter Grifföffnung |
EP90106720A EP0394730A1 (de) | 1989-04-25 | 1990-04-07 | Verpackung aus einem Faltzuschnitt mit Breit- und Schmalseitenwänden und mit einer Innenzarge |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19893913549 DE3913549A1 (de) | 1989-04-25 | 1989-04-25 | Verpackung aus einem faltzuschnitt mit breit- und schmalseitenwaenden und mit in eine seitenwand integrierter griffoeffnung |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3913549A1 DE3913549A1 (de) | 1990-10-31 |
DE3913549C2 true DE3913549C2 (de) | 1991-03-21 |
Family
ID=6379389
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19893913549 Granted DE3913549A1 (de) | 1989-04-25 | 1989-04-25 | Verpackung aus einem faltzuschnitt mit breit- und schmalseitenwaenden und mit in eine seitenwand integrierter griffoeffnung |
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