DE3816588A1 - Einrichtung zur ausloesung einer passiven sicherheitseinrichtung - Google Patents
Einrichtung zur ausloesung einer passiven sicherheitseinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Auslösung einer
passiven Sicherheitseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
Derartige Einrichtungen sind in Fahrzeugen eingebaut und sollen die
Fahrzeuginsassen im Falle eines Aufpralls des Fahrzeuges vor
Verletzungen schützen. Als passive Sicherheitseinrichtungen werden z.B.
aufblasbare Luftkissen oder Vorrichtungen zum Strammen der
Sicherheitsgurte verwendet.
Aus der DE-OS 37 17 427 ist eine solche Einrichtung bekannt, die mehrere
Beschleunigungsaufnehmer, z.B. piezoelektrische Keramiken, mit
unterschiedlich ausgerichteten Empfindlichkeitsachsen aufweist.
Üblicherweise werden zwei Beschleunigungsaufnehmer verwendet, deren
Empfindlichkeitsachsen in einer horizontalen Ebene symmetrisch zur
Fahrzeuglängsachse unter bevorzugt entgegengesetzt gleich großen Winkeln
ausgerichtet sind. Für jeden Beschleunigungsaufnehmer ist eine
Integratorschaltung vorgesehen, die das Ausgangssignal des zugehörigen
Beschleunigungsaufnehmers ab einer bestimmten Schwelle einfach oder
doppelt integriert. Die integrierten Signale werden dann mit einem
Schwellenwert verglichen, der so gewählt ist, daß bei Überschreiten
dieses Schwellenwertes die passive Sicherheitseinrichtung ausgelöst
wird. Die Auslösung erfolgt jedoch erst dann, wenn die aufintegrierten
Ausgangssignale beider Signalkanäle einen bestimmten minimalen zweiten
Schwellenwert aufweisen. Dieser zweite Schwellenwert ist kleiner gewählt
als der die Auslösung der Sicherheitseinrichtung bestimmende erste
Schwellenwert. Mit einer derartigen Bewertung der für die Auslösung
ausreichenden ersten Schwellenwerte mit Hilfe der zweiten Schwellenwerte
können ein Heck- bzw. Seitenaufprall von einem Frontal- oder
Schrägaufprall eindeutig unterschieden werden. Nur bei den beiden
letzten Aufprallarten werden auch die niedrigen zweiten Schwellenwerte
in beiden Kanälen überschritten und damit auch dann die
Sicherheitseinrichtung ausgelöst. Bei einem Heck- bzw. Seitenaufprall
werden die niedrigen zweiten Schwellenwerte zumindest in einem
Signalkanal nicht überschritten, so daß dann auch nicht die
Sicherheitseinrichtung ausgelöst wird. Es ist offensichtlich, daß in
derartigen Einrichtungen mehrere Kriterien vorgesehen sein müssen, um
unterschiedliche Aufprallarten unterscheiden zu können, um die gesamte
Einrichtung an unterschiedliche Konstruktionen von Fahrzeugen anpassen
zu können oder bestimmte Fahrsituationen, in denen hohe Beschleunigungen
auf das Fahrzeug wirken, von einem tatsächlichen Aufprall unterscheiden
zu können.
Aus der DE-OS 22 22 038 ist eine Einrichtung der in Rede stehenden Art
mit einem einzigen Beschleunigungsaufnehmer bekannt, dessen
Ausgangssignale ab einer bestimmten Schwelle aufintegriert und
anschließend einer Schwellenwertschaltung zugeführt werden, die ein
Auslösesignal an die Auslöseschaltung für die passive
Sicherheitseinrichtung abgibt. Zusätzlich werden die Ausgangssignale des
Beschleunigungsaufnehmers einem parallel zu dem Auswertekanal liegenden
Schwellenwertschalter zugeführt, wobei dann die Ausgänge der beiden
Schwellenwertschaltungen über ein UND-Gatter verknüpft werden, dessen
Ausgang mit der Auslöseschaltung verbunden ist. Hiermit wird
sichergestellt, daß zum Zeitpunkt der Auslösung der
Sicherheitseinrichtung noch eine bestimmte Beschleunigung auf das
Fahrzeug wirken muß, so daß auf einen tatsächlichen Aufprall des
Fahrzeuges geschlossen werden kann. Außerdem verhindert diese Schaltung
eine Auslösung der passiven Sicherheitseinrichtung bei kurzfristigen
hohen mechanischen Belastungen des Beschleunigungsaufnehmers, die z.B.
bei Steinschlag, beim Fahren über eine Bordsteinkante oder bei einem
Hammerschlag in der Werkstatt auftreten können. In solchen Fällen wird
das UND-Gatter durch den zweiten Schwellenwertschalter nur kurzfristig
zum Durchschalten bereitgehalten, wobei dann jedoch noch kein
Ausgangssignal des ersten Schwellenwertschalters vorliegt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zuverlässige Bewertung
der Ausgangssignale der Beschleunigungsaufnehmer zu ermöglichen, um auf
diese Weise die Einrichtung noch besser an unterschiedliche Situationen
anpassen zu können.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil
des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Demgemäß werden bei einer Einrichtung mindestens zwei
Beschleunigungsaufnehmer verwendet, die bevorzugt auf einen Aufprall aus
unterschiedlichen Richtungen ansprechen. Üblicherweise sind hierfür zwei
Beschleunigungsaufnehmer ausreichend. Die Ausgangssignale der
Beschleunigungsaufnehmer werden nach Verstärkung und Filterung in
herkömmlicher Weise einer Auswerteschaltung, z.B. einer
Integratorschaltung mit nachgeschalteter Schwellenwertschaltung
zugeführt, zusätzlich jedoch noch ohne oder mit zusätzlicher Filterung
weiterer Schwellenwertschaltungen mit unterschiedlichen Schwellenwerten.
Diese weiteren Schwellenwertschaltungen, die demnach ein einer
Beschleunigung zuzuordnendes Ausgangssignal abgeben, werden durch UND-
und ODER-Schaltungen miteinander verknüpft, wobei jeweils
Schwellenwertschaltungen unterschiedlicher Beschleunigungsaufnehmer auf
diese Weise verknüpft werden. Bevorzugt werden Schwellenwertschaltungen
unterschiedlicher Beschleunigungsaufnehmer mit niedrigen Schwellenwerten
durch eine UND-Schaltung und Schwellenwertschaltungen mit höheren
Schwellenwerten durch eine ODER-Schaltung miteinander verknüpft. Die
Ausgänge der UND- und ODER-Schaltungen werden z.B. über eine
ODER-Schaltung zusammengefaßt und einer Steuerschaltung zugeführt.
Hierdurch wird eine Bewertung der Beschleunigung erreicht.
Eine solche Bewertungsschaltung für die Amplituden der Ausgangssignale
der Beschleunigungsaufnehmer ist hilfreich bei der Erkennung des
jeweiligen Fahrzustandes und gewährleistet, daß bei einem Aufprall des
Fahrzeuges, bei dem die Sicherheitseinrichtung zum Schutz der
Fahrzeuginsassen ausgelöst werden muß, diese zum frühest möglichen
Zeitpunkt ausgelöst wird, in anderen Situationen jedoch gesperrt
gehalten wird. Die Anpassungsfähigkeit der Einrichtung an
unterschiedliche Fahrzeugtypen, unterschiedliche Fahrsituationen und
unterschiedliche Aufprallarten kann durch Bemessung der Filterung der
Beschleunigungsaufnehmersignale der einzelnen Schwellenwerte und der
Verknüpfung der Schwellenwertschaltungen optimiert werden.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen
hervor.
Die Erfindung ist in einem Ausführungsbeispiel anhand der einzigen Figur
näher erläutert, in der ein Blockschaltdiagramm einer Einrichtung gemäß
der Erfindung zur Auslösung einer passiven Sicherheitseinrichtung
dargestellt ist.
Diese Einrichtung, auch als Aufprallsensor 1 zu bezeichnen, weist zwei
Beschleunigungsaufnehmer mit Verstärker und Filter 2 a und 2 b auf, z.B.
zwei piezoelektrische Keramiken mit jeweils gerichteten
Empfindlichkeitsachsen, die in der Figur durch Pfeile angedeutet sind.
Diese Empfindlichkeitsachsen sind mit entgegengesetzt gleichen Winkeln
gegen die Längsachse eines Kraftfahrzeuges angestellt, wobei dieser
Winkel etwa zwischen 30 und 45° liegt. Die Beschleunigungsaufnehmer
sprechen jeweils in einem Bereich um diese Empfindlichkeitsachsen
entsprechend einer Kosinus-Charakteristik an, so daß eine Beschleunigung
senkrecht zu den Empfindlichkeitsachsen kein Ausgangssignal ergibt. Von
dem verstärkten und gefilterten Ausgangssignal der
Beschleunigungsaufnehmer wird in jeweils einem Differenzglied 3 a bzw. 3 b
ein durch eine Schwellenwertschaltung 4 vorgegebener Wert abgezogen, der
z.B. einer Beschleunigung von drei g entspricht, wobei g die
Erdbeschleunigung ist. Das Ausgangssignal der Differenzglieder 3 a und 3 b
wird jeweils in einer Integratorschaltung 4 a bzw. 4 b aufintegriert;
anschließend wird dieses aufintegrierte Signal jeweils einer steuerbaren
Schwellenwertschaltung 5 a bzw. 5 b zugeleitet, deren Ausgange mit einer
Auslöseschaltung 6 für eine passive Sicherheitseinrichtung verbunden
sind. In dieser Auslöseschaltung können die Ausgangssignale der
Schwellenwertschaltungen noch miteinander verknüpft werden, um
definierte Auslösekriterien für die passive Sicherheitseinrichtung zu
bestimmen.
Die Ausgänge der Differenzglieder 3 a und 3 b werden außerdem mit zwei
Beschleunigungsbewertungsschaltungen mit ggf. vorgeschalteten Filtern 11
und 12 verbunden.
Die Beschleunigungsbewertungsschaltung 11 weist neben ggf.
vorgeschaltetem Filter zwei Schwellenwertschaltungen 13 a und 13 b auf,
deren Eingänge mit den Ausgängen 3 a bzw. 3 b verbunden sind. Die durch
diese Schwellenwertschaltungen 13 a und 13 b vorgegebenen Schwellenwerte,
die wiederum Beschleunigungen entsprechen, werden so gewählt, daß sie
praktisch bei einem Aufprall des Fahrzeuges erreicht werden. Den
Schwellenwertschaltern 13 a und 13 b ist jeweils ein Impulsverlängerer 14 a
bzw. 14 b nachgeschaltet, die z.B. als retriggerbare Mono-Flops
ausgebildet werden und einen Impuls definierter Länge abgeben. Die
Impulslänge beträgt z.B. 20 bis 40 Millisekunden. Die Ausgange dieser
Impulsverlängerer 14 a und 14 b sind mit den beiden Eingängen eines
UND-Gatters 15 verbunden, dessen Ausgang den Ausgang dieser ersten
Beschleunigungsbewertungsschaltung 11 bildet.
Die zweite Beschleunigungsbewertungsschaltung 12 weist neben ggf.
vorgeschaltetem Filter zwei Schwellenwertschaltungen 16 a und 16 b auf,
deren Eingänge mit dem Ausgang des Differenzgliedes 3 a bzw. demjenigen
des Differenzgliedes 3 b verbunden sind. Die durch diese
Schwellenwertschaltungen 16 a und 16 b vorgegebenen Schwellenwerte sind
wiederum so gewählt, daß sie praktisch nur bei einem Aufprall erreicht
werden, sind jedoch größer gewählt als die Schwellenwerte der
Schwellenwertschaltungen 13 a und 13 b. Die Ausgänge der
Schwellenwertschaltungen 16 a und 16 b werden über ein ODER-Gatter 17
geleitet, dessen Ausgang mit dem Eingang eines Impulsverlängerers 18
verbunden ist, der wie die Impulsverlängerer 14 a und 14 b ebenfalls einen
Impuls definierter Länge etwa in der gleichen Größenordnung zwischen
zwanzig und vierzig Millisekunden abgibt. Der Ausgang dieses
Impulsverlängerers bildet den Ausgang der zweiten
Beschleunigungsbewertungsschaltung 12.
Die Ausgänge der Beschleunigungsbewertungsschaltungen 11 und 12 werden
den beiden Eingängen eines ODER-Gatters 19 zugeführt.
Der Ausgang des ODER-Gatters 19 wird mit einer Steuerschaltung 30
verbunden, deren Funktion weiter unten erläutert wird.
Die Funktion der beschriebenen Schaltung ist folgende:
Prallt das Fahrzeug frontal auf ein Hindernis, so geben beide
Beschleunigungsaufnehmer 2 a und 2 b ein vergleichbares Ausgangssignal
ab. In einem solchen Fall wird die Beschleunigungsbewertungsschaltung 11
wirksam, da der Schwellenwert der beiden Schwellenwertschaltungen 13 a
und 13 b so eingestellt ist, daß er in diesem Falle in beiden
Schwellenwertschaltungen überschritten wird. Infolgedessen
erscheint am Ausgang des UND-Gatters 15 ein Signal, das über das
ODER-Gatter 19 an den Eingang der Steuerschaltung 30 geführt wird.
Prallt das Fahrzeug schräg auf ein Hindernis, so wird das Ausgangssignal
desjenigen Beschleunigungsaufnehmers 2 a oder 2 b besonders hoch sein,
dessen Empfindlichkeitsachse etwa in Richtung des Aufpralls zeigt. Dieses
Ausgangssignal ist größer als dasjenige bei dem vorher erwähnten
Frontalaufprall. Das Ausgangssignal des anderen Beschleunigungsaufnehmers
wird dagegen bei einem Schrägaufprall wesentlich kleiner sein. Sind die
Empfindlichkeitsachsen der beiden Beschleunigungsaufnehmer 2 a und 2 b etwa
mit ±30° gegenüber der Fahrzeuglängsachse angestellt und erfolgt der
Aufprall direkt in Richtung der Empfindlichkeitsachse eines der
Beschleunigungsaufnehmer, so erreicht das Ausgangssignal des anderen
Beschleunigungsaufnehmers lediglich eine Amplitude, die etwa ein Drittel
der Amplitude des ersten Beschleunigungsaufnehmers ist. In diesem Falle
wird die zweite Beschleunigungsbewertungsschaltung 12 wirksam, da durch
das Ausgangssignal des einen Beschleunigungsaufnehmers der größere
Schwellenwert einer der Schwellenwertschaltungen 16 a und 16 b
überschritten wird. Die jeweils andere Schwellenwertschaltung schaltet
nicht durch; gleichwohl wird jedoch das Signal der durchgeschalteten
Schwellenwertschaltungen über das ODER-Glied 17, den Impulsverlängerer 18
und das ODER-Glied 19 an den Eingang der Steuerschaltung 30 geführt.
Durch entsprechende Dimensionierung der Filter und Wahl der einzelnen
Schwellenwerte, die in den einzelnen Beschleunigungsbewertungsschaltungen
bevorzugt jeweils gleich sind, können eindeutige Aufprallsituationen von
anderen Situationen unterschieden werden, so daß die Auslöseschaltung bei
einem tatsächlichen Aufprall zuverlässig angesteuert und in anderen
Situationen gesperrt gehalten wird.
Mit der erwähnten Steuerschaltung 30 werden die Schwellenwerte der
Schwellenwertschaltungen 5 a und 5 b beeinflußt. Die Schwellenwerte dieser
Schwellenwertschaltungen sind relativ hoch gewählt, falls am Ausgang der
ODER-Schaltung 19 kein Signal anliegt, so daß eine Auslösung der passiven
Sicherheitseinrichtung z.B. dann nicht erfolgt, wenn das Fahrzeug über
eine ausgesprochen schlechte Wegstrecke fährt, bei der auf die
Beschleunigungsaufnehmer 2 a und 2 b geringe Beschleunigungsstöße wirken,
die über eine lange Zeit anhalten. Erscheint jedoch am Ausgang des
ODER-Gatters 19 ein Signal, so liegt ein tatsächlicher Aufprall vor, da
bei einem Aufprall höhere Beschleunigungen auftreten. Um die Insassen des
Fahrzeuges zuverlässig zu schützen, muß die Auslösung der passiven
Sicherheitseinrichtung möglichst frühzeitig erfolgen. Mit der
Steuerschaltung 30 werden aus diesem Grunde die Schwellenwerte der
Schwellenwertschaltungen 5 a und 5 b entsprechend abgesenkt.
In dem vorher beschriebenen Ausführungsbeispiel sind lediglich zwei
Beschleunigungsaufnehmer und zwei Beschleunigungsbewertungsschaltungen
erwähnt worden. Diese Anzahl ist nur beispielhaft genannt. Es können
neben mehreren Beschleunigungsaufnehmern auch mehrere
Beschleunigungsbewertungsschaltungen vorgesehen werden, bei denen
gegebenenfalls die durch die einzelnen Schwellenwertschaltungen
vorgegebenen Schwellenwerte kleiner liegen als die bei einem Aufprall des
Fahrzeuges erreichten.
Ebenso ist die hier aus diskreten Elementen aufgebaute
Bewertungsschaltung beispielhaft. Möglich ist eine digitale wie analoge
Ausführung. Bei Nutzung eines Mikroprozessors kann die Realisierung der
Funktion zum großen Teil auch in Software erfolgen.
Claims (4)
1. Einrichtung zur Auslösung einer passiven Sicherheitseinrichtung,
die in einem Fahrzeug eingebaut ist und im Falle eines Aufpralles
ausgelöst wird, mit mindestens zwei Beschleunigungsaufnehmern mit
Verstärker und Filter, denen jeweils eine Auswerteschaltung für deren
Ausgangssignale nachgeschaltet ist, sowie mit einer Auslöseschaltung,
die die Sicherheitseinrichtung zur Auslösung freigibt, wenn die
ausgewerteten Ausgangssignale der Beschleunigungsaufnehmer einen
vorgegebenen Schwellenwert erreichen, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest zwei Beschleunigungsaufnehmer (2 a, 2 b) zusätzlich mit einer
oder mehreren Beschleunigungsbewertungsschaltungen (11, 12) für die
Amplituden der Ausgangssignale der zugehörigen Beschleunigungsaufnehmer
(2 a, 2 b) verbunden sind, daß die Beschleunigungsbewertungsschaltungen
(11, 12) unterschiedliche Schwellenwerte für die Ausgangssignale der
Beschleunigungsaufnehmer mit Verstärker und Filter (2 a, 2 b) aufweisen
und zumindest zwei Beschleunigungsbewertungsschaltungen (11, 12)
vorgesehen sind, deren Schwellenwerte bei einem Aufprall des Fahrzeuges
erreicht werden, und daß die Ausgänge dieser
Beschleunigungsbewertungsschaltungen (11, 12) über ein Oder-Gatter (19)
mit einer Steuerschaltung (30) verbunden sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Beschleunigungsbewertungsschaltungen (11, 12, 41) für jeden
angeschlossenen Beschleunigungsaufnehmer (2 a, 2 b) eine
Schwellenwertschaltung (13 a, 13 b) und nachgeschaltete Impulsverlängerer
(14 a, 14 b) aufweisen, und daß die Ausgänge der Schwellenwertschaltungen
logisch miteinander verknüpft sind (15, 17).
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausgänge der Schwellenwertschaltungen (13 a, 13 b, 14 a, 14 b) in einer
ersten Beschleunigungsbewertungsschaltung (11) mit niedrigerem
Schwellenwert, der jedoch bei einem Aufprall erreicht wird, durch eine
UND-Schaltung (15) und die Ausgänge der Schwellenwertschaltungen (16 a,
16 b) in einer zweiten Beschleunigungsbewertungsschaltung (12) mit
höheren Schwellenwerten, die ebenfalls bei einem Aufprall erreicht
werden, durch eine ODER-Schaltung (17) miteinander verknüpft sind, wobei
der ODER-Schaltung (17) ein Impulsverlängerer (19) nachgeschaltet ist,
und daß der Ausgang des Impulsverlängerers (18) und der Ausgang der
UND-Schaltung (15) in der ersten Beschleunigungsbewertungsschaltung (11)
einer ODER-Schaltung (17) zugeführt sind.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausgänge der
Beschleunigungsbewertungsschaltungen (11, 12) ferner mit einer
Steuerschaltung (30) zum Anheben oder Absenken der in den
Auswerteschaltungen (4 a, 5 a, 4 b, 5 b) für die Beschleunigungsaufnehmer
(2 a, 2 b) vorgegebenen Schwellenwerte (Schwellenwertschaltungen 5 a, 5 b)
verbunden sind.
Priority Applications (1)
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Family
ID=6354434
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