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DE4013311A1 - Steckelement fuer die elektrische verbindung, insbesondere in verteileranlagen oder dergleichen - Google Patents

Steckelement fuer die elektrische verbindung, insbesondere in verteileranlagen oder dergleichen

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DE4013311A1
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shell
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R25/00Coupling parts adapted for simultaneous co-operation with two or more identical counterparts, e.g. for distributing energy to two or more circuits
    • H01R25/14Rails or bus-bars constructed so that the counterparts can be connected thereto at any point along their length
    • H01R25/142Their counterparts

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Steckelement für elektrische Verbindung, insbesondere von Schaltgeräten oder dergleichen mit Sammelschienen oder Buchsenelementen in Verteileranlagen, vorzugsweise in Einschubverteilern, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bekannte Kontaktsysteme weisen senkrecht zur Steck- oder Befestigungsebene federnde Kontaktzungen oder Kontaktstege bekannter Art auf, die die stromführenden Schienen kontaktieren. Ein soches Kontaktsystem ist aus der DE 26 47 573 bekannt, bei dem um einen blattförmigen Abschnitt eine federnde Zunge gefaltet und mit einer Schraubenfeder versehen ist, die an den Innenseiten der Zunge anliegt und diese nach außen drückt, wobei die Außenseiten der Zunge unter Federdruck die Kontaktfläche zweier parallel verlaufender quaderförmiger Sammelschienen kontaktieren.
Solche Kontaktsysteme sind gegenüber einer Drehung relativ empfindlich.
Ein anderes Kontaktsystem stellt einen Einsteckkontakt, wie aus der EP 00 86 316 bekannt ist, dar.
Dieser Einsteckkontakt setzt sich aus zwei zusammenwirkenden Kontaktadern zusammen, die von einer Blattfeder in U-Profil gehalten werden. Die Kontaktfläche wird von einer Mittelkontaktzunge der ersten Kontaktader und zwei um die Mittelkontaktzunge liegenden Seitenkontaktzungen der zweiten Kontaktader gebildet. Hier versucht man durch eine aufwendige Ausführung relative Unempfindlichkeit gegen Verdrehung zu erreichen.
Bekannt sind auch Stecksysteme, die Kontaktlamellen aufweisen. Solche Kontaktlamellen wie sie im BBC-Informationheft "Konstrukteur" 5/69, Seite 185 beschrieben werden, passen sich mit ihren Lamellenstegen den Kontaktflächen relativ gut an, auch wenn diese nicht ganz parallel verlaufen.
Die einzelnen Lamellenstege des jalousienartig geschlitzten Kontaktbandes bilden eine Zwischenlage zwischen zwei Kontaktflächen und federn um ihre Längsachse mit einer gewissen Torsionskraft, wenn sie durch die Kontaktflächen zusammengedrückt werden.
Die Bearbeitung eines Steckerbolzens, zur Aufnahme der Kontaktlamellenbänder, ist jedoch aufwendig und teuer. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Steckelement für die elektrische Verbindung mit guten Kontakteigenschaften zu schaffen, das aus einfachen Teilen besteht, eine kostengünstige Herstellung ermöglicht und montagefreundlich ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch das Kennzeichen des Anspruches 1 gelöst. Durch die Erfindung trotz Verwendung von Kontaktlamellenbändern die zumeist aufwendig und teuere Bearbeitung eines Steckerbolzens. Dabei werden die guten Kontakteigenschaften von Kontaktlamellen auch bei leichten Drehungen des Steckelementes beibehalten.
Besonders vorteilhaft ist es, die Steckerschale als Duroplast- oder Thermoplast- und die Kontaktlasche als Stanzbiegeteil auszuführen, wobei die Steckerschale und die Kontaktschale jeweils aus zwei gleichen Hälften zusammengesetzt sind.
Eine weitere vorteilhafte Ausführung ergibt sich durch die Merkmale der Ansprüche 7 und 8. Hierdurch wird eine robuste Verbindung beider Schalenhälften erreicht und durch die Verwendung einer schraubenlosen Verbindung wird das Steckerelement besonders montagefreundlich.
Aus den Ansprüchen 7 bis 13 ergeben sich besonders vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 ein Steckelement für die elektrische Verbindung von Schaltgeräten mit C-förmigen Sammelschienen in auseinandergezogener perspektivischer Darstellung.
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des Steckelementes in zusammengesetzter Form,
Fig. 3 eine geschnittene Darstellung des Steckelementes im Eingriff mit einer C-förmigen Sammelschiene und
Fig. 4 eine Ausschnittsvergrößerung des Steckelementes aus Fig. 3, wobei die halbpfeilförmigen Nuten deutlich zu erkennen sind.
Das in der Zeichnung gezeigte Steckelement 1 dient zur elektrischen Verbindung von Schaltgeräten oder dergleichen mit einer C-förmigen Sammelschiene oder einem Buchsenelement in Verteilern.
Wie in Fig. 1 und Fig. 2 zu erkennen ist, besteht das Steckelement 1 aus einer Steckerschale 2, zusammengesetzt aus zwei gleichen Steckerschalenhälften 3a, 3b, einer Kontaktlasche 4 mit zwei gleichen Kontaktlaschenhälften 5a, 5b und zwei spiegelbildlich parallel angeordneten Kontaktlamellenbändern 6a, 6b mit jeweils zwei seitlich schräg ausgebildeten Befestigungskanten 7a, 7b, 7c, 7d.
Die Steckerschalenhälften 3a, 3b sind aus einem Duro- oder Thermoplast hergestellt und bestehen jeweils aus einer Abdeckplatte 8a, 8b und einer im rechten Winkel angeformten Schalenwand 9a, 9b, die jeweils in zwei Bereiche 11a, 11b, 12a, 12b aufgeteilt ist, so daß im zusammengesetzten Zustand der Steckerschale 2 fensterartige Öffnungen 10a, 10b gebildet werden.
Die Steckerschalenhälften könnten gleichermaßen aus Metall, beispielsweise im Druckgußverfahren hergestellt werden. Sie sind so ausgeführt, daß sie ohne weitere Befestigungsmittel form- und kraftschlüssig verbunden werden können.
Die stirnseitigen Bereiche 12a, 12b weisen eine senkrecht zu der Abdeckplatte 8a, 8b ausgebildete schwalbenschwanzartige Führungsnut 13a, 13b auf, die in einen ebenfalls schwalbenschwanzartigen Führungssteg 14a, 14b übergeht, der sich in seiner Länge bis etwa zur Mitte der Führungsnut 13a, 13b erstreckt und die gleichgeformte Führungsnut 13a, 13b der anderen Steckerschalenhälfte 3a, 3b, durch Hineinschieben in eine Einführschräge 22a, 22b durchdringt und dadurch beide Steckerschalenhälften 3a, 3b zu einer Steckerschale 1 formschlüssig verbindet.
Eine weitere formschlüssige Verbindung wird dadurch erreicht, daß im rückwärtigen Bereich 11a, 11b der Schalenwand 9a, 9b Zapfen 18a, 18b, 19a, 19b so ausgebildet sind, daß sie in an der Abdeckplatte 8a, 8b der anderen Steckerschalenhälfte 3a, 3b sich befindende Bohrungen 20a, 20b, 21a, 21b greifen.
Die Kontaktlamellenbänder 6a, 6b sind mit deren seitlich nach innen schräg ausgebildeten Befestigungskanten 7a, 7b, 7c, 7d in an den fensterartigen Öffnungen 10a, 10b randseitig anliegenden Nuten 15a, 15b, 15c, 15d der Steckerschale 2 eingebettet, so daß die Kontaktlamellenbänder 6a, 6b die fensterartigen Öffnungen 10a, 10b flächendeckend ausfüllen. Diese Nuten 15a, 15b, 15c, 15d weisen eine durchgehende, senkrecht zur Schalenwand 9a, 9b verlaufende halbpfeilförmige Kontur auf, die ein Einführen (in Nutrichtung (Pfeilrichtung A)) oder rastendes Arretieren (von dem Innern der Steckerschale 2 aus (Pfeilrichtung B)) der Kontaktlamellenbänder 6a, 6b vor dem Zusammenbau der Steckerschale 2 ermöglichen.
Wie in Fig. 1 weiterhin gezeigt ist, ist an der Abdeckplatte 8a, 8b jeder Steckerschalenhälften 3a, 3b im Bereich der fensterartigen Öffnungen 10a, 10b ein Führungssteg 23a, 23b angeformt, der die Kontaktlaschenhälften 5a, 5b in der Steckerschale 2 fixiert.
Die Kontaktlaschenhälften 5a, 5b sind als Stanzbiegeteil ausgeführt und so geformt, daß sie sich in dem der Stirnseite 17 des Steckelementes 1 zugewandten Bereich an den Führungssteg 23a, 23b abstützen und die Innenseite der Kontaktlamellenbänder 6a, 6b kontaktieren.
Die Kontaktlaschenhälften 5a, 5b sind zur Rückseite 16 der Steckerschale 2 hin bündig zusammengeführt, wie insbesondere in Fig. 2 zu erkennen ist und für die elektrische und mechanische Verbindung eine Abgangsleitung 24 aus der Steckerschale 2 herausgeführt und mit stufenförmigen Querschnittsverringerungen 25, 26 versehen, so daß mit dem schmalen Laschensteg 27 eine Abgangsleitung 24 mittels Quetschtechnik verbunden werden kann, wobei der mittlere Laschensteg 28 einen Anschlag für die Quetschhülse 29 bildet.
An den Abdeckplatten 8a, 8b jeder Steckerschalenhälfte 3a, 3b sind quer zur Sammelschiene 30 verlaufende rechteckförmige Nuten 31a, 31b, die dazu dienen, das Steckelement 1 in einer Aufnahme an der Rückseite eines Verteilereinschubes zu befestigen.
Das Steckelement 1 ist an seiner Stirnseite 17 mit einer Einführschräge 32 versehen, damit das Steckelement 1 beim Stecken in die C-förmige Sammelschiene 30 sicher in den Schienenspalt 33 geführt wird, um wiederum einen guten elektrischen Kontakt zwischen Kontaktlamellenbändern 6a, 6b und Sammelschiene 30 zu gewährleisten.
Fig. 3 zeigt das Steckelement 1 im eingesteckten Zustand, dabei ist zu erkennen, wie die Kontaktlamellenbänder 6a, 6b eine Zwischenlage und Strombrücke zwischen den Kontaktlaschenhälften 5a, 5b und der C-förmigen Sammelschiene 30 bilden.
Fig. 4 zeigt eine Ausschnittvergrößerung. Hieraus ist zu erkennen, wie die Kontaktlamellenbänder 6a, 6b in den halbpfeilförmigen Nuten 15a, 15b, 15c, 15d eingebettet und gegen Herausfallen gesichert sind.

Claims (13)

1. Steckelement für die elektrische Verbindung insbesondere von Schaltgeräten oder dergleichen mit C-förmigen Sammelschienen, Sammelschienen mit schlitzartigen Abgriffzonen oder Buchsenelementen in Verteileranlagen vorzugsweise in Einschubverteilern, bestehen aus einem Trägerelement und elastischen Zwischengliedern zur Stromübertragung, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckelement (1) aus einer Steckerschale (2), einer Kontaktlasche (4) und Kontaktlamellenbändern (5a, 5b) besteht, wobei die Kontaktlamellenbänder (5a, 5b) in fensterartigen Öffnungen (10a, 10b) der Steckerschale (2) derart eingebettet und von dieser gehalten sind, daß sie als elastische Strombrücke zwischen der Sammelschiene oder dem Buchsenelement und der stromabführenden Kontaktlasche (4) wirken.
2. Steckelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerschale (2) aus Isolierstoff besteht.
3. Steckelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerschale (2) aus Metall besteht.
4. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerschale (2) aus zwei gleichen Steckerschalenhälften (3a, 3b) besteht, die zusammengesetzt an den Flachseiten fensterartige Öffnungen (10a, 10b) zur Aufnahme der Kontaktlamellenbänder bilden und an ihrer Stirnseite (17) eine geschlossene Steckervorderwand und an ihrer Rückseite (16) eine Öffnung (34) für die stromabführende Kontaktlasche (4) aufweisen.
5. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerschalenhälften (3a, 3b) ohne zusätzliche Befestigungsmittel form- und kraftschlüssig verbunden werden.
6. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktlasche (4) aus zwei spiegelbildlich angeordneten als Stanzbiegeteil ausgeführten gleichen Kontaktlaschenhälften (5a, 5b) besteht, die derart geformt sind, daß sie einerseits die Innenseite der Kontaktlamellenbänder (6a, 6b) kontaktieren, und andererseits zur Rückseite (16) des Steckelementes (1) hin bündig zusammengeführt und aus der Steckerschale (2) zum Anschluß einer Ausgangsleitung (24) herausgeführt sind.
7. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenflächen der Steckerschalenhälften (3a, 3b) im stirnseitigen Bereich (12) eine senkrecht zu der Abdeckplatte (8a, 8b) ausgebildete schwalbenschwanzartige Führungsnut (13a, 13b) aufweisen die in einen ebenfalls schwalbenschwanzförmigen Führungssteg (14a, 14b) übergeht, der sich in seiner Länge bis etwa zur Mitte der Führungsnut (13a, 13b) erstreckt, so daß dadurch die beiden Steckerschalenhälften (3a, 3b) durch Zusammenstecken zu einer Steckerschale (2) formschlüssig verbunden werden.
8. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in dem rückwärtigen Bereich (11a, 11b) der Schalenwand (9a, 9b) der Steckerschalenhälfte (3a, 3b) Zapfen (18a, 18b, 19a, 19b) ausgebildet sind, die in Bohrungen (20a, 20b, 21a, 21b) der anderen Steckerschalenhälfte (3a, 3b) greifen und dadurch beide Steckerschalenhälften (3a, 3b) zusätzlich formschlüssig verbinden.
9. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der Abdeckplatte (8a, 8b) der Steckerschalenhälften (3a, 3b) im Bereich der fensterartigen Öffnungen (10a, 10b) ein Führungssteg (23a, 23b) angeformt ist, an dem sich die Kontaktlaschenhälften abstützen, wodurch die Kontaktlaschenhälften (5a, 5b) in der Steckerschale (2) fixiert werden.
10. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktlamellenbänder (6a, 6b) mit deren seitlich nach innen schräg ausgebildeten Befestigungskanten (7a, 7b, 7c, 7d) in an den fensterartigen Öffnungen (10a, 10b) randseitig anliegenden Nuten (15a, 15b, 15c, 15d) der Steckerschale (2) eingebettet sind, und daß die Nuten (15a, 15b, 15c, 15d) eine senkrecht zur Schalenwand (9a, 9b) verlaufende halbpfeilförmige Kontur aufweisen, die bei der Montage ein einrastendes Arretieren der Kontaktlamellenbänder (6a, 6b) vom Innern der Steckerschale (2) aus ermöglichen.
11. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktlaschenhälften (5a, 5b) im aus der Steckerschale (2) herausgeführten Bereich mit stufenförmigen Querschnittsverringerungen (25, 26) versehen sind, so daß mit dem schmalen Laschensteg (27) eine Abgangsleitung (24) mittels Quetschtechnik verbunden werden kann.
12. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerschale (2) an ihrer Stirnseite (17) mit einer Einführungsschräge (32) versehen ist, so daß das Steckelement (1) beim Stecken in eine C-förmige Sammelschiene (30), eine Sammelschiene mit spaltartiger Abgriffzone oder ein Buchsenelement sicher in den Schienenspalt (33) geführt wird.
13. Steckelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß im rückwärtigen Bereich der Steckerschale (2) quer zur Sammelschiene (30) verlaufende Nuten (31a, 31b) angeordnet sind, die das Steckelement (1) in einer Aufnahme halten.
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