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DE3929557C2 - - Google Patents

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DE3929557C2
DE3929557C2 DE19893929557 DE3929557A DE3929557C2 DE 3929557 C2 DE3929557 C2 DE 3929557C2 DE 19893929557 DE19893929557 DE 19893929557 DE 3929557 A DE3929557 A DE 3929557A DE 3929557 C2 DE3929557 C2 DE 3929557C2
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Helmut 5352 Zuelpich De Over
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B1/00Border constructions of openings in walls, floors, or ceilings; Frames to be rigidly mounted in such openings
    • E06B1/56Fastening frames to the border of openings or to similar contiguous frames
    • E06B1/60Fastening frames to the border of openings or to similar contiguous frames by mechanical means, e.g. anchoring means
    • E06B1/6007Fastening frames to the border of openings or to similar contiguous frames by mechanical means, e.g. anchoring means between similar contiguous frames
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B1/00Border constructions of openings in walls, floors, or ceilings; Frames to be rigidly mounted in such openings
    • E06B1/02Base frames, i.e. template frames for openings in walls or the like, provided with means for securing a further rigidly-mounted frame; Special adaptations of frames to be fixed therein

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Träger mit Befestigungsmittel für Fensterrahmen oder dergleichen, wobei der Träger zwei im Abstand parallel zueinander und in Längsrichtung verlaufende Hohlkammern aufweist, die jeweils mittels eines Längsschlitzes nach außen offen sind.
Ein Träger der genannten Art ist bereits bekannt geworden durch das DE-G 87 08 611. Solche Träger haben sich gut bewährt. Diese Träger, wie auch alle anderen bekannten Träger für die genannten Zwecke, müssen während der Montage beispielsweise im Bereich eines Fenstersturzes am Fenstersturz befestigt werden. Insbesondere dann, wenn es sich um eine sehr weite Fensteröffnung handelt, kann der Fenstersturz eine erhebliche Durchbiegung erfahren. Die Durchbiegung kann zudem je nach Witterungseinflüssen und sonstigen Gebäudebelastungen schwanken. Hierdurch ist es notwendig, den genannten Träger nicht bis an den Fenstersturz heranzuführen, da anderenfalls dieser Träger aufgrund möglicherweise auftretender Belastungen durch den Fenstersturz ausknicken würde. Um dies zu verhindern wird der genannte Träger kürzer gehalten, um einen Freiraum zum Fenstersturz zu schaffen. Sodann wird ein treppenartig abgewinkeltes Winkelstück einerseits mit einer äußeren Oberfläche des Trägers verschweißt, vernietet oder sonstwie dauerhaft befestigt und andererseits in geeigneter Weise dauerhaft am Fenstersturz befestigt. Durchbiegungen des Fenstersturzes können nun durch entsprechende Verbiegung der eingearbeiteten Treppe in dem winkelartigen Befestigungsstück aufgefangen werden.
Diese Art der Befestigung ist einerseits unwirtschaftlich, weil gebohrt, geschraubt oder genietet werden muß, oder aber, falls ein solches Winkelstück bereits im Wege der Vormontage am Träger befestigt wurde, eine Durchbiegungsanpassung auf der Baustelle erfolgen muß. Darüber hinaus sind die kompliziert gewinkelten Teile auch teuer in der Herstellung. Da sie darüberhinaus den genannten Träger gegen äußere Kräfte sehr fest halten müssen, müssen sie aus relativ dickem und damit steifem Werkstoff bestehen, der die notwendigen Kräfte auch übertragen kann. Dies aber führt zu der Gefahr, daß bei häufig wechselnden Durchbiegungen aufgrund von Temperaturschwankungen oder Belastungsschwankungen an den treppenartigen Abwinklungen ein Dauerbruch des Befestigungswinkels eintritt und damit die Befestigung des Trägers verloren geht.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Träger mit Befestigungsmittel der eingangs beschriebenen Art vorzuschlagen, mit dem eine sichere und dauerhafte Befestigung möglich und dessen Befestigungsmittel einfach montierbar und billig in der Herstellung ist. Dauerbrüche sollen hierbei vollständig verhindert werden.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Befestigungsmittel zwei gabelartige Zinken aufweist, die von der Stirnseite des Trägers in die Längsschlitze des Trägers eingreifen und die sich an ihrem dem freien Ende der Zinken abgewandten Ende in einem Flanschblech fortsetzen. Hierbei wird zweckmäßigerweise das Flanschblech in der Regel abgewinkelt sein. Die gabelartigen Zinken können in die Längsschlitze eingeschoben werden und, infolge der freien Verschiebbarkeit an der Baustelle, an jede beliebige Sturzlage durch eine einfache Verschiebung angepaßt werden, solange, bis das Flanschblech in gerader oder abgewinkelter Form an einer entsprechenden Gegenfläche, in abgewinkelter Form beispielsweise an der entsprechenden Oberfläche eines Fenstersturzes, befestigt werden kann. Entsprechende Bewegungen der Fläche, an der das Flanschblech befestigt ist, werden durch eine einfache Verschiebung der gabelartigen Zinken in den Längsschlitzen ausgeglichen.
Die genannten, zu befestigenden Träger weisen in der Regel mindestens zwei in Längsrichtung und in einem Abstand parallel zueinander verlaufende Rasterstege auf, die die entsprechende Belastung des Fensterrahmens übernehmen und in den Träger einleiten. Vorteilhafterweise weist hierbei das Flanschblech eine Breite auf, die wenig kleiner als der Abstand der Rasterstege zueinander ist. Hierdurch kann das Flanschblech zwischen diese Rasterstege eines beispielsweise winklig zum ersten Träger angeordneten zweiten Trägers eingesetzt und an diesem zweiten Träger befestigt werden. Solche Befestigungsarten kommen beispielsweise vor beim Bau des Rahmengestelles für Wintergärten. Es wird damit der Anwendungsbereich für das erfindungsgemäße Befestigungsmittel vergrößert.
Vorteilhaft ist es, wenn der seitliche Abstand der Innenkanten der beiden Zinken so bemessen ist, daß diese einen nur geringen Abstand zu entsprechenden Gegenflächen des Trägers aufweisen. Hierdurch kann der Träger zwischen den Zinken in entsprechender Belastungsrichtung ohne zusätzliche Mittel sicher geführt werden. Die erfindungsgemäße Bemessung des Abstandes in der beschriebenen Art macht es möglich auf irgendwelche weiteren Mittel zur Aufnahme der Belastung in dieser Richtung zu verzichten. Der Träger wird in dieser Belastungsrichtung ohne zusätzliche Mittel sicher gehalten.
Die am freien Ende der Zinken vorgesehenen Einführungsschrägen erlauben eine einfachere Handhabung des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels. Da das Befestigungsmittel als Blechteil ausgebildet ist, ist es bei der abgewinkelten Form besonders vorteilhaft, im Bereich der Abwinklung je Zinken eine nach innen gerichtete Eindellung vorzusehen. Hierdurch wird die Widerstandsfähigkeit des Befestigungsmittels gegen eine Veränderung des vorgesehenen Winkels erheblich erhöht.
Auch kann es vorteilhaft sein, wenn die äußere Breite der beiden Zinken in einer Länge bis über den Zinkengrund hinaus größer ist als die Breite des Flanschbleches. Hierdurch wird eine größere Steifigkeit jedes einzelnen Zinkens erreicht und damit die Belastungsfähigkeit des Befestigungsmittels erhöht.
Sinnvollerweise ist die Abwinklung im Falle der winkligen Ausbildung des Befestigungsmittels im Bereich des Zinkengrundes vorgenommen. Hierdurch kann die Zinkenlänge als Verschiebelänge voll ausgenutzt werden und es kann bei Bedarf der Minimalabstand zwischen der Stirnseite des Trägers und beispielsweise einem darüber angeordneten Fenstersturz ohne Rücksicht auf unnötig hohe Abmessungen des winkligen Befestigungsmittels ausgelegt werden.
Die Erfindung soll anhand der beigefügten Zeichnungen, die ein Ausführungsbeispiel zeigen, näher erläutert werden. Es zeigt:
Fig. 1 Draufsicht eines flachen Befestigungsmittels,
Fig. 2 winkliges Befestigungsmittel, eingeschoben in einen Träger, in Seitenansicht,
Fig. 3 Ansicht in Richtung des Pfeils A nach Fig. 2.
In den Fig. 2 und 3 ist ein bekannter Träger 3 in Draufsicht und Seitenansicht dargestellt, wie er beispielsweise nach Formgestaltung und Einsatzzweck dem DE-GM 87 08 611 entnommen werden kann. Im dort beschriebenen und hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist dieser Träger aus zwei gleichen aber spiegelbildlich zueinander angeordneten Blechprofilen zusammengesetzt, die in ihrem Mittelbereich durch Nieten, Schweißen, Kleben oder in sonstiger geeigneter Weise unlösbar miteinander verbunden sind. Bei diesem Träger sind zwei parallel und im Abstand zueinander verlaufende Hohlkammern 20 zu erkennen, die je über einen Längsschlitz 5 bzw. 6 nach außen geöffnet sind. Äußere Rasterstege 9 dienen der Aufnahme der von einem Fensterrahmen auf den Träger übertragenen Last. Ein solcher Träger 3 kann als Meterware vorgefertigt sein und muß dann nur noch auf die gewünschte Länge abgeschnitten und eingebaut werden.
Das bei einem Träger 3 dieser Art erfindungsgemäß zu verwendende Befestigungsmittel besteht im wesentlichen aus einem Flanschblech 8, dem sich zwei gabelartige Zinken 1 und 2, sowie in Fig. 1 zu sehen, anschließen. Die gabelartigen Zinken 1 und 2 weisen an ihren Innenkante 13 einen seitlichen Abstand 12 auf. An den freien Enden der Zinken 1 und 2 sind diese mit Einführungsschrägen 15 und 16 ausgerüstet. Das Flanschblech 8 kann bereits vorgebohrte Befestigungslöcher 21 aufweisen.
Zur Befestigung des Trägers 3 wird das erfindungsgemäße Befestigungsmittel mit den Zinken 1 und 2 von der Stirnseite 4 des Trägers 3 her in die Längsschlitze 5 und 6 des Trägers 3 eingeschoben, so wie dies in den Fig. 2 und 3 zu erkennen ist. Der Abstand 12 ist dabei so bemessen, daß die Innenkante 13 der Zinken 1 und 2 an den entsprechenden Gegenflächen 14 des Trägers 3 gerade anliegen oder einen nur möglichst geringen Abstand zu diesen Gegenflächen 14 einhalten. Hierdurch ist in Richtung der Breitenerstreckung des Trägers 3 eine sichere Führung des Trägers 3 gewährleistet, der hierdurch die in dieser Richtung auftretenden Kräfte auf die Zinken 1 und 2 des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels übertragen kann. Zur notwendigen Aufnahme der entsprechenden Kräfte müssen natürlich die Zinken 1 und 2 genügend breit sein. Dies kann durch entsprechende Abmessungen der äußeren Breite 18 erreicht werden, die ggfls. auch größer sein kann als die entsprechende Breite 11 des Flanschbleches 8. Die Breite 11 des Flanschbleches 8 ist nämlich vorzugsweise so gehalten, daß sie geringfügig kleiner ist als der Abstand 10, den zwei parallel zueinander verlaufende Rasterstege 9 des Trägers 3 aufweisen, so daß das Flanschblech 8 zwischen zwei parallel verlaufende Rasterstege 9 paßt und in dieser Anordnung an einem weiteren Träger 3 befestigt werden kann.
Es ist insbesondere in den Fig. 2 und 3 zu erkennen, daß das erfindungsgemäße Befestigungsmittel als Blechteil ausgebildet ist und als solches, wie der Fig. 1 entnommen werden kann, in seiner äußeren Form durch einen Stanzvorgang in großen Stückzahlen einfach und billig hergestellt werden kann. Die Blechdicke ist dabei natürlich sinnvollerweise so gehalten, daß sie den entsprechenden Abmessungen der Längsschlitze 5 und 6 entspricht. Natürlich kann auch eine umgekehrte Anpassung erfolgen.
In der Regel wird jedoch das erfindungsgemäße Befestigungsmittel als abgewinkeltes Teil verwendet werden, so wie dies den Fig. 2 und 3 entnommen werden kann. Hierbei ist die Abwinklung keineswegs auf einen Winkel von 90° beschränkt, sondern kann im Prinzip jeden beliebigen Winkel einnehmen. Im gezeichneten Ausführungsbeispiel ist jedoch ein Winkel von 90° dargestellt. Die Abwinklung erfolgt hierbei sinnvollerweise im Bereich des Zinkengrundes 9, so daß die Länge der Zinken 1 und 2 voll ausschöpfbar ist. Nach erfolgter Abwinklung kann zur Erhöhung der Steifigkeit jeweils im Bereich der beiden Zinken noch eine nach innen gerichtete Eindellung 17 eingebracht werden, die den Widerstand des erfindungsgemäßen Befestigungsmittels gegen eine Veränderung der Winkellage und damit die Fähigkeit dieses Teils Kräfte zu übertragen erheblich verbessert. Gleichzeitig kann eine solche Eindellung mit sehr einfachen Mitteln vorgenommen werden. Die Lage der Eindellung 17 ist in Fig. 1 gestrichelt dargestellt. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß die Eindellung erst nach Durchführung der Abwinklung eingebracht werden darf. Mit dem erfindungsgemäßen Befestigungsmittel gelingt eine problemlose und dennoch absolut sichere Befestigung eines solchen Trägers. Das erfindungsgemäße Befestigungsmittel kann hierbei Kräfte des Trägers aus allen Richtungen sicher aufnehmen und damit den Träger in alle Richtungen sicher abstützen. Lageveränderungen bspws. eines Fenstersturzes (mehr oder weniger großer Durchhang, wechselnder Durchhang) können mühelos aufgefangen werden und üben darüberhinaus während der Änderung der Lage des Fenstersturzes keine nennenswerten Kräfte auf den Träger aus, da die entsprechenden Befestigungsteile des Trägers nicht verbogen werden müssen. Da keinerlei Verbiegung und damit auch keine wiederholte Verbiegung eintritt, ist die Dauerbruchgefährdung vollständig beseitigt. Das Befestigungsmittel selbst ist außerordentlich einfach und damit kostengünstig herstellbar. Eine Anpassung der Form des Befestigungsmittels an die räumlichen Verhältnisse auf der jeweiligen Baustelle ist nicht erforderlich. Die Notwendigkeit zur Herstellung von Befestigungsbohrungen ist auf ein Minimum beschränkt.

Claims (8)

1. Träger mit Befestigungsmittel für Fensterrahmen oder dergleichen, wobei der Träger zwei im Abstand parallel zueinander und in Längsrichtung verlaufende Hohlkammern aufweist, die jeweils mittels eines Längsschlitzes nach außen offen sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel zwei gabelartige Zinken (1, 2) aufweist, die von der Stirnseite (4) des Trägers (3) in die Längsschlitze (5, 6) eingreifen und die sich an ihrem dem freien Ende (7) der Zinken (1, 2) abgewandten Ende in einem Flanschblech (8) fortsetzen.
2. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Flanschblech (8) abgewinkelt ist.
3. Träger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (3) mindestens zwei in Längsrichtung und in einem Abstand (10) parallel zueinander verlaufende Rasterstege (9) aufweist und daß das Flanschblech (8) eine Breite (11) aufweist, die wenig kleiner als der Abstand (10) der Rasterstege (9) zueinander ist.
4. Träger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der seitliche Abstand (12) der Innenkanten (13) der beiden Zinken (1, 2) so bemessen ist, daß diese nach dem Einschub einen nur geringen Abstand zu entsprechenden Gegenflächen (14) des Trägers (3) aufweisen.
5. Träger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinken (1, 2) an ihren freien Enden (7) Einführungsschrägen (15, 16) aufweisen.
6. Träger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Abwinklung je Zinken (1, 2) eine nach innen gerichtete Eindellung (17) vorgesehen ist.
7. Träger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Breite (18) der beiden Zinken (1, 2) in einer Länge bis über den Zinkengrund (19) hinaus größer ist als die Breite (11) des Flanschbleches (8).
8. Träger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwinklung in Höhe des Zinkengrundes (19) vorgesehen ist.
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