DE3900312C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Fahrwerk für eine mobile Röntgen
einrichtung mit wenigstens einer an einem Traggestell all
seitig beweglich angeordneten Schwenkrolle und zwei,
im Vergleich zur Schwenkrolle im Durchmesser größeren Laufrädern
sowie mit einer auf die Laufräder wirkenden, mittels Fußtritt
hebels betätigbaren Bremsvorrichtung; vgl. DE-GM 17 65 082.
Fahrbare Röntgeneinrichtungen bestehen aus einem Röntgengene
rator, dessen Röntgenstrahler an einem Hub- oder Schwenkstativ
angeordnet ist sowie einem Fahrwerk, das den Transport der
Einrichtung ermöglicht. Ein solches Fahrwerk weist im allge
meinen drei oder vier Laufräder auf, die so angeordnet sind,
daß die Standsicherheit der Röntgeneinrichtung für alle vor
gesehenen Strahlerstellungen im Raum gewährleistet ist. Um die
Röntgeneinrichtung am Krankenbett positionieren zu können,
sind dabei einige oder alle Laufräder als sogenannte Schwenk
rollen ausgebildet; vgl. DE-PS 530 742. Derartige Schwenkrollen können sich zwar
um eine senkrechte Schwenkachse frei drehen, haben aber den
Nachteil des Nachlaufens, das heißt, es bedarf erst einer
Einpendelbewegung, um diese in die gewünschte Fahrtrichtung
zu stellen. Außerdem verlangt eine Verringerung des Rollwider
standes die Anwendung eines möglichst großen Raddurchmessers,
was bei einer Ausbildung der Laufräder als Schwenkrollen mit
einem verhältnismäßig großen Grundflächenbedarf an der Ein
richtung einhergeht und die Kippsicherheit derselben bei be
stimmten Radstellungen negativ beeinflußt. Aus diesem Grunde
werden die zwei vorzugsweise unter dem schweren Teil der Ein
richtung angeordneten großen Laufräder vorwiegend mit feststehen
der Drehachse befestigt und nur das dritte bzw. die weiteren
Räder als im Durchmesser kleinere Schwenkrollen ausgebildet
(DE-GM 17 65 082). Die großen Laufräder sind dabei mit Hilfe
einer von einem Fußtritthebel betätigbaren Bremsvorrichtung
bremsbar. Die an einer starren Achse befestigten Laufräder
schränken jedoch die universelle Positionierbarkeit der
Röntgeneinrichtung ein.
Es ist ein auf einem fahrbaren Traggestell mit wenigstens
zwei festen Laufrädern angeordnetes Röntgengerät bekannt,
bei dem diese Schwierigkeit dadurch behoben ist, daß an dem
Traggestell ein zusätzliches Laufradsystem mit zwei ein- und
ausrückbaren Laufrädern vorgesehen ist, deren Laufebenen
senkrecht zu denen der festen Laufräder stehen, wobei beim
Einrückvorgang der zusätzlichen Laufräder die festen Lauf
räder vom Boden abgehoben werden (DE-GM 17 69 521). Eine
solche Konstruktion ist jedoch sehr aufwendig und aufgrund
der kleinen Raddurchmesser des zusätzlichen Laufradsystems mit
dem Nachteil eines verhältnismäßig großen Rollwiderstandes
bei Querfahrt behaftet.
Es ist ferner ein fahrbares Röntgenuntersuchungsgerät bekannt,
das mit vier Rädern größeren Durchmessers versehen ist, wo
von zwei Räder an einer starren Achse befestigt und zwei
Räder mit Hilfe eines Handgriffes und einer Lenkstange lenk
bar sind (FR-OS 24 04 989). Die verhältnismäßig großen Räder
gewährleisten hierbei zwar einen geringen Rollwiderstand,
aber aufgrund der starren Räder einerseits und des begrenzten
Schwenkwinkels der lenkbaren Räder andererseits ist die Ma
növrierfähigkeit dieses Gerätes eingeschränkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für eine mobile
Röntgeneinrichtung ein Fahrwerk zu schaffen, das sich einer
seits durch einen geringen Rollwiderstand auszeichnet, anderer
seits aber auch eine gute Manövrierfähigkeit der Einrichtung
bei einfacher Handhabbarkeit gewährleistet. Dabei soll der
konstruktive Aufwand möglichst gering sein.
Diese Aufgabe wird bei einem Fahrwerk mit wenigstens einer an
einem Traggestell allseitig beweglich angeordneten Schwenk
rolle und zwei, im Vergleich zur Schwenkrolle im
Durchmesser größeren Laufrädern sowie mit einer auf die Lauf
räder wirkenden, mittels Fußtritthebels betätigbaren Brems
vorrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Laufräder
mit Hilfe einer Lenkvorrichtung gegensinnig lenkbar sind und
der Fußtritthebel Teil der Lenkvorrichtung ist.
Eine vorteilhafte Ausbildungsform der Erfindung sieht vor, daß
der Fußtritthebel als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist und die
Lenkvorrichtung des weiteren aus einem auf der Hebeldrehachse
befestigten ersten Kegelrad, einem zweiten mit dem ersten in
Eingriff stehenden Kegelrad, einem mit dem zweiten Kegelrad
fest verbundenen Stirnradsegment, einem mit dem Stirnradsegment
kämmenden Stirnrad, einem mit dem Stirnrad fest verbundenen,
um dessen Drehachse drehbaren zweiarmigen Hebel sowie zwei
Stangen besteht, deren eines Ende jeweils gelenkig mit einem
der Hebelarme des zweiarmigen Hebels und deren anderes Ende
jeweils gelenkig mit dem Arm eines Hebels verbunden ist, des
sen zweiter Arm von der Drehachse des jeweiligen Laufrades ge
bildet ist, wobei die Schwenkachsen des Laufrades jeweils in der
Nähe der Mittelebene des entsprechenden Laufrades liegt, und
daß jeweils in den Endstellungen des Fußtritthebels die Lauf
räder gegen am Traggestell angeordnete Bremsbeläge gedrückt
sind.
Eine optimale Manövrierfähigkeit wird erreicht, wenn die Lauf
räder um einen Winkel von wenigstens 90° schwenkbar sind.
Eine weitere günstige Ausbildungsform besteht darin, daß mit
dem Stirnradsegment ein Rastsystem gekoppelt ist, welches die
Stellung der Laufräder für Geradeaus- und Querfahrt fixiert.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Beispieles und
einer Zeichnung näher erläutert werden. In der
Zeichnung zeigt
Fig. 1 die Draufsicht eines erfindungsgemäßen Fahrwerkes für
eine mobile Röntgeneinrichtung bei Längs- bzw. Gerade
ausfahrt.
Fig. 2 die Draufsicht des Fahrwerkes bei Querfahrt desselben.
Fig. 3 die Draufsicht des gleichen Fahrwerkes bei einer
Übergangsstellung zwischen Längs- und Querfahrt und
Fig. 4 ein Detail des Fahrwerkes mit Lenk- und Bremsvor
richtung.
Wie in Fig. 1 dargestellt, besteht das Fahrwerk aus einem
Traggestell 1, einer an einem Ausleger 2 des Traggestelles 1
angeordneten, allseitig beweglichen Schwenkrolle 3 sowie zwei
um jeweils eine Schwenkachse 4 bzw. 5 mit Hilfe einer noch zu
erläuternden Lenkvorrichtung gegensinnig schwenkbaren Lauf
rädern 6 und 7. Die Lenkvorrichtung ist dabei mittels zwei
armigen Fußtritthebels 8 betätigbar, der darüber hinaus in
seinen Endstellungen eine Bremsung der Laufräder 6 und 7 be
wirkt.
Während Fig. 1 das Fahrwerk bei Geradeaus- bzw. Längsfahrt
zeigt, läßt Fig. 2
der Radstellung der in ihrem Durchmesser gegenüber der Schwenk
rolle 3 wesentlich größeren Laufräder 6 und 7 die Möglich
keit der Querfahrt erkennen. In Fig. 3 hingegen ist eine
Übergangsstellung zwischen Längs- und Querfahrt dargestellt.
In dieser Stellung kann das Fahrwerk samt Röntgeneinrichtung
um eine senkrechte Achse 9 gedreht werden.
Gemäß Fig. 4 bezeichnet 10 die Drehachse des zweiarmigen Fuß
tritthebels 8. Auf dieser Drehachse 10 sitzt ein Kegelrad 11,
welches mit einem zweiten Kegelrad 12 in Eingriff steht. Das
zweite Kegelrad 12 ist mit einem Stirnradsegment 13 fest ver
bunden, das seinerseits mit einem Stirnrad 14 kämmt. Mit dem
Stirnrad 14 steht ein zweiarmiger Hebel 15 in fester Verbindung,
wobei dessen Drehachse mit der des Stirnrades 14 zusammenfällt.
Die Hebelarmenden des Hebels 15 sind jeweils mit einem Dreh
zapfen 16 bzw. 17 versehen, an dem eine Stange 18 bzw. 19 an
greift. Das andere Ende der Stange 18 bzw. 19 ist gelenkig
mit einem Hebel 20 bzw. 21 verbunden, dessen zweiter Arm von
der Drehachse 22 bzw. 23 des Laufrades 6 bzw. 7 gebildet wird
und der um die Schwenkachse 4 bzw. 5 bewegt werden kann. Das
rechte Laufrad 6 läßt sich um die Achse 4 schwenken, indem über
die Stange 18 eine Kraft in den Hebel 20 eingeleitet wird. Eben
so, allerdings im Vergleich zum Laufrad 6 im Gegensinn, schwenkt
das linke Laufrad 7 um die Achse 5, wenn über die Stange 19
eine Kraft auf den Hebel 21 wirkt. Die Krafteinleitung erfolgt
gleichzeitig vom Fußtritthebel 8 über die Kegelräder 11 und 12
auf das Stirnradsegment 13 und von da aus über das Stirnrad 14
auf den Hebel 15, der schließlich die Stangen 18 und 19 bewegt.
Um die Stellung der Laufräder 6, 7 für Geradeaus- und Querfahrt
zu fixieren, ist ein Rastsystem vorgesehen, welches beispiels
weise aus einem mit dem Stirnradsegment 13 verbundenen Rast
scheibensegment 24 und einer federbelasteten Klinke 25 besteht.
Sollen die Laufräder 6 und 7 aus der in Fig. 4 dargestellten
Lage für Geradeaus- bzw. Längsfahrt um einen Winkel von 90°
zur Querfahrt geschwenkt werden, so ist über den Fußtritthebel 8
der Hebel 15 so weit zu verstellen, bis der Drehzapfen 16 den
Punkt 26 erreicht. Sollen die Laufräder 6, 7 in der dargestellten
Lage für Längsfahrt gebremst werden, ist hingegen über den Fuß
tritthebel 8 der Drehzapfen 16 bis zum Punkt 27 zu verstellen.
Im Schwenkwinkelbereich zwischen der Stellung für Längsfahrt
und dem Punkt 27 bildet der Hebel 15 mit der Stange 18 bzw. 19
jeweils einen Kniehebel, der das Laufrad 6 bzw. 7 in seiner
Endstellung mit großer Kraft gegen einen am Traggestell 1 ange
brachten Bremsbelag 28 bzw. 29 drückt und somit bremst. Für die
Querfahrtbremsung liegt der Kniehebelbereich des Hebels 15 mit
der Stange 18 bzw. 19 im Schwenkwinkelbereich des Hebels 15
zwischen den Punkten 26 und 27′. Das heißt, hat der Drehzapfen 16
den Punkt 27′ erreicht, so wird das Laufrad 6 mit großer Kraft ge
gen einen am Traggestell 1 angeordneten Bremsbelag 30 und das
Laufrad 7 gegen einen gleichfalls am Traggestell 1 befestigten
Bremsbelag 31 gedrückt.
Die beschriebene Ausführung gewährleistet eine sinnfällige
Betätigung des Fußtritthebels 8 für Lenken und Bremsen, indem
in einem großen Winkelbereich entsprechend dem vom Hebel 15
überstrichenen Winkel zwischen der dargestellten Stellung des
Drehzapfens 16 und dem Punkt 26 das Lenken erfolgt und über
diese gerasteten Stellungen hinaus jeweils die Bremswirkung
eintritt.
Das erfindungsgemäße Fahrwerk gestattet sowohl den Trans
port der Röntgeneinrichtung über längere Strecken als auch
die Feinpositionierung derselben durch Drehen und Querfahrt
am Krankenbett sowie die Einordnung der Einrichtung nach
Gebrauch in einer Parklücke.
Aufgrund der Anordnung der Schwenkachsen 4 und 5 in der
Nähe der Mittelebene des jeweiligen Laufrades 6 bzw. 7 beträgt
die konstruktiv benötigte Projektionsfläche für das Lenken
der Laufräder 6, 7 ein Minimum.
Die Standsicherheit der Röntgeneinrichtung ist unabhängig von
der Stellung der Laufräder 6, 7.
Claims (4)
1. Fahrwerk für eine mobile Röntgeneinrichtung mit wenigstens
einer an einem Traggestell allseitig beweglich angeordneten
Schwenkrolle und zwei, im Vergleich zur Schwenkrolle
im Durchmesser größeren Laufrädern sowie mit einer auf die
Laufräder wirkenden, mittels Fußtritthebels betätigbaren
Bremsvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufräder
(6; 7) mit Hilfe einer Lenkvorrichtung gegensinnig lenkbar
sind und der Fußtritthebel (8) Teil der Lenkvorrichtung ist.
2. Fahrwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Fußtritthebel (8) als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist und
die Lenkvorrichtung des weiteren aus einem auf der Hebeldreh
achse (10) befestigten ersten Kegelrad (11), einem zweiten mit
dem ersten in Eingriff stehenden Kegelrad (12), einem mit dem
zweiten Kegelrad (12) fest verbundenen Stirnradsegment (13),
einem mit dem Stirnradsegment (13) kämmenden Stirnrad (14),
einem mit dem Stirnrad (14) fest verbundenen, um dessen Dreh
achse drehbaren zweiarmigen Hebel (15) sowie zwei Stangen
(18; 19) besteht, deren eines Ende jeweils gelenkig mit einem
der Hebelarme des zweiarmigen Hebels (15) und deren anderes
Ende jeweils gelenkig mit dem Arm eines Hebels (20 bzw. 21)
verbunden ist, dessen zweiter Arm von der Drehachse (22 bzw. 23)
des jeweiligen Laufrades (6 bzw. 7) gebildet ist, wobei die
Schwenkachse (4 bzw. 5) des Laufrades (6 bzw. 7) jeweils in
der Nähe der Mittelebene des entsprechenden Laufrades (6 bzw. 7)
liegt, und daß jeweils in den Endstellungen des Fußtritthebels
(8) die Laufräder (6; 7) gegen am Traggestell (1) angeordnete
Bremsbeläge (28; 29 bzw. 30; 31) gedrückt sind.
3. Fahrwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Laufräder (6; 7) um einen Winkel von wenigstens 90° schwenk
bar sind.
4. Fahrwerk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem
Stirnradsegment (13) ein Rastsystem (24; 25) gekoppelt ist,
welches die Stellung der Laufräder (6; 7) für Geradeaus- und
Querfahrt fixiert.
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