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DD296135A5 - Verbindungstraeger zur befestigung von rahmenkonstruktionen - Google Patents

Verbindungstraeger zur befestigung von rahmenkonstruktionen Download PDF

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DD296135A5
DD296135A5 DD33283889A DD33283889A DD296135A5 DD 296135 A5 DD296135 A5 DD 296135A5 DD 33283889 A DD33283889 A DD 33283889A DD 33283889 A DD33283889 A DD 33283889A DD 296135 A5 DD296135 A5 DD 296135A5
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DD
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DD33283889A
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Helmut Over
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Over,Helmut,De
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Verbindungstraeger zur Befestigung von Rahmenkonstruktionen untereinander oder an angrenzenden Waenden. Es soll erreicht werden, dasz Rahmenkonstruktionen wie z. B. Fensterrahmen oder Rahmen von Wintergartenwaenden oder -daechern stufenlos in allen vorkommenden Winkellagen zueinander oder zu angrenzenden Mauerwerk miteinander oder mit dem Mauerwerk verbunden werden koennen. Dies wird erreicht durch ein zylindrisches Mittelstueck, an dem mindestens zwei unabhaengige Winkelstuecke mit je einem Schenkel tangential anliegen, die in gewuenschter Drehlage mittels dieses anliegenden Schenkels am zylindrischen Mittelstueck befestigbar oder befestigt sind. Fig. 1{Verbindungstraeger; Rahmenkonstruktionen; Fensterrahmen; Wintergartenwaende; Wintergartendaecher; alle Winkellagen; zylindrisches Mittelstueck; Winkelstuecke; Schenkel; Drehlage}

Description

Hierzu 7 Seiten Zeichnungen
Anwendungsgebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft einen Verbindungsträger zur Befestigung von Rahmenkonstruktionen untereinander oder an angrenzenden Wänden.
Charakteristik des bekannten Standes der Technik
Vielfach besteht das Problem, Rahmenkonstruktionen wie z. B. Fensterrahmen, großflächige Fensterrahmen oder Wandkonstruktionen von Wintergärten oder auch deren Schrägdächer mit anderen gleichartigen Rahmenkonstruktionen oder mit irgendwelchem festem Mauerwerk zu verbinden. Hierbei können die einzelnen Rahmen unterschiedlichste Winkellagen
zueinander einnehmen. Die Winkellagen, die die Rahmen zueinander oder zu einem angrenzenden Mauerwerk einnehmen, werden nicht bestimmt von den Verbindungsmitteln, mit denen sie untereinander oder mit einem angrenzenden Mauerwerk verbunden werden. Die für die genannten Konstruktionen notwendige Verbindung wird bisher jeweils an Ort und Stelle den Erfordernissen entsprechend gestaltet und eingesetzt. Standardkonstruktionen, die auf alle Anwendungsfälle oder mindestens auf viele Anwendungsfälle zugeschnitten und einsetzbar sind, sind nicht bekannt.
Ziel der Erfindung
Ziel der Erfindung ist die Bereitstellung von Mitteln, die geeignet sind, Rahmenkonstruktionen, wie г. В. Fensterrahmen oder Rahmen von Wintergartenwänden oder -dächern, stufenlos in allen vorkommenden Winkellagen zueinander oder zu angrenzendem Mauerwerk oder dergl. miteinander oder mit dem Mauerwerk zu verbinden.
Darlegung des Wesens der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Verbindungsträger zur Verfügung zu stellen, der eine Konstruktion aufweist, die geeignet ist, Rahmenkonstruktionen, wie z.B. Fensterrahmen oder Rahmen von Wintergartenwänden oder-dächern, stufenlos in allen vorkommenden Winkellagen zueinander oder zu angrenzendem Mauerwerk oder dergl. miteinander oder mit dem Mauerwerk zu verbinden.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch ein zylindrisches Mittelstück, an dem mindestens zwei unabhängige Winkelstücke mit je einem Schenkel tangential anliegen und die in gewünschter Drehlage mittels dieses anliegenden Schenkels am zylindrischen Mittelstück befestigbar oder befestigt sind. Hierbei kann das zylindrische Mittelstück mit den stirnseitigen Enden im angrenzenden Mauerwerk oder mittels eines beliebigen Verbindungsstückes mit einem weiteren Mittelstück zur Bildung eines Traggerüstes verbunden sein. Hierdurch wird es möglich, über eine Mehrzahl von miteinander verbundenen Mittelstücken einen Tragrahmen zu bilden, der statische Kräfte aufnehmen kann. Die zwei oder mehr in Umfangsrichtung angeordneten Winkelstücke, die mit einem Schenkel am Mittelstück anliegen, können mit diesem anliegenden Schenkel in beliebige Drehlage um die Mantelfläche des zylindrischen Mittelstücks herum gedreht werden, so daß das eine Winkelstück zur Verbindung mit einem zu befestigenden Rahmen und das andere Winkelstück zur Verbindung mit angrenzendem Mauerwerk oder mit einem anderen Rahmen dienen kann. Hierbei können die Rahmen untereinander oder der Rahmen mit dem Mauerwerk, wie leicht zu erkennen ist, beliebige Winkellagen zueinander einnehmen. Auf diese Art und Weise gelingt es, ein immer gleiches Bauelement, nämlich das zylindrische Mittelstück mit dem Winkelstücken, als Verbindungsträger zur Befestigung der miteinander zu verbindenden Rahmenkonstruktionen zu verwenden. Die Einzelelemente dieses Verbindungsträgers, nämlich das zylindrische Mittelstück und die Winkelstücke, die darüber hinaus untereinander auch noch identisch miteinander sein können, kann als Meterware bevorratet werden und muß daher jeweils an Ort und Stelle oder in einer vorbereitenden Bearbeitung nur noch auf die gewünschte Länge abgeschnitten werden.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgeschlagen, daß das zylindrische Mittelstück als Metallrohr ausgebildet ist. Hierdurch wird es leichter, leichter und schneller bearbeitbar und billiger, ohne in bedeutsamem Umfang an Tragfähigkeit einzubüßen.
Ergänzend ist nach der Erfindung noch vorgeschlagen, daß das Rohr dickwandig ist. Dies hat gewisse Vorteile bei speziellen Befestigungsverfahren, mit denen die Winkelstücke mit einem Schenkel an der Umfangsfläche eines solchen Rohres befestigt werden.
Weiter ist dann nach der Erfindung vorgeschlagen, daß die Winkelstücke aus Metallblech geformt und mit dem Mittelstück verlötet, verschweißt, vernietet oder vernagelt sind. Aus Metallblech lassen sich diese Winkelstücke ausreichend stabil und außerdem sehr kostengünstig herstellen. Besonders geeignet ist hierfür Stahlblech der verschiedensten Qualitäten. Zum Schutz gegen Korrosion kann dieses Stahlblech auch verzinkt sein. Die vorbeschriebene Dickwandigkeit des Rohres ist hierbei besonders günstig, wenn ein Schenkel der Winkelstücke mit dem Rohr vernietet oder vernagelt werden sol I. Hierbei wirkt sich die Dickwandigkeit ganz besonders günstig dann aus, wenn ein freier Schenkel vernagelt werden soll, weil es dann möglich ist, die Nägel in an sich bekannter Weise einzuschießen. Ist das Rohr relativ dünnwandig, tritt eine Verformung des Rohres an der Schießstelle und außerdem eine alsbaldige Lockerung des Nagelsitzes auf. Bei dickwandigem Rohr tritt keine Verformung des Rohres und auch keine Lockerung des eingeschossenen Nagels auf. Vermutlich tritt zwischen Nagel und Wand des Rohres bei genügender Dicke durch das Einschießen des Nagels eine Verschweißung zwischen beiden Teilen ein, die für einen sicheren, lockerungsfreien Sitz des Nagels sorgt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgeschlagen, daß der tangential anliegende Schenkel jedes Winkelstückes an seinem freien Ende eine Rundbiegung entsprechend der Rohrkrümmung aufweist. Dies ermöglicht eine einfache Orientierung dieses Schenkels am Rohr und eine einfache Einstellung in die gewünschte Winkellage. Außerdem wird die Verbindung dieses Schenkels mit dem Rohr hierdurch erleichtert.
Nach einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgeschlagen, daß der tangential anliegende Schenkel mindestens eines Winkelstückes über den Berührungspunkt hinausragt und an seinem freien Ende ein rechtwinklig zum Mittelstück hin abgewinkeltes Teil aufweist, so, daß eine Verlängerung der Außenfläche des abgewinkelten Teils tangential zum Außendurchmesser des Mittelstückes verläuft, während eine Stirnkante des abgewinkelten Teils die Außenfläche des Mittelstückes berührt. Hierdurch wird ebenfalls eine ausreichende Ausrichtung des Winkelstücks am Rohr ermöglicht und es bestehen gleichzeitig befriedigende Befestigungsmöglichkeiten oder Verbindungsmöglichkeiten dieses Schenkels des Winkelstückes mit dem Rohr. Die Abwinklung anstelle der vorbeschriebenen Rundbiegung ist jedoch einfacher herstellbar und erlaubt damit eine Verbilligung dieses Winkelstückes in der Herstellung.
Ausgestaltend ist dann nach der Erfindung vorgeschlagen, daß der tangential anliegende Schenkel mit einer Doppelreihe vernietet oder genagelt ist. Hierdurch wird der Verbindungsbereich breiter und die Verbindung damit sicherer. Weiter ist nach der Erfindung vorgeschlagen, daß jedes Winkelstück einen rechtwinklig zum ersten Schenkel und in einem Abstand zur äußeren Umfangsfläche des Mittelstückes verlaufenden zweiten Schenkel aufweist. Hierdurch wird dafür gesorgt, daß in jeder Winkellage der Winkelstücke zueinander ausreichend Bauraum für die Verbindung dieser Schenkel mit den zu
befestigenden Rahmenteilen besteht. Dieser Abstand kann vergrößert oder verkleinert werden, je nach den Abmessungen der hieran zu befestigenden Rahmenteile einer Rahmenkonstruktion. Das zylindrische Mittelstück kann hierbei immer unverändert bleiben. Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Querschnittsabmessungen solcher Rahmenschenkel einer Rahmenkonstruktion ist es möglich, Winkelstücke mit unterschiedlichen Schenkellängen auf Lager zu halten und entsprechend der zugeordneten Querschnittsabmessungen der Rahmenkonstruktion zu typisieren.
Ergänzend ist dann nach der Erfindung noch vorgeschlagen, daß das freie Ende des zweiten Schenkels ein rechtwinklig zu diesem und zum Mittelstück hin zeigendes abgewinkeltes Stück aufweist. Hierdurch wird einerseits die Biegesteifigkeit und die Verwindungssteifigkeit erhöht und andererseits eine Breite definiert, mit der dieser Schenkel in passende Abmessungen eines Rahmenteils oder eines Verbindungszwischenstückes eingesetzt werden kann.
Ergänzend ist dann nach der Erfindung vorgeschlagen, daß das abgewinkelte Stück so breit ist, daß in der Drehstellung für eine rechtwinklige Verbindung von zwei miteinander zu verbindenden Bauteilen das abgewinkelte Stück des einen Winkelstückes mit seiner Stirnseite an der Rückseite des ersten Schenkels des zweiten Winkelstückes zur Anlage kommt. Hierdurch ist gleichzeitig mit einfachsten Mitteln eine Orientierungsmöglichkeit geschaffen.
Schließlich ist nach der Erfindung noch vorgeschlagen, daß sich mindestens ein Winkelstück durchgehend über etwa die gesamte Länge einer zu befestigenden Rahmenseite erstreckt. Hierdurch braucht jeweils nur ein Winkelstück auf Länge abgesägt zu werden, so daß Mehrfachschnitte entfallen. Außerdem muß an Ort und Stelle keine Ausrichtung in Längsrichtung mehrerer solcher Winkelstücke entlang der Rohrlänge erfolgen. Darüber hinaus ist eine solche einstückige Gesamtlänge auch tragfähiger und damit belastbarer als eine Mehrzahl von Einzelstücken.
Erfindungsgemäß weist der zweite Schenkel eines Winkelstücks zwei im Abstand zueinander parallel verlaufende Rillen auf. Der Schenkel ist auf der Außenseite mit einem Flachprofil mit spiegelbildlich verlaufenden Rillen verbunden, derart, daß die Rillen zwei in Längsrichtung verlaufende Hohlkammern bilden, die je über einen Längsschlitz nach außen offen sind, wobei das Flachprofil zwei nach außen weisende und im Abstand zueinander verlaufende Rasterstege aufweist.
Ausführungsbeispiel
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels in verschiedenen Anordnungen näher erläutert. In der beiliegenden Zeichnung zeigen
Fig. 1: Querschnitt durch einen Verbindungsträger in rechtwinkliger Befestigungsanordnung mit Verbindungszwischenstücken; Fig. 2: Querschnitt durch einen Verbindungsträger in einer 5°-Anordnung zur Befestigung eines Rahmenschenkels am Mauerwerk;
Fig. 3: Querschnitt ähnlich Fig. 2 in einer 45°-Anordnung; Fig.4: Querschnitt durch einen Verbindungsträgerzur Befestigung eines schrägen Dachrahmens auf dem horizontalen Schenkel
eines senkrecht stehenden Rahmens; Fig. 5: Querschnitt durch einen Verbindungsträgerund die angrenzenden Rahmenteile von zwei nicht rechtwinklig zueinander
stehenden und miteinander zu befestigenden Rahmen, die die Glaswände eines Wintergartens bilden; Fig. 6: Schnitt wie Fig. 1, jedoch mit einem anders gestalteten Winkelstück; Fig. 7: Schnitt wie Fig. 1, jedoch mit anders gestalteten Winkelstücken.
Der grundsätzliche Aufbau des erfindungsgemäßen Verbindungsträgers ist besonders klar den Fig. 1 und 6 entnehmbar. In diesen Fig. 1 und 6 ist ein Verbindungsträger der erfindungsgemäßen Art im Querschnitt dargestellt. Eine Seitenansicht ist nicht erforderlich, weil der dargestellte Querschnitt sich lediglich ohne wesentliche Änderung in Längsrichtung erstreckt über eine gewünschte Länge.
Der erfindungsgemäße Verbindungsträger besteht im wesentlichen aus dem zylindrischen Mittelstück 1, das vorzugsweise als Metallrohr 6 ausgebildet ist. Die Fig. 2; 3; 4 und 5 zeigen dieses zylindrische Mittelstück 1 als dickwandiges Metallrohr 7. Außer der Wandstärke besteht jedoch zwischen dem dickwandigen Metallrohr 7 und dem Metallrohr 6 kein Unterschied. Der Durchmesser des Metallrohres 6; 7 und die Wandstärkenabmessungen können angepaßt sein an die gewünschte statische Tragfähigkeit dieses Rohres 6 bzw. 7.
Zur Bildung des erfindungsgemäßen Verbindungsträgers sind nach Fig. 1 dem Rohr 6 zwei Winkelstücke 2 und 3 zugeordnet, deren beiden Schenkel 4 bzw. 12 rechtwinklig zueinander stehen. Dies gilt ebenso für die beiden Schenkel 5 bzw. 13. Bei dieser Anordnung liegt vom Winkelstück 2 der Schenkel 4 und vom Winkelstück 3 der Schenkel 5tangentialamRohr 6 an, wobei jeder der genannten anliegenden Schenkel 4; 5 an seinem freien Ende eine Rundbiegung 8 aufweist, mit der dieser Schenkel 4; 5 der Krümmung des Rohres 6; 7 in Umfangsrichtung folgt. Die Rundbiegung 8 kann sich beispielsweise über einen Winkelbereich von 45° erstrecken. In diesem Bereich ist der Schenkel 4 bzw. 5 dann auch mit dem Rohr 6 verbunden oder verbindbar. Die Verbindung kann hierbei beliebig gestaltet sein.
Der zweite Schenkel 12 bzw. 13 des Winkelstückes 2 bzw. 3 weist in radialer Richtung einen deutlichen Abstand zur Umfangsfläche des Rohres 6 auf. An seinem freien Ende weist jeder Schenkel 13 bzw. 12 ein abgewinkeltes Stück 17 bzw. 16 auf. Wie in Fig. 1 zu sehen ist, ist die Breite dieses abgewinkelten Stückes 17 bzw. 16 derart, daß bei einer 90°-Anordnung der Schenkel 13 bzw. 12 zueinander, z. B. in einer Anordnung nach Fig. 1, die Stirnseite des abgewinkelten Stückes 17 auf der Rückseite des Schenkels 4 des Winkelstücks 2 zur Anlage kommt. Die genannte 90°-Position, die sehr häufig auftritt, ist damit sehr leicht und ohne zusätzliche Hilfsmittel einstellbar.
Die Verbindung der Winkelstücke 2; 3 mit dem Rohr 6 und die entsprechende Ausrichtung dieser Winkelstücke 2; 3 muß jedoch nicht notwendigerweise über die Rundbiegung 8 erfolgen. Eine alternative Ausbildung zur Rundbiegung 8 ist in Fig. 6 dargestellt. Dort ist anstelle des Winkelstücks 2 ein Winkelstück 9 verwendet mit einem im Abstand zum Rohr 6 liegenden freien Schenkel 14, an dessem freien Ende ein abgewinkeltes Stück 19 vorgesehen ist, das den bereits beschriebenen abgewinkelten Stücken 16 bzw. 17 entspricht.
Der andere Schenkel 10 hingegen, mit dem das Winkelstück 9 tangential am Umfang des Rohres 6 anliegt, weist an seinem freien Ende nicht die Rundbiegung 8 auf, sondern vielmehr ein abgewinkeltes Teil 11, das rechtwinklig zum Schenkel 10 und zum Rohr 6 hinzeigend abgewinkelt ist. Hierbei erfolgt die Abwinklung so, daß die Außenfläche des abgewinkelten Teiles 11 tangential zur Umfangsfläche des Rohres 6 verläuft, wobei die Breite des abgewinkelten Teiles 11 so ist, daß die innere Kante der Stirnseite des abgewinkelten Teiles 11 die Rohrumfangsfläche des Rohres 6 berührt. Hierdurch ist wieder eine einfache Ausrichtung des Winkelstückes 9 möglich und es sorgt einerseits das abgewinkelte Teil 11 und andererseits in der anderen Variante die Rundbiegung 8 dafür, daß die jeweiligen Winkelstücke 2; 3 oder 9 ohne Hilfsmittel so am Rohr 6 ausgerichtet werden können, daß die Schenkel 12; 13 oder 14 jeweils den notwendigen, untereinander aber vorzugsweise gleichen Abstand zur Oberfläche des Rohres 6 einnehmen.
Zur Verbindung des in den Fig. 1 und 6 dargestellten erfindungsgemäßen Verbindungsträgers mit einem Rahmenteil einer Rahmenkonstruktion könnte beispielsweise ein Schenkel 12; 13 oder 14 direkt mit einem solchen Rahmenteil einerseits und z.B. mit einer Mauer andererseits verbunden werden. Insbesondere aber zur Verbindung mit einem Rahmenteil werden in der Regel Verbindungszwischenstücke 18 eingesetzt, mit denen die Ausrichtung des Rahmenteils zu den genannten Schenkeln der Winkelstücke erleichtert wird und gleichzeitig dem Rahmenteil in an sich bekannter Weise die notwendige Stabilität gegeben wird. Solche Verbindungszwischenstücke 18 sind in ihrem Aufbau und in ihrer Funktion bereits beschrieben in dem DE-G 8708611. Solche Verbindungszwischenstücke 18 weisen Rasterstege 20 auf, die in entsprechende Längsschlitze eines Holmprofiles eines Fensterrahmens oder eines sonstigen Rahmens eingreifen und hierdurch dem Rahmen in der in dem genannten Gebrauchsmuster beschriebenen Weise Stabilität verleihen.
Die in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungsträgers weist Winkelstücke 2; 3 bzw. 9 auf, bei denen jeweils der im Abstand zur Rohroberfläche angeordnete Schenkel 12; 13 oder 14 zwischen zwei sich gegenüberliegende Rasterstege 20 des Verbindungszwischenstücks 18 in der in allen Figuren dargestellten Art eingesetzt ist. In dieser Anordnung können die genannten Schenkel 12; 13; 14 in beliebiger und geeigneter Weise mit den Verbindungszwischenstücken 18, beispielsweise durch zentral eingesetzte Blechschrauben, verbunden werden. In den Fig. 2 bis 5 ist in verschiedenen Ausführungsformen die Anordnung des erfindungsgemäßen Verbindungsträgers zur Befestigung verschiedener Elemente in unterschiedlichen Winkellagen zueinander im Querschnitt dargestellt. So zeigt Fig. 2 einen entsprechenden Querschnitt, bei dem ein Fensterrahmen oder ein Wintergartenrahmen über einen Rahmenlängsholm 21 in bereits beschriebener und bekannter Weise mit dem Verbindungszwischenstück 18 verbunden ist und über dessen Rasterstege 20 stabilisiert ist. Als zylindrisches Mittelteil 1 des Verbindungsträgers ist hier ein dickwandiges Rohr 7 vorgesehen, an dem in bereits beschriebener Weise Winkelstücke 2 und 3 befestigt sind. Die Befestigung ist hier durch Einschießen einer Reihe von Nägeln 22 zu jedem Winkelstück 2 und 3 erfolgt. Die Verwendung eines dickwandigen Rohres 7 hat sich für das Einschießen der Nägel 22 als besonders vorteilhaft verwiesen.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 soll der Rahmen mit dem Rahmenlängsholm 21 unter einem Winkel von 5° mit dem im Querschnitt dargestellten Mauerwerk 23 verbunden werden. Hierzu wird in der beschriebenen Weise der Rahmenlängsholm 21 mit dem Verbindungszwischenstück 18 verbunden, wobei dessen Rasterstege 20 dem Rahmenlängsholm 21 die notwendige Stabilität gegen Durchbiegung, beispielsweise aufgrund von auftretendem Winddruck gegen die Glasscheibe 24 verleihen. Auf der dem Rahmenlängsholm 21 gegenüberliegenden Seite des Verbindungszwischenstückes 18 ist der Schenkel 13 zwischen die Rasterstege 20 eingeschoben und es kann in dieser Anordnung der Schenkel 13 in beliebiger Weise mit dem Verbindungszwischenstück 18 verbunden sein. Der weitere Schenkel des Winkelstücks 3 ist in der bereits beschriebenen Weise am Metallrohr 7 angelegt und mittels einer Reihe von eingeschossenen Nägeln 22 befestigt. Das Metallrohr 7 selbst kann an seinen beiden Enden in beliebiger Weise an einer Dachkonstruktion einerseits und am Fundament andererseits befestigt werden. Es kann aber auch Teil einer Gesamtrahmenkonstruktion sein und an einem stirnseitigen Ende oder an beiden stirnseitigen Enden mit beliebig gestalteten, aber geeigneten Verbindern mit einem weiteren solchen Rohr als zylindrisches Mittelstück für einen weiteren entsprechenden Verbindungsträger, der z. B. in horizontaler Richtung verläuft, verbunden sein. Zur Verbindung des Rahmenlängsholms 21 mit dem Mauerwerk 23 ist nun am Rohr das weitere Winkelstück 2 mit seinem Schenkel 4 ebenfalls durch eine Reihe von Nägeln 22 in einer solchen Drehlage befestigt, daß der weitere Schenkel 12 parallel zum Mauerwerk 23 verläuft und in dieser Lage am Mauerwerk 23, beispielsweise durch Verdübelung, befestigt werden kann. Hierbei kann die Befestigung direkt am Mauerwerk 23 erfolgen oder an einer am Mauerwerk 23 befestigten oder in das Mauerwerk 23 eingelassenen Klammer 25. Die so vorgenommene Befestigung kann dann durch eine beliebige Verkleidung, die in Fig. 2 dargestellt aber nicht näher bezeichnet ist, verkleidet werden.
In Fig.3istein ganz ähnlicher Querschnitt wie in Fig. 2 ebenfalls als Befestigung an einem Mauerwerk 23 dargestellt. Allerdings soll nun die Befestigung nicht mehr unter 5°, sondern unter 45° zum Mauerwerk erfolgen. Es ist hier zu sehen, daß die Anordnung des Winkelstücks 2 in Relation zum Mauerwerk 23 unverändert ist. Das Winkelstück 3 ist jedoch am Rohr 7 gegenüber der Darstellung in Fig. 2 um weitere 40° geschwenkt und dann erst befestigt am Rohr 7. Auch bei Fig. 3 greifen wieder die dort nicht mehr näher bezeichneten Rasterstege 20 des ebenfalls nicht bezeichneten Verbindungsstücks 18 in entsprechende Längsnuten eines im Querschnitt etwas anders gestalteten Rahmenlängsholmes 26 ein, um diesen in der bereits beschriebenen Weise zu stabilisieren und über den aus dem Winkelstücken 2 und 3 und dem Rohr 7 bestehenden Verbindungsträger am Mauerwerk 23 zu befestigen.
Fig. 5 zeigt wiederum einen Querschnitt ganz ähnlich den Querschnitten nach Fig. 2 und Fig.3. Nach Fig.5 wird jedoch nicht ein Rahmen am Mauerwerk befestigt, sondern es werden vielmehr zwei Rahmen an ihren benachbarten Rahmenlängsholmen 27 und 28 in irgendeiner beliebigen Winkelstellung zueinander mittels des erfindungsgemäßen Verbindungsträgers befestigt. Auch hier ist, wie in Fig. 5 leicht zu erkennen ist, daß jeweilige Winkelstück 2 und 3 lediglich am Rohr 7 in die erforderliche Drehlage gedreht um in die Verbindungszwischenstücke 18 in bereits beschriebener Weise eingesetzt werden zu können. Die Verbindungszwischenstücke 18 ihrerseits sind dann in ebenfalls bereits beschriebener Weise mit den Rahmenlängsholmen 27 bzw. 28 verbunden. Bemerkenswert hier ist noch, daß nach dem dargestefften Ausfuhrungsber'spief in Fig. Sofas Winkelstück 2 im Bereich der Rundbiegung des am Rohr 7 anliegenden Schenkels mit zwei parallel zueinander verlaufenden Reihen Nägeln 22 befestigt ist. Die aus den Rahmenlängsholmen 27 bzw. 28 gebildeten Rahmen können hierbei Rahmen bekannter Art sein. Die Querschnittsgestaltung dieser Rahmen ist nicht Gegenstand der Erfindung und muß daher hier nicht beschrieben werden. Hierzu kann auf den bekannten Stand der Technik verwiesen werden.
Fig.4 zeigt die Verwendung eines erfindungsgemäßen Verbindungsträgers bei der Befestigung bzw. Verbindung eines vertikal stehenden Rahmens eines Wintergartens mit einer schrägliegenden Dachrahmenkonstruktion eines Wintergartens. Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen zeigt der in Fig.4 dargestellte Querschnitt des Rohres 7 mit den daran angeordneten Winkelstücken 2 und 3 dieses Rohr 7 in horizontaler Lage. Das Winkelstück 2 des Rohres 7 ist am Rohr 7 in bereits beschriebener Weise befestigt in einer solchen Lage, daß es über das Verbindungszwischenstück 18 wiederum mit einem horizontal verlaufenden Rahmenlängsholm 29 verbunden ist. Hierbei kann wiederum das Winkelstück 2 über eine Reihe von Blechschrauben 30 mit dem Verbindungszwischenstück 18 verbunden sein. Der Rahmenlängsholm 29 ist hierbei Teil eines großen Rahmens, der die Glaswand eines Wintergartens bildet. An der oberen äußeren Vorderfront dieses Glasrahmens kann in üblicher Weise eine Regentraufe 31 befestigt sein. In diese Regentraufe 31 mündet eine Dachkonstruktion 32, die im wesentlichen gebildet wird aus einer Rahmenkonstruktion, in der Glasscheiben 33 gehalten sind. Ein zugehöriger Holm 34 eines solchen Rahmens kann nun wiederum mit einem Verbindungszwischenstück 18 verbunden sein, das seinerseits in der bereits beschriebenen Weise mit dem Winkelstück 3 verbunden ist, welches wiederum in der geeigneten Winkellage am Mantelrohr 7 befestigt ist. Damit ist wieder eine sichere Verbindung zwischen den zugeordneten Holmen 34 und 29 geschaffen. In Fig. 7 ist ein vereinfachtes Ausführungsbeispiel dargestellt, das im wesentlichen Aufbau den Ausführungsbeispielen nach Fig. 1 oder Fig. 6 entspricht. Ein Metallrohr 7 ist mit Winkelstücken 2' und 3'ausgerüstet, wie dies bezüglich der Fig. 1 und 6 hinsichtlich des Metallrohres 6 und der Winkelstücke 2; 3 oder 9 beschrieben ist. Die Ausführungsform nach Fig. 7 ist jedoch gegenüber den Ausführungsformen nach Fig. 1 und 6 insoweit vereinfacht, als bei der Ausführungsform nach Fig. 7 für eine weitere Verbindung nicht mehr ein zusätzliches Verbindungsstück 18 erforderlich ist. Vielmehr ist bei der Ausführungsform nach Fig. 7 der zweite Schenkel 12' bzw. 13' der Winkelstücke 2' und 3' durch die Einformung der Rillen 35 und 36 bereits als eine Hälfte des bereits beschriebenen Verbindungsstückes 18 ausgebildet. Die andere Hälfte wird von einem Flachprofil 37 gebildet, das in entsprechender Anordnung die Rillen 38 und 39 aufweist und so mit dem zweiten Schenkel 12' bzw. 13' der Winkelstücke 2' bzw. 3' verbunden ist, daß hierdurch parallele Hohlkammern entstehen, die in bereits bekannter Weise über Längsschlitze 40 bzw. 41 nach außen offen sind. Dieses Flachprofil 37 weist dann wiederum die in einem Abstand zueinander parallel verlaufenden Rasterstege 42 auf, die den Rasterstegen 20 nach beispielsweise Fig.6 entsprechen. Hierdurch wird der Gesamtaufbau ohne Stabilitätsverlust gegenüber den Ausführungsformen nach Fig. 1 und Fig. 6 vereinfacht und wegen des geringeren Werkstoffbedarfes - ein Flachprofil fällt ja vollständig weg - auch verbilligt und insgesamt leichter. Zudem fällt der Montageaufwand an der Baustelle weg, mit dem die Verbindungsstücke 18 nach den Ausführungsformen der Fig. 1 und 6 mit den zugehörigen Winkelstücken verbunden werden müssen. Verzichtet man allerdings auf den letztgenannten Vorteil, so ist es auch möglich, die jeweiligen Seitenschenkel der Winkelstücke im Gegensatz zu den Darstellungen in Fig. 1 und Fig. 6 immer mit Rillen 35 und 36zu versehen. Das Vorhandensein dieser Rillen 35 und 36 ist für die Verwendung des Verbindungsstückes 18 nach der Ausführungsform in den Fig. 1 und 6 nicht schädlich, so daß dann, wenn in diesen freien Schenkeln 12'; 13' die Rillen 35 und 36 stets vorhanden sind, wahlweise ein Verbindungsstück 18 oder ein entsprechendes Flachprofil 37 nach Fig. 7 verwendet werden kann, wodurch etwaigen baustellenspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen werden kann. Es muß hier besonders darauf hingewiesen werden, daß es nicht unbedingt notwendig ist, daß die zylindrischen Mittelstücke 1 an ihren stirnseitigen Enden mit einem Mauerwerk 23 oder an sonstigen Konstruktionen zur Aufnahme statischer Kräfte befestigt sein müssen. Vielmehr können diese zylindrischen Mittelstücke 1 untereinander zu einer Rahmenkonstruktion verbunden werden, die als solche die auftretenden statischen Kräfte aufnehmen kann.
Mit dem erfindungsgemäßen Verbindungsträger ist ein Bauelement geschaffen mit dem es möglich wird, Rahmenkonstruktionen, wie sie z. B. bei Fenstern oder Fensterwänden oder Wintergärten auftreten, in nahezu beliebiger Winkellage miteinander sicher zu verbinden. Hierbei können diese erfindungsgemäßen Verbindungsträger ihrerseits mit fremden Bauteilen, die statische Kräfte aufnehmen, verbunden werden oder auch untereinander zu einer Rahmenkonstruktion zusammengesetzt werden, die dann ihrerseits die auftretenden statischen Kräfte aufnehmen kann. Der Verbindungsträger ist außerordentlich einfach herstellbar und lagerbar und kann sehr leicht in seiner Dimensionierung den auftretenden Kräften angepaßt werden.

Claims (12)

1. Verbindungsträger zur Befestigung von Rahmenkonstruktionen untereinander oder an angrenzenden Wänden, gekennzeichnet durch ein zylindrisches Mittelstück (1), an dem mindestens zwei unabhängige Winkelstücke (2; 3; 9) mit je einem Schenkel (4; 5; 10) tangential anliegen, die in gewünschter Drehlage mittels dieses anliegenden Schenkels (4; 5; 10) am zylindrischen Mittelstück (1) befestigbar oder befestigt sind.
2. Verbindungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zylindrische Mittelstück (1) als Metallrohr (6; 7) ausgebildet ist.
3. Verbindungsträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (7) dickwandig ist.
4. Verbindungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelstücke (2; 3; 9) aus Metallblech geformt und mit dem Mittelstück (1) verlötet, verschweißt, vernietet oder vernagelt sind.
5. Verbindungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der tangential anliegende Schenkel (4; 5) jedes Verbindungsstückes (2; 3) an einem freien Ende eine Rundbiegung (8) entsprechend der Rohrkrümmung aufweist.
6. Verbindungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß dertangential anliegende Schenkel (10) mindestens eines Winkelstückes (9) über den Berührungspunkt hinausragt und an seinem freien Ende ein rechtwinklig am Mittelstück (1) hin abgewinkeltes Teil (11) aufweist, so, daß eine Verlängerung der Außenfläche des abgewinkelten Teiles (11) tangential zum Außendurchmesser des Mittelstücks (1) verläuft, während eine Stirnkante des abgewinkelten Teils (11) die Außenfläche des Mittelstücks (1) berührt.
7. Verbindungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß dertangential anliegende Schenkel (4; 5) mit einer Doppelreihe (Fig. 5) vernietet oder genagelt ist.
8. Verbindungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Winkelstück (2; 3; 9) einen rechtwinklig zum ersten Schenkel (4; 5; 10) und in einem Abstand zur äußeren Umfangsfläche des Mittelstücks (1) verlaufenden zweiten Schenkel (12; 13; 14) aufweist.
9. Verbindungsträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des zweiten Schenkels (12; 13; 14) ein rechtwinklig zu diesem und zum Mittelstück (1) hin zeigendes abgewinkeltes Stück (16; 17; 19) aufweist.
10. Verbindungsträger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das abgewinkelte Stück (16; 17; 19) so breit ist, daß in der Drehstellung für eine rechtwinklige Verbindung von zwei miteinander zu verbindenden Bauteilen (Fig. 1; 6) das abgewinkelte Stück (17) des einen Winkelstücks (3) mit seiner Stirnseite an der Rückseite des ersten Schenkels (4; 10)des zweiten Winkelstücks (2; 10)zur Anlage kommt.
11. Verbindungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich mindestens ein Winkelstück durchgehend über etwa die gesamte Länge einer zu befestigenden Rahmenseite erstreckt.
12. Verbindungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Schenkel (12'; 13') eines Winkelstücks (2'; 3') zwei am Abstand zueinander parallel verlaufenden Rillen (35; 36) aufweist und auf der Außenseite mit einem Flachprofil (37) mit spiegelbildlich verlaufenden Rillen verbunden ist, derart, daß die Rillen (35; 36; 38; 39) zwei in Längsrichtung verlaufende Hohlkammer bilden, die je über einen Längsschlitz (40; 41) nach außen offen sind, wobei das Flachprofil (37) zwei nach außen weisende und im Abstand zueinander parallel verlaufende Rasterstege (42) aufweist.
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