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DE3817464C2 - - Google Patents

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DE3817464C2
DE3817464C2 DE3817464A DE3817464A DE3817464C2 DE 3817464 C2 DE3817464 C2 DE 3817464C2 DE 3817464 A DE3817464 A DE 3817464A DE 3817464 A DE3817464 A DE 3817464A DE 3817464 C2 DE3817464 C2 DE 3817464C2
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game racket
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Ballspielschläger gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 und dabei speziell auf einen solchen Ballspielschläger, der als Tennisschläger, Squashschläger oder dgl. besonders hohen Belastungen beim Gebrauch bzw. Spielen ausgesetzt ist.
Bekannt ist ein Federballschläger aus Kunststoff (DE-PS 10 43 897), dessen Rahmen aus zwei Hälften besteht, die mittels Verbindungszapfen sowie diese aufnehmende Verbindungsöffnun­ gen bildende hülsenartige Abschnitte miteinander verbunden sind und die zwischen sich ein aus Kunststoff gefertigtes gitterartiges Element aufnehmen, welches die "Bespannung" dieses Federballschlägers bildet.
Die bei diesem Federballschläger verwendete konstruktive Ausbildung ist bei Tennisschlägern, Squashschlägern oder dgl. Ballspielschlägern nicht verwendbar, und zwar u. a. schon deswegen nicht, weil das gitterartige, einstückig geformte Schlagteil wesentlich zur Stabilität des bekannten Feder­ ballschlägers beiträgt, ein derartiges gitterartiges Schlag­ teil als Bespannung jedoch bei sogenannten Qualitäts-Tennis­ schlägern, Squashschlägern oder dgl. Ballspielschlägern keine Verwendung finden kann. Während weiterhin bei dem bekannten Federballschläger die Masse des gitterartigen Schlagteiles im Vergleich zu den beim Federballspielen üblicher Weise verwendeten Bällen relativ groß ist und somit auch schon aus diesem Grunde die Beanspruchung des Rahmens beim Spielen relativ gering ist, liegen die Verhältnisse bei einem Tennisschläger, Squashschläger oder dgl. Ballschläger grundsätzlich anders, zumal hier beim Spielen nicht nur wesentlich höhere Kräfte, und durch die ovale Form des Kopfes bedingt auch hohe Torsionskräfte im Kopf sowie im Rahmen auftreten, sondern auch die Bespannung beim Spiel eine ständig wechselnde, d. h. dynamische Beanspruchung erfährt und die hieraus resultierenden hohen Kräfte sicher auf den Rahmen übertragen werden müssen.
Bekannt ist weiterhin ein Tennisschläger aus Kunststoff (DE-AS 26 56 797), dessen Rahmen aus zwei Hälften besteht, die jeweils ein zur Mittelebene hin offenes rinnenartiges oder U-förmiges Querschnittsprofil aufweisen. Bei miteinander verbundenen Rahmenhälften greift diese mit dem sich senkrecht zur Mittelebene erstreckenden Seiten bzw. Schenkelabschnitten des O-Profils derart ineinander, daß jeder Schenkelabschnitt einer Rahmenhälfte mit einer Außen- oder Innenfläche, die im wesentlichen senkrecht zu der Ebene der Bespannung bzw. Mittelebene verläuft, gegen eine entsprechende Innen- bzw. Außenfläche des anderen Rahmenteils anliegt, wobei die beiden Rahmenteile an den vorgenannten Flächen durch Kleben oder auf andere Weise miteinander verbunden sind. Nachteil ist bei diesem bekannten Tennisschläger u. a., daß der zweiteilige Rahmen im Bereich der jeweils aufeinander liegenden Schenkel­ abschnitte der beiden Rahmenhälften eine relativ große Dicke aufweist, wodurch sich ein relativ hohes Gewicht für den Tennisschläger ergibt. Nachteilig ist aber insbesondere auch, daß zwischen den Rahmenhälften des bekannten Tennisschlägers zumindest kein in Längsrichtung des Querschnittsprofils wirksames formschlüssiges Ineinandergreifen der Rahmenhälften besteht, so daß dieser bekannte, zweiteilige Tennisschläger die für einen Qualitäts-Tennisschläger zu fordernde Stabili­ tät und Festigkeit nicht aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Tennis­ schläger, Squashschläger oder dgl. Ballspielschläger der bekannten Art aufzuzeigen, dessen zweiteilige Ausbildung einfach und daher auch preiswert gefertigt werden kann, gleichzeitig aber auch den besonderen Anforderungen eines Tennisschlägers, Squashschlägers oder dgl. Ballspielschlägers hinsichtlich Festigkeit und Belastbarkeit entspricht.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Ballspielschläger entspre­ chend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ausgebildet.
Da bei dem erfindungsgemäßen Ballspielschläger die Verbin­ dungszapfen sowie die die Verbindungsöffnungen dafür bil­ denden hülsenartigen Abschnitte an der offenen Seite des Querschnittsprofils unmittelbar an dessen Ränder anschließend in die das Querschnittsprofil bildende Wand übergehen, sind die beiden Rahmenhälften praktisch unmittelbar an ihrer offenen Querschnittsseite miteinander verbunden, so daß nicht nur beide Rahmenhälften jeweils mit ihrem gesamten Quer­ schnittsprofil als Belastungen bzw. Kräfte aufnehmende Elemente wirksam sind, sondern die Querschnittsprofile beider Rahmenhälften letztlich einen Hohlkörper bilden, bei dem nicht nur die im Bereich der Ränder liegenden Teile der Wand des jeweiligen Querschnittsprofils durch die Verbindungs­ zapfen bzw. die hülsenartigen Abschnitte miteinander ver­ bunden sind, sondern auch eine Verbindung der beiden Quer­ schnittsprofile der Rahmenhälften an diesen Rändern erzielt ist. Bei Beanspruchungen können daher die die Querschnitts­ profile bildenden Wände im Bereich ihrer Ränder nicht ausweichen bzw. ein- oder ausknicken.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unter­ ansprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 und 2 in Ansicht sowie Seitenansicht einen Tennis­ schläger gemäß der Erfindung;
Fig. 3 und 4 eine Ansicht sowie eine Seitenansicht einer der beiden Rahmenhälften;
Fig. 5 einen Schnitt entsprechend der Linie I-I der Fig. 1 durch den Kopf;
Fig. 6 einen Schnitt entsprechend der Linie II-II der Fig. 1 durch den Griff;
Fig. 7 eine abgewandelte Ausführungsform in ähnlicher Darstellung wie Fig. 5.
Der Rahmen des in den Figuren dargestellten Tennisschlägers besteht aus einem Kopf 1 für die von Saiten 2 gebildete Bespannung 3 sowie aus dem Griff 5, der über ein von den beiden Stegen 4 a und 4 b gebildetes Herz 4 mit dem Kopf 1 verbunden ist. Der von dem Kopf 1, dem Herz 4 und dem Griff 5 gebildete Rahmen setzt sich aus zwei Rahmenhälften 6 und 7 zusammen, die aus kohlefaserverstärktem Kunststoff durch Formen unter Druck hergestellt sind. Diese Hälften 6, 7, die zur Bildung des Rahmens beidseitig von einer die Bespannung 3 einschließenden Mittelebene M aneinander anschließen, sind jeweils mit einer Kopfhälfte 1′, mit einer Herzhälfte 4′ sowie mit einer Griffhälfte 5′ hergestellt, wobei beide Rahmenhälften 6, 7 in allen diesen Bereichen im Querschnitt im wesentlichen schalenförmig derart ausgebildet sind, daß der Tennisschläger im fertigen Zustand, d. h. bei miteinander verbundenen Hälften 6, 7 sowohl im Bereich des Kopfes 1 als auch im Bereich des Herzes 4 und des Griffes 5 im wesentli­ chen einen nach außen hin geschlossenen Hohlkörper bildet. Hierdurch wird bei ausreichender Stabilität und Festigkeit auch ein möglichst geringes Gewicht für den Tennisschläger erhalten.
Zur Befestigung der beiden Rahmenhälften 6, 7 aneinander, sind an diesen jeweils eine Vielzahl von Verbindungszapfen 8, die als Hohlzapfen ausgebildet sind, sowie diesen Verbin­ dungszapfen 8 entsprechende Verbindungsöffnungen vorgesehen, welch letztere jeweils von einem Teilabschnitt 9′ einer Öffnung 9 eines hülsenartigen Abschnittes 10 gebildet sind.
Die einstückig mit den Hälften 6, 7 geformten Verbindungs­ zapfen 8 und Abschnitte 10 sind so angeordnet, daß in jeder Hälfte 6 bzw. 7 entlang des Kopfes 1 sowie entlang der beiden Herzstege 4 a, 4 b jeweils auf einen Verbindungszapfen 8 ein Abschnitt 10 folgt, wobei jeder Verbindungszapfen 8 sowie jeder hülsenartiger Abschnitt 10 jeweils im Bereich einer senkrecht zur Mittelebene M verlaufenden Querschnittsmittel­ achse QM des jeweiligen Kopf- oder Herzbereichs vorgesehen ist (Fig. 5 und 7). Jeder Verbindungszapfen 8 sowie jeder hülsenartige Vorsprung 10 umschließt dabei diese Quer­ schnittsmittelachse QM konzentrisch. An den Griffhälften 5′ sind die Verbindungszapfen 8 und die Abschnitte 10 in zwei sich in der Längsachse L des Griffs 5 verlaufenden Reihen, und zwar beidseitig von dieser Längsachse L vorgesehen, wobei in jeder Reihe in Richtung der Längsachse L auf einen Verbindungszapfen 8 ein Abschnitt 10 folgt und senkrecht zu der Längsachse L jedem Verbindungszapfen 8 jeweils ein Abschnitt 10 benachbart liegt.
Die Verbindungszapfen 8 und die Abschnitte 10 sind bei der dargestellten Ausführungsform in allen Bereichen der Rahmen­ hälften 6, 7 jeweils gleich ausgebildet, wobei aus Gründen einer optimalen Stabilität bei möglichst geringem Material­ verbrauch und damit bei möglichst geringem Gewicht für den Tennisschläger bei der dargestellten Ausführungsform die Ver­ bindungszapfen 8 und die Abschnitte 10 an den Kopfhälften 1′ in denjenigen Bereichen, wo die Längsachse L diese Kopfhälf­ ten 1′ schneidet, an den Herzhälften 4′ sowie an den Griff­ hälften 5′ jeweils einen größeren gegenseitigen Abstand voneinander aufweisen als an den beiden, in bezug auf die Längsachse L außen liegenden Bereichen der Kopfhälften 1′ bzw. des Kopfes 1, wo bei der Verwendung des Tennisschlägers besonders hohe Kräfte, insbesondere auch Torsionskräfte im Kopf 1 und damit auch zwischen den beiden Rahmenhälften 6, 7 auftreten.
Zur Vereinfachung der Herstellung sind die beiden Rahmen­ hälften 6, 7 jeweils identisch sowie symmetrisch zur Längs­ achse L ausgebildet bzw. geformt, was insbesondere auch hinsichtlich der Anordnung bzw. Verteilung der Verbindungs­ zapfen 8 und der Abschnitte 10 gilt, so daß dann zwei mit demselben Werkzeug hergestellte Hälften 6 und 7 zum Rahmen miteinander verbunden werden können.
Das Querschnittsprofil, das der Kopf 1 bzw. die beiden Kopfhälften 1′ insbesondere auch an einer von einem Verbin­ dungszapfen 8 gebildeten Verbindungsstelle aufweisen und das im übrigen auch dem Querschnittsprofil der Stege 4 a und 4 b des Herzes 4 entspricht, ergibt sich im einzelnen aus der Fig. 5.
Aus dieser Fig. 5 ist zunächst zu ersehen, daß die beiden Rahmenhälften 6, 7 bzw. die beiden Kopfhälften 1′, aber auch die beiden Herzhälften 4′ im Bereich der Stege 4 a, 4 b jeweils eine das schalenartige Querschnittsprofil bildende Wand 11 aufweisen, die in der Querschnittsebene der Fig. 5 einen einem halben Oval oder einer halben Ellipse entsprechenden gekrümmten Verlauf aufweist, so daß entsprechend der Fig. 5 die Gesamtabmessung X in Richtung der Achse QM wesentlich größer ist als die Abmessung Y in Richtung einer hierzu senkrecht verlaufenden und in der Mittelebene M liegenden Querschnittsachse, was ebenfalls bei geringem Gewicht zu einer hohen Stabilität des Tennisschlägers beiträgt.
Die Fig. 5 zeigt weiterhin, daß die Verbindungszapfen 8, die über die der Mittelebene M benachbarten Längsseiten 12 und 13 der Wand 11 vorstehen, unmittelbar im Bereich dieser Längs­ seiten 12 und 13 in die Wand 11 übergehen. Die Fig. 5 zeigt auch, daß die hülsenartigen Abschnitte 10, die mit dem Teilabschnitt 9′ ihrer Öffnung 9 die Verbindungsöffnung zur Aufnahme jeweils eines Verbindungszapfens 8 bilden, unmit­ telbar an die Längsseiten 12 und 13 der Wand 11 anschließen. Hierdurch ergibt sich nicht nur für die Verbindungszapfen 8 und die zugehörigen, von den Teilbereichen 9′ gebildeten Verbindungsöffnungen jeweils ein größtmöglicher wirksamer Querschnitt, sondern die beim Spielen auf den Tennisschläger einwirkenden Kräfte werden auf die Rahmenhälften 6, 7 auch unmittelbar im Bereich der Mittelebene M übertragen. Die beiden Wände 11 sind somit in ihrem gesamten Bereich zur Aufnahme dieser Kräfte voll wirksam. Bei der dargestellten Ausführungsform weist jeder Verbindungszapfen 8 einen Außendurchmesser auf, der größer ist als die Hälfte der Abmessung Y.
Wie der Fig. 5 weiterhin zu entnehmen ist, ist die Wand 11 am Übergangsbereich zu dem jeweiligen Verbindungszapfen 8 sowie auch im Bereich der Abschnitte 10 verstärkt ausgebildet. Wie die Fig. 5 schließlich auch zeigt, ist die Öffnung 9 jedes Abschnittes 10 derart ausgebildet, daß sie an der offenen Seite der Rahmenhälfte 6 bzw. 7, d. h. im Bereich der Längs­ seiten 12 und 13 den zur Aufnahme eines Verbindungszapfens 8 dienenden Teilabschnitt 9′ mit größerem Querschnitt und daran anschließend einen Teilabschnitt 9′′ mit vermindertem Querschnitt besitzt. Jeder Verbindungszapfen 8 stützt sich dann mit seinem freien Ende an dem zwischen den beiden Teilabschnitten 9′ und 9′′ der betreffenden Öffnung 9 gebildeten Absatz ab. Hierdurch ist einmal eine genaue Eingreiftiefe für jeden Verbindungszapfen 8 in den zugehö­ rigen hülsenartigen Abschnitt 10 festgelegt, andererseits aber auch eine weitere Verstärkung der Rahmenhälften 6 und 7 im Bereich dieser Abschnitte 10 erreicht. Die Länge der Verbindungszapfen 8 ist bei entsprechender Ausbildung der Rahmenhälften 6 und 7 an den Längsseiten 12 und 13 so gewählt, daß bei zusammengefügten Hälften 6 und 7 zumindest im Bereich jedes Verbindungszapfens 8 ein Spalt zwischen den Hälften 6 und 7 verbleibt, d. h. die Längsseiten 12 und 13 dort einen Abstand voneinander aufweisen. Hierdurch ist es möglich, die Verbindungszapfen 8 für die Befestigung der Saiten 2 bzw. der Bespannung 3 zu verwenden. Dies ermöglicht trotz der zweiteiligen Ausbildung des Tennisschlägerrahmens eine wirksame und sichere Befestigung der Bespannung 3, hat aber unter anderem auch den Vorteil, daß durch eine gewölbte bzw. gekrümmte Ausbildung der Verbindungszapfen 8 zumindest an ihrem von den Saiten 2 umgriffenen Umfangsbereich eine die Saiten 2 schonende und auch ein übermäßiges Scheuern der Saiten 2 am Rahmen 1 verhindernde Befestigung der Bespannung 3 möglich ist. Durch die Befestigung der Saiten 2 an den Verbindungszapfen 8 wird ferner erreicht, daß bei Verwendung des Tennisschlägers die auf die Bespannung 3 einwirkenden Kräfte unmittelbar an den Verbindungsbereichen zwischen den beiden Rahmenhälften 6 und 7 auf den Kopf 1 bzw. den Rahmen übertragen werden. Diese Kräfteübertragung findet also dort statt, wo dies vom statischen und dynamischen Gesichtspunkt her am optimalsten ist.
Die mit ihren Verbindungszapfen 8 und den zugehörigen Ab­ schnitten 10 ineinandergreifenden Rahmenhälften 6, 7 sind zusätzlich noch durch entsprechende Maßnahmen miteinander verbunden, und zwar durch Schrauben, Kleben oder aber bevorzugt durch Verschweißen (Ultraschall-Schweißung). Die Verbindungszapfen 8 besitzen zumindest an ihrer in den jeweiligen Teilabschnitt 9′ eingreifenden Länge einen von der Kreisform abweichenden Querschnitt, beispielsweise einen ovalen oder teilkreisförmigen Querschnitt mit einem gerad­ linig verlaufenden Umfangsbereich. Auch andere von der Kreisform abweichende Querschnittsformen sind hierbei denkbar, wobei der Teilbereich 9′ jedes Abschnittes 10 einen hieran angepaßten Querschnitt aufweist. Durch diesen von der Kreisform abweichenden Querschnitt wird auch eine in bezug auf die Achsen QM verdrehungs- bzw. verwindungssichere Verbindung zwischen den Rahmenhälften 6 und 7 erreicht. Hierbei ist es aber auch möglich, diesen von der Kreisform abweichenden Querschnitt für die Verbindungszapfen 8 und die Teilbereiche 9′ der zugehörigen Abschnitte 10 nur an bestimm­ ten Stellen des Kopfes 1, des Herzes 4 und/oder des Griffes 5 vorzusehen und ansonsten die Verbindungszapfen 8 und die Teilbereiche 9′ der zugehörigen Abschnitte 10 mit einem kreisförmigen Querschnitt zu versehen, um so nur in be­ stimmten Bereichen eine besonders verwindungs- bzw. ver­ drehungssteife Verbindung zu erhalten und auf diese Weise die Dämpfungseigenschaften des Trennisschlägers in optimaler Weise einzustellen.
Die Fig. 7 zeigt schließlich eine an sich bekannte Ausfüh­ rungsform (DE 34 08 175 A1), bei der auf den zur Befestigung der Bespannung 3 dienenden Verbindungszapfen 8 bzw. auf der zwischen den Rahmenhälften 6 und 7 freiliegenden Länge dieser Verbindungszapfen 8 jeweils frei drehbar ein mit einer Umfangsnut 14 versehener Ring 15 angeordnet ist. In dieser Umfangsnut 14 liegt dann die betreffende Saite 2 mit ihrer den Verbindungszapfen 8 umschließenden Länge. Durch die aus zähem Kunststoff hergestellten Ringe 15 läßt sich sowohl bei Aufbringen der Bespannung 3 als auch bei der späteren Verwendung ein Reiben bzw. Scheuern der Saiten 2 am Rahmen praktisch vollständig vermeiden.

Claims (12)

1. Ballspielschläger, insbesondere Tennis- oder Squash­ schläger mit einem aus Kunststoff hergestellten, in der Ebene der Bespannung (3) (Mittelebene M) zweiteilig ausgebildeten Rahmen, dessen Hälften (6, 7) ein zur Mittelebene (M) hin offenes rinnenartiges Querschnitts­ profil mit einer konkav gewölbten Wand (11) aufweisen, deren zwei die offene Seite des Querschnittsprofils begrenzende Längsseiten (12, 13) der Mittelebene (M) benachbart liegen, wobei diese Hälften (6, 7) durch an der jeweiligen Wand (11) angeformte Verbindungszapfen (8) sowie diese aufnehmende hülsenartige Abschnitte (10) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungszapfen (8) und die hülsenartigen Abschnitte (10) jeweils unmittelbar im Bereich der Längsseiten (12, 13) in die Wand (11) übergehen.
2. Ballspielschläger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungszapfen (8) als Hohlzapfen ausgebildet sind.
3. Ballspielschläger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zumindest ein Teil der Verbindungszapfen (8) wenigstens an einem in die zugehörige Öffnung (9) eingrei­ fenden Teilabschnitt (9′) einen von der Kreisform abwei­ chenden Querschnitt aufweist.
4. Ballspielschläger nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungszapfen (8) über die offene Seite des Querschnittsprofils bzw. über eine durch die beiden Längsseiten (12, 13) gebildete Ebene vorstehen, und daß die hülsenartigen Abschnitte (10) bis an die vorgenannte Ebene reichen.
5. Ballspielschläger nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (11) im Bereich der Längs­ seiten (12, 13) dort, wo die Verbindungszapfen (8) sowie die hülsenartigen Abschnitte (10) geformt sind, an der Innenseite verstärkt ausgebildet ist.
6. Ballspielschläger nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Verbindungszapfen (8) in der Mittelebene (M) einen Durchmesser aufweist, der wenigstens gleich dem halben Wert der Abmessung (Y) des Querschnitts­ profils ist.
7. Ballspielschläger nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungszapfen (8) sowie die hülsenartigen Abschnitte (10) in unterschiedlichen Abständen an den Rahmenhälften (6, 7) vorgesehen sind.
8. Ballspielschläger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungszapfen (8) und die hülsenartigen Abschnitte (10) in der Nähe der Längsachse (L) des Griffes (5) einen größeren Abstand voneinander aufweisen als an den bezogen auf diese Längsachse (L) außen bzw. entfernt liegenden Bereichen des Kopfes (1).
9. Ballspielschläger nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenhälften (6, 7) zumindest an einigen, am Kopf (1) vorgesehenen Verbindungszapfen (8) einen Abstand voneinander aufweisen, und daß um diese Verbindungszapfen (8) die Bespannung (3) bildende Saiten (2) herumgeführt sind.
10. Ballspielschläger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß auf diesen Verbindungszapfen (8) ein die Anlagefläche für wenigstens eine Saite (2) bildender Ring (15) frei drehbar angeordnet ist.
11. Ballspielschläger nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Rahmenhälften (6, 7) identisch und symmetrisch zu der Längsachse (L) ausge­ bildet sind.
12. Ballspielschläger nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenhälften (6, 7) in bekannter Weise aus kohlefaserverstärktem Kunststoff gefertigt sind.
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