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DE19518765A1 - Verpackungseinheit für einen Blattfilmstapel - Google Patents

Verpackungseinheit für einen Blattfilmstapel

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DE19518765A1
DE19518765A1 DE19518765A DE19518765A DE19518765A1 DE 19518765 A1 DE19518765 A1 DE 19518765A1 DE 19518765 A DE19518765 A DE 19518765A DE 19518765 A DE19518765 A DE 19518765A DE 19518765 A1 DE19518765 A1 DE 19518765A1
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DE
Germany
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carrier
cover part
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cover
unit according
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Withdrawn
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DE19518765A
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English (en)
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Thomas James Kausch
James Edward Przybylowicz
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Eastman Kodak Co
Original Assignee
Eastman Kodak Co
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Publication date
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/003Articles enclosed in rigid or semi-rigid containers, the whole being wrapped
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes, or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/02Articles partially enclosed in folded or wound strips or sheets, e.g. wrapped newspapers
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
    • G03C3/00Packages of films for inserting into cameras, e.g. roll-films, film-packs; Wrapping materials for light-sensitive plates, films or papers, e.g. materials characterised by the use of special dyes, printing inks, adhesives

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Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit für einen Blattfilmstapel, bestehend aus einem Stapel fotografischer Blattfilme, einem den Stapel teilweise umgebenden Stapelträger und einer den Träger und den Stapel gemeinsam umschließenden lichtdichten, flexiblen Umhüllung.
Für die Beschickung von Kopierern mit Stapeln fotografischer Blattfilme werden traditionell Filmverpackungseinheiten verwendet. Solche Verpac­ kungseinheiten bestehen aus einem den Stapel teilweise umgebenden Trä­ ger aus starkem Papier oder Pappe und einer den Träger und den Stapel umschließenden lichtdichten, flexiblen Umhüllung und werden beispielsweise in US-A-4,915,229 beschrieben. Ein Ende einer solchen Umhüllung wird im Kopierer selbsttätig von dem Stapel abgezogen. Danach ist der Filmstapel zugänglich, so daß die Blattfilme einzeln vom Stapel abgezogen werden können.
Herkömmliche Filmverpackungseinheiten der in US-A-4,915,229 beschriebe­ nen Art haben den Nachteil, daß der Träger für die beim Entfernen der Umhüllung im Kopierer auftretenden Belastungen nicht steif genug ist. Da das Deckelteil des Trägers an einem Endabschnitt nicht allseitig befestigt ist, sondern nach oben geklappt werden kann, besteht die Gefahr, daß der ganze Träger beim Abziehen der Umhüllung einknickt oder sich ver­ biegt, mit dem Ergebnis, daß der Träger so weit in den Kopierer gezogen wird, daß er einen Stau verursacht. Andererseits ist es zweckmäßig, wenn wenigstens ein Teil des Trägerdeckels beim Abziehen eines Blattfilms vom Stapel elastisch ausgelenkt werden kann. Dies sind jedoch wider­ sprüchliche Forderungen.
Es bestand daher die Notwendigkeit, eine Verpackungseinheit zu schaffen, deren Träger insbesondere in dem an dem Austrittsschlitz für die Umhül­ lung angrenzenden Bereich steif genug ist, um zu verhindern, daß der Träger mit der Umhüllung in den Kopierer gezogen wird.
Diese Aufgabe wird entsprechend der Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung schafft eine Verpackungseinheit für einen Blattfilmstapel, bestehend aus einem Stapel fotografischer Blattfilme, einem den Stapel teilweise umgebenden Stapelträger und einer den Träger und den Stapel gemeinsam umschließenden lichtdichten, flexiblen Umhüllung. Die Verbes­ serung gegenüber herkömmlichen Verpackungseinheiten besteht darin, daß der Träger ein Bodenteil, zwei einstückig mit einem der Ränder des Bodenteils verbundene und angelenkte Seitenteile und ein sich von einem Rand einer der beiden zur Bildung eines biegesteifen Trägerendabschnitts dauerhaft miteinander verbundenen Seitenteile weg erstreckendes Deckel­ teil umfaßt, wobei das Deckelteil so bemessen ist, daß ein Längenabschnitt der Blattfilme und des Bodenteils frei zugänglich sind, wobei die dauer­ hafte Befestigung des Deckelteils mit dem Bodenteil mittels der Seitenteile bewirkt, daß ein Einknicken des Trägers während des Entfernens der fle­ xiblen Umhüllung weitgehend ausgeschlossen ist.
Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit besteht somit dar­ in, daß der Stapelträger den auf die umgebende flexible Umhüllung wir­ kenden Abziehkräften widersteht und die Gefahr einer Staubildung infol­ gedessen verringert.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden ausführlichen Beschrei­ bung.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung darge­ stellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Teilansicht einer bekannten Verpackungsein­ heit in einem Kopierer, in der die Verpackungseinheit im Schnitt gezeigt wird,
Fig. 2 eine der Darstellung in Fig. 1 entsprechende Ansicht der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit,
Fig. 3 eine dreidimensionale Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpac­ kungseinheit nach Entfernung der flexiblen, lichtdichten Umhüllung mit einer teilweise ausgebrochenen Ecke,
Fig. 4 eine Draufsicht des Trägers der Verpackungseinheit vor dem Falten und der Aneinanderbefestigung seiner Bestandteile,
Fig. 5 eine der Darstellung in Fig. 3 entsprechende dreidimensionale Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung mit einem aus zwei Abschnitten bestehenden Träger,
Fig. 6 eine dreidimensionale Ansicht in auseinandergezogener Darstel­ lung, in der die beiden Abschnitte des Trägers voneinander getrennt sind,
Fig. 7 eine der Darstellung in Fig. 4 entsprechende Draufsicht der Ausführungsform gemäß Fig. 6 und
Fig. 8 eine der Darstellung in Fig. 4 entsprechende Draufsicht des Trägers in einer weiteren Ausführungsform.
Die Erfindung wird nachstehend anhand bevorzugter Ausführungsformen beschrieben, bei denen der Träger der Verpackungseinheit Teile mit bestimmten, bevorzugten Maßen und Formen aufweist und mit Hilfe eines Klebers zusammengesetzt wird. Die Erfindung läßt sich jedoch auch unab­ hängig von diesen Maßen und Formen und unabhängig davon, ob verschie­ dene Teile des Trägers mit einem Kleber zusammengefügt werden oder nicht, verwirklichen, solange ein der Vorrichtung zum Entfernen der Umhüllung benachbarter Endabschnitt des Trägers als biegesteifer Endab­ schnitt ausgeführt ist.
Wie in Fig. 1 gezeigt, wird ein (nicht dargestellter) Kopierer in herkömm­ licher Weise mit einer Blattfilme enthaltenden Verpackungseinheit 2 beschickt, wobei die flexible Umhüllung 4 einen Träger 6 ganz und der Träger 6 einen Stapel fotografischer Blattfilme F teilweise umschließt. Zwei gegenüberliegende Enden 4a und 4b der Umhüllung sind so angeordnet, daß das Ende 4a abgeschnitten und das Ende 4b von den Walzen 9 des Kopierers erfaßt und selbsttätig in Richtung des Pfeils 10 aus der Umhül­ lung entfernt werden kann, wobei der Träger 6 und der Blattfilmstapel F in der Umhüllung zurückbleiben. Wie aus der Zeichnung ersichtlich, erstreckt sich das Deckelteil 6b des Trägers 6 nicht ganz über den gesam­ ten Blattfilmstapel. In dem freibleibenden Bereich wird eine Saugvorrich­ tung 8 in herkömmlicher Weise auf den Stapel abgesenkt, um die Blattfilme einzeln zu entfernen.
Das Problem bestand bisher darin, daß das Deckelteil 6b einstückig mit einem Seitenteil 6c verbunden war, das bei Trägern gemäß US-A-4,915,229 nirgends am Bodenteil 6a des Trägers befestigt ist. Das Teil 6c ist also nicht mit der Kante 6d des Teils 6a verbunden. Infolgedessen ist der Endabschnitt 11 nicht biegesteif, sondern kann unter dem Einfluß der beim Entfernen der Umhüllung 4 durch die Walzen 9 erzeugten Reibung einknicken.
Die in Fig. 2 gezeigte erfindungsgemäße Verpackungseinheit 20 weist einen verbesserten Träger 22 auf, der den Endabschnitt 24 versteift und infol­ gedessen verhindert, daß der Träger in den Kopierer gezogen wird. (Der Blattfilmstapel, die Umhüllung und die Ausführung des Kopierers entspre­ chen im wesentlichen dem anhand von Fig. 1 beschriebenen Stand der Technik).
Zu diesem Zweck wird das sich von dem Deckelteil 28 weg erstreckende Seitenteil 40 unlösbar mit dem Bodenteil 30 verbunden, und zwar vorzugs­ weise durch eine unlösbare Verbindung mit einem sich einstückig von dem Bodenteil 30 weg erstreckenden Seitenteil 32. Mit "unlösbar verbunden" ist hier eine beispielsweise durch Verwendung eines Klebers hergestellte Ver­ bindung gemeint, die eine Trennung der beiden Teile bei normalem Gebrauch ohne Beschädigung der Trägerteile durch Einreißen oder der­ gleichen verhindert. Das heißt natürlich nicht, daß die Trägerteile nicht absichtlich mit Gewalt auseinandergerissen werden können, denn das ist natürlich möglich, weil der Trägerwerkstoff eine verhältnismäßig geringe Reißfestigkeit aufweist.
Wie aus Fig. 3 und 4 ersichtlich, weist der Träger der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit, wie zum Teil bereits erwähnt, ein Bodenteil 27, ein durch Umklappen des Teils 27 an einer Kante 34 gebildetes erstes Seiten­ teil 32 (Fig. 3 und 4), ein durch Umklappen des Bodenteils 27 an der an die Kante 34 stoßenden Kante 36 gebildetes zweites Seitenteil 35, ein durch Umklappen an einer Kante 38 des Seitenteils 32 gebildetes Deckelteil 28 und ein durch Umklappen an einer an die Seitenkante 38 stoßenden Sei­ tenkante 42 des Deckelteils 28 gebildetes Seitenteil 40 auf. Zur Befesti­ gung des Deckelteils 28 am Seitenteil 35 im Bereich des Endabschnitts 24 wird zwischen der Unterseite 50 des Seitenteils 40 (Fig. 4) und der Außenseite 52 des Seitenteils 35 (Fig. 3) beispielsweise ein Kleber ange­ bracht. Dafür kann ein beliebiger Kleber, beispielsweise ein Hot-Melt-Kle­ ber oder ein flüssiger Kleber, oder auch ein Klebeband verwendet wer­ den. Besonders bevorzugt wird ein auf die Fläche 50 aufgebrachter Strei­ fen eines durch Wärme aktivierten Klebers wie er beispielsweise von Eastman Chemical unter der Markenbezeichnung "Fastobond" angeboten wird.
Statt dessen können die Teile 35 und 40 auch mit Klammern zusammen­ geheftet werden.
Diese unlösbare Verbindung des Seitenteils 40 mit dem Seitenteil 35 ergibt einen biegesteifen und unlösbaren Endabschnitt 24, der ein Einknicken des auf diese Weise gebildeten kastenförmigen Trägers beim Abziehen der lichtdichten Umhüllung durch den Kopierer in Richtung des Pfeils 60 ver­ hindert.
Die Blattfilme F werden vorzugsweise einzeln in Richtung des Pfeils 62 abgezogen.
Der Träger muß nicht unbedingt einteilig ausgeführt werden. Statt dessen kann er, wie in Fig. 5 bis 7 gezeigt, auch aus zwei ineinander geschach­ telten Abschnitten bestehen, die durch einen zwischen den beiden Ab­ schnitten angebrachten Kleber unlösbar miteinander verbunden sein kön­ nen oder auch nicht. Teile, die den zuvor beschriebenen Teilen entspre­ chen, sind mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet, zur Unterscheidung hier jedoch mit dem Zusatz "A" versehen worden.
Der Träger 22A (Fig. 5) besteht aus einem ersten Abschnitt 22A′ (Fig. 6) und einem zweiten Abschnitt 22A′′. Der Abschnitt 22A′ besteht, wie bei der vorher beschriebenen Ausführungsform der Erfindung, aus einem Bodenteil 27A mit zwei aneinanderstoßenden Seitenkanten 34A und 36A, einem durch Umklappen an der Seitenkante 34A gebildeten Seitenteil 32A und einem weiteren, durch Umklappen an der Seitenkante 36A gebildeten Seitenteil 35A sowie einem durch Umklappen an einer der Seitenkante 34A gegenüberliegenden Seitenkante 38A des Seitenteils 32A gebildeten Deckel­ teil 28A. Das Deckelteil 28A ist ebenfalls mit einem durch Umklappen an einer Seitenkante 42A gebildeten Seitenteil 40A versehen, das beispielsweise unter Verwendung des im Zusammenhang mit der vorher beschriebenen Ausführungsform erörterten Klebers mit dem Seitenteil 35A unlösbar ver­ bunden ist.
Bei dieser Ausführungsform ist die Fläche des Bodenteils 27A jedoch nicht so groß wie die Fläche der Unterseite des Blattfilmstapels F (Fig. 5). Daher ist der Abschnitt 22A′′, (Fig. 6) so ausgebildet, daß er zeitweilig oder ständig in den Endabschnitt 24A des Abschnitts 22A′ paßt. Der zweite Abschnitt besteht aus einem Bodenteil 70, dessen Fläche etwa genauso groß ist wie die Fläche des Blattfilmstapels F (Fig. 5), einem durch Umklappen an der Seitenkante 74 des Teils 70 gebildeten Seitenteil 72 (Fig. 6) und einem durch Umklappen an der der Seitenkante 74 gegen­ überliegenden Seitenkante 78 des Teils 72 gebildeten Deckelteil 76. Infol­ gedessen ist die Fläche des Teils 70 größer als die des Teils 27A und die Fläche des Teils 76 größer als die des Teils 28A.
Fig. 7 zeigt die Abschnitte 22A′ und 22A′′ vor dem Falten.
Das Deckelteil des biegesteifen Endabschnitts muß jedoch nicht unbedingt durch Umklappen an der längeren Seitenkante des Bodenteils gebildet wer­ den, sondern kann auch durch Umklappen an der kürzeren Seitenkante gebildet werden (Fig. 8). Teile, die den vorher beschriebenen Teilen ent­ sprechen, sind mit denselben Bezugsziffern bezeichnet, jedoch zur Unter­ scheidung mit dem Zusatz "B" versehen worden.
Der Träger 22B besteht in diesem Fall aus einem Bodenteil 27B mit zwei aneinanderstoßenden Seitenkanten 34B und 36B und durch Umklappen an diesen Seitenkanten gebildeten Seitenteilen 32B und 35B sowie einem Dec­ kelteil 28B mit einem eigenen, durch Umklappen an einer Seitenkante 42B des Teils 28B gebildeten Seitenteil 40B, wie im einzelnen bereits beschrie­ ben. Im Unterschied zu der vorher beschriebenen Ausführungsform wird das Deckelteil 28B bei dieser Ausführungsform jedoch durch Umklappen an einer gegenüberliegenden Seitenkante 80 des Teils 35B statt durch Umklappen an der Seitenkante 38B des Seitenteils 32B gebildet. Bei glei­ cher Faltung wie zuvor beschrieben verbindet der Kleber auf der Fläche 50B das Seitenteil 40B unlösbar mit dem Seitenteil 32B, so daß sich nach dem Falten auch in diesem Falle wieder ein biegesteifer Endabschnitt 24B ergibt.
Die Erfindung wurde hier anhand bevorzugter Ausführungsformen ausführ­ lich beschrieben, läßt jedoch nach Absicht und Umfang durchaus auch Änderungen und Modifizierungen zu. Obwohl zusätzlich zu den hier beschriebenen weitere Merkmale eingesetzt werden können, läßt sich die Erfindung auch ohne weitere Merkmale, d. h. ausschließlich mit den hier aufgeführten Teilen verwirklichen.

Claims (6)

1. Verpackungseinheit (20) für einen Blattfilmstapel, bestehend aus
einem Stapel fotografischer Blattfilme (F),
einem den Stapel teilweise umgebenden Stapelträger (22, 22A) und einer den Träger und den Stapel gemeinsam umschließenden lichtdich­ ten, flexiblen Umhüllung (4),
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger ein Bodenteil (27, 30), zwei einstückig mit einem der Ränder des Bodenteils verbundene und ange­ lenkte Seitenteile (32, 35)
und ein sich von einem Rand einer der beiden zur Bildung eines bie­ gesteifen Trägerendabschnitts dauerhaft miteinander verbundenen Sei­ tenteile weg erstreckendes Deckelteil (28) umfaßt, wobei das Deckel­ teil so bemessen ist, daß ein Längenabschnitt der Blattfilme und des Bodenteils (27, 30) frei zugänglich sind,
wobei die dauerhafte Befestigung des Deckelteils (28) mit dem Boden­ teil (27) mittels der Seitenteile (35, 40) bewirkt, daß ein Einknicken des Trägers (22) während des Entfernens der flexiblen Umhüllung (4) weitgehend ausgeschlossen ist.
2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Seitenteil (40) des Deckelteils (28) mittels Klebstoff dauerhaft mit dem Seitenteil (35) des Bodenteils (27) befestigt ist.
3. Verpackungseinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein weiteres, mit dem Deckelteil (28A) einstückig verbundenes Seitenteil (40A) vom Deckelteil (28A) weg erstreckt und so bemessen ist, daß es einen Abschnitt des anderen Seitenteils (35) überlappt, wobei die Klebverbindung zwischen diesen Seitenteilen besteht.
4. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein weiteres, mit dem Deckelteil einstückig verbundendes Seiten­ teil vom Deckelteil weg erstreckt und so bemessen ist, daß es einen Abschnitt des anderen Seitenteils überlappt.
5. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (22, 22A) zwei Abschnitte (22A′, 22A′′) aufweist, von denen der erste das Bodenteil (27A), das erste und zweite Seitenteil (32A, 35A) und das Deckelteil (28A) umfaßt und der zweite (22A′′) ein zweites Boden- und Deckelteil (70, 76) aufweist, die jeweils eine größere Fläche als das erste Boden- und Deckelteil (27A, 28A) besit­ zen, wobei das zweite Boden- und Deckelteil an einem Seitenteil (72) befestigt sind, das derart bemessen ist, daß der erste Abschnitt des Trägers in den Endabschnitt (24A) des zweiten Abschnitts paßt.
6. Verpackungseinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem ersten und den zweiten Abschnitten (22A, 22A′′) eine Klebverbindung besteht, um die Abschnitte dauerhaft aneinander zu befestigen.
DE19518765A 1994-05-26 1995-05-22 Verpackungseinheit für einen Blattfilmstapel Withdrawn DE19518765A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

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