DE3925109A1 - Extrakte der pflanze acanthospermum hispidum - Google Patents
Extrakte der pflanze acanthospermum hispidumInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Extrakt der Pflanze Acantho
spermum hispidum, der die wasserlöslichen Bestandteile mit
einem Molekulargewicht von < 2000 enthält.
Ferner betrifft die Erfindung die Verwendung des Extrakts
von Acanthospermum hispidum als Arzneimittel. Außerdem be
trifft die Erfindung die Verwendung von Extrakten der
Pflanze Acanthospermum hispidum zur Immunmodulation (Beein
flussung des Immunstatus) von Säugern, zur Behebung von
Strahlenschäden, sowie zur Prophylaxe und Therapie von vira
len und und retroviralen Erkrankungen bei Säugern und zur
Therapie von Tumoren.
Schließlich betrifft die Erfindung Verfahren zur Herstellung
eines Extraktes aus Teilen der Pflanze Acanthospermum hispi
dum und Auftrennung der Inhaltsstoffe aufgrund des Moleku
largewichtes.
Acanthospermum hispidum (compositae) ist eine aus Südamerika
stammende Pflanze, die sich in den Tropen weltweit verbrei
tet hat. In der traditionellen Medizin der westafrikanischen
Naturvölker wird Acanthospermum hispidum (A.h.) zur Herstel
lung von Tees (Extrakten) für die Behandlung von Gelbsucht
verwendet. Außerdem benutzt man A.h. zur Behandlung von
Herpes labialis, wobei der Blättersaft auf die erkrankte
Stelle getupft wird.
Die therapeutische Wirkung dieser Extrakte (wie auch des
Blättersaftes) bei der Behandlung von Herpes labialis ist
folgende: Nachlassen der Schmerzen 1-3 Stunden nach Appli
kation, Verkürzung des Heilungsprozesses auf 2-3 Tage und
Verlängerung der Rezidivintervalle. Wird dieses Naturheil
mittel innerhalb der ersten Stunden nach Auftreten der
Symptome angewandt, führt es meistens zur völligen Unter
drückung der Läsionbildung. Der Extrakt ist ebenfalls wirk
sam gegen Herpes genitalis.
Eine Übersicht der Inhaltsstoffe des A.h. ist aus der Mono
graphie "The Biology and Chemistry of the Compositae", her
ausgegeben von V.H. Heywood, J.B. Harborne und B.L.Turner,
Academic Press, London, New York, San Francisco, 1977, er
sichtlich. Melampolide, Galactoside, Acetylene sind von der
Gruppe F. Bohlmann in Berlin aus A.h. isoliert und deren
chemische Struktur aufgeklärt worden. (Phytochemistry, 1979,
Bd. 18, Seiten 625-630; Planta Medica, 1986, Seiten 154-155;
Phytochemistry, 1976, Bd. 15, Seiten 1776-1778). Die ätheri
schen Öle dieser Pflanze sind auf ihre mikrobielle und anti
fungizide Wirkung untersucht worden (S.R. Jain et al.,
Planta Medica 1972; Bd. 22, Seite 136 und S.R. Jain und A.
Kar, Planta Medica, 1971, Bd. 20, Seite 118). Toxikologische
Untersuchungen über die Verwendung von A.h. als Futter
pflanze haben B. Ali und I. Adam an Ziegen und Mäusen durch
geführt (J. Comp. Pathology, 1978, Bd. 88, Seiten 443-448
und Seiten 533-544).
Bislang jedoch konnte Acanthospermum hispidum oder ein Ex
trakt aus dieser Pflanze keine breitere Verwendung finden,
da aufgrund der Toxizität einiger Inhaltsstoffe eine orale
Verabreichung nicht möglich war.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine nicht
toxische, jedoch therapeutisch aktive Präparation aus Acan
thospermum hispidum bereitzustellen. Diese Aufgabe wird
durch den überraschenden Befund gelöst, daß mit der Entfer
nung von niedrigmolekularen Bestandteilen aus einem Extrakt
von Acanthospermum hispidum auch die toxische Wirkung des
Extraktes verschwindet.
Gegenstand der Erfindung ist somit ein Extrakt der Pflanze
Acanthospermum hispidum, der die wasserlöslichen Bestand
teile mit einem Molekulargewicht < 2000 enthält.
Gegenstand der Erfindung ist ferner der genannte Extrakt der
Pflanze Acanthospermum hispidum zur Verwendung als Arznei
mittel, insbesondere als Immunmodulator, bei der Behebung
von Strahlenschäden, bei der Prophylaxe und Therapie von Vi
ruserkrankungen oder Retroviruserkrankungen bei Säugern und
bei der Therapie von Tumoren.
Vorzugsweise sind die Extrakte der Erfindung wäßrige Ex
trakte von Acanthospermum hispidum. Es wurden jedoch auch
andere Extraktionsmittel wie Äthanol, Chloroform, Isopropa
nol, Benzin und dgl. verwendet. Nachstehend wird die Erfin
dung am Beispiel eines wäßrigen Extraktes erläutert.
Zur Gewinnung des Extraktes werden frische oder getrocknete
Blätter von Acanthospermum hispidum bei 4°C bis 100°C, vor
zugsweise bei Zimmertemperatur in Wasser suspendiert und ho
mogenisiert. Die unlöslichen Bestandteile werden zunächst
durch Zentrifugation und Filtration abgetrennt. Der Über
stand, bzw. das Filtrat, werden gefriergetrocknet, so daß
flüchtige Substanzen aus dem Extrakt entfernt werden.
Das Produkt wird dann in destilliertem Wasser gelöst, von
unlöslichen Bestandteilen abzentrifugiert und einer Behand
lung zur Entfernung der Bestandteile mit niedrigem Moleku
largewicht unterzogen. Vorzugsweise wird 1 Stunde bei
100 000 g zentrifugiert und die Dialyse erfolgt gegen phos
phat-gepufferte, physiologische Kochsalzlösung (PBS). In
einer anderen Ausführungsform werden die niedermolekularen
Bestandteile durch eine Ammoniumsulfatfällung abgetrennt.
Durch diese Schritte werden Bestandteile mit einem Moleku
largewicht von < 2000 aus dem Extrakt entfernt. Die nachste
hend beschriebenen biologischen Aktivitäten sind in der
makromolekularen Fraktion enthalten.
Die enzymatische Behandlung des Extraktes mit Trypsin, Chy
motrypsin, Pronase, Amyloglukosidase oder DNAse verändern
dessen Aktivität nicht. Sie wird auch nicht durch Hitze
(5 Minuten, 100°C) zerstört, wohl aber durch saure Hydrolyse
oder durch Perjodatoxidation. Der Anteil an Aminosäuren ist
sehr niedrig, ca. 0,2%. Folgende Zucker sind in dem Extrakt
enthalten: Rhamnose, Fucose, Ribose, Arabinose, Xylose, Man
nose, Glucose und Galactose.
Der wäßrige Extrakt der Erfindung (nachstehend als "A.h.-Ex
trakt" bezeichnet) zeigt eine Reihe von biologischen Aktivi
täten:
Sie wurde gezeigt bei VSV (Vesikuläres Stomatitisvirus),
bei MHV3 (Maus Hepatitis Virus 3) und bei HIV (Humanes
Immundeffizienz-Virus).
VSV bzw. HIV wurden mit A.h.-Extrakt inkubiert und an
schließend mit Mäusefibroblastenzellkulturen (VSV) bzw.
MT4-Zellen (HIV) titriert, um die Virus-neutralisierende
Wirkung von A.h.-Extrakt zu messen.
Die Ergebnisse dieser Versuche zeigen eine nachhaltige
Virusneutralisation selbst durch stark verdünnte A.h.-Ex
trakte. Der mögliche Einsatz von A.h.-Extrakt zur Thera
pie von infizierten Individuen wurde gemessen an Mäusen,
die mit MHV3 infiziert waren und entweder subkutan oder
oral verschiedene Dosen von A.h.-Extrakt erhielten. Ge
genüber Kontrollmäusen, die ebenfalls infiziert waren,
jedoch keinen Extrakt von A.h. erhielten, wurde eine
deutlich erhöhte Überlebensrate nach Gabe von A.h.-Ex
trakt über 5 Tage festgestellt.
Sie wurde gezeigt an menschlichen und Mäusezellkulturen
durch Gabe von A.h.-Extrakt.
Neben der Virus-neutralisierenden Wirkung wurde auch eine
positive Beeinflussung des Immunstatus beobachtet. Dazu
wurden Versuche in verschiedenen Systemen durchgeführt.
Um zu untersuchen, ob die Proliferation von B-Lymphozyten
induziert werden kann, wurden Milzzellen der Maus (CBF)
mit verschiedenen A.h.-Mengen inkubiert. Die Prolifera
tion der Milzzellen wurde mit 3H-Thymidin oder mit alka
lischer Phosphatase bestimmt.
In den Überständen von Milzzellkulturen nach 5 Tagen
wurde die IgM-Konzentration gemessen und damit die Stimu
lation der IgM-Synthese in Milzzellkulturen der Maus be
stimmt. In weiteren Versuchen wurden Knochenmarksmakro
phagen (KMM) der Maus dazu benutzt, um die Stimulation
der Sauerstoffradikalproduktion bzw. die Induktion der
Proliferation von ausgereiften Knochenmarksmakrophagen zu
messen. Analog wurden entsprechende Versuche zur Stimula
tion der Sauerstoffradikalproduktion in Humangranulozyten
und zur Induktion der Proliferation von peripheren Human
lymphozyten durchgeführt. In all diesen Fällen zeigte
sich eine deutliche stimulierende bzw. induzierende Wir
kung von A.h.-Extrakt auf die betreffenden Zellkulturen.
Eine Induktion der Bildung von Interferon konnte in Kno
chenmarksmakrophagen der Maus nachgewiesen werden. Dazu
wurden Knochenmarksmakrophagen mit verschiedenen Verdün
nungen von A.h.-Extrakt für 1 Stunde inkubiert und die
Zellen nach Waschen für weitere 24 Stunden ohne A.h.-Ex
trakt weiter kultiviert. Nachgewiesen wurde das gebildete
Interferon in den Überständen dieser Kulturen durch Neu
tralisation von Viren. Als System wurde dazu Stomatitis
virus der Maus benutzt.
Sie wurde durchgeführt an Knochenmarksmakrophagen der
Maus, die mit einer weichen Röntgenstrahlenquelle be
strahlt wurden. Die deutlich erhöhte Überlebensrate von
mit A.h.-Extrakt behandelten Zellen gegenüber unbehandel
ten Zellen wurde mittels der Reduktion eines Farbstoffes
bestimmt.
Sie wurde gezeigt in der Wirkung gegenüber dem Meth A-
Fibrosarkom der Maus.
Nachdem die Untersuchungen über die Wirkung von A.h.-Ex
trakten ergaben, daß sowohl spezifische wie unspezifische
Abwehrmechanismen des Organismus stimuliert werden,
zeigte sich erstaunlicherweise auch, daß A.h.-Extrakte
eine sehr starke antitumorale Wirkung besitzen, die in
vivo an tumortherapeutischen Modellen mit Erfolg getestet
wurde. Als Testmodell wurde ein methylcholantren-indu
ziertes, transplantierbares Fibrosarkom der Maus benutzt
(Meth A-Fibrosarkom, induziert von L. Old im Sloan
Kettering Institute for Cancer Research in New York,
USA).
Dazu wird eine definierte kleine Menge Tumorzellen intra
cutan in die Bauchmitte von Inzuchtmäusen injiziert, die
genetisch kompatibel mit dem Fibrosarkom sind. Dieser Tu
mor zeigt ein in allen Mäusen gleichmäßiges, relativ
schnelles Wachstum und führt ohne Therapie innerhalb von
5 Wochen zum Tod der Tiere. Die Größe des Tumors ist ein
fach zu bestimmen, da er direkt in der Haut wächst und
somit äußerlich gut meßbar ist.
CBF1-Mäusen wurden im Versuch Meth A-Fibrosarkom-Zellen
intracutan in die rasierte Bauchmitte gespritzt. Am 3.,
5. und 7. Tag nach der Implantation des Tumors wurden
subcutan A.h.-Extrakte in der Nähe der inginalen Lymph
knoten injiziert. Am Tag 7, 14, 21 und 28 nach Setzen der
Tumore wurden deren Durchmesser ermittelt und die Tumor
masse berechnet. Am Ende des Versuchs wurde die Anzahl
der geheilten Tiere ermittelt.
Die Therapie mit A.h.-Extrakt retardiert zunächst das Tu
morwachstum, danach verkleinert sie die Tumormasse und
anschließend führt sie bei der Mehrheit der Tiere zur Ab
stoßung der Tumore. Mit den verwendeten Extrakten wurde
eine Regressionsrate bis zu 100% erreicht, d.h., alle
behandelten Tiere wurden geheilt. Bei Langzeitbeobachtun
gen über mehrere Monate traten keine Rezidive in den ge
heilten Mäusen auf.
Von besonderem Interesse ist die Tatsache, daß die Tumor
abstoßung zu einem Zeitpunkt stattfindet, an dem die The
rapie bereits abgeschlossen ist. Das deutet darauf hin,
daß der A.h.-Extrakt eine lang anhaltende therapeutische
Wirkung entfaltet.
In den beiliegenden Zeichnungen zeigt:
Fig. 1 die antivirale Aktivität von A.h.-Extrakt gegen VSV
der Maus am Beispiel von L929-Fibroblasten. Jeder
Punkt zeigt den Titer der einzelnen Kulturen mit bzw.
ohne A.h.-Extrakt an.
Fig. 2 die antiretrovirale Aktivität von A.h.-Extrakt gegen
HIV, gemessen an MT4-Zellen. HI-Viren werden durch
A.h.-Extrakt bis zu einer Verdünnung von 1 : 400 neu
tralisiert.
Fig. 3 die Induktion der Proliferation von B-Lymphozyten von
CBF-Milzzellen der Maus. Die Proliferation wird mit
3H-Thymidin oder alkalischer Phosphatase bestimmt.
Fig. 4 die Stimulation der Knochenmarksmakrophagen der Maus.
Die Messung erfolgt durch die Umwandlung kurzlebiger
Sauerstoffradikale in Lichtimpulse. Empfänger der
Sauerstoffradikale sind Lucigenin oder Luminol.
Fig. 5 die Induktion der Proliferation von ausgereiften Kno
chenmarksmakrophagen der Maus, gemessen am Einbau von
3H-Thymidin.
Fig. 6 die Therapie von Strahlenschäden in Knochenmarksma
krophagen der Maus. Der Viabilitätstest erfolgt durch
photometrische Messung (570 nm) der Reduktion von MTT
(3-(4,5-Dimethyl-thiazol-2-yl)-3,5-diphenyltetrazo
liumbromid). Die Bestrahlung der Knochenmarksmakro
phagen mit unterschiedlichen Dosen erfolgt mittels
einer weichen Röntgenquelle (60 KV, 25 mA). Eine
Stunde nach Bestrahlung wird A.h.-Extrakt zugegeben.
Nach verschiedenen Kultivationszeiten der Kulturen
mit A.h.-Extrakt bzw. Kontrollen ohne A.h.-Extrakt
werden die Zellen mit 10 µl MTT-Lösung (5 mg/ml) ver
setzt und die Extinktionswerte ermittelt.
Fig. 7 die tumortherapeutische Aktivität von A.h.-Extrakt
gegenüber Meth A-Fibrosarkom der Maus. Die Masse der
induzierten Tumore wird an den Tagen, 7, 14, 21 und
28 nach dem Setzen der Tumore und Injektion von A.h.-
Extrakt ermittelt. In der rechten Spalte ist die An
zahl der geheilten Tiere bzw. die Gesamtzahl der
untersuchten Tiere angegeben.
Fig. 8 die Stimulation der Sauerstoffradikalproduktion in
Humangranulozyten. Die Messung erfolgt analog zu dem
in Fig. 4 angegebenen Verfahren.
Fig. 9 die Induktion der Proleferation von peripheren Human
lymphozyten nach Gaben von A.h.-Extrakt. Gemessen
wurde der Einbau von 3H-Thymidin.
Die Beispiele erläutern die Erfindung.
a) 1 kg frisch geerntete Blätter von Acanthospermum hispidum
werden zweimal mit je 5 Liter destilliertem Wasser gewa
schen. Die abgetropften Blätter werden mit 1 Liter de
stilliertem Wasser versetzt, in einen Homogenisator (z.B.
Warring Blendor) gefüllt und homogenisiert, bis die Blät
terteile kleiner als 1 mm2 sind. Die Temperatur im Ansatz
soll bei dieser Prozedur 30°C nicht übersteigen.
Der Blätterbrei wird 20 Minuten bei 6000 g zentrifugiert.
Der Überstand wird über ein Whatmanfilter Nr. 1 filtriert
und gefriergetrocknet.
Die Ausbeute beträgt ca. 30 g. Dieser Rohextrakt kann bei
4°C bis zur weiteren Verwendung trocken aufbewahrt wer
den.
b) 6 g Rohextrakt werden in 300 ml destilliertem Wasser auf
genommen und ergeben eine trübe Lösung. Das Gemisch wird
1 Stunde bei 100 000 g und 4°C ultrazentrifugiert. An
schließend wird der Überstand gegen 4×10 Liter destil
liertes Wasser je 12 Stunden bei 4°C dialysiert. Der dia
lysierte Extrakt wird entweder bei -20°C tiefgefroren
oder gefriergetrocknet. Die Ausbeute beträgt etwa 1,2 g.
c) Zur Ammoniumsulfatfällung werden zu 100 ml dialysiertem
Extrakt 13,24 g Ammoniumsulfat (Endkonzentration 1 M)
langsam bei 0°C unter ständigem Rühren gegeben. Mit 25%
iger Ammoniaklösung wird der pH auf 7,2 eingestellt. Bei
0°C wird 30 Minuten weiter gerührt und die Präzipitation
fortgesetzt. Anschließend wird das Gemisch 10 Minuten bei
3000 g (4°C) zentrifugiert. Der Überstand (1 M) wird auf
bewahrt und das Sediment in 10 ml 1 M Ammoniumsulfatlö
sung zur Waschung resuspendiert. Dieses Gemisch wird
nochmals 10 Minuten bei 3000 g (4°C) zentrifugiert und
der Waschüberstand verworfen. Das Sediment 1 M wird in 30 ml
destilliertem Wasser aufgelöst. Zu dem Überstand 1 M
werden 13,24 g Ammoniumsulfat (Endkonzentration 2 M) lang
sam bei 0°C unter ständigem Rühren zugegeben. Mit 25%
iger Ammoniaklösung wird der pH auf 7,2 eingestellt und
die Präzipitation bei 0°C 30 Minuten fortgesetzt. Das Ge
misch wird 10 Minuten bei 3000 g (4°C) zentrifugiert. Der
Überstand 2 M wird aufbewahrt. Das Sediment 2 M wird in 5 ml
2 molarer Ammoniumsulfatlösung resuspendiert und noch
mals 10 Minuten bei 3000 g (4°C) zentrifugiert. Der
Waschüberstand wird verworfen.
Das Sediment 2 M wird in 20 ml destilliertem Wasser ge
löst.
Sediment 1 M, Sediment 2 M und Überstand 2 M werden je 4×12
Stunden gegen 10 Liter destilliertes Wasser bei 0°C
dialysiert und die Dialysate gefriergetrocknet. Die Aus
beute beträgt: Sediment 1 M ca. 200 mg; Sediment 2 M ca. 50 mg;
Überstand 2 M ca. 95 mg.
200 g luftgetrocknete Blätter werden mit Hilfe einer Schnei
demühle zerkleinert. Zum Aufquellen werden die zerkleinerten
Blätter mit 1 Liter destilliertem Wasser versetzt und 18
Stunden bei 4°C gerührt. In einem Homogenisator (z.B.
Warring Blendor) wird das Gemisch 3×60 Sekunden lang homo
genisiert. Das Gemisch wird auf 100°C 10 Minuten im Wasser
bad erhitzt. Anschließend wird wie in Beispiel 1 zentrifu
giert und gefriergetrocknet. Die Weiterverarbeitung erfolgt
wie in Beispiel 1, Buchstabe b) und c). Die Ausbeute im Roh
extrakt beträgt ca. 3,5 g, im dialysierten Extrakt ca. 0,75 g,
im Sediment 1 M ca. 5 mg und Sediment 2 M ca. 55 mg und im
Überstand 2 M ca. 85 mg.
Milzzellen werden aus Inzuchtmäusen (z.B. CBFI, C3H, Balb/c)
unter sterilen Bedingungen entfernt. Mit Hilfe eines losen
Potter-Homogenisators wird eine Zellsuspension hergestellt.
Nach Zentrifugation (5 Minuten, 700 g, 4°C) werden die Milz
zellen in Gewebekulturmedium (DMEM) resuspendiert. Das Me
dium enthält folgende Zusätze: 10% fötales Kälberserum, 50 µM
2-Mercaptoäthanol, 5 µg Streptomycin/ml und 100 I.E. Pe
nicillin/ml.
Die Zellen werden auf eine Konzentration von 5 000 000/ml
eingestellt.
0,2 ml Zellsuspension werden pro Loch in Mikrotiterplatten
(Typ: Flachboden) gefüllt. Dazu werden je 10 µl der ver
schiedenen A.h.-Extraktlösungen (sterilisiert durch Filtra
tion) gegeben. Die Mikrotiterplatten mit den Zellkulturen
werden in einem begasten Brutschrank (37°C, 10% CO2, 98%
rel. Luftfeuchtigkeit) verschiedene Zeiten gemäß Versuchsan
satz inkubiert. Dazu werden Parallelkulturen angesetzt, um
B-Zellproliferation nach verschiedenen Tagen messen zu kön
nen. Das ist notwendig, weil nach Zugabe des 3H-Thymidins
die Kulturen durch den Erntevorgang zerstört werden. Zur
Messung der Zellproliferation werden die Mikrotiterplatten
10 Minuten mit 700 g bei Zimmertemperatur zentrifugiert. Die
Zellsedimente werden mit je 200 µl neuem Kulturmedium (+ Zu
sätze wie oben) und 0,2 µCi 3H-Thymidin versetzt.
Nach 6 Stunden weiterer Inkubation im begasten Brutschrank
werden die Zellen mit einem handelsüblichen Erntegerät (z.B.
Skatron Cell-Harvester) geerntet. Die Bestimmung der Radio
aktivität in der zellulären DNS erfolgt mit einem handelsüb
lichen β-Szintillationszähler.
Die Tabelle I zeigt die Ergebnisse eines Experiments von
Beispiel 3. Die Zellen wurden 4 Tage vor Messung der Proli
feration inkubiert. Die Proliferation ist angegeben in % ge
genüber der Kontrolle. Der Wert in der Klammer bedeutet:
3H-Impulse pro Minute in der Kontrolle. Zugegeben wurden 10 µg
A.h.-Extrakt pro Kultur.
Gemessen werden die Immunglobuline der Klasse M (IgM), da in
vitro vorwiegend diese Antikörperklasse synthetisiert wird.
Die Kulturen werden wie in Beispiel 3 in Mikrotiterplatten
angesetzt. Nach 5 Tagen Inkubationszeit (37°C, 10% CO2,
98% rel. Luftfeuchte) wird bei Zimmertemperatur und 700 g
5 Minuten lang zentrifugiert.
100 µl jedes Überstandes werden entnommen und in eine neue
Mikrotiterplatte gegeben, die vorher für den ELISA-Maus-IgM-
Test vorbehandelt worden ist. Als Indikatorreagenz dient ein
Antimaus IgG (Ziege) Antiserum, das mit alkalischer Phospha
tase gekoppelt ist. Die Antikörpermengen sind aus der Ta
belle II zu ersehen und werden in µg/ml angegeben.
Die Makrophagen werden nach der Methode von Metcalf in vitro
gezüchtet. Dazu isoliert man Knochenmarkszellen aus dem Fe
mur der Maus und kultiviert sie in einem Kulturmedium
(DMEM), das 30% Fibroblastenkulturüberstand aus der Zell
linie L 929 und 5% Pferdeserum enthält. Durch diese Zusätze
proliferieren und differenzieren die Stammzellen ausschließ
lich in Makrophagen. Nach 10 Tagen Inkubation bestehen diese
Kulturen nur aus reinen Makrophagen, die keine Proliferation
mehr zeigen. Durch die Zugabe von A.h.-Extrakten fangen sie
überraschenderweise erneut an, sich zu teilen, ohne daß eine
Dedifferenzierung stattfindet. Diese Proliferation wird wie
folgt gemessen:
Je 20 000 Makrophagen werden in 200 µl Kulturmedium (wie in Beispiel 3) pro Loch in Mikrotiterplatten gefüllt. Dazu wer den je 10 µl der verschiedenen A.h.-Extrakte zugegeben. Im begasten Brutschrank wird 4 Tage inkubiert und anschließend bei Zimmertemperatur (700 g/5 Minuten) zentrifugiert. Die Überstände werden gegebenenfalls zur Interferonbestimmung aufbewahrt. Je 200 µl Kulturmedium mit 0,2 µCi 3H-Thymidin werden auf die Zellen pipettiert. Danach wird für weitere 24 Stunden im begasten Brutschrank inkubiert. Die Mikrotiter platten mit den Kulturen werden bei -20°C eingefroren zur Ablösung der am Kulturgefäß haftenden Makrophagen, aufgetaut und die Radioaktivität der zellulären DNS wie in Beispiel 3 bestimmt.
Je 20 000 Makrophagen werden in 200 µl Kulturmedium (wie in Beispiel 3) pro Loch in Mikrotiterplatten gefüllt. Dazu wer den je 10 µl der verschiedenen A.h.-Extrakte zugegeben. Im begasten Brutschrank wird 4 Tage inkubiert und anschließend bei Zimmertemperatur (700 g/5 Minuten) zentrifugiert. Die Überstände werden gegebenenfalls zur Interferonbestimmung aufbewahrt. Je 200 µl Kulturmedium mit 0,2 µCi 3H-Thymidin werden auf die Zellen pipettiert. Danach wird für weitere 24 Stunden im begasten Brutschrank inkubiert. Die Mikrotiter platten mit den Kulturen werden bei -20°C eingefroren zur Ablösung der am Kulturgefäß haftenden Makrophagen, aufgetaut und die Radioaktivität der zellulären DNS wie in Beispiel 3 bestimmt.
Je 100 000 Makrophagen werden in 200 µl Kulturmedium (DMEM;
wie in Beispiel 3) pro Loch in Mikrotiterplatten eingefüllt.
Mit verschiedenen A.h.-Verdünnungen wird für 1 Stunde inku
biert. Die Zellen werden einmal gewaschen in Kulturmedium
und weitere 24 Stunden in Abwesenheit des A.h.-Extraktes
kultiviert. Anschließend werden die Überstände zur Interfe
ronbestimmung abpipettiert.
Die Interferonbestimmung beruht auf der Neutralisation des
Virus der vesiculären Stomatitis der Maus. Dieses Virus ver
mag Mäusefibroblasten (Zellinie L929) zu infizieren und sie
durch die Virusproliferation und -sekretion zu zerstören.
Dieser zytopathologische Effekt kann mikroskopisch beobach
tet werden.
Dazu werden 20 000 L929-Zellen in 100 µl Kulturmedium in
Mikrotiterplatten eingesät.
Je 100 µl der Makrophagenkulturüberstände oder als Kontrolle
die A.h.-Extrakte (verdünnt in 100 µl Medium) werden zugege
ben.
Die Mikrotiterplatten werden 24 Stunden im begasten
Brutschrank inkubiert (37°C, 10% CO2, 98% relative Luft
feuchtigkeit).
Je 10 µl (entspricht 7000 infektiöse Einheiten) des vesiku
lären Stomatitisvirus (VSV) werden pro Loch zugegeben.
Anschließend wird für weitere 48 Stunden im begasten
Brutschrank inkubiert.
Die Zellzerstörung (zytopathischer Effekt) oder eventuelle
Inhibition durch Interferon in der Kultur wird mikroskopisch
abgelesen.
Die Tabelle III zeigt die Ergebnisse eines solchen Experi
ments. Die negativen Zeichen geben die Zellzerstörung (zyto
pathischer Effekt), die positiven Zeichen deren Hemmung
durch die Anwesenheit von Interferon an.
Die Makrophagen werden nach der Methode von Metcalf in Tef
lonbeuteln aus dem Knochenmark gezüchtet (siehe Beispiel 5).
Die Messung erfolgt durch die Umwandlung der sehr kurzlebi
gen Sauerstoffradikale in Lichtimpulse. Dazu benutzt man
Substanzen wie Lucigenin oder Luminol, die als Empfänger der
Sauerstoffradikale dienen. Durch die Oxidationsprozesse ent
stehen Photonen, die mit handelsüblichen Geräten (Biolumat,
Fa. Berthold) gemessen werden. Der Versuchsansatz sieht fol
gendermaßen aus:
200 000 Knochenmarksmakrophagen werden in 0,2 ml DMEM ohne Phenolrot und NaHCO3 mit 50 mM HEPES als Puffersubstanz 1 Stunde bei 37°C inkubiert. Die Messung erfolgt nach Zugabe von 0,2 ml DMEM, 10 µl Lucigeninlösung (11,6 µMol) und 10 µl der entsprechenden A.h.-Verdünnung (1 mg/ml).
200 000 Knochenmarksmakrophagen werden in 0,2 ml DMEM ohne Phenolrot und NaHCO3 mit 50 mM HEPES als Puffersubstanz 1 Stunde bei 37°C inkubiert. Die Messung erfolgt nach Zugabe von 0,2 ml DMEM, 10 µl Lucigeninlösung (11,6 µMol) und 10 µl der entsprechenden A.h.-Verdünnung (1 mg/ml).
Knochenmarksmakrophagen der Maus werden mit einer weichen
Röntgenstrahlenquelle (60 KV, 25 mA) bestrahlt. Die Viabili
tät der Zellen wird mit Hilfe der Reduktion von MTT (3-(4,5-
Dimethylthiazol-2-yl)-3,5-diphenyltetrazoliumbromid) be
stimmt. Pro Loch werden 100 000 KMM inkubiert.
Die Zugabe von A.h.-Extrakt erfolgt 1 Stunde nach Bestrah
lung. Nach verschiedenen Kultivationszeiten werden die Zel
len mit 10 µl MTT-Lösung (5 mg/ml) versetzt, die Platten
nach 4 Stunden Inkubation bei 37°C zentrifugiert, das Kul
turmedium entfernt und die Tetrazoliumblau-Kristalle in 100 µl
Isopropanol - 0,04 M HCl gelöst.
Die Farbe wird in einem Mikrotiterphotometer bei 570 nm ab
gelesen.
CBF1-Mäuse werden mit je 50 000 Meth A-Fibrosarkom-Zellen
intrakutan in die rasierte Bauchmitte gespritzt. Am 3., 5.
und 7. Tag nach Implantation des Tumors werden je 1 mg der
A.h.-Extrakte subkutan nahe der inginalen Lymphknoten inji
ziert.
Am Tag 7, 14, 21 und 28 nach Setzen der Tumore ermittelt man
deren Durchmesser. Da die Tumore nicht ganz rund wachsen,
werden der kleinste und der größte Durchmesser mit einer
Schieblehre gemessen. Die Tumormasse wird anhand der Formel
berechnet, die dem Volumen eines halben Ellypsoiden ent
spricht.
20 ml heparinisiertes Vollblut (5 I.E. Heparin/ml) werden
mit 60 ml physiologischer Kochsalzlösung verdünnt.
5 ml Ficoll-Isopaquelösung (Dichte 1,17) werden in Zentrifu
gengläser gefüllt und mit 5 ml des verdünnten Blutes über
schichtet.
Zentrifugation erfolgt 30 Minuten mit 1700 g bei 23°C.
Die Zellen, die sich zwischen der unteren (Ficoll-Isopaque)
und der oberen (verdünntes Plasma) Phase befinden, werden
abpipettiert. Die Zellen werden danach mit dem 10-fachen Vo
lumen physiologischer Kochsalzlösung verdünnt. Das Gemisch
wird 10 Minuten mit 700 g bei Zimmertemperatur zentrifugiert
und der Überstand verworfen.
Das Zellsediment wird zweimal in je 10 ml physiologischer
Kochsalzlösung resuspendiert und wie oben zentrifugiert.
Das Zellsediment wird in DMEM + fötales Kälberserum + Zu
sätze (siehe Beispiel 3) aufgenommen und auf eine Konzentra
tion von 500 000 Zellen/ml eingestellt.
Pro Loch werden 0,2 ml Zellsuspension in Mikrotiterplatten
(Typ Flachboden) eingefüllt (100 000 PBL pro Loch).
10, 5, 2,5, 0 µg pro Loch der A.h.-Extraktlösungen werden
zugegeben. Die Mikrotiterplatten mit den Zellkulturen werden
4 Tage im begasten Brutschrank (37°C, 10% CO2, 98% rel.
Luftfeuchte) inkubiert.
Die Kulturen werden 10 Minuten mit 700 g bei Zimmertempera
tur zentrifugiert und die Überstände verworfen.
Die Zellsedimente werden mit je 200 µl Kulturmedium + Zu
sätze + 0,2 µCi 3H-Thymidin versetzt.
Nach 24 Stunden weiterer Inkubation im begasten Brutschrank
werden die Zellen geerntet und die Radioaktivität in der
zellulären DNS bestimmt, wie in Beispiel 3 angegeben.
0,5 ml VSV mit einem Titer von 2×10 infektiösen Parti
keln/ml werden mit 2,5 µg A.h.-Extrakt in Hepes gepuffertem
DMEM 1 Stunde bei 23°C inkubiert. Dieser Ansatz mit der ent
sprechenden Kontrolle ohne A.h.-Extrakt wird in Log-Schrit
ten mit DMEM verdünnt (1 : 2, 1 : 4, 1 : 8, 1 : 16 usw.). Je 10 µl
dieser Verdünnungen werden zu Kulturen von L929-Fibroblasten
in Mikrotiterplatten (5×104-Zellen/Loch) zugegeben. Nach
48 Stunden Inkubation bei 37°C, 10% CO2 und 98% Luftfeuch
tigkeit wird der zytopatische Effekt abgelesen. In Fig. 1
sind die niedrigsten Verdünnungen angegeben, die negativ
sind.
0,5 ml MHV3-Virussuspension mit einem Titer von 2,5×103
infektiösen Partikeln/ml werden mit verschiedenen Mengen
A.h.-Extrakt laut Tabelle IV in mit Hepes gepuffertem DMEM 1
Stunde bei 23°C inkubiert. 10 µl des jeweiligen Ansatzes
werden zu L929-Kulturen in Mikrotiterplatten gegeben und 24
Stunden inkubiert (Zellzahl: 5×104/Loch, Inkubationsbedin
gungen: 37°C, 10% CO2, 98% Luftfeuchtigkeit). Die entstan
denen Plaques werden aus 8 Parallelkulturen mikroskopisch
ermittelt.
Zellen der T-Zellinie MT4 werden mit HIV-1 (Titerverdünnung
1 : 200) mit oder ohne A.h.-Extraktverdünnung (10 µl/Loch) in
einer Mikrotiterplatte infiziert.
Es wird die Verdünnung von A.h.-Extrakt, bis zu der HIV-1
neutralisiert wird, festgestellt.
Claims (23)
1. Extrakt der Pflanze Acanthospermum hispidum, enthaltend
ihre löslichen Bestandteile mit einem Molekulargewicht
< 2000.
2. Extrakt der Pflanze Acanthospermun hispidum, enthaltend
ihre löslichen Bestandteile mit einem Molekulargewicht
< 2000 zur Verwendung als Arzneimittel.
3. Extrakt nach Anspruch 2 zur Verwendung als Im
munmodulator.
4. Extrakt nach Anspruch 2 zur Verwendung als antitumorales
Agens.
5. Extrakt nach Anspruch 2 zur Verwendung bei der Behebung
von Strahlenschäden.
6. Extrakt nach Anspruch 2 zur Verwendung bei der Prophy
laxe und Therapie von Viruserkrankungen bei Säugern.
7. Extrakt nach Anspruch 2 zur Verwendung bei der Prophy
laxe und Therapie von Retroviruserkrankungen bei Säu
gern.
8. Verwendung von Extrakten der Pflanze Acanthospermum
hispidum als Immunmodulator.
9. Verwendung von Extrakten der Pflanze Acanthospermum
hispidum als antitumorales Agens.
10. Verwendung von Extrakten der Pflanze Acanthospermun
hispidum zur Behebung von Strahlenschäden.
11. Verwendung von Extrakten der Pflanze Acanthospermum
hispidum zur Prophylaxe und Therapie von Viruserkrankun
gen bei Säugern.
12. Verwendung von Extrakten der Pflanze Acanthospermum
hispidum zur Prophylaxe und Therapie von Retroviruser
krankungen bei Säugern.
13. Verfahren zur Herstellung des Extrakts nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß man Teile der Pflanze Acan
thospermum hispidum mit Wasser extrahiert und an
schließend aus dem Extrakt die Inhaltsstoffe mit einem
Molekulargewicht < 2000 abtrennt.
14. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
man grüne Blätter der Pflanze zur Extraktion einsetzt.
15. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
man getrocknete Blätter der Pflanze zur Extraktion ein
setzt.
16. Verfahren nach Anspruch 11 bis 13, dadurch gekennzeich
net, daß man die Extraktion bei einer Temperatur von 4°C
bis 100°C durchführt.
17. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Abtrennung der Bestandteile mit einem Molekular
gewicht < 2000 aus dem Extrakt durch eine Dialyse be
wirkt.
18. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Abtrennung der Bestandteile mit einem Molekular
gewicht < 2000 aus dem Extrakt durch eine Ammoniumsul
fatfällung bewirkt.
19. Verfahren zur Stimulation einer Immunmodulation, dadurch
gekennzeichnet, daß man einem eine derartige Behandlung
benötigenden Patienten eine immunmodulatorisch wirkende
Menge eines Extraktes der Pflanze Acanthospermum hispi
dum gemäß Anspruch 1 verabreicht.
20. Verfahren zur Stimulation einer antitumoralen Antwort,
dadurch gekennzeichnet, daß man einem eine derartige Be
handlung benötigenden Patienten eine antitumoral wir
kende Menge eines Extraktes der Pflanze Acanthospermum
hispidum gemäß Anspruch 1 verabreicht.
21. Verfahren zur Behebung von Strahlenschäden, dadurch ge
kennzeichnet, daß man einem eine derartige Behandlung
benötigenden Patienten eine Strahlenschäden behebende
Menge eines Extrakts der Pflanze Acanthospermum hispidum
gemäß Anspruch 1 verabreicht.
22. Verfahren zur Prophylaxe und Therapie von Viruserkran
kungen bei Säugern, dadurch gekennzeichnet, daß man
einem eine derartige Behandlung benötigenden Patienten
eine antiviral aktive Menge eines Extrakts der Pflanze
Acanthospermum hispidum gemäß Anspruch 1 verabreicht.
23. Verfahren zur Prophylaxe und Therapie von Retroviruser
krankungen bei Säugern, dadurch gekennzeichnet, daß man
einem eine derartige Behandlung benötigenden Patienten
eine antiretroviral aktive Menge eines Extrakts der
Pflanze Acanthospermum hispidum gemäß Anspruch 1 verab
reicht.
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Phytochemistry, 1979, 18, S. 625-630 * |
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