DE3905984A1 - Folientasche zur aufnahme von informationstraegern an waren, verpackungen od. dgl. - Google Patents
Folientasche zur aufnahme von informationstraegern an waren, verpackungen od. dgl.Info
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Description
Die Erfindung betrifft eine Folientasche zur Aufnahme von
Informationsträgern, wie Warenbegleitpapiere, Rechnungs
belege od. dgl., bestehend aus einem Folienzuschnitt, einer
randseitig umlaufenden Kleberspur und einem Abdeckblatt,
nach dessen Abziehen der Folienzuschnitt unter Einschluß
der Informationsträger auf einer Unterlage, z. B. an der
Ware, deren Verpackung od. dgl., angehaftet wird.
Folientaschen des vorgenannten Aufbaus werden außenseitig
an Waren oder deren Verpackung so angebracht, daß die von
der Tasche aufgenommenen Informationsträger, wie Waren
begleitpapiere, Rechnungsbelege, Kundeninformationen od.
dgl., unverlierbar mit dem Objekt verbunden und leicht
zugänglich, gegebenenfalls auch durch die transparente Folie
einsehbar sind. Es sind verschiedene Ausführungsformen
solcher Folientaschen bekannt, die sich grundsätzlich in
zwei Typen einteilen lassen. Die eine Ausführungsart be
steht aus einer im Sinne des Wortes ausgebildeten Tasche,
nämlich einer doppellagigen Folie, die randseitig ver
schweißt oder in anderer Weise verschlossen ist und in
die das Füllgut durch eine mit einer Verschlußklappe ver
sehene Öffnung eingeführt werden kann. Die Folientasche
ist rückseitig mit einem Kleber beschichtet, mittels dessen
sie auf dem Untergrund angehaftet wird. Diese Folientasche
ist aufgrund des Materialbedarfs und des Fertigungsauf
wandes vergleichsweise teuer.
Bei dem anderen Ausführungsprinzip, dem auch die Erfindung
angehört, wird die Tasche von nur einem Folienzuschnitt
einerseits und dem Untergrund, auf den der Folienzuschnitt
angehaftet wird, andererseits gebildet. Der Folienzuschnitt
ist auf seiner Rückseite mit einer randseitig umlaufenden
Kleberspur versehen und mit einem diese abdeckenden Deck
blatt versehen, das umrißgleich mit dem Folienzuschnitt
ist. Die in der Folientasche unterzubringenden Informations
träger werden lediglich auf den Untergrund aufgelegt, das
Abdeckblatt vom Folienzuschnitt abgetrennt und dieser so
auf die Informationsträger und den Untergrund aufgelegt,
daß sich die Informationsträger innerhalb der randseitig
umlaufenden Kleberspur befinden, mittels der der Folien
zuschnitt am Untergrund angehaftet wird.
Es liegt auf der Hand, daß eine solchermaßen gebildete
Folientasche aufgrund des minimalen Materialeinsatzes sehr
preisgünstig herstellbar ist. Dieser Vorteil wird jedoch
mit dem erheblichem Nachteil für den Benutzer erkauft,
daß nämlich die Unterbringung der Informationsträger rela
tiv umständlich ist und auch fehlerhaft erfolgen kann. So
muß der Untergrund annähernd horizontal angeordnet sein,
um die Informationsträger ohne die Gefahr des Verrutschens
auflegen zu können. Es muß ferner der Folienzuschnitt vor
dem Anbringen am Untergrund sehr genau ausgerichtet werden,
damit die von ihm abgedeckten Informationsträger innerhalb
des durch die Kleberspur gegebenen Umrisses liegen. Dabei
kann es zum Verschieben der Informationsträger kommen, so
daß diese teilweise außerhalb des Folienzuschnittes oder
zumindest innerhalb der Kleberspur liegen, was beides nicht
erwünscht ist. Diese Gefahr ist besonders groß, wenn die
Informationsträger in nur einer Erstreckung wenig kürzer
sind als der Folienzuschnitt. Erschwerend kommt hinzu,
daß sich die aus Kunststoff gebildete Folie statisch auf
lädt - dieser Aufladevorgang wird insbesondere durch die
beim Abziehen des Deckblattes entstehenden Reibungskräfte
begünstigt -, so daß bei Annäherung des Folienzuschnittes
die lose auf dem Untergrund liegenden Informationsträger
angezogen werden oder verrutschen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Folientasche
des eingangs genannten Aufbaus in gebrauchstechnischer
Hinsicht zu verbessern und insbesondere ein einfaches und
einwandfreies Anbringen der Informationsträger am Untergrund
zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Abdeckblatt aus zwei Abschnitten gebildet ist, die unter
Bildung einer kantenparallel verlaufenden Einschuböffnung
für die Informationsträger einander überlappen.
Durch die Ausbildung des Deckblattes aus zwei Abschnitten,
von denen der eine den anderen übergreift, wird zwischen
den beiden Abschnitten eine schlitzartige Öffnung gebildet,
die sich durch Abheben des übergreifenden Abschnittes von
dem darunter liegenden Abschnitt des Deckblattes aufweiten
läßt. In diese schlitzartige, gegebenenfalls aufgeweitete
Öffnung können die Informationsträger eingeschoben werden,
gegebenenfalls bis sie an der der Einschuböffnung gegen
überliegenden, durch eine der Kleberspuren verschlossene
Kante anstoßen. Dabei bilden der Folienzuschnitt und der
übergreifende Abschnitt des Deckblattes eine Art Tasche
für die Informationsträger. Anschließend wird der unten
liegende Abschnitt des Deckblattes untergriffen und zur
Seite hin abgezogen, so daß auf diesem Teil des Folien
zuschnittes die Kleberspur freiliegt und dieser Teil des
Folienzuschnittes mit den darunter liegenden und in der
noch vorhandenen "Tasche" ausgerichteten Informationsträgern
auf den Untergrund aufgelegt und an diesem angehaftet werden
kann. Anschließend bzw. bei diesem Handgriff werden der
Folienzuschnitt mit dem darunter befindlichen Teil der
Informationsträger gegen die Unterlage gedrückt und dadurch
fixiert, während mit den Fingern der anderen Hand zwischen
den verbliebenen Abschnitt des Deckblattes und die Informa
tionsträger eingegriffen wird, um auch diesen Abschnitt
des Deckblattes abzutrennen und anschließend den darüber
liegenden Bereich des Folienzuschnittes auf der Unterlage
glattzustreichen und anzuhaften.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird also gleichsam
als Zwischenstufe die Taschenbildung zwischen dem über
greifenden Abschnitt des Deckblattes und dem Folienzuschnitt
zur vorläufigen Fixierung und Ausrichtung der Informations
träger verwendet. Ein Verschieben oder Verrutschen der
Informationsträger beim Anbringen der Folientasche ist
weitestgehend ausgeschlossen. Auch spielt hierbei eine
mögliche statische Aufladung der Folie keine Rolle, da
die Informationsträger nach dem ersten Handgriff in dem
taschenartigen Raum zwischen dem Folienzuschnitt und dem
einen Abschnitt des Deckblattes eingeschoben sind. Auch
beim anschließenden Abziehen des anderen Abschnittes des
Deckblattes können die Informationsträger nicht mehr ver
rutschen. Auch kann diese Folientasche mit den Informations
trägern in einer beliebigen Position der Unterlage, insbe
sondere in senkrechter oder auch jeder geneigten Lage oder
auch über Kopf angebracht werden, was mit den herkömmlichen
einlagigen Folientaschen praktisch unmöglich ist. Am ein
fachsten wird so vorgegangen, daß zunächst die Informations
träger in die zwischen dem übergreifenden Abdeckblatt und
dem Folienzuschnitt gebildete Tasche eingeschoben werden, diese
Seite dann mit dem Deckblatt gegen die Unterlage gedrückt
wird, anschließend durch Untergreifen der andere Abschnitt
des Deckblattes abgezogen und der freigelegte Folienzu
schnitt angehaftet wird. Bei anhaltendem Druck auf diese
Seite des Folienzuschnittes und die Informationsträger
wird die andere Seite untergriffen und das verbliebene
Deckblatt abgezogen und schließlich dieser Teil des Folien
zuschnittes mit der freigelegten Kleberspur auf die Unter
lage aufgedrückt.
In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, daß die Über
lappung der beiden Abschnitte des Deckblattes etwa im mitt
leren Bereich des Folienzuschnittes liegt, so daß einer
seits die Informationsträger nach dem Einschieben in die
schlitzartige Öffnung auf etwa der Hälfte ihrer Länge in
der zwischen Deckblatt und Folienzuschnitt gebildeten Tasche
ausgerichtet sind und ferner nach dem Anhaften des gegen
überliegenden Bereichs des Folienzuschnittes auf der Unter
lage der Andruck auf diesen Folienzuschnitt und die darunter
liegenden Informationsträger etwa wiederum auf deren einer
Hälfte erfolgt. Bei Folientaschen bzw. Informationsträgern
mit unterschiedlicher Kantenlänge, wird man die Einschub
öffnung in der Regel quer zur längeren Erstreckung anord
nen, doch ist selbstverständlich auch jede andere Anordnung,
insbesondere auch eine außermittige möglich.
Sofern für die Informationsträger eine Art Originalitäts
sicherung für den Empfänger vorgesehen ist, brauchen am
Folienzuschnitt keine weiteren Maßnahmen zum Öffnen vor
gesehen sein, vielmehr kann es dem Empfänger überlassen
bleiben, den Folienzuschnitt gewaltsam aufzureißen oder
abzutrennen. Ist hingegen ein Öffnen der Folientasche er
wünscht, sei es, um die Entnahme zu erleichtern oder die
Entnahme nur eines Teils der Informationsträger auf dem
Weg vom Absender zum Empfänger zu ermöglichen, kann vor
gesehen sein, daß der Folienzuschnitt eine kantenparallel
und randnah verlaufende Aufreißlinie, z. B. einen Aufreiß
faden, eine Perforation od. dgl., zum Entnehmen der Infor
mationsträger aufweist. Aufgrund der Tatsache, daß der
Folienzuschnitt flach am Untergrund aufliegt und die ent
stehende Öffnung nur schlitzförmig ist, können in der Tasche
verbleibende oder wieder eingegebene Informationsträger
gleichwohl nicht verloren werden.
Eine bevorzugte Ausführungsform jedoch zeichnet sich dadurch
aus, daß der Folienzuschnitt aus zwei Abschnitten besteht,
von denen der eine unter Bildung einer Verschlußklappe
als schmaler Streifen ausgebildet, entlang eines Randes
angeordnet und über eine kantenparallele Kleberspur mit
dem darunter befindlichen anderen Abschnitt des Folien
zuschnittes verbunden ist.
Der die Tasche bildende Folienzuschnitt besteht bei dieser
Ausführungsform einerseits aus einem großflächigen Abschnitt,
der eine entsprechend großflächige Tasche bildet, und einem
schmalen Streifen, der eine Art Verschlußklappe bildet.
Der großflächige Abschnitt und der schmale Streifen sind
randseitig mit den notwendigen Kleberspuren versehen, um
das Anhaften an der Unterlage zu ermöglichen. Aufgrund der
weiteren zwischen dem schmalen Streifen und dem großflächi
gen Abschnitt des Folienzuschnittes vorhandenen Kleberspur
läßt sich der darunter liegende Abschnitt des Deckblattes
problemlos lösen, ohne daß sich der schmale Streifen von
dem großflächigen Abschnitt des Folienzuschnittes löst.
Die Folientasche läßt sich also nach dem Einschieben der
Informationsträger in die schlitzartige Einschuböffnung
in gleicher Weise nach Abtrennen der Deckblatt-Abschnitte
auf der Unterlage fixieren. Im übrigen ist es aber möglich,
die Folientasche durch Abheben des schmalen Streifens und
Aufreißen der Klebeverbindung zu öffnen. Der Kleber kann
dabei so ausgewählt sein, daß ein erneutes Verschließen
der Folientasche möglich ist.
Um das Öffnen der Folientasche zu erleichtern, ist mit
Vorteil weiterhin vorgesehen, daß die den schmalen Streifen
mit dem darunter befindlichen Abschnitt des Folienzuschnit
tes verbindende Kleberspur mit Abstand von dem diesen Ab
schnitt überlappenden Rand des Streifens unter Bildung
einer Grifflasche angeordnet ist.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Folientasche läßt sich
problemlos aus Endlosbahnen der Folie und des Deckblattes
durch Zusammentragen der Bahnen und vorheriges Anbringen
der notwendigen Kleberspuren herstellen. Durch Anbringung
entsprechender Sollrißlinien ist es ferner möglich, auch
dem Verwender die Folientaschen in Endlosform zur Verfügung
zu stellen, der sie dann von der Rolle abzieht und entlang
der Sollrißstellen abtrennt. Natürlich ist andererseits
auch eine Stapelbildung aus einzelnen Zuschnitten oder
aus einer gefalteten Endlosbahn möglich.
Nachstehend ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung
wiedergegebenen Ausführungsbeispiels beschrieben. In der
Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht
auf die Folienseite der Folien
tasche;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht
auf die Abdeckblatt-Seite der
Folientasche;
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht
der Folientasche vor dem Auf
bringen auf eine Unterlage;
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende
Ansicht nach teilweisem Aufbrin
gen der Folientasche auf die
Unterlage und
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende
perspektivische Ansicht einer
anderen Ausführungsform der
Folientasche.
Die Folientasche gemäß Fig. 1 besteht aus einem vorzugs
weise transparenten, gegebenenfalls mit Aufdruck versehenen
Folienzuschnitt 1 und einem rückseitigen Abdeckblatt 2.
Folienzuschnitt 1 und Abdeckblatt 2 sind randseitig durch
eine umlaufende Kleberspur 3 miteinander verbunden. Während
der Folienzuschnitt 1 ein einziges flächiges Teil ist,
besteht das Abdeckblatt 2 aus zwei Abschnitten 4, 5, die
sich etwa im mittleren Bereich der Folientasche einander
überlappen.
Wie insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich, sind die beiden
Abschnitte 4, 5 des Abdeckblattes 2 im überlappenden Bereich
nicht miteinander verbunden, da zwischen beiden Abschnitten
keine Kleberspur vorhanden ist, so daß dort eine Art Klappe
6 entsteht. Zwischen dieser und dem darunter liegenden Ab
deckblatt 2 wird eine schlitzartige Einschuböffnung 7 gebil
det. Durch diese Einschuböffnung 7 kann der in der Zeichnung
strichpunktiert wiedergegebene Informationsträger 8 in die
zwischen dem Abschnitt 4 des Abdeckblattes 2 und der front
seitigen Folie 1 gebildete Tasche eingeführt werden, bis
er am anderen Ende der verschlossenen Tasche anstößt.
Vor dem Aufbringen der Folientasche auf eine Unterlage 9
(Fig. 3) wird der unten liegende Abschnitt 5 des Abdeck
blattes durch Eingriff in die Einschuböffnung von der Folie
in Richtung des Pfeils 10 abgezogen. Dabei wird die Folien
tasche an der anderen Seite, wie beispielsweise mit den
Pfeilen 11 angedeutet, zwischen den Fingern eingeklemmt,
so daß auch der Informationsträger 8 nicht verrutschen
kann. Nach dem Abziehen des Abschnittes 5 des Abdeckblattes
wird der darüber liegende Bereich der Folie 1, wie Fig. 4
zeigt, auf die Unterlage 9 aufgehaftet, wodurch auch der
Informationsträger 8 zwischen Folie 1 und Unterlage 9 ein
geklemmt wird. Durch Andruck in Richtung des Pfeils 12
wird dieser Teil fixiert und mit den Fingern der anderen
Hand die Klappe 6 hintergriffen und der Abschnitt 4 des
Abdeckblattes, wie in Fig. 4 links erkennbar, abgetrennt.
Anschließend wird die Folie 1 zusammen mit dem Informations
träger 8 nach links glattgestrichen und auf diese Weise
die Folientasche mit dem Informationsträger 8 vollständig
an der Unterlage 9 fixiert.
In Fig. 5 ist eine Ausführungsform der Folientasche mit
einem Verschluß gezeigt. In dieser Ausführungsform ist die
die Frontseite der Tasche bildende Folie 1 aus zwei Abschnitten
gebildet, nämlich einem großflächigen Abschnitt
13 und einem schmalen Streifen 14, der den großflächigen
Abschnitt 13 übergreift. Der schmale Streifen 14 ist wie
der großflächige Abschnitt 13 über die Kleberspur 3 mit
den Abschnitten 4 und 5 des Abdeckblattes verbunden. Ferner
weist der großflächige Abschnitt 13 frontseitig oder der
schmale Streifen 14 rückseitig eine Kleberspur 15 auf,
über die die Folien verbunden sind. Der schmale Streifen 14
reicht über die Kleberspur 15 hinaus und bildet dort eine
Grifflasche 16, die mit dem großflächigen Abschnitt 13
der Folie 1 keine Verbindung hat, so daß sie durch Unter
greifen hochgezogen und die Tasche in diesem Bereich nach
Auftrennen der Kleberspur 15 geöffnet werden kann. Durch
entsprechende Auswahl des Klebers ist es möglich, die Folien
tasche wieder durch Andrücken der Grifflasche 16 zu ver
schließen.
Claims (5)
1. Folientasche zur Aufnahme von Informationsträgern,
wie Warenbegleitpapiere, Rechnungsbelege od. dgl.,
bestehend aus einem Folienzuschnitt, einer randseitig
umlaufenden Kleberspur und einem Abdeckblatt, nach
dessen Abziehen der Folienzuschnitt unter Einschluß
der Informationsträger auf einer Unterlage, z. B.
an der Ware, deren Verpackung od. dgl., angehaftet
wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckblatt (2)
aus zwei Abschnitten (4, 5) gebildet ist, die unter
Bildung einer kantenparallel verlaufenden Einschub
öffnung (7) für die Informationsträger (8) einander
überlappen.
2. Folientasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Überlappung etwa im mittleren Bereich des
Folienzuschnittes (1) liegt.
3. Folientasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Folienzuschnitt (1) eine kanten
parallel und randnah verlaufende Aufreißlinie, z. B.
einen Aufreißfaden, eine Perforation od. dgl., zum
Entnehmen der Informationsträger (8) aufweist.
4. Folientasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Folienzuschnitt (1) aus zwei Ab
schnitten (13, 14) besteht, von denen der eine unter
Bildung einer Verschlußklappe (16) als schmaler
Streifen (14) ausgebildet, entlang eines Randes an
geordnet und über eine kantenparallele Kleberspur (15)
mit dem darunter befindlichen anderen Abschnitt (13)
des Folienzuschnittes (1) verbunden ist.
5. Folientasche nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die den schmalen Streifen (14) mit dem darunter
befindlichen Abschnitt (13) des Folienzuschnittes (1)
verbindende Kleberspur (15) mit Abstand von dem diesen
Abschnitt überlappenden Rand des Streifens unter
Bildung einer Grifflasche (16) angeordnet ist.
Priority Applications (3)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE8907864U DE8907864U1 (de) | 1989-02-25 | 1989-02-25 | Folientasche zur Aufnahme von Informationsträgern an Waren, Verpackungen od.dgl. |
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EP19900100355 EP0385064A3 (de) | 1989-02-25 | 1990-01-09 | Folientasche zur Aufnahme von Informationsträgern an Waren, Verpackungen oder dgl. |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19893905984 DE3905984A1 (de) | 1989-02-25 | 1989-02-25 | Folientasche zur aufnahme von informationstraegern an waren, verpackungen od. dgl. |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3905984A1 true DE3905984A1 (de) | 1990-08-30 |
Family
ID=6374980
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19893905984 Withdrawn DE3905984A1 (de) | 1989-02-25 | 1989-02-25 | Folientasche zur aufnahme von informationstraegern an waren, verpackungen od. dgl. |
Country Status (2)
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DE (1) | DE3905984A1 (de) |
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