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DE3822621C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3822621C2
DE3822621C2 DE19883822621 DE3822621A DE3822621C2 DE 3822621 C2 DE3822621 C2 DE 3822621C2 DE 19883822621 DE19883822621 DE 19883822621 DE 3822621 A DE3822621 A DE 3822621A DE 3822621 C2 DE3822621 C2 DE 3822621C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
grate
grating
arrangement according
diameter
gratings
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE19883822621
Other languages
English (en)
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DE3822621A1 (de
Inventor
Karlheinz 8883 Gundelfingen De Engbert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HYDROPAC FRIEDHOFSTECHNIK BARTHAU UND HEIDORN OHG,
Original Assignee
HYDROPAC FRIEDHOFSTECHNIK INH UTE ENGBERT 8883 GUNDELFINGEN DE
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=6357929&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE3822621(C2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by HYDROPAC FRIEDHOFSTECHNIK INH UTE ENGBERT 8883 GUNDELFINGEN DE filed Critical HYDROPAC FRIEDHOFSTECHNIK INH UTE ENGBERT 8883 GUNDELFINGEN DE
Priority to DE19883822621 priority Critical patent/DE3822621A1/de
Priority to DE8816471U priority patent/DE8816471U1/de
Publication of DE3822621A1 publication Critical patent/DE3822621A1/de
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Granted legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C2/00Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels
    • E04C2/30Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the shape or structure
    • E04C2/42Gratings; Grid-like panels
    • E04C2/427Expanded metal or other monolithic gratings
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
    • E04F15/06Flooring or floor layers composed of a number of similar elements of metal, whether or not in combination with other material

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Steps, Ramps, And Handrails (AREA)
  • Sewage (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Laufrostanordnung bestehend aus mindestens einem ersten Laufrost aus Metall, Kunststoff oder dgl. und einem weiteren Laufrost dieser Art und/oder einer Verbindungstraverse, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Laufrostanordnungen sind in der Praxis bekannt, wo­ bei die Verbindung zwischen den Laufrosten und/oder einer Verbindungstraverse unter Ausbildung einer L-, U- oder recht­ eckförmigen Laufrostanordnung z. B. um ein Grabloch herum mittels relativ aufwendiger Anschluß- und Verbindungsele­ mente erfolgt, insbesondere keine Flexibilität hinsichtlich des Abstandes zwischen zwei sich parallel zueinander erstrec­ kender Laufroste bzw. des von der Anordnung umgrenzten Areals gewährleistet. Bei den üblicherweise verwendeten Verbindungs­ elementen in Form von ineinandersteckbaren Laschen besteht darüber hinaus die ganz große Gefahr einer Verbiegung derselben mit der Folge, daß sie nicht mehr ineinandersteckbar bzw. miteinander verhakbar sind. Derartige Verbiegungen lassen sich bei der üblicherweise rohen Behandlung der Lauf­ roste an Baustellen nicht vermeiden.
Beispielsweise stellt die DE-OS 35 40 027 eine Dünnplatten­ konstruktion vor, die aus einer Vielzahl von Laufrosten besteht, welche zur Bildung beispielsweise eines Laufsteges in einer Reihe nebeneinander angeordnet werden, wobei jeweils zwei benachbarte Laufroste über an senkrechten, plattenförmigen Seitenstücken vorgesehene hakenförmige Anschlußvor­ richtungen bzw. dazu korrespondierende Ausnehmungen aneinander anschließbar sind. Als nachteilig bei dieser Dünnplatten­ konstruktion hat sich die spezielle Ausgestaltung der hakenförmigen Anschlußvorrichtungen bzw. der entsprechenden Ausnehmungen herausgestellt. Da nämlich sämtliche haken­ förmigen Anschlußvorrichtungen in Form von Schloßzungen und Schloßgreifern an einem der beiden Seitenstücke eines Lauf­ rostes, sämtliche dazu korrespondierenden Ausnehmungen an dem anderen der beiden Seitenstücke dieses Laufrostes ange­ ordnet sind, lassen sich zwei benachbarte Laufroste aus­ schließlich längsseitig aneinander anschließen bzw. mitein­ ander lösbar verbinden. Auf diese Weise ist zwar eine Ver­ setzung zweier benachbarter Laufroste zueinander in deren Längsrichtung möglich, eine L-, U- oder rechteckförmige Anordnung der Laufroste zueinander, d. h. ein Anschluß unter einem rechten Winkel dagegen ausgeschlossen. Als ein weiterer Nachteil dieser Dünnplattenkonstruktion erweist sich zum einen die große Vielzahl der an den Seitenstücken eines Laufrostes angebrachten hakenförmigen Anschlußvorrichtungen und Ausnehmungen und damit einhergehend zum anderen die regelmäßige Versetzung der hakenförmigen Anschlußvorrichtungen in Gestalt der Schloßzungen und der Schloßgreifer sowie den dazu korrespondierenden, entsprechend ausgebildeten Ausneh­ mungen. So sind die Montage bzw. Demontage zweier miteinander zu verbindender bzw. voneinander zu lösender Laufroste wesentlich erschwert, da zunächst die über die gesamte Länge an einem der beiden Seitenstücke angeordneten Schloßzungen in die dafür vorgesehenen Ausnehmungen gleichzeitig einge­ führt und sodann noch durch eine zusätzliche Kippbewegung verhakt werden müssen. Dies allerdings läßt sich von einem Monteur nur schwerlich bewerkstelligen, umso mehr, als die Schloßzungen sowie Ausnehmungen verhältnismäßig klein ausge­ staltet sind und sich zudem ein solcher Laufrost von vorn­ herein aufgrund seiner Gesamtlänge wie auch seines nicht zu vernachlässigenden Gesamtgewichtes bei der Montage bzw. Demontage schlecht handhaben läßt. Darüber hinaus besteht bei dieser Dünnplattenkonstruktion die erhöhte Gefahr, daß bei Beschädigung insbesondere nur einer einzigen Schloßzunge oder eines Schloßgreifers ein Anschluß zweier benachbarter Laufroste unmöglich gemacht ist. Wenn nämlich beispielsweise das freie, nach außen von dem Seitenstück eines Laufrostes abstehende Ende einer Schloßzunge in Richtung des Seiten­ stückes verbogen ist, das somit nicht mehr in die entspre­ chende Ausnehmung eines zweiten Laufrostes einbringbar ist, wird das Einführen und Verhaken der übrigen Schloßzungen und Schloßgreifer in den dazugehörigen Ausnehmungen verhindert. Ein derartig beschädigter Laufrost läßt sich daher ohne Reparatur für die weitere Montage nicht mehr verwenden.
Schließlich hat diese Dünnplattenkonstruktion noch einen weiteren, nicht unerheblichen Nachteil, da zur lösbaren Ver­ bindung jeweils zweier zueinander benachbarter Laufroste eine etwa planparallele Bodenoberfläche notwendig ist. So darf weder in Längsrichtung noch in Querrichtung ein Höhen­ unterschied zwischen den beiden nebeneinander angeordneten und miteinander zu verbindenden Laufrosten vorhanden sein.
Auch eine punktuelle Bodenerhöhung oder dergleichen verhindert ein Einführen und Verhaken der vorgesehenen Schloßzungen und Schloßgreifer in den entsprechenden Ausnehmungen.
Das DE-GM 18 99 967 beschreibt eine Wandbauplatte, die über ihre beiden länglichen Seitenränder mit den zugekehrten Seiten­ rändern zweier benachbarter Wandbauplatten in Verbindung kommt und mit diesen verhakt wird. Zu diesem Zwecke ist der eine der beiden Seitenränder mit Schrauben versehen, deren Köpfe etwas über diesen Seitenrand hinausstehen, der andere der beiden Seitenränder ist hingegen mit Widerlagerplatten ausgestattet, die in gleicher Höhe wie die Schrauben ange­ ordnet sind und der Aufnahme der jeweils benachbarten Wand­ bauplatte dienen. Diese Widerlagerplatten, die in jeweils einem Seitenrand einer Wandbauplatte eingelassen sind, weisen jeweils einen Schlitz auf, dessen oberer Bereich größer als der Kopf der einzuführenden Schraube und dessen unterer Bereich kleiner als der Kopf der einzuführenden Schraube ist. Die Montage bzw. das Zusammensetzen zweier Wandbauplatten erfolgt durch Einführen der Kopfenden der Schrauben in die oberen Bereiche der entsprechenden Schlitze der Widerlager­ platten und sodann durch Absenken der eingesetzten Wand­ bauplatte, so daß die Kopfenden der Schrauben in den unteren Bereich der Schlitze gelangen und diese somit hintergreifen. Abgesehen von der Tatsache, daß die Wandbauplatte mit der vorliegenden Erfindung hinsichtlich der Gattung nicht über­ einstimmt, läßt sich eine derartige Wandbauplatte, die in der Regel vertikal ausgerichtet ist, ausschließlich über deren Seitenränder mit benachbarten Wandbauplatten verbinden. Dementsprechend sind an den stirnseitigen Rändern dieser Wandbauplatte weder Anschlußvorrichtungen in Form von Schrauben noch dazu korrespondierende Ausnehmungen in Form der Widerlagerplatten vorhanden. Eine L-, U- oder rechteck­ förmige Anordnung mehrerer dieser Wandbauplatten läßt sich insofern nicht realisieren. Zudem ist ein Anschluß einer Wandbauplatte an eine benachbarte unter einem rechten Winkel nicht möglich.
Das DE-GM 81 18 239 zeigt eine Laufplanke für ein Gerüst, an deren Stirnseiten jeweils von der rostartigen Trittfläche ausgehende und vertikal nach unten abgewinkelte Halteorgane angeordnet sind. Im montierten Zustand liegt eine derartige Laufplanke auf horizontal verlaufenden, röhrenförmig ausge­ stalteten Metallstangen des Gerüstes auf, wobei die Halte­ organe diese Metallstangen teilweise umgreifen. Eine solche Laufplanke ist insofern ausschließlich durch ihr Eigen­ gewicht in Position gehalten. Um darüber hinaus zu ermöglichen, jeweils stirnseitig zwei weitere Laufplanken an die bereits montierte Laufplanke anschließend anzubringen, sind die Halteorgane zueinander geringfügig versetzt, so daß in die Zwischenräume entsprechende Halteorgane der benachbarten Laufplanken zwischengreifen können. Diese bekannte Laufplanke läßt sich infolgedessen ausschließlich stirnseitig mit Zusatzeinrichtungen, wie diese Metallstangen, montieren, so daß eine Festlegung mehrerer Laufplanken zueinander über­ haupt nicht erfolgt. Allenfalls kommen mehrere Laufplanken nebeneinander zum Liegen, jedoch ohne untereinander eine Verbindung einzugehen. Infolgedessen läßt sich eine L-, U- oder rechteckförmige Laufplankenanordnung bzw. ein Anschluß von zwei Laufplanken aneinander nicht - schon gar nicht in einem rechten Winkel zueinander - vornehmen.
Das DE-GM 74 33 959 zeigt eine Kunststoff-Laufbohle mit einem an der Oberseite vorgesehenen Laufprofil in Form einer rostartigen Trittfläche, die durch Armierungen eine besondere Stabilität erhält. Diese Kunststoff-Laufbohle weist weder an ihren länglichen Seitenrändern noch an ihren Stirn­ seiten Anschlußvorrichtungen oder dergleichen zum Einhaken bzw. Befestigen an benachbarten Kunststoff-Laufbohlen oder auch am Gerüst auf.
In dem DE-GM 74 07 390 ist eine Diele für Baugerüste beschrieben, die aufgrund ihrer konstruktiven Ausgestaltung längenverstellbar ist. Auch diese Diele für Baugerüste ist weder an dem länglichen Seitenrändern noch an den Stirnseiten mit Anschlußvorrichtung oder dergleichen versehen, die ein sicheres Haltern bzw. Festlegen an benachbarten Dielen oder am Gerüst selbst gewährleisten könnten.
Schließlich ist aus dem Prospekt der Firma Graepel Loeningen (Friedrich Graepel, 4573 Loeningen, 1968, 668/68, RR 34, S. 1-4) ein Laufrost aus Metall zu entnehmen, der unter anderem in Form eines Rechteckes ausgestaltet sein kann. Dieser Laufrost weist jedoch weder an seinen länglichen Seiten­ rändern noch an seinen Stirnseiten irgendwelche Anschlußvor­ richtungen auf, über die ein Laufrost an dazu benachbarten Laufrosten sicher befestigt werden könnte. Derartige Lauf­ roste werden vielmehr in rahmenartige Schienen lose eingelegt und mit diesen über Schraubverbindungen oder dergleichen montageaufwendig verbunden.
Ausgehend von dem genannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Laufrostanordnung zu schaffen, die sich durch große Flexibilität hinsichtlich gegenseitiger Zuordnung von zwei oder mehr Laufrosten und/oder Verbindungstraversen, einfache Montage sowie hohe Robustheit auszeichnet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Die erfindungsgemäß vorgesehenen Anschlußzapfen können sich auch bei besonders roher Behandlung der Laufroste nicht ver­ biegen. Dasselbe gilt für die korrespondierenden Aufnahmeöff­ nungen, so daß stets eine einwandfreie Verbindung zwischen zwei oder mehr Laufrosten und/oder einer Verbindungstraverse hergestellt werden kann unter entsprechender Ausbildung einer L-, U- oder rechteckförmigen Laufrostanordnung.
Um eine Verschmutzung der Aufnahmeöffnungen für die Anschluß- oder Verankerungszapfen zu vermeiden, sind die Aufnahmeöff­ nungen vorzugsweise jeweils verschließbar, insbesondere durch verschwenkbar oberhalb jeder Aufnahmeöffnung gelagerte Schließbleche.
Des weiteren sind die Aufnahmeöffnungen vorzugsweise jeweils schlüssellochartig ausgebildet. Diese Ausführungsform gewähr­ leistet ein besonders einfaches Verhaken der Anschlußzapfen in den Aufnahmeöffnungen bei gleichzeitiger präziser Zuordnung der miteinander zu verbindenden Teile.
Konkrete Ausführungen der erfindungsgemäßen Merkmale sind noch in den Ansprüchen 4 bis 7 beschrieben.
Hinsichtlich der Flexibilität der erfindungsgemäßen Laufrost­ anordnung wird besonders auf die Ausführungsform nach Anspruch 8 verwiesen, wonach an der Längsseite der Laufroste und/oder Verbindungstraversen jeweils mehrere Aufnahmeöffnungen in Reihe nebeneinander angeordnet sind, so daß die Verbindung zwischen zwei Laufrosten oder einem Laufrost und der Verbin­ dungstraverse entsprechend seitlich versetzbar ist.
Nachstehend wird eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Konstruktion anhand der beigefügten Zeichnung erläu­ tert. Es zeigen:
Fig. 1 die Zuordnung eines erfindungsgemäß ausgebildeten Laufrostes zu einer erfindungsgemäß ausgebildeten Verbindungstraverse in perspektivischer Ansicht; und
Fig. 2 die Verbindung zwischen Laufrost und Verbindungstra­ verse entsprechend Fig. 1 in Seitenansicht, teilweise im Schnitt.
Der in Fig. 1 teilweise dargestellte Laufrost 10, welcher vor­ zugsweise aus Aluminium besteht, weist einen rechteckförmigen Rahmen 11 mit zwei sich parallel zueinander erstreckenden Längsholmen 12 und stirnseitigen Verbindungsholmen 13 auf, wobei an der Oberseite des Rechteckrahmens 11 eine rostartige Trittfläche 14 ausgebildet ist. An den stirnseitigen Verbin­ dungsholmen 13 sind im Abstand voneinander zwei Anschlußzapfen 15 angeordnet, nämlich angeschweißt. Diese sind derart ausge­ bildet, daß sie in korrespondierende Aufnahmeöffnungen 16 an der Längsseite bzw. an den beiden Längsholmen 12 eines anderen Laufrostes 10 oder einer gesonderten Verbindungstraverse 17 einführbar und einhakbar sind (s. auch Fig. 2). Wie den Fig. 1 und 2 entnommen werden kann, sind die Aufnahmeöffnungen 16 jeweils schlüssellochartig ausgebildet. Des weiteren sind sie jeweils verschließ- bzw. abdeckbar, und zwar durch verschwenk­ bar oberhalb jeder Aufnahmeöffnung gelagerte Schließbleche 18. Diese sind in Fig. 1 angedeutet. Die Schwenkachsen 19 der Schließbleche 18 erstrecken sich bei der dargestellten Ausfüh­ rungsform jeweils senkrecht zur Ebene der Aufnahmeöffnungen 16. Vorzugsweise sind die Schließbleche 18 jeweils gegen die Wirkung eines elastischen Elements, insbesondere einer Tor­ sionsfeder, öffenbar.
Die Schwenkachse der Schließbleche 18 kann sich bei einer an­ deren Ausführungsform auch parallel zur Ebene der Aufnahme­ öffnung erstrecken, und zwar dann vorzugsweise etwa horizon­ tal, so daß beim Einführen der Anschlußzapfen 15 in die Auf­ nahmeöffnungen 16 die diesen Aufnahmeöffnungen zugeordneten Schließbleche jeweils nach hinten ausweichen.
Die Anschlußzapfen 15 sind jeweils durch einen sich senkrecht zur Stirnseite des Laufrostes 10 erstreckenden und unmittel­ bar an dieser befestigten Halsabschnitt 20 und einen von der Stirnseite des Laufrosten 10 beabstandeten Kopf 21 gebildet, dessen Durchmesser größer ist als der Durchmesser des Hals­ abschnitts 20. Des weiteren ist der Durchmesser des Kopfes 21 etwas kleiner als der maximale Durchmesser jeder schlüs­ sellochartigen Aufnahmeöffnung 16, während der Durchmesser des Halsabschnitts 21 etwa der minimalen Weite des Bereichs klei­ nerer Öffnungsbreite entspricht, welcher in Fig. 1 mit der Be­ zugsziffer 22 gekennzeichnet ist. Der Abstand zwischen der Stirnseite eines jeden Laufrostes 10 und dem Kopf 21 jedes Anschlußzapfens 15 ist geringfügig größer als die Dicke des Rahmen- und Traversenblechs, in dem sich die Aufnahmeöffnun­ gen 16 befinden.
Schließlich lassen die Fig. 1 und 2 erkennen, daß jeweils meh­ rere Aufnahmeöffnungen 16 in Reihe nebeneinander angeordnet sind, so daß die Verbindung zwischen zwei Laufrosten und/oder einem Laufrost und einer Verbindungstraverse entsprechend seitlich versetzbar ist. Das Abstandsmaß der Aufnahmeöffnun­ gen ist selbstverständlich vorgegeben durch den Abstand der beiden am Laufrost 10 stirnseitig angeordneten Anschlußzapfen 15.
Der Anschluß zwischen zwei Laufrosten 10 oder einem Laufrost 10 und einer Verbindungstraverse 17 erfolgt jeweils unter einem rechten Winkel zueinander, d. h. übereck. Auf diese Weise können L-, U- oder rechteckförmige Laufrostanordnungen hergestellt werden, vorzugsweise um ein Grabloch oder dgl. Erdloch herum. Selbstverständlich ist auch jede andere Anord­ nung der Laufrosten und/oder Verbindungstraversen zueinander möglich, z. B. eine S-förmige Laufrostanordnung.
Die Laufroste 10 können unterschiedlich breit und lang aus­ gebildet sein. Sie können auch mehr als zwei stirnseitige Anschlußzapfen aufweisen. Es muß jedoch stets sichergestellt sein, daß das Abstandsmaß der Anschlußzapfen 15 dem Abstands­ maß der Aufnahmeöffnungen 16 entspricht.

Claims (9)

1. Laufrostanordnung, bestehend aus mindestens einem ersten Lauf­ rost (10) aus Metall, Kunststoff oder dgl. und einem weiteren Laufrost dieser Art und/oder einer Verbindungstraverse (17), an den oder die der erste Laufrost (10) anschließbar ist, wobei der bzw. die Laufroste (10) jeweils einen Rechteckrahmen (11) mit einer an dessen Oberseite ausgebildeten rostartigen Trittfläche (14) und zwei sich parallel zueinander erstreckenden Längsholmen (12) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß der Laufrost (10) stirnseitig jeweils mit einem Verbin­ dungsholm (13) versehen ist, an dem Anschlußzapfen (15) ange­ ordnet sind, die in korrespondierende Aufnahmeöffnungen (16) an dem Längsholm (12) eines weiteren Laufrostes oder der Verbindungstraverse (17) einführbar und einhakbar sind.
2. Laufrostanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffnungen (16) schlüssellochartig ausgebildet sind.
3. Laufrostanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffnungen (16) jeweils verschließ- bzw. abdeckbar sind, insbesondere durch ein verschwenkbar oberhalb jeder Aufnahmeöffnung (16) gelagertes Schließblech (18) oder dgl.
4. Laufrostanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (19) des Schließblechs (18) sich senkrecht oder parallel zur Ebene der Aufnahmeöffnung (16) erstreckt.
5. Laufrostanordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließblech (18) gegen die Wirkung eines elastischen Elements, insbesondere einer Torsionsfeder, öffenbar ist.
6. Laufrostanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußzapfen (15) jeweils durch einen sich etwa senk­ recht zum stirnseitigen Verbindungsholm (13) des Laufrostes (10) erstreckenden und unmittelbar an diesem befestigten Hals­ abschnitt 20) und einem von dem stirnseitigen Verbindungsholm (13) des Laufrostes beabstandeten Kopf (21) gebildet sind, dessen Durchmesser größer ist als der Durchmesser des Halsab­ schnitts (20), wobei der Durchmesser des Kopfes (21) etwas kleiner ist als der maximale Durchmesser jeder Aufnahmeöffnung (16), während der Durchmesser des Halsabschnitts (21) etwa der minimalen Weite des Bereichs (22) kleinerer Öffnungsbreite entspricht.
7. Laufrostanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen dem stirnseitigen Verbindungsholm (13) des Laufrostes (10) und dem Kopf (21) jedes Anschlußzapfens (15) etwas größer ist als die Dicke des Rahmen- oder Traversen­ blechs, in dem sich die Aufnahmeöffnung (16) befinden.
8. Laufrostanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils mehrere Aufnahmeöffnungen (16) in Reihe nebeneinander angeordnet sind, so daß die Verbindung zwischen zwei Lauf­ rosten (10) und/oder einem Laufrost (10) und der Verbindungstraverse (17) entsprechend seitlich versetzbar ist.
9. Laufrostanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungstraverse (17) durch Auseinanderziehen bzw. Zusammenschieben in ihrer Länge variierbar ist.
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