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DE3905984A1 - Folientasche zur aufnahme von informationstraegern an waren, verpackungen od. dgl. - Google Patents

Folientasche zur aufnahme von informationstraegern an waren, verpackungen od. dgl.

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DE3905984A1
DE3905984A1 DE19893905984 DE3905984A DE3905984A1 DE 3905984 A1 DE3905984 A1 DE 3905984A1 DE 19893905984 DE19893905984 DE 19893905984 DE 3905984 A DE3905984 A DE 3905984A DE 3905984 A1 DE3905984 A1 DE 3905984A1
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DE
Germany
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film
cover sheet
foil
blank
information carrier
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Withdrawn
Application number
DE19893905984
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English (en)
Inventor
Michael Krol
Harald Busch
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DEBATIN ANTON GmbH
Original Assignee
DEBATIN ANTON GmbH
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Publication date
Application filed by DEBATIN ANTON GmbH filed Critical DEBATIN ANTON GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes, or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/52Details
    • B65D75/54Cards, coupons, or other inserts or accessories
    • B65D75/545Cards, coupons, or other inserts or accessories the inserts or accessories being located within a pouch or envelope attached to the exterior of the packages, e.g. shipping mailers
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/18Casings, frames or enclosures for labels
    • G09F3/20Casings, frames or enclosures for labels for adjustable, removable, or interchangeable labels
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Description

Die Erfindung betrifft eine Folientasche zur Aufnahme von Informationsträgern, wie Warenbegleitpapiere, Rechnungs­ belege od. dgl., bestehend aus einem Folienzuschnitt, einer randseitig umlaufenden Kleberspur und einem Abdeckblatt, nach dessen Abziehen der Folienzuschnitt unter Einschluß der Informationsträger auf einer Unterlage, z. B. an der Ware, deren Verpackung od. dgl., angehaftet wird.
Folientaschen des vorgenannten Aufbaus werden außenseitig an Waren oder deren Verpackung so angebracht, daß die von der Tasche aufgenommenen Informationsträger, wie Waren­ begleitpapiere, Rechnungsbelege, Kundeninformationen od. dgl., unverlierbar mit dem Objekt verbunden und leicht zugänglich, gegebenenfalls auch durch die transparente Folie einsehbar sind. Es sind verschiedene Ausführungsformen solcher Folientaschen bekannt, die sich grundsätzlich in zwei Typen einteilen lassen. Die eine Ausführungsart be­ steht aus einer im Sinne des Wortes ausgebildeten Tasche, nämlich einer doppellagigen Folie, die randseitig ver­ schweißt oder in anderer Weise verschlossen ist und in die das Füllgut durch eine mit einer Verschlußklappe ver­ sehene Öffnung eingeführt werden kann. Die Folientasche ist rückseitig mit einem Kleber beschichtet, mittels dessen sie auf dem Untergrund angehaftet wird. Diese Folientasche ist aufgrund des Materialbedarfs und des Fertigungsauf­ wandes vergleichsweise teuer.
Bei dem anderen Ausführungsprinzip, dem auch die Erfindung angehört, wird die Tasche von nur einem Folienzuschnitt einerseits und dem Untergrund, auf den der Folienzuschnitt angehaftet wird, andererseits gebildet. Der Folienzuschnitt ist auf seiner Rückseite mit einer randseitig umlaufenden Kleberspur versehen und mit einem diese abdeckenden Deck­ blatt versehen, das umrißgleich mit dem Folienzuschnitt ist. Die in der Folientasche unterzubringenden Informations­ träger werden lediglich auf den Untergrund aufgelegt, das Abdeckblatt vom Folienzuschnitt abgetrennt und dieser so auf die Informationsträger und den Untergrund aufgelegt, daß sich die Informationsträger innerhalb der randseitig umlaufenden Kleberspur befinden, mittels der der Folien­ zuschnitt am Untergrund angehaftet wird.
Es liegt auf der Hand, daß eine solchermaßen gebildete Folientasche aufgrund des minimalen Materialeinsatzes sehr preisgünstig herstellbar ist. Dieser Vorteil wird jedoch mit dem erheblichem Nachteil für den Benutzer erkauft, daß nämlich die Unterbringung der Informationsträger rela­ tiv umständlich ist und auch fehlerhaft erfolgen kann. So muß der Untergrund annähernd horizontal angeordnet sein, um die Informationsträger ohne die Gefahr des Verrutschens auflegen zu können. Es muß ferner der Folienzuschnitt vor dem Anbringen am Untergrund sehr genau ausgerichtet werden, damit die von ihm abgedeckten Informationsträger innerhalb des durch die Kleberspur gegebenen Umrisses liegen. Dabei kann es zum Verschieben der Informationsträger kommen, so daß diese teilweise außerhalb des Folienzuschnittes oder zumindest innerhalb der Kleberspur liegen, was beides nicht erwünscht ist. Diese Gefahr ist besonders groß, wenn die Informationsträger in nur einer Erstreckung wenig kürzer sind als der Folienzuschnitt. Erschwerend kommt hinzu, daß sich die aus Kunststoff gebildete Folie statisch auf­ lädt - dieser Aufladevorgang wird insbesondere durch die beim Abziehen des Deckblattes entstehenden Reibungskräfte begünstigt -, so daß bei Annäherung des Folienzuschnittes die lose auf dem Untergrund liegenden Informationsträger angezogen werden oder verrutschen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Folientasche des eingangs genannten Aufbaus in gebrauchstechnischer Hinsicht zu verbessern und insbesondere ein einfaches und einwandfreies Anbringen der Informationsträger am Untergrund zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Abdeckblatt aus zwei Abschnitten gebildet ist, die unter Bildung einer kantenparallel verlaufenden Einschuböffnung für die Informationsträger einander überlappen.
Durch die Ausbildung des Deckblattes aus zwei Abschnitten, von denen der eine den anderen übergreift, wird zwischen den beiden Abschnitten eine schlitzartige Öffnung gebildet, die sich durch Abheben des übergreifenden Abschnittes von dem darunter liegenden Abschnitt des Deckblattes aufweiten läßt. In diese schlitzartige, gegebenenfalls aufgeweitete Öffnung können die Informationsträger eingeschoben werden, gegebenenfalls bis sie an der der Einschuböffnung gegen­ überliegenden, durch eine der Kleberspuren verschlossene Kante anstoßen. Dabei bilden der Folienzuschnitt und der übergreifende Abschnitt des Deckblattes eine Art Tasche für die Informationsträger. Anschließend wird der unten liegende Abschnitt des Deckblattes untergriffen und zur Seite hin abgezogen, so daß auf diesem Teil des Folien­ zuschnittes die Kleberspur freiliegt und dieser Teil des Folienzuschnittes mit den darunter liegenden und in der noch vorhandenen "Tasche" ausgerichteten Informationsträgern auf den Untergrund aufgelegt und an diesem angehaftet werden kann. Anschließend bzw. bei diesem Handgriff werden der Folienzuschnitt mit dem darunter befindlichen Teil der Informationsträger gegen die Unterlage gedrückt und dadurch fixiert, während mit den Fingern der anderen Hand zwischen den verbliebenen Abschnitt des Deckblattes und die Informa­ tionsträger eingegriffen wird, um auch diesen Abschnitt des Deckblattes abzutrennen und anschließend den darüber liegenden Bereich des Folienzuschnittes auf der Unterlage glattzustreichen und anzuhaften.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird also gleichsam als Zwischenstufe die Taschenbildung zwischen dem über­ greifenden Abschnitt des Deckblattes und dem Folienzuschnitt zur vorläufigen Fixierung und Ausrichtung der Informations­ träger verwendet. Ein Verschieben oder Verrutschen der Informationsträger beim Anbringen der Folientasche ist weitestgehend ausgeschlossen. Auch spielt hierbei eine mögliche statische Aufladung der Folie keine Rolle, da die Informationsträger nach dem ersten Handgriff in dem taschenartigen Raum zwischen dem Folienzuschnitt und dem einen Abschnitt des Deckblattes eingeschoben sind. Auch beim anschließenden Abziehen des anderen Abschnittes des Deckblattes können die Informationsträger nicht mehr ver­ rutschen. Auch kann diese Folientasche mit den Informations­ trägern in einer beliebigen Position der Unterlage, insbe­ sondere in senkrechter oder auch jeder geneigten Lage oder auch über Kopf angebracht werden, was mit den herkömmlichen einlagigen Folientaschen praktisch unmöglich ist. Am ein­ fachsten wird so vorgegangen, daß zunächst die Informations­ träger in die zwischen dem übergreifenden Abdeckblatt und dem Folienzuschnitt gebildete Tasche eingeschoben werden, diese Seite dann mit dem Deckblatt gegen die Unterlage gedrückt wird, anschließend durch Untergreifen der andere Abschnitt des Deckblattes abgezogen und der freigelegte Folienzu­ schnitt angehaftet wird. Bei anhaltendem Druck auf diese Seite des Folienzuschnittes und die Informationsträger wird die andere Seite untergriffen und das verbliebene Deckblatt abgezogen und schließlich dieser Teil des Folien­ zuschnittes mit der freigelegten Kleberspur auf die Unter­ lage aufgedrückt.
In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, daß die Über­ lappung der beiden Abschnitte des Deckblattes etwa im mitt­ leren Bereich des Folienzuschnittes liegt, so daß einer­ seits die Informationsträger nach dem Einschieben in die schlitzartige Öffnung auf etwa der Hälfte ihrer Länge in der zwischen Deckblatt und Folienzuschnitt gebildeten Tasche ausgerichtet sind und ferner nach dem Anhaften des gegen­ überliegenden Bereichs des Folienzuschnittes auf der Unter­ lage der Andruck auf diesen Folienzuschnitt und die darunter liegenden Informationsträger etwa wiederum auf deren einer Hälfte erfolgt. Bei Folientaschen bzw. Informationsträgern mit unterschiedlicher Kantenlänge, wird man die Einschub­ öffnung in der Regel quer zur längeren Erstreckung anord­ nen, doch ist selbstverständlich auch jede andere Anordnung, insbesondere auch eine außermittige möglich.
Sofern für die Informationsträger eine Art Originalitäts­ sicherung für den Empfänger vorgesehen ist, brauchen am Folienzuschnitt keine weiteren Maßnahmen zum Öffnen vor­ gesehen sein, vielmehr kann es dem Empfänger überlassen bleiben, den Folienzuschnitt gewaltsam aufzureißen oder abzutrennen. Ist hingegen ein Öffnen der Folientasche er­ wünscht, sei es, um die Entnahme zu erleichtern oder die Entnahme nur eines Teils der Informationsträger auf dem Weg vom Absender zum Empfänger zu ermöglichen, kann vor­ gesehen sein, daß der Folienzuschnitt eine kantenparallel und randnah verlaufende Aufreißlinie, z. B. einen Aufreiß­ faden, eine Perforation od. dgl., zum Entnehmen der Infor­ mationsträger aufweist. Aufgrund der Tatsache, daß der Folienzuschnitt flach am Untergrund aufliegt und die ent­ stehende Öffnung nur schlitzförmig ist, können in der Tasche verbleibende oder wieder eingegebene Informationsträger gleichwohl nicht verloren werden.
Eine bevorzugte Ausführungsform jedoch zeichnet sich dadurch aus, daß der Folienzuschnitt aus zwei Abschnitten besteht, von denen der eine unter Bildung einer Verschlußklappe als schmaler Streifen ausgebildet, entlang eines Randes angeordnet und über eine kantenparallele Kleberspur mit dem darunter befindlichen anderen Abschnitt des Folien­ zuschnittes verbunden ist.
Der die Tasche bildende Folienzuschnitt besteht bei dieser Ausführungsform einerseits aus einem großflächigen Abschnitt, der eine entsprechend großflächige Tasche bildet, und einem schmalen Streifen, der eine Art Verschlußklappe bildet. Der großflächige Abschnitt und der schmale Streifen sind randseitig mit den notwendigen Kleberspuren versehen, um das Anhaften an der Unterlage zu ermöglichen. Aufgrund der weiteren zwischen dem schmalen Streifen und dem großflächi­ gen Abschnitt des Folienzuschnittes vorhandenen Kleberspur läßt sich der darunter liegende Abschnitt des Deckblattes problemlos lösen, ohne daß sich der schmale Streifen von dem großflächigen Abschnitt des Folienzuschnittes löst. Die Folientasche läßt sich also nach dem Einschieben der Informationsträger in die schlitzartige Einschuböffnung in gleicher Weise nach Abtrennen der Deckblatt-Abschnitte auf der Unterlage fixieren. Im übrigen ist es aber möglich, die Folientasche durch Abheben des schmalen Streifens und Aufreißen der Klebeverbindung zu öffnen. Der Kleber kann dabei so ausgewählt sein, daß ein erneutes Verschließen der Folientasche möglich ist.
Um das Öffnen der Folientasche zu erleichtern, ist mit Vorteil weiterhin vorgesehen, daß die den schmalen Streifen mit dem darunter befindlichen Abschnitt des Folienzuschnit­ tes verbindende Kleberspur mit Abstand von dem diesen Ab­ schnitt überlappenden Rand des Streifens unter Bildung einer Grifflasche angeordnet ist.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Folientasche läßt sich problemlos aus Endlosbahnen der Folie und des Deckblattes durch Zusammentragen der Bahnen und vorheriges Anbringen der notwendigen Kleberspuren herstellen. Durch Anbringung entsprechender Sollrißlinien ist es ferner möglich, auch dem Verwender die Folientaschen in Endlosform zur Verfügung zu stellen, der sie dann von der Rolle abzieht und entlang der Sollrißstellen abtrennt. Natürlich ist andererseits auch eine Stapelbildung aus einzelnen Zuschnitten oder aus einer gefalteten Endlosbahn möglich.
Nachstehend ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung wiedergegebenen Ausführungsbeispiels beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf die Folienseite der Folien­ tasche;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf die Abdeckblatt-Seite der Folientasche;
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht der Folientasche vor dem Auf­ bringen auf eine Unterlage;
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Ansicht nach teilweisem Aufbrin­ gen der Folientasche auf die Unterlage und
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform der Folientasche.
Die Folientasche gemäß Fig. 1 besteht aus einem vorzugs­ weise transparenten, gegebenenfalls mit Aufdruck versehenen Folienzuschnitt 1 und einem rückseitigen Abdeckblatt 2. Folienzuschnitt 1 und Abdeckblatt 2 sind randseitig durch eine umlaufende Kleberspur 3 miteinander verbunden. Während der Folienzuschnitt 1 ein einziges flächiges Teil ist, besteht das Abdeckblatt 2 aus zwei Abschnitten 4, 5, die sich etwa im mittleren Bereich der Folientasche einander überlappen.
Wie insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich, sind die beiden Abschnitte 4, 5 des Abdeckblattes 2 im überlappenden Bereich nicht miteinander verbunden, da zwischen beiden Abschnitten keine Kleberspur vorhanden ist, so daß dort eine Art Klappe 6 entsteht. Zwischen dieser und dem darunter liegenden Ab­ deckblatt 2 wird eine schlitzartige Einschuböffnung 7 gebil­ det. Durch diese Einschuböffnung 7 kann der in der Zeichnung strichpunktiert wiedergegebene Informationsträger 8 in die zwischen dem Abschnitt 4 des Abdeckblattes 2 und der front­ seitigen Folie 1 gebildete Tasche eingeführt werden, bis er am anderen Ende der verschlossenen Tasche anstößt.
Vor dem Aufbringen der Folientasche auf eine Unterlage 9 (Fig. 3) wird der unten liegende Abschnitt 5 des Abdeck­ blattes durch Eingriff in die Einschuböffnung von der Folie in Richtung des Pfeils 10 abgezogen. Dabei wird die Folien­ tasche an der anderen Seite, wie beispielsweise mit den Pfeilen 11 angedeutet, zwischen den Fingern eingeklemmt, so daß auch der Informationsträger 8 nicht verrutschen kann. Nach dem Abziehen des Abschnittes 5 des Abdeckblattes wird der darüber liegende Bereich der Folie 1, wie Fig. 4 zeigt, auf die Unterlage 9 aufgehaftet, wodurch auch der Informationsträger 8 zwischen Folie 1 und Unterlage 9 ein­ geklemmt wird. Durch Andruck in Richtung des Pfeils 12 wird dieser Teil fixiert und mit den Fingern der anderen Hand die Klappe 6 hintergriffen und der Abschnitt 4 des Abdeckblattes, wie in Fig. 4 links erkennbar, abgetrennt. Anschließend wird die Folie 1 zusammen mit dem Informations­ träger 8 nach links glattgestrichen und auf diese Weise die Folientasche mit dem Informationsträger 8 vollständig an der Unterlage 9 fixiert.
In Fig. 5 ist eine Ausführungsform der Folientasche mit einem Verschluß gezeigt. In dieser Ausführungsform ist die die Frontseite der Tasche bildende Folie 1 aus zwei Abschnitten gebildet, nämlich einem großflächigen Abschnitt 13 und einem schmalen Streifen 14, der den großflächigen Abschnitt 13 übergreift. Der schmale Streifen 14 ist wie der großflächige Abschnitt 13 über die Kleberspur 3 mit den Abschnitten 4 und 5 des Abdeckblattes verbunden. Ferner weist der großflächige Abschnitt 13 frontseitig oder der schmale Streifen 14 rückseitig eine Kleberspur 15 auf, über die die Folien verbunden sind. Der schmale Streifen 14 reicht über die Kleberspur 15 hinaus und bildet dort eine Grifflasche 16, die mit dem großflächigen Abschnitt 13 der Folie 1 keine Verbindung hat, so daß sie durch Unter­ greifen hochgezogen und die Tasche in diesem Bereich nach Auftrennen der Kleberspur 15 geöffnet werden kann. Durch entsprechende Auswahl des Klebers ist es möglich, die Folien­ tasche wieder durch Andrücken der Grifflasche 16 zu ver­ schließen.

Claims (5)

1. Folientasche zur Aufnahme von Informationsträgern, wie Warenbegleitpapiere, Rechnungsbelege od. dgl., bestehend aus einem Folienzuschnitt, einer randseitig umlaufenden Kleberspur und einem Abdeckblatt, nach dessen Abziehen der Folienzuschnitt unter Einschluß der Informationsträger auf einer Unterlage, z. B. an der Ware, deren Verpackung od. dgl., angehaftet wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckblatt (2) aus zwei Abschnitten (4, 5) gebildet ist, die unter Bildung einer kantenparallel verlaufenden Einschub­ öffnung (7) für die Informationsträger (8) einander überlappen.
2. Folientasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Überlappung etwa im mittleren Bereich des Folienzuschnittes (1) liegt.
3. Folientasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Folienzuschnitt (1) eine kanten­ parallel und randnah verlaufende Aufreißlinie, z. B. einen Aufreißfaden, eine Perforation od. dgl., zum Entnehmen der Informationsträger (8) aufweist.
4. Folientasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Folienzuschnitt (1) aus zwei Ab­ schnitten (13, 14) besteht, von denen der eine unter Bildung einer Verschlußklappe (16) als schmaler Streifen (14) ausgebildet, entlang eines Randes an­ geordnet und über eine kantenparallele Kleberspur (15) mit dem darunter befindlichen anderen Abschnitt (13) des Folienzuschnittes (1) verbunden ist.
5. Folientasche nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die den schmalen Streifen (14) mit dem darunter befindlichen Abschnitt (13) des Folienzuschnittes (1) verbindende Kleberspur (15) mit Abstand von dem diesen Abschnitt überlappenden Rand des Streifens unter Bildung einer Grifflasche (16) angeordnet ist.
DE19893905984 1989-02-25 1989-02-25 Folientasche zur aufnahme von informationstraegern an waren, verpackungen od. dgl. Withdrawn DE3905984A1 (de)

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DE19893905984 DE3905984A1 (de) 1989-02-25 1989-02-25 Folientasche zur aufnahme von informationstraegern an waren, verpackungen od. dgl.
EP19900100355 EP0385064A3 (de) 1989-02-25 1990-01-09 Folientasche zur Aufnahme von Informationsträgern an Waren, Verpackungen oder dgl.

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