DE3822621C2 - - Google Patents
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- DE3822621C2 DE3822621C2 DE19883822621 DE3822621A DE3822621C2 DE 3822621 C2 DE3822621 C2 DE 3822621C2 DE 19883822621 DE19883822621 DE 19883822621 DE 3822621 A DE3822621 A DE 3822621A DE 3822621 C2 DE3822621 C2 DE 3822621C2
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- E04—BUILDING
- E04C—STRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
- E04C2/00—Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels
- E04C2/30—Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the shape or structure
- E04C2/42—Gratings; Grid-like panels
- E04C2/427—Expanded metal or other monolithic gratings
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E04—BUILDING
- E04F—FINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
- E04F15/00—Flooring
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Description
Die Erfindung betrifft eine Laufrostanordnung bestehend aus
mindestens einem ersten Laufrost aus Metall, Kunststoff oder
dgl. und einem weiteren Laufrost dieser Art und/oder einer
Verbindungstraverse, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Laufrostanordnungen sind in der Praxis bekannt, wo
bei die Verbindung zwischen den Laufrosten und/oder einer
Verbindungstraverse unter Ausbildung einer L-, U- oder recht
eckförmigen Laufrostanordnung z. B. um ein Grabloch herum
mittels relativ aufwendiger Anschluß- und Verbindungsele
mente erfolgt, insbesondere keine Flexibilität hinsichtlich
des Abstandes zwischen zwei sich parallel zueinander erstrec
kender Laufroste bzw. des von der Anordnung umgrenzten Areals
gewährleistet. Bei den üblicherweise verwendeten Verbindungs
elementen in Form von ineinandersteckbaren Laschen
besteht darüber hinaus die ganz große Gefahr einer Verbiegung
derselben mit der Folge, daß sie nicht mehr ineinandersteckbar
bzw. miteinander verhakbar sind. Derartige Verbiegungen
lassen sich bei der üblicherweise rohen Behandlung der Lauf
roste an Baustellen nicht vermeiden.
Beispielsweise stellt die DE-OS 35 40 027 eine Dünnplatten
konstruktion vor, die aus einer Vielzahl von Laufrosten
besteht, welche zur Bildung beispielsweise eines Laufsteges in
einer Reihe nebeneinander angeordnet werden, wobei jeweils
zwei benachbarte Laufroste über an senkrechten, plattenförmigen
Seitenstücken vorgesehene hakenförmige Anschlußvor
richtungen bzw. dazu korrespondierende Ausnehmungen aneinander
anschließbar sind. Als nachteilig bei dieser Dünnplatten
konstruktion hat sich die spezielle Ausgestaltung der
hakenförmigen Anschlußvorrichtungen bzw. der entsprechenden
Ausnehmungen herausgestellt. Da nämlich sämtliche haken
förmigen Anschlußvorrichtungen in Form von Schloßzungen und
Schloßgreifern an einem der beiden Seitenstücke eines Lauf
rostes, sämtliche dazu korrespondierenden Ausnehmungen an
dem anderen der beiden Seitenstücke dieses Laufrostes ange
ordnet sind, lassen sich zwei benachbarte Laufroste aus
schließlich längsseitig aneinander anschließen bzw. mitein
ander lösbar verbinden. Auf diese Weise ist zwar eine Ver
setzung zweier benachbarter Laufroste zueinander in deren
Längsrichtung möglich, eine L-, U- oder rechteckförmige
Anordnung der Laufroste zueinander, d. h. ein Anschluß unter
einem rechten Winkel dagegen ausgeschlossen. Als ein weiterer
Nachteil dieser Dünnplattenkonstruktion erweist sich zum
einen die große Vielzahl der an den Seitenstücken eines
Laufrostes angebrachten hakenförmigen Anschlußvorrichtungen
und Ausnehmungen und damit einhergehend zum anderen die
regelmäßige Versetzung der hakenförmigen Anschlußvorrichtungen
in Gestalt der Schloßzungen und der Schloßgreifer sowie den
dazu korrespondierenden, entsprechend ausgebildeten Ausneh
mungen. So sind die Montage bzw. Demontage zweier miteinander
zu verbindender bzw. voneinander zu lösender Laufroste
wesentlich erschwert, da zunächst die über die gesamte Länge
an einem der beiden Seitenstücke angeordneten Schloßzungen
in die dafür vorgesehenen Ausnehmungen gleichzeitig einge
führt und sodann noch durch eine zusätzliche Kippbewegung
verhakt werden müssen. Dies allerdings läßt sich von einem
Monteur nur schwerlich bewerkstelligen, umso mehr, als die
Schloßzungen sowie Ausnehmungen verhältnismäßig klein ausge
staltet sind und sich zudem ein solcher Laufrost von vorn
herein aufgrund seiner Gesamtlänge wie auch seines nicht zu
vernachlässigenden Gesamtgewichtes bei der Montage bzw.
Demontage schlecht handhaben läßt. Darüber hinaus besteht bei
dieser Dünnplattenkonstruktion die erhöhte Gefahr, daß bei
Beschädigung insbesondere nur einer einzigen Schloßzunge
oder eines Schloßgreifers ein Anschluß zweier benachbarter
Laufroste unmöglich gemacht ist. Wenn nämlich beispielsweise
das freie, nach außen von dem Seitenstück eines Laufrostes
abstehende Ende einer Schloßzunge in Richtung des Seiten
stückes verbogen ist, das somit nicht mehr in die entspre
chende Ausnehmung eines zweiten Laufrostes einbringbar ist,
wird das Einführen und Verhaken der übrigen Schloßzungen und
Schloßgreifer in den dazugehörigen Ausnehmungen verhindert.
Ein derartig beschädigter Laufrost läßt sich daher ohne
Reparatur für die weitere Montage nicht mehr verwenden.
Schließlich hat diese Dünnplattenkonstruktion noch einen
weiteren, nicht unerheblichen Nachteil, da zur lösbaren Ver
bindung jeweils zweier zueinander benachbarter Laufroste
eine etwa planparallele Bodenoberfläche notwendig ist. So
darf weder in Längsrichtung noch in Querrichtung ein Höhen
unterschied zwischen den beiden nebeneinander angeordneten
und miteinander zu verbindenden Laufrosten vorhanden sein.
Auch eine punktuelle Bodenerhöhung oder dergleichen verhindert
ein Einführen und Verhaken der vorgesehenen Schloßzungen
und Schloßgreifer in den entsprechenden Ausnehmungen.
Das DE-GM 18 99 967 beschreibt eine Wandbauplatte, die über
ihre beiden länglichen Seitenränder mit den zugekehrten Seiten
rändern zweier benachbarter Wandbauplatten in Verbindung
kommt und mit diesen verhakt wird. Zu diesem Zwecke ist der
eine der beiden Seitenränder mit Schrauben versehen, deren
Köpfe etwas über diesen Seitenrand hinausstehen, der andere
der beiden Seitenränder ist hingegen mit Widerlagerplatten
ausgestattet, die in gleicher Höhe wie die Schrauben ange
ordnet sind und der Aufnahme der jeweils benachbarten Wand
bauplatte dienen. Diese Widerlagerplatten, die in jeweils
einem Seitenrand einer Wandbauplatte eingelassen sind, weisen
jeweils einen Schlitz auf, dessen oberer Bereich größer
als der Kopf der einzuführenden Schraube und dessen unterer
Bereich kleiner als der Kopf der einzuführenden Schraube
ist. Die Montage bzw. das Zusammensetzen zweier Wandbauplatten
erfolgt durch Einführen der Kopfenden der Schrauben in
die oberen Bereiche der entsprechenden Schlitze der Widerlager
platten und sodann durch Absenken der eingesetzten Wand
bauplatte, so daß die Kopfenden der Schrauben in den unteren
Bereich der Schlitze gelangen und diese somit hintergreifen.
Abgesehen von der Tatsache, daß die Wandbauplatte mit der
vorliegenden Erfindung hinsichtlich der Gattung nicht über
einstimmt, läßt sich eine derartige Wandbauplatte, die in
der Regel vertikal ausgerichtet ist, ausschließlich über
deren Seitenränder mit benachbarten Wandbauplatten verbinden.
Dementsprechend sind an den stirnseitigen Rändern dieser
Wandbauplatte weder Anschlußvorrichtungen in Form von
Schrauben noch dazu korrespondierende Ausnehmungen in Form
der Widerlagerplatten vorhanden. Eine L-, U- oder rechteck
förmige Anordnung mehrerer dieser Wandbauplatten läßt sich
insofern nicht realisieren. Zudem ist ein Anschluß einer
Wandbauplatte an eine benachbarte unter einem rechten Winkel
nicht möglich.
Das DE-GM 81 18 239 zeigt eine Laufplanke für ein Gerüst, an
deren Stirnseiten jeweils von der rostartigen Trittfläche
ausgehende und vertikal nach unten abgewinkelte Halteorgane
angeordnet sind. Im montierten Zustand liegt eine derartige
Laufplanke auf horizontal verlaufenden, röhrenförmig ausge
stalteten Metallstangen des Gerüstes auf, wobei die Halte
organe diese Metallstangen teilweise umgreifen. Eine solche
Laufplanke ist insofern ausschließlich durch ihr Eigen
gewicht in Position gehalten. Um darüber hinaus zu ermöglichen,
jeweils stirnseitig zwei weitere Laufplanken an die
bereits montierte Laufplanke anschließend anzubringen, sind
die Halteorgane zueinander geringfügig versetzt, so daß in
die Zwischenräume entsprechende Halteorgane der benachbarten
Laufplanken zwischengreifen können. Diese bekannte Laufplanke
läßt sich infolgedessen ausschließlich stirnseitig mit
Zusatzeinrichtungen, wie diese Metallstangen, montieren, so
daß eine Festlegung mehrerer Laufplanken zueinander über
haupt nicht erfolgt. Allenfalls kommen mehrere Laufplanken
nebeneinander zum Liegen, jedoch ohne untereinander eine
Verbindung einzugehen. Infolgedessen läßt sich eine L-, U-
oder rechteckförmige Laufplankenanordnung bzw. ein Anschluß
von zwei Laufplanken aneinander nicht - schon gar nicht in
einem rechten Winkel zueinander - vornehmen.
Das DE-GM 74 33 959 zeigt eine Kunststoff-Laufbohle mit
einem an der Oberseite vorgesehenen Laufprofil in Form einer
rostartigen Trittfläche, die durch Armierungen eine besondere
Stabilität erhält. Diese Kunststoff-Laufbohle weist
weder an ihren länglichen Seitenrändern noch an ihren Stirn
seiten Anschlußvorrichtungen oder dergleichen zum Einhaken
bzw. Befestigen an benachbarten Kunststoff-Laufbohlen oder
auch am Gerüst auf.
In dem DE-GM 74 07 390 ist eine Diele für Baugerüste
beschrieben, die aufgrund ihrer konstruktiven Ausgestaltung
längenverstellbar ist. Auch diese Diele für Baugerüste ist
weder an dem länglichen Seitenrändern noch an den Stirnseiten
mit Anschlußvorrichtung oder dergleichen versehen, die
ein sicheres Haltern bzw. Festlegen an benachbarten Dielen
oder am Gerüst selbst gewährleisten könnten.
Schließlich ist aus dem Prospekt der Firma Graepel Loeningen
(Friedrich Graepel, 4573 Loeningen, 1968, 668/68, RR 34,
S. 1-4) ein Laufrost aus Metall zu entnehmen, der unter
anderem in Form eines Rechteckes ausgestaltet sein kann. Dieser
Laufrost weist jedoch weder an seinen länglichen Seiten
rändern noch an seinen Stirnseiten irgendwelche Anschlußvor
richtungen auf, über die ein Laufrost an dazu benachbarten
Laufrosten sicher befestigt werden könnte. Derartige Lauf
roste werden vielmehr in rahmenartige Schienen lose eingelegt
und mit diesen über Schraubverbindungen oder dergleichen
montageaufwendig verbunden.
Ausgehend von dem genannten Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Laufrostanordnung zu
schaffen, die sich durch große Flexibilität hinsichtlich
gegenseitiger Zuordnung von zwei oder mehr Laufrosten und/oder
Verbindungstraversen, einfache Montage sowie hohe Robustheit
auszeichnet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Die erfindungsgemäß vorgesehenen Anschlußzapfen können sich
auch bei besonders roher Behandlung der Laufroste nicht ver
biegen. Dasselbe gilt für die korrespondierenden Aufnahmeöff
nungen, so daß stets eine einwandfreie Verbindung zwischen
zwei oder mehr Laufrosten und/oder einer Verbindungstraverse
hergestellt werden kann unter entsprechender Ausbildung einer
L-, U- oder rechteckförmigen Laufrostanordnung.
Um eine Verschmutzung der Aufnahmeöffnungen für die Anschluß-
oder Verankerungszapfen zu vermeiden, sind die Aufnahmeöff
nungen vorzugsweise jeweils verschließbar, insbesondere durch
verschwenkbar oberhalb jeder Aufnahmeöffnung gelagerte
Schließbleche.
Des weiteren sind die Aufnahmeöffnungen vorzugsweise jeweils
schlüssellochartig ausgebildet. Diese Ausführungsform gewähr
leistet ein besonders einfaches Verhaken der Anschlußzapfen
in den Aufnahmeöffnungen bei gleichzeitiger präziser Zuordnung
der miteinander zu verbindenden Teile.
Konkrete Ausführungen der erfindungsgemäßen Merkmale sind noch
in den Ansprüchen 4 bis 7 beschrieben.
Hinsichtlich der Flexibilität der erfindungsgemäßen Laufrost
anordnung wird besonders auf die Ausführungsform nach Anspruch
8 verwiesen, wonach an der Längsseite der Laufroste und/oder
Verbindungstraversen jeweils mehrere Aufnahmeöffnungen in
Reihe nebeneinander angeordnet sind, so daß die Verbindung
zwischen zwei Laufrosten oder einem Laufrost und der Verbin
dungstraverse entsprechend seitlich versetzbar ist.
Nachstehend wird eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Konstruktion anhand der beigefügten Zeichnung erläu
tert. Es zeigen:
Fig. 1 die Zuordnung eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Laufrostes zu einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Verbindungstraverse in perspektivischer Ansicht; und
Fig. 2 die Verbindung zwischen Laufrost und Verbindungstra
verse entsprechend Fig. 1 in Seitenansicht, teilweise
im Schnitt.
Der in Fig. 1 teilweise dargestellte Laufrost 10, welcher vor
zugsweise aus Aluminium besteht, weist einen rechteckförmigen
Rahmen 11 mit zwei sich parallel zueinander erstreckenden
Längsholmen 12 und stirnseitigen Verbindungsholmen 13 auf,
wobei an der Oberseite des Rechteckrahmens 11 eine rostartige
Trittfläche 14 ausgebildet ist. An den stirnseitigen Verbin
dungsholmen 13 sind im Abstand voneinander zwei Anschlußzapfen
15 angeordnet, nämlich angeschweißt. Diese sind derart ausge
bildet, daß sie in korrespondierende Aufnahmeöffnungen 16 an
der Längsseite bzw. an den beiden Längsholmen 12 eines anderen
Laufrostes 10 oder einer gesonderten Verbindungstraverse 17
einführbar und einhakbar sind (s. auch Fig. 2). Wie den Fig. 1
und 2 entnommen werden kann, sind die Aufnahmeöffnungen 16
jeweils schlüssellochartig ausgebildet. Des weiteren sind sie
jeweils verschließ- bzw. abdeckbar, und zwar durch verschwenk
bar oberhalb jeder Aufnahmeöffnung gelagerte Schließbleche
18. Diese sind in Fig. 1 angedeutet. Die Schwenkachsen 19 der
Schließbleche 18 erstrecken sich bei der dargestellten Ausfüh
rungsform jeweils senkrecht zur Ebene der Aufnahmeöffnungen
16. Vorzugsweise sind die Schließbleche 18 jeweils gegen die
Wirkung eines elastischen Elements, insbesondere einer Tor
sionsfeder, öffenbar.
Die Schwenkachse der Schließbleche 18 kann sich bei einer an
deren Ausführungsform auch parallel zur Ebene der Aufnahme
öffnung erstrecken, und zwar dann vorzugsweise etwa horizon
tal, so daß beim Einführen der Anschlußzapfen 15 in die Auf
nahmeöffnungen 16 die diesen Aufnahmeöffnungen zugeordneten
Schließbleche jeweils nach hinten ausweichen.
Die Anschlußzapfen 15 sind jeweils durch einen sich senkrecht
zur Stirnseite des Laufrostes 10 erstreckenden und unmittel
bar an dieser befestigten Halsabschnitt 20 und einen von der
Stirnseite des Laufrosten 10 beabstandeten Kopf 21 gebildet,
dessen Durchmesser größer ist als der Durchmesser des Hals
abschnitts 20. Des weiteren ist der Durchmesser des Kopfes
21 etwas kleiner als der maximale Durchmesser jeder schlüs
sellochartigen Aufnahmeöffnung 16, während der Durchmesser des
Halsabschnitts 21 etwa der minimalen Weite des Bereichs klei
nerer Öffnungsbreite entspricht, welcher in Fig. 1 mit der Be
zugsziffer 22 gekennzeichnet ist. Der Abstand zwischen der
Stirnseite eines jeden Laufrostes 10 und dem Kopf 21 jedes
Anschlußzapfens 15 ist geringfügig größer als die Dicke des
Rahmen- und Traversenblechs, in dem sich die Aufnahmeöffnun
gen 16 befinden.
Schließlich lassen die Fig. 1 und 2 erkennen, daß jeweils meh
rere Aufnahmeöffnungen 16 in Reihe nebeneinander angeordnet
sind, so daß die Verbindung zwischen zwei Laufrosten und/oder
einem Laufrost und einer Verbindungstraverse entsprechend
seitlich versetzbar ist. Das Abstandsmaß der Aufnahmeöffnun
gen ist selbstverständlich vorgegeben durch den Abstand der
beiden am Laufrost 10 stirnseitig angeordneten Anschlußzapfen
15.
Der Anschluß zwischen zwei Laufrosten 10 oder einem Laufrost
10 und einer Verbindungstraverse 17 erfolgt jeweils unter
einem rechten Winkel zueinander, d. h. übereck. Auf diese
Weise können L-, U- oder rechteckförmige Laufrostanordnungen
hergestellt werden, vorzugsweise um ein Grabloch oder dgl.
Erdloch herum. Selbstverständlich ist auch jede andere Anord
nung der Laufrosten und/oder Verbindungstraversen zueinander
möglich, z. B. eine S-förmige Laufrostanordnung.
Die Laufroste 10 können unterschiedlich breit und lang aus
gebildet sein. Sie können auch mehr als zwei stirnseitige
Anschlußzapfen aufweisen. Es muß jedoch stets sichergestellt
sein, daß das Abstandsmaß der Anschlußzapfen 15 dem Abstands
maß der Aufnahmeöffnungen 16 entspricht.
Claims (9)
1. Laufrostanordnung, bestehend aus mindestens einem ersten Lauf
rost (10) aus Metall, Kunststoff oder dgl. und einem weiteren
Laufrost dieser Art und/oder einer Verbindungstraverse (17),
an den oder die der erste Laufrost (10) anschließbar ist,
wobei der bzw. die Laufroste (10) jeweils einen Rechteckrahmen
(11) mit einer an dessen Oberseite ausgebildeten rostartigen
Trittfläche (14) und zwei sich parallel zueinander erstreckenden
Längsholmen (12) aufweisen,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Laufrost (10) stirnseitig jeweils mit einem Verbin
dungsholm (13) versehen ist, an dem Anschlußzapfen (15) ange
ordnet sind, die in korrespondierende Aufnahmeöffnungen (16)
an dem Längsholm (12) eines weiteren Laufrostes oder der
Verbindungstraverse (17) einführbar und einhakbar sind.
2. Laufrostanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmeöffnungen (16) schlüssellochartig ausgebildet
sind.
3. Laufrostanordnung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmeöffnungen (16) jeweils verschließ- bzw. abdeckbar
sind, insbesondere durch ein verschwenkbar oberhalb jeder
Aufnahmeöffnung (16) gelagertes Schließblech (18) oder dgl.
4. Laufrostanordnung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schwenkachse (19) des Schließblechs (18) sich senkrecht
oder parallel zur Ebene der Aufnahmeöffnung (16) erstreckt.
5. Laufrostanordnung nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Schließblech (18) gegen die Wirkung eines elastischen
Elements, insbesondere einer Torsionsfeder, öffenbar ist.
6. Laufrostanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Anschlußzapfen (15) jeweils durch einen sich etwa senk
recht zum stirnseitigen Verbindungsholm (13) des Laufrostes
(10) erstreckenden und unmittelbar an diesem befestigten Hals
abschnitt 20) und einem von dem stirnseitigen Verbindungsholm
(13) des Laufrostes beabstandeten Kopf (21) gebildet sind,
dessen Durchmesser größer ist als der Durchmesser des Halsab
schnitts (20), wobei der Durchmesser des Kopfes (21) etwas
kleiner ist als der maximale Durchmesser jeder Aufnahmeöffnung
(16), während der Durchmesser des Halsabschnitts (21) etwa der
minimalen Weite des Bereichs (22) kleinerer Öffnungsbreite
entspricht.
7. Laufrostanordnung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand zwischen dem stirnseitigen Verbindungsholm (13)
des Laufrostes (10) und dem Kopf (21) jedes Anschlußzapfens
(15) etwas größer ist als die Dicke des Rahmen- oder Traversen
blechs, in dem sich die Aufnahmeöffnung (16) befinden.
8. Laufrostanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeweils mehrere Aufnahmeöffnungen (16) in Reihe nebeneinander
angeordnet sind, so daß die Verbindung zwischen zwei Lauf
rosten (10) und/oder einem Laufrost (10) und der Verbindungstraverse
(17) entsprechend seitlich versetzbar ist.
9. Laufrostanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindungstraverse (17) durch Auseinanderziehen bzw.
Zusammenschieben in ihrer Länge variierbar ist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883822621 DE3822621A1 (de) | 1988-07-04 | 1988-07-04 | Laufrostanordnung |
DE8816471U DE8816471U1 (de) | 1988-07-04 | 1988-07-04 | Laufrost |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883822621 DE3822621A1 (de) | 1988-07-04 | 1988-07-04 | Laufrostanordnung |
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DE3822621C2 true DE3822621C2 (de) | 1992-03-12 |
Family
ID=6357929
Family Applications (1)
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DE19883822621 Granted DE3822621A1 (de) | 1988-07-04 | 1988-07-04 | Laufrostanordnung |
Country Status (1)
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